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Die Wiederkehr der Macht des Klerus

Die Wahl des Bundestagspräsidenten – Dokument der Abkehr vom Laizismus

24.10.2017

| Lesedauer: 8 Minuten
Verweigert eine Mehrheit der Abgeordneten die Wahl eines Kandidaten, weil er den Religionscharakter des Islam nicht akzeptiert, dokumentiert dies, dass sich der Staat vom Laizismus seiner Vorgänger verabschiedet und von der Aufklärung.

Ist der Islam eine Religion? Diese auf den ersten Blick bedeutungslose Frage bewegt mehr, als wir uns vorzustellen bereit sind. Zumindest bietet sie offenbar Anlass für eine breite Mehrheit eines frisch gewählten Parlaments, die Wahl eines Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages zu verweigern. Denn dieser hatte zu einem früheren Zeitpunkt seine Auffassung dargelegt, dass er den Islam nicht für eine solche halte.

Was ist eine Religion?

Nun sollte es in einer aufgeklärten Gesellschaft jedem frei stehen, etwas für eine Religion zu halten – oder es eben nicht zu tun. Ist der Glaube an das Fliegende Spaghettimonster eine Religion? Wer weiß – es werden sich Menschen finden lassen, die das so sehen. Ist Ron L. Hubbards Dianetik der Scientology Church eine Religion? Ihre Anhänger sehen es offensichtlich so. In Deutschland allerdings wird diesem Verein aus nachvollziehbaren Gründen die Anerkennung als Religionsgesellschaft im Sinne des Artikels 140 des Grundgesetzes, der die Weimarer Artikel zum Verhältnis Staat-Religion übernimmt, seitens der staatlichen Institutionen verweigert.

Gleichzeitig aber schreibt dieses Grundgesetz in Artikel 4 fest: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

EIN KLASSIKER
Hamed Abdel-Samad zum Thema: Ist Religion Privatsache?
Wenn dem so ist – warum darf dann jemand, der den Islam nicht für eine Religion hält, nicht Vizepräsident des Deutschen Bundestages sein? Es ist erschreckend, dass eine solche Auffassung in einem Parlament die Abgeordneten offenbar davon abhält, sich den üblichen, parlamentarischen Gepflogenheiten zu beugen und dem ewigen Agreement zu folgen, die Besetzung der Posten den besetzenden Fraktionen zu überlassen. Hätte sich in der Vergangenheit ebenfalls eine Mehrheit der Abgeordneten als Meinungspolizei wider Artikel 4 GG profiliert – wie hätte dann beispielsweise die Deutschland-Hasserin Claudia Roth in die Vizerolle dieses zweitwichtigstem Amtes des Staates aufsteigen können?

Noch erschreckender jedoch ist es, dass in einer Gesellschaft, die sich der Aufklärung und ihrer großen, aufklärerischen Geister rühmt, eine derartige Verweigerung nicht einmal ansatzweise öffentlich debattiert wird. Wenn überhaupt, dann ist Applaus zu hören. Es besteht offenbar ein breiter, gesellschaftlicher Konsens darüber, dass die persönliche Auffassung, der Islam sei keine Religion, nicht geduldet werden darf. Was folgerichtig bedeutet, dass derjenige, der dieses glaubt oder – je nach Sichtweise – nicht glaubt, gesellschaftlich abzustrafen ist. Deutschland unterm Halbmond – so ist es offensichtlich, wenn die Intoleranz gegenüber der in der Verfassung verbrieften Meinungsfreiheit eines Einzelnen in einer den Islam betreffenden Frage dessen gesellschaftliche Ächtung zur Folge hat.

Denn die von dem Kandidaten vertretene Auffassung allein darf nicht nur – sie muss zulässig sein. Und das unabhängig davon, ob sie mit einem wissenschaftlichen Beweis geführt werden kann. Als bloße Feststellung ist sie nichts anderes als die persönliche, weltanschauliche Meinung eines Einzelnen.

Religion oder nicht?

Das führt uns nun zurück zur Eingangsfrage – ist der Islam eine Religion oder ist er es nicht?

Wenn meine 2015 im Reader „Wahrheit – Religion – Wirklichkeit“ dargelegte Definition zutrifft, dass Religion nichts anderes ist als der Wahrheitsanspruch der Wahrheitsvermutung einer unbeweisbaren Wahrheitsannahme, dann ist der Islam eine Religion. Denn er beansprucht die Wahrheit der unbeweisbaren Vermutung, dass es eine dem Menschen übergeordnete Instanz namens Allah gibt, die Wert darauf legt, von den Menschen angebetet zu werden und im Nicht-Anbetungsfall im wahrsten Sinne des Wortes Höllenstrafen androht.

