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Strafverteidiger klärt auf

Was tun bei Hausdurchsuchung?

von Redaktion

08.12.2024

| Lesedauer: < 1 Minuten
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Ein „falsches“ Wort auf Facebook oder X – schon kann die Polizei vor der Tür stehen: Hausdurchsuchung! Wie verhalten, wenn die Polizei in die Wohnung will? Star-Strafverteidiger Thomas Tschammer rät: Wie Sie sich nicht selbst inkriminieren. Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.

Wir haben den Strafverteidiger Thomas Tschammer befragt:
Wie verhält man sich bei einer Hausdurchsuchung richtig? Was muss man tun? Was darf man tun?
Was sollte man unter allen Umständen vermeiden?
Was sind Ihre Rechte – und was passiert danach?
Es gibt eiserne Regeln für Durchsuchte – und den einen oder anderen Tipp, wie man korrekt den Schaden möglichst gering hält.

Thomas Tschammer ist Pflichtverteidiger von Prinz Reuss, dem angeblichen Kopf der Reichsbürger.
Er rät: in jedem Fall klagen. Auch wenn es viel Geld kostet – wir müssen uns dem übergriffigen Staat entgegenstellen.

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66 Kommentare

  1. Auf konkrete Fragen grundsätzliche, auf grundsätzliche – konkrete Antworten. Juristen als Experten – ein Kapitel für sich!

  2. Artikel nicht gelesen.
    Trotzdem möchte ich meine Erfahrungen mit euch teilen.
    Ich wohne in einer kleinen lippischen Stadt.
    Es kommt schon mal vor, dass sich ein Bürger an eine Ordungsbehörde wendet..wie dreist.
    Ich konnte die Beamten bei ihrer Amtstätigkeit beobachten.
    Ich war alles andere als begeistert.
    Dieses habe ich auch unmissverständlich und auch mehrfach geäußert.
    Das hatte zur Folge, dass ich in der Datenbank, der Polizei als Querulant markiert wurde.
    Das wurde mir erst bewusst, als ich völlig losgelöst, in einer anderen Stadt, die Polizei als Lösungshelfer, hinzugezogen habe.
    Der Ton änderte sich von gleich auf jetzt.
    Wenn sich die Polizei, wie der Mob, auf der Straße verhält, marginalisiert sich die Erwartungshaltung.
    Das Vertrauen erodiert in allen Gewalten.

  3. Sehr problematisch. Man bekommt mehrfach den Rat, nichts zu sagen, um keine Fehler zu machen. Damit der Verteidiger seine Möglichkeiten hat, usw. Und am Schluß wird dann verraten, daß man als Kläger keine realistische Chance hat, sich zur Wehr zu setzen. (Geld, Zeit, Instanzen). Wozu dann dieses Interview?? Naja: Unterhaltung.

    • Vielleicht hat Ihnen dieses Video tatsächlich nichts gebracht, für mich allerdings war nicht nur ein nützlicher Rat dabei.

  4. Niemand muss bei der Festellung der eventuellen Schuld kooperieren.
    Zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung ist der Betroffene,
    Beschuldigter dessen Schuld die Staatsanwaltschaft noch zu beweisen hat, kein Angeklagter.
    Rechte des Beschuldigten
    Aussageverweigerungsrecht, Anspruch auf rechtsstaatliche Vernehmungsmethoden, Recht zur Stellung von Beweisanträgen,
    Recht auf einen Verteidiger seiner Wahl, in jeder Phase des Verfahrens,
    also auch bei der Hausdurchsuchung. Das wird regelmäsig missachtet.
    Die mutmaßliche Beweissicherung, mutmaßlicher Beweise, durch Hausdurchsuchungen, verstoßt ganz klar gegen das Grundgesetz
    „Unverletzlichkeit der Wohnung“. Das geschieht regelmäßig.
    Grundrechte des Betroffenen, werden ihm schon als Beschuldigter unbewiesener Schuld, entzogen. Das geht verfassungsrechtlich gar nicht.

  5. Anfang des nun zu Ende gehenden 2024 durfte ich, Jahrgang 1951, auf dem Rathausplatz meiner Gemeinde die „Demonstration gegen rechts“ erleben. Das war eine Demonstration auch gegen mich, für den fürderhin in dieser aufrechten Gemeinde kein Platz mehr sein sollte. Nun, am Ausgang des Jahres, studiere ich gespannt Roland Tichys Interview mit RA Thomas Tschammer, um vorbereitet zu sein für den Besuch der Polizei.

  6. Strafverteidiger Thomas Tschammer. So, genau so kenne ich Anwälte. Freundlich, ein wenig bemüht und mit der Grundeinstellung versehen, dass man eigentlich nichts machen kann.

    Wer solche Anwälte hat, und aus meiner Erfahrung scheint es keine anderen zu geben, hat ein Problem. Bin in meinen drei Jahrzehnten Selbstständigkeit um so mache gerichtliche Auseinandersetzung nicht herumgekommen ohne selbst je geklagt zu haben. Aber wenn ich eines gelernt habe in dieser Zeit – niemals auf den Anwalt verlassen, wirklich niemals!

    Wer einen Prozess gewinnen will, muss sich selbst engagieren und eine eigene Strategie und Argumentation entwickeln. Letztlich auch den Anwalt an die Hand nehmen. „Geht nicht“ gibt’s nicht. Es geht eine Menge wenn man es richtig anpackt, oder es geht etwas anderes. Niemals einen Anwalt ein Schriftstück rausschicken lassen, das man nicht gegengelesen hat. Unbedingt auf gewisse Fakten und Inhalte bestehen, und wenn der Anwalt zehnmal sagt es sei nicht relevant.

    Natürlich weiß man als juristischer Laie nicht alles besser als der Anwalt, aber so gut wie immer fehlt der richtige Dampf im Kessel. Das mag in meiner Erfahrung an vergleichsweise niedrigen Streitwerten liegen, aber wenn es wirklich um etwas geht, wie in einem Strafprozess, würde ich mir einen Anwalt wie Herrn Tschammer eher nicht wünschen. Vor Gericht und auf hoher See, gilt nicht nur, dass man in Gottes Hand ist, sondern auch, dass wenn man etwas ordentlich gemacht haben will, es selber machen muss.

