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Ablehnung einer Weltanschauung ist legitim

Islamfeindlichkeit und Grundgesetz

von Gastautor

09.12.2024

| Lesedauer: 3 Minuten
In Verfassungsschutzberichten taucht „Islamfeindlichkeit“ als Indiz für Verfassungsfeindlichkeit auf. Deutschland ist jedoch keine islamische Republik. Nur dann wäre Islamfeindlichkeit per se Verfassungsfeindlichkeit. Von Uwe Steinhoff

Das Bundesverfassungsgericht ist „Marxismus-Leninismus-feindlich“. In seinem KPD-Urteil erklärte es diesen für nicht vereinbar mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wenn also Bürger oder Parteien sich zum Ziele machten, den Marxismus-Leninismus zu bekämpfen, so wäre dies ein lobenswerter Beitrag zur Verteidigung besagter Grundordnung. Natürlich muss dieser Kampf mit Mitteln erfolgen, die selbst mit der liberal-demokratischen Grundordnung vereinbar sind. Man darf Ideen nicht zurückzudrängen, indem man ihre Träger vernichtet; aber man darf sie zurückdrängen, indem man ihre Träger zwanglos missioniert beziehungsweise aufklärt. „Nieder mit den Marxisten-Leninisten“ und „Nieder mit den Nationalsozialisten“ klingt wie eine Drohung. „Nieder mit dem Marxismus-Leninismus“ und „Nieder mit dem Nationalsozialismus“ klingen wie fortschrittliche Parolen, jedenfalls dann, wenn man Fortschritt an der Zunahme von Freiheit bemisst, statt an der Übereinstimmung mit einer der beiden Ideologien.

Islamfeindlichkeit ist kein Indiz für Verfassungsfeindlichkeit

Dasselbe gilt für „Nieder mit dem Islam“. Dass der Islam große Beiträge zur Befreiung des Menschen aus seiner selbst- oder fremdverschuldeten Unmündigkeit geleistet hätte, wird man schwerlich behaupten können. Aber selbst wenn er dies getan hätte, so stände es Christen und Atheisten frei zu versuchen, den Islam durch Missionierung zurückzudrängen. Umgekehrt gilt selbstverständlich dasselbe. Es gibt kein Recht darauf, dass Religionen oder Ideologien nicht durch das Mittel von Überzeugungsarbeit oder Aufklärung bekämpft werden. Und Menschen haben das Recht, zu solchem Kampf aufzurufen.

So mancher deutschen Institution scheint dies nicht klar zu sein. In diversen Verfassungsschutzberichten, aber auch etwa im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur AfD, das im Frühjahr die Berufung von AfD und JA zurückgewiesen hatte, die sich gegen die Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz gewehrt hatten, taucht „Islamfeindlichkeit“ als Indiz für Verfassungsfeindlichkeit auf. Deutschland ist jedoch – trotz zur Unterwerfung neigender „Willkommenskultur“ und zum Bedauern vieler migrantischer „Fachkräfte“ – keine islamische Republik. Nur dann wäre Islamfeindlichkeit per se Verfassungsfeindlichkeit.

Die Lehren des Islam sind mit den Prinzipien der Verfassung unvereinbar

EINE KüHLE ABRECHNUNG
„Der Verfassungsschutz gehört abgeschafft“
Umgekehrt sind die Lehren des Islam mit den Prinzipien der Verfassung schlechterdings unvereinbar. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2003 in seiner Bestätigung des damaligen türkischen Verbots der Wohlfahrtspartei erklärte, ist die Scharia mit einer Demokratie nicht kompatibel. Allerdings reflektiere sie nun einmal „treu die von der Religion niedergelegten Dogmen und göttlichen Regeln.“ Anders gesagt, die Scharia ist kein zierendes Beiwerk des Islam, sondern integraler Bestandteil. Der Umstand, dass es auch säkulare Kulturmuslime gibt, welche Koran und Hadithen gerade nicht als verbindliche Wert- oder Handlungsorientierungen nehmen, ändert an deren Inkompatibilität mit den Grundsätzen der liberalen Demokratie nichts.

