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Nächster Dämpfer für Maas

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages: “Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungswidrig”

12.06.2017

| Lesedauer: 3 Minuten
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wäre eine Grundrechtsbeeinträchtigung und ein Eingriff in die Meinungsfreiheit durch den Staat: Gröber ist noch kaum ein Gesetzentwurf beurteilt worden.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat heute, am 12.06.2017, ein Gutachten abgeschlossen, das sich mit der Frage befasst, ob der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das von Justizminister Maas verfasst und von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD in erster Lesung am 19.05.2017 im Bundestag behandelt wurde, mit der verfassungsrechtlich verankerten Meinungsfreiheit vereinbar ist. Dieses Gutachten liegt mir in vollem Umfang vor.

In einem Gutachten vom 29.05.2017 ist der Wissenschaftliche Dienst bereits zu dem Ergebnis gelangt, dass der Gesetzentwurf jedenfalls auch europarechtswidrig sei. Vor wenigen Tagen wurde eine Anfrage des Sonderbeauftragten der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, an die Bundesregierung bekannt. Danach wecke der Gesetzentwurf schwerwiegende Bedenken hinsichtlich seiner Eingriffe in die Meinungsfreiheit und des Rechts auf Anonymität. Insbesondere sah der Sonderbeauftragte Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), den auch die Bundesrepublik ratifiziert hat. Die Bundesregierung wurde innerhalb von 60 Tagen zu einer Stellungnahme aufgefordert.

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten….“, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 GG (Meinungsfreiheit)

Die vom Wissenschaftlichen Dienst in dem Gutachten zusammengefasste Kritik an dem Gesetzesvorhaben deckt sich vollständig mit den vom Verfasser dieser Zeilen seit Januar 2017 formulierten Bedenken.

„Kritiker sehen aufgrund der festen – insbesondere kurzen – Löschfristen und die hohe Bußgeldandrohung (sic!) (bis zu 5 Mio. Euro bzw. 50 Mio. Euro)… eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Derartige – in vielen Fällen auch existenzbedrohende – Bußgeldandrohungen erhöhten das Risiko, dass Unternehmen ohne sorgfältige vorherige Prüfung und vor allem in Zweifelsfällen auch legale Inhalte entfernten (sog. „Overblocking“). In der Bußgeldandrohung wird somit auch ein Einschüchterungseffekt (Chilling-Effekt) gesehen, dass aus Angst vor Sanktionen auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht werden… Die Meinungsfreiheit sei demnach bereits aufgrund der zu kurzen Prüfungsfristen nicht gewährleistet. Ferner würden ‚die Belange des sich Äußernden nicht berücksichtigt’… Die vorgebrachten Einwände lassen zumindest einen mittelbaren Eingriff des Staates erkennen. Die Vorgaben geben zahlreiche und nachhaltige Anreize für Diensteanbieter, als private zwischengeschaltete Instanz vorsorglich Inhalte zu löschen oder zu sperren, welche sich in einer gerichtlichen Überprüfung als rechtsmäßig erweisen könnten. Eine dem Staat zurechenbare Grundrechtsbeeinträchtigung ist zu erwarten. Im Ergebnis kann eine Grundrechtsbeeinträchtigung durch die Entfernung grundrechtlich geschützter Inhalte von Nutzern nicht ausgeschlossen werden. § 3 (des Gesetzentwurfs, d. Verfasser) stellt demzufolge einen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar.“ Hervorhebungen durch den Verfasser.

Ein solcher Eingriff kann zwar unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein. Und zwar, so das Bundesverfassungsgericht, wenn er einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist. Diese Voraussetzungen seien aber nicht gegeben. Es sei bereits schwierig zu bestimmen, wann eine Meinungsäußerung rechtswidrig und wann sie noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die Begriffe „Hate Speech“ und „Fake News“ seien mangels klarer gesetzlicher Definition problematisch. Vernichtend auch die Klarstellung im Gutachten, wonach „Studien über die Zahl und Entwicklung der Häufigkeit der Fälle von Hasskriminalität und anderen Fällen strafbarer Inhalte einschließlich der vom Gesetzentwurf erfassten Falschnachrichten (Fake-News)“ nicht angegeben und Beispiele nicht genannt würden. In Fußnote 56 heißt es:

„Weitere Beispiele für die schwierige Beurteilung von strittigen Inhalten und von Hasskommentaren können anhand der vielfach intransparenten Lösch- und Nicht-Löschpraxis von Facebook auf dem Portal von Joachim Nikolaus Steinhöfel ‚Wall of Shame’ eingesehen werden, abrufbar unter https://facebooksperre.steinhoefel.de/.“

Es bestünde demnach stets die Gefahr, dass auch rechtmäßige Inhalte entfernt oder gelöscht werden. Insbesondere die hohe Bußgeldandrohung von bis zu 50 Millionen Euro und die kurzen Fristen, gerade bei den vermeintlich offensichtlichen Fällen, verstärkten diese Vermutung.