DER ISLAM IM NAHEN WESTEN
Scharia-Kapitalismus – der selbstfinanzierte Kampf gegen unsere Freiheit
Wenn die Definition des Religionsphilosophen Paul Tillich zutrifft, dass Glaube die unbedingte Sinnhaftigkeit dessen ist, was den Menschen unmittelbar angeht – auch dann werden wir zu konstatieren haben, dass es Menschen gibt, die für sich im Islam eine Religion erkennen. All dieses aber gilt zwangsläufig auch für zahllose andere Welterklärungsmodelle. Selbst der vorgeblich atheistische Marxismus erhebt den Wahrheitsanspruch einer unbeweisbaren Vermutung. Auch er kann für einen Menschen das sein, was ihn als unbedingte Sinnhaftigkeit unmittelbar angeht. Ist er deshalb eine Religion? Er selbst verneint dieses – und weist doch religionsgleiche Züge in seiner Beweisführung wie bei seiner Anhängerschaft auf.

Letztlich – und nicht zuletzt das macht den Menschen aus – kann alles zur unmittelbaren Sinnhaftigkeit des Individuums werden – zu dem, was ihn in seinem Innersten zutiefst angeht. Und der Mensch in seiner Unvollkommenheit ist eben immer gern geneigt, unbeweisbare Fiktionen als Wahrheit anzunehmen und die Wahrheit dann noch zur einzig zulässigen zu erklären.

Eine überflüssige Frage

Macht es folglich Sinn, die Frage zu stellen, ob etwas eine Religion ist? Vielleicht für den Theologen, der mit seinesgleichen darüber sinnieren kann, warum das eine religiös, das andere dieses jedoch nicht ist.

KREUZLOS
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Doch für den Staat? Für eine Gemeinschaft freier Menschen, denen jeweils ganz individuell, gleich ob von Gott oder von einer planenden Natur oder einfach nur durch einen Zufall der Evolution, die Möglichkeit gegeben wurde, sich für einen persönlichen Lebensweg zu entscheiden, sicherlich nicht. Denn bereits in dem Moment, in dem der Staat oder eben auch nur die Gemeinschaft freier Menschen beginnt, darüber zu entscheiden, was eine Religion ist und was nicht, wird sie schuldig im Sinne der Freiheit und verstößt – so es sich dabei um die Bundesrepublik Deutschland handelt – gegen Artikel 4 Satz 1 des Grundgesetzes. Und somit verstoßen auch jene, die die gewohnheitsrechtliche Wahl eines Menschen verweigern, der ein sich selbst als Religion behauptendes Welterklärungsmodell nicht für eine Religion hält, zumindest gegen den Sinn der Verfassung, denn da dieses Grundgesetz auch die Freiheit und Unabhängigkeit des Abgeordneten festschreibt, hat dieser selbstverständlich das Recht, einen Kandidaten nicht zu wählen. Nur sollte ihm dann bewusst sein, dass er damit einen Präzedenzfall schafft, der sich eines Tages vielleicht auch gegen ihn oder seine Fraktion kehren könnte.

Das Grundgesetz entscheidet nicht über Religion

Dieses Grundgesetz, 1949 auf den negativen Erfahrungen der jüngsten Deutschen Geschichte verfasst, stellt diese Entscheidung des Einzelnen darüber, ob und was eine Religion ist, nicht in die Aufgabe des Staates. Den Staat, so die Intention des Grundgesetzes, geht es nichts an, ob und was die Menschen glauben. Schon Friedrich König von Preußen erkannte seinerzeit, dass es ihn nicht interessiere, woran die Menschen glauben – solange aus diesem Glauben keine Gefahr für seinen Staat ausgeht.

Also alles geregelt? Scheinbar. Aber eben auch nur scheinbar. Denn jene Herrschaften, die 1949 das Grundgesetz als vorläufige Verfassung des von den nationalen Sozialisten ruinierten Deutschlands niederschrieben, waren – wie wäre es anders vorstellbar – selbstverständlich auch in ihren kulturellen Bezügen gefangen. Und so übersahen sie nicht nur, dass der deutsche Staat nicht zuletzt als einen Restanten aus der Frühphase der Herrschaft der NSDAP ein Reichskonkordat im Gepäck hatte, aus welchem eine Religionsgemeinschaft Ansprüche gegen den Staat geltend machen konnte – sie machten sich mit der Übernahme der Weimarer Artikel auch zum Handlanger dessen, was sich selbst als Religion bezeichnet. Denn diese Weimarer Artikel 136 bis 139 und 141 machen aus der Religion eine Institution, die Ansprüche gegen den Staat geltend machen kann.

Der Wiedereinzug der Institution Religion

Hatten sich die Verfassungsgeber der ersten deutschen Demokratie 1871 ebenso wie zuvor beim Norddeutschen Bund noch strikt an die laizistische Trennung von Staat und Religion, folglich von staatlicher und kirchlicher Institution gehalten, so zog mit der Weimarer Verfassung der Klerus wieder ein in die Politik der deutschen Republik.

„Religionsgesellschaften“ als „der Zusammenschluß von Religionsgemeinschaften“ sind nach Artikel 136 der Weimarer Verfassung als „Körperschaften öffentlichen Rechts“ anzuerkennen, „wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten“. Damit einher ging beispielsweise die ebenfalls in der Verfassung festgeschriebene Berechtigung, „auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben“. Damit nun machte sich der Staat zum Finanzierungsbüttel des Klerus. Doch der Anspruch der institutionalisierten Religion reicht noch weiter. Nach Artikel 141 haben Religionsgesellschaften das Recht, vom Staat einzufordern, „im Heer, Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten die Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge besteht“.

