Streng nach den Regeln der in Europa wenig demokratisch entstandenen Antidiskriminierungsgesetze, die nur nachbeten, was die Verfassungen ihrerseits bereits hinreichend regeln, dürfen private Firmen Musliminnen das Tragen des Kopftuches nach den dort genannten Regeln verbieten, so der europäische Gerichtshof in Luxemburg in seiner Entscheidung von vergangenem Montag.
Dieses Urteil des EuGH steht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus 2015 allerdings diametral entgegen:
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 in einer schlecht formulierten, sehr durchsichtig auf einen gewollten Erfolg hin begründeten Entscheidung das Tragen des Kopftuches, weitestgehend uneingeschränkt im öffentlich-rechtlichen Bereich, konkret für Lehrerinnen an einer Schule, nämlich gerade gestattet, oder besser, durchgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht hat damit, um es etwas überspitzt zu formulieren, den Weg für die erste Burka am Richtertisch des allerobersten deutschen Gerichtes in absehbarer Zeit freigemacht, indem es wesentlich auf die subjektive Wahrnehmung der religiösen Kopftuchtragepflicht der betroffenen Musliminnen abhob. Das Urteil aus 2015 liest sich auch heute noch so, als hätten die Richter sich selber unter Druck gesetzt, das Kopftuch im öffentlichen Raum unter allen Umständen durchzudrücken und damit auch ein Urteil des eigenen Gerichts aus 2003 irgendwie „wieder gut zu machen.“
Das damals ebenfalls klar formulierte und zu Ende gedachte Minderheitenvotum der beiden Verfassungsrichter Schluckebier und Hermanns (siehe unten), die sich dem Mehrheitsvotum des Senats des Bundesverfassungsgerichtes nicht angeschlossen haben, deklassierte allerdings die Mehrheitsentscheidung des Senats.
Das Kopftuch per se könne nicht sprechen
Es ist ein bekanntes Phänomen: Je nach politischem Diskurs und aktuellem Kontext hört man regelmäßig von denselben Diskutanten unterschiedlichste und einander widersprechende Meinungen stets im Brustton der Überzeugung und mit viel Moralin angereichert.
Im Genderdiskurs gibt es bekanntlich keine Männer und keine Frauen, der biologische Unterschied sei reine Imagination im Auge des seit 100.000 Jahren (!) verblendeten Betrachters. Das Kopftuch allerdings ist ein religiöses Bild, Zeichen oder Symbol, das nur Frauen angeht. Es ist also eine frauenspezifische Körperbedeckung. Nix Gender. Oder haben Sie schon einmal einen kopftuchtragenden Mann gesehen?
Die Inbrunst der nichtmuslimischen Verteidiger des Kopftuchs in den Medien, in Politik und Gesellschaft, vor allem männlicher Provenienz, gleichsam die Inbrunst des „bösen weißen Mannes“, ist verräterisch. Die meisten wissen nicht, wovon sie sprechen und dies weder, was das Tragen eines Kopftuchs, noch was die Religion, noch offenbar, was die Verfassung anbelangt.
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich in seiner Entscheidung zum Kopftuch von 2015 wiederholt mit der Frage der Rechtsstellung der Frau in der Gesellschaft. Allerdings nur pro forma, verklausuliert und gänzlich inhaltsleer. Warum sich eine Religion nicht dem Grundgesetz anzuschließen oder warum das Grundgesetz sich der Religion zu beugen hat, was das Kopftuch genau ist oder sein soll, was es bewirkt, sozial wie individuell, soziologisch, kulturell, damit mag sich das Bundesverfassungsgericht nicht auseinandersetzen. Es verweist auf „zwei Stellen“, auf die sich Kopftuchträgerinnen berufen hätten, allerdings zitiert das sonst zitierwütige Bundesverfassungsgericht diese Stellen nicht und liefert folglich auch keine wissenschaftlich exakte Exegese.
