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DER PODCAST AM MORGEN

Cum-Ex: Chefermittlerin verlässt Staatsdienst – TE-Wecker am 23. April 2024

23.04.2024

| Lesedauer: < 1 Minuten
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Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

Cum-Ex: Chefermittlerin im größten Steuerskandal verlässt Staatsdienst und geht zu grüner NGO ++ Wahlrechtsreform vor dem Bundesverfassungsgericht: CSU kämpft um Bundesbedeutung ++ Verfassungsschutz warnt vor islamistischen Influencern auf TikTok ++ Israel: Leiter Militärgeheimdienst tritt zurück ++ TE-Energiewende-Wetterbericht ++


TE wird 10 Jahre – feiern Sie mit uns am 15. Juni 2024 in Halle – alle weiteren Informationen zum Programm und Ticketkauf finden Sie hier: https://te.tckts.de/tickets/.

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11 Kommentare

  1. War zu erwarten. Die Prügel die man ihr zwischen die Beine warf, waren zu viel und zu groß. Das Gesocks schützt sich untereinander und scheut dabei weder Mühen, finanziellen Aufwand da ja vom Volk erpresst, noch Intriegen. ein Augiastall sondersgleichen, genannt Regierung.

  2. Weiterer „Fall“:
    „Nachdem die vom Robert Koch-Institut (RKI) beauftragte Anwaltskanzlei Raue am 18. März – dem Tag des Erscheinens des ersten Multipolar-Berichtes zu den Protokollen – eine Verschiebung des Termins zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme in Sachen der Multipolar-Klage zur Entschwärzung der Dokumente beantragt hatte, gab das Verwaltungsgericht Berlin diesem Antrag nun statt. Der ursprüngliche Termin am 6. Mai wurde aufgehoben.
    Die RKI-Anwälte hätten „glaubhaft gemacht“, dass sie „wegen Urlaubsabwesenheit“ und eines weiteren Termins verhindert seien und die Einarbeitung eines anderen Anwalts der 80-köpfigen Kanzlei „wegen des Umfangs und der Komplexität des Prozessstoffs nicht zumutbar“ sei, erklärte das Gericht gegenüber der Multipolar vertretenden Kanzlei Partsch & Partner. Es sei nun „beabsichtigt, die Sache im Zeitraum vom 1. bis 19. Juli 2024 zu terminieren“. Die RKI-Anwälte sollen dem Gericht bis zum 2. Mai mitteilen, wann sie in diesem Zeitraum verfügbar sind.“ schreiben sie auf multipolar.

  3. Zum Thema Wahlrechtsreform: selbstverständlich hat die Union die 3-Mandatsklausel NICHT „übersehen“, wie Herr Vosgerau meint. Nein, es geht letztlich nur um Zeitgewinn, den jetzigen (!!!) skandalösen Zustand weiter aufrecht zu erhalten. Schön mal dagegen klagen. Karlsruhe? Dauert mindestens drei Jahre. Merken Sie’s?
    Nein, diese Verbrecher werden diesen Skandal noch die nächsten 20 Jahre durchziehen. Bis der Laden hier endgültig in die Luft fliegt.

  4. Merkwürdig ist bei der Cum€x-Affäre, daß die jetzt zurückgetretene Staatanwältin sich eben für GRÜNE Politik „Klimakatastrophe & GRÜNE Finanzen“ ganz iS. des linksGRÜNEN Kartell einsetzen will, also gerade das verfilzte „Klima“Kartell, das ihr das Leben als SAin so schwer machten, und mit finanziellen Hütchenspielertricks agiert ->TE vom letzten Sonntag, wie das GRÜNE Kartell & Komplizen Reibach mit umweltgefährdenden WKA & PVs machen-

    • Die kennen sich wohl. Denn der grüne Führer der ngo „Gerhard Schick war 2015 als einer von zehn grünen Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg von Platz 4 über die Landesliste Baden-Württemberg in den Bundestag eingezogen.[4] In dieser Legislaturperiode war er Mitinitiator des Untersuchungsausschusses zu den Cum-Ex-Geschäften, der auf Bestreben der Grünen und Linken eingesetzt wurde.“ wiki

  5. Mit ihrer KlimaNGO hat die Frau bestimmt mehr Erfolg! Die Unterstützung dafür von Personen wie Limbach sollte ihr sicher sein! Eine Hand wäscht die andere!

