Die Diskussion um Trusted Flagger, die neuen Blogwarte des Internets, lässt die Fronten verhärten und fördert neue, unerwartete Allianzen zu Tage. Denn während Klaus Müller von vielen Seiten unter Beschuss steht, ließ es sich die ZEIT nicht nehmen, all jene, die Kritik am System der Trusted Flagger äußern, als Rechtspopulisten zu diffamieren – und schloss dabei womöglich unwissend sogar eigene Kollegen mit ein.
Vor allem sind es aber, wie selbst die Süddeutsche Zeitung zugab, Verfassungsrechtler, Rechtsanwälte und sogar grüne Politiker, die Kritik an der deutschen Umsetzung des DSA äußerten. Da diese nun aber die Kritik aus dem rechten Lager bestätigen, müssen sie naturwüchsig über denselben Kamm geschert werden.
Denn, so ein Politiker der Grünen laut Süddeutsche: Die Konstellation, in der ein grüner Politiker wie Klaus Müller Leiter der Bundesnetzagentur, die weisungsgebunden an das grüne Wirtschaftsministerium ist, und zugleich auch noch Chefkoordinator der Umsetzung des DSA in Deutschland ist, sei “unglücklich” und entspräche nur bedingt der Forderung nach politischer Neutralität für diese zentrale Funktion. No shit, Sherlock. Da hilft es auch nur wenig, darauf zu verweisen, dass die Meldestelle REspect! auch unter Kanzlerin Merkel bereits auf Staatskosten durchgefüttert wurde.
Verfassungsrechtler, FDPler, ZEIT-Redakteure: Alles Rechte
Es drängen sich in Folge der Berichterstattung der SZ auch beiläufig andere Fragen auf. Dass die Meldestelle REspect! alleine keine Löschung einfordern könne, ist nur ein geringer Trost angesichts eines real existierenden, stillschweigenden Abkommens zwischen den Meldern und Internetplattformen, die im Falle des Zweifels lieber zu viel löschen, anstatt es auf eine Klage ankommen zu lassen. Wenn dann aber die Prüfung der Meldungen nicht nur von juristisch geschulten Mitarbeitern erfolgt, sondern auch von Religions- und Sozialpädagogen, dann dürften mehr als leise Zweifel an dem System angebracht sein.
Solche äußerte auch der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki, der die Meldestelle als „grüne Zensuranstalt, die den Meinungskorridor einseitg einschränkt“ bezeichnete. Geht es nach der ZEIT, ist Kubicki also ein klassischer Rechter. Aber gut, das war er wohl bereits ab dem Zeitpunkt, an dem er sich erstmals skeptisch gegenüber der Impfpflicht geäußert hatte. Da hätte er sich die Umfallerei nach der Wahl dann auch sparen können.
Aber auch der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner darf sich fortan mit seiner Kritik am Leitfaden der Bundesnetzagentur zu den Trusted Flaggern ins rechte Eck stellen. Der von Lindner exemplarisch auf X angeführte Anhang dieses Leitfadens, in dem eine „Liste der Bereiche mit unzulässigen Inhalten“ aufgeführt wird, umfasst nicht nur den beliebten Gummibegriff „Hassrede“, sondern führt in allen Kategorien auch noch den Unterpunkt „Andere“ auf, sodass einer jederzeitigen Verschiebung der Diskursgrenzen Tür und Tor geöffnet werden.
Schlechte Absprachen herrschen in diesen wirren Zeiten aber scheinbar bei der ZEIT, denn während in einem Artikel Stimmung gegen die Rechtspopulisten gemacht wurde, die lediglich alle weiter im Internet behelligen wollen, äußerte sich selbst der ZEIT-Redakteur Jochen Bittner kritisch zur Aussage von Klaus Müller, man könne mit Hilfe der Trusted Flagger „illegale Inhalte, Hass und Fake News […] sehr schnell und ohne bürokratische Hürde“ entfernen, da diese Aussage „offenkundig verfassungswidrig“ sei. Denn sie impliziere, so Bittner, „dass neben illegalen Inhalten auch legale Inhalte entfernt werden können“. Nebenbei kann sich Müller dabei auch nicht auf den DSA ausreden, denn die irische Medienaufsicht, die für die großen Plattformen in der EU zuständig ist, trifft die Unterscheidung in legale und illegale Inhalte sehr wohl.
