Das Splitting-Verfahren geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1957 zurück, weil nämlich der in den 1950er Jahren geltende einheitlich-progressive Steuertarif zwei verdienende Ehegatten nach ihrer Heirat schlechter stellte als vor ihrer Heirat. Um festzustellen, dass dies mit Art. 6 Abs. 1 GG kollidiert, wonach Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen, bedarf es sicher keiner besonderen Kenntnisse des Verfassungsrechts.
Besonders deutlich wird der Verstoß gegen das Verfassungsgebot, wenn beide Ehegatten vor und nach der Heirat gleich viel verdienen. Schwieriger wird der Fall, wenn die jeweiligen Einkommen der beiden unterschiedlich hoch sind. Ein gleich hohes Einkommen kann sich dann jeweils völlig unterschiedlich zusammensetzen. Das Verfassungsgericht hatte in seinem Urteil darauf hingewiesen, dass das damals in den USA geltende Splittingverfahren verfassungskonform sei. Dem ist der Gesetzgeber gefolgt.
Dieses Verfahren nimmt an, dass das Haushaltseinkommen beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zusteht, weil sie sich, wenn auch oft durch konkludentes Verhalten, darauf verständigt haben, wie die Haushaltsaufgaben und die Art und Weise der Einkommenserzielung zu bewältigen sind. Diese Annahme basiert auf der „vertikalen Steuergerechtigkeit“, wonach die einkommensteuerliche Belastung des Einkommens davon abhängig ist, wie viele Personen rechtlich gesehen darauf einen Anspruch haben. Wer, in welchem Ausmaß zum Gesamtbruttoeinkommen beiträgt, und wie letztlich innerfamiliär das verbleibende Nettoeinkommen aufgeteilt und verwendet wird, geht jedoch den Staat eben so wenig an, wie er auch das Schnüffeln in den Schlafzimmern seiner Bürger zu unterlassen hat.
So gesehen ist auch das ständige Gerede über die Steuerklassen überflüssig. Am Ende des Jahres kommt nach der Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung in jedem Fall das gleiche Nettoeinkommen heraus. Sicher, je nach Höhe der monatlichen Einkünfte kann sich am Jahresende eine Steuernachzahlung oder auch eine Rückzahlung ergeben. Allerdings könnte eine bessere Kommunikation zum Verständnis helfen.
Letztlich setzt sich das derzeitige System aus Einkommensteuerprogression einerseits und der Einkommensdifferentiation (Splittingtarif, Kindergeld usw.) andererseits zusammen. Anders ausgedrückt: Es geht um die vertikale Gerechtigkeit, d. h., unterschiedlich hohe Einkommen sollen auch unterschiedlich hoch besteuert werden, und um die horizontale Gerechtigkeit, d. h., gleich hohe Einkommen sollen nur dann gleich besteuert werden, wenn auch gleiche Umstände vorliegen. Während der Staat in seiner Raffgier die Steuerprogression innerhalb weniger Jahrzehnte von knapp 10 Prozent auf oftmals deutlich über 50 Prozent getrieben hat, war er bei der Differentiation (zum Beispiel Kindergeld, sonstige Belastungen) stets sehr zurückhaltend.
Würde sich der Staat sich nicht wie jener von Thiers beschriebene Krämer verhalten, der bei vermutetem Reichtum gerne hurtig und kräftig zugreift, sondern sich mit einem maßvollen Proportionaltarif oder jedenfalls mit einem angemessenen Stufentarif, wie etwa von Paul Kirchhof entwickelt und vorgeschlagen, begnügen, entfiele das Gerede von angeblichen Privilegien oder Steuervorteilen. So jedenfalls nutzen bestimmte Kreise das selbstgeschaffene und übergriffige System, um durch unrichtige Behauptungen weitere Verwirrung zu stiften.