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Damit wird die Institution, die sich als Vertreter einer Religion deklariert, in vielfacher Hinsicht zum Fordernden gegenüber dem Staat. Wer Ansprüche gegen jemanden geltend machen kann, der kann auch seinen Einfluss durchsetzen. So drehten die Verfassungsgeber von 1919 und mit ihnen die Verfassungsgeber von 1949 die Uhr um rund 900 Jahre zurück in eine Zeit, als der Konflikt zwischen den Vertretern des Staates und denen des Klerus darüber tobte, wer im Staat das Sagen habe. So verlangten schon damals, im Jahr 1075, die weltlichen Herrscher beispielsweise das Recht, über die Besetzung von Kirchenämtern anstelle der Kirchenleitung in Rom zu entscheiden – es ging schon damals auf beiden Seiten nur um Macht und den Einfluss auf die Gläubigen. Nach einem kurzen Sieg der weltlichen Herrscher wurde das Rad der Geschichte schnell zurück gedreht – bis in den 1870er Jahren Otto von Bismarck einen weiteren Anlauf nahm – und ebenfalls am Ende scheiterte. Seit 1919 ist dieser 1.000-jährige Konflikt nun auch in den vorgeblich modernen, deutschen Demokratien im Sinne des Klerus entschieden. Der nach wie vor wirkende Artikel 137 der Weimarer Verfassung schreibt fest: „Jede Religionsgesellschaft … verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde“.

Die Idee des Laizismus wird zu Grabe getragen

Wenn nun heute eine Mehrheit der Abgeordneten die Wahl eines Kandidaten mit der Begründung verweigern sollte, er akzeptiere den Religionscharakter des Islam nicht, so ist dieses weit mehr als ein dokumentierter Protest gegen den Einzug der diesen Kandidaten stellenden AfD. Es ist ein Dokument dafür, dass sich der bundesdeutsche Staat von den laizistischen Ansprüchen seiner Vorgänger abschließend verabschiedet und die aufklärerischen Gedanken der strikten Trennung von Staat und Religion zu Grabe getragen hat. Und damit auch gleichzeitig den Artikel 4 des Grundgesetzes durch die normative Kraft des Faktischen beerdigt. Denn, wie gesagt: Es geht den Staat und seine Vertreter nichts an, ob jemand ein religiöses Bekenntnis für sich beansprucht oder nicht. Es geht den Staat und seine Institutionen nichts an, ob jemand eine Weltanschauung, die sich selbst als Religion betrachtet, für eine solche hält oder nicht.

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Im Ergebnis allerdings wird das voraussichtliche Verhalten einer Mehrheit der Abgeordneten sogar noch katastrophaler sein als die bloße Feststellung, dass Artikel 4 spätestens dann seine Bedeutung verloren hat, wenn er sich in Religionsablehnung Bahn bricht. Wer den Widerstand gegen eine Person mit dessen Ablehnung einer sich selbst als Religion verstehenden Weltanschauung begründet, der zerstört nicht nur die Werte der Aufklärung – er übernimmt auch die Argumentation jener Institutionsvertreter, die genau diese Position des Selbstverständnisses als Religion durchgesetzt haben möchten. Dabei geht es nur noch vordergründig um Religion und metaphysische Welterklärungsversuche – tatsächlich geht es um Macht.

Denn mit dieser Durchsetzung des Religionsanerkenntnisses winkt jener Einfluss, den die verheerenden Artikel der Weimarer Verfassung zwangsläufig organisieren. Und verheerend sind sie. Sie sind es allein schon deshalb, weil sie den Staat, würde er seine eigenen Verfassung ernst nehmen, dazu zwingen müssten, eine Kriterienkatalog dafür aufzustellen, was eine Religion ist und was nicht. Das aber ist bislang nicht einmal Theologen gelungen – und es kann dieses die Aufgabe eines glaubensneutralen Staates ohnehin nicht sein, wenn er sich den Artikel 4 Satz 1 in seine Verfassung schreibt.

Das Trittbrett der Islamisierung

Für die Vertreter dieser Weltanschauung Islam allerdings ist es fundamental. Denn statt, wie es vom Staat zum Wohle seiner Bürger zu verlangen wäre, eine Institution, die in den Genuss der verfassungsrechtlich gebotenen Vorzüge kommen möchte, darauf zu prüfen, ob die Inhalte und Ziele dieser Institution überhaupt mit dem geltenden Recht vereinbar sind, wird mit dem aktuellen Vorgehen die Eigendefinition der Anspruchsteller undifferenziert übernommen. Hat sich die Republik bereits 1919 faktisch dem christlichen Klerus unterworfen, so soll dieses nun auch unter den islamischen geschehen.

