Die mündliche Verhandlung vor dem BVerfG in dieser Woche betrifft vier separate Verfahren zur Rundfunkgebühr. In diesen geht es (nur) um die Modalitäten der Festlegung des Beitrages. Die Beschwerdeführer sind etwa der Autovermieter Sixt, der nach der Umstellung auf eine „Haushaltsgebühr“ für jede Servicestation und jedes „Dienstkraftzeug“ riesige Summen entrichten muss.
Juristisch geht es darum bei der Rundfunkgebühr:
Nach Ansicht der Kläger hat die Rundfunkgebühr keine gültige gesetzliche Grundlage. Die Landesgesetze, mit denen er eingeführt wurde, sind unzulässig, weil die als „Beitrag“ bezeichnete Zahlung tatsächlich eine Steuer im Sinne des Art 105 Grundgesetz sei. Für die Erhebung von Steuern ist aber im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung der Bund zuständig. Daran wird deutlich, warum die Anstalten so genervt auf jeden reagierten, der von einer Rundfunksteuer sprach: Sie fürchten wohl nicht ganz zu Unrecht, dass der „Beitrag“ eine Steuer ist – und dafür gelten andere Regeln: Steuern dürfen nicht zweckgebunden eingesetzt werden, sondern fließen in den Haushalt ein. Und jährlich bestimmt dann der Bundestag über die Verwendung.
Außerdem sagen die Kläger: Die Berechnungsmethodik der Rundfunkgebühr verstößt gegen die Gleichheit vor dem Gesetz nach Art. 3 GG, weil:
- wer kein Gerät benutzt, wird dem Benutzer gleichgestellt
- ein Haushalt mit vielen Personen zahlt genausoviel, wie ein Haushalt mit nur einer Person
- wer eine Zweitwohnung hat, zahlt doppelt, obwohl er sich nur in einer Wohnung zur gleichen Zeit aufhalten kann.
Damit greifen die Kläger an, wie großzügig und ohne Rücksicht auf die tatsächliche Nutzung die Sender beim Kassieren der Rundfunkgebühr zugreifen. Dabei könnte man heute Nutzung einfach messen.
Sixt auf Gegenkurs zur Rundfunkgebühr
Ein Beschwerdeführer, die Autovermietung Sixt, will wissen:
- was ist mit Fahrzeugen, die sowohl privat als auch beruflich genutzt werden?
- ist der degressiv gestaffelte Beitrag nach Zahl der Beschäftigten von Unternehmen verfassungskonform?
Ergebnis der Verfahren könnte sein, dass die Rundfunkgebühr in manchen Fällen anders berechnet werden muss; der „Steuer-Theorie“ geben Rechtskundige wenig Chancen. Da wird man die Worte hin- und her drehen, bis es den Anstalten gefällt.
In der Vergangenheit war das Bundesverfassungsgericht sehr rundfunkfreundlich. Im ersten Urteil 1961 hat man die Gebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk damit begründet, dass es wegen der knappen Kanäle keinen Wettbewerb gäbe, wie etwa bei Zeitungen und Zeitschriften. Das technische Monopol müsse öffentlich organisiert werden, um die Meinungsvielfalt auf diese Weise zu sichern. In weiteren Urteilen haben die Richter die Begründung immer weiter ausgedehnt bis hin zu einer „Bestands- und Entwicklungsgarantie“. Denn die ursprüngliche Knappheit der Kanäle ist mit Kabel und Internet einer Vielzahl von Verbreitungsmöglichkeiten gewichen. Das hat schon was: Der eigentlich Grund entfällt, und dann erfindet man schnell neue. Das Gericht entscheidet eben sehr politisch.
Wissenschaftler kritisieren: zu teuer, zu fett, überflüssig
Diese Haltung des Gerichts hat bereits 2014 der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen scharf kritisiert und das Gericht direkt angegriffen:
„Das Gericht selbst geht jedoch der Sache nach kaum noch wirklich von Alternativen aus. Zur Problematik dieser Rechtsprechung gehört es, dass die Basis der rechtsdogmatischen Folgerungen ausschließlich mit Eigenzitaten belegt wird und weder ökonomische, sozialwissenschaftliche oder sonstige Fachliteratur einbezieht, der Begründungsduktus mithin zunehmend selbstreferentiell erscheint.“
ARD und ZDF sind damit Schöpfungen des Gerichts, und ihre mangelnde Bereitschaft zur Reform ist auch auf diesen absoluten Schutz zurückzuführen. Sie haben längst ihren ursprünglichen Auftrag hingegeben und sind ununterscheidbar von den privaten Trash-Sendern. Das Urteil der Wissenschaftler ist verheerend:
„Diese Sender sind von außen praktisch ununterscheidbar von ihren privaten Pendants. Selbst die Namensgebung von Radioprogrammen (beispielsweise „Jump“, „N-Joy“, „YouFM“, „Fritz“) verschleiert oft deren öffentlich-rechtliche Herkunft. Zweitens kann man auch im TV-Bereich kaum die große Zahl an Unterhaltungssendungen als „Lead- in“ zu den gelegentlichen Nachrichten- und Informationsformaten rechtfertigen.“
Insgesamt seien ARD und ZDF zu groß, zu unwirtschaftlich, inhaltlich zu wenig vom Privatfernsehen unterscheidbar, weitgehend überflüssig und für die tatsächlich erbrachten Leistungen viel zu teuer. Deutschland hat danach das zweitteuerste Rundfunksystem der Welt. Die Schweiz allerdings wird nach einem Volksbegehren seinen öffentlichen Rundfunk stark abschmelzen – dann sind ARD und ZDF das teuerste Rundfunksystem.
Trotzdem betreiben ARD und ZDF massive Lobbyarbeit, um den Rundfunkbeitrag von derzeit 210 €/Jahr massiv zu erhöhen.
Weitreichende Klage gegen Meinungsdominanz
Eine weitere Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen einen Verstoß gegen die Freiheit der Verbreitung von Meinungen nach Art. 5 GG. Der öffentlich rechtliche Rundfunk habe ein Ausmaß, welches faktisch die freie Verbreitung von Meinungen durch die Bevölkerung unterdrückt bzw. unzulässig behindert. Die Sender seien zu staatsnah, politisch gesteuert. Darin liege eine Gefahr für die Demokratie – schon in der Weimarer Republik sei der Rundfunk von den Nazis erobert und zum Propagandainstrument umfunktioniert worden: die Struktur der staatlichen Sender habe das begünstigt. Auch heute drohe eine staatsnahe Einheitsmeinung. Da die Institution verfassungswidrig ist, ist auch jede Art von Finanzierung verfassungswidrig, nicht nur die Rundfunkgebühr. Es ist ein massiver Angriff, die weiter reicht als die Klage darüber, ob die Gebühr nicht doch eine Steuer ist. Dabei geht es nicht um Finanzierungsdetails sondern die Frage, wie groß der öffentlich-rechtliche Meinungsmachersektor sein darf – braucht Deutschland diese wuchernde Vielzahl von Kanälen, Radiostationen, Internetangeboten, wie sie derzeit öffentlich finanziert werden? Reicht auch weniger, und ist weniger nicht doch mehr für die Demokratie? Der Kläger, der Frankfurter Anwalt Helge Gondesen, hat dazu an die Richter einen offenen Brief gerichtet, den wir in Auszügen hier dokumentieren. Er strebt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, das bislang die Meinungsfreiheit verteidigt hat. Durch ihre Dominanz sieht Gondesen dieses Recht in Deutschland beeinträchtigt.
Dokumentation: Offener Brief
Sehr geehrte Damen und Herren Richter am Bundesverfassungsgericht,
ich habe Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag eingelegt. Nicht wegen der €17.50 im Monat, denn ich zahle gern €17,50 mehr für unser Land, wenn das erforderlich sein sollte, sondern wegen des öffentlichen Rundfunks. Man muss sich Sorgen machen um unsere Zukunft, unsere Freiheit, unser Recht und unsere Demokratie. Diese Errungenschaften unserer Zivilisation sind in Gefahr! Eine Gefahr, die von mehreren Generationen von Richtern aus Ihrem Haus nicht entschieden genug bekämpft wurde.
Sie haben eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Ihnen ist das letzte Wort in unserem Lande anvertraut. Sie haben die Macht der endgültigen Entscheidung. Sie können die von unserem Parlament beschlossenen Gesetze aufheben. Sie können Akte der Regierung zunichte machen und jedes beliebige Urteil eines deutschen Gerichts verändern. Aber diese Macht kann Ihnen langfristig nur überlassen bleiben, wenn Sie zugleich Diener sind. Diener der Verfassung und Diener des Volkes, wie unsere Verfassung es vorschreibt. …
In einigen Jahrzehnten Rundfunk-Rechtsprechung haben Sie diverse Wendungen vollzogen und Unsicherheit gefördert: Anfangs wurden zur Rechtfertigung der Öffentlichen „technische Gründe“ angeführt und diese 25 Jahre danach wieder verworfen. Später haben Sie einen Auftrag des Staates zur „Grundversorgung“ entdeckt und uns belehrt, Grundversorgung bedeute Totalversorgung. Sie haben die Freiheit der Berichterstattung in eine Freiheit der Meinungsbildung umgedeutet. Sie haben einen „freien publizistischen Wettbewerb“ zwischen Staat und Bürgern ausgerufen. Sie haben die „funktionsgerechte Ausstattung des Rundfunks gefordert und zugleich bestätigt, dass diese nicht bestimmt werden kann. 1992 meinten Ihre Vorgänger, weil unser Grundgesetz zu unbestimmt sei, könne leider nur ein „möglichst grundrechtskonformes Ergebnis“ angestrebt werden. Sie haben gemeint, der öffentliche Rundfunk müsse „staatsfern“ sein, dürfe aber nicht „den Kräften des Marktes anvertraut“ werden. Man könne ihn nicht den „gesellschaftlichen Mächten“ überlassen. Der Rundfunk soll nach ihrer Rechtsprechung eine „ausgewogene“, vom Staat kontrollierte „Vielfalt“ widerspiegeln, aber nur „relevanten Meinungen“ zugänglich gemacht werden.
