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Regierungsbildung

Wähler wählen – Parteien entscheiden?

06.02.2018

| Lesedauer: 5 Minuten
Der von Justizminister Heiko Maas geleitete SPD-Parteitag in Bonn war ein grobe Mandatsanmaßung. Das gilt auch für die Mitgliederentscheidung der SPD.

Wie das Verfassungsgericht am 6. Februar bestätigte, liegen ihm fünf Anträge vor, um darüber Klarheit zu schaffen: Zuständig für die Wahl des Bundeskanzlers sind die vom Volk ge­wählten Abgeordneten. Würde der Bundespräsident seines Amtes walten und den Volksver­tretern einen Vorschlag unterbreiten, wäre die Kanzlerwahl im Handumdrehen erledigt. Denn sie findet nicht nach langer Debatte auf irgendeinem Parteitag, sondern ohne Aus­sprache im Bundestag statt. Der von Justizminister Heiko Maas geleitet SPD-Parteitag in Bonn, war also ein grobe Mandatsanmaßung. Das gilt auch für die Mitgliederentscheidung der SPD.

Koalitionen kann man nicht erzwingen. Auch der Bundespräsident nicht. Versucht er dem Parlament trotzdem eine GroKo aufzudrängen, dann hat dieses erzwungene Bündnis – wenn es überhaupt zustande kommt – jedenfalls kein langes Leben. Die SPD hat in das „Sondierungs­papier“ ja schon den „dolus eventualis“ aufnehmen lassen, dass sie sich das Recht vorbehält, zur Halbzeit aus dem Regierungsbündnis auszusteigen. Doch das war gar nicht notwendig, denn Koali­tionsverträge sind unverbindlich wie Spielschulden. Man kann sie nicht einklagen. Eine Koalition kann man jeden Tag verlassen. Dafür braucht man keine Vertragsklauseln und keine Einwilligung des Koalitionspartners.

Die guten alten Zeiten sind vorbei, als es noch vier oder sogar nur drei Fraktionen im Bundestag gab. In das Berliner Parlament wurden nach den Bundestagswahlen sechs Fraktionen gebildet. Unverändert reicht es für eine „Jamaika-Koalition“ wie für eine GroKo. Mit der AfD will niemand ein Regierungsbündnis eingehen. Das will auch die AfD nicht. Und wenn niemand eine Koalition eingehen will, dann kommt sie nicht zustande. – Das ist der Pferde­fuß der Verhältniswahl – nicht zuletzt für die Wähler.

Die politische Konstellation würde sich bei Neuwahlen nur ändern, wenn es gleichsam einen „Erdrutsch“ der Wähler gibt. Davon ist die SPD nach den neuesten Zahlen wohl nicht mehr allzu weit entfernt. Trotzdem ist eher wahrscheinlich, dass Neu­wahlen keine ganz andere Konstellation bringen. Die Bewegungen der Wähler, die man erwarten darf, sind dazu wohl noch nicht groß genug. Das schätzt auch der Bundespräsident, Frank-Walter Steinmeier, so ein. Auch deshalb spricht er sich gegen Neuwahlen aus. Denn sie würden an der verfahrenen Lage auch dann nichts ändern, wenn es nicht mehr für eine große Koalition reicht.

Ein Blick auf Spanien ist hilfreich

Ein kurzer Blick nach Spanien lohnt. Die Spanier wollten es 2016/17 nicht glauben, dass die Verhältniswahl ein Koalitionen förderndes Wahlsystem ist. Es muss versagen, wenn die Fraktionen in den Parlamenten keine Koalitionen eingehen wollen. Die spanischen Wähler haben am 20. Dezember 2016 und am 26. Juni 2017 zweimal abgestimmt, von einem dritten Urnengang im Herbst 2017 jedoch Abstand genommen. Ihren Vorsitzenden, Pedro Sanchez, haben die Sozialisten der PSOE „in die Wüste geschickt“, weil er keine Koalition bilden, aber auch eine Minderheitsregierung blockieren wollte. Inzwischen ist Mariano Rajoy unter Mitwirkung der PSOE zum Ministerpräsidenten gewählt worden, ohne dass es zu einer Koalition mit den Sozialisten kam.

Auch in Deutschland kann die SPD sehr wohl einer großen Koalition fernbleiben, ohne dass es zu Neuwahlen kommen muss. Das zeigt ein Blick in das Grundgesetz. In Art. 63 GG heißt es: „Der Bun­deskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.“ Gesetzt den Fall, Frank-Walter Steinmeier schlägt Angela Merkel dem Bundestag vor und sie wird von einer geheimen Mehrheit gewählt, dann ist sie vom Bundespräsidenten zu er­nennen. Die SPD kann also in der Opposition gehen, und trotzdem entsteht eine Minderheitsregierung, die nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG gestürzt werden kann.

Minderheitsregierungen sind unbequem, das trifft zu. Und sie erinnern ja auch an das Ende der Wei­marer Republik. Doch die Weimarer Reichsverfassung kannte kein konstruktives Misstrauensvotum. Deshalb kam es in den elf Jahren vom Februar 1919 bis März 1930 zu 16 Regierungen. Es gibt aber noch eine andere Grundrechtsgarantie. In Art 65 GG heißt es: „Der Bundeskanzler bestimmt die Richt­linien der Politik“. Er kann vom Parlament also nur insoweit an der Machausübung gehindert werden, als es das Grundgesetz erlaubt. Bei der Gesetzgebung ist das der Fall. Rechtsverordnungen, zu denen die Regierung auf der Grundlage bestehender Gesetze ermächtigt ist, sind davon nicht betroffen. Schlichtes Regierungshandeln ohnedies nicht.

Gegen den Willen der SPD kann der Bundespräsident den Bundestag also nicht auflösen und auch keine Neuwahlen ausschreiben. Der Preis ist allerdings, dass die SPD-Fraktion dafür sorgt, dass ihre Abgeordenten Angela Merkel zur Kanzlerin wählen. Art. 63 Abs. 2 GG stellt es klar: „Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestags auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsident zu ernennen.“ Die drohenden Neuwahlen kann die SPD-Fraktion auf diesem Wege abwenden. Und wenn sie nach der Kanzlerwahl nicht mitregieren und gar keine Koalition ein­gehen will, dann braucht sie auch keinen Koalitionsvertrag, keine Parteitage und keine Mitgliederbe­fragungen.

