Zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft hat das Landgericht Bochum den Mediziner Dr. Heinrich Habig verurteilt. Der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken, fügte Richterin Petra Breywisch-Lepping hinzu. Es gebe keine Gründe, das Verhalten von Dr. Habig zu entschuldigen. Sie warf ihm stattdessen sogar »rechtsfeindliche Gesinnung« vor. Ein Verfahren und ein Urteil, das alles hat, um das Skandalurteil des Jahres zu werden. Ein Gespräch über einen Prozess, bei der sich das Gericht völlig bedenkenlos über eine Prozessordnung hinwegsetzte und der ganz offensichtlich dazu diente, als politischer Schauprozess andere Ärzte abzuschrecken. ++
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Ich muss mich zunächst bei Ihnen beschweren, liebes Tichy Team. So einen Podcast zum Sonntag Morgen, dass ist schon Hardcore. Mein Entsetzen über diesen Schauprozess kann ich leider nicht in Worte fassen.
Mir fehlte zum Schluss allerdings noch eine entscheidende Frage an den Experten: Wie schätzt er die Chancen auf eine Revision dieser Entscheidung beim nächst höheren Gericht ein. Schließlich haben wir es hier gleich mit mehreren Rechtsbrüchen bei der Strafprozessordnung zu tun. Das müsste m.E. doch zu einer Aufhebung des Urteils der Vorinstanz führen?
Also unter der Voraussetzung, dass in diesem Land noch ein Rest des Rechtsystems funktionsfähig ist.
Die Frage, die sich in jedem Fall vor Gericht stellt, ist die Frage nach der richtigen Entscheidung. Diese Entscheidung gilt es zu finden. Es gibt immer nur eine richtige Entscheidung.
Juristen haben sich nun angewöhnt, die Frage nach der richtigen Entscheidung nicht mehr zu stellen, sondern sich nur noch zu fragen, welche Entscheidung denn vertreten werden kann, wobei dafür nur der Inhalt der Prozessakte maßgeblich ist.
Juristen ersetzen also die in Bezug auf die Welt richtige Entscheidung, die bezogen auf die Aktenlage vertretbare Entscheidung.
Daraus folgt dass die Gerichte regelmäßig die richtige Entscheidung nicht finden können, und zwar genau dann, wenn sich aus den Akten ein Narrativ ergibt, das mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat.
Um das zu verhindern, sieht die Prozessordnung und der gesunde Menschenverstand vor, dass man vor Gericht der Kläger das Narrativ beweisen muss, das er der Entscheidung zugrunde legen will.
Auf der Basis der erhobenen Beweise, macht das Gericht Feststellungen und aus diesen Feststellungen, den Rechtsprinzipien, den etablierten Rechtssätzen und den Gesetzen leitet das Gericht durch logische Schlüsse eine Entscheidung ab.
Unter bestimmten Bedingungen liegt diese Entscheidung nahe genug bei der richtigen Entscheidung, sodass man von einem funktionierenden Rechtssystem sprechen kann, das zuverlässig eine insofern rechtmäßige Entscheidung finden kann.
Wenn das Gericht im Prozess die Prozessordnung nicht richtig anwendet, und auch nicht nachweislich kein besseren Verfahren anwendet, um die richtige Entscheidung zu finden, dann ist das angewendete Verfahren rechtsfehlerhaft, weil es dann nicht geeignet ist, die richtige Entscheidung zu finden.
Juristen würden die Verfahren zu Rechtsprechung nicht so beschreiben, aber das ist der erkenntnistheoretische Hintergrund von Gerichtsverfahren.
Jeder kann sich jetzt überlegen, wenn man selektiv Beweise in einem Gerichtsverfahren nicht zulässt. Wenn man relevante Beweise nicht zulässt, dann kann man die richtige Entscheidung nicht mehr finden.
Wenn die Richterin einem Angeklagten eine „rechtsfeindliche Gesinnung“ unterstellt, dann wäre das nur möglich, wenn Sie diese Gesinnung beweisen kann. Dieser Beweis ist nun außerordentlich schwierig, weil es sich dabei um Vorgänge innerhalb des Kopfes des Angeklagten handelt, die über beweisbare Motive weit hinausgehen. Im Grunde darf das Gericht über die Gesinnung eines Menschen niemals urteilen, weil Gesinnung und Gewissen erklärtermaßen durch das Grundgesetz frei sind, weil sie Teil der Würde sind. Auch ein Gesetz kann die Gesinnung nicht einschränken und eine richterliche Entscheidung schon gar nicht.
