„Chemie ist das, was knallt und stinkt – Physik ist das, was nie gelingt“: Zu meiner Schulzeit wusste das jedes Kind. Der Satz ist klassische Pennäler-Poesie, und er transportiert – wie alles aus dieser Kategorie – durchaus wichtige Lebensweisheiten.
In unserem Fall: den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Vorstellung und Wirklichkeit rasseln bekanntlich andauernd aneinander, in den Naturwissenschaften und auch gesellschaftlich. In der Politik sehen wir besonders drastisch, dass „gut gemeint“ nur allzu oft das Gegenteil von „gut gemacht“ ist.
*****
In der Theorie sollen das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz Feinde unseres Grundgesetzes aufspüren. Wohlgemerkt: Feinde, nicht Gegner.
Denn natürlich ist nicht jeder, der irgendetwas im Grundgesetz kritisiert oder zur Änderung vorschlägt, dadurch schon ein Verfassungsfeind. Wäre das so, dann müssten augenblicklich alle Politiker (namentlich der SPD und der Grünen) angeklagt werden, die die Schuldenbremse des Grundgesetzes kritisieren und sie ändern oder gar abschaffen wollen.
Man kann also unsere Verfassung ändern wollen, allerdings nicht überall. Das Grundgesetz selbst legt über die sogenannte „Ewigkeitsgarantie“ fest, welche Kernbestandteile nicht angetastet werden dürfen (Art. 79 Abs. 3 GG). Es sind dies:
• die Grundrechte
• die Aufteilung der Bundesrepublik in Bundesländer
• die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung.
Man kann eine Fusion von Bundesländern wollen, das ist erlaubt. Nicht erlaubt wäre es dagegen, die Abschaffung aller Bundesländer zugunsten einer zentralistischen Bundesregierung zu fordern. Und man darf die Bundesländer auch nicht ihrer Mitsprache bei Gesetzen berauben.
Nun gibt es Menschen, die die Demokratie insgesamt für überflüssigen Schnickschnack halten oder die den deutschen Staat ablehnen oder beides: die also auch den ewigen Kernbereich unserer Verfassung nicht akzeptieren. Sofern sie das privat tun und nicht gegen Gesetze verstoßen, ist dagegen nichts einzuwenden. Eine freiheitliche Demokratie sollte alle (ich meine das so: alle) Meinungsabweichungen ertragen und aushalten.
Tut sie das nicht, ist sie weder freiheitlich noch demokratisch.
Schwieriger wird es, wenn Verfassungsfeinde sich offen und womöglich sogar gewaltsam „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes“ wenden. Diese Formulierung aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz (§ 3 BVerfSchG) umschreibt die Planung oder Vorbereitung eines Umsturzes.
Um Informationen über solche gewaltbereiten Staatsfeinde zu sammeln, wurde 1950 einst das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gegründet, die Landesämter kamen dann dazu. Im Laufe der Zeit ließ man die Ämter dann noch ein paar Dinge mehr beobachten:
• Bestrebungen, die eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane (…) oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben
• sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht
• Bestrebungen, die gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind.
Es geht also um Angriffe auf die Staatsorgane, um Sabotage und Spionage sowie um Kriegstreiberei.
Dagegen soll der Verfassungsschutz sozusagen als Frühwarnsystem Informationen sammeln und auswerten – vor allem personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen. So steht es im Gesetz (§3 Abs. 1 BVerfSchG).
Klingt erst einmal gut. Theoretisch.
Praktisch allerdings hängt alles immer an den Menschen, die so etwas umsetzen sollen. Dazu gehören hier Figuren wie Stephan Kramer, der aktuelle Leiter des Thüringer Verfassungsschutzes, und Thomas Haldenwang, der Bis-gerade-eben-noch-Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Und aus dem, was theoretisch gut geklungen haben mag, wird praktisch ein Desaster.
*****
Stephan Kramer hat einen FH-Abschluss als Sozialpädagoge, immerhin. Seitdem die damalige dunkelrot-rot-grüne Landesregierung 2015 das SPD-Mitglied an die Spitze des Landesverfassungsschutzes spülte, fremdelt der 57-Jährige mit seiner Aufgabe und seinen Pflichten.
Das sogenannte Mäßigungsgebot zählt zu den gesetzlichen Grundpflichten jedes Staatsdieners. Es verpflichtet Beamte, bei politischer Betätigung innerhalb und außerhalb des Dienstes „diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben“.
Weiterhin wird von Beamten verlangt, ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht auszuführen und sicherzustellen, dass ihr Handeln frei von politischen Einflüssen bleibt. Kramer allerdings sagte in einem Interview des israelischen Senders „Kan“: Wenn die AfD in Deutschland an die Regierung käme, würde er noch am selben Tag mit seiner Familie auswandern.
Der Mann ist kein Staatsdiener, der die Verfassung schützt, sondern ein politischer Aktivist.
Das hat er gerade eben erst wieder nach dem Parteitag der AfD in Riesa eindrucksvoll vorgeführt. Den analysierte er im „Deutschlandfunk“. Das ist für sich schon bemerkenswert, weil der Thüringer Verfassungsschutz mit einem Bundesparteitag gar nichts zu tun hat. Aber mit solchen juristischen Kleinigkeiten hält sich ein Kramer nicht auf.
