Das neue Politbarometer ist da, und jetzt wissen wir, wer die Wahl gewinnt? Der Schein trügt. Denn unter der Verhältniswahl gibt es gar keine Sieger und Verlierer. Das zeigt ein Blick auf die Ergebnisse der sieben führenden Umfrage-Institute, die vom dem bekannten Internet-Portal www.wahlrecht.de regelmäßig gesammelt, auf dem neuesten Stand gehalten und veröffentlicht werden. Fasst man diese Datensammlung zu drei Klassen (Tiefstwert, häufigster Wert und Höchstwert) zusammen, ergibt sich das nachfolgende Bild:
CDU und CSU erlangten bei sieben Umfragen im August 2017 dreimal 38% und dreimal 39% der Zweitstimmen. Sie sind also weit davon entfernt, alleine den Wahlsieg zu erringen. Die anderen Parteien sind zwar auch keine Wahlsieger, ziehen aber in das Parlament ein. Wirkliche Wahlverlierer, die nicht in das Parlament einziehen, sind nur die „Sonstigen“, die „Splitterparteien“, die wahrscheinlich an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern werden. Sie werden am häufigsten mit 4% der Zweitstimmen beziffert.
Insgesamt werden wohl 4% der Zweitstimmen „unter den Tisch fallen“. In Wahrheit fallen sie aber nicht einfach weg. Denn die 11 Mandate, die dem Stimmanteil von 4 Prozent entsprechen, werden von den sogenannten Splitterparteien anteilig auf die privilegierten Parlamentsparteien umgeschichtet. Es ist also 2017 wieder zu erwarten, dass 11 Abgeordnete im Bundestag einen Sitz bekleiden, den die Wähler einer anderen Partei zukommen lassen wollten. (Sperrklausel-Zugewinn) – Ein wirklich gerechtes Wahlverfahren sieht anders aus!
Zu viel für eine „Groko“ und zu wenig für Schwarz-Gelb
Dieser Webfehler der Verhältniswahl ist aber keineswegs der größte. Weil es bei den Zweitstimmen regelmäßig keine absoluten sondern nur relative Wahlsieger gibt, wissen die Wähler im Ergebnis nicht, was aus ihrer Stimme wird. Sie geben ihre Stimme ab, wer mit wem eine Koalition bildet, das können sie – wenn überhaupt – nur mittelbar beeinflussen. Eine „Groko“ ist natürlich immer möglich. So wie es aussieht sind aber auch andere Dreierbündnisse denkbar, ohne dass die Wähler gefragt wurden, welche Konstellation sie denn haben wollen. Wir wählen die Abgeordneten, aber nicht unmittelbar sondern nur mittelbar. Und was danach passiert, das entscheiden die Parteien hinter verschlossenen Türen. Das ist der große Pferdefuß der Verhältniswahl.
Doch bleiben wir bei den Wahlprognosen. Sie beziehen sich allein auf die Zweitstimmen und ignorieren die Erststimmen vollständig. Und in ihrer kurzsichtigen Gedankenlosigkeit tun das die Wahlforscher dauerhaft. Bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 hat die Erststimme eine mandatsrelevante Rolle gespielt. Zieht man beide Stimmen von einander ab, ergab sich folgendes Bild:
- 1.331.848 CDU-Erststimmen-Wähler wählten die CDU-Abgeordneten nicht mit der Zweitstimme;
- 300.398 CSU-Erststimmen-Wähler verweigerten der CSU die Landesstimme;
- 1.588.650 SPD-Erststimmen-Wähler gaben der SPD nicht die Listenstimme.
- 169.527 Zweitstimmen-Wähler der Linken wählten umgekehrt den örtlichen Wahlkreiskandidaten der Linken nicht mit der Erststimme;
- 513.045 Zweitstimmen-Wähler der Grünen gaben dem örtlichen Wahlkreisbewerber der Grünen nicht die Wahlkreis-Stimme;
- 1.053.983 FDP-Zweitstimmen-Wähler verweigerten dem örtlichen Wahlkreisbewerber der FDP 2013 die Direktwahl gingen also mit der Erststimme fremd oder vergaben sie gar nicht.