Weiter führten die begrenzten Rechtsschutzmöglichkeiten des Betroffenen „zu erheblichen Zweifeln an der Angemessenheit des Eingriffs“ in die Meinungsfreiheit.

Das Fazit des Wissenschaftlichen Dienstes ist eindeutig. Der Gesetzentwurf ist (auch noch) verfassungswidrig:

„Dieser Eingriff erscheint nach Abwägung der erörterten Belange nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt zu sein.“

Und weiter:

„Meinungsfreiheit ist in einem freiheitlichen demokratischen Staatswesen ein essentielles Gut. Sie ist für eine freiheitlich-demokratische Ordnung konstituierend. Nur in besonderen Fällen darf das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht der Meinungsfreiheit beschränkt werden. In Zweifelsfällen hat das Bundesverfassungsgericht regelmäßig zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden. Mit den vorgesehenen Regelungen im Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wird in dieses Recht eingegriffen. Bei der Güterabwägung im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung ist hervorzuheben, dass es schon bei der begrifflichen Abgrenzung der zu löschenden rechtswidrigen Inhalte und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) erhebliche Schwierigkeiten gibt. Orientierungshilfen, Beispiele oder Hinweise auf ausgewählte Beispiele für offensichtlich rechtswidrige, rechtswidrige oder strafbare Inhalte werden im Gesetzentwurf nicht angegeben. Es wird lediglich auf ein Monitoring-Bericht des jugendschutz.net zu Löschgeschwindigkeit und -umfang hingewiesen mit dem Ergebnis: Es werde zu langsam und zu wenig gelöscht. Dagegen wären zur ordnungsgemäßen Beurteilung der Gefahr durch die Verbreitung von Hasskriminalität und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) aber Angaben über Zahl, Entwicklung der Fälle und Studien über die vermuteten destruktiven Wirkungen äußerst hilfreich. Diese werden nicht angegeben.“

Bereits im Januar 2017 ist der Verfasser, in einem Text weit weniger wissenschaftlich formulierend, zu demselben Ergebnis gelangt.

„Ich freue mich schon auf den Gesetzesentwurf von Justizminister Maas (SPD)… Die einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts gegen diesen Rechtsunsinn liegt auf dem Tisch, bevor das Frühstücksei gekocht ist.“

Besser wäre gewesen, hätte sich Justizminister Maas an seit etwa einem Monat vorliegenden Getzesentwürfen orientiert, die europarechtskonform und verfassungsmäßig sowie effizient gewesen wären.

Mein besonderer Dank und Respekt gilt den Bundestagsabgeordneten, denen die Erstellung dieses wichtigen Gutachtens zu verdanken ist. Und die sich nicht von Apparatschiks der Machtorganisation einschüchtern ließen, denen fundamentale Verfassungswerte offenbar als lästige Hindernisse beim Machterhalt erscheinen.

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57 Kommentare

  1. Das wird dem kleinen König der Zensur und seiner Sonnenkönigen wenig gefallen.
    Aber ich bin mir sicher, sie werden einen Weg finden.

  2. Ich hab unter einem Nachrichtenartikel die Verfassungsbrüche der Regierung aufgelistet mit Begründung, warum diese verfassungswidrig sind. Und als Antwort erhielt ich eine wüste Schimpftirade ( ohne ein einziges Gegenargument seinerseits) eines anderen Nutzers gefolgt von der Erklärung, dass man CDU oder SPD zu wählen habe, da es durch Wahl der AFD zu einem Bürgerkrieg käme -.-

  3. Was der Wissenschaftliche Dienst sich wieder geleistet hat ist überhaupt nicht hilfreich, und sollte personelle Konsequenzen nach sich ziehen,
    Wo kommen wir den dahin dahin, wenn es um den großen Fortschritt in der Abschaffung der Meinungsfreiheit ,und deren NGO Privatisierung geht.
    Wer hätte das jeh gedacht, das ich meine private Meinung vor der SPD und Merkels CDU verstecken soll, ja muss.

  4. Der seit je unbeirrt von fachlichen Skrupeln jedweder Art als gemeingefährlich
    kurpfuscherischer Dilettant im Amt herummurksende Bundesminister für Justiz und sonstiges rechtliches Unwesen wird sich, da seit Langem gegen Kritik und Einwendungen gleich welcher Art zuverlässig ideologisch immunisiert, auch durch das Gutachten eines subalternen, zudem offenkundig parteipolitisch instrumentalisierten wissenschaftlichen Hilfsdienstes von seinem missionarisch geführten Kampf gegen Rechts und wider alles einzig dort beheimatete politische Ungemach nicht abbringen lassen.