Weil die Richterin dem Angeklagten eine „rechtsfeindliche Gesinnung“ unterstellt hat, hat es damit bewiesen, dass es parteiisch und damit befangen ist.
Damit waren sämtliche Ablehnungsanträge eindeutig begründet, weil die Richterin nun einmal tatsächlich befangen war. Das ist das Problem bei rechtlichen Entscheidungen. Hinterher kann man fasst immer erkennen, ob sie richtig waren. Das Prinzip der Rechtskräftigkeit verhindert aber, dass tatsächlichen Erkenntnisse noch eine relevante Rolle spielen können.
In einer Demokratie ist das im höchsten Maße problematisch, weil es dazu führt, dass alle Bürger von falschen gerichtlichen Entscheidungen bedroht werden. Damit nimmt mit jeder im Nachhinein als falsch erkennbaren Entscheidung das Vertrauen immer weiter ab.
Daraus ergibt sich aber eine höchst problematische Rückkopplung die datźu führt, dass auch die Vertreter des Rechtsstaates sich immer weniger an das Recht gebunden fühlen. Das führt in letzter Konsequenz immer dazu, dass am Ende der Rechtsstaat nicht mehr existiert, sondern durch einen Unrechtsstaat ersetzt wird.
Insofern geht diese Entscheidung jeden einzelnen Bürger an, weil sie, sofern sie rechtskräftig wird, das Ende des Rechtsstaates einläutet.
Das Unrecht des Einzelnen ist das Unrecht aller!
„Sie warf ihm stattdessen sogar »rechtsfeindliche Gesinnung« vor.“ ???
Das geht die Richterin, lt. Grundgsetz, GGV und Prozessordnung, einen Sch…dreck an.
Mit diesem Satz ist dieses Urteil ganz klar ein Gesinnungspolitischer Schauprozess.
Lt. Grundgesetz und Prozessordnung darf die „Gessinung des Angeklagten“ keine Rolle spielen im Gerichtsprozess.
Wie hieß es nach dem 2.WK? „Nie wieder eine politische Justiz“
Genau da sind wir aber schon wieder in Deutschland angelangt,
weil viele Richter eigenmächtig und willkürlich den Rechtstaat missachten
und niemand hält sie auf.
Sie urteilen nicht nch Recht und Gesetz, sondern nach eigener missbräuchlicher Anwendung von Gesetzen, allegmein, nicht nur in diesem Falle.
Erschreckend….als Nicht-Jurist und Nicht-Informierter über diesen Prozess ist die Darstellung im Podcast sehr erschreckend….es wurde also mit dem Urteil geltendes Recht (Prozessrecht) gebrochen….ja und? Was passiert denn nun? Wird gegen die Richterin ermittelt? Wo sind die Checks/Balances? Ein Staat in dem sich alle einig sind….Judikative, Exekutive und Legislative…..tja….was ist da mit der Demokratie und dem Rechtsstaat? Die besondere Rolle von Richtern….die eigentlich rechtlich unangreifbar sind….war mir schon immer suspekt. Sollten die nicht durch die anderen beiden Gewalten kontrolliert und reglementiert werden? Wenn sich Richter nicht mehr ans Recht halten….ja was ist denn dann?
Boah! Harter Stuff! Aber nicht verwunderlich in diesem Deutschland seit Merkel.
Man kann wirklich nicht mehr so viel fressen, wie man kotzen möchte.
Klar bleibt die Hoffnung, dass all das irgendwann mal aufgearbeitet wird, aber das werden wir und die Täter, dann nicht mehr erleben.
Die denunzierenden Frauen in dieser Causa sind besonders beschämend, als Ärztin die es zur Anklage gebracht hat, die Staatsanwältin und letztlich die Richterin. Der Herdentrieb der „Damen“ sich an Verordnung fest zu beißen lässt mich erschauern, aber bestätigt meine Erfahrungen mit Frauen.
Regime-treue Frauen sind auch nach meiner Beobachtung im Durchschnitt fanatischer und menschenverachtender als Männer. Man denke z. B. nur an Margot Honecker.
Was die skandalöse Verhandlung gegen den bedauernswerten Arzt und das ebenso skandalöse Urteil anbelangt, so kann man dazu nur vermuten, daß die Richterin 1. nicht unabhängig / neutral denkt und urteilt und 2. nicht in der Lage ist, Rechtsgrundsätze bzw. -verordnungen einzuhalten.
Eine tolle Richterin ist das! Sie müßte sofort wegen Unfähigkeit entlassen werden.
