Zwischen den ersten Hallenser Strafverfahren gegen Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a Strafgesetzbuch) und dem jetzigen Verbotsverfahren gegen die Compact GmbH u.a. ergibt sich eine interessante Parallele. Im Vorfeld des Höcke-Verfahrens war es ja so gewesen, dass Dutzende von Journalisten, vor allem aber auch Professoren aller möglichen Fachrichtungen in Fernsehinterviews ihrer Überzeugung Ausdruck verliehen hatten, Björn Höcke müsse den in der Öffentlichkeit ja gänzlich unbekannt gebliebenen Umstand, dass es sich bei der Wortfolge „Alles für Deutschland“ um „die“ oder eine wichtige „Losung der SA“ handele, auf jeden Fall gekannt haben – schließlich sei er Geschichtslehrer gewesen!
Interessant blieb, dass sich unter all diesen Beteuerern jedoch kein einziger Professor fand, der sagte: „Also, ich wusste das immer schon – daher gehe ich davon aus, dass Höcke es auch wusste.“ Spätestens auf Nachfrage mussten auch bekannte Historiker jeweils zugeben, selbst keine Ahnung von der Björn Höcke angeblich so gut vertrauten Geschichtstatsache gehabt zu haben. Unter der Hand wurde Björn Höcke somit ungewollt im Fernsehen zu einem Geschichtsdenker promoviert, dessen reines Faktenwissen offenbar jeden Universitätsprofessor spielend in den Schatten stellt. (Im Verfahren kam dann bekanntlich heraus, dass eine besondere oder gar ausschließliche Verbindung zwischen der Formel und der SA größten Zweifeln unterliegt, so dass es vermutlich insofern gar nichts zu „wissen“ gab).
Ein Angriff auf die Pressefreiheit, der alle angeht
Auch ein Redakteur der ZEIT hatte am Morgen des 16. Juli 2024 offenbar ein nicht abzuweisendes Störgefühl. Im ZEIT-Magazin hatte es ja, die Älteren erinnern sich vielleicht, jahrzehntelang die Reihe „Um die Ecke gedacht“ gegeben. Das tat dann auch der Redakteur, offenbar mit erschreckenden Ergebnissen. Ihm sei bislang gar nicht klargewesen, schrieb er dann sinngemäß auf „Twitter“ (X), dass in ein paar Jahren ein dann vielleicht amtierender AfD-Innenminister ohne weiteres offenbar auch die ZEIT verbieten könnte, ganz ohne Gerichtsurteil, nur weil ihm die ganze Richtung nicht passt. Das machte ihm irgendwie Angst. Der Tweet wurde später gelöscht.
Dass ein Verein, der entweder der organisierten Kriminalität nachgeht oder aber die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktivistisch bekämpft, notfalls und als letztes Mittel durch den Innenminister verboten werden kann (ob Bundesinnenminister oder Landesinnenminister, kommt auf den faktischen Wirkungskreis des Vereins an), gehört zum juristischen Grundwissen. Dies steht bereits in Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes, der lautet: „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“ Dabei ist der Wortlaut nach allgemeiner Ansicht verunglückt, denn solche Vereine „sind“ natürlich nicht verboten, sondern sie können unter Umständen, wenn alle milderen Maßnahmen keine Abhilfe versprechen, verboten werden. § 3 des Vereinsgesetzes konkretisiert Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes und ordnet überdies u.a. an, dass das gesamte Vereinsvermögen dann beschlagnahmt wird.
Warum Demokraten auch das Recht von Compact verteidigen sollten
Parallel dazu könnte man auch den Eindruck haben, dass es Politik und Staatsanwaltschaften nicht übermäßig interessiert, ob der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren das Urteil gegen Höcke wieder aufhebt (wofür einiges spricht) – wenn dies nur vor den nächsten Landtagswahlen in Thüringen im September nicht geschieht (was ausgeschlossen werden kann). Und auch danach wäre eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs wohl kaum ein „Waterloo“ für die Regierenden, zumal nach den Erfahrungen in der „Correctiv“-Affaire während des letzten halben Jahres wohl zu erwarten ist, dass das öffentlich-rechtliche Fernsehen über noch so große Erfolge Höckes im Revisionsverfahren unter Umständen.gar nicht oder kaum berichten würde.
Im Schatten der „Nachrichtensperre“ würden dann Politiker und Medien noch auf Jahre hinaus von der seinerzeitigen „Verurteilung“ Höckes schwadronieren. Man könnte sagen: Der politisch-mediale Komplex verwandelt sich mehr und mehr in einen medial-politischen Komplex, und zwar im Zeichen des Umstandes, dass es auch scheinbar aktiven Politikern auf äußere Tatsachen, auf die „Verwandlung der Welt“ unter ihrer Ägide gar nicht mehr ankommt, sondern eben nur noch auf die „Andere Welt“ der medialen Berichterstattung als „Tatsache höherer Ordnung“, die in Deutschland eben nach wie vor stark durch das öffentlich-rechtliche Fernsehen geprägt wird.
Zwar wird sich ein Misserfolg der Innenministerin Faeser beim Compact-Verbot nicht vollkommen unter der Decke halten lassen (man ahnt jetzt schon die Formulierung der Kommentatoren, es habe – lediglich – irgendwelche juristischen „Formfehler“ gegeben). Aber zu dem von Wolfgang Kubicki für diesen Fall bereits geforderten Rücktritt der Bundesinnenministerin kommt es vermutlich dennoch nicht. Schnell wird sich der Mainstream darauf einigen,
(1) Nancy Faeser sei eine herausragend gute Innenministerin, weil sie sich beim „Kampf gegen Rechts“ von niemandem überbieten lasse, auch wenn nicht jede Aktion immer erfolgreich sein könne, und
(2) das Ergebnis beweise das vorbildliche Funktionieren „unseres Rechtsstaats“ entgegen allen „Verschwörungserzählungen“. Weswegen die Regierung also einmal moralisch gewonnen habe und das andere Mal auf der ganzen Linie.
Doch zurück zu den rechtlichen Fragen. Keineswegs zum juristischen Grundwissen gehörte der den meisten Juristen bis zum 16. Juli 2024 weithin unbekannte Umstand, dass § 17 des Vereinsgesetzes auch „Wirtschaftsvereinigungen“, darunter explizit auch eine GmbH, in das Vereinsgesetz und mithin in die Möglichkeit des „Vereinsverbots“ miteinbezieht. Dadurch wird § 2 Absatz 1 des Gesetzes konkretisiert, der lautet: „Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat“. Gibt es also in der Tat die Möglichkeit zu einem ministeriellen Presseverbot über das Vereinsrecht?
Wie Nancy Faeser den Rechtsstaat mit Füßen tritt
Erstens: Das Vereinsgesetz dient eindeutig weder der Regulierung des Medienmarktes im Allgemeinen noch der Einschränkung der grundgesetzlichen Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz) im Besonderen. Schon von daher scheidet seine Herabziehung zu Presse- und Medienverboten (man wusste bisher eigentlich nicht, dass es so etwas in der Bundesrepublik überhaupt gibt!) von vornherein aus. Und dies ist nicht nur das Ergebnis teleologischer (= nach dem Sinn und Zweck einer Vorschrift fragender) Auslegung, sondern folgt auch aus dem Vereinsgesetz selbst (§ 32). Denn gemäß Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes muss ein Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht unter Angabe des einschlägigen Grundgesetz-Artikels nennen (Zitiergebot). Die entsprechende Vorschrift des Vereinsgesetzes lautet aber: „Die Grundrechte des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt“. Von der Pressefreiheit ist hier nicht die Rede!
Zweitens: Das Vereinsgesetz könnte auch gar nicht – egal, was drinsteht! – ein Presse- oder Medienverbot rechtfertigen. Dies nämlich deswegen, weil der Bundesgesetzgeber, der es erlassen hat, weil er für die Regelung des Vereinsrechts zuständig ist (Artikel 74 Absatz 1 Nr. 3 Grundgesetz), nicht für das Presse- und Medienrecht zuständig wäre; die Zuständigkeit hierfür bleibt beim Landesgesetzgeber, und daher gibt es in jedem Bundesland entsprechende Landespresse- und Mediengesetze. Diese verweisen im Allgemeinen (wie das Brandenburgische Landespressegesetz, § 14 Absatz 1) auf die Strafbarkeit nach allgemeinen Strafgesetzen; gelegentlich (aber nicht in Brandenburg) wird als äußerste, genuin presserechtliche Sanktion die Beschlagnahmung der Gesamtauflage des fraglichen Druckwerks vorgesehen. Das eine wie das andere wäre aber die Reaktion auf konkrete Straftaten, die – soweit erkennbar – der Compact GmbH überhaupt nicht zur Last gelegt werden. Ein „Medienverbot“ gibt es nach den einschlägigen und in Gemäßheit der Gesetzgebungskompetenz der Länder erlassenen Presse- und Mediengesetze von Anfang an nicht!
