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Europa ohne Grenzen

Einwanderung: Einfallstor nach Europa geöffnet

von Gastautor

13.10.2017

| Lesedauer: 5 Minuten
5.000 € Schadensersatz für jeden zurückgewiesenen Flüchtling an Europas Außengrenzen? Ein neues Tor an den Außengrenzen Europas hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) durch ein Urteil geöffnet.

Wenn Flüchtlinge an den Außengrenzen an Zäunen, Mauern oder im Niemandsland festgenommen und wieder zurückgeschickt werden, dann steht ihnen sogar Schadenersatz zu: wegen angeblicher „Kollektivabschiebungen“ und fehlendem Rechtsschutz. Ein neues Geschäftsmodell für Pro Asyl und Fluchthelfer-Syndikate ist entstanden: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Spanien mit Urteil vom 3.10.2017 wegen unzulässiger Kollektivausweisungen aus der Exklave Melilla nach Marokko sowie wegen einem fehlenden wirksamen Rechtsschutz gerügt und zugleich den zwei Migranten aus Mali und der Elfenbeinküste jeweils eine Entschädigung von 5.000 Euro zugesprochen (Az.: 8675/15 und 8697/15).

Die Wirksamkeit der Grenzzäune wird unterlaufen

Die zwei Afrikaner hatten am 13.8.2014 versucht, über die Grenzzäune zwischen Marokko und der spanischen Exklave Melilla zu klettern. Dort wurden sie von der spanischen Guardia Civil festgenommen und umgehend nach Marokko zurückgebracht. Dabei wurde weder ihre Identität überprüft, noch hatten sie die Möglichkeit, die Gründe für ihre Flucht zu erklären oder einen Rechtsanwalt, Dolmetscher oder Arzt einzuschalten. Die Beschwerdeführer rügten, die Abschiebepraxis an der Grenze zu Marokko verstoße gegen die Europäische Menschenrechtkonvention (EMRK):

Diese verbietet die kollektive Ausweisung ausländischer Personen. Zudem verstoße Spanien mit den Abschiebungen gegen Artikel 13. Der räumt jedem das „Recht auf eine wirksame Beschwerde“ ein. Die Regierung in Madrid wurde zur Zahlung von jeweils 5.000 Euro an die beiden Afrikaner verpflichtet.

Nach dem Sachverhalt des Urteils des EGMR vom 3.10.2017 waren die beiden Männer aus Mail und der Elfenbeinküste bereits vor längerer Zeit aus ihren Ländern nach Marokko geflüchtet, nämlich im Jahr 2012 und 2013. Sie hielten sich schon mehrere Monate in dem Gebirge nahe der spanischen Exklave Melilla (Berg Gurugu) auf und versuchten bereits mehrmals, über die Grenzanlagen nach Melilla zu gelangen.

Sie schafften es am 13.8.2014 über die zwei sechs Meter hohen äußeren Zäune, der Malier außerdem bis auf die dritte, drei Meter hohe innere Befestigung. Beide wurden von der spanischen Grenzpolizei an den Zäunen direkt festgenommen und an marokkanische Behörden übergeben. Nachdem sie es in einem zweiten Anlauf Monate später noch einmal versucht und geschafft hatten, wurde der Malier in seine Heimat abgeschoben, der Verbleib des Mannes aus der Elfenbeinküste ist dem Gericht unbekannt geblieben.

Videos statt Betroffener: Spielfeld für NGOs

Journalisten und andere Zeugen hatten die Vorgänge am 13. August zum Teil aufgezeichnet. Mit ihrem Videomaterial zogen verschiedene Nichtregierungsorganisationen wie etwa Pro Asyl vor den EGMR.

Die spanische Regierung hatte unter anderem geltend gemacht, dass die Männer noch gar kein spanisches Territorium erreicht hätten, da die Zäune noch außerhalb der Exklave stünden. Das Gericht ließ sich nicht darauf ein, das Territorium genau zu bestimmen. Da die spanische Polizei in dem Grenzgebiet die Kontrolle gehabt habe, gälten dort auch die Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Die in dem Urteil behandelten Rechtsgrundlagen sind die folgenden:

Artikel 13 der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) lautet: „Recht auf wirksame Beschwerde – Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben“.

Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vom 16. September 1963, Artikel 4, lautet: „Verbot der Kollektivausweisung ausländischer Personen – Kollektivausweisungen ausländischer Personen sind nicht zulässig“.

Dieses Zusatzprotokoll ist 1968 in Kraft getreten und bisher von 43 Staaten ratifiziert worden. Nicht ratifiziert haben es Griechenland, die Türkei, Großbritannien und die Schweiz. Die Schweiz und Griechenland haben es auch nicht unterzeichnet. (Stand: 19. Dezember 2016).

