Das Bundesverfassungsgericht wird aktuell von den etablierten Parteien wie eine „heilige Kuh“ behandelt. Wenn man einmal etwas hinter die Kulissen schaut, ist auch beim Bundesverfassungsgericht nicht mehr „alles Gold, was glänzt“. In den letzten Jahren ist einiges bei dem Gericht in eine erhebliche Schieflage geraten. Das Bundesverfassungsgericht betätigt sich in den letzten Jahren immer weniger als ein echtes Gericht und immer mehr als eine politische Institution.
Das fragwürdige Klimaurteil legt Deutschland lahm
Ein berüchtigtes Beispiel hierfür ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20 und 1 BvR 78/20. Dabei handelt es sich um den Beschluss über die Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz. Im Rahmen dieses Beschlusses brach das Bundesverfassungsgericht mit wesentlichen Teilen seiner gesamten bisherigen Rechtsprechung, u.a. mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, und stellte, was eine Ungeheuerlichkeit ist, die Grundrechte quasi unter einen Klimavorbehalt nach Art. 20a Grundgesetz, dass also die Grundrechte der heute Lebenden zum Schutz des Klimas eingeschränkt werden dürften. Dabei war das Gericht besonders „kreativ“ und erfand neue Rechtsinstitute, die es nach unserer Rechtsordnung überhaupt nicht gibt, etwa dass die heute noch gar nicht Geborenen eigene Rechte haben könnten, wenn ab 2030 nicht genug für den Klimaschutz getan werde, oder dass man mit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz klagen könne.
Alle diese Dinge waren nicht nur „neu“, sondern gemessen an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schlicht und einfach falsch.
Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Das Gericht stellte in dem Beschluss ausdrücklich fest, dass Deutschland bei den CO2-Emissionen weltweit nur für etwa 2 Prozent aller Emissionen verantwortlich ist. Selbst wenn Deutschland also absolut CO2-neutral wird und überhaupt kein CO2 mehr emittiert, ändert sich am Weltklima gar nichts. Bei einer solchen Relation kann niemand behaupten, es wäre noch verhältnismäßig, die deutsche Wirtschaft zu zerstören (z.B. durch ein Verbot der Kohlekraftwerke und damit einhergehend eine Zerstörung der deutschen Energiewirtschaft oder durch ein Verbot des Verbrennungsmotors und damit einhergehend eine Zerstörung der deutschen Autoindustrie). Aber mit dieser Kleinigkeit, dass die deutsche Wirtschaft mit solchen völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen erdrosselt und der Wohlstand in Deutschland vernichtet wird, beschäftigte sich das Gericht nicht mit einem einzigen Wort.
Der Weltgeist als Kläger in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung auch mit dem anerkannten Prinzip der Rechtsträgerschaft. Nach deutscher Rechtsordnung können, abgesehen von juristischen Personen, im Bereich der natürlichen Personen nur bereits lebende Menschen eigene Rechte haben bzw. maximal ein bereits gezeugter Mensch (Nasciturus), der im Mutterleib heranwächst (vgl. § 1923 Abs. 2 BGB). Nach unserer Rechtsordnung haben aber Menschen, die noch überhaupt nicht leben, sondern vielleicht eines fernen Tages gezeugt oder geboren werden könnten, keine Rechte. Auch mit diesem Prinzip brach das Gericht in der Entscheidung, indem es – zumindest sinngemäß – zukünftigen Generationen, die noch gar nicht gezeugt oder geboren sind, eigene Rechte im Bereich des Klimaschutzes zubilligte.
Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung auch mit seiner jahrzehntelangen und bewährten Grundrechtsdogmatik. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konnten die Grundrechte der heute Lebenden nur im Rahmen der Grundrechtsdogmatik eingeschränkt werden, also die Grundrechte mit einfachem Gesetzesvorbehalt durch ein einfaches Gesetz, die Grundrechte mit dem qualifizierten Gesetzesvorbehalt nur durch ein entsprechend qualifiziertes Gesetz und die nach dem Wortlaut uneingeschränkten Grundrechte nur durch andere Grundrechte oder durch die für die Existenz von Staat und Gesellschaft zwingend notwendigen Regelungen im Rahmen der sogenannten praktischen Konkordanz.
Nach bisheriger – und zutreffender – Rechtsprechung war Art. 20a GG lediglich ein Staatsziel, das der Gesetzgeber zwar berücksichtigen sollte, das aber niemals zur Einschränkung von Grundrechten herangezogen werden konnte. In der Entscheidung vom 24.03.2021 wurde plötzlich Art. 20a GG als Rechtsgrundlage herangezogen, um selbst Grundrechte einzuschränken.
Und schließlich brach das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 24.03.2021 auch mit dem Prinzip der Subsidiarität. In seiner gesamten Bestehens-Zeit seit seiner Gründung 1951 hatte das Gericht beinahe noch nie eine Verfassungsbeschwerde gegen ein formelles Gesetz zugelassen, da nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz der einzelne Bürger, der eine Verfassungsbeschwerde erhebt, zunächst den Rechtsweg ausschöpfen muss, ehe er das Bundesverfassungsgericht anrufen kann. In diesem Fall konnten auf einmal natürliche Personen unmittelbar gegen ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz Verfassungsbeschwerde erheben.
Als Beobachter fragt man sich daher, wie es zu einer solchen, wenig überzeugenden Überraschungsentscheidung, die mit einer Vielzahl elementarer Prinzipien brach, kommen konnte?
Die Befangenheit der Berichterstatterin
Das hängt wahrscheinlich maßgeblich mit der damaligen Berichterstatterin zusammen, die für das Verfahren zuständig war. Bei Kollegialgerichten, also Kammern und Senaten, die mit mehreren Richtern besetzt sind, gibt es immer einen Vorsitzenden, der die Verhandlung leitet und das Urteil verkündet, sowie einen Berichterstatter, der die Sache fachlich vorbereitet, der in der Beratung des Gerichts zuerst seine Ausführungen macht, oft verbunden mit einem schriftlichen Entscheidungsvorschlag, dem sogenannten Votum, und der, wenn das Urteil beraten und verkündet wurde, das schriftliche Urteil im Wesentlichen verfasst.
Die Berichterstatterin der damaligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war Frau Prof. Dr. Gabriele Britz. Frau Britz war, was sie sorgfältig verheimlichte, verheiratet mit Dr. Bastian Bergerhoff.
Dr. Bergerhoff war kein „Nobody“, sondern ein bekannter Politiker der Grünen in Frankfurt am Main. Er war u.a. Vorstandssprecher der Grünen in Frankfurt a.M., Schatzmeister und Beisitzer im Landesvorstand des Landesverbandes der Grünen in Hessen und Spitzenkandidat der Grünen im Wahlkampf anlässlich der Kommunalwahl in Hessen am 14.03.2021. Von der Frankfurter Neuen Presse wurde er in einem Beitrag vom 19.05.2021 als „heimlicher Herrscher der Grünen“ in Frankfurt bezeichnet.
Dr. Bergerhoff veröffentlichte mit Datum vom 29.12.2020 – also relativ genau vier Monate vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 – ein Positionspapier mit dem Titel „2021 – Jahr des Wandels“.
In dem Positionspapier vom 29.12.2020 führte Dr. Bergerhoff aus,
- dass das verbleibende sogenannte CO2-Budget für Deutschland ab 2020 vom Sachverständigenrat für Umweltfragen auf 6,7 Milliarden Tonnen geschätzt werde,
- dass Deutschland noch 8 Jahre und 4 Monate Zeit habe, bis das Budget aufgebraucht sei,
- dass es allerhöchste Zeit sei, die Dinge „grundlegend“ zu ändern.
Genau diese Aussagen tauchten auch vier Monate später völlig „zufällig“ im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 auf.
In dem Beschluss heißt es,
- gemäß dem Sachverständigenrat betrage das ab 2020 verbleibende konkrete nationale Restbudget 6,7 Gigatonnen
- das Restbudget Deutschlands sei bis 2030 weitgehend aufgezehrt.
Der genannte Zeitraum beträgt, gemessen vom Datum des Beschlusses an (24.03.2021), gut 8 Jahre und 9 Monate - „Soll die derzeitige Lebensweise einschließlich so verbreiteter oder sogar alltäglicher Verhaltensweisen wie der Errichtung und Nutzung neuer Bauten und dem Tragen von Kleidung klimaneutral sein, sind demnach „grundlegende“ Einschränkungen und Umstellungen von Produktionsprozessen, Nutzungen und alltäglichem Verhalten erforderlich“.
