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DER PODCAST AM MORGEN

Von der Einschränkung der Redefreiheit – TE-Wecker am 18. Mai 2024

18.05.2024

| Lesedauer: < 1 Minuten
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Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

Der Urteilsspruch des Landgerichts in Halle sorgte in dieser Woche für großes Aufsehen: Das Landgericht hatte den Thüringer AfD-Spitzenkandidaten Höcke zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Sein Vergehen: Bei einer Rede hatte er „Alles für Deutschland“ gesagt, eine verbotene Parole der SA.

Rechtswissenschaftler Ulrich Vosgerau ist einer der Anwälte, der Höcke vor Gericht juristisch vertreten hat. Im Gespräch mit dem TE-Wecker konstatiert Vosgerau eine bedenkliche rechtliche Entwicklung hinter diesem Urteil.

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17 Kommentare

  1. Nebenbemerkung zum „Reichsbanner SchwarzRotGold“, der SPD Organisation in der Weimarer Republik, deren Angehörige analog zur SA und der Roten Front (KPD) ebenfalls uniformiert auftraten und die die Parole „Alles für Deutschland“ verwendeten. Diese sozialdemokratische Organisation existiert nach wie vor und betreibt eine eigene Web-Seite.https://www.reichsbanner.de/reichsbanner-heute/
    Bezeichnend für den Bildungsstand der Hallenser Richter, dass ihnen dieser Umstand offensichtlich nicht geläufig ist, weder was die Historie der Weimarer Republik angeht noch was Gruppierungen innerhalb der SPD betrifft.

  2. Immerhin hat man es jetzt geschafft, den Spruch so richtig populär zu machen. Jeder hat den jetzt im Kopf und fragt sich, was daran das Gefährliche ist. Ich persönlich, bin da sogar auf Regierungslinie. Ich lehne es ab alles für dieses Land zu tun. Ich möchte weder all mein Geld an Lindner & Co abgeben oder den ÖRR damit mästen, noch möchte ich für dieses Land in den Krieg ziehen. Ich möchte auch nicht alles für die deutsche Klimarettung und Energiewende opfern. Niemand sollte meiner Meinung nach „alles“ für ein Land tun. Allerdings würde ich mir schon wünschen, dass deutsche Volksvertreter sich für die Interessen der deutschen Bürger und Wähler einsetzen. Würde eine deutsche Regierung dies überzeugend tun, bräuchte auch niemand über Höcke und die AFD reden. Es gibt auch keinen „Rechtsruck“ in Deutschland. Das ist nur pure Verzweiflung und der Mangel an anderen Alternativen. Eine Einheitspartei und Einheitsmeinung, kann nur mit totalitären Maßnahmen durchgesetzt werden. Das hatten die Bürger im Osten bereits. Deshalb feiert die AFD dort auch die größten Erfolge. Darüber, sollten die selbsternannten Demokraten mal nachdenken. Wahrscheinlich wissen sie es aber und halten uns nur zum Narren. Die Agenda von Rot-Grün und CDU lässt sich demokratisch einfach nicht umsetzen. Deshalb wird diese Republik Stück für Stück umgebaut. Es muss halt nur demokratisch aussehen. Auch das, kennen wir ja bereits.

  3. Klarer kann man es kaum darstellen, weshalb das Höcke-Urteil aus strafrechtlicher und grundgesetzlicher Sicht schlichtweg falsch ist.

    Ich kann diesen Podcast deshalb nur empfehlen. Vielen Dank sowohl dem Interviewer als auch dem RA Vosgerau!

    (Ich teile die Befürchtung, dass Deutschland Gefahr läuft, in kleinen Schrittchen zu einem Staat mit totalitären Merkmalen zu werden. Dieses Urteil ist nur einer der kleinen Schrittchen dazu.)

  4. Die Inschrift über dem Gerichtsgebäude in Halle:
    „Jedem das Seine“. „Ursprünglich die lateinische Redewendung Suum cuique (deutsch: Jedem das Seine im Sinne von Jedem nach seinem Verdienst)[1] ist seit antiken philosophischen Theorien der Moral und Politik ein für die Fassung von Begriffen des Rechts und der Gerechtigkeit.“
    Gleichzeitig die menschenabwertende Inschrift über dem KZ Buchenwald.
    Und jetzt? Etwa gleiches Recht für alle:
    Auch die einhundert Tagessätze „Strafe“ für Herrn Höcke sind kritisch. Ab 91 Tagessätzen ist man theoretisch vorbestraft NUR BEIM ERSTEN MAL NICHT:
    Ob ein zweiter Showprozess vorgesehen ist bei dem er wieder verurteilt wird und DAMIT VORBESTRAFT SEIN WIRD.

  5. Über das Urteil wurde ja von der FAZ versehentlich schon am Morgen des letzten Verhandlungstages in allen Einzelheiten berichtet, noch ehe die Verhandlung überhaupt begonnen hatte. Das Urteil stand also a priori fest; der Prozess war, wie man sagt, eine Farce, ein Schauprozess. Herrn Vosgerau als hellem Kopf wird nicht entgangen sein, dass er bloß eine Statistenrolle spielte. Wie frustrierend muss das sein?!

