Es war absehbar, dass diese Nachrichten kommen würden. Sie bestätigen vielerorts verbreitete Meinungen und „Vorurteile“ von Asylbewerbern, die nach Deutschland kommen und vor allem ihre Vorteile im Auge haben, die von Tag eins an davon ausgehen, dass sie volle soziale und wirtschaftliche Teilhabe erhalten und es sich mit den Asylbewerber- und sonstigen Sozialleistungen gutgehen lassen. Es geht nun um die 50-Euro-Bargeld-Obergrenze, die bundesweit mit der Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber verbunden und propagiert wurde. So viel sollte ausreichen, um Sonderbedürfnisse zu befriedigen, die sich nicht mit einer elektronischen Geldkarte bezahlen lassen.
Ohnehin sollten Läden ohne Kartenlesegerät immer seltener werden, und sicher müssen Asylbewerber nicht überall einkaufen, um die „für ihr Existenzminimum nötigen Waren zu erwerben“, wie es nun reichlich sinnentleert in der Presse heißt. Das Existenzminimum ist doch zunächst der Betrag an Geld, den man zum Leben braucht und am besten selbst verdient.
Für das Existenzminimum sind also keine Waren „nötig“, sondern Geld. Waren könnte man sich aber für das alltägliche Leben und die eigenen Vorlieben, was Kleidung, Essen, vielleicht auch Kosmetikartikel angeht, wünschen. Unklar bleibt, was von diesen unbedingt notwendigen Produkten in Hamburg oder Schwabach nicht lokal in kooperierenden Geschäften erworben werden kann. Irgendein Supermarkt, eine Drogerie und vielleicht ein Kleidungsgeschäft müsste sich finden lassen.
Grüne jubeln – Grundrecht auf Bargeld?
Schon Mitte Juli hatte ein Hamburger Sozialgericht geurteilt, dass die persönlichen Lebensumstände der Antragsteller bei der Auszahlung oder nicht von Geldern zu berücksichtigen seien. Geklagt hatten der Verein „Pro Asyl“, die sogenannte „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ und eine Hamburger Migrantenfamilie mit einem Kind, die ein zweites erwartet. Es ging um den Mehrbedarf von Schwangeren und von Familien mit Kindern. Warum dieser Mehrbedarf am Wohnort selbst nicht zu decken ist und man auf den Online-Handel oder auf andere Orte ausweichen muss, bleibt rätselhaft.
Worin besteht das Problem, in einer Millionenstadt mit der städtischen Bezahlkarte zu bezahlen und so Waren des täglichen Bedarfs zu erwerben? Was hat die Verwaltung hier verschlafen? Nun muss die Stadt Hamburg einer bald vierköpfigen Familie 270 Euro im Monat auszahlen, bisher sollten 110 Euro reichen. Und begrüßen tun es natürlich die Grünen, darunter der Fraktionsvize im Bundestag, Andreas Audretsch, der dem Tagesspiegel sagte: „Eine pauschale Bargeldobergrenze von 50 Euro verstößt gegen Grundrechte.“
Ein ähnliches Urteil wurde nun am Sozialgericht Nürnberg gesprochen. Zwei Asylbewerberinnen aus Schwabach hatten in zwei Verfahren geklagt, weil sie mit ihrer Bezahlkarte weder online noch im 20 Kilometer entfernten Nürnberg einkaufen konnten. Auch einem Verein könnten sie nicht einfach so beitreten. Man fragt sich, welche Bedürfnisse noch alle auf Staatskosten für gerade erst angekommene Asylbewerber finanziert werden müssen.
„Schneller und härter“ war Söders Versprechen
Beide Nürnberger Urteile sind noch nicht rechtskräftig, können also noch angefochten werden. Drei weitere Verfahren gegen die Stadt Schwalbach seien anhängig – anscheinend hat dort die Mund-zu-Mund-Propaganda gewirkt, oder es ist von findigen Beratern auszugehen, die die Zuwanderer über jedes einzelne ihrer Rechte aufklären. Man versteht nicht, wieso eine der Klägerinnen überhaupt große Bedürfnisse anmeldet, ist sie doch in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht, wo also kaum Extrakosten anfallen, soweit man das Essen attraktiv findet. Man könnte also auch am Auszahlbetrag von 50 Euro zweifeln oder noch weitergehend jede Sozialleistung abseits von Kost und Logis in Frage stellen. Wer immer Geld braucht, könnte ja arbeiten.
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte eine Bezahlkarte versprochen, die „schneller und härter“ werde als in anderen Bundesländern. Nun geht Bayern zusammen mit Hamburg bei der Demontage der Bezahlkarten-Idee voran. Noch im Juni hatte Innenstaatssekretär Sandro Kirchner getönt, der „bayernweite Rollout“ der Bezahlkarte sei reibungslos verlaufen. Aber auch in einem der Pilotprojekte im Landkreis Günzburg behaupteten Nutzer der Bezahlkarte laut Focus online, dass sie überhaupt nur im örtlichen Lidl-Markt funktionieren, aber etwa nicht beim Friseur, in Bäckereien oder Sozialkaufhäusern.
