Das Magazin Compact, das Bundesinnenministerin Nancy Faeser in einer spektakulären wie einmaligen Aktion hatte verbieten lassen, darf weiter erscheinen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht beschlossen. Damit gibt das Gericht den Eilanträgen der Compact-Anwälte statt.
Es bestünden erhebliche Zweifel „ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‚COMPACT-Magazin für Souveränität‘ die Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist“, so die Richter.
Das Magazin kann nun bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiter erscheinen. Für Aufsehen hatte das Verbot auch deswegen gesorgt, weil sich das Bundesinnenministerium auf das Vereinsrecht berief, obwohl Rechtsexperten eine solche Möglichkeit im Bezug auf Compact bezweifelten. Das Verbot wurde im Vorfeld daher nicht nur als ideologisch motiviert, sondern auch als handwerklich fragwürdig bewertet.
Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz hatte Faesers Vorgehen als „verfassungswidrig“ bezeichnet. Auch auf der linken Seite des politischen Spektrums gab es Kritik, es handele sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Pressefreiheit.
Am 16. Juli hatten Polizisten in einer Razzia das Verlagsgebäude und weitere Häuser durchsucht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser kommentiert den Vorgang: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“
Jetzt kommt das damals schon kritisierte Geschehen wie ein Bumerang auf Faeser zurück. Um „verfassungsfeindliche Zeitschriften“ zu verbieten, so monierte das Gericht, gebe es mildere Mittel. Beispielsweise hätten die Behörden die Möglichkeit, „presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen“.
Chefredakteur Jürgen Elsässer triumphierte auf X: „Das Gericht hat das COMPACT-Verbot im Eilverfahren aufgehoben. Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen. Hauptsache dauert mind. zwei Jahre.“ Bis dahin könnten die Compact-Macher weitermachen.
Damit tritt das Worst-Case-Szenario ein: Ausgerechnet ein „rechter Verlag“ führt die Innenministerin vor, weil diese das Terrain des Rechtsstaates verlassen hatte. Es ist eine Schlappe für Faeser mit Ansage.
Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen.
Faeser hat die Möglichkeit nicht nur hier mitzulesen, sondern theoretisch auch mit zu argumentieren.
Da sie feige und heimtückisch ist, nur unter einem Pseudonym, einem falschen Namen.
Für Merkel gilt das Gleiche.
Die beiden Roberts auch.
Allerdings hätte keiner den Hauch einer Chance gegen die fachlich versierten Kommentatoren mitzuhalten.
Müssen die Richter sich nun auf Hausdurchsuchungen einstellen? Schließlich haben sie doch im Eilrechtsschutzverfahren zugunsten eines „Rechtsextremisten“ entschieden. So etwas ist doch unverzeihlich. Aber sie haben ja noch das Hauptsacheverfahren, in dem sie sich dann im Sinne der links-grünen Gesinnungsblase rehabilitieren können. Also, liebe Richter, ihr habt noch eine Chance. Ansonsten werden sich schon ein willfähriger Staatsanwalt und ein regierungstreuer Ermittlungsrichter finden, die euch mal zuhause die Bude etwas aufräumen lassen.
Nächste Woche kräht kein Hahn mehr danach. Die Ministerin findet neue “verfassungsfeindliche“ Verstöße gegen Rechts.
Für gewisse Kreise ist die Außenwirkung einer Klage / eines Verbots / einer Behauptung / einer Lüge wichtiger als deren juristische Seite.
Lt. gängigem Rechtusus, werden in der Regel, vorläufige Entscheidungen auch im Hauptverfahren grundsätzlich bestätigt.
Andernfalls würde das Gericht sich ja lächerlich machen.
Sehr geehrter Herr Pasch, das ist wohl zutreffend, aber beim „Kampf gegen rechts“ spielen juristische Prinzipien und Usancen nur eine untergeordnete Rolle. Die Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre sprechen da eine eindeutige Sprache. Das Ergebnis muss im Sinne der links-grünen Doktrin sein, sonst ist irgendetwas schiefgelaufen und muss korrigiert werden. Die Justiz unseres Landes ist in der Hand des links-grünen Altparteienkartells. Solche Ausrutscher, wie bei dieser Eilrechtsschutzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, werden so schnell nicht mehr vorkommen. Großes Indianer-Ehrenwort. 🙂
Auch wenn das Urteil später zugunsten von Compact ergehen würde, hätte der Inlandsgeheimdienst Kenntnis von allen Abonnenten der Zeitung und von den Teilen von Compact-Interviews, die nicht veröffentlicht wurden. Das könnte für die AfD noch zu Verwicklungen führen.
Da kann man nur nach Willi Fritsch singen: „ach, wie ich mich freu‘, ach wie ich mich freu’…“.
obwohl ich kein ausgesprochener Freund des Compact Magazins bin!
Aber wenn das so mutwillig weiter liefe wie gehabt, dann würde demnächst noch das kirchliche Gemeinde-Blättchen an hohen Festtagen verboten.
Wäre es nicht an der Zeit, daß die Ministerin einen verlängerten Sommer-Herbst und Winter-Urlaub nähme?
Etwas Erleichterung darf man schon empfinden, aber einfach wird es sicher nicht, die Reaktion muss erst wieder arbeitsfähig werden, und dazu gehört die Rückgabe aller beschlagnahmten Gegenstände ebenso wie die Freigabe des Vermögens. Was lässt sich Madame mit ihrem engsten Mitstreiter Haldenwang wohl jetzt einfallen. Wird das Gericht jetzt unter Beobachtung gestellt?
Weil inzwischen auch das Ausland vom Umgang der deutschen Regierung mit dem Thema „Meinungsfreiheit“ recht besorgt zu sein scheint, konnte diese Entscheidung kaum anders ausfallen.
Bezahlt nun der Steuerzahler den wirtschaftlichen Schaden bei Compact, oder kann man bei grobem Amtsmißbrauch nicht auch mal den Amtsinhaber persönlich zur Rechenschaft ziehen!?
Herr Elsässer kann sich freuen, dass Frau Faeser wieder seine Karl May Büchersammlung rausrücken muß, die sie entwendet hat, was auch auf die Silbermünzensammlung von Frau Elsässer zutrifft. Wie es zu dieser Beschlagnahmung vollständig privaten Eigentums bei diesem dubiosen „Vereinsverbot“ gekommen ist, weiß nur Frau Faeser alleine. Ansonsten, die Frau hat sich unmöglich gemacht. Rücktritt von ihrem Amt wie einst Franz Josef Strauß bei der Spiegel Affaire 1962. Das ist das Mindeste.
Wie unten erläutert ist dieses „Vereinsverbot“ erstens nicht erfolgt (es kam Vereinsrecht zur Anwendung) und zweitens nicht #dubios#, sondern ein stark unterschätzer und sehr geschickter Schachzug von Frau Faeser.
Zweifelsohne glaubten Fau Faeser und ihre Hausjuristen außerordentlich geschickt vorzugehen. Die Leipziger Verwaltungsrichter haben zwar den Umweg über das Vereinsrecht als legtim bewertet aber in der Sache so entschieden, dass Compact wieder erscheinen kann. Insgesamt also eine Niederlage und Blamage für das Innenministerium und ein Sieg für die grundgesetzlich grantierte Pressefreiheit.
