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Abgeltungssteuer

Will die SPD über 65% Steuern für Unternehmer?

25.06.2017

| Lesedauer: 3 Minuten
Welt-Chef Ulf Poschardt lobt das „maßvolle Steuerprogramm“ der SPD, in „feiner Rechenarbeit“ erstellt, das Handelsblatt spricht von nur „kosmetischen Korrekturen“, die FAZ sagt „fein austariert“. Das Lob wundert, es ist ganz unklar, was die SPD tatsächlich will.

Die SPD fordert in ihrem Wahlprogramm, dass die Abgeltungssteuer abgeschafft werden soll. Näheres wird dort nicht ausgeführt. Dort heißt es nur pauschal: „Wir wollen Einkommen aus Arbeit und Kapital wieder gleich besteuern, indem wir die Abgeltungsteuer abschaffen.“

Zum Hintergrund: Die Abgeltungssteuer wird seit 2009 für Zinseinkünfte und Dividenden erhoben. Das Gros, rund Dreiviertel der Steuereinnahmen aus der Abgeltungssteuer, stammt aus Dividenden. Da die Zinsen immer weiter Richtung Null gesunken sind, kommt den Steuereinnahmen aus der Abgeltungssteuer für Zinserträge eine immer geringere Rolle zu. Angesichts sprudelnder Unternehmensgewinne sind dagegen die Steuereinnahmen aus Dividenden erheblich gestiegen.

Die SPD argumentiert immer wieder, es sei „ungerecht“, dass Arbeitseinkommen höher besteuert werde als Einkommen aus Kapital. Auf den ersten Blick ist das plausibel. Denn während die Abgeltungssteuer für Dividenden 25% beträgt, beträgt der Höchstsatz bei der Einkommensteuer 45% – jeweils plus Soli. Hie 25%, dort bis zu 45%: Für jemanden, der von Steuern keine Ahnung hat, muss das in der Tat „ungerecht“ erscheinen. Das finden auch Sozialdemokraten, Linke, Grüne und Teile der Union.

„Ungerechtigkeit“ – eine Erfindung

In Wahrheit ist jedoch die Steuerbelastung für einen sehr gut verdienenden Unternehmer, dem eine GmbH gehört, heute keineswegs niedriger als für eine Privatperson, die dem höchsten Steuersatz unterliegt. Denn bevor der Unternehmer eine Dividende ausschüttet und versteuert, hat er bereits auf Ebene des Unternehmens Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer gezahlt. Beide zusammen betragen, inklusive Soli, etwa 30 Prozent.

ORWELL LäSST GRüßEN
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz?
Nehmen wir an, eine GmbH hat einen Gewinn von 100 erwirtschaftet. Dann gehen davon 30 Steuern ab. Auf den Rest, also 70, entfällt derzeit die Abgeltungssteuer von ca. 26,4% (inkl. Soli). Das ergibt noch einmal eine Steuerlast von 18,48% (26,4% von 70). Insgesamt zahlt der Unternehmer bislang also in der höchsten Progressionsstufe einen Grenzsteuersatz von ca. 48,5 Prozent Steuern, wenn man die Steuern, die das Unternehmen zahlt und die Steuern, die er als Privatperson zahlt, zusammenzählt. Vergleich: Eine Privatperson zahlt in der höchsten Progressionsstufe einen Grenzsteuersatz von 45% plus Soli = 47,5 Prozent. Es kann also gar nicht die Rede davon sein, dass Einkommen aus Kapital günstiger besteuert ist.

Zwei Drittel des Gewinns wegbesteuert

Der Welt-Chefredakteur schreibt am 23. Juni auf Seite 1 einen Kommentar, in dem er unter der Überschrift: „Respekt für die SPD“ meint: „Die SPD hat ein maßvolles Steuerprogramm vorgestellt, das in feiner Rechenarbeit potenziellen Wählern sagt, woran sie sind.“ Genau das Gegenteil ist richtig. Was die SPD genau will, weiß man gerade nicht. In ihrem Programm fordert sie die Abschaffung der Abgeltungssteuer. Wenn man die Abgeltungssteuer abschafft, müsste man zu dem bis 2008 geltenden Halbeinkünfteverfahren zurückkehren. Davon ist jedoch bei der SPD nicht die Rede.

