Der Ärger über die Festsetzung der neuen Grundsteuer in NRW reißt nicht ab: Die Zahl der Einsprüche gegen bereits ergangene Grundsteuerbescheide hat einen neuen Höchststand erreicht. Außerdem gibt es die erste Klage gegen einen Festsetzungsbescheid, wie die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ, Freitagsausgabe) unter Berufung auf eine Antwort von NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) auf eine bisher unveröffentlichte parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion berichtet. Demnach sind bei den Finanzämtern des Landes bis Ende Mai insgesamt 714.000 Einsprüche eingegangen, seit Ende des ersten Quartals 2023 hat sich die Zahl damit nahezu verdoppelt.
FDP-Vizefraktionschef Ralf Witzel rechnet am Ende sogar mit rund einer Million Einsprüchen. „Dieses Chaos hilft niemandem und gefährdet Steuergerechtigkeit in anderen, wichtigeren Bereichen der Finanzverwaltung, wenn das Personal sich fast nur noch um den Grundsteuerstreit kümmern kann“, sagte Witzel der Zeitung. Kürzlich hatte die Deutsche Steuer-Gewerkschaft den durch die Grundsteuerreform ausgelösten Arbeitsaufwand in den Finanzämtern als „unerträglich“ kritisiert.
Für Unruhe sorgt auch das erste in NRW anhängige Klageverfahren gegen einen Grundsteuerbescheid. Kritiker fürchten, dass dies der Auftakt einer ganzen Klagewelle sein könnte, die auf die Finanzverwaltung zurollt. „Ohne Kurswechsel der Regierung folgt der Einspruchswelle bei den Finanzämtern schon bald die Klagewelle vor Gericht“, so Witzel weiter.
Es drohe der „Zusammenbruch“ der Finanzverwaltung. Die Landtags-FDP fordert Minister Optendrenk dem Bericht zufolge auf, strittige Steuerbescheide ruhend zu stellen und einem in anderen Bundesländern längst gängigen Musterverfahren zuzustimmen. Derzeit muss jeder, der gegen seinen Grundsteuerbescheid vorgehen will, selbst klagen, sobald sein Einspruch abgelehnt wurde.
Man braucht Geld.
Egal wie, Kohle muss her! Die immensen Kosten der Migration müssen irgendwie aufgefangen werde. Die Kommunen gehen deshalb mittlerweile am Stock.
Die Grundsteuer ist nur ein Glied in der Kette der unverschämten Steuerräuberei.
Meine Kommune bsplw. hat folgende Idee: Sie schreibt mich an, dass sie einige Nachweise für den Hund haben möchte, für den ich allerdings schon Steuern zahle. So möchte sie den Nachweis über Chiperfassung und einen Versicherungsnachweis. Hat sie von mir schon vor einem Jahr bekommen.
Gebühr: knapp 30 Euronen – für einen kleinen DIN A4-Brief. Bei ein paar tausend Hunden – eine gute Geldquelle. Das wiederholt sich nun jährlich…
So muss mein Hund auch noch die importierten Hundehasser mitfinanzieren…
Ich habe meine Erklärung vor fast einem Jahr in Schriftform beim zuständigen Finanzamt abgegeben. Bisher kam keinerlei Reaktion. Muß ich mir Sorgen machen?
Ja, Sie werden eine Mahnung bekommen, dass Sie nichts abgegeben haben. So erging es mir. Die Mahnung kam gestern. Die haben nämlich keinen Bock, die Daten in den Computer zu tippen.
Können Sie gerichtsfest beweisen, dass Sie abgegeben haben? Gut, dann einfach warten, was passiert.
