Eine Aufrüstung der Bundeswehr sei politisch und rechtlich „geboten“, sagt Prof. Rupert Scholz. Der Jurist und Staatsrechtler hat nicht nur den maßgeblichen Kommentar zum Grundgesetz verfasst, sondern war auch Verteidigungsminister im Kabinett Kohl III. Den Versuch von Friedrich Merz, die Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse auszunehmen, begrüßt er mit Blick auf die Weltlage – aber dass der Ampel-Bundestag ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur beschließen soll, lehnt er ab.
Auch wenn Scholz den Ansatz von Friedrich Merz kritisch sieht: Dass das Grundgesetz noch durch den eigentlich abgewählten Bundestag geändert wird, ist rechtens. Denn das Grundgesetz lässt dies zu. Allerdings mit Einschränkungen: Was an Eilbedürftigkeit bei Bundeswehr noch akzeptabel sei gilt für Infrastrukturmaßnahmen nicht. Und die Trick von Bärbel Bas, die Konstituierung des neuen Bundestags maximal zu verzögern findet er bedenklich und das gesamte Verfahren demokratisch fragwürdig – wenn auch gerade noch legal.
Dennoch verteidigt er den Wert des Grundgesetzes. Es ist eine der erfolgreichsten Verfassungen der Welt. Eine Verfassung, die zu eng gefasst ist, kann mit dem Wandel der Lebenswirklichkeit nicht Schritt halten und veraltet damit zu schnell.
Ich finde den Begriff „Trick“ im Zusammenhang mit der Verfassung abscheulich. Wie soll ich mich denn auf das Grundgesetz verlassen, wenn es so einfach ausgetrickst werden kann.
Der alte Herr hat etwas vergessen, ich warte immer noch auf die Wiederveinigungsverfassung vom Volke bestätigt.
Von dem anderen, zum nachteil des Volkes umgesetzt, hört man nix von Ihm, hält Er wohl auch für legal?
Haben sie es rumpeln gehört ?
Die Grünen Verräter sind umgefallen 😉
Aktuelle Einigung zwischen CDU, SPD und Grüne das Grundgesetz doch zu ändern. Quelle: Nachrichten Medien.
Die Grünen haben sich kaiufen lassen. Sind sie überrascht ? Ich nicht.
Tritt die Grüne Vorsitzende Katharina Döge nun zurück ?
Sie hat gestern im Bundestag gewettert wie ein Rohrspatz gegen Merz und gegen die Grundgsetzänderung. „Wir Grüne weden nicht zustimmen“
Gibt es in der deutschen Politik nur noch Lügner*innen und Lügner?
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Ein Haushaltplan daf nur für 1 Jahr beschlossen werden und ist ausschließliche Zuständigkeit des amtierenden Bundestages – sagt das BverfG.
Unverbrauchte aufgenommen Schulden vefallen am Endes des Haushaltjahres ersatzlos -sagt das BverfG.
„Das kann auch mit mit mehrjährigen „Sondervermögen“ Schulden nicht umgangen weden – sagt das BverfG in seinem Urteil vom Nov. 2023.
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CDU, SPD und Grüne wollen nun den neu gewählten Bundestag in seinem
verfassungsrechtlichen Haushaltsrecht beschneiden. Das geht
verfassungsrechtlich nicht.
Das mehrjährige verfassungswidrige „Sondervermögen“ Paket soll nun für Infrastruktur, Verteidigung und Klimaschutz NGOs verwendet werden.
Diese Verrmischung hat das BvefG in vorherigen Urteilen verboten.
Mehrjährige „Sondervermögen“ Veschuldung, als „Gemischtwaren-Laden“ mit Selbstbedienung ohne Bezahlung.
Korruptionshandel wie utner Mafiosi üblich.
Was legal ist, ist nicht immer richtig!
Ds ist Laien Unfug, denn das zählt nicht.
Legitim ist diese Grundgesetzänderung nicht!
Und legal?
Diejenigen, die seinerzeit Anne Frank versteckten und zu schützen versuchten, handelten illegal, und diejenigen, die sie umbrachten, legal.
Was also lernen „wir“? Offenbar nichts!
WOW, ich bin ja beeindruckt, wenn ich die Kommentare so lese, wie viele Verfassungsrechtler sich darin tummeln. Oder vielleicht auch doch nur wieder Leute, die meinen sich da voll auszukennen. Erstaumlich, dass deren Argumente gar nicht in den anliegenden Verfahren vorm BVG durch Linke und BSW angeführt werden. Ihr selbst ernannten Experten solltet doch Eurer Partei einen Tipp geben können.
1. Wir haben nur ein Grundgesetz und keine Verfassung.
2. Eine Verfassung und sehr gelegentliche (!!!) Änderungen derselbigen dürfen nur vom Souverän per Volksabstimmung verabschiedet werden.