Eilantrag?
Naja, es haben gerade besonders viele Menschen eilig damit, in MEINER nach zu vermuteten Gemeinschaft Aufnahme zu finden.
Was also bedeutet heute „eilig“?
Nun, „eilig“ bedeutet nicht, dass jemand RECHT bekommt, sondern lediglich die Höhe der Entschädigung, wenn man dann Recht behält.
T.E. würde ich daher empfehlen, sich solch‘ „Unterhaltungen“ fern zu halten.
Ich kannte „Compakt “ nämlich bis vorgestern noch gar nicht!
Und wenn T.E. mir hier aber suggerieren möchte, dass ich diese Plattform kennen muss, habe ich mich (auch hier) wohl verlaufen.
Nicht-Verstehen erhöht eindeutig den Genuss – #Nicht-Wissen-Wollen# offenbar noch mehr.
Immer wieder erstaunlich, wie sehr man falsch verstanden wird.
Ich möchte also nicht „nichts wissen“, sondern lediglich meinen Horizont erweitern.
Scheinbar wissen Sie aber schon alles, was bei mir zuletzt unter meinem Radar verloren gegangen ist 😉
Nun 41 Daumen runter erklären mir tatsächlich, wie empfindlich Menschen sein können, wenn man das Wort Gratwanderung offensichtlich nicht verinnerlicht hat.
Und Frau Faeser ist Vorreiterin solch‘ einer Ignoranz.
Hier nochmal der erste Satz meines Beitrages:
Eilantrag?
Naja, es haben gerade besonders viele Menschen eilig damit, in MEINER nach zu vermuteten Gemeinschaft Aufnahme zu finden.
Nun, bislang glaubte ich, dass in diesem Forum sehr sachgerecht kommentiert wurde. Und ohne mich wiederholen zu wollen, bitte ich doch darum, zwischen den Zeilen lesen zu wollen.
Ich kann Compakt nämlich nicht vom Inhalt her kritisieren, da ich dieses Format nicht kenne.
Scheinbar aber sehr viele, die T.E. zum Meinungsaustausch nutzen.
Nicht Compact sollte der mündige Bürger kennen, sondern das ministerial veranlßte Vorgehen gegen das so benannte Presseerzeugnis.
Eine Sache ist völlig klar. Compact war der breiten Öffentlichkeit bisher eher unbekannt. Das hat sich mittels des Faeser´schen Verbotsaktivismus so ziemlich geändert. Einer kann sich freuen, nämlich Herr Elsässer. Eine bessere Werbekampagne für sein Magazin ist wohl kaum denkbar. Insofern könnte man zu der „verschwörerischen“ Auffassung kommen, Frau Faeser ist heimlicher Fan von Compact.
Für Faeser ist das ganze ein Ritt auf der Rasierklinge. Warum sie sich zu diesem Ritt entschlossen hat bleibt rätselhaft.
Kaum ein Jurastudent, gar Anwalt kennt sich mit dem #Vereinsrecht# aus. Viel weniger jeder Laie natürlich. Es handelt sich bei der Anwendung des Vereinsrechts auf eine Kapitalgesellschaft weder um Trickserei noch Unkenntnis: Das Vereinsrecht gilt nämlich nicht, wie der Begriff naheliegt, nur für Vereine, sondern für alle Organisationen, in denen mehr als drei Personen eine gemeinsame Willenserklärung hinsichtlich zu erreichender Ziele abgegeben haben. Es zählt also nicht der eingetragene Verein als juristische Person, sondern der #Personenzusammenschluss#. § 2, I.) des Vereinsgesetzes lautet „Verein im Sinne des Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Pesonen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen haben.# Natürlich kann das Vereinsrecht deshalb auch bei ‚Compact‘ Anwendung finden. Die Richter wissen das natürlich und haben es deshalb nicht moniert und werden es auch nicht monieren. Nur soviel: das Vereinsrecht ist ein starkes Schwert des Staates gegenüber Extremisten und fand nach dem Krieg sehr zahlreich Anwendung, die in Verboten mündeten. Alles andere bleibt abzuwarten.
Im Vereinsgesetz §32 ist unter den einschränkbaren Grundrechten die Pressefreiheit (Art.5 GG) nicht aufgeführt. Das müßte auch Frau Faeser, die angeblich zwei juristische Staatsexamina erfolgreich bestanden hat, wissen.
Das Vereinsrecht hat nichts mit Pressefreiheit zu tun; es ist die Kehrseite der Grundrechte des Bürgers als Abwehrrrechte gegen den übergriffigen Staat, also quasi das „Grundrecht“ des Staates gegen übergriffige Bürger. Ich scheine hier mißverstanden zu werden: ich bin nicht auf der Seite des Bundesinnenministeriums, ganz und gar nicht. Es geht mir lediglich darum aufzuzeigen, welche Repressionsmöglichkeiten dieser Staat hat. Das Vereinsrecht ist eines davon. Besonders wirkungsvoll, weil kaum jemand es kennt, gescheige denn versteht.
Okay, man darf sich anscheinend nicht mehr darauf verlassen, daß Art. 19 GG noch ernstgenommen wird..
„[…] weil kaum jemand es kennt, geschweige denn versteht.“ (Zitat)
Ach und die Dilettanten, Sie wissen hoffentlich was das ist, was es faktisch bedeutet, diese echten Dilettanten dieser Ampelregierung sollen das „verstehen“?
Der Witz des Jahres.
Das GG bildet den Rahmen jedes Vereinsrechts und muss zwingend mit berücksichtigt werden. Das sollten auch Sie erst einmal „verstehen“.
Was diese Möchtegern-„Juristen“ „verstehen“ ist mir völlig egal. Ich will das endlich WIEDER Recht gesprochen wird.
Das ist eine gute und wichtige Entscheidung, die hoffentlich zur Rückbesinnung auf demokratische Werte und Tugenden beiträgt, wie wir sie vor der finsteren Merkelzeit hatten. Doch unabhängig davon, sollte eine Innenminsiterin, die so lax mit den verbrieften Grundrechten der Bürger umgeht, selbst für eine so fragwürde, linksextreme und gründominierte Regierung unhaltbar sein. Interessant auch das Verhalten der angeblichen größten Oppositionpartei. Von der grünenhörigen CDU gab es keine Stellungnahme oder Kritik an dem Vorgehen der Innenministerin. Also wie schon zu Merkelzeiten, die Partei CDU segnet alles ab und beklatscht es frenetisch, egal ob es gegen Regeln und Gesetze verstößt, wenn es nur dem Machtgewinn dient. So eine Partei braucht niemand, nicht als wertlose Opposition noch als verschlagene Regierungspartei.
Ich frage mich, wie viele zweifelhafte Eigentore darf unsere völlig deplatzierte Innenministerin noch schießen, bevor Sie vom Referee „ROBERT“ die rote Karte erhält und Ihre grüne Spielwiese endgültig verlassen muss?
Berichten müssen sie natürlich. Aber nicht ohne den Versuch, diesen juristischen Erfolg der Kläger, nach besten Kräften klein und eigentlich bedeutungslos zu schreiben.