Bilder sagen mehr als tausend Worte, das ist eine allgemeingültige Weisheit, die der Realität entspricht. Das wussten schon frühe Religionsstifter besonders gut. Bilder, Symbole und hier vor allem visualisierbare einprägsame Bilder, haben de facto sehr leicht und sehr schnell normative Wirkung.
Die implizite Behauptung des Bundesverfassungsgerichtes, das Kopftuch per se spreche ja noch nicht und könnte deswegen auch nicht bei einem Staatsvertreter eine gegen die staatliche Neutralität verstoßende beeinflussende Wirkung, selbst im Verhältnis Lehrer-Schüler nicht, entfalten, ist lächerlich:
Zwischen Staat und Bürger gibt es anerkanntermaßen ein öffentlich-rechtliches Subordinationsverhältnis. Das macht Staatsgewalt aus. Es gibt aber den Staat nicht wirklich, sondern es gibt einen Staat, der erst durch seine Staatsdiener Wirklichkeit wird. Dieser Tatsache geschuldet fühlen sich ja manche Staatsdiener auch wie Ludwig der XIV: L’État, c’est moi!
Zwischen Lehrern und Kindern gibt es aber nicht nur dieses allgemeine öffentlich-rechtliche Subordinationsverhältnis, sondern es gibt auch das faktische Subordinationsverhältnis Erwachsener gegenüber Kind, Lehrer mit Schulnoten- und Versetzungskompetenz gegenüber Schüler, weshalb dem schon erwähnten Minderheitenvotum, das diese Tatsache anspricht, zuzustimmen ist. Deswegen ist die bloße Behauptung des Bundesverfassungsgerichtes, dass das Kopftuch der Lehrerin im Frontalunterricht unter Neutralitätsgesichtspunkten des Staates irrelevant wäre, ziemlich absurd.
Kinder wissen noch nicht einmal, welches ihre eigenen Interessen an einer neutralen Erziehung ihrer selbst sind. Sie gehen in die Schule, um sich vom Lehrer belehren zu lassen, das ist die Schuldynamik und da achten sie, wie jeder Mensch, auf jedes Zeichen und reagieren mit Nachahmung, sich lieb Kind machen, sich vor Zensuren fürchten und mit Neugierde usw.usw. Wie lang muss die Schulzeit bei den Verfassungsrichtern her gewesen sein, dass nur zwei von acht Richtern sich daran erinnert haben?
Privater und öffentlicher Raum sind miteinander verzahnt
Das Bundesverfassungsgericht wollte 2015 das Kopftuch gegen den nordrheinwestphälischen Gesetzgeber, gegen die nordrheinwestphälische Verwaltung und gegen die Vorinstanzen durchdrücken und das war es. Formaljuristisch – und darauf heben viele Kommentatoren ja auch derzeit ab – spielt die dissonante Musik des Bundesverfassungsgerichtes im öffentlich-rechtlichen Bereich, in dem die Verfassungsbindung recht absolut ist. Das jetzt gefällte Urteil des EugH bespielt dagegen den privaten Sektor und regelt die Kopftuchverhältnisse zwischen privatem Arbeitgeber und privaten Arbeitnehmern. Das ist formal beides richtig und doch hängen die beiden Urteile viel enger miteinander zusammen, als gemeinhin angenommen. Die Antidiskriminierungsgesetze verklammern den öffentlichen und den privaten Bereich in Sachen Diskriminierungsverbot 1:1, so dass dieser Unterschied zwischen den Anwendungsbereichen der beiden genannten Gerichtsentscheidungen zu einer bloßen Marginalie verkommt.
