Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben am Freitag in Leipzig eine weitreichende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems beschlossen, die grundlegende Änderungen für ARD, ZDF und weitere Rundfunkanstalten beinhaltet. Zeitgleich wurde die Entscheidung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro vertagt, da sich die Länder-Chefs nicht einigen konnten.
Der Reformplan umfasst zunächst die Aussetzung der geplanten Beitragserhöhung zum Jahreswechsel, sodass der Rundfunkbeitrag vorerst bei 18,36 Euro pro Monat verbleibt. Ein erneuter Beschluss zur Finanzierung des Rundfunks soll im Dezember gefasst werden, nachdem bereits im Februar die unabhängige KEF-Kommission eine Erhöhung des Beitrags empfohlen hatte. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) wies darauf hin, dass die Beitragserhöhung aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich sei, doch fand sich hierfür keine einheitliche Unterstützung unter den Länderchefs. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Rundfunkanstalten die Erhöhung in Karlsruhe einklagen werden, sollten die Länder zu keiner Übereinkunft kommen.
Im Rahmen der beschlossenen Reformmaßnahmen sollen rund die Hälfte der linearen Spartensender eingestellt werden. Dies betrifft voraussichtlich Programme wie Tagesschau24, Phoenix, ZDFneo und KiKA. Auch im Hörfunkbereich sind Einsparungen vorgesehen: Hier wird eine Reduktion von etwa einem Drittel der Sender angestrebt, wobei selbst der Deutschlandfunk von möglichen Kürzungen betroffen sein könnte. Die Entscheidung darüber, welche Programme konkret entfallen, obliegt den jeweiligen Rundfunkanstalten.
Darüber hinaus sollen die Gehälter der Intendantinnen und Intendanten an das Vergütungsniveau des öffentlichen Dienstes angepasst werden, um die Vergütungsstrukturen zu standardisieren. Der Anteil der Ausgaben für Sportrechte soll festgeschrieben und künftig nicht mehr erhöht werden, wodurch die Aufwendungen in diesem Bereich stabilisiert werden.
Diese Reform wird als bedeutende Umstrukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems betrachtet – mit dem Ziel, Effizienz und Kostenkontrolle zu verbessern. Die Vertagung der Beitragserhöhung und das verabschiedete Sparpaket stellen zudem einen Schritt dar, die Balance zwischen den finanziellen Anforderungen der Anstalten und der Belastung der Beitragszahler neu zu justieren.
Die einzige akzeptable Reform wäre das Zusammenlegen von ZDF und ARD (haben sowieso meist die gleichen Nachrichten) und analog dann den Kostenverbrauch von z Z wohl 9 Milliarden Euro ebenfalls auf die Hälfte schrumpfen. Das dann von Steuergeld finanzieren, weil sowieso längst als Staatssender angesehen. Jeder weiß aber dann was er sich ansieht. Und die leidige GEZ wird aufgelöst. Das wäre ein Fortschritt zur Volksbefreiung.
Ein großen Schritt wäre schon, die GEZ endlich an Recht und Gesetz zu binden. Gem Art 35 GG dürfen nur Behörden (und auch nur in Ausnahmefällen) sich gegenseitig Amtshilfe leisten (ohne Gesetzesvorbehalt – gilt also abschließend nur für Behörden). Trotzdem lässt die GEZ (GEZ ist keine Behörde – tut aber gern so – darf eigentlich nicht mal Bescheide (amtlich bindende Nachrichten) erstellen) seit Jahrzehnten ihre Gebühren über die Kommunen amtlich im Rahmen der Amtshilfe pfänden, obwohl das definitiv Rechtsbruch ist. Seit 2016 gibt es das erste Amtsgerichtsurteil gegen diesen Missbrauch. Interessiert aber weder Gerichte noch die GEZ. Habe selbst erlebt, dass das Verwaltungsgicht in Hannover auf meinen Vorhalt ohne Begründung im Prozess mitteilte, dass es die Pfändung zulassen wird. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg nahm dann die Berufung einfach nicht an und so wird weiter rechtswidrig erpresst. So viel zum viel zitierten demokratischen Rechtsstaat bei einer grünen/linken Regierung.