SPD STEUERPROGRAMM
SPD will Gutverdienende wie Reiche besteuern
Nimmt man ernst, was Schulz sagt, dann träte bei Abschaffung der Abgeltungssteuer der persönliche Einkommensteuersatz an Stelle der bisherigen Regelung. Zugleich soll ja nach den Plänen der SPD die „Reichensteuer“ von derzeit 45 auf künftig 48 Prozent plus Soli angehoben werden – sie würde danach bei 50,64 Prozent liegen (48 Prozent plus Soli 2,64%). Ein Unternehmer, der dem höchsten Steuersatz in der Einkommensteuer unterliegt, hätte also eine Grenzsteuerbelastung von 50,64%, die auf die verbliebenen 70 Unternehmensgewinn (nach Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer) angewendet würde. Er müsste in der Spitze also noch einmal 35,45 Prozent Steuern bezahlen. Zusammen mit den 30, die er auf Unternehmensebene bezahlt hat, wären das 65,45 Prozent. Man würde ihm also fast zwei Drittel seines Gewinns wegbesteuern.

Was bringen mehr Steuern auf Null Zinsen?

Will die SPD das? Oder will sie künftig, dass Dividenden weiter der Abgeltungssteuer unterliegen und diese nur für Zinseinkünfte abgeschafft wird? Das würde dem Staat bei gegen Null gehenden Zinsen jedoch kaum Einnahmen bringen. Und warum sollte man Sparer, die durch die Niedrigzinspolitik (von der der Staat massiv profitiert) ohnehin gestraft sind, jetzt auch noch von den Minizinsen mehr Steuern abknöpfen? Es wäre wirklich perfide, wenn die SPD sich überlegt, wie man Sparer, die unter der Niedrigzinspolitik leiden, durch Steuererhöhungen noch besser schröpfen kann. Und unerhört wäre es, wenn sie Dividendeneinkünfte künftig mit dem persönlichen Steuersatz besteuern würde.

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31 Kommentare

  1. Finanzielle Risiken gibt es für Geld immer; Stichwort nur: Inflation. Und die ist gerade bei Schuldenproblemen resp. Schuldnern ein Ansinnen. Insofern sollte man rationalerweise auf positive Realrenditen abheben, und die stellen sich über längere Zeiträume in kapitalistischen System nun mal mit Beteiligungen an mindestens druchschnittlich guten Unternehmen dar. Werden deren Aktien infolge guter Geschäfte in der Breite zu teuer, erhöhen die Notenbanken normalerweise die Zinsen, womit wiederum eine Zeit lang Schuldpapiere rentierlicher werden.

    – A hätte die zusätzlichen Stunden kopfgebrauchend ins Research von Unternehmen investieren sollen statt für 0 sein Geld zu verleihen. Im Kapitalismus wird Risikobereitschaft belohnt und nicht Risikoscheu (und im Sozialismuns wie historisch erwiesen beides nicht).

    Im übrigen dürften, ex Weltwirtschaftskrise oder Sozialismus, auch in Zukunft Aktien über längere Zeit mehr als den nominalen Kapitalerhalt abwerfen.

  2. Ich hatte auf diesen Kommentar von Ihnen geantwortet.

    „Wer statt Unternehmensanteilen ein Haus zum
    vermieten kauft zur Alterssicherung, muss den Gewinn aus Mieteinnahmen
    auch nach dem persönlichen Steuersatz versteuern.

    Es geht nicht darum für was man sein Einkommen braucht, sondern darum wieviel man hat!“
    ———
    „Ach Jung, wenn der persönliche Steuersatz unter 26,375 bzw Einkommensteuer
    unter 25% liegt, dann gibt man die Kapitaleinkünfte in der
    Einkommensteuererklärung an und bekommt Geld zurück, wenn man keine anderen Einkünfte hat.

    Rechnen können ist nicht genug – man muss auch die Steuergesetze kennen.“

    Meine Steuererklärung überlasse ich den Steuerberatern! Alles andere ist mir persönlich zu Risikoreich. Heutzutage hat man viel zu schnell, aus formalen Gründen ein Steuerverfahren und das Vermeide ich dadurch. Da ist jeder Steuerberater billiger, als im Fall eines Falles.

