Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute Nachmittag die Revision des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar als „unbegründet“ verworfen. Damit gilt das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023. Das hatte Dettmar zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sie wird zur Bewährung ausgesetzt.
Damit muss Christian Dettmar nicht in Haft, verliert aber seinen Beamtenstatus ebenso wie seine Pension. Wer laut Beamtenrecht zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe oder mehr verurteilt wird, verliert automatisch den Status eines Beamten und damit auch das Anrecht auf eine staatliche Pension, selbst wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Damit vernichten die Richter in Karlsruhe den Familienvater beruflich und wirtschaftlich.
Die Staatsanwaltschaft hatte in Erfurt sogar für drei Jahre ohne Bewährung plädiert, Dettmars Verteidiger einen Freispruch gefordert.
Dettmar hatte als Familienrichter im April 2021 während der sogenannten „Corona-Pandemie“ die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben und dies mit Gefährdung des Kindeswohls begründet. Er untersagte mit einer einstweiligen Anordnung den Schulleitungen und Lehrkräften zweier Schulen die Durchführung einzelner Corona-Maßnahmen. Dettmar sah das Kindeswohl durch das Maskentragen, das Einhalten von Mindestabständen und das Durchführen von Corona-Schnelltests gefährdet.Diese Entscheidung sorgte bundesweit für Schlagzeilen und führte zu Hausdurchsuchungen bei Dettmar und mindestens acht weiteren Personen seines Umkreises. Viele sahen darin einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Familienrichter seien dafür nicht zuständig, so die Staatsanwaltschaft, er wurde wegen Rechtsbeugung vor Gericht gestellt. Das Landgericht Erfurt verurteilte daraufhin Dettmar im August 2023 wegen Rechtsbeugung zu der zweijährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine dreijährige Haftstrafe ohne Bewährung, während Dettmars Verteidigung einen Freispruch verlangte. Dettmars Verteidiger Gerhard Strate kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, Revision einlegen zu wollen.
Dettmar hatte am ersten Verhandlungstag in Karlsruhe erklärt, dass er kein Recht verletzt habe. Seine Verteidiger argumentierten mit dem staatlichen Wächteramt über das Kindeswohl.
Zu den Opfern der Corona-Politik gehörten vor allem Kinder und Jugendliche
Karlsruhe zeigt: Immer noch sieht es eine Justiz als ihre Hauptaufgabe an, die Reihen des Staates fest geschlossen zu halten und gegen jede Kritik an den Corona-Maßnahmen und vor allem am Impfzwang zu verteidigen. Zu groß ist die Angst vor den Folgen, wenn die fürchterlichen Auswirkungen jener staatlichen Coronapolitik genauer unter die Lupe genommen werden.
„Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen“, heißt es jetzt vom Bundesgerichtshof. Peinlicher geht es nicht. Das Kindeswohl und das der Eltern spielt keine Rolle.
Niemand steht vor Gericht, der für die massiven gesundheitlichen Schäden verantwortlich ist, die durch Impfung und Lockdowns entstanden sind. Ganz zu schweigen von den horrenden Milliardenbeträgen, die der Impfindustrie unter dubiosen Umständen zugeflossen sind.
Bisher jedenfalls.
Nein, denn heute operiert man mit moralischer, sozialer Ächtung und beruflicher, finanzieller Sanktionierung.
Da macht man sich die Hände nicht so schmutzig. Das Ergebnis ist aber auch dergleichen effektiv. Die Leute sollen Maul hslten und den linksgrünen politischen Kurs folgen…
Auch mit der Gesinnungsdemokratie kann man beim Wähler durchkommen, solange genug Wohlstandsparameter da ist. Und da alles immer mehr an Wohlstand und Sicherheit bröckelt, muss das politische Establishment die Zügel der Meinungsfreiheit und Demokratie natürlich enger ziehen.
Das Urteil des BGH ist schäbig. Wer den Vorgang auf die Zuständigkeitsfrage beschränkt, läßt außer acht, wer tatsächlich etwas für das Kindeswohl getan hat. Die Verwaltungsgerichte waren zuständig für das Kindeswohl, aber sie haben nichts für das Kindeswohl getan.
Deshalb ist es schäbig, dass der BGH die Beweggründe von Richter Dettmar außer acht läßt. Er hat tatsächlich etwas für das Kindeswohl getan. Es fehlte an jedem Vorsatz jemanden zu schädigen. Richter Dettmar hatte selbst nur Nachteile, keine Vorteile.
Man erklärt die Verwaltungsgerichte für das Kindeswohl für zuständig, weil es sich bei einer Schule um eine Behörde handelt und blendet dabei das Kindeswohl vollkommen aus. An die Adresse der vielen Formaljuristen, die das BGH Urteil loben, sei gesagt, dass die untätigen Verwaltungsgerichte wegen der Schädigung der Kinder in Amtshaftung genommen werden müßten, denn sie waren ja zuständig.
Eine Gesellschaft muß sich fragen lassen, was der Stellenwert der Kinder ist. In Deutschland ist das auf eine Zuständigkeitsfrage reduziert. Die Regierung hatte damals Gehorsam eingefordert und die deutschen Gerichte haben Gehorsam geliefert und sie liefern sogar weiterhin Gehorsam. Auf dem Rücken der Kinder.
Es ist nicht ungewöhnlich, die Zuständigkeit in der nächsten Instanz zu klären und entsprechend zu verweisen. So ist ja dann auch hier geschehen. Aber, das reichte eben nicht. Der 2. Strafsenat des BGH war sich nicht zu schade, Beihilfe zu leisten, um einen unabhängigen Richter zu maßregeln und an ihm ein Exempel zu statuieren. Und gegen einen Herrn Lauterbach gibt es noch nicht einmal eine Anklage. Ebensowenig gibt es eine Anklage geben den gedächtnisschwachen Cum-Ex-Kanzler.
Vielleicht sind wir ja auch schon mitten in der Gesinnungsjustiz angekommen.
Wenn man liest, was derzeit an Hausdurchsuchungen und Strafverfolgungen abläuft, könnte man denken, die DDR sei auferstanden…
Es war eben gar keine Familiensache – auch wenn der Richter sich auf das Kindswohl berief. Er wollte ganz offensichtlich ein „Zeichen“ setzen, wozu aber sein Amt nicht geeignet war.
Verbrecher in der Robe. Nur wo sitzen die Verbrecher – vor oder auf der Anklagebank…
Geschichte kann sich wiederholen, auch im Justizapparat ..
Die Entscheidung des BGH ist richtig, obwohl sie falsch ist. Hier wird etwas verurteilt, was oft ähnlich üblich ist; das eigentliche Problem wird übersehen.
Rechtsbeugung kann eine Frage nicht sein, die unterschiedlich vertreten wird. Hier geht es um die Frage, ob Maßnahmen gegen Dritte (§1666 BGB) auch staatliche Stellen beinhaltet, ob also ein Lehrer einen Fehler im Dienst macht oder nicht). Hier vertreten Dritte durchaus die Aussage, dass es möglich bleiben muss, auch Maßnahmen gegen Dritte die beim Staat arbeiten hierunter zu subsumieren. Vereinfacht: Macht es einen Unterschied ob jemand ein Kind schlägt wenn er in Uniform unterwegs ist oder in Freizeitkleidung?
Da die Auffassungen diskutiert werden und nicht absurd sind, kann keine Rechtsbeugung vorliegen. Rechtsbeugung liegt aber dann vor, wenn wie vorliegend ein Richter über viele Kinder entscheidet, ohne diesen rechtliches Gehör zu geben und ohne diesen einen Verfahrensbeistand beizuordnen. Das hat Richter D. grob falsch gemacht. Hier wurde eine Vielzahl von Kindern Objekt staatlichen (richterlichen) Handelns, ohne als Rechtssubjekt wahrgenommen zu werden und Teilhaberechte zu haben. Das ist ein Eingriff in die Menschenwürde. So habe ich aber noch niemand argumentieren sehen, weil auch den jetzt tätigen Behörden es recht egal war ob Kinder durch Erwachsene bevormundet werden.
Letztlich ist das, was der BGH bemängelt, doch übliche Praxis im Familienrecht: Man sucht sich Gutachter, die so schreiben wie man es braucht, selbst wenn es falsch ist. Auf Gresser und Jordan weise ich einfach mal hin, aber auch auf LG Frankenthal 8 O 49/16. Der damals tätige Richter, der ein Gutachten ohne Substanz durchgewunken hatte („weil die GAin ihm aus vielen Verfahren bekannt sei…“) wurde mit Versetzung an das OLG Zweibrücken bestraft.
Zweierlei Maß? Ja.
Die Verurteilung geht in Ordnung, das Strafmaß ist doch milde. Ich selber hätte Richter D. wegen Ignoranz von Art. 1 I GG verurteilt und hart bestraft. Mit den jetzigen Gründen hingegen kann man sehr sehr viele Familienrichter abschießen. Ich fürchte aber, dass die Grundsätze dieser Verurteilung nur wegen der Corona-Meinung des Richters erfolgt ist, nicht wegen der Fehler, die er gemacht hat, die aber aus meiner Sicht alltäglich sind und viel zu oft so vorkommen. Solange Gutachter nicht automatisch und ohne Einfluss des Richters ausgewählt werden, sind Bevorzugungen an der Tagesordnung, ebenso wirtschaftliche Abhängigkeiten.
Der Herr Dettmar hat es der Staatsanwaltschaft leicht gemacht. Laut FamG ist er zuständig für Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs-, Adoptions-, Ehewohnungs- und Haushalts-, Gewaltschutz-, Versorgungsausgleich-, Unterhalts-, Güterrechts-, Familien- und Lebenspartner-Sachen. Von Schulen oder Verwaltungsangelegenheiten steht im FamG nach oberflächlicher Lektüre ziemlich genau nichts. Ich kann die Ablehnung der Revision des Dettmars durch den BGH also gut nachvollziehen und sehe darin kein Problem.
Das Urteil des Gerichtes stellt eine klassische Rechtsbeugung im Sinne der Staatsmacht dar .
Hatten wir Älteren schon lange im Gedächtnis .
Denken wir nur an die unsägliche Hilde Benjamin aus der DDR .
„ Wess Brot ich ess des Lied ich sing „ gilt heute mehr als je .
Diese BRD verkommt nicht nur an Brücken und Bahnverbindungen ……
Trotzdem fehlt das Maß der Verhältnismäßigkeit.
Es hat schon ein politisch motiviertes Beigeschmäckle. Das Kindeswohl berührt die Richter nicht.
Es ist absehbar, dass Robert Kennedy jr. in den USA ab Trumps Regierungsübernahme die überfällige Aufarbeitung des Corona-Unrechts mit dem eisernen Besen betreiben wird.
Das wird auch Auswirkungen auf Europa und Deutschland haben.
Die Verantwortlichen werden sich nicht für immer ihrer Verantwortung entziehen können. Dass deswegen bei so manchem der Allerwerteste auf Grundeis geht, kann nicht verwundern angesichts dessen, was diese Leute angerichtet haben.
Leider wird Artikel nicht deutlich, warum „Familienrichter dafür nicht zuständig“ sein sollen.
Wie kam diese Frage überhaupt auf den Tisch des Richters, wenn er nicht dafür zuständig ist? Da sollten durch den Journalisten doch etwas mehr Fakten kommen.
„Boshafte Erziehungsmentalität der Haltungsmenschen unterschätzt“…muss ich mir merken.
Sie sprechen mir aus der Seele. Diese Dummheit wurde ab den 68ern noch
systematisch verstärkt.Zum Erbrechen.
Man kann ja über viele, auch rechtliche Fragen diskutieren und unterschiedliche Ansichten vertreten. Dieses Urteil empfinde ich jedoch sogar angesichts der wenigen bereits bekannten Ergebnisse der viel zu zaghaften Corona-Aufarbeitung als empörend: Masken aus dem Baumarkt (!) boten und bieten nicht den angepriesenen medizinischen Schutz vor Ansteckung, aber ihre Verweigerung soll jetzt strafbares Unrecht gewesen sein?
Unabhängige Justiz!?
Allein die Möglichkeit, einem Richter die Pensionsansprüche „rückwirkend“ abzuerkennen, widerspricht dem komplett.