    • Ihr Kommentar hilft weiter als das Interview oben. Im Interview oben wird klar, dass wer sich dem üblichen System im Umgang mit solchen Themen anpasst, zu 100% den Kürzeren zieht. Das heißt es wird mindestens teuer. Hier kann man von den neuen Bürgern mehr lernen als von einem Anwalt. Ich bin mir sicher, dass wenn man einem Schwachkopf, der einem an den Kragen will klar macht, dass man weiß wo sein Haus wohnt und wo seine Tochter zur Schule geht, man größere Chancen hat kostengünstig und erfolgreich aus der Nummer heraus zu kommen als mit einem Anwalt. Wer sich einschüchtern läßt, wird eingeschüchtert. Ein Anwalt wie Tschammer ist ein staatliches Werkzeug zur Einschüchterung das funktioniert und das man obendrein noch selber bezahlt. Oder wo ist Prinz Reuss jetzt? Was hat ihm der Anwalt gebracht? Wäre Prinz Reuß mit einem Araberclan befreundet, dann hätte er weniger Probleme als mit einem solchen Anwalt.

  7. Danke für dieses Interview. Es scheint schon einmal solche Zeiten gegeben zu haben. Sebastian Haffner schreibt im Prolog zu seinem Buch „Geschichte eines Deutschen – Die Erinnerungen 1914 – 1933“:

    „Die Geschichte, die hier erzählt werden soll, hat zum
    Gegenstand eine Art von Duell.
    Es ist ein Duell zwischen zwei sehr ungleichen Gegnern:
    einem überaus mächtigen, starken und rücksichtslosen
    Staat, und einem kleinen, anonymen, unbekannten Privat-
    mann. Dies Duell spielt sich nicht auf dem Felde ab, das
    man gemeinhin als das Feld der Politik betrachtet; der Pri-
    vatmann ist keineswegs ein Politiker, noch weniger ein Ver-
    schwörer, ein »Staatsfeind«. Er befindet sich die ganze Zeit
    über durchaus in der Defensive. Er will nichts weiter, als
    das bewahren, was er, schlecht und recht, als seine eigene
    Persönlichkeit, sein eigenes Leben und seine private Ehre
    betrachtet. Dies alles wird von dem Staat, in dem er lebt
    und mit dem er es zu tun hat, ständig angegriffen, mit
    äußerst brutalen, wenn auch etwas plumpen Mitteln.
    Unter furchtbaren Drohungen verlangt dieser Staat von
    diesem Privatmann, daß er seine Freunde aufgibt, seine
    Freundinnen verläßt, seine Gesinnungen ablegt, vorge-
    schriebene Gesinnungen annimmt, anders grüßt als er es
    gewohnt ist, anders ißt und trinkt als er es liebt, seine Frei-
    zeit für Beschäftigungen verwendet, die er verabscheut,
    seine Person für Abenteuer zur Verfügung stellt, die er
    ablehnt, seine Vergangenheit und sein Ich verleugnet, und
    vor allem für alles dies ständig äußerste Begeisterung und
    Dankbarkeit an den Tag legt.
    Das alles will der Privatmann nicht. Er ist wenig vorbe-
    reitet auf den Angriff, dessen Opfer er ist, er ist kein gebo-
    rener Held, noch weniger ein geborener Märtyrer. Er ist
    einfach ein Durchschnittsmensch mit vielen Schwächen,
    noch dazu das Produkt einer gefährlichen Epoche: Dies
    aber will er nicht. Und so läßt er sich auf das Duell ein –
    ohne Begeisterung, eher mit Achselzucken; aber mit einer
    stillen Entschlossenheit, nicht nachzugeben. Er ist selbst-
    verständlich viel schwächer als sein Gegner, dafür freilich
    etwas geschmeidiger. Man wird sehen, wie er Ablenkungs-
    manöver macht, ausweicht, plötzlich wieder ausfällt, wie
    er balanciert und schwere Stöße um Haaresbreite pariert.
    Man wird zugeben, daß er sich im Ganzen für einen
    Durchschnittsmenschen ohne besonders heldische oder
    märtyrerhafte Züge ganz wacker hält. Dennoch wird man
    sehen, wie er zum Schluß den Kampf abbrechen – oder,
    wenn man will, auf eine andere Ebene übertragen muß.“
    weiter hier: https://www.penguin.de/leseprobe/Geschichte-eines-Deutschen-Als-Englaender-maskiert/leseprobe_9783421042347.pdf

  8. Leider sind wir schon sehr weit gekommen mit der Einschränkung der Meinungsfreiheit, wie untenstehende Textkopie belegt. Zu finden auf Reitschuster.de

    „Es liest sich wie eine kafkaeske Parodie auf den Rechtsstaat, ist aber bittere Realität im Jahr 2024: Eine 74-jährige Rentnerin, die auf Facebook ihren Unmut über die Migrationspolitik äußert, wird vom Amtsgericht Düsseldorf zur Volksverhetzerin erklärt und ist damit vorbestraft, wenn das Urteil Bestand hat. Ihr Verbrechen? Ein Kommentar, der zwar polemisch, aber in jeder Demokratie durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein sollte. Doch nicht in Deutschland. Ferdinand Knaus vom Cicero beschreibt in einem Artikel, der hinter einer Bezahlschranke liegt, eine Farce, die jeder Demokratie Hohn spricht.
    Die besagte Rentnerin hatte unter einem Facebook-Post von Wirtschaftsminister Robert Habeck geschrieben:
    „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“
    Angezeigt wurde sie von niemand Geringerem als Wirtschaftsminister Robert Habeck. Der Minister, der immer mehr durch seinen Hang zu Anzeigen auffällt, scheint neuerdings als „Anzeigenhauptmeister“ der Republik zu agieren. Das Opfer seiner rechtlichen Offensive war in diesem Fall eine Rentnerin, die sich angesichts ihrer Wortwahl im Nachhinein reumütig zeigte…..
    Vor Gericht gab sie zu, über das Ziel hinausgeschossen zu sein, zeigte Reue und erklärte, sie würde so etwas nicht wieder tun. Dabei hatte sie keineswegs alle Zuwanderer beleidigt, sondern lediglich auf die Existenz bestimmter Problemgruppen hingewiesen – ein Punkt, der durch Statistiken belegbar ist. Doch der Richter ließ keinerlei Milde walten und verurteilte sie zu 150 Tagessätzen à 53 Euro – eine Strafe von 7.950 Euro, fast die Hälfte ihrer Jahresrente von 1.600 Euro im Monat. Zudem wäre sie bei Rechtskraft des Urteils vorbestraft.
    Besonders erschütternd an diesem Urteil ist nicht nur die drakonische Strafe, sondern auch die Begründung: Der Richter erklärte, die Meinungsfreiheit finde dort ihre Grenze, „wo Teile der Bevölkerung beleidigt werden.“ Dann führte er aus, dass der Facebook-Kommentar geeignet sei, „Ängste und Vorbehalte in der Bevölkerung“ zu schüren – Vorbehalte, die „falsch“ seien.
    Die Rentnerin wurde nicht für konkrete Aufrufe zu Hass oder Gewalt verurteilt – sondern dafür, dass ihre Worte „abstrakt geeignet“ seien, Hass zu schüren. Doch was bedeutet das? Der Volksverhetzungs-Paragraf (§ 130 StGB) verlangt klare Beweise dafür, dass eine Äußerung gezielt darauf abzielt, Hass zu schüren. Im vorliegenden Fall gibt es keinen Hinweis auf eine solche Absicht. Stattdessen kriminalisiert das Urteil Meinungen, die der politischen Linie widersprechen.
    Besonders grotesk ist der empörte Vorwurf des Staatsanwalts, die Rentnerin habe „massive Politikkritik“ geäußert. Wann wurde es in der Bundesrepublik strafbar, Politik zu kritisieren? Diese Formulierung erinnert an autoritäre Regime, nicht an eine Demokratie….“. dieser Text stammt aus einem Artikel bei Reitschuster