An Aufträge und Weisungen nicht gebunden

Bei Licht besehen ist es die Führungsschwäche von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, die zu dem Verhandlungsmarathon geführt hat. Hätte er angekündigt, dass er der konstituierenden Versamm­lung des Bundestages einen Vorschlag zur Kanzlerwahl unterbreiten werde, wäre der ganze Spuk auf einen Schlag verschwunden. „Der Bundestag tritt spätestens am 30. Tage nach der Wahl zusammen.“ (Vgl. Art. 39 Abs. 2 GG) Die Entscheidung wäre von den allein zuständigen Volksvertretern also spätestens am 24. Oktober 2017 getroffen worden, und zwar ohne Rückdelegation der Verantwortung auf Parteitage, ohne Mitgliederbefragungen, und – falls die Abgeordneten der SPD bei der Kanzlerwahl mitmachen – auch ohne Neuwahlen.

Die Abgeordneten „sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ So steht es in Art 38 Abs. 1 GG. Das wird allgemein als freies Mandat bezeichnet. Das Gegenteil, das sogenannte imperative Mandat ist dem Grundgesetz fremd. Die ganze Posse der Kanzlerwahl, die vor allem den Europäern, aber auch dem Rest der Welt vorgespielt wird, fußt ja auf dem Versuch, das freie Mandat von innen her auszuhöhlen. Der Bundes­präsident hätte es in der Hand, diesem grausamen Spiel ein Ende zu setzen.

Es kann nicht sein, dass die Wähler wählen, und die Delegierten der Parteitage oder sogar die gesamte Parteimitgliedschaft entscheiden. An die Stelle der Volkssouveränität tritt die Parteiensouveränität. „Wenn die Wähler nicht das letzte Wort haben, dann haben sie auch nicht das entscheidende Wort.“ (Vgl. Schmidt-Bleibtreu, u.a., Grundgesetz, 2008, § 38, Rdnr. 14.) Hier berühren wir den springenden Punkt. Wer Kanzler wird, das entscheiden die Abgeordneten. Doch wer Abgeordneter wird, das entscheiden die Wähler. Sie tun das, indem sie auf amtlichen Stimmzetteln den Namen des Bewerbers kennzeichnen, dem sie sich anvertrauen wollen. Und wenn man sich den amtlichen Stimmzettel an­schaut, mit dem abgestimmt wird, dann kommt es zu einer Überraschung.

Das Prinzip „one man one vote“ verlässt man nicht ungestraft

Die Deutschen stimmen nicht mit einer Stimme ab, sondern mit zwei. Und wenn man zwei Stimmen hat, dann kann man sie auch gegeneinander richten. Ein solches Verfahren ist töricht und dumm. In Großbritannien kann man niemandem klarmachen, dass man zwei Stimmen braucht: eine für Labour und noch eine für die Konservativen. Das demokratische Grundprinzip „one man one vote“ verlässt man nicht ungestraft. Auch in Italien wird nach der jüngsten Wahlrechtsreform vom Sommer 2017 nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit zwei Stimmen gewählt. Man wird daher sehen, wie weit die Italiener damit bei der Parlamentswahl kommen, die am 4. März abgehalten wird. Alle Prognosen weisen darauf hin, dass es keine voll handlungsfähige Regierung geben wird.

Wer gewohnt ist, den Dingen auf den Grund zu gehen, der will keine Neuwahlen, der will aber auch keine Minderheitsregierung, der will ein neues Wahlrecht, in dem Koalitionen selten sind, weil die Wähler das letzte Wort haben, welcher Person sie die Aufgabe anvertrauen, den Kanzler zu wählen. Und wer das Grundgesetz aufmerksam liest, der kann nicht übersehen, dass sich die Verfassung in Art. 38 Abs. 1 GG nicht für die Parteienwahl, sondern für die Personenwahl entschieden hat. Das Bun­deswahlgesetz gibt dagegen einem komplizierten Verfahren den Vorzug, das höchstrichterlich in sei­nem Grundcharakter als Verhältniswahl eingestuft wird. (BVerfG v. 25.7.2012, BVerfGE 131, 316).

Weil bei den Parlamentswahlen die absolute Mehrheit der Mandate nur selten von einer Partei alleine erreicht wird, führt die Verhältniswahl in aller Regel zu Koalitionen. Kommen sie nicht zustande, dann entsteht ein anarchischer Zustand, in dem es „keine Macht für niemand“ gibt, weil sich die Volksvertreter im Parlament wechselseitig an der Machtausübung hindern. Die politischen Parteien schrecken nicht davor zurück, von außen her den Abgeordneten das imperative Mandat aufzuzwingen: also den Abgeordneten der Partei den Befehl zu geben, im Parlament dafür zu sorgen, dass es keine voll handlungsfähige oder gar keine Regierung gibt und dann immer wieder neu abgestimmt werden muss … bis zum Umfallen.

*) Der Autor lebt in München, ist als rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Publizist und Blogger hervorgetreten, auch hat er mehrere Bücher zum Wahlrecht veröffentlicht, zuletzt: „BWahlG – Gegen­kommentar“, 2017, ISBN 978-3-96138-018-3. Mehr zur Person des Autor und zum Wahlrecht auf seiner Internetseite unter: https://www.manfredhettlage.de/ .

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67 Kommentare

  1. Mmmh. Der Sinn bzw. die Logik des nett geschriebenen Artikels erschließt sich mir leider nicht. Was hätte ein Eingreifen Steinmeiers bewirken sollen?

  2. Die Parteien von SPD und CDU/CSU sind wie eine Drogenabhängige Regierung….Eine Grün-Sozialistische Merkel-Medien Regierung die sich mit der EU, den EURO, den Kernkraftausstieg/Energiewende, dem CO2 Verbot, Gender statt Bildung und der illegalen Einwanderung einen SCHUSS nach den anderen gesetzt haben….Und wie schaut nun die Therapie dieser Drogenabhängigen Regierung aus…genau…noch mehr von dem Selben Bullshit…noch mehr Euro, noch mehr EU, noch mehr Energiewende, noch mehr illegale Einwanderung! Diese Deutsche Grün-Sozialistische Merkel-Medien Regierung ist so was von zugedröhnt und am Ende…VERWAHRLOSUNG bis hin zur Selbstaufgabe=Selbstmord!

