Unsere treuen Leser wissen: Wir bei TE freuen uns über jede Diskussion zu unseren Berichten. Vor allem dann, wenn diese sachlich geführt werden. Wir akzeptieren dabei gern auch, dass die Emotionen gelegentlich einmal hochkochen – solange sich die Diskutanten nicht im Ton vergreifen. Und selbstverständlich sind wir auch offen für Kritik – denn „nobody is perfect“. Und das gilt selbstverständlich auch für die TE-Autoren.
Um so mehr freut es uns nun, dass auch Bundesminister mit uns in den Disput treten – in diesem Falle wie üblich über den in ihrem Auftrag handelnden Pressesprecher. Die Tatsache, dass wir dort trotz unserer nur gering ausgeprägten Bereitschaft, unreflektiert Höchstamtliches zu transportieren, gelesen werden, ist uns dabei nicht neu. Denn auch wenn manch einer gelegentlich den Eindruck haben mag, dass „die da oben“ abgehoben in ihrem Goldenen Käfig sitzen und es sie nicht interessiert, was kritische Medien und Bürger zu ihrem Tun und Lassen zu sagen oder zu schreiben haben – selbstverständlich gehört es zu ihren Aufgaben, insbesondere die kritischen Stimmen zu dokumentieren. Und vielleicht daraus zu lernen, wie man die Aufgabe, das ministerielle Tun gut aussehen zu lassen, künftig noch besser bewerkstelligen kann.
Ein ministerieller Beitrag zur „Hasskriminalität“
Konkret geht es nun um die Beschäftigung mit der Thematik „Hasskriminalität“ und dem ursächlichen Gejammer des Aiman Mazyek darüber, dass angeblich ständig und immer häufiger „hasskriminelle“ Attacken vorrangig auf Muslime und muslimische Einrichtungen festzustellen seien.
Das Bundesministerium des Innern antwortet
Nun also ist im Auftrag des Bundesministers des Innern dessen Sprecher Tobias Plate aktiv in die Diskussion eingestiegen – allerdings auf unmittelbarem Wege außerhalb der TE-Öffentlichkeit, weshalb Diskussionsbeitrag und Reaktion im Anhang ungekürzt und unverändert dokumentiert werden.
Die „Gesinnungsstraftat“
Gleichwohl soll an dieser Stelle zu dem Vorgang und der Sache eine kurze Beurteilung nicht unterbleiben. Denn der ministerielle Diskussionsbeitrag offenbart im Kern die Befürchtung des Autors, dass diese erst 2014 mit einer Gesetzesinitiative des schwarzroten Kabinetts in Deutschland eingeführte Kategorisierung mit Recht und Gesetz wenig zu tun hat, sondern vielmehr eher mit „Rechts“ und Gefühl. Wobei hier – der Sorgfalt halber – darauf hingewiesen werden soll, dass in der Gesetzesvorlage, die in den § 46 des Strafgesetzbuches einfloss, nicht von „Hasskriminalität“ die Rede ist, sondern von „Beweggründen und Zielen des Täters, besonders auch rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden“ Motiven, die bei der Strafbemessung durch die Gerichte strafverschärfend zu berücksichtigen sind. Wichtig sei hierbei „die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille“.
Allein diese Formulierungen lassen aufhorchen und unterstreichen die Auffassung, dass es sich bei der sozialdemokratisch-christlichen Gesetzesinitiative faktisch um die Einführung von Gesinnungsjustiz handelt. Selbstverständlich mag eine „Gesinnung, die aus der Tat spricht“, bei der Straftatbegehung eine Rolle spielen. Beispielsweise dann, wenn der Schwarze Block der Antifanten auf Ordnungshüter einprügelt oder ein gewählter Angeordneter eines deutschen Landesparlaments anlässlich der Absicherung eines G8-Gipfels seinen „Bullenhass“ nicht unter Kontrolle bekommt und einem passiv daherkommenden Polizisten von hinten ein Bein stellt.
Wie „Hasskriminalität“ den Rechtsstaat aushöhlt
Polizeiliche Gesinnungsschnüffelei
Trotzdem sah sich die deutsche Exekutive 2014 veranlasst, dieses Menschheitsmotiv in das StGB aufnehmen zu lassen – und die Polizei dazu zu vergattern, diese unter dem Begriff „Hasskriminalität“ gesondert in den Kriminalstatistiken auszuweisen. Was wiederum zwangsläufig dazu führen muss, dass die Polizei – und nicht etwa erst die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte – in die Gesinnungsschnüffelei einsteigen und angesichts der Schwammigkeit der nicht wirklich hilfreichen Definition nach eigenem Gutdünken von ihr ermittelte Straftaten dieser „Hasskriminalität“ zuweisen muss.
Nicht nur, dass die Beurteilung politischer Gesinnung nicht in den Ausbildungskatalog der Polizei gehört – es gilt laut §33 des Beamtenstatusgesetzes auch die Neutralitätspflicht. Dort wird festgeschrieben:
„(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.“
Wenn nun aber die Polizei dazu gezwungen wird, bei der Ermittlung von Straftaten die „Gesinnung“ des Täters nicht nur ermittlungstechnisch neutral nachgewiesen der Staatsanwaltschaft für deren Aufgaben zu übergeben, sondern – wie nun höchstministeriell bestätigt – selbst in der Gesinnungsschnüffelei zum eine Statistik aufstellenden Täter wird, dann ist – wie von mir bereits geschrieben – der Weg zum Schnüffelstaat bereits mehr als nur betreten.
„Hasskriminalität“ als statistisches Instrument
Deutlich verschärft wird diese Beurteilung nunmehr dadurch, dass höchstministeriell mitgeteilt wurde, „allein die Polizei (stufe) politisch motivierte Straftaten als Hasskriminalität ein und nicht die Staatsanwaltschaft nach ‚eigenem Ermessen‘“. Die ursprünglich an das Ministerium geschickte Frage, welche konkreten Straftatbestände nach StGB demnach durch polizeiliche Erkenntnis als „Hasskriminalität“ zu betrachten sind und welche nicht, erhält hierdurch nun eine Brisanz, die durch die erstmalige Feststellung des Ministeriums, dass es „für die Klassifikation unerheblich ist, welche Tatbestände verwirklicht sind“, deutlich verschärft wird.
Übrigens – auch das sollte nicht unerwähnt bleiben: „Hass“ gilt als menschliche Emotion, als Ergebnis einer den oder das Gehasste treffenden tiefe Verachtung und Abneigung. „Hass“ kann allein schon deshalb kein Kriterium einer juristischen Beurteilung sein – sie ist ein Fall für den Psychiater und ihre Feststellung wie Beurteilung sollte dafür geschulten Fachleuten in den eine Tat beurteilenden Gerichtsverfahren vorbehalten bleiben. Und das allein auch schon deshalb, weil ständig die Gefahr besteht, dass Emotion beim ungeschulten Menschen Gegenemotion hervorrufen kann – folglich der den möglichen Hass eines anderen ungeschult Beurteilende selbst zum Hassenden wird und diesem seinem Hass über die Zuweisung von Hass freien Lauf lässt. Juristische wie ermittlungstechnische Objektivität ist damit ausgeschlossen.
Dennoch inflationieren Begriffe wie „Hasskriminalität“ und „HateSpeech“ gegenwärtig nicht nur die politische Auseinandersetzung, sondern dienen nun sogar den Ermittlungsbehörden als mehr als fragwürdige Einordnungskriterien, ohne dass – siehe Ministerium – dafür tatsächlich konkret zuweisbare Kriterien vorliegen. Wer dabei nicht ernste Zweifel an den Grundfesten unseres „Rechtsstaates“ bekommt, dem ist offensichtlich nicht mehr zu helfen.
Wie es ist
Sagen wir es also, wie es ist:
- Der Begriff „Hasskriminalität“ nebst all seinen Zwittern und Varianten ist tatsächlich kein juristisches Kriterium. Er ist ein Instrument politischer Willkürjustiz, die damit den Versuch unternimmt, bestimmte, politische oder weltanschaulich motivierte Verhaltensweisen im Bewusstsein des tumben Volkes zu emotionalisieren. Es geht weder um Recht noch um Gerechtigkeit, sondern ausschließlich im Sinne frühkindlicher Erziehungspädagogik darum, bestimmt Handlungs- und Denkweisen weder sachlich noch juristisch zu diskutieren, sondern im Unterbewusstsein der Menschen zu verankern. Hier geht es um Volkserziehung im Sinne einer bestimmten Weltanschauung, die andere Vorstellungen nicht auf rechtsstaatlichem Wege der Vernunft, sondern als instinktive Reflexreaktion abgelehnt wissen möchte. Es geht darum, ungewollte Verhaltensweisen aus einer Gesellschaft förmlich heraus zu brennen – nicht, diesen juristisch zu begegnen und sie durch Aufklärung oder Debatte zu charakterisieren. Es geht um das, was in „Brave New World“, „Fahrenheit 451“ und „1984“ als Schreckbild eines staatlich manipulierten Menschen bereits vor über fünfzig Jahren damals noch weitgehend fiktiv beschrieben wurde.
- Eine Polizei, die vergattert wird, an derartiger Volkserziehung aktiv mitzuwirken, verliert gegenüber dem Bürger ihren Anspruch einer objektiven, allein dem Recht unterstehenden Instanz. Sie lässt sich instrumentalisieren im Sinne der Volkserziehung – und wird zum Instrument eines Gesinnungsstaats.
- Ein Ministerium, das solche Absurditäten mitträgt, sie befördert und zu rechtfertigen sucht, agiert gegen die Intention des Grundgesetzes. Es verlässt den Boden einer der Aufklärung, der menschlichen Vernunft verpflichteten, neutralen Institution Gemeinwesen, wird zum Betreiber einer Gesinnungsjustiz. Was das Bundesministerium der Zensur mit seiner Kahanischen Mindpolice und seiner von der Staatsanwaltschaft abgekoppelten Gesinnungsschnüffelei in den sozialen Netzwerken zu betreiben versucht, flankiert das Bundesministerium des Inneren durch die Zweckentfremdung der Sicherheitsorgane. Sie basteln gemeinsam aus einer Republik, in der zumindest die Gedanken noch frei waren, ein Konstrukt, in dem der Bürger über psychologische Konditionierung obrigkeitsgerecht agieren soll.
Keine Rechtfertigung von Straftaten
Notabene: Es geht nicht darum, Straftaten in irgendeiner Form zu rechtfertigen. Egal von wem aus welchen Motiven sie begangen werden. Es geht schlicht und einfach darum, dass strafbare Handlungen ausschließlich auf Grundlage eines konkret definierten Straftatskataloges beurteilt werden dürfen. Wenn dabei die einzig dafür zuständigen Gerichte zu dem Ergebnis kommen, dass eine „Gesinnungstat“ vorliegt, so darf dieses dennoch nichts an der Strafzumessung ändern, auch wenn die zu beurteilende Handlung per konkretem Gesetz nicht erfassbar ist.