    • Der das Gesetz nutzt und solche Verfahren initiiert will Bundeskanzler aller Deutschen werden.
      Was versteckt sich hinter solchem Gesicht – und was muss man erwarten, wenn der Mann in der Hierarchie der Macht eine weitere Stufe nach oben klettern sollte?
      Der § muss wieder weg. Weiß man, auf wessen Initiative das Gesetz überhaupt zur Abstimmung vorgelegt wurde?

      • Dieser Text stammt aus der Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei“Die Kriminalpolizei“

        Die Änderung des Tatbestands der Volksverhetzung durch § 130 V StGBVon Prof. Dr. Dennis Bock und Benjamin Mischke, Kiel

         

        1 Einleitung

         

        https://www.kriminalpolizei.de/fileadmin/img/autoren/autor-bock.jpg

        Aktuellen Anlass für politische und rechtliche Diskussion bietet die Änderung des Tatbestands der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Nachdem der Bundestag am 20.10.2022 die Änderung des § 130 StGB beschlossen hat, ist dessen Neufassung am 9.12.20222 in Kraft getreten.

        Anlass für die Änderung war – nach Bekunden des Gesetzgebers3 – ein von der Kommission der Europäischen Union angestrebtes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, die einen EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit4 nicht ausreichend umgesetzt habe.5

        Als entscheidende Änderung stellt sich die Einfügung des neuen Abs. 5 dar: Nach diesem macht sich strafbar, wer Taten gemäß §§ 6-12 VStGB gegen eine bestimmte Gruppe oder Mitgliedern dieser Gruppe öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder gröblich verharmlost. Dazu muss das Täterverhalten geeignet sein, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Gruppe oder eines ihrer Mitglieder aufzustacheln oder den öffentlichen Frieden zu stören.

        https://www.kriminalpolizei.de/fileadmin/img/autoren/Autor-Mischke.jpg

        Schon im Gesetzgebungsverfahren wurde kontrovers diskutiert,6 ob sich nach der neuen Vorschrift auch strafbar macht, wer auf einer öffentlichen, bezüglich des aktuellen militärischen Konflikts zwischen Russland und der Ukraine, pro-russischen Demonstration russische Kriegsverbrechen an den Ukrainern billigt, etwa durch das Hochhalten von Schildern oder das Ausrufen von Parolen.

        Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dem neu geschaffenen Tatbestand des § 130 V StGB und untersucht dessen Voraussetzungen im Einzelnen. Dabei wird anhand des angeführten Beispielsfalls eine mögliche Strafbarkeit des dargestellten Demonstranten untersucht.

         

        2 Zweck der Neufassung

        Der neu geschaffene § 130 V StGB dient – wie die übrigen Absätze des § 130 StGB7 – der Erhaltung und Sicherung des öffentlichen Friedens und soll zugleich den o.g. Rahmenbeschluss im deutschen Strafrecht umsetzen.8

         

        3 Tatbestand

         

        3.1 Handlungen der in §§ 6-12 VStGB bezeichneten Art

        Bei den Straftaten der in §§ 6-12 VStGB9 bezeichneten Art handelt es sich um Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie diverse Kriegsverbrechen (§§ 8-12 VStGB). Von entscheidender Bedeutung an dieser Stelle ist die Frage, ob Handlungen nach §§ 6-12 VStGB auch tatsächlich vorliegen müssen und falls ja, ob ihr Vorliegen auch erwiesen sein muss. So erwecken russische Militäroperationen in der Ukraine angesichts umfassender Medienberichtserstattung eventuell den Eindruck, Kriegsverbrechen im Sinne des VStGB zu sein – ein dies rechtskräftig feststellendes Verfahren hat es bisher allerdings nicht gegeben. Der o.g. EU-Rahmenbeschluss10 stellt in dessen Art. 1 Abs. 4 den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung anheim, die Strafbarkeit auf Äußerungen zu Völkerrechtsverbrechen zu beschränken, die von einem nationalen oder internationalen Gericht endgültig festgestellt wurden. Von dieser Möglichkeit hat allerdings der deutsche Gesetzgeber keinen Gebrauch gemacht, da Art. 1 Abs. 4 des Rahmenbeschlusses diese Einschränkung nur für die Fälle Leugnens und des gröblichen Verharmlosens – nicht aber des Billigens – eröffnet, was als wertungswidersprüchlich eingestuft wurde.11 Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass die Nachweisbarkeit des Vorliegens der beschriebenen Taten die materiell-rechtliche Seite unberührt lässt und allein eine Frage der freien richterlichen Beweiswürdigung gem. § 261 StPO in der Hauptverhandlung ist. Bedenken wirft diese gesetzgeberische Entscheidung dahingehend auf, dass es nun zu Fällen kommen wird, in denen ggf. ein einzelner Strafrichter Beweis darüber zu erheben hat, ob es sich bei den russischen Militäroperationen um Taten nach dem VStGB handelt, was ansonsten kaum mit dessen herkömmlicher Zuständigkeit einhergeht.12

        3.2 Gegen eine der in Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten

        § 130 I Nr. 1 StGB erwähnt nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen und Teile der Bevölkerung. Unter einer Gruppe ist dabei eine durch gemeinsame Merkmale und deren subjektive Entsprechung verbundene Mehrzahl von Menschen, die sich hierdurch von den anderen abhebt, zu verstehen.13 Unter den Begriff der nationalen Gruppe sind – da es sich bei der Ukraine völkerrechtlich um einen souveränen Staat handelt – auch die Ukrainer zu fassen. Gemeinsames Merkmal ist in diesem Fall die ukrainische Staatsbürgerschaft. Teile der Bevölkerung sind inländische Personenmehrheiten, die individuell nicht mehr überschaubar sind und sich von der Gesamtheit der Bevölkerung aufgrund bestimmter Merkmale unterscheiden, welche äußerer oder innerer Art sein können.14 Aufgrund des Definitionsbestandteils „inländisch“ ist fraglich, ob die Ukrainer als Zielgruppe der Taten nach dem VStGB in Betracht kommen. So können Menschengruppen anderer Nationalität durchaus unter das Merkmal fallen, sofern sie im Inland leben,15 jedoch muss es sich bei der Gruppe um einen integrierten Teil der Bundesrepublik Deutschland handeln,16 was bei – bislang nur kurzzeitig verweilenden Kriegsflüchtlingen – zu bezweifeln ist.

