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Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin:

Wahlprüfungsbeschwerde von TE beim Bundesverfassungsgericht eingegangen

von Redaktion

28.01.2023

| Lesedauer: 2 Minuten
Tichys Einblick wehrt sich gegen die unvollständige Wahlwiederholung der Berliner Bundestagswahl. Das Gericht bestätigt nun den Eingang.

Die Bundestagswahl in Berlin muss vollständig wiederholt werden – diesen Standpunkt vertritt TE seit Monaten. Die von unserem Team festgestellten Mängel, Ungereimtheiten, Fehler und Manipulationen haben eine Tragweite, dass eine teilweise Wiederholung von wenigen hundert Wahllokalen nicht ausreicht. Der Vertrauensverlust lässt sich dadurch nicht beheben. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat dies genauso gesehen – und die komplette Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus und der Bezirksverordnetenversammlung angeordnet.

TE hat deshalb eine Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Sie ist dem Bundesverfassungsgericht am 5. Januar per Fax und am 7. Januar per Brief zugegangen. Am Donnerstag, dem 26. Januar, hat das Gericht den fristgerechten Eingang bestätigt und der Beschwerde ein Aktenzeichen (2 BvC 15/23) gegeben.

BERLIN-WAHL
TE legt wegen Berlin-Wahl Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein
Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau, der die Causa vor Gericht vertritt, schätzt, dass 20 bis 25 Wahlprüfungsbeschwerden fristgerecht eingegangen sind. „Das wundert mich eigentlich, ich hätte beinah mit hunderten von Beschwerden gerechnet, nachdem es ja allein wegen der Berlin-Wahl über 2.000 Einsprüche gegeben hat“, erklärt Vosgerau. Das Verfassungsgericht gebe zwar über die Zahlen bisher keine Auskunft, er habe aber mit verschiedenen Kollegen kommuniziert und die Aktenzeichen verglichen. Die „überlangen Transportzeiten“ beim Verfassungsgericht seien überdies „nicht selten“.

Beschwerdeführer Jan Kopfmann zeigte sich erfreut, dass „wir nun durch das Aktenzeichen Klarheit haben, dass die Verfassungsbeschwerde eingegangen ist und angenommen wurde“. Er bedauerte jedoch, dass offenbar nur wenige Beschwerden eingegangen seien. „Es ist schade, dass angesichts der richtigen Entscheidung, einen Widerspruch zu formulieren dann so wenige Bürger das Ganze weiterführen.“ Er hoffe auf eine „sorgfältige Prüfung“ und eine „weise Entscheidung“ in der Sache.

Interessant sei auch, wie das Gericht mit der von Vosgerau gestellten Frage nach der Briefwahl umgehen werde, so Kopfmann. Diese habe mit 47 Prozent ein „unfassbar hohes Ausmaß“ angenommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2009 entscheiden, dass die Briefwahl nicht zum Regelfall werden dürfe. „Das Gericht wird sich ja wohl nicht aus den eigenen damaligen Formulierungen herauswinden können. Wir sind gespannt.“

Der Deutsche Bundestag hatte am 10. November 2022 eine Wahlwiederholung in 431 Berliner Wahllokalen angeordnet. Der Beschluss ging vornehmlich auf die Stimmen der Fraktionen der Ampel-Koalition zurück. Die Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD haben ebenfalls eine Beschwerde eingereicht. In Berlin wird die komplette Wahl zum Abgeordnetenhaus und der Bezirksverordnetenversammlung am 12. Februar wiederholt.

Die gesamte Wahlprüfungsbeschwerde können Sie hier nachlesen.


Roland Tichy, Herausgeber von TE, hat eine Initiative gegründet, um die Wiederholung der Bundestagswahl in allen Berliner Bezirken einzuklagen. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird von Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau im Namen von zwei Tichys-Einblick-Lesern geführt. Die Finanzierung hat „Atlas – Initiative für Recht und Freiheit“ übernommen.

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24 Kommentare

  1. Gerade erfreute nicht die Nachricht, mit der ich nie gerechnet habe, das die Wahl vom 26.9.2021 in Berlin wiederholt werden muss.