Treu & Glaube ist in der Theorie eine schöne Sache… 😉
Erst hieß es, dass es zu keiner Steuererhöhung komme. In Baden-W. wird nur das Grundstück besteuert, natürlich haben die Phantasiepreise angesetzt. Eine nasse, moorige, ab und an bei Hochwasser zur Wasser-Wiese werdend, wird zum Wohle des Steuersäckels zum Bauland für 920 E/qm! Die völlig unbrauchbare Wiese, der Natur überlassen und ein Biotop, kostet bei 15 ar etliche tausend E/J an Steuern! Andere steigen von 240 auf 370 E. 3 Häuser stehen hier in einem kleinen Siedlungsgebiet zum Verkauf, seit 2 bzw. 1 Jahr, niemand kann die Preise bezahlen, obwohl 2 der Häuser Niedrigenergiehäuser sind, bestens gedämmt. Selbstverständlich ist besagte nasse Wiese, bisher Landschaftsschutzgebiet, wohl kaum verkäuflich!! Man wird also besteuert für einen Wert, den das Grundstück gar nicht hat.
Man sieht auch hier, der Landsmann ist der Feind, im grünen Baden-W. überall zu spüren.
Sollen sie gefälligst gute und nachvollziehbare Gesetze machen statt nachher vom „Zusammenbruch“ der Finanzverwaltung zu schwadronieren.
Und im übrigen sind all diese geforderten Angaben der Finanzverwaltung längst bekannt.
Tatsächlich geht es auch gar nicht um ein Zusammenstellung dieser Informationen, sondern lediglich um eine Rechtfertigung für eine Steuererhöhung im dritten Schritt der Veranlagung, nämlich dem abschließenden gemeindlichen Grundsteuerbescheid.
Und dass alles ist wieder ein Spiel innerhalb der großen historischen Transformation und den dafür zu generierenden Steuer-Mehreinnahmen beim Steuerbürger (wie z.B. durch CO2-Steuer, Erbschaft- u. Schenkungssteuer, Haussanierungen, Heizungsaustausch, u.s.w.). Alles greift ineinander !!!
Das Finanzamt holt bei den Steuerzahler über 50% seines Einkommens. Wenn das zusammenbricht ist das ein Segen für den Bürger.
Das Bundesfinanzministerium erklärt noch heute
„Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist.“
Gleiches haben seinerzeit Justizministerin Barley und Finanzminister Scholz im Chor gesungen.
Die eine ist weg nach Brüssel, der andere hat Gedächtnisprobleme. Schauen wir mal ….
Ist das ev. genauso verfassungswidrig, wie AM Worte zur Wahl von Herrn Kemmerich? Der Bund ist nicht zuständig. Er hat keine Aussage darüber zu machen, was die Städte und Gemeinden „sollen“ oder nicht sollen.
? ˋEs drohe der „Zusammenbruch“ der Finanzverwaltung.´?? Fein! Nachdem ich die Erklärung mangels Computer (?) bereits in Papierform erledigen musste, wird natürlich gegen den Grundsteuerbescheid Widerspruch eingelegt und ggf. auch geklagt. ? Ich kann ohnehin nicht einsehen, warum ich für mein Eigentum Steuern bezahlen muss. Damit Frau Baerbock sich ˋschön ´ machen lässt? Ziviler Ungehorsam ist Gebot der Stunde! ?
Sehr ungenau. Das Bild zeigt nicht den Grundsteuerbescheid, sondern die Feststellung des Grundsteuerwerts. Und dann gibt es noch den Bescheid über den Grundsteuermeßbetrag. Erst danach erlässt die Gemeinde den Grundsteuerbescheid.
Dabei ist es wichtig zu wissen, wogegen man vorgehen will bzw. muss.
Da gibt es eine kleine Unschärfe. Bisher ist noch kein einziger neuer Grundsteuerbescheid ergangen. Die bisherigen sind Grundsteuermessbescheide, in denen der neue Steuermessbetrag festgelegt wurde. Zur Grundsteuer wird dies erst mit dem Hebesatz der Kommune und dieser ist noch nicht festgelegt.Der neue Messbetrag mag strittig sein aber ohne die Festlegung eines Hebesatzes gibt es derzeit eigentlich keinen Klagegrund in Sache der Höhe.Klagegrund besteht wenn, dann in der uneinheitlichen Erhebung durch die Länder.
Sie müssen gleichwohl jetzt schon jede Möglichkeit zum Einspruch nutzen, sonst sind später die Fristen durch.
Der Grundsteuerbescheid als solcher ist ohnehin voraussichtlich wenig angreifbar, da ein reines Rechenspiel.