    • Herr Vosgerau ist ein heller Kopf. Er hat zwar die erste Runde gegen ein an den Haaren herbeigezogenes Urteil nicht gewonnen, was aber sicher nicht Herrn Vosgerau anzukreiden ist. Man wird sehen, wer zuletzt lacht oder jeder(s) blamiert sich auf seine Weise…

  6. Das Gericht stand unter politischem und zeitlichen Druck. Das Gericht hat deshalb gleich mehrere schwere Fehler begangen. Es hat sämtliche Beweisanträge der Beklagtenseite ohne Würdigung vom Tisch gewischt und auch viele genannte Zeugen nicht gehört. Es hat den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ missachtet und umgekehrt in „Im Zweifel gegen den Angeklagten.“ Ohne seine Beweisführung zu akzeptieren, zu werten und zu beachten. So kann man keinen ordentlichen, gerechten rechtsstaatlichen Prozess führen.
    In dubio pro reo: Der Zweifelsgrundsatz besagt, dass ein Angeklagter freizusprechen ist, wenn sich das Gericht nicht von seiner Schuld überzeugen konnte. Es ist ein Grundsatz des Beweisrechts, der aber erst greift, wenn bei „Würdigung aller verfügbaren Beweismittel“ kein Schuldnachweis möglich ist.
    Der Grundsatz „In dubio pro reo“ nutzt nichts und wird missachtet, wenn das Gericht von Anfang schon überzeugt wurde den Beklagten zu verurteilen. Der Angeklagte hatte somit keine Chance dem Urteil zu entgehen. So ein politischer Prozess, so ein politisch motiviertes Urteil darf in einem Rechtsstaat keinen Bestand haben. Vermutlich wird Revision eingelegt, aber ein neuer Prozess wird erst nach den Wahlen 2024 stattfinden.
    Mit diesem Urteil hat sich der Rechtssaat bis auf die Knochen blamiert und sich ein klassisches Eigentor geschossen.  

  7. Nun hat eine gewissen Frau Hummels genau diesen Spruch, für den Björn Höcke Geldstrafe zahlen soll, auch öffentlich getätigt.
    Der Alternative schreibt auf X: „Sehr geehrte Frau Hummels, ich werde Sie leider bei Staatsanwalt Brenzler in Halle anzeigen müssen. Nicht weil ich etwas gegen Sie habe, aber um die Absurdität des Urteils gegen mich zur Kenntlichkeit zu entstellen.“ https://x.com/BjoernHoecke/status/1791363130632630762
    Dann werden wir ja bald sehen, ob in Deutschland vor dem Gericht noch alle gleich sind?

  8. Darf man die Ausführungen von Herrn Vosgerau so verstehen: Einer vorverurteilten Partei wird von einem Gericht willkürlicherweise und ohne Prüfung Vorsatz unterstellt, um so die Vorurteile gegen die Partei zu festigen und als gerichtlich festgestellt zu deklarieren.

    Man fragt sich: Ging es hier um korrekte Rechtssprechung oder um die politisch erwünschte Außenwirkung eines Urteils gegen Höcke kurz vor der Europawahl.

    Und um neue Munition für die machthabenden Wirdemokraten, um die AfD mit markigen Worten und als gerichtlich festgestellt als Nazi-Partei verunglimpfen zu können.

    Das bisherige „gesichert rechtsextrem“, ein bis zum Erbrechen bei jeder unpassenden Gelegenheit verlautbarter Satz hat sich ja inzwischen so abgenutzt, dass er seine alarmistische Wirkung verfehlt und ins Leere geht.

  9. Par. 188 StGB: „eine im politischen Leben des Volkes stehende Person… sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren…politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene“ Das ist in meinen Augen doch auch ungenau. Wer bitte steht denn nicht im politischen Leben? Im politischen Leben steht bereits ein Kind, das auf Demos geschickt wird. Und wer bitte soll bewerten, ob eine „Beleidigung“ zu erheblichen Erschwerung beiträgt.
    Dass all diese Gesetze unkommentiert am MSM und am ÖRR verbeilaufen, ist ein Skandal. Aber da hocken halt fachlich unqualifizierte und ideologisch vorbereitete Haltungs-Hiwis und demnächst die KI, die das Wissen dieser Haltungs-Hiwis spiegelt.

  10. Vielen Dank, dass Sie auch das Verfahren an sich erläutert haben: Änderung des zuständigen Gerichts, Unterschied Revision und Berufung, Ermittlung von Tatsachen etc. Wegen der fachlichen Ausführungen super!
    Wer trägt denn eigentlich die Kosten?

  11. Die Unschuldsvermutung gehört zu den juristischen Grundsätzen – so weit geht die Rechtsbeugung in Buntschland. Wird man bald für „Guten Morgen!“ verurteilt, was vielleicht Speer täglich seinen Leuten sagte, was angeblich jeder in der Politik wissen muss?

  12. Bei allen Attacken gegen die AFD geht es zwischenzeitlich nur darum, sie mundtot zu machen. Anfangs wollte man sie noch inhaltlich stellen. Das lief dann schnell anders rum. Die AFD hat die Altparteien inhaltlich gestellt. Und das muss um jeden Preis verhindert werden. Und Justiz spielt mit. Der Bürger und Wähler sollte aber zwischenzeitlich das perfide Spiel erkannt haben.

    • Dabei beliefert Buntschland echte Neonazis mit Waffen – welche, die mit SA- und SS-Symbolen rumlaufen. Die AfD stellte kürzlich eine parlamentarische Anfrage dazu im Bundestag. Die Typen werden auch in Buntschland von der Bundeswehr trainiert – die sollen nur in dieser Zeit verbotene Symbole verstecken (was die oft nicht tun).

      • Ich frage mich auch, wie die in den Kliniken damit umgehen, wenn die so einen Tätowierten direkt aus dem Schützengraben auf Kosten der Deutschen gesetzlich Krankenversicherten wiederherzustellen aufgerufen sind?

      • Das erleben wir doch täglich in der Presse mit Foto, wo sich dann die Gutmenschen um den Patienten scharen. Und den Kliniken ist es recht, ihr Image zu heben; die Kosten dafür trägt der Kassenpatient.

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