Die AfD, behauptet er, sei verfassungsfeindlich. Schriftliche Belege dafür, etwa im Parteiprogramm, bleibt er schuldig. Auch in den Parteitagsreden ist ihm nichts aufgefallen. „Man muss das in den kommenden Tagen analysieren“, sagt er und meint: Man hat nichts gehört und muss nun versuchen, Verfassungsfeindlichkeit in Redebeiträge hineinzuinterpretieren
Die Partei verfolge einen „völkischen Nationalismus“, behauptet Kramer weiter. Das wird von ihm nicht nur nicht belegt, sondern noch nicht einmal definiert. Er beklagt bei der AfD eine „radikale Rhetorik“. Die freilich ist nicht nur nicht verboten, sondern vom Grundgesetz ausdrücklich geschützt. Daran hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen immer wieder erinnert.
Doch Kramer spricht unbeirrt von „Feinden“ der Verfassung. Noch nicht einmal das BfV hat die AfD so eingestuft. Da verleumdet also ein Beamter, der die freiheitliche demokratische Grundordnung schützen soll, öffentlich eine nicht verbotene politische Partei.
Was muss eigentlich noch passieren, damit so jemand aus dem Staatsdienst entfernt wird?
Thüringens oberster Spitzel verlegt sich dann auf politische Analysen und trägt sie im Radio ungebremst vor. „Man stellt sich strategisch auf“, sagt er über die AfD. Was für eine Erkenntnis über eine politische Partei. Und dann holt Kramer auch noch die Glaskugel hervor und sagt die Zukunft radikaler Strömungen bei den Blauen voraus: „Im Endeffekt wird es darauf hinauslaufen, dass diese Kräfte noch viel stärker in der Partei zur Geltung kommen, als das bisher der Fall war.“
Woher, bitteschön, will der Mann das wissen? Und weshalb sollte seine mystische Wahrsagerei eine behördliche, womöglich gar noch geheimdienstliche Überwachung der AfD irgendwie rechtfertigen? Wir sind hier ja nicht bei „Minority Report“.
Schließlich bedauert Kramer noch, dass es gewisse gesetzliche Beschränkungen für den Inlandsgeheimdienst gibt. Er kritisiert, dass das BfV seinen Bericht zur AfD nicht vor der Bundestagswahl am 23. Februar vorlegen will. Es sei „höchst bedauerlich“, dass sich das Bundesamt auf eine „sogenannte Neutralitätspflicht“ berufe und eine „Mäßigung im Wahlkampf“ in den Vordergrund stelle.
„Die wehrhafte Demokratie muss zeigen, dass sie es ernst meint mit ihren eigenen Regeln“: Das sagt voller Inbrunst Thüringens oberster Verfassungsschützer. Kann jemand, der selbst gegen diese Regeln verstößt, wirklich die Verfassung schützen?
*****
Nun könnte man Kramer einfach Kramer sein lassen und das alles nicht so ernst nehmen. Es ist aber ernst. Wie nützlich oder schädlich ein Inlandsgeheimdienst ist, entscheidet sich nicht in der Theorie, sondern in der Praxis.
Damit wären wir beim Bundesamt für Verfassungsschutz, bei dessen Ex-Chef Thomas Haldenwang und bei dessen Vorgänger Hans-Georg Maaßen.
Als „rechtsextremen Verdachtsfall“ stuft das BfV seinen eigenen Ex-Präsidenten Maaßen ein. Der wehrt sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die bisher vorliegenden Schriftsätze sowohl der Behörde als auch von Maaßens Anwälten zeigen überdeutlich, dass man so, wie es unser Inlandsgeheimdienst versucht, unser Grundgesetz unmöglich verteidigen kann.
Das BfV hat offenbar seine eigene Rechtsgrundlage ignoriert oder zumindest völlig falsch interpretiert. Da werden wahllos persönliche Daten gesammelt, mit denen man hofft, einen Anfangsverdacht gegen Maaßen konstruieren zu können. Das Problem dabei arbeiten Maaßens Anwälte fein heraus: Die Daten dürfen nur erhoben werden, wenn es schon einen Anfangsverdacht gibt.
Da werden Sachverhalte verkürzt wiedergegeben, Zitate in Zusammenfassungen verändert, entlastende Inhalte einfach weggelassen und Formulierungen als Zitate ausgegeben, obwohl es gar keine Originalzitate sind.
Da wird Maaßen – der seit vielen Jahren vor dem (aus dem muslimischen Kulturkreis) importierten Antisemitismus warnt – vorgeworfen, er verbreite „antisemitische Narrative und Topoi“. Konkret hatte er das Davoser Weltwirtschaftsforum mit den Worten kritisiert, beim WEF handele es sich um „Pseudolinke“ und „globale Vermögenseliten“ bzw. „Wirtschaftsglobalisten“, die zusammen eine neue Weltordnung schaffen wollten.
Seit Jahrzehnten hat Maaßen – nicht zuletzt als Chef des Verfassungsschutzes – Antisemitismus in Deutschland bekämpft. Wiederholt wurde er dafür von mehreren israelischen Geheimdiensten geehrt. Nie hat er sich antisemitisch geäußert, dafür hat er sehr oft vor Antisemitismus gewarnt.
Doch für das BfV ist seine Kritik am WEF jetzt „auch ohne explizite Benennung von Juden als Akteuren im Hintergrund eindeutig als antisemitisch erkennbar“. Was der Verfassungsschutz Maaßen also vorwirft, ist ein Antisemitismus ohne Juden.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das dem Innenministerium unterstellte BfV hier einen pointierten politischen Kritiker der sozialdemokratischen Innenministerin Nancy Faeser unter hanebüchenen Vorwänden öffentlich als Verfassungsfeind brandmarken will.
