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Artikel 38 verletzt

Rupert Scholz: Geplante Wahlrechtsreform verletzt das Grundgesetz

von Gastautor

16.03.2023

| Lesedauer: 2 Minuten
Das Verfassungsgericht fordert schon seit Jahren eine Reform des Wahlrechts. Doch die geplante Reform des Wahlrechts verstößt gegen das Grundgesetz. Ein Kommentar von Rupert Scholz

Die Reform des Bundestags-Wahlrechts, die die Ampel in diesen Tagen verabschiedet, ist begründet, soweit es um die Verringerung des Bundestages geht. Die jetzige Zahl der 736 Abgeordneten, weit über der gesetzlich vorgesehenen 598, ist in der Tat absolut unvertretbar. Der Weg, den die Ampel allerdings einschlagen will, ist absolut unvertretbar, ja verfassungswidrig.

Das Wahlrecht des Bürgers gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes basiert auf Freiheit, Gleichheit und Unmittelbarkeit. Alles dies wird verletzt. Entscheidend ist dabei die Erststimme. Nach dem geplanten neuen Modell soll diese Erststimme jedoch keine entscheidende Rolle mehr spielen. Nur diejenigen Erststimmen werden unmittelbar zu einem Bundestagsmandat führen, denen eine hinreichende Zahl von Zweitstimmen für ihre Partei entspricht. Mit anderen Worten: Das Erststimmenmandat gilt nicht mehr unmittelbar, es gilt nicht wie geboten absolut und es wahrt nicht mehr die Gleichheit der Wahl. Damit wird der Verfassungsgrundsatz des Artikel 38 GG elementar verletzt.

Prof. Dr. Rupert Scholz ist Bundesminister der Verteidigung a.d. und Staatsrechtler. Er ist Mitautor und Herrausgeber des Grundgesetzkommentars Dürig/Herzog/Scholz (ehem. bekannt als „Maunz/Dürig“), welches als juristisches Standartwerk gilt.

Anmerkung der Redaktion:

Die von der Ampelregierung geplante Reform des Wahlrechts sieht vor, dass Erststimmenmandate nur noch dann zur Geltung kommen, wenn die Partei des Gewinners auch mindestens 5 Prozent der bundesweit abgegebenen Zweitstimmen erhält. Somit wäre es möglich, dass die CSU in Bayern jeden Wahlkreis für sich entscheidet – aber an der Fünfprozenthürde scheitert und nicht in den Bundestag einziehen kann.

Das bisherige Wahlrecht sieht vor, dass der Gewinner eines Wahlkreises, gemessen an den Erststimmen, immer in den Bundestag einzieht. Können die Kandidaten einer Partei dann außerdem drei Wahlkreise für sich gewinnen, wird die Fünfprozenthürde nicht angewandt. Es werden trotzdem Mandate nach Zweitstimmen verteilt. Die für sie abgegebenen Zweitstimmen lösen dann Ausgleichs- und ind der Folge Überhangmandate aus.

Aufgrund der bestehenden Regelungen war es daher nach der letzten Bundestagswahl möglich, dass die Partei Die Linke in den Bundestag einzieht. Denn obwohl sie den Zweitstimmen nach mit 4,9 Prozent an der 5-Prozent-Hürde scheiterte, gewann die Partei drei Wahlkreise (zwei in Berlin und einen in Leipzig). Damit zogen insgesamt 39 Linken-Abgeordnete in den Bundestag ein.

 

 

In einer früheren Version dieses Artikels stand, dass drei Wahlkreismandate einer Partei Fraktionstatus geben und in der Folge Listenmandate außlösen. Der Fraktionsstatus ist aber von der Zahl der Abgeordneten abhängig.

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26 Kommentare

  1. Der Bundestag sollte auf 400 Abeordnete verkleinert werden! Deutschland sollte in 200 Wahlkreise eingeteilt werden. 200 Bundestagssitze bekommen die direkt gewählten Abgeordneten. Die restlichen 200 Sitze werden im Verhältnis der Zweitstimmen verteilt.