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Insofern dürften die Protagonisten der islamischen Unterwanderung ihrem nächsten Ziel mit einer Ablehnung des AfD-Kandidaten einen deutlichen Schritt nähergekommen sein. Denn die Ablehnung besagt: Ja, der Islam ist eine Religion im Sinne des Grundgesetzes. Und sie besagt auch: Niemand darf dieses infragestellen – und wenn er es tut, wird er dafür öffentlich abgestraft. Damit nun können Mazyek und Co umgehend ansetzen, ihren Anspruch als Körperschaft Öffentlichen Rechts in die Tat umzusetzen, bei Bedarf ihre Finanzierung über die Erhebung von Kirchensteuer absichern und vor allem die Abhaltung der Rituale ihres Bekenntnisses bundesweit von Bürgeramt bis Universität durchsetzen. Gebetsräume allenthalben – denn wie schreibt es Artikel 141 als Pflichtaufgabe des Staates vor: „Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.“

Dass dabei seinerzeit lediglich an den Zugang von Seelsorgern und der Möglichkeit eines sonntäglichen Gottesdienstes für Menschen gedacht war, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht den Weg in die Kirche finden konnten, wird die Islamisierer nicht davon abhalten, für ihre höchstens fünf Prozent der Wohnbevölkerung in Deutschland die flächendeckende Einführung von Gebetsräumen einzufordern. Denn diese Gebetsräume sind in den Augen des Islam gleichzeitig Brückenköpfe zur Übernahme der maroden, ihre eigenen Werte verratenden, europäischen Gesellschaft. Die sich von der laizistischen Neutralität lösende Verfassung dieser Gesellschaft wird dabei zum entscheidenden Instrument, diese Verfassung selbst mittelfristig abzuschaffen. Und jene, die vorgeblich zu dieser Verfassung stehen sollten und die Werte der Aufklärung längst verraten haben, machen sich wohlfeil zu Handlangern der Vernichtung.

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38 Kommentare

  1. Der Unterschied zu Mohammed ist höchsten, daß er zu einer Zeit unter Unwissenden lebte, die er schließlich gewaltsam zu seinem „Glauben“bekehrte.Es sind wohl 240 Millionen Menschen dabei umgekommen und weitere Millionen wurden versklavt.Wenn ich jetzt zur heutigen Zeit mit einer nicht schlechteren „Religion“ das gleiche machen würde, wäre mir ein Gefängnisaufenthalt oder eine Zwangsjacke sicher.Wie kann man Mohammed überhaupt als erfolgreich bezeichnen, statt als Verursacher des grössten Genozids der Menschheitsgeschichte.Ausserdem gibt es mich als tatsächliche Person, während die Person Mohammed in keiner Weise historisch nachgewiesen ist.Warum sollte ich also nicht genauso erfolgreich sein in den nächsten 1000 bis 1500 Jahren?

  2. Es ist ein Fehler, wenn sie wählbar bleiben wollen.

  3. Das ist eine umfassende Information. Ob das die Abgeordneten der Altparteien überhaupt lesen, was sie mit so großer Vehemenz verteidigen? Ich glaube nicht, denn sonst müssten sie ja wieder selbst denken und nicht von einer Minderheit im Lande vordenken lassen.

  4. Das sehe ich so, oder so ähnlich. Man mag die AfD als Partei nicht mögen. Sie wurde von ca. 13% der Bevölkerung in einer demokratischen Wahl gewähl. Damit repräsentieren sie diese Wähler im Bundestag Deutschlands. Sie haben damit ein Recht erworben, ihre Meinung vertreten zu lassen, genau wie alle anderen Wähler auch. Wenn die etablierten Parteien meinen, auf diesem Wege ihre Wähler zurück zu gewinnen, werden sie schnell lernen müssen, dass das nicht klappt. Im Gegenteil, denn sie machen das, was sie bis vor den Wahlen am besten konnten: Weiter so, Augen zu und durch. Der Wähler hat zu folgen. Sie demaskieren sich immer weiter und stoßen ihre Wähler ab.

  5. Frau Wolter,

    alle bisherigen Feststellungen auf Gruppen welche als „extremistisch“ oder „islamistisch“ bezeichnet wurden. Diese Gruppen repräsentieren nicht den Islam. Mit diesem Trick wird eine grundsätzliche Feststellung um gangen.

    Aber genau um den geht es. Es geht mir um die Farage ob der Islam, wie standardmäßig gelehrt wird und welcher hier in Europa üblicherweise geredigt wird mit dem GG vereinbar ist. Es geht nicht um die bekanntermaßen Gewalt affienen Gruppen.

    Hier handelt es sich nicht nur um ein deutsches Problem allein. Das Problem hat ganz Europa. Angemessen wäre eine Europäische Feststellung, welche Teile des Islam, welche Glaubensbestandteile nicht tolleriert werden können.
    Aber hier verweigert sich die ganze politische Elite in Europa, denn sie fürchten sich davor, dass man ein Teilung der islamisch Gläubigen erzwingt. Man fürchtet, dass eine solche Teilung zu erheblichen Unruhen führen könnte. Ganz davon abgesehen ist man vom Öl der Islamischen Staaten abhängig.

