In den Niederlanden hat man es bemerkt. Eine große Zeitung schrieb in diesen Tagen: „Es ist der Geburtstag der östlichen Nachbarn, aber es gibt keine Volksfeier“. Trotz 75 Jahren Grundgesetz komme keine „festliche Atmosphäre“ auf. Auch nicht auf dem Kunstrasen am Brandenburger Tor, ausgerollt schon für die Fußball-EM, auf der geschichtsträchtigen Straße des 17. Juni, wo in den nächsten Tagen ein „Demokratiefest“ der Bundesregierung stattfinden soll, angeblich mit Bier und Currywurst.
Merkwürdig mutet ein Satz aus der offiziellen Ankündigung des Festes an. „Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, mitzufeiern und dazu beizutragen, dass das Fest zu diesem wichtigen Jubiläum als Feier unserer Demokratie würdig in Erinnerung bleibt“, heißt es da. Man kann sich noch daran erinnern, wie manch ein Einheitstag von wütenden Protesten gestört wurde. Sollten etwa auch die 75 Jahre des Grundgesetzes zu ähnlichen Unmutsbekundungen der Bürger Anlass geben? Die Regierung scheint besorgt.
Der Verfasser dieser Zeilen wurde in die zweite, westliche deutsche Republik hineingeboren, als sie sich selbst schon in ihrer dritten Verpuppung befand: Auf die Aufbaujahre, die viele noch sehr bescheiden verbrachten, folgten die optimistischen Zwischenjahre. Diese Swinging Sixties waren nun aber schon den trüben Siebzigern gewichen, in denen sich nach allgemeinem Glauben erste „Grenzen des Wachstums“ zeigten. Es war das Geburtsjahrzehnt der Grünen, die eigentlich die Opposition zu diesem Staat der engeren Nachkriegszeit verkörperten, den ihre Exponenten teils sogar mit der Brechstange bekämpft hatten.
Heute setzt vor allem der Osten der Vergrünung etwas entgegen
Dann kamen die Achtzigerjahre, in denen die Wirtschaft sich noch einmal irgendwie stabilisierte, die solide gemauerten Eigenheime blühten, vielleicht in einer Art letzter Sumpfblüte. Vielleicht war die internationale Wende hin zu Thatcher, Reagan und Kohl schuld. Tatsächlich war der Durchmarsch der Grünen damals quasi schon beschlossene Sache, wie die Kohl-Dämonisierung durch den Spiegel und andere zeigte. Die Torwächter-Elite der Bundesrepublik war bereits strukturell links, ebenso die Lehrerkollegien mit wenigen Ausnahmen. Heute ist es auch der hinzugekommene Osten des Landes, der dieser strukturellen Vergrünung etwas entgegensetzt – mit noch immer und gerade in diesen Tagen wieder unvorhersehbaren Folgen.
Was ist das Grundgesetz noch wert?
Der Niedergang ging weiter, als sich eine schwarz-gelbe Koalition unversehens als „Gurkentruppe“ bloßstellte, während „Große Koalitionen“ das Land jahrelang in eine undemokratische Debattenkultur abgleiten ließen. Nun wurden gar keine Gesetze mehr beschlossen, sondern nur noch Abschaffungen verkündet: der Bundeswehr, der Kernkraft, der Landesgrenzen. Es gab anscheinend kein Aufbauwerk mehr zu leisten, dafür Abbrucharbeit. Das gilt leider auch für die deutsche Verfassung.
Was die Annahme des Grundgesetzes durch die westlichen Länderparlamente vor 75 Jahren angeht, muss man heute beinahe sagen, dass es sich um ein Gebiss ohne Zähne – oder mit falschen Zähnen – handelt. Welcher Satz gilt hier noch uneingeschränkt, verlor auch während drei Jahren Corona-Notstand nicht seinen Wert?
Welcher Artikel gilt eigentlich noch zur Gänze?
Es geht los mit der Würde des Menschen, deren Schutz die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Aber die Schutzlosen können darauf nicht immer vertrauen. Das merkt spätestens, wer von Alter und Krankheit betroffen ist. Flaschensammeln ist da noch das am wenigsten Würdelose. Was zu anderen Zeiten, teils noch in anderen Ländern, zu oberst stand, steht bei uns inzwischen fast zu unterst, ist schon zum sechsten Rad am Wagen geworden: das Alter.
Artikel 2 bringt die „körperliche Unversehrtheit“, und jeder weiß, wie es darum steht, nachdem Pfleger und Soldaten zu Injektionen in ihre Körper – bei Androhung von Jobverlust und Berufsverbot – gezwungen wurden.
