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Geldstrafe gegen NDR verhängt

Wieder zwei Niederlagen für „Correctiv“-Gläubige

von Redaktion

10.10.2024

| Lesedauer: 2 Minuten
Weil sie die Suggestionen von „Correctiv“ für bare Münze nahmen, erleben die Plattform Campact und der NDR Pleiten vor Gericht. Für die ARD-Anstalt ist das besonders peinlich.

Zwei weitere Male setzt sich der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau erfolgreich gegen Falschbehauptungen zur Wehr, die sich auf die manipulativen „Correctiv“-Berichterstattung über ein angebliches „Geheimtreffen“ in Potsdam stützten. Der Erfolg gegen die ARD-Anstalt NDR ist besonders peinlich für den öffentlich-rechtlichen Sender. Denn sie folgte auf eine vorausgegangene Niederlage des NDR vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Das entschied, der Sender dürfe nicht mehr behaupten, dass es auf dem Potsdam-Treffen eine Diskussion über die Ausweisung deutscher Staatsbürger und den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gegeben habe. Anders als „Correctiv“, auf dessen Text sich der NDR bezog, hatte die ARD-Anstalt die Suggestion von der Vertreibung als Tatsache dargestellt.

ES KöNNTE TEUER WERDEN
Neuer Ärger für den NDR wegen Correctiv-Falschbehauptung
Nach der Entscheidung in der zweiten Instanz weigerten sich die NDR-Verantwortlichen allerdings, die Verbreitung der verbotenen Passagen zu unterlassen, sondern änderten nur deren Wortlaut. Deshalb musste die Kölner Kanzlei Höcker, die Vosgerau vertritt, einen ungewöhnlichen Schritt unternehmen: sie stellte beim OLG Hamburg einen so genannten Ordnungsmittelantrag, um den Sender durch eine Drohung mit einer Geldbuße zu bewegen, das Urteil endlich anzuerkennen. Ungewöhnlich deshalb, weil man von einer an einen Staatsvertrag gebundenen öffentlich-rechtlichen Anstalt eigentlich erwarten darf, dass sie ein Gerichtsurteil akzeptiert.

Aber selbst die Androhung einer Strafe brachte den NDR nicht dazu, die Justiz ernst zu nehmen. Deshalb verhängte das OLG nun eine Geldstrafe gegen den NDR in vierstelliger Höhe. Das Gericht bestätigte außerdem, dass der Sender bei seinem Verstoß gegen das Verbot schuldhaft gehandelt habe.
„Dass die Sendeanstalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu seiner Berichterstattung ein Verbot des Oberlandesgerichts Hamburg ignoriert und sogar zum Wiederholungstäter wird, grenzt an Selbstüberschätzung“, kommentiert Höcker-Anwalt Carsten Brennecke den Vorgang: „Das überrascht leider nicht, da bereits im Gerichtsverfahren realitätsfremde Äußerungen seitens des NDR fielen: Es sei zu befürchten, dass der NDR durch ein Verbot in die Kritik gerate. Deshalb sollten sich Gerichte aus Sicht des NDR nicht durch Entscheidungen in eine öffentliche Debatte einmischen. Damit möchte sich der NDR über das Recht stellen und in die öffentliche Debatte zum Potsdam-Treffen ungestraft mit falschen Behauptungen eingreifen.“

FAKE NEWS MIT JURISTISCHEN FOLGEN
ARD und ZDF: erst Falschbehauptung, dann fehlende Einsicht vor Gericht
Sollte der NDR nach der ersten Geldstrafe nicht einlenken, sieht das Recht weitere Strafen bis zur Höhe von 250 000 Euro vor. Die Strafe selbst ist nicht das Entscheidende an der juristischen Niederlage – sondern erstens die Erkenntnis, dass die ARD-Anstalt sich nicht rechtstreu verhält, und zweitens, dass sie Gebührengelder zweckentfremdet, um eine bereits untersagte Falschbehauptung weiter verbreiten zu können. Beides dürfte Rundfunkgebühren-Verweigerern neue Argumente liefern.

Die zweite Gerichtsentscheidung des Landgerichts Hamburg traf die grünen-nahe Plattform „Campact“, nach einer Aussage „eine Kampagnen-Organisation, mit der Menschen entschlossen unsere Demokratie verteidigen“. Unter Demokratieverteidigung verstanden die Aktivisten offenbar auch die Verbreitung von Falschbehauptungen: Im Januar 2024 schrieben sie auf ihrer Website unter Berufung auf „Correctiv“, das Hauptanliegen der Teilnehmer auf dem Potsdam-Treffen sei die „massenhafte Zwangsdeportation von Deutschen mit Migrationsgeschichte“ gewesen, außerdem, dass die Teilnehmer mit einem „Geheimplan“ „Deutschen mit Migrationsgeschichte das Wahlrecht entziehen wollen“. Die Behauptung über den angeblichen Wahlrechtsentzug hatte noch nicht einmal „Correctiv“ selbst aufgestellt. Campact erfand sie kurzerhand dazu.

