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Längste Zeit zu gehen

Heiko Maas und NetzDG adé

10.01.2018

| Lesedauer: 4 Minuten
Heiko Maas hat gute Chancen in die Annalen des Justizministeriums einzugehen als Schöpfer des Gesetzes mit der kürzesten Laufzeit.

Im Gespräch mit BILD-Chef Julian Reichelt über willkürliche Löschungen von Tweets und Accounts auf Twitter, schiebt der Justizminister alle Verantwortung von sich. Nicht sein Netzdurchsetzungsgesetz sei schuld, sondern die neue Policy von Twitter. Einen Zusammenhang mag er nicht erkennen.

Er müsse doch wissen, ob die Löschung eines Tweets dem Gesetz entspricht, fragte zunächst BILD-Redakteurin Anna von Bayern den per Videokonferenz zugeschalteten Bundesjustizminister.

„Na ja, dass das dem Gesetz entspricht, das muss zunächst einmal das Unternehmen entscheiden.“ erwidert Heiko Maas. Das wäre doch auf den Leserbriefseiten aller Zeitungen so. Wenn BILD einen Leserbrief nicht veröffentlichen würde, wäre das ja auch keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, „Wo ist der Unterschied?“, fragt Heiko Maas auch den ebenfalls zugeschalteten BILD Chefredakteur.

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NetzDG + Twitter – klick, klick, klick deinen Rechtsstaat weg
Reichelt ist irritiert, will wissen, ob „dass das entscheiden wird, bei Twitter und bei Facebook, in Abteilungen, von denen wir nicht einmal wissen, wie sie aussehen, von denen wir nicht einmal wissen, ob sie in Deutschland ansässig sind, von denen wir nicht einmal wissen, ob da Menschen arbeiten, die der deutschen Sprache mächtig sind.“ Reichelt will von Maas wissen, ob dessen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Reichelt nennt es „Netzdurchsuchungsgesetz“) so geplant gewesen sei, dass es von Google und Facebook interpretiert werden soll.

Antwort Heiko Maas: „Herr Reichelt, selbst, wenn man das Gesetz streicht, ändert das an der Rechtslage gar nichts. Denn in diesem Gesetz steht nur drin, dass, wenn strafbare Inhalte nicht gelöscht werden, in Zukunft Geldbußen zu zahlen sind. Die rechtliche Verpflichtung von Plattformbetreibern, rechtswidrige Inhalte zu löschen, das steht in Gesetzen, die gibt es schon viele Jahre. Darüber hat sich kein Mensch aufgeregt. Sie auch nicht. Das steht im Telemediengesetz und das steht in der e-commerce-Richtlinie der europäischen Union. Und danach sind Plattformbetreiber verpflichtet, rechtswidrige Inhalte, sobald sie Kenntnis davon erlangen, vom Netz zu nehmen. Diese Rechtspflicht bleibt bestehen, auch wenn das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aufgehoben werden würde.

Worüber wir hier diskutieren ist, dass es einfach nicht sein kann, das rechtliche Verpflichtungen, die nicht nur hier, sondern auch in Europa gelten, von Unternehmen wie Facebook oder Twitter einfach nicht beachtet werden. Es ist nicht so, dass Facebook und Twitter machen können, was sie wollen. Eine Zeitung darf auch keine strafbaren Leserbriefe veröffentlichen. Etwas Ähnliches muss auch für Plattformbetreiber gelten. Und wenn Sie sich nicht daran halten, dann werden sie in Zukunft Geldbußen zahlen müssen. Im Übrigen nicht bei einem einmaligen Verstoß, sondern nur, wenn das Ganze systematisch so nicht funktioniert, dass man davon ausgehen kann, das man sich damit überhaupt nicht auseinandersetzt. (…) Ich werde mich nie damit abfinden, dass die vielen Opfer, dass die vielen tausend Opfer von Hass-Kriminalität bei dieser Debatte einfach unter den Tisch fallen.“

Maas betont, es sei doch vorher auch schon gelöscht worden bei Facebook und Twitter. Auf Reichelts Frage, warum diese Gesetz dann notwendig gewesen sei, antwortet der Justizminister: „Weil zu wenig gelöscht worden ist.“ Das seien bei Twitter nur ein Prozent der strafbaren Inhalte. Woher er allerdings weiß, dass die restlichen 99 Prozent tatsächlich strafbar gewesen wären, kann er nicht beantworten. Er konnte als Konstrukteur des Gesetzes in einer Frage zuvor nicht einmal am Beispiel eines bestimmten gelöschten Kommentars konkret sagen, ob der nun nach dem Gesetz gelöscht gehöre oder nicht.

„Man kann auch Opfer von verbaler Gewalt werden.“, erinnert Maas weiter, „viele Leute, die in der Flüchtlingshilfe oder als ehrenamtliche Kommunalpolitiker aktiv gewesen sind, die einen Shitstorm nach dem anderen über sich ergehen lassen müssen, gut organisierte, auch aus politisch klar definierbaren Ecken, die ziehen sich aus ihrem öffentlichen Engagement zurück.“

Julian Reichelt erinnert Maas an den über mehrere Tage gesperrten Titanic-Account, der „unter klarem Bezug auf Ihr Gesetz“ gesperrt wurde. „Das stimmt hinten und vorne nicht“, findet Heiko Maas ein. „In dem Gesetz ist die Sperrung eines Account als Rechtsfolge überhaupt nicht vorgesehen. Also kann deshalb überhaupt kein Account gesperrt werden. (…) Wenn der Account von der Titanic gesperrt wurde, kann er nicht unter Bezugnahme auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gesperrt worden sein.“ „Doch, natürlich ist das möglich.“ erwidert Reichelt. „Jemand könne das Gesetz falsch interpretieren“, das sei doch, was gerade flächendeckend passiert.

„Die Accounts werden gesperrt, das müssten Sie eigentlich wissen, weil im Dezember letzten Jahres Twitter international seine Policy geändert hat und die Sperrung von Accounts angedroht hat. Das hat gar nichts mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu tun.“, meint Maas.

„Trotzdem kann hier jemand diese Maßnahme ergreifen und sich auf Ihr Gesetz beziehen, Herr Minister. Das ist ja genau das Problem.“, kontert Reichelt.

