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Zur Gewaltenteilung fehlt noch mehr

Ex-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts für dessen besseren Schutz

18.05.2024

| Lesedauer: 2 Minuten
Wo bleibt die Forderung der Gewaltenteilung, dass Berufspoliker als Verfassungsrichter ebenso unzulässig sein sollten wie die Bestellung von Verfassungsrichtern durch Politiker, Parteien und Parlamente?

Die früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle und Hans-Jürgen Papier, wollen einen besseren Schutz von Grundgesetz und Verfassungsgericht: „Es ist dringend nötig, die Institution des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz weiter abzusichern“, sagte Papier dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Das Bundesverfassungsgericht ist schließlich eines der fünf Verfassungsorgane, seine grundlegenden Regelungen gehören ins Grundgesetz.“

Voßkuhle erklärte, es sei „kein Zufall“, dass weltweit Verfassungsgerichte unter Druck geraten. „Sie sind es, die die Machthaber bremsen, nach einem Wahlsieg das demokratische System umzubauen“, sagte er dem RND. „Auch wir sollten deshalb überlegen, unser Verfassungsgericht zusätzlich abzusichern“, so Voßkuhle. „Eine Reihe von Regelungen für das Gericht sind allein im Bundesverfassungsgerichtsgesetz enthalten, das man mit einfacher Mehrheit ändern kann.“

Auch Papier sieht das als Risiko. „Es besteht die Gefahr, dass das Verfassungsgericht dann grundlegend verändert wird“, warnte der emeritierte Professor. „Beispielsweise ist zur Besetzung des Gerichts im Grundgesetz wenig gesagt. Nicht einmal, dass seine Mitglieder ausnahmslos Juristen sein müssen und hauptamtlich tätig sind, nichts zur Zahl der Mitglieder, nichts zur Amtszeitbegrenzung und nichts zur Wiederwahl“, so Papier. „Eine einfache Mehrheit könnte das Gericht mit eigenen Leuten nach Änderung des Gesetzes fluten, könnte es weitgehend politisieren.“

Tja, Herr Papier, in diesem Statement vermisse ich an der Spitze Ihrer Monita, dass Berufspoliker als Verfassungsrichter ebenso unzulässig sein sollten wie die Bestellung von Verfassungsrichtern durch Politiker, Parteien und Parlamente, also durch jene, deren Tun nicht zuletzt von Verfassungsrichtern überwacht und korrigiert werden muss. Eine unabhängige Justiz muss vom Souverän Bürger gewählt werden, ebenso wie die Ankläger statt der politisch weisungsgebundenen „Staatsanwälte“.


Aktueller Verfassungsgerichtspräsident ist seit 2020 Stephan Harbarth, sein direkter Vorgänger war von 2010 bis 2020 Andreas Voßkuhle. Er hatte von Hans-Jürgen Papier (2002-2010) übernommen, dessen Vorgängerin Jutta Limbach seit 1994 amtiert hatte und die 2016 verstorben ist. Am kommenden Donnerstag begehen die Vertreter der Verfassungsorgane in Berlin einen Staatsakt anlässlich des 75. Jahrestags der Ausrufung des Grundgesetzes.

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21 Kommentare

  1. Ganz allgemein: Es muss immer auch innerhalb einer Wahlperiode möglich sein, gewählte Personen abzuwählen. Wer ganz offensichtlich seinen Amtseid bricht, muss des Amtes enthoben werden und danach zur Rechenschaft gezogen werden können. Harbarth und Konsorten kooperieren mit der Regierung, fällen politische Urteile, lassen offensichtlich grundgesetzwidrige Maßnahmen und Gesetze zu und brechen schamlos ihren Amtseid. Sie haben das Bundesverfassungsgericht irreparabel beschädigt. DAZU HÄTTE ICH VON DEN VORGÄNGERN DEUTLICHE WORTE ERWARTET.