Dabei federführend war Thomas Haldenwang als Präsident des BfV. Ausgerechnet er hat nun kurz vor der Bundestagswahl sein Amt niedergelegt, um für die CDU als Abgeordneter zu kandidieren. Bis eben gerade noch hatte Haldenwang Zugriff auf geheime, teilweise mit nachrichtendienstlichen Mitteln gesammelte Informationen über genau jene politischen Kräfte, mit denen er jetzt in einem Wahlkampf konkurrieren will.
Was Haldenwang macht, könnte man auch als politischen Insiderhandel bezeichnen. Dass er es tut, sagt etwas über seinen Charakter (und zwar nichts Gutes). Dass er es aber überhaupt legal tun kann, offenbart einen schweren Konstruktionsfehler des Verfassungsschutzes. In der freien Wirtschaft gibt es Konkurrenzschutzklauseln, wenn eine Spitzenkraft ein Unternehmen verlässt. Ausgerechnet beim Inlandsgeheimdienst gibt es das nicht.
Das ist lächerlich.
*****
Der Verfassungsschutz ist keine Gesinnungspolizei und kein Regierungsschutz.
Der Inlandsgeheimdienst ist nicht dazu da, kritische (und zulässige) Meinungen und Gedanken zum Wohle bestimmter Parteien oder Ideologien zu unterdrücken. Doch er versucht genau das. Das BfV praktiziere „eine völlig ausufernde Geheimdiensttätigkeit weit weg von demokratischen Regelungen“, schreiben Maaßens Anwälte.
Aber man schützt die Verfassung nicht dadurch, dass man sie aushöhlt.
Um es einmal philosophisch zu sagen: Politik ist Grenzmoral. Sie soll immer nur das jeweils Schlimmere verhüten. Die Fälle Kramer und Haldenwang und Maaßen zeigen: Eine verantwortliche Politik müsste den Verfassungsschutz abschaffen. Nicht ein bisschen, nicht teilweise, sondern komplett. Das könnte zwar unter Umständen schlimme Folgen haben. Aber wir würden damit in jedem Fall etwas noch wesentlich Schlimmeres verhindern:
Das Abrutschen Deutschlands in einen totalitären Überwachungsstaat.
Alles richtig, die Kommentare zur Problematik des von den Befreiern “ beeinflussten“ GG und zum VS inklusive. Ich bitte allerdings zu bedenken, dass wir aktuell auch eine interessante Entwicklung bei der Polizei und den weisungsunterworfenen STA beobachten duerfen. Petitessen sind das nicht. Ganz im Gegenteil. An dieser Stelle ist die Verwendung des Begriffes “ Staat“ auffällig, denn er vermittelt in seiner Abstraktheit den Eindruck einer Art Objektivität und Buergerschutz. Auch einer Art Macht und Kompetenz dazu. Bekanntlich liegen die Raeuberbande und der Leviathan sehr nahe. Vor allem, da nicht “ der Staat“ handelt, sondern Menschen, die irgendjemand dazu ermächtigt hat. Oder es sind Parteien, die zur politischen Willensbildung beitragen sollen, seltsamerweise aber das Potential in einer rein! „repräsentativen“ Demokratie mit einem bestimmten System erkannten, aus der Willensbildung etwas zu machen. Genauer die in diesen Parteien aktiven Menschen. Warum diese Menschen anders oder“ besser “ sein sollen, als die, die sie vertreten, aktuell beherrschen, ist mir nicht bekannt, aber die Befreier glaubten es wohl. Die Parteiaffinen im Parlamentarischen Rat natuerlich auch. Die Rollen der Parteien in den letzten Jahrzehnten offenbar vergessend. Nun beherrschen Parteien, kollusiv taetig, was ebenfalls erstaunt, die Institutionen und Behörden qua Personal und Aufsicht. Das Handeln der Polizei und der Staatsanwaltschaften zeigt , ( grund) rechtlich betrachtet, durchaus gewisse Auffälligkeiten. Verwundern sollten diese zumindest die Hellsichtigen nicht. Offenbar ist die Annahme der unmittelbaren und mittelbaren Verfasser des GG nicht ganz aufgegangen, was die Befreier solange nicht gross stört, solange die Regime das tun, was sie wollen. So war es ja auch gedacht, Demokratie hin oder her. Der Ansatz ist nicht der VS oder andere potentielle Instrumente, was an der Abschaffung nichts aendert, sondern das System, seine Strukturen und sein staatsrechtlichen Regelungen. Bei der Gelegenheit sollte man aus den Grundrechten auch solche machen. Die E. Garantie hilft wenig, wenn in diese Grundrechte sogar durch die Exekutive, konkret z. B. durch Merkel qua „Not VO“ auf der Grundlage eines Gesetzes des von bestimmten Parteien beherrschten BT eingegriffen werden kann. Es ist muessig, von einer Abschaffung des VS, des ÖRR u. a. Risikofakroren zu schwärmen, wenn nicht vorher, im ersten Schritt, die Voraussetzungen dazu geschaffen werden. Und hier beginnt der Kreis, denn die AfD wird unter anderem deshalb von den Liberalkonservativen abgelehnt, weil sie dieses System anfassen will. Der deutsche Klassiker : Man moechte es zwar irgendwie etwas anders, moechte aber die (systemischen) Ursachen nicht beseitigen. Das von den Befreiern mindestens geteilte Motiv, die deutschen Untertanen zu überwachen, galt damals wie heute. Seltsam oder etwa doch nicht? Die praktische Frage ist, wie kriegt “ man“ die totalitaeren Ueberwacher los. Freiwillig werden sie nicht weichen.