„Da machen Sie es sich ein bisschen einfach, Herr Reichelt.“, findet wieder Maas. „Und wenn das einer macht und selbst, wenn er behauptet, das hätte was damit zu tun, da sind sie doch glaube ich klug genug, zu erkennen, das Sie hinter die Fichte geführt werden.“

„‚Sarrazin ist ein Idiot’ – Sie haben doch selber diese Worte gewählt. Meinten Sie das beleidigend oder meinten sie das zärtlich?“ will Reichelt nun wissen.

„Zärtlich meinte ich das sicher nicht. Und ich kann Ihnen auch sagen, Herr Reichelt, das ist vor acht Jahren gewesen. Wahrscheinlich gibt es irgendwie auch andere Sachen, die ich in dieser Zeit als Tweet abgesetzt hätte, die ich heute nicht mehr so absetzen würde, weil ich auch dazu gelernt habe. Denn die Art und Weise, wie teilweise soziale Netzwerke missbraucht werden, finde ich, müssen bei jedem Nutzer dazu führen, dass man mit einer Mindestsorgfalt das, was man dort ins Netz stellt vielleicht noch einmal überlegt.“ Er selbst hätte dazu gelernt, „einige aber anscheinend nicht!“, fügt der Bundesminister der Justiz noch an. Er möchte schauen, was hinter den Kulissen der sozialen Netzwerke passiert. Er will nun endlich den Schleier wegziehen.

Heiko Mass möchte die Netzwerke anhalten, sich an die Regeln zu halten. Aber wenn sie das nicht tun, will er sie dann am liebsten ganz anhalten? Will er sie dann am liebsten stoppen und ganz vom Netz nehmen, wie das in Diktaturen erfolgreich gemacht wird? Unterstützung von beispielsweise dem Tagesspiegel hat er jedenfalls. Die nämlich finden, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland in gutem Zustand sei. „Das Satiremagazin „Titanic“ kann auch ohne Twitter Witze machen; in Heftform und auf der Webseite. Wer sich politisch äußern will, ist nicht zwingend auf Facebook angewiesen.“

Aktuell meldete sich der FDP-Vize Wolfgang Kubicki zu Wort: Ihm reicht es nun langsam mit der ganzen Diskussion um Heiko Maas und sein NetzDG. Kubicki findet, man dürfe „die Einordnung und Ahndung eines strafrechtlichen Sachverhalts nicht, wie der Justizminister, einer privaten Einrichtung überlassen. Der Bundesjustizminister hat mit seinem Netzwerkdurchsetzungsgesetz den Rechtsstaat aufgegeben und kapituliert. Wir dürfen die Justiz nicht teilprivatisieren. Wenn Facebook, Twitter und Co. selbst zum Richter werden und über Meinungsäußerungen entscheiden, haben wir ein Riesenproblem. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft“, so Kubicki, der Maas indirekt sogar den Rücktritt nahelegte, wie zuvor auch schon Wolfgang Schäuble im September 2016.

„Ein Justizminister, der das zulässt und für die Selbstaufgabe mitverantwortlich ist, ist in seinem Amt nicht mehr tragbar.“ Der Forderung von FDP, Grünen und Linken, das Gesetz unverzüglich abzuschaffen, schloss sich am Montag auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) an. Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall sprach von einer „Gaga-Vorschrift“.

Und der von Heiko Maas als Idiot beschimpfte Thilo Sarrazin meldete sich nun auch zu Wort mit Blick in die Glaskugel befand der: „In einem halben Jahr ist das Lösch-Gesetz begraben.“

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86 Kommentare

  1. Die angedrohte Strafe, in dieser Höhe, ist nichts anderes als den voreilenden Gehorsam von den Unternehmen (und Privatpersonen) zu erpressen. Es fällt ihm zufällig nur immer eine Meinung ein die als schützenswert gilt, die seine.
    Der Mann (ok, das nehme ich zurück) bildet sich tatsächlich ein, besonders schlau zu sein: „man versteht mich nicht“ – ja, doch, wir verstehen schon.

  2. Irgendwann muss man es doch begreifen, die großen Medien werden von wenigen Besitzern/Großkonzernen beherrscht, z.B. „Der Markt populärer Zeitschriften wird von den Verlagshäusern Gruner und Jahr, Burda, Bauer und Axel Springer SE beherrscht.“ Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Medienkonzentration

    Und in den Redaktionen gibt es eben eine Leitlinie (eine grobe politische Ausrichtung) welche vorgegeben ist, also Leitplanken links und rechts. Entweder hält man sich als Journalist daran, oder man kann gerne „woanders“ arbeiten… – Und damit ist auch die Frage geklärt, wieso „versehentlich“ die AfD, als einzige Partei welche von Anfang an gegen das NetzDG war, „versehentlich vergessen“ wurde…! Siehe auch: https://youtu.be/B1bu7mf4W8A

  3. Ein geschäftsführender Justizminister der sich sich um Kopf und Kragen redet. Man kann ihn nur mit seinem eigenen (offensichtlich beschränkten) Wortschatz – wahlweise auch die mit einem Pöbel-Ralle – beschreiben: „IDIOT“!

  4. Twitter Engineers To „Ban a Way of Talking“ Through „Shadow Banning“
    ist der Titel eines Videos von „veritasvisuals“ welches anscheinend undercover ein paar Twitter Mitarbeiter in Feierlaune davon berichten lässt wie Pro-Trump Kommentare mit Shadow Bans belegt werden.

  5. Es ist ja so: als das Gesetz beschlossen wurde, hat das keinen interessiert, abgesehen von der AfD und wenigen anderen. Weil: es ging ja in erster Linie gegen die ‚Hetzer vom rechten Rand‘, und denen geschah es ja ganz recht, da war jedes Mittel recht. Nun merkt der linksliberale Mainstream allmählich, daß es ihn ja auch treffen kann. Denn die Löscher vom Dienst bei Arvato können ja nicht unterscheiden zwischen schlechter rechter Hetze und der guten linken, wohlmeinenden Volksbelehrung (die hin und wieder auch mal schärfere Worte gebrauchen muß). Und jetzt ist die Aufregung plötzlich groß…

  6. Der Forderung von FDP, Grünen und Linken, das Gesetz unverzüglich abzuschaffen,…“ Warum wird hier nicht auch die AfD aufgeführt, die doch mit als erste diese Forderung aufgestellt hatte? Es ist schon etwas merkwürdig, dass, nicht nur im Falle des Maas’schen Schnüffelgesetzes, AfD-Forderungen anfangs zumeist weggewischt werden, um sie später selbst einzubringen. In einem möchte ich Herrn Sarrazin zustimmen: „In einem halben Jahr ist das Lösch-Gesetz begraben.“ Und wahrscheinlih auch die Selbstherrlichkeit unseres Justizministers.