Unter diesem Deckmantel wird von geänderten gesellschaftlichen Vorstellungen zu Ehe und Familie sowie geändertem Rollenverständnis gefaselt. Dies konnte man jedoch schon vor über 30 Jahren bei den Grünen nachlesen und hören, unter anderem gesellte sich auch die damalige ÖTV (Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport) dazu. Sollte dem Gerede Erfolg beschieden sein, kommt am Ende ganz sicher eine abermalige Steuererhöhung dabei heraus, die sich dazu noch rühmt, gerechter zu sein und einem modernen Menschenbild zu folgen. Interessanterweise kommt der Vorschlag auch dieses Mal wieder auf den Tisch, weil dem Staat dämmert, dass er sich übernommen hat. Statt zu sparen, sucht er neue Geldquellen. Man darf gespannt sein, was das Verfassungsgericht dazu sagt.
Zuletzt sei erwähnt, dass sich auch dieses Mal wieder Kreise der Wissenschaft und der Wirtschaft anhängen. Äußerungen aus dem sogenannten „Rat der fünf Wirtschaftsweisen“ legen den Verdacht nahe, dass weder der Splittingtarif noch das System der Steuerklassen verstanden worden ist. Und: Sicher, Arbeitskräfte werden gebraucht, aber man sollte die Leute nicht für dumm verkaufen. Viele werden sicher unter dem Strich feststellen, dass – Splittingtarif hin und Steuerklassen her – eine etwaige Neuregelung sie in ihrem Gesamteinkommen schlechter darstellen lässt. Und manche werden sich fragen: Lohnt es sich, dass beide arbeiten gehen? Im Todesfall eines der Partner lässt sich dem ja abhelfen – wieder so eine „weise“ Idee -, indem man die Witwenrente abschafft, um eine Arbeitsaufnahme des überlebenden Partners zu erzwingen. Wie wäre es wenn man stattdessen das zum Müßiggang anregende „Bürgergeld“ überdenkt?
Prof. em. Dr. habil. Siegfried F. Franke, lehrte an der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht, Hamburg, an der Universität Stuttgart sowie an der Andrássy Universität Budapest; seit 2018 Gastprofessor an der Andrássy Universität Budapest.
Das einzige was an gerechter Steuer eingeführt werden sollte ist das was Dr. Markus Krall (für mich der beste deutschsprachige Ökonom) vorgeschlagen hat;
Alle Steuergesetze abschaffen (damit werden auch alle Steuerbeamte frei endlich einer vernünftigen Arbeit nachzugehen) und als EINZIGE STEUER eine Verbrauchssteuer (Mwst) einzuführen die dann gerechterweise auch ALLE bezahlen müssen!
Einzig Grundnahrungsmittel (keine Scampi / Parmaschinken / Trüffel etc.) sollten mit reduziertem Satz angeboten werden damit Geringverdiener keine Probleme mit der Beschaffung von Ernährung haben.
Alles andere (= Luxus) kann ohne Probleme mit einer extrem hohen Steuer belegt werden.
Selbstverständlich muss auch die Staatsquote mindestens halbiert werden!
Man wird ja wohl mal träumen dürfen 🙂
Vielen Dank für diesen sachlichen und fachlich ausgerichteten Artikel.
„nicht abgehalten werden“: Das ist eine Beschönigung. Es ist Arbeitszwang wie in der DDR. Nur versteckt, damit es demokratisch und rechtsstaatlich aussieht.
Und so geht unser Staat zugrunde. Seit längerm. Nur wird es jetzt langsam immer deutlicher. Zumindest für diejenigen, die es sehen wollen. Wer in unserem neuen Bildungssystem aufgewachsen ist, der kann es wahrscheinlich gar nicht mehr erkennen oder verstehen.
Abschaffung der Steuerklassen und dann nur Individualbesteuerung, egal ob verheiratet oder nicht. Würde am fairsten sein, wenn jeder Mensch exakt gleich behandelt wird. Dazu Steuern bitte halbieren auf einen erträglichen Satz von 20-30% maximal.
Darum geht es auch in dem Artikel: Die Steuerklasse hat nichts mit der finalen Besteuerung zu tun.
Leider setzt sich in D schlechte Sprache durch in dem Sinn, dass Begriffe ungenau verwendet werden und Sachverhalte nicht exakt beschrieben werden. Und unser Bildungssystem unterstützt diesen Sprachmüll.
Beim ArbN ersetzen die Lohnsteuern die Vorauszahlungen, die z. B. Selbständige leisten. Beides muss irgendwie geschätzt werden. Der ArbN kann die Schätzung über die Wahl der Steuerklasse vornehmen. Am Ende wird abgerechnet über die Einkommensteuererklärung. Dann zeigt sich, wie gut die Schätzung war.
