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Kommentar EuGH-Entscheidung

Zur Verurteilung Ungarns zum Zwangsgeld wegen seiner Asylpolitik

07.07.2024

| Lesedauer: 7 Minuten
Der Europäische Gerichtshof hatte im Dezember 2020 befunden, dass Ungarns harte Asylpolitik gegen EU-Recht verstößt. Weil Ungarn dieses Urteil nur zum Teil umgesetzt hat, soll es nun eine Strafe von 200 Millionen Euro zahlen, und zusätzlich eine Million Euro täglich.

Um zu bemerken, dass es mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juni 2024 (C-123/22) eine besondere Bewandtnis haben muss, braucht man kein Europarechtler zu sein. Dass an der Entscheidung etwas merkwürdig ist, folgt schon aus dem Vergleich zwischen Antrag und Urteilsspruch. Die Kommission, die gegen den Mitgliedstaat Ungarn ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 ff. EU-Arbeitsweisevertrag (AEUV) angestrengt hatte, hatte wegen der angeblich mangelhaften Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 17. Dezember 2020 (C-808/18) ein Zwangsgeld in Höhe von gut einer Million Euro wegen des bisherigen Nichtvollzugs plus 16.393,16 Euro für jeden weiteren Tag ab Rechtskraft der dies bestätigenden Entscheidung des EuGH beantragt.

Verurteilt wurde Ungarn dann zu 200 Millionen Euro Zwangsgeld für den bisherigen Verzug zuzüglich eine Million Euro Zwangsgeld für jeden weiteren Tag ab Rechtskraft der Entscheidung – also, was die Pauschalsumme angeht, das 200-Fache des seitens der Kommission beantragten Zwangsgeldes (!), und was die Tagesrate angeht, immer noch das 60-Fache. Dass diese Entscheidung nicht dem „normalen Geschäftsgang“ entspricht, liegt auf der Hand; was wird also hier gespielt? Der Europäische Gerichtshof außer Rand und Band?

Dem dahinterliegenden Konflikt, der letztlich seit Jahrzehnten schwelt und hier zu einem Ausbruch gekommen zu sein scheint, kann man sich aus der nationalen Perspektive Deutschlands gut nähern, denn in der „Zentralmacht Europas“ (wie Hans-Peter Schwarz uns 1994 noch optimistisch nannte) sind die Konflikte der allmählichen Überführung des demokratisch verfassten Nationalstaats in eine funktionalistisch-föderale Großraumordnung nicht selten exemplarisch geführt worden. Dies zeigt sich in der rechtlichen Einordnung der „großen Grenzöffnung“ von 2015/16. Der Rekurs auf diese ist hier schon deswegen naheliegend, weil es bei der Entscheidung des EuGH vom 17. Dezember 2020, deren unzureichende Umsetzung Ungarn eben vorgeworfen wird, ebenfalls um das Asylregime ging. Hierzu zunächst noch zwei propädeutische Vorbemerkungen.

(1) Es ist bis in die heutige Zeit strittig geblieben, ob überhaupt von einer „Grenzöffnung“ die Rede sein könne oder solle; die Merkel-Apologeten (so etwa der unbeschreibliche Ruprecht Polenz in seinem neuen Buch) pflegen darauf zu bestehen, es habe ja keine Grenzöffnung gegeben, sondern nur eine Nicht-Schließung der Grenze, da diese im Rahmen des Schengen-Systems ja offen gewesen sei. Dazu ist ganz einfach zu sagen: Es kommt darauf an, ob man den Fall äußerlich-faktisch oder eben rechtlich betrachtet, wobei die entscheidende und richtige Perspektive natürlich die rechtliche ist, denn gerade die Kritiker der Grenzöffnung knüpfen an diese Diagnose ja – zu Recht! – einen Unrechtsvorwurf. Äußerlich-faktisch ist die Grenze zunächst nicht „geöffnet“ worden, weil es, jedenfalls abseits der Grenzübergänge, keine Grenzbefestigung gab. Rein rechtlich ist die Grenze aber sehr wohl geöffnet worden, weil nach dem Grundgesetz (Artikel 16a) sowie nach dem Asylgesetz (§ 18) die klare rechtliche Vorgabe an die Bundespolizei bestand, auf dem Landweg einreisende Asylbewerber, die in Ungarn erstmals die EU betreten und vorher wie nachher mehrere sichere Drittstaaten durchquert hatten, an der Grenze zurückzuweisen. Und dies ist dann auf Weisung der Bundesregierung nicht geschehen. Diese Weisung war also, rein rechtlich gesehen, die „Grenzöffnung“, die durch sie aufgehobene oder gar nicht erst begonnene „Grenzschließung“ folgte ohne besondere Anweisungen unmittelbar aus dem Gesetz. Und dem stand auch das – insofern fragmentarische – unionale Asylrecht (darauf kommen wir noch zurück!) nicht entgegen. Denn aus der Dublin-III-Verordnung folgte eindeutig, dass Ungarn als Ersteinreisestaat für die Durchführung der Asylverfahren zuständig gewesen wäre.