Auch von der Regierung abweichende Meinungen sind relevant
Man fragt sich, wem steht die Freiheit der Berichterstattung zu, wenn nicht der Gesellschaft? Auch die nach Ansicht des Staates „nicht-relevanten“ Meinungen sind von unserer Verfassung geschützt. Es gibt keinen Fortschritt in der Gesellschaft, wenn nur das verbreitet werden kann, was die jeweilige Regierung im Augenblick für „relevant“ erachtet. Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, das gleiche Wahlrecht, die Gleichstellung von Mann und Frau; dies alles waren einmal nach Ansicht der Herrschenden „nicht-relevante“ Meinungen, die nach Ihrem Konzept im öffentlichen Rundfunk keinen Platz gehabt hätten. Schließlich haben Sie 2014 ein Drittel der Stimmrechte in den Rundfunkanstalten offiziell dem Staat überschrieben. Ein Stimmgewicht, mit dem praktisch jedes pluralistisch zusammengesetzte Gremium kontrolliert werden kann.
Ihre Vorgänger haben es einst betätigt: „das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist eines der vornehmsten Menschenrechte und für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt“. Starke und richtige Worte, denen aber leider keine Taten folgten.
Der vom Staat organisierte Rundfunk ist im Wesentlichen Ihre Schöpfung. Wenn das Bundesverfassungsgericht beseitigt wäre, könnte die Regierung den öffentlichen Rundfunk in seiner gegenwärtigen Struktur ohne weiteres übernehmen. Es wären dann vermutlich nur noch ein paar Personen auszuwechseln und schon hätte man den Rundfunk gleichgeschaltet und niemand könnte sich mehr darüber beschweren. (…)
Der staatliche Rundfunk hat eine bedenkliche Geschichte
Leider verschließen Sie sich bisher dieser Erkenntnis. Ihre Vorgänger haben 1961 aus den Verhältnissen in der gescheiterten Weimarer Republik einen Zwang zur staatlichen Organisierung des Rundfunks abgeleitet, obwohl gerade diese Strukturen mitgeholfen haben, die Macht der Nationalsozialisten erheblich zu befestigen. Sie schrieben damals: „Die Zeit von 1933 bis 1945 muss außer Betracht bleiben“. Aber das Gegenteil ist der Fall. Diese Zeit muss sehr genau betrachtet werden. Sie zeigt die extreme Gefährlichkeit eines staatlich organisierten Rundfunks. In allen Diktaturen versuchen die Machthaber zunächst den Rundfunk unter ihre Kontrolle zu bringen. Ein staatlich organisierter Rundfunk leistet einer erneuten „Machtergreifung“ Vorschub. Es ist offensichtlich, dass das Grundgesetz kein „weiter so“ beabsichtigte, sondern die Rechte des Individuums gegenüber dem Staat stärken wollte, der sich in der Zeit von 1933 – 1945 als abscheuliches, massenmordendes, den Einzelnen zum willenlosen Sklaven degradierendes Ungeheuer gezeigt hat.
Nur selten sind Ihnen bisher Zweifel gekommen: „Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichem Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim“. „Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien“.
Wie staatsfern sind Rundfunkräte wirklich?
Die Gefährlichkeit eines staatlich organisierten Rundfunks war Ihren Vorgängern wohl bewusst, als sie schrieben: „Die Beiräte des Rundfunks sind schon 1927 als „Instanzen der Zensur“ bezeichnet worden. Es ist bezweifelt worden, dass diese Verwaltungspraxis mit dem Recht der freien Meinungsäußerung vereinbar war“.
In den letzten Jahren ist Ihnen nicht entgangen, wie Ihr Geschöpf nach und nach ins Unermessliche gewachsen ist und Sie haben die Beachtung der Grundsätze von „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ angemahnt, doch zugleich den Ausbau des öffentlichen Rundfunks zur weltweit größten und teuersten Organisation ihrer Art wohlwollend begleitet. Und dies, obwohl er, statistisch gesehen, nur noch von Zuschauern über 60 genutzt wird. Zu einer wirklichen Begrenzung des immer weiter ausufernden öffentlichen Rundfunks konnten Sie sich bisher nicht entschließen.
Wohlwollend und wohl gemeint ist auch die von Ihnen postulierte Pflicht zur „Wahrheit“. Aber, wie anders sieht leider die Realität aus! Beseelt von dem Wunsch, das Volk zum „Richtigen und Guten“ zu bilden, nimmt der öffentliche Rundfunk auf Tatsachen nur noch gelegentlich Rücksicht. Das fängt bei der Auswahl der zu sendenden Informationen an und endet bei zahllosen vorsätzlichen Falschmeldungen, die dann Tage später im Internet im Bereich „Korrekturen“ zurückgenommen werden.
Sehr verehrte Richterinnen und Richter,
nur die Freiheit der Menschen in unserem Land, wirtschaftlich unbedrängt von zwangssubventionierten öffentlichen Anstalten einen vielfältigen privaten Rundfunk zu schaffen, kann eine Diktatur vielleicht nicht verhindern, würde sie aber erheblich erschweren. Dazu müsste jedoch der allgegenwärtige und übermächtige öffentliche Rundfunk auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Zeigen Sie dem Staat Grenzen auf und geben Sie Rundfunkfreiheit.
Noch ist Zeit!
Frankfurt am Main, April 2018
Helge Gondesen
TV on demand!
Keine Gebührenerhöhungen, sondern zwingend notwendige Struktur-und Programmreformen, Verringerung von Radio- und Fernsehsendern im Rahmen von Fusionen sind die Schritte in die richtige Richtung! Radio Bremen wird zum Beispiel ein Teil vom NDR! Eindämmung des „Wildwuchs“ an SubKanälen wie ARD One oder ZDF Neo, die in der Regel durch x- Wiederholungen von US-Serien a la Inspector Columbo glänzen, müssen der Ansatz sein! Warum müssen ARD und ZDF Großveranstaltungen des Sports wie Olympischen Spiele, Fußball- EM oder WM übertragen ?
„TV on demand“: Werbefreie, hochwertige Versorgung mit Information, Dokumentation, Kultur, Wissenschaft, Bildung, etc nach den Vorgaben der Verfassung gegen einen Beitrag um 10 Euro; alles andere wie zum Beispiel mehrstündige Musiksendungen, Quizsendungen, umfangreiche Sportberichte, Talk-und Kochshows, Endlos-Wiederholungsschleifen, „Rentner-TV“ im Vorabendprogramm etc. nur gegen weitere Gebühren! Das bringt unter den Sendern Wettbewerb und damit mehr Qualität, die Bürger/-innen gewinnen durch Attraktivität und Transparenz. Das kann durchaus im öffentliche/rechtlichen Rahmen sein ; die technischen Voraussetzungen sind dazu längstens gegeben!
Ich empfehle den heute bei achgut.com veröffentlichten Artikel von Titus Gebel mit dem Titel „Sarrazin, Thym und das Dilemma des Rechtsstaates“ zu lesen.
Danach wird jedem vorweg schon klar, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird.
Das Verfassungsgericht selbst wird nicht ausschließlich nach Qualifikation sondern nach politischem Proporz besetzt. Die Parteien schlagen die Richter nach einem ausgeklüngelten System vor. Ein Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Und der Grund dafür, dass der regierungsfreundliche Staatsfunk erhalten bleibt.
Die 3. Gewalt hat erheblichen Nachholbedarf, die anderen Gewalten in die Schranken zu verweisen, nicht nur beim Rundfunk. Eine Demokratie, die von der Regierung abweichende Meinungen nicht aushält, ist keine Demokratie. Die Väter des Grundgesetzes würden sich im Grabe umdrehen, wüßten sie von den vielen Verfassungsbrüchen und der Gleichgültigkeit.
Ein interessanter Artikel hierzu: https://www.berlinjournal.biz/gez-rechtens-verfassungsrichter-winkte-gesetz-seines-bruders-durch/
Blut ist dicker als Wasser und die Familienehre steht auch sehr hoch im „Recht“-sempfinden.
Niemand kann doch wirklich allen ernstes glauben, das auch nur ein wenig an der GEZ gerüttelt wird. Ohne Propaganda Tag und Nacht insb. für die Älteren würden enorme Wähleranteile entfallen. Das wissen auch diejenigen an den Hebeln der Macht und werden einen Teufel tun, den Beitrag zu senken.
Eher muss er noch erhöht werden um die missliebigen Meinungen im Internet zu bekämpfen, da dort eben noch die schlüssige politische Argumentation zählt und da siehts nun mal in den MSM eher mickrig aus. Bestes Bsp. Böhmermann. Die Kommentarsektionen auf youtube gehören den rechten. Und das kann auch youtube nicht leiden.
Könnte man die alternativen Youtuber und Medienmacher einfacher doxxen hätte man schon längst missliebige Meinungsvertreter in den Gefängnissen (Vulgäre Analyse, IB usw.) Die Anonymisierung im Internet ist eben einer der Vorteile gegenüber der DDR, wo man die Leute ohne weiteres beschatten und „abholen“ konnte.
Da braucht sich niemand was vormachen. Bestünde die Möglichkeit, würde es sofort gemacht werden.
Wir leben in einer DDR 2.0.
Leider, werden alle Hoffnungen zerschlagen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird erst dann abgeschafft, wenn kaum noch einer einschaltet, dann wird (auch mit Zwang) auf die anderen Medien zugegriffen, um die Botschaften weiter zu transportieren. Das „Verfassungsgericht“ hat leider nicht die Macht das zu ändern.
Man sollte sich nichts vormachen:
Dieses „Verfassungsgericht“ spottet jeder Rechtsstaatlichkeit. Das Urteil ist also schon klar, bevor es gesprochen ist.
Da sitzt z.B. im ersten Senat eine Susanne Baer, Parteimitglied der „Grünen“ (das ruht wohl, ist aber auch egal)
Bevor sie den „Job“ in Karlsruhe ergatterte, war die Dame „Professorin für Gendergerechtigkeit“…
Wer als Person in so einer Pseudowissenschaft wie „Gender“ tätig ist, die den einzigen Zweck hat, die trad. Gesellschaft nachhaltig zu zerstören, junge Menschen zu verunsichern, Frauen vom Kinderkriegen abzubringen und Kinder in ihrer Identitätsfindung zu torpedieren ist ein „Feind des deutschen Volkes“ und gehört nicht auf den höchsten Richterstuhl, sondern in Untersuchungshaft!
