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Berliner Wahlwiederholung

Demokratie ist mehr als Checklisten und Wahlrecht

20.07.2023

| Lesedauer: 6 Minuten
Am Dienstag verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Wahlwiederholung in Berlin. In der Verhandlung zeigen beide Parteien: Wahlen sind ihnen nicht wichtig. Demokratie wird als dröger Prozess verstanden, statt als Ideal.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich die Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgesucht, um diese vermutlich exemplarisch für die anderen eingereichten Beschwerden zu verhandeln. Es liegen mindestens acht weitere Wahlprüfungsbeschwerden vor, darunter eine, die zwei Leser von Tichys Einblick mit Unterstützung von TE und der Atlas Initiative eingereicht haben.

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages will die Wahl nur in 431 Wahlbezirken wiederholen. 431 von 2556 Bezirken. Diese Wahlbezirke konstituieren dann zusammen die Wahlkreise. Denn die Ampel stellt den „Bestandsschutz“ des Parlaments über die Sauberkeit der Wahl. Das Argument, vorgetragen vor dem hohen Gericht: Das Parlament ist legal zustande gekommen und muss weiter existieren. Weil die Wahlen in Berlin unsauber waren, will man sie minimal wiederholen, aber nur in den Wahlbezirken, in denen es zu „mandatsrelevanten“ Fehlern kam. Und auch nur da, weil nur da die Unsauberkeit der Wahlen „unerträglich“ gewesen sei. Im Umkehrschluss heißt das natürlich: Alles andere ist halb so wild – gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen.

Wie Wahlen manipuliert werden können – erschreckende Einsichten in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht verhandelt

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Die Berliner CDU legt auf eine Wiederwahl keinen Wert. Die Aufklärung der Missstände der Wahl war die Arbeit von Tichys Einblick, das Versagen der Verwaltung bei der Wahlorganisation im CDU-Wahlkampf quasi kein Thema. Die Beschwerde, die jetzt beim Bundesverfassungsgericht von der Bundestagsfraktion angestrengt wurde, wird von CDU-Männern aus der zweiten Reihe betrieben. Ansgar Heveling aus NRW und Patrick Schnieder aus Rheinland-Pfalz sind die Beschwerdeführer. Sicher, Schnieder ist parlamentarischer Geschäftsführer, einer von drei. Dazu gibt es einen „Ersten“ parlamentarischen Geschäftsführer. Die erste Reihe der Partei hat kein Interesse. Will sie es sich nicht mit möglichen Koalitionspartnern verderben?

Doch auch diese Beschwerde der CDU steigert sich in juristische Feinheiten, statt in die wichtigste Frage der Demokratie: Wie legitim ist die Regierung?

Die Union fordert, dass die Wahl nicht in den Bezirken, sondern in den übergeordneten Wahlkreisen wiederholt wird. Denn die Wahlkreise sind die kleinste relevante Einheit der Wahlen: Aus ihnen werden die Direktmandate entsandt. So weit, so stimmig.

Wie sollen Fehler bewiesen werden, wenn die Fehlerdokumentation schlecht ist?

Aber: Die Union argumentiert, dass nur in sechs Wahlkreisen neu gewählt werden soll. Die meisten der betroffenen 431 Wahlbezirke liegen in diesen sechs Wahlkreisen – aber nicht alle. Für die anderen sechs Wahlkreise fehlt es der Union an Beweisen für tatsächlich verkorkste Wahlgänge, so die Logik. Die Beweise fehlen entweder, weil es keine Fehler gab; oder aber, weil die Protokolle der Wahlkreise unzureichend sind. Und auch, weil eine Beweisführung zwei Jahre nach der Wahl quasi unmöglich ist.

Doch die Logik geht in die falsche Richtung. Juristisch kann eine Wiederwahl nur erzwungen werden, wenn es genügend Hinweise gibt, dass es Fehler gab UND dass diese Fehler in einem hinreichend großen Umfang stattfanden, um sich auf das Mandat auszuwirken. Das ist der Standpunkt der Ampel.

