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Der oberste Richter als Aktivist

Präsident des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle kritisiert Seehofer und Dobrindt

27.07.2018

| Lesedauer: 2 Minuten
Die Gewaltenteilung und die Verpflichtung des höchsten deutschen Gerichts zu politischer Neutralität kümmern Voßkuhle, protokollarisch fünfter Mann im Staate, offenbar nicht.

Andreas Voßkuhle (54) mag ein hochkarätiger Rechtsgelehrter sein. Das Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das er seit 2010 ausübt, hat er nun aber beschädigt. Beschädigt hat er auch sich selbst, denn zumindest beim Zuwanderungsthema muss er jetzt als befangen gelten. Man stelle sich vor, im Zusammenhang mit der Zuwanderungsproblematik müsste er in dem vom ihm geleiteten BVerfG-Senat aufgrund einer Verfassungsklage urteilen! Oder man stelle sich – rein virtuell – vor, die bayerische Landesregierung würde wegen der Grenzöffnung von 2015 doch noch nach Karlsruhe gehen, wie die CSU dies ja im Herbst 2015 für geraume Zeit zumindest angedroht hatte.

Was ist geschehen? Voßkuhle hat sich in einem Interview mit der „Süddeutschen“ in die Zuwanderungsdebatte eingemischt und den Sprachwart à la Georg Orwells „Wahrheitsministerium“ (dort schön zweideutig abgekürzt als „MiniWahr“) gegeben. Ohne ihn namentlich zu benennen, bezeichnete der BVerG-Präsident Horst Seehofers im Februar 2016 geprägten Begriff „Herrschaft des Unrechts“ als „inakzeptabel“. Den Begriff „Anti-Abschiebeindustrie“, den CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt benutzt hatte, wies Voßkuhle ebenfalls zurück, indem er meinte: „Wer rechtsstaatliche Garantien in Anspruch nimmt, muss sich dafür nicht beschimpfen lassen.“

Da ist – wohl von der „Süddeutschen“ dazu aufgefordert – der Gaul mit Voßkuhle durchgegangen. Natürlich wurde im Herbst 2015 geltendes nationales und internationales Recht in vielfältiger Weise gebrochen. Hans-Jürgen Papier, Voßkuhles Vorgänger als BVerfG-Präsident, und der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio warfen der Bundeskanzlerin bereits im Januar 2016 in der „Flüchtlingskrise” fortgesetzten Rechtsbruch und Missachtung des Parlaments vor. Deren Gutachten hätte sich Voßkuhle zu Gemüte führen sollen, ebenso das Buch „Die Herrschaft des Unrechts“, mit dem der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau wegen anhaltender Rechtsbrüche hart mit der Kanzlerin ins Gericht geht.

Voßkuhle kümmerte das nicht. Die Gewaltenteilung und die Verpflichtung zumal des höchsten deutschen Gerichts zu politischer Neutralität kümmern ihn offenbar auch nicht. Und schon gar nicht kümmert ihn, dass er sich hier von einer „Süddeutschen“ vor den Karren spannen ließ: von einer „Süddeutschen“, deren zentrales und konzertiertes Anliegen es zu sein scheint, in Bayern mit Blick auf die Landtagswahlen vom 14. Oktober 2018 einen Regierungswechsel herbeizuschreiben. Daran mitzuwirken gehört sich nicht für den protokollarisch fünften Mann im Staate.

Man muss nicht alle Äußerungen Horst Seehofers der letzten Jahre unterschreiben und gutheißen, aber dass Seehofer als Innenminister und damit zugleich als „Verfassungsminister“ nun zurückschlägt und Voßkuhle daran erinnert, dass er keine „Sprachpolizei“ sei, ist nur zu verständlich.

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164 Kommentare

  1. Das System erodiert, weil die Protagonisten tun, was sie wollen und nichts anderes. Hören auf andere – vertane Zeit. Diskutieren und streiten mit Argumenten – wozu? Rücksicht wenn man die Wahrheit gepachtet hat? Lügen um einer guten Sache aber vor allem sich selbst zu dienen – erlaubt und immer wieder und wieder wiederholt.

  2. Man sollte Herrn Voßkuhle zum Rücktritt auffordern, ganz einfach…

    • Ihr Kommentar…Der Mann hat nur versucht zu versachlichen.
      hat irgend jemand den Originaltext oder auch nur den Kontext mitbekommen ?
      solche “ Presse Mitteilungen“ gleichen der Reise nach Jerusalem.

  3. Voßkuhle als Politrichter. Und den sogenannten Demokraten läuft aus historischer Sicht kein kalter Schauer über den Rücken. Das geht nicht mehr lange gut.

  4. Eine sehr seltsame Argumentation. Ohne auf juristische Spitzfindigkeiten eingehen zu können, meine ich, das Schengen-Abkommen so verstanden zu haben, dass von den Ländern an der EU-Außengrenze die Grenzen geschützt werden und damit eine Schutz der Innengrenzen hinfällig wird.
    Wenn dieser eigentlich einfache Sachverhalt nicht mehr gegeben ist/ eine Grenzsicherung von den entsprechenden Länder nicht zu leisten ist, müssen die Innengrenzen gschützt werden. Das scheint mir – dem gesunden Menschenverstand nach ( Einstein hatte davon vielleicht keine Ahnung, man muss sich ja nicht mit allem auskennen) völlig logisch. Ansonsten gibt ein Land vollkommen die Kontrolle ab und das war ursprünglich sicher nicht gewollt. Aber es gehört ja zu den Spezialitäten Deutschlands, alle Gesetze, Verordnungen, Vorschriften durch „Fachkräfte“ so lange hin-und herzudrehen, bis der ursprüngliche Sinn nicht mehr zu erkennen ist. Man hält sich dann nur noch wortklauberisch an unterschiedlich zu interpretierenden Formulierungen auf, bis nichts mehr zu retten ist.
    Ein furchtbares Land übergeben wir unseren Nachkommen.

  5. Die Neutralitätspflicht des Richters ist ein zwingendes Gebot aus dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsprinzips.

  6. Es ist offenbar der Eitelkeit des Herrn Voßkuhle geschuldet, dass er das Gebot der richterlichen Neutralität mißachtet und sich in einem Interview zur Tagespolitik äußert. Und es ist nicht das erste Mal.

    • Nicht nur Eitelkeit; ein Wichtigtuer von Merkels Gnaden. Diese Figur trägt dazu bei, das Vertrauen in eine Kontrolle zwischen Politikerinteressen und Volksinteressen zu beschädigen. Letztendlich nur ein Parteisoldat, der für seine „Karriere“ den Charakter an der Garderobe abgegeben hat. Aber nicht nur er alleine, seine „Mittäter“ mit gleichem „Werdegang“ sitzen im gleichen Boot. GEZ- Urteil lässt beispielhaft grüssen.

  7. Voßkuhle spricht nicht wie ein Verfassungspräsident, sondern wie ein linker Parteipolitiker, ganz im Sinne Merkels. Dabei ist er durch seinen enorm verantwortungsvollen Beruf zu absoluter Neutralität und Vorsicht hinsichtlich politischer Meinungen verpflichtet. Beide hat er durch seine unbedachten Aussagen gründlich verletzt, somit ist er als Verfassungspräsident befangen und nicht mehr tragbar. Er sollte zurücktreten. Ich war am Anfang seiner Karriere ganz von ihm angetan, aber jetzt zeigt er sein wahres Gesicht. Schon das permanente Durchwinken sämtlicher rechtswidriger Eurorettungsbeschlüsse ohne überzeugende Begründung hatte damals bei mir das Mißtrauen geweckt. Der Mann war von Anfang an eine Fehlbesetzung, er ist kein Diener des Volkes, sondern ein Diener Merkels und ihrer Ideologie. Man muß sich langsam ernsthafte Sorgen über den Zustand dieser Republik machen, wenn Legislative und Judikative nicht mehr unabhängig voneinander agieren, sondern zunehmend gleichgeschaltet sind.

  8. die idee hinter dem verfassungsgericht war, die bürger vor übergriffen der executive zu schützen. leider hat man übersehen, dass die richter dann nicht über regierung und parteien gewählt werden dürfen. so bekommt man nur systemknechte a la vosskuhle ins verfassungsgericht!

    • Ich glaube eher nicht, dass man das „leider übersehen hat…“!!!
      Und außerdem sind Vorschriften, Richtlinien und selbst Gesetze niemals sakrosankt.
      Allerdings muss man die Veränderung zunächst einmal wollen und dann auch etwas dafür tun.

  9. Dürfte ich den Hrn. Voßkuhle an die Entscheidung seiner Gattin, Fr. Richterin Voßkuhle, i.S. Kinderjugendamt bzw. Kindermissbrauchsprozess Freiburg erinnern. Hier ist der Begriff „Herrschaft des Unrechts“ völlig angebracht und es ist „inakzeptabel“ solche Urteile zu fällen, daß Kinderschänder frei herumlaufen.
    Sie Beide gehören hierfür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

    Es ist erbärmlich als 5. Mann im Staate, den Mund soweit aufzumachen. Kehre erst selbst vor der eigenen Tür, hole das Pfund Butter v. eigenen Kopf und guck‘ dass das allerdickste Brett vor dem Kopf entfernt wird.

  10. Herr Kraus, der Inhalt Ihrer einleitenden Worte könnten Herrn Voßkuhle auch unbekannt sein, ähnlich wie häufig Gesetze und EU Verträge.

    Wie Sie richtig feststellen, müsste Voßkuhle sich ab sofort in allen Zuwanderungs- und Flüchtlingsfragen für befangen erklären, besser er würde schamhaft sein Amt aufgeben. Wer kann ihn jetzt überhaupt noch als neutralen Richter in jeder anderen Sache ansehen.

    Herr Voßkuhle scheint nicht gemerkt zu haben, dass er der erste Präsident des BVG ist, der bei der Mehrheit der Bürger wenig oder gar kein Ansehen mehr genießt. Kein anderer Präsident wurde öffentlich so häufig, heftig und gerechtfertigt kritisiert, als Erfüllungsgehilfe der Politik.

    Die unter seiner Führung zustande gekommene Rechtsprechung zu Problemen EU- und €-Rettung betreffend haben zugrundeliegende Gesetze und Verträge weit über das akzeptable Maß hinaus zu Gunsten verfehlter Politik ausgelegt, überdehnt.