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Artikel 5: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Das würden viele heute bestreiten, und wenn es nur die Facebook- oder Twitter- (inzwischen manchmal auch X-) Zensur ist. Artikel 6 spricht vom besonderen Schutz von Ehe und Familie. Auch hier kann man Fragezeichen setzen: Sind die beiden Institutionen wirklich noch etwas Besonderes in unserem Verfassungsgewebe? Ebenso der Satz: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“ Welche Gemeinschaft?
Artikel 7: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ Und die Koranschulen? Und die Ditib-Religionslehrer an staatlichen Schulen? Es geht so weiter, mit freiem Versammlungsrecht, dem freien Vereinsrecht (und beider Grenzen), dem Brief- und Fernmeldegeheimnis (!) und der Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. Heute soll die Freizügigkeit weit über das Bundesgebiet gelten, für Bürger, Einwohner und Weder-noch. Aber bei Gesundheitsnotstand kann sie für Gesunde eingeschränkt werden.
Weichlicher Fortschrittsglaube und harte Demo-Kontrolle
Das Versammlungsrecht wird längst höchst selektiv genutzt, um nicht genehme Demonstrationen zu verbieten und andere gewähren zu lassen. Das betrifft ebenso das Links-Rechts-Schema wie die Corona-Kritik und die Unsicherheit des deutschen Staates in Bezug auf die neuen „Mitbürger“, die für ihre Version des Islam oder gegen einen Krieg in Gaza aufmarschieren. Oft schränkten die Behörden in den letzten Jahren gerade die Minderheiten ein, die anderer Auffassung waren. Auch hier meldete sich der Osten mit einer eigenen Stimme und aufgrund eigener Erfahrungen besonders laut. Kurz gesagt: die politische Führung gilt hier noch nicht als sakrosankt wie in vielen Teilen der westdeutschen Gesellschaft.
War das Leben in den 1950er- und 1960er-Jahren besser? Viele behaupten das Gegenteil, doch Arnold Gehlen hat schon früh – in Moral und Hypermoral (1969) und teils mithilfe von Artikeln aus dem Spiegel und der Zeit – gezeigt, dass die Bundesrepublik aus seiner Sicht auf dem absteigenden Ast war, sich nach dem Krieg durch den Verlust einiger Institutionen auf dem sicheren Weg in den harmlosen Eudämonismus (also das Streben nach Glück in der Ruhe) befand. Und so kam es auch, auch wenn es einige Jahrzehnte brauchte. In die alte Bundesrepublik ragten noch andere Generationen hinein, wie sich in Bild- und Tondokumenten sehen lässt.
Aber das weichliche Fortschritts- und Aufstiegsversprechen, das sie der jüngeren Generation gaben, konnte die nicht mehr zu Höchstleistungen beflügeln. Es folgte, übrigens international, die Generation X, die nicht mehr wusste, wohin mit ihren Energien, weil eindeutige Wertvorbilder im allgemeinen Laissez-faire fehlten. Erst danach kamen die Grünen und nun die Woken, die sich bemühen, auch noch die letzten Inseln des Sinns zu schleifen und durch eigene künstliche Konstrukte zu erzeugen. Der Grundfehler war aber schon durch die wohlfahrts-liberale Ausrichtung der Gründerjahre gegeben. Ja, und hängt am Ende sogar die harte Demonstrations-Kontrolle der Neueren zusammen mit dem weichlichen Fortschrittsglauben der Älteren? Und diese Demo-Kontrolle erscheint am Ende natürlich auch als Demos-Kontrolle und langfristige Aufstandskontrolle, wie kurzsichtig das auch immer sein mag.Sonderkapitel: Asyl fürs Grundgesetz?