Da aber liegt genau das Perverse einer Musterdemokratie wie der BRD:
Du darfst vielleicht noch mal Politiker kritisieren oder gar beschimpfen, aber nie die Organe, die in Wahrheit nicht unabhängig sind, sondern die von den linken Umerziehern in jahrelanger Geduld eingesetzt werden und nun ihre zerstörerische Kraft entfalten.
Wenn ein Land wie Polen oder Ungarn dort aufräumt und korrupte linke Richter entfernt, aber auch linken Volksfeinden bei den Medien den Geldhahn abdreht, ist das Geschrei gross: „Gegen die Unabhängigkeit der Justiz, gegen die Pressefreiheit“:
Dabei machen sie nur das Gegenteil.
Warum sollte sich eine „Susanne Baer“ den eigenen Ast absägen, auf dem sie sitzt? Sie hat als linke, volksfeindliche Richterin ein enormes Interesse daran, dass der Staatsfunk weiter seine furchtbare Propaganda mit voller Kraft unters Volk bringen kann. Denn mit einer echten Pressefreiheit könnte es Leuten wie ihr, die einer kranken Ideologie nachhängen („Gender“), ganz schnell an den Kragen gehen…
Der ÖR ist Konstrukt einer Farce und das BVerfG ihr Sachwalter. Den ÖR abzuschaffen, hieße sich selbst in Frage zu stellen.
„Die Beschwerdeführer sind etwa der Autovermieter Sixt, der nach der Umstellung auf eine „Haushaltsgebühr“ für jede Servicestation und jedes „Dienstkraftzeug“ riesige Summen entrichten muss.“
Also, es dann in etwa so. Ich, als „Doppelthaushaltler“ zahle bereits 2x diese „Demokratieabgabe“. Meine Firma dann nochmal, damit ich, wenn ich nicht zuhause bin sondern die „Demokratieabgabe“ erwirtschafte in der Firma, dort – theoretisch – das hören und sehen kann auf der Arbeit, was ich zuhause nicht sehen kann, weil ich ja nicht da bin. Schickt mich die Firma auf Dienstreise und „spendiert“ mir einen Wagen von Sixt, wird zum 4. mal abkassiert. Und dies für Dinge die ich gar nicht will.
Man kann nur hoffen daß dieser „Beitrag“ gekippt wird und die „ÖRs“ ganz gewaltig gestutzt werden. Das ist ein Selbstbedienungsladen ohne gleichen.
2 Mrd/Jahr reichen völlig. Und die kann man aus Steuern finanzieren.
Machen wir uns nichts vor: Deutschland ist wieder dort angelangt, wo es in der Geschichte schon ein paar mal war: Ein widerlicher Filz aus Parteien, Staatsfunk, Hofberichterstattung, Kirchen und Gerichtsbarkeit hat es geschafft, die Grundprinzipien des Rechtsstaates auszuhebeln und ein autokratisches Regime zu installieren, dass – wie uns immer wieder erklärt wird – alternativlos ist. Ich würde sogar soweit gehen zu behaupten, dass die Bürger der alten DDR 1.0 es wesentlich besser hatten, wenn es um Zugang zu Nachrichten und deren Beurteilung geht. Sie wussten was vom Staatsfunk zu halten ist und haben auf Westfernsehen umgeschaltet, es gab zumindest eine Alternative. Sicher gibt es auch heute Alternativen für freie Geister und selbstständig denkende Menschen: TE ist sicher eine davon. Lasst uns wachsam sein, denn die Angriffe des Macht-und Meinungskartells auf TE und andere staatskritische Medien werden kommen!
Erstaunlicherweise waren sich in der DDR die Menschen scheinbar tatsächlich mehr der Propaganda des Staatsfunks bewusst als diejenigen in der ehemaligen BRD, die mit ARD/ZDF bestrahlt wurden.
Ich vermute es liegt an der größeren Diskrepanz zwischen Realität und Wunschdenken und dem individuellen persönlichen Wohlstand, der die Fähigkeit des Hinterfragens/der Skepsis steigert.
Mein größter Kritikpunkt am öffentlichen Rundfunk ist der, daß die Anstalten in meinen Augen schlichtweg ihrem Auftrag nicht bzw. nur sehr begrenzt nachkommen. Desweiteren fehlt mir ein brauchbarer Anteil an Bildungsfernsehen. Damit meine ich nicht die x-te Wiederholung einer Alpen-Murmeltier-Doku sondern z.B. Mitschnitte von Uni-Vorlesungen, tiefergehende Analysen weltpolitischer und geschichtlicher Themen, etc..
Stattdessen: Fußball, Kochsendungen, Lindenstraße, Tatort und zwischendurch regelmäßig Sendungen, in denen mir erklärt wird, wie blöd Trump, Putin und die AfD sind.
In jeder Talkshow wird bei politisch schwierigen Themen stets von irgendeinem gesellschaftlichen Konsens oder einem Gemeinschaftsinteresse gefaselt, obwohl solche Dinge faktisch nicht existieren.
Da stimme ich, Jahrgang 1948, ihnen zu: meine gesamten Kenntnisse über Theater (Wallensteins Lager, Die Piccolomini, Don Carlos, Die Räuber, Schuld und Sühne, Richard III, MacBeth und und und) und Oper habe ich am Sonntagabend im Ersten erworben; was ist davon nachgeblieben? Tatort und Ohnesorg Theater. Deutlicher kann man das Verfehlen des Bildungsauftrages nicht dokumentieren.
Wenn annähernd die Hälfte der Gebühren für Gehälter und Pensionen bezahlt werden sollte,
ist der Informationsauftrag nicht mehr gewährleistet.
Permanente Gebührenerhöhungen werden zwingend.
Man muß sich das mal vorstellen. – Für dieses grottenschlechte, politisch gesteuerte Angebot der ÖRR werden im Jahr über 8 Mrd. € aufgewendet und von der Bevölkerung ausgepresst.
Trotzdem: too big, too important, for the state to fail
Unter diesem Thema kam gerade im „Hintergrund Politik“ des DLF ein Beitrag. Und ja, wie üblich wurde natürlich pro Zwangsbeurrag argumentiert. Ungeheuerlich, wie der DLF auch heute wie stets seine Qualität des Journalismus‘ für die Meinungsbildung hervorhob. Dreist, unverschämt und frech? – Ja! Und zwar deswegen, weil der DLF genau weiß, dass es die ÖR mit der Beschreibung der Wirklichkeit in der Migrationspolitik gar nicht so genau nehmen. Im Gegenteil, viele Beiträge, die letztlich im Internet landen, die hätten niemals die Chance über die ÖR Verbreitung zu finden. Die ÖR: Mehr Propaganda- , als Informationsquelle. Mittlerweile spricht es sich herum: Hier wird systematisches Nudging im Sinne der Regierungslinie betrieben. Daher wachsen die Clicks bei YouTube. Es rächt sich, dass die Politik sich längst die ÖR zur Beute gemacht haben. Unverschämt auch, wie Pensionen und Gehälter für festangestellte Redakteure jenseits der Wirklichkeit eines Normal-Rentners bezahlt werden. Auch hier in der Sendung keinerlei Kritik. Kein Wunder, dass die Zwangsgebühr eine der höchsten weltweit ist, wenn nicht die höchste.
Der DLF ist mittlerweile voll auf Linie des Staatsfunks. Quasi ein reinkarnierter Volksempfänger.
Unhörbar und eine Echoblase in der sich die Leute gegenseitig bestätigen. Andere Meinungen ließ man selten (heutzutage wohl eher gar nicht mehr) und selbst wenn, wurden diese schnell moderiert und kommentiert, damit der Hörer nicht zu falschen Schlüssen kam.
Ich habe vor ca. 4 Jahren aufgehört zu hören und bin jetzt bei kritischen Internetradios, die wirklich alles hinterfragen.
Welche Sender im Internet sind das?
Für Französisch Sprechende sehr zu empfehlen: TV-Libertés und Radio Coutoisie.
Wenn die ÖR von ihrer Programmqualität, in erster Linie der Ansatz nach ungefärbter, kritischer Berichterstattung, überzeugt sind, steht doch einer Verschlüsselung der Programme nichts im Wege. Jeder bezahlt die Sendung, die er sehen will, wobei EIN Nachrichtenkanal mit aktuellen, wichtigen Informationen frei wäre, bzw durch die Grundgebühr finanziert werden würde. Zusätzlich könnten einige 3. Programme wichtige Informationen aus den einzelnen BL vermitteln. Damit wäre die Grundversorgung mehr als nötig gedeckt, zu mal man zusätzlich auf weitere gute kostenfreie Informationskanäle zurück greifen kann. Der derzeitige Umfang dieser beiden „Schwarzen Kanäle“ geht bei weitem an der Grundversorgung vorbei und ist dabei qualitativ mies. Krimis xmal täglich, Soap Serien, Talk shows im Überfluss incl. Meinungssteuerung, abgehalfterte Komiker, etc . etc. sind diese Gebühren nicht wert und müssten aus dem privaten Bezahltbereich finanziert werden, nicht von der reduzierten Grundgebühr. Zusammenfassend ist festzustellen, die heutige staatliche Struktur ist aufgebläht, politisch beeinflußt, qualitativ Mittelmass, zu teuer und muss deshalb gewaltig abgespeckt werden. Die AfD hat dies in ihrem Programm und sollte dran bleiben.
Das BVerfG war nie, ist nicht und wird nie unabhängig urteilen. Es ist ein Gericht, das Urteile fällt, welche den Herrschenden gut in den Kram passt. Es ist definitiv kein Gericht, das man als unabhängig ansehen kann, ganz im Gegenteil. Mittlerweile arbeiten Politik, Justiz per se und Mainstreammedien Hand in Hand, um diese Nation, dieses Land zu zerstören.
In der Schweiz gibt es dazu eine überlegenswerte Initiative:
https://www.nzz.ch/schweiz/bundesgericht-soll-neu-durch-losentscheid-besetzt-werden-ld.1385876
Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes sind so wenig unabhängig wie der Generalinspekteur der Bundeswehr oder die Intendanten der ÖRR-Sender. Sie stehen auf der Payroll des Staates und werden von Parteien ausgewählt und ernannt. Nicht jeder BVG-Vorsitzende hat das so schamlos heraushängen lassen wie Andreas Voßkuhle, dafür aber ist er in dieser Hinsicht wenigstens ehrlich.