Nun, wenn die Gerichte – und zwar einheitlich – zu dem Schluss kamen, dass der Richter am Familiengericht Rechtsbruch begangen hat, unter anderem, weil er an seinem Gericht gar nicht zuständig gewesen sei, was ihn aber wenig interessiert hat, dann scheint auch etas daran zu sein. Das eigentlich zuständige Verwaltungsgericht, weil es sich bei der Schule um eine Behörde handelte, hat er wissentlich und vorsätzlich ausgebootet. Das ist, als habe er als Familienrichter einen Mordprozess geführt und den Beschuldigten frei gesprochen. Und es war kein Irrtum – der Richter hat es ja sogar selbst so organisiert, weshalb ihm im Urteil ja auch Vorsatz unterstellt wird. Er hat also, und das sollte ihm als Volljuristen bekannt sein, eine Straftat begangen und wurde für diese zur Rechenschaft gezogen. Das ist bei jedem Straftäter so. Natürlich ist es bitter seine Anwartschaft auf eine Pension oder andere Dinge, die mit dem Verlust des Beamtentums zu tun haben, zu verlieren. Aber das ist auch anderen Straftätern unter Beamten schon so ergangen. Wenn Polizisten bestechlich sind, wenn sie bei Überfällen, bei Rauschgifthandel mitmachen und dann bestraft werden, dann ist das richtig so, Denn das StGB gilt auch für Beamte. Und jeder dieser Bemten ist vereidigt und wird mit Beginn seines Beamtentums, das ja auch Vorteile mit sich bringt, darauf vorbereitet, was passiert, wenn man gegen Strafgesetze verstößt und was dann ab einem bestimmten Strafrahmen passiert. Mal angenommen, der Richter sei ein überzeugter Grüner gewesen und hätte dieselbe Straftat begangen. Wie hoch schätzen Autor und Leserschaft die Chance ein, dass dieses BGH-Urteil dann auch heute in diesem Medium eine solche Aufmerksamkeit erregt hätte? Eben.
Ich gebe Ihnen zu bedenken:
Eine Rechtsbeugung setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unter anderem voraus, dass die Rechtsmeinung unvertretbar ist, etwa Todesurteile unterzeichnet werden oder Gründe den Ausschlag geben, die bei jeglicher Betrachtung ungesetzlich sind. Seine maßgebende Rechtsprechung zu § 339 StGB fasst der Bundesgerichtshof selbst wie folgt zusammen:
„Als eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB kommen nur elementare Rechtsverstöße in Betracht. Die Schwere des Unwerturteils wird dabei dadurch indiziert, dass Rechtsbeugung als Verbrechen eingeordnet ist und im Falle der Verurteilung das Richter- oder Beamtenverhältnis des Täters kraft Gesetzes endet. § 339 StGB erfasst deshalb nur Rechtsbrüche, bei denen sich der Richter oder Amtsträger bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an eigenen Maßstäben ausrichtet. Eine unrichtige Rechtsanwendung oder Ermessensausübung reicht daher für die Annahme einer Rechtsbeugung selbst dann nicht aus, wenn sich die getroffene Entscheidung als unvertretbar darstellt. Insoweit enthält das Merkmal der Beugung des Rechts ein normatives Element, dem die Funktion eines wesentlichen Regulativs zukommt. Ob ein elementarer Rechtsverstoß vorliegt, ist auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände zu entscheiden. Dabei kann neben dem objektiven Gewicht und Ausmaß des Rechtsverstoßes insbesondere Bedeutung erlangen, von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ.“
Eine Rechtsbeugung setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unter anderem voraus, dass die Rechtsmeinung unvertretbar ist, etwa Todesurteile unterzeichnet werden oder Gründe den Ausschlag geben, die bei jeglicher Betrachtung ungesetzlich sind. Seine maßgebende Rechtsprechung zu § 339 StGB fasst der Bundesgerichtshof im selbst wie folgt zusammen:
„Als eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB kommen nur elementare Rechtsverstöße in Betracht. Die Schwere des Unwerturteils wird dabei dadurch indiziert, dass Rechtsbeugung als Verbrechen eingeordnet ist und im Falle der Verurteilung das Richter- oder Beamtenverhältnis des Täters kraft Gesetzes endet. § 339 StGB erfasst deshalb nur Rechtsbrüche, bei denen sich der Richter oder Amtsträger bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an eigenen Maßstäben ausrichtet. Eine unrichtige Rechtsanwendung oder Ermessensausübung reicht daher für die Annahme einer Rechtsbeugung selbst dann nicht aus, wenn sich die getroffene Entscheidung als unvertretbar darstellt. Insoweit enthält das Merkmal der Beugung des Rechts ein normatives Element, dem die Funktion eines wesentlichen Regulativs zukommt. Ob ein elementarer Rechtsverstoß vorliegt, ist auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände zu entscheiden. Dabei kann neben dem objektiven Gewicht und Ausmaß des Rechtsverstoßes insbesondere Bedeutung erlangen, von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ.“
Sie haben vollkommen recht, werden aber im allgemeinen -verständlichen – Entrüstungssturm nur negative eine Resonanz erhalten.
Dem Richter mag man Menschenfreundlichkeit zugute halten. Aber er hätte es besser wissen müssen. Verwaltungsakte fallen nicht in die Zuständigkeit eines Amtsrichters. Ob die Corona-Maßnahmen sachlich gerechtfertigt waren, steht in diesem Fall gar nicht zur Debatte. Das ist eine andere Rechtsmaterie, die noch der Aufarbeitung harrt.
Interessant wäre die Urteilsbegründung.
Das ist schreiendes Unrecht! Das muss unter einer normalen Regierung unverzüglich rückgängig gemacht werden. Außerdem müssen m. E. die wirklichen Rechtsbeuger vor Gericht.
Für diesen Richter Dettmar sollte jetzt ein Spendenaufruf erfolgen, damit seine Prozeßkosten und die Aberkennung seiner Pension etwas Unterstützung erfahren.
Migrantische Mörder dürfen nicht nach z.B. Afganistan abgeschoben werden da sie dort „gefährdet“ sein könnten. Aber ein Richter der seine Arbeit macht – Herr Detmar hat sein Urteil mit Gutachten und was ich alles noch haarklein begründet – und wird dafür von dieser Justiz persönlich und wirtschaftliche vernichtet. Soll mir mal noch einer sagen wir hätten noch einen Rechtsstaat. Zum zweiten fragt man sich als Bürger, wieder einmal was hat dieser Staat in Sachen Corona zu verbergen, verheimlichen, zu verhindern daß es öffentlich wird, daß er dermaßen hart und „bestialisch“ reagiert.
Ein typische Fall in dem ein Gericht sich zum Ankläger(Staatsanwaltschaft) macht,
ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung der freiheitlichen Grundordnung.
Was in den letzten Jahren schon zu häufig geschehen ist.
Dann gibt es keinen verfasungsrechtlichen Weg der Verteidigung und des Rechtschutzes nicht mehr.
So ein Staat kann sich dann blos noch auflösen oder aufgelöst werden.
Bei uns hat das Auflösen des Rechtstaates schon begonnen.
Man hat dazu gelernt, dass man unliebsame Meinungsträger nicht wie in der DDR einsperren muss, um die linksgrüne Gesinnungsdemokratie auf Kurs zu halten….
.Heute macht man das mit sozialer, moralischer Ächtung, beruflichen und finanzieller Sanktionierung. Und natürlich ist klar, dass solche Urteile der Einschüchterung dienen.
Unsere Justiz ist nun vielleicht auch bei der Gesinnungsdemokratie angekommen.
Wir brauchen einen deutschen Trump, der Meinungsfreiheit wieder herstellt und staatliche ubd juristische Willkür ins Nirwana jagt.
Das LG Erfurt hat alle Beweistanträge der Verteidigung abglehnt.
Die durch viele neutrale ohne Befangenheit Gutachten erwiesene Tatsache,
dass die Masken nicht vor Infektion schützen konnten,
hat das Gerichte als Tatsache die „für die Entscheidung ohne Bedeutung ist“ abgelehnt.
Das Gericht hat also die Tatsache, dass Masken nicht schützen können nicht betritten, sondern als nch eigener Meinung bedeutungslos abgelehnt. So geht Justiz Logik 😉
Da findet die Rechtstaat Beugung schon statt.
StPO 244 Im Übrigen darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn
1. eine Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit 😉 überflüssig ist,
2. die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist 😉 –
Woher will man das wissen, ohne den Beweis zur Kenntnis zu nehmen?
Wenn die Beweise nicht zu dem vorgegebenem Urteil passen, werden sie ignoriert. Rechtsstaat ist das nicht aber, es kümmert sehr wenigen, dass man hier mit unsauberen Methoden die Justiz weiter zerstört.
Der größere Skandal waren die Hausdurchsuchungen bei den sachverständigen Zeugen, Prof. Dr. Ulrike Kämmerer und Prof. Dr. Christof Kuhbandner, denn Sachverständige schaffen gerichtliche Tatsachen. Der Staat hat unliebsame Sachverständige, die die Wirkung von Masken und Abstandsregeln angezweifelt haben, eingeschüchtert.
Der Vorwurf der Rechtsbeugung bezieht sich ja nicht auf die Sache selbst, d.h. dass die Sachverständigen-Gutachten falsche Angaben gemacht hätten. Sondern der Vowurf bezieht sich darauf, das Richter Dettmar Vorbereitungen getroffen hätte, dass eben jene Sachverständigen gehört werden, die von sonst keinem Gericht gehört worden sind.
In der Sache, d.h. soll man Kinder mit Schulschließungen, 6 Stunden Maskenpflicht im Unterricht, Unterricht bei 0 Grad und offenem Fenster, sowie unsinnigen Abstandsgeboten quälen, haben die Sachverständigen vollständig Recht behalten. Das Kindeswohl war objektiv gefährdet.
Dieser Aspekt, dass das Urteil von Richter Dettmar inhaltlich richtig war, geht in der Mainstream Berichterstattung komplett unter. Sondern, man verkauft die Abweisung der Revision durch den BGH als Bestätigung, dass das ursprüngliche Urteil (Verbot von Schulschließung und Maskenpflicht) falsch gewesen wäre.
Aber, das war nie Teil des Rechstbeugungsvorwurfs.
Richter Dettmar war der Einzige(!), der echte Sachverhaltsaufklärung betrieben hat, gemäß dem im Grundgesetz angelegten Wahrheitsgrundsatzes, „Was ist wirklich passiert?“. Alle(!) anderen, einschließlich CDU-Harbarth vom Bundesverfassungsgericht, haben brav als Tatsachen unterstellt, was ihnen das RKI vorgeschrieben hat.
Inzwischen weiß man aufgrund der Zeugenaussage des damaligen Vizepräsidenten des RKI, Lars Schaade, dass das RKI nicht nach naturwissenschaftlich-medizinischen Tatsachen berichtet hat, sondern nach den politischen Weisungen des Bundesgesundheitsministeriums.
Die permanente Rechtsbeugung in Deutschland war und ist, dass sich die Gerichte nicht einer Aufklärung des tatsächlichen Sachverhaltes verpflichtet fühlen, sondern das ausurteilen, was ihnen Behörden vorgeben. Daraus kann kein Recht erwachsen. Als weiteres Beispiel ist das fortschreitende Unrecht zu nennen, dass deutsche Gerichte die Opfer von Impfschäden weiterhin mit einem pauschalen Hinweis der Europäischen Behörde EMA abspeisen, die mRNA-Impfung sei sicher.
Schlussfolgerung
Die Justiz hat sich den Rechtstaat zu eigen zur Beute gemacht.
Ach, ja.
Schade, wieder hat die obergerichtliche Rechtsprechung eine Chance vertan, mit dem Corona-Unrecht zu brechen und die Justiz auf den Weg der Aufarbeitung und Rehabilitation zu führen. Für einen Juristen ist es enttäuschend und frustrierend, ansehen zu müssen, wie sich das „Recht“ immer weiter von der Gerechtigkeit entfernt und wie die Bürger darunter leiden müssen. Herr Dettmar hat richtig gehandelt, Mut bewiesen und sich schützend vor unsere Kinder gestellt. Ihm gebührt unser Dank und Anerkennung.
Von wo kommen die Erfurter Richter und Staatsanwälte ? Welche mit Buschzulage? Drüben nichts geworden? Die ewige Knute der Ossies? Ich frage für einen Freund….