Drittens: der Rechtsauffassung, dass auf das Vereinsgesetz auch das Verbot einer GmbH, die ein Medium herausgibt, gestützt werden könne (und die eben schon aus kompetenzrechtlichen wie grundrechtsdogmatischen Gründen nicht richtig sein kann!), wäre weiter der Auslegungsgrundsatz „lex specialis derogat legi generali“ (das speziellere Gesetz verdrängt das allgemeine) entgegenzuhalten. Denn es gibt ja nicht nur ein Vereinsgesetz, sondern auch ein GmbH-Gesetz. In diesem, wohl spezielleren Gesetz ist jedoch vom möglichen Verbot einer vermeintlich verfassungsfeindlichen GmbH gar nicht die Rede. Und dies ist nicht nur ein rein formelles Argument, sondern auch ein verfassungsrechtlich-materielles, jedenfalls, wenn es durch die in der Grundrechtsdogmatik zentral wichtige „Wesentlichkeitstheorie“ des Bundesverfassungsgerichts verstärkt wird. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen alle für die Ausübung und Einschränkung von Grundrechten wesentlichen Entscheidungen vom zuständigen parlamentarischen Gesetzgeber selber getroffen werden und dürfen nicht der freihändigen Auslegung beispielweise der Bundesinnenministerin überlassen bleiben. Es kann unter Verfassungsrechtlern nicht ernsthaft streitig sein, dass Voraussetzung des Verbots von Presse- und Medienorganen ein vom zuständigen Landesgesetzgeber ausgearbeitetes, explizites „Zeitungs- und Medienverbotsgesetz“ mit klaren Tatbestandsvoraussetzungen wäre (das dann aber aus Kompetenzgründen immer nur in einem Bundesland gelten würde). Und es kann eigentlich ebensowenig ernsthaft streitig sein, dass ein solches – hypothetisches – „Zeitungsverbotsgesetz“ es niemals den Landesregierungen selbst, die ja von der Presse bestimmungsgemäß gerade kritisiert, in die Enge getrieben und notfalls aus der Regierung geschrieben werden sollen, wenn es hierzu Anlass gibt, überlassen könnte, bestimmte Medien einfach zu verbieten; dies müsste, wenn überhaupt, immer eine völlig unabhängige Stelle beschließen, deren Entscheidung mit Rechtsmitteln überprüft werden kann.
Politische Willkür ersetzt den Rechtsstaat
1969 hatte es schon einmal den Versuch eines Bundesinnenministers gegeben, ein Medium verbieten zu lassen, und zwar die „Nationalzeitung“. Dieser setzte jedoch ganz anders an als der heutige Versuch des Missbrauchs des Vereinsgesetzes, nämlich über die Vorschrift aus Artikel 18 des Grundgesetzes. Nach dieser merkwürdigen, wohl obsoleten Rechtsnorm können bestimmte, nämlich die genuin politischen Grundrechte des Grundgesetzes, wie unter anderem Presse- oder Versammlungsfreiheit, „verwirkt“ werden, wenn sie „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“ werden. Entscheiden kann hierüber nur das Bundesverfassungsgericht. Noch nie wurde diese Vorschrift bisher erfolgreich zur Anwendung gebracht; der Versuch eines Verbots der Nationalzeitung scheiterte 1974 vor dem Bundesverfassungsgericht.
Faeser überspannt den Bogen: „eindeutig verfassungswidrig“
Könnte es sein, dass sich zwischen den Fällen „Compact GmbH“ und „Höcke“ noch eine weitere, sehr beunruhigende Parallele ergibt? Nämlich die, dass staatliche Organe hier nicht handeln, weil sie subjektiv – allerdings zu Unrecht! – vermuten, das geltende Recht auf ihrer Seite zu haben, sondern dass hier der Öffentlichkeit vor Augen geführt werden soll, dass der Transformations- und Einwanderungsstaat jedenfalls fundamentale Opposition nicht mehr duldet und der Bürger sich insofern auf formelle Rechtsregeln und den Rechtsstaat besser nicht verlassen sollte? Das Beamtenrecht wurde jedenfalls kürzlich auf Betreiben Nancy Faesers dahingehend geändert, dass der Bund Beamte einfach entlassen kann und diese dann – ohne Bezüge! – vor den Verwaltungsgerichten durch mehrere Instanzen dagegen klagen können, wobei ihnen vermutlich bald das Geld ausgehen wird.
Bei einer Zeitung, die als vermeintlicher Verein verboten wird, stellt sich eine ähnliche Problematik, da ihr Vermögen ja beschlagnahmt wird; sogar Schreibtische und Drehstühle wurden bekanntlich fortgeschleppt, um eine Weiterführung von „Compact“ zu verhindern. Die hinter den heutigen Vorgängen stehende Frage ist daher allgemein, wann der effektive Rechtsstaat, den es in westlichen Verfassungsstaaten geben sollte (und vor dem Beginn der „großen Transformation“ mit ihren zahlreichen, niemals demokratisch beschlossenen „Wenden“ bis hin zur „Zeitenwende“ auch gab!) in einen „nur noch der äußeren Form scheinbar bestehenden“ Rechtsstaat übergeht. Letzteren gibt es auch in Putins Russland.
Darf man an die „redemokratisierenden“ Aktionen Donald Tusks erinnern, der einfach den polnischen Fernsehsender TVP und die Nachrichtenagentur PAP stilllegte — weder EU-Kommission noch irgendein Kommisionär hatte Beanstandungen.
Es war ja kein Rechter, sondern ein Wesensguter, der hier sein Ding durchzog. Merke: Demokratie ist, wenn die linken Positionen deutlich sichtbar vertreten werden.
Demokratiefeindlich sind die rechten politischen Positionen — das ist so per linker Definition.
Frau Faeser handelt im Auftrag des Kanzlers und der Regierung. Sollte es anders sein, kann Scholz Frau Faeser gar nicht mehr entmachten. Vielleicht, weiß Frau Faeser aber auch nur einfach etwas, was der Herr Bundeskanzler vergessen hat. Darüber kann man aber nur spekulieren. Das Parlament hätte ebenfalls die Aufgabe, solche Dinge zu kontrollieren. Wir wissen aber doch alle, dass die eine große Oppositionspartei lieber mit den Wölfen heult und die andere ebenfalls verboten werden soll. Und was ist mit den Volk? Wird es jetzt auch große Aufmärsche zur Verteidigung der Demokratie von der „Zivilgesellschaft“ geben? Wohl eher nicht. Viele werden das Verbot begrüßen. Sie sehen die daraus resultierenden Gefahren nicht oder wollen sie nicht sehen. Was soll und wird so ein Verbot eigentlich bewirken? Nichts! Ganz im Gegenteil, wird der „Hass und die Hetze“ dadurch erst richtig befeuert. Die Leser und Sympathisanten von Compact, werden jetzt sicher nicht reumütig SPD und Co wählen. Sie werden sich andere Kanäle suchen und/oder im Untergrund weitermachen. Es ist die schlechte Politik von Frau Merkel und der Ampel, die zu den ganzen Auswüchsen geführt hat und weiter führt. Da ist es dann irgendwann logisch, dass diejenigen die sich für den Staat halten, auch wieder eine Gesinnungs-und Gedankenpolizei brauchen. Die AFD hat derzeit weder die Macht noch die Möglichkeit, die Demokratie zu gefährden. Selbst wenn sie derartiges planen würde, müsste sie auch gar nichts dafür tun. Das erledigen die selbsternannten „Demokraten“ bereits in rasanter Geschwindigkeit für sie. Der Tag ist bereits nicht mehr weit und es wird wieder massenhaft politische Gefangene geben, Bücher verbannt und verbrannt werden und nur noch „schwarze Känäle“ werden senden. Den Sozialismus in seinem Lauf…
Immerhin sind wir jetzt aber schlauer! Wir wissen jetzt, wie das mit den Nazis und der SED wirklich passiert ist. Die Demokratie konnte auch da nur dadurch gerettet werden, in dem sie von den „Richtigen“ abgeschafft wurde. Was sich dann später leider auch als Irrtum erwies. Irgendwann sind aber auch die 1000 Jahre der Linken wieder vorbei und es wird etwas neues kommen. Ich tippe mal stark auf ein Kalifat. Wer hält dagegen?
Mich wundert diese Vorgehensweise überhaupt nicht. Alle linken Regierungen – ganz gleich, in welchen Ländern – haben immer einfach ‚gemacht‘, ohne Rücksicht auf Recht und Gesetz. Das erscheint linker Ideologie wesensimmanent zu sein.