Islamfeindlichkeit diskriminiert keine Muslime

Allerdings scheint das Argument von Verfassungsschutz und Gerichten zu sein, dass Islamfeindlichkeit zur Diskriminierung gegen Muslime führe. Wenn jedoch, erstens, Feindlichkeit gegenüber einer Ideologie oder Religion auf diesem Wege verfassungsfeindlich wird, dann wäre das Bundesverfassungsgericht schon allein durch sein KPD-Urteil als verfassungsfeindlich entlarvt. Doch Menschen und Ideologien sind nun einmal nicht dasselbe. Zweitens, wenn der Kampf einer Partei gegen den Islam verfassungsfeindlich wäre, dann gälte dies auch für den Kampf von Bürgern oder Parteien „gegen rechts.“

Das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes nennt nicht nur Religionen, sondern auch Weltanschauungen. Im übrigen, drittens, ist es vornehmlich ein Abwehrrecht gegen den Staat. Das BKA und der Verfassungsschutz wie auch das Bundesinnenministerium sind staatliche Behörden. In der seit Jahren tendenziösen Statistik des BKA wird jedoch jede antisemitische Straftat automatisch „rechts“ verortet, obgleich die überwältigende Mehrheit antisemitischer Übergriffe von Muslimen ausgeht. Verfassungsschutz und Bundesinnenministerium (wie auch öffentlich-rechtlicher Rundfunk) übernehmen diese Statistik dankbar. Hier werden also muslimische Taten Rechten in die Schuhe geschoben. Dies ist in der Tat staatliche Diskriminierung, wie man sie in übrigen auch bei staatlichen „Demokratieförderungsmaßnahmen“ beobachtet, wo islamistische Tendenzen Fördergeldempfang selten im Wege stehen, wohl aber rechte.

Man kann also verfassungskonform islamfeindlich sein, während umgekehrt deutsche Gerichte und Behörden, welche Islamfeindlichkeit zum Indiz für Verfassungsfeindlichkeit verklären, offenbar mit zweierlei Maß messen und ihrerseits im Widerspruch zur Verfassung stehen. Möglicherweise haben sie, wie auch der Islam, die Aufklärung verschlafen.


Professor Uwe Steinhoff, University of Hong Kong, Department of Politics and Public Administration

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27 Kommentare

  1. Normalerweise ist der Islam keine europäische Angelegenheit, die diesbezüglichen Konflikte können die Menschen in den entsprechenden Ländern unter sich ausmachen. „Islamfeindlichkeit“ in Europa bezeichnet ja auch vielmehr die Ablehnung der fortwährenden Invasion aus diesen Ländern nach Europa und ist auch nur Ausdruck des „Bewusstsein fürs Territorium“ – bis vor kurzem noch von Anthropologen als zivilisatorischer Meilenstein gefeiert. Dies unter Strafe zu stellen ist die typische Attitüde eines Kollaborations-Regimes.  

  2. Und was bringt einem diese fundierte Einschätzung, wenn die Verurteilung wegen islamkritischer Äußerungen im Briefkasten liegt? Und wenn die Polizei bei Nichtzahlung der Geldstrafe zur Ersatzhaft abholt? Kann man dann mit diesem Beitrag in der Hand Richtern und Polizeibeamten Einhalt gebieten? Wer die Macht hat, der bestimmt, was Recht und Unrecht ist, nicht wer klug begründet.

  3. Der Islam ist selbst grundgesetzwidrig. Ich sage das völlig wertungsfrei.
    Insofern ist Islamkritik nicht verfassungswidrig, sondern das Gegenteil davon.
    Die meisten Menschen im Westen denken immer noch, der Islam sei eine Religion wie jede andere. Das stimmt aber nicht. Der Islam ist besonders.
    Besonders in seinem Anspruch auf allgemeingültige Deutungshoheit und auch in seiner Scharia. Im Prinzip ist der Islam keine Religion im westlichen Sinne, sondern eine eigene Staatsform, die wenn sie voll ausgeübt wird, dann natürlich unweigerlich mit bereits bestehenden Staatsformen und damit auch mit deren Verfassung kollidiert. Ab einem gewissen Punkt werden islamische Gemeinden deswegen immer zum Staat im Staate. Und das kann kein bereits bestehender Staat einfach so hinnehmen.