Das Urteil des EGMR vom 3.10.2017 legt eine „Kollektivausweisung“ ausländischer Personen zugrunde. Eine Ausweisung bezeichnet die Anordnung der Behörden eines Staates, ein in seinem Hoheitsgebiet (rechtmäßig oder aber auch rechtswidrig) anwesender ausländischer Staatsbürger habe dieses zu verlassen. Mit der Ausweisung wird ein etwaiges Aufenthaltsrecht entzogen und ein Wiedereinreiseverbot statuiert. Demgegenüber stellt eine Abschiebung eine Vollzugsmaßnahme dar, durch die eine zuvor erteilte Aufenthaltsbeendigung und Ausweisung durchgesetzt wird. Ausweisung einzelner Personen sind tägliche Praxis an Grenzen – über die Konstruktion der „Kollektivausweisung“ hebelt der EGMR diese Praxis aus und macht sie schadensersatzpflichtig.

Die beiden Afrikaner befanden sich bei dem Klettern über die Zäune ja noch nicht einmal richtig in der spanischen Exklave Melilla. Ein irgendwie gearteter Aufenthalt, der zu einer Ausweisung und Abschiebung hätte führen können, lag nicht vor. Vielmehr liegt in dem Aufgreifen eine reine polizeiliche Maßnahme infolge des illegalen Grenzübertritts vor. Insofern kann bei der Rückschiebung nach Marokko der etwa 70 Personen auch keine Kollektivausweisung oder Massenabschiebung gegeben sein.

Die beiden Afrikaner hatten zudem noch nicht die spanische Exklave Melilla erreicht, sondern befanden sich laut Sachverhalt nach dem Klettern über zwei der drei Zäune noch im Grenzstreifen zwischen Marokko und Melilla. Keiner der beiden hatte den dritten Grenzzaun überwunden, der bereits zu spanischem Territorium gehört. Das Hoheitsgebiet von Spanien beginnt erst hinter den Grenzzäunen.

Dies wischt der EGMR jedoch einfach beiseite, indem er sagt, die spanischen Behörden hätten quasi die Hoheitsgewalt dort ausgeübt.

Illegaler Grenzübertritt wird entschuldigt

Ebenso wies das Gericht den Einwand Spaniens zurück, es fehle an der Opfereigenschaft der Antragssteller, die für eine Individualbeschwerde nach Art. 34 EMRK notwendig ist. Denn die spanische Regierung hatte argumentiert, die Videoaufnahmen ließen eine Identifizierung nicht eindeutig zu, und selbst wenn die Antragssteller bei den betreffenden Rückführungen dabei gewesen wären, hätte ihr erfolgreicher späterer Versuch, nach Spanien zu gelangen, die Opfereigenschaft beendet. Den zweiten Punkt tut das Gericht mit einem Satz ab: Das spätere Gelangen nach Spanien ändere an der fraglichen Konventionsverletzung nichts. Mit anderen Worten: Der Versuch eines illegalen Grenzübertritts zählt nicht; die Täter werden zu „Opfern“ polizeilicher Gewalt umdefiniert. Und besonders weitreichend wirkt das Urteil dadurch, dass die Betroffenen gar nicht identifiziert wurden. Das Gericht nimmt einfach an, dass die beiden an dem betreffenden Tag unter den von Hilfsorganisationen und Schleppern gefilmten Personen waren. Dass keine genaue Dokumentation der damals zurückgeschobenen Individuen stattgefunden habe, sei ja gerade Spanien anzulasten. Damit wird die Beweislast umgekehrt: Spanien muss die Identität beweisen, nicht die Täter.

Mit dem Urteil stellte der EGMR klar, dass Spaniens Grenzregime in Melilla menschenrechtswidrig ist, vor allem aber, dass die Europäische Menschenrechtskonvention und die daraus abgeleiteten Regeln an allen EU-Außengrenzen gelten. In einem anderen EGMR-Verfahren unterstützt das ECCHR Geflüchtete aus Syrien, Irak und Afghanistan in deren Beschwerden wegen der illegalen Rückschiebung nahe des Lagers Idomeni an der mazedonisch-griechischen Grenze; auch die Ungarischen Grenzzäune stehen jetzt im juristischen Feuer.

Den Beschwerdeführern wurde als Ausgleich für den immateriellen Schaden ein Betrag in Höhe von jeweils 5.000 Euro zuerkannt. Wenn man überlegt, dass künftig vielleicht Hunderttausende derartige Beschwerden vorbringen, kann das richtig teuer werden und wird zu einem neuen Geschäftsmodell für Asyl-Anwälte. Angesichts der Tatsache, dass beide Afrikaner illegal und mit Gewalt über die Grenzzäune eindrangen, die etwaige Verletzung ihrer Rechte sich selbst zuzuschreiben haben, nur wenige Minuten in Gewahrsam der Polizei waren und inzwischen es nach Spanien, und damit nach Europa, auch geschafft haben, ist der Betrag von 5.000 Euro geradezu immens und unverhältnismäßig.