Um ein Beispiel des Gerichts anzuführen: Wird eine Wählerin wegen ihres Kopftuchs an der Urne abgewiesen, ist das ein schwerwiegender Wahlfehler. Das darf nicht passieren. Aber, sofern das nur einmal passiert, lässt sich damit keine Wahlwiederholung rechtfertigen, denn eine Stimme mehr oder weniger macht keinen Unterschied, wer nun diesen Wahlkreis gewinnt. Es müssten schon mehrere Bürger in einem Wahllokal abgewiesen werden.

Wie der Berliner Senat in die Wahl eingriff – Korrektur mit dem Rotstift

Manipulation der Wahlergebnisse

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Eigentlich, das wurde in der Verhandlung klar, will die Ampel sogar dem Bundesverfassungsgericht untersagen, proaktiv nach Wahlfehlern zu suchen. Das wurde schon bei der Eröffnung der Verhandlung am Dienstag klar, als der Verfahrensbevollmächtigte der Bundestagsfraktion, Heiko Sauer, den Standpunkt vertrat: Nur das Parlament hat das Recht, die Bundestagswahl zu prüfen. Das Verfassungsgericht dürfe nur prüfen, wenn es glaubt, dass der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags nicht ordentlich geprüft hat. Das Gericht wisse, dass der Wahlprüfungsausschuss richtig geprüft habe, weil der Wahlprüfungsausschuss beschlossen hat, dass er richtig geprüft hat.

Ach übrigens: Die 40.000 Seiten Wahlprotokolle, die es gab, auch wenn die Protokolle schlecht geführt wurden, hat der Wahlprüfungsausschuss nicht geprüft, denn „das sei nicht zu leisten gewesen“, mit nur zwei Mitarbeitern im Ausschuss. Man hat sich mit 300 Seiten begnügt. Der Bundestag hat schließlich so wenige Mitarbeiter, dass kann man schon verstehen.

Wähler sind nicht Juristen

Das Problem ist: Das Gericht, die Ampel und die Union ergehen sich in legalistischen Untersuchungen einzelner Wahllokale. Eine zentrale Diskussion der Verhandlung war zum Beispiel, was konkret ein Wahlfehler ist. Ist es ein eigener Wahlfehler, wenn Bürger mehr als 30 Minuten an der Wahlkabine warten müssen? Oder ist der Wahlfehler nicht das Warten, sondern der Mangel an Wahlkabinen, die zur Schlangenbildung und so zum Warten führen?

Für Juristen sind das spannende Fragen, die Generationen an Studenten beschäftigen mögen. Dem Bürger, der seine Stimme nicht abgeben konnte, ist es egal. Und genauso egal ist es dem Bürger, der Vertrauen in das Wahlsystem verliert, weil er bezweifeln muss, dass seine eigene Stimme und die Stimmen anderer Bürger ordentlich erfasst wurden. Das Ziel einer Wahl ist es ja nicht, eine Checkliste an legalen Mindestanforderungen abzuarbeiten. Sondern, den Bundestag zu konstituieren. Der wiederum die Regierung bildet, den Bundespräsidenten und die Hälfte der Bundesverfassungsrichter wählt (die andere Hälfte kommt vom Bundesrat).

Der Bundestag ist stellvertretend für die Bürger die Quelle allen politischen Handelns. Die Bundestagswahl muss deswegen über alle Zweifel erhaben sein. Nicht, weil das Grundgesetz oder eine Norm oder ein Gericht das so verlangt. Denn nur dann sind all diese Dinge keine Diktaturwerkzeuge, sondern demokratische Institutionen. Das ist keine Schelte des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht ist eben das: Ein Gericht, und es muss entscheiden, wie es Gerichte eben tun, anhand der bestehenden Rechtsnormen, Verordnungen und Paragraphen. Die beteiligten Politiker müssten jedoch erkennen: Rechtsnormen sind die falsche Kategorie, um über die Qualität einer Wahl zu diskutieren. Es ist die Pflicht von Gerichten, über Paragraphen zu streiten, und die Pflicht der Politik zu realisieren, dass die Welt mehr ist als nur Paragraphenstreit.

