Zur Überraschung aller hat die britische Premierministerin, Theresa May, für den 8. Juni 2017 vorgezogene Unterhauswahlen beantragt und die dafür erforderliche Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten des Unterhauses erhalten. In Deutschland wird am 22. September ein neuer Bundestag gewählt. Ein Vergleich des Wahlrechts liegt daher nahe, zumal in Frankreich nach Ablauf der Wahlperiode ordentliche Präsidentschaftswahlen stattgefunden haben, denen die Wahlen für das französische Parlament folgen. Besonderen Anlass dazu geben mehrere Wahlprüfungs-Beschwerden zur Bundestagswahl vom 22. September 2013, die beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind, das deutsche Wahlrecht daher auf wackeligen Füßen steht.
Obwohl in Art. 20 der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 stand: „Der Reichstag besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volkes“, konnte man damals auf den Stimmzetteln nur Parteien kennzeichnen und musste ihnen die Nominierung, d.h. die konkrete Auswahl der Abgeordneten überlassen. Anders als in Großbritannien wurden Volksvertreter also nicht unmittelbar, sondern mittelbar gewählt. Nach dem Wortlaut der Weimarer Verfassung sollte über die Abgeordneten „nach den Grundsätzen der Verhältniswahl“ abgestimmt werden. Doch das war der Versuch einer Quadratur des Kreises: Niemand kann auf einem Stimmzettel einen Abgeordneten namentlich kennzeichnen und unmittelbar auswählen, wenn darauf nur politische Parteien zur Auswahl stehen.
Eine Besonderheit des Wahlrechts der Weimarer Republik v. 12.11.1918 (RGBl S. 1303) war es, dass auf jeweils 60.000 Stimmen ein Mandat entfiel und damit auch die Wahlbeteiligung zur Geltung kam. Je nach Höhe der Wahlbeteiligung schwankte die Zahl der Mitglieder des Reichstags. Eine Sperrklausel gab es damals nicht. Deshalb war eine gesetzliche Zahl der Mitglieder des Parlaments für die Berechnung der Fünf-Prozent-Hürde nicht erforderlich. Sie setzt eine feste Prozentbasis (100 %) voraus. Aus einer unbestimmten Menge kann man keine bestimmten Teilmengen (5 %) berechnen. Das gehört zu den Prinzipien der Mengenlehre, die früher an den Grundschulen gelehrt wurde.
Volksvertreter sind Menschen
Teile des Schrifttums geben der Verhältniswahl die Hauptschuld am Abgleiten der Weimarer Republik in die Nazi-Diktatur. Eine Sperrklausel, die den Aufstieg der NSDAP hätte im Keim ersticken können, gab es damals nicht. Wie auch immer wollte nach der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs kein Mitglied der verfassungsgebenden Versammlung zur Verhältniswahl zurückkehren. Allerdings konnten sich die Urheber der Verfassung auch nicht zur klassischen Direktwahl durchringen, in der die Volksvertreter in überschaubaren Wahlkreisen gewählt werden. Deshalb verständigte sich der parlamentarische Rat 1949 auf einen Kompromiss, sprach der Verhältniswahl den früheren Verfassungsrang ab und überließ das Wahlrecht der einfachen Gesetzgebung. So blieb die unmittelbare Personenwahl in Reichweite, denn sie konnte ohne verfassungsändernde Mehrheit im Parlament beschlossen werden. – Dazu kam es aber nicht. In der Weimarer und der Bundesrepublik wurden die Abgeordneten seit jeher – contra legem! – mittelbar gewählt.
In den Parlamenten sitzen grundsätzlich keine Parteien, sondern Personen. Die Auffassung, die Wähler würden nur die Quoten festlegen, mit denen die Parteien in die Parlament einziehen, ist weit verbreitet, aber falsch. Politische Parteien können auch dann nicht zu Mitgliedern der Parlamente werden, wenn sie als eingetragene Vereine juristische Personen sind, die durch ihre eigenen Organe handeln. Die Volksvertretung besteht aus natürlichen Personen, Menschen aus Fleisch und Blut, die nur ihrem Gewissen verantwortlich sind. Es liegt also in der Natur der Sache, dass politische Parteien nicht selbst und als solche zum Gegenstand der Abstimmung gemacht werden können. Die Personenwahl steht der Verfassung deshalb viel näher als die Parteienwahl.
Wie schon in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung steht auch in Art 38 Grundgesetz: „Die Abgeordneten werden (…) gewählt“. Doch „Papier ist geduldig.“ Das war beim Wahlrecht der Weimarer Republik schon so und ist in der Bundesrepublik nicht anders. Nach dem Bundeswahlgesetz (BWahlG) werden gegen den Wortlaut der Verfassung auch in der Bundesrepublik auf den Stimmzetteln mit der ausschlaggebenden Zweitstimme nicht die Abgeordneten, sondern die politischen Parteien gekennzeichnet. Auf die von ihnen aufgestellten Listen können die Wähler keinen unmittelbaren Einfluss nehmen. Sie wählen also mindestens 299 der 598 Abgeordneten mit den Zweitstimmen nach wie vor nur mittelbar.