Aber auch das nur als Randnotiz. Denn wenn wir noch genauer hinschauen und einen Blick auf die Statistiken werfen, deren Weblinks dankenswerterweise vom Ministerium übermittelt wurden, dann ist überaus auffällig, dass durchgehend seit 2001 (!) bei der „Hasskriminalität“ wie bei der „Hasskriminalität Gewalt“ die Rubrik „PMK-rechts“ (Politisch Motivierte Kriminalität) bald einhundert Mal so häufig verzeichnet wird wie „PMK-links“. Womit wir nun auch wissen, worum es tatsächlich bei dieser vom Staat verordneten „Hasskriminalität“ geht, die erstaunlicherweise sogar seit 2001 ausgewiesen werden kann, obgleich doch die Ergänzung des StGB erst 2014 erfolgte.
Es geht einzig und ausschließlich darum, die sogenannte „rechte“ Kriminalität in den Focus der Öffentlichkeit zu rücken und die spätestens seit den Siebzigerjahren ständig dominierende und in ihren Auswirkungen deutlich nachhaltigere „PMK-links“ unter den Tisch zu kehren. Der Staat und seine manipulierten Bürger sollen auf dem linken Auge blind sein, um nur noch den rechten Dorn im Auge zu spüren. Dass nun ausgerechnet die Polizei, die ständig den Attacken durch Gesinnungstäter, die sich selbst dem linken Lager zuordnen, ausgeliefert ist, zum Handlanger degradiert wird, ist daher an Perversität kaum noch zu toppen.
Dokumentation des ministeriellen Beitrags
Sehr geehrter Herr Spahn,
mit Erstaunen habe ich Ihren Bericht zur Kenntnis genommen. Der Ihnen am 24.02.17 von meiner Kollegin Fr. Häger übermittelte Link (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/05/pks-und-pmk-2015.html) verweist auf mehrere Dokumente, darunter auch ein Dokument “PMK– bundesweite Fallzahlen”. Diesem Dokument wie auch meiner Mail vom 10.03.17 (insoweit s.u.) können Sie entnehmen, dass es sich bei Hasskriminalität um politisch motivierte Straftaten handelt. Politisch motivierte Straftaten werden in Deutschland über den „Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch Motivierte Kriminalität“ erfasst.
Der Tatsache, dass Hasskriminalität im „Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch Motivierte Kriminalität“ erfasst wird, können Sie entnehmen, dass es sich um eine polizeiliche Statistik und nicht um eine statistische Erfassung durch die Justiz handelt. Ihre Darstellung ist also bedauerlicherweise ziemlich grundlegend falsch. Allein die Polizei stuft politisch motivierte Straftaten als Hasskriminalität ein und nicht wie von Ihnen in Ihrem Beitrag geschildert die Staatsanwaltschaft nach „eigenem Ermessen“.
Woraus Sie entnehmen, manche Bundesländer würden „Straftaten gegen kirchlich-christliche Einrichtungen in ihren Kriminalstatistiken nicht ausweisen“, erschließt sich nicht. Unter dem Ihnen mehrfach empfohlenen Link finden Sie u. a. eine Tabelle „PMK 2015 – Hasskriminalität“, der Sie u. a. die Anzahl der Straftaten gegen Mitglieder bestimmter gesellschaftlicher Gruppen aufgrund der Religion jeweils differenziert nach Deliktsbereichen (PMK-rechts, PMK-links, ausländisch motivierte PMK) entnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Tobias Plate
Sehr geehrter Herr Plate,
in dem Bericht, auf den Sie vermutlich Bezug nehmen – und der letztlich nur eine Kurzbeurteilung Ihrer anschließend dargelegten Antwort ist – kann angesichts der Tatsache, dass Ihre Antwort ungekürzt und unverändert publiziert wurde, nichts gestanden haben, das den von Ihnen dargestellten Darlegungen entgegensteht.
Ich danke gleichwohl für die Bestätigung, dass der Bereich „Hasskriminalität“ keine juristische Komponente beinhaltet, sondern als klassische Gesinnungsbeurteilung als „politisch motivierte Straftat“ eine Ermessensbeurteilung durch wen auch immer ist. Ich bleibe in diesem Zusammenhang auch bei meiner Auffassung, dass derartige politische Gesinnungseinordnungen – noch dazu, wenn sie unter einen rein psychologisch-emotionalen Begriff wie „Hass“ gefasst werden – eines Rechtsstaats nicht nur unwürdig, sondern kontraproduktiv sind. Der Sinn der polizeilichen Statistik erschließt sich mir insofern nicht, es sei denn, dahinter befände sich eine politische Intention derjenigen, die diese Statistik veranlassen. Insofern gilt auch hier soeben gesagtes.
Wenn nun, wie Sie darstellen, die Einordnung von „Hasskriminalität“ lediglich durch die Polizei erfolgt, verschärft dieses die Problematik um ein weiteres, denn da hier – wie von Ihnen dargelegt – keine auf Grundlage des StGB nachvollziehbaren Straftaten zuzuweisen sind, ist es demnach eine ausschließliche Ermessenbeurteilung der Polizei – diese jedoch ist in einem Rechtsstaat für die Aufklärung von Straftaten zuständig, nicht für die Feststellung politischer Tatmotive ohne konkrete Rechtslage. Eine solche Zuweisung könnte – wenn überhaupt – in einem Rechtsstaat ausschließlich von der Staatsanwaltschaft getroffen werden und müsste sodann in einem gerichtlichen Prozess durch unabhängige Richter erörtert werden. Demnach liegt hier offensichtlich eine Zweckentfremdung der Polizei vor, die letztlich nur einem Ziel dienen kann: Dem Bürger etwas vorzumachen, das juristisch irrelevant ist und gleichwohl den Eindruck von Dramatik vermittelt. Es ist für mich schlichtweg nicht nachvollziehbar, dass ein auf Recht und Gesetz verpflichtetes Bundesministerium sich für derartigen unjuristischen – entschuldigen Sie den Ausdruck – Firlefanz hergibt.
Hinsichtlich Ihrer Frage, wie ich auf die Feststellung käme, dass einige Bundesländer Straftaten gegen kirchlich-christliche Einrichtungen nicht ausweisen, verweise ich 1. auf die veröffentlichen Zahlen, die einige Bundesländer nicht ausweisen, 2. auf entsprechende Darlegungen verantwortlicher Stellen auf entsprechende Nachfrage und 3. auf entsprechende Darlegungen aus verantwortlichen Ebenen beider Kirchen. Es ist in diesem Zusammenhang irrelevant, dass die christlichen Kirchen anders als andere Gemeinschaften kein unbedingtes Interesse an der entsprechenden Zuweisung haben – wie von mir in einem früheren Bericht dargelegt.
Unabhängig davon freue ich mich über Ihre vertiefende und bestätigende Nachricht – und werde der Redaktion anheimstellen, diesen Mailverkehr dokumentarisch zu nutzen.
Mit besten Grüßen
Tomas Spahn
Hasskriminaliät = PMK rechts
Antifaschistische Nothilfe = PMK links
Barmherzigkeitskriminalität = ?
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article163319198/10-000-Salafisten-in-Deutschland-Das-ist-ein-Alarmzeichen.html
Hall Herr Spahn,
eine Frage habe ich. Sie schreiben:
„oder wenn durch pseudoreligiöse Agitatoren Anschläge auf muslimische, jüdische, christliche oder die Einrichtungen anderer Gemeinschaften verübt werden. “
Welche von pseudoreligiösen Agitatoren verübten Anschlage haben Sie hier im Sinn? Tatsache ist doch, dass die von Ihnen polit-korrekt umschriebenen pseudoreligiösen Agitatoren so ziemlich vollumfänglich zu den Anhängern des islamischen Glaubens gehören, wobei dieser Hass gegen ‚Ungläubige‘ integraler Grundbestandteil des islamischen Glaubens ist (Quelle: der Koran)
Können Sie daher bitte ein paar Beispiele von pseudoreligiös verursachten Anschlägen in Deutschland benennen, die z.B. von pseudoreligiösen Christen, Juden oder den Anhängern eines schamanistischen Naturglaubens ausgegangen sind?
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„Es geht schlicht und einfach darum, dass strafbare Handlungen ausschließlich auf Grundlage eines konkret definierten Straftatskataloges beurteilt werden dürfen. “
Dies ist eines der Grundübel. Die linksradikalen Sozialromantiker versuchen Gesetze auf Grundlage ihrer Ideologie zu interpretieren. Dabei hilft es natürlich ungemein, wenn Gesetze völlig schwammig und nichtssagend formuliert werden.
Bestes Beispiel ist das derzeitige Berufungsverfahren um den offenen Posten am SCOTUS, bei dem dem Trump- Kandidaten der Vorwurf gemacht wird, das er sich an den niedergeschriebenen Wortlaut der US- Verfassung hält und diese nicht politkorrekt interpretieren will.
Ich bin verwirrt. Ich bin immer davon ausgegangen, dass unsere angeblich linksvergrünte Regierung jeden Aspekt unseres traditionellen, überkommenen Deutschlands abschaffen will. Ich habe mich geirrt. Die sind im Kern konservativ. Denn sie stehen fest in deutscher Tradition. Jedenfalls in der der DDR und des Dritten Reichs.
Einfach mal ordentlich mit der gleichen Methode auf Alle eindreschen, bis sie merken, was für minderwertig A..löcher sie sind, den Einsatz und eine saftige Geldbuße bezahlen lassen, alle staatlichen Leistungen zurückfordern / requirieren und dann aus dem Land schmeißen. Niemand braucht solchen Abschaum!
Es wird höchste Zeit, dass Deutschland -auch wegen unser unseligen Vergangenheit- als Avangarde voranschreitet und nun, sechs Jahre nach der Klimawende, die Hasswende einleitet, indem es das weltweit erste Ministerium für Liebe gründet. Oder genauer gesagt das „Bundesministerium für Liebe, Mitmenschlichkeit, Harmonie und Seelenfrieden“. Wieder so eine Sache mehr in unser schönen Hauptstadt, um die uns die ganze Welt beneidet. Ich schlage einen profanen weissen Amts-Bau im Kollwitz-Kiez/Prenzlauer Berg in der Nähe des John Lennon-Gymnasiums am „Rosa Luxemburg Platz“(den wir der Einfachheit halber gleich in „Imagine Platz“ umbenennen) vor. Zur ersten Minister_In ernennen wir Yoko Ono und als Hausmeister auf Lebenszeit stellen wir den Altkomunarden Fritz Teufel und als Pförtnerin Nicole ein, die jeden Besucher mit ein paar sanften, eingängigen Harmonien auf ihrer schneeweissen Gitarre empfängt. Ich glaube, nach der Umsetzung dieses ambitionierten Vorhabens wären wir endlich auf einen guten Weg in eine bessere, friedvollere Zukunft.
Love & Peace
Medley
Ps. Die Urlaubs- und Krankenvertretung für Nicole wird John Sebastian übernehmen.
Pps. Darth Vader, Sauron, Lord Voldemort und Thilo Sarrazin erhalten auf unbestimmte Zeit Hausverbot. Das tut mir wirklich sehr leid, aber da gibt es leider ganz strikte Behördenregeln.