Ich gehe davon aus, dass der entscheidende Richter bald eine Einladung zum Abendessen bekommt. Kann ja nicht sein, dass sich der Rechtsstaat einfach so über Faesers Willkür hinwegsetzt.
Dieses Urteil ist meiner Ansicht nach auch so gefallen, weil an den höheren Gerichten Personen Recht sprechen, die in einer besseren Zeit juristisch ausgebildet wurden, und die zumeist nichts mehr werden müssen und wollen.
Das bedeutet diese Menschen können es sich leisten, Recht zu sprechen.
Faeser wird nicht zurücktreten…sie wird aber bald ZURÜCK TRETEN…!
tscha…da muss die Antifa wieder andere Mittel aufziehen….
aber goldig,wann gibts den Schwerpunkt bei ARD mit der Rücktrittsnachricht?
nach reiflicher Überlegung übernehme ich die politische Konsequenz und trete zurück?
Eine solche Ministeriumsbesetzung – oh, Gott! Die agieren und reagieren alle gleich: „Ist mir doch egal!“! Das machen sie, weil sie eine sektiererische Mission haben, quasi göttlich erleuchtet, auserwählt, um das dumme Volk zu führen. Aber das dumme Volk verhält sie, schuf die Technik, die Strukturen, die sie nicht verstehen, dessen Ausbildungsgänge sie vielfach nicht bestanden und sie nicht beschäftigte!!
und?
Das Framing steht weiterhin.
Folgen für diese verbrecherische Regierung einmal mehr keine.
Außer dem Rechtsblinker und Linksabbieger Kubicki glaubt doch niemand ernsthaft, daß Faeser nun zurücktritt.
Dann bin ich jetzt mal gespannt, ob Kubicki seine Drohung wahr macht und explizit fordert, das Faeser zurücktritt oder ob er nur mal wieder blauen Dunst von sich gegeben hat (wie so oft). Es wird spannend.
Das hat er doch längst schon anders gesagt. Und zwar so: „Wenn das Verbot im Hauptverfahren gekippt wird, dann ist Faeser nicht mehr im Amt zu halten.“ Also typisch Jurist oder!
Die BILD windet sich extrem. Gibt sich noch nicht geschlagen.
Faeser hatte das Magazin damals „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ genannt. Es hetze „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“
Die Bild faselt von „teils aufgehoben“. Die kennen den Unterschied zwischen teilweise und vorläufig, aber vollumfänglich, nicht. Komplette Fehlinformation.
Ich möchte kein Wasser in den Wein gießen und begrüße die vorläufige Entscheidung zu Gunsten des compact-Magazins und des Herrn Elsässer sehr. Ob ich das Magazin und seinen Herausgeber mag oder nicht, tut überhaupt nichts zu Sache. Hier kann es einzig und allein um das hohe Gut der Pressefreiheit gehen, die natürlich auch mit der Meinungsfreiheit generell in Interaktion steht. Was mich stutzig macht ist der Umstand, dass die Richter an der abenteuerlichen Ummünzung der Verlags-GmbH zum Verein offenbar nichts auszusetzen hatten. Sollte auf diesem Weg vielleicht ein Präzendenzfall geschaffen werden, um es dieser und anderen Regierungen künftig zu erleichtern, missliebige Medien über ein derart eigentümliches Konstrukt qua Verbot aus dem Verkehr zu ziehen?
„Es bestünden erhebliche Zweifel „ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‚COMPACT-Magazin für Souveränität‘ die Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist““
An das Grundgesetz – auch Artikel 1 – muss sich ausschließlich der Staat halten, nicht die Bürger!
Ja und nun? Werden die Redaktionsräume wieder instand gesetzt, kann die Redaktion wieder sofort wieder ihre Arbeit aufnehmen. Wird Schadenersatz bezahlt und von wem, von Frau Faeser bestimmt, nicht aber vielleicht von den Blockparteien, der ihr kleiner Verein ja auch angehört.
Der Rechtsstaat zuckt also noch. Wie schön! Thüringer, Sachsen, Brandenburger: Gebt nächsten Monat alles, damit ihm wieder richtig Leben eingehaucht wird!
Hoffentlich sind das nicht die letzten Zuckungen (siehe GB). Das könnte sich Deutschland zum Beispiel nehmen. Faeser & Co. ist das zuzutrauen.
Wir geben im September unser Bestes, es wird aber nicht reichen. Die Manipulationsmaschinerie läuft ja schon auf Volldampf, ganz zu schweigen von möglichem Wahlbetrug.
In einer sehr schwierigen persönlichen Situation sagte mir ein wahrer Freund: Unsere Gedanken lassen uns siegen oder untergehen. Wir müssen uns auf SIEG programmieren. Haut sie weg, die Ampel!
Es ist eher so, daß die Mehrheit v. a. in Westdeutschland für überzeugende Argumente taub ist. Der ganze Krampf, der im Land passiert, wird sich so hinrationalisiert, daß man die AfD nicht als Lösung ansieht. Mutti hat einmal gesagt, daß die AfD „Bäh“ ist, und schon ist das deutsche Gemüt für eine lange Zeit und passend gelenkt.
Das ist aber wie gesagt kein von den Überzeugern gemachtes Problem. Sie müssen „nur“ dagegen ankämpfen.
Vielleicht ist es nur ein halber Betrug. Die zweite Hälfte tragen die Wähler durch ihre selbst verschuldete Unmündigkeit bei.
Im Ergebnis bleibt es sich leider gleich.
Ein guter Anfang. Leider wurden der Faeser’schen Kreatur nicht alle Zähne gezogen, wie man bei Welt online lesen mußte: „Die formelle Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung über das Vereinsrecht zweifelt das Gericht nicht an.“
Richtig wäre, damit befaßt sich das Gericht nicht. Weil es das nicht muß, im Verfahren auf einstweilige Anordnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach 80 V VwGO.
Da kommen denn doch die Zweifel hoch, wer denn die Feinde der Demokratie wirklich sind. Früher hätte das Rücktritt oder Rauswurf bedeutet, heute wird man sich bitterlich beklagen, dass das Recht nicht auf der richtigen Seite ist, da man ja von Frau Merkel die Rechtsstaatsauffassung übernommen hat, möglichst Recht und Gesetz einzuhalten, wo es halt passt.
Wäre nicht alternativ zum Rücktritt auch eine unverzügliche Delegierung zum Einsatz an der Ostfront machbar?! Würde das sehr begrüßen….
Wer in diesen Land erst jetzt an unserem Rechtsstaat zweifelt ist zu bedauern.
Wenn Frau Faeser gedacht hätte, bevor sie das Verbot angeordnet hat, wäre sie zu den gleichen Beschluss gekommen. Es zeigt sich immer wieder, bevor man etwas rausposaunt, sollte man sich genau überlegen, was man anordnet. Es wäre vielleicht auch nicht ganz verkehrt, wenn die Ampelminister allesamt mal Auffrischungslehrgänge „Was steht im Grundgesetz von Deutschland“ wahrnehmen müssten, einschließlich der Besprechung der einzelnen Artikel in leichter Sprache.