„Im Todesfall eines der Partner lässt sich dem ja abhelfen – wieder so eine „weise“ Idee -, indem man die Witwenrente abschafft, um eine Arbeitsaufnahme des überlebenden Partners zu erzwingen. “
Noch so eine „weise“ Idee, um die Oma zum Flaschensammeln zu zwingen, während sich die Jungen, insbesondere junge Nichtdeutschmuttersprachler sich auf der Couch räkeln oder im Schwimmbad toben.
Volle Zustimmung.
Man zieht den Leuten mehr Steuern ab um dann zu sagen, „geh doch einfach mehr arbeiten dann hast Du ja wieder genauso viel (wenig) wie vorher“.
Wie bitte, die haben doch wirklich nicht mehr alle Tassen im Schrank oder?!
Eine befreundetes Paar hat ein gemeinsames Haushaltskonto auf das beide Geld überweisen. Das Finanzamt hat nun Schenkungssteuer für die eine Person verlangt, obwohl nur Haushaltsausgaben über dieses Konto geflossen sind. Man glaubt gar nicht was der Staat sich alles ausdenkt um die Bürger zu berauben.
Ja, es ist die Katastrophe. Die Schenkungsteuer liegt daran, dass man zwar in Zugewinngemeinschaft leben kann, der Zugewinn aber erst dann aufgeteilt wird, wenn Tod oder Scheidung eintritt. Bei der Einkommensteuer Splitting und dann SchenkungSt.
Ob die SchenkungSt im Fall „Haushaltskonto“ rechtmäßig erhoben wurde, sei dahingestellt. Ich wage das zu bezweifeln.
Bisher hat sich das FinA nicht darum gekümmert.
Der Staat ist m. E. zum Raubritter geworden.
Es sind nun mal viele Angehörige fremder Kulturen zu alimentieren.
„zwei verdienende Ehegatten nach ihrer Heirat schlechter stellte als vor ihrer Heirat“
Dem kann ich nicht ganz folgen. Wenn es in den 50ern kein Splitting gab, und damit zwei verdienende Ehepartner beide nach ihrem individuellen Einkommen besteuert wurden, sind sie nach der Heirat eben nicht schlechter gestellt wurden, sondern eben nur nicht besser (als mit Splitting). Es sei denn damals wäre eine gemeinsame Veranlagung (mit Addition beider Einkommen und damit höheren Progressionsstufen) Pflicht gewesen. Das wäre aber absurd.
Ansonsten kann ich dem Artikel aber nur teilweise zustimmen. Das Ehegattensplitting stammt aus einer Zeit wo Heirat von wenigen Ausnahmen abgesehen gleichbedeutend mit Familie/Kindern war. Das sollte in der Tat auch heutzutage gefördert werden. Mittlerweile ist jedoch die kinderlose Ehe zwar nicht Standard, aber eben doch üblich geworden. Eine Ehe ohne Kinder (egal ob Doppelverdiener oder mit Hausfrau/-mann) die eben keine Familie ist, benötigt aber keine finanzielle Besserstellung. Zumindest das könnte man idT abschaffen.
Dann müsste aber auch die Fürsorgepflicht gegenüber dem Ehepartner abgeschafft werden. Das hieße z. B., dass die Ehepartner ggf. das Recht auf Bürgergeld hätten oder im Pflegefall für den anderen nicht gezahlt werden müsste. Der Staat wäre dann zuständig.
„weil nämlich der in den 1950er Jahren geltende einheitlich-progressive Steuertarif zwei verdienende Ehegatten nach ihrer Heirat schlechter stellte als vor ihrer Heirat.“
Das können Sie nun glauben, oder Sie müssen nach den damaligen Steuern stöbern. Oder Sie sehen sich mal das Urteil des Verfassungsgerichts dazu an.
Ich glaube der Aussage, weil ich den gesamten Artikel für eine sachliche Zusammenfassung halte.
Dass das gesamte Einkommensteuerrecht und zugleich die Regeln für unsere Sozialleistungen auf den Prüfstand gehören, das ist m. E. wieder etwas anderes.
