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TE exklusiv

„NGO“ mit 22,7 Millionen Steuergeld erklagt sich Zugang zu Nutzerdaten von X

20.02.2025

| Lesedauer: 3 Minuten
Komplott gegen die Meinungsfreiheit: Zwei Organisationen haben sich Zugang zu den Nutzerdaten von X erklagt. X will sich dagegen wehren und die freie Meinungsäußerung der Nutzer schützen. Seit einer AfD-Anfrage vom Sommer ist klar: Eine der beiden „NGOs“ erhielt 22,7 Millionen Euro vom deutschen Staat.

Es ist eine globale Auseinandersetzung, die bisher weitgehend im Verborgenen verläuft: NGOs gehen gegen die Plattform X vor, X wehrt sich. Der Streit landet vor Gericht. Die NGOs tun, auch dank Staatshilfen, was sie eben tun, und stellen sich in der EU in den Dienst des neuen Internet-Kontroll- und -Zensur-Gesetzes DSA.

Nun erstritten sich vor dem Berliner Landgericht zwei NGOs unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich zugänglichen Daten der Plattform. Die NGO „Democracy Reporting International“ will angeblich erforschen, ob es auf X zu Wahlbeeinflussung im Vorfeld der Bundestagswahlen kommt. Die Grundlage der Klage ist Artikel 40 des Digital Services Act (DSA) der EU, der die großen Plattformen dazu verpflichtet, Forschern Zugang zu den eigenen Daten zu gewähren.

Laut der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die ebenfalls zu den Klägern gehörte, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass „ein weiteres Abwarten das Forschungsprojekt vereiteln würde, da die Zeit unmittelbar vor der Bundestagswahl dafür entscheidend sei“. Nach neutraler Rechtsprechung klingt das nicht; es wirkt, als stünde der Richter eher auf der Seite der Kläger.

Komplott gegen die Meinungsfreiheit – unter staatlicher Beteiligung

Und tatsächlich schreibt das Global Government Affairs Team von X, dass eben dieser Richter früher einmal für die GFF tätig war. Das gebe „Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit der Entscheidung“, so das Team von X. Dagegen habe X nicht einmal die Möglichkeit bekommen, sich im Prozess zu äußern. Die Plattform will sich gegen das Urteil wehren, das „das Recht auf Privatsphäre und die freie Meinungsäußerung unserer Nutzer bedroht“.

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Das Urteil läuft darauf hinaus, dass Daten von Millionen privater Nutzer an die klagenden NGOs weitergegeben werden. Selbst wenn es nur um öffentlich zugängliche Daten geht, dürfte das ein massiver Eingriff in die Privatsphäre sein, denn die systematische Auswertung der Daten könnte zu Erkenntnissen führen, die für Nutzer oder auch die gesamte Plattform X von Nachteil sind.

Zu den nun möglicherweise abzugebenden Daten gehören unter anderem die Reichweite von Profilen oder auch Daten dazu, wie oft einzelne Tweets mit einem Like versehen oder geteilt wurden.

Aber das ist nicht alles: Die NGO „Democracy Reporting International“, 2006 in Brüssel gegründet und heute mit einem Berliner Büro ausgestattet, erhielt allein seit 2016 über 22 Millionen Euro an deutschen Steuergeldern. Das ergab schon im Sommer eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Jürgen Braun. Die Antwort des Finanzministeriums liegt TE vor.

Die gezahlten Beträge entstammen erstaunlicherweise dem Haushalt des Auswärtigen Amtes und jenem des Entwicklungsministeriums, die doch eigentlich für ganz andere Dinge zuständig sind. Und da selbst der parlamentarische Staatssekretär Florian Toncar auf die „Heterogenität der Antwortbeiträge“ der beteiligten Ressorts hinweist – das klingt nach Kritik an den Ressorts –, muss man davon ausgehen, dass mindestens so viel Geld an die Democracy Reporting International gGmbH ging.

Allein im Jahr 2016 flossen demnach mehr als 1,5 Millionen Euro aus dem Haushalt des Auswärtigen Amtes an DRI (Kapitel „Sicherung von Frieden und Stabilität“). Auch in den folgenden Jahren bis 2024 flossen jährlich meist über eine Million Euro so an DRI, 2023 sogar 2,7 Millionen Euro. Daneben fanden sich Geldtöpfe in anderen Kapiteln, etwa „Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen“ oder auch „Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland“.

Einschüchterung und Einschränkung der Meinungsfreiheit

Braun beschuldigt die Bundesregierung, den linken Feldzug gegen die Meinungsfreiheit auf der Plattform X maßgeblich mitzufinanzieren: „Das ist ein Versuch der Einschüchterung und eklatanten Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet. Die Bundesregierung bleibt ihrer freiheitsfeindlichen Agenda treu und mischt auch hier kräftig mit.“ Das belege die Antwort des Finanzministeriums auf seine Anfrage aus dem Juli 2024: „Darin bestätigt das Finanzministerium, die fragwürdige NGO Democracy Reporting International (DRI) in den vergangenen Jahren mit rund 22,7 Mio. Euro aus Steuergeldern unterstützt zu haben. Weiterer Kläger ist die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie wird vor allem vom linken Milliardär George Soros finanziert.“

Für Braun ergibt die Klage einen schlichten Sinn: „Offensichtlich geht es hier ausschließlich darum, die Plattform X in die Enge zu treiben, auszuspähen und möglicherweise wie im sozialistisch regierten Brasilien abzuschalten. Das aber ist ein Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit, die es mit aller Kraft zu verteidigen gilt.“

Tatsächlich wollten die Kläger zugleich klären, inwieweit sie ihren vermeintlichen Anspruch auf „Forschungsdatenzugang“ gerichtlich durchsetzen können. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist also vielleicht nur der Startschuss für weitere Anfragen auf „Forschungsdatenzugang“, bei denen es vor allem darum geht, die Plattform X in Verruf zu bringen.

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77 Kommentare

  1. Unser Datenschutzrecht hat einen massiven Haken:
    Man kann es mit der angeblichen wissenschaftlichen Freiheit komplett aushebeln und braucht zur Überwachung bzw. der Aushorchung keinen richterlichen Beschluss mehr. Damit kann man den Datenschutz also komplett aushebeln.
    Man muss polizeiliche oder geheimdienstliche Einheiten nur als wissenschaftliches Projekt tarnen und kommt dann überall durch, ohne dass die Justiz da noch irgendeine Kontrollfunktion entwickelt.
    „Democracy reporting international“ ist mit hoher Wahrscheinlichkeit alles, bloß kein wissenschaftliches Projekt. Das ist mit Sicherheit eine geheimdienstliche Tarnorganisation, die mittels Auslutschen des labberig verfassten Datenschutzes in Europa, X von innen zersetzen soll.