  2. Von Rupert Scholz habe ich noch nie was vernünftiges gelesen. Er ist ein Musterbeispiel dafür, die geäußerte Rechtsauffassung in den Dienst der eigenen Partei zu stellen. „Entscheiden ist die Erststimme.“ Nein, Herr Scholz, entscheidend war schon immer die Zweitstimme.Sogar so entscheidend, dass das Bundesverfassungsgericht 2012 eine entsprechende Verteilung von Ausgleichsmandaten angemahnt hat. Naja, sowas muss man als Professor für Staatsrecht ja nicht wissen – solange man der CDU/CSU angehört, die von den Überhangmandaten meistens profitiert hat.

    • Also ich weine den 36 überschüssigen Linken Abgeordneten keine Träne nach, wenn sie 2025 rausfliegen.

      • Natürlich nicht. Aber fair und demokratisch geht anders.
        Gesamtverteilung nach 2.-Stimmen (mMn OHNE 5%-Hürde!). Dann Direktkandidaten „solange der Vorrat reicht“, alle mit 50% sind sicher drin. Rest per Liste.

        UND: Auswahl aus dem „Listenbauch“ statt Abnicken der Parteiklüngelei! DAS wäre die viel entscheidendere Änderung.

  3. Die Stärkung der Listenwahl führt vor allem dazu, dass noch mehr geistige Minderleister und Quoten-Weibchen auf lukrative Posten gehoben werden können.
    Hinzu kommt, dass sich Leute auf Listenplätze setzen lassen können und hinterher dann darauf verzichten (wie zB. AKK), was das Wahlergebnis dann auch wieder verzerrt. Man feiert sich dann noch, weil irgendwelche unbekannte Jünglinge in den BT einziehen – m.E. ein Unding!
    Wobei – Lauterbach und Helge Lindh wurden auch direkt gewählt.

    • Was glauben Sie, wie man Wahlkreiskandidat wird? Gegen die Partei, oder was?

  4. Dem ist nichts hinzuzufügen, außer:
    Artikel 21 des Grundgesetzes besagt: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit
    Aber wie begründete gestern der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Johannes Vogel die Wahlrechtsreform im Deutschlandfunk: Ziel und Motiv sei es, den Bundestag „fair verteilt über die Parteien“ zu verkleinern.
    Welches Selbstverständnis und Verständnis für die Semantik dieser Norm haben unsere Parlamentarier eigentlich!? Johannes Vogel hat natürlich kein Direktmandat.

  5. Unser GG als Schutz jedes einzelnen Bürgers vor staatlicher Macht und staatlichem Geld interessiert die Macht- und Geldgierigen nicht.
    Über unser GG setzt „man“ sich so lange hinweg, bis der „Zeitgeist“ im BVerfGE angekommen ist. Und dann sind staatliche Macht und Geldgier am Ziel.
    Herr Maassen hat recht: Kompromissbereitschaft bedeutet ab einem gewissen Punkt Ruin unserer Demokratie.

  6. Aus Interesse : Woher kommt der Anspruch „absolut“, das steht im GG Art 38 nicht.

  7. @Redaktion

    „Können die Kandidaten einer Partei dann außerdem drei Wahlkreise für sich gewinnen, erhält die Partei dieser Kandidaten außerdem Fraktionsstatus.“
    Das ist nicht richtig. Richtig ist,, dass diese Partei bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Mandate gemäß Zweitstimmenergebnis berücksichtigt wird. Fraktionsstatus erhält die Gruppe der Abgeordneten trotzdem erst, wenn sie 5 % der Abgeordneten des Bundestages stellt. Ansonsten bleiben die Abgeordneten eine Gruooe (vgl. Legislaturperioden 1990-1994 und 1994-1998 für Gruppe der PdS. Dass die Linke z. Z eine Fraktion stellt, obwohl sie bei der Wahl unter 5 % der Zweitstimmen errang und über die Grundmandatsklausel gemäß Zweitstimmenanteil in den Bundestag einzog, liegt daran, dass ihr Ergebnis nur knapp unter 5 % lag sie ach Mandatsverteilung trotzdem 5 % der Abgeordneten stellt

    „Die für sie abgegebenen Zweitstimmen lösen dann Ausgleichs- und Überhangmandate aus.“