Der Beschluss vom 24.03.2021, dessen Berichterstatterin Frau Britz war, war auch ansonsten inhaltlich von bemerkenswerter Einseitigkeit geprägt. Der Beschluss stellte selbst fest, dass die Quantifizierung des Restbudgets ziemlich unsicher ist. Gleichwohl legte das Gericht dieses Restbudget seiner Entscheidung zugrunde und knüpfte daran erhebliche Rechtsfolgen. Unter Randnummer 229 heißt es: „Obwohl die konkrete Quantifizierung des Restbudgets durch den Sachverständigenrat nicht unerhebliche Unsicherheiten enthält, müssen ihm die gesetzlichen Reduktionsmaßgaben Rechnung tragen“.
Sehr einseitig war auch die naturwissenschaftliche Bewertung der aktuell zu beobachtenden Klima-Erwärmung. In dem Beschluss heißt es, die derzeit zu beobachtende Erderwärmung beruhe nach „nahezu einhelliger“ wissenschaftlicher Ansicht im Wesentlichen auf der durch anthropogene Emissionen hervorgerufenen Veränderung des Stoffhaushaltes der Atmosphäre. Es drohe eine Klimakatastrophe. Diese Aussage war einseitig und falsch. Es ist in der Wissenschaft durchaus umstritten, ob die jetzige Erderwärmung allein durch das menschgemachte CO2 verursacht wird, oder ob das nur zu einem geringen Anteil der Fall ist und die jetzige Erwärmung auch andere, natürliche Ursachen hat.
Es gibt namhafte Wissenschaftler, die erhebliche Zweifel an der alleinigen Verursachung durch anthropogenes CO2 haben und die auch nicht an eine bevorstehende Klimakatastrophe glauben. Beispielsweise bezeichnet John Francis Clauser, der 2022 den Nobelpreis für Physik bekam, das derzeitige Klima-Narrativ als „gefährliche Korruption der Wissenschaft“. Auch der Chef des Weltklimarates IPCC, Jim Skea, hält den derzeitigen Klimawandel für keine existenzielle Bedrohung der Menschheit.
Wenn in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 behauptet wurde, die Ursache der jetzigen Erderwärmung sei „nach nahezu einhelliger wissenschaftlicher Meinung“ geklärt, mag das zwar grüne Parteipolitik sein. Mit einer unvoreingenommenen Suche nach der Wahrheit durch ein neutrales Gericht hatte das aber nichts mehr zu tun.
Schon die Formulierung „nach nahezu einhelliger Meinung“ verrät, dass jemand, der so etwas als Argument benutzt, von Naturwissenschaft wenig Ahnung hat. Denn es handelt sich dabei lediglich um eine quantitative Bewertung, nach dem alten Prinzip des Herdentriebs: „Wenn es die meisten so machen, wird es schon richtig sein.“ Wenn jemand eine solche Mehrheitsmeinung zum Maßstab der Wissenschaft macht, verabschiedet er sich von allen Errungenschaften der Aufklärung und begibt sich zurück ins Mittelalter. Würden Sie, liebe Leserin, lieber Leser, die Frage, ob die Erde eine Kugel oder eine Scheibe ist, ernsthaft von der Meinung der Mehrheit abhängig machen wollen?
Jeder auch nur durchschnittlich Gebildete weiß, dass sich die Naturwissenschaft, selbst in wichtigen Fragen, in der Vergangenheit teilweise kolossal geirrt hat, auch in ihrer „nahezu einhelligen Meinung“: Wenn es nach der nahezu einhelligen Meinung der Wissenschaftler gegangen wäre, würde sich die Sonne noch immer um die Erde drehen. Bekanntlich waren Kopernikus und Galilei absolute Außenseiter und wurden von der „gesamten Wissenschaft“ und von der katholischen Kirche bekämpft. Galilei musste seine Thesen sogar widerrufen, um nicht auf dem Scheiterhaufen zu landen.
Wenn Sie, liebe Leserin und lieber Leser, meinen, dass ein solches Geschehen einer längst vergangenen Epoche angehört, irren Sie sich. Auch in der Moderne gibt es diesen Herdentrieb und auch in der modernen Zeit wird ein Außenseiter von „der nahezu einhelligen Meinung in der Wissenschaft“ – wer immer das auch ist – gerne abgestempelt und diskriminiert.
Beispielsweise wurde Einstein mit seiner speziellen Relativitätstheorie von der „nahezu einhelligen Meinung in der Wissenschaft“ bekämpft oder belächelt. Heute kämpft niemand mehr gegen Einsteins Relativitätstheorie oder würde sie belächeln.
Aber dieses Wesen der Wissenschaft, dass sie leider unsicher ist und dass eine bloß quantitative Mehrheit nichts, aber auch gar nichts über die Richtigkeit einer wissenschaftlichen These aussagt, war Frau Britz und den übrigen Bundesverfassungsrichtern, die den Beschluss vom 24.03.2021 unterschrieben, anscheinend unbekannt. Die naturwissenschaftliche Kompetenz der Entscheidung bewegt sich ungefähr auf Mittelalter-Niveau. Wenn Sie weitere fachliche Fehler der Entscheidung kennenlernen möchten, kann ich Ihnen das Buch „Unanfechtbar?“ von Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning zur Lektüre empfehlen.
Wie kann das bei so hoch dotierten Richtern passieren, bei dem höchsten Gericht unseres Landes?
Der Ehemann als heimlicher Richter?
Hier drängt sich der böse Schein auf, dass Frau Britz den Entwurf des Beschlusses wohl mehr mit ihrem Ehemann, einem kommunalen Spitzenpolitiker der Grünen in Frankfurt am Main, besprochen hat als mit Fachleuten oder mit ihren Richterkollegen im Senat. Anders ist es kaum zu erklären, dass das Gericht bei seiner naturwissenschaftlichen Begründung dermaßen scheiterte und sich ernsthaft anmaßte, sämtliche Mechanismen des Klimas der Welt durchdrungen zu haben.
Dieser „böse Schein“ ist nicht nur naturwissenschaftlich, sondern auch juristisch ziemlich kritisch zu betrachten. Ein Richter, der entscheiden soll, muss in einem Rechtsstaat unvoreingenommen, unabhängig und neutral an einen Fall herangehen, ehe er eine Entscheidung trifft. Wenn er eine solche innere Haltung nicht hat, sondern voreingenommen, abhängig oder parteilich ist, ist er „befangen“ und darf nicht entscheiden. Die sogenannte Befangenheit ist in Deutschland seit über 100 Jahren für die Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der ZPO und der StPO geregelt. Dabei kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob ein Richter tatsächlich befangen ist, sondern allein darauf, ob ein unbeteiligter Dritter berechtigte Zweifel daran haben kann, ob der Richter unvoreingenommen, unabhängig und neutral ist. Es genügt bereits die Besorgnis der Befangenheit, um ihn von einer Entscheidung auszuschließen.
Im Rahmen dieses Befangenheitsrechts gibt es, ebenfalls seit über 100 Jahren, die so genannte Selbstanzeige des Richters (§ 30 StPO bzw. § 48 ZPO). Danach soll ein Richter, auch wenn er nicht von einer Partei als befangen abgelehnt wurde, „von einem Verhältnis Anzeige machen, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte“. Diese sogenannte Selbstanzeige steht nicht im Belieben des Richters. Vielmehr ist es die Dienstpflicht eines Richters, eine solche Anzeige von Umständen zu machen, die u.U. seine Ablehnung rechtfertigen könnten. Alle diese Rechtgrundsätze gelten auch für die Richter am Bundesverfassungsgericht.
Die Ablehnung von Richtern am Bundesverfassungsgericht wegen der Besorgnis der Befangenheit ist in § 19 BVerfGG geregelt. Es kommt bei dieser Vorschrift, ebenso wie nach der StPO und der ZPO, nicht darauf an, ob der Richter wirklich parteilich oder befangen ist, sondern darauf, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an seiner Unvoreingenommenheit und seiner objektiven Einstellung zu zweifeln (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.03.1966, Az. 2 BvF 1/65).
Bei den Richtern am Bundesverfassungsgericht gibt es ebenfalls die sogenannte Selbstanzeige (§ 19 Abs. 3 BVerfGG). Und auch bei den Richtern am Bundesverfassungsgericht steht eine solche Selbstanzeige nicht im Belieben des Richters. Vielmehr ist es auch für einen Richter am Bundesverfassungsgericht eine Dienstpflicht, eine solche Anzeige von Umständen zu machen, die u.U. seine Ablehnung rechtfertigen könnten.
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu einmal ausgeführt: „Die Weigerung, sich selbst für befangen zu erklären, obwohl ein Fall der Befangenheit im Sinne des Gesetzes eindeutig vorliegt, wäre eine grobe Pflichtverletzung im Amt“ (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.10.1977, Az. 2 BvL 10/75).