  7. Es muss generell bei derartigen Gesetzen seitens der Presse mehr Druck gemacht werden. Warum das ganze nicht MaasDG nennen und damit ihn an den öffentlichen Pranger stellen? Wer Grundgesetze mit Füßen tritt, verkraftet dann auch mal ein paar böse Tweets.

    Bei Hartz 4 war man ja auch nicht so zimperlich dem Erfinder auf alle Zeiten damit in Verbindung zu bringen (das findet der übrigens bis heute nicht so gut)

  8. Apropos 99%
    Ich hatte mir den Spaß gemacht, bei einer mittellangen Frage von Reichelt mal zu zählen, wie oft Maas mit den Augen klappert. Es waren exakt 99 Mal!

  9. Der Forderung von FDP, Grünen und Linken, das Gesetz unverzüglich abzuschaffen???
    NIEMAND von ihnen will es abschaffen, nur noch mehr auf die AfD zuschneiden, um weitere unliebsame Kollateralschäden zu vermeiden, die die eigenen Wähler vertreiben könnte. Deren TOTALITARISMUS fällt ihnen immer mehr auf die eigenen Füsse, wer hätte das gedacht, wo die #87% doch bislang ALLES völlig widerspruchslos geschluckt hatten.

  10. Das ist doch eigentlich egal was Maas da redet, und das weiss er auch.
    Das Gesetz wurde durchgedrückt, und es wirkt: Posts des politischen Gegners und kritischer Stimmen werden in den sozialen Medien gelöscht. Also – läuft doch! Staatliche Repression findet statt.
    Und: Mass hat in der Vergangenheit so oft versagt, soviel Schaden angerichtet, so viele Rücktrittsforderungen ausgesessen, da wird diese Episode auch noch an ihm abperlen.
    Natürlich könnte, müsste man die Frage stellen: Was ist eigentlich mit der Regierungschefin? Wie kann ein Minister nach alldem noch im Amt sein? Aber von der Seite drängt sich auch in diesem Fall der Eindruck auf, dass alles egal ist was in diesem Land läuft.

  11. Dieses „Gesetz“ ist wieder ein Verfassungsbruch wie so viele Aktionen der Bundesregierung unter Führung der Kanzlerin in den letzten Jahren – und unser Parlament hat dem zugestimmt. Ich frage mich ernsthaft: leben wir noch in einer Demokratie??? Wo bleibt der Aufstand unserer Verfassungsschützer??? Wir haben doch noch einen Verfassungsschutz, oder?

  12. „‚Sarrazin ist ein Idiot’, sagte der Bundesjustizminister vor 8 Jahren, und da war er schon erfolgreicher Politiker im Saarland. – Er selbst hätte dazu gelernt, „einige aber anscheinend nicht!“, fügt der Bundesminister der Justiz noch an. – Was? EINIGE ANDERE hätten nicht hinzugelernt? Muss der neue deutsche Mensch von Geburt an jetzt schon mit seinen ersten Kommentaren, gar jedem Sprechakt korrekter sein als Maas vor 8 Jahren? Das „Maas vor 8 Jahren“ markiert also heute die Grenzüberschreitung (von wegen was mit offenen Grenzen!) des erlaubten Denkens? Ich frage mich nur, was das Männlein selber so im Alter von 20 noch frei sagen durfte, was wir jetzt alle nicht mehr dürfen.

  13. Kubicki mit Rückgrat, ist doch noch gar nicht der 29. Februar?

  14. Was ich bei der Kritik am NetzdG am wenigsten verstehe: Warum erkennt niemand, daß es hier vor allem um die gesetzliche Schaffung eines Mechanismus geht, in der die politisch korrekten mit der Netzüberwachung im „Kampf gegen Rechts“ tätigen Vereine, Institute und Privatpersonen durch ihre bloße in einer Kundgabe an Twitter, Facebook und Co. Enthaltene Behauptung, irgend ein Beitrag oder Formulierung sei volksverhetzend, beleidigend, rassistisch oder sonst rechtswidrig, die nahezu sofortige und dann angesichts der durch das Gestzeskulturen geforderten Kurzfristigkeit auch in der Regel nahezu ungeprüfte Löschung bewirken. Nicht Facebook und Co. setzt das Gesetz zur Prüfinstanz ein, es macht Kahane, Antifa und Konsorten zu Löschkommandos gegen auflodernde Regierungskritiker in den sozialen Medien. Diese Löschkommandos drücken auf den Knopf des Löschbefehls, und wenn Facebook nicht in 24 Stunden löscht, sollen laut Gesetz Millionenstrafen fällig sein. Da kann sich Facebook überhaupt nicht mehr den Luxus einer von Kahane abweichenden Meinung leisten, denn bestraft wird wegen nicht schnell genug erfolgter Löschung und gerade nicht, weil ein nachweislich rechtswidriger Inhalt im Netz sichtbar bleibt. Hier hat Maas in skandalösem Weise die gro§zügig staatlich finanzierten Kahane und Co. mit der Zensurzuständigkeit betraut, die der Staat nie ausführen dürfte.

    • Nun ja Facebook, Google, Twitter & Co haben prinzipiell keine Probleme mit Löschen, Shadowbanning und Co – zumindestens seid dem dort massenhaft die SJW eingezogen sind. Ich empfehle einfach mal die Kongressanhörungen zum Thema anzuhören, zudem die Videos von Projekt veritas (veritasvisual). Diese Leute hassen „FreeSpeech“, alles was nicht ihre dümmliche, beschränkte Filterblase passt, wird als Hatespeech bezeichnet.

  15. Kurz und knapp. Maas ist selbst das, was er über Sarrazin vor neun Jahren auf Twitter geschrieben hat und sicherlich auch heute noch so denkt. Maas ist also nichts anderes als der fleischgewordene Beweis des Dunning-Kruger-Effekts:

    „Wenn jemand inkompetent ist, dann kann er nicht wissen, dass er inkompetent ist. […] Die Fähigkeiten, die man braucht, um eine richtige Lösung zu finden, [sind] genau jene Fähigkeiten, die man braucht, um eine Lösung als richtig zu erkennen.“

  16. Bei all der Aufregung um das NetzDG sollte man nicht eine weitere „Glanzleistung“ dieses Meinungsfreiheiteinschränkungs- und Diskriminierungsministers vergessen. Die Novellierung des Vereinsgesetzes…

  17. Das Gesetz wird nicht abgeschafft, und Maas bleibt Justizminister. Das ist der Preis, den die CDU der SPD dafür zahlen wird, daß sie beim Diesel und bei der CO2-Reduzierung der CDU entgegenkommt. Außerdem wird dafür Siegmar Gabriel geopfert. Denn mit Maas kann Schulz, mit Gabriel nicht. Denn Maas hat keine Ambitionen, SPD-Chef zu werden.

