Das NetzDG soll morgen, am Dienstag, dem 16. Mai 2017, in den Fraktionssitzungen „durchgewunken“ und in dieser Woche still und heimlich in 1. Lesung am Freitag, 19. Mai 2017 eingebracht werden und noch wirksam im Bundestagswahlkampf in Kraft treten.
Das bei Medien, Verbänden und in der Öffentlichkeit auf breite Kritik gestoßene „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Justizminister Maas, das ja bereits einstimmig durch das Kabinett ging, stellt einen beispiellosen Anschlag auf die Meinungsfreiheit und einen Generalangriff auf die Gewaltenteilung dar. Das Gesetz soll nun offenbar morgen, am Dienstag, 16.05.2017, in den Fraktionssitzungen „durchgewunken“ und in dieser Woche still und heimlich in 1. Lesung am Freitag, 19.5.2017 (siehe die Tagesordnung des Bundestages, dort Punkt 38), eingebracht werden.
Wie die Homepage des Bundestages mit der Tagesordnung zeigt, fehlt interessanter- und überraschenderweise dort noch die Drucksache, um den Gesetzentwurf wenigstens in letzter Fassung noch einmal öffentlich nachlesen zu können. Zufall? Absicht? Oder wird auf den allerletzten Drücker daran noch gearbeitet, weil doch ein paar Grundrechte betroffen sind? Dass den Abgeordneten so die Möglichkeit genommen wird, sich hinreichend lange vor der Abstimmung mit dem zur Abstimmung stehenden Entwurf auseinander zu setzen, liegt auf der Hand.
Das Gesetz soll ganz offensichtlich aber umgehend nach der nicht selten an einem Tag stattfindenden 2. und 3. Lesung und damit vor der Sommerpause, vor allem aber vor der Bundestagswahl, in Kraft treten. Mit dem Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit wollen Merkel und Maas offenbar so früh wie möglich anfangen.
Seit Adenauers vor dem Verfassungsgericht gescheitertem Versuch, ein Staatsfernsehen einzurichten, hat es in der Bundesrepublik keinen solchen Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit gegeben. Dass das Gesetz vom Verfassungsgericht kassiert werden wird, steht für mich außer Frage. Deutschland kritisiert vollmundig die massiven Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei. Mit diesem Gesetzesvorhaben macht man einen ganz großen Schritt in dieselbe Richtung.
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60 Kommentare
Andreas Thomä (atzele)
am 17.05.2017 um 10:05
Dass Meinungsfreiheit Verhinderungsgesetz wird unter Garantie vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden. Bis dahin kann es aber trotzdem viel Schaden anrichten. Die Angst im Netz, zensiert oder gesperrt zu werden, ist jetzt schon deutlich zu spüren. Mich hat es selbst schon ein paarmal getroffen. Das hindert mich nicht aber daran meine Meinung weiterhin frei zu äußern..
Deutschland hat sich zu einer Diktatur Entwickelt nur den Meisten Deutschen Intresiert es nicht! Aber das kommt noch das es denen Intresiert wenn Angehörige auf ein mal Verschwinden Und sich nicht mehr Melden tun! Weil vieles ist aus der DDR zeit auch immer noch nicht Aufgeklärt ! Wo viele Angehörige abgeblieben sind !
Wie lange darf man denn hier noch ungestraft seine Meinung äußern, schreiben. Herr Tichy, bitte informieren Sie uns rechtzeitig, ab wann wir die, von der Politik ungewünschte kritischen Meinungsäußerung en einstellen müssen. ………….
Für meinen Teil finde ich es wunderbar, dass Roland Tichy allen Widrigkeiten zum Trotz dieses Internet-Magazin und das Monatsheft auf die Beine gestellt hat und dass so viele Autoren und Gastautoren hoch engagiert mitmachen.
Ebenso schön finde ich, dass so viele Leser regelmäßig oder unregelmäßig hier kommentieren.
Ich glaube eher, dass dann niemand mehr etwas schreiben wird
Remix
am 23.05.2017 um 14:43
Wie v o r dem Internet. Wenn das der Erdo wüsste. Er wäre stolz auf unseren kleinen Maasi.
Randall Flagg
am 16.05.2017 um 15:53
Ich weiß , auch die Grünen haben sich nicht wirklich gefreut.
Aber mir geht es um das Lob, welches sie immer aussprechen, wenn entsprechende Dokus laufen und sich die Politiker dort äußern.
Pardon, es muss Meinungsdurchsetzungsgesetz heißen. Aber Camouflage der Begriffe (political correctness) hat die Pressefreiheit längst ersetzt. Eines eigenen Gesetzes bedarf es dazu nicht mehr. Die großen Medien hierzulande haben den Willen des Wahrheitsministers in vorauseilendem Gehorsam längst vorweggenommen. Wenn z.B. eines der schlimmsten Verbrechen, eine Vergewaltigung, nur noch als unerwünschter Sexualverkehr bezeichnet wird, wenn die überführten Täter Migranten sind und wenn diese in der Berichterstattung nur noch als „Mann“ bezeichnet werden, dann brauchen wir doch dieses Gesetz überhaupt nicht.
Der tiefere Sinn des Gesetzes besteht nur darin, einen Einstieg zu schaffen in die totale Zensur. Es wird dann keine veröffentlichten Statistiken mehr geben über die Zahl der Zuwanderer und ihren „Nachzug“, über die Zahlungen an
„geschenkte Menschen“ und über die 295.000 jährlichen Straftaten von Zuwanderern. Berichte über Verbrechen von Zuwanderern(Mord und Totschlag, Vergewaltigung, Raub etc.) werden bei Strafe verboten.
Die ARD zeigt bereits seit Jahren, wie das geht. Nachrichten muss man sich inzwischen bei ausländischen Nachrichtensendern, zum Beispiel Sky News holen. Selbst bei Al Jazeera wird nicht so viel gelogen wie im deutschen Staatsfernsehen.
PS: Es ist völlig normal, dass die Abgeordneten des Parlaments vom Thema der Abstimmung keine Ahnung haben (z.B. Euro-Rettung). In der Fraktion wird ihnen gesagt, wie sie am nächsten Tag abzustimmen haben.
Im Rahmen der „Euro-Rettung“ habe ich mehrmals an meinen Abgeordneten (CDU) geschrieben. Zurück kamen nur vorgestanzte, leere Worthülsen. Schade um die Zeit.
Sehr geehrter Herr Steinhöfel, ich würde mir ja wünschen, dass Ihre Überzeugung sich auch beim BVerfG durchsetzt. Allein mir fehlt der Glaube! Die dortigen Richter sind ALLE PARTEI! und wurden von ihren hinter ihnen stehenden Parteifreunden dorthin katapultiert. Es wird sich keiner wagen, ein Urteil zu sprechen, das gegen die Parteiinteressen ist.