  4. „Islamfeindlichkeit ist kein Indiz für Verfassungsfeindlichkeit“
    Sehr richtig. Ist das doch in keiner Weise geltendes Recht, sondern eine reine Erfindung des Inlandsgeheimdienstes namens Verfassungsschutz, der inzwischen den Bundestag als Gesetzgeber abgelöst zu haben scheint beim Ausdenken neuer Straftatbestände.

  5. Danke für den guten Beitrag. Genauso ist es. Man muss ja auch realisieren, dass Art. 4 GG „Glaubens- und Gewissensfreiheit. (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“ explizit darauf abzielt, dass ein Betroffener, dem eine Religion wichtig ist, diese (solange er keine Gesetze verletzt oder andere Güter des GG in Frage stehen wie der Tierschutz) aktiv ausüben darf. Art. 4 fordert nicht, dass Nicht-Betroffene der Religion grundsätzlich aufgeschlossen und positiv gegenüberstehen müssen. Sie dürfen sie nicht gut finden. Es ist ja auch zu vermuten, dass Muslime für Atheisten und Christen oder Juden nicht immer das größte Verständnis haben.

  6. Vielen Dank für den aufklärenden Artikel! Man kann es nicht oft genug sagen oder schreiben: Egal ob sich eine totalitäre Gesinnung hinter einer Religion oder einer Gesellschaftsform versteckt, was zu kritisieren ist muss in einer offenen Gesellschaft auch kritisiert werden können! Was im Islam bedeutet hat Professor Tilman Nagel bestens dargelegt. Vorträge wie – Nüchterne Blicke auf den Islam – oder – Das Christentum im Urteil des Islam – sprechen eine überdeutliche Sprache.

  7. Der Islam ist eine bösartige Ideologie. Die Bücher des Islam – Koran, Sunna und Scharia – wir könne diese Bücher im weitesten Sinne mit Bibel, BGB und StGB in Verbindung bringen, sind Aufforderungen zur Eroberung und Eingliederung nicht muslimischer Staaten in das sogenannte „Haus des Friedens“, also zu Staaten, die eine islamische Herrschaftsform haben. Muslime dürfen sich nach den Büchern niemals in eine Gesellschaft integrieren, die nicht muslimisch ist. Deshalb ist das ganze Integrationsgeschwätze hiesiger Politiker Blödsinn. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich empfehle jedem sich eine eigene Meinung über die Friedensreligion zu bilden, über die muslimischen Glaubenskämpfer, Dschihadisten genannt. Ich durfte diese „Religion“, die an Gewalt und Intoleranz nicht zu überbieten ist, in deren Ländern kennen lernen. Ich gestehe, das mich mit dem Islam keine Freundschaft verbindet, dass ich denen aus dem Weg gehe. Der Islam ist der Stachel im Fleisch der Weltgemeinschaft und er geht über Leichen.

    • Kann ich zustimmen. Nur leider haben die Leute die geschulten Kellner am Roten Meer oder auf der Ferieninsel vor Tunesien im Kopf. Die Schießereien z. B. in Ägypten betrafen ja nur wenige u. die unliebsamen Begegnungen als Alleinreisender erlebten nur sehr, sehr wenige. Diese wurden auch nicht aufgewogen von den positiven Begegnungen, weil die das Gefahrenmoment nicht zu bannen vermögen und weil die positiven weitestgehend nur einen bestimmten Kreis bzw. Ebene betreffen.

