Eine verwirrende Wendung hat der Streit um das Volksbegehren gegen das Gendern in Baden-Württemberg genommen, nachdem dessen Initiator Klaus Hekking seinen direktdemokratischen Vorstoß gegen das amtlich verordnete Gendern am Dienstag in einer Sitzung der CDU-Fraktion vorgestellt hat, an der auch Innenminister Thomas Strobl teilnahm. Obwohl sein Haus Hekkings Antrag auf Zulassung seines von über 14.000 Bürgern unterschriebenen Volksbegehrens abgelehnt hat, will Strobl nun auf Drängen der von Manuel Hagel geführten Landtagsfraktion durch einen Erlass dafür Sorge tragen, dass in der Baden-Württembergischen Landesverwaltung wieder die vom Rat für deutsche Rechtschreibung (Rechtschreibrat) vorgegebenen Regeln der deutschen Sprache eingehalten werden.
In dieselbe Richtung zielt auch Hekkings Volksbegehren, gegen dessen Ablehnung der Heidelberger Rechtsanwalt mittlerweile Klage beim baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof eingereicht hat. Eine Rücknahme seiner Klage kommt für ihn nach eigenem Bekunden nur in Frage, wenn der von Strobl angekündigte Erlass den Zielen seines Volksbegehrens entspricht. Auf bloße Ankündigungen und Versprechen will Hekking sich dabei nicht verlassen. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass ein Erlass für alle Ministerien und die ihnen unterstellten bzw. nachgeordneten Behörden und Einrichtungen gilt und entsprechend befolgt wird. Einer grünen „Schubladisierung“ des angekündigten CDU-Erlasses will Hekking so vorbeugen.
Genau eine solche droht aber, nachdem nicht nur aus den von den Grünen geführten Ministerien, sondern auch aus der Fraktion der Grünen Widerstand gegen den von Strobl angekündigten Erlass gegen das amtlich verordnete Gendern angekündigt wurde, obwohl sich der grüne Regierungschef Winfried Kretschmann inzwischen schon mehrfach öffentlich als kein Freund des Genderns geoutet hat. Anders als Strobl und Hagel – sowie natürlich der Initiator des Volksbegehrens und dessen Unterstützer – sieht er allerdings keinerlei Regelungsbedarf, um dem nicht zuletzt von den Funktionären, Mitgliedern und Anhängern seiner Partei forcierten Wildwuchs des amtlich verordneten Genderns in der Verwaltung und den öffentlichen Einrichtungen seines Landes einen Riegel vorzuschieben.
So wurde aufgrund Hekkings Volksbegehren mittlerweile nicht nur Innenminister Strobl von seiner eigenen Landtagsfraktion zum Jagen getrieben, sondern ebenso sichtbar, dass auch in Baden-Württemberg zwei Parteien miteinander regieren, die politisch immer stärker auseinanderdriften. Ein Erlass gegen das Gendern, der nur in den von der CDU geführten Ministerien, nachgeordneten Behörden und Einrichtungen befolgt werden müsste, würde dem schwarzen Tohuwabohu um ein Verbot des Genderns zudem die Krone aufsetzen.

Strobl! Vom „echten Demokraten und Visionär“ namens Schäuble indoktriniert. Unfähig bis in die Haarspitzen. Einsatz allein durch Vitamin B eines Wolfgang Schäubles, der wie Scholz Cum-Ex Geschäfte betrieben und mehrfach vor einem Untersuchungsausschuss gelogen hat, bis sich die Balken biegten. Nur der amtierende deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz hat das getoppt. Und dieser Lügner ist weiterhin im Amt.
Soll jeder und jede sprechen wie er oder sie möchte. Ist mir ganz egal. Das einzige was ich nicht ab kann wäre wenn mir jemand vorschreiben will wie ICH sprechen soll. Die CDU würde von mir genau aus diesem Grund nie ein Wahlkreuz bekommen. Wer Einrichtungen die Sprache vorschreiben will wird zur ideologischen Gesinnungspolizei!
Den Iniatioren ist leider ein schwerer Fehler passiert. Das Innenministerium hat das Volksbegehren aus formalen Gründen ablehnen müssen, weil der Text der Unterschriftensammlung nicht mit dem beim Ministerium eingereichten Text identisch war. Trotz kann man die Forderung ja politisch übernehmen. Auch wenn ich den Verdacht habe, dass dies dem kommenden Wahlkampf geschuldet ist.
Es bleibt dabei, wer schwarz wählt bekommt als angehängte Koalitionszwangsjacke entweder rot oder grün und im schlimmsten Fall beides. Aus dieser Nummer kommt die CDU mit ihrem akuellen Brandmauerdogma nicht heraus. Sie kann sich drehen und wenden wie sie will, sie bleibt gefesselt.
Für den Machterhalt sind die schwarz angemalten Grünen von der Union zu allem bereit. Aus Überzeugung tun die schon lange nichts mehr. Es geht nur um Machterhalt und Sicherung der eigenen Pfründe. Das Gendern wird früher oder später von selbst wieder verschwinden, wenn man den Schwachsinn aber vorher bereits durch Mehrheitsentscheidung beenden kann, umso besser.
Verstehe ich total.
Die grünen konnten mit Demokratie und Mehrheiten noch nie etwas anfangen.
Das sind lupenreine Diktatoren.
Ich verstehe das Problem nicht. Der Hekking ist Jurist und müsste doch eigentlich wissen:
Gendern ist bei Behörden und öffentliche Stellen bereits seit 5 Jahren verboten!