    Wenn Sie alle Steuergesetze kennen, Glückwunsch. Persönlich hab ich keine lust mich mit, andauernd geänderten, Steuergesetzen zu beschäftigen. Trotzdem weis ich, das Arbeitslosengeld, sowie Einkünfte aus einem (heute) 450 EURO-Job steuerlich, sofern keine sonstigen Arbeitseinkommen erzielt werden, selbst Kapitaleinkünfte von über 17.000 Euro (Verheiratet) steuerfrei machen. Das Wissen Sie natürlich.

    http://www.focus.de/finanzen/steuern/abgeltungsteuer/tid-19640/steuern-kapitalertraege-steuerfrei-kassieren_aid_546019.html

  3. Danke Herr Zitelmann und investival für die Informationen. Für mich ist einiges verständlicher geworden, u.a. was genau unter Gewinn verstanden wird.

    Mit einer Sache tue ich mich trotzdem schwer. Unternehmen und Unternehmer unterscheidet orthographisch nur der letzte Buchstabe, aber in Diskussionen wird oft so getan, als wenn beides dasselbe ist. So ja auch in der Überschrift „65% Steuern für Unternehmer“. Aber einmal wird das Unternehmen besteuert und einmal der Unternehmer. Ein wichtiger Unterschied. Ich kenne mich nicht im Detail in den Besitzverhältnissen der verschiedenen Unternehmensformen aus. Wem gehört nun eigentlich der Gewinn eines Unternehmens, der nach Abzug der Körperschafts- und Gewerbesteuer übrig bleibt?

    • Der Gewinn eines Unternehmens gehört dem bzw. denen, denen das Unternehmen gehört. Gehört mir eine GmbH alleine, dann gehört auch mir der Gewinn alleine.

  4. Die waren auch vor der Abgeltungssteuer nicht absetzbar :-))

    Ich denke sie leben gerade im Wokenkuckucksheim 🙂

    • Da liegen Sie aber falsch. Siehe z.B. ein Artikel aus der FAZ vom 28.03.2001 Autor Markus Schnitzler „Hauptversammlung – Mit dem Finanzamt auf Reisen“. Eine Voraussetzung in der Praxis der Finanzbeamten war, das die zu erwartenden Kapitalerträge die Werbungskosten übersteigen. Man konnte also nicht 1 Aktie kaufen und dann sich den Flug vom Staat mitfinanzieren lassen. Aber wenn die genannte Voraussetzung erfüllt war, ging das sehr wohl. Sie konnten Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung nach den gängigen Spesensätzen ansetzen. Und für Fahrten ins Ausland gab es die höheren Auslandstagegelder.
      Als Aktionär lebte man eben damals noch in Wolkenkuckucksheim.

  5. Auch wenn die Höhe gleich ist, eine Steuer direkt aus Privatvermögen zu bezahlen ist gefühlt vermutlich schmerzhafter, als dies aus Firmenkapital zu tun.

  6. Ich bin ja Jungunternehmer und bin 2015 von der SPD zur FDP gewechselt. Schon damals gab es einige Gründe, wieso ich dies tat. Besonders der staatliche Eingriffs ins Privatleben war der Grund.

    Aber so langsam kommen weitere Argumente hinzu. Wenn ich nämlich langsam sehe, wie die SPD auch die Mittelschicht mehr besteuern will und man Angst haben muss, dass auch Dividenden bei Unternehmensgewinne vielleicht eines Tages viel höher besteuert werden, dann lohnt sich für großere Unternehmen einen deutschen Sitz nicht mehr, dann werden mehr Firmen zur Schweiz umsiedeln und ich würde es auch ab einer gewissen Größe machen.

    Daher, wann versteht die SPD endlich, dass man durch extrem höhere Steuersätze das Gegenteil von mehr Einnahmen erreicht, u.a. kann man das bei Städten sehen, die ihre Gewerbesteuer extrem erhöht haben.

  7. Was bleibt einem Politiker übrig wenn man nicht mit Bergen von Geld umgehen kann, als den Steuerzahler bis aufs Mark auszusaugen? Bis nur noch eine leise, knisternde Hülle übrig bleibt oder auch dem Letzten die Wertschaffung vergangen ist.
    „Hypermoralität“ und der eigene Lebenswandel müssen ja irgendwie finanziert werden.