    Vor der Kritik an anderen würde ein Blick in den Spiegel Herrn Voßkuhle gut angestanden haben…

  11. Zusammen mit Merkel ist Voßkuhle der Hauptprotagonist der „Herrschaft des Unrechts“. Seine Kritik Seehofers ist nur die unfreundliche Art genau das zu bestreiten. Ich würde da eher von Unverfrorenheit als von Brillianz sprechen.

  12. spindoctor:
    Sorry,
    wenn Sie den genannten Herrn in der CSU vermuten, haben Sie sich leider in der Richtung geirrt!

  13. Über Voßkuhle ist hier alles gesagt:

    „Das Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Udo di Fabio habe man auch in Karlsruhe zur Kenntnis genommen, so Voßkuhle. Di Fabio hatte der Bundesregierung bescheinigt, mit der Grenzöffnung für Flüchtlinge gegen geltendes Recht zu verstoßen. Voßkuhle meinte dazu, in den vergangen fünf Jahren sei „eine Sensibilität eingetreten dafür, dass man rechtliche Regelungen nicht immer durchsetzen kann“ und „Verträge weit ausgelegt“ werden. Dies habe das Vertrauen in rechtsstaatliche Vereinbarungen relativiert. Dennoch glaube er nicht, man müsse deshalb „den Untergang des Abendlandes herbeibeschwören“.

    So im Dutschlandfunk, 19.1.2016.

    Rechtliche Regelungen kann man nicht immer durchsetzen. Punkt. Der Rechtsstaat ist eine Schönwetterveranstaltung. Wird er ernsthaft auf die Probe gestellt, gilt nichts mehr.

    • sollte das etwa „Futschlandfunk“ heißen?
      gratuliere!!!

  14. Vielleicht hatten die Polen und die Ungarn doch nicht so Unrecht, als sie die Macht dieseer Gerichte versuchten zu beschneiden. Angesicht der letzten Urteile, die ich erinnere und die offensichtliche Parteilichkeit und Feigheit, die da zu Tage trat, wünschte man sich es fast . . . leider.

  15. Herr Kraus, Sie irren. Di Fabio selbst hat im Gespräch mit der NZZ (video ist online) ausdrücklich gesagt: Nein, er spreche n i c h t von einem Rechtsbruch der Bundesregierung; auch Papier spricht, soweit ich seine Äußerungen kenne, nirgends ausdrücklich von einem Rechtsbruch der Bundesregierung in Sachen Immigration/Asyl.

    Juristisch – und ab da steigen die meisten Leute leider aus der Debatte aus, juristisch ist es etwas schwieriger, die Behauptung, es habe ich 2015 ff. in Sachen Immigration eine Herrschaft des Unrechts etabliert anzugreifen. So hat der umsichtige Ulrich Vosgerau in seinem fulminanten Cicero-Aufsatz vom Dezember 2015 (immer noch bei Cicero online!) und in seinem gleichnamigen fulminanten Buch von 2018 sich ausgerdrückt.
    Also die Kurzfassung: Zu sagen, Di Fabio spreche von einer Herrschaft des Unrechts ist schlicht falsch, und wird Ihnen deshalb überall um die Ohren gehauen werden, wo Sie auf jemand treffen, der sich in der Materie auskennt.
    Der Vorwurf „Herrschaft des Unrechts“ ist dagegen auch juristisch viel einfacher zu rechtfertigen.
    Dass Voßkuhle selbst diesen Satz angreift, dürfte aus Sicht der Fachleute eine Aussage sein, die sehr sehr problematisch ist. Hier sind Sie, Herr Kraus, auf der sicheren Seite. Ich überblicke nicht den Umfang der Probleme, die Voßkuhle sich mit seiner Kritik an dem ausdruck „Herrschaft des Unrechts“ einfängt, aber es würde mich brennend interessieren, was eine Fachkraft wie z. B: Vosgerau oder Steinhöfel der jemand von vergleichbarem Durchblick – wie wär’s mit Bernhard Schlink? – genau dazu zu sagen hätte. Tichys Einblick – übernehmen Sie, bitte!?

    • Ichab mich im 3. Abschnitt meines Kommentars vertan: Di Fabio sagt ausdrücklich, er sei nicht der Ansicht, dass die Regierung 2015 in Sachen Asyl einen R e c h t s b r u c h begangen habe.
      Die verwandte Aussage betreffend die Herrschaft des Unrechts stammt von Vosgerau und wurde von Seehofer übernommen.

  16. Voßkuhle, von der SPD quasi ins Amt gehievt, nimmt sich nun die CSU vor … bedenklich!

    Es war einmal … eine Zeit, da waren Richter unabhängig, neutral und „weise“.
    Die Spaltung der Gesellschaft hat alle Bereiche erfasst.
    Wenn kritische Hinterfragende sofort als Rassisten bezeichnet werden dürfen, dann befindet sich das Land im Sturzflug aus Wolke 7.

  17. Hmm – „Helm ab zum Gebet“ – wozu, zur eigenen Beisetzung? Wäre nicht richtiger Helm auf zum Kampf ? Dazu etwas von Friedrich Hölderlin:
    „An die Deutschen
    Spottet ja nicht des Kinds, wenn es mit Peitsch und Sporn
    Auf dem Rosse von Holz mutig und groß sich dünkt,
    Denn, ihr Deutschen, auch ihr seid
    Tatenarm und gedankenvoll.
    Oder kommt, wie der Strahl aus dem Gewölke kommt,
    Aus Gedanken die Tat? Leben die Bücher bald?
    O ihr Lieben, so nehmt mich,
    Daß ich büße die Lästerung.“

  18. Es wird Zeit, dass dieser Propagandist den Özil macht!

  19. Allmählich kommt mir Herr Voßkuhle vor wie ein eifriger Mitläufer des Systems Merkel auf Justiz-Seite. Wie sonst könnte er diejenigen politischen Protagonisten schelten, die offensichtliches Unrecht im Migrationsbereich ansprechen? Die geistige Verwobenheit des politisch wichtigsten deutschen Richters Voßkuhle mit Merkel, die sich mit ihren Kernentscheidungen in der Migrationsfrage einfach selbst ermächtigt hat, erinnert mich an dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte. Dabei geht es hier nicht mehr nur um Luxusfragen des politischen Ausdrucksstils, es geht langfristig um die Fortexistenz unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung. Darüber sollte ein intellektuell unabhängiger Verfassungsgerichtspräsident besorgt sein. Nach diesen, den Grundsatz der für einen amtierenden Verfassungsrichter gebotenen politischen Neutralität grob verletzenden Äußerungen muss ich sagen: Herr Voßkuhle ist auf seinem Posten genauso fehl am Platze wie Merkel auf dem ihrigen.

  20. Deutschlands Richter sind und waren schon immer mehrheitlich Anpassungskünstler an den Willen der Herrschenden. Diese noch dazu verfeinerte Kunst macht die Hochkarätigkeit der Verfassungsrichter aus. Oder glaubt wer, unsere Parteien würden Stur- und Querköpfe für diese Ämter vorschlagen?

    • …und wenn mal einer dabei ist, ist der Maas zur Stelle.
      Wie bei Harald Range.

  21. Einen einfältigen Voßkuhle zu haben, der linke Gefälligkeitsurteile fällt, aber jeden wissen lässt, dass er nichts anderes ist und nie etwas anderes war als ein Parteisoldat ist (oder ein „Lagersoldat“), das ist immer besser noch besser als ein schlauer Voßkuhle, der es schafft, trotz linken „Rechtsprechungs“-Aktivismus die Fiktion der Neutralität des Verfassungsgerichts aufrecht zu erhalten.

    Man mache sich doch einmal in allen Aufgeregtheiten klar: Die Annahme, dass es politische Neutralität geben könnte, ist eine weltfremde Fiktion. Es bedarf Ihrer, aber sie ist nicht wahr. Einmal was die verschlungenen Wege der politischen Auswahl hoher Richter angeht. Außerdem ist jede Gewaltenteilung, wenn sobald ein politisches System „ausgeleiert“ ist, nichts anderes als der Aufruf zum Wettbewerb, ein weiteres Staatsorgan in die eigenen Hände zu bringen. Mit Blick in andere Länder gesteht man sich das auch ein. Nur im eigenen Land soll es ganz anders sein. Es ist eigenartig: in der Berichterstattung über die USA spricht man realpolitisch Klartext, dass dort um die Macht im obersten Gericht gekämpft wird und Trump inzwischen zwei konservative Richter berufen hat – während man sich hierzulande einredet, so etwas gebe es nicht, das Gericht sei neutral… Das ist ein bisschen naiv. Ein großes bisschen.

    Nein, ist es nicht neutral, auch wenn es das auf dem Papier natürlich ist. Die Mehrheit ist links und der Vorsitzende ist es ebenfalls und – das ist die eigentliche Ungeheuerlichkeit – er lässt das jeden wissen.

    Die Aufgabe der Opposition besteht nicht darin, ein neutrales Gericht haben zu wollen, denn so etwas ist nicht möglich, sondern unter dem Ruf „Dieser unmöglicher Voßkuhle! Wir brauchen ein neutrales Gericht!“ein Gericht zu bekommen, in dem linke Richter in der Minderheit, Rechte also in der Mehrheit sind. Es geht nicht anders und wenn man das nicht wahrhaben will, sollte man sich nicht mit Politik beschäftigen. Der eigentliche Hammer in dieser Sache besteht darin, dass Voßkuhle aus der Rolle fällt und ihm völlig die Maske verrutscht. Natürlich ist er ein Parteimann, aber er darf auf diesem Posten nicht so wirken, muss maximal subtil und staatstragend vorgehen. Hier hingehen suhlt er sich geradezu in einer Dreckspfütze voller Asta-Rhetorik. Das ist minderwertig, schlechthin, und hierin besteht der eigentliche Bruch. Neutral war das oberste Gericht nie, aber dass die Linke nun herumposaunt, dass sie es gegenwärtig in der Hand hält, das ist ekelhaft. Dass der Mann ein Linker ist, das ist das Eine, aber dass ein würdeloser Stümper ist, das ist eine Umdrehung zu viel. Das Verfassungsgericht wird nie mehr sein, was es wahr.

    Gewaltenteilung ist zwar ein Stück weit Fiktion (und keine schlechte!), in Wahrheit ist es eher „Organtrennung“ innerhalb derselben Richtung, doch hilfreiche Fiktionen darf man aufrechterhalten. Aus heiterem Himmel die Maske fallen gelassen und aus tiefstem Herzen links-parteilich gerülpst zu haben, das ist Voßkuhles eigentliches Versagen. Das gab es bei Freisler, das mag es in der DDR gegeben haben, in der Bundesrepublik ist das neu.