Das sind Methoden wie wir sie aus dem dunkelsten Deutschland aller Zeiten bereits kannten.
Es werden Fakten geschaffen, Recht und Gesetz stören dabei nur.
Rette sich wer kann.
Ich lese hier ständig Grundgesetz, Grundgesetz, Paragraphen-Blablabla,… Deutschland ist KEIN Rechtsstaat mehr, Deutschland ist Beuteland eines skrupellosen u. kriminellen polit-medialen Syndikats, begreift das endlich.
Dieses Kartell kontrolliert alle Behörden über ihre installierten Büttel und Helfershelfer, und deren Agitatoren in Medien kontrollieren ca. 90% der Bevölkerung.
Die können also machen was sie wollen, niemand wird sie mehr aufhalten.
„Die Nancy“ ist anscheinend nicht, wie manche glauben wollten, ein eigentlich harmloses, unfähiges, blondes Dummchen, sondern eine brandgefährliche Verfassungsfeindin auf dem Posten des Bundesinnenministers und in der Bundesregierung. Ich halte diese Frau für noch gefährlicher als „den Robärt“ oder „die Annalena“. In meinen Augen ist sie eine knallharte, stalinistische Totalitaristin („Tatbestände unterhalb der Strafbarkeitsschwelle…“). Ein Bundeskanzler, der sie gewähren läßt, ist nicht besser. Die SPD, die solche Figuren heranzüchtet, in die Bundesregierung hievt und sie dort ihr Unwesen treiben läßt, hat m.E. den Boden der freiheitlichen Demokratie weit hinter sich gelassen und ist eine verfassungsfeindliche Organisation geworden, die sich lediglich sprachlich noch als Demokratin tarnt.
Was wir dringend brauchen ist einen Kampf gegen Links. Gegen dieses verfassungsfeindliche, stalinistisch-totalitäre Links. Gegen die SPD in ihrer aktuellen Form.
Sie haben recht! Solange Scholz noch Kanzler ist, wird sich gar nichts ändern, er war ein Kommunist, u. er bekannte sich dazu. Nicht allzu viele haben ihre Irrtümer eingesehen und hinter sich gelassen. Bei ihm darf das sehr bezweifelt werden, und was Fäser macht, wie sie denkt, das zeigt sie doch ganz offen.
Es sind üble Zeiten, aber es ist die Frage, ob die Bürger dies mehrheitlich wirklich bemerken, solange es noch Zeit ist.
Naja, Die Frage ist doch längst beantwortet. Schauen Sie sich die Ergebnisse der Sonntagsumfragen an, für die SPD, plus die Grünen, plus die CDU/CSU. Es kommt einem so vor, wie es schon einmal war, die Demokratie verlor ihre Demokraten, die Mitte driftete an die Ränder…
Stellen Sie sich vor, die SPD und/oder die Grünen und/oder die CDU/CSU hätten die absolute Mehrheit. Die haben ja so schon angefangen, Sicherheitsbehörden (Haldenwang ist CDU!), Infrastrukturbehörden (Bundesnetzagentur) gleich zu schalten, den Öffentlichrechtlichen Rundfunk zum Propagandafunk zu machen, die Justiz gleich zu schalten (Habarth u.a.) u.s.w. Nein, die größte Gefahr kommt nicht von „Rechts“, sie kommt aus den „Altparteien“, die sich das Land zur Beute gemacht haben und dem Gift der Autokratie und des Totalitarismus erlegen sind. Ich „gestalte“ (Synonym für „herrsche“), also bin ich.
Die Zerschlagung privater Medien in Deutschland (ich gehe mal davon aus, daß Compact nur der Anfang war) hat ihre Entsprechung in der Zerschlagung des ÖRR in Polen.
Die zentrale Gemeinsamkeit ist, daß Stimmen für die nationale Souveränität gegen globalistische Machtübernahme zum schweigen gebracht werden.
Was letztendlich dabei abgeräumt werden soll, ist §2 des Völkerrechts, nämlich das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Daher auch die Massenmigration, die nach dem Vorbild Tibet die autochtonen Völker marginalisieren soll.
Lieber Herr Vosgerau, vielen, vielen Dank für Ihre glänzende Analyse. Ich bin mir sicher, wenn Deutschland wieder ein Rechtsstaat sein wird, wird diese Lehrmaterial in Jura-Seminaren sein. Aber hat Ihre Argumentation das „sozialistische Schwänzchen“ nötig? In „Putins nur nach der äußeren Form bestehendem Rechtsstaat“ wurden Medien, die zum Sturz der Regierung offen aufriefen, wie Deutsche Welle oder Radio Free Europe, erst als Spiegelreaktion auf die Verbote von RT und Sputnik in der EU abgeschaltet.
Wenn man die Begründungen des VS zum Compact-Verbot liest, reibt man sich die Augen und hat Antifa-Linksextremisten vor Augen, die als VS-Experten pointierte aber erlaubte konservative Aussagen framen und sie in ihren genormten Gehirnen zu Extremen transformieren. So geht Verfassungsschutz nicht! Das geschriebene Wort gilt und nicht das, was linke Gehirne dort hineininterpretieren.
Eine stärkere, aber in der Form durchaus sachliche Verurteilung der Compact-Aktion von Frau Faeser habe ich bisher nicht gelesen. Danke, Autor Vosgerau!
Nach dieser Darstellung ist das Vorgehen von Frau Faeser eine Ungeheuerlichkeit. Sie gehört nach meiner Auffassung vor Gericht. Dazu der Kanzler, in dessen Macht es stünde, diese Frau zu entmachten, der es aber nicht tut. Wir alle, die noch zu sprechen wagen, sind bedroht.
Kurz und gut: Ich bin entsetzt.
Jede Diktatur regiert mit Lüge und Gewalt. Und je weniger die Lüge noch geglaubt wird, desto mehr steigt die Gewalt. Am Anfang die Zensur, Presse- oder Verlagsverbote. Auch wurden gerne Bücher aus Bibliotheken entfernt bzw. verbrannt. Und später kam noch der sog. „Schriftleiter“ in die Redaktionstuben als Aufpasser hinzu. Wehret den Anfängen und nicht warten bis Barbarossa 2.0 kommt – das hatten wir schon mal.
Könnte, hätte, müsste, sollte Herr Vosgerau. Frau Faeser konnte und Sie hat es getan. Alle juristischen Spitzfindigkeiten nützen nichts, wenn Minister und Ministerinnen völlig unkontrolliert schalten und walten können wie sie wollen. Wenn ein Parlament sich wegduckt und Richter politische Urteile fällen. Ich bin sogar sicher, dass viele Bundesbürger dies völlig in Ordnung finden, es geht ja schließlich um den Kampf gegen „Rächts“.
Als die Nazis die Kommunisten holten,
habe ich geschwiegen…
Wir alle kennen das Zitat von Martin Niemöller, es ist heute wieder brandaktuell. Auch damals wähnte man sich auf der Seite der „Guten“. Welcher „aufrechte“ und „echte“ Demokrat, wird sich wohl für ein Medium wie Compact einsetzen?
Der Höcke-Prozess diente dazu, Björn Höcke weiter zu dämonisieren und „unmöglich“ zu machen. Das ist soweit ganz gut gelungen, nedwahr. – Ob Björn Höcke die Revision gewinnt, wird man sehen.
Dass er sich im Zweiten Fall, wo er öffentlich stumm einen „Alles-für…“-Sprechchor dirigiert, wie ein Esel verhalten hat, der auf’s Eis geht, wird ihm klar sein. Vermutlich hat ihm das auch RA Vosgerau eingeschärft.
Was Ministerin Faeser mit Compact machte wird nun im Eilverfahren entschieden – sehr bald. RA Kubicki hält für möglich, dass Ministerin Faesers Kartenhaus dann zusammenbricht. – Und er hat gesagt: Dann muss (!) sie zurücktreten.
> die überfallartige Schließung des Compact-Magazins durch vermummte Polizisten (die in der Tat phänotypisch an Vorgehensweisen in Putins Russland erinnerte)
Selbst in der dunkelsten totalitären Nacht kommt die Überheblichkeit, ob es hier eine Demokratie gäbe (mit winzigen Flecken) und in „Putins Russland“ nicht. Im Unterschied zu Buntschland-ÖRR berichten russische (auch staatliche) Medien viel über die Compact-Sache, was sie nicht täten, wenn dort Meinungsfreiheit etwas suspektes wäre. Dann wäre nämlich das Thema zu brisant.
