<
>
Wird geladen...
Nicht auf das BVerfG setzen

NetzDG: Das Maß des Rechts

von Gastautor

25.05.2017

| Lesedauer: 5 Minuten
G 20 in Hamburg und NetzDG haben gemeinsam, dass sich viele Bürger nicht verstanden oder unterdrückt fühlen. Dort, weil man Krawallwütige in die Stadt lässt, hier, weil normale Bürger fürchten müssen, sich nicht mehr frei im Internet unterhalten zu dürfen.

In wenigen Wochen wird der G 20 – Gipfel in Hamburg stattfinden. Wie ich lernte, kommen tatsächlich Vertreter nicht nur aus 20, sondern aus 35 Staaten, 15 sind dem Gipfel angegliedert. Die Saudis reisen sogar mit ihren Kamelen an, denn sie brauchen ihre täglich frische Kamelmilch. Der Gipfel wird in der Innenstadt stattfinden, denn anders als an anderen Städten ist das Messegelände sehr zentral gelegen.

Da gewaltbereite (zumeist „linke“) Gruppierungen zu „Demonstrationen“ aus aller Welt nach Hamburg anreisen, sind 20.000 Polizisten im Einsatz. Hinzu kommen noch vom BKA geführte Kräfte, deren Zahl nicht bekannt ist. Hamburg wird sozusagen zur Festung ausgebaut.

Eine Umfrage des Hamburger Abendblatts ergab, dass grundsätzlich die Hamburger Bürger Gipfeltreffen für sinnvoll halten, aber drei Viertel der Hamburger das Treffen nicht in Hamburg haben wollen. Ein Drittel (!) der Bürger will die Stadt während dieser Zeit daher verlassen. Da Hamburg über 1,8 Mio. Einwohner hat, sind das mehr als 600.000 Menschen. Die anderen zwei Drittel wollen versuchen, zumindest den Innenstadtbereich zu meiden. Die Mehrzahl meint, dass der Gipfel keine positiven Auswirkungen auf die Stadt haben wird. Die negativen Auswirkungen und die immensen Kosten sind demgegenüber sicher. Was „Linksautonome“ oder sonstige, gewaltbereite „linke“ Gruppen an Zerstörung, Personen- und Sachschäden verursachen, ist in Hamburg wohlbekannt. Wer dort zur falschen Zeit am falschen Ort war, hatte schon in der Vergangenheit manchmal das Gefühl, es herrschten bürgerkriegsähnliche Zustände.

Natürlich wollen die Bürger das nicht, sie leben gerne zivilisiert und geordnet. Aber die Wünsche der Bürger sind offenbar nicht so wichtig.

Bemerkenswert aber ist, dass das Demonstrationsrecht selbst dann geschützt wird, wenn es zum Zwecke des Krawalls und der Gewalt missbraucht wird, koste es was es wolle. Mein Dank und Mitgefühl an dieser Stelle an die Polizei, die den Kopf für diesen Standpunkt hinhalten muss.

Den Bürgern und der Polizei wird also sehr viel zugemutet, inklusive Gewalt und Zerstörung. Ganz anders sieht es aus, wenn es um die Meinungsfreiheit geht.

Kommt einer Zensur gleich

Justizminister Maas setzt alles daran, mit seinem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) die Meinungsfreiheit erheblich einzuschränken. Der Opferschutz, dem das rigide Vorgehen dienen soll, wird als Deckmantel genutzt, denn tatsächlich dient er ihm zu wenig. Vielmehr führt er zu einer möglichst breitflächigen Vernichtung unliebsamer Äußerungen jedweder Provenienz, was einer Zensur gleich kommt. Mit seinem NetzDG verpflichtet Maas die Betreiber von sozialen Netzwerken zur unverzüglichen Löschung schon rechtswidriger (nicht nur strafbarer) Inhalte, wobei die Beurteilung der Rechtswidrigkeit dem Betreiber obliegt. Kommt er der Pflicht nicht nach, erwarten ihn äußerst drakonische Strafen.  Als Folge wird voraussichtlich alles gelöscht, was nicht bei drei auf den Bäumen ist.