3. Das Grundgesetz funktioniert als Abwehrrecht des Souveräns gegen den übergriffigen Staat seit geraumer Zeit nicht mehr.
4. Das Verfassungsverständnis der Kartellparteien ist kaum noch von der totalitären Stastsphilosophie Carl Schmitts zu unterscheiden: „ Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Deren haben sich zunächst die Totengräber der Weimarer Republik und final die NationalSOZIALISTEN bedient. Das verheerende Ergebnis ist hoffentlich bekannt.
5. In der EU und ganz besonders in Deutschland und Österreich werden permanent Krisen konstruiert, um Grund- und Menschenrechte außer Kraft zu setzen.
6. Eine militärische Bedrohung Deutschlands seitens Russlands liegt nicht vor. Es ist exakt umgekehrt: die brandgefährlichen. unverantwortlichen Drohgebärden seitens der EU und Deutschlands nehmen permanent zu und sind als Vorbereitung eines Angriffskriegs anzusehen. Es ist absolut legitim und nachvollziehbar, dass Russland seine Verteidigungsbereitschaft signalisiert.
7. GENAUSO TAUMELTE EUROPA IN DEN I. WELTKRIEG!!! Das müssen wir unbedingt- ggf. durch Massenproteste – stoppen.
Restposten der alten BRD
Ich kann diesen Ausführungen schon zu Beginn nicht folgen. Infrastruktur sei ein schwammiger Begriff, aber Bundeswehr nicht? Für die Bundeswehr gibt es doch schon seit 2022 ein Sondervermögen. Und was hat es bewirkt? Der Begriff ist so schwammig, dass D immer noch keinen Schritt weiter ist. Und dafür das GrundG ändern? Weil das, was jahrzehntelang kein Fehler war, plötzlich einer ist? Und Übermorgen wieder zum Fehler wird? Weil keiner an die Ausgabenseite ran will?
Was ist mit Krankenkassen und Renten? Sind die Begriffe genau genug, um die nächsten GrundGÄnderungen zu begründen? Oder Stromversorgung? „Klima“ ist lt. BVerfGE das höchste Gut unserer Verfassung. Was ist damit?
Ich denke, das BVerfGE wird die GrundG Änderung zulassen. Auf die Begründung bin ich gespannt. Am Ende wird das Gericht alles für legal erklären: Den letzten Tag für die Kanzlerwahl, die volle Handlungsfreiheit für den alten Bundestag.
Olaf Scholz absichtlicher Wiederholungstäter.
Friedrich Merz, juristisch ahnungsloser Zeitgenosse?
Trotz ablehnendem Urteil des BverfG vom Nov. 2023 gegen die Bildung von mehrjäriger Verschuldung durch „Sondervermögen“ zum Nachtragshaushalt von SPD + Grüne von 2021, will Olaf Scholz das gleiche nun wiederholen.
„Dies kann auch durch Sondervermögen nicht umgangen werden“ – sagt das BverfG in diesem Urteil.
Hat Olaf Scholz das Urteil des BverfG gegen ihn als Kanzler nicht zur Kenntnis genommen, wie er verpflichtet ist ?
Friedrich Merz als Anwalt und potentieller Kanzler muss das Grundgesetz und Urteile des BverfG kennen, sonst ist er als Kanzler völlig ungeeigent.
Man darf ihm daher absichtlichen Verstoß gegen die freiheitliche Grundordnung des Grundgsetzes unterstellen aus moralisch und ethisch verwerflichen Gründen.
Wieso kommen im ÖR eigentlich nur Kriegstreiber zu Wort und die vernünftigen nur in den freien Medien (Kujat, Vad, Baab etc). Diese herbeigeschwurbelte neue Bedrohungslage wird uns täglich von Politik und Medien vorgebetet. Es sind erschreckende Parallelen zum 1. Weltkrieg erkennbar. Putin kann sich zurücklehnen, wir reißen uns schon von ganz selbst in den Abgrund. Ein Angriff ist nicht nötig, hat er auch nicht vor, wie er im kroatischen TV gesagt hat.
Die Zeiten sind so irre, dass einem schwindlig wird. Ich hätte nie gedacht, dass ich das mal sagen oder schreiben würde, aber ich bin froh, dass ich keine 20 mehr bin.
Gell, „jung sterben“ können wir nicht mehr…
Aber solange die Mehrheit sich von dem ÖR „Soma“ einlullen lässt, ist keine Besserung in Sicht!
Putin sagt öffentlich, dass er durch die noch intakte Nordstream Pipeline Gas schicken will und die anderen reparieren lassen. Scholz und Co. und Medien machen daraus „Putin hat uns den Gashahn abgedreht“.