Die Tatsache, dass fast ausnahmslos nur noch Figuren in politische Führungsämter aufsteigen, die auch gewillt sind ihrem Dienst-Meineid mit krimineller Energie gerecht zu werden, egal wie schwer ihre Vergehen auch sind, UvdL lässt auch freudig grinsend grüßen, zeigt eindrucksvoll, wie weit politische Verbrechen über dem Gesetz stehen und dadurch ohne Strafverfolgung bleiben..
Zu Corona-Zeiten konnten Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten telephonisch verabreden, Grundrechte außer Kraft zu setzen, und es fand sich kein Gericht, das dem widersprochen hat.
Auf dem Papier mag Faesers Vorgehen ja illegal gewesen sein; who cares? Es sind Tatsachen geschaffen worden. Elsässer wird finanziell ausgetrocknet, das Magazin ist weg vom Fenster.
Die Corona-Zeiten und Maßnahmen, sind das beste und schwer zu widerlegende Argument um nicht mehr an einen funktionierenden Rechtsstaat zu glauben. Deshalb muss man auch in diesem Fall fürchten, das kein Recht gesprochen wird.
Die Rechts- und Tabubrüche waren einfach zu extrem.
Eigentlich hat die rote Faeser doch erreicht was sie sollte. Es sind genügend Demonstranten auf den Straßen die wütend gegen das vermutlich verfassungswidrige Verbot von Compact wettern. Jedes wütende Wort, jeder Satz von denen wird akribisch aufgezeichnet und von der Lügenpresse sofort benutzt, umgedeutet, missbraucht und veröffentlicht. Dass ein ukrainischer Soldat des Asow-Regiments, vermutlich ein Nazi, unbehelligt mit einem Adolf-Hitler-T-Short mit der Aufschrift: „Where we are, there is no place for anyone else“ („Wo wir sind, ist kein Platz für jemand anders“), durch Ausschwitz marschiert interessiert die Frau Innenministerin anscheinend nicht im geringsten.
Alles gegen Deutschland scheint die Parole der Linksextremisten.
„Wie Pressefreiheit und Meinungsfreiheit mit dem Vereinsrecht abgeräumt werden“
Dabei geht es gar nicht um Vereine sondern um Gewerbebetriebe „GmbH“ die Faeser verboten hat, die lt. Gewerberecht zugelaasen sind, worüber Faeser gar nicht bestimen darf.
Faeser kann kein Gewerbeverbot aussprechen.
Zu Björn Höcke.
Die Parole „Alles für Deutschland“ stammt schriftlich dokumentiert von König Luwig I. aus Bayern, vom 6. März 1848,
die er in seiner Proklamation zur Forderung eines einheitlichen deutschen Nationalstaates verwendete und insofern deutsches historischen Nationalgut darstellt.
Quelle: „Proklamationen und Versprechungen deutscher Fürsten 1813-1849“, Leipzig, 1851, S.60
Das dies Geschichtsprofessoren unbekannt war, zeigt schon, wie deutsche Geschichte heute in Deutschland verdrängt wird, in Schulen und bei Historikern und nur noch gehässigen Lügen weichen muß.
„Meinungsfreiheit gilt auch für „Feinde der Freiheit“.
zu lesen auf der Internetseite von Frau Faesers „Bundeszentrale für politische Bildung“.
Übrigens lernen dies schon Anfänger im Jurastudium zu den „Grundrechten“, wie man dies auch im Internet in jedem Jurakurs finden kann.
Was uns Frau Faeser vormacht ist eine ganz neue linksextremistische Variante des Rechtstaates, wie sie ihn sich ihren paranoiden Vorstellungen erträumt hat.
Unsere Rechtsordnung hat doch einen grundlegenden Konstruktionsfehler, wenn die Einhaltung der Regeln optional ist und vom Einzelfall sowie den handelnden Personen abhängt. In einigen Ländern hat man das Problem mit nachsichtigen Richtern erkannt und festgelegt, dass die dritte Verurteilung wegen eines Verbrechens eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen muss, i.e. „Three-Strikes-law„
Olaf Scholz/SPD der das Unrecht-Tun von Nancy Faeser/SPD duldet – und dadurch befürwortet -, sagte uns doch: er kennt keinerlei roten Linien mehr.
Also auch keine Rechtstaatlichkeit. Es ist eine Schande, wenn die Justiz so mit sich spielen läßt.
Meinungsfreiheit ist gefährlich. Schließlich will man einen Great Reset, eine Welt, in der keiner eine Geschichte, eine Vergangenheit und auch deswegen keine Zukunft haben soll. Wir sollen die Schafe sein, mit denen man machen kann, was man will. Jeder Satz, der für Deutschland als Vaterland spricht, ist für die woken, linksgrünen Ohren rechtsextrem. Und irgendjemand im 3. Reich findet man immer, der in dieser Richtung etwas gesagt haben könnte. Schließlich wurde dort auch „Guten Tag“ gesagt. Medien, die eine ganz andere Verbreitungsrate haben, wie z.B. ein Satz von Herrn Höcke, sind für diese Wokisten noch gefährlicher. Der Bürger könnte ja mit der Wahrheit konfrontiert werden. Der Bürger könnte ja etwas lesen oder auf YT hören, was er nicht wissen soll und darf. Der Bürger soll zum Schaf getrimmt werden, zu einer Herde, die von einem Schäfer, vornehmlich linksgrün und woke, geleitet wird und dessen Arbeit durch Schäferhunde überwacht und eingegrenzt wird, so dass kein Schaf aus der Herde ausbrechen darf. Schwarze Schafe werden vornehmlich ganz schnell geschlachtet und wer ein Schwarzes Schaf ist, das bestimmt dann der Schäfer. Oh je, dieser Satz ohne Schaf mit einem anderen Wort wurde auch schon mal in unserer schlimmen Zeit gesagt. Was bin ich heute wieder rechtsextrem.
Ich empfehle auch jedem die Verbotsanordnung durchzulesen, in weiten Stellen der blanke Orwellianismus.
Das „Hauptverbrechen“ das
@Compact vorgeworfen wird, scheint das Verlassen des Overtone Windows bei verschieden Themen zu sein:
a) Deutsche als Ethnie
b) Israel und Juden
c) Darstellung des Nationalsozialismus
… der Part a) ist der umfassendste, enthält die meiste Gehirnakrobatik und abstrusesten Wiedersprüche. b) ist weniger umfassend und c) am wenigstens detailliert.
Zu a) wird z.B. behauptet:
z.B.: Die Umstellung das Bild des Deutschen von ethnisch Deutschen zum rein staatsbürgerlich definierten, ist GLEICHZEITIG:
a) Verschwörungstheorie
b) Grundgesetzlicher Standard
Auch das die Änderung des GG-Standards durch Eliten erfolgt ist – sei Verschwörungstheorie.
Das Verfahren scheint darauf abzuzielen, kommerzielle Presseerzeugnisse die außerhalb des staatlich vorgegebenen Overtone Windows (Haldenwang: „Unterhalb der Strafbarkeit“) unmöglich zu machen und somit die Pressefreiheit nach §5GG für „Vereine“ abzuschaffen.
Von Argumentationsmuster, fehlen logischer Konsistenz und Ton erinnert es mehr an Inquisition, als Stalinismus oder Nationalsozialismus (falsches/unreines Glaubensbekenntnis).
Weitere Kuriositäten: Compact wird vorgeworfen, das es ihnen aufgefallen ist und das sie -negativ- darüber berichtet haben, dass in Werbeerzeugnissen im allgemeinen und einem Tschibo Katalog im speziellen Schwarze viel häufiger als sie in der Bevölkerung vertreten sind vorkommen.