Wenn im öffentlich-rechtlichen Bereich gerade der zur Neutralität verpflichtete Arbeitgeber seinen eigenen Repräsentantinnen das Tragen des Kopftuches nicht verbieten darf, weil sich der öffentlich-rechtliche, viel schwerwiegendere Eingriff als unangemessen gegenüber der die Religionsfreiheit hochhaltenden Kopftuchträgerinnen auswirkte, dann ist vernünftigerweise nicht ersichtlich, warum der eigentlich viel mildere privatrechtliche Eingriff erlaubt sein soll. Oder umgekehrt:
Wenn der private Arbeitgeber, der zweifelsfrei nicht dem öffentlich-rechtlichen Neutralitätsgebot in Sachen Religionen unterliegt, das Kopftuch in seinen Reihen unter den genannten Voraussetzungen verbieten kann, ist nicht ersichtlich, wieso der öffentliche Arbeitgeber, der dem Neutralitätsgebot verfassungsrangig unterliegt, nicht erst recht in seinem Hoheitsbereich das Kopftuch verbieten dürfte oder, bei zutreffender gesamtgesellschaftlicher Wertung, verbieten müsste.
Ein Kopftuch per se spricht noch nicht
Das Bundesverfassungsgericht hat indirekt Ansätze geliefert, wann in Ausnahmefällen, mit denen das Gericht aber offenbar nichts zu tun haben möchte, ein öffentlich-rechtliches Verbot verfassungskonform sein könnte, wenn nämlich durch das Tragen religiöser Symbolkleidung eine konkrete Gefährdungslage, gemeint wahrscheinlich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, eintreten könnte. Und das alles in dem Wissen, dass es sich bei all dem Gerede um einen großen Irrealis handelt. Würde eine Kopftuchträgerin in der Öffentlichkeit wegen ihres Kopftuches einen Tumult auslösen, würde eher die Bundeswehr zum Schutz des Kopftuches ausrücken, als dass der Trägerin das Kopftuch untersagt würde.
Das Urteil erwähnt in seiner Begründung und vor allem in seinem Minderheitenvotum, das sich klar gegen die Mehrheitsentscheidung positioniert, spezielle Situationen oder Orte, an denen das Kopftuch für Probleme sorgen könnte. Wahrscheinlich haben die Richter, wenn auch nicht zu Ende, an die gelegentlichen Problemzonen oder auch Brennpunkte oder auch No-Go-Areas oder auch bestimmte außer Kontrolle geratene Schulsituationen, die es hierzulande geben soll, gedacht, wo der Clash der Kulturen tobt. Wenn sie aber diesen Clash der Kulturen im Hinterkopf hatten, dann wird die Mehrheitsentscheidung der Richter umso unverständlicher.
Die unbestrittene Religionsfreiheit einer Lehrerin steht gegen die Religionsfreiheit aller Schüler, aller Eltern und auch gegen die Religionsfreiheit eines jeden Menschen, der Religion ablehnt. Das prominent sichtbare Kopftuch, das ein Teil der Person und damit der Körpersprache und der Beurteilbarkeit verhüllt und das in den Urquellen des Islam offenbar nicht vorkommt – deswegen ja die Hilfskonstruktion des Verfassungsgerichtes über die subjektive religiöse Erwartung der Kopftuchträgerin an sich selbst – müsste schon einer genaueren Betrachtung durch ein Verfassungsgericht thematisiert und analysiert werden, wenn es um die notwendige Abwägung im Rahmen der Religionsfreiheit geht. Insofern ist die EuGH-Entscheidung ein Schlag ins Kontor des Bundesverfassungsgerichtes, das dem Kopftuch die Absolutheit der „Heiligkeit“, von der das Bundesverfassungsgericht im Prinzip ausgegangen sein muss, zurecht stutzt.
Bleibt festzustellen: Beide Gerichte vermeiden es, sich mit der Frage, wie religiös ist das Kopftuch, wieviel bloße Tradition, Sitte oder Gebrauch, auseinanderzusetzen. Beide Gerichte vermeiden es, sich mit der Realität der vielen täglichen Konflikte der Religionen in und mit der Gesellschaft auseinander zu setzen. Beide Gerichte verweigern de facto den Religionen dieser Welt Aufklärungs- und Reformationsprozesse zu durchlaufen, in dem sie in diesem Fall im Jahr 2017 das im Westen nicht tradierte Kopftuch ad infinitum festschreiben helfen.