  2. Sie machen immer weiter auf dem Weg der Abschaffung demokratischer Verhältnisse, die Brandmaurer und ihre staatlich finanzierten NGOs. Und sie wollen Krieg.

  3. Wie paßt die unsägliche „Datenschutzverordnung“ 2016/679 zu diesem Mist hier? Frei nach dem Motto: der Einzelne darf nichts, der Staat alles. Die Matrix muß genauso aufgebrochen werden, wie es gerade in den USA stattfindet.

  4. Wie schön diese BRD. Und die DDR war eine ganz schlimme Diktatur, nicht wahr.

  5. Wenn ich schon höre, George Soros hat dabei seine dreckigen Finger im Spiel, kriege ich die Krise.
    Diese Ausgeburt der Hölle mischt überall mit , wo es nicht mit rechten Dingen zugeht.
    Allein schon seine Beteiligung im Hintergrund ist immer ein klares Indiz, dass die von ihm geförderte Organisation nicht koscher ist.

  6. Ich habe dazu mehrere Fragen: Was macht X oder eine andere Plattform mit den Daten der Nutzer?
    Wer legt fest, was Wissenschaft und Forschung ist? Ist irgendein Gutachten oder irgeneine Statistik Wissenschaft und Forschung? Kann jede NGO mit irgendwelchen beliebigen Vereinszwecken behaupten, Daten für Wissenschaft und Forschung zu benötigen? Wer bestimmt, welche Nutzer zu „Wissenschaft und Forschung“ beitragen? Muss die Abfrage der Daten konkret begründet werden? Also z. B. mit einer Frage aus der Untersuchung. Wer bestimmt, welche Daten abgerufen werden? Werden diese Daten bezahlt?
    Und vor allem: Wenn NGOs mit staatlichem Geld unterstützt werden, umgeht der Staat in meinen Augen den Grundrechtsschutz, der dem Bürger gegenüber dem Staat garantiert ist. Denn die NGO muss das GrundG nicht einhalten, weil sie privatrechtlich organisiert ist. Genau diese Masche mache ich z. B. dem Staat während der Pandemie zum Vorwurf.

    • Es ist doch nichts Neues, dass der Staat für seine grundrechtswidrigen Bestrebungen private- oder „gemeinnützige“ Akteure einspannt. Egal ob Faktenchecker, Correctiv, der ÖRR, Abmahnvereine, diverse NGOs oder sogenannte Meldestellen. Und ggf. sind ja dann auch noch wie zufällig Privatpersonen oder „zivilgesellschaftliche Organisationen“ zur Stelle, die mittels Verfassungsklage die Regierung dazu „zwingen“, die längst fertig vorbereiteten und in den Schubladen griffbereit liegenden Gesetze, natürlich erst nach den zuvor aufgeführten üblichen rituellen Tänzchen, zu erlassen.

      • Deshalb muss genau hier das Verbandsklagerecht geändert werden, analog zum Wahlrecht und Parteispenden.

        Verbände und Organisationen dürfen kein Klagerecht erhalten, wenn sie staatliche Förderungen, inländisch oder ausländisch, oder Spenden von anderen Organisationen und Parteien erhalten. Dann muss die Klage abgewiesen werden. Das Verbandsklagerecht darf nicht dazu missbraucht werden, politische Ziele anderer Akteure außer denen der direkt betroffenen Bürger durchzusetzen. Eine Finanzierung und damit immer unzweifelhafte politische Parteinahme durch Dritte muss ausgeschlossen sein. Das Verbandsklagerecht wurde geschaffen, um beispielsweise unmittelbare Verbraucherinteressen zu vertreten, um einerseits die finanziellen Hürden einer Klage abzumildern und andererseits eine Flut von Einzelklagen zu verhindern. Das Klagerecht ergab sich aus der Zahl und Relevanz der Verbandsmitglieder, die direkt betroffen sind und eine Klage unterstützen. Nicht aus der Zahl der Großspender und Spender-Organisationen. Organisationen ohne direkt Betroffene, gar ohne im Verhältnis zum Anliegen nennenswerte Mitgliederzahlen, dafür aber ausgestattet mit Millionen von Steuergeldern egal welcher Herkunft oder Geldern weiterer Organisationen als Strohmänner müssen konsequent vom Klageweg ausgeschlossen werden. Es muss der Grundsatz gelten, dass nur der Klagen kann, auch in Vertretung, der eine direkte Betroffenheit zahlenmäßig nachweisen kann. Im Prinzip müsste es dann aber auch hier ein Quorum geben, gemessen an der Zahl aller Betroffenen. Beispielsweise 30 % aller Bürger, die in einem Stadtteil wohnen und die Einhaltung von generellen Fahrverboten für die Luftreinheit fordern.

    • Seit es „Genderwissenschaften“ gibt, ist wohl auch der Begriff Wissenschaft maximal relativ …
      Also Nein, keine Wissenschaft, denn wir reden hier über eine Konzentration von Wissen und nicht von Aberglauben und Hexerei …

  7. Obwohl auch ich hinter den „Forschungsprojekten“ finstere Absichten vermute, erinnert mich die Argumentation des Autors an die unselige „Dominotheorie“ mit der vor Jahrzehnten das „Sturmgeschütz der Demokratie“ (das der SPIEGEL ja damals wirklich war) von FJS u.a. des Landesverrats beschuldigt wurde.

  8. Dass meine Daten öffentlich zugänglich sind ist eine Sache. Ob ich die zur Verwertung durch linke Drückergruppen (nicht) freigeben möchte eine andere. Wenn Herr Steinhöfel oder ein ähnlicher Anwalt die Chance für eine erfolgreiche Klage sieht, könnte Tichys das hier mitteilen. Ich wäre, bei Kenntnis der Details, ggf. dabei.

    • Na ja, ob und vor allem welche Daten an Dritte freigegeben werden dürfen, hängt wahrscheinlich zunächst von den AGB ab, die der Provider Sie unterschreiben lässt. Und von dem Rahmen, den der Datenschutzdem Provider vorgibt.