In einem Land in dem die Dummheit regiert,
weil die Demokratie wegzensiert wurde,
mit gheimdienstlichen Polizeimethoden,
hat die Demokratie aufgehört zu existieren.
Die „Zauberlehrlinge“ der Demokratie im Kampf gegen die eigenen Dämonen.
„Oh Herr die Not ist groß,
die Geister die ich rief, werd‘ ich nie wieder los“
Wie hieß es nach dem 2WK,
„Nie wieder eine politische Polizei“
„Nie wieder eine politische Justiz“
Mit der verlogenen Begründung „Kampf gegen Rechts“,
dem Kampf gegen selbst geschafene Dämonen,
wurde die Demokratie abgeschafft. Es wurde davor gewarnt.
Nichts gelernt aus der Geschichte.
„• die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung.“
Falsch – Richtig, die grundsätzliche Mitwirkung aller Wahlberechtigten in den Ländern!
„Das Grundgesetz selbst legt über die sogenannte „Ewigkeitsgarantie“ fest, welche Kernbestandteile nicht angetastet werden dürfen (Art. 79 Abs. 3 GG)“ Aber die Ewigkeitsgarantie gilt nur für Art. 1-20, der Art. 79 ist dann doch selbst nicht besonders geschützt und könnte mit 2/3-Mehrheit verändert werden. Wenn sich 2/3 zur Streichung oder Änderung von Art. 79 (komplett oder einzelne Absätze) entschließen würden, dann währe doch die Ewigkeitsgarantie doch auch weg. Wo ist der Denkfehler bzw. gibt es noch einen Zusatzschutz, der dieses Vorgehen verhindern würde?
Man hat mir damals beim Studium der Politikwissenschaft in Heidelberg erklärt, es sei herrschende Meinung der Verfassungsjuristen, dass die Ewigkeitsgarantie auch sich selbst per Ewigkeitsgarantie schütze. Sonst ergäbe sie keinen Sinn. Aber wir wissen ja, wie das mit der Auslegung von Gesetzen so ist. Sollte es eine politische Mehrheit in den Parlamenten dafür geben, die Ewigkeitsgarantie zu streichen, und die Verfassungsrichter, wie heute schon, immer noch an den Rockschößen der Exekutive hängen, dann kann auch das durchgesetzt werden. Und sollte die staatliche Ordnung zerfallen und ein neues verfassungsgebendes Organ tagen, dann wird das Grundgesetz ohnehin nicht mehr gültig sein, genau wie 1948 die Reichsverfassung von 1919.
„Und sollte die staatliche Ordnung zerfallen und ein neues verfassungsgebendes Organ tagen, …“ Dafür muß gar nicht die staatliche Ordnung zerfallen, GG Art. 146 schafft das problemlos direkt aus dem GG, sollte sich nur eine hinreichnde Mehrheit dazu entschließen. Und welcher Art die zu schaffende Verfassung auf dem Weg GG Art. 146 ist, läßt das GG vollkommen offen, zumindest gilt das GG nicht mehr, sobald eine solche Verfassung angenommen würde.
Dieser Polemik stimme ich vollumfänglich zu! Zunehmend infantile Gesellschaften sehnen sich nach „Sicherheit“ und geben dafür ihre Freiheit auf. Freiheit und Eigenverantwortung werden als unerträgliche Last empfunden – man befreit sich von der Freiheit. Dies lädt macht-, geltungs- und ideologiebesessene Tyrannen geradezu dazu ein, sich den Staat zur Beute zu machen. Die „freiheitliche Demokratie“ bleibt, aus Mangel an entsprechenden Demokraten, auf der Strecke. Machtinstrumente können immer von Menschen mißbraucht werden. (Das Corona Desaster dient als weiteres desaströses Beispiel.) Die Verfassungsschutzbehörde, mißbraucht von Menschen Faeserscher, Kramerscher Natur, zersetzt und vernichtet die Republik. Instrumente der Macht, in den Händen weniger unkontrollierter Inhaber, sind dringend abzuschaffen. Der erwachsene Bürger ist sich eines risikobehafteten Lebens bewußt und lernt dessen Bewältigung. Für den Verfassungsschutz gilt daher unbedingt Mileis AFUERA.
In den 16 Jahren CDU-Regiment wurde ja der Jasager und passive Bürger beworben. Die linke Ampel hat da noch eins draufgesetzt und versucht jeden Kritiker zu kriminalisieren. Sogar mit Beweislastumkehr.
Deutschland mausert sich wieder zum Unrechtsstaat.
Russland wird als neue Bedrohung aufgebaut. Damit werden Abweichler nun genötigt, die Reihen zu schließen. Alles oft erprobte Mechanismen.
Ich wüsste nicht, wann der „Verfassungsschutz“ jemals die Verfassung „geschützt“ hat. Sollte er das überhaupt? Muss eine Verfassung „geschützt“ werden? Kennzeichen eines demokratischen Staates ist, dass der Bürger vor dem Staat zu schützen ist – nicht umgekehrt!
Rein historisch war das Bundesamt für Verfassungsschutz eine reine Konkurrenzgründung der britischen Besatzer zum BND der Amerikaner.
