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ZDF-Skandal

Landgericht bereitet Urteil gegen ZDF-Magazin Royal (Böhmermann) wegen Falschberichterstattung vor

20.09.2024

| Lesedauer: 4 Minuten
Der Vorsitzende Richter Bernhard Zeller sprach von einer „im schweren Maße herabwürdigenden Tatsachenbehauptung“ im „ZDF Magazin Royal“. Das Gericht will damit Arne Schönbohms Argumentation folgen, Böhmermann habe in seiner Sendung die Unwahrheit verbreitet – und das im Zusammenspiel mit Nancy Faeser.

Seit Oktober 2022 verfolgen wir hier auf TE das üble Treiben des ZDF-„Clowns“ Jan Böhmermann und der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gegen den vormaligen Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm. Beide, Böhmermann und Faeser, scheinen schier über Bande gespielt zu haben, denn Faeser inszenierte gegen Schönbohm eine Strafversetzung auf ein minderwertiges Amt, nachdem Böhmermann am 7. Oktober 2022 in seiner Sendung „ZDF Magazin Royal“ Schönbohm als „Cyberclown“ geschmäht und ohne jede Beweislage Nähe zu russischen Geheimdiensten unterstellt hatte.

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Nun hatte sich das Landgericht München I (LGM I; Pressekammer) am Donnerstag, 19. September, mit einer Klage Schönbohms gegen das ZDF zu befassen. Schönbohm forderte 100.000 Euro Schmerzensgeld wegen Rufschädigung. Das Urteil des LGM I wird zwar erst am 28. November 2024 erwartet, was die Richter aber am ersten Verhandlungstag an Einschätzungen zur Sprache brachten, lässt eine Riesenklatsche für das ZDF, für Böhmermann und für Faeser erwarten.

Schönbohm trat selbst vor Gericht an. Er schilderte, wie es ihm nach der Rufmordkampagne ergangen war: Nach der ZDF-Sendung hätten seine Nachbarn die Straßenseite gewechselt. Er sei gefragt worden, ob Putin sein Haus finanziert habe. Am schlimmsten sei aber gewesen, dass seine Kinder in der Schule gemobbt worden seien.

Der Vorsitzende Richter Bernhard Zeller sprach von einer „im schweren Maße herabwürdigenden Tatsachenbehauptung“, die in Böhmermanns Beitrag aufgestellt worden sei. Das Gericht machte damit jetzt schon deutlich, dass es Schönbohms Argumentation, Böhmermann habe in der Sendung falsche Behauptungen über eine angebliche Nähe Schönbohms zu russischen Nachrichtendiensten aufgestellt, folgen will.

Gleich zu Beginn hatte Richter Zeller eine gütliche Einigung vorgeschlagen. Er fragte die Anwälte des ZDF, ob etwa eine Richtigstellung vor oder nach einer künftigen Sendung möglich wäre. Der vom ZDF beauftragte Anwalt Christian Mensching beharrte jedoch darauf, dass sorgfältig recherchiert und weder direkt noch indirekt behauptet worden sei, dass Schönbohm bewusst in Kontakt mit Nachrichtendiensten aus Russland oder anderen Ländern gestanden habe (hier, hier und hier).

Bis November erhielt das ZDF nun nochmals Gelegenheit, sich zu dem Fall zu äußern. Sollte das Gericht abschließend zu dem Urteil kommen, dass die Aussagen in der Böhmermann-Sendung unzulässig gewesen seien, könnte es für das ZDF teuer werden: Der mögliche Betrag für ein Schmerzensgeld wurde auf 105.000 Euro festgelegt, dazu könnten bis zu 100.000 Euro Strafe kommen.

Und dann auch das noch: Die ZDF-Anwälte warnten davor, Schönbohms Forderung nachzukommen. Tenor: Müsste der Sender diese Strafe zahlen, sei die Pressefreiheit in Gefahr. Das ist nun wahrlich irre: Pressefreiheit als Lizenz, Lügen zu verbreiten?!

Im Hintergrund immer dabei: Faesers Ministerium

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) nutzte Böhmermanns Vorlage offenbar ganz gezielt, um gegen Schönbohm, der ihr nicht nach der Nase war, vorzugehen. Darauf lässt der erste Satz in dem Schreiben zur Begründung des Dienstverbots schließen: „Aufgrund der aktuellen Vorwürfe gegen Sie in Ihrer Funktion als Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, die nach der Ausstrahlung der ZDF-Sendung ‚ZDF Magazin Royale‘ vom 7. Oktober 2022 verbreitet wurden, ist in der Öffentlichkeit das Vertrauen in die Amtsführung nachhaltig beschädigt.“ Nur elf Tage nach Ausstrahlung erreichte ihn das Schreiben des Bundesinnenministeriums. Der Titel war brisant: „Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gemäß § 66 Bundesbeamtengesetz (BBG)“.

Faesers Ministerium war auch in der Vorbereitung der Böhmermann-Sendung stets eingebunden. Faeser bzw. deren Leute mussten also vorab wissen, in welche Richtung das ZDF recherchierte. Hier die Chronologie (Auszüge):

22. September 2022: Nachdem das BSI die Bitte eines Böhmermann-Redakteurs um ein Hintergrundgespräch mit Verweis auf den dafür zuständigen Verfassungsschutz abgelehnt hatte, schickte der Journalist am 22. September an das BSI einen Fragenkatalog.

23. September 2022, mittags: Das BSI schickt diesen Fragekatalog an die Pressestelle des BMI und den Leiter der zuständigen Fachabteilung. In der E-Mail heißt es, dass das BSI einen Antwortkatalog erarbeite und dann vor Versand diesen mit dem BMI abstimmen werde. Anhand der Fragen konnte das BMI aber bereits die Richtung, in die das ZDF recherchierte, abschätzen.

28. September 2022, morgens: Das BSI verschickt an die Pressestelle des BMI seine Antwortentwürfe für das ZDF: Produkte von Protelion, das zum russischen Unternehmen Infotecs gehört, kämen demnach im BSI nicht zum Einsatz.

29. September 2022, morgens: Die Pressestelle des BMI gibt die Antworten in einer E-Mail an das BSI frei. Die später in der ZDF-Sendung gezeigten Antworten, dass das BSI nicht wisse, ob Produkte von Protelion in der Regierung eingesetzt werden sowie ob die Algorithmen in Deutschland eingesetzt werden, waren also ausdrücklich vom Innenministerium so für richtig erachtet worden. Offenbar kamen auch Faesers Beamte nicht auf die Idee, dass diese Antworten so interpretiert werden könnten – wie es Böhmermann dann auch tat –, dass das BSI angeblich in Sachen Cybergefahren aus Russland ahnungslos sei.