Campact verwendet übrigens den Slogan „Fakten statt Fake News“. Die Organisation arbeitet auch indirekt mit dem Bundesfamilienministerium als Partner der Aktion „HateAid“ zusammen.

„Auch dieses Verbot belegt, dass Correctiv mit seinen irreführenden Wertungen den Nährboden für Falschmeldungen bereitet hat, sodass unerfahrene und journalistisch schlecht ausgebildete Aktivisten von Campact nicht zwischen Fakt und Fake unterscheiden können“, kommentiert Anwalt Brennecke die Gerichtsentscheidung.

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46 Kommentare

  1. Ganz einfach: egal was „Correctiv“ in den ÖRR einbringt und dafür mal gelegentlich gebremst wird, wir zahlen das mit der Zwangsabgabe. Correctiv kassiert immer.

    Sche.ssegal ob gelogen oder nur ein Quantum Wahrheit dahinter steckt. Bei dem Quantum Wahrheit bin ich schon sehr am zweifeln. Eher wird dieser verlogenen Regierung Scholz zugearbeitet. Wie seinerzeit auch der Abrissbirne namens Merkel. Schließlich wurde Correctiv als NGO von Frau Merkel ins Leben gerufen. Natürlich mit einer fürstlichen Versorgung der Denunzianten dort.

  2. „Ordnungsmittelantrag (…) Ungewöhnlich deshalb, weil man von einer an einen Staatsvertrag gebundenen öffentlich-rechtlichen Anstalt eigentlich erwarten darf, dass sie ein Gerichtsurteil akzeptiert.“

    Eigentlich sollte man von einer ÖRR Anstalt erwarten, daß sie gut recherchiert und ausgewogen berichtet. Wie gesagt: „eigentlich“.

  3. Geldstrafen machen beim ÖRR nur Sinn, wenn die Intendanz das zahlen muss.

  4. Diese Pest von Correctiv und Konsorten ist jetzt über bezahlte Werbespots bereits bei Amazon als Werbeunterbrechung angekommen.

  5. Es ist klar, daß dem NDR „das bißchen Geld“ nicht wehtut. Sie werden lieber die Strafe bezahlen als nachzugeben.
    Was kann denn jetzt weiter dagegen unternommen werden, um die Unterlassung auch DURCHZUSETZEN?

    • Es ist witzlos, den NDR zu einer Geldstrafe zu verdonnern, die der Steuerzahler blecht!
      Nur, wenn es „weh“tut, wird Veränderung erreicht.
      Z.B mit privater Haftung der Verantwortlichen.
      DANN wäre schnell Ruhe im Karton.

  6. „Correctiv“ ist dei verlängerte Werkbank der Faeser, mit der sie ihre kleinen Schweinerein organisiert und umsetzt, so wie bei dem Böhmermann.

    Mit der neuen Regierung müssen auch hier die Geldströme genau geprüft werden, denn es gilt immer noch, folge dem Geld. Dann wird der Missbrauch offensichtlich. Wer an der Börse investieren will, sollte die Papierschredderfirmen nicht unbeobachtet lassen. Die haben nächstes Jahr einen Boom.

  7. Liebe Richter des OLG Hamburg, eine Geldstrafe gegen einen ÖRR ist doch vollkommen wirkungslos. Eine angemessenere Strafe wäre eine Verpflichtung zur Gegendarstellung, 3 Tage lang in allen Nachrichten der Anstalt jeweils eine Minute.

  8. Noch viel zu wenig. Jeder der angeblich neutralen Journalisten, vor allem die im ÖRR einschließlich dem Intendanten sollten Strafen aus ihrem eigenen Säckel bezahlen müssen. Tom Burow wäre vermutlich ruiniert. Macht aber nix.

    • Der Konjunktiv existiert nicht in der Realität. Wenn Sie dem ÖRR und diesen NGOs real das Handwerk legen wollen: Haben Sie nur eine(!) Wahl.