Und davon ab: der Oberste dort ist Vosskuhle. Und wes Geistes Kind der ist, hat er schon in der Eurokrise und zuletzt bei den Klagen gegen Merkel wegen der Migrationsrechtsbrüche gezeigt: die nehmen die Klagen einfach nicht an, weisen sie als „unbegründet zurück“! Das wissen die schon, BEVOR sie sich damit inhaltlich befasst haben!
Also vertrauen Sie nicht auf das BVerfG, das ist genau dieselbe Wichse wie CDU, SPD und andere!
Zitat: „… weisen sie als „unbegründet zurück“! “
Nein, sie weisen sie als unzulässig zurück. Da müssen (und dürfen) sie sich inhaltlich nicht damit befassen.
Ja das stimmt, das ist Usus in Dt. Parlamenten, auch auf Parteitagen,,,,was sie da beschließen, wissen sie oft nicht u. verstehen sie nicht. Es gibt Druck vom Fraktionsvors., hier Kauder u. Oppermann u. die Zeit wird auch immer als Mittel benutzt, ganz knapp, ganz kurz. Der Abgeordnete hat keine Zeit u. wird unter Druck gesetzt, verstehen tut er es auch nicht,,,,,da hat er es schwer.
Die Bösewichte sitzen oben……
Ich gehe davon aus, dass bei diesem Gesetz nur nach Beiträgen in deutscher Sprache das Netzwerk überprüft wird.Was ist aber mit türkischen Haßbeiträgen oder syrischen , afghanischen usw. jedenfalls in allen Sprachen, die jetzt in DE verwendet werden.Sollte sich das Gesetz auf „Haßbeiträge“ in deutscher Sprache begrenzen. empfinde ich das Gesetz als rassistisch und gegen jedes Gleichstellungsgesetz verstoßend.Ausserdem hebelt es die Gewaltenteilung aus und ist gegen das GG, siehe Art. 3(1), (3),4(1)und 5(1)
Jetzt aber keine Panik! So schlimm ist das NetzDG doch nicht. Früher in der DDR wurden wir bespitzelt, überwacht, umerzogen und eingekerkert. Da wird doch Genosse Heiko noch unsere Meinung löschen lassen dürfen. Es gibt also überhaupt keinen Grund sich aufzuregen. Wie in der DDR auch, werden wir kreativ sein müssen um der Obrigkeit zu zeigen was wir von ihr halten.
Mal abgesehen davon, dass da gerade eine riesen Sauerei abläuft, vermisse ich manchmal die von Ihnen angesprochene Kreativität in Schrift und Sprache. Die Auswahl doppeldeutiger Wörter, den Satzbau, Metaphern usw.
Florett gefällt mir persönlich besser als Säbel. Wie hat hier letztens jemand geschrieben, … ein Florettstich richtig gesetzt ist tödlicher als ein Hieb mit dem Säbel…
Und der Satz von J. Fischer “ Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch, mit Verlaub.“ sagt doch einiges über die geistige Verfasstheit des Sprechenden, gegenüber
„Herr Justizminister hat Ihnen schon mal jemand gesagt, dass Sie ein richtig toller Typ sind? Nein?
Es wird Ihnen auch keiner sagen.“
Wer sind namentlich diese „Abgeordneten“ die ohne einen Text zu kennen schon einverstanden sind? Sie sollen alle offene Briefe von wuetenden Waehlern bekommen!
Sie glauben, dass Gesetz wird einkassiert? Ihren Optimismus möchte ich haben.
Und warum ist Adenauers Plan, ein Staatsfernsehen einzurichten, gescheitert?
Weil sie es stattdessen ÖR genannt haben?
Deshalb wundert es mich auch, dass die CDU wieder Zulauf erhält. Die Mehrheit der Deutschen scheint des politischen Denkens einfach nicht fähig und entscheidet sich jedes Mal wieder zwischen Pest und Cholera, anstatt die Genesung zu wählen. Wenn man sich aber für politisch gebildet hält, weil man sich täglich die Tagesschau und einmal wöchentlich Hart aber Fair anschaut, ist es wiederum auch kein Wunder mehr. Dort wird einem ja vorgegaukelt, dass Pest und Cholera eigentlich ganz in Ordnung sind und die Alternative den Tod mit sich bringen könnte. Und es funktioniert jedes Mal wieder, das ist das Traurige.
Maas, Stegner, Schulz, Jäger & Co umgibt nicht umsonst die Aura von Sargträgern u. Leichenbestattern. Mögen immer mehr aufwachen u. sich immer weniger vom Gequatsche dieser Figuren einlullen lassen.
Danke für die Info, Herr Steinhöfel, auch wenn sie mir alles andere als schmeckt.
Das BVerfG ist spätestens seit 5 bis 10 Jahre eine einzige „institutionelle Marionette“, ein vollkommen willfähriges Instrument der Politik geworden. Auch kein Wunder, denn alle Richter dort werden ja auch nur von dem Polit. Parteien bestimmt, bestellt u. ausgewählt, Qualität u. Eignung d. Personen scheinen dabei auch keine Rolle zu spielen. Daher Fleisch vom Fleische wie man ja sagt. Es ist schlimm u. Herr Steinhöfel eine Schande für eine Demokratie (?????), noch Demokratie (?????), erschreckend u. Ihnen stärke ich mit Daumendrücken persönlich den Rücken.
Wie kann man als Parlamentarier/Volksvertreter überhaupt so einem Gesetz zustimmen und wie kann man überhaupt einer Gesetzesvorlage zustimmen, wenn man nicht ausreichend informiert ist? Unglaublich!
Was sind denn das für Volksvertreter?
Die Schuldigen sind ganz klar die Volksvertreter, aber die sind ja keine Volksvertreter, sondern Vertreter der Parteien, denen sie ihren Job verdanken. Insofern tun sie das, wofür sie „eingestellt“ wurden und bezahlt werden.
Bundestagsabgeordnete in Deutschland sie sind Abnicker gegen Bezahlung, gut bezahlte Erfüllungsgehilfen – mehr nicht.
Ganz einfach: Die haben Angst vor uns!
Das sind die gleichen Leute, die damals immer über die mutigen DDR Bürger gejubelt haben, die das Regime gestürzt haben.
Und nun merken sie, was das bedeutet und das sich dies wiederholen könnte.
Übrigens: Viele von den Leuten, die damals auf den Straßen waren (ich war leider zu jung) sind auch heute noch die größten Kritiker.
Das sind jene, die von Stegner und Co als Nazis, oder Bodensatz bezeichnet werden.
