Bisher argumentierte die Justiz damit, dass das Robert-Koch-Institut seine Entscheidungen politisch unabhängig rein nach wissenschaftlichen Erkenntnissen formuliert habe. So wurden bisher alle Corona-Klagen abgeschmettert, im Gegenteil sogar Ärzte in das Gefängnis geworfen, die sich der offiziellen Corona-Doktrin nicht beugen wollten.
Doch den bohrenden Fragen des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Osnabrück an den geladenen Zeugen ist es zu verdanken, dass die wissenschaftliche Kompetenz des RKI zusammengebrochen ist. Der geladene Zeuge war: Lars Schaade, zu Corona-Zeiten Leiter des »Corona-Krisenstabes« des Robert-Koch-Institutes und heute dessen Präsident.
Die Justiz kann sich mit ihren Gerichtsentscheidungen künftig nicht mehr auf die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI berufen.
Formal ging es um einen Bescheid des Landkreises Osnabrück. Eine Pflegehelferin aus Quakenbrück hatte eine Normenkontrollklage angestrengt, denn der Landkreis hatte der Helferin im November 2022 untersagt, ihren Beruf auszuüben und an ihren Arbeitsplatz zu gehen. Sie hatte weder Impf- oder Genesenennachweis noch ein befreiendes ärztliches Attest vorgelegt. Basis des Bescheides war das sogenannte Infektionsschutzgesetz mit jener »einrichtungsbezogenen Impfpflicht«. Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2022 diese Impfpflicht und die Konsequenzen als zulässig anerkannt.
Auch das Verwaltungsgericht Osnabrück habe seinerzeit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes entschieden, wie jetzt der Präsident des Verwaltungsgerichtes, Neuhäuser, erklärte. Dabei hat er darauf vertraut, dass der Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes auf den unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen des Robert-Koch-Institutes beruhten.
Dann platzten die geleakten RKI-Files in den öffentlichen Raum und erschütterten dieses Vertrauen. Deshalb lud das Verwaltungsgericht den damaligen Leiter des Corona-Krisenstabes und heutigen Präsidenten des RKI als Zeuge nach Osnabrück.
So will Richter Neuhäuser wissen, wie ein Protokolleintrag vom 10. September 2021 zu verstehen ist. Da das Bundesgesundheitsministerium die Fachaufsicht über das RKI habe, könne sich das Institut nicht auf die Freiheit der Wissenschaft berufen, heißt es da. Schaade erklärt, dass das Robert-Koch-Institut tatsächlich weisungsgebunden sei, lediglich in der Wahl der Methoden und der Interpretation frei sei.
Das Bundesgesundheitsministerium habe seine Behörde ausgebremst, sagte Schaade. So sei das Ministerium am 25. Februar 2022 nicht dem Rat des RKI gefolgt, die aktuelle Risikolage herabzustufen. »Wir haben da keine Zustimmung für unseren Vorschlag gefunden beim Ministerium«, so zitiert die neue Osnabrücker Zeitung den heutigen Präsidenten des Robert-Koch-Institutes. Ansonsten sei die Risikoeinschätzung Sache des RKI. »Wir sind hier wohl an einer Schnittstelle, wo Management, wo Wissenschaft verantwortlich sein sollte, da gab es bei uns verschiedene Auffassungen.«
Den Landkreis treffe keine Schuld, so später Richter Neuhäuser. Er habe nach geltender Rechtslage handeln müssen. Denn ein Vertreter des Landkreises hatte gegen Ende der Sitzung erklärt, die Beweisaufnahme habe ihn sehr nachdenklich gemacht. Doch der Kreis sei der kleinste Player und als regionale Behörde davon ausgegangen, dass RKI, Landes- und Bundesämter stets nach aktuellem Stand der Wissenschaft gehandelt hätten. Er würde den damals erlassenen Bescheid aufheben, wenn er könnte.
Das Verwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung das Klageverfahren der Pflegehelferin ausgesetzt und wird das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob Paragraph 20 des Infektionsschutzgesetzes verfassungswidrig war.
Das hatte damals gesagt, das Robert-Koch-Institut sei in seinen Beurteilungen unabhängig. Doch aufgrund der vorliegenden Protokolle des Corona-Krisenstabes und der Zeugenvernehmung von RKI-Präsident Schaade sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen, wie das Osnabrücker Gericht mitteilte:
»Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeübtes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der Einrichtung und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden.«
Auf Multipolar findet man rechts einen Hinweis auf einen Bezahltartikel der Welt, der „Korrekturen aus dem Kanzleramt“ beschreibt. Und zwar sollen danach Stellungnahmen des Corona-Expertenrats im Kanzleramt vor der Veröffentlichung „überarbeitet“ worden sein. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus253272180/Corona-Schriftverkehr-Korrekturen-aus-dem-Kanzleramt.html
Mehr Inhalt bei Multipolar.
