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Ausweitung eigener Zuständigkeit

Neues Grundlagenpapier: Atamans Attacke

20.07.2023

| Lesedauer: 4 Minuten
Deutschlands sogenannte Antidiskriminierungsbeauftragte will mehr Macht. Sie fordert eine Gesetzesänderung, die ihren Zuständigkeitsbereich deutlich ausweiten soll. Dahinter steht ein perfides politisches Geschäftsmodell.

Dem geneigten Leser ist das natürlich noch nie passiert, aber viele Normalsterbliche haben es schon irgendwann einmal erlebt: Man will gepflegt Party machen – und scheitert am Türsteher. „Du kommst hier nicht rein …“

Da ärgert man sich kurz, dann zieht man weiter und feiert halt anderswo. Normalerweise. Doch es gibt eine neumodische Variante, damit umzugehen: Man klagt wegen Diskriminierung und verlangt Entschädigung.

Nils Kratzer hat das gemacht. Der 44-Jährige wollte unbedingt bei einem Sommerabend im Rahmen des „Isarrauschens“ auf der Münchener Praterinsel dabei sein. Dabei handelte es sich ausdrücklich um ein Fest für 18- bis 28-Jährige. Kratzer sieht recht jung aus, aber so jung nun auch wieder nicht. Deshalb war an der Einlasskontrolle für ihn Endstation: „Du kommst hier nicht rein …“

Da hat der Mann den Veranstalter auf 1.000,- Euro Entschädigung verklagt.

Wegen Altersdiskriminierung. Kein Scherz. Wir kommen darauf zurück.

*****

Dass überhaupt jemand auf den Gedanken kommen kann, wegen so eines Vorfalls vor Gericht zu ziehen, verdankt Deutschland dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ AGG.

Das Regelwerk soll laut Gesetzestext „Benachteiligungen aus Gründen

  • der Rasse oder der ethnischen Herkunft,
  • des Geschlechts,
  • der Religion oder Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • des Alters oder
  • der sexuellen Identität

verhindern und beseitigen.“

Seit 2006 ermöglicht das AGG Klagen von Menschen, die sich diskriminiert fühlen, gegen Privatpersonen oder private Institutionen: gegen Arbeitgeber zum Beispiel. Oder gegen Partyveranstalter. Oder gegen Vermieter. Oder gegen Bäcker. Das AGG verpflichtet private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen dazu, alle im Gesetz genannten Personen als Kunden gleich zu behandeln. Das ist ein elementarer – und ansonsten einmaliger – Eingriff in die Privatautonomie.

Es ist keine unzulässige Übertreibung, das AGG als eines der umstrittensten Gesetze unserer Zeit einzustufen.

Zum Beispiel: Sie haben als Vermieter mehrfach schlechte Erfahrungen mit Mietern aus einem bestimmten Kulturkreis gemacht (fragen Sie in Berlin nach, da kennt man das). Trotzdem dürfen Sie keinen Bewerber mit der Begründung ablehnen, dass er aus diesem Kulturkreis kommt: Das ist sonst rassistische Diskriminierung.

Oder: Sie wollen als Konditor keine Hochzeitstorte für ein schwules Pärchen backen, weil Sie streng gläubiger Christ (oder Moslem) sind und gleichgeschlechtliche Ehen ablehnen. Mit dieser Begründung dürfen Sie die Torte aber nicht verweigern: Das ist sonst Diskriminierung wegen der sexuellen Identität.

Und so weiter, und so fort. Neben dem Eingriff in die Privatautonomie gibt es noch viele weitere Kritikpunkte an dem Gesetz, sehr viele, aber dafür hat selbst das Internet kaum genug Platz.

*****

Auch die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung ist seit 2006 im AGG verankert. Jetzt legt ausgerechnet Ferda Ataman, die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, extrem weitreichende Änderungsforderungen für das AGG vor.

Frau Ataman will künftig auch für angebliche Diskriminierungen wegen der Staatsangehörigkeit, wegen des sozialen Status und wegen „familiärer Fürsorgeverantwortung“ zuständig sein. Sie gehe davon aus, so lässt die Beauftragte den Bundesjustizminister noch wissen, dass ihre Forderungen „maßgeblich für die anstehende Reform“ sein werden.

Das heißt: Eine Behördenleiterin (eine Staatsdienerin also, obwohl Frau Ataman sich selbst womöglich nicht so sieht) verlangt zwecks Machtausweitung eine Änderung der Rechtsgrundlage für ihren eigenen Job.

Das nennt man dann wohl Chuzpe.

Die Unverfrorenheit, mit der Frau Ataman als Akteurin im politischen Spiel kurzerhand die Spielregeln zum eigenen Vorteil ändern lassen will, ist typisch für sie und auch eher belustigend. Wirklich problematisch dagegen ist die Absicht dahinter.

*****

Der Kreis angeblicher Opfer von angeblicher Diskriminierung soll immer mehr erweitert werden – und so der Kreis potenzieller Empfänger staatlicher Unterstützung.

Das Prinzip kennt man von der Bewegung LGBTQIA+ (so heißt das inzwischen politisch korrekt). Die begann als Schwulen- und Lesbenbewegung: LG steht im Englischen für „Lesbians“ und „Gays“, zu Deutsch Lesben und Schwule. Dann kamen die Bisexuellen dazu, die Transsexuellen, die „Queeren“, die Intersexuellen und zuletzt die Asexuellen. Jede Gruppe bekam ihren eigenen Buchstaben – und das Plus-Zeichen am Schluss bedeutet, dass man offen ist für weitere sexuelle Minderheiten.

Wegen der Buchstabeninflation nennt der US-Komiker Dave Chapelle die Bewegung nur noch „die Alphabet-Leute“.