Ja, es erinnert sehr stark an die letzten jahre der DDR: das völlige Ausseinanderklaffen von dem, was Medien und Politik erzählten und der Realität. Nur hat sich die Unzufriedenheit durchaus artikuliert und man hatte eher das Gefühl eines schwachen Staates, den man zunehmend weniger ernst nahm. Ich empfinde es heute als beängstigender – sowohl außenpolitisch als auch innenpolitisch. Ich denke oft daran, was meine Großeltern wohl in den 30er Jahren empfunden haben müssen.
So verhält es sich, es geht um die Etablierung eines totalitären Staates.
Entsprechende Mechanismen zur Umgehung der eher lästigen Demokratie und Ausschaltung des eigentlichen Souveräns wurden bereits vor längerer Zeit auf EU-Ebene geschaffen.
Hier findet ein Staatsstreich von oben statt.
Ich denke, es ist zu spät. Da hilft auch kein „Ruft doch mal Martin,Martin „
Jetzt sind wir alle gespannt, wie Herr Maas sein Vorhaben umsetzt, wenn am Wochenend im April, zum Bundesparteitag der AfD in Köln, tausende Linksfaschisten die schon zur Gewalt aufgerufen haben, einkassiert werden und verspüren werden, was Herr Maas meinte, mit der „Hasskriminalität“
Hier kann er sich sofort beweisen. Es werden viele erwartet. sehr viele
Halte es für fingiert. Sorry.
Es sind politische Häftlinge.
Amri und die öffentliche Hinrichtung des Russischen Diplomaten in der Türkei sollten davon ablenken, das in Ostalleppo 14 Offiziere der Nato und aus Quatar aus einem Bunker heraus von der Syrischen Armee festgenommen wurden und zur gleichen Zeit ein Syrischer UN -Diplomat öffentlich feststellte, das IS,Al Nusra und die gemäßigten Terroristen von Quatar und dem CIA bezahlt wurden. Warum wurde der Amri erschossen und warum konnte der bis Italien gelangen ohne Helfer ?????? Auch der Diplomatenmörder konnte nicht befragt werden. Warum wurden erst Monate später Personen als Opfer des Amri-Anschlages öffentlich ?
In meinen Augen reine Ablenkungsmanöver von den Syrischen Vorgängen. Der Bürger soll bloß nicht anfangen 1+1 zusammenzuzählen.
Es gilt als bewiesen, dass Obama den ISIS gefördert hat. Dass die Nato auch mitgemischt hat – sowas hört man nicht in unseren Nachrichten. „Mutti Merkel“ ist womöglich auch eine Wortschöpfung der Geheimdienste.
Sie haben recht, dem Normal-Bürger in Deutschland steht das nicht auf dem Radar.
Es ist auch mehr als erstaunlich, dass sich kaum Widerstand gegen eine unkontrollierte Einwanderung, incl. Terroristen, in Deutschland geregt hat. Ein Terroranschlag kam gerade recht, um die ganzen Zusammenhänge zu verwischen.
Womöglich wurde hier in der Mainstream-Presse auch die Massenmigration bewußt gefordert und gehypt – im Sinne einer Waffe gegen Deutschland? „Eiskönigin Merkel“.
Natürlich ist „Hasskriminalität“ kein juristisches Kriterium. Etwas nicht zu mögen oder zu hassen, unterliegt der Meinungsfreiheit. Alles andere ist eine Gesinnungsdiktatur! Vor allem ja auch wegen dem alten schamanischen Grundsatz…..“Messe niemals mit zweierlei Maß“…….. die Linken dürfen auch hassen, also darf ich das doch auch, oder nicht? Der doppelte Bluff und nochmalige Umkehrschluss läge auch darin, dass mir vorgeschrieben wird, wenn ich zu mögen, wen ich zu lieben habe….! Oder? Und das belegt natürlich die Ausgangsthese! Bzw., das ist keine These, sondern eine unumstößliche Wahrheit und Tatsache. Also wehret der weiteren Meinungs- und Gesinnungsdiktatur! Aber wie auch immer, unter jedem Aspekt, das führt sich alles selbst komplett ad absurdum!
Wir leben mit der Illusion von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und erleben gerade, dass sich Geschichte manchmal doch wiederholt. Es wird wohl auch nicht lange dauern, bis sich ein neuer Freisler findet und PEGIDA-Anhänger und AfD-Wähler mit geschorenen Köpfen vor Gesinnungsrichtern stehen: immer mit beiden Händen darum bemüht, die Hosen festzuhalten, weil man sie in weite Hosen ohne Gürtel gesteckt hat – den neuen „Mass-Anzug“… Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte!
„…den Luxus des Jugendstrafrechts zuerkannt bekam“
Nein. Steht noch gar nicht fest. Man hat nur vorsichtshalber vor dem zuständigen Jugendgericht Anklage erhoben, welches aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit allgemeines Strafrecht anwenden dürfte…
Gut möglich. Bestimmt ist man aber nicht traurig, die Sache nicht öffentlich verhandeln zu müssen.
Es wird aber gegen über 18-Jährige (und von der Überschreitung dieser Stufe geht aufgrund der Altersgutachten vermutlich auch die StA aus) öffentlich verhandelt.
Ich weiß nicht wovon die StA ausgeht, aber sie hat ja offensichtlich Bedenken den Angeklagten als 22-jährigen einzustufen. Aus den Berichten geht nicht hervor, welches Alter unterstellt wird und ob überhaupt ein festes Alter angenommen wird. Für einen guten Strafverteidiger sollte in diesem Fall noch Luft nach unten sein. Da es gängige Praxis bei Altersbestimmungen ist, die Unschärfe (+-2 Jahre) stets zu Gunsten des Untersuchten auszulegen, sind die 22 Jahre als Untergrenze zu verstehen. Man wird also sehen, wie weit das Gericht gehen wird. Ich schrieb bewußt „müssen“.
Was soll das politische Berlin, formulieren wir es mal vorsichtig, wohl „erleichtert“ gewesen sein, dass der LKW-„Unfall“fahrer Amri S. letztlich nicht mehr einer öffentlichen Aussage vor einem deutschen Gericht und extensiven Verhandlung über mehrere Instanzen zugeführt werden konnte…
Wie „bedauerlich“, wo man doch ganz sicher „sehr gern“ den ganzen Ablauf dieses weiteren staatlichen Integrations“Erfolges“ nochmal „im Detail“ nachvollzogen hätte.
Wirklich sehr „traurig“und „betrübt“ wird man da ganz sicher gewesen sein…
Warum gibt es eigentlich kaum Interviews mit Angehörigen der Opfer und der Verletzten (selbst)?
Kann sein, kann aber auch nicht sein. Das gilt für Strafmaß wie Öffentlichkeit. Alles eine Sache des Einzelfalls. Mal sehen, wie das Gericht die vorangegangene schwere Straftat in Griechenland würdigt.
http://www.swr.de/swraktuell/rp/kaiserslautern/urteil-im-mordprozess-charlotte-am-landgericht-kaiserslautern/-/id=1632/did=17417078/nid=1632/psphvq/
Ein Staat hat überhaupt nicht das Recht, seine Bürger zu erziehen!
Danke, Herr Spahn. Und Anerkennung, dass Sie offenbar nicht verrückt dabei werden, wenn Sie mit solchen Bürokraten (mir kämen noch ganz andere Bezeichnungen in den Sinn) auf rationaler, sachbezogener Ebene zu diskutieren versuchen. Dass nur hohle Phrasen ohne den leisesten Informationsgehalt zurückkommen, wundert mich kein bisschen. Vielmehr verstärkt sich mein Eindruck dass in der Politik immer mehr gehirngewaschene Drohnen zugange sind, die von bösartigen Marionettenspielern gelenkt werden. Und die ziehen ihre Agenda durch, komme was wolle. Zu wessen Nutzen, wird wohl die Geschichte weisen. Und am Ende will es natürlich wieder keiner gewesen sein und gewusst hat auch keiner was.
Da kann man jedem Opfer (wenn es den deutschen Pass besitzt) einer Straftat
ja direkt empfehlen:
Egal ob sie bestohlen, beraubt, bedroht, in ihr Eigenheim eingebrochen wurde, etc…sobald die Polizei die Anzeige aufnimmt, muss man darauf bestehen,
dass in der Anzeige steht:
Man fühle sich durch die Tat von einem „Hassenden“ bedroht.
Anzeige ist gegen unbekannt? Egal, ich möchte das in der Anzeige steht, verdacht auf Hass gegen einen „Deutschen“, etc.
Ist zwar kompletter Quatsch, aber damit könnte man direkt die ganze Statistik
ad absurdum führen, weil die Zahlen der „Hasskriminalität“ dramatisch ansteigen würden…und zwar gegen „Deutsche“.
Ich wette dadurch würde sowohl dieses Gesetz, wie auch seine tolle Statistik innerhalb von zwei Wochen aufgehoben werden.
Wer übrigens glaubt die „Rechte“ Gewalt wäre in unserem Staat das Problem und nicht die „Linke“, dem kann man nur raten sich die jährlichen Kriminalitätsstatistiken selbst anzuschauen, anstatt auf das zu vertrauen was Tagesschau und Co. ans Volk senden…
MfG.
Meines Erachtens geht es auch gar nicht um Hass. Wirkliche Hasskommentare oder Berichterstattungen, welche auf falschen Fakten beruhen oder lediglich eine Emotion darstellen erkennt der Leser und die meisten wenden sich davon ab. Die Bundesregierung schreckt sehr viel mehr die auf Fakten basierende objektive Berichterstattung, welche ihr Versagen offenlegt. Für mich ist das vielmehr der Versuch, diese Berichterstattung zu unterbinden, indem man versucht diese Artikel und Kommentare im Bereich der „Hasskriminalität“ anzusiedeln.
Die Diskussion erinnert mich an den Umstand, dass es „Rassismus“ per definitionem nur bei kaukasischen Menschen geben kann, also „rassistisch“ motivierte Straftaten von z.B. Schwarzen an Weißen nicht vorkommen k ö n n e n.
Was natürlich ersichtlicher Quatsch ist und jeder Empirie widerspricht.
Die Linke bis tief hinein in das linksliberale Milieu auch der Union hat die Lehren Alinsky´s verstanden, wonach die Hegemonie über die Sprache das Bewußtsein und somit die Realität verändert.
Die faktenwidrige Assoziationskette „Hass = rechts“, „islamkritisch = rechts“, „islamkritisch = Hass“ hat sich zum Beispiel ja schon hervorragend etabliert.
Und das ist nur ein Beispiel von vielen.
Natürlich kann man auf einer rationalen Ebene diese manipulativen Techniken aufzeigen, aber auf einer emotionalen Ebene wird es schon schwierig. Wenn dann von Justiz und Exekutive die politischen Vorgaben im Sinne einer Gesinnungsjustiz zum größeren Teil bereitwillig umgesetzt werden, ist es mit einer „freiheitlichen Demokratie“ schnell vorbei.
Aber schon das hetzerische Röschen Luxemburg verstand es, mit der „Freiheit des Andersdenkenden (Sozialisten!)“ eine sprachliche Manipulation zu setzen, die heute noch in jeder deutschen Schule genüßlich aber falsch verbreitet wird. Dabei galt für Röschen Luxemburg nur die übliche totalitäre doppelte Buchführung: auf staatliche Freiheitsgarantien haben nur die „Guten“ Anspruch. Die „Schlechten“ sind mehr oder weniger vogelfrei. Die Kategorisierung unterliegt dem jeweils hegemonialen Milieu.