  3. Warum hätte Steinmeier das Verfahren beschleunigen sollen, indem er die Fehlerlose zur Wahl vorschlägt? Wäre sie gewählt worden, hätte das die Position der SPD in (anschließenden) Koalitionsverhandlungen nur geschwächt. Und Steinmeier ist ein SPD-Politiker. Die SPD war nie dazu entschlossen, eine Koalition nicht einzugehen. Die Meinungen gingen in der Partei insoweit immer auseinander. Daher wollten sich viele in der Partei diese Möglichkeit nicht verbauen. Ihr Vorschlag wäre nur sinnhaft, wenn zumindest die Abgeordneten der SPD bereits entschlossen gewesen wären, nicht in eine Koalition einzutreten. Diese Situation lag nicht vor.

  4. Vielen Dank, Herr Hettlage! Nun ist mir klar, welche Machtposition der Bundespräsident in der jetzigen Situation hat. Ein Bundespräsident, der laut Absprachen zu seinem Amt kam. Und der das weiß. Daß im Leben ein Geben und Nehmen normal ist wissen wir alle. Nun meine Frage an Sie: Leben wir noch in einer Demokratie?

  5. Das Theater um die Koalitionsbildung wäre längst beendet, wenn Herr Steinmeier Frau Merkel bereits vor Monaten als Kanzlerkandidaten vorgeschlagen hätte. Entweder sie hätte sich gestellt, oder nicht. Wenn sie gewählt worden wäre, dann hätten wir eine Minderheitsregierung (fände ich gut). Wenn sie nicht angetreten wäre, dann hätte Steinmeier jemand anderen vorschlagen können, der bereit wäre. Ergebnis wäre ebenfalls eine Minderheitsregierung. Wenn Steinmeier niemanden gefunden hätte, der bereit gewesen wäre anzutreten, oder der vorgeschlagene Kandidat wäre vom Parlament nicht gewählt worden, dann gäb es Neuwahlen. Das wäre mir immer noch lieber als eine erneute GroKo. Aus der fehlenden Handlung des Bundespräsidenten nun für die Abschaffung des Verhältniswahlrechts zu plädieren, halte ich für überzogen. Was (mal wieder) fehlt sind rechtliche Mittel der Wähler, die Politiker zu zwingen, den gesetzlichen Vorgaben zu folgen.

  6. Sorry, mir sind da ein paar Tipfehler eingeflossen:
    Genau das, war diese Aussage. Und mehr noch, sie war das klare Eingeständnis, dass wir qua Hintertreppe das imperative Mandat haben, gegen das CDU und CSU vor langen, langen Jahren einen heftigen Kampf mit der SPD führten.
    In Abwandlung eines geläufigen Spruches: Unser Grundgesetz ist rein. Wir haben es nie gebraucht.
    Beschämend für jeden einzelnen Abgeordneten, dass er zum ersten den Verfassungsbruch zulässt und zweitens gegen die Entwertung des freien Mandats nicht mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln protestier

  7. Das ganze Theater hat doch nur einen Grund: Merkel will Kanzlerin bleiben, koste es, was es wolle, unser Steuergeld, unsere kulturelle und gesellschaftliche Identität, unsere Demokratie. Sie schreckt dafür auch vor Rechtsbruch und Verfassungsbruch nicht zurück.

    Wäre Merkel weg, könnte sehr wohl schnell eine Regierung zustandekommen. Wer traut sich endlich, diese selbsternannte Imperatorin vom Thron zu stoßen? Wir Wähler schaffen es mit den normalen demokratischen Mitteln offensichtlich nicht ………

  8. Genau das, war diese Aussage. Und mehr noch, sie war das klare Eingeständnis, dass wir qua Hintertreppe das imperative Mandat, gegen den CDU und CSU vor langen, langen Jahren einen heftigen Kampf mit der SPD geführt haben.

    In Abwandlung eines geläufigen Spruches: Unser Grundgesetz ist rein. Wir haben es nie gebraucht.

    Beschämend für jeden einzelnen Abgeordneten, dass er zum ersten den Verfassungsbruch zulässt und zweitens gegen die Entwertung des freien Mandats nicht mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln protestier.

  9. Sehr geehrter Herr Manfred C. Hettlage,
    vielen Dank für ihre Mithilfe an meiner Bildung.
    So stoße ich bei dem Versuch den Artikel zu lesen auf die Wörter „dolus eventualis“.
    Ich nuss zu meiner Schande gestehen, das ich leider nur deutsch und englisch spreche,
    lese und auch schreibe. Normalerweise gelange ich mit diesen, zugegebenermaßen
    recht dürftigen, Kenntnissen relativ gut durch mein Leben.
    Ich frage mich allerdings, ob sie denn befürchten mussten wenn sie statt „dolus eventualis“ von einem bedingten Vorsatz geschrieben hätten, das sie dann vielleicht sogar ohne
    Nachschlagen verstanden worden wären?
    Ich habe im übrigen nach dem Nachschauen was „dolus eventualis“ heist den Artikel, so gut er möglicherweise auch gewesen sein mag, verlassen.
    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!

    • Der Schriftsteller, Theodor Fontane, hat einmal gesagt, man solle in den Text gelegentlich Fremdworte einstreuen, die der Leser nicht ohne weiteres versteht, das steigere den Repekt vor dem Autor. So hat Fontane bei der Beschreibung einer Romanfigur von einem „un bon point“ gesprochen. Ich habe lange gebraucht, bis ich herausgefudnen haben, dass damit der Spituzbauch gemeint war.