    • Heißt das , dass man sich mit Beliebigkeit in der Urteilsfindung abzufinden hat ?

  22. Dass das Bundesverfassungsgericht juristisch hochkarätig ist, erschließt sich mir nicht angesichts der erstaunlichen Entscheidungen der letzten Jahre. Hochkarätig und einzigartig war und ist allenfalls die einmalige Vituosität seines Chefillusionisten beim einfallsreichen Verbiegen des Grundgesetzes zum großen Erstaunen des Publikums, zum Vorteil der Berliner und Machtseilschaften und der Brüsseler Spitzen, alles zum Schaden der Souveränität der BRD und ihrer Bürger. Es erinnert mich an die Varieteekünste eines Uri Geller; bei dem waren es glücklicherweise nur Gabeln, die zu Schaden kamen. Der war wohl letztlich ein Scharlatan. Auch hier in Karlsruhe führt Kamerad Parteienproporz zu verheerenden Qualifikationsmängeln beim Personal.
    Qousque tandem…?

    • Das Bundesverfassungsgericht juristisch so hochkarätig, dass sein Präsident Kapazität hat seine Stellenbeschreibung zu erweitern und auch noch als oberster Sprachpolizist zu fungieren.

  23. Möchte Herr Vosskuhle nun Justizminister in Bayern werden ?
    Dann soll er doch einfach sein jetziges Amt niederlegen,
    und für die Partei seiner Wahl in Bayern Wahlkampf machen.
    Wenn ein Verfassungsrichter sich ohne Not in die Politik mengt,
    dann verfehlt er sein Amt.

  24. Wie viele Klagen und welche wurden durch ihn und sein Amt erst gar nicht zugelassen?

  25. War es nicht Herr Vosskuhle der auf eine Frage ,das jenes nicht im Grundgesetz stehe sinngemäß antwortete “ ja, aber das Grundgesetz verändere sich automatisch bzw. schreibe sich von selbst fort.“ In diesem Fall ging es auch um Migration.

  26. Voßkuhle hat auf mich nie den Eindruck eines Menschen gemacht, der sich selbst zurücknimmt, Demut und Bescheidenheit kennt. Ganz im Gegenteil wirkt er wie jemand, der sich gerne selber reden hört, und keine Einladung ausschlägt, auf der er sich persönlich wichtigmachen kann.

  27. Nicht zu fassen – der Präsident unseres obersten Gerichts lässt sich vor den Karren der „Alpen-Prawda“ spannen! Da kommen wir der „Herrschaft des Unrechts“, die immer und überall auf Gewaltenteilung verzichtet, wieder ein ganzes Stück näher …
    „Wer rechtsstaatliche Garantien in Anspruch nimmt“, so Voßkuhle zum Begriff Anti-Abschiebeindustrie, „der muss sich nicht beschimpfen lassen.“ Der Punkt ist doch, dass die Akteure dieses lukrativen Geschäftszweigs diese Garantien nicht „in Anspruch nehmen“, sondern sie zu ihrem Vorteil weidlich ausnutzen.

    • Voßkuhle verwechselt gesetzliche mit rechtsstaatlichen Garantien.

      Rechtsstaatlich heißt, dass gerechtes Recht angewandt wird, vor dem jedermann ohne Ansehen der Person gleichbehandelt wird, aber nicht, dass so lange prozessiert oder überhaupt eine Situation hergestellt werden darf, so dass Gesetze letztlich nicht durchgesetzt werden können. Das widerspricht sogar dem Rechtsstaat, weil der Gleichbehandlungsgrundsatz ausgehebelt wird.

      Rechtsstaat heißt vor allem auch nicht Gutmenschenstaat. Er hat gerecht zu sein, aber weder schlecht noch gut.

  28. Schenkt man Wikipedia Glauben, ich habe es nicht mehr ganz auf dem Schirm, ist Voßkuhle auf Vorschlag der SPD ins Bundesverfassungsgericht gewählt worden. Er erfüllt derzeit für die SPD also voll und ganz seinen Zweck.

  29. Zum Thema BVerfG und seinen Präsidenten ist Alles gesagt, wobei sein zitierter Spruch zum Populismus und Machterwerb ziemlich unterirdisch ist. Wenn er nur ein bisschen darüber nachdenken würde oder in der Lage wäre, die Machenschaften des Politestablishments unter Frau Merkel zu durchdringen, müsste er die Unsäglichkeit seiner Aussage sogar selbst erkennen. Mehr skrupellose reine autokratische Machterhaltspolitik als das, was hier inszeniert wird, geht nicht. Und das noch unter veritabler Täuschung des gemeinen Volkes. Dass der Verfassungsrichter das nicht erkennt, verheißt nichts Gutes. Die Alternative wäre, dass er tatsächlich die Sache wenigstens etwas durchschaut, aber sich in einer Helferrolle für dieses Establishment sieht. Wie auch immer : Frau Merkel und Konsorten haben es geschafft und de facto die totale Macht „ legal „ erworben, die Macht über alle Institutionen, Medien und höchste Gerichte. Für dieses Ergebnis müssen andere ( Autokraten ) höheren Aufwand betreiben, mehr Risiko gehen und werden dafür weniger „gelobt“. Was will man mehr. Aber dieses Land scheint für derartige legale „ Entwicklungen“ zur Führung prädestiniert zu sein, wobei die jeweilige Rechtfertigung des oder der sich selbst ermächtigenden Person chargiert.

    • „“Die Alternative wäre, dass er tatsächlich die Sache wenigstens etwas durchschaut, aber sich in einer Helferrolle für dieses Establishment sieht.““
      Was steht dem entgegen davon auszugehen, daß es nicht an dem ist. Dieser Richter ist nur ein ‚Vollzugskader‘ derer, die ihn in das höchste Richteramt hierzulande gerückt haben. Zwecks Unterstützung ihres destruktiven Treibens, um den enormen Wert wissend, wie hoch das Ansehen und das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit in weiten Teilen der indigenen Bevölkerung noch immer ist.
      Dieser Mann hat sich m.E. von der Politik ganz bewußt instrumentalisieren und installieren lassen. Er ist der Prokurist der Merkeldiktatur in der sich immer schneller zersetzenden Judikativen dieses Staates.

  30. Jahrzehnte lang übten die Richter am Bundesverfassungsgericht Zurückhaltung hinsichtlich des politischen Tagesgeschehens. Dies gehörte sozusagen zum guten Ton im Verhältnis Judikative / Exekutive. Aber wen interessiert da oben noch der gute Ton, wenn nicht mal mehr Verfassungsverstöße interessieren! Herr Vosskuhle hat sich selbst beschädigt – das ist aber noch der geringste Schaden, den er angerichtet hat.

  31. Das Gute an der CAUSA ist, dass selbst dem Unbedarftesten auffällt: wir haben neben dem Staatsversagen auch ein Justizversagen.
    Dabei ist das Versagen der IV. Gewalt eigentlich Voraussetzung und zwingend notwendig.

  32. Vielleicht träten da seine juristischen Defizite zu Tage?

  33. Eine Demokratie kann nur funktionieren, wenn die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltenteilung eingehalten wird, sonst ist diese Staatsform viel zu fragil und anfällig. Wir sahen in den letzten Monaten, wie eine Demokratie gewollt und mit voller Absicht zerstört wurde. Wer es noch nicht bemerkt hat: Wir sind über das Stadium eines Orwellschen „1984“ mit Miniwahr und Neusprech längst hinaus. Es funktioniert perfider und subtiler als es sich ein Orwell jemals hätte träumen lassen.

  34. Vielleicht sollten wir Herrn Voßkuhle dankbar sein.
    Er schrumpft doch die Wahrnehmung des Verfassungsgerichts als neutrale, „rettende“, quasi göttliche Instanz auf seine (Person und Institution) Wirklichkeit:
    Einerseits ein (weiterer) eitler Mensch, andererseits eine von unterschiedlichen Interessen geleitete Einrichtung des Staates, mitten in -nicht außerhalb- der politischen Auseinandersetzung. So wie beim würdigen Amt des Bundespräsidenten erlauben (partei-) politische Äußerungen der Personen dem Bürger die Einordnung ihrer Handlungen und Urteile.

  35. Juristen müssen so denken, lieber Herr Kraus. Deshalb ist es oft so verhängnisvoll, wenn solche Leute Politik machen. Unter dem Deckmäntelchen der Rechtstaatlichkeit, nach dem Motto. Da kann man nichts machen. Dass die Sura 8:17 eindeutig strafbaren Inhalts ist nach §§ 129 und 131 StGB, wird mit dem Argument beiseite gewischt: Der Koran ist „vorkonstitutionell“. Trotzdem kann ein Jurist namens Waqar Tariq ein „islamischens Grundgesetz“ formulieren, das das GG des Herrn Voßkuhl aus dem Koran herleitet. Also was nu‘? Dass der Koran für einen Moslem Gottes Wort ist und direkte Anleitung zum Handeln im Hier und Jetzt ist – papperlapapp. Das isl. GG findet man im internet mit jeder Suchmaschine.

  36. „Die SPD-Parteibuch ist dabei nicht von Bedeutung…“

    Sorry: Das SPD-Parteibuch

  37. Dass ist nichts wirklich Neues. Dass Voßkuhle kein neutraler Jurist sondern eminent parteiisch ist, ist an vielen Stellen belegt. Dieser Mann zählt sich selbst zur Systemelite und schirmt diese bzw. das System Merkel gegen jede Kritik von außen ab. Solche Leute festigen nicht den Rechtsstaat sondern untergraben ihn. Etwas vereinfacht könnte man sein juristisches Grundverständnis mit „Recht ist, was uns nützt“ umschreiben. Von einer überragenden juristischen Expertise vermag ich nichts, nicht einmal den kleinsten Bruchteil zu erkennen. Die SPD-Parteibuch ist dabei nicht von Bedeutung, es könnte auch eins in einem besonders merkeltreuen CDU-Landesverband sein. Voßkuhle und seinesgleichen sind de facto zu juristischen Vollzugsorganen der Regierung verkommen – und wollen auch gar nichts anderes sein.