Das Kopftuch und intensivere Bedeckungen
Das neutrale Gerede des Bundesverfassungsgerichtes von religiös konnotierter Kleidung oder Bedeckung kann man nur makaber nennen. Das Kopftuch oder intensivere Bedeckungen der Frau sind in den Gesellschaften des Westens streitkonnotiert. Das Kopftuch und intensivere Bedeckungen sind zur Verzerrung des Dialogs der Menschen untereinander durchaus geeignet.
Bedeckungen, die einen Menschen schwerer erkenntlich machen – sollen diese auf dem Passfoto das zur Erkennung des Inhabers dienen soll, vorhanden sein oder nicht?
Ist die Rechtsfindung für oder gegen einen verhüllten Menschen in identischer Weise möglich wie gegen einen unverhüllten Menschen? Staatsanwälte und Richter wollen die Menschen immer ganz genau sehen und beurteilen, ob sie es können oder nicht. Jedenfalls wird die Beurteilung eines Menschen durch die Frage, ob er sich uneingeschränkt mit freiem Hals und Kopf oder nicht unter Umständen beeinflusst. Je verhüllter ein Mensch ist, desto geringer ist die Zahl der Daten, aus denen ein Dritter sein Urteil bilden kann.
Klar, jede Frau, die ins Kopftuch hinein geboren wird, kann sich im Zweifel gar nichts anderes vorstellen. Ist das die Vorstellung der Integrationspolitik? Das ist eine andere Frage. Die Welt nur aus der Sicht der Kopftuchträgerin zu beurteilen, kann ebenso wenig verfassungskonform sein, wie die Welt nur aus der Sicht von Nicht-Kopftuchträgerinnen zu sehen.
Leider vermeiden, wie gesagt, beide Gerichte die Gretchenfrage: wie halten wir es eigentlich mit den Religionen? Wie halten wir es eigentlich mit dem Grundgesetz, das mehr ist als die Religionsfreiheit.
Das Kopftuch ist weit weniger dezent als die vom Gericht erwähnte Kippa, die bestenfalls eine Glatze kaschiert oder ein Kettchen um den Hals, an dem ein Kreuz bammelt. Das Gericht vergleicht Dinge und setzt Dinge gleich, die nicht vergleichbar sind. Das Gericht offenbart zudem mit seinen Bedeckungsvergleichen ein geradezu gefährliches Ausmaß an Ignoranz. Die Kippa, ein Symbol der ältesten, gleichsam Ur-Religion des Judentums, ist das Symbol einer Religion, die keine Mission kennt und will, weshalb die Religion auch auf die Ursprungsgemeinschaft beschränkt geblieben ist. Die jüngste der Religionen, die man monotheistisch nennt, hat sich in Schüben stets rasant verbreitet, sie ist Mission. Der Gedanke, andere an seinem Glauben teilhaben zu lassen, manchmal mit dem Argument und manchmal mit Gewalt, ist im Christentum und im Islam nicht gänzlich unbekannt. Insofern ist der Vergleich von einer dezenten jüdischen Bedeckung mit dem einen Teil der Persönlichkeit verdeckenden Kopftuch der muslimischen Frauen geradezu hinterhältig irreführend.
Oder anders ausgedrückt: wenn das Kopftuch den „schnöden“ Arbeitgeberinteressen weichen muss, wieviel mehr muss dann dasselbe Kopftuch den überragenden Interessen von Schülern, Angeklagten und Zeugen im Gericht, Gewaltopfern im Krankenhaus, Verdächtigten auf der Polizeistation oder sonst von der Verwaltung leicht beeindruckbaren Menschen weichen.