Könnte TE in diesem Zusammenhang bitte recherchieren, welche Teile des „Rundfunkstaatsvertrages“ in den neuen „Medienstaatsvertrag“ übernommen wurden? So gab es beispielsweise den alten
„§ 11 Auftrag(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.“
oder den
„…dass Nachrichten „vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen“ (§ 10) sind Zur Auflösung der Fußnote[1].“
oder
„§ 25 Satz 1: „Die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen müssen in den Vollprogrammen angemessen zu Wort kommen; Auffassungen von Minderheiten sind zu berücksichtigen.“ Und weiter in Satz 2: „Ein einzelnes Programm darf die Bildung der öffentlichen Meinung nicht in hohem Maße ungleichgewichtig beeinflussen.“
Dazu habe ich den aufschlussreichen Artikel von der Bundeszentrale für politische Bildung aus dem Jahr 2016 wieder entdeckt:
https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/medienpolitik/237014/bildungsauftrag-und-informationspflicht-der-medien/#footnote-target-1
Mich würde nur interessieren, ob die Medienschaffenden des ÖRR und auch die Politiker sich jemals den (alten) Rundfunkstaatsvertrag ausführlich durchgelesen haben? Dann wäre der ganze Wildwuchs, der sich im Laufe der Jahre entwickelt hatte, erst gar nicht entstanden und müsste nun auch nicht radikal wieder zusammengestutzt werden und auch das Bundesverfassungsgericht müsste sich dann auch gar nicht erst mit dem Thema „Gebührenerhöhung“ beschäftigen…
Da sage nochmal einer, es gäbe kein guten Nachrichten harhar
Leider weiß man aber schon ganz genau, wie die Sparmaßnahmen, so denn die Politik am Ende nicht doch wieder gegen die linksgrüne ÖRR-Lobby klein beigibt, aussehen werden: die „Eigenproduktionen“, also sprich die eh schon mit Steuerfördermitteln gepamperten unerträglichen LNBQSL- und „Migrationshintergründler sind die besseren Liebhaber“-Framing Serien werden bleiben und die wenigen, akzeptableneingekauften Serien wie Poirot, Marple oder Father Brown werden „aus Kostengründen leider abgesetzt“ werden.
Eigentlich sollten die 3. Fernseh-Programme so eine Art „Heimat-Sender“ sein. Wenn ich mir aber die tägliche Programmübersicht anschaue, stelle ich fest: Fast auf allen 3. Programmen alte „Tatorte“; eigene „Tagesschauen“, wo das gleiche berichtet wird, was eine halbe Stunde später sowieso im 1. oder 2. kommt.
Und dann die Geldverschwendung: Für die tägliche halbstündige „Lokalzeit“ gibt es im WDR 11 (!!) Lokal-Niederlassungen. Allein die Bonner Abteilung hat über 100 Beschäftigte!
So wird das Geld des Beitrags-Zahlers verjuxt.
Die Herrschaften sollten vorsichtig sein, es könnte sonst irgendwann das Gesetz lauten:
§1 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist abgeschafft.
Im Grundgesetz ist lediglich die Unabhängigkeit (vom Staat) des Rundfunks garantiert. Man braucht nur die privaten Sender verpflichten, Nachrichtensendungen öffentlich empfangbar zu machen, schon ist die freie Zugänglichkeit zur Information gewährleistet.
Wurde auch eine Obergrenze für Pensionszahlungen festgelegt?
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-069.html
„Der Rundfunkbeitrag wird in einem dreistufigen Verfahren festgesetzt. Auf der ersten Stufe melden die Rundfunkanstalten auf der Grundlage ihrer Programmentscheidungen ihren Finanzbedarf an (Bedarfsanmeldung). Auf der zweiten Stufe prüft die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des Rundfunkauftrages halten und ob der daraus abgeleitete Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist. Auf der dritten Stufe setzen die Länder den Beitrag fest (Beitragsfestsetzung). Der Beitragsvorschlag der KEF ist Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierungen und der Landesparlamente…..Das gestufte und kooperative Verfahren schließt Abweichungen von der Bedarfsfeststellung der KEF nicht aus. Programmliche und medienpolitische Zwecke scheiden in diesem Zusammenhang jedoch aus. Als Abweichungsgrund kommt gegenwärtig etwa noch die angemessene Belastung der Rundfunkteilnehmer in Betracht. Die daraus folgende Begrenzung lässt sich jedoch nur dann wirksam sichern, wenn für solche Abweichungen nachprüfbare Gründe angegeben werden…..Eine Strukturreform der Rundfunkanstalten oder eine Reduzierung der anzubietenden Programme war mit der Verabschiedung des Medienstaatsvertrags nicht verbunden und durfte mit dieser Beitragsfestsetzung verfassungsrechtlich nicht zulässig verfolgt werden.“
Mit anderen Worten, der ÖRR hat sich verselbständigt. Beträfe es die Programminhalte wäre das ja ok. Aber die Finanzierung aus der Bürgertasche? Und die Bürger haben kein Wahlrecht, sondern müssen schlucken, was der ÖRR vorschlägt und die KEF absegnet? Die LT müssen dann zustimmen. Ein Witz über den Begriff Unabhängigkeit.