Mit dem Grundsatz der unmittelbaren Wahl, der schon in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung fest verankert war, ließ sich das nicht vereinbaren. Aber auch im Grundgesetz wird in Art. 38 GG für den Bundestag und in Art. 28 GG für die Landtage die Unmittelbarkeit der Wahl sowohl für das aktive als auch für das passive Wahlrecht garantiert. Die Garantie der unmittelbaren Wahl verlangt, dass aus den Stimmzetteln der Parteien – wenigstens – eine namentliche Auswahl der Abgeordneten erfolgt, wie dies bei Kommunalwahlen üblich ist. Die Wahlgebiete dürfen aber nicht zu groß sein, sonst werden die Stimmzettel zu lang und die Wähler können daraus keine vernünftig Auswahl mehr treffen, weil sie die Kandidaten aus entfernten Regionen nur schlecht oder gar nicht kennen. Und es liegt auf der Hand, dass die Wahl am transparentesten ist, wenn die Zahl der Wahlkreise der Zahl der Sitze im Parlament entspricht und die Abgeordneten in den Wahlkreisen sowohl nominiert als auch gewählt werden.Eine positive Revolution
Wie der „einsame Rufer in der Wüste“ hat sich der frühere Regierungssprecher, Friedhelm Ost, MdB a.D., schon zum Jahreswechsel 2015 im „Blog der Republik“ für die Direktwahl in überschaubaren Wahlkreisen stark gemacht. Seine Ausführungen haben folgenden Wortlaut:
„Eine Wahlrechtreform, die das Mehrheitswahlrecht etablieren würde, wäre eine echte, positive Revolution in dem inzwischen erstarrten, für viele undurchsichtigen System. Große Sorgen um Splitterparteien links wie rechts im Politspektrum – wie etwa um AfD, Alfa oder andere radikale Gruppierungen – könnten so endgültig beseitigt werden. Gewiss, das Geschrei wäre bei vielen Hinterbänklern, Parteitaktikern und „Kungel-Politikern“ riesig, weil bequeme Listenpfründen verloren gingen. Die Chancen, wieder mehr profilierte Persönlichkeiten für die Politik zu gewinnen, wären hoch. Im direkten Wettbewerb würden sich nur die besten Köpfe und Konzepte durchsetzen. Für unsere Demokratie wäre dies ein Riesengewinn. Insbesondere wüssten alle Wähler, um wie viele Mandate im Bundestag es wirklich ginge. Komplizierte und nicht verständliche Berechnungen von Überhangsitzen blieben allen erspart.“
Dieses Wahlverfahren mit nur einer Stimme kennt weder Überhang- noch Ausgleichsmandate, kein „negatives Stimmengewicht, keine Siegerprämien, keine auf Dauer leerstehenden Wahlkreise, weder Zweitstimmen-Abzug (§ 6 Abs. 1 BWahlG) noch Ergänzungsmandate (§ 6 Abs. 7 BWahlG). Und vor allem kennt das Wahlsystem auch keine Sperrklausel. Das Verfahren folgt dem klassischen Prinzip „one man one vote“. Es ist leicht verständlich und lässt sich sehr rasch auszählen. Die hochkomplizierten Zuteilungsverfahren nach d’Hondt, Hare/Niemeyer, Sainte-Lague/Schepers oder Pukelsheim-I, Pukelsheim-II, oder Pukelsheim-III, sind der traditionsreichen Direktwahl fremd.
Gewählt wird mit einfacher Mehrheit. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat. Die absolute Mehrheit aller Mandate ist daher einfacher zu erringen, als das bei einem höheren Quorum der Fall wäre. Koalitionen sind im Unterhaus von London deshalb selten, kommen aber vor. Gewiss, man kann schon mit einfacher Mehrheit aller Stimmen die Macht erlangen, mit einfacher Mehrheit aber auch genauso gut verlieren. Es herrscht daher Waffengleichheit zwischen Regierung und Opposition. Die einfache Mehrheit vereinfacht die Regierungsbildung, bündelt aber auch die Opposition. Genau das erleichtert den politischen Wechsel und er kommt in Großbritannien und den sonstigen Staaten mit Direktwahl der Volksvertreter auch vor, und zwar ohne dass dadurch die politische Stabilität gefährdet, ohne dass die Verfassung entwurzelt wird, ohne dass Chaos und Anarchie das Zepter übernehmen.
Bundeslisten wären ein Unding
Ein bundesweiter Stimmzettel mit 598 Namen von Kandidaten pro Partei, die zur persönlichen Auswahl stehen, wäre ein absolutes Unding, weil die Wähler die Abgeordneten aus weit entfernten Gebieten nur selten oder gar nicht kennen, also „die Katze im Sack kaufen“ müssen. Der Idealfall ist in diesem Zusammenhang die klassische Direktwahl in 598 Wahlkreisen – das „Westminster-Modell“. Das ließe sich unschwer dadurch erreichen, dass man den Bundestag nur mehr mit den Erststimmen wählen würde. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Zahl der 299 Wahlkreise durch Halbierung verdoppelt und so auf die Zahl der 598 Sitze im Parlament angehoben wird. Denn niemand kann 598 Plätze mit direkt gewählten Abgeordneten besetzen, wenn es nur 299 Wahlkreise gibt.