Ein spezielles Kapitel innerhalb der Geschichte des Grundgesetzes nimmt die Geschichte des bundesrepublikanischen Asylrechts ein, wie eine Debatte vom letzten Sommer zeigt. Auf den Seiten der FAZ stritten sich da der Historiker Heinrich August Winkler https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/asylrecht-kleine-ursache-grosse-wirkung-19122512.html und der Jurist Klaus Ferdinand Gärditz https://www.faz.net/aktuell/wissen/geist-soziales/heinrich-august-winkler-und-das-asylrecht-19134835.html (wirklich bedeutend sind beide Beiträge nicht, trotzdem hier anbei die Links). Winkler hatte den Aufschlag gemacht und behauptet, das deutsche Asylrecht wäre um einiges praktischer, konziser und begrenzbarer, wenn man einen ursprünglich vorgeschlagenen Nachsatz im Text belassen hätte; Artikel 16 habe nämlich zuerst heißen sollen: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht im Rahmen des allgemeinen Völkerrechts.“
Auf die letzten fünf Worte verzichtete man, weil der Rechtsprofessor Carlo Schmid (SPD) sie für überflüssig hielt: Das Völkerrecht sollte ja ohnehin den unerschütterlichen Rahmen für das Grundgesetz bilden, obwohl es gerade in jener Zeit noch ziemlich im Fluss war, wie es in Artikel 25 auch beschlossen wurde. Die junge Bundesrepublik wollte und Deutschland sollte hier (plötzlich) Avantgarde sein. So wie man schon nach 1918 als eines der ersten Länder das Frauenwahlrecht einführte, weil eben gerade Revolution in Deutschland war. Nichts gegen das Frauenwahlrecht, aber en solchen Lagen machen sich die Deutschen offenbar gern zu Treibholz im aufgepeitschten Ozean.
Heinrich August Winkler verbindet die fünf Wörter mit Klarheit und vermiedener „Verwirrung“, aus der laut ihm auch der Erfolg der Republikaner um 1990 wie der heutige der AfD folgten. Als ob es mit dem Zusatz zu keiner Überlastung gekommen wäre. „Verwirrung“ – das passt allerdings nicht schlecht zur aktuellen Asyl- und Einwanderungspolitik, auch wenn man nicht glauben sollte, die Regierenden ließen dieses Geschehen aus purer Desorientierung zu.
„Asyl nur für Deutsche“ – das war immerhin konsistent
Nun wurde die Genfer Flüchtlingskonvention erst 1951, also drei Jahre nach der Annahme des Grundgesetzes, unterzeichnet, wie Gärditz richtigerweise erwähnt. Sie kann es also nicht gewesen sein, die die Verfassungs-Eltern 1949 inspirierte. Tatsächlich wurde aber schon im Dezember 1948 in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ein allgemeines Asylrecht proklamiert, das es in dieser Form noch nie gegeben hatte. Schon in dieser Menschenrechtserklärung gibt es aber zwei Einschränkungen: die erlittene Verfolgung musste politisch sein und die auslösenden (politischen) Handlungen des Schutzsuchenden durften den Zielsetzungen und Prinzipien der Vereinten Nationen nicht zuwiderlaufen. Ein qualitativ-deskriptives und ein inhaltlich-normatives Kriterium.
Übrigens kannte die Entstehung des deutschen Asylrechts laut Gärditz noch weitere „verschrobene Arabesken, so den Vorschlag, Asyl nur Deutschen zu gewähren oder das Eintreten ‚für Freiheit, Demokratie, soziale Gerechtigkeit oder Weltfrieden‘ zu prämieren“. Das ist in der Tat verschroben, wird aber gerade durch die Altparteien CDU und SPD wiederbelebt, die so tun, als ob man die Asylbewerber nach politischer Anschauung aussieben könnte: Bekenntnis zum Wertewesten – dann hinein! Islamofaschisten – hinaus! Aber ist es so einfach? Nein.
Die Forderung „Asyl nur für Deutsche“ war da immerhin konsistent, weil mit der Nationalität meist gewisse Werte tradiert werden. Daneben soll im Parlamentarischen Rat die Angst umgegangen sein, bald könnten Massen von italienischen Faschisten in der jungen Bundesrepublik um Asyl bitten, was irgendwie auch nicht geschah, obwohl es später bei den Gastarbeiteranwerbeabkommen natürlich keine Gesinnungsprüfung gab. Dasselbe gilt vom heutigen Asylbetrieb, wo ebenso wenig auf radikale Islamauslegung geschaut wird. Im Gegenteil: Man überlasst den Salafisten sogar die Schlepperrouten.
Aber wir kommen vom Thema ab. Man bemerkt jedenfalls: Auch 1949 ging es beim Asylrecht schon um den Grundsatz „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“. Es war nicht alles perfekt bei den „Vätern und Müttern des Grundgesetzes“, und ihre Söhne und Töchter haben den Deutschen 1990 die Revision des Textes beziehungsweise den Beschluss einer regelrechten Verfassung vorenthalten.
„Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“
Das sogar unter „Gleichberechtigung“ des GG Art.3(3),
„niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden“,
gilt neuerdings die Fürsorge der Gemeinschaft,
sowohl für „weibliche Mütter“ wie auch für „männliche Mütter“ 😉
Das beste Beispiel dafür was aus unserem Grundgesetz geworden ist, eine burleske Komödie.