Nun soll das Melilla-Verfahren weit über den Einzelfall hinaus Wirkung entfalten.

Wirkung für alle Außengrenzen Europas

Der Generalsekretär der Fluchthilfe-Organisation „European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)“, Wolfgang Kaleck, freute sich anlässlich des Urteils: „Das Melilla-Verfahren hat weit über den Einzelfall hinaus Wirkung. Es ist ein Präzedenzfall, um das grundlegende ʻRecht auf Rechteʼ von flüchtenden und migrierenden Menschen durchzusetzen“. Mit dem Urteil stelle der EGMR klar, dass Spaniens Grenzregime menschenrechtswidrig ist und die EMRK auch an den EU-Außengrenzen gilt. In einem anderen EGMR-Verfahren unterstützt das ECCHR bereits Geflüchtete aus Syrien, Irak und Afghanistan in deren Beschwerden wegen der illegalen Rückschiebung nahe des Lagers Idomeni an der mazedonisch-griechischen Grenze. In allen Fällen wurden die Klagen nicht von den Betroffenen eingereicht, sondern von Flüchtlingshelfern. Die Betroffenen sind längst untergetaucht. Es öffnet für jeden Immigranten das Tor nach Europa:

Diejenigen, die sich durchsetzen und beispielsweise nach Deutschland gelangen, können Asyl beantragen. Diejenigen, die das nicht schaffen, sondern vorher an der Grenze zurückgeschoben werden, können nach diesem Urteil jedoch vor dem EGMR klagen und für eine angebliche Rechtsverletzung eine Entschädigung verlangen.

Damit wären Europas Außengrenzen praktisch geöffnet.

2005 musste Spanien wegen des massenweise erfolgten illegalen Grenzübertritts rund 600.000 illegalen Einwanderern Amnestie und einen legalen Aufenthaltsstatus gewähren. Danach ging Spanien hart gegen solche Einwanderer vor, nicht zuletzt auf Druck anderer Mitgliedstaaten in der Europäischen Union. Auch England hatte wegen der illegalen Einreise von hunderttausenden Migranten vor allem über den Ärmel-Kanal Probleme mit der Grenzsicherung und insofern auch mit der EU. Der BREXIT war letztlich auch darauf zurückzuführen.

Andreas Meyer-Suter ist Rechtsanwalt in Hamburg.

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82 Kommentare

  1. Sie haben völlig recht. Ich frage mich ob wir noch in einem Rechtsstaat leben, denn Krimminelle oder Illegale haben mehr Rechte. Wir dürfen nur zahlen.

  2. Lemminge wollen ins Meer rennen. Von Natur aus!

  3. Vor allem Bürgerkrieg. Der ist zum Greifen nahe. Siehe unser Nachbar Frankreich im Frühjahr. Aber ist das nicht so gewollt? Im Rahmen der Politik der transatlantischen Hintergrundmächte: „Nie wieder Rapallo!“ Die Krimkrise, die Sanktionen, Verschärfung der Sanktionen, Anti-Russland Propaganda, alles schön und gut, aber es geht noch mehr. Das „Noch-Mehr“ sehen wir nun Schritt für Schritt offenbar werden.

  4. Klassisch Merkel. 100 % Heuchelei, 0 % Einsatz für das eigene Volk. Eine Soros-Marionette wie sie im Buche steht. Der CFR hat seine helle Freude an ihr.

  5. Die neue Definition für politisch Verfolgte geht so: Das sind Menschen, die keine Ausweispapiere habe, uns belügen bezüglich ihrer Herkunft, uns viel, viel Geld kosten und ungestraft kriminell sein dürfen.
    Welche dieser Kriterien erfüllen schon länger hier Lebende AfDler?

  6. Lieber Hasenfurz, es gilt immer und überall die römische Regel: Quod licet Iovi, non licet bovi!
    Wer glaubt dass in Lalaland gilt gleiches Recht für alle, zieht seine Hose auch mit der Kneifzange an.

    • „Nein!“
      „Doch!“
      „Oooh!“
      (Louis de Funes)

  7. Danke für die ausführliche Sachverhaltsdarstellung.
    Mir bleibt nur noch Zynismus:
    die NGO Mitarbeiter müssen jetzt genügend Geld machen, das brauchen sie für die Flucht aus Europa, wenn es hier eng wird.