Ginge es dem Minister um die Opfer von Hass und Hetze, dann wäre ein „Meinungsfreiheitsgesetz“, wie es Kollegen entwarfen, sinnvoll. Nötig wären auch Änderungen der Datenschutzgesetze, so dass Name und Anschrift des Täters übermittelt werden können. Zumeist scheitern nämlich sowohl potentielle Strafverfolgung wie auch die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche daran, dass Facebook und Co. aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften den Namen des Übeltäters nicht nennen dürfen. Nicht zuletzt müssten die Staatsanwaltschaften der Länder besser ausgestattet und ehrverletzende Äußerungen nicht generell auf den Privatklageweg verwiesen werden. Staatsanwaltschaften sind zumeist personell dermaßen schlecht aufgestellt, dass schon „normale“ Kriminalität kaum noch verfolgt werden kann, derartige „Bagatellen“ aber schon lange nicht mehr. Das nämlich, was der Justizminister als Schrecken der Neuzeit ausgemacht hat, welcher eine derart drastische  Beschneidung der Meinungsfreiheit rechtfertigt, wird ohnehin nur auf Antrag verfolgt, de facto aber regelhaft eingestellt: Den Opfern sagt man, es seien „Peanuts“. Zudem müssten natürlich mehr Richterstellen in den Ländern zur Verfügung gestellt werden.

Der Minister beschäftigt sich aber nicht mit diesen tatsächlichen Problemen, setzt sich auch nicht mit seinen Länderkollegen an einen Tisch. Sein Gesetzentwurf regelt außerdem nicht, welche Rechtsfolgen eine unrechtmäßige Löschung hat, denn wer (zunächst) gelöscht wird, dem wird netzweit erkennbar unterstellt, rechtswidrige Inhalte zu verbreiten, was ebenfalls ehrenrührig ist.

Herrn Maas ist das anscheinend egal, er will löschen lassen, seiner Ansicht nach wird sogar bei weitem zu wenig gelöscht. Dass es darauf ankommt, nicht mit einem Rundumschlag viel, sondern das Richtige zu löschen – geschenkt.

Bestenfalls kann man ihm vorwerfen, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Oder aber er handelt vorsätzlich (was man eigentlich einem Minister unterstellen sollte) und möchte genau das: Jedwede kritische Äußerung schon im Ansatz ersticken. Dann aber handelte es sich um nichts anderes als politische Zensur unter dem Deckmantel des fürsorglichen Staats. Dieser Verdacht gilt umso mehr, als er ebenso wie seine SPD-Kollegin Schwesig in einen erbitterten „Kampf gegen rechts“ verstrickt ist, wobei offen bleibt, was sie genau unter „rechts“ verstehen. Dass die von der Regierung in Auftrag gegebene Studie über Rechtsextremismus äußerst zweifelhaft sein soll, überrascht mich wenig.

Was der G 20-Gipfel und Hamburg und das NetzDG gemeinsam haben, ist, dass sich in beiden Fällen viele Bürger nicht verstanden oder sogar unterdrückt fühlen. In einem Fall, weil man Krawallwütige in die Stadt lässt, im anderen Fall, weil auch normale Bürger nun fürchten müssen, sich nicht mehr frei in sozialen Netzwerken unterhalten zu dürfen. Die Bürger können nichts tun, sie müssen es hinnehmen.

Eigentlich sollte das Bundesverfassungsgerichts als Hüter des Grundgesetzes ein Garant dafür sein, dass die Regierung sich nicht von rechtsstaatlichen Grundsätzen entfernt und ihre Macht mit Maß nutzt. Aber weit gefehlt:

Beim BVerfG werden gut 98% aller Beschwerden abgelehnt. Viele der Beschwerden werden von Anwälten erhoben und wären wirklich auch nur annähernd so viele unzulässig oder unbegründet, sollten wir unseren Staat morgen dicht machen, denn unser Rechtssystem wäre noch unzulänglicher als in jedem unterentwickelten Land. De facto trifft weitgehend der sogenannte 3. Senat eine Vorentscheidung, d. h. ein unsichtbares „Schattenkabinett“ aus Zuarbeitern. Für gewöhnlich kommen vor allem Fälle durch, die durch besondere öffentliche Aufmerksamkeit und/oder Parteieninvolvierung gekennzeichnet sind. Otto Normalbürger hat schlechtere Chancen, immerhin doch noch etwas größer als auf einen Lottogewinn. Allerdings nicht darauf, dass er gewinnt, nur dass der Fall zur Entscheidung überhaupt angenommen wird. Schon vor diesem Hintergrund sieht man, dass die Chancen schlecht stehen.

Nicht auf das Bundesverfassungsgericht setzen

Da die Richter außerdem von der Politik gewählt werden, ist das Gericht zwangsläufig – ohne jede böse Absicht – ein Spiegelbild der dort herrschenden Ansichten. Zudem hat die Politik kein Interesse an einer ernsthaften Beschränkung ihrer Macht, daher ist es unwahrscheinlich, dass Juristen mit einem etwas regierungskritischeren Profil überhaupt zum Verfassungsrichter ernannt werden.