Das Problem liegt aber tiefer. Das Grundgesetz, also die westdeutsche Verfassung von Herrenchiemsee, atmet aus jeder Zeile ihrer Paragraphen ein abgrundtiefes Misstrauen gegenüber dem Bürger. Besser gesagt, dem DEUTSCHEN Bürger. Historisch mag sich das damit herleiten lassen, dass 1948 die Mehrzahl der Deutschen in der Trizone zwar den Zweiten Weltkrieg nicht zurückhaben wollte, tatsächlich aber eben auch nicht die „Demokratie“ – sprich einen Staat wie die Weimarer Republik. Was immer die Nazis erreicht hatten, hier hatte es einen fundamentalen Bruch gegeben, umso mehr als dass der Nationalsozialismus eben auch ein Aufstand der Arbeiter und Kleinbürger gegen das Bildungsbürgertum und konservative Eliten war. Es waren tatsächlich erst die Nazis gewesen (ob nun beabsichtigt oder nicht), die aus den Deutschen eine meritokratische Gesellschaft gemacht hatten, auch wenn das kriegsbedingt vor allem bei der Wehrmacht Folgen hatte, aber von 1939 bis 1945 waren so ziemlich alle wehrfähigen männlichen Deutschen bei der Wehrmacht. Ludwig Ehrhardt erkannte das sehr wohl und auch, dass man die Deutschen nicht mit Moral und Demokratie, sondern Wohlstand als Frucht harter Arbeit von Nationalsozialismus weglocken konnte – wie es auch geschah. Selbst Brandt und Schmidt später haben das nie aus den Augen verloren – waren sie doch auch „Kriegsjahrgänge“.
Dem Grundgesetz aber liegt die Annahme zugrunde, dass der Deutsche von Natur aus entweder ein Nationalsozialist oder Anhänger einer totalitären Gesellschaftsform ist, ob nun NS, Kommunismus oder wie auch immer. Ein „Demokrat“ ist er nicht, muss demzufolge stets im Auge behalten und gesteuert werden. Idealerweise mit Wohlstand, aber eben auch mit der Knute, wenn es anders nicht geht. Der Staat schuf sich dazu passende Institutionen wie den ÖRR oder eben den VS, auch die Parteienherrschaft. Fatalerweise konnte sie dabei an ähnlich strukturierte Vorgänger der NS-Zeit anknüpfen, ob nun Goebbels Reichsrundfunk oder die Gestapo. Teilweise waren es ja die gleichen Leute, die in diesen Institution „vorher“ und „nachher“ arbeiteten.
Die Deutschen – wir Deutschen – haben uns damit still arrangiert. Es ging uns ja gut, und vielen geht es alles im allem immer noch ziemlich gut. In der Mischung aus betreuendem Sozialstaat und überwachendem Rechtsstaat sind wir Kinder geblieben, demokratisch und politisch nie erwachsen – nichts beweist das besser als aktuelle Wahlumfragen.
Daher reicht für eine Gesundung Deutschlands nicht, bloß die Politiker auszutauschen – nicht einmal eine reine AfD-Regierung. Volksfeindliche Institutionen wie der VS oder der ÖRR müssen ersatzlos weg, und das Land braucht eine neue Verfassung. Sie müsste vermutlich nicht einmal komplett neu geschrieben werden, aber in ihrem Kern aus Deutschland endlich eine Demokratie machen. Wie sagten sie im Osten, kurz vor dem Ende der DDR auf der großen Demo auf dem Alexanderplatz (es war wohl Stephan Heym, wenn ich mich recht erinnere) „Wir müssen den aufrechten Gang wieder lernen“ Wie wahr. Das gilt aber für alle Deutschen, und es wird ein langer Weg.
D’accord. Aber was das GG und seine Ewigkeitsgebote angeht:
wieviel das bei den Grundrechten in der Praxis wert war und ist, haben wir ja bei Corona gesehen: rein gar nichts.
Das GG ist per Definition ja nur ein Übergangskonstrukt zu einer Verfassung, von daher sind auch seine Ewigkeiten tatsaechlich nur befristet bzw. Schein.
Es ist ausserdem hubristisch, weltfremd und schlicht dumm, etwas und insb. den Foederalismus in alle Ewigkeit festschreiben zu wollen, diesen total verkorksten Foederalismus sowieso.
Niemand, der seine Sinne beisammen hat, kann glauben, dass dieses oder irgendein anderes GG/Verfassung, ausser in Bezug auf die in der Praxis missachteten aber eh gottgottgegebenen Grundrechte, auch in 100/500/5000 Jahren noch zeitgemaess ist und deshalb jegliche signifikante Veraenderungen daran fuer alle Zeiten tabu sind: denn das ist der sicherste Weg in die Nichtanpassung an die Realitaeten und darob den Untergang eines solchen Staates, wenn nicht der Menschheit.
der Verfassungs-Schutz ist mutiert zu einem Alt-Parteien-Schutz
endgültig nach Maaßen, der als Rächter dargestellt wurde, weil er seinen Job richtig gemacht hat, und dafür durch den getreuen Haldenwang ersetzt wurde;
auch hier, an dieser Neubesetzung war Merkel nicht so ganz schuldlos
alles natürlich wohlwollend begleitet durch die links-naiven und naiv-grünen Mainstream-Medien; Hauptsache ist „naiv“
„Demokratie“ und auch „freiheitlich demokratische Grundordnung“ sind Wieselwörter, auf die sich erfahrungsgemäß meist die berufen, die mit „freiheitlicher Demokratie“ eher wenig am Hut haben.
Ob „Demokratie“ im besten Sinne auf der Grundlage einer Gesellschaft in Millionengröße und mit politisch instrumentalisierten Massenmedien überhaupt auch nur theoretisch realisierbar wäre, wage ich übrigens zu bezweifeln – aus anthopologischen Gründen.