Die Protokolle des Expertenrats gibt es hier: https://img.welt.de/bin/kanzleramt.pdf_bn-253277326.pdf
Endlich ein Richter, der seiner Amtsermittlungspflicht nachkommt. Die anderen Richter haben der Politik einfach geglaubt, waren opportunistisch und habe weder ermittelt noch die Gegenseite gehört, bis auf einen Richter, der deswegen verurteilt wurde. Das lief hier wie in einer Diktatur, die Justiz als williger Helfer der Politik genauso wie Presse und Rundfunk, bis auf die Blogger und andere alternative Medien. Eigentlich war das Rechtsbeugung im großen Stil.
Einen Verfassungsbruch nur festzustellen, ohne daß daraus juristische Konsequenzen gezogen werden, sieht eher nach Augenwischerei und Beruhigung aus. als die Verursacher zu bestrafen, was die logische Folge wäre, bei diesen Schandtaten, die im Namen der Gesundheitsvorsorge begangen wurden und zwar in einer Opferzahl, die unbeschreiblich ist und geradezu auf eine Strafe wartet, wenn man es mit dem Recht ernst nimmt, was durch niemand verletzt werden darf.
Folgenreich? Ein Beschluss ist kein Urteil und eine »Nachfrage« an das Bundesverfassungsgericht nichts was sich als »Folgenreich« bezeichnen ließe. Die Folge ist nämlich, das wohl wieder erst ein Jahr vergehen wird, bevor das BVerfG eine Antwort gegeben hat.
Richtig drollig finde ich allerdings, das es im Vorfeld Juristen offenbar sehr schwergefallen ist, eine Abhängigkeit, die sich durch die Weisungsgebundenheit grundsätzlich ergibt, nicht erkannt haben, um daraus den Schluss zu ziehen, das es mit der Unabhängigkeit nicht so weit her sein kann.
Das lässt sich auch nicht damit begründen, dass die Justiz vollkommen unterbesetzt ist und Zeitdruck Fehler entstehen lässt, die durchaus vermeidbar gewesen wären.
Die eigentliche Frage sollte doch sein, warum die politisch verantwortlichen, die Einfluss genommen haben, noch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden.* Der Liste der Anklagepunkte wäre sicherlich sehr lang, wobei es bis zur Vorteilnahme ginge, indem Verwandte sich »Vermittlungsgebühren« (wie beim Mann von Jens Spahn) in Millionenhöhe in die Tasche stecken konnten. Auch andere Politiker haben sich die Taschen füllen können und niemand in der Justiz sah darin etwas Verwerfliches. Moral scheint wohl verschiedene Definitionen zu kennen; mal für den ganz normalen Durchschnittsmenschen und dann für Politiker, die den Hals nicht voll bekommen können.
Nicht sonderlich witzig finde ich die Annahme der beteiligten Richter insgesamt, dass ihnen verschiedene Dinge gar nicht erst aufgefallen sind; so z. B. das sich unabhängige Wissenschaftler zu Wort gemeldet haben, die zu anderen Ergebnissen gekommen sind. Ein Richter der den gravierenden Unterschied zwischen einem nicht nur finanziell abhängigen Wissenschaftler und einem vollkommen unabhängigen Wissenschaftler nicht erkennt, muss sich die Unterstellung gefallen lassen, dass er möglicherweise auch sonst nicht ganz genau hinschaut, obwohl es seine Pflicht ist.
Oh doch, hat sie.
Bzw. soll sie haben.
Und muss sie natürlich auch haben, in den Jahren Merkels und in den Jahren die folgen sowieso – da sonst ja das alles gar nicht aufgehen kann, was sie mit uns und dem Land wie dem gesamten Westen auf dem Weg in die schöne neue Welt geplant haben.
Helfershelfer, die es besser wissen, allenthalben:
„Innerhalb der Wissenschaft gibt es schon lange keine anderen Lehren oder Theorien mehr. Die Erderwärmung ist verstanden & läuft seit den 1980ern so ab wie vorhergesagt. Es gibt freilich bestens finanzierte Vernebelungsversuche von Interessengruppen.“ https://twitter.com/rahmstorf/status/1471887045266128904
Auch laut einer gewissen Carolin Emcke soll allen das Denken und Entscheiden und damit die Verantwortung für das eigene Leben wie Streben abgenommen werden, indem allgemein gültige, nicht anfechtbare Vorgaben strengstens zu beachten und nicht infrage zu stellen sind: https://x.com/Eddie_1412/status/1798701057155236066
Was uns alle in Zeiten vor der Aufklärung zurück katapultieren wird, unpassende Invasion aus archaischen Gesellschaften von außen und Zerstörung des Immunsystems von innen – welch schändliches Vorgehen!