Wohin das führt, ist offensichtlich. Man kann unendlich viele vermeintliche Gründe für vermeintliche Benachteiligung finden oder erfinden: Körpergröße, Augenfarbe, Platt- oder Senk- oder Spreizfüße, Mundgeruch.

Und das sind nur natürliche Merkmale. Der Neigung unserer Gerichte folgend, unerwünschte Verhaltensweisen zu Krankheiten oder gar zu unabänderlichen Charaktereigenschaften umzuwidmen, lässt sich die Liste buchstäblich endlos erweitern: auf Unpünktliche, Unhöfliche, Arbeitsscheue …

So kann staatliche „Antidiskriminierung“ ihren Zuständigkeitsbereich beliebig erweitern.

Immer neue Opfer bedeuten eben auch immer neue Kunden für öffentliche Fürsorge. Zur Bewältigung dieser selbsterzeugten Nachfrage wird die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman dann absehbar mehr Planstellen benötigen. Oder mehr teure Projektaufträge an wohlgesonnene NGOs vergeben. Oder beides. In jedem Fall vergrößert sie ihre eigene Bedeutung und ihren eigenen Einfluss.

Es ist ein gleichermaßen cleveres wie perfides politisches Geschäftsmodell: eine vermeintliche Krankheit „entdecken“, sich selbst (bzw. das eigene Milieu) als Heilmittel anbieten – und die Allgemeinheit dafür zahlen lassen.

*****

Natürlich ist nicht jede Ungleichbehandlung eine Diskriminierung.

Im Gegenteil: Ungleichbehandlungen sind nötig. Wir behandeln Familienmitglieder anders als Freunde, Freunde anders als Nachbarn, Nachbarn anders als Fremde. Das ist zutiefst menschlich, also human. Es ist die Grundlage für die Existenz und den Zusammenhalt und das Überleben von Gruppen.

Es ist gedanklich wie inhaltlich unmöglich, jeden Menschen gleich zu behandeln. Wozu sollte das auch gut sein? Wir behandeln einen Tanzpartner anders als einen Geliebten, selbstverständlich. Alles andere wäre nicht gerecht, sondern eher pervers.

Und natürlich kann der Staat nicht jede Ungleichheit ausgleichen.

Er sollte das auch gar nicht. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist eine epochale zivilisatorische Errungenschaft. Aber da geht es um das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern – nicht um die Beziehungen der Bürger untereinander. Die Menschen sind nicht gleich, und sie verhalten sich nicht gleich. Die Gründe dafür gehen eine Behörde nichts, aber auch gar nichts an.

Der Staat als monumentaler Reparaturbetrieb für die Natur oder das Schicksal: Das ist ein entsetzliches, im Wortsinn un-menschliches Konzept. Es führt unweigerlich in ein totalitäres Gemeinwesen, das dem Individuum bis in kleinste Einzelheiten den Kontakt zu anderen Individuen vorschreibt.

Wer will in so einem Ataman-Land leben?

*****

Die Antidiskriminierungsbeauftragte führt nebenbei völlig ironiefrei auch noch vor, wie leicht es ist, die Latte für alle anderen immer höher zu legen, aber selbst bequem unten durchzulaufen:

Die Datei mit Frau Atamans Forderungen für eine AGG-Änderung kann im Internet zwar heruntergeladen werden. Sie ist aber nicht barrierefrei: Die Antidiskriminierungsbehörde mit all ihren erheblichen Ressourcen hat vergessen – oder darauf verzichtet –, die Datei technisch so zu hinterlegen, dass sie auch für sehbehinderte Menschen zugänglich ist.

*****

Nils Kratzer, der Münchener Möchtegern-Jugendliche, hat sich für seine 1.000,- Euro Entschädigung wegen angeblicher Altersdiskriminierung übrigens bis zum Bundesgerichtshof hochgeklagt (Az. VII ZR 78/20).

Die Sache war aber selbst den Richtern dann doch zu blöd. Kratzer hat in allen drei Instanzen verloren.

Vielleicht ist ja doch noch Hoffnung.

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63 Kommentare

  1. Frau Ataman öffnet Erdogans „Armee“ politisch die Tür.

  2. Die ideale Wahlhelferin für die AfD. Unersetzlich.

    • Oooh, ich wollte gerade schreiben, dass diese Person vollkommen überflüssig ist. Aber als Wahlhelferin der AfD leistet sie nützliches. Bitte weiter so, Frau Ataman.

  3. Machen doch alle Beamten, ständig. Jeder Beamte versucht, so viel Zuständigkeit zu bekommen wie möglich, gibt sich so doch ein Grund für eine Beförderung (im entsprechenden Rahmen).
    Beamte machen sich auch ihre Arbeit selbst, so dass sie immer gebraucht werden (Daseinsberechtigungsnachweis). Wer das nicht schafft, der ist einfach kein guter Beamter.

  4. Art. 3 GG: „Niemand darf … “ (wegen seiner „alphabetischen“ oder sonstiger Eigenschaften) “ … benachteiligt ODER BEVORZUGT WERDEN!
    Nur zur Erinnerung, falls das Grundgesetz irgendwann mal wieder gelten sollte und die Atamans dieser Welt gottseidank allesamt endlich aus Alemannia verschwunden sind.

  5. In der ehemaligen DDR gab es für den normalen Bürger keine Chance, zur gerichtlichen Durchsetzung der persönlichen Rechte gegen den Staat. Es gab keine Verwaltungsgerichtsinstanz. Und genau darauf will dieses grün-maoistische Gesindel auch hinaus. Die Bürger sollen sich den weisen Entscheidungen der Staatsorgane willig unterordnen. Sie sind ja stets im Einklang mit den Interessen der klima-maoistischen Menschengemeinschaft. Nur soll hier der Einheimische jegliches Recht gegen seinen eigenen Staat verliert. Das gilt natürlich in keiner Weise für die aufgenommen, „verfolgten“ Wirtschaftsflüchtlinge, die dann unsere Gesetze und unsere Verfassung zu ihren Gunsten demontieren.