        3.3 Öffentlich oder in einer Versammlung

        Die Tat ist öffentlich, wenn sie von einem größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten oder durch nähere Beziehung nicht verbundenen Personenkreis unmittelbar wahrgenommen werden kann.17 Insbesondere eine Darstellung im Internet, die für andere ohne weiteres abrufbar ist (z.B. auf Social-Media-Plattformen) ist vom Begriff „öffentlich“ umfasst.18 Eine Versammlung ist ein nicht nur zufälliges zeitweiliges Beisammensein einer größeren Zahl von Personen zu einem gemeinsamen Zweck.19 Im Fallbeispiel ist bei lebensnahem Verständnis sowohl das Merkmal „öffentlich“ als auch das Merkmal „in einer Versammlung“ – die Demonstranten haben sich nicht zufällig, sondern zum Zwecke ihrer Meinungskundgabe zusammengefunden – erfüllt.

      • Es hat den starken Anschein, dass es hierzulande keine Institution gibt, die offensichtlich grundgesetzwidrige Gesetze verhindert. Brecht sagte: Wünsche Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Und Grundgesetz sieht das in Artikel 20,4 ausdrücklich vor. NIE WIEDER IST JETZT!

      • Leider ist der Artikel 20.4 GG mit einem kleinen Haken versehen – das ist der Halbsatz „… wenn andere Abhilfe nicht möglich ist„.
        Natürlich ist hierzulande Abhhilfe möglich – schließlich kann ja jeder den Rechtsweg beschreiten. Ob der am Ende in der aktuellen Lage sinnvoll, finanzierbar und evtl. sogar Erfolg versprechend ist, sei mal dahin gestellt. Aber warum sollte das anders sein als bei der Meinungsfreiheit: Sie können ihre Meinung frei äußern … über die Konsequenzen steht nix in Art. 5.1 GG.

  9. Wenn sie gute, sehr gute Freunde haben, erst einmal einfach ummelden.

      • Unsere Behörden sind eh schon überlastet. Mit ummelden wird der Beamte aus seinem normalen Trott gerissen und legt die Akte erst mal ab.
        Beispiel: ich wurde deutlich als Raser auf der Autobahn geblitzt. Das Auto gehört meiner Frau. Diese verweigerte die Auskunft wer der Fahrer war. es dauerte 3 Monate bis ich angeschrieben wurde. Ich habe am letzten Tag per Internet geantwortet und nur das Minimum an Daten eingegeben.
        Nach Wochen bekam ich den gleichen Brief nachmals zum Ausfüllen. Am letzten Tag der Frist habe ich diesen Brief unausgefüllt zurückgeschickt mit dem Hinweis alles per Internet und auch noch postalisch zugeschickt zu haben.
        Seit 18 Monaten tut sich nichts. Die Dame will wohl nicht mehr. Das ist mir schon 2 mal gelungen. Gebt denen Arbeit durch Fragen. Und wenn die ein Fahrtenbuch verordnen, meldet die Karre einfach um.
        Wenn das mit dem Ummelden 2x geklappt hat, dann bleibt immer noch die Möglichkeit das Geschlecht zu wechseln. Macht das alle wo immer möglich. Lasst diese Typen ins Hamsterrad klettern und laufen. Bis zur Pension.

  10. Aus dem Gespräch habe ich entnommen, daß man keinerlei Chance hat. Es sei denn, man ist Krösus, dann kann man sich entspechend und entsprechend lange wehren.
    Weit ist es gekommen, und ich denke immer wieder daran, wie ich früher nach meinen vielen Reisen zurück nach Deutschland kam froh war, wieder in einem guten Land mit funktionierendem Rechtsstaat zu sein. Damals hätte ich mir die heutige Misere nicht vorstellen können.

  11. Nichts sagen. Nur Personalien bestätigen.
    Zettel zu Hand und alles genau notieren. Wer hat wann was wo wie warum wozu gemacht.

    Man sollte alle wichtigen Daten auf mehreren Sticks und/oder Festplatten/NAS/Cloud haben, um nach dem Staatsterror weiter machen zu können.
    Eine größere Anzahl älterer, großer Festplatten mit einzeln verschlüsselten und dann nochmal verschlüsselten Junk-Dateien hilft, den Stasi-Laden zu beschäftigen und andere zu schützen.

    Wirklich „Wichtiges“ erstellt man nicht mit Handy oder Windows-PC. Und hat man nicht auffindbar zuhause.

    Ein Linux-USB Stick mit nur von dort startendem OS und nur dort drauf schreibend mit TOR-Browser sichert prima ab. Mit Geschick in einem anderen Gegenstand unsichtbar und unauffindbar eingearbeitet.Kreativ sein.

    Mit der Aufforderung, möglichst alle Hard- und Software mitzunehmen würde ich den Durchsuchungsort verlassen. Ich muß nicht dabei sein und kann locker darauf verzichten, mir den Unsinn anzuschauen.
    Und das „Unterjubeln“ von Beweismitteln“ ist gerade heute zum Ausgleich fehlender Rechtstaatlichkeit, Unvermögen und krimineller Regierungstreue längst Alltag und nicht verhinderbar. Je mehr sie zu fragen versuchen, um so dümmer das Terrorpersonal.
    Ansonsten würden diese gg. Grundgesetz, FDGO und Gesetze verstoßenden Übergriffe, von der Polit-OK initiiert, von der ihr zugehörige Justiz gar nicht stattfinden.

    Deshalb zuhause passwortfreie PCs mit vielen Nutzern über einen einzigen Nutzernamen.
    Ändern kann man diesen DDR-Stasi-Staat nur noch per Wahlkabine. Sei schlau, wähl blau.