Leider wurde dar Entwurf eines EinkommensteuerG von Herrn Kirchhof von Herrn Schröder u.a. sofort als unsozial hingestellt. Aber selbst wenn AM damals an die Macht gekommen wäre, Herr Kirchhof hätte sein Gesetz nicht verabschiedet bekommen. Selbst bei absoluter Mehrheit von CDU/CSU nicht.
Während des Zweiten Weltkriegs wurden die Frauen zunehmend für die Arbeit in der Rüstungsindustrie gebraucht . Daher wurde 1941 eine Ausnahmeregelung geschaffen . Das Einkommen von Frauen in abhängiger Beschäftigung, das sie in einem dem Ehemann fremden Betrieb erzielten , unterlag fortan nicht mehr der Zusammenveranlagung, sondern wurde individuell besteuert . Das heißt also , dass das Ehegattenspltting schon 1941 eingeführt wurde .
Die Kartoffelfrauen sollen arbeiten und die üblichen Gäste der rot-grünen Politiker und ihre kultur-und religionsbedingten „großen Familien“, werden über das Geld vom Bürger finanziert.
Jeder zahlt 10% Steuern auf sein Einkommen ab 24.000 EUR, Ehegattensplitting, keine Progression, keine Steuerklassen, keine weiteren Steuern. Fertig ist das Steuersystem.
Ein solches Steueraufkommen reicht dann aber nicht, um die Welt zu retten und renitente Völkerscharen durchzufüttern.
Corona ist die Blaupause für die aktuelle Politik. Sie können alles tun.
Der Michel vergisst oder macht bei Verleumdung und Denunziation noch gerne mit.
Beispiel Klima:
Der Michel ruft nach mehr Klimaschutz, d.h. mehr Steuern, Abgaben und „neuerdings“ Bepreisung.
Der Bezinpreis beinhaltet ja schon eine mehrfache Klimaabgabe (Frühere Mineralölsteuer, Ökosteuer, Mehrwertsteuer, Erdölabgabe und dazu die Mehrwertsteuer).
Aber der CO2 Preis ist dem Michel noch zu niedrig und deshalb wählt er eine Ampelpartei oder die woke CDU.
Insofern wäre das Ehegattensplitting längst Vergangenheit, wenn unsere Politelite wüßte, dass das Verfassungsgericht mitspielte.
Über eine solche steuerliche Maßnahme Ehegatten in die Arbeit zu zwingen kann nicht funktionieren. Speziell im unteren Einkommensbereich würde dann die Inanspruchnahme von Bürgergeld mit steuerfreiem Nebenerwerb immer interessanter.
Die Abschaffung des E.splittings wäre – ohne entsprechenden Ausgleich – verfassungswidrig. Die Ehe ist als Wirtschaftsgemeinschaft zu betrachten; es bleibt allein den Partnern überlassen, wer wieviel Geld nach Haus bringt. Dafür sind die E.partner zu gegenseitiger Verantwortung verpflichtet. Wer das E.splitting abschaffen will, sollte wissen, dass dann diese dann wegfiele. Ggf. müsste dann der Staat einspringen. Ideologisches Denken hat hier nichts zu suchen. Sicherlich passt es so manchem Politiker nicht, dass sich manche Ehepartner das „Privileg“ gönnen können, nicht oder weniger zu arbeiten. Es scheint, als steuern wir Richtung DDR …
Egal ob Einkommen-, Mehrwert- oder sonstige Steuern – alles, was über einen Steuersatz von 10% hinausgeht, ist Beraubung des Bürgers.
Man muss mal bedenken, es gab Zeiten, in denen es keine Mehrwertsteuer gab. Und selbst in der Schweiz sind Steuern moderat.
Zumal wir für unsere Steuern inzwischen immer weniger Leistungen erhalten, weil der Staat die Steuereinahmen zweckentfremdet oder schlicht verplempert.
Es gibt nur eine Handvoll Länder auf der Welt die unter 10% Einkommenssteuer haben, und die liegen meistens in der arabischen Welt. Selbst die Amis haben weitaus mehr als 10% Abgaben.
Wenn ein Staat seine Verwaltung effizient auf die Reihe kriegt und auch dafür sorgt, dass alle Menschen auskömmlich verdienen und Steuern zahlen, dann genügen 10 Prozent.