Zu den zahlreichen Irrtümern, die über die klassische Direktwahl in überschaubaren Wahlkreisen im Umlauf sind, gehört es u.a., dass es sich um ein Zwei-Parteien-System handele, in dem für kleine Parteien kein Platz sei. In Großbritannien sind nach der Wahl v. 7. Mai 2015 insgesamt zehn Parteien in das Parlament eingezogen. Zudem ist sogar ein parteiloser Einzelbewerber gewählt worden. Trotz der vermeintlichen Parteienzersplitterung im Unterhaus erlangte die stärkste politische Kraft mehr als die Hälfte der Mandate und konnte alleine die Regierung stellen. Das liegt vor allem daran, dass in den Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit gewählt wird, die Hürde für die Mehrheit im Parlament also nicht zu hoch ist und deshalb zur Bildung von Koalitionen zwingt, in denen die stärkste politische Kraft aus der Regierungsverantwortung herausgedrängt werden kann. Bei der Wahl v. 7. Mai 2015 stellten die Konservativen 330 „Members of Parliament“; Labour 232; die Scotish National Party 56; die Liberal Democrats 8; die Demokratic Unionist Party 8; Plaid Cymru 3; die Ulster Unionists Party 2; Sinn Fein 4, die SDLP 3; Ukip 1; die Green Party 1. Hinzu kommt ein parteiloser Einzelbewerber und der Speaker.
Das Fazit
Das Grundgesetz verlangt die Personenwahl. Sie ist im klassischen Westminster-Modell verwirklicht und kann in Großbritannien schon seit 1429 in den Urkunden nachgewiesen werden. Dieses Verfahren ist im Verlauf der Geschichte nicht ohne Veränderungen geblieben, hat sich aber nie von der Direktwahl entfernt. Außerdem ist es wohl das einzige weltweit, das in einer Volksabstimmung vom 6. Mai 2011 mit überwältigender Mehrheit basisdemokratisch bestätigt wurde.
Im Unterhaus gibt es 10 Parteien, doppelt so viele wie im Bundestag. Eine Sperrklausel ist der klassischen Direktwahl fremd. Und trotzdem führt dieses Verfahren nicht zu „Weimarer Verhältnissen“ im Parlament. Von Benjamin Disraeli, Premier unter Königin Victoria (1840 bis 1901), stammt der stolze Satz: „Dieses Land bildet keine Koalitionen.“ Von seltenen Ausnahmen abgesehen, trifft das zu. Und das ist der unübersehbare Vorteil des „Westminster-Modells“.
Manfred Hettlage lebt in München, ist als rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Publizist tätig und hat mehrere Sachbücher zum Wahlrecht veröffentlicht, z. B. : „Wer mit zwei Stimmen wählt … / Beobachtungen, Bemerkungen und neue Beiträge zur Wahl der Parlamente in Bund und Land“, 2014; und „Wie wählen wir 2013? Veröffentlichte und unveröffentlichte Beiträge zur Wahl der Parlamente in Bund und Land“, 2/2013.
Das britische System hat das Problem der Kippeffekte.
Auch dort gibt es Parteien. Die Kandidaten treten auch meist für Parteien an.
Um es auf die Spitze zu treiben:
Angenommen in jedem Wahlkreis würde der jeweilige Tory-Kandidat 51% bekommen, dann bestände das Parlament nur aus Tories und 49% der Wahlstimmen blieben unberücksichtigt.
Wenn in der nächsten Wahl durch eine relativ kleine Verschiebung jeweils 51% auf den Labour-Abgeordneten entfielen, dann bestände das ganze Parlament nur aus Labour-Abgeordneten und wieder würden 49% der Wahlstimmen nicht berücksichtigt.
Die Kippeffekte gibt es wirklich, wenn auch nicht in dem Ausmaß wie in dem Beispiel.
Da ist im Prinzip das deutsche System mit dem prozentualen Ausgleich über die Liste fairer. Umgekehrt sind die Parteikandidaten vom Wohlwollen der jeweiligen Partei abhängig. Ein Abgeordneter, der oft gegen die eigene Partei redet oder gar stimmt, kommt auf einen schlechten Listenplatz. Da zieht der grundgesetzlich verbotene Fraktionszwang.
Alles kann man nicht haben.
„Vielmehr sollte eine mehrjährige Berufstätigkeit (nicht nur Ausbildungszeit) vorhanden sein und /oder eine Familie, also Kindererziehung.“
Damit würde man aber junge Menschen, die einfach noch keine mehrjährige Berufserfahrung haben können, und Singles und kinderlose Paare diskriminieren.
