75 Jahre Grundgesetz, das war schon am Dienstag Thema bei Lanz. Und auch an diesem Mittwoch wieder. Die Sendung läuft dabei Gefahr, zur reinen Lobhudelei auf das Grundgesetz zu werden. Wenn etwa eine Juli Zeh, Schriftstellerin und ehrenamtliche Verfassungsrichterin, gesteht, sie freue sich, ein Kind dieser hervorragenden Verfassung zu sein. Oder wenn – mal wieder – das Schreckgespenst AfD an die Wand gemalt wird, das unsere ganze schöne Rechtsstaatlichkeit gefährden, ja sogar abschaffen könnte. Dass die AfD als einzige Partei dafür eintritt, in Deutschland Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild einzuführen, wird unterschlagen und sogar das Gegenteil behauptet. Die AfD, da ist sich die Runde einig, habe nur ein demokratisches Deckmäntelchen, sei im Kern aber ein Feind der Demokratie.
Lanz zitiert Carlo Schmid, einen der Gründungsväter des Grundgesetzes. Der sagte 1948: „Man muss den Mut zur Intoleranz denjenigen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um die Demokratie umzubringen.“ Lanz ist ganz ergriffen. „Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Was für ein Satz! Heute vielleicht aktueller denn je.“
Wie Nancy Faeser den Rechtsstaat mit Füßen tritt
Zeh hingegen kritisiert, was viele Menschen seit einigen Jahren spüren. Dass sich der Diskurskorridor ständig verengt, sich die Fronten verhärten. Wenn eine Meinung nur einmal zu stark abweicht, sei das bereits ein Problem. „Menschen brechen Beziehungen zu langjährigen Freunden ab über Themen wie Corona-Maßnahmen, Ukrainiekrieg etc.“ Zeh bemängelt, dass dies „tiefe Risse in das soziale Gefüge zieht“.
Nur noch 40 Prozent der Deutschen antworten in aktuellen Umfragen, man könne in diesen Zeiten seine Meinung noch offen sagen. Ein erschreckend niedriger Wert. Der niedrigste seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen. Ach nein, falscher Bezug.
Diese Angst wird in der Sendung zwar angesprochen, doch die Suche nach den Gründen fällt den Beteiligten schwer. Wenn ein Querdenker wie Michael Ballweg ohne Grund enteignet und ein Jahr lang in Untersuchungshaft geworfen wird, wenn Regierungskritiker aus dem Job geworfen, ihnen die Bankkonten gekündigt oder sie öffentlich an den Pranger gestellt werden – gern auch im Bademantel während der Polizeirazzia morgens um 5.30 Uhr samt vorab informierter Antifa-Presse –, dann könnte all dies wirklich vortrefflicher Gesprächsstoff bei der Suche nach Antworten sein.
Faesers Sturmhauben der Demokratie
Zeh hingegen findet es grandios, wenn in Deutschland sogar die Einführung eines Kalifats offen auf Demonstrationen gefordert werden darf. „Da schlägt mein Herz höher, wenn wir das zulassen“, sagt sie, denn es zeige: „Wir können damit umgehen.“ Es sei ein Zeichen der Stärke, wenn wir als Staat etwas „erlauben, was uns eigentlich angreift“.
Die Juristin Nora Markard hingegen sieht gerade im Compact-Verbot „eine ganz problematische Situation“. Die Personen hinter einem Medium pauschal zu einem Verein zu erklären und dann zu verbieten, sei nicht hinnehmbar. Schließlich gelte immer noch Artikel 5 des Grundgesetzes („Eine Zensur findet nicht statt“). „Ich halte das für eine extrem problematische, autoritäre Politik“, sagt Markard. Ohne die Pressefreiheit „sind wir als liberaler Rechtsstaat mit dem Rücken an der Wand“.
Rechtswissenschaftler Kai Ambos kritisiert Nancy Faeser scharf. Über das Verbot entscheide „die Innenministerin in ihrer allumfassenden Macht, wo gerichtlicher Schutz erst ganz spät kommt. Das lädt natürlich zum Missbrauch ein.“ Und er warnt: „Wenn wir sagen, das finden wir bei Compact gut, dann geht es morgen vielleicht gegen eine liberale oder konservative Zeitung. „Liberalität bedeutet, das auszuhalten, was nicht strafbar ist“, sagt Ambos.