  18. Maas bringt sich ein als Paradebeispiel für Rethorik erste Stunde. Wer keine Argumente hat , lenkt ab, stellt Gegenfragen und schiebt am Ende dem Frager den Schwarzen Peter zu. Justizministersurrogatextrakt, erbärmlich.
    P.s. Natürlich hat Kubicki als Anwaltslobbyist auch seine Meinung, denn es beschädigt ja die zur Zeit fast leistungslosen Einkommen seiner Anwaltskaste

  19. Eine Streichung des Netzwerkdenunzierungsgesetzes hätte ohnehin nur noch formalen Charakter. Die Denke und die Löschungsroutinen sind bereits implementiert. Der Geist ist aus der Flasche – den bekommt Niemand mehr dahin zurück.

  20. “ Ich werde mich nie damit abfinden, dass die vielen Opfer, dass die vielen tausend Opfer von Hass-Kriminalität bei dieser Debatte einfach unter den Tisch fallen.“
    Wieviele dieser „Opfer von Hass-Kriminalität“ liegen denn neben Mia, Maria, Johnny, Daniel oder Niklas auf den Friedhof? Ach so, das sind ja nur die, die schon länger hier leben…

  21. Ich bin für eine weitgehende Privatisierung der Justiz. Jede mittlere Anwaltspraxis würde mehr leisten als ein Justizministerium unter … Maas. Versuchen sie mal als Jurist mit einem Examen unter „Gut“ eine Stelle im privaten Sektor zu kriegen!

  22. Reichelt nennt es „Netzdurchsuchungsgesetz“
    ^^ das war nicht Reichelt, sondern der Moderator, der sich vertan hat

  23. Na, da werde ich mal meine drei Heiko Maas-Facebook-Fan-Kontos mit den Namen „Maas und Los“, „Maas-Vollzug“ und „Maas-Mission“ aktivieren und Heiko Josef Maas täglich mit nicht justitiablen Anschuldigungen und Beleidigungen traktieren.:-)

  24. Man hört ja jetzt aus allen Ecken, das Politiker dieses Maulkorbgesetz abschaffen wollen. Nur mal als Einleitung. Ich bin gerade auf FB für 30 Tage Gesperrt worden, weil ich geschrieben habe, dass ich alle Religionen ablehne und dem Rechtsstaat nicht mehr vertraue und meine persönliche Sicherheit lieber in meine eigenen Hände lege. Wenn man das nicht mehr sagen darf, dann lebt man nicht mehr in einer Demokratie sondern in einer Diktatur.
    Es wird immer davon geredet, das verschiedene Gruppen dieses Maulkorbgesetz abschaffen wollen. Mir fehlt da der Glaube. Das ich ich dem Rechtsstaat nicht vertraue hängt ja gerade mit den Kandidaten zusammen, die hier so tun, als wolltenn sie den Maulkorp abschaffen. Wie sehen denn die Fakten aus? Was fordern denn FDP, Grüne, Linke, Journalistenverband oder die AfD konkret? Ersatzloses Streichen? Das würde ich nur der AfD glauben. Allen anderen Gruppierungen vertraue ich auf keinen Fall. Der Bildzeitung schon gar nicht. Schau ich mir die Berichterstattung über die Hetze von Maas gegen Sarazin an. Das Justizinisterium sagt, es wurde nichts gelöscht. Die Bildzeitung sagt, Twitter gibt wegen der Löschung keine Antwort. Auf You Tube gibt es Videos die berichten, das die Antwort von Twitter war, Twitter könne keine Tweets löschen, das können nur die Ersteller. Wer lügt denn jetzt? Welcher Aussage soll ich denn jetzt glauben schenken? Als Gesperrter hege ich privat noch ganz andere Überlegungen. In meinen Augen sind es immer Menschen, die Entscheidungen treffen. Es werden Menschen dafür bezahlt, dass sie mich zensieren. Was macht ein selbstbbewußter erwachsener Mensch mit einem anderen, der ihm den Mund verbietet? Wie geht man privat mit solchen Leuten um die sich so dreist verhalten? Die Frage kann sich jeder selber beantworten. Sowas hat Folgen.

    • „Sowas hat Folgen.“ Genau das ist es. Es hat nämlich k e i n e Folgen. Jedenfalls nicht die, die Sie vermuteter Weise gerne hätten. Weil es dem Großteil der Fb’ler und Tweeter am Allerwertesten vorbeigeht.

      Dieses Gesetz hatte nur EINEN Hintergrund: Die AfD vor der Wahl aus der Diskussion und aus den Köpfen rauszuhalten. Je länger dieser Zustand mittels eines grundgesetzwidrigen Gesetzes beibehalten werden kann umso besser. In den Medien wird sie schon so gut wie totgeschwiegen. Ob sie die Streichung dieses elenden Gesetzes verlangt oder nicht: selbst hier und auf achgut findet sich Keiner, der das zur Kenntnis nimmt oder auch nur ein „gutes“ Wort einlegt. Für die AfD, meine ich. Mit der Eliminierung der AfD bei Twitter und Fb ist das Ziel erreicht. Die letzten Kanäle, über die von der AfD noch massenhaft Menschen erreicht werden konnten, wurden gekappt. Alldieweil der freundliche Salafist von nebenan weiterhin ungestört seine Hetze verbreiten darf, zigtausend „jugendliche Buben“ gepampert werden und Mehrfachidentitäten sowie unverfolgte Nachzieher aus Nichtkriegsgebieten in unser Sozialsystem integriert werden.

      Die Folge ist: Ihnen und mir geht ein ums andere Mal der Hut hoch. Damit kann Grökaz und Anhang aber komfortabel leben und regieren. Genauso befreit wie einstmals die Brüder und Schwestern im Geiste in Wandlitz. Noch etwas mehr als 3 1/2 Jahre lang. Dann ist das Werk vollbracht. Vielleicht ist Deutschland dann immer noch „am leben“. Aber die eingestielte finanzielle und kulturelle Katastrophe dürfte absehbarer Weise nicht mehr aufzuhalten sein. Die Kinder und Enkel der heutigen „Stangenhaltergeneration“ werden dereinst ihre Eltern und Großeltern verfluchen. Zu Recht!