„Mag sein, daß Juristen direkt abwinken, weil solch eine Ungleichbehandlung gegen irgendwelche Paragraphen verstieße, aber ich denke, allein das würde schon etwas zum Besseren wenden.“
Es geht nicht nur darum, dass man irgendwelche Paragraphen verletzt, sondern gegen elementare Gleichheitsgrundsätze verstößt. Letztlich muss der Wähler selbst entscheiden können, wie wichtig ihm eine lange Berufserfahrung, Familie und Kinder bei einem Kandidaten ist oder nicht.
„Man könnte sogar überlegen, einen Teil der Mandate für gesellschaftliche Funktionsträger zu „reservieren“, also eine Art bürgerliches Oberhaus zu schaffen.“
Sowas hatten wir schon mal, in der Volkskammer der DDR. 😉
„Außerdem sollten Personen grundsätzlich nicht unbegrenzt wiedergewählt werden können.“
Auch da bin ich der Meinung, das soll der Wähler selbst entscheiden.
Danke für diesen beitrag!
Ich wünsche mir, das wir regelmäßig von ihnen lesen können
Die lebhafte Diskussion empfinde ich als Autor sehr erfrischend. Demokratie lebt vom Widerspruch. Deshalb ist die Opposition im Parlament unentbehrlich.
1. Das Wort „Mehrheitswahlrecht“ ist sehr irreführend. Denn es geht in allen Wahlsystemen um die Mehrheit, natürlich auch in der sog. „Verhältniswahl“, die In Wahrheit ja eine Parteienwahl ist.
2. Stichwort „Parteien-Unwesen: Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit. Das ist im Grundgestz fest verankert. Wer das ändern will, muss also die Verfassung ändern. Ich bin mir nicht sicher, ob das gelingt.
3. Wegen der Sperrklausel ziehen die Parteien nicht im Verhältnis ihrer Stimmenanteile in das Parlament ein. Die Stimmenanteile liegen regelmässig unter den Anteilen an den Mandaten. Ich werde bei der nächsten Gelegenheit das in Tichys Einblick erneut darstellen, habe das aber schon getan.
4. Über den Erfolg oder Misserfolg von Parteineugründungrn entscheiden nicht die Parteien, sondern die Wähler.
5. Das ungekürzte Zitat von Friehelm Ost: Ich habe das Zitat – absichtlich! – nicht gekürzt. Seine Bewertung von AfD und Alpha teile ich nicht. Friehelm Ost darf aber sagen, was er will. Daran hindere ich ihn nicht. Dass die sog. „Splitterparteien“ durch die Sperrklausel aus dem Parlament herausgedrängt werden, hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt. Die klassische Direktwahl kommt ohne Sperrklausel aus ist also viel gerechter als die fälschlich so genannte „Verhältniswahl“, die es wegen der Sperrklausel in Wahrheit gar nicht gibt. Im Bundestag sitzen 93 Abgeordnete auf einem Platz, den die Wähler einer anderen, an der Sperrklausl gescheiterten Partei zukommen lassen wollten. Was soll daran gerecht sein!
6. One man one vote? Das duale Wahlsystem mit Erst- und Zweitstimme ist eine Doppelwahl mit zwei Stimmen. Das „Westminster-Modell kommt mit einer Stimme aus. Keinem Briten kann man klar machen, dass man zwei Stimmen braucht: eine für die Konservativen und eine für Labour oder eine andere Partei.
7. Benjamin Disraeli, Premier unter Königin Victoria, hat gesagt, dieses Land bildet keine Koalitionen. Koalitionen führen immer zur Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner.
8. Das gegenwärtige Wahlsystem mit zwei Stimmen hat sich nicht bewährt. Überhänge, Ausgleichsmandate, leerstehende Wahlkreise, negative Stimmengewichte, Zweitstimmen-Abzug bei Wahlkreissiegern ohne Landesliste, Ergänzungsmandate bei fehlende absoluter Mehrheit und nicht zu vergessen die undemokratische Sperrklausel, ohne die das System kollabieren würde …
9. Zur Wahl des Bundespräsidenten habe ich mich nicht geäussert.
10. Volksentscheidungen? Die Bundestags- und die Landtagswahlen sind ausserparlamentarische Volksentscheidungen. Das Staatsvolk wählt seine Vertreter in einer basisdemokratischen Personal-Entscheidung selbst aus. Die politische Parteien haben ein Vorschlagsrecht, aber kein Vorschlagsmonopol. In Großbritannien ist 2015 immerhin ein parteiunabhängiger Abgeordneter in das Parlament gewählt worden. In Deutschland hat es das nur bei der ersten Bundestagswahl von 1949 gegeben, danach nie wieder. Im Grundgesetz sind basisdemokratische Sachentscheidungen nicht vorgesehen. Wer das ändern will muss die Verfassung ändern.
Vielen Dank für Ihre Einwände. Ich hoffe, dass ich sie wenigstens im Ansatz beantwortet habe. Ich habe nichts gegen die AfD, wähle sie aber nicht.