Ich bin gespannt, was mit den compact-TShirt Angezeigten/Genötigten passiert?! Ich hatte damals schon empfohlen, im Falle einer Anzeige, die Staatsdiener wegen Nötigung anzuzeigen. Das Verbot der Zeitschrift wird sich auch im Hauptsacheverfahren nicht durchsetzen, daher sehe ich die Anzeigen gegen die T-Shirt Träger umso mehr als Nötigung! Es sind nicht nur die Riesen-Demos sondern gerade die eigenen, privaten Anlässe, gegen die man aufstehen muß um damit Stärke und demokratisches Verständnis zu demonstrieren
Danke TE und ich freue mich schon morgen früh auf NIUS LIVE.
Was passiert jetzt nach der erwartbaren Pleite vor Gericht?
Ich befürchte sie bleibt und die Richter bekommen zu Hause Besuch oder man findet schmutzige Wäsche…..
Vorläufig kann Compact weiter machen und was heißt überhaupt kämpferisch agressiv, was zum Naturell der Gegenseite gehört, denn sonst taugt es nichts und solange man keine Umstürze plant und theoretische Gedanken ausplaudert, ohne das jemand dabei nachweislich geschädigt wird, ist jede Art der Unzumutbarkeit zu ertragen, daß macht doch die linke Schmierenpresse ebenso und worin besteht dann der Unterschied, wenn die das Volk auf ihre Art verhetzen und von der anderen Seite verlangen, nichts zu tun.
Das Verbot war ein reiner Willkürakt und ist einmalig seit Bestehen der Bundesrepublik und diese Demagogen wagen sich immer weiter vor um über eigene Extremistenart, die Gegenmedien zum schweigen zu bringen, was man nicht zulassen sollte, solange es nicht das Recht verletzt. wo man dagegen klagen kann, aber nicht den ganzen Laden zusperren will, weil die Meinung unangenehm ist und die Bürger zum anderen Denken auffordert, was mehr als richtig ist und die freie Presse sagen kann was sie will, auch grenzwertiges, was zu einer Gesellschaft gehört, denn wir sind alle unterschiedlich und jeder hat seine Eigenheit sich zu artikulieren, ob die nun paßt oder nicht.
Ein Gericht muß schon deshalb schnell handeln, damit ein Betrieb nicht untergeht und mal ganz von dem abgesehen, wo kommen wir denn hin, wenn die immerwährenden gegenseitigen Zumutungen plötzlich zum Straftatbestand zur Vernichtung werden, wo allenfalls eine Geldstrafe angesagt wäre, sollte es sich als Straftatbestand dem Gesetz nach herausstellen und dann noch die gesamte Mitarbeiterschaft in Sippenhaft nehmen, wo nur der Betrieb der Ort der Tat sein kann und nicht das Wohnzimmer des betrieblich Handelnden was weit über die Befugnisse hinaus geht und auch beabsichtigt war mit der fadenscheinigen Umwandlung zu einem Verein.
Das sollen sie mal den Leuten erklären, wie juristisch eine eingetragene Kapitalgesellschaft über Nacht und ungefragt zum Verein wird, was einem Schurkenstück gleicht und wenn da jemand im Focus der Rechtsverdrehung stehen müßte, dann wäre es die Verantwortliche für das innere Unvermögen, was an Hinterhältigkeit nicht mehr zu überbieten ist und man kann sich nur wundern, wie alle anderen still halten, obwohl da ein rechtloses Exempel statuiert wurde, wie es schlimmer in einer angeblichen Demokratie nun wirklich nicht mehr gehen kann.
Diese Bande muß schnellstens abgewählt werden, denn die halten sich seit Jahren selbst nicht an die Rechtsordnung und unterstellen anderen in schöner Regelmäßigkeit sie würden Rechtlose sein, was eine glatte Lüge ist und das dürfen wir uns nicht mehr gefallen lassen, denn es geht nicht um Compact, sondern um unsere Pressefreiheit und ist die erledigt, sind wir es auch, was sie ja beabsichtigen, denn wer abgeschnitten ist von einer Gegenpresse, verliert die Orientierung und das ist damit auch bezweckt und von
Das war kein Sieg.Das Gericht wollte nur Zeit gewinnen um das Urteil wasserdicht zu bekommen. Die Nutzung des Vereinsrechts um eine Kapitalgesellschaft zu verbieten ist damit nicht vom Tisch. Sollte sich jeder überlegen wo er sein Geld investiert oder unternehmerisches Risiko übernimmt. Die juristische Spitzfindigkeit im Parteienstaat ist in der Zwischenzeit nicht mehr kalkulierbar.
So etwas ging mir auch durch den Kopf. Vertrauen in irgendwelche Instituionen bei uns? Zum vergessen. Kurz vor den LTW im Osten mal die Buerger beruhigen, und suggerieren hier hersche noch Rechtsstaatlichkeit. ich glaub kein Wort!
Was heißt hier in der Zwischenzeit (???), das ist schon seit langem so, wer das anders sieht ist naiv.
Kurz und bündig: Das Compact-Verbot war verfassungswidrig. Wenn unsere Verfassung noch gilt, kann das Urteil nicht anders lauten.
Bin gespannt was Black Rock Merz dazu sagt oder Gummihals Söder. Vom Umfaller Lindner werden wir schweigen hören und Kubicki wird relativieren.
Das – mit Verlaub – woke Geprassel schert sich keinen Deut um geltende Gesetze. Es sei denn, sie haben sie selbst gemacht.
Ganz vorn immer mit dabei: Frauen.
Zeit für ein Ende dessen verbunden mit einer ernsthaften juristischen Aufarbeitung.
Kannte früher nur ein kleiner Personenkreis das Magazin, kennen es jetzt alle. Was hätte COMPACT für diese Werbekampagne bezahlen müssen?
Es ist immer das gleiche. Die Ampel bläst sich auf und erreicht damit genau das Gegenteil. Genau so ist es ja mit dem gewissen Lied, was durch unsere Ampel zum Sommerhit wurde und bei der Fußball EM immer wieder geschmettert wurde. Wer kannte denn vorher das Lied? Ich sage immer, vorher mal nachdenken und abwägen, ob es Sinn macht Hysterie zu schüren.
Sollte es doch noch eine Zukunft für unsere Grundrechte (unseren Schutzrechten gegen einen übergriffigen Staat) geben. Was jetzt zu Folgen hat dürfte Herr Scholz wohl wissen wenn es Frau Faeser so auch selbst nicht zu sehen vermag. Und bitte nehmen Sie ihren König „Kalle Wirsch“ gleich mit bei dieser Zeremonie, welcher aus einer wichtigen Behörde eine Stasi_2.0 Abteilung geformt hat.
Scholz hat das heute Abend schon wieder vergessen.
Was mich dennoch irritiert ist, dass das Gericht bestätigt hat, dass das Vereinsrecht hier zurecht angewendet worden ist. Kann mir das jemand erklären?
Ja, die Begründung des Gerichts (bisher ist nur die Presseerklärung verfügbar) ist wirklich „interessant“.
Es kritisiert leider überhaupt nicht, dass hier über das Vereinsrecht die Pressefreiheit eingeschränkt wurde (was so im Gesetz nicht vorgesehen ist), oder dass die Regelung der Presse eigentlich Ländersache ist. Es sieht in dem Vorgehen des BMI leider gar kein grundsäztliches Problem.