Die Staatsnähe der Nichtstaatlichen
Der Elefant im Raum bleibt aber die, von Verfassungsrechtlern wie Laien deutlich erkennbare, Verschleierung der Staatsnähe der Meldestelle REspect!. Damit ist diese Meldestelle auch nicht alleine, denn es gibt sowohl staatliche als auch private Meldestellen, die sich auf den ersten Blick (und manchmal auch auf den zweiten, oder dritten …) nur kaum von ihren jeweiligen Pendants unterscheiden. Auch scheinen sie immer wieder in den gleichen Netzwerken auf. So war die Meldestelle REspect! (privat) schon vor ihrer Beförderung zum Trusted Flagger ein offizieller Kooperationspartner der Zentralen Meldestelle (staatlich) für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) des Bundeskriminalamtes (BKA). Wie effizient sich dies gestaltet, erfährt man vom BKA selbst. So schreibt das ZMI BKA auf seiner eigenen Website, dass man sich erst, als von den „Telemediendienstanbietern keine entsprechenden Meldungen“ kamen, dazu entschloss, mit privaten Meldestellen wie REspect! zusammenzuarbeiten.
Nicht ohne den gewünschten Erfolg, wie es scheint, denn andernorts prahlt man wiederum damit, dass laut BKA-Statistik von den 30.000 im Zeitraum Juni 2021 bis Juni 2024 eingegangenen Meldungen durch Meldestellen wie REspect! 84 Prozent strafrechtlich relevant wären. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 16 Prozent der Meldungen – oder anders gesagt: jede sechste Meldung (sic!) – strafrechtlich nicht relevant sind. Aufgrund der vorherrschenden Praxis von Internetplattformen aber, im Zweifel vorsorglich zu löschen, dürfte dieser Wert auch im Zeitalter der DSA-Blogwarte wohl kaum absinken.
https://twitter.com/Gedanken_Denker/status/1846127861901525404
Im Gegenteil, es ist zu befürchten, dass sich mit der Einführung der Trusted Flagger dieses Phänomen noch steigert. Wie anfällig Deutschland dafür ist, zeigt eine einfache, aber traurige Statistik, die im Rahmen des DSA-Transparenzreports für Facebook veröffentlicht wurde. Denn im Zeitraum vom 25. April 2023 bis zum 30. September 2023 stellten deutsche Behörden alleine 604 der insgesamt 666 Auskunftsanfragen an Facebook, gefolgt von lediglich 37 solcher Anfragen aus Litauen. Es offenbart sich damit eine in Deutschland vorherrschende, beklemmende Lust an der Kontrolle Anderer, eine Freude an der Denunziation, die noch vor wenigen Jahren der Vergangenheit anzugehören schien, die aber nicht erst seit der Einführung der Trusted Flagger quicklebendig zu sein scheint.
„Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 16 Prozent der Meldungen – oder anders gesagt: jede sechste Meldung (sic!) – strafrechtlich nicht relevant sind.“
Zusatzfrage zum Umkehrschluss: Wie viele der strafrechtlich nicht relevanten Meldungen betreffen z. B. Meldungen zu links/grünen Hassreden?
Könnte es nicht sein, dass man derartige Hassreden generell nicht als strafrechtlich relevant wertet? Und wenn ja, wie hoch ist dieser Anteil an den gemeldeten, strafrechtlich irrelevanten Meldungen insgesamt?
Mein alternativer Umkehrschluss unter der Annahme, bei den nicht als strafrechtlich gewerteten Meldungen handele es sich um Meldungen gegen rot/grüne Hassreden, ist keineswegs, dass es sich dann um unqualifiziert Meldungen handeln würde, sondern um ungleiche Behandlungen, respektive das bewusste Zulassen von Hassreden.
Unter dieser Perspektive kann gefolgert werden, dass, je mehr Meldungen betreffend rot/grüner Hassreden erstattet werden, prozentual die Quote falsch eingereihter Meldungen steigt?
Tja, Trusted Flagger gab es ja auch in der DDR. Die hatten nur einen anderen Namen und waren ein Ministerium.
Ist eine Klage vor dem Verfassungsgericht gegen die Grüne Zensurbehörde möglich oder müsste jeder Betroffene seinen Fall einzeln vor Gericht bringen?
Ich schließe mich jeder Sammelklage an.
Auf YouTube gibt es ein Video (Dumm wie Sch… – Du wählst die AfD?).
Dieses Video habe ich 2x YouTube als Hassrede gemeldet – nix passiert.
Ich habe es dann vor etwa einer Woche als Hassrede bei REspekt! gemeldet – nix passiert.
Wenn ich ein entsprechendes Video über Grünen-Wähler machen würde, wäre es keine Stunde Online, mein Account wäre gesperrt und ich hätte eine Anzeige am Hals.
Aber hier wird ja wieder gegen die „richtigen“ gehetzt.
Ich bin am überlegen, ob ich gegen diesen YouTuber Anzeige wegen Beleidigung und Volksverhetzung erstatte.
Mach. Sollen sie die Saat einfahren, die sie selbst gesät haben!
Das Video von Deluxe Entertainment GD Productions mit diesem ach so tollen gedichteten Text (habe es gerade mal gesucht und angeschaut) ist sicherlich beleidigend („Sogar ein Stück Holz ist schlauer als du“) und m. E. hetzend, ich vermute aber, die Ansprache an einen unbestimmten anonymen AfD-Wähler („Du“), der auf ganzer Linie ich sage mal „doof“ und menschenfeindlich ist, ist schwer juristisch zu fassen.