Wie so ziemlich alles in Politik und Gesellschaft ist der ÖRR keine juristische Angelegenheit, und man kann ihm nicht juristisch beikommen. Ob es einen ÖRR in Deutschland gibt, wie er aussieht, wie groß er ist und was er machen soll und was nicht – das muß die Politik entscheiden. Das Problem dabei ist, daß wir in einem Parteienstaat leben, dessen Parlament weitgehend bedeutungslos geworden ist und in dem die Parteien den Staaten ihren Interessen unterordnen. Der ÖRR ist dafür ein vortrefflicher Transmissionsriemen, den sie sich nicht wegnehmen lassen werden.
Zur GEZ-Gebühr und dem ÖRR ist bereits alles gesagt. Jeder weiß, daß es sich um staatliche Propagandasender handelt, mit beamteten Mitarbeitern und direkter Abhängigkeit von den politischen Parteien. Wenn man so etwas will, dann weitgehend nur so, wie es in Deutschland ist.
Schon aus seiner Historie heraus hatte (und hat) er einen klaren Auftrag: Umerziehung, Beeinflussung. Die drückende Linkslastigkeit heute ist dabei eher nicht dem Staat und seinem Einfluß, sondern dem allgemeinen Zeitgeist geschuldet und der Linksdrift des akademisch gebildeten Bürgertums, seit eh und je Hauptherkunftskohorte der Journalisten. Auch bei allen privaten Medium kann man diesen Wandel in den letzten 20, 25 Jahren beobachten. Nahezu alle ehemals konservativen Medien sind heute mindestens linksliberal. Was es an konservativen Medien gibt, sind Neugründungen, die auch eine andere Form haben als die klassischen Medien Zeitung und Rundfunk – siehe TE, siehe Achse des Guten usw.
Die privaten Medien, eingeklemmt zwischen der Ursünde, sich der Kostenlos-Kultur des Internets anheimgegeben zu haben (was die Wertigkeit ihres Produktes zerstört hat) und den Milliarden des ÖRR, haben daraus längst ihre Schlüsse gezogen. Das müssen sie umso mehr, als daß der ÖRR systemwidrig auch noch Zugriff auf den Werbemarkt nehmen darf – schon mindestens das müßte ihm verboten sein.
So sucht die private Presse längst das rettende Unterschlüpfen unter den Schirm der GEZ.
Die das nur mühsam kaschierende „Recherchegemeinschaft“ der Süddeutschen Zeitung mit dem NRD und WDR ist der Anfang. Andere Zeitungen werden bald folgen, folgen müssen, wenn sie überleben wollen.
Den Staat wird’s freuen. Beim Geld bekommt er sie alle, und je mehr private Medien in Abhängigkeit der GEZ geraten, desto mehr Kontrolle hat er. Und dafür braucht er das Modell des ÖRR. Das weiß auch das BVG und wird nicht in die Hand beißen, die es füttert.
Für die lästigen Unabhängigen im Internet, diese Blogger und so weiter, hat der Staat ja nun das NetzDG, und da ist noch lange nicht Schluß. Das BVG hat dazu erst recht keine Meinung.
Früher habe ich das mal geglaubt, ‚Gewaltenteilung‘. Heute stelle ich fest, dass die Polizei die Drecksarbeit machen muss, dass sie aber eben als Beamte auch abhängig sind. Politik und Justiz spielen sich derweil die Bälle zu, eine Hand wäscht die andere. Und die Mainstream-Medien, die ‚4. Gewalt‘, sind heute eher eine Form der Honeckerschen Volksbildung als investigativer Journalismus.
TH
Wird nicht genau das bei den Polen heftigst kritisiert, dass sie ihre höchsten Richter genauso politisch bestimmen wollen wie Deutschland?
Durch die ÖR- Anstalten wird die freie Meinungsäußerung sogar gezielt unterdrückt, FUD- Kampagnen (fear, uncertainty, doubt) für schwindlige NGOs, regierungsnahe Blockparteien und als „relevant“ betrachtete andere Interessensverbände durchgezogen. Durch die irren Werbeeinnahmen kann man sich solche Kampagnen mittlerweile sogar erkaufen, was natürlich offiziell auf Äußerste bestritten wird.
Die Mittel der Forderung nach Gegendarstellungen sind sogar bei Falschbehauptungen stumpf, bis sie gerichtlich beschlossen sind, bis dahin erinnert sich aber niemand mehr an die eigentliche Lüge. Funktioniert deswegen so gut, weil die menschliche Psyche so leicht manipulierbar ist. Man kann Menschen sogar sagen, daß man sie anlügt, aber wenn es oft genug wiederholt wird, glauben sie die Lüge dennoch. Gibt dazu etliche (wissenschaftlich ernstzunehmende) Studien, jedem Interessierten kann ich ein paar Originalquellen herauskramen.
Der ÖRR läßt sich in der Hinsicht mittlerweile gerne mißbrauchen, er kann das, weil redaktionelles Niederschweigen immer noch ausreicht, die gewünscht „richtige“ Botschaft im Volk einzupflanzen – zu groß ist die durch die Abgaben erzwungene Bandbreite.
Sehr gut beschrieben ist das in Christopher Snowdowns „The Art of Supression“ am Beispiel der Prohibition, wie Staat, Medien und NGOs verzahnt arbeiten, um im Volk Unterstützung für offensichtlichen Wahnsinn zu erlangen. (Leider nur Englisch, Inhaltsverzeichnis und Vorwort: http://www.velvetgloveironfist.com/artofsuppressionintro.pdf)
Beispiele dafür gibt es zuhauf: Diesel-Skandal, NOx- Skandal dank DUH, Dämonisierung von AfD, Ungarn, Rußland und Trump – Diskussionen darüber finden im ÖRR einfach nicht statt.
Daß mir die Augen aufgegangen sind, liegt eigentlich an der E- Zigarette. Ich habe innert 30 Jahren etliche Versuche unternommen, das Rauchen einzustellen, geklappt hat das ganz locker und ohne Zwang mit ebenjener oder auch mal gerne Snus, gehe längst nicht mehr die Wände hoch, wenn mal nix im Haus ist – es ist allenfalls so, wie wenn mir der Kaffee ausgegangen ist. Warum nicht für alle? Ich habe mich dann wirklich hingesetzt und alles an Originalstudien gelesen, was sich mit dem Themenkreis auseinandersetzt und mich gewundert, warum das nicht breit gefördert wird.
Die Indizienkette reiht sich zu folgendem Bild: 14 Mrd € Tabaksteuereinnahmen für den Staat, ungefähr das Dreifache an eingesparten Renten durch vorzeitiges Ableben – pro Jahr. Behandlungskosten werden auf die Krankenkassen überwälzt.
Der Staat agiert wie ein skrupelloser Drogendealer, der seinem Junkie den Rat mitgibt: „Ist nicht gut für dich, aber wenn du die Dosis reduzierst, erhöhe ich den Preis, wenn du vorzeitig verreckst, muß ich halt nichts mehr für dich zahlen“.
Ab da übernimmt BigPharma flankierend, weil die schweineteure Zulassungsverfahren für ihre Ersatzpräparate (Kaugummis, Pflaster, Psychopharmaka mit extremen Nebenwirkungen) hingeblättert haben und die seit Ewigkeiten unveränderten Produkte weiter verscherbeln wollen. Ist zwar bei den Nikotinersatzpräparaten substantiell das Gleiche, aber es muß ein anderes Bild vermittelt werden: E- Zigarette und Snus böse und gefährlich, Raucher ausgrenzen und verunglimpfen als unheilbar Süchtige, trifft ja eh die Richtigen!
Statt im ÖRR eine sachliche Auseinandersetzung zuzulassen (und das wurde oft genug versucht), wurden Richtigstellungen systematisch verhindert und durch nachweisliche neudenglisch benannte „Fake News“ eine Hexenjagd gegen die E- Zigarette veranstaltet. Ist jemandem schon aufgefallen, wieviel Arznei- Reklamen in den Vorabendprogrammen in den ÖRR- Slots gespielt werden?
Wer die gesetzlich garantierten Grundeinnahmen plus Werbeeinnahmen plus „wess Brot ich ess, dess Lied ich pfeif“ kennt, könnte auf die Idee kommen, daß sich da ein milliardenschwerer Filz festgesetzt hat.
Schulterzucken? OK, in D sind über das letzte Jahrzehnt summiert real diagnostiziert (keine blöden Hochrechnungen) etwa 1,2 Mio an den Folgen des Rauchens vorzeigem Ableben erlegen. Wieviele davon heute noch leben könnten, wäre hochspekulativ, aber wenn auch der ÖRR seine Werbeeinnahmen komplett offenlegen würde, wäre zumindest nachvollziehbar, wieviel ein vorzeitig Gestorbener dem Staat und dessen Helfershelfern im ÖRR einbringt.
Evident? Achwo! Interessenskongruenz? Naheliegend. Zynisch? Auf jeden Fall!
Der ÖRR unabhängige Informationsquelle? Ich lach‘ mich tot!
Damit verfehlt er seinen ursprünglichen Auftrag weit, ein überfütterter Dino im Dienste aller, die nur gut genug zahlen.
Gebühren wären OK, wenn die Unabhängigkeit garantiert wäre, aber den Brot&Spiele- Unfug garniert mit Fake News muß man zurechtstutzen.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Merkel weg muss.
Ganz einfach.
Nur wer die Öffentlich-Rechtlichen-Medien nutzt, der soll auch zahlen.
Bei etlichen Privatanbietern klappt das ja auch, beispielsweise bei sky und anderen.
Wenngleich es niemanden mehr verwundert haben duerfte, so ist es doch eklatant auffaellig, wie hochnotpeinlich das Staatsfernsehen die Vorgaenge um Ellwangen nahezu ausgeblendet und in den obligaten Quasselrunden aufzuarbeiten vermieden hat. Ging es hierbei doch um nichts geringeres, als das Merkels geladene Gaeste versucht haben, die exekutive Gewalt dieses Landes unter ihre Kontrolle zu bringen. Stattdessen: Karl Marx. – Was braucht es sonst noch an Beweisen?
Zeitverschwendung zwecks Pseudolegitimation.