    Er wird also, inspiriert von der Devise „Viel Feind, viel Ehr“, seine Anstrengungen verdoppeln, um das allseits angefeindete Gesetz durch die parlamentarischen Klippen der zweiten und dritten Lesung zu lancieren, und darf sich dabei wie ehedem der Unterstützung des zur Gänze verrotteten und gleich ihm rechtlich verlotterten Kabinetts gewiss sein.

    Auch von den um ihre baldige Wiederwahl bangenden Abgeordneten sollte, notfalls zur Fraktionsdisziplin ermahnt, genauso wenig heroischer Widerstand erwartet werden wie von dem bereits personell hinreichend auf die Regierungslinie eingenordeten Bundesverfassungsgericht.

  5. Nicht nur die, sondern die ganze Menschheit. Und das seit Galileis „Und sie bewegt sich doch!“ nicht mehr.

  6. Maas-lose Linksfaschisten scheren sich nicht um die Verfassung – und dass sich die ewige, alternativlose Kanzlerin ebenfalls nicht darum kümmert und bereits ein halbes Dutzend Gesetze gebrochen hat, ist bekannt. Darum: Das Gesetz wird kommen und das mittlerweile willfährige Verfassungsgericht wird es absegnen. Wahlen, egal welche, werden daran nichts ändern. Demokratie? Bisher hatten wir kaum mehr als die Illusion davon – jetzt ist auch die verflogen. Gute Nacht, Deutschland!

  7. Man sollte das nicht so eng sehen. Maas schickt den Gesetzentwurf einfach an Westwing zurück, und dann hat sich die Sache.

  8. kann es nicht sein dass der Putsch gegen unseren Rechtsstaat von ganz oben kommt??? Die neue Weltordnung läßt grüßen in dem man individuelle Freiheitsrechte aushebelt. Da ziehen ganz andere an den Strippen. Unsere Politiker sind nur noch Marionetten. Diejenigen die ihrem Gewissen sich verpflichtet fühlen werden rausgebissen (siehe Bosbach u.a.m.).

  9. Es ist nicht Kauder. Es ist die Person, die seine Fäden zieht. Der Fisch stinkt – wieder mal – vom Kopf her. Maas und Kauder wären längst zurückgepfiffen worden, wenn das nicht so wäre. Es soll mal wieder der Kopf von Frau Merkel durchgesetzt werden, mit aller Gewalt. Das deutlichste Anzeichen dafür war das Abstimmungsverhalten der Unionsfraktion bei der ersten Lesung. Erst gab es jede Menge Gegenstimmen. Dann am nächsten Tag wurde einfach durchgewinkt. Und wenn ich mich dazu noch erinnere, daß Herr Kauder bereits in Talksendungen vor einiger Zeit praktisch mit Schaum vor dem Mund herumgeiferte, die Redefreiheit gehöre verboten (oder so ähnlich, kann jetzt nicht wörtlich zitieren), dann weiß ich, aus welcher Ecke das kommt.

  10. Der wissenschaftliche Dienst agiert nicht so wie er soll? Das ist ein starkes Stück!
    Die Konsequenz kann nur sein, abschaffen oder so besetzten und Einfluss auf seine Gutachten nehmen, dass Herr Maas und seine Gesetzesvorlagen anstandslos durchgewunken werden.

    Auf geht´s Herr Maas, „reformieren“ sie endlichen den wisenschaftlichen Dienst des Bundestags.

  11. Das NDG ist nicht nur überflüssig wie ein Kropf, sondern auch ein Angriff auf die Demokratie. Der Gesetzesentwurf dazu hätte genauso gut auch aus der Feder einer Petra Hinz oder Margot Honecker stammen können.

    • ooh, beachtlich das Sie hier den Vergleich mit einer Maegot Honecker freigeschaltet bekommen. Die Angelikaner mit der SED gleich zu setzen ist hier doch nicht opportun.

  12. Ich halte Herrn Maas für keinen Demokraten. Schön das Ansinnen von Beschränkung von Meinungsfreiheit ist im tiefsten Maase undemokratisch und verfassungswidrig. Letzteres wurde nun offiziell vom Tisch! Wohl wird er aber nicht davon ablassen. Hier müsste ein Herr Schulz dem kleinen Saarländer ein Schluss jetzt entgegen schmettern!

  13. Vosskuhle und Kollegen werden Frau Merkel diese Dauerwahlhilfe nicht verweigern. Sie haben schon in der Vergangenheit (Euro/EZB/Schuldenvergemeinschaftung/Grenzputsch) ihre unbedingte Linientreue und Nibelungentreue zur Kanzlerin und ihrer totalitären globalistischen Politik unter Beweis gestellt.
    Deutschland ist keine Demokratie und kein Rechtsstaat mehr, noch nicht einmal eine Demokrtiesimulation, sondern bestenfalls ein der Merkel´schen Willkür ausgelieferter Demokratiesimulatinssurrogatersatz.