Dass Staatsanwälte, Richter und Bürokraten hierbei – ohne Irritation zu zeigen – wieselflink und aalglatt mitspielen, sollte keinen verwundern, der sich mit der Natur des Menschen ein wenig beschäftigt hat.
Sympathischer macht es das natürlich nicht.
„Natürlich kann man auf einer rationalen Ebene diese manipulativen Techniken aufzeigen, aber auf einer emotionalen Ebene wird es schon schwierig.“
Völlig zutreffend!
– Die Crux daran ist, dass Ratio auf Emotio trifft. -Genauer:
Derjenige dessen Massstab (Instrument) zu bewerten die Ratio ist
trifft auf den, dessen Masstab zu bewerten die Emotio ist. –
– Das perfekte und ausschließlich „Aneinander-vorbei“. –
– Der Eine misst in Metern, der Andere in Litern. –
Da findet etwas was man „miteinander reden“,
oder „versuchen einander zu verstehen“
und schon ganz und gar „eine Lösung finden“ nennen könnte GRUNDSÄTZLICH nicht mehr statt. –
•
Von Norbert Bolz charakterisiert als die hysterische Reaktion, der „Kampf der Jakobiner“ um die Macht nach Jahrzehnten der Vorherrschaft. –
Übrigens:
Analog und humorvoll aufgearbeitet am Mann-Frau Beispiel von Allan&Barbara Paese „Warum Männer lügen und Frauen immer Schuhe kaufen“. –
Analog ironisch bis sarkastisch aufgearbeitet in Paul Wazlawick „Die Kunst unglücklich zu sein“. –
Weit ernsthafter betrachtet in diesem Zusammenhang:
Daniel Kahnemann „Schnelles Denken, langsames Denken“.
Danke Herr Spahn, dass Sie die Sache im Auge behalten. Wir alle müssen wachsam sein, denn der nächste Schritt wird sicher die Verschärfung der Gesetze in Bezug auf Kritik am Islam sein, gerne natürlich auch generell im Bezug auf Kritk an Kirche und Religion.
Kanada macht es vor:
https://en.wikipedia.org/wiki/Motion_103
Die „Gesinnung“ zu bestrafen macht automatisch mißtrauisch, erinnert sie doch an totalitäre Regime, die alles auszumerzen versuchen, dass ihnen in die Quere kommen kann. Mit der Gesetzgebung fängt es an, mit Gulags und massiver Repression der Bevölkerung bis hin zur Tötung von Menschen hört es auf.
Von einem fortschrittlichen Land moderner, demokratischer Regierungsform würde ich keine solche Gesetzgebung erwarten.
Hier wird ganz offensichtlich der Versuch unternommen, die eigene Macht zu stärken, eigene Interessen durchzusetzen und dem politischen Gegner Hass zu unterstellen, den man dann vermeintlich moralisch legitimiert bekämpfen kann. Denn dass diese Gesetzgebung wirklich nur gegen rechts gerichtet ist, bezweifle ich massiv, weil es in Deutschland nur 4000 Neonazis gibt, also keine wirkliche Gefährdung, die eine extra Gesetzgebung nötig machen würde. Statt dessen wird wahrscheinlich auf den Bürger gezielt, der die Regierungslinie ablehnt. Wer also in Zukunft die Masseninvasion ablehnt, wird als Hasser eingestuft, der zu bekämpfen ist. Das ist nichts anderes als die Kriminalisierung der anderen Meinung.
Man stelle sich in Konsequenz dieser finsteren, stalinistischen Pläne einmal einen Islamisten als Polizisten vor, der zwar vorgibt, zum GG zu stehen, aber ansonsten den Regeln des Koran folgt. Welche Bürger würde ein solcher Polizist wohl anzeigen? Die, die gegen den Islam und damit gegen eine menschenrechtswidrige Herrschaftskultur demonstrieren, oder die Bürger, die für die Vernichtung Israels auf die Straße gehen? Das ist sicher etwas überspritzt, aber hier wird die Zielrichtung der Regierung deutlich: alles, was mit der Islamisierung zusammenhängt soll mit allen Mitteln geschützt werden und jeder Widerstand gebrochen werden.
Sollte dieses Gesetzesvorhaben durchgeboxt werden, hoffe ich auf das BfG, dass die juristische Prüfung unternimmt und wildgewordene Machtpolitiker, die nur ihre Macht ausweiten und festigen wollen, in die Schranken weist.
Ginge es nämlich wirklich darum, Übergiffe auf Menschen aus Hass auf sie zu bestrafen, würden rein zahlenmäßig Moslems deutlich öfter bestraft werden müssen, als der Teil der Bevölkerung der nichts weiter tut, als eine Ideologie abzulehnen, die in Nichtmoslems nur „Ungläubige“ sehen, die „weniger wert sind als das Vieh“. Denn die Reaktion auf solche Angriffe auf die Menschenwürde kann niemals ein Akt strafwürdigen Hasses sein. Sonst wäre auch die Ablehnung von Menschen,- oder Drogenhandel, die Ablehnung der Todesstrafe, die Ablehnung von Erdogans „Ermächtigungsgesetz“ strafwürdige „Hasskriminalität“.
Maas ist eine wirklich haarsträubende Fehlbesetzung!
Von welchem „Gesetzesvorhaben“ sprechen Sie genau? Herr Spahn bezog sich auf eine (rein) polizeistatistische Erfassung von Ermittlungsverfahren in Strafsachen. Dafür gibt es keine „gesetzliche“ Regelung.
Ob und wie diese von der Polizei als Ermittlungsergebnis übersandten Sachverhalte zu beurteilen sind (Straftat? wie zu sanktionieren?) obliegt alleine der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Die vorherige polizeiliche Einordnung ist dabei völlig irrelevant.
Insbesondere würde Ihr „islamistischer Polizist“ dort auffallen, wenn er ständig angebliche Ermittlungsvorgänge vorlegt, an denen offensichtlich nichts dran ist und offensichtlich ohne Hinweis „von Amts wegen“ initiiert wurden…
Jaja, alles in Ordnung hier, nichts zu sehen, weitergehen…!
Würg.
Wenn die polizeiliche Einordnung
„völlig irrelevant“ ist, warum soll die Polizei dann überhaupt
etwas in eine Kategorie einordnen? So wird es doch um so schlimmer, wenn es nicht mal eine wirklich gesetzliche Regelung gibt.
Herr Spahn hat völlig recht. § 46 StGB in seiner verschärften Form
ist ja schon sehr seltsam und erweckt den Eindruck, daß bestimmte
Opfer mehr „Opfer“ sind als andere. Und jetzt soll die Polizei
nicht nur Täter ermitteln, sondern auch gleich ihren Geist
durchleuchten?
Der Kerl handelt im Auftrag. Eigene Ideen hat der nicht !
Sehr geehrter lieber Herr Spahn, ich danke Ihnen von Herzen für diesen Beitrag, der die wahren Gründe der Verfolgung sogenannter Hasskriminalität benennt und kristallklar herausarbeitet. Sie haben sich aus meiner Sicht damit um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verdient gemacht.
Wie Sie ganz richtig schreiben, dient das ganze Theater (ach, ich wünschte, es wäre nur das und nichts Ernsteres…) dazu, nicht-linke Meinungen und Auffassungen zu diskreditieren und die Menschen durch Strafandrohung dazu zu bringen, kritische Meinungen nicht mehr zu äußern.
Über die Imbalance zwischen der Strafverfolgung rechter und linker Straftaten haben Sie schon gesprochen, was aus meiner Sicht hinzukommt, ist jedoch, dass sich offenbar auch deutlich weniger Kläger gegen linke Strattaten finden als umgekehrt. Wer hat zum Beispiel gegen die Straferfassungspraxis in Brandenburg Protest eingelegt, nach der alle Straftaten, die Flüchtlingsheime betreffen, automatisch „rechte“ Straftaten sein sollen, obwohl hinreichend bekannt ist, dass ein nicht kleiner Teil durch die Bewohner selber initiiert wird?
Wo sind die Kameras, die linke Gewalttaten bei Demonstrationen festhalten und anschließend diese Leute ermitteln und strafrechtlich verfolgen? Wenn überhaupt, dann sind diese immer auf die angeblich „Rechten“ gerichtet. Den linken Terror findet man dann häufig nur als Dokumentation in youtube, leider, wie das bei laienhaften Aufnahmen so ist, selten in einer Qualität, die die Identifikation einzelner linker Straftäter ermöglichen würde.
Äußerungen, die von links kommen, wie zum Beispiel die von Campino, Tote Hosen, eigentlich Tote Hirne: „Schliesslich sind wir nicht zu denen gegangen und haben denen eine reingedrückt, wie sie es eigentlich verdient haben!“ werden nicht nur klaglos hingenommen, sondern in der Systempresse sogar noch publiziert. Hätte das ein „Rechter“ über linke Demonstarnten gesagt, wäre er wegen Volksverhetzung verklagt worden, wegen Aufforderung zur Gewalt.
Ich frage mich auch, ob es nicht möglich ist, gegen die Instrumentalisierung der Polizei juristisch vorzugehen, da das gesetzliche Neutralitätsgebot verletzt wird. Insbesondere, da das Justizministerium zusammen mit dem Familienministerium mit der Antifa Gruppierungen unterstützt, die sich durch Gewalt gegen die Polizei besonders hervortun.
Warum geht die Polizei nicht selber dagegen vor, sie haben doch selber juristische Berater in ihren Reihen (zumindest der Polizeipräsident). aber ach ja, ich vergaß, der verdankt sein Amt der Politik und kann vom Innenminister sofort abberufen werden, wenn die Nase nicht mehr passt.
Insofern müssen wir uns, die wir nach wie vor für Demokratie, Recht und Gesetz einstehen, uns selbst den Vorwurf machen, dass wir zu passiv sind. Wir müssen dem linken Terror eine Flut von Klagen gegen Institutionen und auch Personen, die diesen Terror initiieren, befürworten und legalisieren wollen, entgegensetzen und ihn juristisch stellen, auch wenn ich weiß, dass auch in den Staatsanwalts- und Richteretagen viele sitzen, die Gesinnungsstrafrecht aus ideologischen Gründen gutheißen. Aber allein dass diese Leute dann gezwungen sind, Farbe zu bekennen und ihre Schandurteile, wo deutlich mit zweierlei Maas (absichtlich falsch geschrieben, damit einer der Urheber benannt wird) gemessen wird, öffentlich gemacht werden, hilft.
Demokratie und Rechtsstaat muss wehrhaft sein, gegen diejenigen, die ihn Schritt für Schritt abschaffen wollen, um ihrer eigenen Partei und Gesinnung die Macht zu verschaffen und zu erhalten.
Deutschland ist krank u. wenn man wissen will, wie sich das äußert, braucht man nur die beiden „Protagonisten“ auf dem Foto Ihres Beitrages oben sich zu betrachten. Synonyme hierfür. Mehr gibt es zu dieser Ihren Geschichte nicht zu sagen. Aber insgesamt sehr gut Herr Spahn.