  8. Nun Europa wir halt eben schwarz. Ihr habt es so gewollt, IHR habt Eure Regierungen selber gewählt und diese Wahnsinnigen werden Euch das letzte Hemd ausziehen! Ihr werded ALLES verlieren wenn Ihr nicht endlich begreift was da gespielt wird und HANDELT! Aber wenn Euch Heimat, Grund u. Boden, Freiheit, direkte u. föderalistische Demokratie, Rechtsstaatlichkeit usw. nichts bedeuten, dann macht nur weiter so! Der 3. Weltkrieg hat längst begonnen u. diesesmal wird Europa angegriffen! Nicht nur durch einen Staat, nein durch die wohl rückständigste Ideologie dieses Planeten – ISLAM und einigen hundert Millionen geistig Zurückgebliebener aus dem nahen, mittleren Osten und einem gescheiterten afrikanischen Kontinent! Habt ihr mal einen Blick auf den Globus geworfen? Wo liegt Europa? Ich sage es Euch: Am Appendix Asiens – also solltet ihr Euch mit den Russen versöhnen u. nach Osten ausrichten, die Russen haben das kommunistische Fieber hinter sich und sind vom Ideologie-Virus geheilt, im Gegensatz zu Euch Dummerchen! USA? Vergesst diese hysterischen Deppen, deren Kapital-Egoismus ist dermassen selbstzerstörerisch, dass kaum auf Heilung zu hoffen ist!

  9. Die USA lassen 70’000 Asse (m+w) herein, Deutschland Millionen fanatische Analphabeten (80% m).

  10. Die Franzosen sind, wohl zum letzten mal, davor zurückgeschreckt den Front National an die Macht zu bringen. Meiner Meinung nach ist der Front jetzt nicht mehr aufzuhalten. Macron, die Marionette der Globalisten, ist bereits gescheitert.

  11. So sieht es aus! Anderes Beispiel ist die Schächtung. Auch hier findet man „kultursensible“ Rechtsprechung. 😉

  12. Auf die Diskussionsbeiträge vieler Leser: Nach Sandrine Märztaler (vor 2 Tagen) hat beim EGMR eine kleine Kammer in 7-klöpfiger Besetzung entschieden. Gegen Entscheidungen der kleinen Kammern beim EGMR kann die 17-köpfige große Kammer angerufen werden, die dann erst rechtskräftig entscheidet.
    Es ist davon auszugehen, dass die spanische Regierung von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.

  13. Meines Wissens gilt Asyl nicht innerhalb der EU..

  14. Wieder einmal Danke an TE für offenen und offensiven Journalismus.

  15. die Verpflichtungen der Alteinwohner sind – bei Kenntnis von islamischen Forderungen qua sharia und der gesammelten islamischen Jurisprudenz –
    bedeutend zu gering! Sie sind mindestens um eine Zehnerpotenz zu erhöhen!

  16. Als kleiner Eigener einer kleinen Einheit warte ich geduldig auf die Zwangseinweisung. Ich gebe mich auch gleich geschlagen, Eigentum verpflichtet.
    Gerne kann der Eingewiesene sich den Tiefgaragenstellplatz häuslich einrichten.

    • Mein Balkon ist noch frei, im Winter etwas ungemütlich.

  17. …wenn ich das richtig verstanden habe, wird künftig nicht zwischen legalem und illegalem Grenzübertritt unterschieden – unfassbar! Es ist nur zu hoffen, dass die Grenzbehörden die Absurdität dieser Bestimmungen einsehen und nicht ausführen.

  18. Gelten für die Nicht-Regierungs-Organisationen die gleichen Rechte wie für Regierungen, deren Handeln auf dem Vertrauen von zig Millionen Bürgern basiert? Wenn ja, was können Wähler tun, wenn ihre Stuimme nicht gehört wird?

    Danke für Ihre Darstellung der politischen Grausamkeiten. Was wird wohl nach der BTW noch ans Licht kommen?

  19. Wie kommen diese Richter in Amt und Würden? Nach welchen Prämissen werden sie ernannt? „Merkel muss weg!“ ist nicht die Problemlösung. Es wird vielmehr Zeit, aus dieser EU auszutreten und die abgetretenen Hoheitsrechte zurück zu holen. Heute bin ich zu einem EU-Gegner geworden, weil ich nicht glaube, dass diese EU noch reformierbar ist.

  20. Fragen Sie diese Figuren aus Brüssel. Das sind die, die dem NGO-Finanzier Küsschen geben.

  21. Sie haben einen bewundernswert poetischen Schreibstil. Wenn es nur nicht gezwungenermaßen die Poesie des Untergangs wäre.

  22. Bei einem solchen “Urteil“ hilft nur eines: ignorieren und raus aus der EU! Sowas kann doch nicht wirklich rechtskräftig sein, oder? Was ist mit Revision?