Um das politische Instrument „Bundesverfassungsschutz“ einordnen zu können, muss man seine Geschichte kennen. Der BVS wurde 1950 letztendlich als Inlands-Schüffelorganisation durch die westlichen Alliierten gegründet, um gleichermaßen kommunistische wie nationalsozialistische Aktivitäten aufzudecken.
Die Prioritäten der Schnüffelarbeit unterlagen schon immer den parteipolitischen Moden, denn letztendlich ist die Kontrolle des BVS eine parteipolitische. Das heißt, mit bösem Willen kann jeder Innenminister mittels des BVS gezielt politische Gegner zersetzen, unabhängig davon, ob sie nun wirklich das „demokratische“ Staatssystem stürzen (oder gar retten) wollen.
Hierbei gilt: die öffentliche Ermittlung ist gleichzeitig schon die „Strafe“.
Ergo die politische Verfolgung Andersdenkender. Ergo ist dieser VS ein politisches Instrument und daher abzuschaffen.
„Das Abrutschen Deutschlands in einen totalitären Überwachungsstaat.“
Genau das ist das Werk Maaßens. Kramer und Haldenwang sind Ableger, Nachfolger durch Maaßens Initiative.
Maaßen wusste alles über Merkel. Doch anstatt sie, was seine Pflicht als Verfassungsschützer gewesen wäre, zu bremsen besser noch zu verhindern, förderte er Merkel, beschützte sie und damit nicht die Verfassung der Bundesrepublik.
Thüringen ist das Versuchslabor des neuen Faschismus. Dort wird ausprobiert was anschließend auf die gesamte BRD angewendet werden soll. Das was in Thüringen funktioniert, funktioniert auch im Bund. Ramelow regierte in Thüringen eine gesamte Legislaturperiode lang ohne gewählt worden zu sein. Jetzt regiert Voigt in Thüringen ohne gewählt worden zu sein. In Sachsen regiert Kretschmer, ebenfalls ohne eine Mehrheit der Stimmen für sich erreicht zu haben und in Brandenburg regiert Woidke nach dem gleichen Schema.
Jetzt sind es schon drei Bundesländer, die nicht auf Basis demokratischer Mehrheiten, sondern auf Basis einer (Brand)Mauer regiert werden. Die nächste Wahl ist die Bundestagswahl. Das ist der Zeitpunkt an dem dieses in Thüringen ausprobierte Modell auf Gesamtdeutschland übertragen wird.
Haldenwang ist schon mal „zurück getreten“. Genau wie einst Maaßen, nicht ohne Haldenwang als Nachfolger zu initiieren.
Nach gleichem Modell wird Haldenwangs Nachfolger schon in den Startlöchern stehen. Das wird dann jemand wie Kramer sein, der sich im Versuchslabor Thüringen als funktionsfähig und durchsetzbar erwies.
Maaßen ist die Ursache des Übels Merkel, aus der die auf sie folgenden Übel erwuchsen. Die Schlange im Gebüsch ist Maaßen. Haldenwang und Kramer sind nur Köpfe der Schlange Maaßen.
Der (Pseudo)Angriff des Verfassungsschutzes auf Maaßen ist das Prinzip, wenn der Dieb ruft „Haltet den Dieb“. Das gleiche linke Prinzip mit dem die wahren neuen Nazis dauernd schreien die Rechten seien Nazis. Nazis waren immer links und auch die modernen Linken sind moderne Nazis, die zur Tarnung alle anderen als Nazis bezeichnen. Rechts ist in Wahrheit das Gegenteil von Nazi. Die Linken verdehen die Worte um Verwirrung zu stiften und auf dieser Verwirrung Macht aufzubauen und durchzusetzen. Bei den Linken ist Krieg Frieden, Lüge Wahrheit, Chaos Ordnung und Maaßen, Haldenwang, Kramer sind Verfassungsschützer.
Um diese voranschreitende Entwicklung in den Faschismus hinein zu stoppen muss Maaßen vor den internationalen Gerichtshof gestellt und nach ordentlichem Verfahren verurteilt werden. Wenn das passiert dann geben auch Maaßens Produkte ihren unseligen Weg auf – weil sie allesamt im Grunde ihrer Herzen feige sind. Wenn Maaßen wegen Hochverrat verurteilt wird, zerfleischen sich seine Produkte aus Angst gegenseitig. Erst dann kann auf deutschem Boden eine echte Demokratie gedeihen. Aus sich heraus. Von innen heraus.
Über die Wahlen funktioniert das nicht, weil wir schon im falschen System gefangen sind. Wir sind schon zu weit im Faschismus, in dem immer (Hauptmerkmal des Faschismus) Wahlergebnisse grundsätzlich gefälscht werden.
Die SPD in Brandenburg erhielt bei der Europawahl im Juni 24 13%.
Bei der Landtagswahl drei Monate später erhielt dieselbe SPD 31%
Dieser Ergebnissprung ist völlig unrealistisch, völlig unmöglich. Ausser durch Fälschung.
Dabei verraten sich die Faschisten sogar selbst. Denn sie machen das was Faschisten immer machen. Worte und Zahlen verdrehen. Aus realistischen 13% werden unrealistische 31%.
Das blüht uns auch zur Bundestagswahl. Weil es in Thüringen gelang. Weil es in Sachsen und Brandenburg gelang.
Eines von beiden gehört sofort aufgelöst; Entweder die Länderverfassungsschutzeinrichtungen oder die Bundesebene.
Im Übrigen ist ist die gesamte Instition Verfassungsschutz von Faser und Haldenwang soweit zerstört worden, dass man sie nur noch auflösen kann. Deutschland benötigt eine solche nicht.