Großbritannien-Wahl: Vorbild für deutsches Wahlrecht?
Und weil ungefähr jeder zweite Zweitstimmen-Wähler der FDP dem Wahlkreis-Kandidaten der Liberalen nicht die Erststimme gibt, muss man sich nicht wundern, dass z.B. die FDP in 14 von 18 Wahlgängen kein einziges Direktmandat erlangt hat. Weil aber die FDP trotzdem in den Bundestag einzog, ausgenommen 2013, muss man sich natürlich fragen, wozu die Erststimme überhaupt gut sein soll. Und noch etwas: Hätte die FDP 2013 nur in drei von insgesamt 299 Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit gewonnen, wäre sie unterhalb der Fünf-Prozent-Hürde mit 28 Listenplätzen in den Bundestag eingezogen. („Grundmandate“) Und dabei hätte die Union leicht nachhelfen können. – Konrad Adenauer hat das mehrmals getan. Angela Merkel tut es nicht. Der Physikerin ist die Mechanik der Zweistimmen-Wahl „ein Buch mit sieben Siegeln“.
Der Supergau für die Wahlforschung
Die Wahlforscher erwähnen das alles mit keinem Wort. Deshalb hat keines der Forschungsinstitute 2013 vorhergesagt oder am Wahlabend hochgerechnet, dass es vier Überhänge in vier Bundesländern gab (je eines in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und im Saarland), alle bei der CDU, die dann ausgeglichen wurden, aber nicht durch vier, sondern durch 29 Ausgleichsmandate. Niemand hat dieses Wahlergebnis kommen sehen. Das Endergebnis war für die stumpfsinnige Wahlforschung, die sich allein auf die Zweitstimme konzentriert und die Erststimme vollkommen ignoriert, der „Supergau“, der bisher größte aller denkbaren Betriebsunfälle.
Direktwahl und Grundgesetz
Und das ist ganz besonders wichtig: Kann eine Steigerung des Stimmensplittings dazu führen, dass Schwarz-Gelb – entgegen allen Vorhersagen – doch möglich wird, so wie das 2009 ja der Fall war? Hat es damals nicht 24 Überhänge gegeben, die nach neuem Recht durch 49 Ausgleichsmandate kompensiert würden? Soll Angela Merkel als CDU-Vorsitzende die Parole ausgeben, in ausgewählten Ländern z.B. im Saarland oder Mecklenburg-Vorpommern mit der Erststimme CDU und mit der Zweitstimme die FDP zu wählen? Wie viele Mandate fehlen überhaupt zur Mehrheit von Schwarz-Gelb? Und wie kann man sie sich unter Anrechnung von Überhang und Ausgleichsmandaten in einer Doppelwahl mit zwei Stimmen beschaffen? Hat denn die CDU mit 4 Überhängen von den 29 Ausgleichsmandaten, die 29013 nachgeschoben wurden, mit 13 davon selbst nicht den „Löwenanteil“ am Mandatsausgleich erhalten? Erlaubt ist doch was gefällt: Warum soll man das nicht ausnutzen?
Drastische Verzerrungen des Wählerwillens
Wie wenig die Politiker, die das Wahlrecht ja geschaffen haben, das Werk ihrer Hände wirklich durchschauen, zeigt die Wahl von 1976. CDU und CSU siegten mit 48,6 % der Zweitstimmen: Es fehlte nur ein Mandat zur absoluten Mehrheit der Sitze im Parlament! Und trotzdem oder gerade deswegen wurden CDU und CSU von der Regierungsbeteiligung ausgeschlossen und mussten als stärkste politische Kraft in die Opposition gehen. Die Verhältniswahl kann also zu drastischen Verzerrungen des Wählerwillens führen. Und das kommt auch vor.