Zum Foto fehlte nur die passende Unterschrift:
Gesellschaftlicher Brandstifter trifft braven preußisch-korrekten Erfüllungsgehilfen
Leben Sie eventuell auf einem sogenannten „Rentnervisum“ (B1/B2) in den USA? Falls das der Fall ist, könnten Sie nähere Informationen dazu geben, wie ein solches Visum funktioniert? Es wäre eine künftige Alternative zur Green Card für mich, ich frage mich nur, wie ich dabei einen Krankenversicherungsschutz sicherstelle.
Warum habe ich gerade eine Stimme gehört? Sie sagte, oder besser brüllte: „Sie sind ja ein SCHÄBIGER LUMP!“
Wir sind auf dem direkten Weg in eine Gesinnungsjustiz. Gefördert direkt aus dem Justizministerium und dessen NGO-Anhängsel Amadeu-Antonio-Stiftung. Das Gesetz ist so angelegt, daß möglichst die linken Gesinnungstäter außen vor bleiben, was es allein schon anfechtbar macht. Denn natürlich kann man der Antifa nicht Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder Menschenfeindlichkeit vorwerfen! Rassismus richtet sich nach deren Definition ja immer gegen Minderheiten, also niemals gegen die Bevölkerungsmehrheit. Das wurde bereits eindrucksvoll dokumentiert mit der Einstellung des Verfahrens von seiten der Hamburger Staatsanwaltschaft in dem „Köterrasse“-Fall. Fremdenfeindlichkeit fällt natürlich in dieselbe Kategorie, denn der Fall von Hassverbrechen oder Gesinnungtaten gegen Einheimische wäre ja Deutschenfeindlichkeit… und davon steht nichts im Gesetz. Selbstverständlich könnten sich moslemische Täter auch noch auf die Religionsfreiheit berufen, denn die deckt im Zweifel alles bis hin zu Mord. Mal sehen, wann der erste genau das versucht.
Schließlich die Menschenfeindlichkeit. Die könnte man den Linksfaschisten der Antifa ja vorwerfen. Allerdings werden die sich verteidigen damit, daß sie ja nur „Gewalt gegen Sachen“ verüben, was ja nicht als menschenfeindlich gelten kann… oder? Oder daß der „Kampf gegen Rechts“ niemals menschenfeindlich sein kann, weil er sich ja selber gegen Menschenfeinde richtet, die ihrerseits nicht mehr als Menschen gelten… und schon hat man Art. 1 und 2 GG ausgehebelt. Und das Tor zur Hölle gleich mit aufgestoßen. Denn sobald der politische Gegner nicht mal mehr als Mensch angesehen wird, wissen wir, wo das hinführt.
Ich hätte nie geglaubt, daß der Abgrund so nahe ist. Und daß es ausgerechnet die angeblichen Demokraten sind, die blind hineinsteuern.
Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich k****en könnte.
Die stolpern nicht „blind“; die wissen seit 1994 wie sie sich das überparteilich und parteiübergreifend ausbaldowert haben. Wer war doch noch 2001 an der Regierung ? Schröder und der Dackel von Albright, der üppige Herr Fischer. Von wem ist Frau Albright eine Blutsschwester ? Keine weiteren Fragen auf dem Weg zur NWO.
Auch wenn Sie das nicht „gerne“ lesen: Natürlich gilt Hasskriminalität und das Strafzumessungskriterium für die „Gesinnung“ in alle Richtungen! Wieso auch nicht?
Warum ist dann der Gesetzestext so formuliert, daß grundlegend auf „Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Menschenfeindlichkeit“ abgestellt wird? Diese Begriffe sparen sorgfältig aus, daß eventuell „Rechte“ Angriffe gegen sich mit Hilfe dieses Gesetzes zur Anzeige bringen könnten. Allein schon deswegen kann dieses Gesetz vor den Gerichten eigentlich nicht standhalten. Es sei denn, es trifft auf Gutmenschen im Richteramt, die auf dem linken Auge blind sind.
Ich habe gerade einmal nachgelesen: Die Einführung der Normierung dieses zusätzlichen Strafzumessungskriteriums in § 46 Abs. 2 StGB stützte sich auf die Rechtsprechung des EGMR und geschah auf Initiative des Bundesrats. Die Regierung war eigentlich dagegen, weil man meinte, das müsse nicht hineingeschrieben werden, weil solche (insbesondere rassistische) Motive schon immer strafschärfend berücksichtigt wurden.
„Menschenverachtend“ soll sich auf die Ablehnung bestimmte Gruppen (z.B. auch Frauen, Homosexuelle u.a.) von Menschen richten.
Es ist zu bezweifeln, dass „Rechte“ eine solche Gruppe darstellen würden.
Von einer politischen Gesinnung als Tat-Motivation ist ausdrücklich nicht die Rede. Die kann aber natürlich trotzdem u.U. (positiv oder negativ je nach Einzelfall) beim Strafmaß berücksichtigt werden.
Die Zielrichtung der politischen Vorstöße ist eindeutig. Möglicherweise könnten sich diese Gesetze als kurzsichtig und dumm erweisen, sollte der politische Gegner per Wählervotum an die Macht gelangen und alle Instrumente vorfinden, welche er zur Festigung seiner Vorherrschaft benötigt.
Das muß klar benannt werden, ein Gesinnungsstrafrecht ist ein Element totalitärer Machtausübung.
„Es ist zu bezweifeln, dass „Rechte“ eine solche Gruppe darstellen würden.“
Eine nicht-linke Gruppe kann also nicht auf menschenverachtende Art abgelehnt/behandelt werden?
„Linke“ sind auch keine solche abgrenzbare (Menschen-)Gruppe. Ganz einfach.
Laßt euch nicht belabern von Marhels Nebelkerzen, der ist Teil des Sumpfes, da muß man nicht seiner juristischen Rabulistik folgen, solche Leute verteidigen die falschen Zustände und eine antidemokratische Gesinnung, und müssen weg, so einfach!
Alles nur Wortgeklingel! Derailing und Whataboutism in Jurasprech, sonst nichts!!! Wie die Realitäten aussehen, wissen wir Alle! Reine Schönfärberei der Zustände für Meinungsschafe, die sich von Taschenspieler-Argumentation beeindrucken lassen. An ihren Taten sollt ihr sie messen! Und, wie sind die Zustände im Land? Alles in Ordnung, oder was? Da kann ja wohl was nicht stimmen in der Logik. Laber laber rhabarber!
Aaaaaaaaa hahahahahahaha!!!!!!!!
Wer nach Ihren Posts immer noch nicht kapiert hat, welche pseudo-demokratischen, widerlichen Wasserträger von Gesinnungjustiz hier in diesem Land das Problem bilden dem ist in der Tat nicht zu helfen.
Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie Ihre antidemokratischen Aussagen mich anwidern. Ich würde Leute wie Sie sofort entfernen, und zwar radikal! Sie machen den deep state, Leute wie Sie. Ist mir schlecht…!
Südländer muslimischen Glaubens sticht in Regensburg einem völlig fremden Deutschen ein Messer in den Rücken…Hasskriminalität gegen „Ungläubige“?
Ne psychisch gestört.
Anders rum,Deutscher haut Südländer muslimischen Glaubens-rechte Gesinnungstat,Hasskriminalität.Psychische Störung kommt noch nicht mal ansatzweise in Betracht.
Und,was ist wenn die“ Flüchtlinge“ selbst alles abfackeln,weil Schiiten und Suniten nicht klar kommen?Auch Hasskriminalität?Was ist wenn syrische „Flüchtlinge“ in Peine mit türkischen ,lybischen Anwohnern die Strassen aufmischen?Hasskriminalität?Oder gilt das nur für Deutsche die ihre Meinung sagen? (Meinung sagen heißt nicht beleidigen ect)
Selbstentlarvend und zugleich erschreckend. Es bleibt nur noch ein Kopfschütteln bei soviel Selbstgerechtigkeit.
Lieber Herr Spahn,
Recht ist nicht wer Recht hat, sondern wer Recht bekommt.
Aktuell, offensichtlich ohne Gesinnungsprüfung, wird der „BUB“ in Freiburg nach
Jugendstrafrecht angeklagt, obwohl zwei Gutachen das Alter auf 22 Jahre schätzen.
Da wird der Bonus für die sogenannten Flüchtlinge schon bei der
Anklage „eingepreist“ und somit nach der StPO die Öffentlichkeit ausgesperrt.
Wenn man bedenkt, was selbiger „Bub“ bereits in Griechenland angerichtet hat, ist das an Widerlichkeit nicht zu überbieten.
Diese 22 Jahre haben aber immer eine gewisse „Altersspanne“ (Unsicherheit) drin, erst recht oberhalb von 18 Jahren. Da man dann nicht ausschließen kann, dass er tatsächlich zur Tatzeit nach unter 21 Jahren alt war, MUSS man ihn zum Jugendgericht (Jugendkammer als Schwurgericht) anklagen (da er jedenfalls über 18 ist und damit sogenannter „Heranwachsender“ aber MIT Öffentlichkeit). Verurteilt werden wird auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Erwachsener. Lassen Sie uns mal in vier Monaten erneut darauf schauen.
Sicherlich haben Sie mit Ihrer Aussage recht, dass immer eine gewisse Unsicherheit bei der Einschätzung des Alters anzunehmen ist. Aber erstens möchte ich darauf hinweisen, dass das natürlich auch in beide Richtungen gilt, sprich, der „Bub“ könnte demzufolge natürlich auch bereits beispielsweise 25 Jahre alt sein. Und zweitens, mit Verlaub, frage ich mich, warum man denn in so einer heiklen Angelegenheit nur schätzt, und nicht eine Untersuchung mittels modernster medizinischer Verfahren durchführt – nur zum Schutz des Angeklagten natürlich. Nicht dass der Ärmste erst 15 Jahre alt ist und versehentlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.
Meines Wissens – ein mitlesender Mediziner möge mich korrigieren – ist auch mit „modernsten“ Verfahren bei nahezu ausgewachsenen Menschen eine Unsicherheit um +/- 1-1,5 Jahre nicht zu beseitigen (die eingeholten Gutachten werden ja keine Schätzungen gewesen sein!).
Es könnte auch sein, dass er bereits 25 ist – gleichwohl müsste ich zum Jugendgericht anklagen, wenn ich nicht ausschließen könnte, dass es auch 20 J. 11 Mo. sind…
Wie ich schon schrieb: Im Ergebnis dürfte ohnehin die Anwendung des allgemeinen (Erwachsenen-)Strafrechts mit entsprechenden Strafrahmen aus dem StGB stehen.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/41687
http://www.zeit.de/2015/35/junge-fluechtlinge-alterspruefung-genitaluntersuchung-entwuerdigend-streitgespraech/seite-4
Lieber MarHel,
hat eben Vorteile wenn man seinen Ausweis wegwirft.
Von einem Menschen, der schon in Griechenland straffällig wurde,
von einem Heranwachsenden zu sprechen ist formaljuristisch richtig,
aber menschlich kaum noch zu ertragen.