Randall Flagg ja ich war damals auf der Straße heute bin ich 55 das ich das Zweite mal eine Diktatur erleben muss hätte ich mir nie gedacht! Stasi 2.0 Nur da Mals war ich solo! Heute muss ich acht geben! Bekannte haben mich schon vor gewarnt! Weil es schon wieder los geht das Menschen Verschwinden!
Katarina Freitag
am 16.05.2017 um 18:29
A: Simon Nee schuld ist das Volk selber ! Weil es nicht weis das Deutschland kein Staat ist! Sondern eine USA Kolonie Und bis 2099 auch besetzt bleibt ! Und da Bringen Wahlen auch nichts!
Keine Frage, dies ist de facto ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Ob es vom Verfassungsgericht aus jurstischer Sicht gekippt werden kann, ist mir nicht mit derselben Sicherheit klar. Leider schreibt Herr Steinhöfel nicht dazu, warum er meint, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Ich sehe i.W. zwei Gründe:
• Die Verlagerung hoheitlicher Aufgaben (Beurteilung der „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalte als solche) auf nicht-hoheitliche Organe, als auch die subjektive und dehnbare Bezeichnung „offensichtlich“ daselbst.
• Die 24-Stunden-Löschfrist. In dieser kurzen Zeit kann ein Medium angesichts der auflaufenden, sehr großen Menge an Postings sich ein einigermaßen rechtssicheres Urteil bilden. Ergo wird es automatische Erkennung von fraglichem Text anwenden müssen. Umso weniger genau ist die Trennschärfe zwischen Erlaubtem und Unerlaubtem.
Das waren nur zwei Aspekte. Vielleicht gibt es mehr.
Eine größere Ideensammlung von verfassungsrelevanten Aspekten wäre nicht schlecht, die eine Aussicht auf Anerkennung vor dem Verfassungsgericht hat. Da muss man sauber argumentieren. Fühligkeit und Zorn sind in diesen Fall zwar berechtigt, aber juristisch vermutlich nicht zu gebrauchen.
„Das Gesetz soll still und heimlich in 1. Lesung am 19.5.17 eingebracht werden.“
Was geschieht denn hier schon noch öffentlich oder wird dem Bürger erklärt ? Was geschieht noch alles heimlich hinter dem Rücken der Bürger ?
Mir wird immer mehr klar, warum Merkel Erdogan so sehr schätzt. Da sind zwei im selben Geiste , wobei die eine sich nur langsamer in Richtung Diktatur bewegt.
Herr Steinhöfel, bei Achgut endet ihr Artikel mit folgendem Satz:
„Rufen Sie ihren Bundestagsabgeordneten an und machen Sie ihm die Hölle heiß!“
Ich hoffe, möglichst viele Leser beherzigen Ihren Aufruf!
Man kann es nicht oft genug widerholen: Es geht in der Tat um einen „beispiellosen Anschlag auf die Meinungsfreiheit und einen Generalangriff auf die Gewaltenteilung“.
Als hätte es gestern den NRW-Schlag ins SPD-Kontor und die anderen Schläge davor nicht gegeben, macht Maas mit seinen Wahrheitsbeglückungs-projekten weiter, als sei nichts geschehen. Was für ein Voll-Iluminat! Der Bürger ist die linken Schurigler, Entmündiger, Quacksalber und, ja, auch Diebe doch bis zum Überdrusse leid. Wollen sie auch vom BVerfGer noch einen drübergezogen bekommen? Das dürfte dann schon nicht mehr nur ein weiterer ‚Leberhaken‘ Marke Stegner werden, sondern mit schweren Kopftreffern verbunden sein. Als ob nicht Schulz‘ letzte graue Zellen schon genug gelitten hätten! Die SPD wird sich noch mehr Verächter machen, wenn jetzt sogar schon Prantl und die Hellpresse ihr Eingemachtes wieder neu entdecken.
„Dass das Gesetz vom Verfassungsgericht kassiert werden wird, steht für mich außer Frage.“
Noch vor 20/30 Jahren hätte ich ähnlich gedacht. Inzwischen steht aber auch beim BVG immer mehr das möglichst hindernislose Verwirklichen des „gute Zwecks“ im Vordergrund. Und der „gute Zweck“ ist ja gerade hier besonders ausgeprägt (und nicht umsonst von der Politik einstimmig angenommen worden): Weiterer Ausbau des staatlichen Monopols für Deutungshoheit über Wahr und Falsch, Möglichkeit des sofortigen (!) Deaktivierens von Störenfrieden und ENDLICH (!!!) den ersehnten Rahmen zum Unterbinden und Ahnden von Islamkritik.
Ja, wir werden uns daran gewöhnen müssen, wie wir zu Zuschauern degradiert werden, wenn Meinungsfreiheit und Demokratie zur Verwirklichen des „guten Zwecks“ eingeschränkt werden können (CDU), dürfen (SPD) oder gar müssen (Grüne) – ja aus welchen Parteien kommen wohl die BVG-Richter?!
„Dass das Gesetz vom Verfassungsgericht kassiert werden wird, steht für mich außer Frage.“
Das sehe ich allerdings ganz anders, besonders wenn ich an Frau Baer (Richterin am Verfassungsgericht) und ihre Kollegen denke – die lehnen unbequeme Klagen nicht nur ab, sondern nehmen sie zur Entscheidung erst gar nicht an. Ja ja, das ist ein Unterschied in der dt. Justiz …
(Siehe die diversen eingereichten Klagen [u. a. von Prof. Schachtschneider] vor dem Verfassungsgericht wegen der – andauernden – Rechtsbrüche von Frau Merkel; sie wurden ALLE nicht „zur Entscheidung“ angenoommen.)
Dieses „NetzwerkZERSETZUNGSgesetz“ WIRD geltendes Recht, na was denn wohl sonst? Das hiesige Rechtssystem wurde und wird bereits seit längerer Zeit ausgehebelt und den Wünschen der mittlerweile herrschenden Autokratie unterworfen. Und damit meine ich nicht nur die Sonnenkönigin.
Doch wie heißt es heute so frech grinsend auf Ämtern und Behörden: „Wenn’s dir nicht passt – kannst ja klagen!“ Der Rechtsweg steht ja bekanntlich allen offen und führt dann „lustig“ ins Leere. Viel Spaß dabei! (Ich hatte schon mehrmals dieses überaus teure Vergnügen…)
Ich bin der festen Überzeugung, dass das BVerfG dieses Gesetz nicht kassieren wird. Es wird ein paar harmlose Änderungen verlangen, das war’s dann aber auch. Wer denkt, dass dieses Gericht die Verfassung schützt, der glaubt auch, dass die Nachrichtendienste den Staat schützen. Mitnichten. Dieser Staat wird aktuell den Wölfen zum Fraß vorgeworfen, und es gibt niemanden – keine Partei, keine Organisation, keinen Verband, kein Individuum -, der dem entgegentritt. Eigentlich müsste es Massendemonstrationen gegen diese Regierung und ihre Vasallen – Staatsfunk und staatsnahe Medien – geben. Es passiert gar nichts. All quiet on the western front …
Immer muss man alles selbst machen:
man nehme die Zwiebel (tor) und mache die Rückverfolgung von eigenen Äusserungen, die der Demokraterminator Maaaas und seine Spiessgesellen nicht hören wollen zu einer spannenden, weil (für ihn) aussichtslosen Unternehmung. Man sollte auf jeden Fall alles tun, daß dieser Antidemokrat und seine Partei im September abgelöst werden. Leider sind CDU, FDP und Grüne nicht wirklich besser.