    • Wenn Sie Kontrolle über Ihre Daten wollen (egal welche, egal bei wem) müssen Sie kontrollieren, welche Daten Sie ins Neuland entlassen. Es ist allein Ihre Abwägung, ob Ihnen X „(der wer auch immer) die Pflichtangaben wert ist und welchen „content“ Sie veröffentlichen. Was rausgeht, das ist draußen, da hilft kein „ich möchte nicht“ mehr.

  9. Vielleicht sollten die USA mal schauen, was es so an Informationen über die Führungskader und zweiten Reihen der linksgrünen Sekten aka Parteien gibt. Ich denke die werden da schon was haben bzw. finden.

  10. Wenn den USA die Deutschen allzu blöd kommen, können Sie uns und damit unserer Volkswirtschaft von heute auf morgen die gesamte IT Struktur abschalten (ohne Microsoft- sowie Oracle-Produkte liegen alle IT gestützten Prozesse flach….SAP, Logistik etc. etc. etc). Dann gehts dahin. Wir sind in Sachen IT komplett von den USA abhängig und es gibt keinen Plan B.
    Aber wahrscheinlich ist das den linken Monosynaptikern noch nicht einmal bekannt. Hauptsache man agitiert mit freundlicher juristischer Unterstützung gegen die Meinungsfreiheit für die „Falschen“.
    Linsagitatorische Vorfeldorganisationen wie die „Deutsche Umwelthilfe“, die von SPD und GRÜNEN mit Steuergeldern alimentiert werden.

    • Ich muss zugeben, diese Art der Abhängigkeit war mir bisher auch nicht bekannt. Ich bin immer davon ausgegangen, dass es mittlerweile wohl auch Server in der EU gibt. Nicht? Dann man tau, wie der Friese sagt! Das wird noch lustig! 🍿😉

      • Es geht ja nicht (nur) um die Server, sondern um die Software. Natürlich könnte MS seine – zwangsweise installierten – Update-Zugänge auch nutzen, sämtliche Windows-Installationen in Europa (oder sonstwo) zu zerstören.

  11. Machterhalt um jeden Preis. Die linke Blase ist enorm groß geworden. Deshalb muss sie nun platzen. Am Sonntag ist die Wahl der AfD Bürgerpflicht.

  12. Der DRI-Partner GFF https://freiheitsrechte.org/ ist auch interessant. Er wurde 2015 mit Sitz in Berlin gegründet, 2016 als „gemeinnützig“ anerkannt und hat nach eigenen Angaben 4.000 Fördermitglieder. Man lebt von Fördermitgliedschaften, Einzelspenden und institutionelle Zuwendungen, insbesondere durch Stiftungen. Die Liste der institutionellen Zuwendungen ist lang und umfasst u.a. die staatliche Bundeszentrale für politische Bildung, Campact, Dreilinden gGmbH, Acardia, Mozilla Foundation, netzpolitik.org, Open Society Foundation, Otto-Brenner-Stiftung, Robert-Bosch-Stiftung, Rudolf-Augstein-Stiftung, Stiftung Mercator, ZEIT Stiftung Bucerius. Zu den Mitgliedern zählen der Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg Stefan Brink und der bekannte Bochumer Kriminologe Tobias Singelnstein.
    Laut Jahresbericht 2023 lagen die Einnahmen im Berichtsjahr bei 2.546.770 Euro. Davon stammten 1.675.020 € von Stiftungen und institutionellen Zuwendungen. „Strategie“ der Gesellschaft sei es, „mit ihren Partner*innen vor Gericht (zu ziehen), um Grund- und Menschenrechte in Deutschland und Europa zu schützen“. Ein Projekt ist ein „Gutachten zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD“. „Die Organisationen Campact, Volksverpetzer, innn.it, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Postmigrantischer Jurist*innenbund, Frag den Staat und Bleibt stabil unterstützen unser Anliegen.“ 2020 hat die GFF im Übrigen ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das behauptet, „gemeinnützige Vereine dürfen politisch agieren“. Daran dürfte sich die GFF orientieren.

    • Wir benötigen DOGE auch hier, um zu sehen, wie viel von diesem Mist über Umwege vom Steuerzahler oder aus fragwürdigen Stiftungen (welche wiederum mittels Steuergeld finanziert werden) finanziert wird. Was auffällt ist wieder einmal die „Open Society Foundation“.
      Gemeinnützig sind Vereine tatsächlich nur, wenn sie von Privatpersonen finanziert werden, was ich bei all den NGO’s bezweifle.
      Bei Stiftungen und Vereinen würde ich ausschliesslich die private Finanzierung durch Einzelpersonen zulassen, eine reine Mitgliederfinanzierung. Werden sie aus anderen Quellen finanziert, sollte dies als politische Einflussnahme gelten und der Laden augenblicklich geschlossen werden, sowie der Vorstand in den Knast wandern.

  13. I hoffe, dass Elon Musk und die amerikanische Regierung noch viel stärker auf die Feinde der Meinungsfreiheit in den EU-Institutionen und den steuerfinanzierten NGOs drauf haut. Deutschland kann offensichtlich wieder mal nur von aussen vor den Feinden im Inneren, die sich wieder mal als Weltretter aufspielen, gerettet werden.

  14. Das sind beides nur Schein-Organisationen, die tun sollen, was die linksgerichteten Parteien nicht selbst tun wollen, also eine Art Strohmann. Wer zahlt („spendet“), schafft an. Das sind demnach die OSF des Multimilliardärs George Soros und die linksgrüne Bundesregierung. Ähnliches gilt auch für die Antifa, die Deutsche Umwelthilfe und andere linke Organisationen.

  15. Kein Wunder, wenn wir kein Geld mehr für öffentlichen Wohnungsbau, Straßenbau, Brückensanierungen und Geld für Notunterkünften für Bürger die obdachlos sind.

  16. Ich will diesen linksextremen NGOs meine Daten niemals geben! X und Facebook sollten auch keine IP Verbindungen an deutsche Behörden übermittelt, da sie totalitär mit ihren Bürgern umgehen!

  17. es glaube doch keiner,das die linke Blase,nachdem Sie sich jetzt fett in den Ministerien inklusive deren Finanztöfen breit gemacht hat, jemals ohne Kampf wieder von der Macht liesse..und Macht gibt es nur mittels Informationskontrolle!

    • „Wo wir Grünen an die Schalthebel der Macht kommen, werden wir nicht mehr verhandeln“
      Zitat Sandra Detzer, Landeschefin der Grünen in BaWü und MdB
      Das scheint also nicht mal alleine auf ihrem Mist gewachsen.
      „Wenn wir eine Regierung gründen, geben wir sie niemals wieder auf, weder durch Wahlen noch andere Methoden.“
      Gerhart Eisler, Mitglied des Parteivorstands der SED, 4. Oktober 1949.