    • Ja, ignorieren! Hier wird der Schutz der Außengrenzen nach Dublin und Schengen durch ein SKANDALURTEIL nicht mehr möglich! Einfach ignorieren.

    • Nicht mit unseren gekauften polit-medial-sakralen Eliten.

  23. AFD wählen ist die einfachste und wirkungsvollste Möglichkeit.

  24. Wir uns selbst. Bei jeder Wahl neu. Zur Zeit steht die Zahl derer, die an einer Rettung interessiert sind, bei knapp 13%.

  25. Das Volk wählt zu 87% weiter so. Es ist nicht mal fähig, aus Protestgründen der AFD seine Stimme zu geben, was die zivilisierteste, sicherste, wirkungsvollste und einfachste Form des Widerstandes wäre. Was sollte man also von diesem Volk noch anderes erwarten?

  26. Wehrpflicht einführen, Bevölkerung bewaffnen und ausbilden! Auch Molotiv-coctails muss man lernen zu machen! Stichwort muss sein: nur eine wehrhafte Demokratie ist überlebensfähig!

  27. Kein Putin! Selbst ist die Frau/ Man! Machen Sie eine Kleinigkeit gegen dieses System täglich!

  28. Herr Macron lässt die Fremdenlegion einmarschieren?

  29. Ich hatte kurz die Befürchtung ich habe einen Schlaganfall, als ich was von 5000 € Entschädigung für einen abgewiesenen Flüchtling gelesen habe. Haben die am EGMR den Verstand verloren. Diese Summe wird ausreichen um allein deswegen zum illegalen Grenzübertritt zu schreiten. Sozusagen eine neue Möglichkeit Einkommen zu generieren, wohlgemerkt mal wieder ohne Leistung zu erbringen. Ich überlege die ganze Zeit mit welcher Art von schwerer Kriminalität und der interessanterweise daraus abzuleitenden Entschädigung ich meinen sozialen Status in Zukunft aufwerte. Ach ja, ich gehöre ja zu „denen, die schon länger hier sind“ und darf das selbstredend nicht.
    Nicht vergessen, AfD wählen!

  30. Einfach angedreht. Kein Wunder dass die Europäer die Nase voll haben von Europa und dem EUGH. Man fragt sich langsam ob irgendwo Europa noch der gesunde Menschenverstand regiert.

  31. Eigentlich ist es egal was diese “ Verräter“ denken. Sie stellen eine Gefahr für unsere Bevölkerung dar und müssen wenn erforderlich mit Gewalt verjagt werden! Gruppen die solche Prozesse initiieren und finanzieren müßen vor Gericht! Wir brauchen keine Gutmenschen-Diktatur und -Umerziehung! Pro-asyl und ähnliche subversive Vereinigungen müssen boykottiert und genau untersucht werden.

    Europäische Länder müssen eigene Grenzen streng schützen. Schengen ist überholt und muss suspendiert und abgeschaft werden! Alle Verträge müssen kündbar sein!

  32. Die klagende NGO?
    Vielleicht ja auch der alte Mübarek mit seinem neuen Geschäftsmodell?

  33. Auf r.sh hat man sich heute gefreut, das Schleswig-Holsteins Hauptschulen weniger stark in der Leistung abgefallen sind, als die der anderen Bundesländer.
    Für manche ist es eine Freude, wenn es dem Nachbarn noch schlechter geht, als einem selber.

  34. „Diese verbietet die kollektive Ausweisung ausländischer Personen.“

    Wie bei Gleiwitz oder so? Die Krim und die Ostukraine könnten auch als Vorlage gedient haben.

    Bisher dachte ich immer Grenzen wären gegen ungeprüfte kollektive Einreise? Niedlich, wenn nun alle Kundschafter einfach einreisen dürfen.
    Nicht, dass jetzt jemand auf die Idee kommt, die Unterschriften zurückzuziehen, dann werden diese Richter ja vielleicht noch arbeitslos.

    Andererseits könnte das Staatsfernsehen ja ein Wettbewerbsspiel davon machen, mit zwei Mannschaften. Die einen sind die Afro-arabischen Kundschafter, wenn die den Nato-Stacheldraht berühren, haben sie 5000€ gewonnen. Wenn die Gegenseite vorher getro…n hat, äh gewinnt, eben nicht.
    Sport, Spiel, Spannung – in der multiplen Spassgesellschaft.
    Gab es nicht schon mal so ein Format, als Fim über eine Show mit ‚Sträflingen‘,
    die mit Vorsprung weglaufen durften?
    Erinnert mich an John Osborne’s ‚Jagdzeit‘.

    Die EU hat alle.