Man hat „Take-or-pay“-Verträge mit Russland geschlossen und ist dann im Zuge der Sanktionen auf „pay“ umgestiegen; zahlt also quasi das jetzt abgefackelte Gas trotzdem. Man importiert zu einem vielfachen Preis nun das Frackinggas aus den USA und muss dafür erst noch eine sauteure Infrastruktur (auf Rügen et alibi) aufbauen. Das alles bedeutet CO2-Ausstoss ohne Ende, ist jetzt aber egal…
Das russische Öl nehmen wir – analog zum Gas auch „Take-or-pay“ – jetzt auch nicht mehr direkt, sondern lassen es nun in Indien zu Kraftstoff raffinieren, den wir dann zu überteuerten Preisen hierher schippern lassen
Aber schuld an der Misere und den existenzbedrohenden Energiepreisen ist einzig und allein der Putin! Und der steht ja schon vor Brandenburg!
Manchmal möchte ich einfach ein bisschen Verstand in meine lieben Mitmenschen schütteln…
„Sondervrmögen für Verteidigung“ (GG Art. 115) für mehrere Jahre aus Schulden ist verfassungsrechtlich gar nicht möglich.
Zitat aus dem Urteil des BverfG Urteil vom 15. November 2023 – 2 BvF 1/22 –
„Nach dem Prinzip der Jährigkeit dürfen Ermächtigungen nur bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden.
Anschließend verfallen sie grundsätzlich ersatzlos.
Der Haushaltsgrundsatz der Fälligkeit besagt, dass im Haushaltsplan nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben veranschlagt werden dürfen, die im Haushaltsjahr voraussichtlich kassenwirksam werden.“
Die genannten Haushaltsprinzipien gelten auch für die Ausnahmeregelung zur Schuldenbremse bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen nach
Art. 109 Abs. 3 Satz 2, Art.
115 Abs. 2 Satz 6 GG. (Verteidigungsfall)
Sie können nicht durch den Einsatz von Sondervermögen umgangen werden. Ihre Einhaltung unterliegt einer strikten verfassungsgerichtlichen Kontrolle.
Eilbedürftigkeit für die Bundeswehr-Investitionen? Kann ich nicht erkennen. Ist mir da was entgangen – stehen die russischen Panzer vor Berlin? Der Ukraine-Krieg währt jetzt 3 Jahre, und dass Trump stärkere finanzielle Anstrengungen für das Militär fordert, ist ebenfalls seit Jahren bekannt. Da ist rein gar nichts, was nicht weitere 3 Wochen warten könnte!
„Eilbedürftigkeit für die Bundeswehr-Investitionen? Kann ich nicht erkennen“
Steht im politischen Ermessen der Bundesregierung und Bundesag -sagt das BverfG.
Eilbedürftigkeit ist nicht das verfassungsrechtliche Problem,
sondern wie und was damit verfassungswidrig gemacht wird.
Das aktuelle Vorgehen von CDU und SPD enthält gleich 3 Grundgesetzbrüche
1.) gemäß GG Art. 81 darf der aufgelöste und bereits abgewählte Bundestag nach Eintritt von GG Art.68 keine Verfassungsänderung mehr beschließen. Zumal es ab heute keine verfassungsrechtlichen Hindernisse mehr gibt damit der neugewählte Bundestag zusammentreten kann.
2.) Abschaffung der Schuldenbremse ist verfassungsrechtlich nicht möglich. Schuldenbremse ist Verfassungsprinzip. Grundsätzlich muss gelten Ausgaben = Einnahmen, sagt das BvefG in seinem Urteil von 2021.
Die Schuldenbremse kann nur ausnahmsweise ausgestzt werden bei eingetretenem Katastrophenfall oder eingetretener Notsituation – sagt das BverfG.
Einer Änderung des Grundgesetzes bedarf es also gar nicht.
Allerdings Aussetzung der Schuldenbremse auf Vorrat für die nächsten Jahre geht verfassungsrechtlich nicht.
3.) Umgehung der Jährlichkeit und Jährigkeit – 1x Schuldenbremse aussetzen mit einer immensen Summe und die Schulden daraus in den Folgejahren in den Haushalt einbringen vertoßt gegen den Grundsatz der Jährlichkeit und Jährigkeit – sagt das BverfG in seinem Urteil von 2021.
„Nach dem Prinzip der Jährigkeit dürfen Ermächtigungen nur bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden.
Anschließend verfallen sie grundsätzlich ersatzlos.
Der Haushaltsgrundsatz der Fälligkeit besagt, dass im Haushaltsplan nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben veranschlagt werden dürfen, die im Haushaltsjahr voraussichtlich kassenwirksam werden.“
Das heißt: Gründung von „Sondervermögen“ auf Vorrat für mehrere Jahre aus Schulden ist also verfassungswidrig – sagt das BverfG in seinem Urteil von 2021.
