Zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft hat das Landgericht Bochum den Mediziner Dr. Heinrich Habig verurteilt. Der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken, so drängte Richterin Petra Breywisch-Lepping. Es gebe keine Gründe, das Verhalten von Dr. Habig zu entschuldigen, so die Richterin. Breywisch-Lepping warf ihm stattdessen sogar »rechtsfeindliche Gesinnung« vor. Eine Notwehr, mit der Wahlverteidiger Schmitz die Handlungen von Dr. Habig begründete, sei grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig, so die Richterin.
Der Arzt aus Recklinghausen hat während der Corona-Krise falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt. Bescheinigungen über Impfungen, ohne tatsächlich einen Impfstoff injiziert zu haben. Darunter waren viele Pflegekräfte und Krankenschwestern, die ihrer Arbeit nur mit einer Impfbescheinigung nachgehen konnten und nur so den Betrieb aufrechterhalten konnten.
Eine Ärztin hat den Fall gemeldet. Daraufhin durchsuchte die Polizei sowohl die Praxis als auch die Wohnung des Ehepaares Habig und beschlagnahmte Patientenakten, Impfstoffe und Computer.
Seit dem 14. Mai des vergangenen Jahres, bis zur Verkündung seiner Strafe, saß der 67 Jahre alte Heinrich Habig in der Justizvollzugsanstalt Bochum ein. Das Gericht befand eine akute Fluchtgefahr. Seine Haftstrafe reiht sich nahtlos an die Untersuchungshaft. Die Linksextremistin Lina Engels hingegen wurde mit einer Haftverschonung beglückt, in Berlin können sich Remmo-Clanmitglieder ihren Haftantritt selbst aussuchen und in die Türkei ausreisen.
Das Argument, dass die Patienten mit den falschen Impfpässen eine faktische Impfpflicht umgehen wollten, ließ Richterin Breywisch-Lepping nicht gelten: Sie hätten ihrerseits den Rechtsweg beschreiten und gegen den Impfzwang klagen können.
Verstoß gegen Recht und Prozessordnung
Es ist ein Verfahren und ein Urteil, das alles hat, um das Skandalurteil des Jahres zu werden. Selten sei in einem solchen Maße gegen Recht und Strafprozessordnung verstoßen worden wie von der Staatsanwältin Nina Linnenbank und der Vorsitzenden Richterin Breywisch-Lepping, meldete sich Habigs Wahlverteidiger Wilfried Schmitz zu Wort. Beide gingen nicht auf die Einlassungen der Verteidigung ein.
In Folge reichte Schmitz Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Staatsanwältin Linnenbank (Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Nina Linnenbank) und die Richterin Breywisch-Lepping (Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Vorsitzende Richterin der 12. Strafkammer Frau Breywisch-Lepping) ein. Linnenbank warf er unter anderem vor, ihre Rolle als Staatsanwältin nicht gerecht wahrzunehmen: „Die Bemühungen der Frau Dr. Linnenbank, in aller Öffentlichkeit alle Impfgeschädigten regelrecht zu verhöhnen und mich zu diskreditieren, können nicht ohne meinen nachdrücklichen Protest bleiben“, schreibt er in der Beschwerde über sie. Er selber sei von ihr als „Querdenker“, „Ideologe“ und „Verschwörungstheoretiker“ diffamiert worden, weil er das Mandat Habigs angenommen hatte. Außerdem hielt sie „vollkommen unbeeindruckt von wissenschaftlichen Erkenntnissen sogar noch in öffentlicher Sitzung an der Lüge vom tauglichen Antikörpertest fest“.
Indem ein Antikörpertest an einer Blutprobe durchgeführt wurde, sollte nachgewiesen werden, ob einzelne Patienten tatsächlich geimpft worden seien. Tatsächlich weisen nicht einmal alle Personen, die nachweislich an SARS-CoV-2 erkrankt sind, Monate später noch Antikörper auf. Einen negativen Test daher als Nachweis einer Nicht-Impfung zu nutzen, ist daher kaum haltbar. Dahingehende Beweise wurden vom Gericht nicht angehört. Auch, ob das Gericht einen Bluttest hier anordnen durfte, ist fraglich. Der Rechtsanwalt Chris Moser wertet dieses sogar als Körperverletzung.
Die härteren Vorwürfe erhebt Schmitz allerdings gegen die Richterin Breywisch-Lepping. Die Beschwerde eröffnet er mit den Worten: „Seit meiner Bestellung als Wahlverteidiger ab Anfang Februar 2023 hat mich im negativen Sinne immer wieder fasziniert, was die Vors. Richterin Breywisch-Lepping unter einer sachgerechten Verhandlungsleitung versteht und welches Verständnis sie insbesondere von dem Grundsatz der Öffentlichkeit hat.“ Ihre Prozessführung sei „wiederholt willkurlich“ und „hochbefangen“ gewesen. Zusammen mit dem Wahlverteidiger Stefan Schlüter, der die Ehefrau Habigs im Prozess vertrat, will er mehrere Befangenheitsanträge eingereicht haben.
Die Richterin soll den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens ab dem ersten Verhandlungstag verletzt haben, indem Zuschauer durch, seiner Ansicht nach, willkürliche Anordnungen schikaniert wurden. So wurden Besucher des Prozesses genötigt, eine zusätzliche Sicherheitsschleuse zu durchlaufen. Außerdem mussten die Zuschauer ihre Ausweise vorzeigen, diese wurden durch die Polizei fotografiert und, Zitat aus der Verfügung Breywisch-Leppigs: „Die Ablichtungen [der Ausweise] sind unverzüglich nach der Sitzung der Vorsitzenden auszuhändigen und werden spätestens an dem auf den Sitzungstag folgenden Werktag vernichtet, sofern diese nicht zur Verfolgung von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder zur Durchsetzung von Ordnungsmaßnahmen benötigt werden.“
Wenige Tage später kam es bei einigen dieser Personen zu Hausdurchsuchungen, obwohl dies auch in Folge der Beweissicherung des Verfahrens passiert sein könnte, wie Schmitz einräumt, denn die Personen waren ebenfalls Patienten Habigs gewesen. Die Richterin, so der Vorwurf, wollte mit solchen und ähnlichen Aktionen Zuschauer von der Verhandlung abschrecken und so die Öffentlichkeit beschneiden.
Druck auf Patienten und Zeugen?
Dem Gericht wirft Schmitz vor: „Offenbart dieser Strafprozess denn Sachverhalte, etwa unlautere Ermittlungsmethoden, die für die Vors. Richterin Breywisch-Lepping oder insbesondere die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Frau Dr. Linnenbank, irgendwie unangenehm oder gar peinlich sind? Dafür gibt es zahlreiche konkrete Anhaltspunkte. Und es gibt zahlreiche konkrete Anhaltspunkte dafür, dass solche Sachverhalte, die z.B. eine systematische Täuschung aller hier involvierten vormaligen Patienten und Zeugen und die Ausübung von massivem Druck auf viele dieser Zeugen während der Hausdurchsuchungen belegen, bis in die Urteilsbegründung hinein pauschal dementiert und damit regelrecht vertuscht werden sollen.“
Weiterhin sollen die Richterin und die Staatsanwältin persönlich gut befreundet sein und diese Freundschaft den Prozess beeinflussen haben lassen, so Schmitz. Die Wahlverteidiger wurden „immer wieder unterbrochen, beanstandet oder mit endlosen Fragen gestört, während das Verhalten und die Erklärungen der Staatsanwältin Dr. Linnenbank faktisch nie von der Vors. Richterin beanstandet worden sind, auch dann nicht, wenn Frau Dr. Linnenbank einige Zeugen z.B. sogar noch zu einer Zeit, als sie es besser wissen musste, in öffentlicher Sitzung mit der Aussage täuschen wollte, dass sie nicht geimpft worden sein können, weil ihr Covid-19-Antikörpertest doch negativ ausgefallen sei.“
Der Rechtsanwalt Chris Moser gehört dem „Netwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ an. Dieses schreibt in seiner Selbstdarstellung: „Wir fordern eine faktenbasierte, offene, pluralistische und sachliche Diskussion juristischer Fragestellungen der Corona-Krise.“ Es hat sich mit Hinblick auf das Verhalten der Gerichte in der Corona-Krise formiert und begleitet die damalige Rechtsprechung kritisch. Holger Douglas interviewte Moser im Morgenwecker vom 02. Juli.