    • Man muss zur Ehrenrettung des BVerfG einschränkend sagen, dass es die schlimmsten verfassungsfeindlichen Auswüchse (z.B. ESM alte Fassung) verhindert hat. Bei unserer Refutschi-Krise hatte es keine Gelegenheit zu entscheiden, weil kein Antragsberechtigter einen Antrag auf ein Organstreitverfahren gestellt hat. Da gibt es im deutschen Verfassungsprozessrecht eine Lücke, weil sich wahrscheinlich vor bald 70 Jahren wohl niemand eine so untertänige Gleichschaltung auf beinahe allen politischen Ebenen hat vorstellen können. Außerdem wäre eigentlich die einzige wirkliche Möglichket des BVerfG gewesen, eine Sequestration wesentlicher Staatsfunktionen anzuordnen. Das hätte sich in Karlsruhe wohl doch keiner getraut.

      Leider muss man auch sagen: Die Bürger finden das in ihrer Mehrheit richtig und toll, weshalb wir es vermutlich auch gar nicht anders verdienen.
      Wenn es in den Medien heißt: Ja, wenn wir jetzt keine Transferunion machen, dann müssen wir bald wieder Geld im Urlaub umtauschen (Schock!), obwohl man in Touristenhochburgen normalerweise auch in der eigenen Währung bezahlen kann. Und ohne Euro gehen dann auch sofort die Schlagbäume runter! (obwohl da eigentlich kein Konnex besteht). Und ohne offene Grenzen gibts dann wieder Krieg in Europa! (obwohl das in den fast 60 Jahren vor Schengen auch nicht der Fall war – und auch jetzt will keiner UK, die Schweiz oder Dänemark bombadieren).
      Ja und erst die Wirtschaft, die verliert soviel Wirtschaftskraft ohne gemeinsame Währung! Nun gut, das hat 60 Jahre lang hervorragend funktioniert – mit höheren Wachstumsraten als heute. Zumal sich wegen der Größe unserer Wirtschaft fast alle währungspolitisch nach der DM richten mussten. Jetzt wo sich alle nach dem Euro richten müssen, ist es aber auch nicht recht.

      Aber gut, Sie sehen, viele Menschen finden den Regierungs-Rundfunk-Quatsch trotzdem logisch und nachvollziehbar und sei es nur, weil er immer und immer und immer wieder unwidersprochen wiederholt wird. Da hilft dann am Ende auch kein Verfassungsgericht mehr.

      • Doch, es gab eine von Prof. Schachtschneider eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die Asylpolitik der Bundesregierung.
        Die Beschwerde, deren Text auf Prof. Schachtschneiders Website unter „Downloads“ zu finden ist, wurde am 02.02.16 eingereicht und bereits am 10. Februar 2016 mittels Beschluß nicht zur Entscheidung angenommen.

        Gelegenheit gab es folglich sehr wohl.

      • Ja, aber bei der Verfassungsbeschwerde muss man nachweisen in einem eigenen (Grund-)Recht betroffen zu sein. Bei der europäischen Integration hat man immerhin den Wahlrechtsgrundsätzen des Art. 38 I GG einen subjektiven Gehalt zugebilligt.
        Bei der Flüchtlingskrise ist aber kaum ein Grundrecht denkbar, in dem man unmittelbar und gegenwärtig selbst betroffen ist. Maximal in der körperlichen Unversertheit nach Art. 2 II 1 GG, aber das lässt sich kaum begründen.
        Es ist eben (leider) nicht möglich, per Verfassungsbeschwerde vernünftige und rationale Regierungspolitik einzuklagen.

      • Richtig! Diese Lücke ist Scheunentorgroß, aber auch gewollt. Sonst könnte jeder Bürger relativ leicht Regierungshandeln ausbremsen, was in keinem Land der Welt einfach mal so möglich ist.

        Problematisch ist, wie Sie schon geschrieben haben, wenn alle anderen Verfassungsorgane „mitspielen“, eben keiner, der es relativ leicht könnte, einen Organstreit nach Karlsruhe trägt.
        Maulheld Seehofer hat Merkel mehrmals mit Karlsruhe gedroht, aber im Ergebnis gekuscht und die totale Lachnummer von Opposition aus Linke und Grüne hat der Regierung nicht einmal gedroht, sondern Beifall geklatscht.

        Diese totale Einigkeit hatten die Gründerväter des GG sicher nicht auf dem Schirm, ist ja eigentlich auch unvorstellbar.
        Damit Regierungshandeln aber nicht im Faktischen und damit auch Willkürlichen verewigt werden kann, müssen wir heute, in Kenntnis der Möglichkeit totaler Einigkeit aller Parteien im Bundestag, über eine Reform des BVerfGG nachdenken.