Die Pointe der Wahl von 1976 war aber eine andere. Damals fehlte, wie gesagt, nur ein Mandat zur absoluten Mehrheit der Sitze im Parlament. Dieses Mandat hätte der Oberbürgermeister von Bonn, der bekannte CDU-Politiker, Hans Daniels, erreichen können. Wenn die CDU es akzeptiert hätte, dass er als parteiunabhängiger „Bürgerkandidat“ von 200 Wahlberechtigten aus der Mitte des Wahlkreises aufgestellt wird und ihm keinen Gegenkandidat aus den Reihen der CDU entgegengestellt hätte, er also auf Betreiben der Parteiführung auch mit den Erststimmen der CDU-Wähler im Wahlkreis Bonn gewählt worden wäre, dann wäre er neben der CDU als parteiunabhängiger Bürgerkandidat zusätzlich in den Bundestag eingezogen. Die CDU hätte also zusammen mit Hans Daniels die absolute Mehrheit der Sitze im Bundestag schon 1976 leicht haben können, wenn sie den Durchblick gehabt hätte.
Wäre Dummheit strafbar, der CDU-Vorsitzende, Helmut Kohl, wäre damals ins Gefängnis gewandert. Sie ist es nicht, deshalb kam Helmut Kohl mit einer milderen Strafe davon. Er wurde erst 1982 Bundeskanzler.
Der Autor hat ein „umstürzlerisches“ Taschenbuch zum Wahlrecht geschrieben, das es in sich hat. Hier die entsprechenden Links:
Verlagsankündigung: https://www.lesejury.de/manfred-c-hettlage/buecher/bwahlg-gegenkommentar/9783961380183
Kurze Leseprobe: http://www.manfredhettlage.de/taschenbuch-zum-wahlrecht-leseprobe/
Textauszug: http://www.manfredhettlage.de/taschenbuch-zum-wahlrecht-textauszug/
Sonstige Internet-Beiträge zum Wahlrecht: http://www.manfredhettlage.de/beitraege-zum-wahlrecht/
Sehr geehrter Herr Hettlage,
jetzt habe ich mir alle Kommentare und ihre Antworten durchgelesen. Ich muss mich also nicht schämen wenn ich hier keinen Durchblick habe, da viele Politiker es selbst nicht verstehen. Wo liegt denn jetzt meine Aufgabe als Bürgerin? Welche Angriffspunkte um eine Änderung zu erreichen haben wir denn? Gibt es eine Partei die eine Veränderung fordert?
Beste Grüße
Ich bin mir nicht sicher, ob es mir gelingt, Ihnen eine Antwort zu geben, mit der Sie zufrieden sind. Ich habe zwar geschieben, es gebe zu viele Stimmen für eine „GroKo“, aber zu wenig für Schwarz-Gelb. Das ist richtig und entspricht ja auch den Tatsachen.
Auf keinen Fall wollte ich damit aber eine Wahlempfehlung abgeben. Wenn Sie die AfD bevorzugen, dann ist das allein Ihre Entscheidung und nataürlich auch ihr gutes Recht, von dem Sie in einer freien Demokratie Gebrauch machen können.
Bitte, berücksichtigen Sie aber auch, das es Mitbürger gibt, die anders denken als Sie, und die anders wählen als Sie. Die Freiheit des Einzelnen ist immer auch die Freiheit des Anderern. Es gibt die AfD, sie wird in den Bundestag einziehen, keine Frage,vielleikcht sogvar zweistellig. Das ist o.k.
Aber es gibt auch andere Parteien. Und das ist auch o.k.
Sehr geehrter Herr Köbele,
das Wahlrecht ist politisch ein vermintes Gelände. Aber sie haben Recht, es muss vom Kopf wieder auf die Füße gestellt werden. Das wird aber nur dann paassieren, wenn es spezieil dazu ein Wechselstimmung im Wahlvolk gibt.
In Italien hat das ganze Volk die Wahlreform von Berlusconi lautstarkt abgelehnt und sie als „porcellum“ (Sauerei) bezeichnet. Das hat am Ende dazu geführt, dass das itVerfG, die „Corte costituzionlel“ in Rom, mit der sentenza Nr. 1 v. 13.1.2014 eine grundlegende Refom des Wahlrechts verlangt hat.