30. September 2022, nachmittags: Drei Stunden nach Zusendung der BSI-Entwürfe für das ZDF macht das BMI gegenüber dem BSI mehrere Vorgaben, die mit „Ich bitte folgende Hinweise zu berücksichtigen“ eingeleitet werden. Das BMI mahnt beim BSI zudem an: „Es sollte klargestellt werden, dass Herr Schönbohm nicht befangen ist, wie durch die Frage unterstellt.“ Zudem weist das BMI darauf hin, dass „klargestellt“ werden solle, dass das BMI eine Weisung zum Teilnahmeverbot von BSI-Mitarbeitern für Veranstaltungen des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. aufgehoben habe. Dies ist wichtig, weil Böhmermann in seiner Sendung Schönbohm vorhält, dass er an einer Jubiläumsveranstaltung des Vereins teilgenommen habe und damit gegen seine eigene Weisung verstoßen habe – was letztlich den Eindruck einer zu großen Nähe Schönbohms zum Verein verstärkt. Dass das BSI in diesem Zusammenhang übrigens auch schreibt, dass Schönbohm an der Veranstaltung mit ausdrücklicher Genehmigung des BMI teilgenommen hatte, bleibt in der Sendung ebenfalls unerwähnt.

6. Oktober 2022, morgens: Einen Tag vor der ZDF-Sendung informiert die BMI-Pressestelle das BSI, dass es nun ebenfalls eine Anfrage des „ZDF Magazin Royale“ erhalten habe, ohne näher darauf einzugehen: „In diesem Zusammenhang bitte ich darum, dass Sie uns noch einmal alle Anfragen, Nachfragen und Beantwortungen an das Magazin schicken. Wenn Sie sonstige Hinweise aus Telefonaten zur Recherche des Magazins haben, sind wir ebenfalls für einen Hinweis dankbar.“

Vorläufige Bilanz

Hier scheint die Justiz noch das zu sein, was sie sein soll, nämlich unabhängig. Gut so! Das ZDF indes wird sich ein wenig zieren und dann wohl wenn das Gericht entscheidet,  die geforderte Geldentschädigung von nicht unter 100.000 Euro aus der Portokasse – sprich: aus den Zwangsgebühren – zahlen müssen; dazu kommen noch Anwalts- und Gerichtskosten, was den Gebührenzahler weiter belasten wird. Böhmermann dürfte weiter für fast eine Millionen Tantiemen pro Jahr mit bis zu 70 Redaktionsmitgliedern sein Unwesen treiben. Den Rückhalt seines Intendanten Himmler hat Böhmermann wiederholt bestätigt bekommen; mit dem Geld des Gebührenzahlers ist gut senden.

Und Faeser? Sie wird auf ihrem Ministersessel ausharren. Von den Klimaklebern hat sie ja gelernt, wie man das bewerkstelligt. Kanzler Olaf Scholz wird sie nicht – wie die Polizei bei den Klimaklebern – mit Olivenöl aus dem Amt befreien, das ihr fachlich und charakterlich von Anbeginn an um mehrere Nummern zu groß war. Die Frage bleibt: Hat eine Bundesinnenministerin und De-jure-Verfassungsministerin eigentlich Närrinnenfreiheiten; kann sie jede gerichtliche Schlappe (siehe auch Causa „Compact“-Verbot) weiterhin unbeschadet überstehen? Vergisst der ohnehin zu Amnesien neigende Faeser-Chef Scholz all das schon tags wieder? Dann wird es höchste Zeit, dass der Souverän diesen nichtswürdigen Schauspielen – geduldet auch von den Ampel-Partnern und den „woken“ Mainstream-Medien – bald ein Ende macht.

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77 Kommentare

  1. Das Problem an der ganzen Sache ist, das am Ende die 100.000 Euro und was noch dazu kommt , wir Zwangsgebührenzahler bezahlen werden,denn von diesen Gebühren wird natürlich das Geld entnommen und sicher nicht von Böhmermanns Konto! Nach all den Skandalendes ÖRR , ist einw Abschaffung der Zwangsgebühren und eine massive Reform des ÖRR absolut notwendig und nichtmehr länger auf die lange Bank zu schieben .Es brauchts heute kein ÖRR mehr, denn jeder Bürger hat heute mehr als genug Möglichkeiten sich umfangreich zu informieren dazu braucht man weder ZDF noch ARD mit Zwangsgebühren . Wer das trotzdem möchte, kann es ja freiwillig „abonnieren“ und zahlt auch dafür , wer das nicht will,zahlt nichts und empfängt auch nichts, das nennt man heute Pay TV und ist besser als das ganze GEZ Gedöns ! Es wäre vor allem sehr schnell umsetzbar und der Vorteil wäre, ARD und ZDF würden sich dann sehr schnell selber reformieren, um weiter über „Abonnenten“ ihre Fürstlichen Gehälter und Pensionen zu finanzieren !

  2. Es ist schier unbegreiflich, dass nach zahlreichen Affären, die auch vor Gericht geahndet werden, solche Personen wie faeser und böhmermann überhaupt noch irgendein Amt bekleiden dürfen.
    Und warum die Allgemeinheit (per Zwangsbeitrag) für die Lügen und Vernichtungskampagnen dieser Leute Strafen zahlen muss, erschließt sich mir nicht. Da hätte das Gericht die Schuldigen dann mal wieder „laufen gelassen“.
    Besser wären direkte Anklagen gegen diese verantwortlichen Personen gewesen. Hinter dem Beklagten „zdf“ läßt sich ja prima verstecken.

    • Böhmermann bekleidet ein »Amt«? Seit wann?

      Besser wären direkte Anklagen gegen diese verantwortlichen Personen gewesen. 

      Na gut, dann will ich Ihnen das mal erklären: Eine Anklage wird, wenn überhaupt, durch die Staatsanwaltschaft auf den Weg gebracht. Voraussetzung dafür wäre aber ein Straftatbestand, der dann auch noch ein Offizialdelikt darstellt, die Staatsanwaltschaft also von Amts wegen ermitteln muss.
      Das, was hier vor sich geht, ist ein Zivilprozess; das ist es ganz anderes.