    Das ist keine schöne Aussicht.

    Meines erachtens kann alleine helfen , wenn zum einen durch Gutachten und Aufsätze etc. eine „wissenschaftliche“ Feststellung von berufenen Stellen erfolgt. Und dann mit Hilfe von Projekten unterschiedlichster Art die Liberale moslimische Bevölkerung selber sich zu einem liberalen Islam bekennt und somit aus sich heraus die islamische liberale Bevölkerung sich von den anderen abspaltet.

  6. Eine wirkliche Trennung von Kirche und Staat ist seit langem überfällig.
    Vielleicht würden sich die Kirchen dann auch wieder auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren, statt eine verfehlte Regierungspolitik heilig zu sprechen.

  7. Was mag diese Aufzählung bewirken? Sie kann nichts und wird nichts!!!

    Und diese 2 Sätze sind nicht gegen Sie und Ihre Dokumentation gerichtet, sondern gegen die Blindheit einer Majorität in dieser Gesellschaft und Sie drücken nur meine Hoffnungslosigkeit aus.

    Argumentieren Sie bitte weiter, solange Ihnen Kraft und Motivation gegeben. Es muss später zumindest heißen: Nicht alle haben geschwiegen. Es gab Menschen, die sich widersetzten!.

  8. Vor kurzem wanderte ich durch die Alpen und kam an einer Höhle vorbei.Dort hatte ich ein einschneidendes Erlebnis.Ein Engel sprach zu mir,ich solle überall verkünden, daß alle Religionen , die sich auf Gott oder Allah berufen, im Irrtum sind.Stattdessen sollen alle „Gläubigen“mit dem Tod bedroht werden, wenn sie nicht sofort ihrem Glauben abschwören.Wer sich auf irgendeinen Gott beruft, um seine eigenen Vorstellungen durchzusetzen, solle sofort bestraft werden.Dazu solle ich ein Regelwerk, die Safaria , aufschreiben.Wer sich nicht daran hält, wird streng bestraft.Überall soll diese Botschaft verkündet werden und notfalls mit Gewalt durchgesetzt werden.Nächste Woche gehe ich wieder in die Höhle ,um weitere Anweisungen zu erhalten. Ausserdem wurde mir gesagt, daß dies dann die letzte Stellungnahmen „Gottes“ oder „Allahs“ sind, der sich anschließend zur Ruhe setzen will.
    Tja, mein „Erlebnis „ist mindestens so relevant, wie Mohammeds

  9. Wer gestern diese „Veranstaltung“ gesehen hat, dem ist genau das bestätigt worden. Kindergartenniveau und noch schlimmer.
    Für die Medien wieder mal ein gefundenes Fressen, weiter die demokratisch gewählte „Schmuddelpartei“ zu schmähen und mit Häme zu überziehen.
    Einen einzigen Kommentar im Netz habe ich bis jetzt gefunden, der dieses Verhalten anprangert: http://www.achgut.com/artikel/klare_kante_mit_claudia_und_katrin
    Vor allem: keinen regt es auf wie die einezelnen Abgeordneten der anderen Parteien so für Demokratie in ihren Reden einstanden, nur dass sie diese eingeforderte Demokratie in disen Reden gleichzeitig ad absurdum führten.
    Es widert mich nur noch an!

  10. Naja, obwohl ich gluecklich ueber eine AfD im BT bin, mit diesem Argument, das so oft wiederholt wird und weit verbreitet ist, kann ich gar nichts anfangen.
    Die Wahl der Vizes ist 100% demokratisch und es gibt keine Garantie oder gar Recht gewaehlt zu werden.

  11. Das heutige BVerfG ist doch schon lange kein ‚echtes‘ Verfassungsgericht mehr, sondern hochpolitisch, parteiisch hoerig und dazu noch feige…

  12. Ein hervorragender Artikel.
    Allerdings bezweifle ich sehr stark, dass viele Abgeordnete über eine Bildung verfügen, die ihnen solche Einsichten vermitteln würden. Claudia Roth, z.B. hat über die Konsequenzen ihrer Islamophilie sicher nie nachgedacht, hauptsache Deutschland verschwindet. Dass auch sie mit ihrer naiven Ansicht zum „friedlichen“ Islam auch dem IS Tür und Tor öffnet, will sie nicht sehen. Aber es ist schon geschehen, in persona Amis Amri, zum Beispiel.

    Dass dieses Parlament eine Stellvertreterin des Parlamentspräsidenten wählt, die johlend hinter einem „Deutschland verrecke“ Plakat hinterher tanzte, sich aber weigert, einen Menschen zu wählen, der den Islam, der tausenden und abertausenden das Leben gekostet hat, als eine -sinngemäß- menschenrechtswidrige Herrschaftkultur korrekterweise bezeichnet, zeigt mir wie wichtig die AfD im deutschen Parlament ist. Es war höchste Zeit für die Stimme der Vernunft.