    Die Hemmschwelle sinkt immer weiter, sie geben das ja inzwischen fast zu bzw. kaschieren es nur noch leicht. Der Skandal beginnt doch bereits damit, dass die Parteien hier angeblich unabhängige (!) Richter einsetzen, die über die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Regierungen und somit der sie entsendenden Parteien befinden. Das ist nicht besser als es die Connections des Herrn Löw mit seinem türkischen Berater-Filz sind. Alles läuft nach der Devise „Eine Hand wäscht die andere“. Konseervative CSUler, die Voßkuhle offenbar als Feinde des Systems Merkel lokalisiert, AfDle rund andere kritische Bürger haben von DIESEM Bundesverfassungsgericht überhaupt nichts zu erwarten. Sie werden dort niemals Recht bekommen, egal, wie sich die Rechtslage tatsächlich darstellt.

    • So ist es, die Böcke werden über die Parteien zu Gärtnern gemacht …

  38. Voßkuhle und Merkel:
    Man ist sich halt gewogen.

    • Statt einer langen Rede satt auf den Punkt gebracht: Genau so ist es. Der eine segnet juristisch ab, was diese Merkel politisch macht.

  39. So ist das mit der Loyalität,wes Brot Ich ess,des Lied Ich sing.
    Jeder sollte sich daran erinnern,wie diese Leute zu ihren Ämtern kommen= durch Gönnerei,und dem Gönner fühlt man sich dann verpflichtet.
    So gesehen reimen sich dann auch einige Entscheidungen,die dem Rechtsempfinden der Bürger nicht in den Kopf wollen.

    Es ist also viel zu tun im Staate,damit daraus wieder ein funktionierender Staat wird,wo jeder an dem Platz für den er zuständig ist das richtige tut,und sonst nichts!

  40. Man muß wohl Herrn Voßkühle angesichts seiner Äußerungen – mag seine juristische Expertise auch überdurchschnittlich sein – zu dem asozialen Gesocks zählen, das uns derzeit regiert.

  41. Die Gewaltenteilung zerbröselt, Stück für Stück. Und auch Sie, Herr Voßkuhle, haben (durch Ihren politisch-populistischen Seitenhieb) ein Stück dazu beigetragen. Es gibt gute Juristen und Menschen, die sind diesbezüglich ganz anderer Meinung als Sie, man nennt das übrigens Meinungsfreiheit, nehmen Sie das bitte zur Kenntnis, besonders in Ihrer besonderen Funktion. Danke!

    • Wirkliche Gewaltenteilung hat es in der BRD niemals gegeben. Das können Sie sehen, wenn Frau Merkel im Bundestag über ein Gesetz abstimmt, das sie als Vertreterin der Exekutive eingebracht hat.

      Aber Sie haben natürlich recht, dass das Verhalten von Herrn Voßkuhle mit skandalös sehr mildtätig beschrieben ist. Seine Äußerungen machen ihn für das Amt untragbar, weil er von jetzt nicht einmal den Schein von Unabhängigkeit beanspruchen kann. Urteile, die unter seiner Führung oder Beratung zustande kommen sind in einem Rechtsstaat nichts mehr wert.

      Anwendung GG Artikel 61, Abs. 1 wäre jetzt die richtige Maßnahme, wenn Bundestag oder Bundesrat die Verfassung und das BVG wirklich ernstnehmen würden…

  42. Nun haben wir schon zwei Fälle, in denen das BVerfG über zwei ihrer prominenten Protagonisten negativ auffällig geworden ist:

    Ferdinand Kirchhoff, der das GEZ-Modell seines Bruders Paul Kirchhoff natürlich nicht beanstandete sondern erneut bestätigte und durchwinkte.

    Andreas Voßkuhle, der sich nicht entblödet, seine politische Orientierung offensiv einzusetzen und damit seine eigentlich zu fordernde Neutralität aufzugeben.

    What*s next? kann man da nur fragen?

  43. Voßkuhle hat mit seinen politischen Einlassungen dem BVerfG großen Schaden zugefügt, da er damit deutlich machte, dass selbst der höchste Richter im Staate eben nicht unabhängig sondern parteiisch ist.

    Man kann auch sagen, er hat sich entlarvt, denn seit das BVerfG die Klagen gegen Merkel, obwohl von namhaften Straf-, Staats- und Verfassungsrechtlern wie Prof. Schachtschneider formuliert, als unbegründet nicht annahm, war doch klar, auf wessen Seite diese Theatervorführung steht. Ausnahmslos alle verdanken sie ihr Amt politischen Parteien, denen sie damit zu Treue verpflichtet sind.

    Es wird Zeit, dass die Vertreter der höchsten Ämter im Lande ausschliesslich vom Souverän, also uns, den Wählern gewählt werden. Jeder kann sich bewerben, er muss nur einen ausführlichen Lebenslauf vorlegen sowie seine Qualifikation durch seine Examensnoten und Bildungserfolge nachweisen. Parteizugehörigkeit muss ausgewiesen werden, ebenso die Tätigkeit für Konzerne etc.

    Voßkuhle sollte zurücktreten, er hat sich nachhaltig für sein Amt disqualifiziert. Leider wird er es nicht tun, er ist Teil des Merkelschen Deep State.

  44. „Die Verfassung ist ein Keuschheitsgürtel, von dem die Lady einen Schlüssel hat.“ (Anthony de Jasay) Die Gewaltenteilung zwischen Judikative und Executive ist eine Fiktion. Tatsächlich trennt, wenn Recht nicht gefunden, sondern gesetzt wird, dies die Gesellschaft in zwei Rechtsklassen: Diejenigen, die gleichzeitig Recht setzen und anwenden, die andere Klasse sind die Beherrschten. Einseitig gesetztes Recht ist kein Recht, sondern birgt die Gefahr der Despotie, wusste schon Kant.

    • Schon lange vor Kant formulierte ein alter Grieche : Macht korumpiert,totale Macht koumpiert total.
      Das ist also schon ein sehr altes Problem,und wir haben es bis heute nicht überwunden,und werden es nicht überwinden.
      Vielleicht fängt ja schon einer an an Voßkuhles Stuhl zu sägen,und er merkt es in seiner Arroganz nicht einmal?

      • Das Zitat hätte ich eigentlich bei Lord Acton verortet. Von den Griechen ist allerdings, nachdem die Demokraten Platon ermordet haben, die Ablehung der Demokratie übermittelt. Aristoteles und Platon sind hier zu nennen. Die Demokratie erzeugt ein dekadentes Volk, sie trennt die Handlungen von den Folgen, also kollektive Verantwortungslosigkeit.

      • „Vielleicht fängt ja schon einer an an Voßkuhles Stuhl zu sägen,und er merkt es in seiner Arroganz nicht einmal?“

        Ja, Arroganz ist kein Ausdruck. Ich „durfte“ ihn mal am Rande einer Veranstaltung kennenlernen und bei mir schrillten nach zwei, drei Sätzen aus seinem Mund bereits die Alarmglocken. Der Mensch versteht sich nicht als neutraler Richter sondern als Staatsjurist, dessen edelste Aufgabe es sei, das System – ich nenne es das System Merkel – gegen Störungen abzuschirmen. Er identifiziert sich vollkommen mit der Merkel-Nomenklatura. Zudem sieht er sich als maßgebenden Teil der herrschenden Elite, als einer von „ganz oben“.

    • Short, sharp, shocked – auf den Punkt gebracht.

  45. Es ist noch schlimmer: Die Verfassung regelt das Verhältnis zwischen dem Souverän, der Legislative (Parlament) und der Exekutive (Regierung und nachgeordnete Adminstration).

    Legislative, Regierung und nachgeordnete Administration sind in den Händen der Parteien. Sie wurden von den Parteien in Besitz genommen, die auch die Richter über das Handeln der Parteien aussuchen und sie in die Ämter hieven.

    Die Verfassungsrichter sind im Denken und im Richten Teil des Parteiensystemes der Bundesrepublik Deutschland. Das beste Beispiel ist Dr. Peter Müller (CDU), der am Ende seiner Ministerpräsidentenzeit im Saarland wünschte, Verfassungsrichter werden zu wollen. Partei, mein Wunsch werde Dein Wille und Peter Müller wurde Verfassungsrichter.

    Der Souverän hat sich zum Sklaven der Parteien machen lassen.

    Wir müssen verlangen, dass nicht nur die Abgeordneten direkt gewählt werden, sondern auch der Bundespräsident. Wir müssen verlangen, dass die Verfassungsrichter von einem Gremium des Souverän gewählt werden, das nur mit Personen besetzt ist, die keiner politischen Partei angehören.

    Einen Teil der Forderungen finden wir im Wahlprogramm der AfD. Es wäre gut für die Demokratie in Deutschland, wenn viel mehr Wähler sich aufraffen würden, nicht mehr altbacken zu wählen, sondern alternativ. Arbeiten wir darauf hin.

  46. Wenn das oberste „Rotkäppchen“ auch nur einen Rest von Anstand und Charakter besitzt, gibt er sein Amt freiwillig auf. Ansonsten sind die übergeordneten Stellen in der Politik, die diese Personen in Amt und Würden? bringen, aufgefordert, diesen Mann von seinem Posten zu erlösen! Aber man betrachte nur die Äußerungen eines gewissen Herrn Prantl (SZ), vormals Richter, dann weiß man wohin die Reise geht! Wenn die Hetzerei so weiter geht, sehe ich mich gezwungen, um Schaden von Bayern abzuwenden, im Herbst die CSU zu wählen. Wollte ich dieses mal eigentlich nicht. Die rot/grün gefärbte Hexen- jagt geht mir gewaltig auf den A…. Und jetzt auch das noch- dieses geschmarre des Herrn V. war so nötig wie ein Loch im Kopf!

    • „[…]die CSU zu wählen.“ Vielleicht doch gleich Herrn Prantl?

      Gott sei bei uns – oder wer auch immer.

      • Wenn Sie den genannten Herrn in der CSU vermuten haben Sie sich leider in der Richtung geirrt!

    • Mit Verlaub, wenn man tatsächlich Veränderungen und nicht bloß eine Handvoll markiger Sprüche ohne Konsequenzen möchte, ist die CSU keine gute Wahl. Die würde ich bloß wählen, wenn ich mir wünschen würde, dass alles beim Alten bleibt.