Dazu wäre aber ein Umdenken nötig, nicht nur von der Politik sondern auch von den Bürgern, die endlich einmal ihre Rechte einfordern sollten.
Es gibt einen Umstand, über den Mann/Frau in diesem Zusammenhang nicht reden möchten… weil politisch nicht korrekt: Warum soll man heute überhaupt noch (Standesamtlich) heiraten? Etwa jede 3. Ehe wird geschieden. Die „Vertragsauflösung“ ist teuer, um so teuerer je länger der „Vertrag“ lief. Wenn die Partner nicht (Standesamtlich) verheiratet sind greift keine Düsseldorfer Tabelle, keine Zugewinngemeinschaft oder andere Basisvereinbarungen welche man im Rausch der Hormone vor einer Amtsperson abgeschlossen hat.
Warum also (standesamtlich) heiraten? Wegen der Kinder?… die werden in der Regel der Mutter zugesprochen… wegen des Einkommens des Mannes welches in der Regel höher ist (Frauen suchen sich Mehrheitlich „potentere“ Partner)? Da greift die Düsseldorfer Tabelle bei der Scheidung und der „ärmere Partner“ bekommt Geld vom Scheidungsgegner. Anwaltskosten und Gerichtskosten, und Unterhaltskosten kann man sich also sparen wenn man nicht (standesamtlich) heiratet.
Die wenigen Urteil welche einen „gegenseitigen“ Anspruch formulieren weil eine „eheähnliche“ Gemeinschaft bestand… geschenkt. Es gab noch kein Urteil welches z.B. eine Witwenrente ermöglicht, wenn der Verstorbene nicht mit der Witwe verheiratet war. Der Großteil von Partnerschaften würden so getrennt wie sie entstanden sind… rein auf emotionaler Basis.
Das Nachsehen haben dann mal wieder die Frauen. Denn eine Ehe war und ist nichts anderes als ein Schutzvertrag für Frauen. Denn, entgegen neumoderner Definitionen, nur Frauen können schwanger werden und Kinder bekommen. Jede Alleinerziehende kann bestätigen, das sie Unterstützung benötigt, weil es „sonst nicht geht“. Und im Alter… Männer sterben früher und wenn dann damit der größere Rententeil weg fällt weil man keine „Witwe“ ist sondern „nur“ ein Frau die sich mit einem Mann eine Wohnung teilt, dann ist Altersarmut für die statistisch letzten 5 Jahre dieser Frau garantiert.
Kurz: die Auflösung des Ehegattensplittings (also die Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Menschen) führt auch zu weniger Ehen, was zu mehr sozialen Verwerfungen und der zunehmenden Notwendigkeit staatlicher Eingriffe führt. Moderne Frauen werden es sich dreimal überlegen ein Kind zu bekommen (ist dann ja eine Art Armungsgarant), Partnerschaften mit archaischem Familienbild werden mehr Kinder bekommen (weil durch ihre Parallel-Gesellschaft besser geschützt). Der Grundgesetztgedanke würde erneut ignoriert.
Aber all diese Gedanken sind politsch nicht korrekt. Warten wir ab, ob die Realität politisch korrekt ist.
Stimmt – bis auf: die „Düsseldorfer Tabelle“ regelt den in bar zu erbringenden Kindesunterhalt; dieser ist unabhängig vom Familienstand der Eltern. Hierzu wird bei einer Eheschließung auch keine Vereinbarung getroffen, diese wäre sowieso unwirksam.
Exakt: eine Streichung des Splittings ist nicht nur eine Entscheidung gegen die Frauen, es ist eine Entscheidung gegen das Prinzip einer auf gegenseitigem Halt und Vertrauen basierenden lebenslangen Lebensgemeinschaft und Familie.
Also salopp gesagt: „Tinder statt Kinder“. 😉
Das kann für eine Nation, die ohnehin am Nachwuchs schwächelt nur nach hinten losgehen, aber es passt halt exakt in die linksgrüne Weltanschauung grenzenloser Selbstverwirklichung insbesondere im Bereich der Sexualentfaltung, Daher bringen die diesen Unsinn ja alle 5-10 Jahre wieder aufs Tapet – im Kampf gegen das bürgerliche Verständnis von Treue und Familie.