„Dieses Urteil einzuschätzen, fällt mir als Jurist tatsächlich nicht leicht. Zunächst einmal muss ich sagen, dass ich von diesem Urteil fast geschockt bin. Nicht, dass ich nicht erwartet hätte, dass das Gericht nicht im Sinne des Angeklagten entscheiden würde, dass es wohl auch hart werden könnte. Aber alles in allem betrachtet, muss ich als Jurist sagen, dass hier sehr viel durch das Gericht, was die Prozessordnung vorschreibt, insbesondere nicht beachtet worden ist“, kommentierte Moser das Urteil gegen Habig.
Habig wurde zu 2 Jahre und 10 Monaten Haft verurteilt, aber: „Man muss ja auch noch hier bedenken, dass sich diese zwei Jahre und zehn Monate auf nicht diese ganzen 600 Taten, die angeklagt wurden, bezieht, sondern nur auf 207 Taten, davon. Und auch diese 600 Taten, die angeklagt wurden, sind wiederum nur ein Teil der Taten, die man denn, sagen wir mal festgestellt hat.“ Bei Durchsuchungen von Habigs Praxis wurden die Patientendaten von 6.800 möglichen Fällen festgestellt. Doch da Habig schon seit Mai 2022 im Gefängnis saß, länger als die eigentlich zulässigen sechs Monate Untersuchungshaft, musste er zur Anklage gebracht werden – also habe man ihn für 600 der 6.800 Fälle angeklagt, so Moser. Die Verurteilung erfolgte dann für 207 der 600 Fälle.
Bruch von Grundrechten und Gewaltenteilung?
„Das ist schon problematisch, weil man im Strafprozessrecht den Begriff der Tat im prozessualen Sinne kennt und der entscheidend ist für die Erteilung einer strafbaren oder eben mehrerer strafbarer Handlungen. Und die Tat im prozessualen Sinne, da ist nicht die Einzeltat gemeint, sondern ein gesamter Geschehensablauf, der bei vernünftiger Betrachtung als Einheit zu verstehen ist und der von einem umschließenden Willen getragen ist“, kommentiert der Rechtsanwalt das Vorgehen des Gerichts. Das Gericht hätte aber alle Fälle als einen Tatvorgang bewerten und verhandeln müssen, statt in dieser Stückelung.
„Dann wäre für den übrigen Teil der Taten Straffreiheit eingetreten. Bestraft, verbraucht nennt man das. Man darf nicht zweimal in derselben Sache, und zwar wohlgemerkt der Tat im prozessualen Sinne verurteilt werden. Ja, also der erste Fehler Anklageerhebung nur 600 von 6800. Dann hat das Gericht also [weitere] 207 Fälle abgetrennt [und ein Urteil darüber gesprochen, Anm. d. Red.], was die Strafprozessordnung nicht vorsieht. Die Strafprozessordnung sieht keine Teilung, Urteile über einzelne Ausschnitte einer Tat im prozessualen Sinne vor.“ Obwohl die Verteidiger das als verfassungswidrig und entgegen dem Rechtsstaatsprinzip gerügt hätten, habe das Gericht das Urteil trotzdem erlassen.
„Ganz streng genommen muss das bedeuten, dass man nun 6000 und 600 Fälle runter gar nicht mehr verurteilen könne, weil ja 207 schon ausgeurteilt sind. Ich glaube nicht, dass das Gericht sich an diesen Rechtsgrundsatz dann in Zukunft halten wird. Das übrige Verfahren mit den 400 Verfahren geht also immer noch weiter“, urteilt Moser. Auch er will ein ungewöhnliches Verhalten zwischen Staatsanwältin und Richterin beobachtet haben: „Man konnte schon erkennen, dass da wohl ein sehr enges Vertrauensverhältnis bestand an der Art der Kommunikation.“ Das Urteil sei ein „Tiefpunkt der deutschen Justiz“, so Moser. Es würde Grundrechte nicht beachten und entgegen der Gewaltenteilung arbeiten.
Ich bin immer wieder überrascht mit welcher Nachsicht Juristen die Corona Diktatur des Staates beurteilen, auch die sg kritischen Juristen. Mir hilft da ein blick in deutsche Geschichtsbücher und meine Kumpels aus der DDR, eine klare Einschätzung zu bekommen, wo wir real stehen.
Wenn Herr Dr. Heinrich Habig sich selbst nicht impfen lassen wollte, handelt es sich um einen Akt der Notwehr. Da Dr. Heinrich andere Menschen vor schweren Impfschäden; wenn nicht sogar vor dem Tod geschützt hat, handelt es sich um einen Akt von Notstand. Das sich diese Impferei sich im Nachhinein als absolut unwirksam erwiesen hat ist dabei unerheblich. Fakt ist aber, es werden immer mehr Todesfälle und schwere Impfschäden bekannt. Die Klage hätte folglich vom Gericht abgewiesen und Dr. Heinrich sofort freigelassen, rehabilitiert und ordentlich entschädigt werden müssen. Anscheinend sind deutsche Gerichte aus Angst vor Repressalien durch linksgrüne Politik und Lügenpresse nicht mehr in der Lage rechtskonform zu urteilen.
So jedenfalls funktioniert ein Rechtsstaat nicht.
Scheinbar ist der Frau Richterin der Artikel 20 Abs. 4 des GG nicht bekannt, noch kennt sie wohl die VOKABEL „Remonstration“!
Beides Gesetze, ja Gesetze, denn die Remonstration ist sogar die Pflicht eines Beamten!
Dass der Arzt kein Beamter ist, ficht meine Meinung über diese beiden Trullas nicht an.
Was mich aber ein wenig stört ist, warum die Verteidiger keine Strafanzeige stellten?
Denn Rechtsbeugung steht nunmal unter Strafe!
Was die Dienstaufsichtsbeschwerde angeht, so wissen wir alle aber, dass keine Krähe der anderen ein Auge aushackt, oder?
Die ALLERMEISTEN Beschwerden landen nämlich in der Ablage P wie Papierkorb!
Vielen Dank, liebe Tichy-Redaktion, dass der unsägliche Gerichtsbeschluss hier thematisiert wird. Der neue „Unrechtsstaat“ ist angekommen. Ich hoffe für Dr. Habig, dass wenigstens noch ein kleines Stück von unserer alten, guten BONNER Republik übrig geblieben ist.
Unrechtsstaat?
Heben Sie doch bitte diese beiden „Menstruierenden“ Mitbürger nicht dorthin, wohin sie nicht gehören.
Ich glaube nämlich nicht, dass diese beiden Menschen mit Gebärmutter sich im Klaren darüber sind, welchen Kübel Scheixxe sie gerade über die deutsche Justiz ausgegossen haben.
Notwehr gegen Gesetze ist nicht zulässig? Stimmt, so war auch die Argumentationslinie bis 1989 im Osten, ohne das Terrorregime der SED jetzt mit einer in sich zerstrittenen Demokratie wie der Bundesrepublik gleich setzen zu wollen. Aber wenn alle Gesetze prima wären, hätte das Bundesverfassungsgericht noch nie feststellen können, dass irgendein Gesetz grundgesetzwidrig ist. Die Begründung hinkt also auch in der Berliner Republik.