So wird mit den verbliebenen neutralen und bürgernahen Richtern umgegangen, es bleiben nur noch korrupte und kadavergehorsame Marionetten übrig, um den linken Unrechtsstaat zu zementieren…
Na, da kocht sie wieder, die Volksseele, und Herr Douglas hat die Pressemitteilung des BGH offenbar nicht genau gelesen oder er unterschlägt, was er da gelesen hat. Dass es in einem Rechtsstaat nicht angeht, sich als Richter sich selbst seinen Prozess zusammenzuorganisieren, das sollte doch selbst einem Gegner der Coronamaßnahmen einleuchten. Zitat: „Diese Verfahrensverstöße wiegen in ihrer Kombination derart schwer, dass es im konkreten Fall weder auf die Motive des Angeklagten noch darauf ankommt, ob die Endentscheidung materiell rechtskonform war.“
Eine Sternstunde des Journalismus mal wieder auf TE.
Unkritische Zeitgenossen mögen in dem Urteil einen Sieg des Rechtsstaats sehen. Das Gegenteil ist der Fall. Dazu drei Gesichtspunkte:
Allein ein möglicher Rechtsfehler – auch ein (formaler) Fehler bei der Verfahrensführung – stellt aus Rechtsgründen noch keine Rechtsbeugung dar.Indiztatsachen für einen Vorsatz zur Rechtsbeugung konnten weder ermittelt noch in der Hauptverhandlung nachgewiesen werden.Die gerade noch zur Bewährung aussetzungsfähige Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren trägt den Anschein eines politischen Machtsymbols mit den Mitteln des Justizspruchs.Das ist eine dreifache Niederlage für den Rechtsstaat! Unrecht kann nicht gebeugt werden.
Dass es bei TE auch Fehler gemacht werden, stimmt ja. Nun „Von Amts wegen“ bedeutet doch was, die Prozeduren wurden auch in dem Prozess gegen Herrn Dettmar verletzt und das massenweise – etwas was in diesem Terrorregime üblich ist. Die Fakten interessieren auch keinen. Das ist alles typisch für eine Diktatur.
Ich würde gern eine Analyse des Urteils sehen. Durch unparteiische Rechtsexperten – gibt es die in D. noch überhaupt? Wenn schon dann sind sie alle wohl nun Rentner sonst konnte etwas mit ihren Ansprüchen passieren. Das Problem beobachten wir ja nicht seit Corona. Wenn das Gericht gegen das Regime entscheidet, ist das wie es scheint meist im Sinne der grünen Theokratie.
Das dürfte niemand überraschen.
Es braucht dringend eine Aufarbeitung dieser Zeit und dies muss auch die Rolle der Justiz inkludieren. Ich möchte diese Herrschaften vor einem unabhängigen Gericht sehen, sofern noch vorhanden. Doch wer soll das leisten? Die, die jetzt wiedergewählt werden wollen, dieselben die diese Gesetze mitgetragen und diese Richtersprüche gefällt haben? Die, die das Verfassungsgericht „schützen“ wollen, die das Wahlgesetz zu Gunsten ihrer Listenkandidaten umgeformt haben, um sich willfährige Abgeordnete einzukaufen im Sinne, wir machen weiter wie gehabt und pfeifen auf das tumbe Volk? Solange es dieses tumbe Volk gibt, das zwar millionenfach manipuliert, gegen rechts auf die Strasse geht, nicht aber sehen (wollen) was vor ihrer eigenen Haustür passiert, passiert eben gar nichts.
Ich bin sauer wegen dieses Urteils.
Dem muss man leider zustimmen!
Vermutlich wird ein solches Schandurteil „im Namen des Volkes“ verkündet. Dagegen verwahre ich mich entschieden: Ich gehöre ebensowenig zu diesem Volk wie meine Vorfahren, in dessen Namen Freisler und viele Andere ihre Schandurteile verkündeten. Fazit: Der Rechtsstaat wurde unter Merkel auf links gedreht, und – wer hätte das gedacht? – die „Rechtsprechung“ wie zu Zeiten der NationalSOZIALISTEN ist zurückgekehrt. Die deutsche Judikative ist nicht mehr sanierbar und muss komplett erneuert werden.
Kann man denn einem Beamten die bereits erdiente Pension entziehen?
Klar, aber sowas machen halt nur die linken Faschos.
Ja, immer dann, wenn die Strafe 2 Jahre oder mehr beträgt, wird die Pension komplett gestrichen. Diese bedeutet auch den Verlust des Beamtenstatus.
Es wird dann eine gesetzliche Rente gezahlt, die wesentlich niedriger ist als die Pension.
Bei aktiven Beamten wird die Besoldung bereits nach einem Jahr Strafe oder mehr gestrichen und der Beamte aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
Wenn der entlassene Beamte keine Arbeit findet, kann er Bürgergeld beantragen. Es gibt kein Arbeitslosengeld. Aber sicherlich findet eine Arbeit in der freien Wirtschaft.
Mit dem Beamtenstatus verliert man auch den Pensionsanspruch. Man wird dann dann bei der Rentenstelle nachversichert – muß also nicht verhungern. Aber es ist natürlich ein großer Verlust.
In Deutschland kann einem Beamten die Pension nicht automatisch nach einer bestimmten Strafe, wie etwa einer zweijährigen Haftstrafe, gestrichen werden. Die Frage, ob einem Beamten nach einer strafrechtlichen Verurteilung seine Pension gekürzt oder entzogen wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Besonders relevant ist dabei die Art der Straftat und deren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis.
Grundlegende Regeln:
Verurteilung wegen schwerer Straftaten: Ein Beamter kann seine Pension verlieren oder sie kann gekürzt werden, wenn er wegen einer schweren Straftat verurteilt wird, die im Zusammenhang mit seiner Dienstpflicht steht. Dies betrifft insbesondere Straftaten wie:
Beamtenrechtliche Konsequenzen: Nach § 55 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) kann ein Beamter, der wegen eines schweren Verbrechens (z.B. einer Straftat im Amt) verurteilt wird, aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. In einem solchen Fall kann er unter Umständen auch seine Ansprüche auf Pensionszahlungen verlieren. Allerdings erfolgt dies nicht automatisch nach einer bestimmten Haftstrafe, sondern muss in jedem Fall geprüft werden.
Verhältnismäßigkeit und Einzelfallprüfung: Ob eine Pension gestrichen wird, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Ein Beamter, der etwa wegen einer Straftat zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, aber diese nicht im Zusammenhang mit seinem Amt begangen hat (z.B. eine private Straftat), kann seine Pension in der Regel weiterhin behalten. Es wird geprüft, ob die Straftat einen Bezug zum Beamtenverhältnis hat und ob das Vertrauen in den Beamten als Amtsträger schwer erschüttert wurde.
Kürzung oder Streichung der Pension: In der Praxis führt eine Verurteilung zu einer zweijährigen Haftstrafe nicht automatisch zur Streichung der Pension. Vielmehr sind die Kriterien entscheidend:
Ja, es dürfte aber wohl eine Nachversicherung für die Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen..
Ich bin ja heute schon gespannt auf die höchstrichterlichen Entscheidungen in Sachen „Gesslerhut-Grüßen“, die noch zum Selbstbestimmungsgesetz kommen werden.
Die Richter am BGH wissen natürlich, dass sie der Berufsgruppe angehören, die für das Unrecht, das sie während der Nazi-Diktatur begangen hatte, nie verurteilt wurde. Kein Justizmord der Nazi-Richter wurde je geahndet. Wenn man einer solchen Berufsgruppe angehört, dann weiß man halt, dass man nur der Macht dienen muss, um mit jedem Unrechtsurteil davonzukommen. Der verurteilte Richter, der sich nicht nur dem Recht, sondern auch der Vernunft und der Menschlichkeit verpflichtet fühlte, stellt die Ausnahme von der Regel dar. Die furchtbaren Juristen sind in Deutschland offenkundig doch nicht ausgestorben, sondern sie dienen auch weiterhin der Macht und nicht dem Recht. Vor der Zukunft in unserem Land kommt mir langsam das kalte Grauen.
Machtlosigkeit. Ernüchterung. Verzweiflung. Nihilismus. Das sind meine Empfindungen angesichts des Zustandes des Landes auf das ich mal so stolz war und das ich mal so geliebt habe. Und immer noch wählen 70% die Matrix.
Während es sich Familienrichter Dettmar nicht leicht machte:
https://strate.net/wp-content/uploads/2023/07/Erklaerung_zur_Vernehmung_pol_Sachbearbeiter_23-07-21.pdf
Derweil tingelt ein drittklassiger „Quacksalber“ bereits wieder durch den ÖRR, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Dabei ist er hauptverantwortlich für eine Gesetzgebung, die bis heute nicht modifiziert wurde.
Urteil: Az.: 2 KLs 542 Js 11498/21
Eine juristische Posse !!!
Es wird lediglich Bezug genommen auf:
StGB §339 – Rechtsbeugung ist es wenn das Recht gebeugt wird
Das nennt man Zirkelbezug, Solipsismus oder Pleonasmus, schon im StGB.
da wo sich die Katze in den Schwanz beißt. Es fehlt die notwendige verfassungsrechtliche Bestimmtheit schon im StGB.
StGB §56 – die Möglichkeit zur Strafaussetzung.
Andere Artikel wurden nicht angewandt.
Das Urteil haucht aus allen Poren gute SED Schule.
Der Angeklagte wurde lückenlos ausgeforscht (Datenaufzeichnung) und überwacht noch vor Verdacht Erhebung. Nur so ist das Verfahren überhaupt möglich
Sein gesamter Telefon und Email Verkehr wurde geheim (Datenaufzeichnung) ausgewertet ermittelt, um slektiv die auszuwählen welche Staatsanwaltschaft und gericht für inkriminierend halten.
Also zum Verständnis:
1.) Rechtsbeugung ist es wenn das Recht gebeugt wird.
2.) Das Recht wird gebeugt wenn ein Gericht das so per Urteil festlegt.
Das LG Erfurt vermerkt als erstes in seinem Urteil die gesamte Biographie des Angeklagten mit allen intimsten Details aus der verrfassungsrechtlich geschützten Privatspäre,
sogar auch von unbeteiligten Familienmitgliedern, auch seiner Kinder
Er war selber zuständig für Rechtsbeugungsverfahren gegen ehemalige Richter und Staatsanwälte der DDR.
unter Urteil Gründe genannt:
Ich vermisse da aber noch etwas, Schuhnummer und Unterhosengröße werden nicht genannt 😉
Dann wird der Richter doch sicher vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Richtig? Übrigens werden vor einem Jugendstrafgericht oder bei Familiengerichten zwar viele dieser Details nicht erhoben zum Schutz des Minderjährigen, bei Prozessen des Erwachsenenstrafrechts schon. Sagte mir eben der Vorsitzende Richter der Kammer am Hamburger Landgericht, der ich bis vorletztes Jahr als Schöffe beiwohnte und den ich interessehalber eben befragte. Offensichtlich aber denken Sie ja es besser zu wissen als Richter. Was mich interessieren würde: Woher kommt Ihre Expertise?
Wer ist denn der Freistaat Thüringen im Kern, der hier „benachteiligt“ wurde? Kinder sind Bürger und Bürger „sind“ der Freistaat!
Ganz sicher nicht die Funktionäre in diesem Freistaat. Also merkwürdige Politiker und die Pharma-Industrie inkl. Maskenhersteller. Es sind auch nicht unsägliche Juristen oder andere Berufsstände. Was für ein Unsinn!
„Recht“ wurde weder hier noch in den Vorinstanzen gesprochen. Eine Schande! Verfehlungen im Verfahrensrecht können die korrekte Rechtssprechung von Richter Dettmar bei weitem nicht aufwiegen.
Wer ist denn der Freistaat Thüringen im Kern, der hier „benachteiligt“ wurde?
Soweit ersichtlich wurde dem Freistaat Thüringen die Maskenpflicht nicht untersagt. Es ging lediglich um zwei Schulen.
besteht der Freistaat Thüringen nur aus zwei Schulen.
„benachteiligt“ hat zwei rechtliche nur zwei Möglichkeiten
Also:
1.) In welchem Recht soll der Freistaat Thüringen benachteiligt worden sein, in einem Urteil dass sich auf zwei Schulen bezieht, dass dem Freistaat Thüringen garr nichts verbietet ?
2.) Welchen materiellen Schaden soll der Freistaat Thüringen durch die Aufhebung der Maskenpflicht an zwei Schulen erlitten haben?
Dazu gibt es imUrteil keine Aussage und keine Begründung, blos abstraktes Larifari rrechthaerischer Wortklaubeerei.
Die Justiz hat sich den Rechtstaat zu eigen zur Beute gemacht.