  35. Es ist die höchste Zeit sich aus EU Verträgen zu verabschieden!
    Nationalstaaten werden zum Spielzeug irrer Ideologen und Betrüger. EU ist eine perverse Diktatur und nicht mit Werten der Bevölkerung vereinbar! Also Mitgliedschaft suspendieren und konsequent keine EU Urteile anerkennen!

  36. Gilt der Plan auch für die USA? Nach Hochrechnungen werden die Weißen dort 2060 mit 44% in der Minderheit sein. Der Plan besteht also darin, dass sich der Westen freiwillig auflöst und Osteuropa, Russland und China gestärkt werden? Wenn da nicht mal der Putin dahinter steckt!

  37. KuK. Österreich-Ungarn. Die Linien der Geschichte.

  38. Ich weiss. Und man muss nicht einmal sehr gebildet sein um das zu erkennen. Ich hoffe nur das es den Gutmichel als erstes trifft. Sicherlich werden Mutti & Co mit gutem Beispiel vorangehen und zuerst ihre eigenen Immobilien bereitstellen.
    Sind erst mal die leeren Immobilien voll, kommt es zu Zwangseinweisungen in bewohnte, da bin ich mir sicher. Schliesslich müssen wir irgendwann alle zusammenrücken. Es wird voll werden in Deutschland. Ups, jetzt bin ich wieder böse. Aber sorry, ich sehe das bei der derzeitigen Entwicklung so kommen. Hoffentlich irre ich mich.

    • Gab es auch schon einmal. Damals mußte Wohnraum für Flüchtlinge (, die damals Vertriebene hießen,) aus dem polnischen Korridor, Rumänien usw. zur Verfügung gestellt werden. Mein Opa hat geschäumt, aber er mußte eine Einliegerwohnung bauen. Das Volk, das dort einzog, war so ultrabraun, daß ihm von deren Geschwätz täglich schlecht wurde, obwohl er beileibe kein echter Widerständler (gegen das NS- Regime) war.
      Wäre ungefähr so, wie wenn man Leute einquartieren müßte, die täglich auf die Kouffar schimpfen und deren unnatürlichen Tod gutheißen würden. So ändern sich Zeiten.
      Biedermann und die Brandstifter lassen grüßen.

  39. hereinspaziert – wer will noch mal, wer hat noch nicht – es ist noch Erbsensuppe da…

    lautete so nicht einmal ein Faschingslied? – nun, ich denke das passt hervorragend um die Politik zu beschreiben – die Narren haben seit Jahren das Sagen ….

    • „Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt, wer hat soviel Pinke-Pinke, wer hat soviel Geld?“

  40. Ja, aber das gilt nicht für die AfDler. Die sind gemäss Gutmenschenungleicheitsgesetz die Ausnahme und müssen ausgegrenzt werden. Wir können ja nicht allen helfen.

  41. Mehr Verwirrung geht nicht. Die sogenannte Freizügigkeit innerhalb einer
    begrenzten Anzahl von EU-Ländern ist dann ja aufgehoben, wenn der Eintritt
    Nichtberechtigter das Land des abweisenden Eintritts unter Strafe bzw. Schaden-
    ersatz stellen will. Außerdem ist nicht nachvollziehbar, dass die spanische
    Begründung, dass der Zaun nicht auf ihrem Territorium steht, nicht berücksichtigt
    wurde. – Dieses Urteil ignoriert die Rechte der Selbstbestimmung eines Landes.
    Bin gespannt, wie juristische Experten dieses Urteil als nichtig erklären können, da
    es grundlegende Rechte außer Kraft setzen möchte.

  42. Es zeigt eindeutig den perversen Plan auf und widerspricht dem Gedanken, das da etwas planlos oder aus der Not und Hilfsbereitschaft heraus entschieden wurde. Dieses Europa soll „zwangsumvölkert“ werden und das mit Hilfe aller Institutionen, mit den Mitteln einer faschistischen od. kommunistischen Diktatur. Die Diktatoren gibt es schon, nur das es die meisten immer noch nicht kapiert haben.

    • Ich denke immer öfter über Auswanderung nach. Vor allem deswegen, weil ich meine Kinder, wenn ich mal welche habe, nicht in einer Gesellschaft aufwachsen lassen möchte, in der die Gefahr immer größer wird, entweder vergewaltigt, von Messern niedergestochen, von Lastern umgewalzt oder von Bomben in die Luft gejagt zu werden. Ganz zu schweigen von der täglichen Indoktrination in Schulen, Universitäten und natürlich 99,9% der Medien. Und da der Wähler zu 87% kein Problem mit der Kriminalisierung dieses Landes hat, kann man sich auch nicht darauf verlassen, daß sich die Umstände hier ändern werden.