Herrn Dr. Habig sehe ich als einen aufrechten Menschen an, der eher seinem Gewissen folgt statt einem Gesetz, das in seinen Augen falsch und sogar menschenschädigend ist. Er ist ein Vorbild für jeden Freiheitsliebenden, der unser GG ernst nimmt. Ich wünsche ihm von Herzen alles Gute und bedanke mich für sein Beispiel.
Danke für dieses Interview! Das Verhalten des Arztes mag justiziabel gewesen sein. Was allerdings in der Folge aus diesem Prozess bewusst gemacht wurde, kommt einem politischen Schauprozess gleich. Heißt der Staat bestimmt wie geurteilt werden muss! Rechtssicherheit in diesem Staat ade, ein weiteres Merkmal des failed state Deutschland!
Die mutige Richterin hat dem Mob der Querdenker und Impfleugner die Stirn geboten. Diese hatten einen „Tag Y“ für den Fall der Verurteilung angedroht mit Schäden in Millionenhöhe. Nun sind schwere Randale zu erwarten. Ironie off. — Jetzt im Ernst: Gesinnungsjustiz? Gähn, auch das ist für mich Ü70-Ossi nichts Neues.
Man stelle sich vor Herr Habig wäre freigesprochen worden. Dieses Urteil hätte bestätigt, dass die politischen Instanzen inklusive der verantwortlichen Verwaltungen gegen die Gesetze verstoßen haben. Dieses Urteil wäre dann auch eine Grundlage für andere Prozesse gewesen.
Allein diese potentielle Signalwirkung hat mit Sicherheit dazu geführt, dass Druck ausgeübt wurde.
Hätte die Richterin ein anderes Urteil gefällt, dann wäre ihre Karriere zu Ende gewesen. So wird sie vermutlich die Karriereleiter mit einem atemberaubenden Tempo nach oben rutschen. Hiermit bestätigt erneut, dass karrieregeile Frauen noch weitaus skrupelloser als Männer sein können.
Habe es schon einmal geschrieben.
Schön, daß unsere Gerichte wieder so auf Linie sind. Vieles hört sich dabei an wie zu Zeiten des Richters Freisler.„Freisler gilt als bekanntester Strafrichter des nationalsozialistischen Deutschland, sein Name wurde zum Synonym für
eine Unrechtsjustiz schlechthin.“
Es ist ein politischer Prozess. Das betrifft die Untersuchungshaft und alles darum herum und am Ende sogar das Urteil. Wo sind wir nur wieder gelandet.
Eine Rechtsstaatlichkeit gibt es ja sowieso nicht mehr. Schariarichter im Ruhgebiet. Politische Prozesse für unliebsame Menschen (siehe Ballweg). Denunziantentum siehe die Ärztin.
Wir haben wirklich nur noch eine Unrechtsjustiz.
Was ist mit diesen Richtern los? Werden sie hinterher wieder sagen: „Wir wußten nichts wir haben nach REcht und Gesetzt gehandelt.“
Dr. Heinrich Habig wäre für mich ein Kandidat für ein Bundesverdienstkreuz. Leider ist das auch entwertet worden, hat also keinen Wert mehr.
Die „Gesetze“ der Ampel nehmen immer mehr den Charakter von Fesseln für die Bevölkerung an, nicht von Ordnung und Gerechtigkeit.
Gerichte, die das dann wieder auseinandernehmen und den STaat in seine Schranken weisen, kann man dann natürlich nicht brauchen.
Ist es nicht wieder Zeit Polen oder Ungarn über „Rechtsstaatlichkeit“ zu belehren?
Der Datenanalyst Tom Lausen geht anhand von anhängigen Gerichtsverfahren und Daten von Krankenkassen davon aus, dass 12 bis 15 Millionen Impfpässe ohne Impfung ausgestellt wurden. In der Bevölkerung gab es also erheblich mehr Widerstand gegen die experimentellen Gen-Spritzen, als die ohnehin hohe Zahl der Ungeimpften es vermuten lässt.
Wenn nun in Deutschland flächendeckend gegen Ärzte vorgegangen wird, kann es sich nur um eine konzertierte Aktion aus dem Hintergrund handeln. Denn an so viele Staatsanwälte und Richter, die aus eigenem Antrieb die Verfolgung aufnehmen, glaube ich nicht.
Die Hintermänner wollen mit aller Macht den Widerstand brechen und verhindern, dass sich bei der nächsten (Zwangs-)Impfung Ärzte wieder an ihren Hippokratischen Eid gebunden fühlen und ihnen das Geschäft versauen oder gar den großen Plan durchkreuzen. Das, was jetzt läuft, ist bereits die Vorbereitung für den nächsten Akt.
Er hat eben eine weiße Hautfarbe und ist Bio Deutscher.