  2. Zunächst benötigten wir überhaupt erstmal eine Verfassung, die ihren Namen auch verdient und dessengerecht wird. Und die würde dann zunächst den Bundestag nebst Bundesrat einbremsen, denn dort sitzen AUF ZEIT gewählte Mitglieder, deren Entscheidungen aber weit über deren Halbwertzeit hinweg reichen!
    Natürlich nicht vergessend solcher, die für sich das Wortungetüm „Berufspolitiker“ erfunden haben. Es ist nämlich schon richtig, dass man sein Leben lang „politisch“ sein darf, aber damit ist ganz bestimmt nicht gemeint, sich mittels Listen immer wieder vollautomatisch an den Fleischtrögen der Macht zu tummeln.
    Und dann wäre da noch die Reformation der „Ernennung“ eines Bundespräsidenten.
    Erstens sollte er zunächst mit mehr Befugnissen ausgestattet werden und zweitens vom Volk gewählt werden und nicht von Fummeltrinen, verk(l)appten Schauspielern, Möchtegern-Wichtigkeiten, oder sonstigem Gesocks, welches hier und da mal in irgendeinem Wochenblatt genannt wurde, ausgewürfelt!
    Ansonsten können wir uns nämlich so einen Job mit Aussicht auf einem lebenslangen Platz an der Sonne auch sparen!
    Also: von unten nach oben denken und bitte keine klitzekleinen Reformen, sondern mit dem Besen durch diesen Saustall fegen!
    Alles andere würde lediglich ein „weiter so“ bedeuten!

  3. Vermutlich konnte man sich früher nicht vorstellen, dass abgelegte, mittelmäßig qualifizierte Politiker für das Verfassungsgericht ernannt werden.

  4. Ach, das Verfassungsgericht! Für die Erkenntnis, dass es verfassungswidrig ist, wenn die Bundeskanzlerin eine demokratische Wahl per Anruf aus dem Ausland rückgängig machen lässt, hätte ich selbst als Nichtjurist kein langes Nachdenken gebraucht. Bemerkenswert ist vielmehr, dass aus den verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Kanzlerin folgte, dass sie noch mit den höchsten Orden behängt wurde.

  5. Zitat: „Eine unabhängige Justiz muss vom Souverän Bürger gewählt werden, ebenso wie die Ankläger statt der politisch weisungsgebundenen „Staatsanwälte“

    > Tja, so richtig und wichtig das wohl wäre, doch eine entsprechende Gesetzesänderung wird es hier mit dem rotschwarzgelbgrünen Altparteienkartell ziemlich sicher nie geben.

    Nur mit der AfD und WU könnte hier eine Gesetzesanpassung erreichbar sein. Doch dafür müßte wiederum am Tag der Wahl die schlafende Mehrheit im Land aufwachen.

  6. Genau meine Meinung! Die Vertreter des BVerfG müssen vom Volk (Souverän) gewählt werden und nicht vom Parlament oder Regierung (Legislative oder Exekutive). Nur dann ist ihre Unabhängigkeit von Parteienproporz gewährleistet.
    Derzeit ist das BVerfG eine Unterabteilung der Regierung, die sich ihre volksfeindlichen Entscheidungen von ihr genehmen Juristen bestätigen läßt.

  7. Ob eine Direktwahl von Verfassungsrichtern und Staatanwälten wie erhofft effektiv wäre, erscheint unsicher. Die Kandidaten müßten immer in einer Vorauswahl nominiert werden. Effektiver könnte sein, dass (1) die professionellen Anforderungsprofile für Verfassungsrichter enger definiert wären, und (2) die Anfordungsprofile und die Qualifikationen von Kandidaten öffentlich wären, und vor der Berufung eine öffentliche Anhörung erfolgt. Bei Staatsanwälten könnte die Weisungsgebundenheit erheblich eingeschränkt werden, und, eine Gerichtskommission könnte in einem öffentlichen Verfahren die Unabhängigkeit von der Politik verstärken, und die politisch motivierte Behauptung eines begründeten Anfangsverdachts abwehren. Auch Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten könnten erheblich gestärkt werden, um SEK-Hausdurchsuchungen um 6 Uhr morgens, die Traumatisierung von Familien mit Kindern, und das alles mit mehr als fadenscheiniger Begründung, zu vermeiden. Strafrechtliche Ermittlungen, insbesondere bei mutmaßlichen Staatschutzdelikten, wie Delegitimiedrung des Staates und/oder Gefährdung der Demokratie, dürften auch nicht zu einem öffentliches Anprangern, und zwangsläufig zu Vorverurteilungen führen.

  8. Tja , Herr Goergen , das wird nicht geschehen .
    Die Parteien und deren Klüngel würden ja Macht
    aus den Händen geben .
    Es wäre außerdem ein demokratisches Handeln …..
    In diesem Gemeinwesen ein demokratisches Handeln ?????

  9. Alles sehr richtig und es zeigt nur, dass wir eine Schein-Demokratie und einen Schein-Rechtsstaat haben. Denn eine Demokratie und ein Rechtsstaat ist ohne Gewaltenteilung per se nicht denkbar. Nur die Mehrheit der Deutschen und insbesondere der „Super-Demokraten“ wissen noch nicht mal was echte (!) Gewaltenteilung ist und/oder haben dieses System natürlich vorsätzlich so umgesetzt, um ihre politische Macht auch in der Justiz auszuüben.