Corona war der Härtetest und das deutsche Grundgesetz ist unter den Hammerschlägen des medial-politischen Komplexes regelrecht zerbröselt, es hat sich Staub verwandelt, der sogar noch eklig an einem klebte … unvergesslich und unvergessen sind die Polizisten, die von der Politik auf die Menschen gehetzt wurden und das Zeigen (!!) des Grundgesetzes mit Gewalt unterbanden.
Es gibt keine Grundrechte in Deutschland. Es gibt eine lustige Sammlung von Nice-To-Have-Rechten, die uns die Politik nach Gutsherrenart gewährt oder entzieht – so wie es ihr gerade in den Kram passt.
„Es war nicht alles perfekt bei den „Vätern und Müttern des Grundgesetzes““
Haha, der ist gut!
Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dennoch konnten Bundesregierung und Landesregierungen samt ihrer Maultrommeln die Impfkritiker mit den übelsten Drohungen bis hin zur zwanghaften Unterbringung in Impf-KZ bedrohen und das Volk gezielt gegen Impfkritiker aufhetzen. Wenn Artikel 1 das zulässt, dann braucht man die anderen gar nicht erst zu lesen, reine Zeitverschwendung, denn die Politiker können mit dem GG machen was sie wollen!
Also was soll ich feiern, ein Ding, das den Politikern absolute Macht gibt und mir gar keine? Keinerlei Macht, außer die zu wählen, die mich bestehlen und mir groben Unfug bis Böses befehlen!
Vielleicht haben die Macher vom Grundgesetz dieses bewusst schwammig gehalten, um den Spielraum der künftigen Politiker nicht zu sehr einzuschränken und sich gedacht, dass diese das schon nicht zum Schaden des deutschen Volkes ausnutzen werden. Das würde dann beweisen, dass die Sozialisten und das Denken niemals gute Freunde sein werden.
Die “ Mischung“ ist es, eine Mischung aus vorsaetzlich oder fahrlässig schlechten oder unglücklichen Regelungen bzw Formulierungen und die, unter dem falschen Begriff der Auslegung vom BVerfG als Nebengesetzgeber oder Vollstrecker des Regimes vorgenommene Entwicklung der “ Rechtssprechung“. Der “ Geist“ des GG ist klar. Bei nahezu jeder Vorschrift kann man foermlich die “ Angst“, genauer „Furcht“ vor dem boesen deutschen Demos spüren, der nichts anderes im Sinne hat, jede legale Chance zu ganz finsteren Zwecken zu nutzen. Leider, aber nicht ueberraschend, werden exakt diese dann eingebauten Grenzen, Beschränkungen und Vorbehalte, gerne in Form von Hinweisen auf die “ näheren Regelungen“ qua Gesetz, nun vom Regime zu seinen Zwecken gegen den Demos genutzt. Anders formuliert : Die Befreier trauten dem Volk nicht. Sie wollten etwas, was demokratisch aussieht, aber im Kern nicht demokratisch ist. Nicht nur beim Ausschluss direkter Elemente und der “ Repräsentation“ ueber deutlich. Dass man als Hegemon die Repräsentanten eines nicht souveränen Staates besser kontrollieren und steuern kann, ist klar. Dieser Hegemon hat natuerlich kein Problem mit der faktischen Beseitigung der Gewaltenteilung, solange er das Regime beherrscht. Dass nun der sogen. Zeitgeist, vom Hegemon ausgehend, und damit eine totalitaere Ideologie, die “ Rechtsprechung“ des „BVerfG“ bestimmt, liegt auf der Hand. Wer diese verfolgt, zumal als Jurist, erkennt eine fatale Entwicklung. Man koennte hier die diverse Artikel, vor allem 2, 3, 5, 6, 12 und 14 heranziehen, um eine bestimmte Linie zu erkennen. Eine Linie, die vermutlich auch die Schöpfer des GG nicht einmal ansatzweise gewollt haetten. Bei Art 4 war in frueheren Zeiten der Kernbereich! der Ausuebung geschützt, keineswegs jede religiöse Bestaetigung. Dieser Kernbereich ist zugunsten des Islam inzwischen soweit ausgedehnt, dass sogar Bräuche vorislamischen, rein kulturellen Ursprungs, darunter fallen. Kultur hat die allein gemeinte Religion quasi ersetzt. Ein klarer Fall einer „Erweiterung,“ die allein Sache des Gesetzgebers waere. Eine Entwicklung, die mehr oder weniger inzwischen fast jeder Artikel genommen hat, von der ideologisch bedingten Ausdehnung des Vorbehaltes und der damit verbundenen Reduktion des Grundrechtes abgesehen. Das Ziel ist klar. Das „Gericht“ moechte dem Regime die Option eröffnen, faktisch das GG resp den Geltungsbereich eines Grundrechtes substantiell zu verändern, ohne den dazu vorgeschriebenen 2/3 – Weg zu gehen. Man arbeitet kollusiv zusammen, der VS inklusive. So wird legal transformiert. Und die hier sehr geschätzte CDU ist dabei.