Ich bin gespannt, wie die die GEZ Gebühr in 20-25 Jahren begründen werden, wenn die Alterskohorten, die hauptsächlich den Staatsfunk noch konsumieren nicht mehr unter uns weilen werden. Für wen wollen die dann TV und Radio machen? Die jungen Leute gucken höchstens noch die Fußballspiele oder den Tatort in der Kneipe. Die dann älteren Neubürger werden sich das auch nicht antun, weil die lieber die Programme aus der Heimat schauen werden. Man fahre hierfür durch den Berliner Wedding oder ein anderes Migrantenviertel und schaue sich dort die Vielzahl an Satellitenschüsseln an.
Was im Artikel hier leider gar nicht Erwähnung findet, ist der massiv subventionierte Expansionskurs der Staatsmedien im Internet. Vor allem auf youtube – einer eh schon mit Content übersättigten Plattform – machen die sich mit ‚Funk‘ breit. Unter welcher offiziellen Begründung findet das eigentlich statt, wenn dort einem Haufen ideologisch verstrahlter Studienabbrecher auf Kosten der Allgemeinheit eine Plattform gegeben wird? Es gibt zum Glück eine sehr aktive Gegenszene zu ‚Funk‘ – natürlich nicht mit Gebühren finanziert.
Hier eine von Gebühren finanzierte Kostprobe von ‚Funk‘:
https://www.youtube.com/watch?v=4SE2RR_TMqc
Da wäre ich mir nicht so sicher. Mein Sohn ist 16, und er schaut gar nicht fern, da wir weder Antenne, Schüssel oder Kabel haben. Seine gleichaltrigen Freunde sind TV-Junkies. Fragen?
Was definieren Sie denn als TV-Junky? Gucken die wirklich ARD oder ZDF? Wohleher netflix, amazon prime, youtube, twitch etc oder die klassischen Privatsender. Nicht zu verwechseln mit Videospielen auf playstation, nintendo und co, für die man in der Regel auch einen TV nutzt. Der Altersdurchschnitt bei ARD und ZDF liegt übrigens bei über 60 Jahren.
Oo
Genau deswegen gibt es doch die Haushaltsgebühr.
Die muss auch gezahlt werden, wenn keiner mehr guckt.
Soweit können die vom ör schon rechnen.
Sie geben es nur nicht zu.
Herrn Gondesen bin ich für sein Engagement sehr dankbar. Das Gleiche gilt für TE.
Worum es letztlich geht: res publica versus imperium paternale. Der paternalistische, bürokratische, autoritäre Staat ist längst Wirklichkeit geworden. Kant: „ Eine Regierung, die auf dem Prinzip des Wohlwollens gegen das Volk errichtet wäre, d.i. eine väterliche Regierung, ist der größte denkbare Despotismus.“ Dem Bürger wird zutiefst misstraut, man verlangt aber sein Vertrauen. Diesen Verrat am Geist der Aufklärung, hat vor allem auch unser höchstes Gericht mitverantwortet, wie der offene Brief zutreffend belegt. Insbesondere das BVG sollte mit großer Demut und selbstkritischer Haltung seiner Macht und Unabhängigkeit gerecht werden, anstatt der paternalistischen Versuchung (abermals) zu erliegen. Es hat die Freiheitsrechte der Bürger zu verteidigen und so wenig wie nur möglich zu beschneiden.
Netzfund:
GEZ Mediale Zwangssteuer…
Für Fehlinformation, für kommerzielle Beeinflussung ohne Unterlass und realitätsferne selbstherrliche Merkel-Propaganda auch noch zwangsweise zahlen zu müssen, das ist unser Deutschland des 21. Jahrhunderts. Da fühlt man sich doch als Bürger gleich richtig frei und fortschrittlich. Normalerweise müsste man den Menschen Schmerzensgeld dafür geben, dass sie sich diesem sehr tendenziösen Medienangebot aussetzen, welches wie ein medialer Mix-Stab die Hirnmasse der Zuschauer püriert.
Zum Glück hat jeder Fernseher einen wichtigen Knopf: Aus!
Und das ist bei mir seit 2014 der Fall… Ich besitze ein TV-Gerät aber kein Empfangsgerät um überhaupt etwas sehen zu können.
Ich muss doch mal entschieden um Verständnis für die Öffentlich-Rechtlichen bitten. Sie sind bekanntlich mit gewaltigen Pensionszusagen belastet. Das kostet und kostet … So las ich kürzlich, dass sich Mitarbeiter, die bis 1993 in die Sender von ARD, ZDF und Deutschlandradio eintraten, über eine großzügige Absicherung freuen können, die sogar 100 Prozent des letzten Gehalts übersteigen kann. Auch wenn die Ansprüche inzwischen ein wenig zurückgedreht wurden – so lässt man dort doch keinen verhungern! Laut Berechnungen der Gebührenkommission Kef müssen die drei Sender von 2017 bis 2020 rund 2,1 Milliarden Euro (!) für Pensionen aufbringen.
Kein Wunder also, dass so erbittert um weitere Gebührenerhöhungen gekämpft wird, obwohl die Programme immer mieser werden.
Dedizierte Zahlen zu der betrieblichen Altersvorsorge der Öffentlich Richtigen ZUSÄTZLICH zu der (wahrscheinlich auch überdurchschnittlichen) staatlichen Rente:
ARD zahlt im Schnitt 1658.- €uro Pension monatlich, das ZDF zahlt im Schnitt sogar 2008.- €uro monatlich! Mo – nat – lich! Im Schni-hitt!
Quelle: Eingabe in Suchmaschine Ihrer Wahl „Luxus-Pensionen erschweren Senkung des Rundfunkbeitrags“.
Na da passt doch dieses fediwigugl-Dings oderso. Win-Win.
„Dabei könnte man heute Nutzung einfach messen.“ Das ist technisch nicht trivial außer für die Nutzung der Online-Angebote (Mediathek) sowie Streaming der ÖR-Sender über das Internet. Regulär kann der Empfang ohne extra Hardware nicht erfasst werden.
Eine genaue Messung will der Rundfunk doch auch gar nicht da man sonst das Argument des öffentlichen Interesses nicht mehr bringen könnte. Genau wie eine Verschlüsselung nicht gewünscht ist weil man dann keinen Anspruch auf Allgemeingultikeit hat.
Wenn ich schon gezwungen werde, dafür zu löhnen, guckt man auch mal eine der 5000 XXX-SOKOs oder nen Uralt- Columbo.
Achja, es gab schon mal nen Volksempfänger …
Bei den Ösels ist alles bis auf DVB verschlüsselt. Auch im Internet haben die ein Kassenhäusl stehen. So geht’s ja auch.
In D muß zwangsweise bezahlt werden, daß man von der Küchenschlacht bis in den Kongo verfolgt wird.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Merkel weg muss.
„Regulär kann der Empfang ohne extra Hardware nicht erfasst werden.“
Aber mit extra Hardware ganz einfach. Der ÖR gehört so dermaßen zusammengestutzt.
1 TV-Programm und 1 regionales „Drittes“ Programm reichen völlig (wenn es nicht gar schon zuviel ist). Bei den Radiosendern ebenso abspecken.
Alles andere, wer mag, mit „extra Hardware“
Das wird genauso enden wie die meisten Klagen vor dem Verfassungsgericht: ALLE ihrer Richter sind von den Altparteien in ihre Ämter gehoben worden. Wie werden sie also entscheiden?
Vermutlich werden sie kleine kosmetische Änderungen anmahnen, um so zu tun als wären sie unabhängig.
Absolut korrekt, umso verlogener ist die mediale Empörung gegenüber Polen, die nun auf das selbe Prinzip setzen
Hier nochmals die alte abgenudelte Leier von mir: wenn sie hinsichtlich Schrumpfung oder gar Entlassung des ÖRR in seine finanzielle Unabhängigkeit auf das BVerfG bauen, so bauen sie auf Sand. Diese roten Roben sind ein wesentlicher Bestandteil der Systemerhaltung und fühlen sich nicht der Abschaffung von Sautrog-GrunzundFress-Privilegien verpflichtet. Never ever.
Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes müssen dies schaffen, sonst niemand. Zahlungsverweigerung in Massen, demokratische Wahl einer Partei die zumindest verspricht sich um diesen Moloch zu „kümmern“, gnadenlos und endlich mehrheitlich den OFF-Schalter an „der Macht“ (der TV-Fernbedienung) drücken etc. pp.
Dazu bedarf es aber eines aufrechten Ganges, daher bleibe ich eher skeptisch in diesem Kontext. Bitte verübeln sie mir das nicht. Danke.
»Zahlungsverweigerung in Massen…«
Wie soll das gehen, da ja eben diese Massen von eben denselben ÖR perfekt konditioniert werden?
Das ist ein selbstreferentieller Zirkel höchster Stabilität.
Cool wir machen alle auf Hartz4 und dann zahlt keiner mehr diese Zwangsabgabe. Wäre doch der einfachste Weg und zudem völlig legal. Mit klagen kommt man leider zu nix, das System GEZ ist kriminell und schreckt vor nix zurück. Selbst wenn einer sich wehrt, gleichzeitig zahlen zehn andere brav ihre Gebühr. Mit dem deutschen Volk kann man keine Veränderung erreichen, gerade mal 13 % wählen AfD und das sagt schon alles. Die meisten Leute schauen noch immer ihre Staatsmedien und wählen CDU und SPD. Daran erkennt man welch Wirkung diese Medien auf die meisten Leute haben, wie kann ich so eine Partei wählen die vorsätzlich geltendes Recht bricht und Millionen illegale Asylanten ins Land lässt.
Ein Witz ist dabei auch noch, dass es diverse Regionen in Deutschland gibt, wo DVB-T/T2 eingestellt wurde. Dort verwies man hinsichtlich Grundversorgung darauf, dass ohnehin nur 5 Prozent DVB-T/T2 nutzen würden, aber überall Satellit und IPTV verfügbar wäre. Ein Witz deshalb, weil das die Sendeanstalten gar nicht wissen können und weil genau in den Regionen der Betrieb eingestellt wurde/wird, wo eben kein schnelles Internet verfügbar ist. Ganz offensichtlich ist es aber dort, wenn keine Sat-Schüssel am Haus ist, dass auch kein TV empfangen werden kann. Eine Grundversorgung ist dann offensichtlich nicht gegeben. Aber auch diese Leute müssen zahlen.
++ Die Verfassungsklage von dem „Flüchtling“ aus Togo wurde vom BGH abgewiesen ++
Bricht nun das gesamte Lügenkonstrukt des polit-medialen Refugee-Welcome Komplex zusammen, das bislang die Rechtmäßigkeit Merkels Masseneinwanderung als rechtskonform propagandiert hatte ???