Jetzt hat aber der ansonsten von mir als Verfassungsrechtler sehr geschätzte Herr Scholz mit seinen Ausführungen ins Klo gegriffen. Man merkt hier sehr deutlich die Befangenheit als ehemaliger Verteidigungsminister und als CDU-Mann für die Strategie von Merz. Formaljuristisch mag der alte BT noch im Amt sein und lt. Art.39 abstimmen dürfen, dem steht aber das Demokratieprinzip eindeutig entgegen. Weil der neue BT viel zu spät einberufen wird, und zwar nur aus rein taktischen Gründen. Auch fehlt es im Gegensatz zur Kosovo-Entscheidung an der Eilbedürftigkeit. Die Aufrüstung der Bundeswehr ist selbst bei dieser aktuellen Weltlage eine langfristige Aufgabe und kann und muss nach jahrelanger Verschleppung und immerhin schon dreijährigen Ukraine-Krieg nicht binnen Tagen durch die teuerste Entscheidung in der deutschen Geschichte entschieden werden. Wer so etwas behauptet, müsste die marode Infrastruktur als mindestens genauso dringlich bezeichnen. Also auch diesbezüglich irrt Herr Scholz.
Und was neben dem Formaljuristischen das politische Taktieren anbelangt: die SPD beharrt ja nur deshalb auf die Finanzierung der Infrastruktur als Paketlösung, weil sie genau weiß, dass das zwar die normalste Aufgabe jedes Bundeshaushaltes gewesen wäre, aber von ihr sträflich zugunsten von EU-Finanzierung, Auslands-Hilfen, Entwicklungshilfe, Bürgergeld und Klimawende-Blödsinn sträflich vernachlässigt wurde. Und natürlich kann die zukünftige Regierung die zu erwartenden Steuererhöhungen für marode Brücken in Deutschland besser verkaufen als für Bundeswehr-Mehrausgaben und den Ukraine-Wiederaufbau. Aberwitzig ist nur, dass dadurch die Rüstungsaktien jetzt durch die Decke gehen und die Regierung außenpolitisch mit ihrem Wehretat prahlen kann, aber die Wehrbereitschaft der sog. deutschen Bevölkerung weiterhin gegen Null geht. Grün+Merkel haben schließlich den Deutschen jegliches Nationalgefühl systematisch ausgetrieben. Aber vielleicht irre ICH mich ja jetzt auch, und die jungen Zuwanderer bzw. Deutschen mit Migrationshintergrund können es aus Dankbarkeit gar nicht erwarten, für ihr neues Heimatland „zu dienen“.
„Wer so etwas behauptet, müsste die marode Infrastruktur als mindestens genauso dringlich bezeichnen.“
Im Gegensatz zur Bundeswehr ist bei der maroden Infrastruktur, Stichwort: Carolabrücke, tatsächlich Gefahr in Verzug.
Was für eine „Eilbedürftigkeit“ soll die Aufrüstung der Bundeswehr haben?
Weder ist Russland auch nur theoretisch in der Lage, Europa anzugreifen, noch könnte Europa Russland attackieren.
Einfacher Grund:
Seit der Antike gehört es zum Grundwissen in der Kriegskunst, daß ein erfolgreicher Angriff eine 3 zu 1 Uberzahl erfordert.
Für einen Angriff auf Polen (500 000 Soldaten) müsste die gesamte russische Armee Russland verlassen und das rohstoffreichste Land der Welt mit seinen zahlreichen inneren und äußeren Feinden ungeschützt zurücklassen:
Aufstände z.B. im Kaukasus oder Unabhängigkeitsbestrebungen rohstoffreicher Provinzen durch ehrgeizige Gouverneure könnten nicht niedergeschlagen werden – die CIA stünde als Einflüsterer und Koordinator für den Fall bereit.
Den USA mit ihren zahlreichen Militärbasen entlang der russischen Grenze würde einfallen, daß die Polen schon immer ihre besten Freunde waren und auch China schielt schon seit langem insgeheim auf das benachbarte rohstoffreiche Sibirien.
Ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch.
Für eine theoretische Aufstockung der russischen Armee auf bis zu 5mio Soldaten müsste Putin die Männer aus seiner boomenden Wirtschaft herausnehmen und damit eine Wirtschaftskrise heraufbeschwören.
Ferner hätten diese Soldaten keinerlei Kriegsgerät, das über leichte Handfeuerwaffen hinausgeht.
Wenn Putin einen Grossangriff durchführen wollte, hätte er vor 20 Jahren anfangen müssen, die dafür nötigen Panzer, Flugzeuge, Raketen und Granaten auf Halde zu produzien.
Das alles wofür? Was gäbe es in Europa zu holen, das solche Anstrengungen rechtfertigen würde?
Umgekehrt müsste Europa für einen Angriff auf Russland mindestens 4,8mio Soldaten in Bewegung setzen.
