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Karlsruhe entscheidet:

Hessisches Verfassungsschutzgesetz in großen Teilen verfassungswidrig

von Redaktion

17.09.2024

| Lesedauer: < 1 Minuten
Karlsruhe kassiert das Verfassungsschutzgesetz Hessens ein. Grund: Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Es geht unter anderem um die Ortung von Mobilfunkgeräten und den Einsatz verdeckter Mitarbeiter.

Keine guten Tage für die Verfassungsschutzämter: Zuerst muss der Präsident des Bundesamtes, Haldewang, einräumen, dass er für Correctiv im Migrationsskandalspiel mitgeschnüffelt hat. Dann muss das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz seine Verleumdungskampagne gegen Journalisten zurücknehmen.

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Jetzt ist das hessische Verfassungsschutzgesetz in weiten Teilen als verfassungswidrig abgeurteilt worden. Wie verfassungswidrig ist das hessische Verfassungsschutzgesetz? Folgt man einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dann verstößt das Gesetz gleich mehrfach gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

In einem am Dienstagmorgen veröffentlichten Beschluss führt Karlsruhe gleich sechs Paragrafen an, deren Inhalte teils nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Unter anderem geht es dabei um die Ortung von Mobilfunkendgeräten, das Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge, den Einsatz verdeckter Mitarbeiter sowie Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden.

Die Verfassungsbeschwerde lag dem Gericht seit 2019 vor. Geklagt hatten fünf Beschwerdeführer. Zwei davon sollen Mitglieder einer Organisation sein, die das Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch einstuft. Ein weiterer Kläger ist Journalist und stünde häufig in Kontakt mit Personen, die unter Beobachtung des Landesamtes stünden.

Unterstützt wurde die Beschwerde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie sprach von einem „Erfolg für die Grundrechte“, der hessische Gesetzgeber müsse nun „nachjustieren“.

Hessen hatte erst im Jahr 2022 das Verfassungsschutzgesetz geändert. Das Bundesverfassungsgericht stellt im neuen Urteil Grundsätze auf, die für alle Bundesländer maßgeblich sind. Bereits im Februar hatte das Gericht den Beschwerdeführern Recht gegeben, dass die Datenverarbeitung durch die Polizei eingeschränkt werden müsse.

Die Fälle zeigen: Die Versuche diverser Landesregierungen und der Bundesregierung, den Verfassungsschutz zur Zensur- und allgemeine Bürgerbespitzelungspolizei umzubauen, überschreiten längst den Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen.

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26 Kommentare

  1. Habe im ÖRR noch nichts darüber gesehen, gehört oder gelesen.

    Aber sicher noch heute werden die Hoftrompeter freudig erregt über die geplante „Ermächtigungs“-Änderung der Geschäftsordnung im Thüringer Landtag lang und breit berichten.

    Das ist Desinformation durch selektive Nachrichten !

    Wann bricht der sprichwörtliche Krug?

    Im Westen nie.
    Schließlich hat man ja die CDU, die sich neurdings mit Kommunisten ins Bett legt und offen Sympathien für die zerstörerischen Grünen hegt.

    Merkel hat ganze Arbeit geleistet.
    und das BSW entpuppt sich als das befürchtete U-Boot.

  2. Ja, das gute alte Bundesverfassungsgericht. Wenn ein Urteil wie dieses Tichy Einblick gefällt, ist es ein gutes Gericht. Wenn es anders als erhofft urteilt – wohl gemerkt, derselbe Senat mit denselben 8 Richtern – dann wird dessen Rechtsauffassung un Frage gestellt und gerne sogar seine Unabhängigkeit, weil die Rchter ab und zu mal mit der Regierung essen. Els ob die sich nicht selbst gutes Essen leisten könnten. Gestern fielen in Karlsruhe auch zwei Urteile über Beschwerden der AFD. Komisch, darüber lese ich hier nichts. Das ist völlig legitim. Jedes Medium entscheidet selbst, wann es worüber in welcher Weise berichtet, aber gerade aus diesen hier wird so oft auf die anderen Medien gezeigt, ach wie parteiisch diese berichten. Tun sie ja – aber Tichys Einblick eben auch. Das sollte man sich eben beim Lesen auch klar machen, wenn einem die Berichte gefallen. Denn es gibt auf denselben Sachvarhalt vielleicht auch noch eine andere Blickrichtung.