Es ist aber genau die verfassungsrechtliche Augabe eines Richters Justizakte des Freistaates Thüringen auf ire rechtliche und verfassungsrechtlich zulassen zu prüfen und notfalls zu verbieten beim Verletzen von Grundrechten.
Nennt sich Gewährung eines effektiven Rechtschutzes (tatsächlich in der Realität) gemäßUrteil des BverfG
Es ist bitter! Tut mir sehr leid für den Mann. Er hat richtig gehandelt und wird dafür bestraft. Immerhin kann er vor Gott mit einem reinen Gewissen treten. Die Lügner und Heuchler sollen hingegen in der Hölle schmoren!
Und wieder ein weiteres Indiz, dass wir zwischenzeitlich in einer Schein-Demokratie und in einem Un-Rechtsstaat leben. Kein Wunder, dass nun auch noch alles getan wird, um Europa zum Spielfeld eines 3. großen Krieges zu machen.
Es sieht nicht gut aus für unsere Demokratie und wenn man dabei einen Menschen wegen eines vermeintlichen Fehlurteils vernichtet liegt das weit über der Verhältnismäßigkeit und legt den Verdacht des Zusammenspiels der Kräfte nahe und was das heißt ist ja durch Freisler und seine Auftraggeber bekannt, da lief es auch wie geschmiert, wenn es um die Durchsetzung von Staatsinteressen ging.
Der Staat hat halt in Deutschland nichts mehr mit den Menschen zu tun und die Justiz ist nicht mehr für Gerechtigkeit, sondern für die Durchsetzung des Staatsrechts zuständig. Quizfrage an die Richter: “ Mit welchem Begriff, wird besonders autoritäres oder autoritätsgläubiges Verhalten beschrieben? Demokratische Wahlen wurden ja defacto ebenfalls bereits abgeschafft. Wenn Wahlergebnisse nicht anerkannt und die Wahlentscheidung von Wählern nicht mehr akzeptiert werden, kann von einer Demokratie nun wirklich nicht mehr die Rede sein. Es ist schon merkwürdig, wer verhält sich hier eigentlich mehr wie die Nazis? Wer missachtet ständig das Grundgesetz und legt die Hand an Meinungsfreiheit und Bürgerrechte? Wer fördert Denunziation und Spaltung? Wer kungelt am Parlament vorbei und regiert ohne Ermächtigung des Volkes? Wer organisiert Aufmärsche gegen die Opposition? Das es sich hier um ein politisches Urteil handelt ist eindeutig. Auch während der Nazi und der SED-Herrschaft wurde ja „Recht“ gesprochen. Spätere Generationen werden hier wohl wieder einiges aufarbeiten und dafür sorgen müssen, dass so etwas „Nie wieder“ passiert. Kommt mir irgendwie bekannt vor. Früher hätte der Mann ja wenigstens noch in den Westen fliehen können und wäre dort wegen seines Mutes und seiner Zivilcourage sicher mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden. Diese Zeiten sind ja nun leider vorbei und die regulierende vierte Gewalt ist zum großen Teil zum Bettvorleger der Herrschenden geworden. Der deutsche Michel kapiert mal wieder gar nichts und/oder ist bereits wieder so eingeschüchtert, dass er sich schon nicht mehr auf die Straße traut. Einzig im Osten regt sich noch etwas Widerstand. Diesem Widerstand hat man aber geschickt den Nazi-Stempel verpasst und damit eine neue Mauer um Ost-Deutschland gezogen. Gleichzeitig wird auch der Bundestag und durch 😀 Gräben, Mauern und Zäune zukünftig sicher vor dem Volk geschützt. Scheinbar scheint in Europa nur noch Ungarn so etwas wie Freiheit zu besitzen. Zumindest darf man dort noch alle Lieder ungestraft singen. Diesen Luxus, haben wir ja auch schon nicht mehr. Wieder einmal brechen dunkle Zeiten heran und niemand hat etwas davon geahnt oder gewusst. Noch haben wir aber die Wahl zwischen angeblich rechter oder ziemlich sicherer linker Diktatur. Nur eine der Möglichkeiten, bietet allerdings die Chance auf Besserung. Die eine Möglichkeit kann schiefgehen, die andere ist bereits schiefgegangen. Nein, ich bin sicher kein Fan der Schwefelpartei aber mittlerweile hat die andere Seite der Medaille ihr Unvermögen und ihr Versagen eindeutig bewiesen. Schwarz ist nicht mehr schwarz, dafür trägt bunt schwarze Burkas. Der Deutsche ist im eigenen Land nur noch Bürger zweiter oder dritter Klasse, die „Soldaten sind Mörder-Partei“ zeigt wahren Gratismut und die Kriegsdienstverweigerer werden zu Generälen und Waffenexperten. Der kleine Olaf hat sich derweil im Supermarkt verlaufen und kann an der Info abgeholt werden. Leider ist „Mutti“ aber nicht mehr da. Derweil stolpert der Friederich der arge Wüterich ständig über seine eigenen Worte und fällt danach wieder um. Nein, in diesem Land kann man die Politik gar nicht mehr delegitimieren Frau Faeser. Sie ist doch schlicht gar nicht mehr vorhanden. Und die Auftritte Ihrer Kolleginnen und Kollegen sind eine ständige Beleidigung dieses Landes und seiner Menschen.
Recht oder Unrecht war in diesem Prozess
wohl eher nicht das entscheidende Kriterium. Die Widersetzung zum Kadavergehorsam, bis hin zur Akzeptanz von Foltermethoden an wehrlosen Kindern und Erwachsenen war hier, wie in den anderen Fällen auch, wohl eher ausschlaggebend. Das Tragen von Masken hat nichts gebracht und war gesundheitsschädlich, so viel steht heute fest.
Wir sehen, das Pandemieregime hat noch
immer alles im Griff, obwohl alle Lügen
aufgeflogen sind. Man kann nur hoffen,
dass Herr Dettmar und all die anderen Opfer
des Pandemieregimes bald rehabilitiert und entschädigt werden und alle Täter, die so viel Leid und Tod verursacht haben. lebenslänglich hinter Gitter landen. .
Inzwischen verstehe ich, warum man früher bei Revolutionen die alte Elite gehängt hat
Roland Freisler ist mit diesem Fascho-Urteil eines Schau-Prozesses wieder zum Leben erweckt worden. Fuck the German Judiciary…
Es wird Zeit für eine Volksabstimmung. Sollte sich Deutschland wieder DDR – Deutsche „Demokratische“ Republik – oder doch lieber BRD – Bananen Republik Deutschland – nennen? Obwohl weder echte Demokraten noch Bananen was dafür können.
P.S.: Hausdurchsuchungen bei mir nur gegen Termin. Unbefugtes betreten meines Grundstücks erfolgt auf eigene Gefahr.
Es wird noch etwas dauern, aber ab Januar ist in den USA ein neuer Gesundheitsminister im Amt. Er wird Bewegung in die Aufarbeitung bringen, was letztendlich auch hier zu Lande Konsequenzen haben wird. Richter Dettmar und viele andere könnten rehabilitiert werden.
Die italienische Justiz war selbst auf dem Höhepunkt der bleiernen Jahre von Andreotti, Aldo Moro, der Roten Brigaden, P2 und Bologna nicht von dem Ausmaß an Verrottung und Speichelleckertum gegenüber einer Logen- und Parteienmafia und deren Strippenziehern anheimgefallen wie dies für den Rechtsstaatskadaver der B.R.D. und dessen Justiz und Gerichtsbarkeit -man möchte all das nur noch in Anführungsstriche setzen- im Jahr 2024 kennzeichnend ist.
Hat nicht der Reichsschamane Klabauterbach unlängst erst verkündet, dass all die Corona-Maßnahmen unnötig waren ?
Was ist das für ein Staatsanwaltschaft, die immer noch fortlaufend solche Urteile anstrebt ? Sind das mittlerweile alles YGL vom Hofe Schwab ?
Ein aufrechter Richter steht als Folge einer mutigen- und wir inzwischen wissen – erwiesenermaßen richtigen Entscheidung vor den Trümmern seiner Existenz.
Ich rufe hiermit diejenigen auf, die in der Lage sind, diesem ehrenwerten Menschen eine außerordentlich gut dotierte Stelle anzubieten, damit seine dramatischen wirtschaftlichen Konsequenzen aufgefangen werden und er für seine mutige Entscheidung nicht weiter bestraft wird! Danke Herr Dettmar, Sie verdienen höchste Ehren. Und Dank an diejenigen, die ihn nun beruflich auffangen!
Auf LTO.de (Legal Tribune Online) wird das aber doch noch mal anders erläutert, erstens wird das Ergebnis des Verfahrens wohl garnicht angezweifelt aber die Herbeiführung wurde quasi von dem Richter Dettmar organisiert die Eltern gezielt ausgesucht und diese auch noch unterstützt. Das dadurch natürlich Zweifel an der Unabhängigkeit und Ergebnisoffenheit des Gerichts bzw. des Richters gesät werden ist klar. Ob es verhältnismäßig ist, egal wie man jetzt dazu steht, dass er wegen diesem einen Fall gleich seine ganze Pension die er sich im Laufe von Jahrzehnten rechtschaffender Arbeit verdient hat verliert, empfinde ich aber als ziemlich fragwürdig.
Es gibt Richter in Sachen „Corona-Urteile“, die haben auf ihren privaten Facebook-Seiten oder anderswo öffentlich ganz klar ihre Stromlinienförmigkeit zum Besten gegeben und wurden bei Prozessen nicht als befangen abgewiesen. Beweisaufnahmen hat man nicht gemacht, sondern nur das nachgeplappert, was vom RKI kam.
Die Kanzlei Markus Haintz geht auf der Grundlage dieses aktuellen Urteils solche vergangene „Rechtssprechung“ an. Wie wird das wohl ausgehen?
Ich bin auf der Suche nach einem Spendenkonto für Herrn Dettmar. Kann TE mir und eventuell auch anderen Lesern in dieser Angelegenheit weiter helfen?
Ach ja, beinahe hätte ich es vergessen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem anderen Fall bestätigt, daß für solche Entscheidungen das Familiengericht zuständig sei und nicht das Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt/Oder hat festgestellt, daß nicht die Verwaltungsgerichtsbarkeit sondern die ordentliche Gerichtsbarkeit, also das Amtsgericht (und damit das Familiengericht) zuständig sei.
Das BGH-Urteil scheint also tatsächlich contra legem ergangen zu sein….
Das muß Konsequenzen haben.
Das ist ein unglaublicher Schlag in das Gesicht der Menschen in diesem Land. Als ich den Artikel gerade las, hat mich das zutiefst erschüttert.
Grundsätzlich ist es ja richtig zu urteilen nach dem Recht, das am Tattag galt. Aber damals (und heute immer noch!) galt schallendes Unrecht. Ich brauche doch nicht die RKI-Protokolle zu zitieren, oder?
Am 23. Mai 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet, Ihre Verfassung nannte man das Grundgesetz. Diese Verfassung hat uns rund 70 Jahre Freiheit, Frieden und Wohlstand beschert.
Hätten diese Richter am 24. Mai 1949 ein Todesurteil bestätigt, das am 7. Mai 1945, also einen Tag vor Kriegsende, gefällt wurde, weil ja das Recht des Tattages anzuwenden ist?
Sage mir keiner, das sei nicht zu vergleichen!
Deutschland ist weder eine Demokratie noch ein Rechtsstaat. Deutschland ist eine Funktionärsoligarchie.
Nur Trump und sein Gesundheitsminister können uns noch retten.
Ein wirklich „sehr Staats-gefährliches Element“ 😉 der verdächtige Richter, wie das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung darlegt
Nein, das ist kein Verfahren vor einem SED Gericht 😉
1.) „Corona Spaziergänger“
2.) Mitglied in einem kritischen Verein „Kritische Richter und Staatsanwälte“ – es gibt also noch mehrer seine Sorte 😉 ein ganzer Vereien die erzogen werden müssen
Verständlich, dass da hart durchgegriffen werden musste 😉
3.) „Am 03.02.2021 kommt es zu einem Zoom-Meeting dieses Netzwer-
kes“ – „kriminelle Vereinigung“ ? 😉 stellt sich da die Frage
4.) Aufmüpfig 😉 „Auch im Kollegenkreis zeigte er sich diesbezüglich sehr kritisch.“ zur Maskenpflicht
5.) „Bereits im Jahr 2020 setzte sich der Angeklagte sehr kritisch mit den Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS- CoV-2 auseinander.“
Unglaublich, schlimm, schlimm, was der alles verbrochen hat 😉
6.) „Er recherchierte auch nach entsprechenden kritischen Aufsätzen.