Im Fall von Frau Britz lag eine solche Besorgnis der Befangenheit vor. Wie bereits erwähnt, kommt es nicht darauf an, ob sie tatsächlich befangen war. Vielmehr ist die Besorgnis der Befangenheit bereits dann begründet, wenn Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung eines Richters zu zweifeln (s.o.).
Wenn eine Richterin mit einem bekannten grünen Politiker, der völlig einseitig grüne Klimapolitik und grüne Klimaziele vertritt, verheiratet ist, und wenn genau diese Richterin über ein Klimaschutzgesetz entscheiden soll, besteht bei vernünftiger Würdigung eines unbeteiligten Dritten zumindest Anlass, an ihrer Unvoreingenommenheit zu zweifeln. Die Besorgnis der Befangenheit lag offensichtlich vor.
Frau Britz hätte also die Dienstpflicht gehabt, von ihrer Ehe mit Dr. Bastian Bergerhoff und von seinen politischen Klimazielen Anzeige zu machen. Das hat sie nicht getan. Sie hat diesen Umstand verschwiegen und den Fall ganz in ihrem Sinne – oder sollte man besser sagen im Sinne ihres Ehemannes? – entschieden.
Bei einem gewöhnlichen Richter würde, wenn so etwas herauskäme, ein Disziplinarverfahren oder sogar ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung eingeleitet werden. Das ist hier nicht geschehen. Aber vielleicht gelten ja für die Richter am Bundesverfassungsgericht – trotz der eindeutigen Rechtslage – andere Maßstäbe als für gewöhnliche Richter. Anscheinend ist es völlig legitim – von Staat und Gesellschaft wurde dieses Theater jedenfalls stillschweigend geduldet, ohne dass etwas passiert wäre – wenn am Bundesverfassungsgericht auch Richter entscheiden, bei denen erkennbar die Besorgnis der Befangenheit besteht.
Es gibt sehr viel zu tun für die AfD.Die Bevölkerung muß flächendeckend auf die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen hingewiesen werden.
Die Tatsache, daß mit dem Bundesverfassungsgericht, die letzte Bastion gegen ideologische Gesetze gefallen ist, beweist den Weg hin zu einem totalitären Staat. Mit dem Urteil des BVG zur Klimareligion sind den Öko-Sozialisten Tür und Tor geöffnet!!
Vor einigen Jahren war vieles noch anders, Schlagzeilen wie
Union kritisiert Bundesverfassungsgericht:“Karlsruhe ist nicht der bessere Gesetzgeber“
https://www.sueddeutsche.de/politik/union-kritisiert-bundesverfassungsgericht-karlsruhe-ist-nicht-der-bessere-gesetzgeber-1.2441625
wird man heute nicht mehr lesen.
Die christliche „Opposition“ scheint mit allem einverstanden zu sein.
Aus Sorge vor radikalen Parteien fordert Merz Gesetz zum Schutz des Verfassungsgerichts. Die Schieflage des Gerichts, wie im Beitrag beschrieben, scheint keine Rolle zu spielen.
Die ganze Politik scheint nur noch aus dem Kampf gegen Rechts zu bestehen.
Alles, was rechts von links ist, ist gesichert rechtsradikal/rechtsextrem.
Die christliche „Opposition“ hat sich für links entschieden.
FJS würde sich umdrehen.
Vor allem hat sich die CDU gegen die Bevölkerung entschieden.Der Klimawahn des BVG Urteils führt zwangweise zur Zerstörung der Lebensgrundlagen der Bevölkerung.Die Bevölkerung hat das noch gar nicht begriffen.
Danke auch, dass Sie das Urteil und die Grundlagen, die eigentlich gültig sind, zu Beginn des Artikels erläutern. Ja, unser höchstes Gericht hat mit diesem Urteil die Axt angelegt an unseren – und unseren meint nicht die Gesellschaft, sondern jeden Einzelnen von uns – Schutzwall vor dem Staat.
Befangenheit: Nach SEC Regeln müssen Bilanzprüfer unabhängig sein. Das verlangt, dass auch der Ehegatte nicht im Unternehmen investiert sein darf, für das der Prüfer zuständig ist. Ist der Ehegatte investiert, muss der Prüfer den Auftrag ablehnen. Verschweigt ein Prüfer eine solche Investition, ist das kein Gentleman-Delikt. Unsere lasche Auffassung, gerade auch was unser höchstes Gericht angeht, ist in meinen Augen unterirdisch.
Herr Haldenwang zeigt mit seinen Worten, wie der Verfassungsschutz tickt und das BVerfGE zeigt mit diesem Urteil, wie es tickt.
Danke (besonders!) für diesen Beitrag!!!
Er bestätigt – wieder einmal – was einem als juristischem Laien schön schwante. Unser oberstes Gericht ist inzwischen zum Teil des „Machtapparates“ geworden den es kontrollieren sollte. –
Mein Facit:
Ohne das Recht ist Alles ein Nichts.
Das Ganze ist ungeheuerlich. Was ist solch ein Gericht noch wert?
Was hindert die verbliebenen, rechtschaffenen Richter daran, dieses Gesetz rückgängig zu machen oder gibt es davon keine mehr?
Es wird einem echt Angst und Bange, wenn man sieht, wie sehr Deutschland zum Schurkenstaat mutiert.
“Was hindert die verbliebenen, rechtschaffenen Richter daran, dieses Gesetz rückgängig zu machen?“
Antwort: Sie haben aktuell keine Mehrheit im Parlament.
Den „Klimanotstand“ rufen nur Städte aus, die keine anderen Probleme haben. Das darf man bei der Verteilung von Steuern berücksichtigen.
Das ganze CO2 und Klima-Narrativ besteht nur solange man einfachste Naturgesetze und Fakten ignoriert. So beispielsweise:
6,7 Milliarden Tonnen CO2 sind nichts. Das CO2 allein in unserer Atmosphäre betragt ca. 3000 Milliarden Tonnen.Und dann möchte ich wissen, wie die grüne Berechnung auf die 6.7 Mia Tonnen kommt. Ich sah nämlich noch nie eine ehrliche, zutreffende Zahl von grüner Seite.
Messwerte bestätigen jedenfalls, daß der CO2-Gehalt 1827 und 2024 jeweils ca. 400 ppm war und ist. Neutrale Messwerte, nicht grüne Schätzungen oder Messungen neben Vulkanen die bekanntlich Riesenmengen CO2 ausspucken.
Es gibt viele CO2-Kreisläufe. Der weitaus wichtigste ist die Temperatur-Abhängigkeit der Gaslöslichkeit im Wasser. Was eigentlich Stoff der 7.Klasse ist. Es wird durch viele Untersuchungen stets bewiesen, das der CO2-Gehalt im Laufe der Jahrtausende schwankte und der Ozeantemperatur folgte, also nicht vorauseilt!
Links mit ausführlicherer Darstellung dazu hier:
https://polpro.de/mm19.php#kl7
https://polpro.de/notes.php#037
https://polpro.de/notes.php#062 aber auch noch viele andere!
Was nun? Macht irgendjemand wenigstens eine Dienstaufsichtsbeschwerde über diese Fakten- und Naturgesetz-verfälschende Berichterstatterin?
Und nun? Die Göttin des Klimas hat gesprochen und alle müssen sich unterwerfen. Es ist ja schön und gut, wenn man in seinem eigenen Rechtsempfinden bestärkt wird, es ändert allerdings nichts an den bestehenden Fakten. Gerade in der Justiz, müsste so ein Vorgang doch einen gewaltigen Tsunami auslösen. In der Realität passiert allerdings nichts.
Deutschland braucht nicht nur schnellsten ein neue Regierung ohne die Altparteien, sondern auch dringend ein unabhängiges Bundesverfassungsgericht.
Statt Recht zu sprechen wird Unrecht zur Verbindlichkeit gemacht.
Das ist in etwa so wie „eine Demokratie“ in der der Bürger unter den von „Parteien“ (Lobbyvereinigungen, oft in eigener Sache) ausgesuchten Kandidaten auswählen darf.
„Nehmen Sie den abhängigen Politiker A oder doch lieber den abhängigen Politiker B ?
Hat was von einer Hydra. Angebliche Vielfalt „an Köpfen“ aber nur ein Korpus, der dann immer „gewählt“ ist.
Wo bitte gibt es noch eine Instanz, die nicht politisch beeinflußt wird?!
Hier leistet die öko-sozialistische Politik ganze Arbeit.