Die “ grosse Transformation“ macht vor nichts und Niemandem Halt, sonst waere sie auch keine “ grosse Transformation“, von Merkel wenn auch kurz, aber hinreichend deutlich umschrieben. Das offenbar unlösbare Problem ist nicht diese Transformation, wiewohl durchaus existentiell, sondern die Unmöglichkeit, den Menschen, hier den Michels, die Dimension dieser Transformation klar zu machen. Kein neue Erfahrung, wenn man etwa 100 Jahre zurueckschaut. Da kann man rauf Und runter von Taetern mit einer enormen kriminellen Energie und voelliger Skrupellosigkeit schreiben, es ist schlicht nicht zu vermitteln. Psychologisch natuerlich erklärbar, aber trotzdem faszinierend, wie es den Taetern gelingt, mit Petitessen a la Hoecke abzulenken und selbst „Hellsichtige“ auf die falsche, aus ihrer Sicht richtige, Spur zu lenken. Der Ausruf “ rechts“ genügt zur passenden Triggerung der konditioniert “ vorbereiteten“ Bereiche und schon ist der Weg, sei es aktiv unterstützt, sei es geduldet, frei. Im uebrigen „vermisse“ ich beim geschätzten Autor die uebliche, wohl auch konditonierte, Distanzierungsbekundung, was Hoecke und Campact betreffen. Allerdings weiss ich, dass ( gute) Juristen so nicht unterwegs sind. Da geht es tatsaechlich um die Sache und das Recht. Zu persoenlichen Bekundungen fuer die Machthaber besteht kein Anlass. Sie sind sogar kontraproduktiv. Dass die Angelegenheit fuer Faeser folgenlos bleibt, ist klar. Sie weiss natuerlich, dass es Menschen “ hinter“ ihr gibt, die, wenn sie es nicht beauftragen, zumindest gouttieren. Das Geflecht der Kollusionierer ist ebenso dicht wie tragfähig. Eine wesentliche Voraussetzung fuer den Erfolg. Den mehr als seltsamen Streit im anderen Lager, ob “ rechts“ oder “ mittig“, mit den ueblichen „Abgrenzungen“, kennen sie nicht. Die grosse Transformation verbindet, eine wirksame Gegenerzaehlung des anderen Lagers gibt es nicht. Schließlich distanziert man sich von der einzigen, die es realiter gibt. Wegen “ rechts“. Auf eine eigene der Liberalkonservativen, die ueber die fuer die Taeter erfreulichen Bekundungen der „Mitte“ hinausgeht, warten wir noch.
Die „große Transformation“ wird ihr Ende finden mit dem Untergang der globalen Wokeness . Die Regierung und Frau Faeser haben das Grundgesetzt schon länger ausgehebelt und es ist ihnen völlig egal was der Bürger will.
ein Verein wird im Vereinsregister eingetragen, eine GmbH im Handelsregister. Wozu eigentlich all diese Formalien wenn sie ganz fix umgangen werden können. Eine typisch deutsche Überbürokratisierung ohne Sinn und Verstand. Eine riesige Spielwiese für politische Geisterfahrer wie Frau Faeser. Staatlich alimentierte Existenzvernichtung. Nicht mehr und nicht weniger. Schlicht verantwortungslos. Das dröhnende Schweigen der sozialdemokratischen Führung zu diesem Rechtsbruch ist bezeichnend.
Dieses Verbot wird keinen Bestand haben. Schon allein die Tatsache, dass die Faeser das Vereinsrecht für ein Verbot von Compact bemühen musste, beweist, dass Faeser genau wusste auf welchem wackeligen Boden und fadenscheinigen Begründungen dieses vermutlich verfassungswidrige Verbot ausgesprochen wurde. Faesers Begründungen sind hanebüchen und an den Haaren herbeigezogen. Aber so begründen die Linksextremisten immer ihre Entscheidungen: Wer nicht knallhart linksextremistisch ist, ist automatisch Rechtsextrem. Der Rest wird falsch ausgelegt, falsch interpretiert und oft wird auch gelogen das die Schwarten krachen. Typisch linksextrem halt.
> Faesers Begründungen sind hanebüchen und an den Haaren herbeigezogen.
Macht nix – es gab schon mal ein Verfassungsgericht-Urteil zum Klimagedöns, bei dem die Richterin die Begründung bei ihrem Ehemann bei den Grünen abgeschrieben hat. Der hat sicherlich auch auf der Webseite ein paar Sprüche gegen die AfD und andere Rächte samt derer Medien – neue Begründung fertig.
Ganz bestimmt werden jetzt die vielen Ex-SPD- Wähler, die zur AfD ‚ruebergemacht haben, reumütig in den Schoß dieser wunderbaren Arbeiterpartei zurückkehren. Auch weil Dunja Hajali die Aktion gaaanz toll findet.
Sie lernen es einfach nicht; diese woken Flintenweiber (m/w/d).
Als Miglied eines deutschen Justizprüfungsamtes frage ich mich: Wie konnte Frau Faeser jemals eine juristische Staatsprüfung bestehen?
Seit gestern ist klar, auch als Kriminelle kann man in der EU an die Spitze kommen, warum soll es für eine Innenministerin andere Regeln geben? IRONIE.
Dann, wenn das juristisch so klar ist, warum klagen die Juristen nicht und stoppen Faeser?
Zu Höcke und der Losung:
Ich kann jedem empfehlen folgenden Link anzuschauen. Das PDF ist als Download verfügbar. Auf 86 Seiten findet man den Spruch alles für D NICHT! Stand September 2022! https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/rechtsextremismus/2022-02-rechtsextremismus-symbole-zeichen-organisationen.html
Ja Höcke sollte Geschichtsprofessor werden. Er kennt sich besser aus als jeder Lehrstuhlinhaber. 🙂
Nancy Faeser sollte neue Chefjustitiarin beim ADAC werden, so gut, wie sie sich im Vereinsrecht auskennt.
Compact ist der neue Ikea. Da gibt es jetzt verfassungswidrige Möbel umsonst zum Wegschaffen.
Faeser braucht noch viele Freischwinger und Schreibtische bei all den Neueinstellungen von Ampelfreunden.
Scheidungsanwälte aufgepaßt! Hier kommt das Faeser’sche Recht neuen Typus‘:
Wenn juristische Personen (Mann und Frau) eine Ehe eingehen mit dem gemeinsamen Ziel, Kinder großzuziehen, handelt es sich bei dieser Ehe ab sofort um einen Verein. Eine Ehe kann also im Besten Deutschland aller Zeiten sehr elegant über das Vereinsrecht rückgängig gemacht, und das Kind und das Vermögen der Partner beschlagnahmt werden.
Ohne eine willfährige Justiz ginge das gar nicht. Man verlässt sich halt aufeinander.
So einen Richter kann man auch gut unter Druck setzen. Wie es ja auch mt anderen Beamten schon durchexerziert wurde. Bestrafe einen, erziehe 100. Die Gewaltenteilung in Deutschland lässt zu wünschen übrig.
Für mich mit meiner Ost Biographie ist klar: Das ist die DDR. Herzlich willkommen bei Honecker und Mielke in der Mottenkiste. Und ich hoffe ganz stark, dass die SPD als 7 Prozent Partei samt Grünen, Linken und der FDP in Sachsen aus dem Landtag fliegt.
Ich nenne es „Fassaden-Demokratie“.
Nur, wenn wir Bürger uns nicht mehr auf den Rechtsstaat verlassen können, warum sollen wir uns dann selber noch daran halten? Das haben die arabischen Clans schon sehr gut erkannt.
Und wenn jedes Unternehmen auf diese Weise enteignet werden kann, warum soll man dann noch in Deutschland überhaupt noch Unternehmen gründen und betreiben? Ich jedenfalls werde eine geplante GmbH-Neugründung nun erstmal auf Eis legen. Ein Firmenkonstrukt im Ausland erscheint mir hier aktuell sinnvoller.
Letzten Endes wird sich auch für internationale Investoren die Frage stellen, wer noch in eine deindustrialisierte Fassaden-Demokratie ohne funktionierenden Rechtsstaat investieren will? Wohl keiner. Und mit Wokeness, Gender-Gaga, „Kampf gegen rechts“ und CO2-Klimawahn kann ein Staat keinen Wohlstand erwirtschaften. Daher wird Faeser als die eifrigste Sargnagel-Produzenten unseres Landes in die Geschichte eingehen. Alphabetisch direkt vor ihrem Seelenverwandten Joseph Goebbels.
und hier ist dann die „Verbotsverfügung“ zu lesen
https://www.anonymousnews.org/deutschland/verschlusssache-die-verbotsverfugung-gegen-compact/
Ich hoffe sooooo sehr darauf, daß Compact mit Hilfe einer ganzen Armee von Anwälten, die sich noch dem Rechtsstaat verpflichtet fühlen, mehrere Prozesse anstrengt:
Danach sollte Links in Deutschland für mehrere Jahrzehnte erledigt sein…
Gibt es irgendwo eun Spendenkonto ? Das Blatt ist uninteressant, aber ein Verbot kann nicht akzeptiert werden und ist ein Skandal.
Das Recht folgt der Macht. Der Gegenbeweis im Einzelfall ist zulässig.
Das Verbot dient direkt und unmittelbar dem Wahlerfolg der SPD in Brandenburg, wo ja auch Compact in Falkensee seinen Sitz hat, in Thüringen und in Sachsen
Eine mächtige Kommunikationsplattform der blauen Welle,die in vielen Fragen Positionen der AfD-Wähler und Anhänger bedient, wird 9 Wochen bzw. 6 Wochen vor den Landtagswahlen komplett abgeklemmt und enteignet.
Das hat so seit 1945 keine deutsche Regierung mehr gebracht.
Missbrauch des Amtes und des Haldenwang und des Böhmermann zum Krieg gegen Rechts war ja nun schon öfter zu verzeichnen.
