Die Justizminister der Länder wollen eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verlangen, berichtet das “Handelsblatt”. Die Zeitung zitiert aus einer Beschlussvorlage für die Justizministerkonferenz am Donnerstag. Darin fordern die Länder Bundesjustizministerin Katarina Barley auf, Wege zu prüfen, durch die Nutzer einfacher ihre Beschwerden einreichen können. Ferner sollen “inhaltsleere Antworten auf Anfragen der Strafverfolgungsbehörden” künftig mit Geldbußen von bis zu einer halben Million Euro geahndet werden können.
Der Hamburger Justizsenators Till Steffen (Grüne) sagt der Zeitung, dass Gesetz habe sich in der Praxis in einigen Bereichen als “zahnloser Tiger” entpuppt. So würden einige Plattformen ihre Beschwerdeformulare zu sehr verstecken.
§ 3 Abs. 1 NetzDG lautet aber schon jetzt: „Der Anbieter eines sozialen Netzwerks muss ein wirksames und transparentes Verfahren nach Absatz 2 und 3 für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorhalten. Der Anbieter muss Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen.“
Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu € 50 Millionen. Genügt das nicht? Kennen die Herren Minister das Gesetz, dessen Verschärfung sie jetzt verlangen, nicht? Erkennen sie nicht, dass es ganz offenbar keine Frage des Gesetzestextes, sondern der Durchsetzung der schon bestehenden Vorschrift ist? Zuständig dafür ist das Bundesamt für Justiz, das schon zuvor durch spektakuläre Kompetenz in Erscheinung getreten ist.
Kaum haben die Anbieter aus Angst vor noch massiveren Regulierungen aus Brüssel gekniffen, was den Weg zum Verfassungsgericht angeht, plant der Gesetzgeber weitere Frontalangriffe auf die Meinungsfreiheit.
Man muss unter ernsthaften Juristen lange suchen, bis man jemanden findet, der einschränkungslos auf dem Standpunkt steht, dass das NetzDG verfassungsgemäß ist. Die Landesjustizminister aber, die die Verfassung und die Grundrechte wahren sollen, planen eine weitere Attacke auf Art. 5 GG.
Diese Amtsträger sollen nie wieder das Wort „Meinungsfreiheit“ in den Mund nehmen. Sie sind selbst damit überfordert, die schon bestehende Rechtslage zu erfassen. Es war nicht anders, als das komplett überflüssige NetzDG verabschiedet wurde. Denn das Instrumentarium, strafbare Inhalte im Netz zu verfolgen, gab es schon vorher.
Zuerst hier erschienen.
Als jahrzehntelanger Stammleser kann ich ihnen versichern, daß politische Kommentare, die nicht mainstreamkompatibel sind, schon seit Jahren dort nicht erscheinen. Am ehesten noch kann man sich über das eine oder andere Sachthema vorsichtig kritisch äußern.
Seien Sie vorsichtig, wenn Sie im Zusammenhang mit dem BmJ von ’spektakulärer Kompetenz‘ sprechen wird das dort wshrscheinlich als Kompliment gesehen. Sarkasmus und Beamte sind meistens inkompatibel.
Die „etablierten“ Parteien haben nicht auf dem Schirm, dass wenn sie so weitermachen, demnächst die AfD regieren könnte.
Dann dürften sich ja die links-grünen Träumerchen auf Post vom Netzdurchsucher freuen. Was wird dann mit AAS?
Das war auch mein erster Gedanke. genügend Opfer willkürlicher Sperren sollte es eigentlich geben. Bspw. eine Verlinkung zur Petition „Erklärung 2018“ oder Zitate aus bestimmten (wohl unliebsamen) Studien sollen schon für eine Sperre in FB genügt haben.
Soll denn eine derartige Verfassungsklage keine Aussicht auf Erfolg haben? Welche Schlussfolgerung soll ich dann daraus ziehen, wenn die allermeisten Juristen das NetzDG nicht für verfassungsgemäß halten? Dass wir es etwa mit machtkorrupten oder mit ideologisch befangenen und nicht neutralen Verfassungsrichtern zu tun haben?
Es geht bergab für die etablierten Parteien. Und da ist dann jedes Mittel Recht.