  9. Campact ist so eine Art Verleumderorganisation, die man mieten kann, wenn man jemandem fertigmachen will, sozusagen Mietverleumder.
    In meinem Wahlkreis gabs vor der letzten BTW eine Kampagne gegen CDU Bareiß, weil er angeblich ein „Klimaleugner und Atomfreund“ ist. Sein Konkurrent war übrigens Kretschmann jun., da möge sich jeder seine eigenen Gedanken drüber machen.
    Ich sage nur „Unsere Demokratie, unsere Sturmabteilung“

  10. Dem NDR ist da gar nix peinlich. Die fühlen sich noch geehrt, wie Nachwuchs-Antifanten, wenn erstmals ihre Personalien aufgenommen werden.

  11. Das ist ein toller Erfolg!
    Leider bekommen ÖR Zombies und MSM Konsumenten davon NICHTS mit…….

  12. Die NDR prozessiert mit Hilfe von Anwälten, die von den Rundfunkbeiträgen bezahlt werden. Damit hat man quasi unendliche Geldmittel, und kann bis zum Tag des jüngsten Gerichtes in Berufung gehen. Sollte die Geldstrafe doch irgendwann nicht umgangen werden, wird diese von den Rundfunkbeiträgen beglichen, ganz gleich in welcher Höhe.
    Das ist also der falsche Ansatz. Stattdessen müsste der Indendant die Geldstrafe zahlen – von seinem Einkommen. Denn er ist verantwortlich, dass sein Sender die Lügen immer noch weiter verbreitet.

  13. Warum wird gegen verantwortliche Redakteure des NDR bzw. gegen den m.E. viel zu hoch besoldeten Intendanten (ich deute diese Funktion als Geschäftsführer) kein Zwangsgeld in einer, dem Gehalt angemessenen empfindlichen Höhe verhängt, wenn ein Urteil eines zuständigen Gerichtes nicht mit erforderlichem Nachdruck gefolgt wird. Der Rundfunkstaatsvertrag ist, so deute ich dieses Vertragswerk, ein Vertrag mit dem Staat, also mit dem Souverän bzw. Gebührenzahler.
    Kommt ein vergleichbarer, aber viel geringer bezahlter Geschäftsführer eines kleinen Wirtschaftsunternehmens seiner Berichtspflicht z. B. aus dem Steuerrecht nicht nach, wird seitens des zuständigen Finanzamtes nicht gezögert, dem Verantwortlichen mit der Verhängung von Zwangsgeld zu drohen. Bei wiederholter Nichtachtung kann so eine Nachlässigkeit auch bis zur Beugehaft führen.
    Ein Aufenthalt dieser Vertreter des NDR, dann unter „Gleichgesinnten“, fern von gewohnten Annehmlichkeiten, wie z.B. gebührenfinanzierte Massagesessel, wäre eventuell mal ganz heilsam für eine derzeit grassierende Seuche mit Namen Arroganz.
    Hernach dürfte den „Hochwohlgeborenen“ vielleicht mal deutlich werden, was unter verantwortlicher Amtsführung zu verstehen ist.
    .

  14. ,,Sollte der NDR nach der ersten Geldstrafe nicht einlenken, sieht das Recht weitere Strafen bis zur Höhe von 250 000 Euro vor.“

    Und?Zahlt der Gebührenpflichtige sowieso!

    • Nicht nur das. Der Betrag wandert in die Bücher, wahrscheinlich unter „Gerichtskosten“, erhöht die Ausgaben und dient im nächsten Zyklus zur Argumentation für Gebührenerhöhung.

    • Die Zahlungen werden grinsend von Faeser übernommen.

  15. Alles viel zu billig. Normalerweise wäre ein Berufsverbot für die Strippenzieher erforderlich, sowie die Rückzahlung der Rundfunkgebühren an die Gebührenzahler.

  16. Das ist ja ziemlich dreist. Wir verbreiten zwar Lügengeschichten aber wenn man uns das jetzt verbietet könnte das ein schlechtes Licht auf uns werfen. Normalerweise müssten die dazu verdonnert werden öffentlich zur besten Sendezeit eine Richtigstellung zu veröffentlichen.

  17. Der NDR scheint ein höheres Ziel zu verfolgen und sich ganz sicher zu fühlen, Gerichtsurteile nicht anerkennen zu müssen.
    Klar, ist die AfD für den ÖR doch die größte Bedrohung, da die AfD ihm an die Fleischtöpfe gehen will und den ÖR reformieren.

  18. Die Lügenpresse hat wieder einmal einen Denkzettel bekommen! Dass die regierungstreuen Medien sich für sakrosankt halten, entspricht ihrer Selbstüberschätzung! Sie glauben allen Ernstes, sie verteidigten die Demokratie! In Wahrheit verteidigen sie nur ein abgewirtschaftetes und heruntergekommenes politisches System!