Es gibt, so man sich ein bissl Mühe gibt, ausreichend Möglichkeiten unter dem Radar der Maaaaasbehörde zu fliegen. Gooogol ist Dein Froind!
Steinhöfel gebührt Dank daß er auf diese Umtriebe regelmässig hinweist.
Dem Fazit, das wir kein Staatsfernsehen haben, kann ich nicht folgen. Im NDR habe ich schon, als Außenstehender, Dolmetscheranlagen gefahren.
Tatsache ist, ohne Parteibuch oder Befürwortung der Partei, keinen Job.
Das gilt für ARD und ZDF ebenso…passende Bücher bitte bereit halten.
Ein Tontechniker vom Süddeutschen Rundfunk , der hier wegen seines Kindes umgezogen ist, erhielt beim NDR keinen Job…und musste auf FS Techniker umschulen.
Ein Ausflug in den inneren Zirkel des NDR klärt jeden auf…Parteifunk pur.
Das Gesetz wird möglicherweise vor dem BVerfG scheitern, m.E. aber nicht wegen eines Verstoßes gegen die Gewaltenteilung. Das vermag ich letztlich nicht zu erkennen, weil die (eigeninitiative!) Löschung von Inhalten durch die Social Media-Anbieter durch das privatrechtliche Verhältnis mit dem Nutzer gedeckt ist.
Und um „von oben herab“ bzw. durch „Kahane-Spitzel angeordnete“ Löschung ist im Gesetz (klugerweise) gerade nicht vorgesehen… Es geht „nur“ darum, das Zulassen von Meinungsfreiheit (und deren Verteidigung!) für die Social Media-Anbieter so teuer wie möglich zu machen.
Ansatzpunkt für das BVerfG könnte die fehlende Trennschärfe zwischen „offensichtlich rechtswidrigen“ und nicht offensichtlich rechtswidrigen Inhalten sein bzw. die Verpflichtung zur Herausgabe persönlicher Anmeldedaten bei jedem Fall „möglicher Rechtsverletzung“ (auch nicht strafbare!).
„…weil die (eigeninitiative!) Löschung von Inhalten durch die Social
Media-Anbieter durch das privatrechtliche Verhältnis mit dem Nutzer
gedeckt ist…“
Natürlich kann jeder auf seinen Seiten löschen, wie er will, das ist Privatsache. Aber wenn der Staat Nichtlöschungen unter Strafe stellt, ist es eben nicht mehr Privatsache, sondern durch staatlichen Eingriff erzwungen. Der springende Punkt ist die Strafbewehrung, durch die in die freie private Entscheidung eingegriffen wird.
Allerdings mache ich mir auch nicht viel Hoffnung. Das BVG wird einen Weg finden, das Gesetz durchzuwinken, es ist schon lange ein politisches Gericht.
Sehen Sie, und genau das steht eben nirgendwo im Gesetz, DASS gelöscht werden muss sonst gibt es Strafe. Im Gesetz steht nur, dass die Infrastruktur bereitgestellt werden muss, um löschen zu können, dass über diese Infrastruktur und deren Umgang mit Beschwerden berichtet werden muss – fehlt DAS, gibt es die Strafe.
Die „Infrastruktur“ darf sogar sagen: Auf diese Beschwerde mussten wir nicht löschen, sie muss es nur begründet. Und wenn es die die „Stasi“ anders sieht, braucht sie für ein Bußgeld eine gerichtliche Entscheidung über die „Rechtswidrigkeit“ der betroffenen Äußerungen…
Das Problem dabei: Die Infrastruktur wird teuer, und die sonst drohenden Bußgelder sind derart heftig dimensioniert, dass selbst Giganten unter den Anbietern sie betriebswirtschaftlich nicht werden in Kauf nehmen können. Im Ergebnis soll also sehr großzügig gelöscht werden, um die massive Arbeit für die Dokumentation zu vermeiden.
Das ist eigentlich clever gedacht im Planeten Maas – aber nicht minder „dreckig“.
Jörg Themlitz
am 16.05.2017 um 17:54
Ja Herr MarHel, es ist clever und der daraus folgende vorauseilende Gehorsam ist beabsichtigt.
Auf die wenn überhaupt gestellte Frage, weshalb hab ihr das gelöscht? Wird die Antwort sein, wir wollen keinen Ärger. Denn die Antwort das ist Hasssprache müssten die ja im Ernstfall beweisen.
Walter
am 15.05.2017 um 18:27
So sind sie die neuen Demokraten. Trotzdem wählen viele Bürger immer wieder diesen ……..
Die meisten Bürger dürften die Tragweite solcher Gesetze gar nicht ermessen. Ich bin sicher, die Masse findet das sogar gut. Viele glauben ja sogar das Märchen von der rechten Dauerhetze. Wird doch in ihren Augen endlich etwas gegen den rüden Ton in den Netzwerken getan.
Ich weiß nicht, vor wem ich mich mehr fürchten soll: vor den Politikern, die solche Gesetze auf den Weg bringen, oder vor den Bürgern, die diese Leute wählen und für diese Gesetzesinitiativen auch noch beklatschen.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Falle der Euroretterei oder der Fiskalpolitik der EZB deutlich gezeigt, daß es den gegenwärtigen großen Umwälzungen in Politik und Staat nicht im Wege stehen möchte. Ich erwarte demnach ein eher typisches Urteil im bekannten Modus des Ja-aber. Man wird Maas zu kleinen eher unbedeutenden Änderungen veranlassen, um das Gesicht zu wahren, ansonsten aber das Wesentliche durchwinken. Es fragt sich, ob man sich überhaupt vor der Bundestagswahl damit beschäftigen möchte. Wahrscheinlich eher nicht.
Was erhofft sich die Maasoguz-SPD noch von dieser Bundestagswahl? Die absolute Mehrheit?