Es gibt nur einen Weg, und das ist der Rechtsweg. Die Bürger müssen sich zusammentun und gegen das geltende Wahlrecht Front machen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Mit den besten Grüßne
Dr. Manfred C. Hettlage
Ja, genau so ist es. Dem ist nichts hinzuzufügen. Das TV-Duell war vor allem auch deswegen so langweilig, weil die SPD nicht zugleich auf der Regieriungsbank sitzen und Opposition machen kann. Das war der Versuch einer Quadratur des Kreises.
Diese Mechanik ist eingeführt worden, um den Leuten eine Demokratie Simulation vorzuführen. Alle vier Jahre einen unbekannten Parteisoldaten ins Parlament zu schicken, der über Dinge, die bei der Wahl nicht akut waren, entscheidet….das ist keine Demokratie. Ohne Volksabstimmungen zu wesentlichen Themen gibt es keine Demokratie.
Mit der jetzigen Methode können die Parteien beliebig handeln, ohne das das Volk eingreifen kann…siehe Euro Einführung, Eurorettung, Schuldenkaskade ESM, Migrationskrise…und so weiter.
Das Ergebnis…. https://www.youtube.com/watch?v=vGuXVzgZ1uA
Sehr geehrter Herr Meier,
Demokratie heißt Volksherrschaft. Das Wahlvolk wählt aus seiner Mitte Vertreter, die sich im Bundestag versammlen, dort den Kanzler wählen und die sonstigen Entscheidungen treffen, die in der Legislataurperiode anstehen. Die Abgeordneten stammen aus dem Volk und sind selbst nicht besser, aber auch nicht schlechter als das Volk.
Ich glaube nicht, dass es eine gute Idee wäre, das Parlament zu schließen und dann das Volk unmittelbar entscheiden zu lassen. Das funktioniert einfach nicht. Sie brauchen die absolute Mehrheit bei der Wahlbeteiligung und dann noch einmal die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Und das ist „pi-mal-Daumen“ nur ungesfähr ein Viertel des Wahlvolkes – also eine Minderheiten-Entscheidung. Wenn Sie mich fragen, rate ich davon ab.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred C. Hettlage
Mir leuchtet das alles nicht ein, ob dieses oder jenes Wahlrecht nun besser wäre. Die zur „Wahl“ stehenden sind sich einig, Schulz duzt öffentlich die Kanzlerin und Lindners Schnittmenge mit den Grünen scheint auch sehr groß, wenn auch er öffentlich Herrn Özdemir duzt. Alle Grenzen, Abgrenzungen sind abgeschafft, Distanz ist was von vorgestern. Bei all der Einigkeit ist doch das Wahlrecht nicht mehr so entscheidend, oder?
Am Untergang der Maya war zuerst der Klimawandel mit Dürrekatastrophen schuld, als nächstes die zu hohe Spezialisierung. Dann kam die falsche Politik ins Spiel und die ausgelaugten Böden.
Ich glaube mit uns Menschen stimmt was nicht und zwar in dem Sinne wie es schon in der Bibel steht. Macht, Gier, Eitelkeit und alle anderen „Sünden“ sind dort schon beschrieben.
Was will der Mensch nicht lernen?
Die Änderung des Wahlrechts könnte zu klareren Alternativen und damit auch klareren Wechseln in der Politik führen.
Wenn etwas als falsch erkannt wird, muss es auch einen Gedanken für das Richtigere gegeben haben.
Sehr geehrte Frau Ruhrpottlerin,
Sie schreiben: „Was will der Mensch nicht lernen?“ Die Menschen müssen
aus ihren Fehlern lernen. Sie müssen begreifen, was sie falsch und wo sie sich schuldig
gemacht haben.