Er stieß sogar da auch schon auf den späteren Gutachter Kuhbandner“
Unglaublich was der alles sogar 😉 verbrochen hat.
Nein, das hab ich mir nicht als Satire ausgedacht, das steht alles so in der Urteil Begründung drin.
„Mündlich verkündetes Urteil mit Urteilsbegründung vom 23.08.2023 (Stenographische Mitschrift)
Zur Wahrheit gehört jedoch, dass das Familiengericht für diese Sache einfach nicht zuständig war und dies dem Richter auch bewusst war. Was soll denn als nächstes kommen, ein Strafrichter urteilt in Erbschaftsangelegenheiten oder ein Verwaltungsgericht in Fragen des Strafrechts? Er hat außerhalb seiner sachlichen Zuständigkeit gehandelt um damit bewusst das Recht gebeugt. Nur weil die Entscheidungen einigen gefallen, wird es nicht rechtmäßig. Er hat seint Richteramt missbraucht.
Hauptsache in der Politik ist es möglich, daß jemand, der von Wirtschaft Null Ahnung hat ein ganzes Land mit Höchstgeschwindigkeit vor die Wand fahren darf, OHNE daß er „sein Amt missbraucht“ hat, um nur EIN Beispiel zu nennen!
So hart es auch ist – und mein Herz schlägt für Herrn Dettmar, dass ich sobald ich von einem Spendenkonto erfahre ihm Geld spenden werde – doch Sie haben Recht! Er war nicht zuständig.
Herr Dettmar schützte Kinder vor Sauerstoffentzug und überging dafür seine richterliche Zuständigkeit. Um die Kinder zu schützen riskierte Dettmar seinen Beruf, sein Einkommen, seine Pension. Dieses ehrliche und ehrenhafte Handeln von Herrn Dettmar entgegen eigene, private, persönliche Interessen für die Gesundheit von Kindern wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt. Herr Dettmar ist ein Held!
Er hat vor dem Verwaltungsgericht kein Recht und vor dem Verwaltungsgericht sind die Richter, die gegen ihn und die Kinder entschieden haben im Recht.
Doch vor Gott ist Herr Dettmar im Recht und die, die über ihn richten, die seine Existenz zerstören sind im Unrecht.
Herr Dettmar tat das was jeder Polizist, jeder Lehrer, jeder andere Richter ebenfalls hätte tun müssen, um vor Gott im Recht zu sein.
Wunderbar schlaue Juristen nehmen Kindern die Luft zum Atmen und einem Menschen, der sich mutig vor die Kinder stellt seine Existenz. Diese wunderbar schlauen Juristen werden sich wundern, wenn ihnen selbst eines Tages die Luft zum Atmen genommen wird – und niemand vor ihnen steht um sie zu schützen. So schlau waren die Juristen dann doch wohl nicht. Das wird ihnen dann bitter bewusst werden. Zu spät.
So einfach ist das nicht. Auch wenn das Landgericht Erfurt der Meinung ist, dass das Familiengericht nicht zuständig gwesen wäre, sehen das einige Juristen ganz anders:
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/landgericht-erfurt-weimarer-richter-dettmar-maskenpflicht/
Das ist ein Justizskandal!
In Deutschland scheint offenkundig alle 80-100 Jahre die Judikative von den Legislative VOLLSTÄNDIG übernommen zu werden. Ganz unabhängig war sie („Justizminister“) ja nie. Aber SO ETWAS kennt man qualitativ eigentlich nur aus alten Schwarzweißaufnahmen oder dem Geschichtsunterricht…
.
Einen Unterschied gibt es dennoch, Herr Dettmar wurde immerhin noch nicht als „Lump“ bezeichnet…
Wenn hier einer überhaupt in den Knast gehört dann oberste Pharma-Lobbyist im „Gesundheitsministerium.“ Und sein Vorgänger der ebenfalls nur ein korrupter Truchsess der Pharma-Lobby war gleich mit!
Sehr lehrreich und empfehlenswert zu lesen, wie zur „Bürokratieabschaffung“, Gericht und Staatsanwaltschft zu einem gemeinsamen Organ zusammengefasst werden können.
„Mündlich verkündetes Urteil mit Urteilsbegründung vom 23.08.2023 (Stenographische Mitschrift)
Die Justiz ist voller Coronazis. Ohne ihre Unterstützung wäre die Corona-und Klimadiktatur nicht möglich gewesen. Und welche Art von Kreaturen agiert da als Richter oder Richterin. Man muss ihnen nur mal bei ihrer Tätigkeit zusehen, da ist man nur entsetzt über ihre Oberflächlichkeit und Voreingenommenheit, gepaart mit Vorurteilen und Arroganz. Die wenigen Ausnahmen bestätigen: Es gibt massenhaft Filbingers unter ihnen.
„ Niemand steht vor Gericht, der für die massiven gesundheitlichen Schäden verantwortlich ist, die durch Impfung und Lockdowns entstanden sind…“
Danke für diesen eindringlichen Nachsatz.
Dazu ist heute bei Nius nachzulesen, dass Massen-Autopsien ergeben haben, dass 74% (!) der Toten an der Impfung verstorben sind:
„ … Die durchschnittliche Zeit von der Impfung bis zum Tod betrug 14,3 Tage.…“
Kann man juristisch und politisch solche Schabdurteile aufheben?
Das Gericht hat gezeigt wie abhängig es ist von der Politik! Justiz und Politik sind mittlerweile vollkommen verwoben, die Demokratie am Ende und das Grundgesetz geschliffen. Dieses Land steht nun wirklich vor dem Abgrund!
der letzte Nagel für den rechtsstaatlichen Sarg, ich hoffe auch TE akzeptiert fürderhin die Rechtswirklichkeit – Lawfare wieder was gelernt Danke!
Ich habe nach einer rechtlichen Begründung des Urteils gesucht und nicht gefunden, aber ich habe das gefunden:
„BGH-Urteil gegen Querdenken-Richter“ Quelle: „taz“
Das ist schon eine hinreichende Erklärung, zwar keine rechtliche Begründung.
Der Mittelalterliche „öffentliche Pranger“ ist nun wieder Teil des Rechtstaates.
Sein Urteil lag also nicht in seiner persönlichen willkürlichen Entscheidung, sondern er hat sich darauf Berufen worauf sich viele Gerichte berufen „Gutachten“.
Es gibt kein Gesetz das ihm das verbietet.
Der Richter hat also nur im Rahmen seiner Pflichten gehandelt.
Wenn die „Gutachten“ tatsächlich eine Gefahr für Leib und Leben von schutzbedürftigen Personen wie Kinder bescheinigen, war er verpflichtet so zu handeln.
„ein deutliches Signal an alle Richter, die es wagen könnten, gegen den politischen Mainstream zu entscheiden“
„Bestrafe Einen, erziehe Hunderte„, war schon Prinzip der Stalinisten.
Begriff Glosar:
„Rechtbeugung“ ist der richterliche Vertsoß gegen ein Gesetz und ist eine Straftat.
„Maskenpflicht“ war nicht nach einem Gesetz, sondern nach Verordnung.
Nur deswegen konnte sie erlassen und aufgehoben werden.
Bei Gesetzen ist das nicht möglich.
Ein Verstoß gegen eine Verordnung ist eine „Ordnungswidrigkeit“, keine Straftat.
Das Ganze ist regelrecht verbrecherisch. Was sich die Justiz nicht nur in diesem Fall, sondern insgesamt in jüngerer Zeit leistet, erinnert in erschreckender Weise an dunkelste Kapitel unserer Geschichte. Ein ums andere Mal werden hier Exempel statuiert, durch eine politisch willfährige Justiz.
Polizei, Justiz und Ärzteschaft, also gerade jene, welche die Bürger schützen und ihnen helfen sollen, haben sich während der Corona-Maßnahmen in verabscheuungswürdiger Weise gegen die Menschen gerichtet.
Deutschland, wie andere Länder des Westens auch, hat ein viel größeres Problem als es den ohnehin schon schlimmen Anschein hat. Es ist eine gefährliche Entzivilisation im Gange, die buchstäblich vor nichts und niemandem halt macht. Diese muss eingefangen werden, und da sie im Wortsinne bereits sehr fortgeschritten ist, gilt es nun wirklich, einen Gang zuzulegen.
Und in Sachsen haben die Eliten den Bock zum Gärtner gemacht. Da ist Vorsitzender des Corona Ausschusses ausgerechnet ein CDU Knecht…aus jener CDU die sich mit Händen und Füßen gegen den Ausschuss gewehrt hat.
Wie alt ist eigentlich der Richter? Wenn ich mir vorstelle er steht kurz vor der Pensionierung und verliert nun seine Pension, dann ist das so als ob unser eins 45 oder mehr Jahre gerackert hat und am Tag des Renteneintritts sagt die Behörde ‚ nix da, sie waren nicht artig, sie bekommen nichts“ ich weiß Beamte zahlen nichts ein, jedoch die Wirkung ist die gleiche. Ach bitte nicht sagen das gibt es nicht, in diversen Kreisen wurde nicht nur von Internierung in Lagern gesprochen, sondern es sollten Arbeitlosen und Rentnern die ungeimpft sind die Leistungen massiv gekürzt werden. Das ganze ging hin bis zu einer Verschärfung der G Regeln das Ungeimpften der Zugang zu Geschäften verwehrt werden sollte
Die nächste Faschistoide Diktatur formiert sich! Als nächstes wird die AfD verboten und dann werden sich Jahre wie 37-38 in Russland wiederholen…
Gut die Lager braucht man heute nicht mehr, man kann dank Totaler Überwachung auf solche „dreckigen“ Bestandteile verzichten aber treffen wird es wieder tausende Unschuldige
Hat jemand ein anderes Urteil erwartet?
Nicht mehr der Rechtsstaat herrscht sondern die „richtige“ Gesinnung.
Der Missbrauch der Machtmittel ist inzwischen ebenfalls Standard. Diesen Eindruck vermittelt jedenfalls die Schacherei in der Politik und die Menge an Unrechtsurteilen.
Besonderst schlimm wenn es so einen integren Richter trifft. „Kindeswohl“ hat der Mann berücksichtigt. Seit den RKI Files wissen wir, dass nicht die Wissenschaft entschieden hat sondern die „Politik“ angeordnet hat. Trotzdem so ein Urteil.
KEINER ist mehr vor diesem Netzwerk der Machtsicherung mehr sicher.
Was für ein Unrecht gegen einen Mann, der Kinder schützt. Das ist für mich unfassbar. Vor allem, weil der Irrsinn der Maßnahmen damals bekannt war und heute umbestreitbar ist.
Die Dritte Gewalt als Kontrollinstanz der Regierung und ihrer Verordnungen versagt einmal mehr. Ein Richter, der es im Zweifelsfall wirklich wagt, diese Aufgabe ernsthaft zu erfüllen und in der Sache völlig richtig liegt, wird schwer abgestraft. Ein Exempel. Es gibt im „Wertewesten“ ein neues Wort für die Unterstützung der Judikative für die Regierung: „Lawfare“, abgeleitet von „warfare“, d.h. Kriegführung. Wehe dem, der da nicht mitmacht.
Warum getraut man sich nicht einfach zu schreiben dass das Urteil von vornherein bereits feststand? Wie es halt bei Standgerichten nun mal Tradition ist und immer bleiben wird.
Es sitzen dort nunmal keine neutralen Richter, sie besitzen Parteibücher, eine politische Vergangenheit, wurden von Parteien auf den Stuhl hingesetzt und die Chance ist groß das etliche von denen auch das Privileg der gemeinsamen Speisung mit Mutti Merkel besaßen.
Die hier bejubelte und dort nicht erfolgreiche Mrs. Harris wollte ja in den USA die Anzahl der Richter des Supreme Court in ihrer Amtszeit um 6 auf 15 erhöhen, um „Demokraten“ in diesem Amt auf Lebenszeit in der Übermacht zu wissen.
So geht EU Demokratie !!!
Nachdem die personelle Besetzung in die EU Kommission im Plenum des EU Parlaments ohne Entscheideung gescheitert ist,
haben sich nun „führende Gruppierungen“ 😉 darauf geeinigt wer in der EU Kommission sein soll.