Wenn dieser Togolese auf Grund des Dublin-Abkommens abgeschoben wird, ihm das Rechts auf Asylbegehrens in Deutschland verweigert wird, mit welchen Rechtsanspruch halten sich dann all die anderen „Flüchtlinge“ noch in Deutschland auf ???
Dieses Urteil sagt eigentlich viel mehr aus, als es der erste Anschein zu vermitteln mag.
Eigentlich müssten nun ALLE von Merkels „Neubürgern“ wieder dahin zurückgeschoben werden, wovon aus sie die EU betreten haben, ansonsten wäre die Abschiebung des Togolesen verfassungswidrig und willkürlich.
Genau! Ich finde es schade, dass man Ihrem Beitrag keine besondere Kennzeichnung geben kann, damit er mehr auffällt, denn das ist wirklich wichtig. Ich hoffe, dass sich die Redaktion von TE eingehender damit beschäftigt und einen großen Artikel daraus macht, das wäre doch wirklich wichtig.
Tichy gebührt Dank, dafür dies zu dokumentieren.
Das Kirchhof-Gutachten für die ARD dokumentiert (wenn man sich die Lektüre antut: http://www.ard.de/download/398406/index.pdf) deutlich, daß er m.E. (Nicht-Rechtsverdreher) die heutige Gestaltung des Rundfunkbeitrages für nicht GG-konform halten müsste:
1) Aufkommensneutral (war es nicht, es ist erheblich mehr geworden)
2) Ein Beitrag gilt alle Nutzungen ab: Man zahlt als Privatperson, Angestellter einer Firma, und dann noch mal wenn man mit einem Dienstwagen fährt……
Lesen bildet!
Hervorragender Artikel. Der wichtigste Satz jedoch ist, dass das „Bundesverfassungsgericht politisch entscheidet.“ Alles andere tritt da in den Hintergrund. Selbst die Verfassung. Und das „Sichselbstzitieren“ des obersten deutschen Gerichts erinnert so ein bisschen an den Koch, der sein eigenes Essen lobt.
Was ist mit der UNABHÄNGIKEIT der Gerichte, sind wir in Polen oder wo? Nach welchen Masstaben werden diese Richter ernannt? Fragen über Fragen.
Vor ca. 2 Monaten stellte Josef Kraus im Bezug auf die neue polnische Justizreform, die Frage in seinem Artikel ( „ Die EU lässt gegen Polen die Muskeln spielen“): „Nun, geschieht die Besetzung höchster Richterposten in Deutschland so ganz anders?“. Der Autor führt genau aus, dass das, was in PL erst eingeführt werden sollte, in Deutschland schon lange existiere. Die 16 deutschen Richter des Bundesverfassungsgerichts werden schon seit Ewigkeiten von der Politik, und zwar von dem Bundestag und dem Bundesrat gewählt.
Nun sie brauchen gar nicht soweit in der Geschichte zurückgehen, auch in der
„verschiedenen“ DDR war es kaum anders, wenn nicht sogar schlimmer als in
der NS-Zeit.
Begründung; die Entwicklung des Fernsehens und deren Reichweite.
Das wird nichts bringen. In der derzeitigen Zusammensetzung gibt es kein reales BVerfG mehr. Das sind nur noch eingesetzte Wasserträger des politischen Establishments.
Doch der Druck wächst. Wie die FAZ heute berichtet, will der von Brandenburger AfD-Politikern getragene Verein „Genug GEZahlt“ eine Volksinitiative starten, um die Landesregierung zur Kündigung aller Rundfunkstaatsverträge zu zwingen. Man will die öffentlich-rechtlichen Sender zwar nicht abschaffen, aber auf eine Grundversorgung reduzieren.
Für eine Volksinitiative braucht es 20.000 Stimmen, für den anschließenden Volksentscheid 80.000. Müsste eigentlich zu schaffen sein …
Machen Sie sich doch keine falschen Hoffnungen! Das BVG steckt mit der Regierung unter einer Decke. Wer sitzt denn im BVG? Welche Ideologie ist denn im BVG vertreten (man schaue etwa auf Christine Langenfeld, ehemals Professorin die sich mit Migrations-Gedöns beschäftigt hat und best Buddy ist mit Annetta Kahane)?
Meine Lösung: Strikter Konsumverzicht – keine Tagesschau, kein Tatort, nichts gucken / nicht hören. Es gibt ohnehin viel besseres Programm auf Netflix, Amazon etc. Bei Information wird es schwierig, ich höre noch ÖR. Ich bastele aber derzeit bspw. am Internetradio im Auto, gerne privates Informationsradio aus Österreich o.ä. Hier würde ich mir übrigens auch Empfehlungen von TE wünschen. Wir müssen aus der Filterblase raus. Auch wenn nur ein Bruchteil bzgl. der Quoten von der GfK getrackt wird: Keiner darf mehr über den Käse im ÖR auch nur sprechen. Die müssen vollkommen irrelevant werden, dann verlieren sie auch irgendwann die formelle Daseinsberechtigung.
Das Bundesverfassungsgericht weiß genau, dass die regierungsnahen Medien systemrelevant sind – Merkel wäre nach 915 ohne die ÖR Propaganda kaum wiedergewählt worden – und wird entsprechend Unrecht sprechen. Denn spätestens seit den Rechtbeugungen durch das BVerfG im Zusammenhang mit dem Euro Projekt hat das BVerfG Eigeninteresse am Erhalt des verfassungswidrigen Status Quo.
Es führt kein Weg daran vorbei: Deutschland ist inzwischen weitflächig und systemisch ein Unrechtsstaat. Punkt. Und da helfen auch keine Lindners oder die – lächerliche – „WerteUnion“.
Vielen Dank.
Der ehemalige Spiegel ist für mich Tichys.
Ich hoffe, daß Tichys Einblick riesig wird.
Es bleibt mir weiterhin schleierhaft, warum niemand den Aspekt der Ungleichbehandlung bzw. der Benacheiligung der Bundesbürger gegenüber allen anderen Europäern, die unsere ÖR Sender über ASTRA gebührenfrei empfangen können, berücksichtigt. Damit haben wir doch sozusagen eine inverse „Inländermaut“, die deutsche Staasbürger gegenüber dem Rest der EU benachteiligt. Ist das mit EU Recht vereinbar oder mache ich einen Denkfehler? Wäre da eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nicht sinnvoller? Die östreichischen ÖR Sender zB sind nur über ein Decoder/Karten System empfangbar.
Auch dieser – gefühlt geringfüge – Aspekt beschäftigt die Gerichte. Ob das nun genau in diesem BVerG-Verfahren angesprochen wird, weiß ich nicht; aber auf jedem Fall ist das im Fragenkatalog enthalten, den der aufrechte Richter am Landgericht Tübingen Dr. Sprißler dem EuGH vorgelegt hat. Und ich vermute mal, daß die europäische Rechtssprechung eine sehr viel härtere Nuß für das GEZ-System darstellt, als diese mutmaßlich wachsweiche Veranstaltung morgen und übermorgen in Karlsruhe!
Danke für die Info, ihre Einschätzung teile ich.
Kann ich bestätigen, denn vor nicht allzu langer Zeit gab es seitens der ÖR Stellenausschreinungen für RAe, „Schwerpunkt europäisches Recht“. Man wappnet sich. Geld ist ja vorhanden!
Der ÖRR wird seinem Informationsauftrag in keiner Weise gerecht, denn er ist in jedem Falle parteiisch, verdreht oft die Schverhalte, und lügt. Weiterhin wird hier Staatspropaganda betrieben, die inzwischen bis in den Tatort, und Kinderkanal hinein perfide Ausmaße angenommen hat. Selbst eine locker Talkrunde wie Lanz, wird für Propagandazwecke missbraucht. Ausserdem haben viele Produktionen überhaupt nichts mit Information zu tun, sind reine Unterhaltung. Wer braucht schon eine Lindenstraße, deren Produktion im vorigen Jahrhundert begann? Aber die ist inzwischen auch auf Linie von Will und Lanz.
Genau: Sire, geben sie Gedankenfreiheit !
Ein Land von informierten Freigeistern wäre nicht zu unterdrücken. Daher dürfte das zu erwartende Ergebnis wohl jetzt schon fest stehen, obwohl die Argumentation von Herrn Gondesen unwiderlegbar ist.
Hier ein dreifaches Hoch auf Tichys Einblick.
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus 8 Politikern in albernen roten Roben und mit roten Hüten auf. Es repräsentiert die Priesterklasse des Rechtsstaates, vor denen der rechtsunmündige Bürger in Ehrfurcht erstarren soll, wenn diese vom erhöhten Podest nach langen geheimnisumwitterten und orakelhaften Beratungsrunden dann Kraft ihrer überlegenen Weisheit dem Michel erklären, warum man ihm sein Leben regulieren muss, weil es in einer Demokratie nicht sein kann, dass einfach jeder macht, was er für sich selbst am vorteilhaftesten bewertet.
Die Zeremonien zur Beherrschung der Untertanen gleichen sich seit tausenden von Jahren.
Ich bin seit Anbeginn GEZ-Verweigerin. Meine Konten wurden, und das ist der eigentliche Skandal, auf dem kurzen Dienstweg gepfändet. Kein gerichtlicher Mahnbescheid zuvor! Ebenso kam auch schon mal der Getichtsvollzieher, um mich zur Abgabe der Vermögensauskunft zu zwingen. Ich bin vor das Gericht gezogen. Ohne den Fall zu verhandeln schrieb man mir dort: „ich solle die Klage doch zurückziehen“. Soviel zu den dt. Gerichten. Dieser hier vetöffentl. Brief wird gar nichts bewirken, datüber lachen die nur. Solange die Verflechtung von Politik und dem ÖR ( rechtlich, was für ein Hohn!) beibehalten wird, ändert sich nichts. Warum stellen nicht alle, die gg. den ÖR sind, einfach ihre Zahlungen ein? Alle schimpfen, keiner tut etwas. Wenn nur 30% der Deutschen nicht zahlen, kollabiert deren System und auch die Zahl der Gerichtsvollzieher!
Madam, ich verweigere ebenfalls (bislang erfolgreich), und außerdem meckere ich noch!