Politische Willkür ersetzt den Rechtsstaat
Auch das sogenannte „Demokratiefördergesetz“ kommt bei Lanz nicht gut weg. Zeh findet „es unglücklich benannt“, weil der Staat damit ja überhaupt nicht die Demokratie fördere, und Lanz bringt es ungewohnt klar auf den Punkt: „Da fördert eine linke Regierung NGOs (Nicht-Regierungs-Organisiationen, Anm. d. Red.), die gesinnungsmäßig auf ihrer Seite stehen.“
Fazit der Sendung: Es wirkt für den Zuschauer zumindest blutdrucksenkend, wenn bei Lanz ausnahmsweise einmal kein Politiker zu Gast ist. Plötzlich wird in der Sache diskutiert. Mit Scheuklappen zwar und bisweilen wenig Weitblick und deutlichen Erinnerungslücken, aber immerhin frei von hohlen Wahlkampfsprüchen und dumpfer Parteipropaganda.
So lange allerdings die wirklich kritischen Gäste fehlen, so lange fehlt auch der Biss. Deshalb kommt Lanz am Ende auch lediglich zu der dünnen Erkenntnis: „Es ist komplex, aber es ist nicht das schlechteste System, in dem wir leben.“
In diesen Sendungen wagt doch niemand mehr, eine klare und dezidierte Kritik an den katastrophalen Zuständen in dieser Micky-Mouse-Republik zu üben!! Das sind doch langweilige Kriecher, die dort „auftreten“!!!!
Der Journalist Jürgen Elsässer zieht für sein Medium Compact vor das Bundesverwaltungsgericht. Es könnte ein Grundsatzurteil geben. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf Anfrage. Am Mittwochabend seien dort eine Klage (Az.: 6 A 4.24) sowie ein Eilverfahren (Az.: 6 VR 1.24) anhängig gemacht worden.
Elsässer hatte bereits unmittelbar nach dem Verbot angekündigt, sich dagegen vor Gericht wehren zu wollen. Nach Meinung vieler Experten ist das verfassungswidrige ministerielle Verbot ein unzulässiger Eingriff in die Pressefreiheit, die im Grundgesetzartikel fünf geschützt wird.
Das monatlich erscheinende „Compact-Magazin“ galt mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren und dem Online-Videokanal „Compact-TV“ als reichweitenstärkstes Medium für konservative Bürger und Wähler in der Bundesrepublik. Darin liegt der Grund der Abschaffung von Compact. Elsässer bekundete mehrfach, Ziel seiner journalistischen Arbeit sei die Abschaffung des „Regimes“. Nun, wenn Herr Elsässer dieses Regime, die verheerend schlechte, unser Land schwer schädigende, aber leider immer noch regierenden rotgrüne Ampel abschaffen will, ist das ein legitimes Ziel. Das wollen viele. Diese extrem linke Regierung wollen immerhin um die 70% der Bürger abschaffen.
Jürgen Elsässer klagt wohl: „Gegen das vom Bundesinnenministerium erlassene Vereinsverbot seien sowohl eine Klage (Az. 6 A 4.24) als auch ein Eilantrag (Az. 6 VR 1.24) der Compact Magazin GmbH eingegangen, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag auf Anfrage mit.“: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/compact-magazin-klagt-gegen-verbot-vor-bundesverwaltungsgericht-19878490.html
„Es ist komplex, aber es ist nicht das schlechteste System, in dem wir leben.“
Wenn man sich ständig an noch Schlechteren orientiert, hat er sogar Recht!
Auf dass mich man wieder der Pedanterie zeihe: die Faeserin hat das Vermögen der Gesellschaft hinter dem Compact-Magazin konfisziert, nicht enteignet. Für eine Enteignung muss dagegen nach Art. 14 (3) GG eine Entschädigung gezahlt werden.