Sie müssen den Einspruch aber auch stichhaltig begründen und da sehe ich derzeit das größte Problem. Einfach nur „Einspruch!“ rufen geht nicht, da ist die Zurückweisung schon gedruckt bevor sie den abgeschickt haben.
Das die im Netz kursierenden Musterbegründungen, die sich lediglich auf Allgemeines, wie z.B. auf die Annahme eines falsch ermittelten BRW beziehen, dabei hilfreich sind, kann man durchaus bezweifeln.
Meist stehen dann ziemlich weit unten Sätze wie dieser:
„…lässt sich im Vorfeld nicht einschätzen, ob die Finanzbehörde der angeführten Argumentation folgt“.
Das heißt, wenn die Finanzbehörde den Einspruch pro forma abschmettert, bleibt Ihnen nur noch der teure Klageweg.
Irgendwie müssen ja die ausufernden Kosten der Migration aufgefangen werden. Grundsteuer, Ehegattensplitting usw. sind nur die Anfänge.
Digitalisierung a la Behörde
Das wurde ein System geschaffen, was nun die Verwaltung frisst.
Implementiert wurde quasi die Übersetzung uralter Formulare nebst Begriffen der FA-Denke. Das macht es für den Nutzer zwar total beschissen zu bedienen und auszufüllen, aber das Herrschaftswissen der Behörde bleibt unangetastet (wenn es denn noch welches gibt) und umlernen braucht man auch nicht. Wer weiß, zu was Feld 317 gut ist und was dieser Begriff bedeutet, gerade wenn er völlig eigen besetzt wurde, der siegt.
Wie schwierig wäre es wohl gewesen, die erforderlich Daten auf einer scrollbaren Bildschirmseite in Klartextfeldern zu erfassen und die IT die benötigte Hin- und Herschieberei der Daten erledigen zu lassen, statt diesen Mumpitz mit Feld 207 als Blatt 5 usw. usf..
Ich habe in 3 Bundesländern 3 verschiedene Handhabungen befüllt.
Spitzenleistung von ich hörte: Ein Selbstbaubausatzholzschuppen vom
OBI 2.000 Euro Material, 1 Tag Aufstellzeit kam mit € 11.000 Bewertung zurück.
Die Finanzverwaltung wird gelähmt und erstickt? Soll sie doch! Die merken doch sonst nie was.
Den ganzen Aufwand hätten sich die lieben 714.000 Mitbürger sparen können, wenn sie gleich die Eingabe der Daten für das Finanzamt verweigert hätten. Aber wie immer macht der deutsche Untertan, daß was im die Obrigkeit befiehlt.
Na wie wird das mit dem Einspruch ausgehen? Ganz einfach: Standardschreiben mit Ablehnung. Dann wird es teuer werden, denn nun muß vor dem staatlichen Finanzgericht geklagt werden. Hier werden sagen wir mal 99% die Hosen voll haben und dann schimpfend die 5-fache Grundsteuer zahlen, da man ja dann doch lieber wieder Untertan ist. Der Grundsteuer-Querdenker wird sicherlich dann auch ganz schnell in die rechte Ecke geschoben werden.
Das restliche 1% wird sich dann bei den Finanzgerichten die Zähne ausbeißen. Wer bezahlt denn die Richter an den Gerichten. Genau es ist der Staat über den die Gerichte nun urteilen müssen. Ja wer glaubt die Finanzgerichte sind da um Recht gegen den Staat zu sprechen, der glaubt auch an den Osterhasen. Die Gerichte sind nur die verlängerte Exekutive. Es soll nur den Anschein einer Gewaltenteilung geben. Corona hat doch gezeigt wie der Hase läuft und schert mal ein Richter aus werden Exempel statuiert.
„Standardschreiben mit Ablehnung. Dann wird es teuer werden, denn nun muß vor dem staatlichen Finanzgericht geklagt werden.“
Das ist der Schlüsselsatz.
Genau so wird es laufen und letztlich ausgehen wie das Hornbacher Schießen. Der einzig spürbare Effekt für >90% der Kläger dürfte sein, dass am Ende ein paar hundert (tausend) Euro den Besitzer gewechselt haben.
Schwätzer.