Das Grundgesetz ist gut konstruiert. Aber es hat einen Fehler: wie die Richterposten des Bundesverfassungsgerichts besetzt werden. Das müsste nämlich darüber wachen, dass die Parteien die Willensbildung des Volkes unterstützen und wir dadurch eine repräsentative Demokratie bekommen. Das machen die Parteien aber nicht mehr. Sie bevormunden uns und bestimmen die Verfassungsrichter, die dann Urteile fällen, die die Bevormundung des Souverän durch die Parteien für rechtens erklären. Deswegen ist jede Verfassung nur so gut, wie das Verfassungsgericht, das es überwacht! Und unser Verfassungsgericht haben sich die sog. demokratischen Parteien zur Beute gemacht und damit den gesamten Staat.
Das Grundgsetz ist ein juristischer Murks,
der nicht auf Rechtgrundsätzen basiert, sondern auf moralischen und ethischen Maßstäben die gar nicht justiziabel formuliert sind.
„Zensur findet nicht statt“ – ist das eine Festellung oder eine Forderung?
Warum heißt nicht „Zensur darf nicht stattfinden“?
usw. so ist das gesamte GG mit nicht eindeutigen und anzweifelbaren Formulierungen und hinterher Relativierung des vorher Geschriebenen durchsetzt, aus denen keine juristische Klarheit oder juristische Kraft strömt.
Das Grundgesetz ist das Papier nicht Wert, auf dem es gedruckt ist. Die Corona Pandemie hat das in aller Deutlichkeit klar gemacht. Grundgesetze wurden von der politischen Machtelite per Handzeichen abgesetzt. Bürger die sich darauf berufen haben wurden drangsaliert und diffamiert. Und jetzt „Feiern“ die selbsternannten Demokraten dieses Grundgesetz damit, das die Nationalhymne umgedichtet wird und alle regierungskonformen Medien das bejubeln und kritiklos ausstrahlen. In Amerika giltst du als Patriot wenn du die Nationalhymne singst und dabei die amerikanische Flagge hältst. In diesem Land bist du ein Nazi, wenn du die Nationalhymne singst, die deutsche Flagge hältst und Stolz auf deine Nationalität bist.
Hinzufügen möchte ich noch die Missachtung des Art. 12 GG, da der Staat die berufliche Existenz von Millionen Selbständigen mit dem Generalvorwurf der Scheinselbständigkeit gefährdet und hier vorsätzlich Rechtsunsicherheit geschaffen hat. Der 12a ist im Übrigen nicht mehr zeitgemäß, da hier Grundrechte ausschließlich von Männern eingeschränkt werden. Ach ja, selbst das BVerfG scheint den Art. 20 nicht mehr ernst zu nehmen, da man sich noch nicht einmal durch Wahlen gegen die Erhöhung von Zwangsabgaben fürs Staatsfernsehen wehren kann. Ganz allg. halte ich den Großteil unserer Politiker daher nicht für besonders verfassungsfest. Jetzt wollen sie ja auch an die Schuldenbremse ran, die eigentlich auch ein Abwehrrecht der Bürger (zumindest der Leistungsträger) gegen den Staat ist.
Wenn Recht nur noch zur faselnden Rechthaberei verkommt, wie aktuell, dann hat das Grundgesetz versagt.
Die Justiz und Politik enscheiden darüber ob sie ein Grundrecht haben,
Dann ist es „eine bloße Deklamation und keine effektive Wirklichkeit„.
Denn „der Bürger soll Grundrechte haben über die der Staat (und seine Justiz) nicht verfügene können soll„, (Zitate: Dr. Carlo Schmid)
Ein Grundgsetz das blos Vortäuschung von Rechtstaat ist, denn niemand kann sich mit dem geschriebenen Wort des Grundgesetzes aus eigener Vollmacht gegen Staat und Justiz uneingeschränkt berufen.
Niemand besitzt ein Grundrecht in diesem Land, er kann es bestenfalls vor der Justiz erbetteln.