  19. Die Kosten, einschließlich Strafzahlung und Anwsltskosten, werden natürlich vom Innenministerium getragen. Correctiv hat im Auftrag Faesers gehandelt.

  20. So what? Da mal abgesehen von TE-Lesern kaum jemand davon erfahren wird, dürfte das die Verurteilten kaum stören. Und die Geldstrafe wird auch keine präventive Wirkung entfalten. Die zahlen doch die Gebührenzahler, die wie gesagt, davon nichts erfahren werden.

  21. Peinlich? Warum? Der Beitragszahler zahlt auch hier die Zeche. Es geht denen in der Politik und dem ÖRR nur noch darum das Zahnrädchen Stück für Stück in die entsprechende Richtung zu drehen. Um dem wirklich entgehen zu gehen müßte Deutschland einen Dexit machen. Gegen das nicht vom Wähler beauftragte Durchregieren von Brüssel aus.

  22. Der ÖRR in Gänze schert sich nicht um Recht und Gesetz. Eine objektive und faire Berichterstattung findet überwiegend NICHT statt. Die Redaktionen sind allem Anschein nach mit grünwoken Aktivisten bzw. Überzeugungstätern besetzt. Der Rundfunkstaatsvertrag geht denen an der Hutschnur vorbei. Die Intendanten decken und billigen dieses schäbige Treiben. Die Fernsehräte versagen seit vielen Jahren auf ganzer Linie. Geldstrafen werden aus der Portokasse der 8.500.000.000 Zwangsgebühren entrichtet. Der deutsche Michel erfährt von diesen, hier genannten Urteilen, in der Tagespresse so gut wie nichts. Das s.g. RND mit seinen angeschlossenen Satelliten berichtete im Gegenzug fast täglich breit und genüsslich über das seinerzeitige Verfahren gegen Höcke und das Ihm auferlegte Bußgeld.

  23. Es ist an der Zeit, dass man den Verantwortlichen genauso gegenübertritt, wie diese linke Terrorgruppe. Vielleicht findet sich ja jemand, der sich um die „kümmert“

  24. Weiter gegen die Lügen kämpfen, kämpfen und noch einmal kämpfen. Sie lügen nur, um konservative Politik zu verhindern. Und diese Lügen muss man ihnen juristisch um die Ohren hauen. Gut gemacht von Herrn Vosgerau und seinen Anwälten.

  25. Leider haben diese Urteile keinerlei Relevanz. Zum einen, weil die MSM erst gar nicht darüber berichten; die große Masse, die nicht Alternativmedien wie TE zur Kenntnis nimmt, geht also nach wie vor davon aus, daß diese Lügen der Wahrheit entsprechen. Zum anderen fehlt diesen Urteilen jeglicher Sanktionscharakter, da nicht die Verantwortlichen bestraft werden, sondern ein Apparat, der diese Geldbußen fast aus der Portokasse bestreiten kann. Und drittens wird die Lüge von den „Massendeportationen in zweistelliger Millionenhöhe“ nach wie vor munter im „Kampf gegen Rechts“ eingesetzt, Urteil hin oder her.

  26. Im Kampf gegen Rechts setzt bei manchem NDR-Aktivisten anscheinend der Verstand aus. Ihr Wunschdenken wird für sie zur Realität.

  27. Strafe hin, Strafe her. Leider ist der Schaden an der Demokratie mit Urteilen nicht gut zu machen. Die Mainstreamer und die politischen Vorfeldorganisationen (schon die Begriffe NGO, Fakten-Checker oder Zivilgesellschaft sind kontaminiert) sind die PR-Abteilungen der linksgrünen Poltiblase, die Echokammer der politischen Absurdheiten von Kollektivisten. Noch geht scheinbar deren Rechnung auf: den tumben Konsumenten des politischen Einheitsbreies jede Art von Tansparenz, Erkenntnis wegzusedieren. Das Erwachen kommt langsam, aber stetig. Gut, dass es Portale wie TE gibt. Jeder kann sich Freiheit erarbeiten.

  28. Frau Wagenknecht hat gestern wiederholt behauptet Herr Höcke würde 20-30 Millionen aus Deutschland abschieben wollen. Obwohl ich nichts von Faktenchecks halte, widerspricht hier selbst die Welt:
    „ Von der konkreten Zahl „20 bis 30 Millionen“ schrieb oder sprach Höcke aber augenscheinlich nie. Wagenknecht könnte bei ihrer Aussage einen oft falsch zitierten Höcke-Auftritt auf einem sogenannten AfD-Stammtisch in Gera im Winter 2023 im Ohr gehabt haben.“
    Warum kommt hier gegen Wagenknecht und andere Medien, die es immer wieder wiederholen, zu keiner Klage.