Und er hat eine Ethik. Damit ist er unterjochungsungeeignet.
Die Patienten von Dr. Habig hätten ja gegen den übermächtigen Staat „klagen“ können. (Bei solchen Gerichten). Dafür gibt es ja eigentlich das Grundgesetz, das einfach mal so außer Kraft gesetzt wurde.
Einer der „Patienten“ ist ein junger Mann, dessen bester Freund nach der Spritze verstorben ist. Der junge Mann hatte natürlich panische Angst, dass dies auch ihm passieren könnte.
Die „Maßnahmen“ der Corona Zeit waren eine ungeheuerliche Nötigung der Bevölkerung.Das Urteil ist einfach furchtbar.
Alles wiederholt sich?
Zustände, Volksgerichtshof Gestapo
nur unter anderem Namen?
Die wahren Verfassungsfeinde sind oft Die, welche Andere als solche bezeichnen
“ der Dieb ruft: haltet den Dieb dort läuft er“
und deutet und beschuldigt Andere
TE Wecker ist ein fester Bestandteil des morgendlichen Rituals geworden.
Ich würde mir wünschen, wenn der TE Wecker mit einem positiven Zitat enden würde.
Danke.
Die Toleranz wird ein solches Niveau erreichen, dass intelligente Menschen das Denken verboten wird, um die Idioten nicht zu beleidigen. 🙂
Fjodor Michailowitsch
Danke an TE für das interessante Interview.
Ein unglaublicher Prozess.
Es ist m.E. offensichtlich, dass hier versucht wird, ein
Exempel zu statuieren. Die ‚Schuld‘ soll auf die Gegner der
Coronamaßnahmen verlagert werden. Wäre Dr. Habig frei-
gesprochen worden, so wären automatisch die Massnahmen
der Regierung in Frage gestellt worden.
Dies sollte unter allen Umständen verhindert werden, auch
auf die Gefahr hin, negatives Echo aufgrund der Rechtsbeugung
hervorzurufen.
Betrachtet man dazu die Protokolle der Coronaausschüsse,
die auch auf Freigabe geklagt werden mussten, so ergibt
sich mittlerweile ein Bild, dass große Fragezeichen zu unserem
Rechtsstaat aufwirft.
Der verurteilte Arzt hat, soweit ich es als juristischer Laie verstehe, nach seinem ärztlichen Ehrenkodex gehandelt. Eine Gewerblichkeit wurde ja ausgeschlossen. Dennoch wurde er vom Gericht mit einer erklecklichen Strafe bedacht.
Der Verdacht eines „politischen Schauprozesses“ liegt in der Tat sehr nahe. Da stellt sich nun die Frage, wen
oder wovor soll dieser Prozess abschrecken?
Im Übrigen stellt sich hier anheim, seinen persönlichen
Ehrenkodex auf Gerichtstauglichkeit zu überprüfen.
Da knapp 80 Jahre nach einer sehr schwarzen Zeit
sich generell ein nicht wünschenswerter justizieller Spurwechsel anzubahnen scheint.
Unabhängig davon, ob ein Straftatbestand vorliegt
oder nicht, also ein strafwürdiges Verhalten vorliegt, wünscht man sich als Bürger eine erfolgreiche Berufung gegen das Urteil. Denn, wer möchte im Zweifelsfall eine
ärztliche Behandlung erhalten, die aufgrund rechtlicher und nicht medizinscher Bewertung getroffen wurde?
Vor dieser Gefahr warnte schon 1949 Dr. Carlo Schmid bei den beratungen zum zu erlassenden Grundgesetz,
das Grundgesetz vermehrt „unter den Vorbehalt von Gesetzen“ zu stellen.
Das Einfallstor und trojanisches Pferd, das Grundgsetz bis zur Auflösung zu verändern.
Das wurde seit der Einführung 1949 fortlaufend getan.
Das urspüngliche Grundgesetz von 1949 wurde inzwischen mehr als 280 mal geändert und ergänzt,
mit jeder noch so abstrusen und blödsinnigen Begründung der Politik, soweit dass es aktuell völlig seinem Sinn beraubt wurde.
Dr. Carlo Schmid, 1949
„Wenn wird jedes Grundrecht unter den relativierenden Vorbehalt von Gesetzen stellen wollen, macht es keinen Sinn dieses Grundrecht im Grundgsetz garantieren zu wollen“.
Im Klartext:
Grundrechte-Garantie des Grundgesetzes, wird durch Gesetze abgeschafft
und damit die Demokratie und Rechtstaat abgeschafft hin zur Diktatur von Gessinung in allen Bereichen.