(2) Die Tragik – oder auch die Infamie! – des im Spätsommer 2015 aufgebrochenen asylrechtlichen Konflikts in Europa (den unter anderem Robin Alexander in seinem Buch „Die Getriebenen“ nachgezeichnet hat) lag unter anderem darin, dass Ungarn eigentlich der einzige Mitgliedstaat gewesen ist, der die unionsrechtlichen Asylvorgaben streng einhielt. Die Ungarn ließen den nicht enden wollenden Flüchtlingsstrom, der – angeblich und in den meisten Fällen wohl auch tatsächlich – aus Syrien über die „Balkan-Route“ nach Ungarn gelangte, ungehindert einreisen. Dann allerdings eröffnete man den Leuten (die sich ja in Budapest am Hauptbahnhof sammelten, um unverzüglich nach Deutschland weiterzureisen), sie dürften das Land nicht verlassen, sondern hätten sich in Asyl-Sammelunterkünfte zu begeben, wo sie auch umfassend versorgt werden würden, bis – in Ungarn und nirgendwo sonst – abschließend über ihren Asylantrag entschieden sein würde. Die Asylbewerber erwiderten, sie wollten mit den Ungarn nichts zu tun haben, seien nur auf Durchreise nach Deutschland und man möge sie nicht aufhalten. Dies wollten die Ungarn, die ihre stolze Nation nicht als beliebiges Durchmarschgebiet für Männergruppen aus dem Nahen Osten betrachten und auch übrigens nach dem EU-Recht dazu verpflichtet waren, das Ersteinreiselands-Prinzip der Dublin-III-Verordnung durchzusetzen, sich nicht gefallen, woraufhin es zu den allerdings unschönen Prügelszenen am Budapester Hauptbahnhof kam. Nun zeigte ganz Europa, allen voran die damalige Bundeskanzlerin, mit dem Finger auf die Ungarn (und natürlich deren wenig beliebten Regierungschef Viktor Orbán) und warfen ihnen „Verrat an den Europäischen Werten“ vor. Weil sie versucht hatten, das Europäische Recht durchzusetzen. Und so kam es zur deutschen „Grenzöffnung“, siehe oben. Thilo Sarrazin beklagte in der „Achse des Guten“, Angela Merkel habe die Dublin-III-Verordnung aufgehoben. Ich wies darauf hin, dass die Bundeskanzlerin keine EU-Verordnungen aufheben könne. Wie dem auch sei.

Doch nun zurück zur EuGH-Entscheidung aus 2020, die Ungarn – weswegen es nun eben im Wege des Vertragsverletzungsverfahrens verurteilt worden ist – nicht hinlänglich umgesetzt haben soll. Nachdem die Ungarn die Erfahrung gemacht hatten, dass der Versuch, die unionsrechtlichen Vorgaben buchstabengetreu umzusetzen, nur dazu führt, dass man als barbarischer Feind (inhaltlich etwas unklarer) „europäischer Werte“ beschimpft wird, und der Zustrom über die „Balkan-Route“ aber noch jahrelang anhielt, dachten sie: Nun gut, beschreiten wir dann also neue und eigene Wege angesichts eines erheblichen staatspolitischen Problems, nämlich dem permanenten Überrannt-Werden durch eine „Neue Völkerwanderung“ (abermals Hans-Peter Schwarz, 2018).

Zu diesen Wegen gehörte neben der Einrichtung eines Grenzzauns nach Serbien, um die völlig unkontrollierte Einreise jedenfalls zu vermindern, die Einrichtung von „Transitzonen“ an zwei Grenzorten zu Serbien, Röszke und Tompa, die seitens der Ungarn als „extraterritorial“ definiert wurden (was es ja im Prinzip auch an jedem internationalen Flughafen gibt), in denen die Asylbewerber sich bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag aufhalten sollten; die Einreise in die Transitzonen wurde kontrolliert, und diese konnten auch wegen Überfüllung geschlossen werden. Die Kommission strengte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn an, und Ungarn wurde verurteilt, die Transitzonen zu schließen und wieder die ungehinderte Einreise von Asylbewerbern nach Ungarn im Sinne des Ersteinreiseland-Prinzips sicherzustellen.

Ungarn schloss daraufhin die Transitzonen unverzüglich und versuchte eine neue Politik. Nun sagte man: Wir lassen jeden Asylbewerber einreisen, aber nur, wenn er vorher bei einer ungarischen Botschaft im Ausland einen entsprechenden Antrag gestellt hat und sich in einer Vorprüfung ergeben hat, dass der Asylantrag in Ungarn näher geprüft zu werden verdient! Das heißt, die Ungarn haben versucht, ihr nationales Asylrecht auf „Botschaftsasyl“ umzustellen, was es seit jeher in der Schweiz gegeben hatte (bis 2013) und das in verschiedenen europäischen Staaten als mögliche Abhilfe gegenüber der Migrationsproblematik ebenfalls bereits vorgeschlagen worden ist.

Wird nun gefragt, ob denn das „Botschaftsasyl“ mit den europäischen asylrechtlichen Vorgaben übereinstimmt, so spricht jedenfalls auf den ersten Blick viel dafür. Denn das – wie gesagt, eher fragmentarische – unionale Asylrecht enthält, neben gewissen Minimalvorgaben für den Ablauf des Asylverfahrens, eigentlich hauptsächlich Zuständigkeits- und Fristenregelungen; das materielle Asylrecht, das angewendet wird, ist und bleibt ganz einfach das Asylrecht des Ersteinreisestaates, der eben zuständig ist. Warum soll es da eigentlich unzulässig sein, dass die Ungarn ihr nationales Asylrecht auf Botschaftsasyl umstellen? Wem dies nicht passt, der kann sich ja unter Umständen ein anderes Ersteinreiseland aussuchen, etwa Italien oder Griechenland.

Doch der EuGH – deswegen nun das neue, unvergleichlich drakonische Vertragsverletzungs-Urteil – folgte dieser Argumentation nicht und fand, aus dem Ersteinreiseland-Prinzip der Dublin-III-Verordnung folge auch das Recht auf jederzeitige, unbeschränkte Ersteinreise eines Asylbewerbers nach Ungarn, und zwar auch ohne vorherigen Antrag bei einer Auslandsbotschaft.