        Dem BVerfG müßte ein eigenes, förmliches Initiativrecht zugebilligt werden, in außergewöhnlichen Situationen wie z.b. bei Merkels Grenzentscheidung im Alleingang, welche offensichtlich gewaltige Konsequenzen, Kosten und Langzeitwirkungen hat, einen vorläufigen Stopp anordnen können zu dürfen oder eine Frist zur Vorlage eines Gesetzes stellen zu können etc.

        Derzeit kann die Regierung – allen voran Frau Merkel – (und macht es auch) völlig ungerührt im Faktischen handeln, die Konsequenzen auf Dritte abwälzen (auf Kommunen, Länder, Verwaltung) und dann medial verkünden „ist mir doch egal ob ich schuld bin, jetzt sind sie halt da“(Merkel)

        Das ist schon starker Tobak!

        Nur kann das BVerfG derzeit nichts dagegen machen, solange ihm keiner einen zulässigen Vorgang vorlegt.

        Obgleich!
        Der Vorgang „Merkel-Migration“ ist derart außergewöhnlich und derart massiv in seiner Tragweite, dass schon von einer übergesetzlichen Notlage gesprochen werden könnte, in der das BVerfG sich vermutlich ohne jede Vorlage äußern und einmischen dürfte und könnte.

        Auch das BVerfG ist Verfassungsorgan und muß natürlich nicht abwarten, bis der Staat durch „freidrehende“ Politiker in der Regierung, in Trümmer gelegt wurde.

        Schon die Rechte aus aus Art. 20 Abs. 3 und 4 GG würden dem BVerfG jedes Recht geben, sich einzumischen, weil die verfassungsgemäße Grundordnung des Staates derzeit zumindest akut bedroht erscheint.

        Die aktuelle Bedrohung betrifft primär den inneren Frieden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und den in wenigen Jahren drohenden Zusammenbruch der sozialen Sicherungssysteme durch unkontrollierte, unlimitierte Gestaltung von Zuwanderung von Jedermann, was mittlerweile bereits tatsächlich ca. 2 Millionen Menschen aus Afrika oder Asien erfolgreich gemacht haben.

        Land auf Land ab haben hierdurch schwerste Straftaten bis hin zu Vergewaltigungen und Mord erheblich zugenommen.

        Ausreisepflichtige Migranten werden faktisch nicht nennenswert abgeschoben, wodurch ein Rechts-Durchsetzungsdefizit offenbar wird, das rechtsstaatlich nicht hinnehmbar ist.
        Es kursieren in seriösen Quellen Zahlen von bis zu mehreren Hunderttausenden !!!! Menschen, die sich obgleich ausreisepflichtig in Deutschland weiterhin aufhalten.

        Und das Lostreten von Kosten im deutlich 2stelligem Milliardenbereich aus einer Kanzler-Laune heraus, ohne parlamentarische Konsultation bis heute, ohne förmlichen Beschluß oder gar ein förmliches Gesetz, stellt kein reguläres oder normales Regierungshandeln dar und ist damit auch nicht von den üblichen Befugnissen der Regierung oder des Kanzlers in Friedenszeiten abgedeckt.

        Ich persönlich sehe in dieser gegenwärtigen Gemengelage ein Analog zum übergesetzlichen Notstand, welcher dem BVerfG jedes Recht gäbe, zu intervenieren.

        Das dies bis heute nie nötig war, spricht nicht gegen die Zulässigkeit einer Intervention durch das BVerfG, nur gegen die Vernunft der aktuellen Regierung, dem Versagen des Parlaments als Kontrollorgan der Regierung und dem totalen Versagen der Presse, als externe Kontrollinstanz außerhalb von Regierung oder Parlament.

      • die Einführung der Weichwährung (T)euro und die damalige Abschaffung einer der Weltleitwährungen der DM, gehören natürlich ebenfalls zum Plan, Deutschland zu schaden. Mit der Transferunion werden wir noch mehr enteignet. Mich wundert nur, dass der deutsche Michel immer noch still hält. Aber wenn er das Maul aufmachen würde, wird mit der Nazi-Keule gewedelt und alle sind gleich wieder still. Es läuft also alles nach Plan für die Verursacher…

      • Ich glaub allzu Viele haben sich auch gar nicht tiefer mit der Thema auseinander gesetzt. Ich hab mal bei mir auf der Arbeit am Kantinentisch eine entsprechende Diskussion geführt – und da waren alle fest überzeugt, dass das alles nur zu unserem Besten geschieht. Warum sollten uns die Leute im Fernsehen denn auch anlügen?

    • Man könnte auch vereinfacht Kanzlerinnen-Diktatur dazu sagen! Im übrigen müsste das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ eigentlich „Gesetz zur Abschaffung der Meinungsäußerungsfreiheit“ heißen…

      • All dies ist Teil der Gleichschaltung der Medien.