..aber internationales Recht, Der Bundestag hat beschlossen dem WHO in einem Pandemiefall, das Recht in D zu uebergeben.
Das hat nichts mit internationalem Recht zu tun, denn die WHO darf nur Empfehlungen geben, nicht aber anordnen und somit in die Hoheitsrechte der Länder eingreifen.
Die WHO hätte aber in den Fall sicherlich anordnen können, dass der Reiseverkehr vorläufig eingestellt wird, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Export- wie auch Importwaren hätten dann mit UV Licht dekontaminiert werden können / müssen, denn das ist durchaus möglich und volkswirtschaftlich durchaus vertretbar. Der Schaden hätte sich in deutlich geringen Grenzen gehalten und die Wirtschaft hätte keine derartigen Schäden aushalten müssen.
Wen und wie soll im #bestedeutschland der „Kleine Mann“ hier noch vertrauen können, wenn nicht mal mehr unserer höchsten Gerichtbarkeit(en)?🤔
Und wo bleibt -auch mit Blick auf die Relotius- und „Qualitätsmedien“- die Aufarbeitung und bleiben die Klagen gegen jene die bei diesem Corona-Pandemie-Lügengebilde vermutlich wissentlich und vorsätzlich mitgemacht haben, beginnend bei „Ärzte“ wie Drosten bis hinauf zu Spahn (CDU), Lauterbach (SPD), Scholz (SPD) und Genossen?!
Wie soll doch noch gleich gesagt worden sein: „Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen“.
Wobei man hier dann auch noch die Worte ranhängen müßte: „Und trotzdem lügen sie dreist und rotzfrech weiter.
Ich würde hier sagen: diese Worte sind so was von richtig!
Der sehr geehrte Herr Vorsitzende Richter Neuhaus hatte bereits zu Corona Zeiten Hintern in der Hose, hat irgendeine G Regelung zum Einkaufen gerichtlich aufgehoben. Durfte ihn bereits mehrfach telefonisch kontaktieren und die Gespräche haben mich weiter und wieder an unsere Justiz glauben lassen!
Richter Neuhaus hat damit Rückgrat bewiesen, doch erst, wenn andere Gerichte sich daran erinnern, das sie es auch mal wieder hervorholen, würde sich etwas ändern können. Das geht aber nur mit einem richtigen Urteil, nicht mit einem Beschluss. Erinnern wir uns nur mal daran, das der Bundesregierung unter Merkel eine Änderung im Wahlrecht »empfohlen« wurde, aber von der Kanzlerin schlichtweg ignoriert wurde.
Ohne bindendes Urteil und einer Fristsetzung, bis wann Vollzug gemeldet werden muss, kann das nichts werden.
Ob das BVerfG seine Fehlentscheidung eingestehen wird, bleibt abzuwarten. In Anbetracht dessen, dass es durch seine „Rechtsprechung“ die Regierung quasi mit diktatorischen Vollmachten ausgestattet und dadurch unzählige Leben zerstört hat, wäre eine Rückname aller relevanten Urteile das Mindeste, ein Rücktritt des gesamten zuständigen Senatsund des Präsidenten zu erwarten.
„und wird das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob Paragraph 20 des Infektionsschutzgesetzes verfassungswidrig war.“ Ich sage schon wie es ausgeht: Wegen Formfehler oder einer anderen Lappalie wird der Antrag nicht zur Entscheidung angenommen.
Die ganzen feigen angepaßten „Journalisten“, dere Aufgabe es gewesen wäre, kritisch zu begleiten und zu berichten, sollte man nicht vergessen. Warum waren die Zeitungen nicht voll von Prof. Bhakdis Reden und Büchern, warum hat niemand die statistischen Recherchen aufgegriffen, die ab Herbst 21 unter „Erbsenzähler“ im Netz standen? Bei einer demokratiewürdigen Presselandschaft könnte sich der Kreis jetzt nicht auf das „RKI“ zurückziehen.
Hab ich das richtig verstanden? Das Verwaltungsgericht Osnabrück bittet das BVG dessen eigene Unfähigkeit zu bescheinigen. Was soll da rauskommen? Wird Richter Neuhäuser demnächst wegen Rechtsbeugung verurteilt oder zündet die Antifa sein Auto an?