Offensichtlich unmöglich.
Russland bedroht uns nicht. Weder hat Russland ein Interesse noch die Möglichkeit, Europa anzugreifen. Einen grossen Krieg kann es nicht geben.
Die Sanierung der Inrastruktur ist m.E. wesentlich dringlicher, als diese Aufrüstung auf Basis erfundener Bedrohungen.
Eine „Eilbedürftigkeit“ besteht in keinem Fall, damit ist diese Ermächtigung m.E. klar verfassungswidrig.
„Russland bedroht uns nicht.“
Hierin stimme ich ihnen voll zu, aber was die Produktion von „Panzer, Flugzeuge, Raketen und Granaten“ auf Halde betrifft, sehen wir aktuell, das Russland sehr wohl in der Lage ist, es innerhalb kürzester Zeit mit der gesamten westlichen Waffenproduktion aufzunehmen und sein Militär mit dem auszustatten, was benötigt wird. Gut, an schwangerschaftstauglichen Gestühl in gepanzerten Fahrzeugen und an gendergerechten Feldtoiletten fehlt es allenthalben, aber dafür brauchen sie für die Funktionstüchtigkeit ihrer Raketen auch keine Waschmaschinen aus dem Westen.
Die russische Industrie zeigt sich in der Lage, derzeit ca. 225 000 Soldaten mit Militärgerät auszustatten, die aktuell in der unmittelbar benachbarten Ukraine im Einsatz sind, agiert dabei aber auch an der Kapazitätsgrenze, wie regelmässige Knappheit an bestimmtn Gütern zeigt.
Um einen Angriff mit 1 500 000 Soldaten gegen das 1300km entfernte Polen vorzutragen, sind andere Grössenordnungen nötig – schon alleine wegen des Transportaufwands.
Die LKW, Eisenbahnwagons und Transportflugzeuge, die dafür nötig sind, muss es von Anang an geben in riesiger Zahl (Kalininggrad produziert praktisch nichts).
Dafür müssten Riesenmengen an Material vorproduziert werden – auch wegen der zu erwartenden Verluste auf den 1300km Nachschubwegen.
Sie meinen, die würden nach Polen mit 1,5 Mio Soldaten, tausenden Panzern und allerlei Gerät aufbrechen?
Ich glaube eher, wenn es dazu käme, bleibt der Panzer in der Garage.
Soldaten und Panzer braucht man nur, wenn man ein Land erobern und besetzen will. Was aber sollte Russland mit Polen?
Wenn Russland einen Angriff auf Deutchland/Europa ausführen möchte, müssen sie zuerst durch Polen. Da führt kein Weg daran vorbei.
Ich meine, dafür hätten die Raketen.
Aber WARUM sollten die das überhaupt wollen?
Sicherlich ist diese Ermächtigung verfassungswidrig, aber es ist sehr zu befürchten, dass das aus Parteisoldaten zusammengestellte Bundesverfassungsgericht diese Ermächtigung durchwinkt. Es hat ja bereits bei der konstruierten Corona-„Pandemie“ den Rechtsstaat ruiniert.
Das GG gibt es seit 35 Jahren nicht mehr. Und Merz ist Black Rocks Brückenkopf um das Land zu plündern. Man schaue sich nur einmal die Verbindung von Black Rock zu Rheinmetall an. https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2023/12/02/wir-sind-ddr/
„Legal“ das mag sein, aber ist das ein hinreichender Anspruch an die führende Politik, dass sie „legal“ handelt? Also reicht es aus, dass sie nicht illegal handelt? Natürlich nicht. Handlungen müssen legitim sein, und von der Öffentlichkeit als legitim anerkannt werden. Was hier gemacht wird ist ein rechtlicher Winkelzug, der von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes niemals so gedacht war.
Ich bin ziemlich sicher es hat sich damals nur niemand vorstellen können, dass jemand so dreist ist, die Handlungsfähigkeit des verblichenen Bundestags, die nur den Übergang sicherstellen soll, in der Art und Weise auszunutzen, um mit dem abgewählten und aufgelösten Parlament, langfristige Weichenstellungen dieser Art durchzusetzen. Für mich ein gravierender Legitimationsverlust der Politik.
„Handlungen müssen legitim sein, und von der Öffentlichkeit als legitim anerkannt werden.“
Volle Zustimmung!
„der von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes niemals so gedacht war.“
Da bin ich jedoch anderer Meinung.
Seit Corona bin ich der Ansicht, dass all die juristischen Schlupflöcher und rechtlichen Winkelzüge ganz bewußt, in ihrer Konsequenz verborgen vor den Augen der Öffentlichkeit, in das GG implementiert worden.