Und es ist die Qualität der Wahl, die in Karlsruhe verhandelt wird. Es ist die Frage: Wie unsauber darf eine Wahl ablaufen, bevor sie flächendeckend wiederholt werden muss? Bevor das Vertrauen zu zerrüttet ist? 15 Prozent der Bezirke haben bekannte schwerwiegende Fehler. Würden wir ein Auto fahren, bei dem 15 Prozent der Bremskraft nicht funktioniert?

Vor der Entscheidung über Wahlwiederholung in Berlin – Wer darf Hüter der Verfassung sein?

Folgen des Wahlchaos

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Aber für die Politik scheinen Wahlen zu einem unbequemen Akt zu verkommen, den man alle vier Jahre über sich ergehen lassen muss. Die CDU zum Beispiel will zwar, wie oben beschrieben, die Wahlen wiederholen – aber nur mit der Zweitstimme. Die Erststimme soll nicht noch einmal abgegeben werden. Die Erststimme, so die Logik der Union, ist nicht von genügend bewiesenen Wahlfehlern betroffen gewesen, als dass sie sich auf die Mandate ausgewirkt hätten. Aber die Zweitstimme eben schon.

Die Erst- und Zweitstimmen so zu trennen, wäre ein bisher einmaliger Vorgang. Und unverständlich. Die Neuwahl der Zweitstimmen könnte theoretisch ein paar Listenmandate verschieben. Aber – eine geringe Wahlbeteiligung unterstellt – sie würden sich wohl kaum relevant auswirken können. Denn: Über die deutschlandweite Verteilung der Zweitstimmen werden die Landes-Listenmandate verteilt, an jede Partei proportional zur Stimmverteilung. Die Wiederwahl in sechs der 299 Wahlkreise Deutschlands wird kaum auf die gesamte Proportion der Stimmverteilung – und damit der Mandate – auswirken. Möglicherweise gibt es eine Verschiebung, welcher Listenkandidat in den Bundestag rutscht. Auch Ausgleichs- und Überhangmandate könnten betroffen sein. Aber das ist kleinteilig.

Die wirklichen Erschütterungen des Bundestags können nur passieren, wenn sich die Direktmandate neu verteilen. Denn dann ist die LINKE davon bedroht, dass sie eines ihrer drei Direktmandate verliert – und damit die 36 Zweitstimmenmandate, über die sie verfügt. Denn die LINKE ist an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert, zog über die drei Direktmandate (die die fünf Prozent übertrumpft) ein. Das wiederum hat Auswirkungen auf die Ausgleichs- und Überhangmandate der anderen Parteien im Bundestag und könnte den Bundestag massiv schrumpfen lassen.

Ziel der Wiederwahl kann zwar nicht sein, die LINKE aus dem Parlament zu schmeißen. Es muss aber um die Bereinigung des Wahldebakels gehen. Alles andere wäre undemokratischer Missbrauch. Aber, dass diese Möglichkeit einer Veränderung durch eine noch nie dagewesene Entkettung von Erst- und Zweitstimmen ausgespart werden soll, wirkt genauso missbräuchlich. Die Motivation, warum das passieren soll, ist unverständlich. Geht es um Mandate und damit Geld und Posten?