    • Project veritas hat aktuell 2 interessante Videos zum Thema Twitter veröffentlicht. Da sieht man übrigens wo die wahre „Collusion“ stattgefunden hat – neben der „DNC, Clinton, FBI und DOJ-Collusion“

  25. Ein studierter Jurist kapiert nicht den Unterschied zwischen „strafbar“ und „offensichtlich strafbar“, so wie ER es mit formuliert hat?
    Und dann weiter behauptet er, es wäre also zu wenig gelöscht worden. Und ER entscheidet dann, was zu wenig ist, und was nicht?
    Maas sieht sich auf seinem Kreuzzug gegen Andersdenkende als Richter, Geschworener … in einem. Jemanden mit einem derartigen Denken hat keinen Platz in einer Demokratie als Justizminister, er gehört aus dem Amt gejagt.
    Dieses Gesetz, dieser Minister, diese Regierung sind eine Schande für dieses Land!

  26. Hochinteressant in diesem Zusammenhang ist der Artikel von Wolfgang Michal zu dem Thema. Darin stellt er das NetzDG dem Republikschutzgesetz von 1922 gegenüber, das seinerzeit ebenfalls auf dem Mist eines SPD Justizministers gewachsen war.
    Die Parallelen sind frappierend: Ähnlich wie Maas heute, ging es Reichsjustizminister Radbruch (nomen est omen) seinerzeit darum, gegen rechte Hetzer und Republikfeinde vorzugehen.
    Internet gab es natürlich nicht, dafür aber Zeitungen. Und die konnten nun behördlicherseits ziemlich fix verboten werden. Sperrungen von 4 Wochen bis 6 Monate konnten ohne Gerichtsverfahren verhängt werden.

    Juristen warnten allerdings auch damals davor, dass das Gesetz erstens verfassungswidrig und zweitens unpraktikabel sei, da der Staat alle relevanten Werkzeuge zur Strafverfolgung bereits besäße.
    Das war den meisten Abgeordneten ziemlich wurscht, weswegen sie das Gesetz mit Zwei-Drittel-Mehrheit verfassungsdurchbrechend beschlossen…

    Link zum Artikel: http://www.wolfgangmichal.de/2018/01/das-netzdg-ein-bumerang-fuer-heiko-maas/

    • Der Artikel denn Sie empfehlen, kann ich nicht weiterempfehlen. Der verfehlt das Thema komplett.

  27. Schwach Herr Wallasch, die AfD fordert in allererster Linie die Abschaffung dieses Unsinns, Sie erwähnen nur LINKE; FDP und GRÜNE, Schlampigeit oder böser Wille?

    • Sosehr ich die Artikel des Herrn Wallasch ansonsten schätze, die Berührungsängste gegenüber der AfD, und nicht nur bei ihm, sind doch auffallend.

      • Alte taz-Schule….

    • Tja, schon absurd die MSM zu diskreditieren um sich dann dem selben „Niveau“ anzuschließen :-/

    • Wie oben schon erwähnt: Sie haben alle recht:

      Da habe ich mich inhaltlich einfach an dem verlinkten WELT_Artikel orientiert. Die haben es weggelassen und ich habe es übernommen. Danke Ihnen für die Belehrung! Herzlich

    • Wie oben schon erwähnt: Sie haben alle Recht:

      Da habe ich mich inhaltlich einfach an dem verlinkten WELT_Artikel orientiert. Die haben es weggelassen und ich habe es übernommen. Danke Ihnen für die Belehrung! Herzlich

    • Normalerweise geht Herr Wallasch doch „relativ fair“ mit der AfD um. Warum das in diesem Fall nicht geschah, möge uns der Autor doch bitte kurz erläutern. Die AfD ist die Partei die AM LAUTESTEN die Abschaffung dieses Unrechtgesetzes fordert. Das darf hier nicht unten den Tisch fallen.

  28. Wenn ich an Maas, sein Netzwerkdurchsetzungsgesetz sowie die von der Regierung geförderte Amadeu Antonio-Stiftung samt Frau Anetta Kahane denke, kommt mir unwillkürlich das Wahrheitsministerium aus „1984“ in den Sinn.

  29. Wurde dieses Gesetz nicht von ca. einem Zwölftes des Bundestags beschlossen?
    Die anderen elf Zwölftel sollen faschingsgleich die Ehe für Alle feiern gegangen sein.
    Das war doch der Tag an welchem im Haus mit der Würde Konfetti verschossen wurde.

  30. „Antwort Heiko Maas: „Herr Reichelt, selbst, wenn man das Gesetz streicht, ändert das an der Rechtslage gar nichts. “
    Das ist das gleiche Niveau wie seine Aussage vor geraumer Zeit, sinngemäß: ´Die 20 Milliarden die bisher für die Flüchtlinge aufgewendet wurden, wurden doch niemandem weggenommen.`

    • Interessant! Ein Gesetz, das man streicht, ändert die Rechtslage nicht. Vielleicht muss man ein Spitzenjurist wie Maas sein, um das zu verstehen.

    • Das Geld ist nicht weg, das hat jetzt nur jemand anderes. Kostolany

    • Die Maassche „Argumentation“ lautet: Ein neu erlassenes Gesetz, das an der „Gesetzeslage“ gar nichts ändert ????? Aha, Gesetze ändern also gar nichts an der Rechtslage. Dass deutet aber auf eine recht merkwürdige Unverbindlichkeit von Gesetzen hin.

      Da kommt mir sofort das Grundgesetz in den Sinn, dass man heutzutage ja scheinbar komplett ignorieren oder verbiegen kann oder die „Logik“ des Kriminologen Pfeiffer , der vor der Anwendung des Rechts an kriminellen „Migranten“ warnt um weitere Gewaltausbrüchen aus dem Weg zu gehen.

      Der Rechtsstaat als beliebiger grün-bunter Wackelpudding.

    • Dass ihm nicht mal selbst auffällt wie überflüssig er demnach wäre. Naja, wofür man Gleichstellungsbeauftragte braucht wenn Diskriminierung strafbar ist und so weiter kriegt ja auch keiner sinnvoll zusammen, da geht’s dann brav in moralische Argumente. Im Grunde also doch nur wieder ein Kirchenstaat.