Mit freundliche Grüßen
Dr. Manfred C. Hettlage
Sehr geehrter Herr Hettlage, Sie schreiben:
„Die klassische Direktwahl kommt ohne Sperrklausel aus ist also viel gerechter als die fälschlich so genannte „Verhältniswahl“, die es wegen der Sperrklausel in Wahrheit gar nicht gibt.“
Zum einen, wir haben auch eine Direktwahl zum Bundestag mit der Erststimme. Zum anderen, mathematisch betrachtet gibt es auch bei der Erststimme eine Sperrklausel. Die definiert sich nicht über eine feste Prozentzahl, sondern durch ihre Platzierung. Jede Stimme, die nicht auf den 1.Platz fällt, wird gestrichen. Da es mittlerweile Wahlkreise gibt, wo der Direktkandidat schon mit knapp 30% gewinnt, bleiben 70% der Stimmen unberücksichtigt. Ich kann das nicht wirklich als gerecht(er) ansehen. Des Weiteren, bis auf Berlin hatte bisher kein Direktkandidat eine Chance, wenn er nicht von der CDU, CSU oder SPD kam.
„Benjamin Disraeli, Premier unter Königin Victoria, hat gesagt, dieses Land bildet keine Koalitionen. Koalitionen führen immer zur Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner.“
Historisch betrachtet interessant, aber soll das Wort eines Premiers aus dem 19.Jh. für alle Zeiten gelten? Wilhelm II hat auch mal gesagt, dass für ihn das Auto eine vorübergehende Erscheinung sein wird. Zum Glück beruft sich auch niemand auf ihn. 😉
Panaschieren. Die gesamte Landesliste des jeweiligen Bundeslandes auf den Wahlzettel, und ich kann so viele FDP, AfD und Piraten-Abgeordnete ankreuzen, wie es Sitze für mein Bundesland gibt (sorry Herr Lindner, sorry Herr Pretzel, aber Sie haben beide Leute in ihren jeweiligen Parteien, die ich lieber im Bundestag sehen will als ausgerechnet Sie beide!)
Kann ich (fast) alles so unterschreiben. Bin echt überrascht, warum gerade so viele AfD-Anhänger für das Mehrheitswahlrecht sind. Selbst in Frankreich schafft die stärkere FN kaum Sitze im Nationalparlament zu holen.
Also über diesen Artikel kann ich nur den Kopf schütteln. Nur mal ein paar Punkte:
Auch bei Einführung eines reinen Mehrheitswahlrechts startet das politische System ja nicht bei Null. CDU & SPD würden aufgrund ihrer Präsenz, u.A. auch ihrer Kontrolle über die Medien, in Deutschland bei der nächsten Wahl das Parlament unter sich ausmachen. Unabhängige Kandidaten blieben, weil ohne Parteienunterstützung, die Ausnahme. Beim aktuellen Wahlkreiszuschnitt wäre zudem die Partei, welche die ländlichen Gebiete dominiert (meistens die Union aufgrund jahrzehntelanger Seilschaften) klar im Vorteil.
Der Fraktionszwang würde den Vorteil der „persönlichen Wahl“ der Direktkandidaten wieder zunichte machen. Verhindern lässt er sich zudem nicht, da ohne ein Verbot der Parteien es praktisch unmöglich ist einen Einfluss dieser auf die Abgeordneten zu verhindern. Auch das aktuelle System zur Bildung von Fraktionen und Ausschüssen hält einzelne unabhängige Abgeordnete zuverlässig machtlos. Das müsste dann ebenfalls komplett reformiert werden, was wohl eher unrealistisch ist.
Zudem wären regionale Parteien klar bevorzugt. Sh. GB: SNP 56 Sitze. UKIP trotz doppelt so hohem Stimmenanteil gerade mal ein Sitz. Demokratie geht anders. Die Ironie der Sache wäre, dass wohl nicht die AfD am meisten leiden würde, da sie gute Chancen hätte einige Wahlkreise im Osten zu gewinnen, sondern v.A. FDP und Grüne ausgelöscht würden.
Nein – Mehrheitswahlrecht halte ich nicht für die Lösung. Eher das Korrektiv über Volksabstimmung nach Schweizer Vorbild. Dabei ist es dann völlig egal. nach welchem System Parlament & Regierung gebildet werden, da der Souverän stets die Möglichkeit hat, korrigierend einzugreifen. Auch wenn es leider auch in der Schweiz mittlerweile Tendenzen gibt, den Wählerwillen auf der Verwaltungsebene zu unterlaufen.
Also mal wieder ein Plädoyer für das Mehrheitswahlrecht.
Bei dem der Autor unterschlägt, dass es sich bei mindestens fünf der zehn Parteien im britischen Parlament um Regionalparteien handelt und von den darüber hinaus 575 verbleibenden Sitzen immerhin 13 auf Kandidaten entfallen, die nicht aus Labour oder Tories stammen.
I.Ü. scheint das BVerfG die Rechtslage seit Erlass des BWahlG anders als der Autor zu sehen.