Daher war es prognostizierbar, dass z. B. selbst der Bruch der Maastricht-Verträge und die eigentlich verbotene Finanzierung fremder Staaten keine Konsequenzen haben würden. Auch die Enteignungen der Energiekonzerne im Rahmen der Energiewende „erweisen sich weitgehend als eine zumutbare und auch die Anforderungen des Vertrauensschutzes und des Gleichbehandlungsgebots wahrende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums.“

In allen entscheidenden Fragen lässt das BVerfG den Regierungen also freie Hand. Damit hat der Unmut der Bürger kein Ventil, welches das Entstehen eines Überdrucks verhindert, so dass Maß und Mitte erhalten bleiben. Das liegt an der grundsätzlichen Einstellung, dass Freiheitsrechte des Bürgers „weiche“ Rechte sind. Diese gehören sozusagen dem Staat, der sie prinzipiell nach seinem Gusto einschränken kann. Es gibt zwar einige äußere Grenzen und das BVerfG könnte durchaus im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung eines Gesetzes einen schärferen Maßstab anlegen. Allein – das tut es nicht.

Was wäre, würde gegen das NetzDG Verfassungsbeschwerde erhoben? Ich weiß es nicht. Sicherlich ist diese Frage rechtlich nicht ganz so einfach, wie sie vielen scheint. Ein eleganter Ausweg für das BVerfG wäre es, wenn das Gesetz schon formell verfassungswidrig wäre, weil es sich eventuell als Kultusangelegenheit um eine Ländersache und nicht um eine Bundesangelegenheit handelt. Dann könnte es die ganzen problematischen Fragen umgehen und das Gesetz aufheben mit der Begründung, der Bund sei unzuständig gewesen. Aber das hätte eben die Aufhebung des Gesetzes zur Folge und ob das passiert, ist angesichts des bisherigen Verhaltens mehr als zweifelhaft. Als ernsthaftes Korrektiv der Macht in entscheidenden Fragen hat das BVerfG zumindest in den letzten Jahren nicht gewirkt.

Eine Bemerkung noch am Schluss zum Thema „hatespeech“:

„Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 189 StGB)

Grüße an Fr. v. d. Leyen!

Annette Heinisch studierte Rechtswissenschaften in Hamburg, Schwerpunkt: Internationales Bank – und Währungsrecht und Finanzverfassungsrecht.
Seit 1991 als Rechtsanwältin sowie als Beraterin von Entscheidungsträgern vornehmlich im Bereich der KMU tätig.

Unterstuetzen-Formular

WENN IHNEN DIESER ARTIKEL GEFALLEN HAT, UNTERSTÜTZEN SIE TICHYS EINBLICK. SO MACHEN SIE UNABHÄNGIGEN JOURNALISMUS MÖGLICH.

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

48 Kommentare

  1. CDU-Mann Grosse-Brömer:“……. die falsche Meinung verbreiten, die manipulieren wollen,..“ Solche Eindrücke konnte man bei seinen Parlamentsvorträgen häufig gewinnen. Aber es wäre ungerecht, ihm allein und nicht noch anderen Blindgängern bei der Suche nach dem Stein der Weisen diese Vorgehensweise vorzuhalten. Nicht nachsehen kann man ihnen allen aber ihre Unterwürfigkeit gegenüber dem System,
    geprägt durch deren Raison d’etre sowie die unhinterfragte Ideologie, die sie beflügelt, sich als Paladine für die Machtinhaber anzudienen, um möglicherweise selbst über den Steigbügel aufs Roß zu gelangen, und das um nahezu jeden Preis. Klingt es uns nicht noch schauerlich im Ohr: „Ich kann Deine Fresse nicht mehr sehen!“? Wie sollte so ein Ausbruch anders zu verstehen sein als die emotionale Entgleisung für ein vom System nicht tolerierbares Überschreiten einer von ihm vorgezeichneten Linie? Die Demaskierung eines dem Bürger vorgespielten Theaters
    konnte (dann) aber wegen des Wagenburgdenkens nicht erfolgen. Es hätte sich dabei aber die Gelegenheit geboten, über ein Tabula rasa wenigstens den Versuch zu unternehmen, vom Bürger wieder ernst genommen zu werden.

  2. Nicht die Politiker, die sich nach allen Seiten abgesichert haben, sind unser Problem. Wir könnten sie an die Hand nehmen und aus dem Parlament sowie ihren Ämtern nach Hause geleiten, die Parteien zerschlagen. Natürlich nicht gewaltfrei möglich.
    Unser Problem ist die Bevölkerung, von der ca. 80 % in Summe genau diesen Staat unterstützen.
    Solange das so ist, ist alles Nachdenken, Schreiben, Schimpfen nutzlos, denn würden wir handeln, wären wir undemokratisch.