Der große irrlichtende Franz Josef Degenhardt würde heute als überzeugter aufrechter Kommunist singen: Ja, Grundgesetz, ja Grundgesetz, ja Grundgesetz, Sie reden hier ja permanent vom Grundgesetz, sind Sie eigentlich Islamist?
Licht am Ende des Tunnels: Mädchenrat in Saudi-Arabien
Der modern gewordene Philo-Islamismus im Westen beeinflusst offenbar auch die höchsten Gerichte. Immerhin, Licht am Ende des Tunnels: Im durchaus als weithin für fundamentalistisch erachteten Saudi-Arabien wurde gerade ein mit 13 bärtigen Männern besetzter Mädchenrat gebildet, dessen Aufgabe es ist, die Stellung der dort streng verhüllten Frauen zu verbessern.
In einem Nachbarraum durften einige Frauen per Videoschalte der ersten Sitzung des männlichen Weiberrates beiwohnen. Hintergedanke der saudischen Regierung ist es, dass weibliche Arbeitskräftepotenzial besser ausschöpfen zu können. Es sollen gut 140.000 Heimarbeitsplätze entstehen, also Arbeitsplätze, für die Frauen das Haus nicht verlassen müssen und keinen physischen Außenkontakt brauchen. Und: die Verhüllungspflicht gilt schließlich nicht zuhause, also auch nicht im Homeoffice. Für wahr, kleine Fortschritte, aber immerhin.
Im Westen läuft die Sache oft genug rückwärts. Der symbolische Druck, den das Kopftuch im Westen auf sich geladen hat oder der dem Kopftuch übergestülpt wurde, kann eine durchaus gesellschaftlich belastende Wirkung entfalten. Dagegen ist ein partieller Verzicht einzelner Frauen, das Kopftuch im Dienst zu tragen ein vergleichsweise weniger schwerwiegender Aspekt.
Der Tatsache, dass sich mancher Staatsdiener effenkundig dem Motto „L’Etait, c’est moi“ verpflichtet fühlt, liessen sich begegnen, indem sowohl Staatsdiener als auch Bürger bei jeder mündlich gefuehrten Kommunikation die Aufnahmefunktion seines Handys bzw von Staatssseite ein sonstiges Aufnahmegerät standardmäßig einschalten duerfte. So wäre der staatlichen Willkür von Beamten und evtler Ausflüchte oder Lügen beider Seiten ein wirksames Gegenmittel verabreicht. Natürlich wird sich keine staatliche Behoerde darauf einlassen, denn die vielgepriesene Transparenz soll ja nur in eine Richtung gelten.
Diese ganze Behauptungen über Kopftuch und andere Verhüllungen aus angeblich religiösen Gründen hat mir bis heute noch niemand beweisen können, dass dies im Koran gefordert ist. Insofern ist dies für mich entweder eine vollkommen ideologische oder kulturelle Diskussion, die mit Religion – sofern man den Islam überhaupt als eine solche bezeichnen kann wegen seiner Forderungen im Koran – grad überhaupt nichts zu tun hat!
Das passt jedoch genau wiederum in das Bild, dass auch die Diskussion über den Islam in der Öffentlichkeit negiert wird. Wenn über diesen in den MSM gesprochen wird, sind es immer tendenziöse Berichte mit Zeitgenossen, die ein ganz bestimmtes Bild vertreten,, um nicht zu sagen, eine ganz bestimmte und gewollte Ideologie!
Insofern ist das für mich ein Kulturkampf und hat absolut nichts mit Religionsfreiheit zu tun!