  6. „Vielleicht ist ja doch noch Hoffnung.“ Auf keinen Fall, wie kommen Sie denn darauf? Kratzers Problem war, dass er offensichtlich Bio-Deutscher ist. Da wird ihm von Politik und deren Werkzeugen (befangene Richter) bescheinigt, dass man als solcher per se gar nicht diskrimiert werden kann. Jede Wette, bei einem klagenden Vertreter irgendeiner (migrantischen) Minderheit wäre der Klage stattgegeben worden! Fremd und unerwünscht eben im eigenen Land!

  7. Mein hochdeutscher Vorschlag fü LGBTQIA+: Fehlgeschlechtlich
    Wenn ich Tiger, Jaguar o.ä. züchte, dann sind weiße Tiere Albinos und schwarze ggf. Panther. Es ist also immer noch ein echter Tiger, Jaguar, aber nicht die nomale Farbe. Es ist insbesondere auch keine falsche Fabe. Die Abeichung vom Standard ist die Fehlfarbe.

  8. Atamann ist ein gehätscheltes Ziehkind von Armin Laschet CDU, der seit vielen Jahren auch Türken-Armin genannt wird.

    Übrigens hat auch FDP-Kubicki FÜR die Ernennung Atamanns gestimmt, sämtliche Grün-Roten sowieso.

    Die handelt also im Auftrag der neuen SED (sozialistische Einheitspartei Deutschlands) gegen die deutsche Bevölkerung.

    • Ferda Atamans unvergesslicher Auftritt auf der Bundespressekonferenz zum Integrationsgipfel 2018 hier ab min: 11:36
      https://www.youtube.com/watch?v=8dldTHBHPnA
      Bundeskanzlerin Angela Merkel und Annette Widmann-Mauz (Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration) kommentierten den Auftritt im Anschluss nicht.
      Wie es kam, sie danach in ein solches Amt zu hieven – wer kann das schon wissen?

  9. Türke ist Türke auch mit deutschem Pass. Eine Maus, die in einem Pferdestall geboren wurde, ist noch lange kein Pferd. Ataman gehört zu Erdogans 5. Kolonne und dafür arbeitet sie.

  10. Wer es sich leisten kann, wird den Kontakt mit den entrechteten und beleidigten Muslimen komplett meiden, private Bildungseinrichtungen nehmen zu, man lädt sich untereinander in die privaten Pools ein und man wird sich die Lebensmittel nach Hause bringen lassen, damit es nicht zu einer Diskriminierung an der Kasse kommt, wen man den Muslim nicht vorlässt. Wohnungen werden nicht mehr öffentlich zur Miete angeboten, sondern unter der Hand weggegeben. Leidtragende sind die deutschen Unterschicht-Kartoffeln, die sich nicht vornehm zurückziehen können. Aber bei denen ist bei einer Diskriminierungsklage nichts zu holen. Für die interessiert sich Ataman auch nicht, sie will sich ja an den „Reichen“ abarbeiten, einen öffentlichen Pranger veranstalten und deren Geld umverteilen.

  11. Die Gruppe, die am meisten diskriminiert wird, ist doch inzwischen die Gruppe der Normalos.

    • Dabei gilt der Satz aus der IT: It’s not a bug – it’s a feature!
      Es ist kein Fehler – es ist das Ziel

  12. Frau Ataman steht in der Tradition ihrer erfolgreich landnehmenden Vorfahren. Würde mich wundern, wenn kein Eintrag von Erdogan in ihrem Poesiealbum vorliegen würde.

  13. Ferda Ataman selbst ist der fleischgewordene Beweis, warum ein deutscher Pass niemals an importierte, trojanische Pferde vergeben werden sollte.

  14. Der YouTuber „Aktien mit Kopf“ hat das Grundsatzpapier komplett durchgearbeitet und ein paar unfassbare Ermächtigungswünsche von Frau Ataman herausgearbeitet.
    Keine Beweise für tatsächliche Diskriminierung mehr nötig wenn „glaubhafte“ Argumente. Damit erfolgt eine Beweisumkehr (kennen wir ja schon aus dem Faeser Ministerium und dem Beamtenrecht.)
    Gleichzeitig möchte sie selber ermächtigt werden ein „altruistisches Klagerecht“ auszuüben. Das heißt der angeblich Diskriminierte muss nicht selber klagen, sondern Frau Ataman macht das für ihn. Ich sehe da eine Flut von Musterprozessen der besondern Art anrollen. Der übermächtige Staat in Form von Frau A. tobt sich aus.
    Eine für beide Seiten verpflichtende (Zwang, Kosten) „Schlichtung“ (welche „neutrale Person“ führt die aus?) verhindert die Verhandlung vor einem (objektiven) Gericht. Begründung: „um die Gerichte zu entlasten“.

    • Noch besser eingefädelt als die DUH – da dann direkte von „Staatswegen“. Liest sich wie so was wie Schariapolizei.
      Hessen und Bayern sind die nächsten, die da an der Urne Einhalte gebieten können.