      • Was nützt der Respekt vor … , wenn man ihn nicht versteht – was möchten bei Ihren geneigten Lesern erreichen mit Ihrem Artikel?
        den Begriff „Spitzbauch kannte ich bisher nicht – steht wohl für Fettsack – embonpoint – Wohlbeleibt dürfte abgeleitet sein – (fam) – synom bedaine – wir sind lernfähig – aber es kostet Zeit und lenkt ab

      • „Dolus eventualis“ sind nicht nur 2 lateinische Worte. Diese Worte beschreiben einen sehr komplexen juristischen Begriff. Wenn Sie das nachlesen wollen, dazu stehen Ihnen ca. 1-2 km Literatur in jeder Universitätsbibliothek zur Verfügung. Dieser Begriff lässt sich halt so nicht ins Deutsche übersetzen.

  10. Jetzt haben sich unsere Parteien den Staat vollends unter den Nagel gerissen.Die Schleusen sind geöffnet- wo bleibt da noch die Demokratie ? Der deutsche Michel wacht erst auf wenn es bereits zu spät ist.

  11. Die Spezialität vom Herrn Steinmeier war und ist der Eiertanz mit besorgter Miene.

  12. Auch im Sondierungspapier stand, dass die Regierungsfraktionen sich verpflichten geschlossen abzustimmen. Man hat es nur den Parteien überlassen mit welchen Mitteln sie das durchsetzen. ..15 min in der Ecke stehen oder um 8 ohne Abendessen ins Bett nehme ich an.

  13. Es gibt sicher kein perfektes Wahlrecht. Das Verhältniswahlrecht würde sicher eher klare Mehrheiten bewirken. Es würde aber auf ein Zweiparteiensystem hinauslaufen und ist das erstrebenswert? Da würden Manipulationen durch finanzstarke Gruppen noch einfacher. Bei unserem Wahlrecht ist der Fraktionszwang, offenbar wieder für die nächste GroKo vereinbart, absurd und undemokratisch. Wozu braucht es über 700 hochbezahlte Mitläufer, da könnte doch bei jeder Abstimmung jede Fraktion durch ihren Bevollmächtigten den prozentualen Stimmenanteil geltend machen. Wo ist da noch jeder Abgeordnete seinem Gewissen verpflichtet? Außerdem sollten ALLE Abstimmungen prizipiell geheim sein. Die momentan völlig verfahrene Situation resultiert doch letztlich daraus, daß Verstöße gegen das Grundgesetz ( Grenzöffnung etc. ) und Vertragsbrüche ( Maastrich, Dublin etc. ) nicht geahndet werden, weil es keine Instanz mehr gibt, dies durchzusetzten. Die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht, eher ein Bundesverfassungsbruchschutzgericht, sind inzwischen Teil einer selbstherrlich agierenden Politkaste. Im Prinzip haben wir türkische Verhältnisse, sie werden nur besser kaschiert. Es gibt bereits viele sinnvolle Verbesserungsvorschläge, zum Beispiel, daß es nicht eine stetig wachsende Anzahl von Abgeordneten im Bundestag gibt, unabhängig von der Wahlbeteiligung, sondern jede Partei erhält pro z. B. 100 000 Stimmen einen Abgeordneten. Bei geringer Wahlbeteiligung gibt es entsprechend weniger Abgeordnete. Warum sollen Nichtwähler Abgeordnete bekommen? Es fehlt ja nicht an guten Vorschlägen, sondern am guten Willen. Der ganze Politbetrieb ist zu einem Selbstbedienungsladen verkommen. Hoffentlich verfällt die AfD nich ebenfalls dieser Mentalität.

    • Ob da ein „Zweiparteiensystem mit Anhängsel“ besser ist?

    • Es trifft in der Tat zu, dass in der Weimarer Republik so abgestimmt wurde: 60.000 Stimmen ergaben damals ein Mandat. Das ganze Wahlgebiet war in 35 Bezirke aufgeteilt. Es wurde ohne Sperrklausel abgestimmt. Aus den Reststimmen wurden weitere Mandate „zusammengestdücklelt“. Und vor allem war die Verhälntiswahl in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung fest verankert. Als 1949 das Grundgesetz entstand wollte niemand zum Wahlrecht der Weimarer Republik zurückkehren. Die Verhältniswahl wurde aus der Verfassaung gestrichen.

    • All die Fehlentwicklungen, auf die Sie zu Recht hinweisen, gehen letztlich darauf zurück, dass die Parteien das von der Verfassung vorgesehene freie Mandat völlig ausgehöhlt haben. Und das war nur deshalb möglich, weil die Parteien faktisch die Hoheit über diese Mandate innehaben und die Abgeordneten es sich an den Futtertrögen bequem gemacht haben. Bei einer reinen Personenwahl entscheiden jedoch nicht mehr die Parteien, sondern die Wähler im Wahlkreis darüber, wer sich bei einer Wahl durchsetzt. Selbst wenn die Parteien weiterhin die Kandidatenaufstellung vornehmen würden, wäre alleine das schon sehr disziplinierend und zwar sowohl für die Abgeordneten, als auch für die Parteien. Nur wer tatsächlich eine Abwahl befürchten muss, setzt sich wirklich für seine Wähler ein. Momentan müssen sich Abgeordnete, die nicht gerade auf den hintersten Listenplätzen stehen, nur dann Sorgen um ihr Mandat machen, wenn sie bei ihrer Partei in Ungnade fallen. Und so verhalten sie sich auch.
      Aber warum sollten die Parteien die Kandidatenaufstellung überhaupt alleine vornehmen dürfen? Auch diese Frage muss mal gestellt werden. Warum sollten sich Kandidaten z.b. nicht auch selbst für eine Partei ihrer Wahl aufstellen dürfen und die Wähler entscheiden dann in einer Vorwahl über den aussichtsreichsten Kandidaten? In den USA gibt es für solche „Primarys“ verschiedene Modelle, die in unterschiedlichen Bundesstaaten zur Anwendung kommen. Davon erscheinet mir vor allem das „semi-open“ und das „semi-closed“ Modell diskussionswürdig.

      • Soll natürlich „Primaries“ heißen.