    • Dabei Merkel hat die jetzige Situation schon lange vorher angekündigt mit ihrem Satz, es gebe kein Recht auf Demokratie für die Ewigkeit. Wie kommt man dazu, so etwas zu sagen, wenn man nicht vorhat diese abzuschaffen ?

      Das Volk hat verlernt, genau hinzuhören, die Ossis können das noch und waren zuerst mit Pegida auf der Straße und da hat die ganze Politelite sofort laut aufgeheult. Die haben sich wohl ertappt gefühlt ?

    • So sehe ich das auch wir sollen glauben wir hätten die Wahl Wie beim Hütchenspieler.

  14. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das trotzdem nicht verschwindet. In der Regel wird etwas Nichtssagendes verändert, und das Gesetz kommt dann eben doch. Genau so ist es mit den Entscheidungen des BVerfG der letzten Jahre.

    • Das sehe ich auch so! Und wo bleibt der Aufschrei der Datenschützer, der FDP? Wo?

      • Aufschrei der FDP ?!°?
        Die biedern sich doch jetzt massiv der Ewigen Kanzlerin an.

      • Leutheuser schnarrenberg ist anscheinend dort ein Einzelfall denn die kritisiert Maas Orwellsche Ambitionen!

  15. Alleine die Androhung reicht doch schon, dadurch hat die Maasi ihr Ziel schon erreicht. Bei Facebook wird die AfD mittlerweile massiv diskriminiert wärend allen anderen Parteien dieses Medium weiter uneingeschränkt zur Verfügung steht.

  16. Danke für den unermüdlichen, momentan sicherlich noch nicht gerade karriereförderlichen Einsatz für den Rechtsstaat. Herr Steinhöfel sollte im „Schattenkabinett“ der Nach-Merkel-Ära als Justizminister vorgesehen werden. Andere Namen wären für mich: Tichy (Wirtschaft), Schäffler (Finanzen), Kraus (Wissenschaft), Herles (Außen). Andere Positionen würde ich mit Achse-Autoren besetzen: Für das Kanzleramt würde ich Henryk Broder oder Vera Lengsfeld vorschlagen! Sie alle leisten Unglaubliches für unser feiges, bequemes Volk, das sich seit einhundert Jahren immer wieder solche skrupellosen Herrscher wie im Artikel erkennbar aufdrängen lässt.

    • Die „Nach-Merkel-Ära“? Einerseits wünschte ich, dass die so schnell wie möglich käme, andererseits: wer/was soll kommen, um die zweitgrösste Katastrophe nach AH noch zu verhindern? Wir werden all dem, was noch folgt, hilf- und wehrlos ausgeliefert sein. Und wir werden NICHTS, rein GAR NICHTS – mehr – daran ändern können. Wieso die derzeitigen „Politriegen“ so dermassen ideologisch „verballert“ sind, bleibt mir weiterhin nicht zugänglich. Ich WILL KEINEN EUROPASTAAT! Ich WILL KEINE Gleichschalterei, weder von Menschen, noch von Staaten! Ich WILL KEINE MUSLIMISCHE MEHRHEIT, weder in Europa, noch in Deutschland! Islamkritik? JA! So what? Ich WILL keinen „Multi-Kulti-Staat“, der nicht mehr klarkommt. Ich will nicht Hunderttausende Illegale, die niemals mehr weggehen, die wir jahrelang fnanzieren müssen. Und dann: ein „finanzielles Ende ist absehbar. Ich frage mich: womit haben wir all das und unsere derzeitigen Politiker nur verdient? Ich WILL keine Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Medien, „political correctness“, und vor allem nicht durch unseren „unfähigsten Justizminister“ aller Zeiten. Wohin sind wir gekommen? Wie weit wird das noch gehen? WARUM wehrt sich keiner? Ich geb auf, echt!

    • Wie Nach-Merkel-Ära?
      Ich denke, sie ist nicht nur unsere GröKaZ sondern auch unsere Ewige Kanzlerin.

  17. Wenn die EU, die UNO, der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, das BFG und der Papst von Rom gegen das Knebelgesetz sind brauchen wir uns ja keine Sorgen mehr zu machen. Es gab allerdings auch schon Zeiten, wo die Bürger dieses unseren Landes wegen solchen Angriffen auf die Strasse gingen.

    • Das war vor der Einheit. Jetzt ist D schwerfällig geworden!

      • schwerfällig? Apathisch.

        Man bekommt immer mehr den Eindruck, die Masse interessiert sich überhaupt nicht mehr für das, was in ihrem Land und mit ihren Rechten geschieht. Spricht man Hinz und Kunz darauf an, wird meist genervt reagiert oder bestenfalls resigniert. Sich dazu zu entschließen, einfach gar keine Nachrichten mehr zu lesen/sehen, gilt immer häufiger als so etwas wie eine kleine Rebellion.