    Es muß eine Debatte darüber geführt werden, was der Islam wirklich ist, abseits der Hochglanz-Werbebroschüren der Islamverbände die oft aus Saudi-Arabien finanziert werden, wo jede Woche ein Menschen auf dem Marktplatz öffentlich geköpft wird, sogar und gerade vor den Augen kleiner Kinder!
    Die Frage muß gestellt werden, ob sich deutsche Abgeordnente mit so etwas gemein machen wollen. Für mich wäre das ein unglaublicher Skandal!
    Denn zum Islam gehört der Dschihad und die Scharia untrennbar dazu. Die „breite Mehrheit“ im Parlament muß nun endlich Farbe bekennen! Akzeptieren sie den Islam, dann akzeptieren sie auch den Kampf für den Islam samt menschenrechtswidriger Religionsregeln. Lehnen sie Dschihad und Scharia ab – dann lehnen sie auch den Islam ab. Alle drei gehören ebenso untrennbar zusammen wie das Christentum und die 10 Gebote.
    By the way: weil die 10 Gebote des Christentums grundgesetzkonform sind, lehne ich dasselbe eben nicht ab, würde es aber sofort tun, wenn darin zur Tötung aller „Ungläubigen“ aufgefordert würde.
    Das ist im Islam aber der Fall (Sure 9, Vers 5).
    Es ist sehr schlimm, wenn ein deutsches Parlament die Wahl eines Abgeordneten ablehnt, weil er den Islam ablehnt.
    Die Abgeordneten glauben nur, auf der Basis der Menschenrechte zu stehen. Tasächlich haben sie sich mit ihrem Verhalten zu einer grundgesetzwidrigen Herrschaftskultur bekannt, die schlußendlich die Tötung von Menschen einschließt!
    Und genau das muß endlich laut und deutlich ausgesprochen werden!

    Harte Worte, ich weiß. Aber sie sind notwendig, wenn wir unsere freiheitlich-rechtliche Grundordnung behalten wollen und nicht wie die Kopten enden wollen.
    Kein Klimawandel kann die Zukunft unserer Kinder so sehr bedrohen, wie der Islam, der sich wie Mehltau auf die unterworfenen Völker legte und fast all ihre Fähigkeiten und Aktivitäten erstickte bis nur noch eine unterentwickelte, unter die Religion unterjochte, unfreie und intolerante Gesellschaft in bitterster Armut übrig blieb.

  13. Das Thema Religion ist doch nur die verlogene und heuchlerische Alibifunktion, gerade zum Thema BT-Präsident. Es geht den Etablierten allein gegen die AfD, im reinen und jetzt endlich sichtbaren und deutlichen Machtkampf um Posten und Pöstchen.

  14. Sehr guter Artikel, Herr Spahn.

    Zitat:“Denn statt, wie es vom Staat zum Wohle seiner Bürger zu verlangen wäre,
    eine Institution, die in den Genuss der verfassungsrechtlich gebotenen
    Vorzüge kommen möchte, darauf zu prüfen, ob die Inhalte und Ziele dieser
    Institution überhaupt mit dem geltenden Recht vereinbar sind, wird mit
    dem aktuellen Vorgehen die Eigendefinition der Anspruchsteller
    undifferenziert übernommen.“

    Und genau dies wird über kurz oder lang zum Bürgerkrieg führen.
    Wie der Blick in die islamische Welt beweist, ist der Islam keine Religion im Sinne unserer hier vor Ort etablierten und eingebundenen Amtskirchen, sondern eine komplette Staatsform, inklusive eigenem Rechtssystem, der Scharia, die nicht nur zu unserem hiesigen Rechtssystem in direkter Konkurrenz läuft, sondern in weiten Teilen sogar dem Grundgesetz in Gänze widerspricht.

    Auf den ersten Blick kollidiert der Islam in seiner jetzigen, nicht säkularisierten Form bereits offensichtlich mit den GG Artikeln 1-5.!
    Es ist entlarvend, dass „der Bundestag“, also der Gesetzgeber(!!!) genau dem Kandidaten seine Stimme verweigert, der auf diesen Umstand hinweist!

  15. Ein sehr guter Beitrag Herr Spahn, Chapeau.
    Das Aufdröseln der Befindlichkeiten ist Ihnen gut gelungen und trägt dazu bei, meinen Horizont zu erweitern.
    Ab dem Punkt “ Das Trittbrett der Islamisierung“, dem Fazit Ihrer Ausführungen, muß einem Himmelangstundbange werden über unseren Führungskader, auch Eliten genannt, die den Abverkauf an den Halbmond vorantreiben. PEGIDA wird als Verfassungsfeindlich deklariert, dabei sind es 87% der gewählten Volksvertreter, welche verfassungsfeindlich agieren und das GG mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln aushebeln. Wie groß muß der Elefant denn noch werden?

  16. Wer jetzt, die AFD oder die Blockparteien? Das Kasperltheater hat doch spätestens mit der Platzierung der AFD (Ich will nicht neben den Schmuddelkindern sitzen, heul) angefangen.