Sehr richtig. Jedes Mal, wenn ich vom „Reformen“ oder „Steuergerechtigkeit“, „Generationengerechtigkeit“ und ähnlichen Schwurbeleien lesen muss, stellen sich mir erschaudernd die Nackenhaare auf. Stück für Stück wird die Axt an einen weiteren Teil unserer Kultur gelegt, wird die traditionelle Familie weiter banalisiert und entsolidarisiert.
Der einzige Grund für derlei wuchernden Schwachsinn scheint mir der Mutwille, Ursache und Wirkung der zweifellos entstandenen Verwerfungen nicht benennen zu wollen: Gesetze und Regelungen hierzulande wurden seinerzeit für Menschengruppen – auch Bürger genannt – gemacht, die innerhalb das deutsche Territorium umschließender Grenzen siedelten.
In jedem Zoo kann man beobachten, was passiert, wenn generalistische invasive Arten zwecks „Teilhabe“ in immer mehr Lebensräume eindringen. Ursprünglich als gelegentliche Gäste in strengen Wintern, aber dank mühelosen Futtergewinns auch gern dauerhaft.
Hierzulande alimentiert man sie und füttert man sie durch. Mittlerweile oft dauerhaft. Und diffamiert diejenigen, die das nicht gutheißen.
Neueste Gerüchte zur Rente gehen schon in Richtung von Abzügen für Kinderlose. Als ob es sich bei den künftigen Empfängern um eine homogene Gruppe von Individuen handeln würde, die lebenslang auch solidarisch eingezahlt hätten.
Es kann, es wird nicht funtionieren.
Das ist weder unabsichtlich, noch absichtlich missverstanden. Ok, bei Lars Klingbeil mag es wohl tatsächlich absolute Unkenntnis sein. Einer Wirtschaftsweisen, wie der Vorsitzenden Monika Schnitzler, aber unterstelle ich böse Absicht. Spaltung, Spaltung und nochmals Spaltung: die Jungen gegen die Alten, die Familien gegen die Kinderlosen … so geht es seit Jahren. Leider lassen sich noch viel zu viele aufs Glatteis führen.
Was Kinder angeht ist das eh der letzte Beschiss, die sollen von mir aus das ganze komplizierte Splitting und die Splittingtabelle abschaffen.
Die ist eh Mist weil kinderlose Paare genauso begünstigt werden wie Familien mit Kindern. Der größte Hohn der letzten Jahre war in dem Kontext die so genannte Homoehe.
Einfach eine Tabelle für alle, aber das zu versteuernde Einkommen wird durch die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder geteilt.
Verdient man als Ehepaar 60.000€ und hat ein Kind zuhause, dann sollte das Einkommen durch drei geteilt werden vor der Besteuerung, das wären dann 20.000.
Die Summe der zu zahlenden Steuer nimmt man dann wieder mal drei.
DAS wäre fair. In der Steuergesetzgebung sind Kinder ja keine echten Menschen.
Das Märchen das Familien durch die derzeitige Steuersituation „begünstigt“ wären ist absoluter Tinneff. Verheiratete kinderlose Paare ja, aber Familien nicht. Sobald ein Kind da ist, ist die Steuerlast pro Kopf gerechnet HÖHER als bei Singles.
Dann muss der Progressionsvorbehalt ersatzlos gestrichen werden. Was soll das überhaupt? Jemand der viel einzahlt kriegt dank dem z.B. im Krankheitsfall schlechtere Versorgung? Gehts noch?
Grade bei Ehepaaren ist der Progressionsvorbehalt ne riesen Sauerei. Wenn jemand erkrankt und Lohnersatzleistungen (die eh geringer sind als das übliche Gehalt) bezieht, langt der Staat mit der anderen Hand direkt zu und zieht dem Ehepartner das durch höhere Steuern wieder aus der Tasche.
Das geht nicht nur ums Spalten, das ist direkt und offensiv gegen die Familien gerichtet. Der Staat hasst Kinder.
Kinderlose Ehen werden nicht begünstigt. Sie gehören offensichtlich zu denjenigen, die das Prinzip des Splittings nicht verstanden haben.