Man darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts politische Richter sind, die vom Bundestag eingesetzt werden. Sie sind also von vornherein nicht unabhängig. So konnte z.B. in Mecklenburg-Vorpommern eine ehemalige SED-Politikerin in das Amt eines Verfassungsrichters kommen, obwohl sie sich zu DDR-Zeiten schwere Straftaten geleistet hat. Inzwischen steht sie selbst vor dem jüngsten Gericht. Auch ein Herr Harbarth ist aus moralischer Sicht eine Katastrophe für das Amt, was man an seinen Merkel-gefälligen Urteilen ablesen kann.
Dank dieses furchtbaren, aber in seiner Untauglichkeit noch ausbaufähigen, Inthronisationsverfahrens könnte uns sogar eines Tages eine Bundesverfassungsrichterin namens Ricarda Lang drohen. Immerhin hat sie länger Jura studiert als die meisten aktuellen Verfassungsrichter …
Zitat:Alle diese Rechtgrundsätze gelten auch für die Richter am Bundesverfassungsgericht.Zitatende
man muß angesichts der mit der hirarchischen Höhe auch steigenden Obliegenheiten zu Präzision, Gewissenhaftigkeit und Wahrhaftigkeit steigende Anforderungen kennzeichnen, das insbesondere am höchsten gericht, dem Verfassungsgericht für die dort Tätigen auch ganz besondere Sorgfalts-, Anzeige- und Präzisionsobliegenheiten bestehen, die sozusagen das Maximum des zu Erfüllenden bedeuten, vorliegen. Dort sind ja keinerlei einfache Amtsrichter, denen auch einmal ein Fehlurteil verziehen und von der nächsten Instanz berichtigt werden kann tätig, denn danach gibt es ja keine Instanz mehr. Steigerungsunfähig nennt man die Verhältnisse aus sämtlichen pflichten des rechts, dem diese Richter unterliegen und in diesem Ansatz von Verhältnismäßigkeit gewinnt der Vorgang auch eine ganz besondere Bedeutung. Fehler? Die dürfen dort jedenfalls niemals geschehen und ideologische Korrumpierung erst recht nicht.
Es müssten wenigstens physikalische Fakten berücksichtigt werden. Tatsächlich wird aber das wissenschaftliche Niveau von indianischen Regentänzen angewendet.
Das jüngste Urteil des BVerfG zur Schuldenproblematik ist ganz offensichtlich der Versuch des Zweiten Senats, den irrsinnige Klimaschutz-Beschluss vergessen zu machen. Man hat zumindest im Zweiten Senat erkannt, in welch verstiegener Form der Erste Senat hinsichtlich der Klimaschutzproblematik über das Ziel hinausgeschossen ist. Die wahnwitzige Rechtsprechung betreffend die herbeihalluzinierte Klimakatastrophe kann für das Höchste Gericht des Landes eines Tages zu einem Bumerang werden. Es wird in absehbarer Zukunft Bundesregierungen geben, die diese unwissenschaftlichen Maximalforderungen aus einer übergeschnappten Rechtsprechung schlicht und einfach ignorieren müssen, um den Staatsbankrott abzuwenden. Dem Ersten Senat des BVerfG wird seine weltfremde, einseitige und zum Teil lächerliche Rechtsprechung um die Ohren fliegen. Niemand wird die höchste Instanz im Land noch ernst nehmen, wenn bekannt wird, wie verstiegen dieses Klima-Urteil wirklich ist, misst man es an den Realitäten. Was dies für unseren Rechtsstaat bedeuten kann – wenn man denn immer noch glaubt, wir lebten in einem – wird sich herausstellen, wenn das „Weltrettungsurteil“ einfach ignoriert werden muss, um großes reales und unmittelbar wirkendes Unheil zu verhindern.
Eine Richterin? Das ist keine Überraschung. Endlich schreiben Frauen Geschichte, eine mehr als fragwürdige allerdings.
Bis zur C Krise hatte ich das Bundesverfassungsgericht immer für „unabhängig“ gehalten. Es ist offensichtlich nichts anderes als ein weiteres politisches Instrument. Hier wäre, wie in den USA der Ansatz Richter und Richterinnen vom Bürger auf Zeit wählen zu lassen.
Das Konstrukt des Verfassungsgerichts ist zutiefst undemokratisch. Wenn die Mehrheit entscheidet, kann ein Gremium von 8 Leuten eine solche Entscheidung nicht verwerfen. Und das sage ich auch im Hinblick auf Argumente wie das, daß dann die Todesstrafe wieder eingeführt würde. Wäre jedenfalls nicht schlimmer als die jetzige Rechtssprechung des Verfassungsgerichts, alles dem Klimaschutz unterzuordnen. Klimaschutz tötet durch Verarmung.
Der Satz „Klimaschutz tötet durch Verarmung“ mag überspitzt sein,
Trifft aber den KERN der Sache exakt.
Vielen Dank an den Gastautor für diesen aufschlussreichen Artikel. Ich hatte mich sehr über dieses Urteil gewundert, jetzt wundert mich nichts mehr. Ein richtiges Aha-Erlebnis!
Ich hoffe, dass nun der nächste Schritt auch kommt, die Befangenheitsanzeige und eine Klage gegen dieses Urteil seitens der Opposition, die diesen Klimawahnsinn ablehnt.
Das einzige was mich besorgt, ist die Tatsache, dass man diesen Artikel in einiger Zeit verwenden wird, um damit die „Delegitimierung des Staates und seiner Institutionen“ zu beweisen und TE auf den Index zu setzen.
Machen Sie weiter! Wir sind in einem Kulturkampf sondergleichen und müssen unsere Bundesrepublik gegen diese Menschenfeinde verteidigen!!!
Kein Wunder, wenn da eine anzunehmende Befangenheit eingetreten ist, wenn man sich regelmäßig an höchstem Orte trifft, was auch eine Einmaligkeit darstellt, denn das war völlig unüblich in früheren Jahrzehnten und läßt den Schluß zu, daß es sich nicht um Höfllchkeiten handelt, sondern um Interessensaustausch.
Das hat nichts mehr mit Gewaltenteilung zu tun, denn das Gesetzbuch ist das Bindeglied und sonst nichts, was vom Parlament ausgeht und nicht von der Regierung, die nach Manier des Herkunftslandes ausgetestet wurde, wieder jeglicher Natur, was in der Gesetzgebung nach normalem Verständnis innewohnt.
Wenn man über sich hinauswächst im höchsten Staatsamt und dann auch noch die eigene Stellung fehlinterpretiert durch eigene Sozialisation, dann wird so einiges Problematisch und das nimmt zwischenzeitlich Ausmaße an, die völlig außergewöhnlich sind und darauf hinweisen, wie verfahren wird, was nicht mehr danach aussieht, als wolle man das Feld zugewiesenen Kräften überlassen und der Wunsch groß ist, überall dreinzureden und das macht verdächtig, weil wir es ja schon hatten und der Wiederkunftsgedanke ist dabei nicht mehr fern.
Gratulation zu diesser exzellenten und allgemeinverständlichen juristischen Analyse, der man nur wwünschen darf, dass sie am BVerfG und in der Regierung gelesen wird. Sie war lange überfällig.
Der Artikel ist geeignet, einen depressiven Schub auszulösen. Lasst, die ihr in Deutschland lebt, alle Hoffnung fahren.
Dass ich als „alter Knochen“ noch erleben muss, dass/wie unser aller Land dermassen SYSTEMATISCH von … „gegen die Wand“ gefahren wird …
Manchmal bin ich geradezu froh, dass ich das „bittere Ende“ – womöglich – nicht mehr erleben muss …
Vielen Dank! Ich moechte darauf hinweisen, dass es beim Karlsruher Verfassungsgericht noch einen anderen Rechtsbruch gibt. Die Ernennung von S. Harbarth zum Verfassungsrichter verstoesst gegen das Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Das Parlament versaeumte eine in diesem Gesetz genannte Frist zur Ernennung eines Nachfolgerichters um rund 6 Monate. Das Gesetz sieht ausdruecklich vor, dass nicht das Parlament, sondern das Bundesverfassungsgericht den Richter bestimmt, wenn die Frist abgelaufen ist. Ich betrachte das unter Harbarth amtierende Gericht deshalb als illegetim und damit als dritte Gewalt abwesend. Die Demokratie ist deshalb nicht „in Gefahr“, sondern existiert in Wirklichkeit nicht. Der Staat wurde zur Beute einer Schicht.
Harbarth wurde von Madame Mim eingesetzt und ist einer ihrer gefolgstreuen Mitläufer. Passt wie Haldenwang zur Ideologie der linksgrünen Sekte.
Das Grundgesetz unter „Klimavorbehalt“ zu stellen ist m.E. nicht weniger als ein Putsch von oben.