Was steckt dahinter? Die deutsche „Grenzöffnung“ führte ja hierzulande bald zu einer hitzigen Diskussion über deren Erlaubtsein und rechtliche Grundlagen. Dabei versuchten die Bundesregierung und ihre zahllosen medialen Unterstützer zunächst den Eindruck zu erwecken, die Bundesrepublik sei zur Gestattung selbst millionenfacher Einreise ganz einfach rechtlich verpflichtet („das Asylrecht des Grundgesetzes kennt keine Obergrenze!“). Da dies völlig unhaltbar war – da eben jedenfalls das nationale Recht eindeutig die Verpflichtung enthielt, auf dem Landweg einreisende Asylbewerber zurückzuweisen, da sich alle bereits in sicheren Drittstaaten befinden –, wurde das Narrativ ab 2016 erheblich umgestellt. Nun hieß es, das Unionsrecht verpflichte nicht, aber erlaube der Bundesrepublik entgegen dem nationalen Recht die Gestattung der Einreise („Selbsteintrittsrecht“). Auch das hat natürlich nicht gestimmt, denn es gibt zwar die Möglichkeit von Staaten, sich einseitig für ein oder mehrere Asylverfahren für zuständig zu erklären, aber dies betrifft natürlich immer nur klar identifizierte Einzelfälle, nicht Menschenmassen unklarer Identität und Herkunft.

Erst ab 2018 popularisierte der Konstanzer Ausländerrechtler Daniel Thym das bis heute „gültige“ Rechtsnarrativ. Dieses geht so: Das gesamte nationale Asylrecht, also vor allem diejenigen Vorschriften, die Zurückweisung an der Grenze gebieten, sei heute eigentlich nicht mehr anwendbar. Denn alles sei längst europarechtlich „überlagert“ und der Rechtsfall eigentlich nur noch nach europarechtlichen Vorschriften zu lösen. Und aus diesen folge wiederum, dass ein Asylbewerber, der zum Beispiel aus Österreich nach Deutschland kommt, erst einmal eingelassen werden muss, um zu klären, welches denn das eigentlich zuständige Ersteinreiseland sei.

Dabei bleibt erstens unklar, warum diese Klärung eben nicht zum Beispiel auch in Österreich stattfinden kann, wo der auf dem Landweg einreisen wollende Asylbewerber sich bereits befindet. Und zweitens ist diese Anleitung ein „trojanisches Pferd“, denn die Dublin-III-Verordnung sieht auch vor, dass die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens bei nicht rechtzeitiger Zurückschiebung in das Ersteinreiseland (gegen die stets zahlreiche rechtliche Einwände bestehen!) auf das Aufenthaltsland übergeht. Wiederum Thilo Sarrazin, wiederum in der „Achse des Guten“, nannte Thym daraufhin „Professor Unfug“.

Für die Richtigkeit dieses Urteils spricht immerhin, dass Thyms Modell, das inzwischen der „herrschenden Meinung“ in der ausländerrechtlichen (nicht unbedingt aber der verfassungsrechtlichen!) Kommentarliteratur entspricht, nach herkömmlichen europarechtlichen Maßstäben rechtlich nicht richtig ist. Denn nach diesen herkömmlichen Maßstäben gibt es freilich einen „Anwendungsvorrang des Unionsrechts“ gegenüber dem nationalen Recht (auch regelmäßig dem nationalen Verfassungsrecht, wobei aber die Einzelheiten umstritten sind und hier nicht weiterverfolgt werden können). Dies jedoch nur, wenn im Einzelfall ein Gegensatz zum nationalem Recht besteht. Und dieser bestand hier nicht, da das Abweisungsgebot im Hinblick auf Asylbewerber, die aus sicheren Drittstaaten einreisen wollen, nicht im Gegensatz zum Ersteinreiselands-Prinzip steht, sondern vielmehr wesentlich zu dessen Umsetzung beiträgt. Können und dürfen Asylbewerber in Europa herumreisen und überall einreisen, kann das Ersteinreiselands-Prinzip ja gar nicht umgesetzt werden!

Unter der Hand versuchen Thym und seine Mitstreiter nämlich, eine neue Methodik des Anwendungsvorrangs zu etablieren, die nunmehr dem Leitsatz folgt: Das nationale Recht ist von Anfang an nicht mehr heranzuziehen, wenn dieselbe Materie auch auf europäischer Ebene irgendwie geregelt ist – auf einen konkreten Gegensatz im Einzelfall kommt es gar nicht an! Und genau dieses Denken steht auch hinter der jetzigen Entscheidung des EuGH, der die Einführung des Botschaftsasyls in Ungarn – ohne irgendeinen klaren Anhalt im europarechtlichen Rechtstext – für verboten erklärt. Nach bisherigen Maßstäben wäre die Einführung des Botschaftsasyls in Ungarn allemal erlaubt, so lange es nach dem Unionsrecht nicht verboten ist. Nun soll es offenbar als verboten gelten, weil die unionalen Regeln es nicht ausdrücklich vorsehen. Eine „Revolution von oben“ durch den EuGH.

Hinter den hier beschriebenen Auslegungskonflikten steht dabei die eigentlich fundamentale Frage des Unionsrechts überhaupt, nämlich: Kommt die Geltung des europäischen Rechts über die „Brücke“ der nationalen Zustimmungsgesetze zu den europäischen Verträgen ins nationale Recht, wobei die Völker Europas jeweils die Träger ihres nationalen Selbstbestimmungsrechts bleiben und die Staaten Teile ihrer Souveränität zur Ausübung der europäischen Union (rückholbar!) überlassen – oder aber ist die Union inzwischen „souverän“ und gewährt ihren Mitgliedstaaten wie Bürgern gewisse Mitwirkungs- und Teilhaberechte im Rahmen ihrer nun einmal bestehenden Rechtsordnung? Der EuGH wie die „fortschrittlichen“ deutschen Anpassungsprofessoren meinen jedenfalls letzteres. Wie leise heute Revolutionen sind!