Katarina Freitag
am 16.05.2017 um 18:25
Eugen Karl Menschen werden jetzt schon ein Geh Buchtet wenn sie Ihre Meinung sagen! Bekannte aus Wuppertal haben mich schon gehwarnt! Das ich acht geben soll Um nicht mich Und meinen Mann In geh Fahr zu bringen! Stasi 2.0 ist schon da ! Maas macht es nur Amtlich! Mehr nicht Und das Vor dem Herbst Wahlen
Dass Meinungsfreiheit Verhinderungsgesetz wird unter Garantie vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden. Bis dahin kann es aber trotzdem viel Schaden anrichten. Die Angst im Netz, zensiert oder gesperrt zu werden, ist jetzt schon deutlich zu spüren. Mich hat es selbst schon ein paarmal getroffen. Das hindert mich nicht aber daran meine Meinung weiterhin frei zu äußern..
Deutschland hat sich zu einer Diktatur Entwickelt nur den Meisten Deutschen Intresiert es nicht! Aber das kommt noch das es denen Intresiert wenn Angehörige auf ein mal Verschwinden Und sich nicht mehr Melden tun! Weil vieles ist aus der DDR zeit auch immer noch nicht Aufgeklärt ! Wo viele Angehörige abgeblieben sind !
Wie lange darf man denn hier noch ungestraft seine Meinung äußern, schreiben. Herr Tichy, bitte informieren Sie uns rechtzeitig, ab wann wir die, von der Politik ungewünschte kritischen Meinungsäußerung en einstellen müssen. ………….
Für meinen Teil finde ich es wunderbar, dass Roland Tichy allen Widrigkeiten zum Trotz dieses Internet-Magazin und das Monatsheft auf die Beine gestellt hat und dass so viele Autoren und Gastautoren hoch engagiert mitmachen.
Ebenso schön finde ich, dass so viele Leser regelmäßig oder unregelmäßig hier kommentieren.
Ab dann heißt die neue Freizeitbeschäftigung: Linke Hate-Speach melden!
Ich glaube eher, dass dann niemand mehr etwas schreiben wird
Wie v o r dem Internet. Wenn das der Erdo wüsste. Er wäre stolz auf unseren kleinen Maasi.
Ich weiß , auch die Grünen haben sich nicht wirklich gefreut.
Aber mir geht es um das Lob, welches sie immer aussprechen, wenn entsprechende Dokus laufen und sich die Politiker dort äußern.
Stimmt. Ich denke, dass damals das Verhalten von Oskar Lafontaine (fahrig, widersprüchlich, irgendwie unwillig) repräsentativ für die SPD war.
Wer wissen möchte, worum es bei dem Gesetz geht, könnte den Gesetzentwurf lesen.
Herr Steinhöfel brachte zudem in einer Rede weitere Erläuterungen:
https://www.youtube.com/watch?v=GFjUXq-iaKQ
Pardon, es muss Meinungsdurchsetzungsgesetz heißen. Aber Camouflage der Begriffe (political correctness) hat die Pressefreiheit längst ersetzt. Eines eigenen Gesetzes bedarf es dazu nicht mehr. Die großen Medien hierzulande haben den Willen des Wahrheitsministers in vorauseilendem Gehorsam längst vorweggenommen. Wenn z.B. eines der schlimmsten Verbrechen, eine Vergewaltigung, nur noch als unerwünschter Sexualverkehr bezeichnet wird, wenn die überführten Täter Migranten sind und wenn diese in der Berichterstattung nur noch als „Mann“ bezeichnet werden, dann brauchen wir doch dieses Gesetz überhaupt nicht.
Der tiefere Sinn des Gesetzes besteht nur darin, einen Einstieg zu schaffen in die totale Zensur. Es wird dann keine veröffentlichten Statistiken mehr geben über die Zahl der Zuwanderer und ihren „Nachzug“, über die Zahlungen an
„geschenkte Menschen“ und über die 295.000 jährlichen Straftaten von Zuwanderern. Berichte über Verbrechen von Zuwanderern(Mord und Totschlag, Vergewaltigung, Raub etc.) werden bei Strafe verboten.
Die ARD zeigt bereits seit Jahren, wie das geht. Nachrichten muss man sich inzwischen bei ausländischen Nachrichtensendern, zum Beispiel Sky News holen. Selbst bei Al Jazeera wird nicht so viel gelogen wie im deutschen Staatsfernsehen.
PS: Es ist völlig normal, dass die Abgeordneten des Parlaments vom Thema der Abstimmung keine Ahnung haben (z.B. Euro-Rettung). In der Fraktion wird ihnen gesagt, wie sie am nächsten Tag abzustimmen haben.
Im Rahmen der „Euro-Rettung“ habe ich mehrmals an meinen Abgeordneten (CDU) geschrieben. Zurück kamen nur vorgestanzte, leere Worthülsen. Schade um die Zeit.
Sehr geehrter Herr Steinhöfel, ich würde mir ja wünschen, dass Ihre Überzeugung sich auch beim BVerfG durchsetzt. Allein mir fehlt der Glaube! Die dortigen Richter sind ALLE PARTEI! und wurden von ihren hinter ihnen stehenden Parteifreunden dorthin katapultiert. Es wird sich keiner wagen, ein Urteil zu sprechen, das gegen die Parteiinteressen ist.
Und davon ab: der Oberste dort ist Vosskuhle. Und wes Geistes Kind der ist, hat er schon in der Eurokrise und zuletzt bei den Klagen gegen Merkel wegen der Migrationsrechtsbrüche gezeigt: die nehmen die Klagen einfach nicht an, weisen sie als „unbegründet zurück“! Das wissen die schon, BEVOR sie sich damit inhaltlich befasst haben!
Also vertrauen Sie nicht auf das BVerfG, das ist genau dieselbe Wichse wie CDU, SPD und andere!
Zitat: „… weisen sie als „unbegründet zurück“! “
Nein, sie weisen sie als unzulässig zurück. Da müssen (und dürfen) sie sich inhaltlich nicht damit befassen.
Ja das stimmt, das ist Usus in Dt. Parlamenten, auch auf Parteitagen,,,,was sie da beschließen, wissen sie oft nicht u. verstehen sie nicht. Es gibt Druck vom Fraktionsvors., hier Kauder u. Oppermann u. die Zeit wird auch immer als Mittel benutzt, ganz knapp, ganz kurz. Der Abgeordnete hat keine Zeit u. wird unter Druck gesetzt, verstehen tut er es auch nicht,,,,,da hat er es schwer.