Wir stehen heute da, wo wir stehen, da wir keine Entscheider und Macher haben. Wir haben keine Führungspersönlichkeiten!
Schauen sie sich in den Parteien mal um, unentwegtes, unerträgliches Gequatsche von Selbstdarstellern.
Denn sie wissen nicht, was sie tun❗
Das ist wirklich unerträglich.
Wir werden mit der Wahl das erhalten, was wir schon vor drei Jahren hatten, vielleicht mit einer Zusatznuance, die Grünen!
Faktisch also keine Veränderung, tendenziell weiterhin dem weiteren Verfall ausgeliefert.
Das ist wie Warten auf Godot.
Der Wähler, in der Masse politisch und wirtschaftlich ungebildet und ohne klaren gesunden Menschenverstand, trägt die Schuld.
Es ist zum k…
Des Wahnsinns fette Beute❗
Herr Heiden, welche Grenzsteine setzen Sie für die BRD-Verfassungsschutzämter, die Kritik an der unkontrollierten Massenmigration seit 2015 mit Blick auf den Artikel 1 des BRD-Grundgesetzes als „verfassungsfeindlich“ deklarieren, wenngleich jene öffentlich als illegal bezeichnet wird (https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus247324854/Illegale-Migration-Der-grosse-Asyl-Missbrauch-und-wie-wir-ihn-stoppen.html)?
Kurzum: Die BRD ist ein System, das sich selbst permanent widerspricht, da sie sogenannte „Politik“ an einer Illusion ausrichtet (eine Welt ohne Grenzen in jeglicher Hinsicht, sprich die „Neue Weltordnung“), anstatt an der Realität (Wahrung der Interessen des indigenen Deutschen Volkes). Jene Widersprüche kommen stets stärker zum Vorschein, das mit Legitimitätsverlust einhergeht, der wiederum zum zwangsläufigen Untergang der BRD führen wird!
Der Verfassungsschutz beschädigt mit seinem antidemokratischen Wirken das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Welt. Dessen Bemühungen sind in Teilen nicht Auftrag aus dem Grundgesetz, sondern speisen sich aus politischen Interessen. Damit reiht sich der Verfassungsschutz ein in die historische Reihe politischer deutscher Inlandsgeheimdienste: Gestapo – StaSi – Verfassungsschutz.
Zitat: „Bestrebungen, die gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind.“ Die sind u. a. verfassungswidrig. Da frage ich mich, wo der Verfassungsschutz bleibt, wenn die NATO mit viel Zuwendungen an die Medien die Bevölkerung gegen Länder aufhetzt, gegen die die US-Neocons in den nächsten Krieg ziehen wollen. Ach so, die USA und ihre Bestrebungen sind stets sakrosankt, weil „Freunde“. Na dann.
Ich habe den Verdacht, dass der Verfassungsschutz nur gegen kritische Bürger des eigenen Landes in Stellung gebracht wird und ein reines politisches Instrument ist.
Wie das Corona-Gedöns gezeigt hat, ist es mit den Grundrechten im „besten Deutschland aller Zeiten“ nicht weit her. Da konnte man sogar von der Polizei ordentlich verprügelt und von der Staatsbürokratie diskriminiert werden, wenn man von seinen Grundrechten Gebrauch machen wollte. Unter anderem hat des Öfteren auch der Hinweis auf das Grundgesetz dazu geführt, dass man als Nazi abgestempelt oder als Krebsgeschwür oder sonst noch was verunglimpft wurde. Die Verfassungsschützer haben allerdings in dieser Lage keinen Finger krumm gemacht, um die Verfassung zu schützen.
„Das Abrutschen Deutschlands in einen totalitären Überwachungsstaat.“
Der Zug ist längst abgefahren! Mit der Einrichtung der ganzen staatlich finanzierten Meldestellen für demokratieschädliches Gebaren sowie der staatlichen Finanzierung von Meinungsterror-Organisationen wie Correctiv ist der totale Überwachungsstaat Realität geworden.
Aber es wird denen ergehen, wie der DDR und ihrer Stasi, die sehen den Knall ganz genau kommen und können rein gar nichts dagegen unternehmen.
Da die Politiker hier fast allesamt Hohlköpfe sind, erkennen die die enorme Gefahr durch den Überwachungsstaat für sich selbst nicht! Die zwangsläufige, massive Flut an Meldungen macht die Politiker paranoid und ab dem Zeitpunkt treffen sie nur noch falsche Entscheidungen, die sie dem Volk immer mehr bis zur Unerträglichkeit entfremden.
das Problem auf den Verfassungsschutz zu verengen greift m.E. zu kurz. Eine Politk, die nach Zensur von „ungefilterten Meinungsäußerungen“ ruft, wie das Hessens Innenminister Roman Poseck unlängst getan hat, ist längst vom demokratischen Pfad abgebogen.
Eine wichtige Rolle spielt auch die Staatspropaganda: ich habe unlängst von mehreren Bekannten im privaten Gespräch gehört, dass sie die sozialen Medien und die freien Äußerungen eines Herrn Musk für problematisch halten. Ich gehe davon aus, dass sie dabei Propagandaformeln wiedergekäuen und nicht merken, dass sie selber die Gefahr für die Demokratie sind.
Ich frage mich, ob die Erweiterung der Aufgaben des Verfassungsschutzes um „Informieren der Öffentlichkeit“ zum einen offengelegt hat, wie der Verfassungsschutz überhaupt funktioniert. Und ihm zum zweiten einen Aufgabenbereich zuweist, der diesen Behörden als weisungsgebundenen Organen nicht zusteht.