Wer muss sich zum Beispiel die Mühe machen, 2/3 der Abgeordneten für eine GG-Änderung zusammenzukratzen, wenn man die Bürgerrechte weitestgehend auch mit einer „Anpassung“ des IfSG mit einfacher Mehrheit abräumen kann?
Eilantrag des BSW zur Neuauszählung vom BverfG nicht zugelassen,
(einige unwissende Medien melden falsch, „abgewiesen“)
Die Eilbedürftigkeit sei nicht gegeben,
mit einer fadenscheinigen Begründung,
weil das amtliche Auszählungsergebnis vom neuen Bundestag noch nicht der Wahlprüfung unterzogen wurde.
Beschluss vom 13. März 2025 – 2 BvQ 21/25
…BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – 2 BvQ 21/25 – IM NAMEN DES VOLKES
Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge abgelehnt, die letztlich darauf zielen,
eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen zum 21. Deutschen Bundestag wegen vermeintlicher Auszählungsfehler noch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zu erreichen.
Die die Verfassungsbeschwerde von BSW, Parteimitgliedern und Wahlberechtigten sowie die isolierten Anträge
auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Vorgriff auf eine Wahlprüfungsbeschwerde von Wahlberechtigten, sind unzulässig.“
UNFASSBAR!!! Dem BSW fehlen 13000 Stimmen. Das sind genau 5% der m.W. 260000 Stimmen von Auslandsdeutschen, die an der Wahl gehindert wurden. Der Wahlbetrug könnte nicht offensichtlicher sein. Ebenso wie der Verfassungsschutz ist das Bundesverfassungsgericht nichts anderes als der verlängerte Arm ser Kartellparteien. WEG DAMIT!
Das Haus brennt, aber die Regierung evakuiert sich nur selber. In der Zwischenzeit wird der Wähler aufgehetzt und ihm erzählt, dass wir böse Nachbarn haben.
Die Idee, das erwirtschaftete Geld in erste Linie für sich selber auszugeben, scheint rechtsextrem zu sein.
Merke! Der Bürger darf nur dann mit einem guten Gewissen schlafen gehen, wenn es seinen Funktionären gut geht.
Die Staatsschulden von heute sind die Steuern von morgen. Es ist schon „interessant“: Da werden Schulden aufgenommen, um Autobahnen und Panzer zu bauen. Oder was ist das anderes? Ich dachte eigentlich, dieses Prinzip „Recht ist, was dem deutschen Volk nützt“, wäre 1945 untergegangen.
Die deutsche Verfassung ist so „erfolgreich“, dass die Bürger niemals darüber abgestimmt – „die deutsche Einheit vollenden“, so heißt es in der Präambel des Grundgesetz – haben, noch beim Verfassungsgericht klagen können. Das dürfen nur Parteien. Es ist eine Parteiverfassung, die im Parlamentarischen Rat ausgearbeitet und von Politikern beschlossen wurde.
Dem Verfassungsrechtler Scholz gebe ich noch ein Zitat von Hans Kelsen – neben H. L. A. Hart wohl der bekannteste Rechtspositivist – mit auf den Weg: Gemäß den Rechtspositivisten ist jeder Staat ein Rechtsstaat. „Vom Standpunkt der Rechtswissenschaft ist das Recht unter der Naziherrschaft ein Recht. Wir können es bedauern, aber wir können nicht leugnen, dass das Recht war“, Kelsen (1963), S. 148. (zitiert bei: Hayek: Recht, Gesetz, Freiheit, S. 206)
Allein dies aufgeplusterte „Diskussion“macht deutlich, welche verlogenes Schauspiel, welche Arroganz und Ignoranz von den Machthabern und deren
Marionetten an den Tag gelegt wird. Welches“Grundgesetz“, das keine „Verfassung“ist wird seit Jahr und Tag verdreht, geändert nach Gusto, ähmt, der verändertennkomplexen Weltlage angepsst…….
„Rupert Scholz meint: Der Merzsche Trick zur Änderung des Grundgesetzes ist legal.“ – weil es politische Dringlichkit gibt.
Selbst wenn „politische Dringlichkeit“ gegeben sei, wie der Herr „Politiker“ Verfassungsrechtler Rupert Scholz meint,
so verlangt dies nicht, dass der aufglöste und abgewähltee Bundestag tätig wird, was er gemäßGG Art.81 gar nicht darf.
Heute 13.03.2025 liegen alle verfassungsrechtlichen Vorausstzungen dafür vor,
dass der neu gewählte Bundestag zusammentreten kann und einen Beschluss fassen kann.
Das verlangt die reklamierte „politische Dringlicbkeit“, nichts anderes.
Der „Merzsche Trick“ ist also eine bewusste Ausschaltung des Grundgesetzes und insofern verfassungswidrig, also iilegal wenn nicht sogar sträflich
Es ist das erste Mal, daß ich Herrn Prof. Scholz nicht recht geben würde.