Die Bösewichte sitzen oben……
Müßte man in 2,3 Sätzen auch mal schreiben, um was es da geht
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0301-0400/315-17.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Ich gehe davon aus, dass bei diesem Gesetz nur nach Beiträgen in deutscher Sprache das Netzwerk überprüft wird.Was ist aber mit türkischen Haßbeiträgen oder syrischen , afghanischen usw. jedenfalls in allen Sprachen, die jetzt in DE verwendet werden.Sollte sich das Gesetz auf „Haßbeiträge“ in deutscher Sprache begrenzen. empfinde ich das Gesetz als rassistisch und gegen jedes Gleichstellungsgesetz verstoßend.Ausserdem hebelt es die Gewaltenteilung aus und ist gegen das GG, siehe Art. 3(1), (3),4(1)und 5(1)
Ja das ist immer so…
Sehe ich genauso
Einige inhaltliche Details zu diesem Gesetz wären hilfreich gewesen. Als interessierter Leser muss ich mir die jetzt im Netz suchen.
sehr blauäugige betrachtung!
Jetzt aber keine Panik! So schlimm ist das NetzDG doch nicht. Früher in der DDR wurden wir bespitzelt, überwacht, umerzogen und eingekerkert. Da wird doch Genosse Heiko noch unsere Meinung löschen lassen dürfen. Es gibt also überhaupt keinen Grund sich aufzuregen. Wie in der DDR auch, werden wir kreativ sein müssen um der Obrigkeit zu zeigen was wir von ihr halten.
Mal abgesehen davon, dass da gerade eine riesen Sauerei abläuft, vermisse ich manchmal die von Ihnen angesprochene Kreativität in Schrift und Sprache. Die Auswahl doppeldeutiger Wörter, den Satzbau, Metaphern usw.
Florett gefällt mir persönlich besser als Säbel. Wie hat hier letztens jemand geschrieben, … ein Florettstich richtig gesetzt ist tödlicher als ein Hieb mit dem Säbel…
Und der Satz von J. Fischer “ Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch, mit Verlaub.“ sagt doch einiges über die geistige Verfasstheit des Sprechenden, gegenüber
„Herr Justizminister hat Ihnen schon mal jemand gesagt, dass Sie ein richtig toller Typ sind? Nein?
Es wird Ihnen auch keiner sagen.“
Wer sind namentlich diese „Abgeordneten“ die ohne einen Text zu kennen schon einverstanden sind? Sie sollen alle offene Briefe von wuetenden Waehlern bekommen!
Sie glauben, dass Gesetz wird einkassiert? Ihren Optimismus möchte ich haben.
Und warum ist Adenauers Plan, ein Staatsfernsehen einzurichten, gescheitert?
Weil sie es stattdessen ÖR genannt haben?
Niemals vergessen.
Ohne Merkel und Seehofer und ihre Klatschhasen CDU/CSU wäre das Alles nicht möglich.
Deshalb wundert es mich auch, dass die CDU wieder Zulauf erhält. Die Mehrheit der Deutschen scheint des politischen Denkens einfach nicht fähig und entscheidet sich jedes Mal wieder zwischen Pest und Cholera, anstatt die Genesung zu wählen. Wenn man sich aber für politisch gebildet hält, weil man sich täglich die Tagesschau und einmal wöchentlich Hart aber Fair anschaut, ist es wiederum auch kein Wunder mehr. Dort wird einem ja vorgegaukelt, dass Pest und Cholera eigentlich ganz in Ordnung sind und die Alternative den Tod mit sich bringen könnte. Und es funktioniert jedes Mal wieder, das ist das Traurige.
Maas, Stegner, Schulz, Jäger & Co umgibt nicht umsonst die Aura von Sargträgern u. Leichenbestattern. Mögen immer mehr aufwachen u. sich immer weniger vom Gequatsche dieser Figuren einlullen lassen.
Danke für die Info, Herr Steinhöfel, auch wenn sie mir alles andere als schmeckt.
Zitat: „Mögen immer mehr aufwachen u. sich immer weniger vom Gequatsche dieser Figuren einlullen lassen..“
Und weil genau das passiert, braucht es schnell noch solche Gesetze. Da kommen noch mehr, aber erst nach der Wahl.
Das BVerfG ist spätestens seit 5 bis 10 Jahre eine einzige „institutionelle Marionette“, ein vollkommen willfähriges Instrument der Politik geworden. Auch kein Wunder, denn alle Richter dort werden ja auch nur von dem Polit. Parteien bestimmt, bestellt u. ausgewählt, Qualität u. Eignung d. Personen scheinen dabei auch keine Rolle zu spielen. Daher Fleisch vom Fleische wie man ja sagt. Es ist schlimm u. Herr Steinhöfel eine Schande für eine Demokratie (?????), noch Demokratie (?????), erschreckend u. Ihnen stärke ich mit Daumendrücken persönlich den Rücken.
Durchgewunken in den Fraktionen und im Bundestag.
Wie kann man als Parlamentarier/Volksvertreter überhaupt so einem Gesetz zustimmen und wie kann man überhaupt einer Gesetzesvorlage zustimmen, wenn man nicht ausreichend informiert ist? Unglaublich!
Was sind denn das für Volksvertreter?
Die Schuldigen sind ganz klar die Volksvertreter, aber die sind ja keine Volksvertreter, sondern Vertreter der Parteien, denen sie ihren Job verdanken. Insofern tun sie das, wofür sie „eingestellt“ wurden und bezahlt werden.
Bundestagsabgeordnete in Deutschland sie sind Abnicker gegen Bezahlung, gut bezahlte Erfüllungsgehilfen – mehr nicht.
Ganz einfach: Die haben Angst vor uns!
Das sind die gleichen Leute, die damals immer über die mutigen DDR Bürger gejubelt haben, die das Regime gestürzt haben.
Und nun merken sie, was das bedeutet und das sich dies wiederholen könnte.
Übrigens: Viele von den Leuten, die damals auf den Straßen waren (ich war leider zu jung) sind auch heute noch die größten Kritiker.
Das sind jene, die von Stegner und Co als Nazis, oder Bodensatz bezeichnet werden.
Randall Flagg ja ich war damals auf der Straße heute bin ich 55 das ich das Zweite mal eine Diktatur erleben muss hätte ich mir nie gedacht! Stasi 2.0 Nur da Mals war ich solo! Heute muss ich acht geben! Bekannte haben mich schon vor gewarnt! Weil es schon wieder los geht das Menschen Verschwinden!
A: Simon Nee schuld ist das Volk selber ! Weil es nicht weis das Deutschland kein Staat ist! Sondern eine USA Kolonie Und bis 2099 auch besetzt bleibt ! Und da Bringen Wahlen auch nichts!
Keine Frage, dies ist de facto ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Ob es vom Verfassungsgericht aus jurstischer Sicht gekippt werden kann, ist mir nicht mit derselben Sicherheit klar. Leider schreibt Herr Steinhöfel nicht dazu, warum er meint, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Ich sehe i.W. zwei Gründe:
• Die Verlagerung hoheitlicher Aufgaben (Beurteilung der „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalte als solche) auf nicht-hoheitliche Organe, als auch die subjektive und dehnbare Bezeichnung „offensichtlich“ daselbst.