  8. Leider sehr oberflächlich. Fakt ist, dass das von Steinbrück erklärte Ziel Ende 2008 den Finanzstandort Deutschland zu stärken nicht eingetreten ist. Nutznießer der Abgeltungsteuer sind die Familien Quandt & Co. Das Anrechnungsverfahren war „gerecht“ im groben Sinne, weil es alle Einkünfte gleich mit Steuern belastete.
    Anstatt sich jedoch in den Wirrungen der Abgeltungsteuer zu verlieren, sollten alle endlich den Hahn für cumex-Geschäfte schließen und die zu Unrecht erstatteten Steuern von den Banken zurückfordern.

  9. Man muss die Frage schon stellen, warum Kapital weniger besteuert wird als Arbeit? Aber die SPD sollte auch erkennen, das Kapital für ein funktionieren der Wirtschaft notwendig ist und der Staat aus seinen Steuereinnahmen keine Güter schafft, der Staat verbraucht nur. Platt und SPD-tauglich ausgedrückt: ohne Moos nix los. Ist das Kapital erstmal im Ausland, wird es nie wieder zurückkommen.

  10. Sollte die Abgeltungssteuer abgeschafft werden und demzufolge die Kapitaleinkünfte der Vollversteuerung unterliegen, stellt sich ja auch die Frage, ob die Anrechnung von Verlusten, Werbungskosten usw. nicht auch wie in der Vergangenheit erfolgen müßte.
    Ich kann nicht beurteilen, wie das rechtlich zu sehen ist. Eine Benachteiligung zu anderen Einkunftsarten dürfte nicht zulässig sein.

    Rein politisch ist es unverständlich, dem Steuerbürger auch noch die letzte verbliebene Säule der zusätzlichen Alterssicherung madig zu machen, die man doch unter erheblichen finanziellen Risiken tätigt.

  11. Wenn ich das richtig verstehe, dann bezieht sich die Beispielrechnung auf einen Unternehmer, der Gewinn erwirtschaftet und diesen in die eigene Tasche steckt. Dann wird neben der Unternehmenssteuer (Körperschaft und Gewerbe) noch eine Abgeltungssteuer bezahlt. Aber was ist, wenn der Unternehmer den Gewinn wieder in sein Unternehmen investiert, muss er dann auch eine Abgeltungssteuer zahlen? Es ist doch der Normalfall, dass Unternehmer die Gewinne nutzen, um das wieder ins Werk zu stecken und/oder eine Gewinnausschüttung an seine Mitarbeiter zu zahlen (die das dann entsprechend mit der Einkommensteuer versteuern müssen). Die absolute Ausnahme dagegen dürfte doch sein, dass der Unternehmer jeden einzelnen gewonnenen Euro in die eigene Tasche steckt, wo ich natürlich klar sagen würde, dass das auch höher zu versteuern ist. Ein Steuersystem sollte sich danach ausrichten, was mit dem Geld gemacht wird.

  12. Da schwadroniert die SPD über Ungerechtigkeiten, hat sie selbst geschaffen in den letzten Jahren und schreit nun empört haltet den Dieb.
    Die Steuergesetze sind so kompliziert, dass selbst die Parlamentarier sie nicht begreifen und ihre Steuerberater haben.
    Da ist es schon leichter, die Gesellschaft zu spalten, in Arme und Reiche, Alt und Jung, Männer und Frauen, Familien und Singles. Den einen nimmt man etwas weg, gibt es den anderen, nennt es Gerechtigkeit, aber Hauptsache ist, das für den Staat unterm Strich mehr dabei raus kommt als vorher. Nur merken darf es keiner.

  13. Entweder ist der Welt-Chefredakteur Ulf Poschardt ein SPD-Mitglied oder er hat in Mathe nicht aufgepasst. Mit diesen journalistischen „Glanzleistungen“ werden die Bürger weiterhin schön sediert.

  14. Doch, doch, die SPD weiß schon, was sie will: in jedem Fall u. abermals diverse Schlüsselämter abstauben. Die sind einerseits gut dotiert u. man kann damit andererseits weiter ungeniert die Dekonstruktion der BRD betreiben.