  3. Das Neue daran wäre, daß die offensichtliche (und verfassungswidrige Zusammenarbeit von ÖRR und Politik am konkreten Einzelfall von einem Gericht dokumentiert werden würde.
    Das wäre ein weiterer Sargnagel für den ÖRR.
    Ziemlich klein, aber es werden danach unausweichlich mehr werden.
    Sie haben den Bogen überspannt.

  4. Absolut in Ordnung. Da hat der Autor einen echten Punkt, Böhm,ermannist blamiert bis auf die Knochen. Was mich aber irritiert ist, dass derselbe Autor, geht es um ein anderes Urteil, das ihm missfällt, dem Gericht unterstellt nicht neutral zu sein. Ist bei Tichys Ein blick immer so schön zu sehen bei Bundesverfassungsgerichtsurteilen. Gutes Urteil gutes Gericht, unangenehmes Urteil parteiisches oder schlechtes Gericht. Es wäre schön, würde hier Rechtssprechung auch respektiert, wenn sie nicht ganz so den Erwatngen entspricht. Ist aber nicht zu erwarten. dass das passieren wird. Die besten Richter sitzen halt doch in der Redaktion von Tichys Einblick.

  5. So denn das Urteil pro Schönbohm ausfallen sollte, hat Faeser umgehend (!) ihren Sessel zu räumen. Böhmermann ist erledigt! Der Marionetten-Kasper von Regierungsgnaden, sicherlich nicht zum ersten Mal (Corona!) hat es endgültig übertrieben. Es muss Schluss sein mit diesem Irrsinn, ausgehend von der Politik in diesem Land!

    • Vielleicht muss man dazu zudem betrachten, wo und wie er sich sonst über die Zeit bislang überall hat nutzen lassen – und von wem?

  6. Ich drücke Herrn Schönbohm ganz fest die Daumen.

    • Tue ich auch. Natürlich sind Fäser und Böhmermann abstoßende Exemplare ihrer jew. Zunft.
      Aber: „… hätten seine Nachbarn die Straßenseite gewechselt. Er sei gefragt worden, ob Putin sein Haus finanziert habe.“ Das zeigt, daß unsere lieben Mitbürger charakterlich nicht besser sind als Fäser und Böhmermann. Und deshalb kommt Fäser mit ihrer Politik und B. seinen Sudeleien beim Publikum gut an.

  7. Und dieser Clown Böhmermann bekommt eine Jahreszuwendung von 682.000,-€ im Jahr. Natürlich von unseren Gebühren. Entweder wir sind irre, dass wir das zulassen, oder dieser Selbstbedienungsladen ÖRR. Aber wir finanzieren ja auch die Lebensabsicherung dieser Politclowns, wie Faeser, Habeck, Scholz, Baerbock und wie sie alle heißen. Aber wie schon das Zitat zu berichten weiß: „Wenn ein Clown in einen Palast zieht, wird der Clown nicht zum König, sondern der Palast zum Zirkus“. Und der größte Zirkus ist das Regierungsviertel in Berlin.

    • Nö. Artisten können was, und Zirkusleute im allgemeinen sind diszipliniert, pünktlich und fleißig.

      • Aber Clown bleibt Clown. Einigen wir uns auf Clown-Zirkus ohne Artisten. Die sitzen zur Zeit noch in der Opposition.

  8. Vor einiger Zeit hat mir mal ein aktives SPD Mitglied gesteckt, dass die Möglichkeit bestünde, Faeser und Scholz hätten ein Verhältnis. 
    Was ich eher als Joke aufnahm, könnte aber nach den ganzen Eskapaden dieser Dame in dieser Regierung doch irgendwie Sinn ergeben.   

    • Die Verhältnisse, die in dieser Regierung insgesamt vorherrschen, hätte ich tatsächlich gerne veröffentlicht. Ganz abgesehen von so was.

    • Ich hab mir das gerade mal vorgestellt, die beiden zusammen….wie konnten Sie mir ein solches Bild in den Kopf malen, es hat mich geschüttelt!

  9. „könnte es für das ZDF teuer werden“ ???
    Teuer wird es blos für die abgezockten Zwang-Gebürenzahler.
    Was da erfolgen muss, sind persönliche Strafen gegen die Täter*innen und Täter.
    Faeser behauptet aktuelle dass die Versetzung von Schönbohm mit der ZDF Sendung keinen Zusammenhang hat.
    Quelle: FAZ
    „Faeser behauptet, die Ablösung Schönbohms habe nichts mit der Böhmermann-Sendung zu tun.
    Doch interne Dokumente zeigen ein anderes Bild.“
    „Der Verdacht steht im Raum, Faeser habe gelogen.“ Quelle: FAZ
    Es ist der durchgehende Tenor in den Medien,
    dass hier linskextremistische Kräfte, ZDF und Faeser, faktisch kooperiert haben.

  10. Es wäre ein enorm wichtiges und richtiges Signal, wenn das Gericht dieses Lügenurteil tatsächlich spricht. Neben der üblen Verleumdungshetze gegen Herrn Schönbohm hat der feine Herr Böhmermann auch in der Corona-Zeit übelste Hetze gegen Kinder betrieben – und nein, mit Satire hatte das absolut nichts mehr zu tun:

    https://www.welt.de/vermischtes/article236565051/Jan-Boehmermann-Kinder-sind-schlimmer-als-Aluhut-Traeger.html
     
    Einer der Top-3-Kommentare der WELT-Leser war dieser hier:

    „Politisches Kabarett richtete sich einstmals gegen die Mächtigen. Niemals aber trampelte es auf den Schwächsten herum.“

    Eine Schande, dass Böhmermann immer noch beim ZDF unter Vertrag ist!
    Auch Frau Faeser und Kanzler Scholz sollten sich schämen, wo die SPD doch so sehr »gegen Hass und Hetze« kämpft. Sie zeigen damit sehr klar, dass Hass und Hetze von Links nicht gemeint sind und darum stets ausgeklammert werden.

    • Dieser Bande ist jegliches Schamgefühl doch längst abhanden gekommen, sofern es denn jemals vorhanden war.

  11. „Landgericht bereitet Lügenurteil … vor“
    Was ist das denn für ein sprachlicher Mist?
    Ich nehme an, dass Herr Kraus hier nicht das Landgericht diskreditieren wollte aber dieser Titel ist einfach nur abartig!
    Vorschlag: „Landgericht bereitet Urteil gegen eine Böhmermann-Lüge vor“

  12. Wenn man das liest, kann man sich nur noch über dieses mafiöse Lumpenpack empören! Es ist schlichtweg unanständig, was hier Regierung und ÖRR mit uns allen veranstalten!