Marie Antoinette wurde mit einer Stimme Mehrheit zum Tode auf dem Schaffott verurteilt. Als man mit Konrad Adenauer bei einem Besuch in Paris darauf zu sprechen kam, soll er gesagt haben: „So wichtig ist eine Stimme.“
Wir entscheiden mit Mehrheiten, oft genug sind es Fehlentscheidungen. Der Prozess, der vor Puntius Pilatus gegen Jesus von Nazareth geführt wurde, ist wohl das bekannteste Beispiel dafür.
Mit allen guten Wünschen
Dr. Manfred C. Hettlage
Sehr geehrter Herr Wolkenspalter,
Sie schreiben: „die Sitzverteilung im Palament richtet sich nach der Zweistimme. Punkt!“ Ich muss Sie leider enttäuschen.
Wer mit der Erststimme gewählt wurde, zieht auf jeden Fall in den Bundestag ein. Punkt. Nehmen Sie das Bundeswahlgesetz zur Hand und lesen Sie § 6 Abs 4 Satz 2 nach, dort können Sie sich selbst davon überzeugen, dass es eben gerade nicht so ist, wie Sie sagen.
Mit freundlichejn Grüßen
Dr. Manfred C. Hettlage
Sie enttäuschen mich höchstens damit, dass Sie mit Ihrer Erwiderung am entscheidenden Punkt vorbeizielen. Und damit, dass Sie trotz gesetzlicher Eindeutigkeit (Wirkung der Zweitstimme) den Versuch des Verwischens unternehmen.
Was für eine Rechnerei und Geschiebe der Stimmen ! Die Verzerrung des Wählerwillens von Politikern nur zu ihrem Vorteil erdacht. Und das ganze nennt sich dann Wahlrecht !!
Es ist ja nur noch grausig, was hier in DE abgeht.
Der Bürgermeister von Nürnberg will jezt sogar Gauland verbieten in Nürnberg zu reden, wg. des Wortes „entsorgt“, Focus.
Die Angst vor der AFD treibt die Politgarde zu unglaublichen , undemokratischen Mitteln.
Ich hoffe, die AFD schafft es trotzdem, wir haben sonst niemanden, der für uns spricht und handelt.
Koalitionsregierungen bedeuten de facto eine Entmachtung des Parlamentes, da alle wichtigen Gesetzesvorlagen bereits im Vorfeld zwischen den Parteispitzen ausgeklüngelt und den Abgeordneten nur noch zur formalen Zustimmung vorgelegt werden.
Sehr geehrter Herr Sander,
ich stimme Ihnen zu. Was Sie sagen, gilt vor allem für das Wahlrecht. Da gibt es keine ergenisoffenen Beratungen.
Leider ist in diesem Artikel vieles nicht durchdacht und einiges richtiggehend falsch. Ich will nur auf eines eingehen: Bei der Bundestagswahl 1976 bekam die CDU/CSU 243 Mandate, die SPD 214 und die FDP 39. Es stand also 243:253 für die sozialliberale Koalition. Mitnichten fehlte der CDU/CSU nur ein Mandat zur absoluten Mehrheit. Das ist schlichtweg falsch.
Es gibt leider noch weitere Fehler im Artikel: Der Autor behauptet, die CDU hätte 2013 wg. 4 Überhangmandaten dann zahlreiche Ausgleichsmandate erhalten. Dies ist falsch. Die Ausgleichsmandate 2013 entstanden allein wg. der CSU, die im Land Bayern mit 49% der Zweitstimmen fast 60% der bayrischen Mandate erhielt, weil fast 20% der bayrischen Stimmen an Parteien gingen, die an der 5-Prozent-Hürde scheiterten. Durch die CSU-Mandatszahl ( 56 Mandate für die bundesweit kleinste Partei) setzte eine enorme Hebelwirkung ein, die den Bundestag vergrößerte. Aber Herr Hettlage ist in guter Gesellschaft, denn die Mär von den 4 CDU-Überhängen mit großer Wirkung hatte seinerzeit auch schon Bundestagspräsident Lammert erzählt, der das von ihm selbst mitbeschlossene Wahlrecht auch nicht verstanden hat.