Für eine Beleidigungsklage fehlt m. W. die höchstpersönliche Ansprache, Sie selbst müssen die ehrverletzende und abwertende Meinungsäußerung auf sich beziehen, gemeint sein, um sich beleidigt zu fühlen.
… Mit der Volksverhetzung ist das so eine Sache. Ich selbst würde das Video ja durchaus unter den Begriff stellen wollen, denn das Video repräsentiert eine pauschale, extensive, böswillige Wählerbeschimpfung und -degradierung,
[ (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, …“).
aber ob ein Gericht das so sieht? Keine Ahnung. Finden Sie es heraus.
P.S. Interessant wäre zu wissen, wer konkret hinter GD Productions Deluxe Entertainment (hat einen eigenen YouTube-Kanal) steckt.
Deutlicher kann die Blockwartmentalität im Ökofaschismus kaum noch sichtbar werden! Das ganze Gehabe erinnert leider fatal an überwunden geglaubte Stadi-Methoden…
„Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Bundesnetzagentur, „
„Zweifel an der Unabhängigkeit staatlich geförderter „privater“ Meldestellen wie „REspect!“.
jetzt erst? Ernsthaft?! Was ist nur in unserem Land los?
Es ist muessig, sich ueber die Inhalte und das Verfahren zu beklagen. Natuerlich haelt beides rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem GG nicht einmal ansatzweise stand. Um nur zwei Aspekte herauszugreifen : Zum einen greift materiell das Unbestimmheitsverbot, nur als Stichwort “ andere“, zum anderen wird die Rechtsschutzgarantie vorsichtig formuliert umgangen. Der „Staat“ , umfassend gekapert von antidemokratischen Elementen, wird zum Taeter. Es geht nicht um Recht, sondern Macht. In Sch’land ist das ein schwieriges, weil offenkundig schwer zu begreifendes Thema. Noch einmal zum Mischreiben : Es geht den totalitaeren Transformatoren nicht “ nur“ um die Meinungsfreiheit, sondern die „Konstruktion“ eines “ neuen“ Untertanen und damit auch um die Konstruktion der passenden Masse an Objekten. Natuerlich soll dieses Objekt nicht nur das Richtige oder sonst gar nichts meinen, sondern auch und vor allem das Richtige oder gar nichts denken. Keine Ahnung, warum die etwa 100, vor allem in den USA ausgebrueteten Manipulations – und Konstruktionsmethoden, deren Wirksamkeit ueber die Jahrzehnte verbessert und durchaus erfolgreich ist, beharrlich verdraengt wird. Die Taeter eskalieren lediglich, wenn sie den “ weichen“ Methoden nun handfestere hinzufügen. Der naechste Schritt wird der “ staatliche“ Zugriff sein, die Separierung, Umerziehung und fuer harte Renintente auch andere Mittel. Handbuch des dann nicht mehr so soften Totalitarismus, Teil 1. Warum man sich auch unter den etwas Kluegeren bemüht, dieses Treiben nicht als Teil oder Schritt eines Prozesses zu begreifen, obwohl man immer wieder auf bestimmte Autoren rekurriert, ist nur noch psychologisch zu erklären. Man verweist zutreffend auf die Hellsichtigen, bleibt aber beharrlich im noergelnden Verdraengungsmodus. Das Endziel, ein durchaus passender Begriff, ist es, an dem die Taeter und ihre Helfer arbeiten. Sehr wahrscheinlich mit “ hoechstrichterlicher“ Hilfe uebrigens. Dass nur! die AfD dabei stört, ist nun wahrlich leicht zu verstehen. Und die Ueberraschung ueber den Eifer in diesem Land, wenn es um genau diese Phaenomene geht, erstaunt immer wieder. Wie schon mehrfach geschrieben : Wenn ich die Pläne der Transformatoren haette, wuerde ich mit Sch’land und seiner Gesellschaft beginnen. Nirgendwo in den westlichen „Demokratien“ sind saemtliche Bedingungen, nicht zufaellig uebrigens, idealer als hier. Da passt, jedenfalls im Westteil Alles, das System, die Strukturen, die Regelungen, die psychokulturelle Verfasstheit, die Neurosen und Stoerungen, die notorischen Anfaelligkeiten ( Mentalitaeten), das totalitaere Element, natuerlich auch die willigen Helfer, um im grossen Experiment mit Sch’land ein Exempel zu statuieren. Widerstand ist nicht zu erwarten bzw mit dem einfachen aber erfolgreich triggernden Ausruf “ rechts“ sofort zu beseitigen. Wenn der Machthaber ruft, ist der Deutsche vorne und mustergültig dabei. Er will ja nicht wieder unangenehm auffallen und hat Einiges zu kompensieren. Die einzige Frage fuer die supranationalen Transformatoren ist, ob und inwieweit die anderen, “ richtigen“ Nationen und ihre national orientierten Ethnien noch mitmachen. Teilweise sieht es gut aus, aber das, was in Sch’land laeuft, koennte entgegen der Annahme der Taeter massiv abschreckend wirken. Insoweit koennte die Umsetzung des Plans unfreiwillig ausgerechnet aufgrund des Verhaltens des demokratieunwilligen und unfaehigen Musterschuelers Michel stocken. Das wird “ uns“ leider nicht helfen, denn das Merkelkartell zieht es durch. “ Wir“ waehlen die CDU und damit “ richtig“, weil mittig, glauben wir. Und die „Mitte“ ist immer gut, selbst die totalitaere, besser als die nicht totalitaere Rechte.