Ich bin wirklich erstaunt. Im gesamten Artikel taucht nicht einmal der Name der Parteien von CDU, CSU und SPD auf. Aber genau die wären die wahren Profiteure einer Direktwahl mit relativer Mehrheit pro Stimmbezirk. Wie wird denn ein Bundestag denn aussehen, wenn es nur noch die Erststimme gäbe? Und ich bin erstaunt, dass das kaum einer der bisherigen Kommentatoren erkannt hat.
Einen großen Vorteil durch das Mehrheitswahlrecht sehe ich in der hohen Wahrscheinlichkeit, keine Koalitionen bilden zu müssen. In Koalitionen ist es oft nicht möglich, notwendige Entscheidungen zu treffen. Die Flexibilität ist allgemein zu klein, Bearbeitungszeiten zu lang.
Bei dieser Gegelenheit wäre auch über die Funktion des Bundesrats zu reden. Wir haben mit der zu breiten Gewaltenteilung ein zu großes Blockadesystem. Nebenbei: Auch unabhängige Richter sind nur dann besser, wenn sie nicht nach ihrem politischen Geschmack urteilen.
Ansonsten bleibt aber Vieles gleich oder wird sogar schlimmer. Partei wirkt im Parlament nur als Mehrheitspartei, wenn es Fraktionszwang gibt. Ansonsten würde es wie Koalitionen mit wechselnden Partnern wirken. Das könnte es auch bei uns theoretisch geben, wie es in GB theoretisch möglich ist. Schlimmer kann bei Mehrheitswahlrecht folgendes werden: Pöstchen in den verschiedenen Instanzen können noch entschiedener an Parteimitglieder vergeben werden. Der von seinen Parteikollegen(!) aufgestellte Wahlkreiskandidat muss selbigen im Gegenzug etwas zu bieten haben.
Man könnte sicher noch mehr finden.
Ein Tipp an die Autoren: Wenn es um die Darstellung welcher Modelle oder eigener Präferenzen auch immer geht, stets Für und Wider objektiv gegenüberstellen.
Koalitionen müssen keine Entscheidungsverhinderungs-Vereinigungen sein. Umgekehrt sind 1-Parteien-Regierungen anfälliger für Korruptionen (siehe Klüngel in NRW und Bayern) und Günstlingswirtschaft. Zudem, wenn man die Rechte des Bundesrates beschneiden will, dann bewegen wir uns hin zu einem Zentralismus, der dann nicht von Brüssel sondern Berlin gesteuert wird. Ob das wirklich alles so gut ist?
„…stets Für und Wider objektiv gegenüberstellen“
Das ist zu begrüßen.
Was hindert uns eigentlich, nur unsere Erststimme abzugeben und die Zweitstimme verfallen zu lassen`? Die Stimmabgabe würde dadurch nicht ungültig.
Weil das Prinzip der relativen Mehrheit im Regelfall dazu führt, dass in einem Wahlkreis die große Mehrheit der (für sich genommen unterlegenen) Erststimmen keinen zählbaren Erfolg hat, somit endgültig verloren ist. Nur die Zweitstimme garantiert im Prinzip, dass Ihre Stimme „mitgezählt“ wird.
Welche Verfassung? Wir haben keine.
Das ist so nicht richtig. Eine Verfassung muss nicht „Verfassung“ heißen. Wir haben aber kein Grundgesetz bzw. keine Verfassung, die vom Volk als Träger der verfassungsgebenden Gewalt beschlossen worden ist, wie sich das gehören würde. Das Grundgesetz von 1949 sah immerhin vor, dass sich das deutsche Volk nach einer Wiedervereinigung eine Verfassung zu geben habe (unter gleichzeitigem Außerkrafttreten des – als vorläufig gedachten – Grundgesetzes). Diese Bestimmung (Art. 146 alter Fassung) haben uns die westdeutschen Partei- und Machtpolitiker nach 1990 „gestohlen“, weil sie befürchteten, dass eine neue deutsche Verfassung aufgrund der Erfahrungen mit der friedlichen Revolution in der DDR basisdemokratische Elemente enthalten würde, die die Macht- und Pfründenstrukturen ihres Parteienstaates bedroht hätten.
Ich seh das genau so, wie Sie, werter Heinz.
Ich spitze es nur anders zu. Aber genau, was Sie schreiben, bringt mich zu meiner Aussage.
Natürlich wollte man keine Verfassungsdiskussion, weil man nicht wusste wie die EX-DDR tickt und der westdeutsche Parteeienstaat seinen Bürgern immer eher skeptisch gegenüber stand.
Das Grundgesetz ist schon deshalb keine Verfassung, weil sie unter Anleitung der Alliierten zustande kam und zu keiner Zeit den deutschen Volkswillen abgebildet hat.
Dies ist meine Rede seit 1989! Die Parteien haben (und nicht nur die) den Staat zu ihrer Beute gemacht.