  14. Es liegt nicht am Wahlsystem, es liegt an Merkel und ihrer Crew. Bei allen letzten LTW und der BTW gab es eine deutliche Verschiebung von rrg+Piraten ins konservative Lager zu AfD und FDP. Es gibt eine konservative Mehrheit im Parlament. Merkel versucht ihre links-grüne Politik weiter zu betreiben und an der Macht zu bleiben. Die FDP hat die Unsinnigkeit von Jamaika erkannt – 3 konservative Parteien machen Politik der Mini-Grünen. Nun versucht sie es mit der SPD, deren Basis real lieber rrg hätte – also eine radikal linkere Politik. Wie soll das zusammengehen? Sie versucht eine Politik gegen die Parlamentsmehrheit über Koalitionszwang der Abgeordneten im BT. Die Wähler merken es doch und stimmen entsprechend ab.
    Mit wem kann Merkel – Obama, Hillery, Macron etc. – mit den konservativen Osteuropäern, Kurtz, den US-Republikanern kann sie nicht. Sagt das nicht alles über Merkel und ihre Politik aus. Sie ist keine Konservative aber Vorsitzende einer ehemals konservativen Partei. Den Spagat muß man mal auf Dauer machen.

    • Schauen Sie sich den Lebenslauf (insb. die Zeit zwischen 1989 und 1991, Auslandsaufenthalte) an und Sie werden verstehen von wo Frau Merkel kommt und v.a. für wen sie arbeitet!

  15. „Das Bun­deswahlgesetz gibt dagegen einem komplizierten Verfahren den Vorzug, das höchstrichterlich in sei­nem Grundcharakter als Verhältniswahl eingestuft wird.“
    Was mich in diesem Zusammenhang immer wieder stört ist, dass das BVerG bereits im Jahr 2012 festgestellt hat, dass es im Bundestag nicht mehr als 15 Überhangmandate geben darf. Aktuell sitzen im BT 111 Abgeordnete mit so einem „Überhangmandat“!
    Warum stört nur mich das? Ich verweise dann immer auf Augustinus:
    „Nimm einem Staat das Recht, was ist er dann anderes als eine Räuberbande?“
    Aber gut: Nach den ganzen grundgesetzwidrigen Aktionen der letzten paar Jahre macht ein proppenvoller, grundgesetzwidriger Bundestag den Kohl auch nicht mehr fett.
    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/fs20120725_2bvf000311.html

    • Das BVerfG v. 25.7.2012 (BVerfGE 131, 316) hat entschieden, mehr als 15 unausgeglichene Überhänge seien verfassungswidrig. Das trifft zu. Daraus wird allgemein abgeleitet, dass ausgeglichene Überhänge – was immer das sein soll – in jeder Größenordnung verfassungskonform seien. Über den Mandatsausgleich hat der BVerfG in seiner Entscheidung über die Deckelung der Überhänge jedoch gar nicht geurteilt. – „Hier steh ich nun ich armer Tor und bin so schlau als wie zuvor.“

  16. Das Wahlrecht ist doch völlig unerheblich. Der Michel will Mutti, der Michel kriegt Mutti.

    • Aller andere wäre auch himmelschreiend ungerecht. Wer D….n wählt, der bekommt sie auch.

  17. Foto: wenn die Weihnachtsmänner selbsterklärt nicht in eine GroKo eintreten wollen, dann hat das meine volle Unterstützung. Solche Weihnachtsmänner in der Regierung wären neben den Elitepolitikern wie Özuguz, Maas, Merkel, Schulz (…) einfach zu viel des Guten. Am allerbesten wäre es, wenn die Weihnachtsmänner bei einer Groko aus der SPD austräten – nicht, dass die sonst noch in ein paar Jahren Spitzenweihnachtsmänner einer rot-rot-grünen Regierung mit GröKaZ (2) Schulz werden.

    • Wenn ich mich richtig erinnere, halten die „Weihnachtsmänner“ ein Zitat Schulzes hoch, ausgesprochen von Schulz himself nach der Wahl. (Wieviele Monate ist die jetzt eigentlich schon her?)
      Merkel, die es daraufhin zunächst mit (fast) allen anderen zu versuchte – und sie hat sich wirklich angeboten wie Sauerbier ?, entblödete sich daraufhin nicht, zu sagen, dass die SPD nicht bereit wäre, Verantwortung zu tragen.
      Aber, was lernt uns das? (Dichterische Freiheit 😉 Auch Schulz, oder gerade Schulz, interessiert sein Gewäsch von gestern nicht, wenn er dann doch die Tröge mit ausschöpfen kann.

  18. Sorry, dieser Artikel ist ziemlich daneben. Es muss Neuwahlen geben, damit Angela Merkel nicht mehr antreten kann. Dann wird es auch ganz andere Ergebnisse geben, mit zwei anderen Kanzlerkandidaten. Dann würde es auch einen gaaaaanz anderen Wahlkampf geben, der den Namen verdient. Das wäre lebendige Demokratie, weil sie die Macht dem Souverän, dem Volk zurückgeben würde.

    • Woher wollen Sie denn wissen, wer bei Neuwahlen erneut antritt? Und für eine Groko langt es dann vermutlich nicht mehr. Die FDP will nicht zusammen mit den Grünen und die AfD will überhaupt keine Koalition. Und weil das so schön ist wählen wir dann ein drittes Mal?

  19. Guten Abend Herr Hettlage,
    wenn die SPD das Abstimmungsverhalten ihrer Abgeordneten bestimmt, handelt es sich doch nicht um ein echtes imperatives Mandat oder? Dafür müsste die Zugehörigkeit zum Parlament doch anders geregelt sein, echt vom Bürger gewählte, statt über irgendwelche Listen und Ausgleichsmandate reingerutschten, Parlamentarier.
    Und in der Urdemokratie Grichenlands gehörte zum imperativen Mandat doch auch noch der Volksentscheid oder Volksabstimmungen.
    Für mich sieht das alles nach Rosinenpickerei aus was die SPD da macht.

    • Die Wahlen in den giechischen Stadtstaaten Athen, Theben oxer Korinth kann man als Kommunalwahlen einordnen. Sie sind mit den Wahlen in Staaten nicht vergleichbar, wie wir sie heute haben. „Urdemokratisch“ sind sie wohl nur deshalb, weil nicht der König, sondnern das Volk der Souverän war. Parlamentswahlen sind außerparlamentarische Volksentscheide. Griechen hin Römer her, das imperative Mandat ist dem Grundgesetz fremd.