  13. Was bitte ist eine „Tatsachenbehauptung“? Entweder ist eine Aussage eine Tatsache oder eine Behauptung. Eine bewusst diffamierende Behauptung hiess früher einmal „üble Nachrede“ oder „Verleumdung“. Soll damit am Ende der eigentliche Straftatbestand nicht ausgesprochen werden, um so die Schuld zu vermindern?

    • Eine Tatsachenbehauptung ist ein juristischer Begriff, also nur in diesem Sinne zu verstehen, eine Behauptung die vom Aussagenden als Tatsache behauptet wird.
      Deswegen muss sie den Fakten entsprechend noch keine Tatsache sein.

      • Danke für die Klarstellung. Sofern mein Verständnis als Nichtjurist es zulässt, erfordert die „Tatsachenbehauptung“ zunächst nur eine Gegendarstellung, ist aber, anders als die Verleumdung, nicht mit Strafen verbunden – zumindest wenn eine Gegendarstellung erfolgt.

  14. Was für eine Denunziantenbrut ist denn da an öffentlichen Stellen ungestraft unterwegs? Es ist zu hoffen, dass dem höchstrichterlich ein Riegel vorgeschoben wird. Und genau diese schamlosen Akteure sollten aus ihren Posten fliegen.

  15. wenn GEZ also wir das zahlen müssen, ist die abschreckende Wirkung nicht da, solche Strafe ist also keine.

  16. Es ist eine Affäre Himmler. Der ZDF-Chef lässt jede Anstrengung vermissen, die verlogene und in Teilen eben auch äußerst rüpelhafte „Berichterstattung“ (ohne jeden Wahrheitsgehalt) mit geeigneten organisatorischen und personellen Maßnahmen zu unterbinden. Der Fisch stinkt vom Kopf. Der Intendant ist nicht das Maskottchen des Senders, sondern der erste Verantwortliche. Dafür werden diese Leute wahrlich fürstlich bezahlt. Himmler macht sich indes stets unsichtbar – wofür wird der bezahlt? Der Zwangsfunk ist gescheitert. Er bietet keine Qualität; er ist sagenhaft teuer und entgleitet jeglicher KontTROLLE. Natürlich wird das ZDF bei Böhmermann Rückgriff halten müssen, wenn das ZDF Zahlungen an das Opfer der Hasskampagne zahlen muss. Es ist ausgeschlossen, dass ausgerechnet die Gebührenzahler für die Verfehlungen von Leuten bezahlen, deren unsägliches Wirken sie generell und auch konkret nicht bestellt und diese auch nicht eingestellt haben. Sollten die Verträge so etwas nicht vorsehen, denn es sind ja in der Regel „Produktionsfirmen“, die die Gebührenzahler besonders dreist ausnehmen, wird es Zeit die gesamte Führungsetage des ZDF auszumisten, weil sie dann sogar unfähig ist, den Sender sinnvoll und vorausschauend zu führen: Dass Böhmermann ein Hochrisikofaktor im Programm des ZDF ist, ist schon länger deutlich geworden. Das Risiko Himmler können sich die Bürger nicht zusätzlich leisten.

    • Es ist eine schwere Form von, ich halte dir den Rücken frei, ich bekomme von dort und dort, und auch von dort Zusagen, daß ich das kann und darf. Es ist wie ein Schneeballsystem, jeder mit jedem alle binden sich und fällt nur einer fällt alles. Hat was von Sekte und Kartellen. Nur wenn keine Staatsanwaltschaft sich beauftragt fühlt zu ermitteln, geht’s so weiter, bis der erste Stein fällt.

  17. Der verranzte, grünrotbraun angeseuchte ÖRR soll, denen zufolge, also künftig auch weiterhin unbequeme Beamte u. ä. ungestraft so dermaßen bösartig torpedieren können, dass dem eine schwerwiegende Schädigung der Person oder eine für sie dienstliche Katastrophe auf dem Fuße folgt …
    … meint demnach zumindest der ÖR-Anwalt?
    Mein lieber Scholli, ein starkes Stück. Da musste erst mal drauf kommen.
    Die müssen ja sehr an diesem „Gossenclown“ hängen, die Herrschaften in Mainz.
    Eine „Richtigstellung“ machen die freilich nicht, denn sonst wäre doch der Rauswurf des sehr unappetitlichen Herrn B. wohl unvermeidbar, das Thema würde denen nämlich Stück für Stück die eigene Bude anzünden, und damit wäre DER schäbige Quotenbringer des ZDFs gegen „Rechts“ … über kurz oder lang weg vom Fenster. J. B., der Relotius des ZDF.
    Oh, und die arme Frau Faeser würde womöglich eine Anpassungsstörung zu durchleben haben — einer ihrer Best Buddies … verstummt.
    Und ganz egal was passiert, und Herr Kraus hat’s ja schon richtig antizipiert: Faeser wird ihr grauenhaftes Werk weiterführen. Für sie zählt ihre „Mission“ und dem hat sich ALLES unterzuordnen.
    Das ZDF wird unsere Zwangsgebühren also versenken, für den Super-GAU, den Böhmermann verbockt hat.
    Die Halunken um Böhmermann — DIE ABER sollten persönlich zur Kasse gebeten werden, und nicht wir eh schon übel betrogenen Zwangsgebührenknechte!
    Ähm … was sagt die „Oppositionspartei“ CDU eigentlich dazu?

    • Der intrigante „Gossenclown“ wird über seine Auftraggeber genau im Bilde sein! Ein Sumpfblüte des dekadenten rotgrünen Drecksmorasts aus Hypermoralismus und tiefster Verlogenheit, einzig dem Eigennutz dienend. Weg mit diesen Politikern! Weg mit der Ampel und ihren Medienclowns! Hier ist es Böhmermann, aber vergessen ist auch eine Bosetti nicht!

  18. Eine Geldstrafe dürfte die Delinquenten wenig abschrecken, höchstens die erpressten GEZ- Zwangsgebührenzahler für den gesichert regierungshörigen Staatsfunk. Deshalb sollte gemäß § 188 – Strafgesetzbuch wegen übler Nachrede bzw. § 187 Verleumdung eine Freiheitsstrafe angedacht sein.