Offenbar wacht die Judikative endlich auf und stellt fest, wie sie von der Exekutive vorgeführt wurde. Den Corona-Files sei Dank. Das Rechtsstaatsprinzip und unsere gesamte Demokratie wurden von den Corona-Tätern massiv beschädigt. Diese Feinde des Grundgesetzes müssen konsequent zur Rechenschaft gezogen und aus ihren politischen Ämtern entfernt werden. Hauptverantwortliche sind Merkel und Spahn sowie Scholz und Lauterbach. Im Ergebnis muss es unverzüglich Neuwahlen geben.
Mit Corona haben sie im ganzen Westen gewütet – was heißt – man darf die who wie andere Organisationen bei der Aufarbeitung nicht außer Acht lassen. Zumal es die who ist, die inzwischen nach Belieben Pandemien ausrufen kann – sie danach aber auch außerhalb der Öffentlichkeit als solche nicht mehr einschätzen möchte.
„Es ist nicht so, dass wir eine schwere Pandemie hatten. Ja, wir hatten ein neues Virus, das tödlich war. Für einen sehr kleinen Teil der Menschen war es tödlich.“ Mike Ryan, Generaldirektor des Notfallprogramms der who zu „Corona“ am 22.05.2023: https://www.youtube.com/live/jMW_j2NJX9M?t=1087s
Und was genau „tödlich“ war weigern sie sich bis heute zu untersuchen und öffentlich zu machen – wobei künstliche Beatmung schon damals als zum Tode führende Fehlbehandlung bekannt war. Wie dass das Immunsystem, das uns vor solcherlei „Angriffen“ durch Viren schützt, durch modRNA inzwischen bei vielen Menschen verletzt worden sein kann – und sich als Autoimmunerkrankung gegen sich selbst richtet.
Es darf hierbei nicht vergessen werden, dass die Judikative das umsetzen muss, was die Legislative an Gesetzen erlässt. Die Kontrolle der Legislative erfolgt durch das Bundesverfassungsgericht, wenn es denn angerufen wird. Diese Verfahren dauern und bis dahin ist der von der Politik beabsichtigte Schaden angerichtet und bleibt natürlich ohne Folgen für die politischen Akteure. Als Beispiel sei hier nur die Vergabe der 5G Lizenzen genannt.
Die doppelte Fiktion, daß eine Behörde „unabhängig“ sei und aus seiner Unabhängigkeit in Zusammenhang mit seiner Behördeneigenschaft einen geradezu päpstlichen Unfehlbarkeitsanspruch ableiten könnte, ist ja bereits an sich absurd und darüber hinaus totalitär, sie widerspricht jeder Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit.
Es ist bereits nicht einzusehen, wieso eine Behörde in wissenschaftlichen Fragestellungen „unabhängiger“ als eine private Institution oder Einzelperson urteilen sollte, und erst recht nicht, daß sie auf die qualifizierteren Fachleute zugreifen könnte.
Eine Behörde ist aber niemals „unabhängig“, sondern stets ausführendes Organ des Staates und als solches seinem Dienstherrn verpflichtet – also der jeweiligen Regierung. Ihr Urteil – gleich, ob formal unabhängig oder weisungsorientiert zustandegekommen – ist immer subjektiv und per se in seiner Qualität niemals höherwertig als dasjenige eines x-beliebigen Staatsbürgers (nicht einmal notwendig eines Wissenschaftlers!), sondern bildet im freien wissenschaftlichen Diskurs eines Rechtsstaates lediglich eine Stimme ab, deren wissenschaftliche Wertigkeit von der Qualität seiner Argumente abhängt. Es muss daher auch jederzeit verworfen werden können.
Somit muss es vor Gericht in einem Rechtsstaat bereits reichen, wenn der einzelne Staatsbürger eine andere wissenschaftliche Meinung als die Behörde vertritt, um diesbezügliche behördliche Maßnahmen aufzuheben. Ein Gesetz, das der Behörde erlaubt, aufgrund einer wissenschaftlichen Meinung den Eingriff in die Grundrechte des Staatsbürgers, insbesondere in sein Recht auf körperliche Unversehrtheit, erlaubt, ist somit immer als rechtsstaatswidrig zu bewerten – und daher in der Bundesrepublik, wie wir sie jedenfalls vor Corona noch kannten, als verfassungswidrig.
Wer wissenschaftliche Unfehlbarkeit postuliert und diese staatlichen Institutionen zuschreibt, der ebnet hingegen den Weg in einen pseudoreligiösen Totalitarismus.
Völlig korrekt. Behörden sind immer weisungsgebunden. Und selbst wenn sie formal unabhängig wären, sind sie noch immer finanziell abhängig.