Die hatten 2020 schon beschlossen, 1.000.000.000.00 Euro in das Projekt gegen Rechts zu stecken – und das, was uns jetzt verfolgt, ist daraus wohl geworden: Was jetzt? / Maßnahmenpaket der Bundesregierung: Eine Milliarde gegen Rechtsextremismus25. November 2020 https://www.zeit.de/politik/2020-11/rechtsextremismus-massnahmenpaket-bundesregierung-praevention-nachrichtenpodcast
„Eine Milliarde Euro gegen rechts. Eine Milliarde. Und den Pflegern? Klatscht man zu. Und den Gastronomen? Sagt man, sie sollen eben bis Dezember oder Januar Abholung anbieten. Und den kleinen Selbstständigen? Zahlt man paar tausend Euro. Usw. Wahnsinn.“ https://x.com/benedikt_kaiser/status/1331609556020039680
Und hier die Verantwortlichen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw11-de-rechtsextremismus-685582
Die Ampel ist eindeutig in der Frage der Meinungsfreiheit ein Regime der Verfassungsdiskriminierung. Allein die Tatsache, wer an den Rechnern sitzt, dann sieht man junge Leute um die knapp über 20 J., die sich gerne für das neue iPhone ein paar Euros verdienen wollen und kaum die Reife, weder intellektuell, noch moralisch haben, aber sicherlich Freude am Beruf des faschistoid-konnotierten Blockwarts, a la Stasi und allen diktatorischen Staaten haben. Dem Regime sind charakterliche wie intellektuelle Defizite völlig egal, wenn es darum geht ihre Macht durch Einschränkung der Meinungsfreiheit zu zementieren.
Und wenn ein Muslim der Chef von REspect ist, einer, der in Kairo an einer Universität für Islamwissenschaften studiert hat, die eindeutig den politischen Islam der Muslimbrüder vertritt, dann ist für mich eines klar:
Dieses Regime muss weg! Sie will nicht nur die Meinungsfreiheit abschaffen, sondern gleich das GG, das zum Schutz der Bürger gegen die Übergriffigkeit des Staates eigentlich gedacht war.
Hat man schon einmal begonnen zu recherchieren, wie der Mann aus Kairo es überhaupt in diese Position schaffen konnte? Welche Auswahlkriterien waren da vorgegeben – und welche Kompetenzen benötigt?
Wer hat sich noch beworben – oder war das ausgeschriebene Stellenangebot mit Profil ein vollkommen auf den Islamgelehrten Ahmed Gaafar zugeschnittenes?
Wer war in das Bewerbungs- und Auswahlverfahren involviert – und wer hat entschieden, solchen an die Spitze einer „Jugendstiftung“ zu stellen?
Oder läuft das in solchem Bereich inzwischen alles vollkommen anders – und man ist dabei, sich bereits selbst zu installieren?
Und was soll in Deutschland einer, der sich zwar mit der Scharia intensivst auseinander gesetzt hat und diese auch als alleiniges Gesetz seiner Ideologie auf ewig anzuerkennen hat – in Deutschland – wo doch unsere Gesetze Gültigkeit haben sollen?
Wiki hat er immer noch keines – aber bei nius ist einiges zu erfahren: https://www.nius.de/news/direktor-von-trusted-flagger-respect-das-ist-der-islamgelehrte-ahmed-gaafar-deutschlands-oberster-zensor/742b4015-8b85-441e-a137-f3f4f26d7d89
Und die Stuttgarter Zeitung schreibt schon 2023 – wobei die Bildauswahl fragwürdig bleibt: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.meldestelle-in-sersheim-hetze-gegen-juden-nimmt-am-pogrom-gedenktag-schlagartig-zu.8f7686e6-7a2d-4de2-a731-74f1136e0fb1.html
Da hüllt sich Müller von der Bundesnetzagentur in Schweigen. Die Auswahlkriterien sind offenbar unter Verschluss. Man bekommt von dort keine Auskunft. Noch nicht einmal eine pauschale Antwort.
Das Ganze lässt natürlich vielfältigen Raum für Spekulationen.