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49 Kommentare

  1. Die EU ist lt.
    Urteil des BverfG zum „Lissabon Vertrag“, vom 30. Juni 2009 / 2 BvE 2/08
    sowie deutschem StGB
    eine kriminelle Vereinigung, die sich strafrechtlich, staatliche Hoheit zugelegt hat, die ihr nach allem Recht und Gesetz nicht zukommt,
    wie aus dem Urteil des BverfG hervorgeht.

  2. „Der Europäische Gerichtshof hatte im Dezember 2020 befunden, dass Ungarns harte Asylpolitik gegen EU-Recht verstößt.“
    Das geht die EU und den EuGH einen feuchten Kehrricht an, sagt das Urteil des BverfG zum „Lissabon Vertrag“, vom 30. Juni 2009 / 2 BvE 2/08
    Ungarn wie Deutschland und auch jedes Land der EU sind nach wie vor ein souveränes Land, das keiner übergeordneten Macht unterstellt ist, keiner übergeordneten Macht unterstellt werden darf. In Deutschland verboten durch das StGB.
    Urteil des BverfG zum „Lissabon Vertrag“, vom 30. Juni 2009 / 2 BvE 2/08
    „Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung,
    nicht ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt seinen Mehrheitswillen gleichheitsgerecht politisch wirksam formulieren kann,
    bleiben die in den Mitgliedstaaten verfassten Völker der Europäischen Union,
    die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt, einschließlich der Unionsgewalt.“
    „Das Europäische Parlament ist weder in seiner Zusammensetzung noch im
    europäischen Kompetenzgefüge dafür hinreichend gerüstet, repräsentative und zurechenbare Mehrheitsentscheidungen als einheitliche politische Leitentscheidungen zu treffen.“
    Es kann deshalb auch nicht eine parlamentarische Regierung tragen
    Deswegen gibt es auch keine EU-Gesetzgebung und kein EU-Recht.
    Alles nur verbrecherische Machtanmaßung.

  3. Liebe Ungarn, man kann auch aus diesem Verein EU austreten, die Briten haben es vorgemacht.

    • Wobei: aus welchem „Verein“ traten die Briten nicht aus, dass sie mit dem Brexit die „Migration“ weiter laufen ließen? Der neue Labourpremier hat den Ruandadeal, noch immer nicht am Laufen, bereits abgesagt – und alles, was über den Ärmelkanal oder sonst auf die Insel reist, bleibt.
      Was heißt, die Deutschen könnten einsteigen – was diese Politiker seit Merkel aber nicht wollen.

  4. Das EuGH faßt in Gesetze was die Politik verlangt, eine Vorgehensweise die sich unser BGH und BVerfG seit Jahren zu eigen gemacht hat. Wie man beim EuGH sehen kann sind sie nicht nur Befehlsempfänger sondern eilen ihren Befehlshabern noch um Meilen voraus. Die Zusammensetzung der Gerichte nach politischer linksgrüner Gesinnung machts möglich. Die Ungarn widersetzen sich der Migrations oder besser der Eroberungspolitik der EU und damit sind sie zum Paria geworden. Wobei, wenn man bedenkt, daß die Magyaren jetzt 365 Millionen € „Strafe“ oder eher Erpressungsgeld im Jahr bezahlen müssen kommen sie noch gut bei weg wenn man die Kosten einer gewünschten ungezügelten Invasion der Migranten in Betracht zieht. Sie sehen was in den anderen Ländern abläuft und sagen: Vielen Dank aber das wollen wir nicht!. Die haben noch ihren Stolz. Herr Orban sagte mal: Ein Ungar kniet nur vor drei Instanzen, erstens vor Gott, zweitens vor seinem Vaterland und drittens vor seiner Frau! Die EU hat er nicht erwähnt. Letztes Jahr war ich in Budapest und dieses Jahr fahre ich zum Nationalfeiertag wieder hin. Vor allem wegen dem größten europäischen Feuerwerk, Laser und Drohnenshow aber auch weil die Stadt einfach so schön ist. Eine Stadt die ein krasser Gegensatz zu Großstädten in Deutschland darstellt.

  5. Nun wird Orbán eben finanziell in die Knie gezwungen, wird er sich und seine Partei in Ungarn an der Macht halten wollen, wird er nachgeben müssen. Auch in Ungarn gibt es genügend Kräfte die den Weg der uneingeschränkten Einwanderung mitgehen wollen, allein um an EU Geld zu kommen. Das diese EU längst Recht und Gesetz aufgegeben hat, wird in diesem Artikel überdeutlich. Aber offensichtlich stört das die Bewohner der EU nicht. Außerdem steht zu vermuten, das es Kräfte, angeführt oder in der UNO gibt, die mittels Masseneinwanderung die EU und vor allem Deutschland destabilisieren wollen. Umsetzungswillige in dieser EU und Deutschland gibt es hierfür offenbar genug!

  6. > oder aber ist die Union inzwischen „souverän“ und gewährt ihren Mitgliedstaaten wie Bürgern gewisse Mitwirkungs- und Teilhaberechte im Rahmen ihrer nun einmal bestehenden Rechtsordnung?

    So entspricht nun mal der Globalisten-Lehre, in der einzig die Soros-NGOs der Souverän sind – örtliche Bevölkerungen nur je nach dem Gehorchsam. Zum Glück will die nichtwestliche Welt derartigen Murks nicht haben – und ist gerade dabei, sich durchzusetzen.

    Ironischerweise wird es schneller gehen, wenn das EUGH den Westen per Zwang nichtwestlich macht.