Das BVerfGE nennt zwei Gründe, warum die LT – und nur als einstimmig – Gebühren ablehnen können: Angemessene Belastung der Rundfunkteilnehmer und später Strukturreform oder Reduzierung von Programmen.
Im Grunde ist die Geldverschwendung, wie sie beim ÖRR erfolgt durch verschleierte Geldverwendung, hohe Gehälter, Büroausstattung oder das Eigentum von Immobilien schon der erste Grund gegen die Rundfunkgebühren. Aber wer sollte genügend Informationen sammeln können, damit das BVerfGE zustimmen würde? Strukturreform? Wahrscheinlich auch schwierig, eine solche verfassungskonform zu strukturieren. Bleibt also nur die Reduzierung von Programmen. Und darunter fallen mit Sicherheit nicht die Sender und Sendungen mit Propaganda“information“.
Vorschlag zur Güte: Ministerpräsidenten und -präsidentinnen.
Und wo nicht möglich, wie z.B. bei Intendanten, da „Die Intendantenschaft“.
Ich schreib auch nicht mehr wie früher „Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so sehr hab ich vom Gendern die Nase voll.
Jetzt schreib ich „Liebe Mitarbeiterschaft“.
Hör sich ein bißchen an wie Dienstschaft, Buhlschaft oder Frauenmannschaft.
Oder „Ungewollte Schwangerschaft“.
Selber schuld.
„Andreas Bovenschulte (SPD) wies darauf hin, dass die Beitragserhöhung aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich sei“. Das, bitte schön, muss mir mal jemand erklären. Verstehe ich nicht. Wo ist hier der verfassungsrechtliche Grund, wo doch der ÖRR seinem verfassungsmäßigen Auftrag gar nicht mehr nachkommt?!
In der heutigen Zeit braucht kein vernünftiger Mensch dieses staatliche Pay TV. Wer das sehen oder hören möchte, kann gerne sein sauer verdienesGeld dafür ausgeben. Privatisieren und sich dem Markt bzw. Wettbewerb stellen, wie alle anderen Privaten auch. Wahrscheinlich ist dann Schluss mit diesem Mist.
Möglicherweise verschiebt sich das bis nach der BT-Wahl 2025, so wegen Öl ins Feuer gießen.
Kaum. Denn der aktuelle Beitrag gilt bis Ende 2024. Ab Januar 2025 muss ein neuer her.
Das BVerfGE musste zuletzt über die Erhöhung zum 1. Januar 2021 entschieden. Das Urteil erging im Juli 2021. Das Gericht war großzügig. Der Erhöhung musste zugestimmt werden. Es war großzügig mit dem Satz: „Von einer Anordnung der rückwirkenden Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 wird abgesehen.“
Da müsste über die Erhöhung nach dem 28. September 2025 entschieden werden. Na ja, wenn Klagen spät genug eingereicht werden – gibt es da Fristen? Und der Beitrag müsste Wahlthema für den Bundestag werden. der ÖRR ist aber kein Bundesthema. Er fällt in die Zuständigkeiten der Länder.
Der polit-mediale Komplext ist mehr auf seine Propagandaanstalten angewiesen als jemals zuvor, die Erhöhung der Propagandazwangsabgabe ist daher nur eine Frage der Zeit.
In meiner Kindheit und Jugendzeit (1960er – 1970er) gab es auf den ÖRR sehr viele gute Bildungsprogramme, die ich mir gerne anschaute.
Beispiel: Am Sonntagmorgen lief auf der ARD ein Englischkurs!
Leider wollte die Mehrheit der Zuschauer solche Sendungen nicht sehen. In der Folge wurden die Sendungen immer seichter und anspruchsloser.
Was viele jüngere Leser vielleicht nicht wissen ist die Tatsache, dass es damals nur die ARD und das ZDF gab. Später kamen dann die dritten Programme hinzu. Und um 23 Uhr war Sendeschluss. Danach gab es nur Flimmern auf der Mattscheibe.