Ich hatte allerdings bisher Glück, daß ich aus dem Raster der GEZ herausgefallen bin. Sie selbst, Frau Müller, hatten in dieser Hinsicht augenscheinlich weniger davon. Vielleicht lag es auch daran, daß ich mich dieser staatsbeauftragten Erpressertruppe gegenüber bisher totgestellt habe und nicht einen einzigen Bettelbriefe, den diese Leute mir schickten, zur Kenntnis nahm.
Ich bin mir allerdings im Klaren darüber, daß das nicht ewig so weiter gehen muß, und versuche mich vorausschauend dagegen zu wappnen. Ich selbst treibe mich auf folgendem wirklich seriösen Forum herum:
https://www.gez-boykott.de/Forum/index.php
Ich weiß, ich weiß, das sieht monströs aus und ist auch wirklich unübersichtlich, aber mir hat es geholfen.
Am Sa., den 26.05.2018, findet in Düsseldorf der nächste dort etablierte regelmäßige und rührige Runde Tisch statt.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;area=showposts;u=14385
Da sind zwei, drei Leute dabei, die sich als Hobbyjuristen ERFOLGREICH gegen GEZ-Vollstreckungen wehrten und wehren. Aber Runde Tische gibt es auch in anderen Bundesländern, von denen ich hoffe, daß auch dort Sachkundige auf der Pirsch gegen die GEZ sind.
Gerade findet der erneute Abgleich von Meldedaten der GEZ (rechtzeitig VOR der europ. Datenschutzverordnung!) statt. Dann fallen weitere Bürger ins Raster.
Ignorieren hat bei mir übrigens leider zu eben den Gerichtsvollziehermaßnahmen geführt. Aber der Hinweis auf ihren runden Tisch ist prima, danke!
Und nun frage sich der geneigte TE- Leser, warum einerseits die Info über die drei unterschiedlichen Klagen nicht breiter publiziert werden und anderseits warum der offene Brief mal wieder weder in den ÖR (okay, verständlich), noch in der privaten Presse zu lesen ist?
Der offene Brief bringt es in der notwendigen Kürze und Schlichtheit exakt auf den Punkt: der ÖR ist ein Propagande-Moloch, der die Demokratie (Meinungsfreiheit) weitgehend demontiert hat und zudem noch vom Bürger zwangsfinanziert werden muss.
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Danke an TE für diesen Informationsgewinn und ihr seid in Zeiten wie diesen extrem wichtig als Informationsmedium.
Allein an diesem Beispiel wird die überragende Bedeutung von TE sowie anderen Internet-Informationskanälen deutlich – so hat z.B. auch der typische Tagesschau-Seher wohl nichts davon erfahren, dass die AfD Merkels Grenzöffnung mittels Organklage vor das Bundesverfassungsgericht bringt.
Wie stand das doch neulich hier in einem Kommentar? „Früher war es verpönt, irgendwo zwischen 20 und 20:15 Uhr anzurufen, denn da hat sich die ganze Nation informiert. Wenn heute einer fragt, wann er anrufen soll: um 8, dann habe ich eine Viertelstunde Zeit!“
Tja, liebe GEZ-ler – da könnt ihr machen, was ihr wollt: ihr kriegt den Deckel nicht wieder auf den Topf!
Die Klage gegen die GEZ Gebühren wird vermutlich genauso abgebügelt werden, wie die Klagen gegen die Zwangsbeiträge der IHK,
Das BVG ist ein politisches Gericht, welches von der Politik besetzt wird. Oft noch mit abgetakelten Politiker wie Müller. Das ein solches Gericht selten bis gar nicht der Politik in den Arm fällt ist doch klar. Besonders hier in diesem Fall finden viele Politikgenossen bei dem deutschen demokratischen Rundfunk (DDR) in irgendwelchen Germien oder Räten ihr Auskommen. Das BVG hat alle Klagen bezüglich der Masseneinwanderung ohne Begründung abgewiesen. Die Hütte brennt lichterloh und das BVG war nicht bereit Feuerwehr los zuschicken. Das gleiche Spiel war bei den Klagen gegen den Euro und Eurorettung.
Letztendlich kann der DDR nur durch massive Zahlungsverweigerung der Bürger zum Fall gebracht werden. Der deutsche Michel als Revolutionär? Selten so gelacht….
Da die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes durch Bundestag und Bundesrat gewählt wird, bestimmen die Parteien, wer als Richter dieses Amt erhält. da können wir uns ausrechnen, wie die Entscheidungen aussehen werden.
Danke für diesen wirklich guten und sachlichen Artikel. Allein eines bleibt zu sagen: das Bundesverfassungsgericht ist keines, es ist der Justizapparat des Politbüros in Berlin. Die Beweise dafür haben die Gesinnungsrichter jener Staatsinstitution bereits selbst erbracht.
Das maßgebende Gutachten zur Neugestaltung der Rundfunkgebühren stammt vom „Professor aus Heidelberg“.
Mir ist bis heute völlig unverständlich, weshalb damals nur dieses eine Gutachten eingeholt wurde, welches dann ja auch das gewünschte Resultat erbrachte.
Wieso gab es kein zweites oder drittes Gutachten, da es ja letztendlich um einen Etat in Mrd. Euro Höhe ging?
Hierzu ein interessanter Artikel: https://www.berlinjournal.biz/gez-rechtens-verfassungsrichter-winkte-gesetz-seines-bruders-durch/
Die Zeit ist zu schade sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, an der GEZ wird sich nichts ändern solange das Berliner Regime fest im Sattel sitzt. Ganz im Gegenteil, die Zwangsbeiträge für Systempropaganda werden unverschämt weitersteigen, per Selbstbedienungsermächtigung, die Belohnung für systermrelevante Frohndienste.
Und wer seine Hoffnungen auf ein BGH verschwendet, das nichts anderes als ein Marionettenkabinett, ein weiteres Verdummungsinstrument eifriger Parteibuchvasallen um dem DummBürgertum eine gewisse Form von Rechtsstaatlichkeit vorzuheucheln…
nee, bevor sich in diesem Saustall etwas ändert, bedarf es erst einen lauten und gewaltigen Knall.
Habe kürzlich einen Volksempfänger gesehen. Würde zu den Öffentlich Rechtlichen passen. Viele Sender, ein Programm. Tja, mal sehen was das BVG macht. Wenigstens eine „Abschmelzung“ wäre nicht schlecht für den Anfang. Bin aber eher pessimistisch. Das BVG scheint mir dafür zu staatsnah zu sein.
Glaubt irgendjemand im Ernst, dass diese Staatsbüttel des BvG, die jeden Vertragsbruch dieser Verbrecher in Berlin und Brüssel abgenickt haben, ausgerechnet DAS Manipulationsinstrument dieses Schweinsesystems rasieren?
„Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr“….für alle Nichtchristen, das ist ein Zitat aus der Bibel, dem Fundament unseres Gemeinwesens.
…….daher nehmen die fundamentalisten des gemeinwesens ja oft an tagungen in den räumen der obergerichte mit deren repräsentanten teil. das heißt. theologen und juristen in tiefstinniger verbundenheit!
Punktlandung von Helge Gondesen. Danke dafür, und TE für die Veröffentlichung.
Das ist ja mittlerweile ähnlich wie in totalitären Staaten wo man deren Organen nicht mehr über den Weg traut und wenn sie nicht aufpassen und Urteile fällen, die dann offensichtlich als Fehlurteile gesehen werden und gegen die Bürger gerichtet sind, ziehen sie sich auf Dauer den Boden selbst unter den Füßen weg und deshalb wäre es doch ratsam mit dem nötigen Ernst an an die Sache heranzugehen, bevor noch das letzte Vertrauens-Porzellan zerschlagen wird und sich die Wähler eine neue Regierung suchen und damit auch eine Veränderung in den einzelnen Verfassungsorganen einleiten.
……es steht ohnehin noch eine n e u e verfassungsgebende versammlung gemäß eines bestimmten grundgesetzartikels an: in ihr gibt sich das deutsche volk eine
r i c h t i g e verfassung!!!!
Glauben sie wirklich, Friedrich-Wilhelm, dass das in den nächsten Jahrzehnten geschieht? Ich bin jetzt 68, und ich zweifle sehr stark daran, zu erleben, dass sich das „Deutsche Volk“ eine solche Verfassung gibt. Die Hoffnung, dass sich bei uns etwas zum Besseren wendet, habe ich mittlerweile aufgegeben. Schöne Grüße nach Cambridge/Mass. und ich wünsche ihnen und ihrer Famlie, dass sie ihr sabbatical geniessen können. Mabell.
Ob es was hilft, mag ich zu bezweifeln, der Klüngel steckt da schon zu tief im System.
Ausserdem haben wir keine Verfassung und das GG hat auch nicht deren Character, was oft angenommen wird. Das GG ist und war lediglich eine Übergangslösung in der Nachkriegszeit, um quasi Ordnung in das Chaos zu bringen. Dieses GG sollte eigentlich, wie auch im letzten Pragraphen im GG beschrieben, durch eine vom Volke gewählte Verfassung abgelöst werden. Warum wir noch keine echte Verfassung haben, liegt auf der Hand. Das GG lässt sich problemlos vom Parlament verändern oder wie jüngst gezeigt auch ohne. Bei einer echten Verfassung hat man da deutlich höhere Hürden zunehmen, hier bedarf es eine Volksmehrheit und das beschliesst man nicht im Vorbeilaufen. Mit einer echten Verfassung, wäre uns der Euro, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, die illegale Grenzöffnung und so manch andere Staatsausuferung erspart geblieben.
Ich möchte sie nicht entmutigen, ganz im Gegenteil, aber die Reihen zwischen Politik und Verfassungsrichtern scheinen fest geschlossen.
Wie auch ein Urteil des oberste deutsche Verwaltungsgericht beweist.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/bverfg-weist-klage-von-netto-sixt-gegen-rundfunkbeitrag-ab-14564073.html
Bitte beachten Sie dabei, daß es sich bei dem zitierten (wohl schon von den FAZkes selbst falsch im Link benannten!) Urteil um das des BundesVERWALTUNGSgerichts (BVG) handelt, gegen eben genau dieses jetzt die Firma Sixt ab morgen als Kläger vor dem BundesVERFASSUNGSgericht (BVerG) stehen wird.
Ja, ist schon klar. Aber um genau darum geht`s. Das schrieb ich auch.
Ein bemerkenswert guter Brief.