  20. In der Klage über heute bestehende Misslichkeiten (insbesondere durch Übergewichtung von Parteienmacht) muss man dem Autor wohl zustimmen. Aber bei seinem Vorschlag, dass jeder Wähler in seinem Wahlkreis schlicht nur eine(n) Abgeordnete(n) wählt, verschweigt er (oder diskutiert es nicht, falls es Güterabwägungen gibt), dass eine Folge dessen wäre, dass junge Strömungen/Parteien auch oberhalb einer z.B. 5%-Relevanzschwelle kaum eine Chance auf Partizipation hätten. Das hätte in den 80-ern die Grünen getroffen, und derzeit die AfD.

    Weil diese Frage so offensichtlich ist und deshalb auch diskutiert werden müsste, empfinde ich den Artikel in einem ganz wesentlichen Aspekt als verkürzend.

    • Dann müssen sich solche Strömungen halt unter dem Dach einer Partei als Flügel organisieren. Ohne imperatives Mandat können die gewählten Abgeordneten dann frei nach ihrem Gewissen und in Abstimmung mit ihrer Wählerbasis agieren. Das sollte reichen um die relevanten Strömungen abzubilden.

      • Genauso ist es. Unter der Bedingung, dass die Abgeordneten ihr Mandat nicht mehr ihrer Partei(Führung), sondern ihrem Wahlkreis verdanken, kann jeder einzelne Abgeordnete die von Herrn Kuebler gewünschte „junge Strömung“ darstellen.
        Bei reiner Personenwahl verlieren die Parteien an Bedeutung bei der Wahlentscheidung.

    • Ihre Thesen halten eine konkreten Nachprüfung nicht stand. Die klassische Direktwahl in überschaubaren Wahlkreisen kennt keine Sperrklausel – ein großer Vorteil für die Minderheiten. Die Direktwahl der Abgeordendten ist viel gerechter als die Parteienwahl mit Sperrklausel. Die FDP kann davon ein Lied singen. Wer in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, ist gewählt. Bei der letzten Bundestagswahl wurden 299 Abgeordnete nach dem „Westminster-Modell“ gewählt – 36 von ihnen mit weniger als 30 Prozent und 151 Abgeordente mit weniger als 40 Prozent der Erststimmen. Außerdem sind im britischen Unterhaus von London auch heute noch mehr Fraktionen vertreten als im Buncdestag.

      • „Die klassische Direktwahl in überschaubaren Wahlkreisen kennt keine Sperrklausel – ein großer Vorteil für die Minderheiten“

        Eine auch nur ganz elementare Anwendung von statistischem Grundwissen zeigt, dass Minderheiten, die nicht regional bedingt sind, so praktisch keine Chance haben…

        „Außerdem sind im britischen Unterhaus von London auch heute noch mehr Fraktionen vertreten als im Bundestag“

        Wie lautete doch noch mal Ihre freundliche Formulierungs-Vorgabe? Ach ja: Ihre Thesen halten einer konkreten Nachprüfung nicht stand.

        Let’s agree, that we (strongly) disagree…

  21. Gut gebrüllt Löwe!
    Doch leider sind wir längst in einem Zustand angelangt, wo sich die Parteien nicht einmal mehr die Mühe geben, ihre permanente Anmaßung, sich über die Verfassung zu stellen, zu verbergen. Und da das Bundesverfassungsgericht ganz offensichtlich auch parteipolitisch unterwandert ist (anders kann ich mir das Schweigen dieser einstmals ehrenwerten Institution zu den Merkelschen Grenzüberschreitungen nicht erklären) gibt es auch niemanden mehr, der Verfassungstreue erzwingen könnte.
    Die Berliner Republik ist in meinen Augen am Ende. Fertig, Finito!

    • Das Problem der Verfassungsrichter ist, das es ohne Kläger keinen Richter gibt und obendrein eine Klage in Karlsruhe nicht zufällig mit hohen Kosten verbunden ist, die sich nicht jedermann leisten kann. Das wussten schon meine Großeltern vor einhundert Jahren.

      • Es wurden bereits etliche Verfassungsklagen eingereicht, die allesamt OHNE BEGRÜNDUNG (sic!) vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurden.
        Ihre Darstellung („… das es ohne Kläger keinen Richter gibt …“ ) ist deshalb nicht nur verharmlosend, sondern falsch.

      • Sehr geeherter Herr Müller,

        der Einspruch beim Deutschen Bundesteag gegen die Wahl nach Art. 41 Grundgesetz ist kostenfrei. Eine anschließende Wahlprüfungs-Beschwerde vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe ist es ebenfalls, es sei denn es kommt zu einer mündlichen Verhandlung. Dort herrscht Anwaltspflicht. Siegt der Beschwerdeführer, bekommt er seine Auslagen erstattet. Sie müssen also klagen, aber auch siegen, dann kostet die Sache nichts. Es gibt allerdings auch eine Mißbrauchsgebühr für Querulanten, wenn jemand das oberste Gericht mißbräuchlich anruft.
        Mit freundlichen Grüßen
        Dr. Manfred C. Hettlage

    • Eine ganz einfache Möglichkeit, dem Abgeordneten seine Souveränität zurückzugeben ohne Änderung des Wahlrechtes, wäre ein Zusatz-Artikel, etwa der: „Alle Abstimmungen im Bundestag und in den Landtagen haben geheim zu erfolgen.“ Und schon wäre der Farktionszwang passé. Und wer könnte etwas dagegen haben, ohne sich völlig zu blamieren!

    • Sehr geehrter Herr Sander,

      ich kann Ihnen mitteilen, dass gegen die Wahl v. 24.9.2017 beim Deutschen Bundesetag mehr als 193 Einsprüche nach Art. 41 Grundgesetz anhängig gemacht wurden. In zwei Fällen habe ich die Schriftsätze verfasst. In beiden Sammelklagen mit den Aktenzeichen WP 191/17 und WP 193/17 treten mehr als 50 Einspruchführer auf – alles verantwortungsbewußte Staatsbürger, die vor den Mühen nicht zurückschrecken, den Rechtsweg zu beschreiten.