Für mich ist er noch nicht verurteilt, denn vielleicht heißt es ja dann mal wieder er ist ein pgE.
In den Zusammenhang dieses erhellenden Artikels gehört im Grunde der Verweis auf einen anderen, nicht minder erhellenden Artikel des Juristen Dr. Nicolaus Fest in der Jungen Freiheit. Wir bewegen uns in eine Richtung, die an den Vormärz aus dem 19. Jahrhundert erinnert ….. Ich denke, dass unsere Demokratie fest im Sattel sitzt. Keines der in den Artikeln beschriebenen Gesetze war zwingend notwendig; die schon länger bestehenden Gesetze reichen aus.
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/spahns-spitzwege/was-bleibt-von-deutschland/
Danke für den Link, hatte den Artikel nur angelesen und dann nicht mehr dran gedacht.
Wie man am besten auf „Rassismus“ oder „Hass“ reagiert….entweder, wie die meisten Deutschen gar nicht oder sachlich.
Seit Jahren reagieren die Deutschen nämlich schon so, wenn sie als „Scheiß Deutsche“ oder „Deutschland Verrecke“ oder „Kötterrasse“ oder „Nazi“ oder „Rechtsradikale“ oder, oder….an den Pranger gestellt werden….nur weil sie in einer Demokratie und freien Gesellschaft eine andere Meinung als die politische-mediale Eliten Korrektheit vertreten…
In der deutschen Medien-Politik Landschaft ist die Antifa die mit Rufen wie „Deutschland verrecke“ oder „Deutschland du Stück Scheiße“ oder „Deutscher Volks Tod“ hausieren geht ein gern gesehener Gast…..aber weh der Deutsche Bürger erhebt sich gegen die illegale Einwanderungspolitik der Merkel oder gegen die Plünderung unserer Sozial- und Steuerkassen durch die EURO-EU Politik…ja dann ist das gleich Rechts, Nazi oder weis der Geier was und wird von vorn bis hinten geächtet und an den medialen politischen Pranger gestellt.
Ausgezeichnete ‚Abrechnung‘ mit dem juristischen „Firlefanz“ des von Maas und Konsorten über den Bürger auch in Sachen ‚Haßkriminalität‘ und
‚Hassrede‘ ausgekübelten Begriffsunrats des Merkelstaates, der allein – man kann es mittlerweile an x Redebeiträgen dieses furchtbaren linksgestrickten Volkserziehertums nachweisen – dem Zwecke dient, zentrale Rechtsbegriffe und Rechtsinstitute des deutschen Rechtsstaates zu verwässern, zu verwirren und in Nebel aufzulösen, um den Staat der Deutschen und dessen Souveränität Stück um Stück weichzukochen und für die EU-Übernahme sturmreif zu machen. Auf allen rechtlichen und gesellschaftlichen Ebenen werden von Merkel und ihren Staatsverderbern die für den Bestand eines jeden Staates unerläßlichen Positionen (Grenzsicherung; Rechtserzwingung; Strafsanktionierung; Legalität etc.) geräumt und unter Gesinnungstrara, Moralkitsch und absichtsvoller Desinformation dem Belieben derer überlassen, die nach wie vor in beträchtlicher Zahl als Okkupanten und Kriminelle nach eigenem Belieben ins Land einreisen, wo und wie sie wollen. Die Bundesrepublik Deutschland steht nicht etwa ‚nur‘ vor dem Prozeß ihrer – ich betone – ‚vorsätzlichen‘ Zersetzung, sondern befindet sich nun schon seit längerem in diesem Prozeß mittendrin. Dem Bürger, zuletzt dem Saarländer, scheint dies egal zu sein. Der belohnt Merkels Staatszersetzerpartei bei der jüngsten Wahl sogar noch mit signifikantem Stimmenzugewinn. –
Die Umwortung der Worte ist nur ein Teil der Umwertung aller (Freiheits-) Werte der europäischen Nationen. Sie findet in Deutschland auf allen Gebieten statt: im Journalismus; im Gendergewäsch; in der unoperationalisierbaren Klimarettung, was immer das sei; im unsäglichen Talkgeschwätz über alles Republikanische usf. – und dies alles, während zivilisatorische ‚Barbaren‘ völlig ungestört ins Land eindringen, die Sozialsysteme ausnehmen und alle mühselig erreichte Rechts- und Staatskultur in Grund und Boden befördern.
Bei jeder Straftat ist der subjektive Tatbestand – also Vorsatz, Absichten, Motive und persönliche Vorstellungen – des Täters zu prüfen bzw. bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Dieses juristische Grundwissen ist den hochqualifizierten Juristen im Ministerium natürlich nicht verborgen.
Wenn im Gesetz also ausdrücklich die Gesinnung als Strafverschärfungsmerkmal genannt wird, dann kann eigentlich nur die politische Gesinnung gemeint sein. Und das wird bei Gerichten m. E. so nicht wirklich durchgehen, wenngleich es auch dort willige Vollzieher der politischen Kaste geben wird.
Der Vorsitzende des Strafsenats bei BGH, Prof. Fischer, hat in der Vergangenheit bereits seine ablehnende Auffassung zum Gesinnungsstrafrecht deutlich gemacht. Er moniert zurecht, dass Gesinnungsstrafrecht unserem Strafrechtskonzept widerspricht.
Typisch für Gesinnungsstrafrecht sind Diktaturen.
Die „Gesinnung“ stand an dieser Stelle aber „schon immer“ (seit der neueren Fassung 1975) im StGB und wurde nicht durch die Änderung 2015 aufgenommen.
Die Änderung ergänzte nur: „besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ [Ziele].
Gänzlich neu ist jedoch die Tatsache, dass die Exekutive dazu aufgerufen sein soll, die Einschätzung und Beurteilung vorzunehmen. Urteile jedoch, sollte im Zusammenhang mit Strafzumessung in einer Gesellschaft mit Gewaltenteilung ausschließlich der Judikative vorbehalten sein und bleiben.
Es ist nur für eine polizeiliche Statistik, die Judikative urteilt davon völlig unabhängig!
Es ist eben nicht nur eine Statistik, hier soll eine politische Waffe etabliert werden.
Die Einordnung in solche Kategorien sind eher zweifelhaft, gemäß dem Ministerpräsidenten von Brandenburg erfolgt es so:
„Also erst mal was zur Statistik. Wir haben in Brandenburg die Statistik bei rechtsextremen Übergriffen geändert. Das heißt bei der Polizei ist erst mal jeder Übergriff, wo nicht erwiesen ist, daß er keine rechtsextreme Motivation hatte, wird in diese Statistik reingezählt.“
http://www.achgut.com/artikel/maerchenland_brandenburg_verfaelschte_polizeistatistik
„Selbstverständlich gehört es zu ihren Aufgaben, insbesondere die kritischen Stimmen zu dokumentieren.“ Ja, das tut man gerne in den Ministerien. Um dann zu gegebener Zeit zu wissen, wen man verhaften soll.
Die Polizei ist doch nach § 152 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist im Ermittlungsverfahren Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft und dieser unterstellt:
§ 152 Abs. 1 GVG: „Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser
Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres
Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten.“
Vielleicht sollte sich der Herr im Ministerium das Gesetz durchlesen?
Die Polizei hat daneben aber selbstverständlich ein sich aus den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder ergebendes weites Betätigungsfeld, welches sich nicht auf die Ermittlung von Straftaten beschränkt (sogar der größere Teil polizeilicher Arbeit).
Das hier ist, TE und Herrn Spahn sei dafür ausdrücklich gedankt, wie auch die kürzliche Dokumentation von Herrn Goergen auf TE bezüglich des Versagens verantwortlicher Politiker im Rahmen der Migrationskrise 2015 ebenso ein historisch zu bezeichnendes Dokument. Selten nur treten die lange Zeit im Dunkeln liegenden Vermutungen kritisch denkender Bürger so schlaglichtartig und sich als Realität nunmehr von der Vermutung abhebend in den Vordergrund. Denn selten lässt einer der Verantwortlichen einmal, bildlich gesprochen, die Hosen derartig rücksichtslos runter und noch viel seltener hält ein Journalist, der diese Bezeichnung redlich verdient hat, diesen Moment fest. Da wir alle wissen, dass das, was wir trotz dieser Einblicke als Realität erfahren immer nur die Spitze des Eisberges ist, schließt sich unmittelbar die Frage an, wie weit die nun amtlich manifeste Gesinnungsschnüffelei schon geht. Sind bereits nachweislich Urteile vor Gericht unter diesen Kautelen gefällt worden? Geht diese Frage sogar soweit, dass sie das Tatgeschehen um den sogenannten NSU berührt? Inwieweit wird bereits „Aktivisten“ bei ihrer Planung und Durchführung ihrer Taten Rückendeckung durch Organe des Staates gewährt nach dem Motto: was ihr vorhabt, fällt nicht unter Gesinnung oder PMK, was aber die von euch Provozierten machen werden fällt in jedem Fall darunter? Gibt es bereits Schulungen wie auf Utoja, wie „fröhliches Blockadebrechen“ oder „wie sabotiere ich einen Polizeieinsatz gegen eine linke Aktion, ohne dafür belangt werden zu können“, „wie zertrümmere ich einem/einer RechtspopulistIn den Schädel, ohne für Mordversuch belangt zu werden, sondern höchstens nur wegen minder schwerer Sachbeschädigung“ usw., also wie tief reicht dieser Eisberg?
Machen wir uns nichts vor: das toppt die DDR um Größenordnungen, denn es stellt der Exekutive anheim, Gesinnung nach Gutdünken als strafbewährte Tat oder als strafverschärfend bei der Strafbemessung frei nach der jeweils komplementären Gesinnung des Beamten auszuleben; gleichzeitig wird sich aber höchst scheinheilig freheitlich-demokratisch gegeben. Es bleibt nur noch, genau zu dokumentieren, Ross und Reiter zu benennen und in den Bemühungen nicht nachlassen, die Aushöhlung der FDGO, die ja wohl ganz offensichtlich durch die etablierten Parteien erfolgt zu bremsen. Realistisch gesehen aber stehen wir auf verlorenem Posten. Und das haben wir nun mit dem Leben in der DDR höchst gemeinsam.
Das ist die verbos und gut formulierte Bestätigung dessen was ich aufgrund der Äusserungen des Maasmännchens bereits 2014 als Willkürjustiz und den Beweis für die Restitution unseliger Zeiten-II bezeichnet habe. Allerdings nicht so schön formuliert wie Herr Spahn. Meine Worte waren damals eher deftiger, wofür viele meiner Kommentare im Zensur-Nirvana verschwanden.
Wo kann ich nachlesen, wie Hasskriminalität genau definiert wird?
Welche Strafe steht auf Hasskriminalität?
Ist der Selbsthass der Deutschen auch strafbar?
Was ist mit dem Hass von Politikern auf freie Bürger und freie Rede?
Sehr geehrter Herr Spahn, ++++ für diesen Ihren Artikel. Er hat mir den Abend versüßt und ist mir eine Sonderspende wert. Danke.
Ihre Antwort ist einfach nur exzellent zu nennen Herr Spahn!