Sehr geehrter Herr Weiß,
Sie stellen die These auf: „die Ausgleichsmandate 2013 entstanden allein wg. der CSU …“ Gehen wir der Sache gemeinsam auf den Grund. Die CSU hat 2013 alle 45 Wahlkreise gewonnen, aber mit der Zweitstimme 56 Listenplätze errungen. In Bayern gab es 2013 also gar keine Überhangmandate, ergo braucht man in Bayern auch keinen Ausgleich.
Ich will Ihnen aber auch eine wissenschafatliche Antwort nicht schuldig bleiben: Die sog. Erfolgswert-Gleichheit der Stimmen, wie sie Prof. Behnke verlangt und die Ihren Berechnungen zugrunde liegt, hat das BVerfG mit der Grundsatzentscheidung v. 10.4.1997, BVerfGE 95, 335 (353) abgelehnt und statt dessen die Erfolgschancen-Gleichheit der Stimmen verlangt. Will heißen: Die unterschiedliche Wahlbeteiligung in den einzelnen Bundesländern wird nicht auf Bundesebene ausgegelichen, so swie ja auch die unterschiedliche Wahlbeteiligung in den einzelnen Wahlkreisen nicht ausgeglichen wird.
Dem Freistaat Bayern stehen immer 92 Plätze im Bundestag zu, egal wie hoch die weiß-blaue Wahlbeteiligung war. (Föderatives Wahlsystem) Tatsächlich gibt es aber nur 91 Abgeordnete aus Bayern. Weil die Bayern so gutmütig sind oder gerade auf dem Oktoberfest waren als die Sitze im Bundestag verteilt wurden, hat man dem Land ein „negatives“ Ausgleichsmandat „untergejubelt“.
… und es gibt niemand in der Bayerischen Staatsregierung, den das stört. Das liegt vermutrlich daran, dass auch dort niemand das Wahlrecht wirklich durchschaut.
Mit den besten Grüß0en
Dr. Manfred C. Hettlage
Sehr geehrte Frau Hall,
Ihr Beitrag ist der ineressanteste von allen. Denn Irren ist menschlich. Deshalb muss man immer bereit sein, seine eigenen Irrtümer schnellstmöglich zu korrigieren.
1976 gab es 518 Sitze im Bonner Bundestag. Die Hälfte sind 256 Mandate. Die Union errreichte nach meinem Kennnisstand mit 48,6 % (!) der Zweitstimmen 254 Sitze. Fällt einer bei der Gegenseite weg, kommt einer auf der Seite der Union hinzu, und dann kann gegen den Willen der Union nicht regiert werden. Das ist das, was ich zwara gemeint, so aber nicht gesagt habe.
Das fiktiv angenommene Zusatzmandat von Daniels genügt also nicht. Damit haben Sie Recht, und ich räume das ein. Es gibt aber noch andere prominente Oberbürgermeiseter aus den Reihen der CDU, die sich als parteiunabhängige Kandidaten hätten aufstellen lassen können. Ich glaube nicht, dass ich etwas grundsätzlich Falsches gesagt habe. Der vorgeschlagene Weg funktioniert. Darauf kam es mir an.
Erinnern darf ich in diesem Zusammenhabng daran, dass 1976 die Wahlbeteiligung bei 90,7 % lag. Im Wahlkampf wurde sehr hefrtiug um die Parole: „Freiheit oder Sozialismus“ gestritten. Der damalige Generalsekretär, Prof. Kurt Biedenkopf brach einen heftigen Streit mit den Gewerkschaften vom Zaun. Und die CSU wollte mit dem sog. Kreuther Beschluss die Fraktionsgemeinschaft beenden, um in Absprache mit der CDU in ausgewählten Wahlkreisen außerhalba Bayerns um die Erststimmen zu kämpfen: Zweitstimme für die CDU, Erstimme für die CSU. Das war die damalige Wahlstrategie von Fanz Josef Sgtrauß. Doch Helmut Kohl wollte davon nichts wissen. – Die Strafe folgte auf dem Fuße. Er wurde mit 48,6 Prozent der Zweitstimmen 1976 nicht Bundeskanzler!