  22. Solange es Parteien gibt ist die Lösung ganz einfach. Die Zahl der Abgeordneten richtet sich nach dem prozentualen Anteil, den eine Partei erreicht.
    Dazu reicht eine Stimme, denn in diesen Zeiten ist das Direktmandat nur ein Witz, da fast niemand „seinen“ Abgeordneten überhaupt kennt.
    Demokratie heißt übrigens das das Parlament überzeugt werden muss…
    In Deutschland spielt das Parlament kaum eine Rolle, Fraktionszwang…Grundgesetzwidrig, bestimmt das Ergebnis, nicht das Gewissen.

  23. Es ist mir inzwischen völlig egal, welche Stümper den Karren Deutschland noch tiefer in den Dreck fahren. Sie werden es auf jeden Fall, egal in welcher Koalition.

  24. Da Herr Steinmeier Bundespräsident von Merkels Gnaden ist, will er ihr wohl nicht zumuten, sich tatsächlich im Parlament um Mehrheiten zu bemühen. Das hätte ja tatsächlich etwas mit demokratischer Überzeugungsarbeit zu tun, und das kann und will unsere Kanzlerin nicht. Sollte sich bei negativem Ausgang der SPD-Mitgliederabstimmung tatsächlich der Zwang zur Minderheitsregierung ergeben, denke ich, wird sie nicht mehr zu Verfügung stehen. Zu einem Mehrheitswahlsystem werden sich unsere listengesicherten Politstatisten nie über reden lassen.

    • Wer das Grundgesetz aufmerksam liest, der kann nicht übersehen, dass sich die Urheber der Verfassung in Art. 38 GG für die Personenwahl entschieden haben. Tatsächlich stimmen wir jedoch nach dem System der „personalisierten Verhältniswahl“ ab. Der Bundestag hat regulär 598 Plätze, es gibt aber nur 299 Wahlkreise. Niemand kann 598 Sitze mit der Erststimmen-Wahl personifizieren, wenn es nur 299 Wahlkreise gibt. Das ist ein Ding der Unmögllichkeit.

      Und das ist zugleich auch der Hauptgrund für die Wahlanfechtung, die ungefähr 50 Tichy-Leser vor dem Deutschen Bundestag nach Art. 41 Grundgesetz unter dem Aktenzeichen WP 193/17 dort anhänig gemacht haben. Ich bin der Gruppenbeaufgragte, d.h. der Sprecher der 50 Einspruchsführer. Die Gruppe der 50 Tichy-Leser hat mich beauftragt, Wahlprüfungs-Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu erheben, sobald der Bundestag den Einspruch gegen die Wahl im Plenum zurückgewiesen hat. Das werde ich natürlich tun!

      Mit den besten Grüßen
      Dr. Manfred C. Hettlage

  25. Hauptsache die Kanzlerin weis was Sie will, der Rest ist Ihr egal!

    Alles was aus Parlamenten kommt dem Volk zu Entscheidung vorlegen, und dem Volk kann es egal sein wer in den Parlamenten sitzt!

    Problem gelöst.

    Und Bitte nicht, das Volk wäre zu Dumm zum Entscheiden. Wer in den Parlamenten für seine Sache eine Mehrheit will, muss das Volk (anders) aufklären. Das wird dann auch die Opposition!

    • „Hauptsache die Kanzlerin weis was Sie will, der Rest ist Ihr egal!“
      Ach! Was will sie denn? Ich kann da rein gar nichts erkennen…

      • Doch – ich schon. Sie will ganz eindeutig an der Macht bleiben. Koste es was es wolle.

  26. Dass nun plötzlich entdeckt wird, dass der Mitgliederentscheid der SPD über den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, scheint mir mehr daran zu liegen, dass die Ablehnung der SPD-Mitglieder befürchtet wird. Noch größer dürfte dann die Furcht vor Neuwahlen sein.
    Aber bereits 2013 hat das BVerfG entschieden:
    1. Im Wege der Verfassungsbeschwerde können nur Akte der öffentlichen Gewalt angegriffen werden (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG). An einem solchen Akt fehlt es hier. Mit der Durchführung einer Abstimmung über einen Koalitionsvertrag unter ihren Mitgliedern übt die SPD keine öffentliche Gewalt aus.
    2. Der Abschluss einer Koalitionsvereinbarung zwischen politischen Parteien und die ihm vorangehende oder nachfolgende parteiinterne Willensbildung wirken nicht unmittelbar und dergestalt in die staatliche Sphäre hinein, dass sie als staatliches Handeln qualifiziert werden könnten. Koalitionsvereinbarungen bedürfen vielmehr weiterer und fortlaufender Umsetzung durch die regelmäßig in Fraktionen zusammengeschlossenen Abgeordneten des Deutschen Bundestages. http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/bvg13-073.html
    Irgendwie kommt mir der Verdacht, dass hier versucht wird, Neuwahlen auf Biegen und Brechen zu verhindern. Sollte das BVerfG nun anders als 2013 entscheiden, sehe ich wirklich eine Staatskrise aufkommen.

    • Sollte das BVG das Mitgliedervotum diesmal, entgegen seiner eigenen Rechtsprechung von 2013, als nicht verfassungsgemäß einstufen, hätte das schon ein „Geschmäckle“. Das BVG würde sich dem Verdacht aussetzen, seine Meinung nach aktuellen parteipolitischen Vorlieben auszurichten.

    • Sehr geehrter Herr Niklaus,

      ich stimme Ihnen zu. Gleichwohl müssen Sie bedenken, dass die Unterlassung des Bundespräsidenten, dem Parlament nach Art. 63 GG einen Vorschlag für die Kanzlerwahl zu unterbreiten, zu dem Misstand geführt hat, dass wir noch immer kein Regierung haben. Hätte Frank-Wahlter Steinmeier getan, was seines Amtes ist, wäre es gar nicht zu einem SPD-Parteitag gekommen.
      Noch jetzt kann der Bundespräsident einem Mitgliederentscheid der SPD zuvorkommen und vollendete Tatsachen schaffen. Es ist also das Fehlen eines Aktes der öffentlichen Gewalt, den wir zu beklagen haben. Und natürlich sind Unterlassungsklagen problematisch. …