Alleine das ist doch einer Demokratie vollkommen unwürdig!
Wie kann ein grüner Müller solches bestimmen – und erst, wenn jemand klagt, mit der Wahrheit herausrücken?
Die Frage ist leicht zu beantworten: Das nennt sich Dreistigkeit.
Zitat: „Die Meldestelle REspect! ist eine Maßnahme der Jugendstiftung Baden-Württemberg im Demokratiezentrum Baden-Württemberg in Kooperation mit der Bayerischen Staatsregierung. Das Demokratiezentrum wird gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat, durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.“ Eigentlich ist die formal-finanzielle Zugehörigkeit der inzwischen boomenden (halb-)„privaten“ Meldestellen zum Staat ja nicht allein ausschlaggebend. Entscheider ist die ideologische Verknüpfung durch in Grenzen interpretationsfähige abstrakte Zuschreibungen wie „Hassrede“, „illegale Inhalte und Fake News“.
Den „Erfolg, … dass laut BKA-Statistik von den 30.000 (genau 29.200) im Zeitraum Juni 2021 bis Juni 2024 eingegangenen Meldungen durch Meldestellen wie REspect! 84 Prozent strafrechtlich relevant wären“ – das wären grob 8.100 bis 8.200 pro Jahr –, sollte man m.E. nicht nur mit den 16 Prozent verbliebenen Falschmeldungen etwas relativieren.
Wenn allein REspect, eine von mehreren Meldestellen, seit 2017 (!) laut Website an die 74.600 Meldungen verzeichnete, davon gut 20.800 erfolgte Anzeigen, legt das nahe, dass von der Gesamtheit aller bei den beteiligten Meldestellen aufgelaufenen Hinweise die Mehrheit mutmaßlich nicht justiziabel und damit in Anzeigen umzumünzen war. Auf der BKA-Seite werden als derzeit meldende Stellen neben REspect „HessenGegenHetze“, die Landesmedienanstalten der Bundesländer sowie die Generalstaatsanwaltschaften München und Frankfurt am Main aufgeführt. Unklar bleibt auch, was konkret hinter den „84 Prozent strafrechtlich relevanten Meldungen“ steckt, welche Strafen hier ggf. für welchen Tatbestand gegeben wurden. Genannt werden auf der Website als häufigste Straftatbestände: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§ 188 StGB). Es wäre interessant zu wissen, welche Anteile die einzelnen Straftatbestände haben und ob überall klar Tatverdächtige auszumachen waren.
Grundsätzlich ändert das WIE der Ausführung von Vorschriften nichts daran, dass mindestens eine Grundrechtsbindung bestehen bleibt. Entscheidend ist, OB die Grundlagen des Tätigwerdens öffentlich-rechtlicher Natur sind.
(Zweistufentheorie etc. pp.)
Betroffenen kann nur geraten werden, gegen die Flagger-Unternehmen straf- und zivilrechtlich vorzugehen UND gegen die Behörde (BNA) so, als hätte diese einen belastenden Verwaltungsakt erlassen. Schon in der 1. Instanz ist in allen Verfahren die Grundrechtsverletzung geltend zu machen.
Häufen sich Klagen gegen Flagger-Unternehmen, die ein Verein sind, kann – nach Sammlung zahlreicher Beweise – ein Vereinsverbot betrieben werden, anderenfalls ein Gewerbeuntersagungsverfahren.
Betroffene sind übrigens auch Nicht-Poster, da ihnen das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung vorenthalten wird.
Klagen muß der Betroffene vor dem Zivilgericht gegen die Plattform, weil mit ihr ein Vertrag besteht. Gegen den Flagger gibt es nur Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf usw., wahrscheinlich wiederum vor den Zivilgerichten. Der Sinn der Konstruktion ist die Verschleierung hoheitlichen Handelns und die Verweigerung eines effektiven Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten. Dies verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.
In dem Vertrag steht, dass die Veröffentlichung und Löschung von Beiträgen freibleibend ist. Im übrigen: Wenn Ihnen einer bei einem Konzertbesuch eins auf die Nase gibt, verklagen sie dann den Konzertveranstalter, weil sie ja nur mit dem einen Vertrag haben?
Und ja, es wird versucht, einen hoheitlichen Verwaltungsakt privatrechtlich zu verschleiern. Ich werbe nun dafür, zu verstehen (und zu nutzen), dass das nicht geht, denn auf den Umstand, in welcher Form (wie) das geschieht, kommt es letztendlich nicht an, wenn es inhaltlich (ob) nun einmal Öffentlichem Recht entspringt. Wir haben das genauso zum Beispiel bei vielen Stadtwerken: Auch wenn die privatrechtlich geführt sind, sind die öffentlich-rechtlichen Gebühren zu zahlen und es verbleibt auch die Bindung an Grundrechte. Das ist seit sehr vielen Jahrzehnten gesicherte Rechtslehre.