    • Mit Zahlen haben es die Linken nicht so. 2 bis 3 Millionen wären eher wahrscheinlich, allerdings habe ich noch nie Zahlen gehört. Vielleicht hat Frau Wagenknecht auch nur schlecht geträumt.

      • Höcke hat im Zusammenhang mit der Demografie, nicht mit der Migration gesagt, er sähe kein Problem darin, wenn die Bevölkerung in Deutschland um 20-30% schrumpfen würde.

      • In den USA gibt es das „Trump Derangement Syndrome“ (TDS).
        Bei uns leiden immer mehr offenbar am HDS (Höcke…)

    • Tja. Woanders schreibt jemand, dass die beiden Mal ein Bierchen trinken gehen sollten, um solche Falschaussagen aus der Welt zu schaffen.
      Ich hätte nicht geglaubt, dass die so klug tuende Frau Wagenknecht diesen Faden wie auch der Kanzler tatsächlich weiterspinnen wird. Aber gut. Nach der Thüringenwahl sprach sie ja wegen Koalitionen mit allen möglichen Parteien – aber mit niemandem von der AfD.
      Und wie die BSW bei der konstituierenden Sitzung des Bundestages mit den anderen Guten vorging weiß hier inzwischen auch schon jeder.

    • Das BSW (Wagenknecht) entzaubert sich bis Ende 2025. Mehr wie 8% (eher weniger) werden nicht im Bund erreicht. Und warum auch: Die Linken im neuen Pelz. Zum Glück verschwindet die Linke komplett in den Parlamenten.

  29. da darüber eher weniger bei den msm, dem ÖR berichtet wird, ists egal. Traurig aber ist so.

  30. Das Bußgeld macht aus meiner Sicht wenig Sinn, weil es vom NDR bei den Zwangsgebührenzahlern abgezweigt wird. Das sollte schon der Intendant aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Ansonsten hat es keinen Lerneffekt.

    • Ist es nicht „Veruntreuung“ von Gebührengeldern für Strafen und Gerichtskosten, wenn sich der ÖRR auf Weisung von Intendanten nicht an Gerichtsurteile hält? Sind die in diesem Fall nicht persönlich haftbar, weil das ja wohl keine „Fahrlässigkeit“, sondern anscheinend „Vorsatz“ war?

      Das wäre doch mal ein dankbares Thema, wenn ein Jurist dies und andere Vorgehensweisen mal als Artikel von allen Seiten beleuchten würde.

  31. Eine vierstellige Geldstrafe? Ein Lacher und selbst die 250.000 Euro dürften dem NDR nicht weh tun, wird doch nur vom Steuerzahler bezahlt. Hier müssen mal die Verantwortlichen direkt zur Verantwortung gezogen werden. Wenn ein Intendant mal 250.000 Euro bezahlen muss, dann tut das schon weh, auch wenn das nicht mal ein Jahresgehalt ist. Die lachen sich doch nur krumm.

    • Der NDR verhält sich ähnlich wie unsere Innenministerin. Die läßt einfach mal so ein Magazin verbieten, und wenn ihr das von einem Gericht untersagt wird, dann – ist ihr das so was von egal. Sie hat keinerlei persönliche Konsequenzen zu befürchten, also tut sie das. Und sie wird dieses oder Ähnliches bei nächster Gelegenheit wieder tun.
      Entsprechend beim NDR. Man erleidet eine Niederlage vor Gericht. Na und? Bis zum gemeinen Gebührenzahler dringt das gar nicht durch. Abhaken. Es folgt das nächste Propagandastück.

      • Es hilft nur Zahlungsverweigerung.
        Und wenn Widerspruch dann halt aus dem Grund, dass die Sender wegen öffentlich-rechtlichen Lügens verurteilt wurden und man nicht bereit ist, das mit seinem „Beitrag“ zu unterstützen.
        Als „Gewissensentscheidung“ verweigern, sozusagen.

  32. Eine Geldstrafe für den NDR in vierstelliger Höhe – das ist ein Witz! Dem Übel ließe sich nur abhelfen, wenn die Verantwortlichen den Betrag aus ihrem eigenen persönlichen Portemonnaie bezahlen müßten. Und bitte nicht nur vierstellig.

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