      Dazu geben mag ich noch die Betrachtung derer, die sich in der sed für Jahrzehnte fanden, denn in der DDR kam es dann nach Reich III zu einem Zusammenschluss der übrig gebliebenen Sozialdemokraten mit der KPD – und die nannten sich SED und nahmen dann auch noch die CDU unter die Fittiche. Bis 1989.
      Vielleicht, bedenkt man das, wird klarer, woher der Wind weht.

      • Bis 1989?
        Danach ging es doch erst richtig los mit der Besetzung von CDU-Partei- und dann Staatsämtern durch DDR-Bürger.

  18. Wer’s bis jetzt noch nicht kapiert hat …
    Das einstmals geliebte Kind namens Twitter – wenigstens als es noch mehr oder weniger direkt von der „demokratischen Regierung unter Biden“ kontrolliert wurde – wird nun, nachdem dieser eklatante Einfluß per Twitter-Files raus kam, über mit viel Geld gepamperte Vorfeldorganisationen der Ampel und möglicherweise willfähige Richter „unter Beschuß genommen“.
    SO „freiheitlich-demokratisch“ sind grüne Rote und rote Grüne!!!

  19. Wovor haben die Leute eigentlich Angst die gegen x vorgehen? Selbst wenn eine nicht etablierte Partei 51 % bekommen sollte, so haben doch die anderen Parteien 10 Tausende ihrer Gefolgsleute in Ämtern und Behörden, so dass eine AfD oder ein BSW nichts durchsetzen könnte. Was natürlich nicht demokratisch wäre, aber mit „unserer „ Demokratie vielleicht vereinbar?

    • Das lässt sich relativ leicht mit drakonischen Strafen in den Griff bekommen. Eine Sonderermittlergruppe wird extra für solche Leute ins Leben gerufen. Der Verlust der Pension etc. wird helfen das linke Pack zu selektieren disziplinieren.

  20. Lawfare mit dem bereits versucht wurde, Trump seiner Rechte zu berauben, ihm sein gesamtes Vermögen wegzunehmen und hinter Gittern zu bringen, geht jetzt auf EU-Ebene und in Deutschland verstärkt weiter.
    Alle Anstrengungen derjenigen, die in den USA Trump und seine Agenda bekämpft haben, werden nun in der EU und in Großbritannien fortgesetzt.
    Die ausführenden Organe sind die Regierungen, die von den Regierungen bezahlten Hilfsorganisationen, die mit riesigen Zahlungen aus dem Steuergeld unterstützt werden und dazu die Legacy oder Main Stream Medien, zu denen fast alle Zeitungen und natürlich ARD und Töchter, sowie ZDF und DLF, also die Zwangsgeldabzocker gehören.
    Man will seine Macht mit allem was geht verteidigen. Meinungsäußerungsfreiheit ist aufs Schärfst bedroht und soll ganz abgeschafft werden.
    Wehret nicht nur den Anfängen, sondern bekämpft die gewollte Abschaffung der Demokratie.

  21. Da sollen jetzt doch mal amerikanische Anwälte ran und hier beginnen zusammenzufalten.

  22. 22,7 Millionen Steuergeld aus dem deutschen Bundeshaushalt. Die sind aber nicht mal bereit und in der Lage, ihre Ergebnisse in deutscher Sprache darzustellen. Der Nutzen für Deutschland liegt bei Null,. Kann weg wie US „AID“.

    • Tja. Die wenigsten Deutschen merken halt, dass sie durch ihre eigenen abgepressten Steuer überwacht und kujoniert werden – wie durch den Beitrag für den örr permanent belogen.

  23. Wie glaubwürdig, transparent und geradlinig überhaupt das DSA ist sollte man vielleicht an dieser Stelle mit einer Gegenmaßnahme prüfen.

    Ich könnte mir vorstellen, dass ein ungarisches Forschungsinstitut nach deutschem Vorbild, öffentlich gefördert, ebenfalls einen Forschungsauftrag erhalten könnte, um einmal die Nutzer und Angriffe der linken Szene und deren Umfeld wissenschaftlich zu erfassen und zu erforschen. Das wäre sicherlich spannend, wo die Parteimitglieder aus dem linken Block in Deutschland so ihre Likes verteilen und mit wem die so kommuniizieren.

  24. Diese Bude hat nicht mal einen Eintrag bei Wikipedia, obwohl dort zig Millionen an Steuergeldern versenkt worden sind.
    Ist es eine Zweigstelle der Ex-Haldenwang-Behörde ?
    Eine Zensur findet nicht statt, aber wir bezahlen sie trotzdem.

    • Wir in Deutschland bräuchten dringend einen Bundesrechnungshof, der nicht nur Verschwendung von Steuergeldern aufdeckt, sondern diese auch mit Autorität abstellen kann, ähnlich wie in USA.
      Bei uns ist das alles nur Schaumschlägerei und die Vergeudung von Steuergeld durch ideologisierte Ministerien geht munter weiter.

    • Viele „badfingers“ sind dort nicht gelistet.
      Was halt auch überaus aussagekräftig ist. Manchmal findet man was, wenn man im englischen wiki sucht.
      Auch die Personen, die uns zu Lasten da agieren, sind oftmals nicht und wenn, nur mit Namen aber nicht mit Werdegang gelistet.

    • Das „diese Bude“ bei der auf ultralinks gebügelten Wikipedia keinen Eintrag hat, sollte nicht verwundern, sondern stutzig machen.

  25. Zitat(e): „Und tatsächlich schreibt das Global Government Affairs Team von X, dass eben dieser Richter früher einmal für die GFF tätig war.“
    Und,
    „Dagegen habe X nicht einmal die Möglichkeit bekommen, sich im Prozess zu äußern“.

    😙👉Och, das überrascht mich nun aber sehr

    – – – – – – –

    Zitat: „Das Urteil des Landgerichts Berlin ist also vielleicht nur der Startschuss für weitere Anfragen auf „Forschungsdatenzugang“

    > Worauf man wohl fast Gift nehmen könnte das hier von den Wohlwollenden vermutlich noch weitere Anfrageb komnen werden.

    Übrigens: war von der vergrünten Merz-CDU nicht auch was davon zu hören, dass sie die Millionen Steuergeldzahlungen an die grünlinkswoken NGOs stark kürzen wollten?