  47. unabhängige Richter gibt es nicht. Warum sollte dies am Bundesverfassungsgericht anders sein.. Diese Leuete werden von Politikern mit Parteibüchern in ihr Amt gehievt. Da kann es keine Unabhängigkeit geben. Dem Bürger wird Theater vorgespielt. Beispiel – Herr Müller war früher der schwarze Zar von der Saar, heute angeblich unabhängiger Richter in Karlsruhe. Selten so gelacht. Recht ist das was von diesen Herren gerade mal zu Papier gebracht wird und Papier ist bekanntlich geduldig. Dieser ganze Rechtsstaat ist eine schöne Inszenierung die dem Betroffenen im Zweifel sehr viel Geld kostet und im Zweifel große Enttäuschungen. Für die Täter aber immer hohe Versorgungen. Der deutsche Steuermichel garantiert dies. Aufgrund eigener, äußerst negativer Erfahrungen über Jahrzehnte kann ich nur jedem raten – fliehe diesen Leuten, die haben mit Recht und Gesetz sehr wenig am Hut und mit Gerechtigkeit schon gar nicht. Da sie aber für ihr Handeln so gut wie gar nie zur Verantwortung gezogen werden können, wird sich an diesen Zuständen wohl nie etwas ändern.

    • „Da sie aber für ihr Handeln so gut wie gar nie zur Verantwortung gezogen werden können, wird sich an diesen Zuständen wohl nie etwas ändern.“

      Man muss es trotzdem versuchen. Sehr viele Bereiche, in denen sich unsere „Eliten“ wohlig eingerichtet haben, müssen auf den Prüfstand, wenn dieses Land in einigen Jahren noch ein bisschen liebenswert sein soll. Ich bin da gar nicht so pessimistisch. Wir sind in einer Phase des Umbruchs bzw. kurz davor, deshalb auch die hysterische Boshaftigkeit der „Eliten“, die sehr wohl spüren, dass sie nicht unter sich sind und ungestört nach Belieben schalten und walten können. Immerhin gibt es jetzt eine gar nicht so winzige Partei, die genau diese Dinge in Angriff nimmt und die Etablierten mitsamt ihren Wurmfortsätzen im vorpolitischen Raum – für mich alles das System Merkel – ins Kreuzfeuer nimmt. Und die Kritik aus dem Volk wird immer lauter.

  48. Was den Aufritt dieses Herrn so bedenklich macht ist , dass er offenbar glaubt
    ihn sich leisten zu können . Er hält sich für unangreifbar . Wenn er sich da mal nicht
    verrechnet . Vielleicht verliert bei der zu erwartenden Auseinandersetzung die
    Contenance …

    • Gut beobachtet. Dem Mann ist jeder Anflug von Bescheidenheit fremd, habe das selbst mal in einem ganz kurzen persönlichen Gespräch erfahren. Er wirkte auf mich ungemein großspurig und arrogant.

  49. Ich würde Vosskuhle eine kleine Nachhilfe Stunde bei Ruth Bader Ginsburg, die mit am längsten amtierende US Supreme Court Justice empfehlen. Ihr Credo : no hints, no forecasts, no previews….my own views and what I would do if I were sitting in the legislature are not relevant to the job for which you are considering me, which is the job of a judge.“
    Trump und die USA werden ständig kritisiert in Deutschland , aber man vergisst gerne eines – dort funktioniert die Gewaltenteilung ganz hervorragend, was der Präsident jeden Tag erfahren darf.

    • Viele in Deutschland haben eben immer noch nicht begriffen, was Rechtsstaatlichkeit bedeutet. Auch ein Herr Voßkuhle nicht. Es sind diejenigen, die eifrig die Nazikeule gegen jedwede Form konservativer politischer Opposition schwingen, die am wenigsten aus der Nazi-Zeit gelernt haben.

  50. Herr Voßkuhle sollte seine vermutlich Millionen-Villa aufgeben und da wohnen, wo das Pack wohnt, nämlich in der Deutschlandweiten, traurigen Realität à la Merkel.

  51. Das ist der absolute Wahnsinn, ein Verfassungsgerichtspräsident der die Politiker einer bestimmten Partei kritisiert. Ich konnte es gestern nicht glauben, wie ich es zuerst gelesen hatte. Vollkommen durchgeknallt, aber auch das scheint im besten Deutschland durchzugehen.

    • In ihrem Gutmensch-Sein völlig „durchgeknallt“. Das trifft es!

  52. Herr Voßkuhle wurde nun mal auf Vorschlag der SPD ins Amt gehieft, und damit ist auch klar, dass er denen was schuldig ist. Daran wird ihn wohl die Alpenprawda erinnert haben. Aber den Machtwechsel brauchen sie bei der Auflagenstärke nicht herbeischreiben. Wie an Baden-Württemberg zu sehen ist, muss man nur genug Leute ins Ländle holen, damit die sich hier linke Mehrheiten ergeben. Bald haben wir einen grünen Süden. Kretschmann/Hofreiter, und alles wird gut.

  53. Ungarn und Polen in einem Atemzug mit der Türkei zu nennen in absolut indiskutabel!!! Ich hoffe ich muß das nicht erklären!!!

  54. Herr Kraus,
    nur ein winziger Widerspruch. Mit Vosskuhle ist mitnichten der Gaul durchgegangen, schon gar nicht war die SZ dafür nötig, seine Agitation hat System. Bereits im November 2017 hat er vor der Stiftung Mercator zum Besten gegeben, eindeutig auf die AfD zielend:
    >> Keinen Zweifel ließ Voßkuhle indes daran, dass der Populist ein Gegner der Demokratie ist und mit dem Grundgesetz in Konflikt gerät.
    “Populismus ist keine Ideologie, sondern eine Strategie zum Erwerb und Erhalt politischer Macht”. <<
    https://www.nrz.de/politik/vosskuhle-populismus-ist-ein-angriff-auf-das-grundgesetz-id212576275.html

    • Was ist das nur für ein unseliges Netz, dass viele dieser Stiftungen gewoben haben und mit welchem konkreten Ziel?
      Gerade Mercator tut sich immer wieder hervor, genau wie Bertelsmann oder Bosch und Volkswagen. Freudenberg und die Amadeo-Antonio-Stiftung sind durch Andreas Zick verbunden und residieren gar an der selben Adresse.
      Neue deutsche Medienmacher, neue deutsche Organisationen aber auch der Sachverständigenrat für Integration und Migration – alles durch diese Stiftungen gefördert wiewohl durch Bundesmittel.

  55. Die politische Neutralität, die einem qua Amt auferlegt ist, mit Füßen zu treten, ist mittlerweile eine gute alte Tradition derer, die sich für die Guten halten, während sie Deutschland und die Demokratie zerstören. Ob Bundespräsident oder zwangsfinanzierte öffentlich-rechtliche Medien, Herr Voßkuhle folgt in seiner Untragbarkeit für Amt und Auftrag nur zahllosen Vorbildern.

    Zur Verrohung der Sprache: die beobachte ich ausschließlich auf der linksgrünen Gutmenschenseite. Je mehr der tönernen Füße einer zum Untergang verdammten Ideologie zerbrechen, desto unverschämter wird gegeifert. Hat man dagegen bespw. einen Auftritt des Herrn Curio im Bundestag verfolgt, ist man sich sicher, dass jener auch spontan im britischen Oberhaus auftreten kann.

    Oder ganz allgemeine Verrohung: Hat PEGIDA die Innenstadt von Dresden in ein Killing Field verwandelt, wie der Terroristenmob der pazifistisch-weltretterischen Gutmenschen letztes Jahr Hamburg?

    Amtsbeschädigung? Das ist doch gar nicht mehr die Frage. Menschen dieser Denke beschädigen Deutschland, und es sind Millionen, bei weitem eine Minderheit, aber dennoch in der Lage Deutschland zu zerstören. Bolschewiki nannte sich damals die besonders fanatische Minderheit der Kommunisten, und die haben fast den ganzen Planeten zerstört (oder sind noch dabei).

  56. die rot berobten Richter werden von den Systemparteien als handverlesene Justizkader ins Amt gehievt und erfüllen, von Ausnahmen abgesehen, die Erwartungen. Die hier angeführten Aussagen erscheinen deckungsgleich mit dem Standpunkt der SPD. Der galoppierende Staatsverfall, der eingetretene Zerfall des Rechtsstaats, wird mit Verve rücksichtslos vorangetrieben. Warte, warte noch ein Weilchen, dann steht der Mullah auch vor dir………….

  57. Auch für ihn gilt das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot- Beamtenstatusgesetz,
    Abschnitt 6 – Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 33 – 53), § 33
    Grundpflichten

    (2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt

    Die Beurteilung dürfte schwierig sein . er dürfte dem Amt nicht gerade dienlich damit gewesen sein – es gibt hier kaine Instanz, die dies Rügen könnte.

    • … dann wird es höchste Zeit, diese Instanz zu schaffen! Oder sind diese Leute schon „Gott ähnlich“?

  58. Es war mir eh in der letzten Zeit schon immer komisch diese seltsamen Urteile zu verstehen, die dort gesprochen wurden. Aber es zeigt umso deutlicher unter welcher Führung das ganze Konstrukt steht. Unabhängigkeit? In unserem Land weit und breit nicht mehr zu sehen. Zwar etwas anders als damals, aber nicht minder gefährlich.
    Wo sind die rechtschaffenen Bürger, die u.a. auch hier kommentieren? Was können wir nur machen, damit diesem Schauspiel endlich ein Ende gesetzt wird?

    • Es gibt kein unabhängiges Bundesverfassungsgericht mehr. Das jetzige ist integraler Bestandteil des Systems Merkel und versteht sich auch als solcher, ebenso wie die vielen bis auf die Knochen regierungsfrommen Journalisten – Angestellte fest zum System gehörender Medienhäuser – oder die Chefetagen vieler Stiftungen und fast aller demoskopischen Institute. Das macht Merkel ja so ungemein gefährlich, dass sie es geschafft hat, alles auf sich zuzuschneiden und überall ihre Günstlinge zu platzieren. Ansonsten wäre diese Frau seit spätestens drei Jahren Geschichte. Im Augenblick ist sie leider dabei, ihren eigenen (politischen) Tod zu überleben, weil ihre Helfershelfer nicht lockerlassen, sie reinzuwaschen bzw. den aktuellen Frust von ihr wegzulenken.

  59. Gibt es in Deutschland eigentlich rechtsstaatliche Garantien vor allem für Ausländer?
    Erdogan setzt sich für die hier lebenden Türken ein.
    Unser juristisch-medial-politischer Komplex ebenso.

    Wer vertritt eigentlich noch die Interessen derjenigen, die keine Vorfahren im Ausland hatten?