Deswegen sagte er dazu:
„Wir müssen intolerant sein gegen all jene, welche die Demokratie missbrauchen wollen um sie anzuschaffen“
Corona ist nur ein Aspekt. Ob das geplante Verbot der AFD, Eurorettung, Griechenlandhilfen, Migrationsdurchwinkerei, EU-Korruption, Graichenclan, usw. Das ganze Land von den Medien bis zu den Kirchen gleitet in die Rechtlosigkeit ab. Das Argument zählt nicht mehr, nur die Macht. Währenddessen ist die Mehrheit der Deutschen mit Ausnahme des Landkreises Sonneberg im Tiefschlaf.
Daß die Justiz jetzt noch – nachdem sich erwiesen hat, daß Dr. Habig in der Sache recht hatte – mit verfassungswidrig unverhältnismäßiger Härte vorgeht, ist ein alarmierendes Zeichen.
Das Machtmittel „Lockdown“ spielt offenbar in den Planungen für die Zukunft eine wichtige Rolle, sonst würde man es nicht so übertrieben hart verteidigen.
Die Richterin Breiwich-Lepping müsste sofort ihres richterlichen Amtes enthoben werden.
Recht darauf zu wissen, ob oder dass die Breywisch-Lepping „gegen“ „Corona“ „geimpft“ ist, hat die Öffentlichkeit Recht zu wissen.
Rechtsfeindliche Gesinnung mit entsprechenden Fehlurteilen bei der Judikative – wer stoppt so etwas?
Offensichtlich darf an der Regierungsvorgabe des Impfnarrativs nicht gerüttelt werden, weshalb von seiten des Gerichtes da auch nicht hingesehen wird.
Es geht noch weiter: Ein Richter, der hingesehen hat und ungerechtfertigte Corona-Maßnahmen zugunsten des Kindeswohls untersagte, steht nun selbst vor Gericht.
Die Ausführungen des Rechtsanwaltes überzeugen mich nicht.
Das Beispiel „wenn der Gesetzgeber beschließt, der Regen falle von unten nach oben….“ geht in meinen Augen völlig am Thema vorbei. Wie wäre es, wenn der Gesetzgeber beschlösse, in Deutschland soll, egal wo, nur noch 80km/h als Maximalgeschwindigkeit gelten? Gäbe es da auch die Notwehrmöglichkeit?
Herr Rechtsanwalt macht es sich m.E. zu einfach, zu populistisch. ;-). Ich lernte: „wo das Gesetz beginnt, hört das Denken auf“. Gegen Gesetze gibt es keine strafbefreiende Notwehr. Insofern war der Prozeß schon eine Farce. Die zu klärende Frage konnte nur sein: setzte sich Dr. Habig über existierende Gesetze hinweg und wenn ja, gibt es Beweise hierfür? Das hätte an einem Verhandlungstag abgearbeitet werden können.
Im Übrigen: Die Dummheit der Menschen scheint grenzenlos. Die Taten von Dr. Habig haben meine volle Sympathie. Und, wäre ich im Gesundheitswesen tätig, wäre ich froh gewesen, auf einen „Impfarzt“ wie Dr. Habig zu treffen. Das steht aber nicht zur Debatte. Wie konnte Dr. Habig „seine Taten“ nur per Patientenakte protokollieren? Wäre „die Impfung“ in der Patientenakte eine gewesen, und nur Habig und sein Impfling wußten davon, daß der „Impfstoff“ gegen Kochsalzlösung ausgetauscht wurde: Niemand hätte je davon erfahren, kein Prozeß hätte deshalb losgetreten werden und nichts hätte bewiesen werden können.
Natürlich kann die Prozeßführung einer mutmaßlich geltungssüchtigen Richterin kritisiert werden..Was aber am strafwürdigen Vorgehen des Dr. Habig nichts ändert.
Noch ein Gedanke kommt mir in dem Zusammenhang: Sollte es tatsächlich so sein, daß mehrere Tausend In Heilberufen „ungeimpft“ Tätige über lange Zeit ihrer Arbeit unter „Geimpften“ verrichteten? Wäre das nicht DIE Vergleichsgruppe um feststellen zu können, unter wem es anschliessend mehr „Covid-Geschädigte gab? Unter „Geimpften“ oder unter „Ungeimpften“? Aber wahrscheinlich interessiert das ohnehin Niemanden. Weil Covid von Beginn an nur eine einzige große Fake-Veranstaltung war.
Bärbel Bohley sagte einst „wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat“.
Wenn man aber dem Interview zuhört, dann ist selbst der Rechtsstaat in diesem Land nicht mehr existent.