  19. Nur persönliche Haftung kann hier greifen und Sinn machen. Ansonsten bezahlen die Bürger per Rundfunkbeitrag die Strafe! Im anderen falle, der Steuerzahler, also auch die Bürger. Niemand ist hier vogelfrei und niemand kann die Wahrheit und die Bürgerrechte bewußt und absichtlich ungestraft ignorieren.
    Wer wissentlich zum Nachteil Dritter handelt, hat dafür auch gerade zu stehen und sich nicht hinter einem Sender oder Ministerium zu verstecken. Wer solche Reichweiten zur Diffamierung nutzt mußt auch erkennen, was das für den Geschädigten persönlich bedeutet. Alleine das belegt den Vorsatz! Daher sind diese sauberen Herrschaften auch persönlich für ihre bewußten strafbaren Handlungen in Haftung zu nehmen.

  20. Wenn ein Urteil gegen den „ZDF-„Clowns“ Jan Böhmermann und der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)“ ausfallen sollte, wäre das ja grundsätzlich zu begrüßen. Doch so richtig würde dieses Urteil erst dann zu einem Urteil, wenn der „ZDF-„Clowns“ Böhmermann und Faeser (SPD) die Strafgelder aus EIGENER Tasche zahlen müßten. Doch davon kann man wohl nicht ausgehen. Leider!

    • Vielleicht müssen weitere Klagen eingereicht werden, die andere Aspekte zum Inhalt haben, um das durchzusetzen?
      Verhandelt wurde ja nun erst einmal die Klage Schönbohms wegen Rufschädigung. Weitere können und müssen in dem Fall gegen die Schädiger doch folgen!

      • Mhh, das Problem mit Blick auf mein Kommentar ist wohl hier zu finden:

        Zitat: „Nun hatte sich das Landgericht München I (LGM I; Pressekammer) am Donnerstag, 19. September, mit einer Klage Schönbohms gegen das ZDF zu befassen. Schönbohm forderte 100.000 Euro Schmerzensgeld wegen Rufschädigung“. Ende

        Demnach klagt Schönbohm ja wohl gegen das ZDF. Womit das ZDF bei entsprechenden Urteil dann wohl auch zumindest für Böhmermann das Schmerzengeld zahlen wird.

        DOCH wo bleibt hier dann Faeser und wer zahlt für sie Schönboms Schmerzengeld? Das ZDF vermutlich ja wohl nicht.

        Und sollten Böhmermann und Faeser das Schmerzengeld an Schönbom selber zahlen müssen und das sie sich -warum auch immer- weigern, dann müßte Schönbohm vermutlich auch noch das Zivilgericht einschalten um an sein Geld zu kommen.

        Vielleicht wird es ja noch spannend – lassen wir uns überraschen…. 😙

  21. In einem funktionierenden Rechtsstaat müssten Böhmermann und Faeser schon langst dafür persönlich haften und wären beide entlassen. Wie viel Beweise braucht man noch, dass es hier nur noch ein Unrechtssystem ist!? Am Ende werden wieder die Zwangszahler dafür bestraft. Was soll das für ein System sein!? Ekelhaft.

  22. Kurzum, wie immer das Urteil ausfallen mag – die Beteiligten/Schuldigen gehen de facto straffrei aus. Geldstrafen werden nicht aus der eigenen Tasche bezahlt und sind angesichts der astronomisch hohen zwangseingetriebenen Gebühren ohnehin mehr ein Fall für die Portokasse. Böhmermann darf weiterhin hetzen und diffamieren, Faeser bleibt natürlich im Amt. Das Publikum darf gespannt sein, wann der nächste politmediale Übergriff kommt.

  23. Schönbohm wurde strafversetzt und erhält bei seinem neuen Job bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung das gleiche Gehalt. Da er kein politischer Beamter ist und man ihm keine Verfehlung nachweisen konnte, kann er nicht schlechter gestellt werden durch die Versetzung. Beim BSI wurde nun die Präsidentenstelle auf eine B9-Stelle angehoben, sodass der Stelleninhaber ein politischer Beamter ist, der nach Belieben gefeuert werden kann.

    Quelle:https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/gehaltsstufe-in-behoerde-extra-erhoeht-innenministerin-nancy-faeser-findet-neuen-job-fuer-bsi-chef-arne-schoenbohm/

  24. Ich zahle nicht. Auch, weil Urteile ausstehen, die, wenn sie im Sinne des örr hinsichtlich des Belügens des Souverän gefällt würden, Richter mehr als lächerlich machten, so sie den Rundfunkbeitrag trotz beständiger Unausgewogenheit, Auslassungen und Lügen dennoch als konform des Rundfunkstaatsvertrags § 11 einordnen: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundesverwaltungsgericht-beschluss-einseitigkeit-oerr/
    Bis dahin: Beitrag einbehalten, Widerspruch aus diesem Grunde bzw. weiteren täglich zu beobachtenden und bei TE akribisch gelisteten Verfehlungen einlegen – und die Feder als Florett gegen die nutzen, die uns derart hinter die Fichte führen.
    Wenn der Mut nicht mehr ausreicht kann man immer noch zahlen! Aber selbst dieser Haseloff sagt, dass das System an kippt, wenn eine gewisse Anzahl den Zwangsbeitrag einbehält.
    Und wenn Alternativ in einem Bundesland in Regierungsverantwortung käme ist eh Schluss mit lustig für derart propagandistisch eingesetzte Sender uns allen zu Lasten.

  25. Das ZDF fällt nicht unter Pressefreiheit, sondern unter die „geringere“ Rundfunkfreiheit. Aber was will man schon von ARD/ZDF erwarten?

  26. Selbst wenn die 100.000 € vom ZDF bezahlt werden müssen, bezahlen das ja wir alle mit unseren Gebühren, das wird die nicht jucken. Notfalls könnte man ja die Gebühren wieder erhöhen, wenn man ständig mit solchen Sonderzahlungen konfrontiert wird, reichen die knapp 9 Milliarden pro Jahr vielleicht nicht mehr aus.