  3. …wäre es möglich, dass der Mann ganz rechts (welch ein Wortspiel!) der Person gleich neben ihm, der er ja eigentlich so viel zu verdanken hat, also auch die Petitesse der „Elphi-Eröffnung“, auch nur einen Wunsch abschlagen könnte? Ob dieser sogar öffentlich zur Schau gestellten Nähe müsste er schon sehr, sehr tapfer sein… – und dann kam mir noch dieses Filmzitat in den Sinn:
    „Irgendwann…werde ich Dich bitten, mir eine kleine Gefälligkeit zu erweisen.“
    https://img.shz.de/img/incoming/crop15814126/1097497266-cv16_9-h519/Eroeffnung-der-Elbph-52129365.jpg

  4. Im Radio konnte man vor wenigen Tagen die wiedergegebene Äußerung des Ministers Maas vernehmen, spätestens in der nächsten Legislaturperiode werde es auch die sog. „Ehe für alle“ geben.
    Wenn das auf gesetzlichem Wege nicht einzurichten sei, gebe es ja noch das BVerfG. Scheint so, als wisse der Mann, auf wen er sich beim geplanten Umbau der Gesellschaft verlassen kann. 🙁

  5. Endlich einmal eine realistische Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses Gericht hatte in den letzten Jahren satt Gelegenheiten zu zeigen, daß es kein politisches sondern ein unabhängiges Gericht ist; es hat sie allesamt ausgelassen. Es wird auch diese jetzt auslassen. Das Heimtücke-Gesetz des Herrn Maas wird durchgewunken werden, da darf man sicher sein.

  6. Liebe Frau Heinisch,
    vielen Dank für Ihren Artikel, der exakt und authentisch die Zustände in einem
    „Linksstaat“, der Hamburg nun mal ist, beschreibt.
    Mich bedrückt nur die Vorstellung, dass Hamburg bald überall Einzug hält.

  7. Im Grunde bescheinigen Sie dem Bundesverfassungsgericht, dass es seine Arbeit nicht tut. Wieder ein Kontrollinstrument der Regierung ausser Kraft gesetzt!

    Nachdem sie Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht und Parlament zu Statisten statt Kontrolleuren degradiert haben, fühlt sich die Regierung/Maas jetzt wohl stark genug die Reste an Rechtstaatlichkeit platt zu machen.
    .

    • Das Bild der rot gekleideten Richter des BVerfG sagt doch schon viel:

      Peter Müller, ehemaliger CDU-Ministerpräsident, ist ganz im Vordergrund.

  8. „In allen entscheidenden Fragen lässt das BVerfG den Regierungen also freie Hand“, stellt die Autorin fest. Ich kann nicht widersprechen.

    Vor meinem künstlerisch kreativen inneren Auge arrangieren sich die roten Roben zum Feigenblatt, das die Blöße der Parteienherrrschaft dürftig bedeckt.

  9. „Beim BverfG werden 98% aller Beschwerden abgelehnt“ und „die Richter werden von der Politik gewählt“ sagt doch schon alles über unseren angeblichen Rechtsstaat aus.
    Zu einem Rechtsstaat gehören freie Richter, eine Opposition im Bundestag die die Regierung kontrolliert und beides haben wir nicht.
    Die Urteile, die das Volk in der Presse verfolgen kann, sind oft so haarsträubend, dass man sich fragt, wie diese Richter zu diesem Posten gekommen sind.
    Wir sind inzwischen ein Land ohne Grenze, ein deutsches Volk das keine Möglichkeiten hat sich zu wehren, denn die Wahlen werden schon manipuliert durch Wahlfälschungen , von der Regierung bezahlten Demos gegen unliebsame Parteien und öffentliche Hetze gegen Andersdenkende und von der Regierung eingesetzte Meinungseinschränkungsgesetze.
    Was fehlt ist noch das was Erdogan macht, unliebsame Parteien und Personen wegsperren, verhaften. Aber Merkel macht es viel perfider, nach außen spielt sie die humanitäre Karte aus und im inneren die knallharte diktatorische Linie, die sie gelernt hat.
    Die Frage wird sein , was sie zu tun gedenkt, wenn der Widerstand wächst und das ist unausweichlich bei der Massenzuwanderung und der damit einhergehenden Gewalt- und Kriminalität.
    Die Richtung die sie andeutet, zeigt, dass schon vorsorglich Gesetze geschaffen werden, für den Tag X. Ich habe nur noch Angst. Mehr darf ich nicht schreiben.