Der ganze Vorgang bestätigt mich in meiner Einstellung zu solchen Leuten und deren Eignung ein öffentliches Amt zu bekleiden,dazu noch hoch dotiert durch Steuerzahlers Taler!!
Ich werte den Beitrag von Herrn Plate als peinlichen Versuch, den Autor von oben herab abzukanzeln – auf eine höchst oberflächliche Weise noch dazu.
Herr Plate verhält sich genau so, wie ich das mittlerweile von der herrschenden Kaste erwarte. Ich verstehe nach wie vor nicht, dass Straftaten gegen Immigranten hochgespielt werden (in den vergangenen zwei Wochen war in vielen englischsprachigen Medien zu lesen, dass die Kriminalität gegen Immigranten in Deutschland stark gewachsen ist) – während Straftaten von Immigranten vertuscht werden. Anhänger einer bestimmten Religion neigen zu Gewalt, speziell Gewalt gegen Frauen, und Kriminalität – sehr viel mehr als die Leute, die schon länger hier leben.
Das Beispiel der Straftat Hasskriminalität zeigt, welche absurde Formen die Politik mittlerweile angenommen hat und wie die Polizei und die Justiz als ausführende Organe notgedrungen folgen müssen. Ist es nicht möglich, gegen Hasskriminalität vor dem Verfassungsgericht zu klagen?
Ich frage mich jedoch ebenso nach wie vor, was in den Köpfen deutscher Richter vorgeht. Wenn man das Strafmaß betrachtet, das Deutsche und Immigranten häufig erhalten, ist von dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz wenig übriggeblieben. Acht Jahre Haftstrafe für Brandstiftung mit Sachschaden und eine Bewährungsstrafe für die Fast-Vergewaltigung einer Sechsjährigen, deren Vater von der Polizei getötet wurde: Für mich verletzt das den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz ebenso wie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Deutscher Staatsangehöriger zu sein mutet mehr denn je wie eine Erbschuld an.
Vergessen Sie eines nicht: die Angst der Justizangehörigen vor der Rache der Clans, wenn einer von denen verurteilt wird. Dem möchte sich keiner aussetzen, genausowenig wie dem Vorwurf, selber ein Ausländerhasser zu sein, wenn harte Strafen ausgesprochen werden. Denken Sie exemplarisch an die Fälle Roman Reusch, Kirsten Heisig oder Roland Schill, alles Opfer linker Intriganz. Solch ein Vorwurf kommt linken Politikern schnell und leicht von den Lippen. Und zum dritten wissen die Justizangehörigen ganz genau, dass sie keinerlei Schutz, Unterstützung oder Rückendeckung von der Politik zu erwarten haben, ganz im Gegenteil (siehe Jäger, NRW). Um ihren eigenen A**** zu retten, opfern die Linkspolitiker bedenkenlos jeden.
Das sind aus meiner Sicht die Gründe, warum Ausländer stets relativ milde abgeurteilt werden. Gesinnung und Ideologie kommen bei einigen Richtern und Staatsanwälten sicherlich auch noch erschwerend hinzu.
-Dann haben wir ja noch die festgestellte Unabhängigkeit der „Gewerkschaften“ wie Ver.di mit ihrem grünlinks-gefestigten Vorsitzenden Bsirske. IGM und DGB sind auf der gleichen Schiene. Rechtsbeistand für einen demokratischen Richter oder Polizisten? Nicht mit uns !
Sieht so aus, als hätte ich mit meiner These, das IM Erika von den Diensten schon kurz vor dem Mauerfall als Reisekader von den westlichen Diensten vereinnahmt wurde, recht.
Wenn die Gesetze schon 2001 dahingehend verschoben wurden, das per Brainwash nur Rechts als böse angesehen werden soll, dann waren die Spezialdemokraten und der Dackel von Albright, Fischer schon mit der Verantwortlichkeit zum heutigen Geschehen involviert.
Es kann nicht die Aufgabe von Ermittlungsbehörden sein, Statistiken aufgrund von unqualifizierten psychologischen Spekulationen anzufertigen. Überhaupt kann sich eine etwaige rechtstaatlich valide Kategoriesierung nach Tatmotiven nur auf endgültige Gerichtsurteile beziehen und nicht auf persönliche Einschätzungen irgendwelcher Amtsträger.
Und schließlich ist es natürlich nicht die Aufgabe des Gesetzgebers bestimmte unliebsame Gesinnungen verschärft bestrafen zu lassen! „Hass“ ist eine unbestrafbare persönliche Emotion, „Fremdenfeindlichkeit“ eine unbestrafbare persönliche Haltung und „Menschenverachtung“ ist auch nur noch so ein unbestimmter Gummibegriff.
Nein, das Strafrecht darf nicht zum Gesinnungsrecht verkommen, aber wir sind mal wieder auf dem Wege dahin. Nur in Diktaturen gibt es politische Gefangene. Es muß bei den Deutschen ein Faschistengen geben, daß das immer wieder einreißen kann und dann sogar in einer Großen Koalition noch im Jahre 2014.
Das Faschisten-Gen wird in „meine Kuh, deine Kuh“ Verteilungsseilschaften gezüchtet, in denen geldgeile Karrieristen das „Betriebssystem“ bilden, weil eben Frösche nur ein Prinzip begreifen: „mehr Sumpf für sie“. Demokratie, oder sonstwas, ist diesen Faschisten egal, solange sie warm und trocken sitzen. Dazu die Lügen von Moral und das orwellsche Propaganda-Dauerfeuer aus den Medien, fertig ist die Truman Show, wer was dagegen sagt, ist ein „Nazi“, und „kann ja anders wählen“. Was ich mit solchen Leuten machen würde, fällt unter Körperverletzung. Und ich wäre damit 100%ig Recht, denn was und wen die alles jeden Tag mit weißen Krägen vom Schreibtisch aus verletzen, geht auf keine Kuhhaut. Da ist eins auf die Fr… noch harmlos, wäre jedoch sehr effektiv, wenn regelmäßig verabreicht. Wir erinnern uns, Opa Meyers Backpfeifen haben schon Manchem wieder auf den rechten Weg geholfen.
(Das muss jetzt auch mal gesagt werden!)
Lieber Herr Spahn – ganz herzlichen Dank für all die Mühe, Zeit und intellektuelle Kraft, die Sie in diesen und den o. e. vorigen Artikel investiert haben. Sie sind ein (weiteres) Vorbild für jeden Bürger, der für die Demokratie dieses Landes kämpfen möchte und kämpft.
Respekt!
Leider festigt sich mein Eindruck immer mehr, dass wir bereits seit Jahren zusehends in einem autoritären, undemokratischen Gesinnungs-, Schnüffel- und Überwachungsstaat leben. Dies deckt sich leider auch immer mehr mit meinen alltäglichen & persönlichen Erfahrungen, sowie der sich abzeichenden Tendenzen für die hiesige Zukunft (Bargeldabschaffung; Maasi-Gesetze etc.).
So deprimierend diese Einsichten auch sein mögen, so motivieren Ihre Artikel dennoch mich, und hoffentlich viele andere Bürger, dieses Land und damit UNSER Leben, nicht kampflos aufzugeben.
Ich wünsche Ihnen viel Kraft, Gesundheit und Glück –
mit freundlichen Grüßen und nochmaligem Dank : Keno tom Brok
Mal ein fiktives Beispiel:
Ich sitze auf dem Hausdach, und nagle Dachlatten an.
Da ich den Hammerkopf nicht richtig gesichert hatte, fliegt dieser doch ab, und in Richtung Straße.
Exakt zu diesem Zeitpunkt fährt ein Auto mit einer Fahrerin im Niqab vorbei und trifft die Frontscheibe.
Aloah Hey sei Dank, ist der Fahrerin nichts passiert, aber sie ruft die Polizei und nicht ihre Brüder (Glück für mich).
Da der Polizist aber bei der SED ist, ahnt er Schlimmes. Er ahnt einen Anschlag, ein Hassverbrechen, welches ich von langer Hand geplant habe.
Um das festzustellen, durchsucht er sofort meinen PC, was er darf, da Gefahr in Verzug ist.
Dort findet er Links zu TE, PI, Trump, etc., etc.
Da ist doch die Sache ganz klar.
Was früher ein Unfall war, ist nun ein Hassverbrechen …….
Ich lese diesen Artikel, will einen Kommentar schreiben, muss aber feststellen, dass es mir die Sprache verschlagen hat. Nie im Leben hätte ich mir solche Entwicklungen vorstellen können. Die Begriffe Rechtsstaat und Gewaltenteilung verkommen zu Worthülsen. Wie subtil und perfide sind die Methoden, mit denen der Bürger auf Linie gebracht wird!
Auch ich sitze fassungslos vor dem Artikel und kann nicht glauben, was ich da soeben gelesen habe. Ich erinnere mich an den Geschichtsunterricht und rekapituliere, was wir damals über die DDR gelernt hatten. Ich habe das damals für übertrieben gehalten, doch ein Gespräch mit einem Verwandten aus den neuen Bundesländern belehrte mich eines Besseren. Das, was da allem Anschein nach auf uns zu kommt ist weitaus schlimmer, und ich frage mich, wer ist denn jetzt wirklich der Feind? Der Islam, die EU oder unsere sozialistische Einheitsregierung mit der Staatsratsvorsitzenden an der Spitze???
Mir kriecht die Angst eiskalt den Nacken hinauf und insgeheim hoffe ich, daß es der Freiheitlich-Konservtive Aufbruch und die AfD es doch noch schaffen, unsere Rechte auf freie Rede und freie Gedanken zu erhalten.
Hoffen reicht nicht, werden Sie aktiv!
Sie
haben recht, wir alle müssen aktiver werden und den Verrat beenden,
den die 68er als Unterwanderer des Rechtsstaates praktizieren.
Die
haben uns am Gängelband.
Wir
müssen diesem falschen System die Mittel entziehen.
In
Mehrfamilienhäusern Groß-WGs anmelden, um der GEZ die
Mehrfach-Mittel zu kürzen, und da wo Einnahmen versteuert werden
müssen, uns besser Briefkasten-Konten in US-Steuerparadiesen zu
legen, um dem System nachhaltig die Steuern zu entziehen.
Bin ich doch schon. Wir müssen nur mehr werden. Mehr, als diese links-grüne Tralala-Community. Dann muß auch keiner mehr vor der sozialistischen SA haben.
Ganz großes Kino Herr Spahn!
Steht zu befürchten, wir sind schon in der Situation in der der Stasioffizier beim Verhör zum Häftling sagt: ´Deine Argumente sind alle sehr gut und richtig. Leider politisch falsch und Du sitzt an der falschen Seite vom Tisch. Kapier das endlich.`
Was mich noch interessiert, gibt es eine Statistik für islamfreundliche und linksradikalfreundliche Straftaten?
Das Ganze wird aber doch schon durchgezogen! 2 Beispiele:
– NPD Politiker brennt unbewohntes Flüchtlingsheim ab Urteil 8 Jahre Gefängnis.
– 2 Flüchtlinge verüben Brandanschlag auf bewohntes Flüchtlingsheim, Urteil paar Monate Bewährung.