  3. Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Die Grundlage, auf der der Verfassungsschutz arbeitet, also das, womit der Verfassungsschutz legitimiert wird, die Verfassung zu schützen, ist selbst verfassungswidrig.
    Damit wird der Verfassungsschutz zu einem Fall für den Verfassungsschutz! Der Verfassungsschutz müsste sich demnach wegen seines Agierens unter Beobachtung stellen und gegen sich selbst Strafanzeige wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten stellen.

  4. Immerhin handelt das BVG – spät, aber doch!
    Man sollte ihm, sofern man legitimiert ist, mehr Fälle zur Entscheidung vorlegen.

  5. Offensichtlich ist die Stasi verfassungsfeindlich. Also Stasi verbieten und neu aufbauen ohne Parteieinflüsse. Die neue Stasi darf nicht mehr den Innenministern unterstehen. Die brechen ja auch dauernd die Verfassung. Mein Personalvorschlag: Vosgerau

  6. 5 Jahre mußten ins Land ziehen, ehe ein Verfassungsschutzgesetz als nicht verfassungskonform disqualifiziert wird.
    Ich prangere 3 mathematische Sätze aus dem Gymnasialunterricht an, dass sie grottenfalsch sind. Wie viele Jahre wird es wohl dauern, bis man sie in den Schulbüchern korrigiert?
    Hier gibt es ja keinen offiziellen Beschwerdeweg. Hier zählt nur die Arroganz des hochnobelsten Schulverlags:-(

  7. Wäre ich mißtrauisch, könnte ich der Meinung sein, daß dieses Urteil nur die Überwachung von Linksextremisten verbietet, nicht aber die gesetzestreuer Bürger.

    Und eine Beschwerde, die 5 Jahre liegenbleibt zeigt nur, daß das Gericht arbeitsunwillig ist.

  8. Das ist wie beim alten Auto, das man erst mal beim TÜV vorführt, bevor man einen Handschlag dran tut: Wenn die Karre durchkommt, gut, ansonsten macht man eben genau das, was der TÜV moniert, aber garantiert nichts anderes.

  9. Irgendwie unschlüssig. Klage wurde eingereicht 2019. Aus dem Urteil: „Sie wenden sich gegen verschiedene im Hessischen Verfassungsschutzgesetz geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse, die ganz überwiegend im Jahr 2023 in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz vom 22. April 2022 geändert worden sind.“
    Urteil gilt also für das nachgebesserte (!) aktuelle G.
    Viel interessanter wären die Grundsätze.
    Hier können wir uns das Urteil ansehen:
    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-078.html
    „keine dafür hinreichende Übermittlungsschwelle vorsieht.“ „dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle“
    Also Basisversagen. Regierung: Schwarz-Grün. Na prima.

  10. Wenn die Verfassungsrichter weise sind, grätschen sie einer übergriffigen Exekutive ins Kontor, bevor es nicht mehr geht. Denn die Gefahr kommt hierzulande nur in geringer Zahl von rechts, aber massiv von links.

  11. Die Verfassungsbeschwerde lag dem Gericht seit 2019 vor.

    Fünf Jahre mussten die Leute mit einem verfassungswidrigen Gesetz leben. Ich danke. Diese gefühlt ewig dauernden Verfahren sind auch so ein Missstand, der endlich einmal angegangen werden müsste.