Herr Dr. Habig hat unter Kenntnis all der Lügen und Propagandamaßnahmen zum Puschen der „Impf“strategie aus seiner medizinischen Verantwortung heraus alles richtig gemacht.
…
Er hat einen Eid geschworen und es sollte selbstverständlich das Bestreben aller Mediziner sein, Schaden von seinen/ihren Patienten abzuwenden. Wenn ich einen Arzt wähle, dann unter der Voraussetzung, weil ich ihm vertraue. Es ist meine Wahl, zu welchem Arzt ich gehe und es ist meine Wahl, welcher Philosophie ich für mein Leben folgen möchte.
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Wollen wir wirklich wieder Ärzte haben, die von vorneherein nur Befehlen folgen? Ärzte, die ihr Gewissen und ihren Sachverstand ruhen lassen, wenn es ein Ministerium oder ihr Ärzteverband so vorgibt? Wo ist da die nötige Korrektur?
…
Warum gibt es keinen Sitzstreik für Dr. Habig vor der Haftanstalt? Das können wir doch nicht so einfach hinnehmen und zur Tagesordnung übergehen. Wenn ich näher an Bochum dran wäre, würde ich jeden Tag dort sitzen.
Zunächst muß ich leider feststellen, dass Herr Lauterbach immer noch Gesundheitsminister ist, obwohl er zugegebener- und nachgewiesener Weise gelogen und damit unschuldige Tote zu verantworten hat.
Keiner seiner „Experten“ wurde bisher für seine/ihre Falschaussagen zur Rechenschaft gezogen. Von „wer behauptet, das Virus entstamme aus einem Labor, ist ein Verschwörungstheoretiker“, über „ein Piks und Alles ist vorbei“ bis zur Dauersirene, „es gibt keine Nebenwirkungen“ und die „Impfung“ ist sogar für Kleinkinder sicher.
Dazu noch die Unterdrückung alternativer Behandlungsmethoden ohne die es überhaupt keine „Notfallzulassung“ hätte geben können und das unsägliche Strategiepapier, welches im Innenministerium veröffentlicht wurde mit der Kommunikationsstrategie, wie die nötige Panik erzeugt werden könne.
Ich kann dem Tenor dieses Artikels nicht zustimmen.
Einschlägig ist hier der §278 StGB. Dort wird mit Gefängnisstrafe bedroht, wenn man als Arzt ein falsches Gesundheitszeugnis ausstellt. Ganz ohne Zweifel ist es falsch, einem Nichtgeimpften eine Impfbescheinigung auszustellen.
Da helfen auch alle argumentativen Nebelkerzen aus der sattsam bekannten Diskussion um die Sinnhaftigkeit, bzw Nichtsinnhaftigkeit der im Rahmen der COVID19-Pandemie ergriffenen staatlichen Maßnahmen nichts.
Die Betroffenen „Patienten“ hatten ja zudem eine Alternative: Sie konnten sich – wie Millionen anderer Mitbürger auch – einfach nicht impfen lassen. Da ergab sich keine Situation des übergestzlichen Notstandes, der berechtigt hätte, gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Im berichteten Fall kann man über die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe diskutieren. Aus meiner Sicht macht aber schon die Menge der Falschbescheinigungen (> 600) es plausibel, von einem besonders schweren Fall auszugehen
Einschlägig und eigentlich glasklar ist auch §211 Abs. 1 StGB.Hält sich ja auch kein Richter mehr dran…
Für die Nicht-Juristen: Der Mit-Forist spricht über den Tatbestand „Mord“.
Sie verwechseln das Urteil und die Möglichkeit, nach frühestens 15 Jahren die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Stellt das Gericht „die besondere Schwere der Schuld“ fest, ist diese Möglichkeit nicht gegeben.
Allerdings müssen zur Verurteilung wegen Mordes auch die Mordmerkmale gegeben sein. Das Gesetz kennt ja auch andere Tatbestände – wie zum Beispiel Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge.
Sie gestatten noch eine zweite Bemerkung:
Natürlich ist der §211 StGB bei der hier verurteilten Tat nicht „einschlägig“.
Ich glaube, ihr Mitforist hat damit jemand anderen gemeint. Denken Sie darüber nach. Offensichtlich sitzen die Falschen hinter Gittern, aber nicht die, die im ÖRR öffentlich gelogen haben und das auch noch mit juristischer Rückendeckung. Ich halte das, was hier in DE juristisch in letzten Monaten passiert für besorgniserregend und in einem noch höheren Maße widerwärtig und frage mich, wann jemand aus meinem Heimatland Polen, Deutschland wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit verklagt.
Quatsch. Einfach nur Quatsch. Es gab sehr viele Menschen, die sich eben NICHT „einfach nur nicht impfen lassen“ konnten. Beschäftigte im Gesundheitswesen z.B. verloren ihren Job, wenn sie sich der Impfung verweigerten. Zudem hat Dr. Habig nach dem Grundsatz gehandelt „primum non nocere“. Die Nebenwirkungen der sogenannten Impfung waren zu diesem Zeitpunkt längst bekannt. Ich sehe daher durchaus einen übergesetzlichen Notstand!
Eventuell bleiben Sie bei einer Diskussion um die Sache höflich. Ich werde auch nicht emotional, auch wenn ich anderer Meinung bin …
Zum Punkt, den Sie machen: Mir ist natürlich ebenfalls bekannt, daß es Berufgruppen gegeben hat, für die eine Impfpflicht gegolten hat. Um Sie zu beruhigen: Ich war immer gegen eine Impfpflicht.
Aber für den überwiegenden Teil der Bevölkerung hat es keine Impfpflicht gegeben. Und Sie können jetzt nicht behaupten, der hier verurteilte Arzt hätte seine Falschbescheinigungen ausschließlich an Pflegepersonal, Mitarbeiter von Alteneinrichtungen, etc. ausgehändigt. Nach der mir bekannten Sachlage hat das der Beschuldigte im Verfahren nicht einmal selbst behauptet.
Naja, natürlich hat es keine Impfpflicht seitens der Regierung gegeben. Aber eine „verdeckte“ Impfpflicht eben schon. Ich habe damals bei einem großen Pharma-Großhändler gearbeitet. Mein Chef war extremst angetan von der Idee, dass alle (bis auf die Schwangeren) sich impfen lassen sollten, er wollte eine hohe Quote erreichen.
Also erstmal alle Freiwilligen vor. Dann waren wir in der Abteilung noch 5 Personen, die sich absolut verweigert haben. Was meinen Sie, was wir über Monate für eine Spießrutenlauf mitmachen durften!
Es ging los mit e-mails, die aber zunächst noch an die Allgemeinheit gerichtet waren, sich doch bitte nun zeitnah impfen zu lassen. Später kamen die e-mails dann sogar noch mit Namen an den jeweiligen Impfverweigerer gerichtet. Dazwischen hatte ich 2! Anrufe vom Chef persönlich. Wohlgemerkt: es war nicht mein Abteilungsleiter, sondern der Chef der Filiale mit 200 Personen (hat er nichts anderes zu tun?). Ich habe ihm am Telefon gesagt, dass ich es aus verschiedenen Gründen nicht mitmachen werde. Dann hat er sich etwas anderes ausgedacht: wir mussten jeden Morgen bei seiner Sekretärin antreten und einen aktuellen PCR-Test vorzeigen, die Sekretärin musste darüber Buch führen, damit ihm ja keiner durch die Lappen geht. Das heißt, ich bin morgens 30 Minuten früher losgefahren, damit ich mich in der Apotheke testen lassen durfte. Das ging über viele Monate, aber wir 5 haben durchgehalten.
Aber ich sage Ihnen ganz ehrlich: hätte ich solch‘ einen Arzt wie Dr. Habig gekannt, hätte ich mich vertrauensvoll an ihn gewandt, nur um diesem Schwachsinn zu entgehen.