    Das ist nur bedingt richtig. Richtig ist, dass Ausgleichs- und Überhangmandate ausgelöst werden, wenn eine Partei (in einem Bundesland) mehr Mandate über die Erststimme erreicht, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Auf die Grundmandatsklausel oder die 5-%-Hürde kommt es dabei nicht an. Es gibt mehrere Umstände, unter welchen dies besonders wahrscheinlich ist. Einer davon ist, dass die Kandidaten einer Partei besonders viele Wahlkreise gewinnen, die Partei aber trotzdem nur ein mäßiges Zweitstimmenergebnis erhält, weil viele Parteien mehr oder weniger gleichauf liegen (SPD, CDU, Grüne) und selbst diese Partei kein überragendes Zweitstimmenergebnis mit deutlichem Vorsprung zu den anderen Parteien erhält. Das ist gerade in der aktuellen Legislaturperiode der Fall.

  8. Rupert Scholz/CDU braucht niemamd zu sagen, was im GG steht. Auch nicht, dass der Artikel 38 wichtig ist und (nach Art,19) nicht verlogen werden darf. In Deutschland kann jeder lesen. Es wäre wichtigerer gewesen, zu verhindern, das die CDU die extremen Fehler machte die zur jetzigen Situation führten. Aber dazu war auch R. Scholz/CDU unfähig. Diese Fehler waren: Merkel länger als eine Legislaturperiode wirken zu lassen. Was mit der los ist war sehr schnell zu erkennen. Gravierend war weiter die Verletzung des Art 5.1 . Dort steht das Wort „ungehindert“ gedruckt. Der angeblich große Verfassungsrechter R. Scholz sollte Ihnen mal erklären was das bedeutet, bevor Sie ihm hier Platz für Weiteres geben! Er ist mitverantwortlich, dass viele die CDU verliessen und die AfD gründeten. Er ist auch mitverantwortlich, für Hetzkampagnen gegen die AfD und mitverantwortlich, das die CDU mit dieser Partei nicht zusammenarbeitet.

    Konstruktiv wäre zum Wahlrecht zu sagen: Überhang und Ausgleichsmandate brauchen zu den (ohnehin zweifelhaften) Listenmandaten nicht addiert werden, sondern sollten davon abgezogen werden. Und schon stimmt die Obergrenze die das BVerfG vorgab wieder. Und welche Listenplätze sollen dann entfallen? Die mit den wenigsten Direktstimmen!

  9. Das BVerfG hat sich mit Scholz und Komsomolchen sicher schon im Vorfeld bei einem Essen auf diese Regelung geeinigt.
    Das geht glatt durch. Rechtsstaat und Demokratie war gestern.

  10. Direktwahl mit mind. relativer Stimmenmehrheit muss immer schwerer wiegen, als die Verhältniswahl einer Partei.
    Alles andere ist Wahlbetrug, Gesetz hin oder her.
    Die Erststimme darf nicht geschwächt werden! Direktwahl von Kandidaten ist besser, als die Wahl einer Liste einer Partei. Die Sozialisten wollen erkennbar mit ihrer Wahlreform den Parteiproporz und die urbanen Reguonen bevorzugen. Das ist falsch.
    Trotzdem gibt es gerechte Lösungsmöglichkeiten, um die Anzahl der Mandate insgesamt konstant zu halten.
    Es muss so sein, dass neben einem Direktwahlsitzen pro Wahlkreis der Restder Sitze durch Verhältniswahl von Parteien dazukommt und nicht mehr. Hier muss gekappt werden, damit die Gesamtsitzzahl von meinetwegen 708 nicht überschritten wird. DAS stärkt die Demokratie (viel mehr, als die Appelle des Bundespräsidenten).
    Derzeit gibt es nur 299 Wahlkreise im Vergleich zu 106 kreisfreien Städten und 294 Landkreisen. Mir scheint ein direktgewählter Abgeordneter pro Landkreis und pro kreisfreier Stadt zeitgemäß und gerecht. Die Bevölkerung muss erststimmenmäßig in der Fläche mehr repräsentiert werden, denn der Bundestag wird derzeit ungerechterweise von einer linken großstädtischen Mehrheit dominiert. Zur Zeit ist die ländliche Bevölkerung und die Regionen klar unterrepräsentiert.
    Die linken Parteien profitieren dann in den Metropolregionen als Gegengewicht durch die höheren Bevölkerungszahlen. Aber es darf nicht sein, dass die Zahl der Wahlkreise ausgedünnt wird nach Bevölkerungszahlgewichtung, wodurch die Großstädte ungerechterweise mit ihrer linken Vertretermehrheit die Politik im Land dominieren und Interessen der Landbevölkerung einfach ignoriert werden!!!