Das Verfassungsgericht hat sich in einem beispiellosen Akt der Selbstermächtigung zum Richter über Naturgesetze gemacht und dabei politisch handverlesene „Wissenschaftler“ (was kein geschützter Begriff ist, jeder darf sich z.B. Klimaforscher nennen) quasi mit dem Credo papstgleicher Unfehlbarkeit ausgestattet.
Dadurch wird das Parlament und damit die Demokratie marginalisiert.
Die Macht geht nicht mehr vom Volk aus, sondern von der tagesaktuell geltenden Variante des Klimanarrativs.
Wozu noch wählen gehen, wenn die Gerichte auf Basis von Klimamythen die Politik bestimmen?
Es gibt noch einen wichtigen, naturwissenschaftlichen Aspekt. Das Bundesverfassungsgericht ist bei der Begründung seines Urteils davon ausgegangen, dass einmal in die Atmosphäre gelangtes CO2 auf nicht absehbare Zeit in der Atmosphäre verbleiben wird und damit die behauptete Gefährdung des Klimas durch das CO2 für menschliche Zeiträume bestehen bleibt. Dieses ist nachweislich falsch: bei den Atombombenversuchen in den fünfziger Jahren sind große Mengen CO2 in die Atmosphäre gelangt, die auch ein radioaktives Isotop des Kohlenstoffs enthält. Dessen Halbwertszeit beträgt über 5000 Jahre, somit müsste heutzutage eine fast unveränderte radioaktive CO2 Konzentration in der Atmosphäre vorhanden sein, dieses ist allerdings nicht der Fall. Der Abbau dieses radioaktiven CO2 ist wesentlich schneller erfolgt, als es durch seine Halbwertszeit erklärt werden könnte. Somit ist auch eine naturwissenschaftliche Grundannahme, die dem Urteil zu Grunde liegt, nachweislich falsch.
Was Sie schreiben ist vollkommen richtig. Allerdings muß man berücksichtigen, dass gerade Halbwertzeiten nur statistische, also rein mathematische Größen sind, die mit der Realität korrelieren können, aber nicht müssen. Genauso verhält es sich mit den Klimaprognosen.
Und niemand tut etwas dagegen. Haben diese Typen kein weiters Kontrollorgan? Dann sind sie heilige Priester des Untergangs unseres Landes.
Für ein „demokratisches Land“ im 21-ten Jahrhundert unvorstellbar? Nein in unserem Land ist alles möglich, solange es unter dem Deckmantel des Umweltschutzes liegt.
Willkommen in der „B“ananen „R“epublik „D“eutschland.
Wie jetzt? Neulich wurde hier das BVG noch gelobt, wie unabhängig es geurteilt habe, als es die Bedeutung der Schuldenbremse verdeutlicht und die Ampel gezwungen hat, ihren Trick mit der Umwidmung der 60 Mrd. € aufzugeben. Und nun ist es wieder dass böse, abhängige Gericht. Immer abhängig davon, ob Autoren oder Lesern gerade ein Urteil gefällt oder nicht. Wenn ich es also richtig verstehe, ist es ein tolles Gericht, wenn es den Klagen der AFD nachgibt – und ein böses, wenn es das nicht tut. Intersessante Auslegung von „Recht(s)sprechung“.
Zwei verschiedene Senate mit unterschiedlichen Aufgaben: 1. Senat – Grundrechte/Verfassunsbeschwerden wie im „Klimaurteil“; 2.Senat – Streitigkeiten Bund/Länder/ und Regierun/Parlament untereinander wie im „Haushaltsstreit“
Das Urteil, in dem die Schuldenbremse durchgesetzt wurde, kam vom 2. Senat unter Frau König. Er hat auch die Einmischung von Angela Merkel aus Südafrika in die Thüringer MP-Wahl als verfassungswidrig beurteilt. Der 2. Senat arbeiter ordentlich, wie früher, d.h. guckt der Regierung auf die Finger.
Nur der 1. Senat unter Herrn Harbarth leistet sich solche Ausrutscher wie hier geschildert, in der Methode und damit im Ergebnis. Kein Zufall, denn Harbarth wurde von Merkel installiert (und hatte noch nie im Leben als Richter gearbeitet.)
Allerdings hat Herr Harbarth die richtige Haltung ….
Hervorragender Artikel.Leider kommt er 3 Jahre zu spät. Frau Britz ist nun nicht mehr im Amt und Schaden ist angerichtet. Allerdings war auch unter Herrn Harbarth als Vorsitzenden nichts anderes zu erwarten. Auch zeigt sich wieder, welches Parteibuch die größten Feinde der Verfassung haben. Auf wessen Ticket ist Frau Britz noch ins Amt gekommen … Das lässt nichts Gutes hoffen für die Aktivitäten von Frau Faeser.
Endlich!
Ein wichtiger Artikel, denn es ist mehr als höchste Zeit den Irrsinn jetzt zu stoppen. Wir können das.
Können „wir“ das? Schauen Sie sich mal „Winters Woche“ vom Kontrafunk an.
https://youtu.be/LrKLmh4ZFlU?si=Tu-_XmVFNexXFxrY
Ja, wir können das. Notwendig dafür ist, daß Sie und viele andere ihre Ängste ablegen. Denn damit hat man euch am Wickel. Mut kann man üben.
Nur ein weiteres Beispiel des „Marsches durch die Institutionen“.
Die breite „Gesellschaft“ wusste wahrscheinlich nichts von der möglichen Befangenheit. Ich auch nicht, obwohl ich Schnappatmung gekriegt habe ob des Beschlusses.
Als es 1990 dringend notwendig erschien , an Stelle der Sowietunion einen neuen Feind zu (er-) finden , um westliche Vassallen weiterhin an die USA zu binden, kam eine erlauchte Gesellschaft darauf , Umwelt- und Naturzerstoerung , Hunger und Erderwaermung als menschengemachtes Unheil zu propagieren ; mit anderen Worten : den Menschen an sich zum Feinde zu erklaeren . Und wer/was eignete sich besser als die Gruenen , dies zur Religion zu erheben und die frohe Botschaft ( Feind erkannt , Feind gebannt ) zu verkuenden ? Ihr Mangel an Bildung und ihr Talent , diesen Mangel mittels wahrhaftigem Dogmatismus wieder wett zu machen , fiel derweilen einem weltbekannten Olig… Philanthropen auf , der sich finanziell wie medial ihrer annahm und dafuer Sorge trug , dass sie die Ausgeburten ihrer in Ideologie verfluessigten Hirne als geradezu uebergoettliche Loesungen aller Probleme anpreisen konnten . Was bewegt diese Menschen , die einzig durch Dollars an die Oberflaeche einer Gemeinschaft gespuelt worden sind , die ihnen vor dreissig Jahren noch nicht einmal die Perforierung ihres Klopapiers anvertraut haette ? Was sie bewegt , ist die Qual , dass ihr euer Menschsein nicht bereut , dass ihr euch eures Lebens erfreut und dass ihr moeglicherweise auch noch einen ( goettlichen ? ) Sinn darin zu erkennen vermoegt . Das bewegt die Gruenen , dass ihr sie nicht als Uebermenschen begreift , dazu befugt , euch zu richten .
Der Aussage
muß widersprochen werden. Entgegen dem verbreiteten Bild war jene Epoche namens Mittelalter von tausend Jahren, bereits angesichts dieser Zeitspanne kann es kein einhelliges Mittelalter-Verdikt geben, nicht von „Dunkelheit, Aberglaube und Pfaffenherrschaft“ geprägt. Vieles gibt dagegen Anlaß, daß sich keine mittelalterliche Gesellschaft über nahezu vier Jahre auch nur ansatzweise solche Maßnahmen auferlegt hätte, wie der sich aufgeklärt dünkende Westen durch ein Grippevirus namens SARS-CoV-2.
Ergo: besagte „wissenschaftliche Kompetenz“ ist im negativen Sinn BEISPIELLOS
Das BVerfG war immer und ist in zunehmendem Maße vor allem eine politische Instanz – nicht mehr oder weniger wie Parteien, Polizei oder die – pardon – Staatspresse. Beim BVerfG ist die politische Parteilichkeit durch das Wahlverfahren der Richter sogar institutionell verankert. Da heute alle Parteien (Ausnahme AfD und vielleicht auch der Wagenknecht-Wahlverein) einer weitgehend einheitlichen Linie folgen, gilt für die von diesen geschaffenen Verfassungsrichter das gleiche. Diese singen – sei es aus Opportunismus oder aus ideologischer Überzeugung das Lied ihrer Brotherren und folgen dem Grundsatz: Recht ist, was unseren Interessen dient. Mangels immer weiter abnehmender formaler Qualifikation kann eine rechtlich saubere und überzeugende Argumentation ohnehin nicht mehr erwartet werden.