    Doch auch dieses Thema ist bei der Merz-CDU anscheinend schon wieder vergessen. Ebenso aber auch das Thema „Turbo-Einbürgung“ und das unser deutscher Paß zum „Ramsch-Paß“ umfunktioniert wurde welcher nun wie Kamelle großzügig verteilt wird.

  26. Ich möchte ergänzen:

    (Selbst) Wenn es sich hierbei um öffentliche Kommunikation und Daten handeln würde, was mit dem Gesetz und von den Aktivisten ja suggeriert wird, wenn mit dem öffentlichen Interesse und mit dem öffentlichen Einfluss argumentiert wird, dann bestünde ja keine Notwendigkeit, dass X diese Daten zur Verfügung stellt und dazu noch nicht öffentliche Informationen.

    Dann könnten die ja die öffentlichen Daten sammeln, was bereits schon niemandem per Gesetz erlaubt ist.

    Die wollen aber die nicht öffentlichen Daten. Dabei handelt es sich um Daten, die selbst der Staat und sonst auch niemand sammeln darf. Schon gar nicht ohne Zustimmung der Beteiligten. (Grundrechtsvertoß Informationelle Selbstbestimmung)

    Hier findet ein illegaler Eingriff in das Fernmeldegeheimnis statt. Das Fernmeldegeheimnis schützt nämlich nicht nur den Inhalt und die Nachricht, sondern auch den Sender und den Empfänger.

    Sowohl der Absender als auch der Empfänger, der die Nachricht mit einem Page-Visit oder einem Like quittiert, hat ein Recht auf Schutz der Privatsphäre, Informationelle Selbstbestimmung und Wahrung des Fernmeldegeheimnisses.

  27. Die meisten brauchen jetzt Bademäntel! Dieser Blog ist wohl auch bald dran.
    Man konnte es erahnen:

    1. bei DSA ging es darum, dass die Denunzianten-NGO Zugriff auf Nutzerdaten erhalten. Dann gehts weiter Richtung Zentralstellen. Die Staatsanwälte konnten wir per CBS bereits kennen lernen.
    2. Dann Steinhöfel gegen Correctiv – hier kann es einer finanziell-kompetenzmässig selber auf sich nehmen, sich erfolgreich zu verteidigen.
    3. Dass der ÖRR sich nicht um Gerichtsurteile schert, kennen wir in den gewonnen Verfahren von RA Steinhöfel.
    4. Netzpolitik.org und das Plakat am Gorki-Theater „Weidel-Merz“….Justizskandal. Man denke an die Affäre Habeck! Das war also keine Kunst!! Unfassbar. Willkür.

    Willkommen in der DDR-2.0. Jetzt ist es also ernst! Es ist so weit.
    In WELT heisst es bei DON A.: Was tun, wenn eine Volksfrontregierung kommt?

  28. Der nächste Faschismus kommt von links und nimmt weiter Fahrt auf.

    • Es gibt Leute, die meinen, der Faschismus war schon immer links.
      Beim italienischen Faschismus kann daran kein Zweifel bestehen, schließlich war der eine Abspaltung enttäuschter Kommunisten, und beim „deutschen Faschismus“ wissen oder ahnen es die „NAZI!“-Schreihälse irgendwie auch, sonst würden sie nicht geradezu groteske verbale Verrenkungen anstellen, nur um die korrekte Bezeichnung NationalSOZIALISMUS nicht aussprechen zu müssen.

  29. Präsident Trump sollte einmal mit dem Zaunpfahl in Richtung der sozialistischen „Demokraten“ in der EU insbesondere aber in Deutschland winken. Einfach mal nicht die Gerichtsbarkeit anerkennen. Wie J.D. Vance schon den Sozialisten einheizte, ist die tatsächliche Demokratie und die Meinungsfreiheit in Deutschland in höchster Gefahr. Insbesondere, wenn die Sozialisten NGOs finanziert vorschicken, um sich vor dem Verdacht der Einflussnahme zu verstecken.

  30. Da stellt sich die Frage, was diese GOs (das N wäre ja gelogen) sonst noch mit den personenbezogenen Daten machen und an welche Organisationen die personenbezogenen Daten weitergegeben werden, sollte jemand einen Kommentar mit Regimekritik gepostet haben. Der Staat ist nun einmal die gefährlichste Datenkrake im Land. So sammelt die Firma Acxiom in Frankfurt Daten über Selbständige ohne deren Wissens, um sie dann an die Gebühreneinzugsmafia zu verkaufen. Diese versucht dann, neue Betriebsstätten zu generieren, da Selbständige für gewöhnlich vom Staatsfernsehen mehrfach abgezockt werden. Dies ist nur ein weiteres Beispiel dafür wie der Staat externe Organisationen beauftragt, um an sensible personenbezogene Daten zu gelangen, um diese anschließend zu missbrauchen. Ich frage mich auch, an wen alles die Informationen zum Immobilieneigentum gegangen sind, die wir unter Androhung von exorbitant hohen Strafen dem Regime noch vor dem Grundsteuerirrsinn abliefern mussten.
    In diesem Fall kann man X nur trotz befangenem Richter viel Erfolg wünschen, personenbezogene Daten nicht an demokratiefeindliche Organisationen abgeben zu müssen.

  31. Musk geht doch sicher in die nächste Instanz? Wenn nicht…würde ich X einfach in Deutschland abschalten….wir haben Mastodon….

  32. Diese NGOs, die sicher nicht ohne Rückendeckung von oben agieren, haben sich mit dem Falschen angelegt. Elon Musk kennt jemanden, den er anrufen kann, der das dann regelt. Wie das aussieht, durften einige Staaten auf dem amerikanischen Kontinent schon erfahren.

  33. Elon Musk lässt sich von einem Berliner Landgericht und seinem korrupten Richter nicht einschüchtern.

  34. Das typische, von Merkel perfektionierte, Verfahren der regierenden Machthaber, ihre diktatorischen/faschistischen/kommunistischen Methoden zur „privatisieren“, d.h. vermeintlich privaten Akteuren die bürger- und freiheitsfeindlichen Drecksaufagben erledigen zu lassen. Der ÖRR und die staatlich bezuschussten „etablierten“ Zeitungen übernehmen die Propaganda, Omas gegen Rechts, FfF und andere Aktivisten mach den den Jubelperser, die Antifa ist für Einschüchertung zuständig, Anwaltsfirmen für Begrenzung der Meinungsfreiheit, Correctiv und Co. für Zersetzung, Faktenchecker für Zensur, ebenso der DSA. Und übernimmt zusätzlich offensichtlich auch das Datensammeln über die Opposition und den politischen Gegner. Eine Art Privat-Stasi. Das Gute ist: Trump hat gezeigt, wie man diesen niederen Kreaturen begegnen muss, die schlechte Nachricht: in Deutschland werden „Unseredemokraten“ jetzt erst recht aufdrehen.