Denn er hebt nicht darauf ab, warum der alte Bundestag noch im Amt ist, ein paar Tage bis zu 30 Tagen, wenn man , wie die Bundestagspräsidentin Bas die möglichst große Frist nehmen will, und das ist wahrhaftig kein Zufall.
Prof. Boehme-Nessler hat nachvollziehbar folgendes erklärt:
: „ der abgewählte Bundestag (…) ist der Treuhänder, der dafür sorgen muss, dass der Übergang zum neuen Parlament organisatorisch-praktisch reibungslos verläuft. Die Übergangszeit bis zur Konstituierung des neuen Parlaments muss aber möglichst kurz sein. Aus der Treuhänder-Funktion ergibt sich, was der alte Bundestag tun darf – und was nicht. Ein Treuhänder darf nicht im eigenen Interesse handeln, auch wenn er das rechtlich könnte. Er muss die Interessen seines Treugebers verfolgen. Dafür ist er da. Er darf also Entscheidungen treffen. Aber nur solche, die den Übergang zum neuen Parlament praktisch absichern. Er muss sich zurückhalten. Auf keinen Fall darf er weitreichende Gesetze verabschieden, die das neue Parlament langfristig binden. Das wäre treuwidrig.“
V.Boehme-Nessler: Warum das Merz-Vorhaben verfassungswidrig ist, hier:
https://www.cicero.de/innenpolitik/das-parlament-als-treuhander-warum-das-merz-manover-verfassungswidrig-ist
Das Vorhaben von Herrn Merz würde die nächste Bundesregierung nicht nur für vier Jahre, sondern noch mehr binden. Das kann nicht verfassungsgemäß sein.
Tut mir leid und soll auch nicht diskriminieren:
Jemand der seit 20 Jahren über das (heutige) gesetzliche Rentenalter hinaus ist, sollte vielleicht fachlich doch vorsichtig sein und die nächste oder übernächste Generation seines Faches „ranlassen“.
Allerdings kann man an diesem Beispiel schön sehen, wie die eigene Partei bis zum letzten Atemzug verteidigt wird. Diese Generation kann und will nicht sehen, was inzwischen mit der Partei passiert ist.
Ist diesem Herrn nicht bekannt, dass nicht Geld ein Land abwehrfähig macht, sondern in erster Linie eine wehrwillige Bevölkerung? Wer soll das sein? Man müsste zudem überhaupt erst einmal die Erfassungs-, Musterungs- und Ausbildungsstrukturen neu schaffen, um genügend Mannschaften für mehr Gerät zu haben. Das dauert locker zehn Jahre. Weiß der das nicht?
Ja, das weiß er, hat es aber mit Erfolg verdrängt, dieser CDU-Mann!
Der war deutscher Verteidigungsminister. Woher soll er das wissen?
„Rupert Scholz meint: Der Merzsche Trick zur Änderung des Grundgesetzes ist legal.“ – weil es politische Dringlichkit gibt.
Das ist erwiesenermaßen juristisch falsch, das ist zwar „kanonisierte Meinung“, aber entspricht nucht dem Wort des GG.
Genau politische Dringlichkeit schließt das BverfG als zulässige Begründung aus. Es muss eine materiell existende Notlage gegeben sein.
vor allem jedoch, gemäß Urteil des BverfG und GG Art.81
1.) GG Art.81 sagt, ist GG Art.68 eingetreten, darf der Bundestag keine Grundgesetzänderung mehr beschließen, selbst dann wenn der Bundestag nicht aufgelöst wurde.
2,) zur Unzulässigkeit mehrjährigen Verschuldung sagt das BverfG in seinem Urteil – Kreditaufnahmen müssen der Jährlichkeir und Jährigkeit genügen
„Es widerspricht die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage gemäß (Verteidigungsfall) Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit.
Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die „Schuldenbremse“ bei gleichzeitiger Anrechnung als „Schulden“ im Haushaltsjahr, ist demzufolge unzulässig.“
Das heißt eine Schuldneaufnahmen in einem Jahr für mehrere Jahre hinweg ist verfassungsrechtlich verboten
„Korruption ist die Seele des Systems“ Prof.H.H. von Arnim
Dem sich auch Freidrich Merz vrpflichtet hat.
1,) um sich sein Kanzlerwahl zu sichern hat er sich von der SPD kaufrn lassen mit
Abschaffung der SchuldenbremsVerzicht auf Grenzschließungverzicht auf Bürgrgld AbschafungVrzicht auf NGO NichtfinanzierungVerzicht auf Klima-Diebstahl2.) um dies umzusetzen will er nun
Grundgesetz brechen GG Art.81 – Beschlus mit dem aufglösten BundestagVerleitung des Bundesrates mit 100 Milliarden aus der geplanten Verschuldung damit der Bundesrat der Grundgsetzänderung zustimmtVerleitung der Grünen mit Klimasubventionen um der Grundgsetzändrung zuzustimmen
Mag sein, dass das Grundgesetz nicht explizit die Merz’sche Vorgehensweise untersagt. Jedoch, es ist eine Stilfrage, also eine Frage der demokratischen Grundeinstellung, einen abgewählten Bundestag mit einer Sache zu beschäftigen, wo es nun wirklich nicht auf einige Wochen ankommt.