In diesem rechts- und verfassungswidrigen Umfang aber wird der Willkürstaat zur realen Gefahr.
Wenn die sofortige Vollziehbarkeit der Maßnahmen nicht von Gerichten umgehend aufgehoben wird und das beschlagnahmte Vermögen nicht umgehend herausgegen wird, dann ist die Grenze zum Willkürstaat dauerhaft überschritten. Das ist weder Rechtsstaat noch Demokratie, sondern Lenin und Stalin ohne Mord.
Elsässer mag ja ein wenig Wendehals, kein supertoller Journalist, und populistisch sein. Das ändert aber nichts an dem Recht, sich journalistisch und unternehmerisch frei und erfolgreich zu bewegen.
Eine Demokratie, die Elsässer und Compact nicht aushält, ist keine Demokratie mehr.
Der ihm unterschobene Antisemitismus ist für mich nicht nachvollziehbar.
Deutschland zahlt den Antisemiten in Gaza direkt wie indirekt etwa 200 Millionen jährlich. D A S ist die Baustelle, die geschlossen werden muss, nicht Compact !
„Der redet ja, wie die Reichsbürger.“ Kann nun nicht jedes Zeug aus den letzten 15 Jahren anschauen. In dem Zeug, dass ich gesehen habe, war davon nicht die Rede.
„Macht den Staat verächtlich.“ Darf er doch und soll er auch. Nancy Faeser, Haldenwang und andere sind verachtenswert. Sie bringen Demokratie und Rechtsstaat in Schieflage und sie gehören aus ihren Ämtern entfernt.
Schaut euch an, wie Faeser und Böhmermann mit einem reellen Beamten wie Arne Schönbohm umgesprungen sind ! Mieses Pack. Unterste Schublade.
In einem Interview nach dem „Public Viewing“ der Hausdurchsuchung war davon die Rede, er wolle einen friedlichen Umsturz. So wie das deutsche Volk 1989 Mielke und Honecker beseitigt hat, so dürfe es auch heute Haldenwang Faeser und Scholz beseitigen. Sowas aber auch. Das deutsche Volk soll im Jahre 2024 so mutig und souverän handeln, wie die Mitteldeutschen 1989 ?
Also, wenn das es nicht rechtfertigt, Elsässer und Compact platt zu machen, was dann ? Volkssouveränität ? Um Gottes Willen nein. Die Verwaltungs- und Parteienoligarchie hat das Sagen, nicht das Volk ! Mit Faeser, Haldenwang und Scholz gäbe es die DDR heute noch und die Nachfolger von Mielke und Honecker würden sie regieren. Weil Faeser und Co den Sozialismus und die Diktatur des Proletariats wirkungsvoll verteidigt hätten.
Den Sozialismus in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf.
Faeser mit Honecker
Den Sozialismus in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel a u s.
Fachtan
Faeser dient durch den Rechts- und Verfassungsbruch der SPD im Landtagswahlkampf und schadet der AfD. Das ist der eine Aspekt der Maßnahmen.
Tatsächlich gibt es aber noch einen weiteren.
Compact und Elsässer sind zu russlandfreundlich.
Gegen den Willen von Wagenknecht und Schwarzer sind die auch in Berlin bei der Friedensdemo mit aufgetaucht.
Damit verstoßen sie – durch ihre Russlandnähe – auch gegen die Interessen der us-amerikanischen Finanzelite und der durch sie betriebenen Spekulation auf eine Fortführung des Krieges.
Faeser betreibt also durch das Verbot und die Beschlagnahme auch Lobbyarbeit für Blackrock und Co und die weiteren Rheinmetalleigner.
Das wiederum passt bestens zusammen, mit dem , was Baerbock, Hofreiter, Strack-Zimmermann und Kiesewetter so treiben.
Und es passt auch damit zusammen, dass Flintenuschi den Ratspräsidenten Orban kalt gestellt hat.
Nebenaspekt des Compact Verbots ist die Förderung der Weiterführung des Krieges in der Ukraine. Ein mit 40.000 Auflage durchaus reichweitenstarkes Medium der Opposition wird ausgeschaltet.
Dann sind die auch noch Russlandfreunde und „Putinversteher“. Die glauben immer noch nicht, dass er der neue Stalin ist.
Wagenknecht und Lafontaine glauben das auch nicht. Aber die sind ja soviel harmloser als die blaue Welle. Die muss man nicht ausschalten, sondern einbinden. Und ohne Compact werden auch die viel mehr Erfolg haben. Das rettet die Herrschenden in Sachsen und Thüringen vor der Volkssouveränität. Primaprima. Läuft. CDU regiert Sachsen, BSW Thüringen. Stabile Verhältnisse geradezu.
Also entweder hat Faeser gerade „Die Freiheit der Meinung mit dem Militärstiefel zertreten“, wie Elon Musk so treffend konstatiert hat, und sanktioniert von jetzt an – wie die andere Rechtsstaatszersetzerin jüngst ja auch ganz unverhohlen in Aussicht gestellt hatte – auch „Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ (was sich, glaube ich, noch nicht einmal Putin erlauben würde)
oder wir haben einen Rechtsstaat.
Beides schließt einander nämlich ebenso aus wie „die Grünen“ und eine Politik „… für ein Land, in dem die Dinge wieder funktionieren.“
tichyseinblick.de/meinungen/europawahl-ergebnis-gruenen-analyse-lang-nouripour/
Da kann ich mich nur nochmal wiederholen:
„Bisher haben Kritiker und Warner den immer tiefer in den Faschismus hineinrutschenden Staat immer nur mit den entsprechenden Vorgängen im Dritten Reich verglichen. Wenn das so weitergeht, wird man die Verhältnisse bald gleichsetzen müssen.
Frage mich nur, wieso Faeser sich überhaupt die Mühe gemacht hat, ihr grundrechtswidriges Handeln noch umständlich zu begründen.
Gesetzlose Willkürherrscher herrschen einfach willkürlich und gesetzlos.
Naja, wollen mal nicht pingelig sein: Wie Diktatur und Totalitarismus gehen, das muß sie nach so vielen Jahren in einem Rechtsstaat mit all seinen lästigen Grundrechten wohl erst noch lernen.
Hätte sie in 16 Jahren Merkel mal besser aufgepaßt!
Danke für die sehr differenzierten Ausführungen, für Nicht-Juristen erfordert das einiges an Einlesen in die Materie. Es sieht also so aus, daß der durch die Konfiskation des Vereinsvermögens Betroffene dann nicht einmal mehr die Mittel hat, sich gerichtlich zu wehren? (Während ansonsten jeder dahergelaufene illegale Migrant sich bis zum EuGH hochklagen kann)? Wie schnell fällt eine Entscheidung (es war in diesem Zusammenhang ja von einem Eilverfahren die Rede). Sollte die zugunsten der klagenden Partei ausfallen, wird das Vermögen zurückerstattet, ebenso der entstandene wirtschaftliche Schaden? Solche Fragen sind nicht nur wichtig im Zusammenhang mit diesem einen Fall; denn sollte Faesers Übergriff erfolgreich sein und die Zerschlagung von „compact“ gelingen, würde dies weitere derartige Aktionen nach sich ziehen; im Grunde müßte jede kritische Publikation, einschließlich TE, damit rechnen, zum Opfer eines von linksextremen Kräften bestimmten Staates zu werden. (Übrigens, einer der Vorwürfe, die zu Maaßens Entlassung geführt hatten, war dessen Feststellung, in der SPD gebe es, eben, „linksextreme Kräfte“). Die „Hetzjagden“ in Chemnitz haben sich als gezielte Desinformation entpuppt, während Maaßens Feststellung inzwischen mehr als nur einmal bestätigt wurde. Es ist, wie im Artikel dargestellt: erst einmal werden Tatsachen geschaffen; auch wenn sich die Grundlagen dann als irrig und falsch herausstellen, gibt es für den Geschädigten keine wirkliche Wiedergutmachung.
Ich denke auch, dass das BVerfG die Rechtsgrundlage im Vereingesetz für das Verbot eines Presse-Unternehmens als nicht verfassungsgemäß ansehen wird.
Allerdings scheint die GmbH hinter Compact mehr gemacht zu haben als nur Presse, da auch von einer Bewegung und Aufrufen zum Sturz des Regimes die Rede war.
Das BVerwG wird allerdings möglicherweise zumindest im Eilantrag Compact nicht Recht geben, da es sehr staatstreu besetzt ist, sich mit den Grundrechten nicht so gut auskennt (sind halt Verwaltungsjuristen, die Grundrechte „mitmachen“) und im Fall Linksunten.Indymedia wohl ein Vereinsverbot auch für Medienportale für zulässig gehalten haben.