Früh am Morgen, ab 6 Uhr, lief nur ein Testbild, damit Radio- und Fernsehtechniker notwendige Reparaturen an Fernsehern durchführen konnten.
Also nix mit Morgenmagazin etc….
Abwarten, was davon übrigbleibt!
Die politisch-ideologische Okkupation des ÖRR durch die „guten“ Demokraten und die Woken bleibt von den Reförmchen unbehelligt.
Und so wird es auch mit allen anderen nach grundlegenden Reformen schreienden Bereichen werden.
Weitreichende Reform?
Mir geht das nicht tief genug. Grundversorgung sieht für mich anders aus. Da reichen1-2 Sender. So wie es zu Adenauers Zeiten gewesen war. Das Schlaraffenland ÖRR muss trocken gelegt werden. Fest angestellte Mitarbeiter von 30000 runter auf 3000. Und weg mit den dutzenden Sinfonieorchestern und Chören und Bibabo. Wenn am Ende 2,50€ im Monat Kosten für den GEZ-Zahler anstehen, ist das Ziel erreicht. Ich sage es nochmal. Wir reden von Grundversorgung. Nichts anderes steht im Rundfunkstaatsvertag. Und wem das nicht gefällt, okay, ganz weg. In anderen Ländern geht das auch und die Leute sind auch nicht schlauer oder dümmer.
Da der ÖRR ohnehin auf allen Sendern dasselbe ausstrahlt, reicht ein einziger Sender aus, Sendezeit von 17.00 bis 21.00 Uhr. Und Sie haben Recht: Dann kann man es auch gleich vollständig beenden
Und ich brauche auch nicht für teures Geld in jeder tieferen Pfütze weltweit einen oder mehrere Reporter platziert sehen, die mir erzählen, es habe der Klimawandel wieder entsetzlich zugeschlagen und es sei dramatischer denn je seit Beginn der Schöpfung und es komme noch viel katastrophaleres auf uns zu.
Viele Menschen glauben, dass die Privaten kostenlos seien.
Auf den ersten Blick stimmt das.
Wenn man jedoch genauer hinschaut, stellt man fest, dass die Kosten der Werbung für Produkte in eben diese Produkte eingepreist werden.
Die Kosten für eine Werbeminute im TV variieren stark je nach Sender, Uhrzeit und Popularität der Sendung. Hier sind einige Beispiele und Faktoren, die den Preis beeinflussen:
Hauptsendezeit: Während der Prime Time (meist zwischen 19 und 22 Uhr) sind die Preise am höchsten, da die Zuschauerzahlen hier am größten sind. In Deutschland können die Kosten pro Minute in der Prime Time bei großen Sendern wie RTL, ProSieben oder ZDF zwischen 20.000 und 100.000 Euro liegen. Bei beliebten Shows wie der Bundesliga, großen Events oder Shows wie „The Voice“ oder „Tatort“ können sie sogar noch höher sein.
Große Sportereignisse und Shows: Während des Super Bowls in den USA kostet ein 30-Sekunden-Spot mittlerweile über 7 Millionen Dollar. In Deutschland liegen die Spitzenpreise für besonders beliebte Formate wie die Bundesliga oder internationale Events wie die Fußball-Weltmeisterschaft oft im Bereich von 100.000 bis 300.000 Euro pro Minute.
Trotzdem braucht man dann nicht auch noch x Intendanten mit astronomischen Einkommen.
Auch der Staatsfunk lebt von Werbe-Millionen.
Eigentlich ist es doch eine Binsenweisheit die jedem einigermaßen aufmerksamen Menschen geläufig sein sollte: Die Kosten für die Bewerbung eines Produktes sind fester Bestandteil des Verkaufspreises! Es ist völlig egal wann wo und zu welcher Tageszeit ein Produkt beworben wird, die Kosten dafür sind im Preis für das Produkt enthalten.
Fakeargument!
Werbung wird deshalb geschaltet, um die Umsatzzahlen zu erhöhen damit aufgrund der Skaleneffekte die Herstellung günstiger wird oder man begnügt sich mit weniger Gewinnspanne, um trotzdem mehr Gewinn zu erzielen.
Im Umkehrschluss müsste jeder, der auf Werbung verzichtet, sein Produkt günstiger anbieten können. Ist das so? Ich kenne keine Produktkalkulation, in der Werbungskosten berücksichtigt werden.