    • Sie haben völlig Recht allerdings ist das eine Form von OpSec die selbst die meisten gestandenen ITler nicht haben.

  12. Wenn es einem so schwer gemacht wird gegen Unrecht vorzugehen, wenn es möglich ist, ohne Sanktionen zu Erwarten, die unmöglichsten Gesetze auch gegen das Grundgesetz zu machen, dann hatten wir nie einen Rechtsstaat!

  13. Hausdurchsungen, meist Verstoß gegen Recht und Gesetz.
    Durchwühlen um irgendetwas zu finden ist verboten! Verursachte Schäden im Bild festhalten, wenn möglich auch Zeugen.
    Es sei denn die einzige Ausnhamen, um Menschenleben zu schützen.
    Sogenannte „Zufallfunde Beweise“ die nicht im Zusammenhang der Anklage stehen, dürfen nicht verwertet weden, denn sie sind keine „Zufallsfunde“.
    Sie dürfen in Anklagen nicht als Beweise verwertet werde, weil sie unrechtmäßig erworben wurden. Sie sind keine Zufallsfunde !!!
    Es wurde ja gezielt gesucht, also nicht zufällig.
    *******
    Nicht verwertet werden dürfen sogenanate „Beweise“ die durch rechtwidrige Handlungen erlangt werden, denn sie sind dann keine „Zufallsfunde“.
    Verbotene Handlungen der Beweiserhebung stellen auch eine Verletzung des GG Art.1 Menschenwürde dar !!!
    Quelle: Beweisverbote im Strafrecht“ – Juracademy
    StPO § 136a 
    Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote
    (1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, ..
    (auch nicht während Hausdruchsuchungen)
    (2) Maßnahmen, die …. die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht gestattet.
    (3) Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. .. auch, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.
    StPO § 137 Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers
    (1) Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. (also auch bei Hausdurchsuchungen, ohne Anwesenheit des beautragten Verteidigers dürfen Hausdurchsuchungen nicht beginnen)
    Unter den Vorrausetzung § 140 Notwendige Verteidigung müssen Ermittlungsbehörden und Justiz einen Verteidger hinzuziehen.

    • Das setzt einen rechtstaatlichen Richter voraus. Ich kenne leider viele Fälle von bestechlichen und leider auch politik-hörigen Richtern.

  14. Fazit: Der Rechtsstaat der ersten, für vier Jahrzehnte (!) gefestigten und bewährten demokratischen Republik auf deutschem Boden ist einem Konstrukt aus der dunklen braun- und rotfaschistischen Geschichte Deutschlands gewichen.
    Gute Arbeit des übergriffigen, antifreiheitlichen, autoritären hässlichen deutschen Charakters. Denn man kann noch so viel über „Staat“ reden, dahinter stehen die Personen, die das möglich machen. Und für die gibt es keine (!) Entschuldigung, ebenso wenig wie für Freisler und SED-Richter und -Staatsanwälte.

  15. Schurkenherrschaft sonst nichts und unterscheidet sich wenig von früheren repressiven Verhältnissen, wo alles zusammen arbeitet von oben bis unten, von Ausnahmen gottseidank noch abgesehen und sich gegen die eigenen Bürger verschwört und die noch bezichtigt, sie seien Extremisten, worüber man nur noch staunen kann über soviel kriminelle Energie, die gegen uns gerichtet ist und alles aushebelt um das eigene Wohlgefühl und die vom Volk gegebene Macht ja nicht zu zerstören.

    Es gilt auch in der Gerichtsbarkeit der römische Satz, in dubio pro reo und der ist im Zweifelsfall zu befolgen und die Brüder machen es sich zu einfach um den Sachverhalt nicht durchleuchten zu müssen, denn das macht Arbeit und dem einfachen Bürger gegenüber macht man kurzen Prozeß, indem man nicht prüft, ob die Beleidigung rechtens ist, denn wenn sie mit der Wirklichkeit übereinstimmt ist die Beleidigung eine Tatsache und somit nicht verfolgbar, wenn der Beleidiger den Nagel auf den Kopf getroffen hat.

    Anders stellt es sich dar, wenn eine integre Person entgegen jedem Verhalten willkürlich herabgesetzt wird um sich abzureagieren und nur dann zu Folgen führen könnte, wenn man jemand unrechtmäßig einen Hu….sohn nennt und es nicht der Wirklichkeit entspricht oder im umgedrehten Fall der Wahrheit entspricht, was dann nicht als Beleidigung zu sehen wäre.

    Deshalb hat sich da was eingeschlichen, was über das Gießkannenprinzip eingedämmt werden soll, obwohl jeder Einzelfall genau geprüft werden muß und in vielen Fällen nur erzieherisch wirken soll um den Probanten einzuschüchtern oder anderweitig zu schädigen, was unsere Rechtssprechung nicht vorsieht und ein Idee von Rechtlosen ist um sich vor Volkes Meinung zu schützen die sich in der Masse mehr als schädlich auswirken können und würden sie eine ordentliche Politik betreiben würden die Gleichen auch Hosianna singen, was sie ja auch mal probieren können.

  16. Fazit: Als einfacher Bürger hat man keine Chance gegen das System Die Mittel um zum Bundesverf. G. zu klagen hat so gut wie keiner. Noch dazu eine Klagedauer von ca. 8 Jahren. Wer will das durchhalten bzw. tut sich das an. Insofern geht die Rechnung der „Klagenden“ auf….der Bürger wird auf jeden Fall verlieren….wenn nicht juristisch….dann doch wirtschaftlich. Eine Win/Win Situation für „den Staat“ und seine „Organe“. Im Durchsuchungsfall ist man (ohne Familie) immer allein. Weder Anwalt noch sonst wer kommt herbei, wie beschrieben. Dazu kommt noch….wie soll man telefonieren, wenn das Handy beschlagnahmt wird? Also….einfach hinsetzen….durchsuchen lassen….seinen Namen nennen und den Satz: Ich mache keine Angaben zur Sache. Übrigens…je freundlicher ein Polizist ist….desto misstrauischer sollte man sein und auf keinen Fall irgendetwas sagen. Aber letztlich….wenn man alleine ist, können die im Anschluss alles behaupten….man selbst hat ja keine Zeugen. So war das wohl auch in der DDR/UDSSR. Mal sehen wann es die ersten Haftstrafen für Kritiker gibt. Ich jedenfalls werde auf keinen Fall beleidigen. Falls bloße Kritik irgendwann strafbar wird….und das kann evtl. schneller gehen als viele hier denken….dann eben ganz die Klappe halten. Alles doppelt Ungut was hier läuft. Eine interessante Frage an den Anwalt wäre gewesen….was wäre denn wenn man solche Memes als Satire kennzeichnet…..die Kunstfreiheit deckt doch alles ab….?