  27. „Innenministerin Nancy Faeser (SPD) nutzte Böhmermanns Vorlage offenbar ganz gezielt, um gegen Schönbohm, der ihr nicht nach der Nase war, vorzugehen.“

    Nutzte Faeser die Vorlage nur? Würde man es auch für möglich halten, daß sie – informell, natürlich – überhaupt erst den Anstoß für ihre Produktion gegeben haben könnte, da sie Schonbohm anderweitig nicht beikommen konnte? Wer je mit Mobbing zu tun hatte, dem kommt so etwas vielleicht nicht ganz unbekannt vor. Man bedenke:

    „Faesers Ministerium war auch in der Vorbereitung der Böhmermann-Sendung stets eingebunden. Faeser bzw. deren Leute mussten also vorab wissen, in welche Richtung das ZDF recherchierte.“

    Danach kam übrigens die Räuberpistole von Correctiv über die angebliche „Geheimkonferenz“ in Potsdam. Der Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz hatte sich damit gebrüstet, daß das BfV vorab darüber informiert gewesen sei. Woher aber bekam ausgerechnet Correctiv die Information? Würde man es für möglich halten, daß die Info vom BfV kam? Wenn ja, eigenmächtig? Oder eher in Abstimmung mit der vorgesetzten Behörde, dem BMI? Oder gar auf Veranlassung des BMI? Oder vom BMI selbst? Womöglich Faeser? Warum wurde die Story erst Monate später veröffentlicht? Wer dachte sich die Dramaturgie der Veröffentlichung aus, den Zeitraum?
    Ist hier womöglich eine Art operatives Muster erkennbar, Dinge anzugehen, die man auf geradem Wege nicht erreichen kann? Würde man Faeser so etwas zutrauen?

    • Danisch wunderte sich damals gleich nach der Sendung, wie es dazu kommen konnte, dass Böhmermann derart viele Interna ausplaudern konnte – und weshalb eine Sache, die die Öffentlichkeit damals so gut wie gar nicht interessierte, durch den, ja, was ist der eigentlich? in so vielen Sendeminuten breit getreten werden durfte.

  28. Zu erwarten ist, dass das Schmerzensgeld auf die Zwangsgebührenzahler oder die Steuerzahler abgewälzt wird. Der Lerneffekt dürfte dementsprechend gering sein, zumal zu erwarten ist, dass die ARD und das ZDF das Urteil möglichst unter den Teppich kehren werden.

  29. Also ich verstehe nicht wie man hier Jemdanden mit einem Handgeld davon kommen lassen kann? Böhmermann gehört wegen RUFMORDS hinter Gittern!
    Also wenn schon Bürger wegen minimalsten Kraftausdrücken unglaubliche Summen zahlen müssen, dann sollte jemand der im Öffentlichen Rundfunk RUFMORD betreibt und sich weigert eine Gegendarstellung in seiner Dreckssendung zu senden, hinter Gitter!!!

  30. Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, die Falschmeldungen verbreitet und dadurch das Persönlichkeitsrecht von Bürgern verletzt, delegitimiert sich selbst.

    • Delegitimieren ist das Eine, es muß wehtun, also muß es sanktioniert werden für die Urheber und die Sender-Verantwortlichen, die auf der „Volkskasse“ seelig schweben!

  31. Konsequenzen? Keine, wie bei der angeblichen Geheimkonferenz. Die machen mittlerweile, was sie wollen und deshalb ist auch die Wahl in Brandenburg schon entschieden.

  32. Faeser´s Berufung fällt unter die Rubrik Frauenquote (geschlechtsspezifische affirmative action). Was besseres gabs halt gerade nicht. Da kann man nichts machen.
    Was Faeser sich selbstgefällig und arrogant im Rahmen ihrer ministeriellen Tätigkeit geleistet hat, ohne dass sie demissioniert wurde, ist hanebüchen.
    Das freundliche Interview mit dem Verbandsorgan des VVN-BdA („bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ – bayerischer Verfassungsschutz) war nur eins von vielen Stinkehäufchen die ihren Weg begleiten.

  33. Zum wievielten Male gesteht ihr dem Öffentlich Rechtlichen Rundfunk hier die Pressefreiheit zu? Der Rundfunk hat keine Pressefreiheit sondern Rundfunkfreiheit, die durch den Rundfunkstaatsvertrag festgelegt ist. Und im Gegensatz zur Pressefreiheit ist die Rundfunkfreiheit an Pflichten wie Neutralität und Ausgewogenheit gebunden.
    Es ist traurig und schon fast eine Schande, daß die aller wenigstens Journalisten in diesem Land nicht zwischen Rundfunkfreiheit und Pressefreiheit unterscheiden können. Dabei ist dies doch die Grundlage Eures Berufs!
    Wer mehr wissen will, Blogger Danisch hat dies bis in Detail aufgeschrieben und erklärt.

  34. Das bißchen Schmerzensgeld, dass wir auch noch tragen dürfen, kann doch nicht die Lösung sein. Da muss es doch strafrechtliche Konsequenzen, zumindest für den ÖRR-Schmierlapp, geben.

  35. Wenn die ZDF-Anwälte den Unterschied zwischen Pressefreiheit und Rundfunkfreiheit nicht kennen, dann ist der Fake-News-Sender ZDF vor Gericht aber schlecht vertreten.

  36. „Der mögliche Betrag für ein Schmerzensgeld wurde auf 105.000 Euro festgelegt, dazu könnten bis zu 100.000 Euro Strafe kommen.“
    Das sind doch Peanuts. Der Lügner vom ZDF kassiert 1 Million Euro im Jahr. Was ist mit der Rufschädigung, was mit der Frau und vor allem den Kindern, die unter dieser Kampagne bis Dato zu leiden haben? Wäre ich Richter, würde ich noch zwei Nullen dranhängen. Soviel sollte uns die Wahrheit mindestens wert sein.

    • Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass Böhmermann auch nur einen Cent aus seiner eigenen Tasche bezahlt? Sämtliche Kosten werden vom ZDF, also vom Beitragszahler, übernommen werden.

  37. Im Fall eines Urteils gegen das ZDF wird es nicht für das ZDF teuer da es ja von der „Demokratieabgabe“ finanziert wird bezahlt es der Bürger.
    Also wird im Namen des Volkes, das Volksfernsehen bestraft.
    Ein Urteil kann nur gegen Herrn Böhmermann gehen.