  15. Hoffnung würde ich erst sehen, wenn diese Dame auf der Straße sitzt, weil man ihre Stelle gestrichen hat.

  16. Unfähige, unqualifizierte und nutzlose, aber blasierte Leute mit grundlos überhöhter Selbstwahrnehmung sind in unnötigen und überflüssigen, ja Demokratie- und Gesellschaftsfähig-schädlichen Ämtern im wachsen und wuchern begriffen:

    wie Unkraut breiten sich Ämter und Amtsinhaber beiderlei Geschlechts – und quer sich noch anders fühlt auch …wegen mir… – in unserer Gesellschaft aus und verbrauchen wichtige Ressourcen und Gelder für ihren dummen und unnötigen Tanz ums goldene Kalb, die besser bei unseren Kindern, Rentnern und Bedürftigen aufgehoben wären.

    das geht von den Nicht-Leistern in Politik und öffentlichem Dienst – jeder kann selbst auswählen, wer damit gemeint ist…nicht alle – bis zu der fast schon als organisierte Kriminalität zu bezeichnenden GEZ-Truppe.

    ein Kartell der Vertuscher, Verdrücker und Abkassierer

    Schande!

  17. Hat Frau Ataman nicht bei der einen oder anderen Gelegenheit Deutsche (in der älteren Bedeutung des Wortes) oder Anhänger nichtlinker politischer Meinungen diskriminiert? Und könnte man sie oder die Bundesregierung dafür auf Schmerzensgeld verklagen?

  18. Machen wir uns doch nichts vor.
    Die türkischstämmige Ataman haßt alle indigenen Deutschen – von ihr haßerfüllt und abschätzig Katoffeln genannt – genauso, wie viele Migrantenorganisationen – die sich über ihren Wahlerfolg, den sie mit den Stimmen der Deutschenhasser um Habeck und Kumpane erreicht hat, freuen.
    Nun beginnt die Strafexpedition gegen diese Kartoffeln, um an ihr in Generationen schwer erschuftetes – natürlich unverdientes – Hab und Gut zu kommen.
    Am liebsten würde sie wahrscheinlich die noch ca. 60. Mio. deutschen Einwohner ohne Migrationshintergrund in Gefängnisse, Arbeitslager oder sonstige Gulags einsperren.

    • Ganz nüchtern betrachtet verarbeitet sie evtl. frühere kindliche Verletzungen. In einem Beitrag für das DGB Bildungswerk vom Juni 2019 mit dem Titel „Migranten schulden Deutschland nichts: Kommentar von Ferda Ataman.“ beklagt sich Frau Ataman, dass ihre Eltern als Gastarbeiter von Deutschland schlecht behandelt wurden. „Die Menschen, die kamen, arbeiteten unter schlechten Bedingungen zu miserablen Löhnen und sollten schnell wieder gehen.“ „Man war nicht stolz darauf, Gastarbeiterkind zu sein.“ Ihre aktuelle Sichtweise zum Thema: „Migranten schulden Deutschland nichts. … Wenn wir über Dankbarkeit reden wollen, dann bitte anders herum: Unser Land verdankt seinen Migranten viel. Das gilt auch heute noch. Menschen kommen aus dem Ausland und schuften auf dem Bau oder arbeiten in Krankenhäusern auf dem platten Land, wo niemand hinziehen will. Migranten halten unser System aufrecht, oft nur für kleines Geld und unter prekären Bedingungen. Ohne Migration wäre unser Sozialstaat womöglich schon im Eimer und der Wohlstand in Gefahr. Doch bis heute gibt es keine offizielle Anerkennung für die Leistungen der Eingewanderten. … “ Frau Ataman meint also offenbar, dass Migranten nicht hinreichend geschätzt werden, und ist den Deutschen deshalb ein bisschen böse.

      • Wenn Sie kindliche Verletzungen in sich trägt möge sie Therapeuten aufsuchen – und einige mit ihr.
        Aber wie im Islam üblich zeigt sie sich als Betroffene, Klägerin, Richterin und Henkerin in einer Person.
        Wenn sie sich durchsetzen sollte, wird unsere Welt wie die im Iran – wenn nicht schlimmer:
        Yasmine Mohammed, eine kanadische Universitätsdozentin, Anti-Islam-Aktivistin und Autorin jedenfalls warnt, damit wir nicht enden wie die Menschen dort, wo die Revolution gegen den Schah damals vom Islam genutzt wurde:
        „Iraniens never wanted an Islamic Republic: I need ppl to know this. It was a left wing revolution that allied w Islamists. Once they won, the Islamists killed the socialist/communist leaders, hijacked the revolution, and called ist Islamic. Iranians have been fighting since day 1. https://twitter.com/YasMohammedxx/status/1585256666731524096
        Ich befürchte: es ist längst zu spät.

  19. Es ist mein persönliches Recht, Entscheidung zu treffen, von denen auch Dritte betroffen sind.
    Ich werde aber auch künftig einen Teufel tun, sämtliche Entscheidungsgründe offenzulegen.
    Wenn ich eine Wohnung nicht an einen Juristen, Lehrer etc. pp. vermieten will, auf Grund gemachter Erfahrungen oder zur Vermeidung von Erfahrungen, die glaubwürdig berichtet werden, dann gab es halt einen Bewerber, der meinen Vorstellungen von einem Mieter meiner Wohnung besser entsprochen hat. Punkt und Ende der Erklärungen.
    Wer da heute, nach Jahren entsprechender Realität, noch nicht kapiert hat und die bekannten Trigger auslöst, der muss doch nicht jammern.
    Den Leuten, die dieses Diskrimierungsding pflegen, ist eh nicht zu helfen.

  20. Was Ferda Ataman natürlich eigentlich will, ist das, was Malcolm Ohanwe vor 3,5 Jahren im Spiegel (Link) geschrieben hat: je dunkler die Hautfarbe bzw. je fremdrassiger jemand ist, desto mehr Macht und Rechte soll jemand in Deutschland bzw. der gesamten westlichen Welt haben.