    • Die Richter sollten wegen Arbeitsverweigerung abgesetzt werden.
      Dies gilt insbesondere für die Corona-Verfahren und die diskriminierende Behandltung der AfD in den Parlamenten und bei den Stiftungen.
      Gleiches Recht für alle.

  12. Viele Menschen werden es nicht glauben.
    Je monsruöser eine Angelegenheit ist, desto größer ist der Zweifel an ihrer Falschheit, „to big to fail.“.
    Dieses Land wird von geheimen monstruösen Netzweken an der Nase herum geführt, die bis in die UNO und EU organisiert reichen.
    Übrall geht es nur um eines, jenes was diese Welt regiert, ums Geld.
    Brauchen tut man dazu strunzdumme Politiker, eine geile Presse und skrupellose Akteure.
    Der „Klimawandel“ ist so eine monstruöse Affaire, mit viel Korruption, Bedrohung und Verleumdung von Personen die das aufdecken wollen.
    Finanzkräftige kriminelle Netzwerkee, welche die öffentliche Meinung steuern, eine Paranoia unbeschreiblichen Ausmaßes verbreiten und vor allem viel Angst erzeugen und verbreiten.
    Als synonymes Beispiel solcher Monstruosität sehen sie mal das „Elf Aquitaine“ Gaunerstück der 70′ Jahre in Frankreich an, bei dem 1 Milliarde Franc ergaunert wurde für nichts.
    Ja es gibt solche Fake-Vorgänge sogar in der Wissenschaft, die dem durchschnittlichen Bürger unglaublich erscheinen. Darauf basiert der Betrug.
    Weltberühmte Theorien die reiner Fake sind.
    Die jedoch riesige Geldmengen bewegen, für Forschung, Industrie, usw.
    Hier nur in Beispiel:

    Wir müssen uns die Frage stellen:  Kann eine Theorie richtig sein? wenn:

    – in ihrem kosmologischen Modell über 90%, der von ihr geforderten Materie, in der Realität fehlen

    – wenn dazu eine in der Realität nicht beobachtbare Energie, die „dunkel Energie“ notwendig ist

    – wenn zur Erklärung beobachteter Effekte, in dieser Theorie eine nicht beobachtbare Materie,

    „dunkle Materie“ erforderlich ist. Die zudem mit der bekannten Materie nicht wechselwirken darf.

    Die Antwort muss und kann nur ganz klar heißen, NEIN.

  13. Der Schluß, den Tichys Einblick hier zieht, ist der falsche. Weil es das System an sich nicht infragestellen mag. Nicht das Gesetz ist verfassungswidrig, sondern der Verfassungsschutz als Schild und Schwert zum Machterhalt der die jeweiligen Regierung stellenden Milieus gehört abgeschafft. Ein Geheimdienst wie er hat in einer Demokratie nichts zu suchen. Ohne wenn und aber. Wie die Polizei dann Kriminelle im Spannungsfeld von informeller Selbstbestimmung versus Täterschutz verfolgen darf, ist eine getrennte Diskussion.

    • Wenn die Geheimpolizei — um etwas anderes handelt es sich ja nicht — tatsächlich ihren Aufgaben gerecht würde, nämlich die Bürger vor Infiltratoren, Spionen und anderen gefährlichen Ausländern — eben Nichtbürgern! — zu schützen, wäre ja gar nichts gegen sie zu sagen. Aber wir Bürger haben uns eben gerade nicht an die Verfassung zu halten, auch wenn die das immer behaupten. Sie soll uns vor denen und nicht die Juntisten in den Staatskanzleien und in Berlin vor uns schützen. Ich habe keinen Eid auf irgendwas abgelegt, im Gegensatz zu denen.

    • H.Prantl, SZ, forderte einst wütend die Abschaffung des Verfassungsschutzes (Sendung „Günter Jauch“). Und jetzt? Totenstille!