  6. Na hoffentlich sind da nicht alle einem Irrglauben aufgesessen, daß in der Cum Ex-Affäre tatsächlich eine Aufklärung erfolgen sollte, denn das sieht ganz nach übereinstimmender Absprache aus, denn der Wechsel zu einem NGO-Verein und das ohne Schrammen, könnte den Verdacht erwecken, daß da ein Schauspiel erfolgte, wo man jetzt den Hauptdarteller auswechselt um dann mit einem noch übleren Format die Leute zu beglücken.

    Auch die Begründung ist doch sehr schwammig zu betrachten, denn wer sein Ziel verfolgt läß sich von niemand beirren und riskiert allenfalls einen Rauswurf und die ominösen reichen Verhältnisse, denen man angeblich nicht begegnen kann, weil deren Macht zu groß sei ist auch nicht überzeugend und sagen wir mal abschließen folgendes, da stinkt viel zum Himmel, was den angeblich Gejagten Luft verschaftt und so geht Politik in seiner schlimmsten Form und man sollte noch an die Richterin in Berlin denken, die auf andere Art und Weise entschwand und alles als völlig unbedenklich betrachtet wurde, wenn man sich in einer Bananenrepublik befindet.

    Im übrigen ist die verteidigende Aussage mit der Macht des Geldes ein indirekter Hinweis, wenn er stimmt, daß der Mafia in diesem Land nicht mehr beizukommen ist und das ist eine verheerende Erkenntnis und läßt Schlüsse darauf zu, daß daran mehr beteiligt sind, als man denkt.

  7. Tiktok ist bei Lichte betrachtet ein ganz wunderbares Medium. Anlass zu Zensur gibt es gar keinen. Wenn man einsieht, dass es nicht um die Umerziehung der extremistischen Muslime gehen kann, dann ergibt sich eine ganz einfache Strategie: wer dank Tiktok als Islamist auffällt, wird abgeschoben und setzt seinen Lebensweg mit allen guten Wünschen versehen in einem islamischen Land fort.

  8. Dass die Beendigung der Privilegierung der bayerischen Wähler, mit einer eigenen Partei im Bundestag Spezialinteressen mit besonderem Machtpotenzial, nämlich einer eigenen politischen „Marke“ durchsetzen zu können, verfassungswidrig sein soll, dass sollte Prof. Vosgerau dann vielleicht doch einmal näher begründen. Der Wegfall der Grundmandatsklausel ist auch wenig problematisch. Die Nichtzuerkennung von „Direktmandaten“, die mit relativer Mehrheit gewonnen wurden, ist ebenfalls nicht so problematisch, wie es die Anhänger des Mehrheitswahlsystems immer suggerieren. Es gibt eigentlich nur zwei Knackpunkte im deutschen Wahlrecht: 1) Warum sind Listenverbindungen auf Bundesebene verboten? 2) Und warum gibt es bei den Direktmandaten keine Stichwahl?

  9. Zu Wahlrecht scheint mir immer noch plausibel, dass drei, sogenannte Direktmandate nicht die 5%-Klausel bedeutungslos machen sollten. Die sogenannten Direktmandate sind keine Mandate, die mit einer absoluten Mehrheit im Wahlkreis erreicht werden, sondern nur mit einer relativen. D.h., dass auch nur 20-30% der Wahlkreisstimmen reichen können, um im Vergleich zu den anderen Parteien, die im Wahlkreis angetreten sind, den größten Anteil zu haben. Es gibt keinen überzeugenden Grund der CSU bundespolitisch eine Extrawurst zu braten. Wenn sie mit der CDU formal fusionieren würde, und in Bayern als CDU/CSU-Landesverband, mit deutlich regionalpolitisch-weiß-blauem Akzent antritt, und wie gehabt gewählt wird, dann ändert sich an der Repräsentanz im BT nichts. Die sogenannte Eigenständigkeit der CSU im BT, in Koalitionsausschüssen, und in CDU-geführten Regierungen war ohnedies sehr weitgehend eine Farce.

  10. Das Land scheint im Dornrösschenschlaf. Die Regierung organisiert Demos der Staatsbediensteten gegen die Opposition (wie in der DDR) und der deutsche Michel wählt daraufhin brav angeblich nicht mehr so oft die AFD. Plötzlich werden 2 neue Parteien gegründet um die AFD Wähler zu spalten. Wagenknecht redet als überzeugte Kommunistin von Abschiebungen. Wer soll denn das glauben?

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