So ist das halt. Der Wähler und Konsument des ÖRR will es so.
Das ist ja ungeheuerlich wenn man bedenkt, welche Bedeutung dieses Urteil für die verrückte Klimapolitik mit ihren verheerenden Folgen hat. Alles wurde quasi unter Klimavorbehalt gestellt, einschließlich Grundrechten.
Noch etwas: Wie stand es mit der für solche Entscheidungen obligatorischen Anhörung von einschlägigen Experten? Fanden die statt, waren auch unabhängige Experten dabei?
Das alles „falls not from the sky.“ Es ist das Ergebnis einer gesellschaftlichen Entwicklung und deren Bildungspolitik, angefangen mit antiautoritärer Erziehung als Grundbaustein einer Negativauslese.
Persönlich halte ich die Vorstellung, dass eine eher konservative Mehrheit von einer linksgrünen Minderheit beherrscht wird, für ein Trost-Narrativ, eine Selbsttäuschung, weil man sich der Realität nicht stellen will. Ähnlich einer DDR voller Demokraten, die von einer kleinen Minderheit, bestehend aus Politbüro und Stasi, hinter der Mauer gefangengehalten wurden.
Nein, betrachten wir uns die gesellschaftlichen Spitzenvertreter in Politik, Recht, Medizin, Kirchen usw., blicken wir direkt in das Antlitz unserer Gesellschaft – das sind wir, (geworden).
Was meines Erachtens immer wieder falsch interpretiert und durcheinander gewürfelt wird, ist die Wahrnehmung von konservativer und linksliberaler oder besser gesagt woker Einstellung des Gegenübers. So wähnt man sich von einer Mehrzahl konservativ eingestellter Menschen umgeben, und schließt daraus, das seien alles Konservative auch im politischen Sinne.
Das aber ist eine Verwirrung in der Wahrnehmung, weil Konservativ und Linksliberal durchaus gleichzeitig durch ein und die selbe Person repräsentiert werden können. Linksliberal, wenn es um die veröffentlichte Meinung, Medien, Blockparteien und Politische Korrektheit geht. Konservativ, wenn es um Persönliches, Familie, Geld, Beruf und Einkommen geht. Linksliberal wenn es um die Haltung geht, konservativ, wenn man persönlich von gesundem Menschenverstand profitiert. Wie groß der Radius des konservativen Kreises ist, den der Jeweilige um sich zieht, kann dabei sehr unterschiedlich sein, aber vorhanden ist dieser immer, bei dem Einen enger, beim Anderen weiter.
Dadurch beantwortet sich auch die Frage warum der immer noch weit überwiegende Teil der Wähler sich für die Altparteien entscheidet. Weil die eigene Lebensführung zwar mehr oder weniger konservativ ist, aber die politische Haltung eher dem Mainstream folgt, und der ist linksliberal.
Diese Form politischer Persönlichkeitsspaltung basiert auf einer im Grunde unpolitischen Gesellschaft, die das Zusammenspiel von der Ursache politischer Haltung und der daraus resultierenden Wirkung auf die persönlichen Lebensumstände nicht begreift.
Ist es nicht vielmehr eine unehrliche , als ein unpolitische Gesellschaft?
Die Kommunikation dieser Menschen ist inkongruent, weil diese Menschen innerlich inkongruent sind und ohne Fahrplan und Wegweiser durchs Leben taumeln.
Es ist diesen Menschen egal wie sie am Ende des Lebens zurückblicken, die sich keinen Gedanken machen was sie hinterlassen, nein ich meine natürlich nix mit Klima und so. Was haben sie ihren Kindern mitgegeben auf dem Lebensweg, auch hier ist nicht Geld und Erbe gemeint. Haben sie zum Glück irgendeines Lebewesens beigetragen oder nur für sich gesorgt?
Was haben sie auf dem Weg von der Wiege bis zur Bahre getan, und wo werden sie nach dem Tod sein. Alles überflüssige Fragen in unserer säkularisierten Zeit?
Ich meine unsere Gesellschaft ist in diesem Sinne komplett verarmt und niemand legt am Ende seines Lebens Rechenschaft ab, nicht mal vor sich selbst.
Sicher kann man diese unpolitische auch als eine unehrliche Gesellschaft betrachten, wenn man bedenkt das der Linksliberalismus im Grunde aus einer Aneinanderreihung von Lebenslügen besteht.
Schon zutreffend was sie „bemängeln“.
Ich antworte ihnen – nichts desto trotz – mit Hans-Joachim Maaz und seinen Ausführungen in „Das falsche Leben“. Ursachen und Folgen unserer normopathischen Gesellschaft. –
Sehr bizarr im Urteil ist die Argumentation mit einem fixen Kohlenstoff-Budget für Deutschland.
Zum einen deshalb, weil auch nach dem Pariser Klimaschutzabkommen die CO2-Emissionen nicht auf 0 reduziert zu werden brauchen. Denn der Atmosphäre wird ja ständig durch Pflanzenwachstum CO2 entnommen. Zudem wird ein großer Teil des emittierten CO2 durch die Weltmeere absorbiert.
Zum anderen muss auch kritisch hinterfragt werden, ob das in Deutschland emittierte CO2 auch wirklich nur Deutschland zugerechnet werden sollte. Denn Deutschland ist ja Exportnation und produziert hier auch Güter für andere Länder. Wenn man hier die Produktion senkt durch Deindustrialisierung werden diese Güter halt woanders, z B in China hergestellt und dort das CO2 emittiert, was dann im Saldo fürs Weltklima gar nichts bringt.
Deutschland wird der Welt auch diesmal wieder als Beispiel dienen, wie man von einer funktionierenden Demokratie in wenigen Jahren in einen autoritären Irrsinn abrutscht.
Selbst das bestformulierte Gesetz und die durchdachteste Gewaltenteilung funktioniert nur solange, wie man es mit Menschen zu tun hat, die bereit sind, das bestehende System zu respektieren. Die Ampel tut das nicht mehr. Sie blutet die Demokratie aus, wirft alle ungeschriebenen Regeln über den Haufen und untergräbt das Fundament unserer Gesellschaft. Sie tut das, weil es ihr nicht nur egal ist, dass das System kollabiert, nein, sie wünscht es sich sogar.
Das passiert, wenn Deutschlandhasser und Linksradikale an die Macht kommen, flankiert von rückgratlosen Mitläufern aus FDP und Union. Das passiert, wenn das Volk sich in wohliger Dekadenz suhlt, blind für die Vorgänge um es herum, geblendet vom lauwarmen Geschwätz der Mainstreammedien.
In einigen Jahrzehnten wird man zurück blicken und sich wundern. Generationen junger Kinder werden mit vor Entsetzen offenen Mündern Geschichten über eine Ideologie Namens Wokeness hören, die Kinder verstümmelte. Erwachsene werden sich kopfschüttelnd fragen, wie es so weit kommen konnte und sich sicher sein, dass IHNEN das nicht passiert wäre.
Wenn Deutschland für eines gut ist, dann um der Welt zu zeigen, wie es nicht geht.
Und vielleicht wird man in hundert Jahren diesen Kommentar hier in Geschichtsbüchern lesen und sagen: Ja, manche haben es damals schon kapiert.
Sie hat also ihre Dienstpflicht deutlich verletzt, wie hier minutiös nachgewiesen wurde. Nun wäre doch der Harbarth am Zug mit dem ganzen Repertiore der oben genannten Gesetze. Oder kennt der diesen Fall oder die Gesetze nicht?
Wo kein Kläger, da kein Richter. Es müsste jetzt jemand Frau Britz wegen Befangenheit sowie ihrer unterlassenen Selbstanzeige anzeigen.
P.S.
Auf Wiki -jaja, auch verMARXt- steht nur, die Richtern Dr. Gabirele Britz sei verheiratet, aber nicht mit wem, nämlich dem og. sehr prominenten GRÜNEN Dr. Bastian Bergerhoff, der übrigens gar KEINEN Wiki und/oder CV-Eintrag hat ob, bzw. mit welch ebenfalls prominenter Persönlichkeit er verheiratet ist.
Merkwürdig..?.
Frage: Widerspricht es nicht jeglichen arbeitsrechtlichen Gepflogenheiten, gerade unter Juxristen, und va. bei Gericht, solche Verbindungen von vornherein zu offenbaren, um gerade nicht den Hauch von Befangenheit und/oder Vettern & Cousinenwirtschaft, gar Korruption aufkommen zu lassen, und damit den Verdacht von Prozeßbetrug und/oder Rechtbeugung in bestimmten Fällen?