  38. Mit einer Geldbuße kann man diese Leute nicht bestrafen. Es kann ihnen überhaupt nicht zu teuer sein, solange der gewünschte schaden angerichtet wurde. Der Schaden ist da. Und das Geschehene kann nicht rückgängig gemacht werden. Somit ist das Ziel erreicht. Eine Strafe wäre es, wenn bestimmte Personen wegen Rufmord in den Knast kommen, dafür sind gegenüber „normalen“ Leuten bis zu 6 Monate vorgesehen. Was also für normale Leute gilt, muss erst Recht für Politiker gelten, alles andere wäre nach meiner Auffassung Rechtsbeugung. Wer so vorsätzlich seine Machtposition ausnutzt, sollte zudem ein lebenslanges Berufsverbot erhalten. Was ebenfalls eine Strafe wäre, wäre in dieser Konsequenz die Abschaffung des Rundfunkbeitrags.

  39. „Müsste der Sender diese Strafe zahlen, sei die Pressefreiheit in Gefahr.“
    Das ZDF ist nicht Presse sondern Rundfunk – da gelten andere Vorgaben, gerade was Neutralität und Ausgewogenheit angeht, aber davon hat man sich ja schon lange verabschiedet.

  40. könnte es für das ZDF teuer werden……nicht für das ZDF sondern den rundfunkbeitragszahler! Und warum verklagt man das ZDF? Herr Böhmermann sollte vor gericht gestellt werden und entsprechend verurteilt werden.

  41. Das zdf fällt, wie der gesamte örr, nicht unter Pressefreiheit – sondern unter *Rundfunkfreiheit – und das unterscheidet sich, sagt der blogger, der die „Affäre“ noch aus ganz anderer Perspektive betrachtet und in einigen weiteren Artikeln über das, was Sie schreiben Herr Kraus, beleuchtet: https://www.danisch.de/blog/?s=Sch%C3%B6nbohm
    Böhmermann (ein Künstlername?) bekommt aus abgepressten Beitragen pro Jahr um die Euro 700.000,00 – soll doch er die Strafe zahlen, wenn er sich schon traut, fahrlässig solche „Sendung“ über die Menschheit zu bringen.
    .
    *Die Rundfunkfreiheit ist nicht nur schwächer als die Pressefreiheit, sie ist im Gegensatz zu dieser auch mit enormen Pflichten verbunden, nämlich sich einer politischen Einflussnahme zu enthalten und alle ernstlich in der Bevölkerung vertretenen Ansichten fair und gleichberechtigt darzustellen. Was der ÖRR nicht will und auch nicht erfüllt, und weshalb er immer von der Presse-, statt von der Rundfunkfreiheit faselt, weil es denen nicht passt, die damit einhergehenden Pflichten zu erfüllen und
    Beschränkungen hinzunehmen.Die Art und Weise nämlich, wie ÖRR über AfD berichtet, wäre vielleicht noch von der Pressefreiheit abgedeckt, von der Rundfunkfreiheit ist sie es aber nicht mehr. Deshalb schützt die Rundfunkfreiheit hier im Gegenteil sogar die AfD, weil die nämlich aus der Rundfunkfreiheit herleiten kann, vom Fernsehen fair und mit gleichen Maßstäben behandelt zu werden, und damit im Prinzip sogar den Ausschluss eines Reporters auf die Rundfunkfreiheit stützen kann, nämlich darauf, dass er sie und damit Grundrechte der AfD verletzt.
    Die Rundfunkfreiheit ist nämlich eine Verpflichtung auch des Landes Bayern, das für den Bayerischen Rundfunk verantwortlich ist, und gibt der AfD damit ein Abwehrrecht gegen Bayern auf Unterlassung einer rundfunkrechtswidrigen Berichterstattung.
    Das Grundgesetz unterscheidet nämlich, und zwar insbesondere durch diesen Satz, zwischen Pressefreiheit und Rundfunkfreiheit. Die Pressefreiheit ist nämlich die Freiheit, sich die Themen selbst zu suchen und ordentlich eigenen Senf draufzugeben, während der Rundfunk nur die Freiheit der Berichterstattung hat, und genaugenommen nicht einmal die, weil da nicht „des Rundfunks“, sondern „durch den Rundfunk“ haben, das also das Recht der Öffentlichkeit und nicht des Rundfunks ist. Deshalb ist die Rundfunkfreiheit genau genommen kein Recht des Rundfunks – der ja als Anstalt öffentlichen Rechts sowieso keine Grundrechte haben kann, weil er Grundrechtsverpflichteter und nicht Grundrechtsträger ist – sondern das Recht der Öffentlichkeit, der Bürger, dass der Rundfunk ordentlich berichtet. Genaugenommen also kein Recht des Bayerischen Rundfunks, sondern ein Recht der Bürger gegen den Bayerischen Rundfunk, ordentlich zu berichten.
    Das ist der Grund, warum es zwar Rundfunkfreiheit heißt, es effektiv aber eine Verpflichtung ist. Es müsste eigentlich Rundfunkpflichten heißen.
    Und das ist auch der Grund, warum man uns zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen verpflichten kann. Das nämlich beruht darauf, dass der Rundfunk die Pflicht zu erfüllen hat, die Rechte der Zuschauer auf Rundfunkfreiheit zu erfüllen. Über das hinaus weiter hier: https://www.danisch.de/blog/2024/03/01/das-geschwaetz-des-bayerischen-rundfunks/#more-62212

  42. Stellt sich nur die Frage, was bedeutet „teuer werden“? Zahlen tun den Schaden am Ende die Beitragszahler. Das ZDF wird weiter die gleiche Propaganda betreiben. Auch nach den Urteilen gegen Correctiv sind die ÖR nicht wirklich von ihrer Berichterstattung abgewichen. Wer heute noch dem ÖR glaubt, bei dem ist sowieso Hopfen und Malz verloren. Diesen Leuten kann man auch erzählen, dass die Sonne morgen im Westen aufgeht. Und wenn sie dann doch wieder im Osten aufgeht, ist der Osten halt der neue Westen und die ÖR hatten doch recht. Schaden würde dem ÖR nur, wenn jemand ins Gefängnis müsste, nicht mehr auf Sendung gehen dürfte oder wenn Beitragszahler aufgrund solcher Vorfälle nicht mehr zahlen müssten! Letzteres ist eigentlich die einzige Option die Herrschaften zu stoppen. Es würde sich sehr schnell rausstellen, wer die schweigende Mehrheit ist. Fließt das Geld weiter in ausreichendem Maß, dann hat der ÖR recht und die meisten Deutschen stehen hinter der links-grünen Politik. Fließt das Geld nicht mehr, dann haben die Regierungskritiker recht und das Problem hat sich von alleine erledigt.