Das allerdings könnte ein anderes Problem sein. Denn wie hoch ist eigentlich die allgemeine Akzeptanz der Gesellschaft für die angehende Asylmigration? Die Antwort zeigt sich auch an solchen Kleinigkeiten, wie einem Rot-Kreuz-Laden, einer Tafel vielleicht, die keine Bezahlkarten annehmen. Die Nutzung der Bezahlkarte sehen viele Bürger als Ausweis von mangelndem Arbeitswillen an, so ein Asylbewerber aus Günzburg, der es wissen muss. Es ist ja auch klar: Jeder weiß nun, dass der Asylbewerber die Waren von den eigenen Steuern bezahlt.
Vor allem aber zeigen die Urteile aus Hamburg und Nürnberg einmal mehr, dass die Exekutive in Deutschland längst in der Hand der Gerichte und entsprechend findiger Anwälte und Asyl-NGOs ist. Auch das kommt nicht überraschend und ist an sich etwas, mit dem der Rechtsstaat leben muss. Dennoch muss er auch die eigenen Ansagen und Versprechungen mit Leben erfüllen und darf nicht vor jedem Urteil zurückschrecken. Nun sind also kreative Lösungen gefragt – auch in den ostdeutschen Ländern, wo der politische Wille größer ist, Verschärfungen durchzusetzen, aber die Gerichte am Ende vielleicht genauso funktionieren werden.
Mal ein Wort zu den Rechtsberatern: Das sind Juristen, die erkannt haben, daß der gesamte Bereich der Rechtspflege nur noch dazu dient, dem Durchschnittsotto ein funktionierendes Rechtssystem vorzugaukeln. Die lassen sich nicht länger einspannen, sondern schütten nun ihrerseits Sand ins Getriebe, wo sie nur können. Weiter so.
Es darf doch nicht sein, dass die armen Geflüchteten wegen unserem Sozialsystem erneut flüchten müssen. Wo kommen wir denn dahin?
Die Exekutive ist in den Händen der Gerichte? Falsch! Die Exekutive geht Hand in Hand mit den Gerichten. Die Exekutive hat bewusst die Gesetze geschaffen mit denen Pro-Asyl klagt. Dasselbe auch beim Klima. Es wurden Grenzwerte beschlossen, die es der DUH erlauben sich vor Gerichten durchzuklagen. Es ist ein falsches Spiel der Regierenden. Und dafür kommt noch die Quittung. Diese Arroganz und unverblümte Dekadenz wird uns alle in den Abgrund befördern.
Na ja, Hauptgrund des Wunsches nach Bargeld (und dieses doch bitte nicht zu knapp) ist der Geldtransfer in die Heimatländer, halb Afrika, Syrien und Afghanistan funktionieren so. Es sind Milliarden, die da jährlich aus Europa und besonders gerne aus Deutschland in die Heimat transferiert werden, aber auch in die Türkei, aus der auch immer mehr Asylbewerber kommen. Und wenn dann aus der Großfamilie jeder einmal hier war, beginnt das Spiel von Neuem. Und: Man unterschätze das islamische Hawala System nicht, wenn es um Geldtransfers geht. Selbst wenn also bestimmte Rücküberweisungen über das offizielle Bankensystem eingeschränkt werden, funktioniert Hawala immer noch.
Als in den -ich glaube 1980ern- das Gutscheinsystem für „Asylis“ in NRW eingeführt wurde, fanden sich schon damals Freunde von Pro-Asyl etc, die mit ihren „Mündeln“ zum Supermarkt einkaufen gingen, auf deren „Karte“ ihren eigenen wocheneinkauf machten und denen das Geld auszahlten. Wo diese Möchtegern-Experten mit ihren dollen Ideen hinwollen, kommen die Betroffenen mit ihren pragmatischen Lösungen gerade her.
Das Bargeld soll ja abgeschafft werden. Gilt aber offensichtlich nicht für alle.
Die bestehenden Gesetze sind selten das Problem im besten Deutschland aller Zeiten. Die selektive nicht-Anwendung bestimmter Gesetze zu Erreichung linksgrün-grosskapitalistischer Gesellschaftstransformationsziele ist es.
„Letztlich belegen aber auch diese Urteile nur, wie sehr es den Bürgern mit der ungeordneten Zuwanderung reicht.“
Können Sie diese Zuschreibung erklären?
Richtig. Die Logik dahinter erkenne ich leider auch nicht.