    • Wozu haben wir den EU-Lissabonvertrag:
      Eine europäische paramilitärische Eingreiftruppe mit unbegrenzten und übernationalen Kompetenzen bei inneren Unruhen (European Gendamerie Force EUROGENDFOR, Führungsstab sitzt im italienischen Vincenza), und auch die Todesstrafe darf bei Bedarf wieder eingeführt werden. In den Erläuterung zur Grundrechtecharta steht „… daß … die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen, zulässig ist.“
      Prof. Karl Albrecht Schachtschneider hat deshalb 2014 in Karlsruhe gegen den Lissabon-Vertrag Klage eingereicht. Nichts mehr von gehört. Auch von vornherein abgelehnt worden?

      • Danke dafür, das wußte ich noch nicht. Aber es ist einfach nur noch schrecklich, man kann es kaum noch ertragen.

      • Danke auch dafür, daß wir nun wissen, daß Sie Ihre Wissenslücken auffüllen konnten. Deshalb ist es auch mehr
        als einfach nur schrecklich, daß man die demonstrierte Unwissenheit kaum noch ertragen kann.

  10. Das BVG wurde wie auch die Presse Anfang 2009 gleichgeschaltet, damit der gigantische Betrug der EU – Finanzkrise nicht auffliegt bzw. bekannt wird. Von daher ist für die derzeitige Katastrophe nichts Gutes aus KA zu erwarten.

  11. Das NetzDG ist der erste Schritt in einem neuen Willkürstaat – und Maas auf den Spuren von Ludwig XIV. („Der Staat bin ich.“).

  12. weil normale Bürger fürchten müssen, sich nicht mehr frei im Internet unterhalten zu dürfen

    Ja. Beschämend und besorgniserregend. Der Rechtsstaat ist offensichtlich gerade dabei sich ein zweibuchstabiges Präfix beginnend mit „U“ zuzulegen. Und unsere Abgeordneten (allein ihrem Gewissen verantwortlich) sekundieren dem auf Anordnung ihrer Parteien.
    Den Parteien muss folglich die Kontrolle über die Futtertröge (Listenmandate!) entzogen werden. Aber wie ? Wie war das noch mit den Fröschen und dem Trockenlegen ?

  13. BVerfG, pah. Kopftuch Ja. Kruzifix Nein. Keine weitere Fragen, Euer Ehren von Kanzlerinnen Gnade.

  14. Leider wahr. Ich habe das Bundesverfassungsgericht immer als Hort der Unabhängigkeit und des Rechts angesehen, aber das hat die letzten 10 Jahre stark gelitten.

    Auch hier hat die Parteienoligarchie zugeschlagen und die einstige Unabhängigkeit, diesen Hort unparteiischen Rechtes, zu einem Hort des Parteibuches, der Entscheidungen zu Gunsten der Oligarchie gemacht.

    Wenn ein Ministerpräsident. ohne Umwege, zum Gericht wechselt, so ist das mindestens ebenso unvereinbar, wie ein Wechsel von der Politik in die Wirtschaft. Es zeigt diese Arroganz und Überheblichkeit der Macht, der Eliten, überdeutlich. Gewaltenteilung betrifft auch Personen und Parteien. Dies wurde und wird ausgehebelt; ohne auch nur einen Gedanken an die Folgen und an Werte.

    • Von einem Erzengel sollte man annehmen dürfen, daß er den nötigen Überblick hat. Sonst könnte man ihn nicht darauf hinweisen (müssen), daß das Recht (nicht erst nur) in den letzten zehn Jahren stark gelitten habe. Weswegen es schon interessant zu erfahren wäre, wo der Erzengel aufgewacht ist und die Sollbruchstelle zur einst bestehenden
      Unabhängigkeit ausgemacht hat. Es mußten auch nicht Entscheidungen zugunsten einer Oligarchie gefällt werden; es genügte, sich als Unterstützer von Interessen zu gerieren; wobei das rhetorische Geplänkel keine unwesentliche Rolle spielte. Aber mitunter schienen den Entscheidern kein Argument zu dumm, um es nicht für ihre Zwecke zu mißbrauchen. Arroganz und Macht – wohl von den Parteien leichtfertig,
      auch nicht ohne jeglichen Hintergedanken, aber doch mit der schwer
      unterschätzten Beinfreiheit versehen, die sie der unabhängigen Justiz
      überließen – wurden von so in den hohen Sessel gehievten Advokaten ausgelebt, wie es viele Bürger auch bei einer liebend gerne verzichtbaren Konfrontation mit Recht, Rechtsauslegung und Exekution zu überstehen hatten. Angesichts solcher Szenarien kann man sich nicht von einer Wolke herabschwingen und unter Zuhilfenahme eines bramarbasierten Heiligenscheins einer vom Ernst des Lebens
      noch nicht irritierten Kinderschar ein fröhliches Puppentheater vorsetzen. Die Wahrheit ist eben von einem anderen Kaliber und wartet auch nicht darauf, von einem Märchenprinzen aus dem Dornröschenschlaf wachgeküßt zu werden. Ohne auch nur einen Gedanken an die Folgen und Werte zu verschwenden. Auch über die Vorstellung, daß die Gnade der späten Geburt (oder eben nur des späten Wachwerdens) nicht dazu verleiten sollte, Ereignisse vor dem „Knackpunkt“ für denkbar zu halten. Und auch dies sollte ein sich zunächst selbst ernst nehmender Bürger immer mit im Blick behalten: Geschichte schreitet voran, aber sie hat – in ihrer langen Vorgeschichte – auch Spuren hinterlassen. Und diese reichen oft viel weiter zurück, als man es für möglich hält oder zu wissen
      glaubt. Einen seligmachenden Hort hat es nie gegeben. Dafür haben schon die ach so weisen Väter des Grundgesetzes gesorgt in der Annahme, sie hätten mit ihrer konstruierten Verfassung dem Erzengel einen Königslogenplatz reserviert und solche abwegigen Verwerfungen im Rechtsgefüge des neuen Staates, wie sie mittels Aushebelung des Rechts durch Parteien entstehen, ein für alle Mal einen Riegel vorgeschoben.