Unsere Familienministerin hat uns gerade mitgeteilt, dass sie Demokratie als „ein Teamsport ansieht, die ihre Wirkung am besten entfaltet, wenn alle mitmachen“. Es geht also nicht ums Wählen, da wird sowieso nichts entschieden. Es geht darum in einem gigantischen Volksteam gegen den Gegner anzutreten, wer immer das sein mag. Ich sehe schon Manuelas Volksmassen auf dem Kurfürstendamm antreten, um wie seinerseits in der DDR Solidarität mit der Regierung zu demonstrieren. Auch in Nord Korea können wir zur Zeit den perfekten Teamsport sehen, der Millionen im Gleichschritt gegen den bösen Donald marschieren lässt.
Was ist nun mit den Saarland, ist die Wahl da nun Verfassungswidrig, da nicht unmittelbar?
Nein, ist sie nicht, da die Kandidaten, die auf den Listen standen und gewählt worden sind, „unmittelbar“ gewählt worden sind, nämlich durch Zustimmung der jeweiligen Wähler zu einer Liste. Daran ändert es nichts, dass als Kurzbezeichnung einer Liste auch der Name einer Partei auf den Wahlzetteln abgedruckt ist. Ist alles längst durch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es handelt sich in Wirklichkeit nicht um ein Rechtsproblem; es geht um die politische Auseinandersetzung um ein besseres Wahlrecht.
Danke
Anderer Vorschlag : Die Bundestagswahlen müssen durch Volkabstimmungen ergänzt werden.Die Erfahrungen aus der Schweiz zeigen , dass damit eine Sachpolitik gefördert wird. Zweites Argument : Wahrend der Wahlperidode ,also vier Jahre lang hat der Bürger nichts zu melden , ein Grund , warum die Parteien auf die Vergesslichkeit der Bürger setzen. Selbst am System der Parteipolitik wären Reformen möglich , nämlich die Urwahl der Kandidaten .
Es gibt also auch Alternativen zum Westminster System.
Sehr geehrter Herr Hettlage, bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer etwas euphorischen Sicht auf das Mehrheitswahlrecht folgendes:
Die Parteien und die Politik in Deutschland sind nicht so, wie sie sind, weil wir das böse Verhältniswahlrecht haben, sondern weil die Deutschen ein Volk von Gleichmachern und Konsenshubern sind.
Das Idealbild einer Regierung, daß Sie auch hier im Forum immer wieder finden werden, ist das einer selbstlosen, fachmännischen, „überparteilichen“, altruistischen und weisen Herrschaft. „Heute kenne ich keine Parteien mehr, sondern nur noch Deutsche!“ wohl nie war Wilhelm II. näher an seinem Volk dran als er diesen Satz sagte. Es ist unser seit der Germanenzeit bestehendes Bedürfnis nach dem Kral, dem Thing, daß deutsche Parlamente sein läßt wie sie sind. Streit, Wettbewerb, Disput – das haßt der Deutsche. Egal, ob der Bundestag 150 oder 1500 Abgeordnete hat.
Zum anderen: Auch in per Mehrheitswahlrecht zustandegekommenen Parlamenten, wie z.B. dem US-Kongress oder dem britischen Unterhaus, gibt es Fraktionen, Fraktionszwang und Konformismus. Der einzelne Abgeordnete als Einzelkämpfer kann in einem System, in dem Entscheidungen auf Mehrheiten beruhen, gar nichts ausrichten.
Ich bin mit Ihnen völlig d’accord, daß wir in der Politik wieder mehr Typen, Sachverstand und Klasse brauchen. Die aber bekommen Sie nicht mit einem anderen Auswahlmodus der Parteien rein, den zu umgehen die Parteien ohnehin alsbald Wege fände. Ohnehin ist mir nicht bekannt, das die Kreistage und Stadtparlamente in Bayern oder Hessen wesentlich besser wären, seit dort „panaschiert“ und „kumuliert“ werden darf. Ich war mal Wahlbeisitzer in Frankfurt. Wissen Sie, wie die letzte Kommunalwahl ablief? Die Wähler standen vor dem zeitungsdoppelseitengroßen Wahlzettel, der auf einem Tapeziertisch ausgebreitet war, studierten ihn konsterniert – und am Ende, als wir auszählten, hatten doch mindestens 80 % einfach die Liste angekreuzt. Meistens wurden nur Frauen „hochpanaschiert“ – raten Sie mal, von wem.
Mir dünkt aber etwas ganz anderes: Hoffen Sie so, die AfD loszuwerden? Wenn ja, kein Problem, aber dann doch bitte vorne herum und nicht durch die Hintertür!
Was das Demokratieverständnis der Deutschen anbelangt, haben sie sicherlich Recht, Herr Hellerberger.
Trotzdem denke ich, dass ein Mehrheitswahlrecht in Verbindung mit einem Ende der staatlichen Parteienfinanzierung dazu geeignet wäre, die Allmacht der Parteioligarchen zu beenden und den Fokus wieder mehr auf das Wahlvolk zu legen. Man darf sich natürlich keine Wunder erwarten, doch Änderungen zum Besseren liegen schon im Bereich des Möglichen.
Im Übrigen sind der US Kongress und das britische Unterhaus um einiges streitbarer und weniger konformistisch als der deutsche Bundestag. Das ist überhaupt kein Vergleich.