Stattdessen begründet es die Entscheidung damit, dass das Compact-Magazin neben verfassungsfeindlichen Beiträgen auch „in weiten Teilen nicht zu beanstandende Beiträge“ enthalte, und daher ein komplettes Verbot womöglich nicht verhältnismäßig sei.
Das Compact-Magazing „in weiten Teilen nicht zu beanstanden“? Über solch eine Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts wird sich Elsässer sicherlich besonders freuen.
Insgesamt also leider eher ein Sieg für Elsässer als eine Niederlage für Faeser.
Ihre Ausführungen zur Urteilbegründung, die auch ich mit Vorbehalten zur Kenntnis genommen habe, teile ich, nicht aber Ihre Conclusio mit dem Seitenhieb auf Elsässer.Ich bin auch kein Fan von ihm und allenfalls sehr sporadischer Leser seines Magazins. Vielleicht sollte ich das jetzt ändern. Aus Prinzip. Ab und zu habe ich mir überdies compact-Videos angeschaut – manche sagten mir mehr zu, andere weniger. Doch in dieser Causa genießt er meine uneingeschränkte Sympathie, da ihm großes Unrecht zugefügt wurde. Er steht hier sinnbildlich für die von den Linksgrünrotwoken massiv bedrohte Pressefreiheit in unserem Land und in dieser Funktion stehe ich absolut auf seiner Seite.
Wieso leider?
Nochmals: das ist eine Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit nach 80 V. Da geht es um die Berechtigung der faktischen Tatsachenschaffubg vor Urteilsfindung in der Hauptsache. Das was ich gelesen habe, sieht so aus: selbst wenn Fäsers Umwege zulässig wären, wäre immer noch offen, ob das inhaltlich ausreichen konnte.
Hätte Faeser Ehre im Leib, würde sie zurücktreten. Hätte Scholz Mumm in den Knochen, würde er sie entlassen. Leider ist beides nicht zu erwarten!
Daß Scholz Faeser nicht entläßt zeigt für mich, daß Scholz das was Fäser macht für gut hält. Es ist doch auch ein Auslotern wie weit man di gerichte auf der „richtigen“ eigenen Seite hat und wo man noch „nachjustieren“ muß.
Was Scholz für einer ist bzw. Charakterlich, zeigt für mich sein alles weg Grinsen und sein Verhalten z.B. bei Cum ex Betrug
Schönes Ding. Da wird die Linksextreme schäumen. Und das ist gut so. Diese Feindin der Demokratie muss an jeder Stelle kontra kriegen.
Ich lade Frau Faeser gerne mal auf unseren hiesigen Bahnhof ein. Am besten ohne Personenschutz.
Da kann sie dann einmal sehen, was in diesem Land die wirklichen Probleme sind. Diebische Migrantenbanden, Randalierer, Junkies, arabische Großfamilien und sonstige Wegelagerer bestimmen dort das Bild.
Neulich wurde hier ein Deutscher ohne Grund von einem Marokkaner die Bahnhofstreppen runtergetreten. Der starb dadurch. Letzte Woche wurde ein 13-Jähriges Mädchen durch einen Migranten im Fahrstuhl betatscht und bedrängt. Usw.
Aber eine Zeitung verbieten, weil der Regierung die Meinung nicht passt. Als ob wir keine anderen Probleme hätten.
Und nun Herr Kubicki, ihr Auftritt! Oder geschieht nun nichts mehr?
In Erinnerung habe ich noch, dass bei einer Aufhebung, Näncy zurücktreten muss!
Was die Politik im Tagesgeschehen abliefert, ist doch sehr nahe der Satire. Wenn Compakt darüber berichtet und ein paar gesalzene Kommentage dazu abgibt, dann ist das nicht zu beanstanden. In der Tristesse unserer sozialistischen Transformationsgesellschaft ist es eher erheiternd und ein Hoffnungsschimmer, dass noch nicht alles verloren ist.
Wie anders soll sich in der Demokratie der Bürger wehren gegen die mächtige Politik, als mit herber Kritik und gesalzener Satire?
Die Presse sollte eigentlich die 4. Gewalt darstellen und die Regierung kritisch begleiten. Ihr Recht und Aufgabe ist es laut Grundgesetz, die Regierung ohne Zensur und Verfolgung fürchten zu müssen, im Auftrag der Demokratie kritisch und nicht unkritisch zu begleiten.
Da stand wohl noch ein Abendessen aus…;-) Aber im (bitteren) Ernst: Wie bereits bei den wenig fakten-, insb. auf (unabhängige) Wissenschaft basierten Corona-Zwangsmaßnahmen zeigt auch der Feldzug gegen das pöhse Rächte hier am Beispiel des Kompakt-Magazins, dass die Polit-„Eilte“ in ihrer eigenen Blase von ihrer subjektiven Wahrnehmung ausgeht was Sachverhalt und Rechtslage anbetrifft. Sachverhaltsverfälschung kann Beleidigung, Nötigung etc. sein, Verfälschung der Rechtslage kann strafbare Rechtsbeugung sein. Ob es diesmal, anders als bei Corona, zu Konsequenzen für die Blasisten kommt? Oder stand hier wirklich nur ein Abendessen aus?!
Nein, das Verbot war ein dreister Versuch der Rechtsbeugung aus parteiischen Interessen. Und das im Bundesinnenministerium mit einer geballten juristischen Sachkompetenz.
Das mindeste, was jetzt passieren muss, ist der Rücktritt von Faeser. Aber ich fürchte, nicht einmal dazu hat die linkslastige Innenministerin das Rückgrat.
Wenn einem Ideologie, politische Allmachtsfantasien und mangelnder juristischer Sachverstand das Urteilsvermögen einschränken, dann können solche unverschämten Grundrechtsverletzungen geschehen. Diese unmögliche Null im Innenministerium wird wohl mit ihren verfassungsfeindlichen Aktivitäten weitermachen, bis die unsägliche Ampel abgelöst wird. Ob es danach besser wird, wage ich zu bezweifeln, denn eins lernt man in Gaga-Land sehr schnell, schlimmer geht immer.
Sehe ich genau so, denn diesen Sozialisten fehlt das Verantwortungsbewusstsein für ihr Tun.
Denen bedeutet es nichts, dass sie dem deutschen Rechtsstaat schweren Schaden zugefügt haben. Aber die Welt hat es registriert, wie in Deutschland schon wieder mit Recht und Gesetz von Politikern und Juristen Schlitten gefahren wird.
Was scheren denn schon die „erheblichen Zweifel“ Frau Feser???
Bis das tatsächlich verhandelt wird ist sie längst „aus dem Schneider“.
Ihr – vermutliches – Ziel hat sie doch längst erreicht.
Den „durchscnittlichen Michel- und Michelinen-Leser“ des „Ortsblättchens mit der gewissen Tönung“ hat sie doch erreicht mit dieser ihrer „Methodik“.
Wer ersetzt den compact-Machern die finanziellen und materiellen Verluste?
Wer ersetzt den Angestellten ihr Gehalt?
Wer ersetzt die beschädigten Gegenstände?