    • Maas konnte auch 14 Monate NACH den Terroranschlägen von Paris und Brüssel noch keine Zusammenhänge dessen, und der merkelschen Grenzöffnung erkennen, obwohl es Resteuropa bereits EINEN Tag nach den Terroranschlägen besser wusste.
      Und jetzt wurde bekannt, der Initiator und Bombenbauer der Terroranschläge, wurde nach der Tat von der CARITAS außer Landes geflogen.
      Erst leistet man Beihilfe diese einzuschleusen, und anschließend bereitet man ihnen die Fluchtwege (Quelle: Achse des Guten)

  31. Ich will nicht, dass das NetzDG anders formuliert wird, damit es besser verstanden wird.

    Ich will, dass es ERSATZLOS gestrichen wird.

    Es ist eine SCHANDE für Deutschland und für sein Parlament, dass es möglich war, ein solches Gesetz, dass vom eigenen Wissenschaftlichen Dienst als verfassungswidrig eingestuft wurde und das vom UN-Sonderbeauftragen als verfassungsfeindlich, menschenrechtswidrig und den europäischen Verträgen zuwiderlaufend bezeichnet wurde, überhaupt beschlossen werden konnte. 90% der Abgeordneten hatten sich vorher feige aus dem Plenarsaal geschlichen, damit die restlichen 10% das extrem bürgerfeindliche und demokratiefeindliche Gesetz in Ruhe beschließen konnten. Normalerweise hätten 10% die Beschlussunfähigkeit bedeutet – aber hier galt das nicht, denn es gab KEINEN, der die 10% als zu wenige beklagte.
    Unsere Abgeordneten des vergangenen und nun abgewählten Parlaments haben sich allesamt feige und undemokratisch verhalten. Letztlich haben sie ALLE es verschuldet, dass dieses Gesetz beschlossen wurde, denn sie hätten NEIN sagen können. Wer hier womöglich glaubt, er könne moralisch nicht belangt werden weil er es ja nicht mitbeschlossen habe, der irrt gewaltig. Letztlich hat es in Wahrheit ja auch allen gut in den Kram gepasst… ging es doch überwiegend gegen die AfD und jeder wusste dies.
    Ich werde diesen Verrat an uns Bürgern nicht vergessen und bei jeder sich bietenden Gelegenheit daran erinnern.
    Denn wer sich so verhält, auf den ist auch in Zukunft kein Verlass. Der wird aus jedem Anlass, der ihm persönlich oder seiner Partei und ihrer Ideologie Vorteile verspricht, uns Bürger erneut verraten. Solchen Leuten ist die Demokratie total egal. Die darf man ganz einfach NIE WIEDER wählen.

    • „Normalerweise hätten 10% die Beschlussunfähigkeit bedeutet – aber hier galt….“. Das ist richtig, aber es muß erst einer die Beschußunfähigkeit beantragen. Das ist i. diesem Fall nicht geschehen. Leider!

    • Schliesse mich ihrem Post vollinhaltlich an. 100 thumbs up!

    • Diesen Kommentar unterstütze ich zu 1000% und nicht nur 100% 🙂

    • Unsere volle Zustimmung haben Sie! Wir werden diesen Verrat an den Wählerinteressen sehr lange nicht vergessen und entsprechend alternativ wählen. Die fatale Fehlentscheidung Merkels wird in die Geschichte eingehen, genau wie die dümmste Gesetzesinitative der Nachkriegszeit!

    • „Die darf man ganz einfach NIE WIEDER wählen“
      Richtig, stattdessen sollte man die AfD wählen.

  32. Man bedenke nur eines, um den aktuellen Stand der Demokratie in diesem Land zu bewerten, wer hätte noch vor wenigen Jahren auch nur im Traum daran gedacht, daß jemals so ein Gesetz in Deutschland erdacht und erlassen würde, und dann noch ausgerechnetvon einem SPD-Mann?!

  33. Da wird doch nur ein Schuh draus, wenn diejenigen, die Löschungen vornehmen ausgebildete Juristen sind, die auch tatsächlich eine Ahnung davon haben, was strafbar ist und was nicht. Dazu bräuchte es dieses Gesetz überhaupt nicht, denn das war schon vorher die Pflicht von Twitter und Facebook, diese strafbaren Dinge zu löschen. Man hat bei … Maas… aber den Eindruck, dass er selbst davon 0 Ahnung hat, wie vermutlich von vielen anderen Dingen auch. Er ist scheinbar eher der Meinung, dass alles was dem Herrn nicht in den Kram passt, gesetzwidrig ist und gelöscht gehört. …

  34. Herrlich die Feststellung dass die Rechtslage auch ohne dieses Gesetz die selbe sei. Und noch herrlicher das ratlose herumgeeiere auf die folgerichtige Gegenfrage warum dann ÜBERHAUPT dieses Gesetz in die Welt gebracht wurde… 😀

  35. Vielleicht sollte unser geschäftsführender Justizminister noch ein wenig dazu lernen und auch auf Videokonferenzen verzichten?

  36. Rücktritt ist angesagt, Herr Maas, und zwar umgehend.

    Wer so mit dem Recht umspringt, hat als Justizminister ausgedient.

    • Den Herrn aus dem Amt zu jagen ist wahrscheinlich gar nicht so einfach. Zurücktreten wird er freiwillig sicher nicht. Er ist vom BuPrä mit der Geschäftsführung des Ministeriums beauftragt, wie auch das übrige Kabinett inclusive der Kanzlerin. Da ein(e) vom Bundestag gewählte Kanzler(in) nach Aussage aller Beteiligten nicht vor April gewählt wird, haben die „Geschäftsführenden“ bis dahin quasi Narrenfreiheit, und das bei komfortablen Ministerbezügen.
      Es wäre doch interessant, was herauskäme, wenn die Abstimmung über die Abschaffung des Gesetzes zur Gewissensentscheidung erklärt würde. Ich wage die Prognose, dass dies (ohne Fraktionszwang, den es laut GG ohnehin nicht gibt) mit überwältigender Mehrheit geschähe, da das Gesetz auch vielen Unionsabgeordneten nicht geheuer ist, obwohl die wenigen Anwesenden bei der Abstimmung im Juli 2017 für die Verabschiedung gestimmt hatten.

    • Andererseits;
      Regierung plus Justizminister ergänzen sich in der Demontage der Rechtsprechung für dieses Land ganz großartig!