  35. Bleibt man bei der Logik des DSA, dem 90% der EU-Parlamentarier und 100% der Mitgliedstaaten zugestimmt haben (soviel zu den Bösen in Europa, es sind vor allem die Mitgliedstaaten verantwortlich): Artikel 40 sieht die Forschung durch überprüfte Forscher vor – allerdings zur Identifizierung systemischer Risiken und den vorgesehenen Gegenmassnahmen, was immer das heissen mag – von anlassbezogener „Forschung“ steht nichts. Erfolgte die vollständige Überprüfung der NGOs?
    Weigert sich die Plattform, aus Gründen des Geschäftsgeheimnisses wie vdL bei den Impfstoffverträgen oder aus Datenschutzgründen, dann kontaktiert diese den Koordinator (Bundesnetzagentur) und wohl auch die EU-Kommission.
    Die Möglichkeit eines Rechtsstreites sehe ich eher zwischen EU-Kommission und Plattform. Eine Klage von „Forschern“, insbesondere dazu noch im Zusammenhang mit der Bundestagswahl, dürfte in diesem System eigentlich gar nicht vorgsehen sein.
    Pikant: die Modalitäten des Datenzugangs für Forscher wird voraussichtlich ! im ersten Quartal 2025 durch die EU-Kommission geregelt werden.

  36. Es geht nicht um “ Meinung „, wie von der Bierkiste im Hyde-Park-Corner, oder am Stammtisch, oder bei Tichy’s Einblick, es geht um Reichweite und damit Einfluß, und womit diese erzielt und mit bots auch manipuliert werden, um Einfluß zu verstärken. Wir sollten uns nicht davor verschließen, dass die digitalen Plattformen auch Teufelszeug sind. Ob im sogenannten arabischen Frühling, oder in Myanmar gegen die Rohingya, es ist bewiesen, dass die technischen Möglichkeiten der digitalen Plattformen sehr leicht mißbraucht werden können, und auch werden. Das Spannungsfeld zwischen “ right to speech “ und “ right to reach “ ist noch nicht ausreichend erfaßt. Ob entsprechende Forschungsarbeiten über NGOs gemacht werden sollten, oder besser über akademische Forschung über digitale Kommunikation ist eine andere Frage.

    • Wer sich durch das „Teufelszeug“ beeinflussen lässt, muss dafür erst einmal eine latente Einstellung mitbringen. Es ist Unsinn, dass Leute gegen ihren Willen und ohne überzeugende Gründe, allein durch „Beeinflussung“, zu konkreten Handlungen gebracht werden können. Und kommen jetzt keiner mit dem massenpsychologischen Phänomen des Gruppenzwangs, denn das trifft hier nicht zu, da sich in der Regel nur die allerwenigsten zum gemeinsamen Twittern treffen dürften. Auch der Verweis auf das Milgram-Expeiment hilft hier, solange der Twitteruser XY nicht als Autorität anerkannt wird, nicht weiter.
      Nur weil ich z.B. gegen ausufernde und missbräuchliche Migration bin, würde ich mich sofort von jeden abwenden, der mir empfiehlt, man müsste diese Ausländer erschlagen, ohne es aber zuvor zu versäumen, ihm den dringenden Rat zu geben, sich umgehend auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen.
      Wer meint, Menschen könnten ganz ohne Gewalt zu Handlungen gegen ihren Willen gebracht werden, hält diese für ferngesteuerte Vollidioten.

      • Schon vor den digitalen Zeiten wurde durch intensive, emotionaliserte Propaganda Meinungen geschaffen und in Millionen verankert. Denken wir an den Anti-KKW-Wahn, den Klimawahn, und die Absurdität, dass man durch Verteuerung von Energie Transformation und Prosperität gleichzeitig schaffen könnte. Die ganz großen Jahrhundertlügen ( des 21. Jhdt. mit Vorläufern) die uns an den Rand des Ruins getrieben haben. Mit den digitalen Plattformen geht da noch viel mehr, viel schneller, und immer mit viel größerer Reichweite. Denken wir an die Zeit, die Kinder und Jugendliche, und viele Ältere auch, an den Geräten verbringen, und welche psychischen Schäden, bis stark gestiegene Suizidraten bei Jugendlichen in allen Industrieländern dies bewirkt. Selbst Volksverdummungseffekte sind über zumindest brauchbare Messungen von kognitiven Kompetenzen bereits belegbar. Die digitalen Plattformen müssen sich selbst, auf eigene Kosten, moderieren, oder eben in für sie bedeutenden Werbemärkten gesperrt werden. Australien macht den ersten Versuch betreffend Tik Tok. 500 Millionen Europäer haben Marktmacht, die knallhart gegen die digitalen Mülleimer aus aller Welt eingesetzt werden kann. Warum sollen die islamistischen Fanatiker im Mittleren Osten die Freiheit haben Migranten in Europa zu radikalisieren. Alle diesbezüglichen Gewalttaten hängen mit diesem Gift zusammen. Wir müssen den Vertrieb des Gifts verhindern. Nur weil mit “ fact checkern “ viel mißlungen ist, sollten wir nicht das Kind mit dem Bad ausschütten und denen glauben, die aus großen Machtpositionen, und zum ganz persönlichen Nutzen in Milliardenhöhe, eine anarchistische Freiheit ohne Verantwortung propagieren – auch schon Propaganda zum heulen, denen sogar viele sehr intelligente Leute verfallen sind.

  37. Solange sich NGOs NGO nennen dürfen obwohl sie Geld vom Staat bekommen, wird sich nichts ändern. Erst wenn das ‚N‘ wegfallen muss sobald auch nur ein Euro vom Staat ins Bugdet fließt, kann sich etwas ändern.
    Das gesamte System ist krank und muss vom Kopf wieder auf die Füße gestellt werden.
    Allerdings gehe ich davon aus, dass die Union das gleiche macht wie der Rest der noch linkeren Parteien und sich deshalb vorläufig nichts ändern wird.