Ich frage mich auch, wo das Verfassungsgericht eigentlich die Grenze zieht, ab der unser GrundG soweit aufgehöhlt ist, dass das Ewigkeitsprinzip verletzt ist.
Und ich frage mich, inwieweit sich der Schwerpunkt Freiheitsrechten zugunsten von Leistungsanspruch verschoben hat.
Aber mal abgesehen vom Mißbrauch von Behörden (RKI, PEI) durch die verantwortlichen Minister: Eigentlich geht es ja nicht um die Behörde, sondern um die Rechte, die gerade der Verfassungsschutz hat. Und das Abschaffen der Behörde bedeutet ja nicht, dass diese Rechte nicht irgendwohin verlagert werden.
Vielleicht braucht es eine Liste dessen, was der Verfassungsschutz ohne Richter darf, was er mit Richtern darf. Und dann sollte vielleicht überlegt werden, was gestrichen werden muss. In meinen Augen auf jeden Fall die Öffentlichkeitsarbeit.
ist es verfassungsgemäß, wenn nicht die Bundesländer aufgelöst werden, sondern diese „entmachtet“ und ihre Zuständigkeiten, genauso wie die des Bundes, in einer zentralistisch geführten Europäischen Union aufgehen sollen?
sind wir nicht auf dem besten Wege dorthin?
Gibt es in D keine redlichen Richter und Staatsanwälte mehr, die einen Kramer wegen Verleumdung gegen die AfD zur Verantwortung ziehen oder überhaupt eine Klage zulassen würden? Schon, dass diese Frage gestellt werden muss, zeigt, in welchen schlimmen Zeiten wir zur Zeit leben.
100% Zustimmung – diese Konstrukte sind ausschließlich gegen den Normalbürger gerichtet und können somit weg.
Im Bild das DUO INFERNALE, das Meinungsfreiheit und Rechtssicherheit in Deutschland nachhaltig schweren Schaden zugefügt hat.
Der Machtmissbrauch der Parteien Regierungen und Politiker ist keine Polemik sondern widerwärtige Realität.
Faeser Haldenwang und Kramer in Thüringen sind extreme Beispiele dafür.
Mehr Demokratie wagen.
Willy Brandt
Einer von vielen, die sich im Grabe umdrehen und solchen Müll niemals mitgemacht hätten.
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis noch größer als in der Theorie.
In einem Fernsehbeitrag behauptete einmal der Sprecher, dass das Zahlenverhältnis der hauptamtlichen „Beobachter der eigenen Bevölkerung“ zwischen Nazis und Kommunisten, 1 zu 7 gewesen sei. Gern würde ich einmal hierzu das aktuelle Zahlenmaterial im Vergleich erfahren. Auch ein etwaiger Unterschied zwischen dem wiedervereinigten Deutschland und der BRD wäre von Interesse.
Sie haben vollkommen Recht , aber nicht nur der Verfassubgsschutz höhlt unsere seit 1945 gewachsene Demokratie aus , in Verbindung mit dem parteiischen ÖRR schaden beide unserer Demokratie . Mit ihrem unermüdlichen Kampf gegen “ Rechts “ , da schaden beide dem “ Recht “ !
Deutschland ist schon totalitär. Da muss man nichts furchten – es ist schon längst passiert. Dazu sehen meiste Wessis nichts schlimmes in dem Totalitarismus so lange man das Wort nicht benutzt. Und so finden sie dass die Redefreiheit am bestens beschränkt wird – nur so kann sie geschützt werden. Private Sphäre braucht man nicht, wenn man nichts böses getan hat. Da gibt es mehr aber lasse ich dabei: das habe ich mich nicht ausgedacht, sondern von meinen westdeutschen Nachbarn und Arbeitskollegen gehört. Da wundert auch nicht, dass die angeblich Frieden liebenden Deutschen so germ die Ukraine unterstützen und durch die Systemmedien beruhigt werde: selbst Trump schafft es nicht den Krieg zu stoppen. Gehirnwäsche ist dabei enorm wichtig: man wird so durch die Familie, Schule, Arbeit und Medien geformt, dass man nicht mehr weiß wozu die zB Redefreiheit in dem ursprünglichen Sinne gut sein kann. Die Deutschen haben 1984 Utopie selbst gebaut und merken es nicht mal, weil die Sprache dermaßen missbraucht wird. Sie braucht nur ein bisschen Polierung und ist sie dann fertig. Einziges was dabei stört ist der wirtschaftliche Niedergang, denk ich.
die „Dichte“ der Vollzeitkräfte des BFV in der NPD zb beweist,das diese Behörde „Extremisten“ selbst förderte bzw pushte,um dann Arbeit zu haben,diese wieder einzudämmen….
diese Behörde wurde schon von vielen Parteien als überflüssig deklariert,die sich heute „demokratisch“ nennen,unter anderem von den grünen,den linken und der spd
Wenn es im Artikel heißt: „Das Grundgesetz selbst legt über die sogenannte „Ewigkeitsgarantie“ fest, welche Kernbestandteile nicht angetastet werden dürfen (Art. 79 Abs. 3 GG). Es sind dies:
• die Grundrechte
• die Aufteilung der Bundesrepublik in Bundesländer
• die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung.“
ist dies so nicht ganz richtig, denn Artikel 79 III GG besagt lediglich, dass die Artikel 1 UND 20 GG nicht geändert werden können. Damit sind mit Ausnahme der Menschenwürdegarantie in Art. 1 GG alle Grundrechte der Artikel 2 – 19 GG – jedenfalls grundsätzlich – einer Änderung zugänglich.