Die CDU ist nicht konsequent in ihrer Argumentation. Das Vertrauen der Bürger in das Ergebnis der Wahl ist beschädigt, deswegen muss man die Wahl großzügig wiederholen. Aber bitte nicht so, dass es tatsächlich zu Änderungen kommen kann. Also wird über die Wahlwiederholung einer Wahl diskutiert, verhandelt und gehandelt, die nun 20 Monate zurückliegt. Das Mandat, das die Wahl erteilt hat, ist schon halb abgelaufen, weswegen auch die Ampel in Karlsruhe die Frage stellt: Muss man sich wirklich die Mühe machen, die Wahl jetzt noch so groß zu wiederholen? Dass die Ampel so eine Frage zu stellen wagt, muss sprachlos machen.

Die Verzögerung ist Produkt der Ampel und der Union, die rum-legalisieren, statt die Wahl nach Bekanntwerden der Probleme direkt noch einmal durchzuführen und so einen Selbstreinigungsprozess anzustoßen. Die Ampel findet überhaupt: Das Vertrauen der Bürger in die Demokratie wäre durch die erfolgreich durchgeführte Wahlwiederholung der Landesebene schon wiederhergestellt. „Aber eine ganze Wiederwahl leistet denen Vorschub, die uns sowieso nicht vertrauen“ – das sagte der Abgeordnete Till Steffen (B90/Die Grünen) am Rednerpult des Gerichts. Wenn die Demokratie aber nur noch ein Prozess von Paragraphen ist, nicht erlebte und begriffene Realität ihrer Akteure: Dann ist sie schon halb tot.


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29 Kommentare

  1. Da fällt mir ein: Wieso wird eigentlich nicht wöchentlich rotierend in zwei Wahlkreisen gewählt, ein Direktmandat und meinetwegen ein über Liste. Es entfällt ein Wahlk(r)ampf und politische Strömungen machen sich langsam aber beständig im Bundestag bemerkbar. Ah ich weiß, das wäre zu demokratisch.

  2. Ist das wirklich noch Demokratie? Oder kann das weg?
    Es wird sich nichts ändern, so lange bis die ganzen Altparteien plus Stiftungen als kriminelle Vereinigungen verboten, vollständig aufgelöst werden und das gesamte Führungspersonal inhaftiert und verurteilt wird.
    Anschließend gibt es endlich eine neue Verfassung und eine direkte Demokratie Schweizer Art wird eingeführt!!

  3. Das Problem ist immer das Gleiche, egal ob in Berlin oder im Bund. Wer vom System profitiert, wird es nicht ändern. Niemals, in keinem Fall. Eigentlich wäre es ja ein Leichtes reine Dampfplauderer aus dem Parlament herauszuhalten. MdB kann nur werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und min. 10 Jahre Führungserfahrung in der Wirtschaft vorweisen kann.

    Beschlossen und schon sind sie raus aus dem Haus, die naiven Youngsters, reinen Parteisoldaten und klug daherschwätzenden Studienabbrecher. Wird’s gemacht? Nein. Denn dann müsste man sich selbst kasteien. Das wird man freiwillig nie machen. Deshalb stellt man sich auch so an auch mit der Neuwahl in Berlin. Da könnte ja einer meiner Kumpels rausfliegen aus dem Parlament. Am End‘ sogar ich selbst. Oder die AfD bekommt plötzlich mehr Stimmen. Also lieber alles so lassen wie es ist.

    Es ist ein Fehler dieser Demokratie, dass die Nutznießer des Systems über die grundlegenden Regeln bestimmen dürfen (Wahlrecht/Zweitstimme/Fraktionszwang). Man müsste (nicht nur) hier das GG entsprechend abändern. Doch halt! Wer das fordert, der stellt sich mit der Forderung alleine schon gegen die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Das System schützt das System…

  4. Mit jedem Tag, der vergeht, wächst die Gefahr, daß es, unter welchem Vorwand auch immer, keine weitere Bundestagswahl mehr geben wird.

  5. Die ergebnisorientierte Vorgehensweise ist per se antidemokratisch.
    Deprimierend, daß man nichts Anderes erwarten konnte.
    Sie regieren nicht, sie verwalten nicht, sie verteidigen einfach nur ihre Beute.