Grüne Sprache : deutsche Übersetzung
Trusted Flagger : vertrauenswürdiger Spitzel
Meldeportal : staatlicher Online-Pranger
Kampf gegen Desinformation : Schreibverbot im Internet
Kampf gegen Fake News : Verbot nichtstaatlicher, alternativer Information
Nicht strafbare Inhalte : Kritik an der Regierung, eigene Meinung
DSA : Überwachung der Bürger als „Dienst“ der EU. Vgl. NSA
Verfolgung nicht strafbarer Inhalte : Jede Meinung kann kriminalisiert werden
Illegale Inhalte können ohne bürokratische Hürden entfernt werden:
Alles kann ohne rechtliche Hürden gelöscht werden (Beweislastumkehr)
Bundesnetzagentur: Amt für Überwachung der öffentlichen Meinung im Internet
Hier werden positiv besetzte Begriffe wie Respekt, Toleranz, Demokratie, Vielfalt (ja, im ursprünglichen Sinn schon positiv) vereinnahmt, um damit die eigene politische Agenda zu maskieren und pauschal als durchweg positiv, unangreifbar, nicht einmal inhaltlich diskussionsfähig darzustellen.
Genau so pauschal werden anderslautende Meinungen mit negativ besetzten Begriffen wie „rechts“, „rechtsextrem“, „Nazi“, „ausländerfeindlich“, „Hass und Hetze“ etc. gerahmt, auch hier soll allein das Etikett wirken, eine inhaltliche Diskussion soll ausbleiben.
Eine inhaltliche Diskussion könnte nämlich zu überraschenden Ergebnissen führen. Das ist alles, aber nicht demokratisch, tolerant, oder respektvoll.
Tja, man hat halt den eigentlich fiktionalen Roman 1984 von George Orwell als Bedienungsanleitung aufgefasst. In dem Buch lernt man bereits, dass man Begrifflichkeiten umdrehen muss.
Bei uns sehen wir nun, dass die sog. demokratischen Parteien demokratiefeindlich agieren. Die vermeintlich demokratiefeindliche AfD fordert dagegen mehr Volksentscheide, möchte also eher die Demokratie verfestigen.
Und man erinnere sich, wer schon alles als rechts oder Nazi bezeichnet wurde:
Wenn also heute linkspopulistische Politiker oder links-grüne Medien jemanden als Rechten beschimpfen, gehe ich einfach davon aus, dass diese Person Recht hat. Somit sind diejenigen, die vor der Abschaffung der Meinungsfreiheit durch staatlich finanzierte Stellen warnen Rechte, weil sie nun einmal mit ihrer Aussage Recht haben.
Es handelt sich hier um eine Art von (antidemokratischen) Trieb, der sich nur noch in „TF“-Fantasien Befriedigung verschaffen kann.
Alle unvoreingenommenen Zeitgenossen ergeht es wie dem Fabrikarbeiter einer Spielzeugfabrik in den 30iger Jahren, der jeden Tag ein anderes, neues Bauteil mit nach Hause nimmt. Zuhause ergeben zusammengesetzt die Teile stets eine Waffe – ein Maschinengewehr. Gruselig – aber doch gaaanz sicher kein Grund zur Beunruhigung!
Kleiner Nebeneffekt der staatlichen Diffamierungs- und Rufschädigungs „NGO“.
Fühlt sich ein Roter oder Grüner „verbal angegriffen“ (Konservative kann man folgenlos beschimpfen) so wird das den „rechten Straftaten“ zugerechnet.
Die „Statistik“ wird entsprechend frisiert was für „eine starke rechte Gefahr“ existieren würde.
Dieses zensurähnliche Gesetz und die wie eine Flut einbrechenden Dokumentations- und Nachweispflichten bezüglich Nachhaltigkeit, CO2, zu deutschen Wünschen passende Lieferketten, deren Nachweis eine Herkulesaufgabe ist, werden in Brüssel beschlossen und in Berlin ohne viele Worte umgesetzt.
Wir haben 2 Regierungen.
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/trusted-flaggers-under-dsa
Unabhaengig meiner persoenliche Meinung zu den Machwerken dsa und dma, es gibt schon gewisse Qualitaetskriterien fuer „trusted flaggers“, die Deutschland zu ignorieren scheint.
Uebrigens ist Herr Mueller in dem System immer letztlich verantwortlich.
Was für `ne Rechtsnatur hat so eine Trusted Flag- Stelle?Strafverfolgung sowie Pönalisierung ist hoheitliche Aufgabe, der Staat kann sich nach allg. Rechtsauffassung nicht durch „Flucht ins Privatrecht“ seiner Verantwortung entziehen.
Sind diese Trusted Flagger jetzt Beliehene oder Verwaltungshelfer? Der Rechtsakt der Meldung an einen Internet- Dienstbetreiber mit der daraus emanierenden Aufforderung zur Löschung – ist das ein Verwaltungsakt?