Wie das mit Gesetzen und Pakten so ist, alles eher unverbindlich, und nicht bindend. Nehmen Sie doch nur mal das Wort Asylbewerber? Das klingt doch fast schon wie die Stellenausschreibung für einen richtigen Job, und wird auch so gelebt. Da gilt man schon als qualifiziert, wenn man vorher Bin Ladens Leibwächter war. Für mich hat das was von Logik. Wir erklären den Afghanen den Krieg, marschieren dort ein, und dann kommt so eine gewiefte NGO daher, die denen da unten erstmal ihr Rechte erklärt. Da kann man wirklich sagen, dass das Leben so manche Pointe bereit hält. Ansonsten ist mir eigentlich nur eine Meinungsäußerung bekannt, für die man in den Knast kommt. Alles andere sollte für die Meinungs-Gestapo eher belanglos sein. Denn schließlich hat selbst der Seehofer schon von der Herrschaft des Unrechts in diesem Land gesprochen, und der muss es ja wissen.
„Denn das Instrumentarium, strafbare Inhalte im Netz zu verfolgen, gab es schon vorher.“
Es geht doch gar nicht um Rechtswidriges oder Strafbares – es geht doch nur um Meinugswidriges und Nicht-Linkes.
Das war zu erwarten und es ist auch müßig über Einzelheiten und deren Folgen nachzudenken, denn der Besitzlose wird ehedem nicht bestraft werden können, weil nichts zu holen ist und andere werden gleiches sagen, aber durch sichere Formulierung sich juristisch dabei im straffreien Raum bewegen und diese Metternichsche Art ist ja nicht neu und ist das Spezialrezept der Bolschewiken und ihren Satrappen bis heute und dafür erhalten sie ihren Judaslohn, denn es muß alles unterbunden werden um eine neue Rechte entstehen zu lassen, die fürchten sie wie der Teufel das Weihwasser und dabei schrecken sie auch nicht vor ungesetzlichen Handlungen zurück, wobei die Verfassung ehedem ihr Gesetz und Maßstab ist und das kann man dann auch beliebig brechen, entweder selbst oder durch ihre politischen Lakaien jeglicher Art,
Das sind sie, in der Tat.
Zensur ist doch eine feine sahnige Sache, da bleibt mehr Kapazität für „hilfreiche“ Meinungen, die nicht den interkulturellen Dialog gefährden. Ja die SED hätte wahre Freude am Internet gehabt.
Es gibt Plattformen, der Name kommt von „platt“, die kaum ein Beschwerdeformular brauchen, da schon redaktionell gestrichen und gelöscht wird, was das Zeug hält.
Ich denke da z.B an eine große deutsche „WochenZEITung“ oder an die „Alpenprawda“.
Da wird nicht wegen dem NetzDG gestrichen, sondern weil der Kommentar in die vorgegebene Linie nicht passt. Da werden Aussagen gestrichen, die die Spatzen schon längst von den Dächern pfeifen und die nicht sein können weil sie nicht sein dürfen.
Vielleicht ist das ja deren Vorstoß, um Parität zu erreichen. Die ertragen es einfach nicht, woanders etwas zu lesen und es partout nicht löschen zu können. Vgl. auch den Artikel von gestern über Buchhändler.
Es genügt der Hinweis auf „1984“; russische Revolution, chinesische Kulturrevolution, 1933, DDR ab 1949. Jede Generation hat offensichtlich solche Ungeheuerlichkeiten mitzumachen. Tröstlich ist grundsätzlich, dass die alle an ihrem Schwachsinn untergegangen sind, auch der kirchliche Irrsinn mit seinen Blüten der Hexenverbrennungen etc. hat sich einstampfen lassen müssen. Doch leider dauert der Wahnsinn immer für ein Menschenleben zu lang! Wehret den Anfängen, wie wahr – nie wird das beherzigt!
Also bei YouTube klappt das prima. Wenn ich z. B. Beiträge der Afd Fraktion im Bundestag anschauen und einen beleidigenden Kommentar lese (z. B. Rechte Hetzer oder so), dann melde ich diesen und sofort ist er weg.
Auf diese heroische Tat dürfen Sie stolz sein ….
Die „Verpflichtung“ positiv über Migration zu berichten wird schon ihre Wirkung entfalten. Dieser Gummiparagraph erlaubt sicher schon bald die gleichen Eingriffe, wie sie §106, „Staatfeindliche Hetze“, seinerzeit in der DDR ermöglichte. Leider haben unsere Dummerchen noch nicht begriffen, dass ein positives klingendes Gebot eben auch ein Verbot ist.
Das NetzDG soll dabei doch nur verschärft werden, bis der Migrationspakt Gewohnheitsrecht ist. Wahrscheinlich hat sich aber auch „Stasi Kahane“ lautstark beschwert: Nur bellen und nicht beissen dürfen – das ist nichts für eine vom VEB Hoch und Guck ausgebildete „Ermittlerin“.