Ich finde es ganz schlimm, dass dieser Mann nun in Haft muss, das steht in keinem Verhältnis.
Vergewaltiger und Messerstecher bekommen eine kurze Bewährungsstrafe….ohne Worte.
Irgendwann habe ich dann gekündigt. Es waren noch mehr Dinge in diesem Unternehmen, die ich sehr fragwürdig fand. Aber das mit der Impfung hat mich damals sehr belastet und meine anderen 4 Kollegen auch…
Er hat Gott mehr gehorcht als den menschlichen=unmenschlichen Gesetzen. Daher wird er verfolgt – es ist nichts anderes als eine CHRISTENVERFOLGUNG. Und er ist dafür ein Märtyrer.
Ein honoriger Arzt, der, seinem ärztlichen Gewissen folgend, ein Gesetz gebrochen hat, dabei aber -wie wir heute sicher wissen- niemand geschadet hat, wurde maximal gedemütigt. Messermörder und Vergewaltiger hingegen werden mit mannigfachen Milderungsgründen entschuldigt und auf Bewährung frei gelassen. Ich glaube, es war Solschenyzin, der einen Staat beschrieb, in dem die Kriminellen frei herumlaufen, während die Opposition im Gefängnis sitzt.
Richtig:
„Typisch für ein gegen das eigene Volk gerichtetes System ist es, Kriminelle zu schonen, aber politische Gegner als Kriminelle zu behandeln“ Alexander Solschenizyn
Dürfte selbst dem schwerfälligsten Flachdenker langsam klar werden, wohin die Reise geht! Dafür war ich `89 nicht auf der Straße. Was ich überwunden glaubte, sitzt jetzt an den Schalthebeln der Macht. Deprimierend…
Ich bin auch im Osten aufgewachsen. Gerade als ich volljährig war, fiel die Mauer. Ein stückweit habe ich die DDR also schon noch mitbekommen. Ich finde es jetzt teilweise noch schlimmer als damals.
Heute versucht man uns clandestine irgendwelche Maßnahmen oder Regeln unterzuschieben und verkauft es dann noch als Demokratie.
Da war es im Osten aber ehrlicher…
Wir haben keine Rechtsstaat mehr. Unsere Rechtsstaat würde durch ein System von willfährigen Politschranzen ersetzt, die je nach politisch erwünschter Lange entscheiden und agieren. Das betrifft sowohl Staatsanwaltschaften als auch Richter. Danisch berichtet in seinem Blog gerade über seinen eigenen, von Staatsanwaltschaft und Richtern ähnlich angegangenen Fall. Da werden Recht und Gesetz vollständig ignoriert. Und das speziell, wenn es um Leute geht, an den die Grünen (ja, die Partei) ein Exempel statuieren will. Das Problem ist, dass speziell in Berlin aber auch in anderen Bundesländern, Staatsanwalschaften, Richter und hohe Beamte komplett von den Grünen unterminiert sind, wie die Grünen selber zugegeben haben. Und denen ist bekanntlich Recht und Gesetz völlig egal, hauptsache die eigene Ideologie obsiegt.
Das wird ein hartes Stück Arbeit, diesen Vetterleswirtschaft wieder aufzuräumen.
Tatsächlich ist der Justizminister Limbach in NRW ein Grüner. Die Staatsanwältin ist ihm weisungsgebunden. Die Grünen waren in Sachen Impfpflicht mit die größten Scharfmacher. Man denke nur an den Auftritt von Frl. Fester im Bundestag. Bereits Helmut Kohl erkannte weitsichtig, dass Menschen, die der Grünen Ideologie anhängen, auch auf einen Goebbels hereingefallen wären. Ich sage es immer wieder, die grüne Ideologie ist der größte Feind unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und gehören als potenzielle Verfassungsfeine ganz oben auf die Überwachungsliste von Herrn Haldenwang.
Ich glaube, Sie meinen Franz-Josef Strauß…?
Eine Wohltat, in einem in zunehmender Fremdbestimmung und deutscher Dekadenz versinkenden Land, dass solche couragierten und wortmächtigen Juristinnen im Staatsdienst uns mit ihrem harten Durchgreifen vor Staatsfeinden beschützen. Da kann hoffnungs- und erwartungsvoll auf die Verhandlungen gegen Politiker entgegengefiebert werden, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben „Fünfe gerade sein lassen“.
Ein Mensch von 67 Jahren, der sein Leben lang all seine Kraft und sein Wissen bis zur Erschöpfung eingesetzt hat, um seinen Mitmenschen zu helfen, dabei unzähligen das Leben gerettet hat, wird in Handschellen und Fußfesseln zur Schau gestellt. Dieses Bild sagt alles über die brandschwarze Seele der Richterin und über den Zustand unserer Gesellschaft anno 2023.
Der Richter ist auch nur der verlängerte Arm des Staates. Dass Dr. Habig verurteilt wurde, konnte man eigentlich schon voraussagen.
Aber man hätte es auch mit einer Verwarnung gut sein lassen können. Eine Haftstrafe hier in diesem Falle finde ich total überzogen.
Ja, er hat Gesetze verletzt, aber sehr wahrscheinlich hat er andererseits Hunderte vor Spätschäden oder sogar dem Tode bewahrt. Also auch die Krankenkassen entlastet, denn die Behandlungen von Impfschäden (Blutwäschen) sind sehr aufwändig und auch teuer.
Nach heutiger Erkenntnislage sollte eigentlich klar sein, dass es sich vorliegend nur um ein politisches Urteil handeln kann, da durch die Impfung kein Fremdschutz gegeben ist und Dr. Habig mit seinem Handeln niemanden geschädigt hat. Insofern hätte zumindest die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft hier ein Zeichen der Versöhnung setzen können. Allerdings liegt Bochum im NRW, also dem Land, dessen MP Wüst noch Anfang 2022 sich die Ungeimpften vornehmen wollte, die sich im Gegensatz zur Mehrheitsgesellschaft dem politisch geforderten Impfopfer, mit all seinen möglichen Konsequenzen für die individuelle Gesundheit, widersetzt haben. Es zeigt sich ein weiteres Mal, welches totalitäre Gedankengut offenbar auch nach den Erfahrungen der NS-Zeit in Teilen von Politik und Gesellschaft fest verankert ist. Um die Wunden der verfehlten Coronapolitik zu heilen, sollten im vorliegenden Fall MP Wüst unverzüglich von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Im Weiteren sollte man prüfen, inwieweit für weitere Opfer von staatlichen Unrechtsmaßnahmen der Coronapolitik eine Amnestie verfügt werden kann. Nur so könnte die gesellschaftliche Spaltung überwunden werden und die Politik ansatzweise Vertrauen und Glaubwürdigkeit zurückerlangen.
Die ganze „Corona“ Politik mit ihren totalitären Maßnahmen war eine rein politische Entscheidung und aus diesem Grund geht die obrigkeitshörige bzw. weisungsgebundene Justiz mit aller Härte gegen Personen vor welche sich nicht konform verhielten!
Eine Ärztin hat den Fall gemeldet, einen Richterin und eine Staatsanwältin verurteilten den Arzt. Ist das der neue Feminismus? Der Mann hat keine Chance?!
Die Justiz unterlag in den letzten 20 Jahren der gleichen Feminisierung wie die Medizin, was in beiden Fällen zu vielfältiger Bereicherung der fachlichen Ergebnisse führt. Ich habe viel neues über den Mythos der „emotionalen Intelligenz“ gelernt.
Neben der Richterin in Bochum saßen übrigens Schöfinnen. Und die Vorgesetzte der Staatsanwältin ist…na Sie wissen schon…. 😉
Seit eine jetzt pensionierte den grünen nahe stehende Richterin in meinem Beisein davon sprach, dass „sie“ den deutschen Mann „domestiziert“ hätten, fällt mir zu der Riege nur noch wenig ein.