Das gesamte TV-Studio muss neu aufgebaut werden, und das ist bei weitem nicht alles!!!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass gewöhnliche Polizisten wissen, wie man ein TV-Studio ordnungsgemäß demontiert.
Was ist mit den vielen Festplatten geschehen?
Die Daten sind sehr wahrscheinlich zerstört.
Mir fehlen wirklich die Worte.
Super. Egal wie man das Magazin Compact persönlich findet. Es geht hier um Pressefreiheit. Mir persönlich war das Magazin und die Sendungen teilweise zu überzogen aber nicht im ganzen Kern.
Es besteht vielleicht doch noch ein Hauch Hoffnung für den Rechtsstaat!?
Ach deswegen dieser angebliche Sabotageakt gegen eine Bundeswehrkaserne in Köln… hat das Pistorius inszeniert um seine Genossin Faeser aus der medialen Schusslinie zu bekommen?
Und, wird die Verfassungsfeindin Faeser nun für diesen mutwilligen Rechtsbruch vor die Tür gesetzt?
Natürlich nicht, nicht bei einer solchen Regierung.
Nachdem kürzlich Gerüchte aufgekommen waren, vor den Landtagswahlen im Osten könnte noch ein AFD-Verbotsantrag auf den Weg gebracht werden, dürften die Chancen dafür etwas gesunken sein. Dass das Compact-Verbot, das eben nicht wider besseres Wissen, sondern ganz bewusst auf Grundlage des Vereinsrechts initiiert wurde, ein Testballon für ein entsprechendes Vorgehen gegen die AFD war, bedarf keiner allzu großen Fantasie. Hier sollte offensichtlich ausgetestet werden, ob die Gerichte der Argumentation mit – zurückhaltend ausgedrückt – dünnem Beweismaterial folgen werden, ohne sich des Risikos eines gescheiterten Parteienverbots auszusetzen.
Die beste Methode, die AfD zu stellen, wäre doch die, sie in eine Regierung zu lassen und dann kritisch ihre Arbeit zu begleiten. Aber der Hochmut und die Gier der Altparteien wegen beschnittener Pfründe war größer. Jedenfalls ist die Brandmauer gegen den Geist unseres Grundgesetzes gerichtet. So haben die Verfassungsväter und -mütter das Parteienprivileg nicht verstanden. Die Parteien sollen bei der pluralistischen Willensbildung mitwirken. Sie sollen sich nicht als exklusiver Pächter der Mehrheitsmeinung und des rechten Wegs aufspielen. Demokratie braucht Opposition, sonst ist es keine Demokratie.
So kurz vor den Wahlen ist dies natürlich ein enormer Prestige- Verlust für die Ampel. Kaum fassbar, aber wahr: ARD und ZDF haben sofort darüber berichtet!
ARD und ZDF wollen lieber die SPD weghaben, als die Grünen. Die wissen, dass Olaf die Grünen notfalls über die Klinge springen lässt, bevor die nächste Regierung schwarzgrün werden kann. Und nun geht der Wettlauf los: Wer kann schneller maximal beschädigt werden – die SPD durch den ÖRR oder die Grünen durch Olaf?
Nun muss die unsägliche,für das Amt völlig ungeeignete Ministerin umgehend des Amts enthoben und ein Verfahren eingeleitet werden.
„Ausgerechnet ein „rechter Verlag“ führt die Innenministerin vor, weil diese das Terrain des Rechtsstaates verlassen hatte.“
Der Innenministerin wird von einem Gericht bescheinigt, daß sie „das Terrain des Rechtsstaates verlassen“ habe? Diese Frau ist untragbar, schmeißt sie endlich raus, aus der Regierung!
Wie sagte noch das Original im Kanzleramt, hinter dem Wassergraben:
„Er gehe allerdings davon aus, dass die Behörden vor dem Verbot des Magazins alle möglichen rechtlichen Fragen geprüft hätten.“
Herr Scholz möge doch Frau Faeser gleich mitnehmen – Tschüss dann.
Die wahren Verfassungsfeinde sitzen in der Regierung, mehr braucht man nicht zu kommentieren.
Das ist an Idiotie und Unfähigkeit nicht mehr zu überbieten.
Jeden Tag werden Deutsche von „Eingewanderten“ belästigt, drangsaliert und „gemessert“. Die Menschen trauen sich in diesem Land wegen immer weiter zunehmender Ausländergewalt nicht mehr auf die Straße.
Und die Innenministerin macht Jagd auf Menschen, deren Meinung der Regierung nicht passt.
Vielleicht klingelt die Polizei ja bald auch bei mir, aber ich sage: Dieses Land wird im Moment von skrupellosen, unfähigen und ideologisch verblendeten Vollidioten regiert.
Wenn das nur im Moment so ist, muss ich in den vergangenen 15 Jahren nur schlecht geträumt haben.
Und sämtliche MSM berichten darüber, eine bessere Werbung hätte es für Compact nicht geben können. Wer von diesen Lesern kannte das Magazin schon vorher!? Faeser total blamiert, eigentlich müsste sie endlich zurücktreten. Aber Scholz wird sie schon noch decken.
Vielleicht haben die MSM zumindest die Gefahr die im Hintergrund lauert erkannt. Wo ein funktionierendes Staatsfernsehen vorherrscht (welches sich sogar im Internet wie eine Krake ausbreitet/einkauft) braucht man vielleicht bald keine MSM mehr um den Bürgern Regierungssprech einzuträufeln.
Wie schön, daß die Gerichtsbarkeit in manchen Fällen noch funktioniert und nicht den Vorgaben der Politik folgt, wie derzeit in GB zu beobachten. Für den Fall einer Aufhebung des Verbots wurde ja von verschiedener Seite ein Rücktritt Faesers prognostiziert, aber darauf können wir vergeblich warten.
Habe Compact nie gelesen, nur gelegentlich mal Videos mit Elsässer gesehen. Jetzt überlege ich aber, ein Abo abzuschließen, sobald das wieder möglich ist, als Hommage an die Pressefreiheit.
Zumindest sollte man als Zeichen für die Pressefreiheit das nächste Magazin kaufen.
Die TV-Sendung/en waren Spitze und werden hoffentlich wieder aufgenommen. Die Hefte boten überwiegend (sehr) lesenswerte und interessante Artikel.
Wenn Faeser nur noch einen Funken Anstand hätte, müsste diese verfassungsfeindliche Verfassungsministerin sofort zurücktreten.
Es ist grundsätzlich erfreulich, dass das BVerwG im Eilverfahren der Tyrannis (vorläufig) Grenzen gesetzt hat. Wer aber mit der Rechtsprechung zu Par. 80 Abs. 5 VwGO vertraut ist, wird bei der Lektüre der Pressemitteilung schnell merken, dass die aufschiebende Wirkung nicht wegen evidenter Erfolgsaussichten in der Hauptsache, sondern wegen offener Erfolgsaussichten aufgrund einer sogen. „offenen Interessenabwägung“ wiederhergestellt worden ist. Damit hat sich das Gericht hinsichtlich der hauptsacherelevanten Rechtsfragen gerade nicht festgelegt. Voreiliger Jubel ist daher verfehlt. Die Hauptsacheentscheidung wird ergehen, wenn es eine BMI Faeser ohnehin nicht mehr gibt. Dass sie wegen einer Eilentscheidung mit dem beschriebenen Inhalt entlassen wird oder zurücktritt, ist äußerst unwahrscheinlich.