„Es ist komplex, aber es ist nicht das schlechteste System, in dem wir leben.“ – da hat er zweifellos recht, wenn man an den Iran oder Nordkorea denkt.
„Es ist komplex, aber es ist nicht das schlechteste System, in dem wir leben.“ Lustig, die Deutschen vergleichen sich jetzt mit den schlechtesten Systemen – nicht mit den Besten. Was soll man da noch sagen.
Die Sendung war grundsätzlich sehr interessant und notwendig.
Wer die richtigen Schlüsse daraus zog, der erkannte, daß durchaus Faeser-Verbote und mißbräuchliches staatliches Handeln, in Beispielen beleuchtet, Adressaten waren..
Die Zusammenstellung der Diskutanten war neutral-objektv und ließ keinen Zweifel daran, daß heutzutage leider oftmals „Partei“ vor Rechtsstatlichkeit gelte.
Daß das negative Erwähnen der Partei AfD; Pflichaufgabe ist, das ist bekannt, die dahinterstehende Absicht natürlich auch.
Wirkt auch dank medialer Unterstützung bei großen Teilen des Publikums.
Deshalb ist breite Informatiion so wichtig.
Die Lanz-Sendung vermittelte,diesmal nicht Einseitig, was wirkliche Rechtsstaatlichkeit ausmacht.
Ich möchte das Kaiserreich von 1871 inkl. der preußischen Gesetze zum Schutz der Bürger vor staatlicher Willkür, den Regelungen zum passiven Wahlrecht sowie der goldgedeckten Währung (und noch einiges andere mehr) zurück und organisiere dafür eine Demonstration. Ob das Herz von Frau Zeh dann auch höher schlägt?
PS.: Die, die hier das Kafifat fordern, sind das eigentlich dieselben, die vor dem Kalifat im Heimatland geflohen sind? Ich frage für einen Freund…
Ob sie weiß, was mit der Scharia auf Sie wie alle in deren Augen Ungläubigen zukommen wird? Hier in der Kurzform: https://www.atheisten-info.at/downloads/Bill_Warner-Scharia_fuer_Nicht-Muslime.pdf
Compact ist eine GmbH und kein Verein. Und Compact kann man nicht so einfach nach Vereinsrecht verbieten, nur weil das Magazin für Linksextremisten unbequem ist, die linksextremistische Regierung und die Altparteien scharf angreift und deren linken Machenschaften thematisiert. Wir leben doch in einen Demokratie oder besser gesagt in einer parlamentarischen Demokratie. In einer Demokratie muss harte Kritik, auch mit scharfen Worten, erlaubt sein. Compact hat jedenfalls keine strafbaren Dinge getan die ein Verbot auch nur ansatzweise rechtfertigen würde. Die Linksextremen wollen doch die Demokratie verteidigen. Dann müssen sie auch Compact verteidigen.
Wie es um das Demokratieverständnis der journalistischen Kultur- bzw. Meinungs-Schaffenden in diesem Land bestellt ist zeigt doch allein die Tatsache, daß Kritiker, die der AfD oder der WU nahestehen, beim fernseh-öffentlichen Diskurs in der Regel ausgeschlossen sind.
Ein Demokratieförderungsgesetz, das seinen Namen verdient und nicht auf das Gegenteil zielt, müßte dafür sorgen, daß alle Meinungen und Argumente gleichberechtigt Gehör finden können, ergo eine herrschaftsfreie Kommunikation stattfinden kann (so wie es übrigens der besonders von Linken verehrte Habermas seit Jahr und Tag zumindest in der Theorie fordert).
Auch der Rundfunkstaatsvertrag sieht das so vor.
Rundfunkstaatsvertrag
Zweiter Abschnitt
Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
§ 11 Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und
Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller
und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen
und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-
rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden
Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen
in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die
internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen
Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung,
Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere
zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen
Angebotsprofil entsprechen.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags
die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
.
Ich kann das nicht erkennen, deshalb behalte ich den Beitrag ein.