Wieso ist dieser Rechtsakt nicht wie in jedem anderen Verfahren – strafrechtlicher, privatrechtlicher oder zB disziplinarrechtlicher Natur – überprüfbar, warum gilt da nicht die Unschuldsvermutung? Weshalb muss derjenige, der „gemeldet“ wurde, seine Unschuld beweisen, nicht aber der Staat in überprüfbarer Weise seine Schuld? Warum diese rechtswidrige Beweislastumkehr?
Wer haftet bei Verfolgung Unschuldiger?
Wenn Du als Richter oder Staatsanwalt ein Studium benötigst, einen Vorbereitungsdienst brauchst, bevor Du quasi „auf Probe“ eingestellt wirst, weshalb kann dann jeder Scherge ohne irgendwelche juristische Qualifikation im mit essentiellsten Grundrecht für eine Demokratie – Recht auf freie Meinungsäusserung – herumpfuschen?
Welche rechtlichen Definitionen und Verfahren gibt es um nicht- grundgesetzkonforme Äusserungen justitiabel zu erkennen?
Wieso wird dem Äusserer das Recht auf das so genannte „rechtliche Gehör“ versagt? Wieso wird erst gelöscht, dann die Löschung bekanntgegeben? Welche Äusserung, die nicht unter Beleidigung, üble Nachrede etc (StGB) fällt ist so schlimm, dass sie sofort gelöscht werden muss, ohne rechtssicheres Verfahren, von zweifelhaften Figuren?
Die Sache stinkt. Es ist und bleibt Zensur.
Von den Roten und den Grünen kann man mMn. nichts mehr erwarten, aber dass die FDP bei diesem undemokratischen rechtswidrigen Mist mitmacht… egal, Hauptsache Regierung.
Herr Buck Fiden, unter dem Radar fliegt bisher die Frage der Zertifizierung von Respect. Nach meinen Recherchen ist die Bundesnetzagentur hier Zertifizierer. Der Begriff „Zertifizierer“ ist nicht gesetzlich geschützt, Jeder kann Zertifizierungen ausgeben. Hier wird dem gesetzesgläubigen Bürger eine Seriosität vorgespielt, die tatsächlich nicht besteht. Mit der Bundesnetzagentur als Zertifizierer wird der Bock zum Gärtner gemacht.
Zur Rechtsnatur siehe hier (Zweistufentheorie, ff.): https://rsf.uni-greifswald.de/storages/uni-greifswald/fakultaet/rsf/lehrstuehle/ls-wallerath/buch-allg-verwaltungsrecht/3_Formen_oeffentlichen_Verwaltens.pdf
Die Zwei- Stufentheorie ist in meinen Augen hier nicht einschlägig (durchaus str.)
Es ist die Frage: Kann der Staat (straf-) verfolgende Handlungen sowie auch oräventiv- poenalisierende Massnahmen ohne Rechtsschutz an Private ausgliedern?
Bei der Schwere des Grundrechtseingriffs meine ich: Aufdeckung geht, können „Private“ (deren rechtlicher Status aber dann klar sein sollte) machen, jede weitere Massnahme, im Besonderen das Nötigen von Internetanbietern zur Löschung: Nein, da ist die Anwendung der Zwei- Stufen- Theorie obsolet, besonders unter dem Blickwinkel, dass elementare Prozessprinzipien der Demokratie und der grundgesetzlich- prozessrechtlichen Vorgaben ausgehebelt werden; zu nennen wären zB. die Versagung rechtlichen Gehörs, die Missachtung des Grundsatzes „nulloa poene sine lege“, die verfassungswidrige Einsetzung einer Art „Sondergerichtsbarkeit“ sowie die Beweislastumkehr.
Gerade ein Eingriff in höchster Güter der Demokratie (Meinungsfreiheit/ Meinungspluralismus) bedarf glasklarer, exakt terminierter Regelungen und Begründungen für den Einzelfall. Da darf es keinen Generalverdacht, da darf es keine Wischi- Waschi- Gesetze geben.
Und gerade mit Blick auf unsere Geschichte, also die zwei Diktaturen, die sozialistische im Osten sowie die nationalsozialistische in „Gesamt- Deutschland“ sowie mit Blick auf den preussischen Obrigkeitsstaat DARF es so ein antidemokratisches Wirken nicht mehr geben. Parteimeinung darf nie wieder zu Unterdrückung und Verfolgung, zu Existenzvernichtung etc. führen.
Der DSA und seine Umsetzung in der Bundesrepublik höhlt mMn. so unsere Demokratie und ihr codifiziertes Rechtssystem sowie seine -prinzipien aus.
Habe da keinen Dissenz. Sie beschreiben, wie es sein sollte. Nur ist es halt nicht so. Und der Status Quo ist nun einmal, wie er ist. Weiter oben zeige ich auf, dass man damit nicht gleich rechtlos wird (anders als es die Absicht der Konstrukteure ist) und sich sehr wohl auch im System wehren kann.