Dazu kommt, daß in Behörden die Bezahlung von Fachpersonal grundsätzlich schlechter ist, als in der freien Wirtschaft. Das führt dazu, daß in Behörden im allgemeinen eben nicht die Koryphäen beschäftigt sind, sondern eher die, die in der freien Wirtschaft nicht unterkommen, weil sie die geforderte Leistung nicht bringen können oder wollen.
Vielleicht noch einmal zur Remonstrationspflicht, die unter § 36 als
„Verantwortung für die Rechtmäßigkeit“ gefasst ist:
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) 1Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. 2Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. 3Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. 4Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. 5Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) 1Wird von den Beamtinnen oder Beamten die sofortige Ausführung der Anordnung verlangt, weil Gefahr im Verzug besteht und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. 2Die Anordnung ist durch die anordnende oder den anordnenden Vorgesetzten schriftlich zu bestätigen, wenn die Beamtin oder der Beamte dies unverzüglich nach Ausführung der Anordnung verlangt. https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/36.html
Wie will man sich da rausreden können?
Was ist mit den Medizinstudenten, die wegen des als Zulassungsvoraussetzung zum Physikum zu absolvierendes Pflegepraktikums bzw. als Zugangsberechtigung zum Campus zur Impfung gezwungen wurden?
Mein zuvor fast grenzenloses Vertrauen in die Ärzteschaft siedelt seit Corona im Umland von dubiosen Politikern, Gebrauchtwagenhändlern auf der grünen Wiese und Vermögensberatern in lila Buntfaltenhosen.
Das gesamte Personal der Kliniken und Altenheime, alle Studenten, Schüler, Beamte und Soldaten, Arbeiter, Angestellte, Soldaten und Polizisten – alle wurden sie bedroht und genötigt, weil der Vieharzt der das RKI leitete kein Rückgrat hat/te.
Die spannende Frage ist doch: ist das Verfassungsgericht unabhängiger als das RKI? Oder sehen wir da nur ein anderes Zahnrad im Räderwerk der Räterepublik?
Na gut, jetzt schieben sie die Sache rüber zum Bundesverfassungsgericht.
Und da sitzen Leute wie z.B. der CDU-Politiker Harbarth.
Daher bin ich mir sicher, dass dort wieder im Sinne der damaligen Bundesregierung, der damaligen Kanzlerin Merkel und ihrer Entourage und ganz im Sinne der US-Oligarchie (Pfizer, BlackRock usw.) geurteilt wird.
Wie auch immer: wir ungespiketen Montagsspaziergänger haben alles richtig gemacht, und wir haben zu jeder Zeit in allen Belangen recht behalten. Lass sie doch weiterlügen.
„Lass sie doch weiterlügen.“ NEIN! Weil sie genau wissen, dass sie vom allerersten Tage gelogen haben und dabei sind ein noch viel größeres „Fass“ aufzumachen, um dieses Fass darin verschwinden zu lassen!
Die Impfstoffe waren nicht zugelassen zur Vermeidung von Infektionen, sondern zur Vermeidung eines „schweren Verlaufs“. Das konnte jeder wissen und die Gerichte und die Ärzte waren verpflichtet, es zu wissen.
Das Bundesverfassungsgericht hat sein Ansehen mit seinen politisch motivierten Urteilen ebenso geschreddert, wie RKI, PEI oder Stiko.
… wir schützen uns selbst- UND WIR SCHÜTZEN ANDERE…..
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/reden/bundestag-130122
„Das konnte jeder wissen“ ist also unzutreffend. Kindern wurde eingeredet, “ Ihr bringt eure Großeltern um, wenn ihr euch nicht impfen lasst!“ Minister, Regierung, Ethikrat, ARDZDF usw. in Dauerschleife mit der Unwahrheit. „Experten“ auf jedem Kanal. Personen, die den ganzen Tag Zeit haben, ihren Job zu machen, d1e Bevölkerung zu regieren oder zu schützen (RKI), die jeden Wissenschaftler einbinden können, den es gibt. Die sagen alle zusammen synchron das Gleiche- und der durchschnittliche Bürger soll es „besser wissen“?! Nein- die Bevölkerung wurde ins offene Messer getrieben.
die Bevölkerung,die das eigenständige Denken aberzogen wurde,das mag stimmen,man konnte aber alle Details und Kenntnisse schon 2021 finden und lesen
Warum, dachten Sie, sind die Selbstdenker gegen den Unfug Sturm gelaufen?
Hatten die alle eine göttliche Eingebung oder hatten die sich selbst informiert? Stand das nicht jedem frei?