Nein, nein, nein. Vielleicht haben Sie
keine Tochter. Ich kann mich sehr gut erinnern, welches Vorbild die
Lehrerin meiner Tochter war – zum Glück eine Deutsche (ohne
Kopftuch). Bis heute habe ich keine Ahnung, ob die Frau katholisch,
evangelisch oder Atheistin war. Insofern war sie ganz neutral. Ich
weiß aber auch, welches Vorbild diese Frau für meine kleine Tochter
war, ganz zu Recht, denn sie war eine wunderbare, den Kindern
zugetane Lehrerin. Da es nicht ausgeschlossen ist, daß die eventuell
anzunehmende „Moslemtante“ mit ihrem Kopftuch ebenfalls eine gute
und freundliche Lehrerin ist, halte ich es für sehr gut möglich,
daß sich einige Schülerinnen zumindest mit dem Gedanken tragen,
auch so ein Tuch zu tragen. Wenn dann noch Mitschülerinnen in der
Klasse sind, die ebenfalls Kopftuch tragen, ist es um die
weltanschauliche Neutralität in der Klasse geschehen. Und die Zahl
der mohammedanischen Schülerinnen wird sich in Zukunft nicht
verringern, Erdogan und der heiligen Angela sei Dank.
Wir wollen ja nun aber mal nicht übertreiben. China war ja nun Kleidung mit Strafverschärfung. So weit gehen meine Gedanken nicht. Ein goldenes Mittelmaß reicht doch, oder? Mein Schwiegersohn ist Lehrer an einem Gymnasium. Er hat mir mal Bilder u. A,. von Klassenfahrten gezeigt. Da muss man aber wirklich ein Eunuch sein, um nicht schwach zu werden. Er ist es nicht. Damit hier kein falscher Eindruck entsteht. Er ist gefässtigt. So mancher Reverendar kann sich da sicher mal unwohl, wohl fühlen, ;-)). Burka ist natürlich eine Zumutung, ganz klar, Kopftuch auch.
@ Claudia. Stimmt. Aber ich erinnere mich daran, dass hier und da Klassenkameradinen mal nach Hause geschickt wurden, um sich umzukleiden. Warum immer gleich ins Extreme gehen? Die gute Mitte reicht doch auch aus, oder etwas nicht? 😉
Sorry,
als ich dort, wo ich lange arbeitete, anfing, liefen alle Frauen bieder rum wie im Kloster, übertrieben formuliert. Da war mir als Mann der Zustand 12, 15 Jahre später dort aber lieber. Ich habe damit keine Probleme..es sind auch keine, lieber eine Frau z.B. mit Minirock oder High-Heels als per Zwang in eine schwarze „Kutte“ gesteckt von einem „irgendwas“ dazu gezwungen, was meiner Meinung nach die Frauen direkt oder indirekt sind.
Man muß ganz schwer aufpassen, was man fordert. Freiheit ist immer die Freheit des anderen (Rosa Luxemburg).
Dies geht partiell auch schon bei den Klamotten los….Es gibt viele Dinge, die ich auch nicht mag oder mir irgendwo abgehen. Ich würde aber nie fordern, deswegen sowas oder diese deswegen einzuschränken oder gar zu untersagen. Beispiele hätte ich genug.
Es würde auch verhindern, dass Jugendliche gemoppt werden, weil der eine mehr Geld ausgeben kann als der andere.
Stimmt
In „Die versiegelte Zeit“ (Dan Diner) erfährt man das Wichtigste zur Rückständig- keit des Islams, zu den Ursachen der Auswanderung aus den kaputten Staaten. In „Der islamische Faschismus“ (Abdel-Sa,ad) zeigt uns, wie lügnerisch die Verknüp- fung mit dem Begriff „Frieden“ von Anfang an war. Und Prof. Depenheuer zeigt in
„Selbstbehauptung des Rechtsstaates“ in 2007 auf, was zu tun bzw. zu lassen ist.
Und dabei ist Sarranzin und Houlebeque noch nicht mal dabei. Wer zarte Nerven hat, schimpfe lieber weiter, es ist dann der Stuhlgang der Seele. Wem die Zukunft und die seiner Kinder lieb ist, muss sich schon den Fachleuten zuwenden. Aber auch bei Herrn Rutte in Holland war es so: Keine wirkliche Ahnung, jedoch 3 Ab- geordndnete des pol. Islams sind im Parlament. Sehr viele Holländer sind zu feige, das zu verhindern … es könnte ja von selbst verschwinden. Wetten, es endet nie!