    Nein, der Artikel ist nicht irgendwie ironisch gemeint. Die kommen hier her und denken so. Und 78% der Wähler huldigen denen immer noch und bereiten dieser Denke den Weg. Kein Wunder, dass die sich so aufführen, wie sie sich aufführen. Die werden IMMER noch mehr Macht an sich reißen wollen, ihre gewaltige Gier ist unersättlich und gefräßig, Selbstreflektion und Maßhaltung nicht in ihrer DNA.

  21. Im Grunde geht es darum, Unterschiede – besonders angeborene – nicht wahrhaben zu wollen. Dies betrifft z.B. auch die Migranten, die einfach „Menschen“ sein sollen. Die Verschiedenheit, die sie mitbringen, wird uns allerdings ständig vor Augen geführt – bis hin zum befremdlichen Gebrauch von Messern..
    Alle Erkenntnis fängt allerdings mit der Wahrnehmung und Akzeptanz von Unterschieden an.
    Ohne eine solche könnte der Mensch gar nicht überleben.

  22. Das Hinterhältige des Vorhabens Person ist der entscheidende Punkt: nämlich die „Glaubhaftmachung“, man sei aus diesem oder einem anderen x-beliebigen Grund diskriminiert worden. Damit schafft man vorsätzlich für bestimmte Klientel die Möglichkeit „lukrativer Nebeneinkünfte“, die, was soll auch anderes dahinter stecken, von sogenannten „Reichen“ abgezogen werden sollen.

    Dabei bin ich mir äußerst sicher, dass die deutsche „Kartoffel“ davon nicht profitieren wird.

    Vor Gerichten wird sich zeigen, dass mit Abstand die „Gäste“ und sonstige Systembegünstigte zu ihrem „Recht“ kommen werden, während für konservative Deutsche gilt: Zeitaufwand und Kosten hätte er sich besser ersparen sollen.

  23. Wie man sich selbst ermächtigt, um die deutsche, bürgerlich-konservative Mehrheitsgesellschaft einzuschüchtern, zu kriminalisieren, mundtot zu machen und zu unterdrücken. Um alle bisherigen Werte, Grundlagen und Errungenschaften unserer Gesellschaft zu schleifen und zu demontieren, das Recht zu beugen und zu pervertieren, damit sich kleine radikalisierte, totalitäre Minderheiten über die Mehrheit stellen können.
    Es geht um Macht, Kontrolle und Unterwerfung.

    • Wie immer im Islam, Da geht es nur um Macht über andere. Die „Verlierer“ werden dann drangsaliert, damit es den Machthabern besser geht. Es handelt sich dabei um eine Widerwärtigkeit, die man eigentlich zivilisatorisch überwunden glaubte.

  24. @oder Weltanschauung
    super , wo kann ich mich beschweren , das ich dauernd als Rechter diskriminiert werde oder als Bodensatz , oder nicht mit Messer und Gabel Esser könner beschimpft werde .

    • Das wäre ggfs. eine Beleidigung, da aber gemeinhin für sie folgenlos, ist es einfach so keine Diskriminierung. Nur dass andere Gruppen nicht beleidigt werden macht es auch nicht zu Dskriminierung.
      Sie können ja zurückfragen, seit wann in der Familie des Beleidigers Messer & Gabel in Gebrauch sind, dass ihn das zum Experten macht? Zu den Tischsitten im Lande seiner Ahnen gehören sie ja nicht zwingend.

  25. Interessanterweise erodiert simultan zur inflationären Ausweitung der Anti-Diskriminierung gleichzeitig der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz. Man schaue sich etwa die Strafhöhen bei Gewalttaten, Sexualdelikten und politisch oder motivierten Straftaten bei Migranten und Ausländern im Vergleich zu indigenen Deutschen an oder die gezielte Umverteilung von Steuergeldern und Sozialbeiträgen zu Gunsten der grün-roten Klientel. Der Kalkül von Grün-Rot scheint darauf hinaus zu laufen, dass der Staat gezielt selektiv diskriminieren darf und soll, aber der Private keinerlei selektives Verhalten mehr zeigen darf. D.h. im Kern: Der Staat darf alles und der Einzelne darf nichts. Das ist von der Grundidee her zutiefst totalitär und verfassungsfeindlich hinsichtlich unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, die genau das Gegenteil anstrebt und (noch) rechtlich vorgibt. Denn dort geht es um geschützte Freiheitsräume für den Einzelnen (Privatautonomie) und die Zurückdrängung bzw. unbedingte Verhinderung eines totalitären Staates, der in diese Freiheitsräume (wieder einmal) versucht einzudringen.

  26. Anmassend, selbstgerecht, völlig reflexionsunfähig, skrupellos, unverschämt und durch und durch parasitär.
    Es geht bei dem ganzen sturzverlogenen Rassismus und Diffamierungsgeplärre. um nichts Anderes als darum, den Rechtsstaat außer Kraft zu setzen um völlig leistungslos Macht, Posten und Geld zu erlangen.

  27. Jeder D.pp mit der richtigen Gesinnung wird mit einem überbezahlten Posten (womöglich noch mit Pensionsanprüchen) belohnt. Wie soll denn da die Ausgabenlast des Staates verkleinert werden?
    Mich würde folgendes interesieren: Gibt es eine Partei, die explizit sagt, dass solchen Posten, Sonderbeauftrage etc. wieder abgeschafft werden, wenn sie denn an die Macht käme?
    Eine Partei, die damit und dem Ausschluss der Grünen als Koalitionspartner Wahlkampf macht, dürfte sehr gute Chance haben stärkste Fraktion zu werden…

  28. Niemand darf wegen seines Alters diskrimiert werden? Warum kriege ich dann kein Kindergeld und dazu einen gemütlichen Platz im Kindergarten, statt harter Arbeit? Und Rente möchte ich gleich mit haben!!!