  15. Man könnte das NetzDG auch aufgrund der vollkommenen Unverhältnismäßigkeit der Fristen und Strafen sowie des fragwürdigen Verfahrensweges anfechten. Einer entsprechend reviderten „geläuterten“ Version wären dann die Giftzähne gezogen.

    Die Bedeutung für die Besetzung der Gerichte war zuletzt vor allem in Warschau und in Washington zu sehen. Und an den Reaktionen darauf in den Medien zeigte sich auch die Beutung für die Besetzungen in eben diesen Medien.

    Das BVerfG hat sämtliche Klagen gegen die Bundesregierung wegen der Einreise von nicht einmal identfizierbaren Migranten aus sicheren Drittstaaten in das Bundesgebiet abgeschmettert. Die Dritte Gewalt hat sich hier zum Komplizen der Zweiten Gewalt gemacht, wie es schon vorher allein durch Duldung die Erste Gewalt getan hatte.

    Die Gewaltenteilung in der Bundesrepublik hat also eine wesentliche Bewährungsprobe nicht bestanden, der Rechtsstaat erodiert gerade auch unter Beihilfe der verantwortlichen Juristen. Die Konsequenzen in der Sache begründen dabei auch eine persönliche Schuld an den Folgen. Die letzte Hoffnung und die entsprechende Verantwortung lastet nun allein auf dem Souverän.

  16. WIE ich mich verlesen habe, halte ich
    für gar nicht mal so unpassend: „Nicht auf das
    Bundesverfassungsgericht setzen – Da die Richter außerdem von der
    Politik gequält werden …“

  17. Wer Geschichte kennt, weis was kommen wird. In der Geschichte ist es immer so gewesen, das Regierungen die ihre eigenes Volk Knebeln, verfolgen, immer vom Volk gestürzt werden. In Deutschland des es Jahres 2017 kann man zu Recht von einem Regime sprechen. Die Wahlbetrügereien zeigen das gleiche Bild.

  18. Das zum Thema Rechtsstaat….an den nur noch der naive Wähler glaubt. Richtig, das BVerG ist politisch besetzt und versteht sich als Wurmfortsatz der Politik.
    Herr Vosskuhle ist kein Richter sondern Erfüllungsgehilfe der jeweiligen Machthaber.
    Seine Ausrede..vielleicht bei einem Nürnberg 2.0….er habe je nichts entschieden, die Beschwerden seien nur nicht angenommen worden…
    So in der Art haben auch damals die Richter de Nazis argumentiert…und sind nicht zur Rechenschaft gezogen worden…sie durften einfach weiter urteilen.
    Andersherum wären je 90 % der deutschen Anwälte unfähig…da ihre Eingaben nicht angenommen werden.

    Aber keine Sorge, es wird noch schlimmer kommen…gut,wer vorbereitet ist.

  19. Diese Regierung hat den Boden des Rechts schon lange verlassen. Sie sucht auch nicht danach, sondern das geltende Recht und die Verfassung sind ihr schlichtweg egal, so wie ihr die deutsche Bevölkerung Deutschlands egal ist. Diese unsere Regierung arbeitet auf Befehl „höherer Mächte“, wobei ich weit weniger als der ÖRR erzogene Bürger der Meinung bin, das diese Mächte nicht von dieser Welt sind.

    • Man müsste den gesamten Staat kaputt machen und dann etwas völlig anderes installieren, etwas demokratisches.