Ich habe hier die Mahnung liegen: Verspätungszuschlag bis zu 25000 Euro, Abhängig von der Dauer der Fristüberschreitung.
Sind Sie bereit, 25000 Euro zu bezahlen? Und dann müssen Sie ja doch die Erklärung abgeben. Das befreit ja nicht davon.
Es droht vielleicht eine Klagewelle, mit Sicherheit aber nicht der Zusammenbruch von Finanzverwaltung bzw. -gerichtsbarkeit. Die eine oder der andere mögen das bereits bei z.B. der GEZ-„Reform“ erfahren haben. Weder Behörden noch Verwaltungsgerichte sind unter der Klagewelle zusammengebrochen geschweige denn eingeknickt. Da unsere Gerichte inzwischen wie auch Behörden schon länger voll eingenordet sind, z.B. zunehmend mit superlinksgrün sozialisierten Personen (ich muss vorsichtig sein, um der TE-Zensur zu entgehen;-)) besetzt, die nicht unbedingt Koryphäen in ihrem Job sind und etwa auch familiäre Prioritäten setzen bzw. haben, wird mal eben ein gesetzesfernes Rechtsinstitut erfunden mit dem per Textbaustein gleich 50% der Klagen erledigt sind, und zwar zum Nachteil der Bürger und zum Vorteil der Behörden. Bzgl. der GEZ darf ich etwa an die absurde Zustellfiktion bei Versand von Beitragsbescheiden und Mahnungen durch einfachen Brief erinnern. Neuerdings kommt hinzu das geradezu groteske Bargeldverbot. Quintessenz: Die Behörde hat immer Recht. An welche Staatsform erinnert das nun wieder?
Die Finanzrichter kamen zumindest bis vor Kurzem alle aus der Steuerverwaltung. Die werden einen Teufel tun, gegen ihren Stall zu urteilen. Taten sie das jemals bei etwas Wichtigem?
Bei MDR war die Tage noch zu lesen, wegen GEG, drastischer Wertverfall bei ostdeustchen Immobilien, da diese sich nicht auf einem aktuellen Sanierungsstand befinden… aber gleichzeitig sollst mehr Steuern zahlen weil angeblich der Wert gestiegen sei ?
Willkommen im „besten Deutschland, in dem wir je gelebt haben“! Der Irrsinn geht munter weiter und jeden Tag wird ein neues Schaustück aufgeführt. Irgendwann reißt auch dem letzten Deutschen dann der Geduldsfaden.
Ich bezweifle, dass ostdeutsche Immobilien sich in einem schlechteren Zustand befinden, als ihre Pendants im Westen. Da ist in den letzten 30 Jahren deutlich mehr passiert als viele glauben.
Ansonsten gehe ruhig jeder mal mit offenen Augen durch die Altbauviertel seiner Stadt und schaue auf die Gebäude. Wer dann noch glaubt, dass die „Ertüchtigung“ in 10 Jahren alles ändert …
Der MDR nahm dabei nur Bezug auf sein Sendegebiet.
Selbstverständlich sieht es anderswo nicht anders aus… es hat Gründe warum sich die AfD bereits bei 22% in Umfragen befindet, jetzt gehts ans Eingemachte.
Die neue grundsteuer ist noch ungerechter als die alte! Mir scheint es das die politik diese „reform“ genutzt hat (nutzt) um mehr geld einzunehmen. Ich wette wenn es so weit ist und wir zahlen müssen es für alle teurer wird.
Wenn man die halbe Welt zu sich einlädt muss das halt irgendwie finanziert werden.
„Es drohe der „Zusammenbruch“ der Finanzverwaltung.“
Ich kann daran nichts „drohendes“ erkennen. Da sich diese Regierung seit 2015 nicht mehr an geltendes Gesetz hält, ist sie nunmehr in Augustinus Definition angekommen:
„Nimm das Recht weg, was ist ein Staat dann anderes als eine große Räuberbande.“
Drohend ist auch deshalb nicht, weil der Richter, der zu weit von der der Linie abweicht, wird schnell Konsequenzen spüren. So wie der Familienrichter aus Weimar. Deshalb gibt es sehr weniger die so was wagen werden und selbst dann ist die nächste Instanz dafür da, um Ruhe wieder herzustellen. Dieser Staat ist korrupt. Noch nicht so wie der Symbol der Demokratie, der Menschenrechte und der Souveränität also Ukraine aber wir gehen diese Richtung, erst langsam und irgendwann schnell.