    Forschung am Verhalten von Menschen findet üblicherweise anonymisiert statt. Es gibt somit meiner Meinung nach, keine Notwendigkeit die persönlichen Daten der Nutzer herzugeben. Erst wenn die Forschungsarbeit ergibt, dass ein oder zwei bestimmte User tatsächlich manipulativ arbeiten, könnten von diesen deren persönliche Daten abgefragt werden. Aber niemals im Vorfeld für alle. Es kann in Deutschland nicht rechtens sein alle User einer Plattform unter Generalverdacht zu stellen, es sei denn ein Gericht hätte vorher festgestellt, dass die Plattform als solche nur dazu dient gegen geltendes Recht zu verstoßen.

    • NGO s, die 23 Mio vom Bürger abgepresstes Steuergeld bekommen für Drecksarbeit, wo die ReGIERung nicht offiziell in Erscheinung treten will, sind N ur-Regierungs-Organisationen resp. N iederträchtige-Reg.Org. und so staatsfern wie steuerfinanzierte Behörde eben sind. . Gar nicht.

  38. Würde eine Weitergabe der Nutzerdaten von X nicht gegen das DSGVO verstoßen? Verstehe ich das so richtig: dieser Linksstaat gibt knapp 23. Mill EUR Steuern an Denunzianten-(N)GO’s aus, um „Meinungsdelikte“ zu verfolgen, und deren Verfasser vor die Gesinnungsjustiz zu zerren?
    Und was hat das Ganze mit einem „Forschungsprojekt“ zu tun? Will die GFF etwa „erforschen“, wie weit man die Meinungsfreiheit in Deutschland schleifen kann, und wer dabei gefällig und gehorsam mitmacht?
    Und seit wann haben „Forschungsprojekte“ einen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe von Benutzerdaten? Sollte eine Beteiligung an „Forschungsprojekten“ nicht auf freiwilliger Basis beruhen? Stehen da das DSA und das DSGVO nicht im Widerspruch zueinander? Haben wir hier wieder eine Form doppelter Standards?
    Wer braucht so eine EU? Demokratien können es ja wohl nicht sein!

    • Es sind mehr, viel mehr als 23 Millionen, die für die echten Demokratiefeinde aus unser aller Steuergeld aufgewendet werden.
      Wie schön, daß diese Regierungen Steuergeld für den schamlosen und rücksichtslosen Ausbau ihrer Macht verwenden können.
      Dieser Kampf, für den die NGO-Kampftruppen losgeschickt werden, geht gegen Trump, JD Vance, Musk und alle wirklich freiheitsliebenden Bürger.

    • „Und seit wann haben „Forschungsprojekte“ einen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe von Benutzerdaten?“ Das frage ich mich auch, hat ja auch etwas mit Geschäftsgeheimnissen zu tun.
      „X verhindert Forschung zu möglicher Wahlbeeinflussung … Die Klage stützt sich auf den Digital Services Act (DSA), der Plattformen dazu verpflichtet, Forschenden Zugang zu relevanten Daten zu gewähren.“ Wäre ich X, würde ich erst mal die Frage stellen, ob die beiden beteiligten NGOs mit ihren Teilhabern/Partnern primär „Forschungseinrichtungen“ sind oder nicht viel eher politische Akteure, die weltanschauliche Systemveränderungen im Blick haben und sich so extensives Wissen über Unternehmen verschaffen können. Sind die GFF und DRI im Kern „Forschende“? Hinter ihnen stehen eine Menge Organisationen und Stiftungen wie Luminate oder die Open Society Foundation, mit denen man nicht als Erstes hehres wissenschaftliches Interesse assoziiert.

  39. Das Beispiel mit dem Richter bringt mich zu der Frage, ob in Deutschland die Gewaltenteilung noch funktioniert, wenn Personen aus allen 3 Gewalten miteinander über Bande sich die Bälle zuspielen? Juristen wechseln aus der Parteipolitik in höchste Richterämter und parteiische NGO-Aktivisten sprechen Recht in Sachen, in denen sie eigentlich befangen sind. Innenminister erteilen Verfassungsschutzämtern und Staatsanwälten Weisungen, die dann öffentlichkeitswirksam und oft ohne echte Beweise Verdächtigungen breittreten, die sich bei näherem Hinsehen als nicht gerichtsfest erweisen, nur um Personen oder Institutionen öffentlichkeitswirksam zu beschuldigen, damit beim Wähler etwas hängenbleibt. Ist das saubere Gewaltenteilung oder Missbrauch?

    So halte ich es sogar für denkbar, dass eine von Teilen der Eliten ungeliebte aber demokratische Partei wie die AfD verboten werden könnte, wenn die „richtigen“ Richter beim Verfassungsgericht sitzen.
    Die Binsenweisheit stimmt: Der Fisch stinkt immer vom Kopf her.

  40. Bei illegalen Missbrauch von Steuergeldern, oder Finanzierung von NGO`s, können diese dann auch zurück gefordert werden, in dreifacher höhe, ich frage für einen Freund?

  41. Wieso muss man auf die Herausgabe „öffentlich zugänglicher Daten“ den Klageweg beschreiten?
    Irgendwie geht aus dem Text nicht so richtig hervor, um was für Daten es sich genau handelt und in welcher Form ‚X‘ diese zur Verfügung stellen muss.
    Was „öffentlich“ ist, muß nicht eingeklagt werden, und was eingeklagt werden muß, ist nicht „öffentlich“.
    Mit ‚X API v2‘ stellt ‚X‘ zudem ein Tool bereit, welches es Interessierten ermöglicht, eigene Analysen vorzunehmen. Die Spannbreite reicht dabei von „free“, für Privatanwender, bis „enterprise“, für große kommerzielle Nutzer.
    Offenbar geht es hier aber um Daten, die von ‚X‘ zwar aus den öffentlich zugänglichen Daten (Profilen) -für welche Zwecke auch immer- zusammengestellt, analysiert und aufbereitet werden, jedoch eben nicht öffentlich zugänglich sind. Diese Daten sind dann aber Gegenstand der Unternehmensausrichtung und der Geschäftsinteressen, mithin Betriebskapital von ‚X‘, für deren Erhebung, bei ca. 500 Mio Tweets pro Tag (!), ein gigantischer technischer Aufwand betrieben werden muß.
    Es geht hier offensichtlich darum, das staatliche und europäische Zensurfanatiker unter dem Deckmantel „NGO“ und „UnsereDemokratie“ wieder einmal ihre triefende Schnüffelnase ganz tief in die Interna eines Unternehmens stecken können und um Nutzern die freie Meinungsäußerung nachhaltig zu vergällen.