Das Splitting hat nichts mit den Kindern zu tun; das Haushaltseinkommen ist entscheidend. Und um es abschaffen zu können, müsste das Grundgesetz geändert werden. Für ältere Bestandsehen würde sich auch nichts ändern.
Alles was da in den letzten Wochen von Links-Grünen „Führungseliten“ in die Waagschale geworfen wird dient ausschließlich der weiteren Verarmung und Ausplünderung der Deutschen, insbesondere derer die sich ein Leben lang bemühen ihren Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten und zu finanzieren. Wie sonst soll der ganze Klimawahnsinn und der Zuzug von Millionen arbeitsunwilliger, sowie das Verstreuen unserer Steuergelder in die ganze Welt finanziert werden?
Bleibt nur zu hoffen, dass die Quittung bald kommt und eine radikaler Richtungswechsel eingeleitet wird! Deutschland, aber normal!
Die Steuerbelastung ist eh zu viel zu hoch im „besten“ Absurdistan aller Zeiten und das Bürgergeld und die Grundrente für die Zugereisten Illegalen gehört ebenfalls abgeschafft. Dazu das quasi Heiratsverbot für Verwitwete überdacht, denn wer nach dem Tod eines Partners wieder heiraten will, dem wird die Witwenrente gestrichen – ein Gesetz für Millionäre und die Staatskasse!
Im Geist der rot-grünen Politiker spukt die „Verteilungsgerechtigkeit“ umher, auch als Sozialismus bekannt. Dazu wird das Geld der „reichen Steuerbürger“ gebraucht.
Deswegen die sozialen Wohltaten für die vermeintlichen Wähler einzuschränken, ist nicht annehmbar.
Der „Fachkräftemangel“ kann mittels der Lohnentwicklung als urbane Legende enttarnt werden.
Wenn die Grünen und Linken das Splittingverfahren begriffen hätten, würden sie wissen, dass NICHTS so klar von der Gleichheit der Geschlechter geprägt ist, wie der Splittingtarif: Wer das Geld verdient – beide, einer, wer von beiden – ist dem Splittingtarif völlig egal.
Der Splittingtarif respektiert auch die Freiheit des Lebensentwurfs der Bürger, die ja Linken und Grünen bei Genderfragen und der Identitätspolitik so wichtig ist: Wie die Ehepartner Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen, geht den Splittingtarif nichts an.
Wer den Splittingtarif antasten will, will die Freiheit antasten. Das muss man klar formulieren.
„Am Ende des Jahres kommt nach der Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung in jedem Fall das gleiche Nettoeinkommen heraus.“
Genau.
Und das hält die Ehefrau von der Erwerbstätigkeit ab, scheinen zumindest so Leut wie Klingbeil zu glauben.
Aber das Thema lenkt so herrlich davon ab, wie sehr der Staat mit Steuern, Abgaben und Gebühren insgesamt zulangt und selbst mit Rekordeinnahmen seine Aufgaben nicht erfüllt.
Steuern berechnen kann nan nicht so allgemein. Es hängt
Von so vielen Faktoren ab.
Und wenn der verdienst des Mannes im der oberen “ steuergruppe“ liegt , wo der steuersatz nicht mehr steigt, nützt das splitting gar nichts.
Oh doch, es ist schon ein Unterschied wie hoch der Lohnanteil ist der mit 42% (in 2022 ab ca. 58.600 €) zu versteuern ist. Ohne Splitting ist in 2022 alles über diesen 58.600 € mit 42% zu versteuern, mit Splitting erst alles ab 117.200 €. Das macht über 9.000 € Unterschied, am besten sie schauen sich einfach mal die entsprechenden Steuertabellen an.
Sinnvoller wäre ein Familiensplitting, da ja im Moment bei gleichem Familieneinkommen eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern mehr Steuern bezahlen muss als ein kinderloses Ehepaar.
Rechnen Sie bitte nochmal nach…
Oder wollten Sie einfach mal einen raushauen?