  29. Na, in Bezug auf den Herrn Kratzer haben die Richter wohl vernünftig entschieden. In München gab es noch einen weiteren Fall. Den eines Afrikaners, der das Abgewiesen-werden an Diskotüren zum Geschäftsmodell erhoben hat. Mit kräftiger Unterstützung von Antidiskriminierungsbeauftragten und NGOs zog er von Disko zu Disko, mit dem Ziel, an der Tür vom Türsteher abgewiesen zu werden. Danach hat er – wiederum unterstützt von diesen „Aktivisten“, die Clubs wegen Diskriminierung verklagt. Leider haben die Richter dem zu oft stattgegeben. Ob der werte Herr Gast durch sein Verhalten die Entscheidung der Türsteher „unterstützt“ hat, ist nicht bekannt, aber bei diesem Geschäftsmodell durchaus denkbar.

  30. Übrigens will Ataman auch die Diskriminierungskarte ausweiten auf „gefühlte“ Diskriminierung.
    Es reicht also schon das Gefühl der Diskriminierung um ein Strafverfahren loszutreten.
    „Ich kann es zwar nicht beweisen, er hat es auch nicht gesagt, aber ich hatte das Gefühl, dass er mich nicht als Mieter haben wollten, weil…..“
    Was im Grunde genommen heißt: „Beweislastumkehr“. Der gefühlt Diskriminierte muss nichts mehr nachweisen, der angebliche Diskriminierende muss nachweisen, dass er nicht diskriminiert hat.
    Was hier in Deutschland abgeht, das haben selbst die alten Römer in Ihrer letzten Phase der Dekadenz, vor Ihrem Untergang, nicht geschafft.

  31. Die weichgespülten Deutschen sind noch nicht hilflos genug. Einschüchterung per Justiz belangt zu werden wenn man nicht parriert. Inwiefern ist das mit einer freiheitlichen Grundordnung vereinbar?
    Übrigens per Justiz die Demokratie/Rechtsstaat aushebeln ist eine Erscheinung , die aus den USA (Trump ständig vor Gericht zerren) zu uns herüberschwappt.
    Die Belauerung kritischer Medien durch ein Heer an Rechtsanwälten zwecks Beharkung mit teueren Prozessen, ist ja inzwischen ebenfalls ein „anerkanntes“ (unlauteres) Kampfmittel

  32. Wieso darf diese Frau das überhaupt tun, die ist doch die schlimmste Rassistin, es ist völlig absurd die beschimpft Deutsche doch als „Kartoffeln“. Aber ne ist klar, wir autochthonen Deutschen müssen uns das ja gefallen lassen, denn Deutsche dürfen ungestraft diskriminiert oder rassistisch beleidigt werden, wir haben kein Recht auf Würde. Auf alle Zeiten wegen dem was 1933-1945 passierte haben wir kein Recht auf ein Leben in Würde. So sehen es die ganzen Linken zumindest.

    Ich wurde damals in meiner Schulzeit wo der Migrationshintergrundanteil etwa 67-70% war als „Kartoffel“ und „sch*** Deutscher“ bezeichnet, ich musste mir das damals gefallen lassen. Scheinbar wird das auch immer so bleiben.
    Hauptsache jede Minderheit darf alles und jeden anzeigen. Und jetzt will die Ataman das auch noch quasi im voraus tun bevor jemand diskriminiert wurde, einfach nur für den Fall und weil ihr danach ist.
    Es ist doch völlig verrückt, wieso kann denn niemand etwas gegen diese Deutschenhasserin unternehmen.

  33. Wie steht es eigentlich um die Diskriminierung von politisch nicht opportunen Meinungen, Stichwort Cancel Culture? Dabei ist Meinungsfreiheit eines der höchsten Güter in einer Demokratie. Und genau das fehlt in dieser seltsamen Auflistung einer seltsamen Frau Ataman.

  34. Die Dreistigkeit mit der der Normalbürger eingeschüchtert und mundtot gemacht werden soll ist schon „extrem“.
    Bei einem echten Verfassungsschutz müsste bei diesem politischen Selbstbedienungsklientel die Alarmglocken in Dauer läuten.

  35. Die Bürger sollen durch Angst vor willkürlichen Anzeigen abgerichtet werden, sich 10 Mal zu überlegen ob sie eigene Ansichten zu bestimmten Themen haben oder ob sie dann doch lieber vorsichtshalber den Mund halten. Das Angstklima von Ex Nazi Deutschland und der DDR.
    Dass das türkische Diskriminierungs Uboot, das den Deutschen verpassen möchte ist klar. Denn schließlich wäre das ideal für die professionelen Dauerforderer wenn die Gegenseite, der normale leistende Bürger, sich nicht mehr traut Widerspuch zu erheben.
    Manchmal bin ich so wütend auf die Xte Generation an Migrant, die ihre „Dankbarkeit“ gegenüber den Deutschen „manifestieren“. Das passt dann natürlich wieder zum restlichen rot-grünen Machthaber Klientel.

  36. Die sind halt geistig falsch abgebogen, fühlen sich selber aber moralisch in der besseren Position. Argumente sind da völlig sinnlos. Da Sekten immer wieder auftauchen wäre es das beste, die Leute zu ignorieren. Neu ist aber im Jahr 2023, sie zu verhätscheln und zu ermuntern. Das führt zum Schluss: Der eigentliche Denkfehler liegt bei der Mehrheit, die sich offensichtlich aufgegeben hat. Wenn wundert, das immer mehr Blau wählen wollen.