      Solche Blüten können nur in einem von Unkraut überwuchertem Garten austreiben !
      Jede , dem Gesetz und dem Bürger gewillt dienende Regierung , hätte solche Minister garnicht erst ins Amt gehievt.
      Dazu zählen für mich auch diese unerträgliche Integrationsministerin und noch einige, viele andere Statisten.

  37. Maas eiert beim Interview nur so herum, weil er genau weiß, was dieses Gesetz bezweckt und welche Folgen es hat.
    Ein (geschäftsführender) Justizminister, der Recht beugt und verdreht, ist unwürdig für diesen Posten, ebenso sein gesamtes Auftreten.
    Jetzt stolpert er, so wie es ausschaut, über sein eigenes Gesetz. Aber wie heißt ein schönes altes Sprichwort: „Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein.“

    • Sein Tweet, dass ihm beim „Besuch der islamischen Gemeinde“ in Saarbrücken wieder klargeworden sei, was für ein „Id…“ Sarrazin sei, ist noch in anderer Hinsicht bemerkenswert: durch seine grenzenlose Naivität gegenüber dem Islam. Was hatte der Justizminister bei seinem Besuch erwartet – dass ihm der Kopf abgeschnitten wird ? Nein, so dumm ist dort niemand. Natürlich waren sie freundlich zu ihm. Freiwillige Unterwerfung kommt immer gut an…

      • Da Sie gerade den Tweet von Maas erwähnen, der ja implementiert, das der Islam ganz toll ist und Kritiker daran Idioten.
        In wie vielen Punkten würde eigentlich der Koran unter zB. „Hate-Speak“, Volksverhetzung und ähnliches, wozu das NetzDG ja geschaffen wurde, fallen?
        Und wenn wir noch den „Kampf-gegen-Rechts“ hinzunehmen, müsste dann nicht der Islam in Deutschland, aufgrund von „Hate-Speak“ im Koran, nicht eigentlich verboten sein?
        Darüber wird aber nicht debattiert…

    • Ich hab das anders gelernt:
      Wer anderen eine Grube gräbt, ist selbst ein Schwein…

  38. „Der Forderung von FDP, Grünen und Linken, das Gesetz unverzüglich abzuschaffen, schloss sich am Montag auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) an.“ Haben Sie da nicht die Partei vergessen, die als erstes und vehementesten die Abschaffung gefordert hat? Haben nicht überdies die Grünen sich bei der Abstimmung enthalten und slbst einen nicht unähnlichen „Vorschlag“ eingebracht?

    • Sich enthalten haben, bedeutet in diesem Zusammenhang nichts anderes als Zustimmung. Anders kann und will ich die „Demokratienähe“ der GrünInnen und GrünIxen nicht werten. Jetzt zu insinuieren, man sei „dagegen“ gewesen, ist ziemlich lächerlich…..

  39. „Der Forderung von FDP, Grünen und Linken, das Gesetz unverzüglich abzuschaffen, schloss sich am Montag auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) an“. Der „guten Ordnung halber“ bitte ich Sie höflichst, den Satz zu ergänzen und die AfD einzufügen. Besten Dank!

    • Ich frage mich auch, warum Herr Wallasch die Afd hier unerwähnt lässt.

      • Aus dem gleichen Grund, warum die Massenmedien das auch nicht tun. Man versucht alles, damit die AFD bloss nicht an Profil gewinnt. 😉

    • Volle Zustimmung. Denn die AFD war die erste Instanz, die die Abschaffung des NetzDG gefordert und so ins Rollen gebracht hat.

    • Entschuldigung, aber der obige Satz ist nur richtig, wenn FDP, Grüne durch AfD ersetzt werden! Denn nur die AfD will das Gesetz wirklich abschaffen, die anderen Herrschaften wollen es lediglich „weiterentwickeln“! Bei der LINKEN ist nicht so ganz klar, ob diesbetügliche Äußerungen von Frau Wagenknecht repräsentativ für die ganze Partei sind und ob es wirklich ernst gemeint ist.

      „Das Gesetz ist vermurkst und gehört durch ein ordentliches ersetzt“, sagte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer der Welt am Sonntag.
      Ähnlich äußerte sich Grünenchefin Simone Peter: Die Grünen sähen deutlichen Nachsteuerungsbedarf …“
      Quelle: ZEIT online v. 07.01.2018

      Klingt das nach ersatzloser Abschaffung? Wohl eher nicht!

      • Ja, Herr Angermann, so gesehen haben Sie völlig Recht, und ich schließe mich Ihrer Argumentation an!

    • Die KOMPLETTE Aussage ist doch FALSCH…
      NIEMAND von den hier genannten will dieses totalitäre MEINUNGS.-u. DENKVERBOTS-INSTRUMENT wieder abschaffen, ganz im Gegenteil, noch gezielter einsetzen, sich selbst NATÜRLICH ausgenommen. Dieses Regime ist ABHÄNGIG von der TOTALEN KONTROLLE, JEDE UNLIEBSAME WAHRHEIT auszulöschen, sonst sind die bald kollektiv erledigt.
      EINZIGES ZIEL dieser Neuauflage des „Heimtückegesetz (Vergleich stammt von TE selbst), diente IMMER, EINZIG UND ALLEIN dessen, ALLES im Netz zu entfernen was der AfD Wähler in die „Fänge“ treiben könnte.
      BEISPIEL: Während sich die CSU in Nürnberg in Dauerschleife für die eigene vermeindliche „Weltoffenheit“ feiert, schlägt und tritt eben diese im selben Augenblick eine 73jährige Rentnerin unweit der Mikrophone fast zu Tode… OHH WIE PEINLICH… aber kein Problem, dem können wir Abhiilfe verschaffen, man löscht einfach FLÄCHENDECKEND ALLE BEWEISE dieser Tat aus dem Internet und schwupps, ist die Blase wieder gesäubert.
      Und genau dafür wird das NetzDG gebraucht, von ALLEN DEN O.A. HEUCHLERN !