  10. Von einer Wahl der Richter verspreche ich mir keine Verbesserung, wenn ich mir die sonstigen Wahlergebnisse anschaue.

  11. Irgendwie sind im besten Deutschland aller Zeiten alle institutionell verantwortlichen miteinander politisch Verwand.
    Man könnte schon sagen, dass die etablierten Parteien und ihre angeschlossenen Hilfsprotagonisten in Vorgeldorgsnisationen und Mainstreammedien sich die Demokratie und die Meinungsfreiheit zur Beute gemacht haben. Dabei hat sich ein politisch linksgrüner Kurs durchgesetzt.
    Natürlich ist dann auch das Geschrei groß, wenn eine neue Partei diese konsensgewohnte Gesinnungsdemokratie infrage stellt und die freie Diskusdion in den öffentlichen Diskurs wieder einführen möchte.

    Die Herrschaften haben nicht Angst um die Demokratie, sondern Angst vor der Demokratie.

    Das Bundesverfassungsgericht ist wohl schon heute nicht mehr politisch unabhängig. Sieht man sich die Richter von heute an, dann sind viele eben keine juristischen Kapazitäten und entstammen einer politischen Karriere. Dennoch stellt das BVG die Instanz der Gewaltenteilung dar, die die freifahrtgewohnte inksgrüne Politik ausbremsen kann. Von daher ist sicher nicht die AfD ein Problem
    Für die Unabhängigkeit des BVG, sondern die etablierten Parteien, die ja schon voll dabei sind, Gesetze zu verabschieden, welche dem kritischen Bürger einen justiziablen Maulkorb zu verpassen. Es ist auch die AfD die verbindliche Volksentscheide im GG verankern will. Warum wollen das die etablierten Parteien nicht? Das BVG soll quasi auch nur unter den etablierten politisch aufgeteilt werden, so gut man letztlich die gesamte Gewalteilung im Griff. Und auch der ÖRR hilft mit, dass das so wird.

  12. Das BVerfG muss erst einmal zusehen, dass es seinen massiv ramponierten Ruf wiederherstellt, nachdem es einige recht wirre und mainstreamkonforme Urteile gefällt hat (z.B. zum „dritten Geschlecht“ und zum „Klimaschutz“). Das Urteil des Zweiten Senats zur Umetikettierung von Corona-Geldern zu Klimaschutz-Milliarden, das der Ampel einen schönen Schlag versetzt hat, war ein erster Schritt, Vertrauen wiederherzustellen. Auch die Entscheidung in der Causa Reichelt gegen das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung knüpfte an frühere Entscheidungen des Gerichts an, die seinen einstmals guten Ruf begründeten. Die zunehmende Besetzung des Gerichts mit zuverlässigen Parteisoldaten zeigt die generelle Tendenz in unserem Land, die Justiz immer mehr zu politisieren und zum willigen Werkzeug der Exekutive umzugestalten. Hiervon gehen die größten Bedrohungen für unseren Rechtsstaat aus.

  13. „Die früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle und Hans-Jürgen Papier, wollen einen besseren Schutz von Grundgesetz und Verfassungsgericht: „Es ist dringend nötig, die Institution des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz weiter abzusichern“
    Hahaha…. ich lach mich schlapp !!!
    Tatsächlich geht es den Herrscherschaften wohl eher daraum, dass die „höchste“ Institution dieses Landes unbedingt unter der Kontrolle des Politbüros bleiben muss.
    Schutz des Grundgesetz?
    Wollen die mich auf den Arm nehmen?
    Dieses Grundgesetz, dass jeder Zeit durch Willkürmaßnahmen der Obrigkeit ausser Kraft gesetzt werden kann?
    Das ist doch inzwischen nicht mal mehr das Papier wert auf dem es geschrieben steht!
    Verfassungsgericht?
    Dieses Politbüro willfähriger Parteibuchsoldaten?
    Dank solcher Dummschwätzer ist die BRD ja gerade direkt auf den Weg in die DDR 2.0. Was immer mehr Bürger in Gesamtdeutschland ablehnen ist nicht die Demokratie, sondern diese Demokratiesimulation die Ihr aus diesem Land gemacht habt!
    Eine kurze Frage, waren die beiden o.a. Herren die Tage beim Luxusessen in Berlin eingeladen, oder worauf könnten solche Stellungnahmen noch beruhen?
    Würden diese Leute sowas wie Anstand besitzen, hätten sie besser geschwiegen. Aber Anstand ist sicher keine Vorraussetzung um in Karlsruhe u. Leipzig agieren zu können, mehr als Linientreue wird dort sicher nicht als Kompetenz erwartet.