Ja und nehmt dieser Räuberbande halt das Geld weg bzw. verweigert es, dann hat der Staat = Bürger wieder bessere Karten__!
Ich wünschte mir eine Diskussion der verschiedenen Einspruchsgründe.
Genau!
Soweit mir bekannt, kann man nur wegen fehlerhafter Berechnung Einspruch erheben, gegen das Erhebungs- / Berechnungsverfahren an sich ist ein Widerspruch aussichtslos.
Wäre schön zu erfahren, wogegen sich die Klage richtet.
Sehr geehrter Herr Palusch,sehr geehrter Herr Viebahn,
ein Einspruch gegen das Erhebungs-/ Berechnungsverfahren ist zwecklos, da diese Verfahren automatisiert und damit nicht angreifbar sind, es sei denn, es wurden nicht korrekte (Grund-)Angaben gemacht. Die eingespeisten Werte sind vorgegeben (Bewertungsgesetz, BORIS, etc.).
ich kann Ihnen sagen wogegen sich die Klage z.B. richten kann.Es gibt im Steuerrecht u.a. den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. D.h. gleiche Sachverhalte sind gleich zu besteuern. Ist ein Vorgang (Lebenssachverhalt) unter einen Paragraphen im Einkommensteuergesetz einzuordnen, gilt dies im gesamten Bundesgebiet in gleicher Weise. Hier, bei der Grundsteuer, habe ich das Problem, daß z.B. zur Berechnung des Wertes eines Einfamilienhauses (EFH) 4 verschiedene Verfahren vorhanden sind, je nach Bundesland, in dem das EFH liegt. Es kommt dann zu der Kuriosität, daß eine Villa im ländlichen Gebiet, mit einem riesigen Grundbesitz, weniger Grundsteuer bezahlt, als ein EFH, mit einem kleinen Grundstück, in einer Stadt. Ein weitere Punkt ist, wie die vorgegebenen Werte (BORIS) ermittelt wurden, nämlich aus Verkäufen der letzten Zeit. In 2022 befanden wir uns bei den Kaufpreisen auf einem Allzeithoch. Mittlerweile fallen die Werte wieder auf Grund des GEG und Heizungsgeetzes. Ich soll aber von 2025 bis 2029 (nächster Feststellungszeitpunkt) Steuern auf einen hohen „Wert“ bezahlen, der Anfang 2025 sachlich garnicht mehr relevant ist. Hinzu kommt, daß die Kommunen auf Grund der geringen Finanzkraft auf die Einnahmen angewiesen sind, so daß eine „Aufkommensneutrlität“ faktisch nicht erreichbar ist. Sie werden also die Hebesätze definitiv anheben (müssen). Die nicht angefochtenen Bescheide, die heute ergehen, sind dann rechtskräftig und nicht mehr änderbar. Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Kommune ist dann unzulässig, weil dieser ein „Folgebescheid“ ist. Ich muß aber den Grundlagenbescheid (jetzt) angreifen. Nicht erst in 2024 oder 2025.
Wer jetzt nicht gegen die ergangenen Bescheide Einspruch einlegt und das Ruhen des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung beantragt, ist Ende 2024 der Dumme und zahlt, weil er zahlen muß. Deshalb…. jetzt (!) auf in den Kampf!!!
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!!“
Herr „Stein“, das war eine hervorragende Hilfe (… Ruhen des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung); vielen Dank. Dem Grundlagenbescheid hatte ich schon fristgemäß widersprochen – sicherheitshalber/gefühlsmäßig.
Sehr interessant, vielen Dank für Ihre Mühe!