Auf der Website von REspect ist zu lesen: „Im Team der Meldestelle REspect! arbeiten Menschen aus verschiedenen Fachrichtungen, also interdisziplinär, zusammen: Wir haben sozialpädagogische, juristische und religionspädagogische Qualifikationen und Ausbildungen.“ Nun fragt man sich natürlich spontan, inwieweit Sozial- und Religionspädagogik dazu befähigen, Aussagen mit deutschem geltendem Recht zu vergleichen. Geleitet wird die Meldestelle seit 2022 von Ahmed Gaafar. „Ahmed Gaafar hat Islamwissenschaften an der Al-Azhar Universität studiert und seine Ausbildung durch die Teilnahme am Emerging Peacemakers Forum der Universität Cambridge sowie einem Masterstudium in Interreligiösen Studien an der Universität Bamberg vertieft. Zusätzlich erwarb er einen Master-Abschluss in Big Data and Business Intelligence von der Universidad Isabel I in Spanien und ist Fellow des Human Fraternity Fellowship an der Georgetown University in den USA.“ (Quelle: blm. de)
Betrachtet man vergangene Zeiten, ist es mit Deutschland vorbei – denn aus Al Andalus ist von damals folgendes überliefert:
„Erst nachdem der Großteil der Iberischen Halbinsel erobert war, kam die arabische Elite; die aus dem umayyadischen Hause treu gebliebenen Kriegern und deren Familien bestand aus dem Nahen Osten (vor allem aus Syrien) nach Spanien, um umgehend die Leitung der Verwaltung und der militärischen Führung zu übernehmen.“ Aus einer Diplomarbeit Arabistik an der Universität Wien, (S. 92): http://othes.univie.ac.at/10204/1/2010-06-03_0417093.pdf
> Es offenbart sich damit eine in Deutschland vorherrschende, beklemmende Lust an der Kontrolle Anderer, eine Freude an der Denunziation, die noch vor wenigen Jahren der Vergangenheit anzugehören schien
Wenn man die Hexenprozesse mit den berüchtigten „Besagungen“ mitzählt, scheint es sich um ein dauerhaftes Phänomen zu handeln. Änderbar wohl nur mit anderen kulturellen Hintergründen großer Bevölkerungsteile.
„Während medial Kritiker des Systems der Trusted Flagger als Rechte diffamiert werden…“ kommt zeitnah die frohe Botschaft, daß man vorankommt mit der Vorbereitung für einen AfD-Verbotsantrag und der grüne CDU-geführte „Verfassungsschutz“ ein neues „Gutachten“ vorlegen wird! Sie legen es echt drauf an!
Kein Wunder, dass sie die Massen derart gegen blau hetzen, wie das insbesondere seit Anfang des Jahres der Fall ist. Bislang ist das, was Röper aus dem Russischen übersetzt, zumeist noch als VT gebrandmarkt – aber man wird es im Auge behalten müssen: Russische Recherche Hat die Bundesregierung einen Plan zur Ausschaltung der AfD?
DEspect! schon unter Kanzlerin Merkel auf Staatskosten durchgefüttert …
Na schau mal einer an.
Was diese „Dame“ nicht so alles für wichtig hielt …
Die Architektin allen staatlichen Übels, möchte man doch nur noch meinen, und peu a peu kommt alles an die Oberfläche.
TF hat nur einen Zweck: Alle unliebsamen Meinungen wider dem linksgrünen Zeitgeist als Hass und Hetze zu markieren , aus dem öffentlichen Diskurs zu entfernen und mit Hilfe staatlicher Organisation und Behörden zu kriminalisieren.
Es ist natürlich pure Pure Zensur, die quasi staatlich gefördert auch an NGO outgesourct ist.
Die Herrschaften des politischen Establishment sind davon überzeugt, dass es ihre Demokratie ist. Also nehmen sie sich das Recht einfach in die Hand, um kritische und unerwünschte Meinungen zu diffamieren. Oder das Recht ans politische Momentum anzupassen
Hier zeigt sich, wie gefährlich parlamentarischen Demokratie sein kann, in der sich Parteienherschaft verfestigen kann, wenn die Korrektive versagen oder mitmachen. Darum braucht es als Korrektiv verbindliche Volksentscheide.
Grundsätzlich gilt in der funktionierenden Demokratie: Es gibt keine privilegierte politische Meinung, auch keinen privilegierten politischen Weg. Alle Parteien und Abgeordneten sind gleich.
„stellten deutsche Behörden alleine 604 der insgesamt 666 Auskunftsanfragen an Facebook“ Kein Wunder, nirgends in EU hat die Regierung solche Angst vor der Opposition, Alternativen Medien usw. und dem Aufdecken und Benennen Ihrer Untaten und Verletzung der demokratischen Grundregeln.