Ich dachte erst, dass sie einen Witz macht – aber die hat gar nicht gemerkt, wie antihumanistisch sie auf dem Weg ist!
Wer einen Beruf wie das Richteramt ergreift, sollte in der Lage sein, seine Bedürfnisse nach Machtausübung zu reflektieren und auf ein konstruktives Maß zu zügeln. Das gelingt nicht jedem und nicht jeder, denn Berufswahl ist Symptomwahl.
Geständige, migrantische Vergewaltiger werden mit einem Dudu wieder auf die deutsche Gesellschaft losgelassen und, weil sie ja so arm und verfolgt sind und hier wird mit 3 Jahren Freiheitsentzug geurteilt.
Also für mich hat sich die Justiz in eine 2-Klassen-Justiz gewandelt und die autochthonen Deutschen sitzen da nicht in der ersten Klasse.
In Frankreich oder Amerika würden schon längst nach solch einem willkürlichen Rechtsverfahren die Menschen auf den Straßen ihrer Empörung Luft machen und sich Unruhen Bahn brechen sowie Autos auf den Straßen brennen.
Leider ist in Deutschland solch ein Gebahren vor Gericht kein Einzelfall. Es gibt zuhauf Richter und Staatsanwälte, die augenscheinlich noch nie in ihrem Leben wirklich an unserer Rechtsordnung interessiert waren und sind und die Ämter mißbrauchen, um ihre eigene Ideologie zu verwirklichen oder aus „Vetternwirtschaft“. Eins davon kenne ich aus eigener Erfahrung.
Sind wir nun endlich in der DDR 2 angekommen? Es scheint leider so.
Irrtum, so ein Gebaren gibt es nur, wenn es jemanden aus der entsprechenden Klientel, die auch sonst nicht gerade durch Fleiß und rechtsstaatlichen Gehorsam auffällt, erwischt. Und das eigentlich egal, ob – objektiv gesehen zu Unrecht oder zu Recht.
Wir haben nicht nur Politiker, die Entscheidungen gegen das eigene Volk treffen, sondern auch Richter, die gegen die gesamte Bevölkerung entscheidet.
„Indem ein Antikörpertest an einer Blutprobe durchgeführt wurde, sollte nachgewiesen werden, ob einzelne Patienten tatsächlich geimpft worden seien.“
Wann nach der Impfung wurde der Test durchgeführt?
1.) es dauert 3-7 Tage bis Antikörper nachgewiesen werden können
Das ist medizinisch wohlbekannt, von Dr. Droosten mitgeteilt
2.) nach 8-12 Wochen gibt es keine Antikörper mehr,
weil die MRNA Impfung keine Dauerimmunität verursacht.
Deswegen wurde die dauernde Wiederholung der Impfung empfohlen.
Um diese Betrüger, die den Menschen Dauer-Immunität versprochen haben, sollten Staatsanwaltschaft und Justiz sich kümmern,
In vielen Fällen entstand gar keine Immunität, nicht mal zeitweilig.
denn dieser Betrug ist Körperverletzung an Millionen von Menschen.
Ein Sieg für den Feminismus! Frauenquote erreicht!
Endlich haben wir nicht mehr nur einen „Furchtbaren Juristen“ sondern auch eine „Furchtbare Jurist*in.
Selbstverständlich ist das ein politisches Urteil, was denn sonst? Und wieder sind da Frauen am Werk. Wenn der Teufel nicht weiter weiß, schickt er das Weib — heißt es. Was vor allem Frauen, nebst Lauterbach und Habeck in Sachen Corona, Klima, Queer-Gedöns, Migration, etc.pp., angerichtet haben, ist unbeschreiblich! Wir leben in einem Irrenhaus!
Das Urteil, aber vor allem die Fußfesseln zeigen, dass dieses System keinen Wert mehr darauf legt, den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu erwecken. Der A….geht auf Grundeis, alle Skrupel treten zurück. Die Frage ist, ob zum Zeitpunkt der Begehung bereits sichtbar war, dass die Maßnahmen, besonders das Einspritzen, unwirksam und eher schädlich sind. Die Antwort lautet wahrscheinlich „ja“. Habich ist also eher ein Menschenfreund als ein Straftäter. Hut ab vor seinem Mut! Ich wünsche ihm einigermaßen solidarische Knastkumpels und humane Wärter bis zum Tag der Freiheit.
Das Bundesverfassungs“gericht“ unter Harbarth macht ja vor, wie es zu laufen hat!
Am Schlimmsten finde ich, dass man ja heute ganz sicher weiß, dass
Wenn also dann ein Arzt Menschen nicht genbehandelt und nur Zertifikate ausstellt, dann ist das m.E. zwar Urkundenfälschung, aber doch niemals 2 Jahre Haft wert! Messermörder, Vergewaltiger oder linksextreme Hammerschlägerinnen kommen mit einem Zeigefinger „DuDu“ davon, und der Arzt geht in Haft? Geht es noch? Also das riecht schon gewaltig nach Politik und Exempel und da hört es auf! Richterin und Staatsanwältin würden jetzt auf meiner Liste ganz oben stehen, wenn ich bezahlter Killer wäre. So viel ist sicher!
Ausschließlich politisch, dieses Urteil. Wen wundert das? Übrigens, wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Denn selbst wenn ungeimpft geimpftzertifiziert, wäre dies Leben gerettet zu haben. Dr. Heinrich Habig, der Hippokrates unter den heutigen Medizinern.
Was gibt‘s nochmal für Gruppenvergewaltigung?
Täteransprache und intensivierte Betreuung durch empathische und xenophile Sozialpädagoginnen. Frauen kühlen ihr Mütchen halt an anderer Stelle (s.o.)
Ich kenne eine Krankenschweseter, die gegen Hep C (glaube ich) regelmäßig geimpft wird und schlichtweg keine Antikörper ausbildet.
Bei Prozessbesuchern daher also Bluttests vorzuschreiben mit einem schwachsinnigen Ziel widerspricht m.E. sogar damit dem Grundgesetz (körperliche Unversehrtheit). Aber Ideolog*innen ist so etwas ja schon immer egal gewesen…
Es sind einfach Irre*innnen, die glauben, mit so einem „Piks“ könne man alles machen. Blöderweise ist Medizin nun einmal keine eindeutige Wissenschaft. Als Richter*in sollte man das aber wissen. Aber offensichtlich geht diese Frau davon aus, dass sie immer zu 100% Gerechtigkeit herstellt.
Das ist unsere „Generation unfehlbar“.
Diese liegt immer absolut und auf Ewigkeit richtig.
Ich bin entsetzt über dieses Urteil.
Zum Vergleich: Anfang 2022 vergewaltigt ein afghanischer Migrant ein 11jähriges Mädchen in Neustrelitz. Der Täter wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Im Juli 2022 vergewaltigt ein Migrant aus Syrien in Osnabrück eine 15jährige. Der Täter wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Begründung des Gerichts: Der Mann sei „auf dem Weg ein normaler Mitbürger zu werden“.
Muss man nun aus diesen Urteilen und dem jeweils verkündeten Strafmaß schließen, dass es schlimmer ist, falsche Impfatteste auszustellen als ein 11jähriges Kind oder eine 15jährige Jugendliche zu vergewaltigen?
Es ist schon eigenartig, dass das dieses angeblich unabhängige Gericht so ein Verhalten an den Tag legt, denn eigentlich geht es doch nur um einen Pieks …..
laut der Aussagen unserer freien Medien ….
Und der Werbungen des Gesundheitsministerium…..
In dem Zusammenhang sollte nicht nur der Fall Lina Engel näher betrachtet werden, sondern der Prozess gegen einen Narkosearzt aus Donauwörth, der wissentlich 50 (!) Patienten ansteckte und eine Bewährungsstrafe erhielt.
Und jetzt noch einmal, wen hat Dr. Habig angesteckt und massive Gesundheitsschaden damit verursacht?