  14. Die an sich sinnvolle Forderung hat nur einen gewaltigen Haken:

    Wenn JETZT diese Regelungen für das BVerfG festgelegt werden, bastelt sich das aktuelle Linksradikalenbündnis -oft fälschlich als ‚Regierung‘ bezeichnet- ihren dann nur noch Linksregierungszwecken dienenden ‚Bevölkerungsgerichtshof‘.
    Man schaue einfach mal in die Geschichtsbücher, wie das läuft.

    Dann ist der Ofen hier endgültig aus!

  15. Kohl hatte sich noch über das Verfassungsgericht geärgert, Merkel hat es sich Untertan gemacht.
    Mittlerweile sind alle Schamgrenzen gefallen, das Justizsystem mit handverlesenen Richtern als Herrschaftsinstrument zu nutzen – nicht nur in Deutschland.
    Es ist auch kein nationales Phänomen. Dasselbe Muster lässt sich in den Ländern des „collective West“ auf breiter Front beobachten.

    Parallel dazu läuft die Entmachtung der nationalen Regierungen zugunsten ausserstaatlicher globaler Akteure.

    Z.B. mit dem „Klimaurteil“ des BVerfG wird die WEF-Agenda des „Own nothing, be happy“ auf dem Klageweg unter Umgehung des gewählten Parlaments immer weiter verschärft. Gerade hat das Bundesverwaltungsgericht die Regierung dazu verdonnert, beim „Klimaschutz“ nachzubessern.
    In den Niederlanden wird die Wirtschaft über Nitratgrenzwerte kleingemacht. Es gibt sogar einen Nitratminister.

    Beamtete Richter exekutieren Massnahmen, an denen sich abwählbare Politiker nicht die Finger verbrennen wollen.

    Nicht zu vergessen die Rolle der Medien, die das ganze propagandistisch unterstützen.

    Irgendwie haut alles in dieselbe Kerbe:
    Das Parlament wird Schritt für Schritt entmachtet, ob durch linientreue Justiz, Migrationspakt oder künftig mit dem Pandemievertrag.
    Die Politisierung der Justiz ist nur ein Baustein der neuen Herrschaftsarchitektur im Sinne der Hochfinanz.
    Die Regierungen bekommen immer mehr Kontrolle über Justiz und Parlamente, überlassen aber grundlegende politische Weichenstellungen den globalen Organisationen der Hochfinanz.

    Es macht keinen Sinn, den Zustand der demokratischen Institutionen als Ergebnis nationaler Entwicklungen zu deuten. Schliesslich passiert das nicht zufällig gleichzeitig in allen sog. westlichen Ländern.

  16. Der wichtigste Punkt ist hier noch nicht einmal genannt: Die Verfassungsrichter selbst sollten sich an den Buchstaben des Gesetzes halten und dieses nicht frei interpretieren oder an den „Zeitgeist“ anpassen, wie Voßkuhle im Cicero Foyergespräch als seine Aufgabe ansah.

  17. Korrekt, Herr Goergen. Das Bundesverfassungsgericht muss der Verfügungsmasse der Parteien entzogen und direkt vom Souverän bestellt werden, dessen Schutz vor Willkür durch Legislative, Exekutive und durch Judikative es zu garantieren hat.

    Ebenso sind Staatsanwaltschaften, Ämter für Verfassungsschutz und der Geheimdienst aus der Hoheit der Exekutive zu entlassen und politisch unabhängig zu organisieren.

    Direktwahl des Bundespräsidenten, der Abgeordneten des Bundestages, des Bundeskanzlers, Amtszeitbegrenzungen und Überführung der verschränkten Gewaltenteilung in die korrekte Gewaltenteilung gehören auch noch dazu.
    Erst danach wird Deutschland eine Demokratie genannt werden können.

  18. Habeck: „Wir sind gekommen, um zu bleiben. Egal wie“.

  19. Das Prinzip der repräsentativen Demokratie hat sich zumindest oberhalb der kommunalen Ebene pervertiert. Parteipolitiker repräsentieren sich, um biographische Vorteile zu generieren. Die ominösen „Bürger“ repräsentieren sie jedoch nicht. Und könnte es eine wirkliche Gewaltenteilung geben, wäre die Forderung, sie herzustellen, deligitimierend und volksverhetzend.
    Richteramtsvergabe mittels Parteigeklüngel und letztendlich parteipolitisch gebundene Staatsanwaltschaften sind grundgesetzlich vorgesehene Realität. Soviel zur Demokratie.

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