Ab nächstes Jahr auch für Unternehmen.
Den Gendern verstößt gegen die Antidiskreminierungs-Gesetzgebung, weil es nicht der deutschen Standardsprache entspricht und außerdem zusätzliche Barrieren gegenüber Behinderten, funktionalen Analphabeten sowie Ausländern, Flüchtlingen und Migranten aufbaut sowie diese ausgrenzt und diskriminiert.
Letzteren wird das Erlernen der deutschen Sprache und die Integration künstlich erschwert, denn das Gendern entspricht ja nicht der deutschen Standardsprache und wird deshalb auch in keinem einzigen Sprach-Lehrbuch gelehrt. Es wird ebenso in keinen der offiziellen EU-Sprachtests (A, B, C …) abgefragt.
Gendern verstößt konkret gegen die „EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Richtlinie 2016/2102)“, die in Deutschland im Juli 2018 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und im Mai 2019 in der aktualisierten Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt wurden. Außerdem in entsprechenden Ländergesetzen.
Danach müssen öffentliche Stellen (und ab nächstes Jahr auch Unternehmen) im digitalen Bereich folgendes barrierefrei gestalten:
Websites (inklusive Intranets und Extranets), Apps sowie elektronische Verwaltungsabläufe.
Laut Gesetz gehören dazu „textuelle und nicht textuelle Informationen sowie Interaktionen und Integrierte Inhalte in unterschiedlichen Formaten, beispielsweise Dokumente, Videos, Audiodateien sowie integrierte Funktionalitäten, beispielsweise Formulare, Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozesse.“
Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Nicht mal „die Mehrheit der Bio-Deutschen“ beherrscht das Gendern.
Es ist nämlich ein elitäres „Wissen“, das eine woke Bevölkerungsminderheit anwendet, um sich gegenüber der „normalen“ Mehrheits-Bevölkerung sowie gegenüber Ausländern, Flüchtlinge, Migranten, Behinderten und funktionalen Analphabeten abzugrenzen.
Gendern dient als Erkennungsmerkmal untereinander, dass man voll auf „Linie“ mit der zur Zeit verbreiteten Ideologie und dem Regierungskurs befindet, beides unterstützt und man der neuen, woken „Bewegung“ angehört.
Also warum macht sich der Rechtsanwalt Hekking die Mühe mit dem Volksbegehren und der langwierigen Verfassungsklage, anstatt einfach die Behörden vor dem Verwaltungsgericht wg. Verstoss gegen die Antidiskiminierungsgesetzgebung zu verklagen?
Ist er nur kein besonders „gewitzter“ Jurist, oder sind Volksbegehren und Verfassungsklage in Wirklichkeit vielleicht nur Nebelkerzen?
Wer weiß?
Schäubles Schwiegersohn, der seine Frau in die höchsten Ämter des SWR gebracht, hat es auch geschafft, die CDU in Baden-Württemberg zur Hilfstruppe der Grünen zu machen. Er selbst hat sich dafür den Posten des Innenministers geangelt und nicht mehr losgelassen, trotz andauernder Fehlleistungen.
Der Mann ist eine absolute Niete und bekommt demnächst zusammen mit seiner Frau eine fürstliche Altersversorgung, finanziert aus Steuermitteln und GEZ-Gebühren.
Es hat zudem eine gewisse Ironie, dass Herr Strobl nun gegen das Gendern antritt, während seine Frau im Grunde eine hochrangige Funktionärin beim ÖRR ist, welcher sich als Durchlauferhitzer und Multiplikator für das Gendern schlechthin auszeichnet.
Wie ist das zu verstehen? Strobls „Haus“, also doch wohl das Innenministerium, sprich sein Chef Strobl, haben das Volksbegehren abgelehnt und nun möchte ihm derselbe Strobl per Erlass doch noch Geltung verschaffen? Strobl hat schon öfter gezeigt, daß er nicht die hellste Kerze auf der Torte ist und man darf nachdenken, wie weit er seine Position dem nun verblichenen Schwiegerpapa Schäuble zu verdanken hat. Ebenso notwendig wäre ein Genderverbot auch im Regionalsender SWR, der nun wirklich grüner als grün und dadurch ungenießbar geworden ist.
Nachdem sein Schwiegervater das zeitliche gesegnet hat hat er eh keinen Rückhalt mehr und das weiss der. Ein Nichtsnutz weniger.
In Baden-Württemberg, neu auch „The Land“, konnten sie mal alles außer Hochdeutsch. Nicht mal das können sie mehr im Musterländle. Das waren halt noch Zeiten damals mit dem Cleverle.
Im übrigen, wie geht Gendern auf Schwäbisch? Das wollen die Badener und BadenerInnen aber sicher nicht. Wenn machen die ihr eigenes Gegendere. Ha noi!
Na so schnell schiessen die Preussen nun auch wieder nicht Herr Kraus.
In BW sind an der CDU Spitze noch alte weisse Männer, keine Sorge die werden bald abgelöst und dann kommen junge dynamische Kerle dran so wie im Norden der Republik und dann wird man auch mit dem Gendern wieder vorankommen und fester und dicker mit den Grünen zusammen arbeiten.
Also keine Sorge wird schon, und den Morgen nicht vor dem Abend loben…
Wenn die Grünen der Volksabstimmung nicht folgen, muß Misstrauesvotum und Neuwahl folgen.
Bei der gegenwärtigen Verarmung, Deindustrialisierung, den neuen Steuern (auf Luft vor allem) gibt es viel dringendere Probleme als das Gendern.