Damit soll wohl ein Exempel statuiert werden, gerichtet an alle Mediziner. Seht her, was Euch erwartet, wenn Ihr nicht im Sinne der Pharmaindustrie handelt.
Auch schon mal prophylaktisch für die nächste Pandemie…
Sämtliche Ärzte die Menschen wieder besseres Wissen geimpft haben oder gar zur Impfung gezwungen haben, haben gegen den Nürnberger Kodex verstoßen. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich, das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Nötigung, Übervorteilung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen. Doktor Habig hat Menschen vor körperlichen Schäden oder vor tödlichem Ausgand durch diese Spritzbrühe gerettet. Die furchtbare Richterin Petra Breywisch-Lepping hat ein schäbiges, politisches Urteil gesprochen.
Wenn man sich als Anästhesist und Abhängiger die BTM-Spritzen von über 50 seiner Patienten vorher selbst spritzt und diese durch doppelte Benutzung der Kanüle mit Hepatitis C infiziert, dann bekommt man in Bayern dagegen dieser Tage Bewährung. Ein Berufsverbot wurde nicht verhängt.
Google Suche nach „bewährung hepatitis arzt“ wer mehr wissen will.
Mehr als 50 Patienten zu verletzten und mit einer meldepflichtigen Krankheit anzustecken ist weniger schlimm als mindestens 207 Patienten nicht verletzt zu haben. Schäm Dich BRDeutschland.
Das Verhalten, dass Staatsanwalt(in) und Richter klüngeln ist nicht neu.
Das passierte mich in einer Verkehrssache auch. Wenn sie schon beim Betreten des Gerichtssaals ein ungutes Gefühl haben und glauben, dass Anklage und Richter zusammenspielen, geht das nicht gut aus.
Und so war das auch.
Die Staatsanwältin drängte mich zur Rücknahme meines Einspruchs, da ich ansonsten mit einer deutlich höheren Strafe zu rechnen hätte. Und was machen sie, wenn der Richter dann zustimmend nickt?
Und wenn nach Beratung mit dem Rechtsanwalt der dazu rät, weil die nächste Instanz seiner Erfahrung nach genauso gestrickt ist?
Mir reichen die sogenannten Absprachen in den Gerichtsverfahren. Unser Justizsystem verkommt zu einem arabischen Basar.
Mein Vertrauen in unsere Justiz tendiert bald gegen null.
Mir fehlen die Worte angesichts dieser Willkürjustiz. Ähnelt den Fällen Brandenburg, Reitschuster, Danisch etc. Kritiker der linksgrünen Regierungslinie werden vernichtet.
Die Richterin und die Staatsanwältin erinnern an düstere Zeiten in Deutschland.
„Eine Ärztin hat den Fall gemeldet.“?
Wie hieß es früher bei Hoffman von Fallersleben:
„Der/die Größte Lump*in im ganzen Land,
ist und bleibt der/die Denunziant*in“
Ich hoffe ich habe das Neudeutsch richtig geschrieben 😉
falsche Zeugnisse ausgestellt = ev. Urkundenfälschung
Richterin:
„Richterin Breywisch-Lepping warf ihm stattdessen sogar »rechtsfeindliche Gesinnung« vor.“
Sein gutes Recht, jede Gessinung zu haben die er möchte, denn nur Beamte sind an eine verfassungsmäßige Gessinung gebunden.
Ein*e Richter*in ist gemäß GG Art.20 an Recht und Gesetz gebunden und darf ausdrücklich von ihren Gessinung politischen Neigungen keinen Gebrauch machen.
Der langejährige Jugenrichter Müller, hat dazu mal im TV es so erklärt:
„Eine zulässige Haft- oder Urteilbegründung, „is Drecksack“, gibt es im deutschen Recht nicht.“
Die Kirchen sind schon lange korrumpiert, die Medien auch. Über das Narrativ des menschengemachten Klimawandels wurde getestet, ob – und erkannt, dass – man die Wissenschaft (als System) korrumpieren kann, und dies sogar sehr schnell und einfach. Mit Corona waren Justiz und Medizin dran, mit dem gleichen Ergebnis. War es anders zu erwarten in unserer Gesellschaft? Um ehrlich zu sein: nein. Das bedeutet nichts Gutes für die Zukunft. Doch es gibt Hoffnung. Und diese Hoffnung liegt in Menschen wie Heinrich Habig.
Zu all den aktuell umstrittenen Themen wie Corona, Klima, Energiewende, Gender, Migration usw. unterliegen die aktuell Regierenden und deren Gehilfen meiner Ansicht nach einem bösen (aus ihrer Sicht) Trugschluss. Ja, in der Vergangenheit sind Regierungen immer wieder mit einem blauen Auge davon gekommen, wenn es einen Regimewechsel gab. Das lag aber daran, dass die Nazidiktatur von außen gestürzt wurde und die Siegermächte gar nicht in der Lage waren alle Schuldigen zu verfolgen. Im Fall der DDR ist das Volk quasi von einem anderen Staat aufgenommen worden und hat andere Sorgen.
Im aktuellen Fall gehe ich aber von einer vollkommen anderen Situation aus. Es gibt viele Menschen die offen oder verdeckt gegen das aktuelle links-grüne Regime angehen. Und es zeichnet sich ab, dass es irgendwann zu einem Wechsel kommen wird. Diese Menschen werden nicht vergessen, wer ihnen jahrelang das Leben schwer gemacht hat und sie werden die Methoden die dazu genutzt wurden auch nicht vergessen. Man wird diese Menschen mit ziemlicher Sicherheit zur Verantwortung ziehen, diesmal bleibt es nicht beim blauen Auge.
Das Plädoyer von Dr. Henrich Habig, mangels Laptops in der Zelle auf kariertem Papier verfasst, findet man im www oder, vorgelesen, heute in Herrn Douglas Wecker.
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Der Arzt scheint von der Pharmaindustrie als Feind erkannt worden zu sein – wie es noch einige gibt in diesem besten Deutschland aller Zeiten, die chemisch hergestellte Mixturen jeglicher Art nicht verwenden wollen und sich auf alternative, äußerst hilfreiche Heilweisen zum Wohle ihrer Patienten stützen:
„In meiner Praxis ist während der Corona-Zeit nicht ein einziger Patient daran gestorben. Wir haben täglich den Patienten die Angst vor Corona genommen und ihnen hilfreiche Konzepte an die Hand gegeben, wie sie ihr Immunsystem trainieren und fit halten können.“
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Das Trainieren des Immunsystems fanden beide Corona-Gesundheitsminister nicht wichtig – es wurde nicht propagiert wie das fit halten auch. Sie setzten auf das Schüren von Panik – statt Besonnenheit anzumahnen.
Habig ist damit nicht nur als Feind der Pharmaindustrie erkannt – sondern auch als Feind der Regierungen Merkel wie Scholz, die mit ihren Gesundheitsministern Spahn und Lauterbach samt gefälligen Experten- wie Ethikräten politisch-medial diametral verschiedene Vorgehensweisen vorschrieben, als sie Dr. Habig seiner ärztlichen Verpflichtung gemäß jemals anwenden würde.
Sowohl Staatsanwältin als auch Richterin haben damit schon mal gezeigt, dass sie das Zeug haben, im neuen Deutschland des Staatsheils Justizministerinnen zu werden.
Zum Prozess und zu dieser Richterin fällt mir nur ein Name ein: Nawalny
Schon die lange Untersuchungshaft finde ich unglaublich.
Und das Vorführen in Hand- und Fussfesseln.