• Die 24-Stunden-Löschfrist. In dieser kurzen Zeit kann ein Medium angesichts der auflaufenden, sehr großen Menge an Postings sich ein einigermaßen rechtssicheres Urteil bilden. Ergo wird es automatische Erkennung von fraglichem Text anwenden müssen. Umso weniger genau ist die Trennschärfe zwischen Erlaubtem und Unerlaubtem.
Das waren nur zwei Aspekte. Vielleicht gibt es mehr.
Eine größere Ideensammlung von verfassungsrelevanten Aspekten wäre nicht schlecht, die eine Aussicht auf Anerkennung vor dem Verfassungsgericht hat. Da muss man sauber argumentieren. Fühligkeit und Zorn sind in diesen Fall zwar berechtigt, aber juristisch vermutlich nicht zu gebrauchen.
„Das Gesetz soll still und heimlich in 1. Lesung am 19.5.17 eingebracht werden.“
Was geschieht denn hier schon noch öffentlich oder wird dem Bürger erklärt ? Was geschieht noch alles heimlich hinter dem Rücken der Bürger ?
Mir wird immer mehr klar, warum Merkel Erdogan so sehr schätzt. Da sind zwei im selben Geiste , wobei die eine sich nur langsamer in Richtung Diktatur bewegt.
„Dass das Gesetz vom Verfassungsgericht kassiert werden wird, steht für mich außer Frage.“
Sie Glücklicher, Sie glauben noch an den Rechtsstaat.
Ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben
Herr Steinhöfel, bei Achgut endet ihr Artikel mit folgendem Satz:
„Rufen Sie ihren Bundestagsabgeordneten an und machen Sie ihm die Hölle heiß!“
Ich hoffe, möglichst viele Leser beherzigen Ihren Aufruf!
Man kann es nicht oft genug widerholen: Es geht in der Tat um einen „beispiellosen Anschlag auf die Meinungsfreiheit und einen Generalangriff auf die Gewaltenteilung“.
Vergessen, hier noch der Link aus o.g. Beitrag (http://www.achgut.com/artikel/maas_zensurgesetz_soll_klammheimlich_durchgepeitscht_werden)
zur einfachen Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Abgeordneten:
http://www.bundestag.de/abgeordnete18/
Als hätte es gestern den NRW-Schlag ins SPD-Kontor und die anderen Schläge davor nicht gegeben, macht Maas mit seinen Wahrheitsbeglückungs-projekten weiter, als sei nichts geschehen. Was für ein Voll-Iluminat! Der Bürger ist die linken Schurigler, Entmündiger, Quacksalber und, ja, auch Diebe doch bis zum Überdrusse leid. Wollen sie auch vom BVerfGer noch einen drübergezogen bekommen? Das dürfte dann schon nicht mehr nur ein weiterer ‚Leberhaken‘ Marke Stegner werden, sondern mit schweren Kopftreffern verbunden sein. Als ob nicht Schulz‘ letzte graue Zellen schon genug gelitten hätten! Die SPD wird sich noch mehr Verächter machen, wenn jetzt sogar schon Prantl und die Hellpresse ihr Eingemachtes wieder neu entdecken.
„Dass das Gesetz vom Verfassungsgericht kassiert werden wird, steht für mich außer Frage.“
Noch vor 20/30 Jahren hätte ich ähnlich gedacht. Inzwischen steht aber auch beim BVG immer mehr das möglichst hindernislose Verwirklichen des „gute Zwecks“ im Vordergrund. Und der „gute Zweck“ ist ja gerade hier besonders ausgeprägt (und nicht umsonst von der Politik einstimmig angenommen worden): Weiterer Ausbau des staatlichen Monopols für Deutungshoheit über Wahr und Falsch, Möglichkeit des sofortigen (!) Deaktivierens von Störenfrieden und ENDLICH (!!!) den ersehnten Rahmen zum Unterbinden und Ahnden von Islamkritik.
Ja, wir werden uns daran gewöhnen müssen, wie wir zu Zuschauern degradiert werden, wenn Meinungsfreiheit und Demokratie zur Verwirklichen des „guten Zwecks“ eingeschränkt werden können (CDU), dürfen (SPD) oder gar müssen (Grüne) – ja aus welchen Parteien kommen wohl die BVG-Richter?!
„Dass das Gesetz vom Verfassungsgericht kassiert werden wird, steht für mich außer Frage.“
Das sehe ich allerdings ganz anders, besonders wenn ich an Frau Baer (Richterin am Verfassungsgericht) und ihre Kollegen denke – die lehnen unbequeme Klagen nicht nur ab, sondern nehmen sie zur Entscheidung erst gar nicht an. Ja ja, das ist ein Unterschied in der dt. Justiz …
(Siehe die diversen eingereichten Klagen [u. a. von Prof. Schachtschneider] vor dem Verfassungsgericht wegen der – andauernden – Rechtsbrüche von Frau Merkel; sie wurden ALLE nicht „zur Entscheidung“ angenoommen.)
Dieses „NetzwerkZERSETZUNGSgesetz“ WIRD geltendes Recht, na was denn wohl sonst? Das hiesige Rechtssystem wurde und wird bereits seit längerer Zeit ausgehebelt und den Wünschen der mittlerweile herrschenden Autokratie unterworfen. Und damit meine ich nicht nur die Sonnenkönigin.
Doch wie heißt es heute so frech grinsend auf Ämtern und Behörden: „Wenn’s dir nicht passt – kannst ja klagen!“ Der Rechtsweg steht ja bekanntlich allen offen und führt dann „lustig“ ins Leere. Viel Spaß dabei! (Ich hatte schon mehrmals dieses überaus teure Vergnügen…)
Ich bin der festen Überzeugung, dass das BVerfG dieses Gesetz nicht kassieren wird. Es wird ein paar harmlose Änderungen verlangen, das war’s dann aber auch. Wer denkt, dass dieses Gericht die Verfassung schützt, der glaubt auch, dass die Nachrichtendienste den Staat schützen. Mitnichten. Dieser Staat wird aktuell den Wölfen zum Fraß vorgeworfen, und es gibt niemanden – keine Partei, keine Organisation, keinen Verband, kein Individuum -, der dem entgegentritt. Eigentlich müsste es Massendemonstrationen gegen diese Regierung und ihre Vasallen – Staatsfunk und staatsnahe Medien – geben. Es passiert gar nichts. All quiet on the western front …
„Dass das Gesetz vom Verfassungsgericht kassiert werden wird, steht für mich außer Frage.“>Wo kein Kläger, da kein Richter…
eben
Immer muss man alles selbst machen:
man nehme die Zwiebel (tor) und mache die Rückverfolgung von eigenen Äusserungen, die der Demokraterminator Maaaas und seine Spiessgesellen nicht hören wollen zu einer spannenden, weil (für ihn) aussichtslosen Unternehmung. Man sollte auf jeden Fall alles tun, daß dieser Antidemokrat und seine Partei im September abgelöst werden. Leider sind CDU, FDP und Grüne nicht wirklich besser.