  6. Aiwanger hat recht: Wir müssen uns die Demokratie zurückholen. Ich füge hinzu: Und auch den Spirit der Demokratie. Nicht elitäres Denken, sondern die Respektierung des mehrheitlichen Denkens ist angesagt.

  7. Es gibt auch eine Beweislastumkehr: Wenn aufgrund der schlampigen Protokolle eine Prüfung des Wahlgangs nicht möglich ist und Indizien für eine fehlerhafte Wahl vorliegen (das wäre hier unproblematisch), wird neu gewählt. Ansonsten hätten wir das absurde Ergebnis, dass mit dem Ausmaß der Unregelmäßigkeit der Bestandsschutz für die mangelhafte Wahl noch wächst. Wenn das BVerfG dahin steuert, hätten wir das nächste Skandalurteil der Richter, die so gerne mit den Mächtigen dinieren, die sie beaufsichtigen sollen.

  8. Es ist der 2. Senat zuständig. Harbarht ist der 1. Senat. Über Abendessenspläne ist nichts überliefert.

  9. Das passt ins aktuelle Gesamtbild. Ich beobachte zunehmend, dass führende Politiker der etablierten Parteien, die sich mit schwindenden Wählerstimmen konfrontiert sehen, sich nicht – wie in einer Demokratie eigentlich zu erwarten – Gedanken machen, wie sie besser dem Wählerwillen entsprechen können, sondern meinen, sie müssten ihre Politik nur besser erklären. Daraus spricht eine erschreckend tiefe Borniertheit und Dummheit. Denn es ist als einzelner Politiker absurd anzunehmen, dass man mehr wisse und durchschaue, als ein ganzes Volk von über 80 Mio. Menschen.

  10. Der wahrscheinlichste Ausgang:
    Das Bundesverfassungsgericht läßt sich so lange Zeit mit dem Urteil, daß die Legislaturperiode um und das Ergebnis irrelevant ist.
    Merkel wurde auch erst gerügt, als sie als Kanzlerin bereits ausgeschieden war und die Rüge für sie keine politische Bedeutung mehr hatte.

  11. Eines macht die Angelegenheit dem mündigen Wähler deutlich:
    DEINE MEINUNG INTERESSIERT MICH NUR,
    WENN SIE IN MEINEM SINN IST. ANDERNFALLS HELFE ICH NACH! UND KORRIGIEREN LASSE ICH MICH NICHT.

  12. Das Berliner Wahldebakel ist nur die Spitze des Eisbergs:
    Allein schon die Überhangmandate sind nicht grundgesetzkonform.

  13. Die reale Parteien- NGO- und Institutionsdemokratie ist schlimmer als nur ein dröger Prozess, sie entfremdet den Bürger von der Demokratie, ja, sie hält hn von der Demokratie fern und zerstört die Demokratie, die sich Parteien, NGOs und Institutionen längst zur Beute und bloßen Existenzgrundlage gemacht haben.
    Insofern kann man den Verächtern dieser Spielart pervertierter Demokratie durchaus folgen.

  14. Wahlwiederholung als Catch 22 Veranstaltung. Aber anderes war kaum zu erwarten. Schließlich sind wir doch ein Laden in der Politik, und Wahlfälschung – wenn schon, bleibt doch alles in der Blockparteien-Familie. Aber wer hat das schon nötig, Wahlen die uns nicht passen, machen wir einfach rückgängig.

    „Wahlfälschung“ – einfach lächerlich!
    WIR SIND EIN RECHTSSTAAT.

  15. Seit in Thüringen eine Wahl rückgängig auf Geheiß der damaligen Bundeskanzlerin gemacht wurde und noch nicht wiedergewählt wurde und die Wahl in Berlin vermurkst wurde, das Wahlrecht von der Ampel geändert wurde, ist unsere Demokratie beträchtlich in Schieflage geraten, ob die derzeitige Regierung und Opposition das wahr haben wollen oder nicht.