Vielleicht kann man ihnen inzwischen sogar damit noch einen Strick drehen:
§ 3 Allgemeine Grundsätze
(1) Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der
Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstal-
ten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das Deutschlandradio und alle
Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme haben in ihren
Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und
religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Angebote sollen dazu
beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor
Glauben und Meinungen anderer zu stärken. Weitergehende landesrechtliche
Anforderungen an die Gestaltung der Angebote sowie § 41 dieses Staatsvertrages bleiben unberührt.
Man liest und hört ja immer wieder von Politikern und der Lügenpresse die blanke, unqualifizierte Unterstellung, selbstverständlich ohne jegliche Belege dafür vorlegen zu können, die böse AfD wolle die Demokratie abschaffen. Das Gegenteil ist der Fall. Undemokratisch verhalten sich nur die Altparteien die Brandmauern bauen, ein Kartell und einen nationale Front gegen die liberal demokratische AfD gebildet haben. Was man ohne weiteres in unzähligen Fällen und Akten zweifelsfrei beweisen kann. Die Ampel hat zum Beispiel einen verfassungswidrigen Haushalt vorgelegt, nicht die AfD. Für mich persönlich ist die AfD die einzige wirklich demokratische Partei, was schon alleine ihre Forderung in Deutschland Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild einzuführen eindrücklich beweist.
Es gibt auf der Seite „Freiburger Standard“ einen längeren Artikel mit dem Untertitel „über Legalität und Legitimität der Repression“, der aus juristischer Sicht detailliert darlegt, dass entgegen der Überzeugung Vieler unter formalen Aspekten das Verbot von „Compact“ unangreifbar ist.
Gesetze (auch GRUNDgesetze) sind nur das wert, was die jeweiligen politischen Machthaber aus ihnen machen.
Gesetze sind immer interpretierbar. Je höher das behandelte Rechtsgut, um so unkonkreter dessen Definition und um so opportunistischer kann die Anwendung der betreffenden Gesetze erfolgen. „Eine Zensur findet nicht statt“ stimmt z.B. eben in der Absolutheit keineswegs. Eine Zensur findet nur nicht statt, solange sie nicht dem Schutz höherer Rechtsgüter dient. Wann das der Fall ist, ist letztendlich eine politische Entscheidung (de facto, nicht formal).
Zusätzlich sind in wesentlichen Teilen des politisch einzusetzenden Strafrechts Novellen erfolgt, deren Anwendung sich aufgrund der Diffusität der Rechtsinhalte eine ad gusto Verfolgung und Sanktionierung jeden politisch unerwünschten Handelns ermöglicht.
In der Hand eines Viszeralchirurgen ist ein Messer lebensrettend. In der Hand eines „Manes“ bringt es den Tod. Das Messer bleibt immer das Messer.
„Möglicher Amtsmissbrauch“? Ich würde mal sagen, dass es in der Amtszeit von Frau Fæser an der Tagesordnung ist.
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk war dieses eine erstaunliche Sendung. Auch wenn nicht alles ausgesprochen und auch nicht alle Namen genannt wurden, so war der Subtext doch völlig eindeutig: alles, was von Nancy Faeser bisher juristisch verbrochen wurde, von Gesetzen gegen Hass und Hetze im Netz, gegen Verächtlichmachung des Staates, von Verfolgung und Denunziation noch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, alles dieses ist bereits, und wie sehr deutlich gesagt wurde schon zum Teil vor Jahren, endgültig vom Bundesverfassungsgericht entschieden worden und hat damit nach deutschem Recht Rechtskraft erlangt, alles dieses ist vom geltenden Recht nicht gedeckt, im Gegenteil es ist offensichtlich rechtswidrig. Dieses wurde von Herrn Ambos unmissverständlich deutlich gemacht, ebenso wie seine vernichtende Kritik am Verfassungsschutz. Man fragt sich unweigerlich, warum handelt Nancy Faeser dann so offensichtlich gegen ihren Verfassungs Auftrag? Die Antwort ist ganz einfach, weil sie es kann und sie keine Konsequenzen zu fürchten hat, offenkundiger Rechtsbruch wird von drei Regierungsparteien, die ständig die Werte unserer Demokratie im Munde führen, begangen und es bleibt folgenlos und das ist eigentlich die erschütternde Lehre aus dieser Sendung.