        Die Deutschen kommen mir in der Mehrheit immer mehr vor wie politische Kinder. Sie sind nicht fähig zu einer Demokratie, es überfordert sie einfach, sie brauchen ihre/n König/in.

  18. Diese „Watschn“ hat der Herr Zensurminister sich redlich verdient. Ein Rücktritt wäre angebracht, ist jedoch aufgrund mangelnder Einsicht und Haltung wohl nicht zu erwarten.
    Interessieren würde mich noch welche Bundestagsabgeordnenten dieses wegweisende Gutachten in Auftrag gegeben haben. Es scheint noch nicht alles verloren zu sein in diesem Lande.

    • Der kriegt seit Monaten eine Watschn nach der anderen. Bis jetzt hat er nicht mal gemerkt, daß da Leute sind, die ihm dauernd eine reinhauen.

    • Der Rücktritt wird deshalb nicht erfolgen, da die ÖR und die übrigen Medien diesen Vorfall nach der Pflichtmeldung, wenn diese überhaupt stattfindet, ignorieren werden. Wirklich unfassbar: Wulff wird zum Rücktritt gezwungen, weil er irgendwo umsonst übernachtet hat (was jetzt politisch sehr unsensibel ist, aber eben eine ganz andere Hausnummer) und Maas zerstört unsere Demokratie und es interessiert keine Sau.

      • Es ist wirklich zum Davonlaufen. Wulff hielt man u.a. ein „Bobby-Car“-Geschenk und Übernachtungskosten vor. Maas darf Grundrechte zerstören.

      • und Geld von Möbelunternehmen annehmen, für die er seine Wohnung mit seinem Mäuschen ablichten lässt.

      • Herr Wulff wurde weg gemobbt weil das falsche sagte Er war gegen die Bankenrettung von Frau Merkel die hat Bild beauftragt in fertig zu machen.

      • Also, kein Zweifel, Maas ist schlimmer als Wulff. Das entschuldigt Wulffs offenkundige Lobbyistenkontakte jedoch nicht.

  19. Lieber Herr Steinhöfel, auch wenn die Bundestagsabgeordneten dieses Gutachten initiiert haben, so gilt mein besonderer Dank in erster Linie Ihnen für Ihr Engagement zum Schutz unserer Rechtsordnung!
    Sollte dieser unfähige Justizminister jedoch tatsächlich so dreist sein – und mit ihm die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten – diesen Gesetzesentwurf zu verabschieden, dann werde ich mich ganz sicher einer Sammelklage anschließen!

    • Viel Glück dabei.

      Das deutsche Recht kennt Sammelklagen, wie wir sie aus US-Filmen kennen nicht. Jeder Kläger muss individuell Schaden, Betroffenheit und Kausalität darlegen.
      Abgesehen davon gehört die Sammelklage ins Zivilrecht und Maas ist definitiv ein Fall fürs Strafrecht.

  20. „VERFASSUNGSVERRAT“:
    Etwas, das „als ein Versuch definiert wird, „unter MISSBRAUCH oder Anmaßung VON HOHEITSBEFUGNISSEN“ den BESTAND DER BUNDESREPUBLIK zu beeinträchtigen ODER DIE VERFASSUNGSGRUNDSÄTZE ZU BESEITIGEN. Da zumindest der Mißbrauch von Hoheitsbefugnissen NUR VON DER REGIERUNG UND IHREN ORGANEN ausgeführt werden kann, SCHEINT SICH DIE BESTIMMUNG IN ERSTER LINIE GEGEN TREULOSE BEAUFTRAGTE DES STAATES SELBST zu richten.“

    Klingelt da was, Herr Steinhöfel? Ach, oder war der Pragraph nicht kürzlich auf sublime Weise abgeschafft worden? Ein Schelm, wer böses dabei denkt?

    http://www.zeit.de/1951/28/blitzgesetz-gegen-landesverrat

    Erleben wir seit September 2015 nicht nachgeradezu IDEALTYPISCH DEFINITIONSGEMÄSS genau DIES!? Man würde sich freuen, hierzu mal eine fachjuristische Abhandlung von Ihnen zu lesen.

    „Der Geist und Wortlaut des (ohnehin schon entschärft-assimilierten) Grundgesetzes wird mit Füßen getreten. Und das von einem Organ der Legislative. Und mit Billigung des gesamten Bundeskabinetts.“ … schrieb hier im Kommentarforum jemand zum Artikel „Netzwerkdurchsetzungsgesetz – Meinungsfreiheit in Gefahr“ – vor mittlerweile 2 Monaten.

    Bleibt die Frage: Wer sind hier die EIGENTLICHEN Demokratiefeinde, die Verfassungs- und die Staatsverräter?