    • Weitere Option:
      wenn Alternativ in Brandenburg in politische Verantwortung käme und den Rundfunkstaatsvertrag kündigen würde.
      Ein Träumchen. Aber auch, wenn sich die Anzahl der Verweigerer erhöhte, was bislang um die 3 Millionen Haushalte sein sollen, zusätzlich zu denen, die nicht mehr zahlen können, hätte das einschneidende Folgen!

  43. Sollte das Urteil gegen ZDF/Böhmermann rechtskräftig werden, behalte ich mir vor, die nächsten 5.446 GEZ-Monatsraten zurückzuhalten.

  44. Noch nicht gemerkt? Linke und Grüne treten nicht zurück. Das ist ihre Art, nicht nur die die Grenzen des Sag- und machbaren, sondern auch die des Anstandes zu verschieben. Ein Rücktritt ist etwas für Menschen mit einem intakten Unrechtsbewußtsein. Darüber verfügen Linke und Grüne aber nicht. Wie auch? Wenn man sich ideologisch und moralisch im unbedingten Recht wähnt, kann man keine Fehler machen. Ja, so ticken die wirklich, und sie haben es weit gebracht damit.

    • „Wenn wir eine Regierung gründen, geben wir sie niemals wieder auf, weder durch Wahlen noch andere Methoden.“
      Gerhart Eisler, Mitglied des Parteivorstands der SED, 4. Oktober 1949.
      .
      „Wo wir an die Schalthebel der Macht kommen, werden wir nicht mehr verhandeln.“ die grüne Sandra Detzer, November 2021.

  45. Ich möchte mich für die TE-Berichterstattung zu dieser bedauerlicher Weise nicht mehr seltenen Übergriffigkeit von Staat und staatsnahem TV bedanken. Böhmermanns Erdogan-Watsche (das „Gedicht“) konnte ich durchaus ‚was abgewinnen und habe mich mehr über die merkelsche Einmischung (die ebenfalls keine Ausnahme war) und das wenig plausible gerichtliche Teilverbot geärgert. In der Causa Schönbohm scheint aber ausnahmsweise noch ein Rechtsstaatsrest zu besichtigen. Dass es weder in der ZDF- noch in der Innenministeriumsführung zu Verantwortungsübernahmen kommen wird, dürfte allerdings schon ausgemacht sein. Schließlich muss der Kampf gegen das pöhse Rächte unvermindert weitergehen, da ist so ein Ausrutscher noch nicht mal eine Fußnote wert. Wahrscheinlich wird im GEZ-TV darüber erst gar nicht berichtet werden.

  46. Nein, nicht das ZDF bezahlt, sondern die zwangsangezapften Bürger!
    Diese 105000 Euro + 100000 Euro müssten der Intendant und Böhmermann persönlich bezahlen. Besser wäre jeweils ein Jahr Knast ohne Bewährung und Berufsverbot für beide.

  47. Das Schmerzensgeld zahlt doch sowieso der Bürger. Zur Not wird die GEZ erhöht werden.

    • Selber schuld. Man kann auch damit aufhören zu zahlen. Je mehr Haushalte, desto besser. Und wann, wenn nicht jetzt?
      Dass sie ihre Macht missbrauchen liegt ja vollkommen offen!

  48. Nach der „Satire“ ist vor der „Satire“.
    „….. könnte es für das ZDF teuer werden“
    Nein !
    Wie Sie selbst schreiben:
    Es wird nur teuer fuer die Beitragszahler.
    So gesehen haben ZDF (und auch ARD) einen Freibrief fuer alles.
    Im Namen ihrer definierten Demokratie oder Meinungsfreiheit.
    Vorschlag fuer die Presseberichte i.S.: Es ist wichtig, dass WIR beim ZDF fuer die ZuschaerINNEN und um die Meinungsfreiheit kaempfen. WIR sind dem Gericht dankbar, dass es ein klaerendes Urteil getroffen hat. Und dafuer bezahlen WIR gerne. KaTsching.

  49. Gehören Böhmermann und auch Faeser nicht wegen Volksverhetzung ins Gefängnis?

    • Nach deren Vorstellungen von Recht und Ordnung schon!
      Aber es gibt sie ganz offensichtlich doch, nämlich die „Gleicheren“…

  50. In einem normalen Staat wäre nicht nur Faeser längst entlassen worden. Zwangsgebühren würden nicht dazu verwendet, eitle Linkspropaganda Fake-News zu verbreiten.

    Bei den 100.000€ fehlt mindestens eine Null, damit es wehtut.

    • Auch mit einer Null mehr wäre es kein Problem fürs ZDF. Die Zwangsgebühren fließen schließlich milliardenfach!

      • Ist wie bei VW. Da hat man zunächst auch ignoriert, wer für den Schaden bezüglich der Dieselaffäre auf zu kommen hat.
        Anklagen werden wir allerdings in diesem Fall wohl kaum erwarten dürfen.
        Wie war das nochmal mit dem Hasen und dem Igel?
        OK, ich gebe zu, dass sogar Igel schlau sind, aber am Ende dieser Posse starb der völlig überforderte Hase…

  51. Ob Faeser machmal neidisch ist, wenn sie sieht, was die Regierungslakaien bei den Öffis für Kohle einsacken? Solche billigen Figuren wie der Böhmermann?
    Haß und Hetze muß sich wieder lohnen, nicht wahr, Nanzi?

  52. Interessant, aber, weder dem ZDF, Faeser und auch dem Böhmermann wird irgendwie ein Haar gekrümmt, das Gericht wird ein Urteil fällen damit kein Schatten auf diese Protagonisten fällt. Die Öffentlichkeit wird nichts erfahren und Schönbohm werden seine äußerst seltsamen Nachbarn, offensichtlich stramm ÖRR gläubig, aus dem Weg gehen! Das Geld übrigens, ein Lacher für das ZDF, nun muss man erst Recht die Gebühren erhöhen!

    • Das wäre eigentlich ein Fall für den Rundfunkrat. Und nun schauen Sie mal, wer da so vertreten ist.

  53. Es sind noch 3% der Befragten mit dieser „Ampel“ zufrieden!
    Leider ist diese Bundesregierung kein Laden, den potentielle Käufer nun meiden könnten.
    Dennoch fühlt es sich an, als verschleppe die „Ampel“ ihre politische Insolvenz.
    Naja, manchmal gehört dazu auch, Stil und Charakter vollständig verloren zu haben, wenn diese Attribute denn jemals vorhanden waren.

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