In unserem Lande muss mit der Justiz etwas nicht stimmen, wenn:
als „Naziparolen“ strafrechtlich verfolgt werden
aber „Deutchland verrecke“ unbehelligt auf linksextrem Demos als Schild gezeigt werden darf
oder wenn 3 Strafurteile erteilt über 3 Gerichtsinstanzen, für das Grölen von „Deutschland verrecke“ – Liedern auf linksextremistischen Partys,
hinterher vom BverfG als „Grundrecht auf Kunstfreiheit“ aufgehoben werden.
Beschluss des BverG – BvR 581/00 – vom 3. Nov. 2000
Das ist kein Grundgesetz mehr und kein Rechtstaat mehr,
sondern eine Obrigkeit-Rechtstaat- Vortäuschung.
Die Konstruktionsfehler:
Ich kenne kein Land, in dem man einreist und sagen kann, jetzt habe ich die gleichen Grundrechte wie ihr. Unser Grundgesetz wird von unseren Politikern missbraucht, auf jeden Migranten angewendet und die Migranten können sich darauf berufen. Dafür haben wir nicht gearbeitet, Steuern gezahlt, das sich jetzt jeder daran bedienen kann. Es wird Zeit, das sich das ändert.
Wir haben ja nicht einmal eine halbwegs wirksame Gewaltenteilung! Was soll da das beste Grundgesetz ausrichten, wenn korrupte Systemparteien überall über die personelle Besetzung bestimmen, ideologische Säuberungen in Polizei, Geheimdiensten bis ins Verfassungsgericht – natürlich auch den Medien – einfach durchreguliert werden. Dann gibt es nicht einmal mehr Protest dagegen.
Unser Staat ist ganz einfach grundlegend falsch konstruiert.
Die „Väter des Grundgesetzes“ haben sich wohl in ihren schlimmsten Albträumen nicht vorstellen können, dass es dereinst einmal ein deutsches Geschlecht – oder besser ein Geschlechtergezücht – geben würde, das ausgerechnet den Gesetzessatz, auf den sie so besonders stolz waren, den von der Würde des Menschen, benutzen, ja missbrauchen würde, um Deutschland, so wie sie es kannten und selbst wie wir es noch kannten, zu zerstören.
Keines Menschen Werk ist so gut, dass es nicht durch Menschenwerk dazu gebraucht werden könnte, um Tod und Zerstörung herbeizuführen.
In den Händen von deutschen Faschisten wird selbst die beste Medizin zum todbringenden Gift.
Falscher Ansatz: Das Grundgesetz hält, was es verspricht! Nur die darauf vereidigte Regierung tritt es mit Füßen. Zum eigenen Machterhalt!
Abwehrrechte des Bürgers? Nein, das GrundG wird benutzt, um den Regierungen genehmen Gruppen Geld zuzuschustern: Kindergeld ins Ausland, soziale Leistungen ohne Grenzen. Wenn dann der dt. Bürger auftritt, weil er auf seine bisher sozialabgabenfreie Betriebsrente plötzlich erneut Krankenversicherung zahlen muss oder weil der Erbe zwar in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt, aber für Verluste mangels Belastung des Erben der Verlust nicht vererbt wird und aufgelaufene Verluste aus KAP, die die Bank ins nächste Jahr mitnimmt, nicht nachrichtlich auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen werden, und der vermögensverwaltende Erbe aus Unkenntnis keine Steuergestaltung vornehmen kann… Da machen die Abwehrrechte keinen Sinn, weil sie zu viel Verwaltung bedeuten, wenn es um die Krankenkassenbeiträge geht oder bei KAP ein Verwaltungspflicht bei der Bank zugunsten des Steuerpflichtigen.
„Die Menschenwürde ist unantastbar“. Der Satz ist eigentlich eine Plattitüde: so wie „den Wind kann man auch nicht anfassen“. Aber egal.
Klaus Kleber hatte einst diesen Satz als Begründung zitiert, um all diejenigen mitleidig zu belächeln, die nicht verstehen wollen, dass man ein von Terroristen entführtes Flugzeug mit 140 Passagieren nicht abschießen darf, wiewohl es auf dem Flug in ein mit 70 000 Besuchern besetztes Fußballstadion ist.
Dass das GG nicht angepaßt wurde, um der Homo-Ehe Rechnung zu tragen, macht es zu einer Art Bibel „welche man nicht wortwörtlich“ zu nehmen hat. Diese Degradation betrifft nicht nur jene Paragraphen, in denen das Wort Ehe vorkommt, sondern ALLE Paragraphen.