  16. Please bitte – eine Wahlwiederholung ist keine „Wiederwahl“. Die Stelle mit derCDU wird durch die Verwendung dieses hier fehlplatzierten Ausdrucks leider komplett missverständlich.
    Ansonsten: es war zu erwarten. Die einzelnen Formulierungen des Gerichts zeigen: Man hat sich nicht mal besonders viel Mühe gegeben.

    Es bleibt aber festzuhalten: Die Geschichte ist ein Ruhmesblatt für TE!

  17. Die Alt-Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht

  18. „Halb tot“ trifft es leider nicht ganz. Je nach Sichtweise und persoenlicher Praeferenz changiert es zwischen 3/4 und voll. Es flackert noch, substanziell oder faktisch war es das. Sollte es zum Verbot der AfD kommen, dem demokratischen Rest, muessten selbst die hoffnungslosen CDU – Fans auf TE so allmählich erkennen, dass die demokratische Messe gelesen ist. Aber vielleicht ziehen auch manche den „sanften“ Totalitarismus einer AfD – Vertretung im BT, geschweige denn einer Regierungsbeteiligung vor. Mitunter hege ich, was die „demokratische Gesinnung“ betrifft, nicht nur Zweifel beim Personal des Kartells selbst, sondern auch bei seinen Waehlern. Es ist wohl eine spezielle Art der „selektiven“ Demokratie, in Sch’land schon immer durchaus geschätzt, die bei der sogen Mitte endet. Unklar ist, wofür diese Mitte politisch steht, was in Sch’land zur unvermeidlichen Folge hatte, daß sie nach links wanderte, denn „rechts“ geht, allen wohlfeilen Demokratiebeteuerungen zum Trotz, bekanntlich nicht. Das Problem der vereinten Machthaber aus Legislative, Exekutive und Judikative ist nicht prinzipiell die Volksdemokratie sondern die Option, eine Partei zu waehlen, die sie zu Recht als Störung oder Gefahr ihres zunaechst! eher faktischen Totalitarismus erkennt. Fuer einen wahren Demokraten waere allein das ein hinreichender Grund, richtig zu waehlen, fuer einen selektiven natuerlich nicht. Der wählt genau die, die immer wieder, nun in Kollusion mit den von ihnen Bestellten, die Demokratie“ verteidigen“ und wundert sich tatsaechlich ueber die fortschreitende Entwicklung. Vermutlich wunderten sich die Liberalkonservativen auch in der Vergangenheit ueber derartige Entwicklungen, ohne zu erwaegen, dass sie selbst regelmaessig beteiligt waren und sind.

  19. Wen wundert es? In der Parteiendemokratie geht es:

    1. Um gut dotierte Posten und eine hervorragende Altersversorgung
    2. Punkt eins für Verwandtschaft und Günstlinge
    3. Gut dotierte Posten in Behörden, Ämtern und Verbänden, sollte die politische Karriere stocken

    Alles sonst ist lästiges Beiwerk. Energisch werden die Parteien nur, wenn das bisherige System durch Umfrageergebnisse gestört wird. Da werden dann ganz schnell gänzlich undemokratische Überlegungen laut.

  20. Wir erleben, daß Rechtsstaat und Demokratie eben nicht identisch sind. Das Gericht kann allerdings nur Normen des GG heranziehen.

    Am saubersten wäre eine Selbstauflösung des Bundestages und darauffolgende Neuwahlen. Ist allerdings im GG nicht vorgesehen.

  21. Die von Professor Colin Crouch definierte Postdemokratie hat in Deuschland längst Einzug gehalten. Auf der Verpackung steht außen noch Demokratie dran. Doch innen haben sich autokratische Strukturen gebildet, die wie ein Krebsgeschwür wuchert, und aus der am Ende sogar eine Dikatur erwachsen kann. Wir gehen gefährlichen Zeiten entgegen.