Das veröffentlich das ÖRR brühwarm.
„So dass nun die EU Kommison der Frau vdLeyen antreten kann“
Ach die EU Kommission gehört der Frau vdLeyen? 😉 Wusste ich gar nicht
Gemäß Urteil des BverfG von 2009 ein krimineller Haufen.
Und sie vesinken vor Scham nicht im Boden !!!
Aber es tut sich der Boden auf vor Scham unter ihren Füßen.
Dietrich Brüggemann sollte diese Geschichte verfilmen. Einen Titel habe ich schon: „Der Staat gegen Christian Dettmar“.
Der Staat handelt damit gegen jeden Einzelnen von uns. Und ja – das sollte man verfilmen, wie viele andere Einzelschicksale auch. Niemals hätte ich mir eine solche Abwicklung des Rechtsstaats vorstellen können. Und ich hoffe und bete (als Atheistin), dass sich das für die Verantwortlichen bitter rächt.
Auch Atheisten gewährt Gott die ewige Gnade.
In Demut, ein atheistischer Guareschi-Katholik
Postskriptum
Im Fall offener Fragen beginnen Sie mit der Kurzgeschichte „Fünf und fünf“ aus „Don Camillo und Peppone“. Alles weitere ergibt sich …
Ja. Inzwischen gäbe es eine Serie. Gegen Michael Ballweg. Gegen Reiner Füllmich. Gegen Heinrich XIII. Prinz Reuß und die so genannten „Reichsbürger“. Gegen Prof. Bhakdi, Dr. Schiffmann, Dr. Wodarg nicht vergessen. Dr. Habig. Und gegen alle, die Habeck und andere mit dem Gesetz in Konflikt bringen
Ein neuer Dummentrick gegen Meinungsfreiheit.
Oh du heilige KI komm und rette uns 😉
„Wenn die Welt keine Antwort mehr fü sie hat,
dann fragen sie ihre Geister um Rat“
Ein Bürgerforum „Gegen Fake-News“ fordert nun die Pflicht, jedes Poasting vorr dem veöffentlichen duch eine KI 😉 püfen zu lassen,
wenn es „Fake“ ist soll das Posting gar nicht veröffentlich werden.
So will man uns Bürger für blöd verkaufen „die unfehlbare KI hat doch entschieden“. Das ist Blödsinn !!!
Die KI kann natürlich gar nichts entscheiden, ausser von den vom Menschen gemachten Vogaben auswählen,
denn es gilt auch bei der KI wie überall in der Computertechnik
„Garbadge input, Garbadge output“
Es wird da ein“linksextremistisches Stichwort Lexikon“ hintelegt mit welchem der Text des Postings abgeglichen werden soll.
nach dem Muster „sie haben Sch..ße“ gesagt.
Bei „verschlüsselter Kommunikationstechnik“ ist das Blödsinn.
Wenn der BGH die Revision verworfen hat, also gar nicht zum Entscheid angenommen hat, so hat er das Vorinstanzliche Urteil weder bestätigt noch aufgehoben.
Formalrechtlich ist dann das Urteil der Vorinstanz rechtskräftigt bis zum Entscheid einer Verfassungsbeschwerde als letzte Instanz,
die dem Bürger immer offen steht „von der Staatsmacht in seinen Grundrechten veletzt woden zu sein.
Meldungen in den Medien „BGH hat Uteil bestätigt“ sind also irreführend falsch.
Herr Dettmar verdient es „Waldgänger“ genannt zu werden. Meine größte Hochachtung für diesen mutigen, aufrechten Juristen.
„Hauptmerkmale des Waldgängers
(Ernst Jünger „Der Waldgang“)
Geistige Unabhängigkeit: Der Waldgänger bewahrt seine gedankliche Freiheit gegenüber der umgebenden Gesellschaft
Widerstandsfähigkeit: Er ist bereit, gegen ein System vorzugehen, das er als unethisch oder verbrecherisch erachtet
Außerhalb der Rechtsordnung: Im Falle des Widerstands agiert der Waldgänger außerhalb der staatlichen Rechtsordnung“
Nach den mir vorliegenden Quellen hat Herr Dettmar über seinen privaten E-Mail Account sich einen „passenden Gutachter“ für das Gerichtverfahren angeworben. Ob der Vorwurf mit dem „passenden“ eine Erfindung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichtes ist kann ich nicht beurteilen, allerdings die Benutzung eines privaten E-Mails Accounts für gerichtliche Angelegenheiten ist m.E. nicht in Ordnung, ich bin kein Jurist.
Quelle Markus Haintz, X
https://x.com/Haintz_MediaLaw/status/1859276571879559465
Warum soll das verboten sein? Irgendwie muss man ja kommunizieren. Hätte er seine dienstliche Adresse genutzt, wäre es justiziabel
Stimmt, er hätte wie vdL einfach SMS schreiben und löschen sollen, oder wie meinen Sie?
Das ganze Gerichtsverfahren ist nicht in Ordnung, daher ist das völlig irrelevant. Was hat der Richter denn falsch gemacht? Solange die Geschehnisse rund um die Corona-Maßnahmen nicht lückenlos aufgeklärt sind, ist ein abschließendes Urteil doch gar nicht möglich. Es ist reine Willkür und Einschüchterung. Im Prinzip gehören nun diese Richter auf die Anklagebank. Die wahren Verantwortlichen sitzen aber in der Politik und spielen Vogel Strauss.
Vielen Dank wieder einmal nach Karlsruhe an den BGH! Wieder ein täglicher Beweis mehr, dass dieser Rechtsstaat schon lange nicht mehr existiert, sondern nur noch formal wie beispielweise in der DDR. Es ist alles nur noch Schein. Dieses System ist nur noch ekelhaft.
Dieses Urteil für mich unfassbar! Aus den RKI-Protokolle geht ganz klar hervor, dass der Maßnahmenkatalog der Regierung während der sog. Corona-Pandemie und insbesondere die Maskenpflicht ohne Evidenz und Wirksamkeit war. Für mich ist dies ein politisch motiviertes Urteil und soll vermutlich Richter und Staatsanwälte auf Linie bringen. Ich möchte Handschellen klicken hören, bei den Personen die diese Entscheidungen getroffen haben! Wer Kindern eine Maskenpflicht anordnet oder sie mit gefährlichen Gentherapeutika „impft“, begeht ein Verbrechen. Das war Kindeswohlgefährdung! Dies ist nicht mehr mein Land und wenn ich könnte, würde ich es sofort verlassen.
Um den Wahnsinn in den USA zu beenden, wurde Donald Trump gewählt (der einen nicht unerheblichen Teil der von ihm zu besetzenden Stellen entsprechend vergibt – Kennedy, Gaetz, Gabbard, Hegseth, Musk um nur einige der Protagonisten zum Aufräumen zu nennen).
Und auch in Deutschland gibt es eine Alternative, die Aufräumen kann und will … .
Bevor man zulässt, dass eine Umkehrung stattfindet und die angerichteten Schweinereien aufgedeckt werden, zetteln die Transatlantiker mit Hilfe des leider noch im Amt befindlichen Demokraten Biden (bzw. seines Puppenspielers) den 3. Weltkrieg an. Es ist zum Heulen!!
Herr Douglas, Sie setzen ebenfalls das Unrecht fort. Schon im Einleitungssatz benutzen Sie die Sprache der Propagandisten, indem Sie wieder von einer „Pandemie“, die es so nie gab, schreiben. Von einem Journalisten erwarte ich mehr sprachliche Präzision! Ein „l“ nach dem „P“ hätte dafür gereicht…
Hätten Sie mehr als den Einleitungssatz gelesen, hätten Sie im Text weiter unten „… während der sogenannten „Corona-Pandemie“ …“ gefunden. Mehr als Gänsefüßchen und „sogenannte“ können Sie nicht verlangen.
Herr Dettmer wird vernichtet und Frau Englich kann in ihrer grünen Leidenschaft folgenlos eskalieren.
Das ist politisch deformierte Justiz wie wir sie schon mal unter Roland Freisler hatten.Glücklich für Christian Dettmar, dass es keine Todesstrafe mehr gibt. Die aktuellen Namen der Richter am BGH sollte man sich merken.
Der Staat zeigt seine häßliche und totalitäre Fratze! Nicht nur hier, auch anläßlich der Hausdurchsuchung aufgrund der Anzeige des mimosenhaften Habeck und das alles in nur einer Woche!
Ein schlechter Tag für die Mitmenschlichkeit.
Obwohl jetzt immer mehr Informationen für Interessierte öffentlich werden, haben die Richter im alten Sinn entschieden. Ich erinnere mich an die verbotene Demonstration in Weimar. Die vor dem Gerichtsgebäude abgelegten Blumen, Kerzen, Bilder und Briefe wurden von einem Journalisten, der sich der Unterstützung verirrter Jugendlicher bediente, in den Müll geworfen und das unter Polizeischutz. Heute haben wir Politiker von ehemaligen Friedensparteien, die sich für die Lieferung von Waffen auf unsere Kosten und tausendfaches Sterben auf beiden Seiten der Front aussprechen und auf der anderen Seite ihre Kritiker unter Mißbrauch von Meldeunternehmen, Justiz und Polizei verfolgen und schikanieren lassen.
Wenn es auch nur ein kleiner Trost ist, Herr Dettmar ich spreche Ihnen meine Hochachtung aus!
Das war doch so klar wie Kloßbrühe. Allein schon die Hinhaltetaktik des „“ehrenwerten Gerichts“ bis nach den Landtagswahlen sagt doch alles.
Wir brauchen einen Trump samt Musk.
Apropos Trump: „Strenge Covid-Impfvorschriften hatten an den meisten US-Universitäten gegolten. Ein geplantes neues Gesetz könnte nun dazu führen, dass die Universitäten zur Rechenschaft gezogen werden. Laut dem Plan der Republikaner im Repräsentantenhaus müssen die Unis dann für die medizinischen Kosten von Studenten aufkommen, die einen Impfschaden erlitten haben.“ (tkp)
Was Musk betrifft, teile ich seine KI-Skepsis, frage mich aber angesichts des für mich nicht nachvollziehbaren Urteils, ob mittel- bis langfristig eine KI als Beisitzer in den Gerichten hilfreich wäre.
„Damit vernichten die Richter in Karlsruhe den Familienvater beruflich und wirtschaftlich.“ Unglaublich!
Bundesgerichtshof entscheidet gegen Richter Christian Dettmar, indem er die Revision zum gegen das Urteil des Landgerrichts als unbegründet abgelehnt hat.
Ob inhaltlich oder formalrechtlich unbegründet, erfährt man nicht über die Medien.
Veruteilt wurde der Richter wegen „Rechtbeugung“ der „Maskenpflicht. Quelle: ÖRR
Das ist gar nicht möglich, denn „Maskenpflicht“ war kein Gesetz, sondern eine „Behördliche Verordnung/Anodnung„.
Das IfsG Gesetz schreibt eine Maskenpflicht nicht vor, sondern erlaubt lediglich so eine Anodnung zu treffen, es schreibt also dem Bürger nichts vor.
Wer gegen eine Anordnung/Verordnung verstößt begeht eine „Ordnungswidrigkeit“
Genau dafür sind Richter da, um „Behördliche Verordnungen“ wie „Demonstationverbot“, „Veranstaltungsverbot“, usw., gegenbenfalls begründet abzulehnen, um den Bürge vor Übergriffen der Staatsmacht zu schützen.
Wenn sie als Bürger einen Richter wegen Rechtsbeugung anzeigen, müssen genau den Gesetz Artikel nennen der gebeugt wurde, sonst wird de Strafantarg gar nicht angenommen, sondern abgelehnt.
Ich würde Ihnen gerne zustimmen, aber in §28b IfSG wird unter (3) leider sehr wohl die Maskenpflicht für Schüler vorgeschrieben:
„1. Kinder und Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr in Schulen und Kinderhorten, in sonstigen Ausbildungseinrichtungen, in Heimen und in Ferienlagern und …“
Zwar ist dies als „Kann“-Verpflichtung formuliert, aber eben trotzdem eine gesetzliche Vorschrift.