  37. „Frau Ataman will künftig auch für angebliche Diskriminierungen wegen der Staatsangehörigkeit, wegen des sozialen Status und wegen ‚familiärer Fürsorgeverantwortung‘ zuständig sein.“ Wohl wahr: Mehr Tatbestände erhöhen den Bedarf an Geld, an Personal, an örtlichen Antidiskriminierungsstellen, die politische Bedeutung von Frau Ataman  – und vor allem die Anzahl der Meldungen.
    Dabei hat Frau Ataman, was ihr Aufgabenfeld angeht, evtl. das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz im Blick, das in § 2 besagt: „Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns [es geht um staatliches Handeln] auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtliche Identität sowie des sozialen Status diskriminiert werden.“ Bei „Sprache“ geht es den Berlinern auch um Diskriminierung „aufgrund fehlender deutscher Sprach- oder Schreibkenntnisse oder einem Akzent“, ggf. Analphabetismus. Sozialer Status knüpft laut Ataman an „die Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Schicht, den Bildungsstand und die finanzielle Leistungsfähigkeit“ an.
    Von gewissem Interesse wäre bei den betreffenden Beschwerden natürlich schon, ob ein Vorgang auf einseitigen subjektiven Aussagen fußt oder nachweisbar, justiziabel ist. Selbstverständlich wird die Privatautonomie quasi außer Kraft gesetzt, wenn ein Außenstehender mit entscheiden darf, ob ein Vermieter eher die dunkelhäutige Familie aus Afrika, ein homosexuelles Paar, kinderreiche Einheimische, Bürgergeldempfänger aus Osteuropa, die Alleinerziehende mit 3 Kids, den Rollstuhlfahrer, usw. mit einem Vertrag beglücken sollte. Alle Abgewiesenen könnten bei der Antidiskriminierungsstelle auflaufen und viele Meldungen produzieren.
    Die WELT hat noch einen anderen Punkt herausgegriffen. Der Nachweis von Diskriminierung soll erleichtert werden: „Das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden, das heißt, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt. Es sollte ein Auskunftsanspruch gegenüber der diskriminierenden Partei geschaffen werden. In § 22 AGG sollten als Regelbeispiele festgeschrieben werden, dass zum Beispiel die Aussagen der betroffenen Personen, Testings oder auch das Versäumnis eines Arbeitgebers, eine Beschwerdestelle einzurichten, hinreichende Indizien darstellen können“. Man muss künftig, so verstehe ich die Neuerung,  also eine Benachteiligung nicht mehr hundertprozentig beweisen, sondern es reicht die „(überwiegende) Wahrscheinlichkeit“, dass an den Vorwürfen etwas dran ist. Eine grundlegende Änderung im Rechtssystem.

  38. Die Gruppe der Asexuellen, LOL.
    Ich bin gerade am überlegen, wie man die benachteiligen könnte.
    Eine Prostituierte aufzwingen, im Schwitzkasten durch die Herbertstraße schleppen oder gar einen zotigen Witz erzählen wäre mal ein Ansatz.
    Na ja, das ist jetzt Aufgabe von Frau Ataman, passende Benachteiligungen zu (er)finden.
    Da fällt mir immer wieder der Spruch ein, wenn man Deutschland überdachen würde, wäre das die größte Irrenanstalt des Universums.
    Wäre immerhin für das Berliner Regierungsviertel realistisch.

  39. Die Bedeutung dieses Gesetzes, mit dem kurzerhand die bis dato Drittwirkung der Grundrechte, genauer des bislang nur den Staat verpflichtenden Art 3 GG in den Privatverkehr eingeführt wurde und aus diesen Privatrechte gegen Private „gemacht“ wurden, wurde seinerzeit und bis heute entweder nicht erkannt oder nicht verstanden. Von wenigen, nicht linken, Verfassungsrechtlern abgesehen. Es duerfte sich um den wohl weitestgehenden Eingriff in das voellig anders konzipierte und intendierte GG handeln, der wie immer fast niemanden hinter dem Ofen vorlockte. Uebrigens war die Lieblingspartei des ein oder anderen Autoren von TE, die CDU, auch hier nicht unmassgeblich „beteiligt“. Dass derartige Gesetze wie das AGG Weiterungen nach sich ziehen, koennte bereits ein maessig begabter Hauptschüler erahnen. Die Umkehr der Beweislast gehoert ebenso dazu wie die unbegrenzte Ausdehnung der „Opfergruppen“. Nicht zu vergessen ist die weitreichende Änderung vom objektiven Tatbestand zum Empfinden des „Opfers“. Bislang ging es strafrechtlich nicht um das Gefuehl, beleidigt worden zu sein, sondern auch einen aus gutem Grund nachpruefbaren Tatbestand. Mit dem AGG kam nun das Gefuehl, „diskriminiert“ zu werden ins Spiel. Allerdings nur in Verbindung mit der Person selbst. Weisse, jüngere Heteromaenner haben hier schlechtere Karten. Sie koennen als Taeter per se nicht diskriminiert werden und haben auch keine entsprechenden Gefühle zu haben. Interessant wird es unter der Bezeichnung „Opferhierarchie“, wenn Opfer auf Opfer trifft und/ oder mehrere Opfertatbestaende vorliegen. Eine Klärung steht noch aus, was das Gesetz bereits allein deshalb rechtlich bedenklich macht, denn jeder sollte vorher wissen, was „erlaubt“ ist und ob 3 Merkmale 2 schlagen oder 1 Merkmal, wenn ja welches, doppelt zaehlt. Andererseits macht es auch Sinn, es nicht zu wissen, denn eine gewisse kafaeske Unsicherheit hilft den Totalitaeren ungemein. Wie gesagt, die “ konservative“ CDU war wie immer mit dabei, was aber ihrem Image interessanterweise nicht schadete. Darueber koennte man mal reflektieren.