Mir verschlägt es die Sprache, wenn ich diesen Artikel von Herrn Tichy und Herrn Douglas lese. Man kann hier nur ein Urteil fällen: Unabhängig davon, ob sich Herr Habig strafbar gemacht hat oder nicht, ist dieses Urteil wegen Verstoßes gegen alle rechtsstaatlichen Prinzipien unverzüglich aufzuheben. Die Staatsanwältin und die Richterin haben hier reine Willkür ausgeübt. Sie sind wegen Rechtsbeugung zu verurteilen und aus dem Dienst zu entlassen. Man braucht kein Jurist sein, um zu diesem Schluß zu kommen.
Seit der rechtswidrigen Grenzöffnung 2015 wird hier nach dem Grundsatz regiert und geurteilt:
Ist der Ruf erst ruiniert,
lebt sich’s gänzlich ungeniert.
Fürchterliche Richter und Staatsanwälte im Neuen Deutschland:
Von den Besten gelernt, wie der Richter Filbinger, später MP von BaWü, der noch in den letzten Tagen des Nationalsozialismus Todesurteile verhängt hatte, als längst bekannt war, welchem Herren er zu Diensten war.
Dann überführt, wie hat der sein Handel formaljuristische begründet?
Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht genannt werden.
Nun denn, da ist er wieder, der Ungeist aus der Flasche.
„Nun denn, da ist er wieder, der Ungeist aus der Flasche.“
Merkel hat den Stopfen gezogen.
Und wieder hat es eine deutsche Richterin, Petra Breywisch-Lepping, geschafft, sich selbst und die deutsche Justiz ingesamt der Lächerlichkeit preiszugeben.
Zum Lachen, wenn dieses Skandalurteil nicht so schlimm Folgen für den Betroffenen Arzt hätte.
Zum schämen, weil sie Deutschland als Ganzes damit verunglimpft.
Nein, das ist nicht lächerlich. Das ist gemeingefährlich und verbrecherisch. Es handelt sich um Rechtsbeugung.
Lächerlich ist das nicht! Es ist zutiefst bösartig, wie sie den Angeklagten behamdelt. Mit Fug und Recht kann man sie als eine“furchtbare Juristin“bezeichnen.
Ja, ich weiß schon, immer meine Vorurteile – aber trotzdem:
„Petra Breywisch-Lepping“
>> Doris Doppelname-Dummkopf?
Statt sich an solchen Nickeligkeiten abzuarbeiten, sollte man lieber investigativ nachforschen, ob diese Richterin überhaupt eine juristische Ausbildung abgeschlossen hat. Offenbar gelten Recht und Gesetz nicht mehr, wenn Gesinnung herrscht.
Eine Frau so gut wie ohne Hintergrund. Die Staatswanwältin übrigens auch.
Wie kann das sein?
„Indem ein Antikörpertest an einer Blutprobe durchgeführt wurde…“
Vielleicht sind es ja gar nicht die Antikörper die eine „Impfung“ nachweisen. Vielleicht ist ja doch was dran an der Verschwörungstheorie, dass Bestandteile der Injektionslösung sehr lange im Blutkreislauf verbleiben.
„Eine Ärztin hat den Fall gemeldet.“
Ich möchte wissen, wer das war. Alternativmedien des Landes, vereinigt eure Kräfte und kriegt das raus!
Und zwar wegen Hoffmann von Fallersleben:
„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.“
Und ich finde:
die größten Lumpen hierzulande sollte man kennen -.und sie sollten sich verantworten müssen!
Wahrscheinlich jung, dynamisch – und erfolglos.
Denn da muss schon Neid mitgespielt haben, wenn da ein Arzt ist, der mit alternativen Mitteln u.a. Corona die Stirn bieten konnte.
Wird eine gewesen sein, deren Patient plötzlich mit einem Impfausweis vor ihr erschien oder die bewusst, Informationen von ihren Patienten erfragt hat. Oder die Nachbarin beim Kaffeeklatsch? Wahrscheinlich eine jüngere Kollegin…
Diese Lumpen sind genau feige wie sie widerwärtig sind.
Sie glauben, dass sie Wölfe sind
und sind doch nur kleine Tölen
richten ihre Nasen nach dem Wind
sie bellen, beißen, winseln, grölen.
Derartige Skandal-Urteile und das inzwischen weit verbreitete „Messen mit zweierlei Maß“ (Nachsicht bei linksextremistischen Gewalttätern wie Lina Engels hier – verschärfte Urteile bei Querdenkern und anderen Nonkonformisten dort) sind ein weiteres Symptom für den Niedergang des Rechtsstaates in diesem Land. Es hat keinen Sinn, diese Entwicklung zu beschönigen.
Stimmt genau. Es riecht übelst nach Banane, und die Häufung der Fälle (beiderseits, wie von Ihnen richtig dargestellt) führt langfristig zur Frage wie weit wir noch von Erdogans Gesinnungsjustiz entfernt sind und mithin zu Befürchtungen, dass es inzwischen jeden treffen kann: Infektionsschutzgesetz, Netzwerkdurchsuchungsgesetz, Antidiskriminierungsgesetz, „Hassrede“, WHO-Pandemievertrag samt Lockdownregeln und Impfpflicht, und viele EU- und NGO-Vorgaben mehr: Willkür, Gesinnungsüberwachung und Rechtsauslegung nach Gutsherrenart sind Tür und Tor geöffnet!
Wenn sie das Digitalgeld tatsächlich durchsetzen sind wir Gefangene. Ohne jegliche Chance, uns wieder zu befreien.
Ich sehe hier irgendwann langjährige Haftstrafen. Geduld, Geduld.
Und in einem anderen Covid-Skandal-Verfahren geht es um die Frage, ob Rechtsbeugung bereits in einem (nicht einmal feststehenden) Rechtsirrtum eines Richters liegen kann. Dieser Frage müssen sich die Vorsitzende und die Staatsanwältin in dem Verfahren hier wohl nicht stellen(?).
Wer es selbst schon einmal erlebt hat, mit welchem personellen und logistischen Aufwand in diesem Land einerseits Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden, andererseits Opfer von Straftaten von Ermittlungsbehörden und Richtern im Stich gelassen werden, kann sich über die im Bericht geschilderten „politischen Urteile“ nicht mehr wundern. Angesichts solcher Urteile kann nicht mehr von einer richterlichen Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit ausgegangen werden. Spätestens wer selbst einmal einen der vielen selbstgerechten und selbstverliebten Richtern an deutschen Gerichten erlebt hat, verliert jedes Vertrauen an die Gerechtigkeit.
Habig torpediert mit seiner alternativen ärztlichen Vorgehensweise die Schulmedizin, damit das RKI wie die Gesundheitspolitik.
Und wenn das Schule machte, stünden die Pharmaunternehmen nackt – und solche Exzesse, wie Tests und Injektionen wären, wenn der Erfolg seiner Methode überall bekannt würde, nie mehr möglich.
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Auch das Unterfangen der who im Pandemiefall Regierungsgewalt zu übernehmen müsste sich die „Weltorganisation“ mit Gates und sonstwem im Hintergrund schleunigst abschminken.
Können Richter*innen Mitmacher*innen sein indem sie Milliardengeschäfte weiter möglich machen wollen?
Bitte TE – lasst den Finger in der Wunde. Der Arzt hat das Seine getan – und hätten sie ihn in Ruhe gelassen, wäre TE nie darauf gekommen, sich derart zu engagieren – und alles, was weiter an die Oberfläche kommt, der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Hätten sie sich da im Gericht ein wenig geschmeidiger gezeigt – niemand hätte den Fall derart groß dargestellt – aber, wie der RAND-Report hinsichtlich der grünen Minister schon schreibt – man kann sich in ihrer etwas minderintelligenten Hartnäckigkeit bis zum bitteren Ende auf sie verlassen.