  7. „Ich wies darauf hin, dass die Bundeskanzlerin keine EU-Verordnungen aufheben könne.“
    Das zeigt die Grenzen des formalrechtlichen Geredes und die mangeldne Fähigkeit und die Unwilligkeit von Juristen davon zu lassen. Faktisch hat die Dame es nun mal getan, für ihren Zuständigkeitsbereich.

    • Aber nur unsere BK. Polen und Ungarn können das sehr wohl…
      Abgesehen davon, wie kommen solche Verordnungen zustande?
      Wer hat die EU legitimiert, per Verordnung zu regieren?
      Und wozu haben wir einen RiesenBT + Landesregierungen und Landtage, wenn sie eh nur die EU Beschlüsse umsetzen?
      Wie wäre es dann, Wahlkämpfe auf das zu beschränken, was wir als souveräner Staat selbst dürfen?
      Was bliebe da übrig außer Bürgergeldhöhe und Schulbildung???

  8. Man muss es so machen, wie die neuen Bundesländer. Dort ist das Problem außer in den großen Städten, weitgehend unbekannt, wie man auf den Straßen sehen kann.

  9. wieso tut sich Orban das eigentlich an? Die Mehrheit der Migranten ist doch eh nur auf der Durchreise nach Germoney. Laut EuGH Urteil darf Deutschland die Migranten auch gar nicht zurück schicken. Also ein kurze Beratung, wie der Weg nach Germoney ist und wieviel es in Germoney gibt.
    „EuGH: EU-Recht auch bei Grenzkontrollen bindendWohl kaum noch Zurückweisungen bei Binnengrenzkontrollen möglich“
    https://www2.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/de_eugh-eu-recht-auch-bei-grenzkontrollen-bindend

  10. Leider geht Herr Vosgerau nicht darauf ein, von welchen „Asylanten“ hier in großer Zahl die Rede ist.
    Asyl ist gut und richtig, aber wenn mich nicht alles täuscht, waren und sind gerade mal 2% der Masseninvasion seit 2015 tatsächlich Asyl-berechtigt.
    Wer nicht völlig verblödet ist, wußte doch schon nach sehr kurzer Zeit, dass das keine Asylanten sind, sondern eine Invasion von Sozialhilfeempfängern, die sich „ins gemachte Nest“ setzen wollen. Und das wurde, wegen der erwarteten, unschönen Bilder in der Presse bei Gegenwehr, einfach so akzeptiert.
    Das Asylrecht sieht außerdem vor, dass Nicht-Asylberechtigte umgehend das Land wieder zu verlassen haben. Auch hiergegen wird massenhaft gegen geltendes Recht verstoßen und „Duldungen“ ausgesprochen.
    Wenn Ungarn sich dagegen wehrt und auf korrekten Verfahren besteht, ist der eigentlich Anzuklagende ja wohl die EU-Bürokratie und nicht dieses Land.
    Der akzeptierte Mißbrauch der Asylgesetze führt für mich somit die gesamte rechtliche Debatte ad absurdum.

    • Bald haben wir Olympische Spiele.
      Wieso muss Russland wegbleiben, während Ländern, die Flüchtlinge produzieren – Menschen unterdrücken und zwar POLITISCH – an den Spielen teilnehmen?
      Wann werden Tunesien, Türkei, Kamerun, Nigeria aus dem Teilnehmerkreis ausgeschlossen?

  11. Über Asyl findet eine Zerschlagung der europäischen Gesellschaften statt.
    Man benötigt nur eine kritische Masse an Menschen, die NICHT die kulturellen und gesellschaftlichen Werte einer Gesellschaft teilen und schon hat man eine Gesellschaft zuerst zerrüttet und danach zerstört.
    Offensichtlich ist es das Ziel, die westlichen Demokratien abzuschaffen.

  12. Danke für diese Ausführungen. Ich empfinde es als wichtig, sich über rechtliche Grundlagen zu informieren. Und Sie fassen zusätzlich noch klar zusammen, worum es bei dem juristischen Streit geht.
    EUGH: Was nicht geregelt ist, ist verboten.
    Das BVerfG zu Cum Ex: Was „unmoralisch“ ist, ist verboten.

    • Man kann es auch so sagen, in der cristlich orientierten Welt ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist. In der islamischen Welt ist aller verboten was nicht ausdrücklich erlaubt wird. Ich frage mich, woran orientiert sich das EuGH?

    • USA: Weiße Jugendliche und Kinder sind in
      der Minderheit Weniger als 45 Prozent der 10-Jährigen und darunter sind in den USA noch weiß. Damit beschreitet das Land endgültig den Weg zu einer Multiminoritäten-Gesellschaft. Der Anteil sogenannter Hispanics hat sich in wenigen Generationen mehr als verdoppelt. Zitat Heimatkurier 06.04.24
      Für die USA ist der Zug schon abgefahren, der Anteil der weißen Bevölkerung nimmt rapide ab. Der Anteil der schwarzen Bevölkerung bleibt relativ konstant, ungefährt 13%, aber die der soganannten Hispanics nimmt sehr schnell zu, eine Folge der relativ offenen Grenze zu Mexiko. Da helfen auch die scharfen Kontrollen an den anderen Grenzen, Flughäfen, Häfen, der USA nichts.

  13. Das Problem ist: Richter machen Politik. Das ist beim Bundesverfassungsgericht nicht anders als beim Europäischen Gerichtshof. Übrigens auch – wenn man das sagen darf – beim Volksgerichtshof der Nationalsozialisten. Denn diese Richter sind allesamt von den „Regierenden“ indirekt eingesetzt und somit abhängig. Dagegen ist jeder Amtsrichter geradezu ein Hort der Rechtstaatlichkeit.