Fazit: Die GG-Feier ist eine Heuchelei sondergleichen.
Man korrigiere mich, aber meines Wissens sind Grundrechte als Abwehrrechte des Individuums gegen den Staat konzipiert.
Mein starker Eindruck ist aber seit die CDU (also seit Merkel diese Partei zerstörte), dass die Grundrechte, in Auslegungsform von Kollektivrechten von Minderheiten, gegen die Mehrheitsgesellschaft eingesetzt werden.
Also völlig pervertiert werden, um Interessen gegen die Mehrheitsgesellschaft durchsetzen zu können.
In diesem Zusammenhang halte ich deshalb auch nicht mehr viel vom Bundesverfassungsgericht, dass meiner Meinung nach, nach linksgrün abgekippt ist und deren Politik juristisch abzusichern versucht – fatal für die Hüter des Rechtes.
Das deutsche Grundgesetz hat nur einen Fehler:
Es gilt nicht für alle, sondern nur für (deutsche) Bürger ohne Macht.
Solange eine Verfassung nur „bindend“ ist für diejenigen, die sich eh daran halten, solange ist es prekär damit. Porca miseria. Denn eine Gesellschaft, ein Staat, die Staatsmacht ist immer mächtiger als jeder Einzelne. Versagt die Fesselung der Staatskriminellen, dann bist du als Einzelner stets mit einem Fuß bereits im Grab. Die Mauern werden geschleift, schleichend. Horribile dictu. Wenn die Vertreter der Exekutive das GG feiern, dann ist schon alles zu spät – schließlich feiern sie scheinheilig ihren größten Gegner, die Fessel, die er ihnen anlegen soll. „GG“ heißt GewaltGegner. Wer ist stärker?
Regeln, wie sie das Grundgesetz enthält, sind immer nur die halbe Miete. Die andere Hälfte ist der Geist, in dem die Regeln angewandt und befolgt werden. Die jetzige Regierungen (Bund und Länder) sind beim zweiten eine Katastrophe.
Aber auch die Überzahl der Wähler versagt hier, und wenn nur dadurch, dass sie die Regierenden widerstandslos gewähren lässt. Es macht keinen Spaß mehr, diesem undemokratischen Volk anzugehören.
„nachdem Pfleger und Soldaten zu Injektionen in ihre Körper – bei Androhung von Jobverlust und Berufsverbot – gezwungen wurden“
Nicht nur die. Es wird immer wieder gern vergessen, auch Erstsemester-Medizinstudenten ohne Patientenkontakt wurden zu der sogenannten Impfung gezwungen.
Das Betreten des medizinischen Campus und die Teilnahme an den Vorprüfungen zum Physikum war ab einem festgesetzten Stichtag nur noch mit „Impfnachweis“ gestattet.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20).
Dieser Kern unseres Staatswesens ist derzeit faktisch außer Kraft:
Der Bürger kann zwar Parteien nach ihren Programmen wählen, aber damit nicht die Politik beeinflussen, siehe Waffenlieferungen (Grüne, SPD), „Multikulti ist gescheitert“ (CDU), Schuldenabbau (FDP) um nur kleine Beispile zu nennen.
Schuld daran sind m.E. eine enorme Menge an Staatsgeld im Kommunikationsbereich (ÖRR und staatl Anzeigenkampagnen: vgl.Ströer!!!), der sich damit vollkommen vom Erfolg beim Bürger abgekoppelt hat.
Schuld sind Listenwahlen mit immer weiterer Entwertung def Direktmandate.
Schuld sind auch drei große Koalitionen, angeführt von einer Kanzlerin, welche den politischen Wettbewerb der großen Strömungen faktisch ausgehebelt hat.
Nicht zu vergessen der Aufbau eines Informanten- und Beeinflussungsystems („Demokratiebotschafter“) welches beginnend unter Manuela Schwesig und Franziska Giffey gewaltige Summen in die Hände linker „NGOs“ gespült hat („Zusammenhalt durch Teilhabe“).
Da der Anspruch des Bürgers auf „Abstimmungen“, glasklar im GG formuliert, mit abstruser rechtlicher Begründung dem Volk bisher vom BVerfG vorenthalten wurde, kann der Bürger auch nicht nachjustieren, wenn die Umstände es erfordern.
Die Politische Klasse regiert völlig abgekoppelt – bis hin zur Einladung(!!) an die Bürger doch zur Feier der „unserer“, also ihrer, Demokratie vorbeizuschauen.