  8. Wichtigster Artikel auf Tichys-Einblick für das gesamte Jahr 2024!
    DANKE

  9. Wie schaut es mit der Verträglichkeit von Islam und Judentum und Christentum und Atheismus aus?
    Kann ein Buch, dass zwischen den Ungläubigen und Gläubigen, Frauen und Männern unterscheidet, in DE verbreitet werden?
    Kann bitte jemand die Schnittmenge von Koran und dem GG daratellen.

    • Warum prüfen Sie den Koran nicht selber darauf? Was natürlich nur geht, weil er hier „verbreitet“ werden darf.

  10. Zum Rechtsstaat gehört außer einer Anklage auch die Verteidigung. Der oben stehende Text ist, so gesehen, eine Klage gegen Verfassungsorgane.

    Ein Advocatus Diaboli würde die Komplett-Verurteilung aufspießen („die“ Scharia, „der“ Islam, „die“ AfD, wo es nur um Teile gehen kann) sowie das Durcheinander von Demokratie und Rechtsstaat.

    Durch demokratische Mehrheiten kann schließlich auch Unrecht beschlossen werden. So wäre „die“ Demokratie, im gleichen Stil undifferenziert gedacht, selber verfassungsfeindlich. Dasselbe gilt für alle Religionen, die einen Gott als den Herrn an der Spitze kennen, also nicht den durch demokratische Wahlen zustandegekommenen Gesetzgeber.

    Sogar „der“ Liberalismus, der möglichst wenig Staat, sprich wenig demokratisch legitmierte Gesetzgebung will, stünde als undemokratisch am Pranger.

    Wer zu guter Letzt der Meinung ist, dass beim Durchschnitt des bevölkerungsweiten Intelligenzquotienten der Wähler, definiert als IQ=100, nichts Gescheites herauskommen kann, und lieber eine mit IQ 140 gewählte Regierung hätte, die demselben hohen Anspruch genügen würde, würde sich ebenso verfassungsfeindlich gegen die Demokratie stellen.

    Es wäre schon mal etwas gewesen, wenn im Text zwischen Meinung/Weltanschauung/Religion und Handlung unterschieden worden wäre. Gedankengebäude sind grundsätzlich durch die Verfassung gedeckt.

  11. Ein wirklich herausragender Beitrag, verehrter Herr Prof. Steinhoff! Als Teil einer locker gefügten, gewissermaßen ‚fakultätsübergreifenden‘ Gruppe diskutieren wir das Thema ‚Islam und Grundgesetz‘ – ohne parteipolitisch vorgegebene Denkverbote, jedoch als überzeugte Verteidiger der durch die Europäische Aufklärung geprägten Werte – nun schon seit zehn Jahren – und kommen exakt zu dem Ergebnis, wie Sie es in Ihrem letzten Absatz zusammenfassen. Was ich dabei besorgt zur Kenntnis nehme: Jene, die sich im Sinne Ihrer Ausführungen bislang in Wort und Schrift klar und deutlich äußerten, werden zusehends ‚leiser‘ und kaum noch jemand wagt es, die notwendigen Konsequenzen anzusprechen, wie sie sich eigentlich aus den gewonnenen Einsichten ganz von selbst ergeben. Hinzu kommt noch der betrübliche Umstand ‚mangelnder Reichweite‘ – die bekannten ‚Pensionsfonds mit angeschlossenem Sendebetrieb‘, die amtlichen und nicht-amtlichen ‚Lautsprecher‘ aller Couleur übertönen zur Zeit noch die leisen, aber eindringlichen Warnungen – bis es dann zu spät ist…

  12. VON WEGEN: „Eine Islamisierung findet nicht statt“

    UND während sich zum Beispiel „Erdolfs“ Ditip selbst auch an unseren Schulen ausbreitet und der deutsche Bürger durch den Bau von immer mehr und größeren „Muslim-Reaktoren“ gewöhnt wird, wird dann auch dank unserer Gerichtbarkeiten und woken „Polit-Eliten“ peu à peu unser GG und unsere Demokratie immer weiter ausgehöhlt.