      Mit freundlichen Grüßnen
      Dr. Manfred C. Hettlage

  27. Natürlich hat das Mehrheirswahlrecht Vorteile, das ist nicht zu bestreiten. Herr Hettlage hat dies gerade angesichts der aktuellen Situation gut zusammengefasst. Dennoch ist mir unser Wahlrecht vom Grundsatz aus betrachtet lieber. Bei einem reinem Mehrheitswahlrecht blieben aktuell ca. 25 Prozent der Wähler im Parlament unrepräsentiert, das bedeutet letztlich von der politischen Willensbildung bzw. Beschlussfassung ausgeschlossen. Die Kontrollwirkung des Parlamentes würde aktuell noch weiter eingeschränkt, die Politische Diskussion als „clash of oppinions“ auf die Straße verlagert.
    Andererseits wäre es spannend, aber nicht unterhaltsam, was in der SPD geschähe, wenn das Verfassungsgericht tatsächlich eine Mitgliederabstimmung untersagen sollte. Schulz würde das nicht überleben, könnte er doch auch das letzte Versprechen an seine Partei nicht einhalten. Die SPD als Partei könnte das endgültig zerreißen.

    • Sehr geehrter Herr Baron,

      es zählt, was im Grundgesetz steht. Und die Urheber der Verfassung haben sich für die Personenwahl entschieden. Gewählt werden kann, wer wählen darf. Parteien können nicht wählen, ergo können sie auch nicht gewählt werden.

      Mit den besten Grüßen
      Dr. Manfred C. Hettlage

  28. Der Autor wiederholt alle paar Wochen die selbe Forderung nach Abschaffung des Verhältniswahlrechts. Jedoch wird dabei jedes Mal unterschlagen, dass ein Mehrheitswahlrecht nur der stärksten Partei, also CDU/CSU und Merkel, nützen würde und jegliche Opposition schwächt.

    • Genau meine Rede: Gäbe es bei uns ein Mehrheitswahlrecht, dann wäre die CDU mit Merkel die mit Abstand größte Partei. Die AfD und die Linken würden vielleicht ein paar Sitze im Osten gwinnen, die Grünen ein paar Mandate in Baden-Württemberg. Nur die FDP hätte Pech, sie käme kein Mandat durch. Und das wäre das einzige Gute an diesem Wahlsystem 😉

      • Ich glaube nicht, dass man verlässlich vorhersagen kann, wie sich ein Wechsel von der Parteien- zur Personenwahl politisch auswirken würde. Um alle Plätze im Bundesteag mit direkt gewählten Volksvertretern besetzen zu können, braucht man 598 Wahlkreise. Ergo müssten alle 299 Wahlreise, die wir z.Z. haben, halbiert und damit verdoppelt werden. Und wie die Wahl ausfällt, wenn in 598, satt in 299 Wahlkreisen gewählt würde, das ist völlig offen.

    • Auch eine SPD gehörte einst zu den „Starken Parteien“.
      Heute würde ein Zusammengehen der SPD, der Grünen mit den Linken
      zu einer Partei sie zu Gewinnern eines Mehrheitswahlrechts machen.
      Regte ein Lafontaine den Gedanken an ein Zusammengehen nun an.

      Ein Helmut Schmidt, ein Herbert Wehner… sie waren 1966 weitsichtig
      genug. Sie befürworteten ein Mehrheitswahlrecht, weil ihnen klar war,
      hiermit einer Aufsplitterung der SPD wirksam zu begegnen.

      Obwohl die damalige GroKo Kiesinger/Brandt eine Wahlrechtsän-
      derung vereinbart hatten, wurde dies von Willy Brandt verhindert.
      Wußte er die FPD schon vor der BT-Wahl 1969 auf seiner Seite.
      Nooch am Wahlabend, gegen Mitternacht, war die Koalition besiegelt.

      Hier zeigt sich heute, wie ein langfristig angelegtes Wollen zum
      Wohle des Landes dank kurzfristiger Vorteile fehlgeleitet wurde.

    • Deshalb gibt es in GB und den USA ja auch keine ernstzunehmende Opposition. Ganz im Gegensatz zu unserer vorbildlichen Berliner Republik.
      Müssten die Abgeordneten ihr Mandat gegenüber ihrem Wahlkreis rechtfertigen und nicht gegenüber ihrer Parteiführung, wäre Merkel längst Geschichte. Wahrscheinlich wäre die nicht mal Kanzlerin geworden.

    • „Mehrheit entscheidet!“ Das ist das Grundprinzip der Demokratie. Und es ist in der Tat richtig, dass ich das alle paar Wochen wiederhole. Die SPD hat die Union in der Gescdhichte der Bundesrepublik schon zweimal in die Opposition geschickt. Auch in Großbritannien – dem Land der „Westminster-Demokratie“ – ist der Wechsel möglich und kam auch immer wieder vor. Der Vorwurf des Kommentators geht an der historischen Wahrheit vorbei.

  29. 1. Es werden Parteien gewählt, keine Koalitionen.

    2. Gewählte Parteien sind nicht verpflichtet, zu koalieren.

    3. Ob eine Partei koaliert oder nicht, entscheidet die Partei.

    4. Es ist völlig unerheblich, ob die Parteimitglieder abstimmen oder die Parteiführung bestimmt.

    5. Wenn ich als Wähler einem Politiker mein Vertrauen ausspreche, dann traue ich ihm auch zu, zu entscheiden, ob und wie die Entscheidung über eine Koalitionsbeteiligung zustande kommt.

    Warum tun auf einmal alle so, als sei es unerhört, dass Parteien nach der Wahl darüber entscheiden, was sie mit ihrem Wahlergebnis anfangen? Diese Debatte ist doch grotesk!

    • Vielleicht lesen Sie den Artikel einfach nochmal?

    • Als einer von 6 Millionen Demokraten, die die AFD gewählt haben, finde ich es trotzdem grotesk, dass die Union, die ich 40 Jahre kann gewählt habe, diese Partei kategorisch als Koalitionspartner ausschließt.
      Für mich sind die Positionen der AFD und der CSU weitaus ähnlicher, als die der CSU mit den Grünen und der SPD.

      • Bitte, nehemn Sie zur Kenntnis, dass die AfD selbst eine Koalition mit der Union ausschließt!

    • Das ist halt die simpelste Methode die Schuld auf ein System zu schieben, statt sie bei einzelnen Personen zu suchen.

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