FDP Ampel auflösen.
Olaf, Näääncy und Haldenwang vor die Tür setzen.
CDU Brandmauer gegen die stoppen und gegen Grünlinke aufbauen!
Mit Verlaub: Eine CDU will ich nie mehr in Regierungsverantwortung sehen, weder im Bund noch in den Ländern.Ich war länger als 30 Jahre treudoofes Parteimitglied, seit Merkel ist das Tischtuch für alle Zeiten zerschnitten. Auch an dem, was dem compact-Verlang widerfahren ist, trägt Merkel eine Mitschuld. Sie hat in ihren vier Amtsperioden sämtliche Fundamente unseres demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaates angebohrt, die die Linksgrünrotwoken nun mit brachialer Gewalt einreißen.Und in der CDU (samt CSU) wimmelt es nach wie vor von Merkel-Fans.
„für die Innenministerin Nancy Faeser ist es ein schwerer Schlag.“
Für Faeser ist das kein schwerer Schlag! Sie wußte im voraus, daß ihre illegale Aktion zum Scheitern verurteilt war.
Generell verfährt sie nach der Methode: „Wir beschließen etwas und warten dann, wie reagiert wird. Gibt es keine Reaktion, machen wir weiter. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob dieses legal oder gegen die Verfassung geht.
Die Verfassung stört sie ohnehin.
Also wenn das jetzt nicht für einen Rücktritt reicht, dann wird es wirklich lächerlich.
Es gab Minister mit Rückgrat, die wegen geringfügiger Fehlleistungen zurücktraten.
Und das sind hier dann die Demokratieverteidiger:
Das bereitet mir Sorgen:
Der „Zukunfts-Podcast“ der Tagesschau eilt der Zeit voraus. Nach 24 Minuten ist die Austreibung der Dämonen beendet. Die Exorzisten ziehen Bilanz: „Wenn Extremisten regieren, dann könnten sie in kurzer Zeit Dinge verändern, die die Demokratie beschädigen. Wichtige Positionen in der Polizei oder beim Verfassungsschutz würden sie mit ihren Leuten besetzen. Sie könnten die Lehrpläne in Schulen nach ihrem Gedankengut ausrichten und Gerichte auf Linie bringen, langfristig könnten Extremisten versuchen, die Demokratie ganz abzuschaffen, weil sie die Macht nicht mehr abgeben wollen. Dafür würden sie den Staat nach und nach umbauen…, die Kontrolle über die Medien übernehmen und die Meinungsfreiheit einschränken…“ Deswegen sei jetzt „die Politik gefragt“, sie könnte „Gesetze ändern, um die Demokratie besser zu schützen, sollten Extremisten an die Macht kommen“.
Dazu passt:
„Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“
Benedikt Lux, Bündnis 90/Die Grünen, 2006 bis 2023 MdA von Berlin,
am 14.08.2020 in nd journalismus von links
So fängt es an:
Inschrift auf dem Holocaust Memorial in Washington DC:
„Denken Sie daran: Es begann nicht mit Gaskammern. Es begann damit, dass eine Partei die Medien kontrollierte. Eine Partei entschied, was Wahrheit ist. Eine Partei zensiert die Rede und bringt die Opposition zum Schweigen. Eine Partei teilt Bürger in „uns“ und „sie“ und fordert ihre Unterstützer auf, „sie“ zu kujonieren. …“
„Es gab Minister mit Rückgrat, die wegen geringfügiger Fehlleistungen zurücktraten.“ – Richtig, die hatten aber alle noch einen Beruf.
Haltet den Dieb zu rufen ist eine beliebte Methode krimineller Elemente um vom eigenen, gerade begangenen Verbrechen abzulenken. Einfach und effektiv.
Unter normalen Umständen müsste Faeser jetzt ihren Hut nehmen. Aber was ist heutzutage schon normal. Chapeau vor dem Mut des BVW, das war angesichts der heutzutage herrschenden speziellen Form der Gewaltenteilung nicht unbedingt zu erwarten.
…was zu erwarten war
Auf einen Rücktritt von Fäser wird man jedoch lange warten können
Mich erstaunt ja ein wenig, dass das Gericht kein Problem mit der Trickserei über das Vereinsrecht hatte. Seit wann ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Verein?
Was ich bislang an namhaften Verfassungsrechtlern dazu gelesen habe, war das genaue Gegenteil.
Würde mich freuen, hierzu noch einen Fachartikel zu lesen.(Vielleicht sogar auf TE?)
Das ist eine Eilentscheidung. Sie befaßt sich überschlägig mit der Frage, ob die Aufrechterhaltung der angegriffenen Maßnahme (sofortiger Vollzug) angemessen ist.
Hervorragend – Glückwunsch Herr Elsässer – Gegenwehr lohnt sich.
Jetzt muss es noch eine Schadenersatz Klage geben.
Der angerichtete Schaden durch die F. dürfte enorm sein.
Das dürfte teuer werden – für die Steuerzahler
Morgen früh bringt dann die Polizei die Büromöbel zurück, Naja, wir wollen mal realistisch bleiben. Der Herr Elsässer muß jetzt bei der Polizei anfragen wo und wann Er die Möbel abholen kann. Auf diesen Kosten wird Er erst mal sitzenbleiben.
Seien Sie da mal nicht zu optimistisch. Ich denke, die beschlagnahmten Gegenstände inklusive Vermögenswerte bleiben bis zur Hauptverhandlung mögliche Tatgegenstände und somit unter Verschluss. So wird jedenfalls mit Regierungs- und Corona-Kritikern derzeit nach meinem Kenntnisstand verfahren. Jubel ist verfrüht, auch wenn ich es Herrn Elsässer gönne, dass er sein Lebenswerk einstweilen fortführen kann.
Das hätte ich nicht erwartet. Ein kleiner Hoffnungsschimmer, dass die Rechtssprechung noch nicht vollständig zerstört worden ist.
Die Justiz merkt langsam, dass sie sich mit den Falschen eingelassen hat.
Den Eindruck habe ich in meinen beruflichen Begegnungen mit dieser Branche auch öfters.
Hatte ich auch nicht erwartet. Vielleicht hat es bei den MSM auch im Hintergrund gebrodelt und es gab von deren Seite auch Druck, wenn auch nicht öffentlich sichtbar. Denn die Pressefreiheit ist das höchste Gut einer Demokratie.
Mein Glaube an den Rechtsstaat ist noch nicht wieder hergestellt, allerdings sind einige Zweifel erst einmal beseitigt. Jetzt müsste die Frau Faeser eigentlich zurücktreten. Tut sie das nicht (oder schmeißt der Scholz sie nicht raus), wird es der SPD weitere Wählerstimmen kosten, ich hoffe vor allem in Brandenburg! Es bleibt weiterhin alles sehr spannend. Die Ähnlichkeit mit den Ereignissen in der DDR 1989 (auch mit dem Wetter damals, ich erinnere mich genau) ist frappierend.