  2. Meine Erwartung an das BVerfG ist sehr gering. Eingaben von normalen Bürgern werden ohnehin zu praktisch 100% ablehnt, 100% Gehalt aber kassiert.
    Ein Rechtsanwalt sagte mir dazu: das ist normal, – wenn man nicht sehr prominent ist. Tichy scheint ausreichend prominent zu sein. Die Zuteilung eines Aktenzeichens ist aber kein gewonnener Prozeß!

    Ironisch sagt man zwar:
    alte Diktaturen manipulierten die Auszählung.
    aktuelle Diktaturen manipulieren die Wählermeinung.

    Aber der Spruch muß nicht stimmen. Über jede Wahl bei uns gibt es eine Menge beobachtete Unregelmäßigkeiten, Fehler, Fälschungen. Immer schon. Jede einzelne Beanstandung wird normalerweise mit dem Hinweis: „dieser Einzelfall beeinflußt nicht das Ergebnis“ abgeschmettert. Der Löwenanteil der Beanstandungen betrifft die Briefwahl

    So fragte ich bei drei Stellen nach einer Wahlbeobachtung bei der Briefwahl an und zwar
    die Innenverwaltung, den Landeswahlleiter und seine Vertretung.
    Die Stimmauszählung soll in Deutschland bei Wahlen angeblich öffentlich sein.
    Berlin liegt in Deutschland.

    Bei der Briefwahl scheint das aber nicht der Fall und nicht möglich zu sein.
    Ich denke: Was nicht gefragt werden darf, ist immer eine Lüge.
    Wie gesagt: In der Vergangenheit erfolgte der Löwenanteil der aufgeflogenen Wahlfälschungen per Briefwahl.
    Neben den aufgeflogenen Wahlfälschungen wird eine hohe Dunkelziffer geschätzt.

    Auf meine Frage erhielt ich bisher keine Antwort.
    Warum? Wahlfälschungsmöglichkeit soll erhalten bleiben.?
    Das meint der berliner Wahlleiter, Prof. Dr. Stephan Bröchler,
    sein Vertreter Roland Brumberg und
    die berliner Innenverwaltung, geleitet von Iris Spranger/SPD.

    Vielleicht sollte die OSZE doch Wahlbeobachter schicken, – oder hätte sollen.

  3. Bzgl. Wiederholung der Bundestagswahlen muss doch jedem klar sein, dass das BVerfG mit seinem Hackepeter an der Spitze eine Entscheidung in jedem Fall so lange hinauszögern wird, bis eine Neuwahl zum Bundestag obsolet geworden ist bzw. bis die Wahlen zum nächsten Bundestag bereits vor der Tür stehen, …und damit aus organisatorischen Gründen etc. eine Wiederholungswahl in Berlin nicht mehr möglich sein wird. Ach wie schade !
    Hoch lebe die Macht des BVerfG zur Prüfung von Zulässigkeit und Zuständigkeit von Klagen und zur Terminierung von Verhandlungen und Verkündung von Entscheidungen. Auch das bedeutet Machtausübung und evtl. auch Machtmissbrauch im engeren Sinne. Aber das ist natürlich alles Spekulation!

  4. Ich bin Herrn Vosgerau und TE sehr dankbar für ihr Engagement -und werde es auch gerne wieder finanziell unterstützen, wie so ziemlich jede TE-Aktion in den vergangenen Jahren.
    Allerdings vermute ich ob der komplett Berlin-hörigen Marionetten im Bundesverfassungsgericht, dass die Sache erst gar nicht zur Entscheidung kommen wird: Weil es für das Gericht (und das politische Berlin) zu peinlich wäre, das Ganze zu verhandeln und sich irgendwelche rhetorischen Floskeln zur Begründung einer Ablehnung auszudenken, vermute ich eher, dass das Gericht die Anträge erst gar nicht zur Entscheidung annehmen wird:
    „Und er kommt zu dem Ergebnis:
    ‚Nur ein Traum war das Erlebnis.
    Weil‘, so schließt er messerscharf,
    ’nicht sein kann, was nicht sein darf‘.“ -Christian Morgenstern, 1909

  5. Die Entscheidung dazu und zur Wahl in Berlin, werden die Fronten endgültig klären. Ich bin gespannt auf die Entscheidungen, aber auch, wie der Souverän dann damit umgeht.