Nur leider bin ich sehr pessimistisch, was den Ausgang des Verfahrens angeht. Wie Herr Gondesen ganz richtig bemerkt, hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit noch jede Änderung des ÖRR sehr wohlwollend begleitet bis hin zu den jetzigen Verhältnissen. Warum sollten die dort von der Politik installierten Richter plötzlich umschwenken?
Zusätzlich wirft das ja auch die Frage auf, ob die Richter des BVG selbst in ihren Entscheidungen noch unabhängig sind.
Die Mitarbeiter des ÖRR fühlen sich durch die entsprechenden Urteile in ihrer Vorgehensweise bestätigt und wiegeln jegliche Kritik ab. Existenzängste gibt es dort nicht, denn der Zwangsbeitrag ermöglicht Ihnen eine weitreichende Machtposition, die sie sich so schnell sicherlich nicht nehmen lassen werden, immer auch mit dem Blick nach hinten, mit dem wohlwollenden BVG an ihrer Seite.
Sicherlich geht es darum im jetzigen Verfahren auch „nur“ um die Zahlungsmodalitäten und nicht die Existenz des ÖRR an sich.
Wie wir das in Deutschland wieder hinbiegen wollen ist mir in Anbetracht der bisherigen Rechtsprechung schleierhaft.
Selbst ein Parlament mit rekordverdächtiger Personenanzahl und deren Überversorgung ist ja den Richtern bzw. Politikern keine ernstgemeinte Diskussion wert.
Die Objektivität des BVG ist eine Fiktion. Das Personal des BVG wird aus den Reihen der systemrelevanten Parteien nach langen Hin und Her, böse Geister sagen Kungelei dazu, bestimmt.
Natürlich, so die Fiktion, lässt jeder Richter am BVG seine Vergangenheit, seine politischen Präferenzen, seine ideologischen Prägungen vor der Haustür des Hohen Hauses zurück und ändert hinter dem Tor seine Persönlichkeit.
Wer an die Objektivität des BVG, den unvoreingenommenen, freien Blick glaubt, dem darf man auch zutrauen, an Heilig Abend auf das Christkind zu warten.
Dabei sind obige Bemerkungen kein Vorwurf gegen die Persönlichkeiten des Gerichtshofes. Niemand auf dieser Erde vermag es, sich von seinen Überzeugungen lösen. Urteile werden gefällt auf der Grundlage von Normen, die der Einzelne im Laufe seines Lebens erwirbt und verinnerlicht. Bei Klagen, die das BVG zu entscheiden hat, handelt es sich sehr oft, so wie auch bei der Rundfunksteuer, um Fragen, die wertebesetzt sind.
Rechtens oder nicht rechtens sieht je nach unterschiedlichem Wertekanon unterschiedlich aus.
Eine Entscheidung in wesentlichen Punkten gegen das Oligopol ÖRR und seinem Zugriff auf die Taschen des Bürgers würde mich jedenfalls freudig überraschen. Aber ich würde auch zumindest 6 Flaschen Ungsteiner Honigsäckl Eiswein darauf setzen, dass mir diese Freude nicht zuteil wird.
Das Oligopol ÖRR mit mangelndem Binnenpluralismus gibt den systemimmanenten Parteien ein Instrument mit Breitenwirkung zur ideologischen Steuerung des gemeinen Bürgers an die Hand, auf das diese Parteien unter gar keinen Umständen verzichten werden.
Morgens in der Frühe um halb sechs hebt die Propaganda mit dem MoMa an, es folgt das MiMa und am späten Abend bis kurz nach Mitternacht der Auftritt von Herrn Lanz. Dazwischen im Halbstundentakt Nachrichten, die in ihren Texten permanent gegen das journalistische Gebot des werteneutralen Ausdruckes verstoßen. Hinzu kommen sogenannte Talkshows, deren politisch-ideologische Schlagseite man nicht mehr eigens anprangern muss.
Da das ganze Paket den Macherns des unabhängigen ÖRRs nicht hinreichend erscheint, wird ideologische Überzeugungsarbeit auch und immer öfter in die sogenannte leichte Unterhaltung von Tatort und Spielfilm hineingepackt.
Lange Rede, kurzer Sinn. Eine Entscheidung gegen das Imperium erscheint höchstunwahrscheinlich.
Aber, wie mein erster Chef bei Gelegenheit zitierte: Man hat schon Pferde kotzen sehen direkt vor der Apotheke. Kein Trost, was der Herr seligen Angedenkens meinte. Pferde können nicht. Was im Magen ist, muss hinten raus.
Vielleicht eine Anmerkung: Das ich Selbständiger bin, wollte die GEZ von mir auch mehr Geld. Offensichtlich hat auch der Status der Beschäftigung Einfluss auf die Höhe der Rundfunksteuer. Die GEZ geht davon aus, dass man als Selbständiger ein Büro hat, welches dann automatisch eine Betriebsstätte ist. Außerdem würde man garantiert ein Auto für berufliche Zwecke nutzen, wodurch die höhere Rundfunksteuer gerechtfertigt sei. Warum man als Angestellter mit Dienstwagen nicht auch die erhöhte Rundfunksteuer zahlen muss, ist mir ein Rätsel. Selbstverständlich ist so eine Steuer verfassungswidrig. Aber es ist davon auszugehen, dass das BVerfG im Falle der Rundfunksteuer nicht unabhängig urteilen kann, da man das Staatsfernsehen auf jeden Fall erhalten will. Käme das BVerfG zu dem Entschluss, dass die Rundfunksteuer in der jetzigen Form verfassungswidrig ist, hätte dies weitreichende Konsequenzen hinsichtlich der bisher gezahlten Rundfunksteuer und der zukünftigen Neuberechnung. Das Staatsfernsehen müsste sich wohl auf erhebliche Mindereinnahmen einstellen. Oder die Rundfunksteuer müsste für alle drastisch erhöht werden, wenn nicht mehr Einzelne erheblich stärker als die Mehrheit der Bevölkerung abgezockt werden würde. Autovermietungen sind hier ein Extrembeispiel. Hotels und jede Art von Ladenkette (z. B. Tankstellen) aber auch. Eine erheblich höhere Rundfunksteuern, welche von allen gleich zu bezahlen wäre, ist aber vermutlich nicht vermittelbar. Das BVerfG wird sich dieser Problematik bewusst sein und daher wohl die Verfassungskonformität der jetzigen Regelung feststellen.
Ist auch hier nicht schon absehbar, wie das Spiel laufen wird? Dieses politisierte BVerfG wird doch weder der Regierung, noch die dieser Regierung nahestehenden und applaudierenden Medien einen vor den Latz knallen, in welcher Form auch immer.
Das mindeste, was das Gericht festlegen muss ist eine Gebührenobergrenze…und zwar eine Zahl als Obergrenze. Wenn es ein Gericht der Freiheit und Demokratie wäre, dann würde dieses Gericht die GEZ komplett abschaffen. Dieser Gebühren ZWANG ist ein ZWANG und hat mit Freiheit und freier Wahl nicht das geringst zu tun. Diese GEZ ist ein Werkzeug von Diktaturen und einer Demokratie nicht würdig!
Also geht es aus wie das Hornberger Schießen. Viel Qualm und am Ende wird gegen den Bürger entschieden.
Die Verflechtung zwischen Politik, Gerichten und ÖR ist so dicht, da kommt das Recht des Bürgers zu kurz.
Ein weiteren Meilenstein zur Politikverdrossenheit und zur Abkehr von der Gerichtsbarkeit. Letztere dreht sich nur um sich selbst und ist politisch gesteuert. Widerlich.
Statt im „Namen des Volkes“ sollte man doch sagen „im Namen der Partei“.
Hatten wir doch schon mal.
Genau: Die Partei, die Partei die hat (nimmt sich) immer (das) Recht
Dieser offene Brief spricht mir aus der Seele. Wären nicht so viele Rechtsbrüche in den letzten Jahren passiert, gedeckt auch vom Bundesverfassungsgericht, hätte ich ja Hoffnung das sich was ändert. Aber leider ist der Filz und die Kumpanei mittlerweile so gefestigt in der Politik, im Recht, sowie zwischen ÖR und der Politik, das ich nicht daran Glaube, das das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Menschen die hier leben und zahlen, entscheiden wird. Ich denke auch das die Mehrheit der Richter es gut finden, das die ÖR einen Erziehungs- und Bildungsauftrag für das Volk übernommen haben, um sie auf den richtigen (rechten wollte ich jetzt nicht schreiben) Pfad zu bringen. MMW
„(rechten [Weg] wollte ich jetzt nicht schreiben)“.
Wieso eigentlich nicht. Rechts oder Links sind doch mittlerweile, dank ihres inflationären Gebrauchs politisch völlig wertfreie Begriffe. Und vorauseilende politische Korrektheit würde ich Ihnen keinesfalls unterstellen wollen. 😉
Da der ÖR ja alles auf links trimmen will…ansonsten haben Sie recht/links 😉
Diese linkslastigen Richter am BVerfG werden an diesem Zustand nichts ändern denn dadurch müßten viele Milliarden vom Bund an die Rundfunkanstallten gezahlt werden um diese zu stützen.
Ich erwarte NICHT, dass das Gericht im Sinne dieses Briefes entscheiden wird.
Da wir keine funktionierende Gewaltenteilung haben wird das Gericht jedes Mal im Sinne der GEZ entscheiden. Selbst wenn es zu einer Niederlage der GEZ käme würde man die nun fehlenden Mittel einfach als Argument für eine Erhöhung der Gebühren verwenden.
„Vor Gericht und auf hoher See ist der Mensch in Gottes Hand“, sagt der Volksmund. Wer auf das aktuelle Verfassungsgericht hofft, ist bereits verloren. Merkels willfährige Helfer werden die Hand, die sie füttert (bzw. ins Amt gehoben hat), nicht beißen – was deren letzte Entscheidungen bestätigen. Mit der Rundfunk-Gebühr steht und fällt das wichtigste Propagandainstrument der Regierung. Auf die Klebers, Slomkas und Wills kann eine „demokratische“ Regierung, die zunehmend dem Vorbild der „Demokratischen Republik Nord-Korea“ nacheifert, nicht verzichten. Die Verfassungsrichter werden daher maximal eine marginale, das „Gesicht wahrende“, aber ansonsten folgenlose Änderung anmahnen.