    • Es ist sogar egal, ob das zu einem Diktator führt, wenn Parteien die Strukturen und Institutionen dauerhaft kapern, ist die Wirkung ähnlich. Zumal die innerparteiliche Demokratie genauso verkommen ist wie die im Staate.

  22. Der Bundestag ist stellvertretend für die Bürger die Quelle allen politischen Handelns.
    Und schon das ist der Fehler. Der BT als Parlament (=Legislative) sollte für das Erlassen von Gesetzen zuständig sein (inklusive solch wichtiger Gesetze wie das Haushaltsgesetz ohne welchen eine Regierung handlungsunfähig wäre), aber sonst für Nichts. Er sollte nicht die Regierung wählen und auch nicht irgendwelche Richter bestimmen. Ohne solche echte Gewaltenteilung und „checks-and-balances“ kann jeder, der die Parteien kontrolliert, bestimmen wer in den BT kommt, welche Regierung gewählt, welche Verfassungsrichter ernannt werden und wunderschön „durchregieren“ bis hin zum Außerkraftsetzen jeglicher Grundrechte…

  23. Nun, meiner Einschätzung nach wird dieses ganze unwürdige Gehampel, Geschachere und Verschleppen in einem kleinen Maße der AFD nützen. In einem leider zu kleinen Maße, als dass es einen Unterschied machen wird…

  24. Ich wusste es! Die Demokratie wird von der AFD bedroht. Was soll man mehr dazu sagen.

    • Die derzeitige Parteien-‚Demokratie‘ wird tatsächlich bedroht. Gott sei Dank.

  25. man kann das Alles so sehen,wie unsere „obere“ Klasse der „Gewählten“,der Listen und ungelisteten „Volks(z)vertreter“,der „verbeamteten“ Verwaltungshengste und der sonstigen abhaengig beschaeftigten das sehen….oder man kann es sehen,wie die,denen in „Gesellschaftskunde“,Re-education“ etc das Demokratieprinzip einst von den „guten Hegemonen“ naeher gebracht wurde:
    one! man! one! vote!
    das dieses Prinzip ausgehebelt wurde, ist nicht neu,denn legal dürfte es die „Listen“,die Überhang/Ausgleichs“ etc Mandate gar nicht geben.
    das diese „bundesdeutsche“ Demokratiescheinveranstaltung schon seit mindestens 50 Jahren mit dem zynischen Satz betitelt wird:
    würden Wahlen etwas aendern,wären Sie laengst verboten…
    es müsste so sein wie in GB, NUR Direktmandate und diese nur verantwortlich Ihrer jeweiligen Wählerschaft! Nur dann gibt es direkte Rückmeldung durch Abwahl,wenn der Abgeordnete GEGEN den Wählerwillen handelt oder Versprechen bricht.
    Was wir haben,hat in der „Bonner Schaufensterrepublik“ halbwegs funktioniert,heute jedoch beschleicht einen der reine EKEL,wenn diese Gestalten zb Ungarn oder andere kritisieren,aber selbst wie die ungewählten Maden im Speck tun und lassen,was Sie wollen.
    Direkte Demokratie,Volksabstimmungen JETZT

    • 2000 Daumen hoch – mindestens.
      Und rede keiner von „verlorenen“ Stimmen, die für die Afd sind und werden noch eine zeitlang verloren sein.

  26. Irgendwie kann ich das auch verstehen denn die wähler wählen ja immer das gleiche – mehr oder weniger. Angenommen die CDU/CSU gewinnt 2025 die btw wahlen (meisten stimmen) und regiert dann mit der SPD oder den DieGrünen wird sich doch politisch nichts ändern bzw es geht weiter wie gehabt. Wozu dann noch wahlen wenn alles bleibt wie es ist?

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