Der mangelnde demokratische Stil des Friedrich Merz lässt Schlimmes befürchten.
Das ist deutlich mehr als eine „Stilfrage“, sondern nicht weniger als ein Staatsstreich und Hochverrat.
Geld für Waffen, also für Konsum, Ja!. Geld für desolate Straßen, marode Brücken und abgewirtschaftete Infrastruktur, also für Investitionen in die Zukunft, Nein!“.
Man muss eben Prioritäten setzen.
Wer braucht noch befahrbare Straßen, wenn man doch geländegängige Panzer haben kann?
„Es ist eine der erfolgreichsten Verfassungen der Welt.“
Verfassung wird es genannt, das Grundgesetz. Um aber auch eine zu sein, hätte das deutsche Volk nach der Wiedervereinigung darüber abstimmen müssen.
GG Art. 146
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Die deutsche Bundesregierung treibt mit Blick auf einen Krieg gegen Rußland den Ausbau von Straßen, Schienen und Brücken in Richtung Osten voran – auch mit zivilen Mitteln.
Aus einer Luxemburger Zeitung in 2024:
https://www.zlv.lu/db/1/1414959376281/0
Staatlichkeit war gut. Hier kann niemand mehr sicher über die Straße gehen. Die Schulen werden mehrheitlich von ausländischen Kindern besucht. Welcher Steuerzahler soll das zahlen wollen? Welche Motive bestehen für die aktuelle, ausgetauschte Bevölkerung? Keine. Genau. „Danke“ für den Blick in eine längst verschollene Vergangenheit.
Ohne Schulden wird man die BW nicht verteidigungsfähig machen können.
Dass das Grundgesetz noch durch den eigentlich abgewählten Bundestag geändert werden könne, ist nicht rechtens, nur weil das Grundgesetz dazu schweigt. Hieraus zu folgen, das Grundgesetz würde es zulassen, würde bedeuten, daß alles möglich ist, wenn es nicht explizit nach dem Grundgesetz verboten ist.
Gehts noch?
Wen sollen denn unsere Söhne, Töchter und Väter verteidigen?
Etwa die fünf Millionen Migranten im Bürgergeld?
Und noch ein Punkt:
Glauben denn die Deutschen wirklich, dass sie gegen die atomare Weltmacht Russland mit ihren mickrigen Knallfröschen etwas ausrichten können?
Zwei Oreschniks auf die Berliner Glaskuppel und es ist zappenduster.
Ja, man fragt sich wirklich: Welche Art von Krieg schwebt denen vor, die da jetzt eine Billion „verballern“? Ist das nicht alles herausgeschmissenes Geld, investiert in Technologien und Strategien, die von vorgestern sind, und in einem Krieg von morgen keine Rolle mehr spielen?
Ich habe in den letzten Tagen diverse Zahlen von repräsentativen oder weniger repräsentativen Umfragen gehört. Angeblich ist eine große Mehrheit für mehr Schulden für die BW und angeblich 70 % für eine Wehrpflicht. Frage: Wen hat man dazu befragt? Treffen würde diese Wehrpflicht insbesondere die jüngeren Generationen und insgesamt sind nur 18 % bereit dieses Land mit der Waffe zu verteidigen. Was nutzt also das viele Geld für Waffen pp., wenn sie keiner bedienen kann. Ich bin übrigens auch nicht bereit dieses Deutschland, was kein Deutschland mehr ist, und diese abgehobene Politikerkaste zu verteidigen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Strack-Zimmermann oder eine Baerbock, die Russland schon mal den Krieg erklärt hat, an vorderster Front mit einem Maschinengewehr in der Hand sich den Russen entgegenstellen. Oder vielleicht kann die KGE die Heerscharen ihrer so geliebten ausländischen Gäste dazu bewegen für dieses beste Deutschland aller Zeiten ihr Leben im Schützengraben zu riskieren.
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Die CDU macht es der FDP nach und könnte dadurch das selbe Schicksal erleiden. Zumindest könnte daß der CDU 30% der Wähler kosten.
Was sicherlich nicht zählt ist die Dringlichkeit da es nur um max. 2-Wochen geht. Nein, in diesem Fall ist die Änderung des GG nicht rechtens. Dafür wurde diese Möglichkeit zwischen der BT-Wahl und der Ernennung des neuen Parlaments nicht vorgesehen.