    • Seltsam, dass sich einer, der das Ansinnen hat, Bundeskanzler für alle Deutschen zu werden, vor solchen Karren spannt?
      Und dazu auch noch gewählt werden will?
      Und sind die deppert, die solchen tatsächlich auch noch ihre Stimme geben wollen? Zumal, ändern sich die Zeiten weiter – womit zu rechnen ist – auch sie in den Fokus des Mannes kommen können.

    • Vor allem hat das BVerfG das Recht, absolut jede Eingabe ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Und das wird auch so gemacht. Damit man gegen die Ablehnung nicht gegen eine Person vorgehen kann, unterschreiben die Ablehnung drei und es ist angeblich rechtens, geheim zu halten wer wie gestimmt hat. Ergo: in Karlsruhe (ver)endet der Rechtsweg/das Recht in jedem Fall!

  17. Das muss man sich einmal Vorstellen!! Da wird in einem/r seriösen Jounal/Zeitung gefragt Was tun bei einer Hausdurchsuchung?!!!!!!
    So etwas fand man vor 20 Jahren nur auf irgendwelchen linken antifa-Foren….
    Was braucht es eigentlich mehr als zu zeigen in was für einem Staat man bereits lebt?!
    Unfassbar!

    • vor allem sehr interessant wie teuer dieser Rechtsstaat ist. Immer mehr Menschen können sich diesen Justizklamauk gar nicht mehr leisten. Vergleichbar einer Bananenrepublik. Es müssen Spenden gesammelt werden um diesen Gang vor die Gerichte noch finanzieren zu können. Wer hat dieses System geschaffen? Lediglich noch leistbar für Clans, Oligarchen u.a.m.. Die Verantwortlichen für solche Zustände sind schlicht nicht mehr wählbar.

    • Die Rote Hilfe zB ist aber SEHR GUT darin ihre Leute entsprechend zu schulen und hat auch sicher gleich die Kontaktdaten von Aktivitätenanwälten.

      • Das werden die entsprechenden Stellen für andersgerichtete, aber ebenfalls gefahrengeneigte Meinungsinhaberschaft auch sein.

  18. Nach den neuen Maßstäben der Gentlemens Regeln die natürlich nur seitens Bürger gegenüber Politikern gelten, hätte Stefan Raab für seinen Schröder Song damals lebenslänglich bekommen müssen.
    Gerhard Schröder hat jedoch darüber geschmunzelt weil er ein Man aus dem Leben war. Solche Politiker findet man heute nur noch bei der blauen Partei.

  19. Wir sind schon wieder soweit, dass sich Staatsvertreter de staatlichen Gewalt, auf „Befehlsnotstand“ berufen. Aus historischen Gründen wurde diese Ausrede rechtlich abgeschafft.
    Dieser Staat der sich Rechtstaat nennt, ist rechtstaatlich faul bis ins Wurzelwerk.
    Das sage nicht ich, das sagen Staatsrechtler und Verfassungsrechtler.

  20. „Thomas Tschammer rät: Wie Sie sich nicht selbst inkriminieren. Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.“
    Ich bin in einer stalinistischen Diktatur aufgewachsen. Ich erlebe jetzt und hier das Gleiche was ich schon einmal erlebt habe.
    Darum darf ich nicht schweigen.
    So würde ich es machen !!!
    Wenn sie wissen dass sie unschuldig sind.
    = sie haben nicht gestohlen, sie haben keine Körperverletzung begangen
    Straf vermeidend verbal protestieren. Keine Beleidigungen.
    Noch vor Ort ankündigen den Rechtweg der Strafanzeige zu beschreiten.
    Ortspolizei vor Ort holen, wenn möglich, wenn nicht gezielt nach etwas bestimmtem gesucht wird. Durchwühlen um irgendetwas zu finden ist verboten! Verursachte Schäden im Bild festhalten, wenn möglich auch Zeugen.
    Hinterher auf jeden Fall Strafanzeige erstatten, gegen den anordnenden Richter wegen Rechtbeugung.
    Es gilt die Verhältnismäßigkeit der staatlichen Maßnahme, in Abwägung der Grundrechte, im Vergleich zur Schwere des unterstellten Straftatbestandes.
    Strafanzeige auch gegen die durchsuchenden Beamten wegen Vandalismus und Einbruchdelikt. jeder Beamte der erkennen muss, das ihm eine Straftat angeordnet wurde, darf der Anordnung nicht folgen.
    Dazu werden sie wahrscheinlich eine Privatklage führen müssen.
    Sie brauchen dazu selbtverständlich Anwaltlicher Hilfe.
    Wenn sie es sich leisten können, Strafanzeige vor dem EuGH, Menschenrechtsorganisationen einschalten.

    • Kann man alles machen, wenn man dafür das Geld und die Nerven hat. Und genau das sehe ich nicht bei anständigen Bürgern, denen gar nicht bewusst war, in welchem „Rechtsstaat“ sie jetzt zurecht kommen müssen. Für Berufskriminelle und Taugenichtse sowie fundamentale Klimakleber mögen solche Ratschläge gut ankommen.

    • Wenn so etwas Erfolg verspräche, gäbe es keine Diktaturen. Oder kennen Sie einen Fall aus der Geschichte, in der Ohnmacht gegen Macht gesiegt hat?

    • Der Amwalt macht ja unmißverständlich klar, dass ohne tausende, wahrscheinlich eher zehntausende von Euro und einem sehr langen Atem, im Rechtsstaat Deutschland gegen den übergriffigen Staat, leider, leider kein Kraut gewachsen ist.
      Tolle Aussichten!
      Das Erlebnis einer Hausdurchsuchung und die damit verbundenen Rufschädigung wird ja selbst mit einem Erfolg vor Gericht nicht geheilt. Schadensersatz bekommt man auch nicht, ist aber, allein für das gute Gefühl doch im Recht zu sein, seine gesamten Ersparnisse los.
      Was nützt es, dass Recht auf seiner Seite zu wissen, sich aber die gerichtliche Feststellung nicht leisten zu können?
      Das kann man m.M.n jedoch kaum Rechtsstaatlichkeit nennen, sondern allenfalls eine Simulation derselben.

  21. Zitat:
    in jedem Fall klagen. Auch wenn es viel Geld kostet …
    Vor allem dann, wenn man das Geld nicht hat und dafür einen Kredit aufnehmen muß.