Wann endlich wandern Spahn und Lauterbach ins Gefängnis? Ich darf nicht schreiben, was ich als Strafe für die beiden bevorzugen würde – insbesondere im Hinblick auf die Nürnberger Prozesse. Denn damals wie jetzt wurde WISSENTLICH das Leben von Menschen aufs Spiel gesetzt, aus welchen Gründen auch immer. Weil es eben nicht nur Einzelfälle sind, sondern hier das Leben von TAUSENDEN von Menschen zur Disposition stand und es auch Tausende, in manchen Fällen schwer, in anderen Fällen leicht betraf, viele aber eben auch das Leben kostete, muß man hier eindeutig von absichtlichem Mord oder zumindest Totschlag in X Fällen sprechen. Von der Dimension kommt es, weil viele sich ihrer Schäden womöglich noch gar nicht bewußt sind, noch nicht die Verbrechen der Nazis heran, aber wären nicht so viele dagegen aufgestanden und hätten sich widerstandslos „impfen“ lassen, wäre der Begriff „Völkermord“ womöglich nicht ganz von der Hand zu weisen. Der Vergleich mit einem Josef Mengele, insbesondere bei Herrn Lauterbach drängt sich geradezu auf. Es ist ein Skandal, daß dieses Individuum noch immer frei herumläuft und zu allem Überfluß noch einen hochdotierten Ministerposten bekleidet.
So lange wir keine Politikerhaftung haben, die mit einem Katalog mit empfindlichen Strafen, bis hin zu Freiheitsstrafe/ Schadensersatzzahlung und Pensionsentzug verbunden ist, wird es keine Änderungen geben, im Gegenteil sie lachen uns frech ins Gesicht und machen weiter. Mit einer solchen Regelung würden die ganzen Lügen aufhören. Es hätte ziemlich sicher keine Coronamaßnahmen gegeben.
So erfreulich diese Entwicklung ist, frage ich mich doch, wie leichtgläubig man sein muß, um anzunehmen, daß eine einem Ministerium untergeordnete Behörde in ihren Einschätzungen, Entscheidungen und Maßnahmen frei wäre.
Glaubt etwa jemand, eine Entscheidung etwa des Bundesumweltamtes egal welcher Art wäre frei und würde nur nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen gefällt? Entschuldigung! Aber so naiv kann nicht einmal ein Richter sein…
Die Richter wissen in der Tat sehr genau, dass sie nur in der Außenstelle des Justizministeriums wirken. Gewaltenteilung ist hier unerwünscht. Man kennt sich.
Man darf jetzt wohl auch erwarten, dass das Infektionsschutzgesetz – IfSG von den Regierenden unverzüglich ersatzlos gestrichen wird.
Kein Grund zur voreiligen Euphorie.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat, wie im Artikel dargestellt,
>“in der mündlichen Verhandlung das Klageverfahren der Pflegehelferin ausgesetzt und wird das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob Paragraph 20 des Infektionsschutzgesetzes verfassungswidrig war.“<
Insoweit müsste sich auch das BVerfG ob seiner eigenen Urteile selbst die Frage stellen, ob es (…neben dem Gesetzgeber) seiner eigenen „Normbeobachtungspflicht“ gerecht geworden ist und ob es insbesondere seiner originären „Beweiserhebungspflicht“ (mittels eigener in Auftrag gegebener Gutachten etc.) nachgekommen ist bzw. ob es sich bei seinen Urteilsfindungen bedingungslos auf die Aussagen von angeblich (!) 99% der Wissenschaft und den Aussagen des RKI blind vertraut hat.
Dies käme einem gewissen „Schuldeingeständnis“ gleich und würde auch eine gewisse „Größe“ voraussetzen. Hat das BVerfG diese „Größe“ ?
Man muss die Größe aus ihnen herauspressen.
Vielleicht hilft ja Michael Ballweg, indem er neue Demonstrationen anregt – oder es finden sich welche aus unsere Mitte, die dieser Beamtenschaft uns zu Lasten durch aufstehende Massen endlich Feuer unterm Hintern macht.
Es reicht. Denn die sind da, geltende Gesetzgebung wie uns, die Bürger, zu schützen, und nicht den Souverän zu kujonieren!
Laut Prof. Sucharit Bhakdi kommt der Stein durch eine Anzeige des Impfarztes weiter ins Rollen – denn der hat gespritzt, ohne aufklären zu können, was ihm zur Last gelegt werden muss. Die Unterschrift unter der Einverständniserklärung ist damit nichtig. Musteranzeige und Infos über https://kinderrechtejetzt.de/strafanzeige-geimpft-ohne-aufklaerung/
Rede von Prof. Sucharit Bhakdi mit weiteren Erklärungen zur Anzeige auf der Querdenkerdemo am 3. August 24 hier ab 7:37:27: https://www.youtube.com/watch?v=vr6AJFqzR3k&ab_channel=EpochTV-InvestigativeDokus%2CInterviewsundmehr
Sollte das BVerfG seine Rechtsprechung dem OVG anpassen, also den bisherigen Freibrief der Politik aufheben, sind die Tage Lauterbachs endgültig ausgezählt, falls er nicht schon vorher abberufen wird.