  14. Eine Verbrecherbande die sich Amtshoheit anmaßt möchte einen soveränen Staat wie einen Straftäter behandeln?
    Sich soetwas bieten zu lassen, ist in jedem souveränen Staat strafrechtlich verboten, sogar in Deutschland.
    Niemand darf, unter Strafandrohung, die Souveranität der Bundesrepublik unter fremde Botmäßigkeit stellen. Das gleiche gilt für Ungarn.
    Was Polenz zur Grenz „Nihtschließung“ erzählt ist schlichtweg rechtlicher Blödsinn.
    Wer keine Ahnunghat sollte schweigen um sich nicht lächerlich zu machen. Aber das sich lächerlich machen stört schon lange keien mehr aus dem Partei-Kartell.
    Die Grenze war nie offen, sondern passierbar, aber nur von EU Bürgern des Schengenabkommens.
    Bürger Osteuropas brauchten damals noch ein Visum zur Einreise, es sei denn sie konnten „Asyl, Asyl“ mit arabischem Akzent stammeln.
    Für alle anderen war die Grenze geschlossen, so wie es auch im
    Bundespolizei (Grenzschutz Gesetz geschrieben steht, das nie ausser Kraft gesetzt war.
    „Die Bundesgrenzschutzbehörden schützen das Bundesgebiet gegen verbotene Grenzübertritte“ Das gleichee gilt nun für die Bundespolizei.

    • > Niemand darf, unter Strafandrohung, die Souveranität der Bundesrepublik unter fremde Botmäßigkeit stellen.

      Sagen Sie das all den WEF-YGL an den Schaltstellen in Buntschland – die machen ja gar nichts anderes.

  15. Aus diesen Ausführungen geht wohl hervor, dass in der EU die Justiz Sklave der Politik ist. Die DDR war ein Unrechtsstaat…

  16. Die Briten haben richtig gehandelt, als sie aus der EU ausgetreten sind.

    Sie haben jetzt alle möglichen Probleme, richtig. Aber sie sind nicht mehr einer anmaßenden EU-Behörde ausgeliefert, die ihre eigenen Intuitionen, die irgendwo irgendwie irgendwelche Beamte erspüren und die ohne demokratische Legitimation sind, über nationales, demokratisch beschlossenes Recht setzt.

    • Die Briten haben etliche Probleme nicht so sehr durch den Austritt wie durch die Wokeness mit dem gleichen Öko/Klima-Wahn wie auf dem Kontinent. Auch dort wurde die Energie teurer, was Deindustrialisierung bewirkt.

      Man braucht nur auf den Count Charlie of Last Generation zu schauen, der jedes Jahr verkündet, die Welt hätte wegen der „menschengemachten Klimakatastrophe“ nur noch bis zum Jahresende Zeit.

  17. Ungarns Herr Orban will die Aufnahme und das Eindringen von Migranten aus aller Welt, aus fremden Kulturen, von denen man oft nicht mal weiß, wie sie heißen, wo sie herkommen und was sie vorhaben, in Ungarn zum Schutz seines Landes und der Bevölkerung verhindern. Vermutlich sieht auch er die Zustände die mittlerweile in Schweden und Deutschland wegen der ungezügelten Massenmigration herrschen. Und dafür soll Herr Orban und sein Ungarn jetzt bestraft und gedemütigt werden.
    Das ist nichts anderes als Erpressung von seiten der EU.  

  18. Was hat ungarn sich nur gedacht! Das man in eine EU eintritt und tun kann was man will und gerade dann wenn man von dieser geld nimmt. Wenn Orban eier in den hosen hätte würde er aus dieser EU der lobbyisten austreten.

    • Richtig, aber er braucht das Geld der EU, genau deutsches Steuergeld !

    • Die deutsche mehrheit will das denn sonst würde sie nicht so wählen. Und es geht Orban ja nicht nur um da thema. Und als konservativer nationalist würde man wenn man denn eier in den hosen hat nicht auf ander leuts kosten leben. Ohne die EU gelder wäre ungarn „am“ und auf dem stand von albanien!

  19. Wieso verpflichten wir uns Menschen aufzunehmen, die selber rein gar nichts dafür tun, dass in ihren Ländern Frieden und Wohlstand herrschen?
    Wieso bin ICH verpflichtet, eine ungebildete Syrerin mit ihrer Kinderschaar zu versogen, wo sie doch genauso gut in einen Zelt in der Türkei sicher wäre? Wieso soll ICH ihr Hebammen und ihren Kindern Zahnspangen und Klassenfahrten bezahlen, wo sie doch genausogut in der Nähe einer Fabrik leben könnten, wo man weder lesen nocht schreiben muss…?
    Wir sind nur 560 Mln. Europäer und müssen alle anderen versorgen, die selber versagen, versagen, versagen.

    • Wir hier tun doch in Masse auch nichts, damit Frieden, Freiheit und Wohlstand bleiben? So weit ich das betrachte, ist das alles längst so gut wie perdu.