Wie schwer doch die Rechtsmaterien zu so etwas Leichtem wie ein Kopftuch! Man faßt es kaum. Dabei ist die Sache doch so einfach: Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. Im Dienst ist Schnaps verboten, es sei denn, im Arbeitsvertrag ist er ausdrücklich erlaubt oder vereinbart. Wer im Dienst unbedingt Schnaps trinken will, sollte sich einen passenden Arbeitgeber suchen, sich bei und nach der Suche aber nicht aus dem vom Kollektiv unterhaltenen Schnapsdepot bedienen können. – Kein Wunder, daß eine EU, die mit bombastischem Aufwand noch die lächerlichsten Scheinprobleme juristisch regeln will, bei den europäischen Verkostern nur noch Widerwille und einen gehörigen Kater auslöst. – Subtiler Beitrag, verehrte Frau Röhl, aber wie gesagt …
Manchmal ist die EU doch nicht so übel, wenn es darum geht, die deutsche Rechtsprechung zurückzupfeifen.
~~~~~~~~
Genderdiskurs: » Oder haben Sie schon einmal einen kopftuchtragenden Mann gesehen? «
Aber ja doch! Man braucht nur einen Blick auf die Operettenprinzen der arabischen Welt werfen. Auch die Mullahs haben ziemlich viel Wickeltuch auf dem Kopf, abgesehen von der sonstigen Verhüllung. Oder hat schon mal jemand solche Männer in Bermuda-Shorts gesehen?
Ich habe 1983/4 in einer Mannheimer Arztpraxis gearbeitet, deren Patienten zu 40% aus der Türkei stammten. Es gab einige wenige ältere Frauen, die ein Kopftuch trugen, wie es früher auch bei uns als Schutzbekleidung getragen wurde. Aber k e i n e muslimische Frau trug die heute übliche Kopfbedeckung, bei der kein einziges Härchen zu sehen ist. Und es gab damals keine Verschleierung in Südostasien, keine in Schwarzafrika. Das Kopftuch ist eine Forderung des politischen Islam. Als solches gehört es in Schulen und im öffentlichen Bereich verboten. Wie gut, dass jetzt wenigstens die privaten Arbeitgeber einen Anfang machen können.
Das ist eine richtige Entscheidung. Kopftücher sind Privatsache und nehmen in einem Maße zu, dass ich nicht mehr glaube, dass di Damen sich freiwillig so verunstalten. An den Schulen sollten allerdings auch die Kleiderordnungen wieder so hergestellt werden, dass pupertierende Jungen keinen kleines Sexbomben gegenüber sitzen haben. Sie lenken von einem geregelten Unterricht ab. Bin kein Moslem, um jeden Verdacht von mir zu nehmen. Die Shule ist zum Lernen, und nicht flirten oder Ersterfahrung sammeln da. Freizügigkeiten ist o.K. ,aber ausserhalb der Schule und in der Freizeit. Wahrscheinlich wird das Gericht in dieser Sache auf Antrag moslemischer Eltern ebenfalls ein Urteil fällen müssen. Aber bitte kein Urteil zu Gunsten dder Ganzkörperverschleierung, damit sich diese Eltern nicht länger beleidigt fühlen. Sehr ironisch gemeint.
Das Kopftuch als Zeichen der Religion dürfte an einer nicht religiösen Schule nicht erlaubt sein. Wer das Kopftuch als simples Kleidungsstück sieht, und nichts anderes ist es für einen säkulären Staat, der kann es nicht verbieten. Der müsste aber auch andere Kleidungsnormen an Schulen gestatten, also auch Lehrerinnen, die sehr leicht bekleidet sind.