    • Sie haben selbstverständlich recht. Da habe ich mich inhaltlich einfach an dem verlinkten WELT_Artikel orientiert. Die haben es weggelassen und ich habe es übernommen. Danke Ihnen für die Belehrung! Herzlich

      • Ziemlich unglaubwürdig. Recherchieren Sie ihre Artikel bei WELT? Sie können sich natürlich auch zu Dietmar Neurer vom Handelsblatt gesellen. Der schafft es sogar sich in seinem Artikeln zu widersprechen, wie z.B. am 12.12.17, wo er schrieb:
        „In Deutschland gilt Meinungs- und Pressefreiheit. Das ist im Grundgesetz verankert. In Absatz 2 des entsprechenden Artikels 5 steht allerdings auch: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Das heißt: Niemand darf sein Recht auf Meinungsfreiheit dafür nutzen, die Rechte anderer zu verletzen, zum Beispiel, indem er gegen sie hetzt, zu Gewalt aufruft oder sie verleumdet. Diese Gesetze gelten – sie müssen in sozialen Netzwerken aber konsequenter als bislang zur Anwendung kommen. Und nur darum geht es: Dass Kommentare, die gegen das Strafrecht verstoßen, gelöscht werden.“
        Und dann aber: „Weder das Bundesjustizministerium noch die vom Ministerium eingerichtete Task Force prüfen, ob konkrete Inhalte gegen Gesetze verstoßen und entscheiden daher auch nicht über die Entfernung von rechtswidrigen Inhalten. Diese Prüfung führen die in der Task Force vertretenen Unternehmen vielmehr in eigener Verantwortung und in eigener Zuständigkeit durch. Die Unternehmen haben zugesagt, hasserfüllte Inhalte und Aufstachelung zu Gewalt einerseits auf ihre Gemeinschaftsrichtlinien („Community Standards“) hin und andererseits auf Grundlage des deutschen Rechts zu überprüfen, sobald ihnen konkrete Inhalte dieser Art gemeldet worden sind.“

      • Vielen Dank, Herr Wallasch, dass Sie dies einräumen und korrigieren.

        Aber sollten Sie als unabhängiger Journalist nicht langsam wissen, dass die gesamte Mainstreampresse eine Agenda hat? Sobald die bösen Rechtspopulisten etwas tun, was bei den Bürgern ankommt, lässt man es einfach unter den Tisch fallen. Das hat Methode. Man denke nur an Trump. Wenn man der Mainstreampresse glauben schenken will, macht er nichts anderes als Twittern und Golfen. Aber wenn man etwas recherchiert, stellt man fest, dass kaum ein Präsident in der Vergangenheit in seinem ersten Jahr so viel erreicht hat wie er. Er hat halt Dinge erreicht, die der linken Presse nicht gefallen, deshalb erwähnt man es nicht.

    • Herr Wallasch hat, wie auch andere Autoren auf TE, die AfD wieder einmal unter den Tisch fallen lassen. Man sieht, es geht auch durchaus ohne Netz-DG.

      Da möchte ich doch gern den Herrn Goergen an dieser Stelle zitieren: „Weil wir sagen, was ist, und niemandes Partei sind“ (Jahresrückblick Tichy/Backhaus). In o.g. Zusammenhang finde ich diese Aussage des Herrn Goergen ist nicht richtig.

      Die AfD in Verbindung mit der Gegnerschaft zum Netz-DG innerhalb des Parteienspektrums nicht zu erwähnen, halte ich für eine Form der Parteinahme gegen die AfD, durch ignorieren. Dies ist auch kein „Einzelfall“ um es mal im aktuellen Sprachgebrauch auszudrücken. Aus meiner Sicht eher ein typisches Beispiel wie man versäumt, dem selbstformulierten Anspruch gerecht zu werden. Wenn man dann aber in diesem Zusammenhang, solch wirklich messerscharfe Analysen wie Herrn Goergens Artikel zu Meinungsumfragen liest, in denen von der Schweigespirale die Rede ist, kann man aber eigentlich nicht mehr von Versäumnis sprechen, sondern vielmehr von der Wirkung der Schweigespirale, die offenbar auch bei TE durchaus ihre Wirkung entfaltet.

      Das ich mit dieser Wahrnehmung nicht alleine bin, ist aus vielen anderen Kommentaren zu entnehmen. Für mich als langjährigem Leser und Unterstützer von TE ist das bedauerlicher Weise immer wieder Anlass zu Kritik. Nun weiß ich nicht, ob dieser Kommentar freigeschaltet wird, aber ich glaube das Thema ist bedenkenswert.

    • Also, als jemand, der Herrn Wallasch hier auf TE bedingungslos glaubt, war ich ganz enttäuscht, dass die AfD das Gesetz offenbar nicht unverzüglich abschaffen will. Danke daher, Frankfurterin, für die Aufklärung.

    • Es ist Ausdruck höchster Heuchelei, wenn Grüne, die ehemalige SED und die Journalisten sich gegen ein Zensurgesetz stellen. Keine dieser Gruppen hatte je ein Problem mit Sprech- und Denkverboten bei sich selbst oder bei anderen.

    • Irgendwann muss man es doch begreifen, die großen Medien werden von wenigen Besitzern/Großkonzernen beherrscht, z.B. „Der Markt populärer Zeitschriften wird von den Verlagshäusern Gruner und Jahr, Burda, Bauer und Axel Springer SE beherrscht.“ Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Medienkonzentration

      Und in den Redaktionen gibt es eben eine Leitlinie (eine grobe politische Ausrichtung) welche vorgegeben ist, also Leitplanken links und rechts. Entweder hält man sich als Journalist daran, oder man kann gerne „woanders“ arbeiten… – Und damit ist auch die Frage geklärt, wieso „versehentlich“ die AfD, als einzige Partei welche von Anfang an gegen das NetzDG war, „versehentlich vergessen“ wurde…! Siehe auch: https://youtu.be/B1bu7mf4W8A

  40. „Heiko Maas hat gute Chancen in die Annalen des Justizministeriums einzugehen als Schöpfer des Gesetzes mit der kürzesten Laufzeit.“

    Als verfassungsfeindlichster Justizminister ist er jedenfalls schon in die Geschichte eingegangen

    • Genau, wenn das absurde Gesetz zur Vernichtung der Meinungsfreiheit die einzige Untat gewesen wäre, wäre der kleine Heiko lediglich ein langweiliger inkompetenter Sozialdemokrat unter vielen. Die Flut staatsunterminierender Taten und Äußerungen lassen ihn aber als gefährlich erscheinen. Nicht cool gefährlich, als bad boy, sondern verachtenswert, ostblockfunktionärsmäßig gefährlich.

      • Andererseits kann er seiner Herrin AM nicht einmal das Wasser reichen. Da hätte er noch verdammt viel zu tun.

      • Und wenn es die „Politik“ respektive den Staat nicht geben würde, würde er als Feld- und Wiesenanwalt dahinvegetieren.

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