Sag bloß.
Wenn man sich das Programm anschaut, das einem täglich für viel Geld serviert wird, dann kann die Hälfte der Programme weg. Schon am frühen Vormittag die Krimis ohne die offensichtlich manche Leute nicht leben können. Und das zieht sich dann über den ganzen Tag hin. Am Abend und in der Nacht kommen dann häufig gleich auf 3, 4 oder gar 5 Regionalsendern unterschiedliche Krimis. Fällt am Sonntagabend die „Talkshow“ aus (es ist ja in Wirklichkeit eine Showveranstaltung und keine kontroverse Diskussionsrunde), dann kommt nach dem Krimi um 20:15 gleich der nächste – schließlich muss ja das Programm gefüllt werden. Mir ist übrigens nicht bekannt, dass im Staatsvertrag steht, dass die öffentlichen Anstalten jeden Tag Gewalt und Verbrechen in die Wohnzimmer senden müssen. Neben dieser Tatsache werden die Anstalten auch ihrer objektiven Berichterstattung nicht gerecht. Man muss sich nur anschauen, wer da ständig interviewt wird und wer in den Talkshows abhängt. An erster Stelle gehört jedoch ARDalpha abgeschafft. Da wird fast lückenlos dumpfe Propaganda gesendet die einen übel werden lässt. Und das, ohne dass jemand mit kritischem Sachverstand zu Wort kommt. Weg damit. Genauso mit One, wo Material, das auf anderen Sendern bereits unters Volk gebracht wurde, noch einmal recycelt wird.
Freieillig würde ich keinen Cent Rundfunkbeitrag bezahlen.
Ich sehe das entspannter.
Manche Angebote sind wirklich gut.
Und dafür zahle ich gerne, denn das Senden von guten internationalen Spielfilmen kostet GEMA-Gebühren. Und das nicht zu knapp.
Es gibt auch gute Dokus. Allerdings sollte man dabei immer schauen, wer sie produziert hat. Und nicht vergessen: Gehirn nicht ausschalten.
Wieso sollte ich für den Kinobesuch meines Nachbarn mitzahlen? Wer Filme ansehen will, sollte sich welche ausleihen oder kaufen. das Netz ist voller Angebote.
Der Abzockverein GEMA kann auch gleich mit weg, ehe noch selbst das kleinste Dorffest unbezahlbar wird.
Es ist schon sehr merkwürdig dieser zwangsfinanzierte Laden. Da sitzen an der Spitze jede Menge Günjstlinge und stopfen sich die Taschen auf eine unverschämte art und Weise voll. Von den überbordenden Pensionen im Vergleich zur Normalbevölkerung ganz zu schweigen. Von Denjenigen die diesen Gebührenmoloch erschaffen haben ganz zu schweigen. Die sind ja auch auf der Nehmerseite. Wie lange wollen sich dies die Zwangsabgezockten noch gefallen lassen. Wenn man bedenkt dass ca. 60% dieser gebühren als Versorgungs -und/oder Pensionszahlungen verwendet werden.Jeder, der für sein Enkommen hart arbeiten muß kann dafür kein Verständnis aufbringen. Offenbar ist die momentane Zurückstellung der Gebührenerhöhung der anstehenden Bundestagswahl geschuldet. Den den Mündern von Politikern sehr oft entfleuchdenden Floskel „der hart arbeitende Bürger“ würde die Gebührenerhöhungsorgie widersprechen. Dies zu vermeiden ist dieses Theater geschuldet.Nach der Wahl kommt es umso heftiger, wenn falsch gewählt wird.
Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags fällt aus – erstmal….sie wird aber kommen! Warum wird es nach jeder reform immer teurer in deutschland? Sinn einer reform ist es doch auch das ganze günstiger zu machen. Selbst mit der hälfte wäre der örr immer noch eine hohe belastung für die bürger und würde mehr bringen (produzieren, kosten) als wirklich nötig wäre. So sind zb die ganzen unterhaltungssendungen sendungen des örr heute als grundversorgung nicht mehr nötig.
Die deutliche Reduktion in vielen Bereichen geht für mich tatsächlich in die richtige Richtung, mir aber nicht weit genug.
Ganz einfach: kulturelle Kernaufgaben definieren und in ein schlankes Senderkorsett (gerne nur einer) packen. Alles andere dürfen sie dann gerne als Privatsender weiter vertreiben – sofern jemand (freiwillig) dafür bezahlt.