  43. Man kann es auch anders sehen: Der EGMR hat den Betrag festgelegt, mit dem sich europäische Staaten ihrer Verantwortung entledigen können. Einmalig 5000 € pro Person sind allemal billiger, als die dauerhafte Alimentierung in Europa.

    • Es ist ein neuer Pull-Faktor. „Ich brauche mal eben Geld.“ – Es ist
      unrechtmäßige Enteignung der Bürger/Steuerzahler. Es hört sich nicht an
      wie Fluchtursachen verhindern.

  44. Das ist der Fluch der guten Tat: Die Europäer (und noch mehr die Deutschen) haben sich Pflichten gegenüber der Menschheit auferlegt, die sie nur zum Preis des kulturellen Selbstmordes einhalten können. Gerichte, die ignorieren, dass diese selbstauferlegten Pflichten aus einer ganz anderen Zeit und für ganz anderer Problemlagen geschaffen wurden und denen es egal ist, ob die von ihnen erhobenen Forderungen überhaupt realisierbar sind, machen sich an diesem kulturellen Selbstmord mitschuldig.

    Großbritannien hat die richtigen Konsequenzen gezogen und sich von dieser völlig abgehobenen europäischen Rechtsprechung befreit. Deutschland wird es auch tun müssen oder untergehen.

    • Der Preis: kultureller Selbstmord! Wir zahlen schon. No Go Areas werden sich weiter ausbreiten. Und wir? Wir sind verdammt zum Zuschauen, wie alles um uns herum aus den Fugen gerät. Sie will ein anderes Volk, sagte Seehofer. Er hat/hatte Recht!

  45. Sollte die Große Kammer des Gerichtshofes das Urteil der 7 Richter wider Erwarten bestätigen, wäre dies ein klassisscher Fall von Reductio ad Absurdum

    Mit anderen Worten, die Verfassung und internationales Recht dürfen nicht einem Selbstmordpakt gleichkommen. Eine Institution, sei es eine Regierung oder ein Gerichtshof, die das anders sehen, werden keinen Bestand haben.

    Zudem hat das „Berliner European Center for Constitutional and Human Rights“ das jetzige Urteil zu sehr gefeiert und allen Beteiligten die Folgen für Europa drastisch vor Augen geführt.

    Ganz zu schweigen davon, dass die Visegrad-Gruppe und auch Spanien das entsprechende Abkommen kündigen werden, um dem Einfluß des Gerichtshofs zu entgehen.

    • Also dann anfangen mit Merkel, der Ober-Marionette.

      • Okay. Fangen Sie an.

  46. Sie stellen nicht die entscheidende Frage: WER läßt das alles zu…?

    • Die geopolitisch tätigen Eliten des Imperiums. Wer sonst? Bitte zur Kenntnis nehmen: Wir befinden uns mitten im dritten punischen Krieg. Die Entwaffnung der modernen Punier ist in vollem Gange. Der abschließende Stoß eine Frage von Monaten.

      • Sie haben nicht begriffen, daß einzelne Glieder die schwächsten Punkte einer Kette sind? Lösen Sie das Subjekt ihres ersten Satzes in konkrete Namen und Adressen in ihrem Wohnort auf, schon haben Sie ein paar Kettenglieder, die nicht unantastbar sind, sondern, ich sage mal, ansprechbar. Oder so.

  47. (politischer) Islam raus aus Europa, zurück zur DM, und Brüssel dicht machen, reicht schon fürs Erste…

      • Sie werden lachen, die Truppen sind schon da…

  48. Das Urteil wurde von einer Kammer mit 7 Richtern gesprochen und ist noch nicht rechtskräftig. Spanien kann ein neues Verfahren mit der Großen Kammer mit 17 Richtern verlangen.

    https://www.taz.de/!5451313/

    Man kann davon ausgehen, dass Spanien auch fast alle anderen europäischen Länder auf den Gerichtshof einwirken werden, so wie früher im Jahr, als der Gerichtshof gegen die Empfehlung der Generalstaatsanwältin Botschaftsvisa nicht zulies

    https://de.nachrichten.yahoo.com/botschaftsvisa-gegen-schleuser-051537270.html

  49. Fahrplan? Die Politik will doch gar nicht, das ist das Problem.
    Juristisch sind wir eigentlich durch nichts gebunden, weil wir souveraen sind (ich habe das so auch nicht gewusst aber Prof Schachtschneider erklaert das ziemlich genau), wenn wir denn wollten…

  50. Vor Bürgerkrieg in Deutschland brauchen Sie sich nicht zu fürchten, hier im Epizentrum linksgrünideologischer Vollverblödung lässt der no borders-no nations eingestellte Vadder (seit 2015 absoluter Merkel-Fan) einer mehrköpfigen Patchwork-Familie eher den daher gelaufenen aus Afrika über seine minderjährige Tochter drüber rutschen, als sich gegen die Folgen von Buntheit und Vielfalt aufzulehnen.