Wäre es nicht ebenfalls sinnvoll iS. der Rechtpflege & Verbesserung des schwindenden Vertrauens des Souveräns in die Juxtiz, alle Fälle, die diese Vorzeigejuristin mit/verhandelt hat, auf solche verdeckten Verbindungen prüfen, und ggf. die Urteile revidieren wenn erforderlich? Und bei allen anderen Richtern auch, die mit politischem „Rückenwind“ zu ihren Posten kamen?
Könnte vllt. etwas leer werden, in manchen Amts & Richterstuben, aber na ja….
Hier steht es: https://en.m.wikipedia.org/wiki/Gabriele_Britz
In der englischen Wikipedia ist ihr Ehemann namentlich genannt.
Das Problem mit der Befangenheit greift sofort, sobald ein Parteibuch im Spiel ist. Und zwar egal welches. Das gilt also natürlich auch für CDU Parteibücher und damit für den Präsidenten des BVerfG selbst.
Hier gibt es keinen neutralen Rechtsstaat. Darum gibt es auch keine wahrhaftigen Urteile und der Rechtsbruch wird zur Normalität.
Und das ist kein neues Phänomen, sondern ein altes.
Aber in Krisenzeiten schlägt es dann immer besonders hart durch.
Frage: Diese offensichtlich befangene Richterin hat also gegen geltendes Recht verstoßen. Ist da noch etwas zu machen? Strafanzeige, Dienstaufsichtsbeschwerde oder dergleichen? Würde dadurch dieses Urteil anfechtbar?
„ Gericht stellte in dem Beschluss ausdrücklich fest, dass Deutschland bei den CO2-Emissionen weltweit nur für etwa 2 Prozent aller Emissionen verantwortlich ist.“
Zum wissenschaftlichen Faktencheck.
Nichtdeutsche wissenschaftliche Studien. Andere sind nicht blöder als wir.
Im Gegenteil, was das Klima betrifft sind wir die Blöderen.
Das sind aber nur 3 an Anzahl von zig möglichen Beispielen.
Zudem hat der Astrophysiker Prof. Nir Shaviv als Gutachter für den Bundesumweltausschus, 2018 ein Gutachten erstellt in dem es ganz klar heißt, dass niemand bis heute, wissenschaftlich nhachgewiesen hat, dass das CO2 die Ursache des Klimawandels ist
„Ja im Gegenteil, es gibt wissenschaftliche Beweise, dass dem nicht so ist“, sagt er in seinem Gutachten.
Astronomische Ursachen des Klimawandels
„Overview of the Spectral Coherence between Planetary Resonances and Solar and Climate Oscillations„, Nicola Scafetta, Antonio Bianchini
Eine Fourier Analyse der astronomischen Zyklen in Korrelation mit den Klimazyklen.
Vulkanische Ursachen des Klimawandels
„On the external forcing of global eruptive activity in the past 300 years“, 10 Autoren von
Sonnenaktivität als Ursache des Klimawandels
„Total solar irradiance during the Holocene“,
Das ist der Zeitgeist, da kannst Du nichts gegen tun. Die Geister dieser Zeit sind gegen alles immun.
Der Marsch durch die Institutionen funktioniert.
Die Parteien bestellen völlig neutral nach Bestenauslese ohne jede politische Bindung die Bundesrichter und dann bekommen die Parteien die unabhängigen Urteile, die sie ganz und gar unabhängig bestellt haben.
Läuft wie in der Pizzeria. Wenn ich den Kellner auswähle und den Koch, dann bekomme ich genau die Pizza , die ich haben möchte. Denn ohne mich hätten die ihren Job gar nicht.
Warum hätte sich die Berichterstatterin Britz selbst „als befangen“ erklären sollen? Sie wähnt sich im Besitz der absoluten Wahrheit. Gestützt auf die „Expertise“ von ungefähr 97% der Klima“wissenschaftler“ und die ihres Mannes. Da ist die Erkenntnis der eigenen Befangenheit nicht vorgesehen.
Das häufig zitierte Grundgesetz kann m.E. auch in die Tonne getreten werden. Ob es um freie Meinungsäußerung geht oder um die körperliche Unversehrtheit. Wenn diese „unveräußerlichen Grundrechte“ durch ein „Digitalisierungsgesetz“ oder ein „Impfgesetz“ eingeschränkt werden können, dann ist es das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist.
Zur Ehrenrettung unseres Grundgesetzes (dem ursprünglich lediglich temporäre Wirksamkeit zugesprochen wurde, bis zur Verabschiedung einer Verfassung) sei erwähnt, dass auch das beste Gesetz abhängig ist von geeigneten Richtern, die in der Lage und willens sind, dieses durchzusetzen. Wir haben kein Problem der Gesetzgebung, sondern der (politisch beeinflussten) Rechtsprechung.
Zitat: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung jede politische Maßnahme dem Klimaschutz untergeordnet. Es ist ein fragwürdiges Urteil“
> Ich bin nun ja kein Jurist und gehöre auch sonst nicht zur sog. intellektuellen Elite. Dennoch empfinde ich aber auch noch das eine oder andere gefällte Urteil als fragwürdig wenn ich da an EU-Brüssel und den EuGH denke oder das nun unsere Geheimdienste z.Bsp darauf zu achten haben das die weltweiten Terroristen und Extremisten nur noch nach unseren deutschen (Datenschutz-)Gesetzen behandeln, beobachtet und verfolgt werden dürfen.
Es läuft mittlerweile so Einiges schief in Wokestan Doofland.
Es sind: Beamte.
Und deren lächerlicher Talar kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie nicht wissen, was gewünscht wird.
Deutschland: alles ist in Gesetzen , Verordnungen geregelt. Die Regenten halten sich immer weniger dran und unsere Außenminsiternde Grüne reist gut gestylt, im hübschen Kleidchen und mit erhobenen, moralischen Zeigefinger durch die Welt.
Gut gebrüllt. Wo aber bleibt der Biß? Und was folgt aus der Vereitelung zwingender dienstrechtlicher Verfahren für den Dienstherren?
Der Biß wird verhindert. Nun wird einmal umso mehr klar, warum gegen die Partei mit dem unaussprechlichen Namen so brutal angegangen wird.
Die Grünen wissen aus erster Hand wie man ideologische Richter in die Höchstgerichte bekommt. Deshalb warnen sie, und linke SPD, aktuell so ausdrücklich vor der Gefahr, dass die AfD bei parlamentarischem Erstarken das gleiche tun könnte. In Karlsruhe hatten sie auch eine Susanne Baer, Professorin an der HU-Berlin, für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien, die von 2011-2023 Richterin am Bundesverfassungsgericht war. Frau Baer spricht sich regelmäßig in Publikationen dafür aus, das Grundgesetz als Rahmen für den Klimaschutz, und für zivilgesellschaftliche Akteure als Ergänzung zu Parlamenten zu nutzen. Die Grünen haben nicht nur die Ricardas und die Lisas. Sie agitieren auch auf akademischer und höchstrichterlicher Ebene.
„Heute kämpft niemand mehr gegen Einsteins Relativitätstheorie oder würde sie belächeln.“ ???
Das stimmt nun überhaupt nicht. Die Infragestellung von Einsteins Theorie wird lediglich mit publizistischer Gewalt verhindert.
„I never tilt’t, what Einstein thought about General Relativity“,
(Prof. Richard Feynmann / Caltech)
„Ich habe nie geschnallt, was Einstein über die Allgemeine Relativitätstheorie dachte.“
Tja, dazu kann ich als Naturwissenschaftler nur sagen: Bislang hält diese Theorie ALLEN Beobachtungen stand! Man hat bis jetzt selbst mit den neuesten Teleskopen keine Anhaltspunkte gefunden die eine Infragestellung auch nur erdächten…
Also so schlecht kann sie dann doch nicht sein…
Klar kann man sie wie eigentlich alles in Frage stellen, aber dann wird man so wie sie jetzt belächelt. 🙂
Allerdings ist eine Theorie auch nur so gut und so lange bestätigt, bis die erste bestätigte Beobachtung auf etwas anderes hindeutet. Und glauben sie mir Derjenige der sie widerlegt wir den Nobelpreis erhalten… es gibt folglich genug die versuchen Anzeichen für ein nicht zutreffen dieser Theorie zu finden.
Feynman hat die Quantenmechanik und die Relativitätstheorie in Einklang gebracht (Quantenelektrodynamik). Dafür bekam er den Nobelpreis zusammen mit zwei anderen Wissenschaftlern.
Er hat sich mit der Relativitätstheorie intensiv beschäftigt und wusste offensichtlich mit ihr umzugehen.