Schon die Grenzöffnungen 2015, doch noch weitaus mehr die regierungsamtlich inszenierte Corona-„Pandemie“ 2020 zeigte es:
Der Wert des Grundgesetzes hat den Maße des Papieres, auf dem es geschrieben steht.
Und dafür wurde 1918 die Monarchie abgeschafft.
Das Grundgesetz hält an sich, was es verspricht. Gegen eine Regierung, die es mit Füßen tritt, und eine Gerichtsbarkeit, die sie dabei gewähren lässt, wäre jede Verfassung machtlos.
Entgegen dem Glauben, das Grundgesetz schütze uns besser vor menschlichen Unbill als die Weimarer Verfassung, bewies uns „Corona“ das Gegenteil.
Kennt die Staatslehre als ‚Böckenförde-Diktum‘:
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“
Bisher hat noch niemand für dieses Dilemma eine Lösung gefunden.
Außer vielleicht … – siehe mein Posting weiter oben
😉
Das Grundgesetz ist hervorragend geschrieben.
Nur hat es leider bei den ersten beiden Praxistests – 2015 und 2019 ff. – komplett versagt!
Denn alles Wesentliche, was es den Bürgern verspricht, wurde diesen genommen, ohne dass die Worte des GG dagegen etwas hätten unternehmen können.
Und es lag nicht an den Worten: „Wer aus einem Land der EU einreist, kann sich nicht auf Asyl berufen“ – klarer geht es nicht, und doch sind Merkel diese Worte total den Buckel runtergerutscht.
Ich habe die Waffenfreiheit der USA nie verstanden.
Aber seit ich erfahren habe, dass der entsprechende Verfassungszusatz der USA nicht etwa dazu diente, zu Hause Einbrecher vertreiben zu können, sondern vielmehr dazu, sich gegen genau solche Regierungen zur Wehr setzen zu können, denen die Verfassung den Buckel runterrutscht, habe ich den Eindruck:
die wussten, was sie taten!
Die Väter und Mütter des GG hingegen glaubten wohl an das grundsätzlich Gute im Menschen.
Und haben sich fürchterlich geirrt!
„Das Grundgesetz ist hervorragend geschrieben.
…
hingegen glaubten wohl an das grundsätzlich Gute im Menschen.“
Das GG mag schön geschrieben sein, enthält aber jede Menge Tücken und Schlupflöcher. An das „Gute im Menschen“ haben die „Mütter und Väter“ wohl nicht geglaubt und vertraut haben sie denen gleich gar nicht.
Wie sonst, hätten sie dem Staat derart viele Einfallstore zur Umgehung einbauenkönnen?
Art 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art 4
(3.) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden,
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden…
Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes… zur Bekämpfung von Seuchengefahr erfolgen
….
Und so geht’s weiter. Jeder Artikel gilt so praktisch nur unter Vorbehalt gesetzlicher Regelungen, die praktischerweise jederzeit von der aktuellen Regierung mit einfacher Mehrheit erlassen oder geändert werden können.
Artikel 4 1+2 darf man nicht auslassen – denn das bricht uns gerade das Genick – auch, wenn die das schrieben mit dem Islam nicht rechnen konnten:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Scharia wird kommen! Und das sieht dann für uns so aus, auch, wenn man sich wundert, dass das unter Religion verstanden wird und nicht unter faschistischer Ideologie: https://www.atheisten-info.at/downloads/Bill_Warner-Scharia_fuer_Nicht-Muslime.pdf
Grundgesetz ist nur ein Slogan. 2020 wurde dem BRD Bürger gezeigt – was das Grundgesetz bedeutet. Nichts! Corona, Lockdown, Unversehrtheit der Wohnung und und und. Alles nur Worthülsen.
Ja, Kendra1958, so sehe ich es auch. Das Grundgesetz war nicht mal in der Lage, die Bürger, die sich eigentlich – in Zeiten von CORONA – unter dem Schutze des GG wähnten, vorm Verprügeln durch die eigene Polizei – keine fremde Besatzungstruppe – zu schützen. Selbst dann nicht, als die Bürger, zumeist ältere Frauen und Männer, die an die Macht des GG glaubten, das gedruckte Grundgesetz als Schutz zur Prügelabwehr vor sich hielten. Ich – ein alter staatstreuer Bürger und ehemaliger Soldat – habe die Bilder nicht vergessen. Sie haben sich in meine Seele eingebrannt. Bis zu diesen Bildern – mitten in Deutschland – konnte ich mir solche Polizeiattacken gegen die eigenen Staatsbürger nur in Nordkorea, Venezuela oder im Iran vorstellen.