    • „Gibt es in Deutschland eigentlich rechtsstaatliche Garantien vor allem für Ausländer?“

      *Nur* für Ausländer, so diese muslimischen Glaubens sind resp. dieses vorgeben.

  60. Voßkuhle ist auch so eine gekaufte Marionette…Voßkuhle gehört sofort seines Amtes enthoben!
    Voßkuhle macht sich auch der Käuflichkeit verdächtig, wenn dieser nur die CSU aber nicht die Afd ins Fadenkreuz nimmt. Für mich spricht Voßkuhle hier eindeutig durch Merkel und nimmt somit Rache an den Auftritt von Seehofer und Söder gegenüber von Merkel.

    • Schon lustig, dass die bis vor kurzem als seriös geltende CSU nun die Nazi-Keule zu spüren bekommt, kaum dass Seehofer es gewagt hat, nur einen Millimeter in Richtung Wiederherstellung der rechtsstaatlichen Ordnung bei der Migration zu gehen. Die Linken in diesem Land sind einfach von Sinnen.

  61. Wer glaubt, dass im BVerfG die besten und klügsten Juristen sitzen, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronensaft falten. Von wirklicher unvoreingenommener Unabhängigkeit ist dieses Gericht schon seit längererm weit entfernt. Der Durchmarsch der Gesinnungsethiker ist auch hier gelungen. Mal sehen, ob sich namhafte Staatsrechter zu Wort melden oder ob der Chorgeist obsiegt.

    • Ja, das würde mich auch interessieren … ich vermute aber, das ist eine vergebliche Hoffnung, denn seine Äußerungen bewegen sich an der Grenze des gerade noch hinnehmbaren. . Politisch kann man seine Äußerungen natürlich ablehnen, rein rechtlich wird man ihm (wegen der richterlichen Unabhängigkeit) aber wohl nicht im Zeug flicken können, selbst wenn er gegen die von ihm mitinitiierten Verhaltensmaßregeln für Bundesverfassungsrichter aus Januar 2018 verstoßen haben sollte. dort heißt es beispielsweise:
      » Öffentliche Kritik an anderen Meinungen und rechtlichen Standpunkten darf nur mit angemessener Zurückhaltung geäußert werden. «

      Quelle: haufe recht weitere-rechtsgebiete prozessrecht bverfg-erstellt-einen-verhaltenskodex-fuer-seine-richter

      Den korrekten Link packe ich in der AnschlussKommentar

  62. Herr Voßkuhle bezieht den Satz „ Herrschaft des Unrechts“ auf das NS Regime. Die 40 Jahre DDR Unrechtsregime scheint Herr Voßkuhle vergessen zu haben. Ebenso die von Merkel per Ordre Mufti befohlene Grenzöffnung bei sich im Koma befindenden Bundestag. Herr Voßkuhle sollte als Verfassungsrichter schleunigst abtreten. Oder spielt das heute schon keine Rolle mehr?

  63. Früher mal war unser Verfassungsgericht eine überaus angesehene Institution, auf die man als einfacher Bürger bauen konnte – alles perdu.

  64. Fundstück aus einem der viele Blogs: „Am 15.4.2013 schrieb ein an der Universität London lehrender Dozent, G. Beck, einen sehr interessanten Beitrag über die nur als kriminell zu bezeichnende Politik der EZB und über Voßkuhle in Großbritannien, Auszug: „Bei einem Studentenempfang an der Universität Oxford – womöglich einer der Gründe für den Zeitmangel des Gerichts – gab er sich in etwas angetrunken Zustande deutschen Studenten gegenüber entschieden indiskreter: er werde das Urteil solange hinauszögern, bis die EZB Fakten geschaffen habe oder aber, wenn sich das Urteil nach Ablauf von in etwa einem Jahr einfach nicht mehr länger hinauszögern lässt, werde er mit irgendeinem der vielen juristischen Scheinargumente, auf die das Gericht immer zurückgreifen könne, ein Verbot von Draghis Anleihenkäufen als offensichtliche Mandatsverletzung durch die EZB elegant umgehen.“
    https://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-zur-rettungspolitik-die-euro-zone-ist-wie-wilder-westen-fuer-die-ezb/8069108.html

    Das Zitat ist auf der Seite 5 des Artikels.
    Aus epochtimes: „Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist vielbeschäftigt. Aus diesem Grund ist es noch fraglich, wann das Gericht über das von der AfD-Bundestagsfraktion angestrengte Organstreitverfahren über die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel (CDU) entscheiden wird.“
    Noch Fragen, Kienzle ?

    • Der geschilderte skandalöse Vorgang um die EZB-Entscheidung hätte in einem funktionierenden Rechtsstaat zur sofortigen Amtsenthebung des betreffenden Richters führen müssen. Nicht so in der Bananenrepublik Merkelland. Dass Herr Voßkuhle mit seinem Vorgehen vor Studenten auch noch prahlt, sagt so vieles über ihn und unser pseudodemokratisches und pseudorechtsstaatliches System.

  65. Merkel muß weg,
    Holtzbrinck muß weg,
    Voßkuhle muß weg,
    etc……..

  66. Es ist ja nicht das erste Mal, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle sich als „Richter“ über „falsch“ und „richtig“ in der politischen Auseinandersetzung Deutschlands versucht.

    Im November letzten Jahres hat er Deutungsversuche zum Populismus-Begriff auf sieben Seiten in der FAZ veröffentlicht.

    In diesem Artikel diskreditiert er Populisten als „Demokratieverächter“ und glaubte, er könne Kraft seiner Autorität den politischen Kampfbegriff ausdeuten.

    Der Populist sei „bei genauerer Betrachtung … ein Gegner der Demokratie“, behauptete Voßkuhle. Da ist zu fragen: Soll hier eine „populistische Partei“ als verfassungsfeindlich eingestuft werden?

    Populisten legten „die Hand an die Grundpfeiler der Demokratie“ so Voßkuhle. Er sollte mal lieber auf jene Politiker achten, die ihre Politik ständig für „alternativlos“ erklären.
    Diese „Alternativlosigkeit“ nagt wirklich an den Grundpfeilern der Demokratie!

  67. Die Äußerungen Voßkuhles sind ein weiteres Indiz für den Prozess, daß das B-Verfassungsgericht immer weniger die Verfassung schützt, sondern die Interessen der Parteien, die die die einzelnen Richter per Besetzungsproporz in dieses Gericht gewählt haben. Dieser Prozess begann schleichend und hat nun zu einer immer weiter fortschreitenden Renommeeverlust geführt, der sowohl die Institution als auch die Gewaltenteilung beschädigt. Hätte er sich nicht im Sinne der herrschenden Milieus, sondern im Sinne ihrer Kritiker geäußert, wäre eine Welle von Rücktrittsforderungen die Konsequenz. So aber bleibt er im Amt und vom BVerfG sollte man kein Urteil mehr erwarten, das den herrschenden Milieus unkomfortabel sein könnte. Sie liefern wie bestellt.

  68. Hans-Jürgen Papier (CSU), Andreas Voßkuhle (FDP),,,… stehen sinnbildlich für die politische Instrumentalisierung des Rechts. Auch hier bietet die AfD die einzige Opposition im Land, keine Parteibücher mehr in derartigen Positionen zu gestatten.
    Neutral, unabhängig und objektiv… kann man von Parteibuchsoldaten sicher nicht erwarten.

  69. Seine Grundhaltung hat der Herr durch verschiedene Urteile oder Verweigerung derselben bereits gezeigt, so dass es dieses „Outings“ nicht mehr bedurft hätte. Hingegen wird sein Name in künftigen Geschichtsbüchern in Zusammenhang mit der Erosion der demokratischen Gewaltenteilung und damit der des Rechtsstaates genannt werden.

  70. Diese Engleisung des Chef-Verfassungsrichters ist ein perfektes Beispiel für die sich einschleichende Totalität der politischen Einheitsposition. Eine kleine Clique (von Elite mag man nicht sprechen, da hier noch eine gewisse Würde beansprucht werden könnte) hat sich darangemacht, dieses Land in nie gekannter Weise zu verändern. Das tut sie so unbeirrt, schamlos und selbstgewiss, dass sie ihre eigene Verblendung und deren Folgen nicht mehr wahrnimmt. Das ist fatal und zugleich ein Hoffnungsschimmer. Im Volk brodelt es, in Mitteldeutschland deutet sich ein Systemwechsel unerhörten Ausmaßes an. So wie die verknöcherte Nomenklatura der sterbenden DDR keine Veränderung wahrnahm, so agiert und denkt auch das Establishment im Westen. Wer nicht wahrnimmt, dass die Euro-Umverteilungspolitik deutsches Verfassungsrecht bricht, dass die Merkelschen Grenzöffnungen die Sicherheit der Deutschen bedrohen, ist kaum in der Lage, seinen verfassungsgemäßen Sendungs-Auftrag zu erfüllen. Alle drei Säulen eines funktionierenden Staatswesens sind einsturzbedroht, nach der Legislative (Parlament), nun auch die Judikative (Justizwesen) und die Exekutive (Polizei, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr). Eine Revolution von oben gegen den Bürger von nebenan. Er hat kein Verbrechen begangen, aber hat aber Jahrzehnte den Schlaf des Gerechten abgehalten. Das rächt sich nun. Man bekommt, was man bestellt hat, und das wird man nur schlecht wieder los. Im Osten ist die Sensibilitätschwelle für solche hinterhältigen Machenschaften niedriger angelegt, und so bleibt die einzige Hoffnung, dass von dort eine Gegenrevolution für die Freiheit startet, die endlich auch im Westen ankommen wird. Bevor dies allerdings geschieht, werden wir noch durch das Tal der Tränen und der Schmerzen wandern müssen.

  71. Mit dem Urteil zu GEZ hat das BVG seine Nähe zum Politikerfilz eindeutig bestätigt. Die Parteibuch-Richter müssen immer mal wieder ihre Dankbarkeit abarbeiten. Seine jetzigen Ergüsse zeigen, welch Geisteskind dieser eitle Fatzke ist. Der Weg in eine Bananenrepublik wird durch diese Institution auch nicht mehr aufgehalten; im Gegenteil !