  15. Und wenn übermorgen die Unternehmensgewinne wegbrechen und die Dividenden, dann suchen wir die nächste Steuer anzuheben, weil ungerecht.
    Die Goldjungs aus fernen Landen müssen die nächsten Genarationen halt mit 30 – 40 Milliarden + Familiennachzug bezahlt werden.
    Geld wird sich aus dem Staub machen. Der blöde steuerzahlende Michel muss hier bleiben, zwecks einer Alternative. Hätte er die doch mal gewählt, wird er sich in paar Jahren sagen.

  16. Besten Dank Herr Zitelmann, für diese längst überfällige Klarstellung. Ich rege mich schon jedes mal auf, wenn Spezialdemokraten, mit Hinweise auf die Gerächtigkeit behaupten, rechnen zu können, wenn sie Steuergesetze ändern wollen.

    Auch andere Dinge wurden zum Nachteil der Bürger verändert, wie z.B. der Steuerfreibetrag der Kapitaleinkünfte, den der nimmersatte Staat auf 802 € reduziert hat, sowie die Nichtabziehbarkeit von Aufwendungen im Zusammenhang damit. Auch Verluste können seit geraumer Zeit nur noch in der selben Klasse von Einkünften verrechnet werden, obwohl die Summe aller Einkünfte plus Verluste die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Steuersubjekts bestimmt.

    Es macht mich wahnsinnig, daß der Wähler, der sich kontinuierlich über die Belastung seiner Einkommen durch Steuern beklagt, nicht kapiert, daß die rekordhohen Steuereinkünfte des Staates, die uns von den Klebers dieser Nation als als tolles Ergebnis verkauft werden, aus den Steuern besteht, die genau diese Menschen abdrücken müssen, bzw. diesen bereits zuvor abgezogen werden.

    Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht versäumen auf die Helfende Hand der SPD bei der letzten Erhöhung der Mehrwertsteuer (GagaGroKO I) durch die CDU hinzuweisen:
    Der MWSt-Satz betrug 16% und Merkel wollte diese auf 18% erhöhen, die SPD auf 17%. Das Ergebnis war dann eine Erhöhung auf 19%, die jeden Bürger betraf, egal ob er Kapitaleinkünfte hat oder nicht. Eingedenk dieser Beobachtung muss man diese Chultz’schen Wahlversprechen wohl unter Fake-News ablegen. Bin gespannt ob falsche Wahlversprechen dann auch via NetzDG geahndet werden kann.

  17. Ach, dann nehmen wir doch statt des selbständigen Unternehmers, der zur Haftungsbeschränkung sein Unternehmen als GmbH führt, einen Kapitalbesitzer, der schlicht nur Unternehmensanteile besitzt und es sich ansonsten gut gehen läßt.

    Der zahlt nun mal auf seine Devidendengewinne gerade einmal 25% Steuern.

    Dem GmbH Unternehmer kann man dazu raten das Unternehmen in eine GmbH & Co. KG umzuwandeln. Die GmbH haftet, die KG zahlt Gewerbesteuer und der Kommandidist erhält die Gewinne und versteuert nur mit persönlichem Steuersatz.

    so what?

    PS:
    Kleine Sparer, deren persönlicher Spitzensteuersatz unter 25% liegt sollten die Zinseinkünfte und die bereits gezahlte Abgeltungssteuer eh in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Denn die Abgeltungssteuer gilt dann als Vorauszahlung, wie die Lohnsteuer und der Zinsgewinn wird mit dem tatsächlichen persönlichen Steuersatz versteuert.

    • >> Der zahlt nun mal auf seine Devidendengewinne gerade einmal 25% Steuern. <bereits eigens versteuertem< Gewinn.

      – Im übrigen sollte man endlich aufhören, angesichts zunehmender Altersversorgungsrisiken Kapitalbesitz zu stigmatisieren resp. eine volkswirtschaftlich sinnvolle Vorsorgemöglichkeit, die nun mal ohne Kapitalbesitz obsolet ist, zu desavouieren.
      Auch muss man Steuerpopulisten zur Finanzierung von, zumal ihrerseits mitgetragenen, soziokulturellen Experimenten und Steuerverschwendungen nicht noch das Wort reden.

      • Bei der Einkommensteuer geht es darum, dass persönliche Einkommen des Einzelnen zu versteuern. Und nicht einmal das Einkommen von Gesellschaften!