  42. die Plattform X in Verruf zu bringen…..das schafft diese schon von ganz alleine. Nach über 10 jahren twitter (heute X) habe ich meinen account da gelöscht. Da tummeln sich rechte und linke und man muss echt aufpassen was man schreibt sonst zack steht die polizei vor deiner wohung. Und eine sachliche diskussion ist dort auch nicht mehr wirklich möglich da man ruckzuck von hatern zugemüllt und beleidigt/bedroht wird. Ich muss und will mir das nicht antun!

  43. Denke mal, dass X die Daten nicht heraus geben wird.

    Ansonsten: der US Vizepräsident hat mit seiner jüngsten Kritik an der Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland einen Volltrefer gelandet.

    Auch dieses Beispiel zeigt es überdeutlich.

  44. > Für Braun ergibt die Klage einen schlichten Sinn: „Offensichtlich geht es hier ausschließlich darum, die Plattform X in die Enge zu treiben, auszuspähen und möglicherweise wie im sozialistisch regierten Brasilien abzuschalten.

    Beim X-Abschalten könnte Musks Freund Trump gerne mit Sanktionen reagieren – sämtliche IT-Dienstleistungen an totalitäres Buntschland verbieten. Gibt es chinesische oder russische Clouds oder Betriebssysteme? Ach ja – darf man in Buntschland auch nicht. Dann halt behördliches Zeug in Tontafeln ritzen…

  45. Nach neutraler Rechtsprechung klingt das nicht.“ Die gibt es eigentlich nicht und gab es noch nie. Erstens wird das geschriebene Recht immer von den Machthabern geschrieben und gewiss nicht gegen ihre eigenen Interessen. Zweitens ist das geschriebene Recht in allgemeinen Begriffen gefasst und daher auslegungsfähig. Drittens sind auch die Richter Menschen und unterliegen ihren eigenen Weltbildern. Jeder konkrete Fall wird durch einen Bewusstseinsfilter gesehen und danach beurteilt.

  46. Der zuständige Richter ist übrigens angeblich Mitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Wenn das stimmt, dürfte das Urteil keinen Bestand haben.

  47. Seit wann soll eigentlich irgendeine NGO oder selbst Forschungseinrichtung, wenn es denn eine wäre, ein Recht auf Zugang zu Forschungszwecken zur privaten Kommunikation von überwiegend privaten Nutzern haben, ohne dass diese zugestimmt haben? Natürlich, das sagt wohl der DSA.

    Das dürfte aber diametral gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen, die seitdem Volkszählungsurteil Grundrechte-Rang in Deutschland hat.

    Kurz: Es ist, zumal ohne Zustimmung der Nutzer selbst, absolut verfassungswidrig. Auch eine entsprechende AGB des Anbieters dürfte generell verfassungswidrig sein, genauso wie der DSA in dem Fall. Im Übrigen widerspricht es auch der DSGVO, dass Daten nicht anonymisiert gesammelt und verarbeitet werden.

    Was der Staat nicht darf, darf schon gar nicht irgendeine NGO oder sogenannte „Forschungseinrichtung“ mit zudem zweifelhaftem Ruf und zweifelhaften Mitarbeitern.

    Die private Kommunikation, auch wenn sie öffentlich ist oder wird (denn nicht alles ist bei sozialen Netzwerken öffentlich) entzieht sich generell dem Zugriff des Staates oder irgendwelchen unbeteiligten Dritten, die nicht Vertragspartner sind. Sie haben absolut keine Rechte daran.

    Was kommt als nächstes? Dass die die Post mitlesen wollen und zu Forschungszwecken die Telefone abhören, weil digital?

    Diese Verbrecher gehören für diesen Angriff auf die Grundrechte in den Knast. Und zwar „nachhaltig“.

  48. „Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht“ schrieb einst Hans Herbert von Arnim in seinem Buch „Der Staat als Beute“.
    Egal, ob Justiz, Polizei, Staatsanwaltschaft, Sozialverbände und sogar die Kirchen: Die Parteien haben alles unterwandert, infiltriert und für sich nutzbar gemacht. Kein Wunder, dass sie sich selbst (!) vom Straftatbestand der „kriminellen Vereinigungen“ ausgenommen haben:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html

  49. Mögliche Vorstufen zu einem Weltbürgerkrieg. Die Zeichen stehen auf Sturm, wie die letzten Tage gezeigt haben.

  50. „Eine der beiden „NGOs“ erhielt 22,7 Millionen Euro vom deutschen Staat.“
    .
    Diese NGO „erhält“ sich aus Deutschen abgepressten Steuergeldern und geht gegen die, die sie alimentieren, vor, indem sie deren Meinungsfreiheit einschränken und sie auch noch bestrafen wollen, so sie in deren Augen falsches äußern?
    Pfui Teufel. Und manchmal sagt ein Bild mehr als alle Worte über den Zustand der Verkommenheit, in den uns welche lange gebracht haben: https://x.com/skscartoon/status/1892194783655010721

  51. Die neue Stasi will alles über X-Nutzer wissen, damit man Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungsaktionen besser planen kann. Gut, dass Elon Musk unseren Unterdrückern die Stirn bietet. Was ich von unserer Justiz halte, darf ich hier nicht schreiben.

    • Ist auch nicht nötig.
      Jeder normale Mensch hält von „unserer“ Justiz das selbe!

  52. Sie wird vor allem vom linken Milliardär George Soros finanziert.

    Man sollte für die Agenda, die Herr Soros und seine Gefolgschaft verfolgen, einen anderen Begriff finden: Das ist nicht „links“. Das ist irgend etwas anderes, aber nicht links.

  53. Als nächstes wird der Verfassungsschutz „privatisiert“ und zur NGO deklariert, damit das Geld weiter fließt.

  54. Zitat: „Die NGO „Democracy Reporting International“ will angeblich erforschen, ob es auf X zu Wahlbeeinflussung im Vorfeld der Bundestagswahlen kommt.“ (Zitatende)
    Wenn die „Wahlbeeinflussung“ erforschen will, diese Nicht-NGO, dann kann sie mal die Berichterstattung des ÖRR mit den Wahlergebnissen vergleichen.

    • Darum geht es bei diesem Zinnober ja nicht.
      Ich finde es noch immer wieder erstaunlich, wie schamlos diese Verteidiger ihrer Pfründe die Bedeutung von schönen und gehaltvollen Wörtern ins Gegenteil verkehren (zu versuchen).

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