  72. Vor diesem Hintergrund wirkt die mir unsympathische polnisch- türkische Lösung zumindest konsequent

  73. In seligem Einklang mit Merkel.

    Die wichtigen Positionen, vor allem die Kontrollfunktionen wurden wohl entsprechend besetzt. Sicher ist sicher. Sensationelles „Rechtsverständnis“

  74. Voßkuhle ist mir noch aus dem Jahr 2013 in Sachen Homoehe in unguter Erinnerung. Entweder der BT würde das regeln. Falls nein, würde Herr Voßkuhle und sein Gericht das in seinem Sinne entscheiden. Zumindest bei mir ist damals dieser Eindruck entstanden, die CDU BT-Fraktion war jedenfalls sauer. Auf jeden Fall soll er in dieser Causa in Berlin Hintergrundgespräche mit Journalisten geführt haben (Quelle). Politisch gewählte Mandats-und Funktionsträger angreifen, passt da nur zu gut ins Bild dieses eitlen Beamten, der von Politikern in Amt gebracht wurde und die Gewaltenteilung offenbar nicht vollständig verinnerlicht hat. Die Benennung von Verfassungsrichtern sollte erheblich politikferner erfolgen, um derartige Erscheinungen zu vermeiden.

  75. Seehofer hat einen schweren strategischen Fehler begangen als er „sein“ Momentum“ fahrlässig begraben hat und sich auf eine Zweiwochenfrist zu „Verhandlungen“ mit A.Merkel eingelassen hat.
    Jetzt kommen die Netzwerker der Merkel-Truppe aus ihren Höhlen zu denen selbstverständlich auch Herr Voßkuhle gehört, der „Fuchs aus der Fuchshöhle“, denn nicht anderes als eine Fuchshöhle ist die Voßkuhle. Seehofer wird jetzt nach allen Regeln der Kunst gebraten , zerstückelt und mit Behagen verzehrt.
    Dass Voßkuhle sich nicht scheut und jede parteipolitische Neutralität hinten anstellt, ist allerdings bemerkenswert und so in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts noch nie dagewesen.

    • Herr Seehofer hat kein “ Momentum fahrlässig begraben“ – er hat die ihm zugeteilte Rolle gespielt.

    • Ich kann mich auch nicht erinnern, dass ein amtierender Verfassungsrichter sich dermaßen in den politischen Diskurs eingemischt hat. Dass Voßkuhle hierzu die Chuzpe hat, zeigt wie weit das „System Merkel“ bereits vorangeschritten ist.

  76. Man kann sich den Aufschrei der Systempresse lebhaft vorstellen, wenn ein Richter aus Polen oder Ungarn eine solche regierungsgefällige Aussage gemacht hätte…

  77. Wer gestern Tagesschau.de gelesen hat, konnte dort einen Artikel zum Interview finden.
    Dort natürlich keinerlei Erwähnung zur staatlichen Trennung der Gewalten,
    sondern nur eine Menge Lob für den kouragierten Kuttenträger…
    Gesinnungspolizei Tagesschau könnte man sagen…“Wir erzählen euch was ihr
    gut zu finden habt“…

  78. Diese sog. „Eliten“ lassen langsam die Masken fallen. Was dieser Wicht sich erlaubt, ist einfach nur noch zum Ko…. Ein Vorteil mag dabei sein, man hat es zwar geahnt, aber mit solchen Statements wird klar wie „unabhänig“ unsere sogenannten höchsten Richter in Wirklichkeit sind.
    Und wenn man sich den EugH anschaut und seine Urteile, da weiß man ebenfalls woher der Wind weht.
    Aber auf andere zeigen, das können sie diese, Wichte.

  79. Nicht nur das Amt des Vorsitzenden des BVerfG ist beschädigt. Der gesamten Justiz als Staatsgewalt wird damit wohl inzwischen der Zweifel anhaften, überhaupt noch politisch unabhängig „Recht sprechen“ zu können. Aber es passt ins Bild der Bananenrepublik Deutschland.

  80. Vielleicht doch geistig ein Genosse, aber zumindest von diesen getragen und in diesem Amt ist man zur Neutralität verpflichtet und hat die Verfassung zu verteidigen, aber an der richtigen Stelle und was hier abläuft ist an Parteinahme nicht zu übertreffen und kein Wunder, wenn sich die Leute mehr und mehr von der Obrigkeit zu Recht abwenden, insbesondere dann, wenn man den Eindruck hat, daß das Recht nicht verteidigt, sondern vermutlich individuell ausgelegt wird und das hinterläßt gerade den Geschmack, den sie eigentlich vermeiden sollten, mal ganz von dem abgesehen, daß sie vom Neutralitätsgebot abweichen, was dadurch noch mehr Theorien nährt, als abbaut und hoffentlich sind die alle bald weg und wir machen es wie die Polen, denn dort fand ähnliches in anderer Richtung statt und die Regierung hat entsprechende Maßnahmen ergriffen und das kommt auch bei uns, darauf kann man heute schon wetten.

    • Obrigkeit?ja so sehen sich diese Macht-und-sonst-garnix-Eliten

  81. Spätestens seit seiner geplanten Festrede für Hosenlatz-Cohn-Bendit (die er dann aufgrund von Protesten nicht gehalten hat) habe ich diesen von der SPD ins Amt gebrachten Mann , der es leider an der gebotenen politischen Neutralität fehlen lässt, auf dem Kieker. SPD und CDU wollten ihn schon zweimal zur Bundespräsidentenwahl aufstellen ( was er beide Male ablehnte) – da wäre er aber sicher besser aufgehoben und könnte weniger Unheil anrichten als beim Bundesverfassungsgericht.
    Merkwürdig auch, dass er sich über das Wort „ Anti-Abschiebeindustrie“ aufregte, da hier, allseits bekannt und vielfach auch von Bundestagsparteien beklagt, hunderttausendfacher Missbrauch praktiziert wird.

    • Ergänzung: Auch die Inanspruchnahme von rechtsstaatlich zugesicherten Rechten kann als missbräuchlich bezeichnet werden, wenn ein Verfahren nur zu dem Zweck betrieben wird, die Aufenthaltsdauer im Lande zu verlängern, um eine am Ende feststehende Ausweisung hinauszuzögern. Deswegen sollte der Instanzenzug in Asyl- und Flüchtlingsverfahren abgekürzt werden, denn auf einen Instanzenzug gibt es verfassungsrechtlich keinen Anspruch.
      Eines ist allerdings auch klar: Die Exekutive darf sich nicht über die Entscheidungen der Legislative hinwegsetzen. Ob das im Fall des ehemaligen Leibwächters von Osama bin Laden geschehen ist, ist noch nicht restlos geklärt, aber es deutet einiges darauf hin.

  82. Der Bürger Voßkuhle sollte ernsthaft darüber nachdenken ob es vertretbar ist, wenn er sein Amt weiter begleitet.

    • In Deutschland befinden betroffene Richter selbst über ihre evt. Befangenheit…
      wie diese Selbstbeurteilung im Falle einer Befangenheit zu bewerten ist….
      BANANENREPUBLIK !!!

      • „Shitholecountry“ – nix gegen Bananen,

      • Nach dem Wirken der Kirchhof-Brüder, das in der kürzlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum öffentlichen Rundfunk seinen Höhepunkt fand, und den Voßkuhle-Äußerungen kann man unser höchstes deutsches Gericht als Kontrollinstanz der Exekutive offenbar langsam vergessen.

  83. Sehr geehrter Herr Kraus,
    wer die Sprache beherrscht, der beherrscht auch das Denken, wie schon Orwell wusste. Voßkuhle ist bekanntlich auf dem SPD-Ticket in das BVerfG gereist.
    Nun, da die SPD aufgrund der von ihr maßgeblich mit zu verantwortenden und sich dynamisch verschärfenden Migrantenkrise massenweise Wähler verliert, weiß der Mann natürlich, was sich gehört: Er will, -natürlich höchst medienwirksam-, der Politik sprachliche Maulkörbe verteilen und die Grenzen des Sagbaren wieder etwas einengen.
    Gemeint ist aber eigentlich das deutsche Volk, welches sich gefälligst in einem gewissen, vom Herrn Bundesverfassungsrichter verordneten „Sprachkorridor“ aufhalten soll, sonst rümpfen den Rotroben nämlich pikiert das Näschen…..
    Angenehmer Nebeneffekt: Voßkuhle schmeichelt damit ganz nebenbei seinem Ego. Es ist kein Geheimnis, dass Voßkuhle nicht ganz uneitel ist.
    Allein: Der Geist ist aus der Flasche, daran wird auch ein Herr Voßkuhle nichts mehr ändern. Erinnern wird man sich allenfalls an eine beispiellose Anmaßung eines überaus pfauenhaft gespreizt auftretenden Verfassungsrichters.

  84. Mit dieser seiner Stellungnahme gibt Herr Voßkuhle seine politische Positionierung preis und kann ab jetzt erst recht nicht als unabhängig in seinem Amt gelten. Eigentlich müsste er einen Befangenheitsantrag an sich selber stellen und sein Amt zur Verfügung stellen. Aber er wird sich in die Reihe der Nichtzurücktretenwollenden einreihen.

  85. Der Mann ist aus der Deckung gegangen, das ist bemerkenswert. Er ist wohl zu dem Schluss gekommen, dass es nicht länger notwendig ist eine seinem Amt angemessene Zurückhaltung und Mäßigung vorzuspiegeln. Immerhin wissen wir jetzt, welche Haltung seinen Urteilen zugrunde liegt. Von dem geht für Merkel keine Gefahr aus, egal was ihr noch so einfallen wird.

    • „welche Haltung seinen Urteilen zugrunde liegt“

    • Sorry, da fehlt noch was.
      Gespürt hat man diese Haltung schon des öfteren.

  86. Diese anmaßende Einlassung des offensichtlich bekennenden Merkelianers Voßkuhle ist unerträglich und eine Absage an die Gewaltenteilung als Wesensmerkmal der Demokratie.

    Seehofers Aussage „Herrschaft des Unrechts“ bezüglich des Grenzübertrittes wird grundgelegt in einem Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz (UF 32 / 17) : Die rechtsstaatliche Ordnung der BRD ist in diesem Bereich seit eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt.