  20. Eine interessante Beschreibung zu:

    a) den linksextremistischen Gewalttätern. (Ich verstehe nicht, warum das nicht nachhaltig gelöst wird durch vollständige Feststellung der Personalien und anschließendem strafrechtlichen sowie zivilrechtlichen (mit Regress für den verursachten Schaden bzw. Aufwand) Verfahren.)

    b) dem Handeln des verantwortlichen Ministers beim NetzDG.

    c) der Besetzung des BVerfG und dessen Arbeitsweise und Einschätzung zur Behandlung eingereichter Beschwerden.

  21. Der Heiko hat übrigens ein neues Buch veröffentllicht, dass die Thematik mitbehandelt. Aktuell hat er bei amazon von 59 Rezensenten 59 Mal lediglich einen Stern (von fünf möglichen) für seine Ausführungen erhalten.

    • Besonders empfehlenswert: die Amazon-Rezensionen. Hatte heute einen großen Spaß! Ein bisschen wie Black-Box, nur länger. Aber Vorsicht, sehr bissig.

    • Vielen Dank für den Hinweis – wirklich amüsant, denn manch ein Verriss (auch ein sich als Lobhudelei tarnender) ist lesenswert. Vermutlich allemal lesenswerter als das Opus des Herrn Ministers selbst.

    • ER hätte wohl besser sein Buch erst nach dem Gesetz veröffenlichen sollen 😉

    • Man sollte die Macht eines Internet-Flashmobs nicht unterschätzen.

      Gerald Hänsels Fortgang von Scholz & Friends fiel auch mit einem exorbitanten Zuwachs der 1*-Bewertungen auf der FB-Präsenz dieses Unternehmens zusammen.

    • Danke für den Tip!!! Die „5-Sterne-Rezensionen“ waren klasse. Selten solche Einigkeit bei den Bewertungen gesehen.

  22. Ich weiß nicht ob ich damit alleine stehe,aber wenn Ich das hier so lese bekomme ich das Gefühl, das wir mit Volldampf in die nächste Diktatur fahren.Was läuft in diesem Land eigentlich verkehrt,dass dies zu wenige Menschen so sehen?
    Zumindest die meisten ,,Wähler“ sehen das wohl anders als Ich,sonst würden sie ja nicht immer noch diejenigen wählen die die Probleme in diesem Land verursacht haben und nicht gewillt sind mit der Zerstörung der Demokratie – zumindest von dem was noch da ist – aufzuhören.
    Vielleicht ist aber auch alles ganz anders und Ich bin einfach nur zu blöd um zu merken, dass die es doch total gut mit uns meinen…

    • Letzteres wahrscheinlich. Auch ich zweifle zunehmend am eigenen Verstand. Gelegentlich sehe ich eine Gewalt, die Gesetze erlässt, diese exekutiert, diese bricht und über deren Einhaltung urteilt. Da so etwas aber gar nicht sein kann, muss es ein Wahrnehmungsproblem sein.

    • „Was läuft in diesem Land eigentlich verkehrt, dass dies zu wenige Menschen so sehen?“
      Die meisten Menschen gucken abends „heute“ und die „Tagesschau“, lassen sich von Frau Illner, Frau Maischberger, die Herren Plasberg und Lanz und wie sie alle heißen informieren und beeinflussen. Eine Studie hat belegt, dass die meisten TV-Mitarbeiter linkslastig oder grün sind.
      Wer sich nicht durch die alternativen Medien informiert, bekommt eine vorgefertigte Meinung, die der Konsument leider oft als die wahre annimmt.
      Viele meiner Freunde und Bekannten sind davon überzeugt, dass sie gut, ausreichend und wertfrei informiert sind, wenn sie die ÖR konsumieren.
      Wenn ich ihnen meine Angst vor der fortschreitenden politischen Veränderung in Deutschland darlege, können sie mich nicht verstehen; denn kritisches Hinterfragen der gegenwärtigen Politik passiert kaum in den ÖR. Alles wird gut! Wir sind ein reiches Land. Wir müssen uns nicht ändern.

      • Ich denke, viele Leute sind auch nicht sehr politisch interessiert.
        Und die Leute wollen zum bisherigen Milieu weiter dazu gehören.

        Mit einer eher „oppositionellen Haltung“ grenzt man sich da leicht aus.
        Je mehr Personen eine eher sympathische, alternative Sichtweise einnehmen umso leichter kann sich ein alternatives, breiter akzeptiertes Milieu bilden.

  23. NETZDG – ein Gesetz das haupsächlich Politiker und Parteien schützen soll. Vor Kritik und Andersdenkenden. Es soll Diskussion und Sachargumente durch Verbote ersetzen. Der Staat will bestimmen was die Wahrheit ist, was richtig ist, was das Volk braucht.