Da brauche ich nicht viel rechnen. War genau meine Situation. Alleinerziehend, aber leider nicht auf der Empfängerseite. Selbstständig, ziemlich guter Verdienst, zwei Kinder. Nach der Scheidung musste ich mehr als doppelt so viel Steuer zahlen wie vorher. Hätte ich keine Kinder, aber den Ehemann behalten, hätte sich meine Steuer halbiert. Frage: Können Sie mir die Logik erklären.
Ohne Kinderfreibeträge und dafür mit Ehemann hätte sich ihre Steuer halbiert? Sorry, aber diese Steuerberechnung/-Erklärung würde ich gerne mal sehen.
Sind für Sie Alleinerziehende automatisch Sozialfälle?
Es geht beim Splitting nicht um die Kinder, sondern um die Ehe als Versorgungsgemeinschaft. Die finanziellen Zuwendungen für Kinder stehen auf einem anderen Blatt.
Das jetzige Steuersystem ist ein Ausplündern der arbeitenden Bevölkerung, führt zur Aufblähung des Staates und zur Geldwäsche mit Steuergeldern durch Parteifirmen samt deren Nehmerorganisationen für ideologischen Schwachsinn.
Nahrungsmittel steuerfrei, alles andere mit max 10% Steuersatz.
Schlanker Staat. Dann ist Schluss mit Steuerverschwendung durch unfähige Politiker, mit einer Armee, Bahn usw., die nicht funktioniert.
Und dazu ein Verbot, Steuergelder ins Ausland zu geben.
Das jetzige Steuersystem ist ungerecht.
Die „Neuregelung“ wird garantiert ein Schlag ins Gesicht der Familien.
Man sollte auch nicht vergessen, dass Familien in IV / IV dem Staat bis zur Abrechnung, also quasi über ein Jahr lang, zinsfreie Darlehen liefern. Werden jetzt alle von V / IIV auf IV / IV umgestellt ist das alleine durch den Vorschuss, alle möglichen Leute würden fortan Steuerrückzahlungen erhalten, eine einmalige Finanzspritze für Vater Staat.
Alles, was in Deutschland geändert oder gar zum Wohle des Bürgers „reformiert“ wird, endet mit dem selben Ergebnis: dem Bürger noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen, um es für ideologischen Schwachsinn zu verbraten.
Leute wie Klingbeil, werden nie begreifen, das die Familie den Kern der Gesellschaft bildet, eine Solidargemeinschaft ist, deren soziale Arbeit für einander besonders in Notsituationen ohne viel Geld alleine nicht zu bewältigen ist und nur durch die gegenseitige familiäre Verpflichtung abgefangen wird.
Sie malen nur aus, wieviel Geld ihnen an „Einnahmen“ verloren gehen, rechnen aber nicht aus, wieviel Geld sie für die gleiche soziale Leistung zahlen müssten.
Diese Rechnung geht nur auf, wenn man den Menschen als staatliches Eigentum betrachtet, das man weg wirft, wenn es „kaputt“ ist. Im Grunde genommen staatliches Sklaventum.
Was interessiert denn diese linksgrünen Sozialisten ein Urteil des BVerfG aus 1957? Und was ist das Grundgesetz? Heute gilt der Klimawandel. Und damit ist alles erklärbar und legitim, was Gelder einbringt. Für welchen Zweck die dann verwendet werden? Z.B. um die NGO zu bezahlen, die DUH fürstlich zu finanzieren und Merkels Gäste bei Laune zu halten.
Beim Ehegattensplitting geht es um die steuerliche Gerechtigkeit, die man zwischen Pensionären und Rentnern derzeit großzügig übersieht, indem man eine Inflationsausgleich von bis zu 3000,– EUR an Pensionäre abschnittsweise zahlt, damit sie nicht verhungern und der Rentner geht leer aus, weil er zu dämlich ist, sich gegen solche Ungleichheiten zu wehren und da wäre die AFD gefragt und die schweigen auch, warum auch immer.
Nach welchen Methoden die verfahren ist doch völlig schleierhaft, denn immerhin gibt es doch das Gleichheitsgebot, was dabei ignoriert wird und die angeblich höhere Kaste entlastet wird, während der arme Rentner sehen kann wo er bleibt und kein Aufschrei geht durch die Presse, sind ja nur Rentner, die ehedem bald das Zeitliche segnen und wenigsten noch kämpfen sollten um das Wenige was man ihnen überläßt.