  11. Interessant dürfte in Zukunft der Weg neuer, zunächst kleiner Parteien sein.
    Oder darf nichts neues mehr die Einheitspartei „stören“?

  12. Es wäre absurd, wenn eine Partei alle Wahlkreise in einem Bundesland gewinnt aber nicht in den Bundestag einzieht.
    Es ist ebenso absurd, wenn eine Partei drei Wahlkreise gewinnt und dafür nicht etwa 3, sondern 39 Abgeordnete stellen kann.
    Mein Vorschlag: Streichen wir ersatzlos die Zweitstimme. Ein Wahlkreis, ein Gewählter. Punkt.
    Ein klares, einfaches Mehrheitswahlrecht. Parteien könnte es damit natürlich noch geben, nur hätten sie weit weniger Bedeutung.
    Dann würde der Bundestag bald vor Parteilosen wimmeln. Und heraus käme fast so etwas wie Demokratie.

  13. Zu der 5% Grenze wäre ich sehr dafür, sauber zu klären, ob man die haben will oder nicht. Wenn, dann gibts auch keinen Zinnober, die Grenze per „es gibt aber doch eine Fraktion ab 3 Direktmandate“ auszuhebeln. Die Direktmandate dürfen ja gern besetzt werden, aber Fraktionsrechte und vom Himmel fallende Bundestagssitze begründen die nicht, Fraktion ist es dann eben erst, wenn man 5% der Bundestagssitze erringt.

  14. Grundgesetz? Gilt das denn immer noch?
    Schon der frühere Bundesinnenminister Höcherl meinte, er könne schließlich nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.

  15. Es ginge so einfach!
    Den Bundestag teilen: 298 Sitze werden über die Erststimme verteilt. Die anderen 298 Sitze werden über die Zweitstimme vergeben.

  16. Die Verfassung wird seit vielen Jahren mannigfaltig verletzt, hauptsächlich von den politisch „Führenden „. Erinnert sei an die unsäglichen überbordenden Corona-Zwangsmaßnahmen. Ich könnte viele weitere Beispiele anführen, in denen nicht zum Wohle des DE „Volkes“ agiert wurde und wird. Interessiert hat es keine S… MSM und BVerf“G“ applaudierten.
    Nun aber, wo es um die Pfründe von Randparteien geht, soll das wichtig werden? Es ist – so oder so – egal, wie gewählt wird, herauskommt stets eine tieflinksgrüne bürgerferne und -gefährdende Zwangs- und Verbotspolitik. Dabei haben diesen Mist (strukturell) nur ca. 10% gewollt. Ich wünsche mir ein Wahlrecht, das diese 10% hintenrunterfallen lässt; vielleicht wie im UK.

  17. Alles richtig von Herr Scholz gesagt, aber diese Regierung scheert sich doch einen Dreck um die Verfassung, sie will ihre Pfründe auf Dauer absichern, und das „Verfassungsgericht“ wird sie tatkräftig unterstützen, da bin Ich mir bei den vielen „krummen“ Urteilen schon fast sicher.
    Nein, Ich sehe kein Land mehr vor mir, in dem Ich vor langer Zeit als freier Bürger geboren wurde, wir sind mal wieder auf einem Weg in den Totalitären Kommandostaat, so bitter das auch sein mag.
    Die einzigen die es aufhalten könnten, die FDP, haben alles freiheitliche dem eigenen Vorteil unter geordnet, ein Lindner wird, wie Ich es schon des öfteren gesagt habe nicht nur zum Totengräber des Liberalismus, nein auch der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Staates, pfui Deibel Christian!!.