  6. Richtig, das BVerfG ist auch dazu da, die Legislative zu kontrollieren. Und diese wählt aus ihren Reihen besonders stramme Parteisoldaten dazu aus.

  7. Das Bundesparteiengericht wird ein Pseudo-Urteil fällen. das die Fehler der Wahl herunterspielt oder gleich Null setzt.

  8. Im Sommer 2025 wird man dann erfahren, dass die Wahl nicht demokratischen Grundsätzen genügt hat.

  9. Der Eingang meiner Wahlprüfungsbeschwerde beim BVerfG am 10.1. wurde von der Geschäftsstelle des zweiten Senats am 13.1. (Schreiben bei mir angekommen am 16.1.) bestätigt. Ich bin auch gespannt; meine Erwartung ist gering.

    • Verständlich. Jeder Realist hat begründete Zweifel.

  10. Wenn ein juristisches Wegwischen nicht möglich ist wird eben verschleppt.

  11. 19 Tage nur für die Eingangsbestätigung. Da dürfen wir auf den zügigen Fortgang des Verfahrens ja gespannt sein.

  12. Zitat 1: „dass die Verfassungsbeschwerde eingegangen ist und angenommen wurde“.

    > Super! Dass der Verfassungsbeschwerde nun auch ein Aktz zugeteilt wurde, ist natürlich scoin mal ein großer und vor allem auch wichtiger Schritt nach vorne.

    Dass hier trotz eindeutigen Urteil nun auch noch extra bei Gericht ein Widerspeuch eingereicht werden muß damit unsere berliner „Regierungselite“ die Wahlwiederholung demokra tisch korrekt und wie vom Gericht vorgegeben durchführt, das zeigt doch -auch und wieder- nur wie abgehoben und in welchen fernen undemokratischen Spähren unsere „VolksVERTRETER“ am leben und wie am Denken sind.

    Vor etwa 100 oder 200 Jahren hätte das Volk solche/diese „Regierungs- und Politelite“ per Knüppel und Mistgabel aus ihren Stühlen und Ämtern gejagt……!

    – – – – –

    Zitat 2: „Es ist schade, dass angesichts der richtigen Entscheidung, einen Widerspruch zu formulieren dann so wenige Bürger das Ganze weiterführen.“

    > Mhh, vielleicht kommt diese geringe Beteiligung der Bürger auch durch Unkenntnis UND Unwissenheit? ?

    Vielleicht kann hier TE ja ein wenig nachhelfen und aufklären WO und WIE sich hier der einfache Bürger beteiligen kann? Wobei mir hier gerade auch die Frage durch den Kopf geht, „ob sich hier zum Beispiel auch ein im z.Bsp tiefen Schwazwald wohnender nicht-berliner Bürger per Widerspruch bei Gericht beteiligen kann?“ Und evt könnte es ja auch helfen wenn es hier auch einen vorgefertigten, allgemein kurzgehaltenen und ausdruckbaren Widerspruch gibt?

  13. Wenn ich mir so manches Skandalurteil der letzten Zeit anschaue, komme ich nicht umhin zu vermuten, dass das Bundesverfassungsgericht sich inzwischen als politischer Player sieht, der eigene politische Vorhaben umsetzt – und zwar links-grüne.
    Die haben kein Interesse daran, den Bundestag zu delegitimieren. Denn genau das wäre es, was eine Wahlwiederholung tun würde. Jeder einzelne Tag seit der verpfuschten Wahl wäre dann ein Tag, an dem das Verbrechen gegen die Demokratie triumphiert hätte.

  14. Ich befürchte aufgrund der gesinnungspolitischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts während der letzten Jahre durch Merkel und Rot-Grün das Schlimmste, was die Auslegung unserer Verfassung in diesem Fall anbelangt. Da Ideologen nicht nur desorientiert, sondern zumeist auch arbeitsscheu und denkfaul sind, kann es aber auch sein, dass das Verfahren – aus welchen fadenscheinigen Gründen auch immer – von vorn herein abgewiesen wird. Wie auch für Deutschland als Ganzes gibt es aktuell unter Grün-Rot wenig Anlass zur Hoffnung für die Sache der Freiheit und Gerechtigkeit.