    Und die vor allem seit den 1990ern wie die Pilze aus den Boden schießenden muslimischen Ausländer-Ghettos, Parallelgesellschaften und Friedensrichter tun ihr Übriges dazu.

    Ich kann mich nur wiederholen: VON WEGEN: „Eine Islamisierung findet nicht statt“.

  13. Die im Koran festgeschriebene Ungläubigen- und Frauenfeindlichkeit, die sich gegen die Einheimischen richtet, finden die Linken und Grünen dagegen legitim.

  14. Deutsche Gerichte und Behörden, welche „Islamfeindlichkeit“ zum Indiz für Verfassungsfeindlichkeit verklären, verbreiten lediglich die politische Propaganda der Organisation für Islamische Zusammenarbeit [OIC].

    Die OIC bekämpft weltweit mittels politischer Propaganda („Islamfeindlichkeit“) und Justiz die Gegenwehr von Bürgern noch nicht islamisierter Staaten gegen den Islam und die Islamisierung ihrer Länder.

  15. Diesen Text sollte vielleicht unser Bundeskanzler lesen, bevor er sich zur Zusammenarbeit mit Syriens neuen Machthabern bereit erklärt. Es ist schon schlimm genug, dass unsere Politiker vor Terrorfinanziers aus Ankara und Doha den Bückling machen.

  16. Im Artikel kommt kein „Islamismus“ vor, daher das Problem komplett verstanden.
    Leider wurde das islamische Terroropfer Michael Stürzenberger wieder für seine freie Meinungsäusserung zum „politischem“ Islam zu einer Strafe vom Hamburger Landgericht verurteilt. Ich schäme mich als Hamburger für diesen VS und diese Richter, die Aufklärung und das Recht wird hier pervertiert.

  17. Ich halte das Wort „unvereinbar“ für ein Schlüsselwort in der Auseinandersetzung mit dem Islam. Denn „unvereinbar“ heißt nicht „verachtenswert“ oder „minderwertig“, es heißt einfach: das eine passt nicht zum anderen.

    Wer sagt, der Islam sei unvereinbar mit dem Grundgesetz, sagt genau das: dass man entweder fürs Grundgesetz sein kann oder für den Islam, aber nicht für beides, jedenfalls nicht im gleichen Land. Man muss sich entscheiden. Genau das sagt dieser Artikel.

    • Wer seine eigenen Werte nicht für besser hält, der hat, wenn es um Wahrung dieser geht, schon verloren.

      • „Wer seine eigenen Werte nicht für besser hält, der hat, wenn es um Wahrung dieser geht, schon verloren.“

        Nicht unbedingt. Es reicht, dass ich mir von anderen nichts aufdrängen lasse und keiner fremden Ideologie Untertan sein will: Lieber tot als Sklave, wie die Nordfriesen einmal gesagt haben. Was die Islamisten in Nahen Osten machen, kann mir doch völlig egal sein. Solange sie dort bleiben.

      • Entweder man hat Werte (das Gegenmodell zum Islam!) – oder man hält sich für besser. Ein drittes Prinzip ist mir nicht bekannt.

        BTW – die westlichen Wertegesellschaften machen gerade die Rolle rückwärts. Dies (auch), indem sie ihr „Gegenprinzip“ konsequent in den eigen Volkskörper hineinexpedieren.

  18. Islamfeindlichkeit ist doch eine Selbstverständlichkeit für Demokraten.
    Der Islam ist seinen Inhalten nach antidemokratisch.

    • Eben! Man wirft ja auch niemandem „Hitlerfeindlickeit“ vor – weil die nämlich für Befürworter der FDGO selbstverständlich ist.

  19. Das ist mal ein Sachverhalt, den wahrscheinlich kaum jemand im Fokus hat und vor allem sehr verständlich dargestellt.
    Ganz herzlichen Dank für diesen Beitrag.
    Jetzt müssen den nur noch die „Mitarbeitenden“ der Innenministerien und der Verfassungsschutzämter lesen und verinnerlichen.

    • Sie hat keine Zeit dafür und muss Kobolde ins Stromnetz einspeisen.

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