Das freut mich außerordentlich. Ich kenne zwar den Inhalt des Magazins nicht, aber dass die offensichtliche Rechtsbeugung durch eine nun hoffentlich nicht mehr lange im Amt verbleibende IM nicht durchging ist Balsam für die Seele. Möge sich das Pattex zwischen ihr und ihrem Sessel in einen kräftigen Tritt verwandeln.
In einem Rechtsstaat müßte der zuständige Innenminister nun zurücktreten. Nun, wir werden sehen.
Ungeachtet der Tatsache, dass ich das Blatt bis heute noch nie gelesen habe, empfinde ich die Entscheidung des Gerichts als großartig hinsichtlich der Meinungs-und Pressefreiheit! Diesem Innenministerium kann man gar nicht oft genug seine verfassungswidrigen Entscheidungen um die Ohren hauen – super!! Ich warte mit Wohlwollen auf Nancys Rücktrittsgesuch….
Eine bessere Werbung hätte Näncy für das Magazin nicht machen können. Ich kannte das bisher gar nicht. Jetzt überlege ich ernsthaft, mir mal eine Ausgabe zu kaufen, einfach nur aus der Neugier heraus, was heutzutage so verboten wird.
Was die Frage aufwirft:
müssen Polizisten die abtransportierten Möbel wieder zurück in Elsässers Büro bringen? Oder bedarf solcher Rücktransport von beschlagnahmten Eigentum durch die Staatsmacht eines erneuten Verfahrens.
Und was bedeutet in solchen Fällen eigentlich „Remonstrationspflicht“?
„Oder bedarf solcher Rücktransport von beschlagnahmten Eigentum durch die Staatsmacht eines erneuten Verfahrens.“
Ja, sehr wahrscheinlich das Hauptsache-Verfahren.
Es gibt noch einen kleinen Lichtblick – die Justiz ist noch nicht völlig korrumpiert.
Ist Frau Faeser nicht Volljuristin? Wie ist es um ihr Urteilsvermögen bestellt? Kann so jemand an einer Schaltstelle der Macht überhaupt verantwortungsbewusst arbeiten? Sie hat sich doch mehrmals ihrem Wahlvolk gestellt und das senkte die Daumen. Warum ziehen sich solche Parteifunktionäre, die offensichtlich überfordert sind, nicht aus Spitzenpositionen im Staat zurück?
Faeser muss für ihr verfassungswidriges Verhalten zur Verantwortung gezogen werden und zurücktreten.
UNGLAUBLICH, DIE RECHTSSTAATLICHKEIT HAT EINEN ERSTEN SIEG DAVONGETRAGEN!!!!!
Ups….aber das war wohl Teil den Plans. Faeser…als Juristin musste das klar sein. Insofern…läuft alles so, wie sie es plante…..Angst verbreiten….und sich danach als Märtyrerin in den Medien generieren…wenn die Medien denn berichten. Mal sehen ob das ÖRR heute darüber berichtet…evtl. nicht?
Auf der Tagesschau Seite wurde es als Eilmeldung lanciert.
Fancy Naeser war schon beim Amtsantrifft untragbar – jetzt ist Sie eine Zumutung für den Steuerzahler. Evtl. findet Frau Esken und ein paar „ganz tolle SPD Granden“ – die genauso schwer verdaulich sind – noch Gefallen an solchen Figuren, aber ein sofortiger Rücktritt dieser ideologisch vergrillten Amts- und Rechtsstaatsbeschädigerin ist UNVERMEIDBAR !
Ich würde noch weitergehen und ein rituelles, altbewährtes Hara@@@ri mit vorheriger Regelung des Schadensersatzes der angerichteten Verwüstungen unter Nutzung des SPD Parteivermögens vorschlagen … usw aber Wunschdenken – reines Wunschdenken … (Vorsicht Ironie enthalten – kann bei Linksbunten zu geistigen Blähungen führen).
Ich habe noch nie eine Compact-Ausgabe gekauft. Man hört, das Magazin sei rechtsextrem und antisemitisch. Da aber heutzutage alles so bezeichnet wird, was nicht auf Regierungslinie liegt, weiß ich nicht, ob ich das glauben soll.
Auf jeden Fall werde ich die nächste Compact-Ausgabe kaufen. Aus Solidarität mit der geschundenen Meinungsfreiheit.
Ich würde es als rechtskonservativ mit patriotischem Einschlag bezeichnen, wobei ich den Machern durchaus pfiffige Einfälle, auch in Bezug auf das Bildmaterial und Fotokollagen, attestiere. Man kann das Magazin und die Videos mögen, muss es aber nicht. Gelesen haben sollte man es aber schon einmal, das kann nicht schaden. Da findet man m.E. auch nichts Bösartiges und Verhetzendes, und, nebenbei, auch nichts Antisemitisches, nur eben eine politische Richtung, die den Mächtigen nicht passt – etwa im Sinne der AfD in den östlichen Bundesländern, die ja „kerniger“ auftritt als die West-AfD.
Von „Antisemitismus“ und dergleichen kann beim Compact-Magazin überhaupt keine Rede sein, das sind grundlose und bösartige Unterstellungen, deren Ziele nun vorerst gestoppt wurden.
Ich mag Elsässer nicht, ich mag Compact nicht, aber ich mag Nancy noch mehr nicht, weil ich die die Nancyfizierung und Haldenwangisierung unseres Rechtsstaats und unserer schönen Bundesrepublik Deutschland, der ich Jahrzehnte treu gedient habe, vehement ablehne. Got it?
Herrn Elsässer halte ich für einen absolut widerlichen Typen. Aber auch solche Menschen haben in unserer Verfassung jedes Recht, ihre Meinung frei zu äußern und in Medien zu veröffentlichen. Und Minister, auch solche mit undemokratischen Gelüsten, haben so etwas gefälligst zu ertragen und nicht mit ihren dummen Aktionen dem Ansehen unseres Rechtsstaates zu schaden.
Ich kannte Herrn Elsässer nicht, habe ihn aber in zwei Interviews der „Weltwoche“ gesehen. Da hinterließ er bei mir einen guten Eindruck. Widerlich war da gar nichts. Ein Wolf im Schafspelz?
Und die Schreibtische und Bürostühle, die die Polizei bei ihrer Plünderung der Redaktionsräume aufgeladen und mitgenommen hat? Werden die jetzt mit Polizei-LKWs wieder herangefahren? Und wer trägt sie ins Haus? Wieder Polizisten? Die werden sich wieder Sturmhauben aufsetzen. Weil sie sich schämen.
Ich traue der Sache trotzdem nicht. Man kann heute nicht mehr davon ausgehen, dass irgendein Gericht unabhängig von der Politik urteilt. Entweder war die Sachlage so dürftig dass selbst für professionelle Sophisten keine Wahrheitsverdrehung möglich ist oder der Staat hat Hintergedanken dabei.
Man kann nicht davon ausgehen, aber die Wahrscheinlichkeiten sind unterschiedlich hoch. Bei mit Vollprofis besetzten Fachgerichten ist der Parteieinfluß gemeinhin geringer.
Glückwunsch. Herr Elsässer! Die Gerechtigkeit hat gesiegt, wenn auch erst „nur“ vorläufig!