Es gibt, so man sich ein bissl Mühe gibt, ausreichend Möglichkeiten unter dem Radar der Maaaaasbehörde zu fliegen. Gooogol ist Dein Froind!
Steinhöfel gebührt Dank daß er auf diese Umtriebe regelmässig hinweist.
Dem Fazit, das wir kein Staatsfernsehen haben, kann ich nicht folgen. Im NDR habe ich schon, als Außenstehender, Dolmetscheranlagen gefahren.
Tatsache ist, ohne Parteibuch oder Befürwortung der Partei, keinen Job.
Das gilt für ARD und ZDF ebenso…passende Bücher bitte bereit halten.
Ein Tontechniker vom Süddeutschen Rundfunk , der hier wegen seines Kindes umgezogen ist, erhielt beim NDR keinen Job…und musste auf FS Techniker umschulen.
Ein Ausflug in den inneren Zirkel des NDR klärt jeden auf…Parteifunk pur.
Das Gesetz wird möglicherweise vor dem BVerfG scheitern, m.E. aber nicht wegen eines Verstoßes gegen die Gewaltenteilung. Das vermag ich letztlich nicht zu erkennen, weil die (eigeninitiative!) Löschung von Inhalten durch die Social Media-Anbieter durch das privatrechtliche Verhältnis mit dem Nutzer gedeckt ist.
Und um „von oben herab“ bzw. durch „Kahane-Spitzel angeordnete“ Löschung ist im Gesetz (klugerweise) gerade nicht vorgesehen… Es geht „nur“ darum, das Zulassen von Meinungsfreiheit (und deren Verteidigung!) für die Social Media-Anbieter so teuer wie möglich zu machen.
Ansatzpunkt für das BVerfG könnte die fehlende Trennschärfe zwischen „offensichtlich rechtswidrigen“ und nicht offensichtlich rechtswidrigen Inhalten sein bzw. die Verpflichtung zur Herausgabe persönlicher Anmeldedaten bei jedem Fall „möglicher Rechtsverletzung“ (auch nicht strafbare!).
Es wird eher schnell durchgewunken…..
„…weil die (eigeninitiative!) Löschung von Inhalten durch die Social
Media-Anbieter durch das privatrechtliche Verhältnis mit dem Nutzer
gedeckt ist…“
Natürlich kann jeder auf seinen Seiten löschen, wie er will, das ist Privatsache. Aber wenn der Staat Nichtlöschungen unter Strafe stellt, ist es eben nicht mehr Privatsache, sondern durch staatlichen Eingriff erzwungen. Der springende Punkt ist die Strafbewehrung, durch die in die freie private Entscheidung eingegriffen wird.
Allerdings mache ich mir auch nicht viel Hoffnung. Das BVG wird einen Weg finden, das Gesetz durchzuwinken, es ist schon lange ein politisches Gericht.
Sehen Sie, und genau das steht eben nirgendwo im Gesetz, DASS gelöscht werden muss sonst gibt es Strafe. Im Gesetz steht nur, dass die Infrastruktur bereitgestellt werden muss, um löschen zu können, dass über diese Infrastruktur und deren Umgang mit Beschwerden berichtet werden muss – fehlt DAS, gibt es die Strafe.
Die „Infrastruktur“ darf sogar sagen: Auf diese Beschwerde mussten wir nicht löschen, sie muss es nur begründet. Und wenn es die die „Stasi“ anders sieht, braucht sie für ein Bußgeld eine gerichtliche Entscheidung über die „Rechtswidrigkeit“ der betroffenen Äußerungen…
Das Problem dabei: Die Infrastruktur wird teuer, und die sonst drohenden Bußgelder sind derart heftig dimensioniert, dass selbst Giganten unter den Anbietern sie betriebswirtschaftlich nicht werden in Kauf nehmen können. Im Ergebnis soll also sehr großzügig gelöscht werden, um die massive Arbeit für die Dokumentation zu vermeiden.
Das ist eigentlich clever gedacht im Planeten Maas – aber nicht minder „dreckig“.
Ja Herr MarHel, es ist clever und der daraus folgende vorauseilende Gehorsam ist beabsichtigt.
Auf die wenn überhaupt gestellte Frage, weshalb hab ihr das gelöscht? Wird die Antwort sein, wir wollen keinen Ärger. Denn die Antwort das ist Hasssprache müssten die ja im Ernstfall beweisen.
So sind sie die neuen Demokraten. Trotzdem wählen viele Bürger immer wieder diesen ……..
Die meisten Bürger dürften die Tragweite solcher Gesetze gar nicht ermessen. Ich bin sicher, die Masse findet das sogar gut. Viele glauben ja sogar das Märchen von der rechten Dauerhetze. Wird doch in ihren Augen endlich etwas gegen den rüden Ton in den Netzwerken getan.
Ich weiß nicht, vor wem ich mich mehr fürchten soll: vor den Politikern, die solche Gesetze auf den Weg bringen, oder vor den Bürgern, die diese Leute wählen und für diese Gesetzesinitiativen auch noch beklatschen.
Traurig und leider wahr.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Falle der Euroretterei oder der Fiskalpolitik der EZB deutlich gezeigt, daß es den gegenwärtigen großen Umwälzungen in Politik und Staat nicht im Wege stehen möchte. Ich erwarte demnach ein eher typisches Urteil im bekannten Modus des Ja-aber. Man wird Maas zu kleinen eher unbedeutenden Änderungen veranlassen, um das Gesicht zu wahren, ansonsten aber das Wesentliche durchwinken. Es fragt sich, ob man sich überhaupt vor der Bundestagswahl damit beschäftigen möchte. Wahrscheinlich eher nicht.
Ich nehme an, in Karlsruhe werden einige Eilanträge eingehen – noch vor der BT-Wahl.
Was erhofft sich die Maasoguz-SPD noch von dieser Bundestagswahl? Die absolute Mehrheit?
Eugen Karl Menschen werden jetzt schon ein Geh Buchtet wenn sie Ihre Meinung sagen! Bekannte aus Wuppertal haben mich schon gehwarnt! Das ich acht geben soll Um nicht mich Und meinen Mann In geh Fahr zu bringen! Stasi 2.0 ist schon da ! Maas macht es nur Amtlich! Mehr nicht Und das Vor dem Herbst Wahlen