Hätte ich als Arzt genauso gehandelt? Natürlich hätte ich und ich bin überzeugt, es hat viele Ärzte gegeben, die dasselbe getan haben. Nur hat die niemand der aus der deutschen Geschichte übelst bekannten, jetzt wieder aufgetauchten Mitläufer und Blockwartverschnitte angeschwärzt. Hier hatten wir noch wenige Ärzte, die einen gesunden Verstand und ein gewisses Maß an Berufsethos im Leibe hatten, aber nicht ihre und ihrer Familie und Mitarbeiter Existenz aufs Spiel zu setzen in der Lage waren. Dazu müßte man ein Held sein. Das kann man nicht von jedem verlangen. Aber dass ein Arzt, wie auch immer, seinem Patienten aus einer Notlage hilft, halte ich für selbstverständlich. Dass Nothilfe nicht gegen eine aktuelle Vorschriftenlage durchgeführt werden darf, wie es diese Ausnahmejuristin meint, ist wohl kompletter Unsinn. Wäre es so, dürfte ich, hinkendes Beispiel, nicht ins Wasser springen, um einen Ertrinkenden zu retten, weil da ein Schild „Baden Verboten“, mich daran hindert.
So etwas läßt einen sprachlos zurück und das Vertrauen in den Rechtsstaat hat man damit komplett verloren.
Und dann faselt ein Herr Hoecker von der CDU bei Achgut, natuerlich ohne gestellt zu werden, von einem funktionierendem Rechtsstaat. Das ist angesichts dessen, was hier, natuerlich feministisch befeuert, ablaeuft, ein starker Toback. Dass es nicht nur hier um inzwischen rein politische ( Schau) Prozesse geht, erkennt bereits ein Laie, erst recht einer vom Fach. Und, auch da bedarf es keiner hellseherischen Fähigkeiten, geht die Entwicklung natuerlich weiter. Das wird fuer bestimmte Anklagen und Angeklagte nicht „lustig“.
Warum das Fragezeichen ? Es ist ein politisches Urteil und ein schändlicher Schauprozeß. Herrn Dr. Habig in Hand- und Fußfesseln vorzuführen ist niederträchtig und zeugt von Willkür. Ein großes Danke an Herrn Pfarrer Zorn.
Nein, ich möchte noch nicht an die dritte deutsche Diktatur glauben. Dann braucht es aber Korrekturen in der Politik und in der Rechtsprechung.
Ich mag ja falsch liegen. Aber mir ist aufgefallen, dass beim Thema Corona, Impfung und Klimarettung, besonders Frauen in der Politik und Justiz eine extrem Mainstream hörige Gesinnung an den Tag legen.
Und bei der Migration. Ich gehe noch einen Schritt weiter: Ich glaube daß wir die Gesamtsituation vornehmlich Frauen zu verdanken haben, die ihre Entscheidungen zu alterst aus dem Gefühl heraus treffen. Logik wird da abgeschaltet.
Au weia, wenn das den Transfrauen erzählt wird, blüht den Männinnen aber was in den Soschl-Midias.
Mit dieser Vermutung sind Sie ganz sicher nicht alleine.
Viel mehr Frauen als Männer – das ist meine persönliche Erfahrung – können Gesinunngsethik und Verantwortungsethik nicht auseinanderhalten. Leider muß ich dies konstatieren, obwohl ich selbst eine Frau bin. Daher halte ich von der Frauenquote in der Politik gar nichts!
Das mag in der Politik so sein bei den Demonstrationen und Montagsspaziergängen während der Coronazeit und danach, waren meistens mehr Frauen als Männer am Start. Auch bei Thema „Maske auf“ haben mehr Frauen verweigert als Männer. Selbst die harten Typen in den Motorradclubs hielten sich streng an die Maßnahmen. Ich habe in der Zeit auch kaum Väter erlebt, die in den Schulen für die lange und unmenschliche Quälerei ihrer Kinder eingetreten sind, auch hier haben wenn überhaupt die Mütter gekämpft.
Ich bin eine Frau. Cis und hetero. Und ich fand die Anflutung paßvernichtender Beta-Männchen aus den intellektuell unterdurchschnittlichsten Regionen der Welt von Anfang an „nach Bauchgefühl“ … (schreibe ich jetzt nicht, will nicht gesperrt werden), und Corona war für mich ab Streecks Heinsberg-Studie eine Grippewelle.
Ich erinnere mich aber, das kinderlose übergewichtige Wachteln Ü50 die aktivsten Zeigen Coronas und die ehrenamtlichen Migra-Helferinnen waren.
Sowas regt mich auf. Ganz generell. Wenn man sich auf eins verlassen können muss, ist es die Justiz. Wenn dort politische Urteile ohne Konsequenzen gefällt werden, ist der Staat erkennbar verloren. Man könnte das Ganze, wenn die Damen gerügt werden oder noch derberes mitbekommen, im Nachhinein dann auch freislern nennen.
Hat Fr. Petra Breywisch-Lepping nicht veranlaßt, daß Dr. Habig auch noch mit Hand- und Fußfesseln vorgeführt wird?
Davon habe ich auch gehört. Ich war bisher immer der Meinung, Prozesse dienten der Wahrheitsfindung, der Bestrafung Schuldiger und der Freisprechung Unschuldiger. Daß Angeklagte gedemütigt werden sollen, kennt man sonst nur aus Unrechtsregimen. Mir kommt da der Käfig in den Sinn, in dem Chodorkowski bei seinem Prozeß saß. Wie auf ein Tier sollte man auf ihn herabblicken. Und wie wollten die Richterin und die Staatsanwältin, daß Herr Habig gesehen werde? Diese beiden Frau sind eine Schande für die deutsche Justiz.
Natürlich ist das ein politisches Urteil!
Wenn man sich die Fakten im Kontext zum Thema ansieht, dann sträuben sich einem die Haare!
Ich kann weder bei der Staatsanwältin, noch bei der Richterin irgendein fachliches Wissen erkennen. Ganz im Gegenteil: sie denken ganz offensichtlich noch daran, dass die Erde eine Scheibe sei.
Ich bin kein Jurist, weshalb ich mich zu den juristischen Konsequenzen zurückhalte. Dennoch: ich habe in meinem langen Leben bislang noch keinen solchen Skandal erlebt: ein kompetenterer, freundlicher Herr rückt in den ‚Bau‘ ein.
Schändlich! Da würde ich mir andere Personen sehr gerne vorstellen!
Nicht das erste und nicht das letzte politische Urteil. Eine Gewaltenteilung existiert nicht mehr in Deutschland.
Diese Gewaltenteilung hat es in der Bundesrepublik noch nie gegeben. Staatsanwälte sind weisungsgebunden, also nicht unabhängig. Deswegen kann Deutschland auch keine internationale Haftbefehle ausstellen.
Ich schlage hier die Verleihung des Hilde Benjamin Ordens an Frau Doppelnamen vor.
Ggf hatte sie ja klare Anweisungen wie zu urteilen sein. Es riecht nach Bautzen II
Der teutschen Rechtsstaat eben.
Wirklich überrascht über das Urteil bin ich nicht. Das aber die Polizei, die Staatsanwaltschaft und der Richter so ohne Hemmungen scheinbar das Recht brechen, ist schon etwas überraschend.
Sicherlich ein Einzelfall (Achtung Sarkasmus).
Mit den Bio-Deutschen macht man was man will – aber alle Zugereisten bekomment Sonderbehandlungen – ein Schande!
Es ist erschütternd im Falle von Dr. Habig zu sehen, wo unsere „Recht“sprechung angekommen ist. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat und sein Personal ist seit diesem Urteil dahin. Der linke „Marsch durch die Institutionen“ war sehr erfolgreich und die Schlüsselpositionen im Staat sind besetzt von Erfüllungsgehilfen dieses Regimes.
„Noch erfolgreicher als der Marsch durch die Institutionen war der Marsch durch die Definitionen.“
Roland Baader, „totgedacht“, 2002
Ich bitte Sie in diesem Falle zu gendern, Erfüllungsgehilfinnen in Schlüsselpositionen, ein besonderes Merkmal des politisch geförderten „Zeitgeistes“.