      • Doch, das tun wir sehr – alleine die Hausordnung ist ein Friedensgarant.
        Wir halten uns daran und klären unsere Konflikte nicht sofort per Messer, sondern in jahrelangen Rechtsstreiten vor dem Richter.
        Wir tanzen niemanden an und kennen Blutrache als fremden Brauch.
        Nur durch unser tägliches Verhalten hatten wir bisher keinen Polizeistaat nötig.
        Sehen Sie sich an, wie Gesetze verschärft werden, nur weil Asylanten ihre Hände nicht bei sich behalten können (Köln) und ihre Messer schwingen (Messerverbotszonen, die es vorher nicht gab).
        Sie täuschen sich- unsere tägliches Leben IST der Grund für den Frieden…
        In jeder Familie ist jemand in den Weltkriegen auf der einen oder der anderen Seite umgekommen. Und heute reden wir privat nicht mehr davon, heiraten kreuz und quer, ohne zu denke, wo die Familien vor 80 Jahren standen…
        Bitte unterschätzen Sie das nicht.
        Es gibt einen Grund, warum fast alle in den „weißen“ Gegenden mit den ethnischen Deutschen leben wollen, während bunte Wohngegegenden Brennpunkte sind. Es gibt einen Grund, warum ein hoher Migrantenanteil an den Schulen kein Aushängeschild ist, während der Anteil der internationalen Schüler an den internationalen Schulen eine Rechtfertigung für Schulgebühren und Aufnahmekriterien ist…

    • Weil die in der EU herrschenden Eliten nur zwei Ziele kennen:
      1. Die Zerstörung eines der erfolgreichsten Zivilisationsgebiete und denen, die diese Erfolge ermöglicht haben.
      2. Die reine egoistische Bereicherung.
      Wenn bei Ziel 1 einer aus der Reihe tanzt, kommt das lupenreine EUGH mit Zwang.
      Diese EU ist dem Tod geweiht und die Bewohner haben das auch noch selbst durch Wahl mitgetragen.

  20. Lustig, die gleichen Gestalten, die uns erklären, das föderative Deutschland mit seinen Bundesländern würde garantieren, dass es nicht wieder eine böse Zentralregierung in Berlin gibt, befürworten, dass eine europäische Regierung immer mehr Macht über die EU-Staaten haben sollte. Eine Regierung, dessen oberste Vertreter nicht mal demokratisch gewählt wurden.

  21. Ein Urteil wie aus einem Unrechtsstaat. Wenn das die EU ist, dann kann man gern darauf verzichten.

    Denn der Schengenraum konnte nur dadurch zustandekommen, wenn aus Sicherheitsgründen die Außengrenzen gegen illegale Grenzübertritte geschützt werden. Nur unter dieser Voraussetzung haben die Mitgliedsstaaten zugestimmt, mit dem Placet der Bevölkerungen.

    Schutz für Leib und Leben der Bürger sind nach dem Urteil anscheinend keinen Pfifferling wert und wird so mit dem Urteil skrupellos aufs Spiel gesetzt – zugunsten einer Ideologie, nach der die Grenzen für alle Weit offen zu halten sind.

    Orban macht nichts anderes, als dass er das Schengen-Gesetz der Aussengrenzsicherung umsetzt. Nichts anderes.

  22. Ich bin kein Jurist, weshalb ich meinen Kommentar ganz bewusst nicht-juristisch formulieren will/kann.
    Ungarn geht seit vielen Jahren einen Sonderweg in einigen Themen, die die Europäische Union herausgehoben behandeln will. Ich selbst kann dem einerseits etwas Positives abgewinnen, weil Nationalstaaten eben auch eine Souveränität haben und haben müssen, andererseits gibt es in einer Gemeinschaft auch einen Gemeinschaftssinn, den man einfach an den Tag legen muss.
    Wer hat nun ‚Recht‘ (nicht juristisch betrachtet!)?
    Ich habe vor einiger Zeit ein längeres Interview mit Viktor Orban gelesen. Das fand ich aus mehreren Gründen interessant und inspirierend. Abgesehen davon, dass Herr Orban der demokratisch gewählte Top-Volksvertreter eines EU-Landes mit der längsten Amtszeit ist, ist er offensichtlich auch ein sehr interessanter Charakter.
    Er hat in seiner Amtszeit, aber auch schon lange davor (z.B. bereits zu seinen Studienzeiten), immer die kontroverse Diskussion mit allen möglichen Personen gesucht, bei denen er sich sicher sein konnte, dass sie seine Meinung nicht teilen würden. Der Diskurs schien ihm wichtig zu sein. Bemerkenswert! Ganz ehrlich: so einen Volksvertreter kann jedes Land brauchen! Wir brauchen keine ‚Einheitsmeinung’, weil wir die in Deutschland in den letzten 100 Jahren bereits zweimal leidvoll bis zum bitteren Ende erfahren mussten.
    Herr Orban ist ganz sicher kein ‚Heiliger‘. Aber er ist ein demokratisch gewählter Präsident, der sein Land und dessen Bewohner in deren Sinne zu vertreten scheint. Zumindest ist das mein Eindruck von außen als Nicht-Ungar.

    • Tacitus, ich möchte Ihnen gerne eine persönlich Frage stellen. Nicht zuletzt weil es viele Deutsche genau auch so tun wie Sie.
      Warum schreiben Sie gleich als Erstes „ich bin kein Jurist“.
      Warum werten Sie sich selbst ab? Der Staat erwartet von Ihnen, dass Sie wissen müssen was Recht ist und auch wie es funktioniert. Denn genau so werden Sie auch vor Gericht behandelt. Sie werden vor Gericht niemals sagen können, Sie hätten es nicht gewusst – Sie würden trotzdem bestraft.

      Der Witz dabei, Sie wissen ja wie Recht funktioniert. Sie verhalten sich genau so wie es das Recht verlangt. Sie sprechen es Ihnen aber selbst gleich ab.
      Es ist die Einladung zum Missbrauch überhaupt. Angefangen beim Anwaltszwang. Heisst, Sie haben Ihr eigenes Recht an Anwälte verkauft, bezahlen es aber gleich noch. Es gäbe keinen Anwaltszwang, oder überhaupt solche Verbrechen, wie CumEx, Wirecard, Maskenaffäre, etc., wenn Sie sich nicht selbst Ihr Wissen absprechen würden. Machen Sie sich Ihre Gedanken.