  14. DER „MARSCH DURCH DIE INSTITUTIONEN“

    der mit den altlinken „68-ern“ begann und von ihrer (mental inzwischen auch schon sehr angestaubten) linksgrünen Folgegeneration fortgesetzt wurde, muss an dieser Stelle ein Ende haben. Sie, die eigentlichen Verfassungsfeinde, haben sich unsere Verfassungsorgane zur Beute gemacht und sollten ihrerseits unter Beobachtung gestellt oder besser noch zum Gegenstand eines neuen Radikalenerlasses gemacht werden.

    Unser Staat mit dem größten Teil des Politestablishments und vor allem die mit ihnen assoziierten „Mainstreammedien“ sind weit, zu viel zu weit, extrem weit nach links außen verrutscht, weit mehr als eine echte Demokratie (nicht eine wie die „DDR“) es vertragen kann. Ein richtungsweisendes Urteil also, aber erst der Beginn einer bürgerlich-konservativen Wende.

  15. Sind die Richter wach geworden, ist die Sache nicht so wichtig vlt oder wurden sie nicht zum Essen bei den Mächtigen eingeladen?

  16. Bei aller Genugtuung, die Gefahr, daß die Verfassung ausgesetzt wird, wird immer größer, wie der neuerliche Desinformationsskandal mit den Bürgerräten zeigt.
    Noch kann man sich auf das Grundgesetz berufen und kleine Siege feiern.
    Der Eindruck besteht, solange man das Grundgesetz für repressive Zwecke oder vor allem dazu benützen konnte, gesellschaftliche Akteure zu delegitimieren, war alles Ok.
    Mittlerweile stellt sich aber zunehmend heraus, bis zu welchem Maße die Regierungsparteien geistig und in ihrem Agieren verfassungswidrig sind.
    Daß es möglich ist, Grundrechte kurzerhand auszusetzen, hat man im Rahmen von Covid-19 schon gesehen.

    • Wenn man Grundrechte so einfach durch Verordnungen „aussetzen“ kann, dann sind sie de facto nicht existent.
      Sondern, und so wird es uns ja von Merkel und ihren Verbündeten nahegelegt, sind sind Großzügigkeiten des staatlichen Machtapparates.

  17. Ich wage jetzt nicht zu fragen was wohl gewesen wäre wenn jemand von der AfD geklagt hätte…
    Zum Glück waren es diesmal Linksextremisten….

  18. Frage – hätte das Bundesverfassungsgericht ebenso geurteilt, wenn die Mehrzahl der Beschwerdeführer nicht dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnen gewesen wären? Heute zweifelt man an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsgerichts, das sich auf die „wissenschaftliche“ Expertise eines RKI gestützt hat, welches direkt dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt ist, um Grundrechte zu schleifen. Man zweifelt, weil Bauern aus Nepal in Deutschland Grundrechte einklagen können. Und man zweifelt, weil ein Bundesverfassungsgericht sich auch bei der Thematik um den Klimawandel auf sprichwörtlich dünnes Eis begeben hat, indem es sich nur einseitig informiert hat (wohlmöglich beim PIK?).

    • Es gibt etliche Nobelpreisträger (nicht nur Al Gore), die für Falschresultat den Nobelpreis erhalten haben…

  19. Auf Haldenwang-Deutsch:

    Hessisches Verfassungsschutzgesetz ist in Teilen verfassungsfeindlich.
    Hessisches Verfassungsschutzgesetz delegitimiert die Verfassung.

    • Der nächste Lauschangriff von Haldenwangs Schlapphüten befasst sich sicher mit den Richtern die das entschieden haben. Bestimmt wird denen demnächst eine Nähe zu Reichsbürgern „nachgewiesen“, denn beweisen muss man sowas ja nicht 😉

      • Die sollten schon mal die Bademäntel bereitlegen, wenn das so wäre.
        Aber da das Urteil zugunsten von Linksextremisten gefällt wurde, wird Haldenwang wohl nichts dagegen haben.

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