Ein Grundrecht darauf, das Geld anderer Leute auszugeben, ist eine heikle Sache. Das klingt natürlich nicht so nett wie ein Grundrecht auf Sicherung des Existenzminimums, weil das sprachlich nur auf den Anspruchsteller Bezug nimmt und nicht auf den, der dafür gearbeitet hat. Doch sprachliche Schärfe, schärft eben auch die Gedanken, was Linke indes unbedingt verhindern wollen und deshalb nach der Kontrolle über die Sprache und der Informationskanäle streben. Aber genau darum geht es letztlich: „Du musst mich finanzieren.“ Bei einem Zugewanderten steigert sich der Konflikt, weil er erst wegen der Zuwanderung anderen Menschen auf der Tasche liegt und seine Ansprüche zudem mit Wohnsitznahme schlagartig steigen. Es entbehrt übrigens nicht einer gewissen Komik, wenn ausgerechnet Araber eine solche Siedlungspolitik der anderen (oder eigenen) Art genießen wollen. Zurück zum Grundrecht auf Geld anderer Leute: Natürlich ist das ein ganz schwacher Anspruch bei Leuten, die keinen legalen Weg in die Republik gefunden haben und die außerdem nicht dem Solidarsystem angehören, sondern ein fremdes System für sich ausnützen wollen. Die juristische Kleistermasse über der politischen Auseinandersetzung gibt keine Antwort auf die politische Frage: Wie weit ist das Verhalten der Einwanderer, der Politiker, der Richter für die Zahlenden akzeptabel? Die Bezahlkarte verhindert, dass das Geld der arbeitenden Einheimischen verschifft wird und im Ausland ausgegeben wird (und neben dem wirtschaftlichen Schaden durch den Mittelabfluss auch noch die nächsten anlockt). Das ist ein legitimes Interesse der Leistungsaufbringer und besitzt einen sehr hohen politischen Stellenwert, der sich nicht durch Konsumbegehren und Wunschvorstellungen der Empfänger in Frage stellen lässt. Die Menschlichkeit ist nicht Gefahr durch ein reglementiertes Bezahlsystem für Fremdleistungsempfänger. Sie haben nicht gearbeitet, wurden nicht eingeladen und kommen nicht für sich selbst auf. Ein Grundrecht auf das Geld anderer Leute steht aber eben immer auch in diesem Kontext, weil die Mittel nicht vom Himmel fallen, sondern andern Verzicht und/oder mehr Arbeit aufnötigt. Diskutieren wir das also politisch und nicht pseudomoralisch oder gar auf der Basis von Gesetzen, die nur das technische Mittel der Umsetzung einer Politik sind und keine eigene Legitimität besitzen, welche zu beachten wäre oder gar höherrangig wäre gegenüber den Interessen des Volkes als dem Souverän
Nürnberg hat schon immer starke „Antifa“ und linke Gruppierungen und hatte lange Jahre imemr einen SPD Bürgermeister. Auf der Internetseite der Stadt Nürnberg ist zu lesen, daß 51 % der Einwohner Migrationshintergrund hat.Dazu noch die Fakultät Sozialwissenschaften an der Uni Nbg. Das erklärt ein wenig das Urteil der Nürnberger Richter.
Zur Bezahlkarte: irgendein Grüner argumentierte, daß mit der Bezahlkarte keine Überweisungen an die Familie in der Heimat mehr möglich wäre. Das heißt für mich ganz klar, daß das Existenzminimum zu hoch angelegt ist, wenn Überweisungen in die Heimat möglich sind. Im AsylBwLG ist der sogenannte Bargeldbedarf festgelegt. https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3a.html
Alleine die Überlegung, wie es dem Abgelehnten in der Heimat gehen wird, ob er dort Arbeit und Haus findet, sollen nicht unsere Sache sein.
Sie kamen nach DE ohne Haus und ohne Arbeit. Genauso können sie auch in ein anderes Land gehen. Und wenn jemand in Afghanistan keine Arbeit hat, warum soll das plötzlich unser Problem sein. War es ja auch nicht bevor derjenige die deutsche Grenze überschritten hat.
Selbstverständlich habe ich Vorurteile Menschen gegenüber, die hier um Asyl betteln. Ich verstehe einfach nicht, warum DE der einzig sichere Ort zwischen Nigeria und DE ist, oder Syrien und DE,…
Es ist kein Vorurteil. Es sind Menschen, die uns nicht die Wahrheit sagen.
Der Mann möchte Asyl, weil sein Leben bedroht ist, aber seine Frau und Kinder sind nicht mitgekommen…. Wenn ihnen keine Gefahr droht, warum ist er nicht bei ihnen geblieben?
„Was hat die Verwaltung hier verschlafen? Nun muss die Stadt Hamburg einer bald vierköpfigen Familie 270 Euro im Monat auszahlen, bisher sollten 110 Euro reichen.“ – Das neue Kind ist in der Elternheimat garantiert nicht verfolgt. Es kann mit dem 18 Lebensjahr dorthin zurück. Und die Eltern haben ja bereits ein Kind. Sie sind nicht kinderlos, alles ist gut. Warum sollen die Deutschen ihnen noch ein zweites Kind finanzieren? Wieso können die Eltern nur so viele Kinder kriegen, wie sie selber versorgen können?
Wie sagte der angebliche beliebteste Außenamtsreisende Joschka mal in etwa – „Deutschland ist dank wirtschaftlichem Erfolg so reich, daß das Geld umverteilt werden muß.“