    • Das Internet bedeutet den größten Kontrollverlust für die Herrschenden seit der Erfindung des Buchdrucks. Und das NetzDG ist der erste Versuch einer Reaktion, ein panischer Versuch. Alleine der Versuch wird nicht viel bringen in Sinne der Initiatoren. Das Internet wird auch Deutschland zwangsläufig (mehr) Demokratie bringen. Die Zeit der Parteien-Diktatur neigt sich dem Ende. Wer die jüngeren Entwicklungen in Frankreich, England und den USA anschaut, kann dies bestätigt sehen. Und ein Blick in die Niederlande zeigt, dass nicht einmal eine Partei nötig ist, um Meinungen zu bündeln.

      • Die Herschenden werden sich wehren und dafür sorgen, dass eine weitere Bundestagswahl nicht mehr stattfindet! Der „Kampf gegen Rechts“ kann das „zum Wohle des Volkes und der Demokratie“ einfach nicht dulden! Vor Allem, wenn wir uns dann in einer Krise befinden sollten (betreffend z. B. ausufernde Kriminalität, Wirtschaft, Krieg, Bürgerkrieg).

  24. Ich denke das größte Dilemma ist seine späte Geburt.

    Vor tausend Jahren wäre er mit Sicherheit ein hervorragender Minister gewesen.

  25. Habe früher einmal grossses Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht gehabt. Bei den letzten Entscheidungen ist dieses Vertrauen verloren gegangen. Aber wunderen muss man sich ja nicht, da die Verfassungsrichter von der Politik gewählt werden. Übrigens die Bemerkung zum Thema „hatespeech“ ist sehr treffend formuliert.

    • Seien Sie ehrlich: Sie vertrauten dem BVerfG, weil sie noch nicht so viel über die politischen Strukturen und Abhängigkeiten wussten. Je mehr Sie über Politik wissen, desto mehr erkennen Sie: Der tatsächliche Souverän der BRD ist nicht der Bürger, das Volk, sondern die Partei. In der Praxis vor allem Union und SPD. Deutschland ist keine Demokratie (Volksherrschaft), sondern eine „Parteikrathie“ (Parteienherrschaft). Da alle BVerfG-Mitglieder ein Parteibuch haben, ist dieses Gericht natürlich nicht politisch unabhängig, sondern steht direkt unter Parteieinfluss. Genauso ist es mit Polizei, Verwaltung und dem öff.-rechtl. Rundfunk. Wir dürfen zwar wählen, aber es bewirkt nichts, da die Abgeordneten nicht an ihre Wahlversprechen gebunden sind. Sie können danach theoretisch machen, was sie wollen. In der Praxis machen sie vor allem, was der Fraktionsvorsitzende will, welcher der Parteiführung untersteht. Das kann was ganz anderes sein, als im Wahlkampf versprochen und ist es häufig dann auch.

  26. Ich möchte hier meiner tiefen Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die Saudis die Kamele nur wegen der Milch mitgebracht haben.

  27. Wir haben heute nur die Rechte, die uns die aktuelle Regierung gönnt.
    Man lässt uns gewähren, womöglich wird morgen der Staat noch ganz andere Dinge bestimmen. Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun.

    Ganz sicher ist, dass wir alle zahlen müssen für den Staat. Wer nicht mitmachen will, kann auswandern (verliert u.U. seinen Grundbesitz, seine Heimat) oder wird bestraft.

    Die Untergang der Demokratie kam mit den ‚Heuschrecken‘ (…), die man ins Land holte (… uneingeschänkte Macht den Großkonzernen), setzte sich dann mit den deutschen Kriegsbeteiligungen an völkerrechtswidrigen Kriegen fort (angefangen bei Jugoslawien), dem Bruch der Maastricht-Verträge und die Schuldenvergemeinschaftung auf Kosten der Steuerzahler.
    Wir rücken dem totalitären Staat, Stück für Stück, näher.
    Das Ganze zeigt Parallelen auf, wie sie auch in der aktuellen Türkei-Politik zu finden sind; auch das finden die Türken gut.

    Der Normalbürger gewöhnt sich daran, rebelliert wird noch nicht einmal mehr gegen die steigende Kriminallität und Verwahrlosung in unseren Großstädten – während die Elite ihren unvorstellbaren Luxus weiter vermehrt.

  28. -Gewaltbereite Gruppierungen der linken Szene aus aller Welt kommen nach Hamburg.
    -20.000 Polizisten müssen deshalb aufgeboten werden.
    -600.000 Bürger wollen aus dem Grund zu dem Zeitpunkt die Stadt verlassen.
    Im deutschen Sprachgebrauch sagt man dazu:
    DAS IST DER GIPFEL!

Einen Kommentar abschicken