Über den „Sinn“ dieser Vorschrift müssen wir nicht diskutieren. Da möchte ich nur an das Interview mit dem Virologen an der Charité, Prof. Drosten erinnern, der – auf die Frage nach der Wirksamkeit einer solchen Maske – antwortete, er halte das Tragen einer Schutzmaske für nicht sinnvoll.
der Glaube, dass Richter in höchsten Ämtern frei nach ihrem Gewissen urteilen können, unabhängig von der Staatsmacht, ist damit auch zum Irrglauben erklärt worden
Das ist schon lange ein Irrglaube! Die Gewaltenteilung kann man in Deutschland in die Tonne treten, hier ist inzwischen alles ein Einheitsbrei. Dazu noch die Mainstreammedien, die vom ursprünglich gedachten Kontrolleur der Regierung zum Komplizen degeneriert ist. Das ist die heute gelebte Demokratie und genau deshalb wird dieses System auch mit Klauen und Zähnen verteidigt.
Willkommen im neuen Deutschland..:-) .. Dem „Best ever“..:-)
Ich die ungeimpfte tyrannische Ratte, habe ja nur Q2 1986 meinen Eid auf die Verteidigung der BR-Deutschalnd abgelegt. Dafür durfte dann meine Tochter im Januar mit Maske bei geöffneten Fenster in der Grundschule sitzen. Und weil es besser ist..:-) .. Im Rahmen von G2/G3 in Hamburg nicht gemeinsam auf den örtlichen Jahrmarkt..:-) .. Hunde durften.:-)
Halt eben.. Das beste Deutschland aller Zeiten..:-)
Hier die Dokumentation dessen, was bisher geschah: https://strate.net/verfahren/ermittlungsverfahren-gegen-christian-dettmar/
Nicht mehr mein Land -> lnnere Emigration (aus Altersgründen. Hätte ich mir nie vorstellen können, mir ein baldiges Ableben zu wünschen!).
Man ist nie zu alt, etwas gegen ein Unrechtsregime zu tun! Die Nachwelt wird Ihnen dankbar sein.
Völlig unbemerkt befinden sich weite Teile der Bevölkerung bereits im Widerstand!
In Deutschland boomt die Schwarzarbeit. Im laufenden Jahr dürfte sie ein Gesamtvolumen von 498 Milliarden Euro erreichen.
https://www.welt.de/wirtschaft/plus254551006/Deutschlands-uebersehenes-Wirtschaftswunder.html?source=puerto-reco-2_ABC-V43.1.C_new_interest_model
Rechtsbeugung? fragt sich nur durch wen! Dieses Schandurteil zeigt, auf welchem Niveau sich höchstrichterliche Rechtsprechung eingependelt hat. Unser Staat hat leider die Grundprinzipien eines Rechtsstaates aufgegeben. Wir als Bürger sind machtlos, aber können wenigstens unsere Stimme erheben. Christlich ausgedrückt: sonst schreien die Steine!
Es gibt schon eine Bonhoeffer Biographie mit dem Titel: wir hätten schreien müssen.
Immer noch sind in der Mehrzahl um mich Nichtmerker – wenn auch gestern einer aufmerkte, der von Zöllen sprach, die böse Trump nun auch gegen uns einsetzen wolle und ich darauf hinwies, dass wir ja nun nichts mehr zu verkaufen hätten und uns das deshalb gar nicht treffen könne.
Her mit der Verfassungsbeschwerde. Die StA selbst soll Aufhebung und Zurückverweisung beantragt haben. Also kann auch eine Beschwerde nicht offenkundig unbegründet sein, sondern Karlsruhe wird sich damit auseinandersetzen müssen.
Dieses Schandurteil (Filbinger läßt grüßen) macht deutlich: Wir brauchen ein Corona Tribunal! Eine Untersuchungskommission reicht bei weitem nicht aus. Vor diesem Tribunal müssen sich dann auch solche Richter verantworten, die dieses Skandalurteil gefällt haben. Mit Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun (wir leben ja auch in keinem).
Der Öffentlichkeit verschwiegen wird die Aufarbeitung der Coronapolitik der Alternativen. Das weitgehend politisch wie massenmedial unbeachtete 3. Symposium der AfD zur Aufarbeitung der Corona-Politik mit dem Schwerpunkt auf u.a. der Rolle des PEI wie des RKI, zudem der von Justiz wie Medien, fand am 3. und 4.11.2024 statt und ist hier in ganzer Länge aufgezeichnet.
Hier Tag 1: https://www.youtube.com/watch?v=ELw5Nv6Mcyo&ab_channel=AfD-FraktionBundestag
Und hier Tag 2: https://www.youtube.com/watch?v=r00kWZ_y4Aw&ab_channel=AfD-FraktionBundestag
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Zurückgreifen lässt sich auch auf die Sendungen des Corona-Ausschusses mit weitreichenden, über das Thema hinausgehenden und weit in die uns zugemutete Politik reichenden Recherchen.
Der Initiator Reiner Füllmich wird wie ein politischer Gefangener bei einer Anklage wegen „mutmaßlicher“ Veruntreuung von Spenden behandelt und bei Gerichtsterminen in Ketten vorgeführt!
Füllmich grüßt auch! Die ganze Corona-Lüge steht leider noch stabil!
Wie kann ich meiner Verachtung gegenüber diesen Richtern kund tun ohne strafrechtlich belangt zu werden? Die ehemalige Justizministerin Barley sagte mal sinngemäß: Das gesprochene Recht hat mit dem Rechtsempfinden der Bürger überhaupt nichts zu tun! Jetzt verstehe ich wie vor langer Zeit auch Menschen in Roben ihr „Recht“ gesprochen haben. Vielleicht wird man in weiter Zukunft über unsere Richter das selbe Urteil fällen?
Ich empfehle das Blog von Hadmut Danisch heute mit dem Titel: Stürzt gerade das komplette Rechtssystem Deutschlands in sich zusammen?
Die Wahlberechtigten haben es schon am 23.02. wieder in der Hand, den Spuk zu beenden. Die USA haben ja gezeigt, dass es möglich ist. Doch 80% sind Fans von Autoritarismus und Unrechtsstaat. Diese 80% sind das wahre Dreckpack in diesem Land.
Da bleibt Ihnen nur noch auswandern.
Exakt, sonniger Gruß aus Kapstadt…
Da haben Sie noch rechtzeitig die Kurve gekriegt (wenn Wahlen überhaupt stattfinden werden…).
Ich bin fassungslos und angewidert!
Aber wie sagte seinerzeit schon Filbinger: „Was damals Rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein“. Er wurde damals belehrt: doch! Diese Einsicht steht aktuell noch aus…
Es war (leider) nichts anderes zu erwarten. Die Justiz in DE ist strukturell ohnehin wenig unabhängig organisiert, weshalb politische Strömungen zügig Widerhall erfahren. Sogar von EU-Seite waren Unabhängigkeitsdefizite bereits vglsw. deutlich moniert worden. In jüngerer Zeit kommen noch zuästzliche Einflussnahmen hinzu (z.B. „Abendessen“). Außerdem wirken seit einiger Zeit schon subtile Mechanismen, die nicht mehr die fähigsten, (geistig) unabhängigen Köpfe zu Richtern machen bzw. sie durch Beförderungen „belohnen“ (sondern die „Angepaßten“, das „richtige“ Glaubenden). Insb. die ebenfalls sogar von EU-Seite gerügte vglsw. schlechte Bezahlung (als einfacher Staatsanwalt oder Richter, natürlich nicht beim BGH) führt dazu, dass etwa bei den Untergerichten das Modell (salopp formuliert) „hinzuverdienende Ehefrau“ etabliert wird.
Damit nachvollzieht die Justiz in gewisser Weise die Verlinksgrünung der Redaktionsstuben. (Besondere) Staatshörigkeit dürfte damit vorprogrammiert sein. Das lässt sich auch in eher unpolitischen Bereichen ablesen. Wer die Müllgebühren angreift, bekommt bei Klageeingang – vor Aktenbeiziehung, vor Kenntnis der Bescheide – den Hinweis, die Klage sei vstl. aussichtslos und wird aufgefordert, selber (der Amtsermittlungspflicht zuwider) die Kalkulation zu ermitteln und Fehler nachweisen. Diese Entwicklung ist auch deshalb bemerkenswert, weil die erst (vglsw.) spät geschaffenen bzw. ausgegliederten/“unabhängig“ gewordenen Verwaltungsgerichte dazu bestimmt waren, den Staat zu durchdringen und so den Bürger (besser) vor dessen Übergriffen zu schützen.
Tja, das ist nun, von Ausnahmen abgesehen, definitiv vorbei. Ahnen konnte man dies spätestens mit Erfindung der im Gesetz gar nicht vorgesehenen Zustellfiktion zugunsten der „GEZ“ vor ca. 10 Jahren. Für DE ist ziemlich klar, dass es von den dazu berufenen (Justiz-) Stellen keine Corona-„Aufarbeitung“, keine Prüfung und Korrektur der Zwangsmaßnahmen, Strafen etc. geben wird. Eine solche müsste von der Politik bzw. der politischen Opposition angestoßen werden. Es wäre zwar ein FDP-Thema, aber dort ist Totalausfall. Und da die AfD kleingehalten bzw. plattgemacht wird, scheint zu bleiben nur ein evt. linkstotalitäres BSW als letzter Anker zur Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit insofern. Das mutet fast schon absurd an.
Gibt es die Möglichkeit, vor dem Europäischen Gerichtshof revision gegen dieses gnadenlose Fehlurteil einzulegen? Ich würde mich dann gerne via Spende an den Kosten beteiligen.
ich würde mich ebenfalls finanziell beteiligen
Revision war schon. Jetzt ist dann erstmal die Verfassungsbeschwerde dran und die sollte auch geführt werden. Danach geht immer noch Straßburg, falls Karlruhe auch keinen Dreh findet.
@ Axel: Karlsruhe möchte gar keinen Dreh finden. Die haben im Corona-Kontext schon ein Musterurteil in petto.
Auch ich würde mich an den Kosten beteiligen. Ja der Rechtsweg muss restlos ausgeschöpft werden. Schon mal damit der Fall im Bewusstsein der <Bürger bleibt.
Völlig egal, die ganze Justiz vom Amtsgericht bis EuGH ist auf Linie. Und wer nicht auf Linie ist, wird auf Linie gebracht. Bestenfalls vom EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) könnte man noch etwas Unabhängigkeit erwarten.
Das ist typisch für den tiefen Staat. Richter sind von der Politik angehalten solche Urteile wie das gegen Richter Christian Dettmar zu sprechen. Damit ruinieren und vernichten die Richter in Karlsruhe den Familienvater beruflich und wirtschaftlich. Es ist immer das Ziel der Linksextremen den Gegner völlig zu vernichten. Aber die Richter müssen so urteilen wie sie geurteilt haben. Ansonsten kann es sein, dass es diesen Richtern in Karlsruhe genauso ergeht wie Richter Christian Dettmar. Mit unabhängiger Justiz und mit einem Rechtsstaat hat das alles nichts mehr zu tun. Das sind politische Prozesse.
Diesem aufrechten Mann gehört das Bundesverdienstkreuz verliehen, und nicht dieser Frau Buyx.
Doch, dass Steinmeier es dieser Buyx anheftete hat schon seine Richtigkeit.
Können sich hohe und höchste Gerichte in diesem besten Deutschland aller Zeiten eigentlich selbst delegitimieren?
Ich frage hier nur für einen Freund, der anscheinend „das System“ noch nicht verstanden und verinnerlicht hat. Ich selbst wäre natürlich nie auf eine solche Frage gekommen!
Ausweislich Georg Büchners Diktum im „Hessischen Landboten“ vor 190 Jahren, die Justiz sei in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten, gab es offenkundig Parallelen zwischen den damaligen und heutigen Verhältnissen.
Was allerdings anders war: besagten Fürsten lag das Wohl ihrer Untertanen schon aus persönlichen („Meine Kinder“, Friedrich II.) wie dynastischen Gründen am Herzen, während die heutigen, demokratisch gewählten Volksvertreter primär und vor allem nach Maximierung ihre „Ruhebezüge“ nach wenigen parlamentarischen oder regierungsamtlichen Jahren streben.
Dafür wurde 1918 die Monarchie abgeschafft.
Ludwig II aus Bayern hat für die Deutschen von heute mehr Nutzen produziert als alles, was seit 1998 hier regiert hat.
1865 hat der Bayerische Staat 1,4 Millionen als Subvention bei BASF reingepackt. Ganze Gerationen haben dort seitdem gearbeitet und gut verdient.
Richard Wagner hat er reichlich gesponsert, obwohl der als Demokrat aufgestanden war, um die Monarchie zu beseitigen.