Der Bundesminister des Innern sagt, in Gestalt seines Sprechers:
>Allein die Polizei stuft politisch motivierte Straftaten als Hasskriminalität ein und nicht wie von Ihnen in Ihrem Beitrag geschildert die Staatsanwaltschaft nach „eigenem Ermessen“.<
Das ist monströs, im Licht der Deutschen Zeitgeschichte.
Doch der Innenminister kommt mit diesem Verfassungsbruch durch. Und er weiß es. Warum? Weil das politisch gehorsame BVerfG jede Klage gegen diese Selbstermächtigung und Machtergreifung, im Vorfeld des vierten staatlichen Zusammenbruchs, jetzt regelmäßig als "unbegründet" zurückweist.
Das heisst nichts anderes, als der Weg in die staatlich verordnete Verfassungsfeindlichkeit und Umkehrung der Amtseide, mit der selben anmaßenden Rabulistik exekutiert wird, wie bereits drei mal zuvor in den vergangenen 100 Jahren.
In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.
Deutschland in dieser unwirklichen Gegenwart, ist in der Hand einer Scharlatanin und abermals seiner Feinde von innen. Deren ganzes Trachten nur einer Aufgabe gilt: Der Einschüchterung der Altbevölkerung und der rechtsfreien Hereinleitung millionenfacher äußerer Feinde.
Sorry,
die „Hasskriminalität“ wurde schon seit 2001 ausgewiesen, also „gesellschaftsfähig“ gemacht.
Auch das ist zu lesen. Man kann es auch „überlesen“.
Tschuldigung, die Antwort erinnert an die Frage Foren im Netz. Stellt dort jemand eine Frage, schlagen als erstes diejenigen auf, die mitteilen müssen, es nicht zu wissen.
Wenn Sie jetzt noch den „Verfassungsbruch“ identifizieren würden? Eine Polizeistatistik, die gegen die Verfassung verstößt? Wo greift eine statistische Erfassung in ihre Grundrechte ein? Ihr „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“? Dann sollten Sie vielleicht nicht im Internet schreiben…
Vielen Dank für diese Frage. Denn es fällt mir nicht immer leicht, mich in die Denkwelt der aktuellen Zurichtung einzufühlen, die zu kommunizieren Sie es sich zur Aufgabe machen.
>VerfassungsbruchAllein die Polizei stuft politisch motivierte Straftaten als Hasskriminalität ein und nicht wie von Ihnen in Ihrem Beitrag geschildert die Staatsanwaltschaft nach „eigenem Ermessen“.<
Deshalb erwähne ich ich meinem o.a. Kommentar die Zeitgeschichte, sich einmal die Rolle von Gestapo und Stasi näher anzuschauen. Aus diesen Lehren wurde u.a. die Gewaltenteilung im GG verankert.
Vielen Dank für die Rückmeldung, der aber wie ich meine ein grundlegendes Missverständnis zugrunde liegt.
Ist denn die Aufnahme in eine Polizeistatistik irgendetwas anderes als klassisches Handeln der Exekutive – wie etwa auch der berühmte „Schlag mit dem Polizeiknüppel“?
Was bringt Sie zu den Annahme, dass das irgendwie eine Aufgabe der Judikative sein müsste? Wohlgemerkt: Eine Statistik, deren einziger Zweck darin besteht, irgendwann (jährlich?) veröffentlich zu werden…
Aus dem o.a. Text von Tomas Spahn: >Polizeiliche Gesinnungsschnüffelei ff<
Das Resüme im u.a. letzten Satz, extra nochmal für Sie hervorgehoben: Wer dabei nicht ernste Zweifel an den Grundfesten unseres „Rechtsstaates“ bekommt, dem ist offensichtlich nicht mehr zu helfen.
>Trotzdem sah sich die deutsche Exekutive 2014 veranlasst, dieses Menschheitsmotiv in das StGB aufnehmen zu lassen – und die Polizei dazu zu vergattern, diese unter dem Begriff „Hasskriminalität“ gesondert in den Kriminalstatistiken auszuweisen. Was wiederum zwangsläufig dazu führen muss, dass die Polizei – und nicht etwa erst die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte – in die Gesinnungsschnüffelei einsteigen und angesichts der Schwammigkeit der nicht wirklich hilfreichen Definition nach eigenem Gutdünken von ihr ermittelte Straftaten dieser „Hasskriminalität“ zuweisen muss.
Nicht nur, dass die Beurteilung politischer Gesinnung nicht in den Ausbildungskatalog der Polizei gehört – es gilt laut §33 des Beamtenstatusgesetzes auch die Neutralitätspflicht. Dort wird festgeschrieben:
„(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.“
Wenn nun aber die Polizei dazu gezwungen wird, bei der Ermittlung von Straftaten die „Gesinnung“ des Täters nicht nur ermittlungstechnisch neutral nachgewiesen der Staatsanwaltschaft für deren Aufgaben zu übergeben, sondern – wie nun höchstministeriell bestätigt – selbst in der Gesinnungsschnüffelei zum eine Statistik aufstellenden Täter wird, dann ist – wie von mir bereits geschrieben – der Weg zum Schnüffelstaat bereits mehr als nur betreten.
„Hasskriminalität“ als statistisches Instrument
Deutlich verschärft wird diese Beurteilung nunmehr dadurch, dass höchstministeriell mitgeteilt wurde, „allein die Polizei (stufe) politisch motivierte Straftaten als Hasskriminalität ein und nicht die Staatsanwaltschaft nach ‚eigenem Ermessen‘“. Die ursprünglich an das Ministerium geschickte Frage, welche konkreten Straftatbestände nach StGB demnach durch polizeiliche Erkenntnis als „Hasskriminalität“ zu betrachten sind und welche nicht, erhält hierdurch nun eine Brisanz, die durch die erstmalige Feststellung des Ministeriums, dass es „für die Klassifikation unerheblich ist, welche Tatbestände verwirklicht sind“, deutlich verschärft wird.
Übrigens – auch das sollte nicht unerwähnt bleiben: „Hass“ gilt als menschliche Emotion, als Ergebnis einer den oder das Gehasste treffenden tiefe Verachtung und Abneigung. „Hass“ kann allein schon deshalb kein Kriterium einer juristischen Beurteilung sein – sie ist ein Fall für den Psychiater und ihre Feststellung wie Beurteilung sollte dafür geschulten Fachleuten in den eine Tat beurteilenden Gerichtsverfahren vorbehalten bleiben. Und das allein auch schon deshalb, weil ständig die Gefahr besteht, dass Emotion beim ungeschulten Menschen Gegenemotion hervorrufen kann – folglich der den möglichen Hass eines anderen ungeschult Beurteilende selbst zum Hassenden wird und diesem seinem Hass über die Zuweisung von Hass freien Lauf lässt. Juristische wie ermittlungstechnische Objektivität ist damit ausgeschlossen.
Dennoch inflationieren Begriffe wie „Hasskriminalität“ und „HateSpeech“ gegenwärtig nicht nur die politische Auseinandersetzung, sondern dienen nun sogar den Ermittlungsbehörden als mehr als fragwürdige Einordnungskriterien, ohne dass – siehe Ministerium – dafür tatsächlich konkret zuweisbare Kriterien vorliegen. Wer dabei nicht ernste Zweifel an den Grundfesten unseres „Rechtsstaates“ bekommt, dem ist offensichtlich nicht mehr zu helfen.
Tut mir leid, für mich hat sich Herr Spahn da in seiner Argumentation und partiellem Unverständnis verrannt. Er hat nur recht damit, dass die Polizeibeamten da irgendetwas für eine Statistik beurteilen sollen, was sie nicht können. Entsprechend ist der „Aussagewert“ dieser Statistik.
Faktisch läuft das aber nicht als „Schnüffelei“ – denn für eine blöde, lästige Statistik wird dort keiner, ich betone keiner! Aufwand betreiben. Die haben Besseres zu tun. Vielmehr wird aus dem Bauch heraus, ggf. nach Rückfrage bei einem Kollegen, etwas angekreuzt oder eben nicht. Ende der Geschichte.
Und für dieses Ankreuzen, wäre laut Verfassung der Staatsanwalt zuständig und nicht Dieter aufm Gang zwei Zimmer weiter. Ist das so schwer zu verstehen?
Offensichtlich, wenn man Teil des Systems ist…. widerlich.
Damit hat die Staatsanwaltschaft nichts zu tun, weil die sich in die Polizeiarbeit nur in Ermittlungssachen in Strafverfahren reinhängen darf. Dazu gehört eine polizeiliche Statistik nicht!
Ich kann als Staatsanwalt den Polizisten auch nicht anweisen, eine mutmaßliche Ruhestörung bei meinem Nachbarn zu unterbinden, nur weil ich überempfindlich bin…
Ja, Faschismus geht ganz einfach und pragmatisch. Ende der Demokratie, weil Verfassung schlicht alltagspragmatisch und zielgesteuert an vielen kleinen Ecken verbogen wird. Ganz einfach und pragmatisch über interne Anweisungen. Sie haben offensichtlich die Mechanik von ’33-’45 nicht verstanden. Wenn ich lese wie Sie (hier mal wieder) diese untoten Widergänger des Faschismus als nicht besonders problematisch mit dem Generalbass „läuft doch“ popularisieren, kriege ich das kalte K*tzen.
Herr Maas sollte eine Statistik zur „Aushandlungskriminialität“ führen lassen.
Frau Özoguz hat uns ja darauf vorbereitet, dass künftig alle die hier leben „täglich neu aushandeln müssen“ wie das Zusammenleben funktioniert.
In Hanau läuft bereits ein Pilotprojekt:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article163285073/In-Hanau-kann-es-jeden-treffen.html
Danke Herr Spahn,
guten Ball gespielt. So liest sich also der Irrsinn im Verwaltungsdeutsch. Auch nicht besser als in den MSM.
Zusammengefasst:
Es gibt nur Hass gegen den Islam, Hass des Islam gibt es nicht.
Wer die Regierungspolitik ablehnt, ist ein Menschenfeind.
Unser Rechtssystem ist das beste der Welt.
Nur unser Grundgesetz ist noch besser.
Gesinnungsschnüffelei gibt es nicht, außer bei denen deren Gesinnung uns nicht passt. Und da haben wir unserer Gründe.
Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.
Wie nannte das nochmal: Furchtbare Juristen?
Das man damit durchkommt. Wer wählt sowas?
In dem Zusammenhang muss man darauf hinweisen, dass ein fremdenfeindlicher Angriff vorrangig von Muslimen auf christlich Orientierte und ganz offensichtlich gegen Juden in den Flüchtlingsheimen zu Tage trat. Menschen die hier Schutz suchen ganz offen Gewalt an den Tag legen, ihre Identität mutwillig verschleiern und offen ihren Antisemitismus pflegen. Wenn Herr Maas diese gesinnungsgenossen genau im Auge behält und ebenso die Prediger in den endlosen Moscheen, dann hat er noch viel zu tun.
Selbst ein Herr Steinmeier nannte Herrn Trump, als demokratisch gewählten Präsidenten, einen Hassprediger. Diese Gesinnung sollte man genau verfolgen.