  18. Das Gleichheitsprinzip würde mit dieser Reform in jeder Hinischt unterlaufen. Es gäbe gewählte Gewinner von Wahlkreisen, die in den Bundestag einzögen und Gewinner, die kein Mandat erhielten, wenn ihre Partei an der 5% Klausel scheiterten, wie u.U. die CSU. bei einerzukünftigen BT-Wahl. Dass eine Partei in Fraktionsstärke in den BT einziehen kann, falls sie nicht die 5% Marke erreicht, aber drei Direktmandate bekommt, halte ich hingegen für problematisch und nicht unbedingt logisch begründet. Die direkt gewählten Abgeordneten, im Fall der Linkspartei gerade eben diese drei, hätten und haben hingegen selbstverständlich das Recht in den BT einzuziehen, sie sind Wahlkreisgewinner wie andere auch. In Hinblick auf die Erststimme wäre die Reform die Etablierung eines Klassenwahlrechts. Es gäbe die Klasse der gewählten Wahlkreisgewinner die in den BT einziehen ud die Klasse ebenfalls Gewählter, denen der Einzug verweigert wird.

  19. Scholz ist mit großer Sicherheit ein akzeptierter Staatsrechtler, nach allem was man von ihm gehört und gelesen hat, wobei die derzeitige Manipulation von linker Seite ja die Gelegenheit ist, die lästige Konkurrenz zu schwächen und probieren kann man es ja mal, das ist eine Frage der Entscheidung des BVG`s und da wird ja oft sehr seltsam entschieden, wobei immer wieder die Frage der Auslegung, Ablehnung und Weiterleitung im Raum steht.

    So lange das möglich ist, scheint die Gesetzgebung noch Mängel auszuweisen, denn Spielraum dürfte es eigentlich nicht geben, weil das ein Schlupfloch ist für ganz Gewiefte und somit gibt es Urteile erster und zweiter Klasse, was nach normalem Verständnis zurückgewiesen werden müßte, bis eine adequate Lösung akzeptabel ist, was allerdings sehr dicht beim Gesetzestext liegen müßte und nicht bei der eigenen Auffassung, die dabei keine Rolle spielen dürfte.

    NIcht umsonst gilt ja schon seit vielen Jahren der altbekannte Spruch, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand und genau das ist ja der Knackpunkt allen Übels, weil Gesetze menschengemacht sind und damit Auslegungssache sein können, was einem Urteil entgegen steht, wenn es am Recht vorbei formuliert wird und leider ist es eine never ending Story und auch mit einem Lotteriespiel vergleichbar, was dann so oder so ausgehen kann.

  20. Ich freue mich jetzt schon, auf die Klage von Rupert Scholz vor dem Bundesverfassungsgericht.

  21. Das gesamte aktuelle Wahlrecht ist Verfassungswidrig:
    Art 21 (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
    Art 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
    Nirgends steht, dass Parteien in den Bundestag gewählt werden, sie wirken nur an der politischen Willensbidung mit!
    Ein Wahl über Parteilisten ist keine unmittelbare Wahl, sondern nur eine mittelbare. Verstoß gegen Art 38 (1).
    Nirgends steht, dass es einen Fraktionszwang gibt. Der Fraktionsvorsitzende gibt Anweisungen an Abgeordnete, wie sie abzustimmen haben. Klarer Verstoß gegen Art. 38 (1)! Bei CDU und bei der AfD sind die derzeitigen Fraktionsvorsitzenden auch gleichzeitig Parteivorsitzende. Ihre Weisungen entsprechen also gleichzeitig Parteibeschlüssen.
    Wo bleibt der Verfassungsschutz? Warum schläft der diesbezüglich schon seit 1949?

    • „Unmittelbar“ ist die Wahl, wenn die Wählerstimme direkt die Parlamentszusammensetzung bestimmt. Das tut die aktuelle Zweitstimme. Die Parteilisten sind im vorhinein veröffentlicht, und so kann jeder sehen, wen er wählt.
      Die Behauptung, die Listen verstößen gegen das Grundgesetz, sind nur der Versuch, das, was man nicht mag, für unrecht zu erklären, damit man es los wird, weil man es nicht ertragen will.

  22. Parteien Diktatur soll untermauert werden…so sehr es mich auch freuen würde wenn die Linke rausfliegt – besser, noch einfacher wären nur noch Erststimmen

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