  17. Wenn sie mit System eine Idee meinen, sollte diese aber doch bitte auf vernunftbegabter Basis und nicht auf unbeweisbaren Vermutungen beruhen.
    Denken Sie wirklich, menschliche Werte sind „vom Himmel“ gefallen, um sich als Glaube zu manifestieren und nicht notwendige Folge unserer biologischen Verfasstheit?

    • Vergessen Sie die Idee mit der „Vernunft“ der Mensch ist viel, aber sicherlich nicht vernünrfig. Er kann je nach Individuum eine mehr oder minder starke Rationalität an den Tag legen, was ihn aber nicht davor bewahrt vollkommen unvernünftig zu sein. Er fühlt sich nur überlegener und das macht ihn um ein vielfaches gefährlicher, weil ihm die Demut vor der eigenen Dummheit fehlt.

      • Das genau ist der wissenschatliche Ansatz, demütig und kritisch in Erkennung der eigenen Limitierungen den eigenen Standpunkt hinterfragen, bereit sein, stets anhand von Fakten sein Denken zu korrigieren.

  18. Missverständnis:
    der Mohammedanismius ist keine Religion,
    sondern eine Ideologie.

    Versuchen Sie mal eine „Religion“ zu konstituieren, die ein deckungsgleiches
    Programm ( sozusagen einen Katechismus)
    entwickelt, mit Mordaufrufen gegen Ungläubige, mit Frauenunterdrückung, mit Verfolgung von Andersartigen – da wäre gleich der Staatsanwalt dabei.

    Wann lesen Sie mal Koran, Sira und Hadithen, die Stellungnahmen oberster Rechtsgelehrter. dann müssten Ihnen die Augen aufgehen? und nicht zu vergessen :
    der Koran enthält Allahs unveränderliches Wort. Diskussionen? vergessen Sie die! da ist die Taqiya davor. dass die Juden in Deutschland das nicht erkennen, macht mich fassungslos.

  19. Die beiden letzten Abschnitte sind die wichtigsten. Es ist aber alles so gewollt, es gibt keinerlei Entrinnen.
    Es kann im Grundgesetz stehen was will. Dient der Wortlaut dem Ziel Islamisierung und Massenmigration, wird darauf gepocht. Ist das nicht der Fall, wird ignoriert.

  20. Das Schlimmste, was der Mensch je erfunden hat, ist für mich die Religion.
    Was wäre die Welt doch schön ohne diese Gehirnwäschen. Der „kleine Mann“ glaubt und dem anderen ist es sein unumschränktes Machtinstrument.

  21. wenn man im Leben nicht viel zuwege gebracht hat schnitzt man sich eben sein eigenes Weltbild zurecht. Die Roth’s, KGE’s, Fischer’s u.a.m. müssen doch froh sein dass sie der Steuerzahler alimentiert. Mit ihren eigenen Lebensleistungen wäre da nicht viel zu holen gewesen. Da hängt man sein Fähnchen nur allzu gerne in den Wind.Roth hat ja so ihre Probleme mit dem Grundgesetz, Fischer lehnte diesen Staat ja auch mit brutaler Gewalt ab bis er sich von demselben üppigst alimentieren ließ und KGE die hat auch ein paar Monate mit Theologie herumstudiert, das war’s dann aber auch schon. Zeitgenossen die mit den schlechtesten Beispielen vorangingen beherrschen oder beherrschten heute die Szene. Die Freiheit eine Meinung zu haben wird von diesen Lebenskünstlern anderen gegenüber in Frage gestellt. Schlicht grausam. Richtig ist immer nur das, was diese Kleingeister für richtig erachten. Ich hoffe nur dass der bürger diesen Scharlatanen bei der nächsten Wahl den Weg zum Ausgang zeigt. Es ist höchste Zeit.

    • Die nächste Wahl ist in vier Jahren, vier Jahre Merkelgrauen, Özdemir als Außenerzieher, pardon Minister, KGE als was auch immer, Moscheen in jedem Dorf (?), Wohnungsnot, Kriminalität, Vergewaltigungen, flächendeckend Windräder, leere Sozialkassen, wer soll das aushalten? Ich hoffe sehr, dass wir das keine vier Jahre ertragen müssen.

  22. Ich möchte wirklich den Anschein vermeiden, als würde ich irgendeinen heutigen BT-Abgeordneten mit Bismarck vergleichen. Aber bei diesem Gehabe kann man sich fragen, ob Bismarck eine Chance gehabt hätte – angesichts seines Kulturkampfs gegen die katholische Kirche – Bundestagsvizepräsident zu werden.
    – Ich glaube ja, doch, er hätte. Denn gegen Christen darf man alles in diesem Land. Und die halten dann auch noch schleimig-unterwürfig die andere Backe hin (ich sage bewusst nicht „Wange“).