    • Dem Anwalt ist es egal, wo seine Kohle herkommt. Wenn sein Mandant dann zahlungsunfähig ist, kann er den auch noch betreuen – auf Staatskosten…

  22. Interessante Sache. Aber subsummiert, wenn man nicht gerade Unmengen von Kohle für Staranwälte hat: du hast Null Chance zu gewinnen, also nutze sie…

  23. Auf die überaus berechtigte Frage Roland Tichys, weshalb das Handy oder der PC beschlagnahmt wird obwohl der Beweis, dass Herr X denTweet geschrieben längst vorliegt, ist der Anwalt gar nicht richtig eingegangen.
    Nach meinem gewiss laienhaften Rechtsverständnis wäre aber genau das der Dreh- und Angelpunkt für eine Hausdurchsuchung.
    Eine „Wiederholungstat“ verhindert man mit der Beschlagnahme nicht (der nächste Internetzugang ist ja leicht erreichbar), ein „Tatwerkzeug“, so wie der blutverschmierte Hammer, ist es auch nicht und die Urheberschaft des Tweets steht auch zweifelsfrei fest und wird ggf. auch gar nicht bestritten.
    Was für zusätzliche Beweise will man also mit einer solchen Maßnahme sichern bzw. erbringen?
    Also für mich, Laie der ich nun mal bin, sieht das stark nach Willkür aus.

    • Der Staat will einschüchtern und Angst machen. Das ist die Intention (aber auch mehrfach erwähnt).

  24. Danke für dieses Video.

    Mein Tipp: Man sollte regelmäßig Sicherheitskopien machen von: Computer, Tablet, Handy usw. Die müssen außerhalb der eigenen Wohnung gespeichert werden. Sonst ist man plötzlich nicht nur das entsprechende Gerät, sondern auch das eigene bürgerliche Leben los.

  25. Mit dem Rat des Strafverteidigers habe ich echte Schwierigkeiten:

    einen sauteuren Prozess riskieren, bei dem auch im Falle des Gewinnens herauskommt, dass man sein Geld nicht wiederbekommt und das übergriffige Gericht sich vom Ergebnis sowieso nicht beeindrucken lässt?

    Wozu das denn?

    • Um seine Taschen zu füllen… jeder ist sich IMMER erst selbst der nächste….

  26. Beim Anblick der „Schwachkopf-Tasse“ frage ich mich, wer die herstellt und wo man die kaufen kann! Aber im Ernst: Der hausduchsuchte Rentner hat das Bild – nach allem was ich lese – „retwittert“, also weitergeleitet oder so. Wer hat das Bild aber entworfen? Jemand mit VPN, den man nicht finden kann?

  27. So weit ist es hierzulande bereits gekommen, gibt es eigentlich auch Hausdurchsuchungen bei den Drahtziehern von Indymedia linksunten oder bei den arabischen Großfamilien?

    • Nun haben die Dienstherren bei Justiz und Polizei die Pflicht, auch auf die Gesundheit und Unversehrtheit ihrer Beamten zu achten.

    • Alle kennen die Antwort. Die Feinde der lange freien, liberalen Gesellschaft haben längst eine starke Phalanx gebildet und sämtliche, wichtige Stellen durchsetzt, insbesondere in den öffentlichen Medien.
      Das Verrückte und gleichzeitig Schockierende ist, dass Otto Normalverbraucher dies seit Jahren erkennt, aber es immer noch viele Leute gibt, die ernsthaft von sich behaupten dieselben wieder zu wählen, insbesondere die CDU, die alles eingeleitet hat und bis heute fortführt. Bei solch einer schizophrenen, krankhaften Diskrepanz zwischen Denken und Handeln, fragt man sich echt, was denen passiert ist.

  28. Der Strafverteidiger Udo Vetter kann auch ein Lied davon singen, dass die Hemmschwelle für eine Hausdurchsuchung immer niedriger wird. Oft machen sich die Behörden gar nicht erst die Mühe einen Richter einzuschalten, sondern „überzeugen“ den Beschuldigten, der Durchsuchung „freiwillig“ zuzustimmen – oder begründen das einfach mit „Gefahr im Verzug“. Und rechtfertigen dann hinterher die Durchsuchung mit irgendwelchen Zufallsfunden.
    Wer früh um 6 plötzlich 4,5,… Polizisten vor der Tür hat, der kann sich in etwa vorstellen, was „freiwillig“ bedeutet:
    – „Wenn Sie uns nicht reinlassen, lernen Sie uns kennen.“
    – „Auf einen Gerichtsbeschluss kommt es gar nicht an, dann durchsuchen wir halt einfach wegen >Gefahr im Verzug<.“
    – „Wenn wir jetzt den Richter aufwecken, ist der bestimmt nicht gut auf Sie zu sprechen!“
    – „Wenn Sie nichts zu verbergen haben, können Sie ja zustimmen. Sonst ziehen wir daraus unsere Schlüsse…..“
    – „Wenn Sie nicht freiwillig zustimmen, kommen Sie in Untersuchungshaft, bis der Richter einen Beschluss erlassen hat. Das kann dauern….“

    Besonders während Corona hat man gesehen: Die Zustimmung des Richters ist in der Praxis eine reine Formsache (abnickung, dauert i.d.R. keine 10 Minuten).
    Für den normalen Nutzer empfiehlt es sich schon lange, in den sozialen Netzwerken nicht mehr mit Klarnamen unterwegs zu sein….

    • Wie kann das aber sein? Wir haben im Gesamtland um die 330.000 Polizisten im 3-Schicht-Betrieb – abgezogen die in der Administration und die in Urlaub oder krank sind.
      Wo kommt das Potential her, solche Hausdurchsuchungen zusätzlich anzugehen – bei einer seit 2015 ständig steigenden Rate echter, teils auch hier vorher unbekannter Verbrechen – samt schwerster Straftaten?