Seine Bücher, die „Feynman Lectures on Physics“, sind jedem Interessierten, der Englisch richtig versteht, nur zu empfehlen. Ebenso die Interview-Serie mit ihm, die es auf Youtube gibt.
Man muß kein Englisch können, um Bücher von Richard Feynmann (1918-1988) lesen zu können, es ist einiges von ihm auch übersetzt worden, z.B. „Es ist so einfach“, „Kümmert Sie, was andere Leute denken?“, „QED – Die seltsame Theorie des Lichts“ , „Sie belieben wohl zu scherzen, Mr. Feynmann!“, „Vom Wesen physikalischer Gesetze“ und „Was soll das alles?“ Hervorragend geschriebene Bücher eines blitzgescheiten Mannes.
Und wer geht nun gegen das Bundesverfassungsgericht wegen Rechtsbeugung vor? Es kann doch nicht sein, dass es in Deutschland keinen RA gibt, der sich der Sache annehmen könnte oder doch? Vermutlich kann man außer Renommee nicht so viel daran verdienen.
Mit der Wissenschaft ist das ein eigenartig Ding. Im Grunde ist es kein Geheimnis mehr, dass Wissenschaft gekauft ist. Nun will man da keine Böswilligkeit seitens der Wissenschaft unterstellen. Forschungsgelder kommen nun mal überwiegend vom Staat und „wes Brot ich ess …“.Deshalb sind wissenschaftliche Erkenntnisse, die Ideologien, besonders Ideologien der herrschenden Kaste untermauern sollen, mit Vorsicht zu genießen. Gottseidank gibt es aber auch reichlich seriöse Wissenschaftler, deren Urteil oder Erkenntnissen man folgen kann. Dies muss natürlich jeder für sich selbst herausfinden und jeder halbwegs gebildete Mensch, wie im Beitrag beschrieben, sollte dazu in der Lage sein. Es gibt genügend Wissenschaftler, die eine Beeinflussung des Klimas durch den CO2-Gehalt völlig verneinen, sondern eher einen umgekehrten Einfluss erkennen und das ist plausibel beschrieben. Im Übrigen soll der CO2-Gehalt zu Zeiten der Dinosaurier schon mal doppelt so hoch gewesen sein, als das heute der Fall ist und das pflanzliche und tierische Leben pulsierte, also nichts von Lebensfeindlichkeit.
Das Urteil ist höchstrichterlich. Darüber gibt es keine weiteren (weltlichen) Instanzen. Deswegen ist es auch so unfassbar wichtig, dass man da Personen installiert, die die eigene (politische und weltanschaulichen) Auffassung vertreten. Das ist sozusagen der Freibrief für den Weg in eine „rechtsstaatliche Diktatur“.
Was für ein Gericht sollte über einen Verfassungsrichter urteilen? Dieses Gericht müßte erst noch erfunden werden. Da dies nicht geschehen wird, heißt das: wir sind einem übergriffigen Verfassungsgericht wehrlos ausgeliefert. Da muß ich nicht bis ins Mittelalter zurückgehen, um Vergleichbares zu finden.
Man könnte vielleicht ketzerisch erwidern, dass der Europäische Gerichtshof darüber befinden könnte, aber wahrscheinlich kommt da auch nichts anderes, als Rechtsbeugung heraus. Insofern haben Sie recht.
Falls diese Richterin ihre Ehe mit diesem Vergrünten verschwiegen hat, muß doch etwas dagegen zu machen sein. Unter anderem müßten sämtliche Urteile wo diese zwielichtige Richterin beteiligt war, neu verhandelt werden!
Es fällt nicht in die Zuständigkeit eines Gerichts, egal welches, in die Beweislage einzugreifen durch eigenen Tatsachenfeststellungen.
Es sind all diese Beschwerden, Normenkontroll-Beschwerden.
Erst Recht können Minderjährige keine Normenkontroll- Verfassungsbeschwerden führen, da sie durch keine Rechtvorschriften verletzt worden sind.
Vor allem sind all diese Normenkontroll Beschwerden von Privatpersonen gegen ein Gesetz rechtlich unzulässig,
weil ihnen jede Konkretisierung der Verletzung eines Grundrechtes fehlt. Sie wurden von keiner Rechtvorschrift in ihren Grundrechten verletzt.
Solche Beschwerden stehen Einzelpersonen rechtlich nicht zu, sondern nur Organklagen.
Dem Gesetzgener vorschreiben zu wollen was er zu tun und zu lassen hat, kann nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein.
Der Vorgang zeigt eindeutig eine politische Befangenheit des Gerichts, sich politischen Vorgänge anzunehmen, was ihm laut Grundgesetz gar nicht zusteht.
Das BverfG ist keine Anklagebehörde und auch kein Klagegericht. Seine Aufgabe ist es Gesetze und staatliches Handeln auf Verfassungsmäßigkeit zu prüefen.
Es ist das Ureigene verfassungsrechtliche Recht der Regierung Maßnahmen im Umfange und zeitlichem Erlass mit der Abwägung des „dafür“ und „dagegen“, nach eigenem Gutdünken zu erlassen.
Auch das BverfG kann der Regeirung da keine Vorschriften machen.
Vor allem ist es aber auch eine Belügung der Öffentlichkeit aus dem Grünen Mainstream, das BverfG hätte die Regierung zu etwas verpflichtet.
Aus dem Kauderwelche des Urteils geht keine Verpflichtung hervor. Inhaltlich folgt daraus lediglich, GG Art. 20a sein einzuhalten. Das er gebrochen wurde sagt das BverfG gar nicht.
Ein inhaltsloses Alibiurteil für den politischen Gebrauch durch den Grünen Mainstream.
Das Groteske ist: tatsächlich abgeurteilt wegen Rechtsbeugung wurde der Weimarer Kinderschützer.
Wird ja immer besser. Eine möglicherweise mehr als beeinflusste Richterin als „Green-Transformations-Einflüsterin“ am Bundeverfassungsgericht.
Auch eine „gute Möglichkeit“…etwas zu delitimieren.
Irgendwie kommt man als normal sozialsierter, in der West-BRD aufgewachsender Wertkonservativer nicht mehr aus dem Staunen heraus.
Leider ist auch das Bundesverfassungsgericht von den (Alt-)Parteien gekapert worden. Mit Herrn Dr. Harbarth ist jetzt ein Parteisoldat der CDU der Chef, der direkt aus dem Bundestag in das BVG gewählt wurde. Auch er ist mehr als befangen, denn es könnten Gesetze vor dem BVG landen, die er noch selbst im Bundestag mit entschieden hat. Das BVG hat damit seine Legitimität verspielt. Sollte ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem BVG landen, kann man nicht mehr sicher sein, dass dort auf der Grundlage des GG entschieden wird. Es wird einen angst und bange um unsere Demokratie!
„Unsere Demokratie?“. Die gab es tatsächlich einmal, bevor eine FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda mit Hilfe devoter Unionspolitikeri:Innen dieses Land kaperte. Seit fast 20 Jahren ist die BRD deshalb eine Scheindemokratie und auf dem besten Weg zu einem totalitären Unrechtstaat mit einer Stasi 2, die sich euphemistisch Verfasssungsschutz nennt.
Danke für diesen Artikel und die Informationen! Der Staat und auch Institutionen wie das Verfassungsgericht sind grün beeinflusst und diese Beeinflussung nimmt immer mehr zu.
Das fragwürdige Klimaurteil legt Deutschland lahm….und! Das kennen wir doch schon von anderen urteilen des bundesverfassungsgerichts zb leiharbeit*. Hier hat das bundesverfassungsgericht sogar gegen ein grundrecht verstoßen siehe GG art3.
So etwas kommt halt heraus wenn man nach Kalkül und Parteibuch Posten verschachert. In dem heutigen Gericht sitzt KEINER mehr der vor 30 Jahren auch nur annähernd eine Chance auf diesen Posten gehabt hätte. Wer von diesen Juristen ist denn überhaupt noch Staatsrechtler?
Wenn der Vorsitzende nur ein Anwalt, mit einer mehr als fraglichen „Professur“ ist, dann muss man sich nicht wundern!
Und das ist alles erst der Anfang man mag sich nicht ausmalen was diese Herrschaften noch so alles absegnen werden…
> und stellte, was eine Ungeheuerlichkeit ist, die Grundrechte quasi unter einen Klimavorbehalt nach Art. 20a Grundgesetz, dass also die Grundrechte der heute Lebenden zum Schutz des Klimas eingeschränkt werden dürften
Spätestens dann ist es keine Demokratie mehr, sondern eine Klima-Diktatur. Möchte sich noch jemand lieber mit den Systemen in China und Russland befassen, die keiner düsteren Klima-Lobbyreligion unterstellt wurden?