Ich würde daher empfehlen, parallel direkt einen Eilantrag beim BVerfG zu stellen und sich dabei auf eine oder beide der Ausnahmen vom Grundsatz der Rechtswegerschöpfung in § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG zu stützen (Rechtssache von allgemeiner Bedeutung bzw. schwerer unabwendbarer Nachteil droht). Man kann das zumindest gleich parallel versuchen, für den Antrag beim BVerfG entstehen keine Gerichtskosten. Zur Not (falls der 1. abgewiesen wird) stellt man den Eilantrag beim BVerfG noch ein 2. Mal, wenn das BVerwG entschieden hat.
Werter Herr Vosgerau — damit ist der Nagel auf den Kopf getroffen!
In mir kommt immer öfter das Gefühl auf, dass die gegenwärtige Politik und ihre bekannten Spezial-Akteure und -Akteurinnen unser Land in einen Obrigkeits-Verbrecherstaat transformieren wollen, in dem sie tun und lassen können, was sie wollen und solange sie wollen.
Wenn ich dann an „Schwarz-Grün“ im Bund denke, wird mir speiübel.
Warum?
Weil die CDU bei nahezu allen Ampel-Ungeheuerlichkeiten bisher clever schweigend zugeschaut oder gar zusgestimmt hat. Die CDU als „Oppsitionspartei“ zu bezeichnen ist eine Lächerlichkeit sondergleichen. Es wird also mit denen genau so weitergehen oder gar noch schlimmer werden.
Ich befürchte Letzteres.
Das einzig Nette, was man dazu sagen kann:
Die Anzahl der Länder, in denen man als Deutscher mit Aussicht auf Erfolg Asyl beantragen kann, wächst stündlich.
Auf mich wirkt es so, als wollten hier Angehörige von in der Regierung befindlicher, langsam der Agonie zustrebender Parteien demonstrieren, dass sie sich nicht so einfach von den üppig gefüllten Futter-Trögen der Macht vertreiben lassen und das ganze verfassungswidrige Vorgehen mit der „übergeordneten Notwendigkeit“ des „Kampfes gegen Rechts“ rationalisieren, wobei sie sich wohl sehr sicher sind, Unterstützung in „wohlgesinnten“ nachgeordneten und staatlichen Institutionen zu finden.
Unser wahres Problem ist nicht Frau Fäser, unser Problem ist, dass sich ca. 80% der Bürger mehr für das Outing von Ralf Schumacher, als für den Verfassungsbruch interessiert.
Auch eine Mehrheit würde sich wahrscheinlich über ein erfolgreiches Attentat auf Trump oder Lagerhaft für Orban freuen. Es reicht, ein x-beliebiges Thema 10-20x bei Lanz etc. entsprechend einzuordnen.
Sehr geehrter Herr Vosgerau, danke für den klasse Artikel! Gehen wir dem Doppelstaat nach Ernst Fraenkel entgegen?
> ob die überfallartige Schließung des Compact-Magazins durch vermummte Polizisten (die in der Tat phänotypisch an Vorgehensweisen in Putins Russland erinnerte)
Bitte im Glashaus nicht mit Steinen werfen. Heute durfte jemand im Bösen Medium Putin kritisieren, dass er ähnlich viel Mut aufbringen sollte, wie eine polnische MdEP, welche Frau Leyen ins Gesicht sagte, dass diese ins Gefängnis gehöre – während Putin bisher nicht wagte, etwa die Globale Klima-Kabale zu kritisieren. Das tat aber öfter Compact – man sieht, wie es in Buntschland ausgeht.
Ich verstehe nicht, wieso immer noch über Grundrechte geredet wird, über Rechtswidrigkeit etc. Merkel hat 2015 ganz offen das Grundgesetz abgeschafft. Punkt. Nichts in diesem Land hat noch etwas mit einem Rechtstaat, oder dem Grundgesetz, oder überhaupt mit geltendem Recht zu tun. Nichts. Es wird nach Gutdünken verfahren, die Justiz macht sich gemein mit diesem kriminellen, korrupten Regime und verletzt ihre geleisteten Eide und treten das, wofür sie einst ein Studium absolviert haben, mit Füßen. Sie sind stolz auf sich, nehme ich an, wobei ich den meisten Deutschen Stolz abspreche. Solche Menschen haben weder Stolz, noch Selbstachtung im Leib. Sie wissen gar nicht, wie man das schreibt, geschweige, welche Bedeutung das wirklich hat.
Eu-Rechtsstaatsverfahren gegen Deutschland! Einfach die Frage an die EU-Kommission stellen. Antwortet sie nicht oder nicht zufriedenstellend, dann die Ombudsfrau anrufen.
https://ec.europa.eu/assets/sg/report-a-breach/complaints_de/index.html
Stichwort EU-Vertrag Grundrechte auf Informations- und Meinungsfreiheit
Dann können wir ja mittlerweile auch fest damit rechnen, dass die anstehenden Wahlen massiv manipuliert werden, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Wahlbetrug nach dem Vorbild von Putin, Erdogan etc. ist der logische nächste Schritt. Die Bürger sollten bei den anstehenden Wahlen ein Auge darauf werfen. Wahlbeobachter werden. Dies ist das Recht eines jeden Bürgers. Machen!
ich sag es mal so: ich habe den deutschen (Reise)-Pass, allerdings keinen Personalausweis da ich kein Personal bin.
Allerdings fühle ich mich nicht mehr der bunten Republik zugehörig.
Ich habe zwar den Personalausweis, aber ansonsten ist es auch nicht mehr mein Land. Ich lebe hier unter Menschen, die so denken wie ich in der Diaspora in einem AfD-Wahlkreis im Osten.
„Personal“ ist hier keine Gruppe von Dienern, sondern das Adjektiv zu „Person“. Mithin bedeutet „personal“ „die Person betreffend“. Sie sind eine Person, weil sie ein Rechtsträger sind.
Der Personalausweis ist der Ausweis, der einer Person zugeordnet ist. Es geht dabei um die abstrakte Eigenschaft der Person. Unterschieden hiervon ist das Adjektiv „persönlich“, das auf eine bestimmte Person Bezug nimmt.
Sie sind auch mit Personalausweis kein „Personal“. Vielmehr ist dieser Sprachgebrauch für die Personalien einer Person zur Zeit seiner Einführung völlig üblich gewesen. Findet sich sogar noch in Edgar Wallace-Übersetzungen. Auch heute kann man sich das vor Augen führen: Die Personalien sind halt personal.
Ich stimme Dr. Vosgeraus Bewertung in allen Punkten zu – bis auf den „unglücklichen“ Vergleich mit „Putins“ Russland. Im direkten Vergleich zu Deutschland ist Russland aktuell eine geradezu mustergültige Demokratie…
Es kommt nicht auf die Rechtslage an, die hier sehr gut beschrieben wurde. Es kommt auf die Effekte des „Verfahrens“ an. Die Rechtslage ist egal, denn letztinstanzlich „ausgepaukt“ ist der Fall erst in ein paar Jahren und dann wird man niemanden mehr für diesen Rechtsbruch haftbar machen können, am Wenigsten Faeser selbst.
Ist halt dumm gelaufen, dem Kläger steht eine billige (im wahrsten Sinne des Wortes) Entschädigung zu, und siehe, der Rechtsstaat funktioniert doch.
Aber die faktische Wirkung, und nur auf die kommt es an ist, dass ein unliebsames Presseorgan ausgeschaltet wurde, der verantwortliche Defätist durch Existenzvernichtung nicht mehr operieren und seine Glaubwürdigkeit eben ob der Aktion immer in Frage gestellt werden kann.
Motto: Der kann uns nicht mehr gefährlich werden!
Interessant sind die flankierenden Massnahmen: Vorgehen gegen die Abonnenten und Käufer des „Papier- Magazins“(die über Kreditkartenzahlung enttarnt werden könnten), die nun in Angst vor Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Gerichtsverfahren, Existenzverlust et al weiterleben müssen. Staatsbürger in einer Demokratie, da musst Du mit allem rechnen. Wie früher.
Wirkung/ Signal: Lass Dich nicht mit denen ein, die nicht unserer Meinung sind!
Mission accomplished.
Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun, das ist mehr dem Wirken einer Geheimpolizei eines totalitären Staates vergleichbar. Nur subtiler. Beispiele gibt es zuhauf allein in der deutschen Geschichte.
Was hat das mit dem GG zu tun? Richtig: Nichts!
Nun, dann warten mir einmal ab, ob sich nicht auch ein paar Polizeibeamte finden, die Faeser „einfach so“ verhaften …
Da können sich manche die Finger wundtippen. Eine Nanzy juckt das nicht. Und sonst? Die Systemmedien schweigen, sie sind ja nicht betroffen. Und wenn es gegen die bösen Rechten geht, wird sich von da kein Widerstand melden.