Solange in Deutschland noch Parteien ihr Unwesen treiben und die Bevölkerung nach Strich und Faden übertölpeln und ständig belügen, halte ich es für richtig NICHT wählen zu gehen.
Abwählen geht nur durch wählen gehen, ansonsten bleibt alles beim alten.
Jeder hat das Recht auf seine Meinung…
Aber es wäre schon interesannt zu sehen, was passiert, wenn es nur eine Wahlbeteiligung von vllt. 20% gäbe.
„Denn niemand kann 598 Sitze mit direkt gewählten Abgeordneten besetzen, wenn es nur 299 Wahlkreise gibt.“
Man kann schon pro Wahlkreis zwei Abgeordnete benennen, nämlich die beiden Bestplatzierten. Das hätte sogar den Vorteil der genaueren Repräsentanz des Wählerwillens, weil die Stimmen des ersten Verlierers bzw. dann zweiten Siegers ebenfalls politisch vertreten würden. Und das wäre eine bessere Annäherung an den Wählerwillen im Wahlkreis insgesamt.
Wäre z.B. jetzt die erste Runde der Präsidentenwahl in Frankreich nur eine Abgeordnetenwahl in einem Wahlkreis gewesen, würde dieser Wahlkreis nun nicht nur Macron sondern auch Le Pen in die Nationalversammlung entsenden, also die Repräsentanten von gut 45% der abgegebenen Stimmen. Statt nur Macron allein mit knapp 24% bei einer Direktwahl im Westminstermodus.
Der Artikel ist sehr gut. Noch ein kleiner Hinweis. Mehrheitswahlsysteme verhindern auch den Einzug von Extremisten.
Und wer ist ein Extremist?
Die kommunistischen Ideologen von der Linkspartei, die weltfremden Gutmenschen von den Grünen, die bösen Nationalkonservativen von der AfD?
Kommt ganz auf den Blickwinkel an, stimmst?
Also alle raus?
Ganz sicher würde uns ein Mehrheitswahlrecht aber nicht vor Politikern bewahren, die internationale Verträge brechen (Stichwort: Maastricht), oder die eigene Verfassung mißachten (Stichwort: Art. 16 GG), oder die Zensur von der Leine lassen, um den politischen Gegner mundtot zu machen (Stichwort: Wahrheitsminister Maas).
Denn solche Leute würde es dann, über unsere lieben Volksparteien, sogar in noch viel größerer Zahl ins Parlament spülen.
Kein Bedarf.
Stimmt, dann hätten Merkel und Co. keine Chance.
Danke für den Artikel! Was soll man da noch sagen? Vielleicht dies : „Wenn Wahlen etwas ändern würden, dann wären sie schon längst [in Deutschland] verboten.“
Ich bin es leid, mir immer wieder die eifrigen „Demokraten“ anhören zu müssen, die von „Volksherrschaft“ schwafeln, wenn sie eigentlich die bundesdeutsche Oligarchie-Plutokratie-Aristokratie im Gewande des Nepotismus meinen. Und den Unterschied zwischen Demokratie und Ochlokratie kennen evtl. 0,05% der Bevölkerung. (Ich blöder Optimist!)
Die meisten hierzulande wissen nicht mal, dass sie in einer pralamentarisch-repräsentativen Republik (Bundesländer) nach demokratischen Prinzipien leben – und eben nicht in einer „Demokratie“, wie sie sich diese vorstellen, also als „Volksherrschaft“ (= Ochlokratie = Herrschaft des Pöbels.)
(Man befrage einmal 10 Leute nach dem Unterschied zwischen Bundes- und Länderrecht, auch hinsichtlich der Lehrpläne an Schulen – da bekommt man die kuriosesten Antworten zu hören.)
Und ich kann es diesen unwissenden Menschen nicht einmal vorwerfen. Es wird doch hierzulande „bildungs“politisch alles getan, die Menschen von diesem (wesentlichen) Wissen fernzuhalten. Es könnte ja „Teile der Bevölkerung verunsichern“ oder sogar aufwecken. Dies gilt auch für das Fiatgeld-Zins-System – wer hat davon je etwas in seiner Schulzeit gehört? Oder vom wahren Wesen der „Exportüberschüsse“? Tomkin-Zwischenfall? Oder oder oder…
Ist ja auch kein Wunder : allg. zugängliche Schulbildung war nie ein „Hort der Aufklärung“, sondern immer eine Ver-Bildung der Menschen im Interesse der jeweiligen Machthaber. Und genau deshalb zittert die Maasi 2.0 auch so vor den frei zugänglichen & pluralistischen Informationen aus dem Internet … Da haben sie die Anfänge verschlafen (unterschätzt) – und jetzt quetsch mal den Senf zurück, wenn er aus der Tube ist.
Aber es gibt ja den Televisor mit tollen MSM, neuerdings sogar die freundliche Alexa von Amazon und das „Internet of Things“. Von den Wisch-und-weg-Phones der Verblödung ganz zu schweigen.
Da hat man dann keine Wahl mehr… in mehr als nur einer Bedeutung dieses Wortes.