  23. Sie haben recht, wenn Sie glauben, dass etwas nicht stimmt.
    Es ist Ihr Bauchgefühl der das sagt. Und entgegen dummer deutscher Sprüche, dass man negativ auf den Bauch höre, ist genau der es, aus dem 90 Prozent aller Nervenstränge ins Gehirn führen und wenn es wichtig das Hirn fremdbestimmen. Ausser man lässt es vorsätzlich nicht zu.
    Naturwissenschaft aus dem 21. Jh., stand in Science und in Geo.

    Zurück zur Rechtswissenschaft. Der EUGH ist ein Gericht und keine Justiz. Aber es ist nur die Justiz die urteilen darf. Ein Gericht hingegen entscheidet. Sie werden auch lesen können, dass es genau eben nicht ein Urteil ist, sondern ein Entscheid.

    Ein Entscheid ist immer Politik. Ich kann das darum so genau sagen, weil ich als Schweizer entscheide was verfassungsgemäss und -widrig ist. Wie das BVerfG auch nur entscheidet. Wir sind also alle kleine Verfassungsrichter.
    Es ist Politik. Zudem arbeitet Justiz immer zwingend nach Fristen. Ein Gericht nicht. Der EUGH schon grad gar nicht – ist ja bewiesen.

    Sie werden mit Ehrfurcht bearbeitet, bis sie es glauben. So wie ein Gericht sich eben selbst ermächtigt die höchste Gewalt überhaupt zu sein. Es geht aber nicht, wenn das höchste Dokument dazu nur ein Vertrag ist.

    Man glaube denen nicht, die sich verkleiden müssen um Autorität zu besitzen.

  24. Wenn neutrale Rechtsprechung zur Erzwingung und Fesselung Anderer umgebaut wird verliert sie jede Legitimität.
    Das Zeitalter der Verlogenheit und Heimtücke.

    • Wie kann es sein, dass bei der EM ein Land antreten darf, das Flüchtlinge produziert???
      Russland darf nicht mitmachen, aber die Türkei schon, obwohl dort politische Verfolgung stattfindet?
      Wo ist die Analena mit ihrere wertegeleiteten Politik?
      Wieso darf Dänemark gegen uns spielen, wo die Dänen keine Asylanten mehr aufnehmen und Getto-Law haben? Wo ist die Analena?
      Wie können wir den Dänen die Hände schütteln, wo sie sich doch so inhuman verhalten?

  25. Also 365.000.000 im Jahr muss Ungarn zahlen. Dtl. zahlt allein 50.000.000.000 + x im Jahr. Liebe Ungarn, dass ist ein billiges Schnäppchen zur Bewahrung eurer inneren Sicherheit und Nation. Zahlt es, und lacht die woken Regierungen der EU aus. Liebe Ungarn ihr könnt es live erleben, wie die Menschen einer sichere Nation wie Dtl., von der links-grün-woken Tyrannei in die Rechtlosigkeit manövriert wurden…

    • Wenn der Klügere immer nachgibt, werden wir nur noch von Dummen regiert – und so weit sind wir nun schon

  26. Falls es noch einer Klärung bedurfte:

    der EuGH ist keine Rechtsprechungs-Instanz, sondern eine Unrechtsprechungsinstanz – und eine Systemprostituierte par Excellence.

    Und: „Europa“ bedeutet Totalitarismus pur und die völlige der europäischen Völker und Menschen.

  27. Egal wo die Reise hingeht. Niemand, absolut niemand , hat den Ausschließlichkeitsanspruch für die Richtigkeit seiner Entscheidungen. Widerstand ist der erste Parameter der Infragestellung.

    • Richtig! Möge Ungarn der erste Staat sein, der der EU die Rote Karte zeigt. Anders geht es nicht.

    • Ich frage mich, wer und warum hat entschieden, dass Europäer dem Rest helfen müssen…
      Das ist keine Hilfe.
      Hilfe setzt voraus, dass jemand nur eine kurze Zeit überbrücken muss, bis er alleine auf eigenen Beinen steht. Hilfe ist meist auch relativ klein und kurz – Ausbildung, Kredit, Behandlung… Und dann ist der Hilfsempfänger wieder fit und versorgt sich selbst.
      Das ist aktuell nicht der Fall.
      Wir helfen nicht. Diese Menschen bringen uns nichts. Sie sind nutzlose Verbraucher. Welchen Schaden erleidet unsere Wirtschaft, wenn Millionen Asylanten verschwinden und das Geld, das für sie ausgegeben wurde, in anderen Bereichen investiert wird?
      Welchen Effekt wird es haben, wenn die gleiche Menge an ausgebildteten und arbeitenden Steuerzahlen Deutschland verlässt?
      Es ist keine Hilfe und auch kein Asyl. Keiner kann mir erzählen, dass analphabete große politische Aktivitäten angestoßen haben. Und schon gar nicht in diesen Massen…

      • „Sie sind nutzlose Verbraucher.“
        Ja. Sie pumpen das Geld, das man uns abnimmt, in den Wirtschaftskreislauf – wovon nicht wenige profitieren.
        Darüber gilt es nachzudenken.
        Auch über die Arbeitsplätze, die mit der Verwaltung der Millionen neu entstehen.
        Wären nicht auch diese Menschen, die in diesem Bereich und allen, die Infrastruktur für diesen Bereich bieten, lange vollkommen unnütz?
        Die Lüge des „Fachkräftemangels“ beweist sich!

  28. Das ist billiger als wenn man die „hochqualifizierten“ Arbeitskräfte in Ungarn im Lande hättte.

    • Merkels Michel hat neben vielen Mrd Steuern inzwischen ungezählte Opfer (Tote, Verstümmelte, auf Lebenszeit gezeichnete Personen) zu beklagen, alles erst der Anfang der Libanonisierug.

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