  21. Besser wäre es gewesen, einen Gegenstück zu dem Amerikanischen First Amendment in der Verfassung zu installieren. Und wo wir dabei sind – auch gleich zu dem 2. Amendment.

    • Wie heißt es so schön:

      We got the 2nd to protect the 1st.

      Interessant ist ja in dem Zusammenhang dass die Autoren des GG das WaffG der Nazis ersatzlos gestrichen haben. Sie gingen wohl davon aus, dass die Deutschen ihre Lektion gelernt haben. So kann man sich täuschen.

  22. „Ist uns doch egal, wenn das Gesetz da ist.“
    gez. Die Abgeordneten

  23. Maas ist nicht nur der verborteste, sondern auch mit Abstand der unfähigste Minister in diesem Kabinett.
    Und das will was heißen.
    Eigentlich müsste er auf der Stelle zurücktreten. Doch was heißt das schon heutzutage. Wenn es noch um Anstand ginge, fällt mir bei dieser Regierung kaum jemand ein, der nicht zurücktreten müsste. Ungefähr die Hälfte gehört außerdem vor Gericht gestellt.

    • Nicht unfähig, nur falsch eingesetzt. Er könnte doch mit VdL die Ministerien tauschen, dann wäre alles wieder gut :-))))))

  24. Wenn man diesen Artikel liest, drängt sich die auf, ob der zuständige Minister, auch wenn er selbst Jurist ist, die nötige fachliche Kompetenz für dieses Ministerium mitbringt. Ich werde den Gedanken nicht los, dass es sich hier um ein „hate law“ handelt, das nur der Unterdrückung missliebiger Meinungen Vorschub leistet. Schlimmer gehts nimmer.

  25. Ob der Bundespräsident ein solches „Machwerk“ wohl unterzeichnen wird ?

  26. Die Taktik der Linksradikalen dürfte somit klar sein:

    Man sorgt dafür, dass das Bundesverfassungsgericht eine linksradikale Mehrheit hat. Dann ist vollkommen egal, was unser GG sagt, wenn die obersten Richter unsere Verfassung interpretieren als ob sie ein Gedicht und kein juristischer Text wäre und reinlesen, was sie sich wünschen, dass drinsteht.

  27. Letztens war im Beck-Entscheidungsdienst zu lesen, dass es keine Beleidigung darstelle, wenn ein Anwalt in einer Revisionsbegründung schreibt: „Das Urteil ist so falsch, dass es überrascht, dass es an seiner Entstehung überhaupt ausgebildete Juristen beteiligt waren.“
    Nun, dann kann ich jetzt auch schreiben:
    Das Gesetz ist so offensichtlich grundgesetzwidrig, dass es überrascht, dass am Referentenentwurf ausgebildete Juristen beteiligt gewesen sein sollen. Es überrascht ferner, dass im Bundestag recht viele Juristen sitzen, die dann über so ein Gesetz in erster Lesung offensichtlich nicht ganz ablehnend beraten. Wie haben die denn alle den kleinen und großen Schein im öffentlichen Recht bestanden? Vom ersten und zweiten Staatsexamen will man ja gar nicht erst reden.

    Zur Erklärung sollte man vielleicht noch anfügen: Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit darf nach der Rechtsprechung nur auf der Grundlage eines meinungsneutralen Gesetzes erfolgen. Schon das Verbot der Holocaustleugnung ist in dem Sinne eine systemwidrige Ausnahme, die das BVerfG mit den „einmaligen Schrecken des Nationalsozialismus“ gerechtfertigt hat. Wie man dann aber diesen Kampf gegen den „Hatespeech“ der „Rechtspopulisten“ begründen will bleibt ein ungelöstes Rätsel (die Blöße hat sich der Herr Maas ja tatsächlich gegeben mit seiner Behauptung, man wolle die sozialen Netzwerke vor der diskursiven Hoheit der Rechten schützen).

    • Mal unabhängig von der rechtlichen Bewertung…. Kurios ist doch auch, dass Herr Maas unlängst im SPIEGEL-Interview mit verschiedenen „Aussagen“ konfrontiert wurde und jeweils einschätzen sollte, ob und inwiefern „problematisch“ bzw. im Sinne seines Gesetzes zu löschen.

      ER KONNTE / WOLLTE ES NICHT!!! Er redete sich jedesmal munter sinngemäß damit heraus, dass diese Bewertung nicht ihm zustehe und es auch nicht um ihn als Person und seine Meinung gehe usw. usw….

      Eine Peinlichkeit erster Klasse! Damit wird die Vermutung zwingend: Es geht weniger um „Hate-Speech“ und welche seelische Schäden dies bei Betroffenen auslösen kann, sondern einzig und allein um den direkten Zugriff staatlicher Organe oder „regierungsfreundlicher Organisationen“ auf soziale Netzwerke. Sozusagen die private Version eines Ministeriums für Wahrheit!

      Eine Schande!!!!!

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