Das Grundgesetz und diejenigen, deren Auftrag es ist, es zu schützen, hatten ihre Bewährungsprobe in der Corona-Panik-Pandemie. Dass dieses GG die „Verfassung“ einer Schönwetter-Demokratie ist, wurde in den drei Jahren der Hygienediktatur sehr deutlich. In diesem Land gibt es offenkundig keine Institution mehr, die den Schutz der Bürger vor dem Staat gewährleisten will oder kann. Somit ist das GG nicht einmal das Papier wert, auf dem es steht. Wenn Grundrechte jederzeit bei einer Bedrohung, ob real oder herbeifantasiert, zur Disposition einer selbstherrlichen, machtgeilen und inkompetenten Politikerkaste gestellt werden können, dann sind sie eben keine Grundrechte, sondern Programmsätze ohne Gehalt und Gewicht. Vielleicht hätte unser Altparteienkartell anlässlich des Jubiläums sich einmal fragen sollen, was es denn nach diesem dreijährigen Fiasko zu feiern gibt, wenn das, was gefeiert werden soll, eine Sammlung von Vorschriften ist, die wenn es wirklich darauf ankommt, nichts bedeuten.
Zumal uns die „Pandemie“ wie es scheint nur vorgespielt wurde, um das Grundgesetz auszuhebeln und die Bevölkerung in ihrer Immunität zu schwächen bzw. teilweise gleich gänzlich auszuradieren.
Weiß man, ob die Gültigkeit des Infektionsschutzgesetzes zwischenzeitlich überhaupt beendet wurde? https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/ifsg_node.html
Solange nicht Ross und Reiter genannt werden, bleibt so eine Sendung ein laues Lüftchen. Faeser und ihr Kettenhund sind die echten Demokratiefeinde. Solange das nicht in einer solchen Sendung laut und deutlich geäußert wird, solange bleibt diese Sendung faktisch Staatspropaganda, egal, wieviele Alibigäste sich „kritisch“ äußern!
Wir brauchen nicht mehr nach Bayreuth zu pilgern, wir haben die Götterdämmerung in derlei schwachsinnigen TV Ereignissen stets vor Augen, wenn wir denn überhaupt noch hinsehen können. Wie albern ist das ganze Getue, wie erbärmlich schlecht die Mimen.
Man kann es nur immer wieder Gebetsmühlenartig wiederholen :
Wer Sendungen wie Lanz, Maischberger etc. anschaut, dem ist wohl sowieso nicht mehr zu helfen.
Bleibt zu hoffen, dass es ständig weniger werden .
Der letzte Lanz’sche Satz ist das Einlullen der Bürger zur Kritiklosigkeit an dieser schamlosen, unfähigen „Regierung“ und ihrer Hochnäsigkeit nebst Gesetzesuntreue.
Lanz ist genau der Moderator, den die Leute, die sich den Quatsch wirklich mit ernsthaftem Interesse ansehen, verdient haben. Gottseidank wird diese Gruppe kontinuierlich kleiner.
„Es ist komplex, aber es ist nicht das schlechteste System, in dem wir leben.“….da hat Lanz recht….in Nord-Korea ist es auf jeden Fall schlimmer.
,,Nur noch 40 Prozent der Deutschen antworten in aktuellen Umfragen, man könne in diesen Zeiten seine Meinung noch offen sagen.“
Das werden überwiegend diejenigen sein,die die ,,richtige“Meinzng vertreten.😉
> Anders beim Verfassungsschutz. „Da kann man sich doch mal fragen, ob wir den wirklich brauchen. Ob der das macht, was er machen soll.“
Aktuell dürfte es politische Geheimpolizei sein wie Ochrana unter den Zaren.
Der größte Politskandal des Jahrhunderts ist das Hereinlassen des Islam – doch nicht der Coronakiki. Das war nur willkommene Ablenkung, genauso wie der Klima-CO2-Hype. Mal sehen, wann sie es merken.