  15. Die Wahlfälschung in Berlin ist nur dann korregiert , “ Rückgängig gemacht “ würde Merkel sagen , wenn sie eine Demokratin wäre , wenn auch die Wahl zum BT in Berlin neu stattfindet . Die Linken würden dann aber aus dem BT fliegen , was weder die Ampel noch die CDU/CSU wollen . Es ist schon bemerkenswert , wenn im BT die Redner der Altparteien , die AfD von der demokratischen Meinungsbildung ausschließen wollen . Wir sind in der BRD noch nicht in einer echten Demokratie angekommen , eher auf dem Weg zur Grünen DDR !

    • Je länger ich beobachte, was Politiker bei uns „Demokratie“ nennen, desto deutlicher sehe ich eine skrupellose Diktatur der Parteien. Man braucht sich nur mal das Video von Prof. Rainer Mausfeld (von 2017!? wiederhergestellt von KenFM) „die Angst der Machteliten vor dem Volk“ ansehen. Eine Demokratie ohne die Möglichkeit jederzeitiger Abwahl der Regierung ist keine echte Demokratie (Popper). Die Legitimation kann jederzeit von der Regierung missbraucht werden.. Das ist aber nur ein Punkt. Bei uns ist es noch viel schlimmer, weil der Verfassungsersatz – das Grundgesetz – mit Füßen getreten wird: Bei friedlichen Demos prügeln auf Regierungsanweisung Polizisten, selbst damit verbundene Todesfälle werden unter den Teppich gekehrt und noch ein Beispiel: In Artikel 5.1 steht das Wort „ungehindert“ – was das BVerfG ignoriert. Kirchhof wie Habarth. Womit der Bürger die Regierungspropaganda auch noch selber zahlen darf. Leider lässt er sich diese Merkel’sche Regelung auch noch gefallen!

  16. Nun werden wir ja sehen, wie ernst sie die Bedenken der liberal-konservativen Seite behandeln und der Einspruch ist im Sinne des Rechts mehr als richtig, denn daran haben sich alle zu halten, wollen wir nicht vollends zum Unrechtsstaat werden.

  17. Immer wenn ich anfangen will, mich über die vielen zensierten Kommentare zu grämen, erinnere ich mich daran, daß TE und seine Leute unserer Verfassung und dem Rechtsstaat vielleicht gerade den A… retten und schon flucht es in mir nicht mehr länger „dammich, dammich“ sondern jubelt „DANKE, DANKE, DANKE!“

  18. Schade nur, dass das Gericht nicht nach Recht, sondern nach dem politischen Willen aus Berlin entscheidet. Ich persönlich kann mir sogar vorstellen, dass die Wahl in Berlin noch gekippt wird. Die SPD muss in Berlin an der Macht bleiben, koste es was es wolle.

  19. „Das Gericht wird sich ja wohl nicht aus den eigenen damaligen Formulierungen herauswinden können. Wir sind gespannt.“
    Ich auch

  20. TE ist nicht nur ein Blog, sondern eine Institution.

    Wesentlich daran: TE einmischt sich ein. Markant: Wer daran beteiligt ist. Hoch- und breitgebildete Mitarbeiter, als auch die Leser sind eine Gruppe, die nicht einfach übergangen werden können.

    Gegenüber dem Berliner rot-grünen Hofstaat, ist die TE Gemeinde ein Leuchtturm an Intelligenz.

  21. Zur Briefwahl und anderen:
    Auf jedem Wahlzettel ein umrahmtes Feld, wo der Wähler seinen individuellen Fingerabdruck, in Form von Buchstaben, Zahlen oder sonstigem, hinterlassen kann.
    Dieses Feld wird im Internet mit der gezählten Wahlstimme veröffentlicht. Und wenn der Wähler seinen Wahlzettel kopiert hat, kann er nun Nachprüfen, ob die gezählte Stimme mit seiner abgegebenen Stimme übereinstimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, die Kopie des kopierten Wahlzettels anonym bei der Polizei einreichen, welche nun wegen Wahlbetrug ermitteln kann. Die Anonymität des Wählers bleibt erhalten.
    Das schöne an der Sache ist, das jeder Bürger zugriff auf die gezählten Stimmen hat. Das wars dann mit Wahlbetrug.
    Wenn Sie meine Idee für gut halten, bei den Politikern einfordern.
    Wer den Kommentar nicht verstanden hat kann ja nachfragen.

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