  40. Wenn erst einmal die Deutschen oder die EU-Bürger, welche hier arbeiten und leben, bemerken, dass sie gegenüber den „Flüchtlingen“ auch den illegalen und abgelehnten, benachteiligt werden, z.B. durch „Integrationsmaßnahmen“, dann könnte so ein Gesetz nach hinten losgehen. In einigen Städten gibt es ganze Viertel, wo Deutsche als Mieter keine Chance haben, eine Wohnung zu bekommen, z.B. in Mannheim „Little Istanbul“ genannt. Aber solche Fälle meint Ataman wohl nicht!?

    • Und wer will da wohnen? Ja, ich kenne die Ecke, ich musste oft genug durch, wenn mal wieder eine Baustelle die freie Rückfahrt nach LU verhindert hat.

  41. Was in diesem Land läuft kann man sehr gut mit den Zuständen in dem Film „Demolition Man“ mit Stallone und Bullock vergleichen. Die Bevölkerung komplett weichgespült und die Verantwortlichen „Guten“ korrupt bis zum Anschlag. Einfach mal reinschauen, falls bei ARD und ZDF zufällig mal nix anspruchvolles läuft.?

  42. Dieses AGG steht ganz offensichtlich im Gegensatz zum Grundgesetz, Art. 3. Dieser liest sich wie folgt:
    „(3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
    Das AGG jedoch lässt den Passus „… oder bevorzugt werden“ weg, um so die indirekte Diskriminierung des deutschen Volkes im eigenen Lande durchzuwinken. Auch die Frauenquote steht im krassen Widerspruch zu diesem GG Artikel, aber wie hat das OLG Koblenz bereits 2017 so hübsch festgestellt:
    Das BRD Regime sucht sich willkürlich aus an welche Gesetze man sich zu halten gedenkt, und natürlich auch an welche nicht. (vgl. Az. 13 UF 32/17)

  43. Das Gesicht spricht Bände. Macht! Macht über deutsche Kartoffeln. Es
    dauert wohl auch nicht mehr allzu lange, bis vor staatlichen Institu-
    tionen Geßler-Hüten die Ehre erwiesen werden muß. Freiheit ist Skla-
    verei.

  44. Die SPD wäre gut beraten, Ataman beschleunigt auf die Weide zu schicken… sie macht mal wieder Wahlkampf für die Schwefelpartei.

  45. Vielleicht sollte man noch das Vierte oder Fünfte Geschlecht einführen, damit noch mehr Irre in den Genuss der Antidiskriminierung kommen. Dass eine Person wie Ataman überhaupt Entscheidungsbefugnis hat, ist schon ein schlechter Witz. Dass sie ihren törichten Schwachsinn auch noch ausüben kann, ist an Dummheit nicht mehr zu überbieten!

  46. Auch wenn die Verfahren von Herrn Kratzer Hoffnung machen, befürchte ich das Ataman damit durchkommt und es in ihren beiden letzten Jahren dann noch um ein vielfaches schlimmer wird.

  47. Hallo Herr Walther,

    ein wirklich interessanter Bericht.
    Aber alleine mit die Wahl von Ferda Ataman, eine die autochthone Bevölkerung zutiefst hassende und verachtende Person, hat die Ampel Regierung sehr genau klar gemacht, was sie von ihren Bürgern hält.

  48. Passiert eben, wenn man den Bock zum Gärtner macht. Ich vermute zusätzlich noch ein paar ganz anderen „Wünsche“ dahinter. Auf welcher Seite diese Damen steht ist wohl hinlänglich bekannt. Deutschland ist für Sie nur „Melkkuh“, das ihr ein schönes Leben auf Kosten der anderen garantiert.

  49. Ich fand die Reaktionen aus der FDP zu Atamans Gesetzesvorschlag sehr belustigend. Es waren doch die sog. Freiheitlichen Demokraten, welche die Antifa/Migrantifa-Aktivistin Ataman ins Amt gehievt haben. Und jetzt empören sich FDP-Vertreter, aber über was eigentlich?!? Über ihre eigene demokratische Dümmlichkeit, alles andere war absehbar was aus Antifa-Atamans Feder kommt….

  50. Wann ist der Bogen überspannt?
    Aber die lieben Mibürger finden doch alles toll, was so im Sinne einer irgendwie gearteten Toleranz ist. Irgenwann bieten sie ihren eigenen Hals an …

  51. Da kommt viel Arbeit auf Vermieter zu, wenn sie nur eine Wohnung haben, aber 200 Bewerber, die sich alle jetzt etwas ausdenken, weshalb sie durch die Entscheidung für den Einen, der die Wohnung bekommt, diskriminiert seien. Wie tritt man den Beweis an, daß man dem lesbischen Pärchen das schwule Pärchen nicht wegen Frauenfeindlichkeit vorgezogen hat? Indem man auf die eigene Ehefrau verweist? Ich wurde mal in ähnlicher Situation von einer Mieterin gefragt, ob ich noch andere Gründe für die Kündigung des Mietverhältnisses habe, als die hohen Mietrückstände, wohl in der Hoffnung, ich würde mich abfällig über ihre Ehefrau äußern, über die lauten Streitereien oder den Drogenkonsum. Den Gefallen tat ich ihr nicht. Ich habe ihr erklärt, daß für mich ausgebliebene Mietzahlungen Grund genug seien.

    • Einen nehmen, den anderen aber nichts sagen?
      Den geeigneten Bewerber einstellen, die anderen ignorieren?
      Wer eine Ablehnung schreibt (schon dumm genug, muss man nicht!) und dann auch noch einen Grund angibt, hat es nicht anderes verdient.

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