Natürlich gilt das gleiche für die weitere Karriere von Jens Spahn, der sich bislang sehr erfolgreich vor seiner Verantwortung für eine sehr dunkle Zeit drückt.
Wäre er noch halbwegs ehrenhaft, würde er die Politik abhaken und in die Wirtschaft wechseln, bevor ihm das Corona-Gemauschel offiziell um die Ohren fliegt.
Mal sehen…
All die fetten Mitläufer und Mitmacher, die statt sich zu informieren und selbst zu denken, dem was ihnen aufgetragen war wie in Reich III ohne Sinn und Verstand folgten und sich andere Menschen nicht zu kujonieren scheuten – die müssen für ihr Handeln gerade stehen.
Gerade, wenn sie in Ämtern beschäftigt sind und unter Remonstrationspflicht stehen und man ihnen eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht anlasten muss: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html
Gar nicht daran denken mag ich, was Pädagogen den Kindern in Schulen antaten – wiewohl Gunnar Kaiser ganz und gar öffentlichmachte, weshalb er den Schuldienst an dieser Stelle quittierte(01.04.2021): https://www.youtube.com/watch?v=ITSfPrCkpJo&ab_channel=GunnarKaiser-inMemoriam
@Waldorf: Dafür würde es Anstand und Charakter brauchen. Die hat heute keiner mehr in der Politk. Früher sind Politiker wegen wesentlich weniger zurück getreten. Wenn ich Lauterbach, Spahn, Scholz („es gibt jetzt keine rote Linien mehr“), Merkel, Drosten etc. wäre, wäre ich schon längst auf der Flucht…… aber was haben sie schon zu befürchten von einer feigen, angepassten und wohlstandsverfetteten Bevölkerung, von einer Systempresse und von einer hörigen, weisungsgebundenen Justiz?
Ich bin auch dafür, daß Herr Spahn in die Wirtschaft wechselt, sobald er seine mehrjährige Freiheitsstrafe abgesessen hat.
Darf ich Sie korrigieren? Es soll IN EINE (Gast-) Wirtschaft wechseln und bis zum Ende seiner Tage als Thekenkraft sein Geld verdienen. Von diesem Geld möge er zumindest einen Teil der ergaunerten Masken-Millionen zurückzahlen.
träumt weiter,die Parteien haben Ihre Finger in JEDER Behörde,in jedem Gericht und in allen Medien…
da kann man bei Bedarf jeden Skandal aussitzen
Ernsthaft: Ich frage mich, WANN endlich Handschellen klicken und die Verantwortlichen dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden? Es geht hier immerhin um die Aussetzung von Grundrechten wieder besseren Wissens.
Ich könnte mir vorstellen, daß es sowohl Spanhn, als auch Lauterbach nach diesem Urteil langsam etwas mulmig wird. Unrecht wird nicht ewig toleriert.
Natürlich trifft ihn Schuld, den Mann vom Kreis.
Denn er hat Remonstrationspflicht. Auch, wenn er angibt, jetzt erst nachdenklich zu werden weil er damals alles, was an besserem als dem offiziellen Wissen auf dem Markt war, nicht wahrnehmen wollte.
„Denn ein Vertreter des Landkreises hatte gegen Ende der Sitzung erklärt, die Beweisaufnahme habe ihn sehr nachdenklich gemacht. Doch der Kreis sei der kleinste Player und als regionale Behörde davon ausgegangen, dass RKI, Landes- und Bundesämter stets nach aktuellem Stand der Wissenschaft gehandelt hätten. Er würde den damals erlassenen Bescheid aufheben, wenn er könnte.“
Dummheit schützt vor Strafe nicht!
Was jetzt? Wer klagt? Denn er hätte remonstrieren müssen, um selbst nicht persönlich haftbar gemacht werden zu können!
Remonstrationspflicht.. schöner theoretischer Ansatz.. nur schwierig Umzusetzen wenn du Frau, Kinder, Hund und Haus hast.. wo die Raten bezahlt werden müssen.. oder Erklär mal deiner Tochter.. warum Sie Weihnachten nicht XYZ bekommt.. wie alle anderen aus Ihrer Klasse..
Remonstrationspflicht.. schöner theoretischer Ansatz.. nur in der Praxis mehr oder weniger nicht Umsetzbar..
Das ist eine feige Argumentation.
Nichts als Ausreden. Entweder man hat ein GEWISSEN oder eben nicht!
Wie Naiv bist du..?