  23. Herr Glaser hat analytisch den Kern eines Herrschafts-Glaubens offengelegt. Die anmaßende Selbstherrlichkeit der muslimischen Götzen ist keine Erlösung, sondern ein Unterdrückungs-System, eine Abwertung eine diametrale Gegenposition zu unserer demokratischen Freiheit. Der Islam ist keine Religion, er ist eine Anleitung das Denken, die Individualität und das freie Mensch-Sein zu verhindern. Die unentrinnbare Gefangenschaft, in der Muslime sich befinden ist nach innen und nach aussen eine Kampfansage, gegen jede Befreiung, gegen eine Aufklärung, gegen eine Heilung vom Irre-Sein.

  24. In „Gekonnt gekontert“ beschreibt ein Mensch mit pakistanischem Migrationshintergrund, in Dresden studierend, seine Sicht auf „Religionsfreiheit“ laut Grundgesetz. Und es gelingt ihm in ein paar Minuten besonders die Bevorzugungen gegenüber dem Islam aufzudecken:
    https://www.youtube.com/watch?v=-dG1W_SXpTU

  25. Noch schlimmer. Mit demselben Argument könnte künftig ein Atheist oder Agnostiker als Amtsträger im Bundestag abgelehnt werden. Wieder mal ist man sich überhaupt nicht der Konsequenzen einer solchen Entscheidung bewußt. Und die da gerade Art. 4 aushebeln, das sind dieselben Leute, die ein lautes Geschrei erheben, wenn Art. 16 a in der Form angewendet wird, wie er geschrieben steht! Oder die genauso fröhlich Art. 5 mit dem NetzDG zur Farce verkommen lassen!
    Damals, als Wulff den Spruch „der Islam gehört zu D“ in die Welt setzte, gab es ja bereits eine große Diskussion. Selbst heute sagen laut Umfragen immer noch eine Mehrheit, der Islam gehöre nicht zu D. Und jetzt? Sind das alles Nazis?
    Ich fasse es allmählich nicht mehr, was hier läuft!

  26. Sehr guter Beitrag, nur befürchte ich das die etablierten Politiker welche Glaser ablehnen, so ideologisch festgefahren und kaum mehr in der Lage sind dieses intellektuell verstehen. Aber es ist schon bizarr das nur noch die AfD die Werte der Aufklärung hier verteidigt. Wo sind die „Liberalen“, wo die letzten Konservativen aus der CDU/CSU ?

    • Die letzten Konservativen in der CDU/CSU werden durch das große »C« geknebelt. Wenn die Kirchen die Herrschaft im Staat fürs Christentum beanspruchen, wie kann da ein Mitglied der »C«-Partei »Nein« sagen?

      »Der Vorrang des Gewissens vor der Loyalität gegenüber dem Staat … fand …
      seine kodifizierte Gestalt als Menschenrecht der Glaubens- und
      Gewissensfreiheit«, behauptet der evangelische Oberhirte Bedford-Strohm in der FAZ unter dem Titel »Wie politisch darf die Kirche sein?«.

      Mit dieser Interpretation wird eine Duldung, die das GG der Religion bietet, zur Übernahme genutzt. Dies kann durchaus eine feindliche Übernahme sein, denn der Kirchenfunktionär spricht von einem »von Gott gegebenen Auftrag« des Staates: »Da, wo der Staat seinen von Gott gegebenen Auftrag verletzt, muss die Kirche Widerstand leisten.« Ja, er geht so weit, ein »Eskalationsmodell des Widerstands gegen Unrecht des Staates« mit einem »konkreten Orientierungswert« zu begründen.

      Damit wird kirchliche Lehre über die Autorität des Staates gestellt!

      Aber keine Bange, liebe Mohammedaner, euch gegenüber rufen die Christenmenschen nicht zum Widerstand auf. Sie halten euch gerne beide Wangen hin und unterwerfen sich. In der seligen Gewissheit, sich damit das ewige Leben zu verdienen. Welch ein Schmarrn!

    • Ich schlage vor, statt der der dritten Strophe des Deutschlandliedes doch wieder die erste als Nationalhymne einzuführen, allerdings in leicht veränderter Form (Vorsicht Satire):
      Glaubensfreiheit über alles, über alles in der Welt,
      Bis das Land vor lauter Vielfalt endlich auseinander fällt!
      Durch Herrn Maas und auch Frau Özuguz,
      Dass die ‚Köterrasse‘ bellt.
      Glaubensfreiheit über alles, über alles in der Welt!

  27. Altparteien schön in die Falle gelaufen! Die AFD erbringt so schon am ersten Tag im Bundestag den Beweis, „Eine Islamisierung findet eben doch statt“.

    Die kritische Sicht auf den Islam ist dabei sicher das Thema, wo die AFD die grösste Unterstützung von Wählern anderer Parteien hat.

  28. Alles gut und richtig, aber letztendlich ist es völlig egal wen die AFD da aufstellt. Es geht einzig und allein um seine Mitgliedschaft in dieser Bäh-Partei. Das Motto wird also lauten: Ausgrenzen, ignorieren, verächtlich machen, jedes Wort auf die Goldwaage legen, disziplinieren. Die Nummer hatten wir bereits beim Gerangel um den Alterspräsidenten und wir werden sie noch häufiger erleben wenn es um die Besetzung von Ausschüssen geht.

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