        Wer statt Unternehmensanteilen ein Haus zum vermieten kauft zur Alterssicherung, muss den Gewinn aus Mieteinnahmen auch nach dem persönlichen Steuersatz versteuern.

        Es geht nicht darum für was man sein Einkommen braucht, sondern darum wieviel man hat!

      • Deswegen wohne ich zur Miete.

        Aber weil Sie für sich eine Ungerechtigkeit wahrgenommen haben forden Sie, indirekt, die Gleichstellung mit den Dividendenkassierern. Die zahlen, ohne Kirchensteuer, 26,375% Quellensteuer, auch für erzielte Kursgewinne!
        Fordern Sie doch für ihre Gewinne aus Mieteinnahmen die gleichhohe Quellensteuer. Es ist wie im Urlaub, ist ja alles so billig hier, und nächstes Jahr haben die Preise angezogen!

      • Wenn Sie [als natürliche Person] Teilhaber einer Kapitalgesellschaft (=Aktionär=Mitinhaber) sind, dann ist der Gewinn vor Steuern Ihnen als Teilhaber anteilig zuzurechnen, und von diesem Anteil der Ihnen zuzurechnen ist, geht auf Ebene der Gesellschaft die Körperschaftssteuer von Ihrem Gewinnanteil ab.
        Daher können Sie nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, sondern müssen die gesamte Steuerbelastung in beiden Fällen (Angestellter, Aktionär) vergleichen, wie im Artikel beschrieben.

      • >> Es geht nicht darum für was man sein Einkommen braucht, sondern darum wieviel man hat! <<
        Eben!

        Darum sollte man einer ausgeweiteten Doppelbesteuerung auf privater Ebene resp. überhaupt einem Steuerpopulismus nicht noch das Wort reden, bzw. dahingehend (wie die SPD) Zweifel offen lassen.
        Zumal nicht bei Steuereinnahmen jenseits von Gut+Böse, mit denen zunehmend volkswirtschaftlicher Unsinn veranstaltet wird.

        Was Mietimmobilien resp. In- und Teilhabern an solchen angeht, sind Sie aber doch sicher im Bilde gegenstehender diverser Steuervorteile auch für Private, die es für selbige seit 2009 für Neuinvestitionen in Unternehmen sämtlich nicht (mehr) gibt. – Womit sie einer guten Scheibe möglichen Einkommenzuwachses beschnitten sind,

      • Wenn jemand meint, dass er aus seinem Unternehmen eine rechtlich und steuerliche separate Person machen muss, dann muss er nun mal mit den Konsequenzen leben. Es wird niemand dazu gezwungen!

        Jeder darf sein Unternehmen auch als Einzelunternehmen führen und hat dann nur den pers. Steuersatz zu zahlen.

      • Sie haben vollständig recht.

        Das Problem ist, daß kaum jemand, ob der riesigen Menge an Informationsmüll (nicht hier!), etwas vollständig liest und versteht.

        Ich beginne so langsam am Verstand des Grossteiles meiner MitMenschen zu zweifeln. Neid frisst Hirn, Oppermännchen und Chultz wissen und nutzen das.

      • „Im übrigen sollte man endlich aufhören, angesichts zunehmender Altersversorgungsrisiken Kapitalbesitz zu stigmatisieren resp. eine volkswirtschaftlich sinnvolle Vorsorgemöglichkeit, die nun mal ohne Kapitalbesitz obsolet ist, zu desavouieren.“

        Und was machen diejenigen, die durch geringes Einkommen praktisch kein Kapitalbesitz haben? Wie sollen die private Altersvorsorge auf dem Kapitalmarkt betreiben? Denen hilft auch keine Steuersenkung, dass sie schon auf ihre Einkommen kaum Steuern bezahlen.

  18. Warum die Steuern erhöhen wenn man Rekordeinnahmen hat?

    • Weil die Zahl der eignungsfreien Parteikasper ohne Ausbildung, denen man (wir) in Zukunft einen gut bezahltes Auskommen sichern muss (Chultz, Ueckermann, u.v.a.m.) zunimmt…..

    • Bei der Angleichung von Einkommen- und Kapitalsteuern kann man ja auch das eine senken und das andere erhöhen.

    • Weil es eine von Neid geplagte Spezialdemokratische-Ent-Eignungspartei ist.

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