  87. Ach Herr Kraus, dass BVerG ist doch fast nur mit regierungsnahen Richtern besetzt. Man muss sich doch nur mal die Urteile zum Euro und der GEZ anschauen, dann ist einem doch klar, dass die Unabhängigkeit auf der Strecke geblieben ist.
    Die Verfassung (Grundgesetz) regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Nur was bedeutet dies, wenn die Wächter (BVerG) über die Verfassung / Grundgesetz von eben diesem Staat bestellt werden? (Das gleiche gilt auch für Rechtsstreitigkeiten zwischen Staat und Bürgern, welche von staatlich bezahlten Richtern gerichtet werden.)
    Der Bürger soll durch die Verfassung vor einem zu starken Übergriff des Staats bewahrt werden. Dies klappt ganz gut, wenn sich die Exekutive sich zurück hält. Nun hat die Exekutive eine Außenstelle in Brüssel geschaffen, welche, so heißt es, Richtlinien erlassen kann, die über dem Grundgesetz steht. Welche Paragraphen des Grundgesetz sind eigentlich noch gültig bzw. wurden durch EU Recht ausgehebelt ohne dass es eine 2/3 Mehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes bedurft hat? Darüber und über andere Gesetze zu wachen, hat das BVerG unter Vosskuhle schon lange aufgegeben.

    • Die „Außenstelle in Brüssel“ ist die Zentrale!

    • Kann Ihrem Kommentar voll zustimmen. Doch zur Ergänzung:
      Wollen und können wir das weiterhin so hinnehmen?
      Was können wir tun?
      Insbesondere gerade dieser Staat – zu dem man seit gestern auch uneingeschränkt den Teil des BVerfG zählen muß – sich über eine angebliche Dedemokratisierung, da Abbau des Rechtsstaates und Beginn einer „Herrschaft des Unrechts“ in Polen beklagt. Ich finde den Abbau des Rechtsstaates in Deutschland viel erheblicher.

      Es ist nicht nur alleine der Euro, GEZ,etc. sondern vor allem auch das gefällte Kopftuchurteil! Federführend erstellt wurde dieses Urteil durch den unsäglichen, da untauglichen, Ex-Ministerpräsidenten vom Saarland, aber jetzigen Bundesverfassungsrichter Müller. Der das Kopftuchurteil für die Kopftuchmädchen nach einem Gutachten der faschistoiden türkischen Ditib fällte. Das, obwohl wir in Deutschland inzwischen hinreichende Spezialisten der Islamwissenschaften an einigen Universitäten haben, welche für solche Gutachten durchaus besser geeignet sind. Dazu ist ein Rückgriff auf ausländische, nicht zu unserem römisch-germanischen Rechtskreis gehörende Regierungsorganisation nicht notwendig. Insbesondere wenn die Regierung dieses Staates zwischenzeitlich eindeutig als faschistisch identifiziert werden kann.

  88. Das dieser furchtbare Jurist sein Amt als politisches versteht, ist spätestens seit den ESM etc. Urteilen unter seinem Vorsitz klar geworden.
    Dieses Land ist unrettbar in die Hände von Verbrechern gefallen.
    Das anders zu sehen ist blauäugig und Gehirn gewaschen.

    • Tja, Deutschland und seine furchtbaren Juristen.Da ist sie wieder,die Vergangenheit
      und arbeitet Hand in Hand mit den Mächtigen.
      So lange es Gene gibt, wird es auch nicht aufhören.

      • Mit einem Recht zu Volksabstimmungen wie in der Schweiz sähe es hier allerdings nicht so düster aus. Es gäbe also schon Möglichkeiten, einem wie Herrn Voßkuhle den Durchmarsch zum Sonnenkönig zu verbauen.

  89. Ich fand das auch nicht so toll. Das Problem in diesem Lande liegt daran, dass bestimmte Kreise rechtsstaatliche Garantien im Übermaß in Anspruch nehmen und ihnen diese auch gewährt werden, während diejnigen ‚die schon länger hier leben‘ eine beständige Beschneidung ihrer rechtsstaatlichen Garantien akzeptieren sollen. Justitia mag blind sein, unparteiisch ist sie nicht mehr.

  90. …..nun hört aber alles auf! auch richter können abberufen werden! wes geistes kinder die richter sind, geht aus ihren lebensläufen hervor!

  91. Weiter gehts mit der Errosion des Rechtstaates.

    Was solls, die absolute Mehrheit kümmert es nicht, selbst wenn sie es bemerken. Alles ist gerechtfertigt, wenn es nur der „richtigen“ Sache diehnt. Check and Balances hat in Deutschland keinen Wert. So funktionierte es schon 1933 ff. So sonktioniert es heute wieder.

    Man kann nur zu einem Zyniker mutieren.

  92. Das Bundesverfassungsgericht kann man eigentlich abschaffen.
    Neutral ist das schon lange nicht mehr.
    Es müsste ersetzt werden durch eine neue Instanz, die nicht von der Politik
    ausgeschachert wird.

    • Es gibt durchaus die Möglichkeit ein von der Legislative vollkommen getrennte und einflußfreie Judikative aufzubauen. Diese wird dann auch durch den Bürger finanziert, aber auch durch den Bürger in Wahlen bestimmt. Die Finanzierung kann zB entsprechend der Finanzierung der christlichen Kirchen durchgeführt werden. Weshalb soll es neben einer Kirchensteuer nicht auch eine Judikativabgabe geben?

  93. Dazu fällt mir spontan ein Zitat vom ehemaligen italienischen Bayern München Trainer Giovanni Trappatoni ein, der damals in einer legendären Wutrede, bezogen auf den Spieler Thomas Strunz, sagte: „Was erlauben Strunz“?

    „Was erlauben Voßkuhle“?

    • Richtig….

      und ich erweitere….

      „Ich habe Fertig“!

  94. Der Mißbrauch seines Amtes durch Herrn Voßkuhle ist bestürzend. Hier werden Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Judikative ausgehebelt, der freiheitliche demokratische Staat beschädigt. Es bedarf dringend des profunden Diskurses darüber, welche Demokratie wir bevorzugen. Offenbar steht Herr Voßkuhle mit Frau Merkel für das despotistische imperium paternale und verabscheut die res publica.

    • .ab jetzt muß der senat, dem vosskuhle vorsitzt mit andauernden befangenheitsablehnungen rechnen!

      • Jedoch ist, noch bevor er gestellt wird, alleine durch das Platznehmen auf der Richterbank der Antrag bereits abgelehnt.
        Jetzt weiß ich, was mit dem Diktum gemeint ist: „Die Demokratie lebt von Voraussetzungen, die sie selbst nicht garantieren kann.“

  95. Damit hat Voßkuhle nicht nur seine Person, sondern auch das BVerfG beschädigt. Das wird Konsequenzen haben.

    Weiterhin sehen die Bürger wie sehr Politik und Justiz verquickt sind, und das der „Rechtsstaat“ schon in Richtung einer Parteiendiktatur verwässert wird. Es wird also ZWINGEND notwendig die GroKo-Regierung abzuwählen, um die Demokratie zu erhalten.

    Mein Dank wird Voßkuhle also nachschleichen…

    • Ich glaube nicht, dass das irgendwelche Konsequenzen haben wird. Vergegenwärtigen Sie sich, was in den letzten 3 Jahren alles geschehen konnte.

    • Ganz ehrlich, die schreiben sich jetzt über Urteile noch fleißig ihre Gesetze und egal wer danach eingesetzt wird, der Schaden bleibt.

    • Die allermeisten Bürger werden davon gar nichts mitbekommen weil es nicht auf der Titelseite der BILD steht.

      • Ich denke, Sie überschätzen die Auflage und den Einfluss der BILD doch ein wenig. Ich überlege gerade, wo mir diese unfassbar dumme, arrogante und parteiische, eines Verfassungsrichters absolut unwürdige Äußerung von Herrn Vosskuhle erstmals über den Weg gelaufen ist…
        Ich glaube, es war im Videotext irgendeines TV-Senders. Was die politische Ausrichtung der Videotexte anbetrifft, unterscheiden sich die öffentlich-rchtlichen und die privaten TV-Sender nicht im geringsten voneinander. Kritiklose Unterwürfigkeit gegenüber allem, was von oben (sprich: Merkelregime) kommt. Wenn man sich mal richtig aufregen will, muss man nur die Videotext-Seiten lesen. Da wirst Du geholfen 😉

    • Mein Dank wird Voßkuhle also nachschleichen…

      … und ihn nie erreichen! So ist Ihr Satz komplett! :-))
      Nix für ungut….

  96. Vosskuhle ist m.E. ein GroKo-Claqueur. Was erwarten Sie denn ? Ein unabhängiges (oder wenigstens sich einen solchen Anstrich gebendes) BVerfG gibt es nicht mehr. Tempi passati.
    Siehe auch: GEZ-„Urteil“…..

    • Siehe auch: GEZ-„Urteil“…..
      Das kam mir vor wie bei den beiden polnischen Brüdern. Wäre schön, wenn ich mich irren würde…

  97. Politisch besetzte Gerichte die Politik machen und da zeigt dann jemand auf die Türkei oder Ungarn…
    Wird doch Zeit die Tyrannen zu stürzen.

    • Der Volksmund lehrt, wenn man mit dem Zeigefinger auf jemanden zeigt, zeigen drei Finger auf einen selbst zurück!

      • na, und? dieser vorfall vosskuhle ist ein unerhörter affront!

      • Nein, das ist normal.
        Es gibt niemals eine Gutmachung, egal wieviele Pierrepoint gehaengt hat.
        Hauptsache Schuld – egal in welcher Form und fuer wie lange,

    • nana, die Türkei und Ungarn in einem Satz zu erwähnen ist schon mehr als unangemessen. Die Türkei ist ein religiös untermauerter Willkürstaat, der u.A. zehntausende ehemalige Staatsbedienstete ohne Grund gefangenhält; vom Vorgehen gegen Journalisten will ich nicht reden. Ungarn fällt mir vor Allem dadurch auf, dass es ein unglaubliches Maß an Diffamierung und Hetze durch die Mainstream-Presse ertragen muss, währen die möglichen Mißstände nicht das Europa-Durchschnittliche überschreiten – es sei denn, man betrachtet die Ablehnung der Migrationspolitik als Sündenfall schlechthin. Ich bin mir heute nicht mehr sicher, ob nicht Deutschland näher an der Türkei steht als Ungarn.

      • #meealso!

      • Gesinnungsunterwanderung wirkt am Besten wenn sie möglichst breit gestreut wird , durch alle Gewalten einschliesslich und maßgeblich durch die fünfte Gewalt, solange bis ihre Diktatur auch die letzte dieser voher geteilten Institutionen im Würgegriff hat .
        Vor diesem etablierten Status Quo , wünsche ich mir eine demokratischere Lösung als die in der Türkei .
        Aber wie Sie schon vermuten , die islamisch türkische ist schon aufgrund der künftigen Bevölkerungsentwicklung wahrscheinlicher .

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