Nur, ganz schlau werde ich daraus noch nicht. Womit soll ich denn ggf. meinen Einspruch begründen? Mit der aus meiner (Ihrer) Sicht falschen Ermittlung des Bodenrichtwertes, mit der Annahme, dass die Kommune künftig den Hebesatz erhöhen könnte? Selbst wenn der unwahrscheinliche Fall der Korrektur des BRW eintritt, wird diese Wertminderung doch sicher durch die Erhöhung des Hebesatzes ausgeglichen.
„Kürzlich hatte die Deutsche Steuer-Gewerkschaft den durch die Grundsteuerreform ausgelösten Arbeitsaufwand in den Finanzämtern als „unerträglich“ kritisiert.“
Mit welchem Adjektiv bezeichnet dann die Deutsche Steuer-Gewerkschaft den Arbeitsaufwand fuer die Eigentuemerinnen ? Die ganze Arbeit der Zusammenstellung und Dokumentation etc. wurde doch den Eigentuemerinnen aufgehalst. Waehrend BORIS oder ELSTER et al. auch regelmaessig kollabieren.
Wir haben -trotz Aufforderung- nicht einmal eine Bestaetigung unserer Einsprueche seitens des FA erhalten …….
Tja, wenn man sich dran gewöhnt, das man für die Grundsteuererhebung so gut wie nix tun muss, weil die Daten jahrzehntelang feststehen, dann ist man schnell bei der „Überlastungsanzeige“.
Zudem, warum macht die Digitalisierung denn die Arbeit des Finanzamts nicht leichter? Weil sie, wie oft in Verwaltung und Behörden völlig besch… umgesetzt wurde.
Ich hatte im Mai 2022 das ganze auf Papier abgegeben, direkt beim Finanzamt in den Briefkasten. Gestern kam die Mahnung, dass noch nichts eingegangen sei. Gegenteil beweisen geht nicht.
Meine Vermutung: Die haben keinen Bock, das Papier abzuschreiben und erzwingen so die Nutzung von Elster. Das läuft bei mir aber auch gut, aber nur auf Windows. Auf dem Mac geht die Authorisierung per Datei nicht.
Prima, das System der Irren mit deren eigenem Irrsinn (zer-) schlagen.
Läuft. AfD 51%.
Guter Plan. Ausführung wird aber sehr lange auf sich warten lassen, denk ich. Selbst wenn AfD schnell an die Macht kommen sollte (ob das jeweils passier ist mehr als unklar), bleiben alle die NGOs und korrupte Strukturen in dem Staat selber. Ich meine selbst in Justiz widmet nur von den Grünen.
Die NGOs sind schnell weg. Staatlichen Geldhahn zudrehen. Ende. Gut, nicht alle, einige werden ja aus den USA bezahlt. Dann einfach die Finanzierung deutscher NGOs aus dem Ausland verbieten und Annahme ausländischen Geldes unter Strafe stellen. Ist das Gesetz gut gemacht, dann hat auch ein grüner Richter keine Chance. Und Rechtsbeugung übernimmt der Weisungsgebundene Staatsanwalt mit einem fetten Strafbefehl gegen den Richter. Hausdurchsuchung und U-Haft inklisive.
Hoffentlich. Nicht nur, um Korrigieren zu können, sondern auch um die Mittäterschaft der üblen Medien anprangern zu können. Was sich der Spiegel, aber insbesondere der Focus erlaubt, hat mit Journalismus nichts mehr zu tun. Das ist pure Staatspropaganda, die nur widerlich ist. So wird heute berichtet, dass 6 Deutsche (und das wird 7 Mal im Artikel wiederholt) eine Gruppenvergewaltigung begangen haben sollen. Bei genauer Recherche in den spanischen Medien findet man genaue Angaben darüber, dass es sich um Türken mit deutschem Pass gehandelt hat. Ein Hinweis beim Focus auf diese Ungenauigkeit, die offensichtlich vorsätzlich begangen wird, wird nicht veröffentlicht. All diese Vorkommnisse der Medien habe ich seit 2016 fast lückenlos dokumentiert. Der Datenbestand beträgt mittlerweile fast 16 TB. Ich betrachte es als meine Lebensaufgabe, diesen schreibenden Mittätern das Handwerk zu legen. Allerdings geht das erst nach diesem links-grünen Putschversuch. So einfach kommen die mir nicht davon.