Vielen Dank für Ihren wertvollen Hinweis.
Dr. Manfred C. Hettlage
Wenn man den Willen des Wählers korrekt abbilden will, dann ist unser Wahlsystem mit Sicherheit NICHT das geeignete Mittel. Was besser wäre, und dazu noch 1:1 kopiert werden könnte, wäre das englische, perfekt allerdings wäre direkte Demokratie, in der keine Parteien, sondern nur noch Kandidaten gewählt würden, aber dazu wäre es zum einen notwendig, einen vollständigen Systemwechsel durchzuführen, zum anderen müßten die Bürger sich wesentlich mehr politisch informieren und betätigen. Ich weiß nicht, ob man das von jemandem erwarten kann, der 12-Stunden-Schichten schiebt oder sich mit mehreren Jobs so eben über Wasser hält.
Sehr geehrte Frau Gmeiner,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich stimme mit Ihnen vollkommen überein, möchte aber noch hinzufügen, dass sowohl in Art. 38 Grundgesetz und in § 15 BWahlG die Wählbarkeit geregelt ist. Und danach sind keine Sachen, keine Tiere und auch keine politischen Parteien, sondern nur natürliche Personen wählbar. Die Personenwahl wird also im Grundgesetz garantiert.
Trotzdem kennzeichnen wir mit der dominanten Zweitstimme auf den Stimmzetteln die Namen der politischen Parteien und überlassean ihnen die Nomineirung der Kandidaten, die wir dann nur mittelbar wählen. Die tatsächliche Praxis ist also viel stärker als das geschriebene Grundgesetz. Das ist unser Problem.
Mit dfen besten Grüßnen
Dr. Manfred C. Hettlage
Sie glauben doch nicht das Hr. Schönenborn (ARD) oder Hr. Fornoff (ZDF) dies verstehen. Herr Schönenborn kann nur Demokratie, in der es eine Demokratie-Abgabe (GEZ) gibt. Anders kann er nicht ! Herr Fornoff versteht sich auf TRUMP Bashing. Aber Wahlrecht ist Ihm zu kompliziert! Sie erinnern mehr an Propaganda -Mitarbeiter als an Journalisten, geschweige denn als Wahlrechts-Experten. Windbeutel hätte man früher gesagt.
Beide treten auf die Oberlehrer. Wobei ich eher an den Ober anstatt den Lehrer denken muss (ich möchte nichts gegen Kellner sagen, viele sind sehr fixe tolle Menschen, aber es gibt auch Ausfälle wie jeder weiß!).
Fornoff und Schönenborn werden den Artikel, der ihre Namen in der Übareschrift trägt, mit Sicheheit zu lesen bekommen. „Und dann schaun mer mal und dann sehn mer schon.“ Beide müssen dann Nachhilfeunterricht bei einem Staatsarechtslehrer nehmen. Das ist klar und in diesem Punkt sind wir einer Meinung.
Ist doch ganz einfach….jeder SPD Wähler bekommt zum Schluss die Groko unter der Führung von Merkel und begibt sich somit auf eine 4 Jährige Abschiedstour aus dem Deutschen Bundestag hin zur Bedeutungslosigkeit.
Die Grünen sind heute schon überflüssig geworden. Die Linke verramscht ihre Restbestände noch und für die FDP Wähler kommt der „Kater“ noch früh genug daher.
Das Problem von SPD, Grüne, Linke, FDP und auch CSU….ist MERKEL!
Die AfD ist bis dato die einzige Partei, die gegen diese alternativlose Merkel Medien-Politik zu Felde zieht.
Es wird Zeit, dass die anderen Parteien dieser Merkel Politik auch die Gefolgschaft verweigert und ENDLICH wieder mit erhobenen Haupt = Selbstbewusstsein und Selbstbestimmtheit Politik machen….bis dato kann dies nur die AfD Politik/Partei nämlich von sich behaupten…und das zu Recht!
Genau so ist es. Das Problem aller Parteien heißt MERKEL.