  29. Als Auslandsdeutscher versetzt mich diese irrsinnige Entwicklung nur noch in Erstaunen. Gelinde ausgedrückt.
    Das Verhalten auf beiden Seiten hat eine Dynamik entwickelt, die ins uferlose zu laufen scheint. Wahrscheinlich sollten alle Beteiligten einen Gang herunterschalten und wieder vernünftiger miteinander umgehen. Es ist sehr gut nachvollziehbar, dass nicht jede wüste Beschimpfung der Politiger zu ertagen sein soll. Alles hat seine Grenzen. Allerdings sollten Mitglieder der abgesetzten Ampel eine dickere Haut haben und leichtere Beschimpfungen am besten ignorieren. Das gehört zum Spiel. Die Höhe und Privilegien der Abgeorndetenvergütungen beinhalten auch Schmerzensgeld.
    Neben einer gesunden Persönlichkeit muss man auch Professionalität von Politikern erwarten. Die Frustrationsgrenze ist nicht unendlich, deshalb ist die Reaktion im Volk mehr als verständlich. Hier zeigt sich eben wieder, dass die ideologisch verblendeten Volksvertreter aus verschiedenen Parteien der Ampel ihrem Verstand nicht gewachsen sind und ein Chaos nach dem anderen veranstalten.
    Bis Februar 2025 werden wieder viele Wähler die jetzige Miesere und deren Verursacher vergessen haben und für unverständliche Wahlergebnisse sorgen.

    • Sie reden unwissenden Unsinn !!!
      Machen sie als Normlbürger mal eine Strafanzeige wegen Beleidigung,
      oder ja sogar eine Strafanzeige wegen Körperverletzung ohne schwere Folgen.
      Wissen sie wo sich ihre Strafanzeige dann wiederfinden wird ?
      Im Mülleimer !!!

    • Grundsätzlich teile ich Ihre Meinung. Nur hat auch die Besetzung von Ämtern aus der Reihe von gewählten Politikern ihre Grenzen. Wenn mehrere Parteien offensichtlich im jeweiligen Bereich komplett Ahnungslose oder gar Kriminelle in wichtige Ämter schicken und diese noch gegen jede sachlich fundierte Kritik meinen halten zu müssen, dann stimmt bereits dort etwas nicht.
      Eine gut geführte Partei, egal welcher Richtung, stellt für die vorgesehene Position die Besten/Geeignetsten aus ihren Reihen in wichtige Ämter und widerspricht intern auch klar, wenn die wichtigen Leute komplett durchdrehen (wie Merkel in der Atomenergie, Zuwanderung, Euro-Stabilität).

  30. Da man sich in einem Juristenstaat nur mit Hilfe von Juristen wehren kann, ist das ein glänzendes Geschäft für die. Ähnlich wie beim Asylhype. GBS: „Jeder Berufstand ist eine Verschwörung gegen die Laien“.

  31. Wenn solche Hausdurchsuchungen woanders stattfinden würden, in einem autoritären Staat, der politische Kritik unterdrücken will, nicht im hiesigen Rechtsstaat, so könnte man auf die Idee kommen, dass die Durchführung von Ermittlungen und Sicherstellung von Beweisen, nur ein Vorwand sind.

    Und dass die Absicht von vorneherein darin besteht, den kritischen Bürger mit dem Angriff der Staatsmacht auf seinen privaten Bereich, mit der Bloßstellung vor Nachbarn, Familie, sozialem Umfeld, zu bedrohen und einzuschüchtern. Mit dem Ziel den Bedrohten und alle, die von dieser Bedrohung Kenntnis erhalten, zukünftig zum Schweigen zu bringen.

    So dass gewissermaßen Ermittlungsmaßnahme und Strafmaßnahme, ein und dasselbe sind. Da bin ich froh in einem solchen Land nicht zu leben.

    • Schaut man sich an, wer die sind, die das initiieren, könnte einem ganz anders werden. Zumal 2 Anwärter auf das Amt des Kanzlers sich darunter befinden.
      Was aber, wenn die tatsächlich siegreich aus der Wahl hervor gehen sollten?

  32. Wichtiges Gespräch, danke dafür.
    Noch wichtiger eine politische Wende (nicht durch die CDU zu erwarten).

  33. Interessantes Interview! Vielen Dank dafür! Zu den betrüblichen Aussichten, die sich daraus für den Bürger zeigen, kann man nur zum x-ten Male fordern, die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften abzuschaffen und ein Besetzungsverfahren für die Justiz einzuführen, auf das die Politik keinen Zugriff hat!

  34. Einschüchterung des Bürgers? Wie wärs mal mit einschüchterung von politischen und Beamtenrechtlichen Entscheidern samt vielfälltigen Mitläufern in Medien und sonstigen Organisationen?
    Ich sehe das So das DIESE gewinnen müssen, ansonsten kommt früher oder später die Strafe. Und bei der Bestrafung erwarte ich vom Bürger, dem eigentlichen Soverän, kein Erbarmen bei der Disskusion um eine angemessende Bestrafung, Kollateralschäden inbegriffen.

  35. Darf man die Arbeit der Polizei bei einer Durchsuchung filmen bzw. fotografieren?

    • Theoretisch doch schon? Aber ich vermute, dass einem das Handy zuerst abgenommen wird..
      Ist man nach einer solchen Hausdurchsuchung, samt der posttraumatischen Belastungsstörung in einem außereuropäischen Staat asylberechtigt? Frage für einen Freund! Wie sehen einzelne Regelungen dazu aus? Das sollte man doch langsam mal wissen! Dazu kommen sicher bald Kündigungen des Arbeitgebers, der Banken usw.
      Dass sich das alles in der Bundesrepublik Deutschland 2024 abspielt, einem Staat, der zwei Diktaturen hinter sich hatte, einem Staat, der durch den Fleiß seiner Bürger zweimal aus Trümmern (2. WK, DDR-Sozialismus) aufgebaut wurde, einem Staat, in welchem sich die Bürger friedlich ihre Freiheit erkämpften, ist einfach unglaublich! Vollkommen irreal!
      Dass sich jetzt wieder Einzelpersonen linker Parteien selbst ermächtigen über die (oft nicht feinen) nicht justiziablen Meinungen der Bürger herzufallen, der Bürger, die ihnen ein Leben in Saus und Braus ermöglichen, obwohl sie selbst aus Unwissenheit/Ideologie/purem Hass das Land zerstören, nur die Meinungen dazu nicht hören wollen…
      Ich kann das alles nicht mehr glauben!

    • Das ist vom Hausrecht gedeckt, wenn sie vor dem Betreten der Wohnung darauf hinweisen.

  36. Der erste und wichtigste Schritt ist, gar nicht erst auf Twitter oder Facebook seine ehrliche Meinung kundzutun. Es gibt andere Kanäle. Zur Not eben auf Arabisch schreiben, das kontrolliert unser Staat offensichtlich nicht.
    Bei allem Zynismus: Tatsache ist auch, dass der Staat solche Einschüchterungsmethoden durchsetzen wird egal ob es in dem Moment juristisch okay ist oder nicht, denn das ist ja der Sinn der Sache. Wer glaubt, einem korrupten Rechtssystem legal beikommen zu können ist naiv.

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