    Bevor hier ein echtes Aufmucken zu hören ist, haben die an die BRD grenzenden Länder bereits eine meterhohe Grenzmauer hoch gezogen (Dänemark wohl zuerst), um nicht den Pöbel abzubekommen, den Deutschland mittlerweile transpiriert. (Frankreich baut keine Mauer, Frankreich hofft, seine Terroristen nach Deutschland los zu werden wegen der besseren Sozialleistungen und ohne Mauer besser an das deutsche Steuergeld ran zu kommen…Win und nochmal Win für Frankreich)

    Die Buntesrepublik Deutschland ist vom Universum aus betrachtet ein schwarzes Loch, was den Pöbel des Erdballs bis an die chinesische Grenze ran und fast bis ganz runter zu den Elefanten Afrikas in sich aufsaugt…

    • Diesen Bürgerkrieg dürfen Sie sich nicht als eine Auseinandersetzung vorstellen, bei der beide Seiten kämpfen. Es wird ein asymmetrischer chronischer, meist subakuter einseitiger Krieg sein, der nur vereinzelt heiß aufflammt.
      Eine Kriegspartei ist dabei kulturell/traditionell hoch gewaltaffin, den Umgang mit Waffen gewohnt und durch keinerlei Überfeinerung der Persönlichkeit geschwächt, die andere Seite darf sich nicht wehren, wird gefesselt.
      Das Erebnis dieses jahrzehntelangen Leidens und stillen Gemetzels werden Unterdrückung, Auswanderung, Enteignung und schließlich Verteibung sein. All das im Zeichen der Raute.

    • Die Logik ist doch klar: Die Welt wird sicherer, solange Deutschland unsicherer wird. In Marokko scherzen sie schon vor sich hin. „Wir sind ein sicheres Land, seit all unsere kriminellen Elemente in Deutschland sitzen. “ Stimmt, glasklare Logik. Pech für den deutschen Steuerzahler. Wie so oft. Merkel macht sich über diesen in ihrer impertinenten Art noch lustig. “ Nu sind se halt mal da…“

  51. Bravo! Aber dann für die Politikerkaste gleich mit. Da gibt es nämlich schon einschlägige Äußerungen!!

  52. In einem Nebensatz versteckt läßt die Europäische Menrechtskonvention sogar die Todesstrafe zu. Nun verbinden wir also einmal von dort zu den sogenannten Urteilen: welche Folgen könnten eintreten, wenn sich die ein-
    gesessenen Bürger wehren würden? Die Europäische militärische Eingreiftruppe käme zum Zuge, und diejenigen, die von d e r nicht getötet würden, würden in Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt! It ´s clear?

    best regards

  53. Es sei angemerkt: Trotz der erheblichen Anzahl von illegalen Einwanderern gibt es in Spanien keine so stark ausgeprägte Fremdenfeindlichkeit. Es gibt aber auch kein Sozialsystem, in welches die Immigranten einwandern könnten. Und hier ist wieder ein Kernpunkt: Vorbehaltlose Sozialleistungen darf es nur für Bürger des jeweiligen Landes geben. Ich schließe mich in diesem unkt HW Sinn an.

    • Von was fuer einer ausgepraegten Fremdenfeindlichkeit sprechen Sie denn da ueberhaupt? Fast niemand hat irgendetwas gegen Auslaender, nicht einmal gegen (echte) Fluechtlinge. Die meisten helfen gerne, auch die AfD Unterstuetzer, die ich kenne. Man will sich nur nicht ausnutzen lassen von illegalen Wirtschaftsfluechtlingen und man hat eine gewisse Abneigung gegen den politischen Islam. Von wirklicher Fremdenfeindlichkeit kann man da wohl nicht sprechen.

      • Fremdenfeindlichkeit. Eins dieser Buzzwords. Man muss differenzieren. Zwischen europäischer und aussereuropäischer Einwanderung. Aber auch bei innereuropäischer Migration ist es problematisch wenn Deutschland die (für seine Wirtschaftsmaschine verwertbare) Jugend der anderen Länder aufsaugt. Das hat auch keine Zukunft. Ich habe auch nichts zB gegen salafistische Saudi Arabier, Ich will sie nur nicht in Deutschland haben. Was sie wo sonst machen ist mir egal. Hauptsache nicht hier.

      • Dem kann ich nichts hinzufügen.

    • Meines Wissens gab es keine ‚Fremdenfeindlichkeit‘ gegen Sophia Loren oder Marilyn Monroe – gegen Mussolini und Charles Manson schon eher.

  54. Danke Herr Meyer-Suter. Unfassbar alles nur noch……………

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