Neuschwanstein hat er bauen lassen, das mit zum Weltruhm beiträgt und Millionen von Touristen anzieht und so auch den Heutigen Lohn und Brot gibt.
Welche Weltunternehmen haben „unsere“ Demokraten seit 1990 mit aufgestellt?
Welche Künstler von Weltrang haben sie gefördert ?
Welche Bauten haben sie errichtet, die zeitlos alles überstrahlen ?
Keine ?!
Nicht mal das Storchennest am Reichtstag wird irgendjemand dazu bringen, von Tokio nach Berlin zu fliegen oder ?
Welche Leistung, die von Größe kündet, haben denn „unsere“ Demokraten erbracht, die als positiv in Erinnerung bleiben wird und in 160 Jahren noch irgendwen ernährt ?
Sehr geehrter Herr Fachtan, angesichts Ihrer brillanten Replik möge stets ein ehrender Lorbeerkranz Ihr Haupt zieren.
In demütiger Hochachtung, Ihr R.G.
Mit Verlaub: könnte statt „Demokrat“ die Bezeichnung „linker Umstürzler“ R. Wagners politisches Wirken zutreffender bezeichnen?
In dieses Fall dürfte sich der „Weltgeist“ vor lachen kugeln, angesichts der omnipräsenten Beschreibung Wagners als „rechter“ (Gelächter!) Wegbereiter Hitlers.
»Geschichte ist die Lüge, auf die man sich geeinigt hat.« – Napoleon
Ludwig hat auch die Gründung des TÜV veranlaßt, beim Bau von Neuschwanstein.
Durch die Möglichkeit die Pensionsansprüche zu verwirken hat man vor allem bei älteren ein massives Druckmittel geschaffen, das sämtliches eigenständiges Denken und ein Schwimmen gegen den Strom im Keime erstickt. Man Macht aus Bürgern willfährige Befehlsempfänger, die jede Sauerei mitmachen, solange sie von oben angeordnet wird.
Würde ein normaler Arbeitgeber sich solcher Druckmittel bemächtigen, würden die Gewerkschaften Sturm laufen. Aber der Staat darf das. Finde den Fehler.
Der Fehler ist, dass in heutiger Zeit auch die Gewerkschaften dieses Spiel mitmachen.
Wer im „grünen Strom“ als Arbeiter und Angestellter nicht freiwillig mitschwimmt, wird auch von den Gewerkschaften und Betriebsräten „als Rechter“ gnadenlos diffamiert, diskriminiert und fallen gelassen. Da ist nichts mit groß gepriesener Solidarität oder gar mit Unterhaken.
Das Ergebnis sehen wir gerade u.a. in der Deindustrialisierung Deutschlands, …auch Schuld der Mitläufer-Gewerkschaften.
Der Rechtsstaat starb in der Corona-Zeit. Beerdigt wurde er nun durch das BGH-Urteil. Friede seiner Asche.
Wer bestimmt, welche Richter in die höchsten Justizetagen aufsteigen?
Das Prinzip der Gewaltenteilung ist ganz nüchtern betrachtet in einer Parteiendemokratie eine romantische Schimäre. Die personellen Verknüpfungen, Abhängigkeiten, Dankbarkeiten, Loyalitäten sind insgesamt zu komplex, da in vielen relevanten gesellschaftlichen Bereichen zum Erreichen von Führungspositionen parteipolitische Unterstützung notwendig ist.
Da bin ich echt überrascht, echt. Ich habe das gar nicht kommen sehen. /s
Nun mal ehrlich – wenn jemand in eienr grün-atlantisch-impf Theokratie lebt, sollte nichts anderes erwarten. Das wird noch schlimmer kommen – tut es ja immer schneller – es vergeht kaum ein Tag, an dem irgendwelche Rechte der Bürger verletzt oder ihr Eigentum zerstört oder mindestens als „Beweise gesichert“ werden. Die ernsthafte Frage ist jetzt: wann wird AfD rechtlich zerstört? Um „ihre Demokratie“ zu schützen natürlich.
Denkt man an Ursachen, ist die Politisierung nicht mal das wichtigste Problem – wir nehmen nicht mal die gleiche Realität war. Das war schon Jahre her klar. Kurz vor offiziellem Tag an dem Corona auf dem Markt (hahahaha) ausgebrochen ist, habe ich auf YT ein Gespräch mit Daniel Schmachtenberger gesehen. Getitelt wurde das „The war on Sensemaking“ („Kampf gegen Sinnstiftung“ leider nur auf Englisch). Daniel hat im August 2019 genau das beschrieben, was wir seit Jahren schon sehen und 2020 zu genüge genießen konnten: man unterhält sich mit Leuten nicht mehr, weil eine gemeinsame Platform fehlt. Für mich ist zB Zelensky ein Kriegsverbrecher so wie die meiste westliche Regierungschefs. Für die Atlantiker auch hier bei Tichy ist das ein Held. Da gibt es nicht viel, was man tun kann. Bei Sonntagsrunde auf KF gab es fas letzten Sonntag einen kurzen Austausch genau über diesen Krieg. Zu dem Krieg bereitet sich gerade die Bundeswehr und zwar in ganzem Land. Das wird natürlich ein Angriffskrieg der Russen, was sonst. Es gibt kaum Themen die man offen diskutieren kann. Jeder sitzt in eigener Blase und genießt die Dünste der anderen Gläubigen. Wie sollte da zu Austausch der Ideen kommen? Ist es ein Wunder, dass die fehlerhafte Demokratie in D. zerstört wird und der Rechtsstaat gleich mit?
Ist das nun das letzte Wort?
Es gruselt einen. Man ist machtlos dieser politischen Justiz ausgeliefert. Sie wollen und können Kritiker klein kriegen, nicht nur zum schweigen bringen, sondern vernichten. ….und Mitschuld hat das Wahlvolk, zumindest bei der letzten Bundestagswahl, aber auch schon vorher. Durch diese Wählerschaft sind diese Wahlergebnisse und damit die große Stärke der etablierten alten Parteien mit ihrem Klüngel und Lobbyisten, mit ihrem egoistischen Machtabsprüchen, in ihrer Denkblase der im Besitz der einzigen Warheit zu sein, möglich – und diese Staatsanwälte und Richter in´s Amt gekommen. Leider lesen die Verursacher hier nicht, sondern gucken Tagesschau und Ilmer und Reske. So hat es keinen Zweck zu rufen : Schämt euch, ihr Wähler der Etablierten. Und das geht denen, genau wie dieser Justiz am Rücken vorbei…..noch, hoffe ich.
Das darf doch nicht wahr sein! Da wird ein Mann finanziell vernichtet, der noch nicht einmal einem anderen eine Ohrfeige gegeben hat.
Andere Richter werden sich genau überlegen, ob es nicht besser ist zu kuschen als Recht zu sprechen.
Ja. Damit sind wir dann wieder bei Sebastian Haffner und seinen internen Erfahrungen aus der Justiz seiner Zeit – schon im Prolog festgehalten.
Schneidige Karriere-Assessoren, die auf bewährte Richter, die auf Pensionen schielen, Einfluss nehmen: „Geschichte eines Deutschen – Die Erinnerungen 1914 – 1933“ https://www.penguin.de/leseprobe/Geschichte-eines-Deutschen-Als-Englaender-maskiert/leseprobe_9783421042347.pdf
Allerdings gab es damals keine Remonstrationspflicht. Diesmal sind alle in den Ämtern persönlich haftbar, machen sie gegen Recht und Gesetz erneut mit.
Das Buch von Sebastian Haffner kann man nur empfehlen. Ich habe es an Freunde verschenkt, die alle von dem Buch angetan waren. Unbedingt lesen!
So wird man das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht zurückgewinnen. Diese Urteile werden unser Land weiter spalten.
Wen wundert das Urteil? Der Bundesgerichtshof musste letztlich doch über sich selbst richten.
Wie aber wird das, wenn Robert F. Kennedy jun. die Fakepandemie in den USA jetzt aufwickeln und die Verdächtigen des uns allen zugemuteten Desasters vor Gericht bringen wird?
Und wie, wenn man Reitschuster folgt, der ja schon lange veröffentlichte: https://reitschuster.de/post/merkel-harter-corona-kurs-ist-politische-entscheidung/
Gewaltsame Unterdrückung einer Opposition. Rechtsbeugung betreiben indem einem gerechten, erwiesener Maßen vernünftigen Richter in perverser Umkehrung das Recht eines Familienrichters Recht für die Familien zu sprechen, Rechtsbeugung vorgeworfen wird und er aufs härteste abgeurteilt wird. So sieht Faschismus aus. Wir sind schon mittendrin und doch ist es erst der Anfang.
Ich wuerde mit zumindest wuenschen, wenn diese in einem System wie in Sch’land alles andere als ueberraschende Entscheidung dazu fuehren wuerde, den Begriff “ Rechtsstaat“ moeglichst zu unterlassen. Es sei denn, die DDR und das „Dritte Reich“ laufen ebenfalls als Rechtsstaates. Am positiven Recht hat es bekanntlich nicht gemangelt, fast nirgendwo in totalitaeren Staaten, denn die Regime geben sich schlicht die erforderlichen Gesetze und Verordnungen. Materielles Recht ist es deshalb nicht, noch lange nicht. Noch besser waere es, wenn dieses Urteil der immer noch notleidenden Erkenntnis auf die Sprünge helfen wuerde, wohin die Entwicklung laeuft. Natuerlich geht es hier um Abschreckung und die Verhinderung, dass ein Aufmuepfiger weiter sein regime feindliches Unwesen treibt. In totalitaeren Systemen ein absolutes Muss, während in realen Rechtsstaaten ein hohes Mass an Vertrauen und Überzeugung in Recht und Rechtsprechung herrscht. Inzwischen duerften die Gruenroten auch beim BGH angekommen sein. Aehnlich nervig wie der trotz allem staendig gelobte „Rechtsstaat“ ist nur noch das permanente Geschwwaetz von „Demokratie“, vermutlich eine Art “ Rufen im Wald“ oder ein postmoderne Beschwören. Allerdings auch ein Beleg, dass es die Transformatoren mental schon fast geschafft haben. Der Michel bellt, er beisst aber nicht, jedenfalls nicht seine Herren.
Wie bereits im Wort zu lesen ist: Die Anhänger eines „Rechtsstaats“ sind rechts und somit „gesichert demokratiefeindlich“ – oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Jedenfalls gibt man sich m.E. klar erkennbar nicht zufrieden, bevor dessen Befürworter nicht beruflich und finanziell völlig vernichtet sind.
Hoffentlich ist das nicht erst der Anfang!
Das wird sich bald ändern, Trumpseidank
Brechreiz beschreibt mein Gefühl nach Lesen dieses Artikels ziemlich genau.
Meine Hoffnung ruht auf einer Art Nürnberg 2.0, das früher oder später kommen muß. Es kann keine Generalamnestie geben. Keiner von den Tätern, genau so muß man sie bezeichnen, darf vergessen werden.
„Alles für die Bundesrepublik Deutschland“
Im Iran haben sie jetzt Schariagerichte – was heißt, dass sich die Rechtsprechung dort noch mehr zur Kujonierung Einzelner auf den Weg macht, die ihr eigenständiges Denken nicht aufgeben wollen und in Taten umzusetzen bereit sind.
Ich bin für einen Richterpreis – analog zum Karl Eduard von Schnitzler Preis. Mir schwebt der „Rasende Roland“ vor…
Brechreiz beschreibt mein Gefühl nach Lesen dieses Artikels ziemlich genau.
Meine Hoffnung ruht auf einer Art Nürnberg 2.0, das früher oder später kommen muß. Es kann keine Generalamnestie geben. Keiner von den Tätern, genau so muß man sie bezeichnen, darf vergessen werden.
Das ist ja furchtbar!!!! Dieser aufrichtige ehrliche Mann bekommt nun die volle Härte des Unrechtsstaates zu spüren. Das Karlsruhe als Gericht nichts taugt, wissen wir längst. Sollte man nicht für diesen Mann bitte jetzt spenden…. denn ohne Pension… das ist der Wahnsinn… ich hoffe es finden sich ganz viele Menschen die diesen tollen Mann unterstützen, seelisch, moralisch und finanziell… Wir sollten solchen Menschen unendlich dankbar sein!!! Bitte eine Spende-Möglichkeit einrichten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Er wird nicht ins Bürgergeld gehen müssen, sondern bekommt von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente, die jedoch viel niedriger ist, als seine Pension.