„„Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.“ (Brecht, 1968)“
Ich habe ungefähr 40 Jahre im Qualitätsmanagement gearbeitet, primär Test- und Prüfabteilungen..
Ich habe mehr als 2 mal einen absolut „Goldenen Handschlag“ erhalten, weil ich es nicht Zugelassen habe.. das wir unsere Ergebnisse dem Management angenehm bzw. passend machen..
Durfte ich halt ein paar Mal gehen.. 🙂
War mir eigentlich immer ganz Recht.. weil im Regelfall die Handschläge echt mehr als nett waren.:-)
Wir wollen doch nicht das dies Öffentlich.. zum Bsp. vor einem Arbeitsgericht verhandelt wird..:-)
Wie Naiv bist du..?
na toll! Genau deswegen ist es in D jetzt so, wie es ist! Alle Beamten haben die Hosen voll vor ihrer Verantwortung. Ja nix sagen, es könnte ja den Job kosten.
Na und?! Bürgergeld!
Deswegen habe ich zu meiner Verantwortung gestanden..:-)
Aber was soll ich machen..?
Wenn mir mein Management (meine Paten) ein unwiderstehliches Angebot unterbreiten..?
Zumal Merkel bei der BPK im Januar 2021 ja hinterlassen hat, dass der Politik sich wie bei H1N1-Impfungen jegliche ärztliche Vernunft beugen musste.
Und wie sie sich beugten, die Experten. Pfui Teufel. Dr. Drosten vom RKI immer vorneweg.
Und spätestens mit der Veröffentlichung der rki-files ist auch klar, dass die Frau „das Prinzip“ beständig anwandte. Es war eine politische Entscheidung, uns in Masken, Arrest und in die Spritze zu schicken – und sie hat es auf der Bundespressekonferenz damals ja nicht einmal verheimlicht: https://reitschuster.de/post/merkel-harter-corona-kurs-ist-politische-entscheidung/
Und alle in den Ämtern unterhalb des Kanzleramtes haben sich als Mitmacher zu Lasten der Gesetze und der Deutschen gezeigt. Bis auf ganz wenige Ausnahmen.
Gut, dass das jetzt alles langsam hochkocht!
Ja gut das es langsam hochkocht..:-)
Ich kämpfe erst seit 07/2020 gegen diesen Wahnsinn.. damals war meine Tochter 8..
Mit 8 musste meine Tochter im Grundschulunterricht die Maske tragen..
Als Sie 9 Jahre alt war.. durfte ich nicht gemeinsam mit Ihr auf den örtlichen Jahrmarkt.. Hunde durften..
Das ist nicht das.. worauf ich in den 80igern meinen Eid als Soldat geleistet habe..
Und ich fühle mich an meinen Eid gebunden.. 🙂
Alleine nur wegen meiner Tochter.. heute 12…
Klingt danach, dass der Brandstifter nicht den Feuervermeidungsvorschriften gefolgt ist. Ein gefährlicher Vorwurf, oder haben Teile der Justiz ihr Bewusstsein wieder gefunden?!
Künftig können sich Gerichte nicht mehr auf die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI berufen.
Die Zwangsgeimpften werden durch dieses Urteil aber nicht rehabilitiert. Und dazu gehören auch die, die sich „freiwillig“ die Plörre haben spritzen lassen.
Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit?
Nach Offenlegung der RKI Files wohl nicht mehr haltbar.
Die sind aber selbst schuld, ich häte mich auf kein fall impfen lasen.
So sehe ich das auch. Und ich HABE mich NICHT „impfen“ lassen.
Stefan Oelrich, Vorstand der Bayer AG, spricht über mRNA-Impfstoffe offen als Gentherapie – veröffentlicht am 04.11.2021:
„Wenn wir sie vor zwei Jahren öffentlich angeboten hätten, wären sie bereit gewesen, sich eine GEN- oder ZELLTHERAPIE in ihren Körper injizieren zu lassen? Wir hätten wahrscheinlich eine Ablehnungsquote von 95 Prozent“. https://twitter.com/rosenbusch_/status/1456319266245038089
Da man die, die man spritzte, darüber wie über die (Neben-)Wirkungen nicht vollumfänglich aufklären konnte, muss man klagen! Musterklage gegen Impfärzte hier: https://kinderrechtejetzt.de/strafanzeige-geimpft-ohne-aufklaerung/
Verwaltungsgericht >> Oberverwaltungsgericht >> Bundesverwaltungsgericht >> Bundesverfassungsgericht >> EUGH.
Da ist noch viel Luft drin.
da das VG den Fall direkt ans Verfassungsgericht geschoben hat wegen GG-Bruch ist die liste abgekürzt