Was bleibt? Die können schalten und walten wie sie wollen. Die Justiz ist insoweit auch nicht mehr ernst zu nehmen. Sollte nicht was Neues dazu kommen, wird sich bald Gras über der Sache ausbreiten. Liebes Grundgesetz magst ruhig sein.
Nanzy oder „Na(n)zy“? j. Der enteignete J.Elsässer, gewesener Chef von Compact, hält Frau Faeser für eine Faschistin. In ihrem Fall „Linksfaschistin“ eine besondere Art des Faschismus, wie die SPD in der Weimarer Republik von den Kommunisten benannt wurde. Ob das zutrifft kann jeder für sich selber entscheiden.
Kleine Korrektur. Die KPD nannte bezeichnete die SPD nicht als Linksfaschisten sondern als Sozialfaschisten. Linksfaschisten waren für Theodor Ardono gewaltbereite linke Studenten die in Frankfurt seine Vorlesungen störten.
Die Parallelen zu einem Spitzelstaat, sind seit Corona aktiv. Das kennt jeder ältere Ossi. Dabei ist es völlig egal um was es geht. Hauptsache Angst verbreiten, verunglimpfen usw. In ihrem grenzenlosen Hass auf alles was ihnen gefährlich werden könnte, schlagen sie willkürlich los. Der alte Rechtsstaat wird ausgehöhlt bis zum bitteren Ende. In ihrer rasenden Wut zerstören Sie auch die Wirtschaft. Glauben Sie mir, es geht dann ganz schnell. Siehe 89, 6.10. noch große Party und 3 Wochen später war der Dampf raus. Diesmal kommt bloß keiner der Geld gibt und deshalb werden wir uns auf das Niveau von 1945 zurückschießen. Es ist alles so Absurd und Billig..
WEN WOLLEN SIE DENN „TRANSFORMIEREN“?
Wenn die SPD so weiter macht bzw. solche wie Faeser weiter machen lässt, dann transformiert sie sich bestenfalls selbst – und zwar aus unserer politischen Landschaft heraus. Mit politischen Gegenmeinungen hat man sich in einer Demokratie auseinanderzusetzen, und sie nicht wie im Totalitarismus zu verbieten.
In fast schon größenwahnsinniger Art und Weise verkennt man bei der 14% – Partei SPD die wahren Kräfteverhältnisse. Wenn eine Partei, die sich auf weniger als 1/7 der Wähler stützen kann sich so maßlos-exzessiv selbstherrlich verhält, dann schaufelt sie sich letzten Endes ihr eigenes politisches Grab.
Wie wenn nach einem Machtwechsel (und es ist ja wohl sehr unwahrscheinlich, dass die SPD an der nächsten Bundesregierung noch beteiligt sein wird) SPD – eigene Presseorgane einer Bewertung unterzogen werden und festgestellt würde, dass sie zu nahe an der Antifa oder sonst welchen linksradikalen Organisationen sind, die mit unserer Verfassung nicht kompatibel sind?
Wie kurzsichtig kann man sein? Dass die SPD die Gefahren ihrer schon ins Despotische gehenden Anmaßung für sich selbst nicht sieht!
Woran machen Sie denn fest, dass die SPD in der nächsten Regierung nicht dabei sein wird?
Ich denke, das ist sogar sehr wahrscheinlich, weil die CDU dem Wähler eine Koalition mit den Grünen nicht „vermitteln“ kann, wie es so schön heißt. Die sind nämlich noch unbeliebter als die SPD. Dass die Brandmauer bis dahin fallen wird, würde ich ausschließen wollen.
Sehr geehrter Herr Vosgerau,
ich kann alle Ihre Argumente sehr gut nachvollziehen. Manchmal war es für mich als Nicht-Jurist anstrengend. Aber ich habe es geschafft 😊!
Wissen Sie was? Ich bin fest davon überzeugt, dass Frau Faeser sich mit diesen Themen und Argumenten nicht beschäftigen wird.
Frau Faeser macht einfach, was sie machen will!
Natürlich macht sie was sie will und das kann sie auch, sie hat derart mächtige und vielfältige Unterstützer die halten sie ganz fest im Sattel, weil sie auch die Macht der Unterstützer sichert. Egal ob es jetzt ein Urteil gibt, die Zeitung ist tot und Faeser hat gesiegt. Sie wird auch die AfD verbieten, das ist nur eine Frage der Zeit!
„Faesers Macht“ ist einzig die „Macht der Mitmacher = Mittäter“ im festen Glauben, diese währt ewig.
Und dieser Irrglaube einer niemals gewählten „Sozialistischen Schönheit“ ist Kennzeichen einer Regierung, die bereits Buchstaben jagen lässt, also im Faschismus zuhause ist, da sie begriffen hat, gegen ihre täglich Stück für Stück schwindene Macht nichts mehr ausrichten zu können und daher nur noch mit Bösartigkeit reagieren kann, auch, weil die völlig fehlende politische Intelligenz der Regimeträger keinerlei Problemlösungsmöglichkeiten im Sinne einer echten Demokratie mehr zulässt.
Ich erinnere mich, dass es zum Ankauf gestohlener Bank-Daten durch den Staat am Anfang mindestens einen Artikel in der NJW gab, der ernsthafte Zweifel äußerte, dass der Datenankauf durch den Staat rechtens sei. Kurz darauf war davon nie wieder etwas zu hören. Der Zweck, Steuerhinterzieher zu fassen und damit dem Staat Geld in die Kassen zu spülen, ließ die Frage nach dem Ankauf von Diebesgut zurücktreten. Bekämpfung des Bösen mit Bösem war legitim. Der Bürger war leicht zu überzeugen.
In D reißt ziemlich viel ein. Hoffentlich zerreißt es unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat nicht.
„sondern dass hier der Öffentlichkeit vor Augen geführt werden soll, dass der Transformations- und Einwanderungsstaat jedenfalls fundamentale Opposition nicht mehr duldet und der Bürger sich insofern auf formelle Rechtsregeln und den Rechtsstaat besser nicht verlassen sollte?“ Den einen soll weiß gemacht werden, dass das geltendes Recht ist. Und den anderen wird direkt klar gemacht, dass sie nicht abzuweichen haben, weil sie in unserem Rechtsstaat den Kürzeren ziehen. Denn aus der Unrechtsfalle kommt man – wenn überhaupt, denn das hängt am Richter – nur mit viel Geld wieder heraus. Und dann wahrscheinlich beschädigt.
Der Rechtsstaat ist schon mehrfach zerrissen worden. Das begann schon mit der Verfolgung dieser spinnerten Truppe der Reichsbürger, die niemanden etwas getan hat. Aber man ist ja kein Reichsbürger und deshalb – uninteressant. Das passende Zitat dazu kennt hier sicherlich jeder.
Wenn die nächsten Wahlen nicht eine substanzielle Wende ergeben, dann werden wir schneller in einer sozialistischen Diktatur enden als es uns lieb ist. Und dann will es natürlich keiner gewesen sein. Und diejenigen, die nur die ÖRR kennen, merken das noch nicht einmal. Erschreckend.
Erschreckend war schon die Stille der Bürger als Merkel das GG 5.1 brach.
Steht doch als Wesensgehalt mit dem Wort „ungehindert“ darin, dass man diese „Haushaltsabgabe“ nicht zahlen muss genauer erklärt hier: https://polpro.de/solution.php#sol2
Es ist wohl so wie es schon Noam Chomsky aufstieß:
„Die Mehrheit der gewöhnlichen Bevölkerung versteht nicht was wirklich passiert. Und sie versteht nicht einmal, dass sie es nicht versteht.“
Interessant blieb, dass sich unter all diesen Beteuerern jedoch kein einziger Professor fand, der sagte: „Also, ich wusste das immer schon ….“
Den einen oder anderen angeblichen Alleswisser gab es eher auf dem Niveau der Mainstream-Propagandahistoriker wie Kellerhoff bei Welt Online. Solche wissen ja sowieso alles besser, um es in ihr Flachtexte zu pressen und die müssen ja auch nie fachlich diskutieren, die sondern nur ihre bezahlte Meinung ab, gern auch im geschützen Kommentarbereich, wo sie selbst bestimmen, wer mitdiskutiert.
> Faeser hat mit der Causa Compact klargemacht, dass die „Transformation“ auch vor dem Rechtsstaat keinen Halt macht.
Möglicherweise wird es nicht mal vom Verfasdungsgericht korrigiert, dann tut es erst der weltweite Umbruch, mit dem die Globale Wokeness weggefegt wird. Womöglich sehr bald, dieses Jahr sogar.