Ich erwarte, dass sich das Lehrpersonal „anständig“ anzieht, also erwarte ich, dass eine Lehrerin nicht herum läuft wie eine Putzfrau.
Und die jungen Mädchen? Bei einigen frage ich mich manchmal, was sie bewegt, alles zur Schau zu sellen, was sie an Reizen haben. Ein gutes Mittelmaß sollte möglich sein.
Es swird immer gleich übertrieben.
Wie liefen wir in unserer Jugend herum, als Mädchen???
Auch nicht gerade hochgeschlossen.
Warum nicht? Schliesslich sind es Mädchen und keine dümmlichen Jungens, die nur auf ihr Smartphone schauen…
Als Agnostiker kann ich nicht beurteilen, ob und wie viele Götter es gibt und welche Eigenschaften diese haben könnten.
Ich bin mir aber absolut sicher, dass „Götter“ die in der Lage sind einen Kosmos mit hunderten Milliarden Galaxien zu erschaffen, weder eitel sind noch angebetet werden wollen.
Und ob die „Gläubigen“ nun Kopftücher tragen oder Nudelsiebe wie die Pastafari wird den Allmächtigen meiner Meinung nach relativ egal sein.
Wenn der Arbeitgeber zur Neutralität verpflichtet ist, warum nicht auch der/die Arbeitnehmer/in?
Liebe Frau Röhl,
für mich ist der Streit um das muslimische Kopftuch genauso ein Ablenkungsmanöver, wie Herr Schulz mit seiner „sozialen Gerechtigkeit“ vom
eigentlichen Kernthema, dem Islam, ablenken möchte.
Warum sollten politisch selektierte Richter ein Interesse an der Aufklärung der
Mehrheitsgesellschaft haben, und verkünden, dass der Islam keine Religion,
sondern eine politische Ideologie ist.
Wer von den schon länger hier Lebenden das Märchen vom sogenannten
„Euroislam“ glaubt, wird in Bälde ganz erschrocken aufwachen.
Die MSM und ÖR tun alles, um uns schleichend an islamisches Leben zu
gewözuhnen. Wer Schulz oder Merkel etc. wählt, braucht sich über die
Entwicklung der Erdogan-Türkei und das Verhalten der türkischen Community
in DE nicht aufregen.
Entweder die Wahlbürger handeln, oder die Diskussion “ gehört der Islam zu DE“
ist obsolet, denn dann wird die Realität sein, DE gehört zum Islam.
Die Bürger handeln, aber leider nur privat. Manche trauen sich nicht mal mehr das Wort „Flüchtling/Migrant/oder-wie-auch-immer“ in den Mund zu nehmen, wenn sie sich über diese „Geschenkten“ im Wohngebiet aufregen und feststellen, dass sie nicht mehr gern in ein bestimmtes Gebiet eines Stadtviertels gehen. Vor 2015 standen solche Fragen noch nie zur Debatte. Zu Fremden ist man ganz vorsichtig mit seinen Äußerungen geworden. Das habe ich in den Ausmaß nicht mal in der DDR erlebt. Viele Bürgern handeln privat, in dem sie einfach umziehen. Bei uns im Stadtviertel läuft z.Z. ein Umbruch von schlechten Wohnkomplexen mit vielen Arabern in gute Wohnkomplexe mit keinem Araber. Wohnungen in den guten WK sind nur noch schwer zu bekommen. Leider wird sich das nicht im Wahlergebnis niederschlagen. Viele Menschen sind zu verschüchtert und haben einfach Angst. Die tagtäglich Beschallung und Einschüchterung der Menschen funktioniert noch sehr gut. Ohnmächtig sehen die Leute zu, wie ihr Lebensraum verschandelt wird, ohne gefragt worden zu sein. Was man diesen Menschen antut, ist ungeheuerlich. Aber das stört das linksgrüne Gesocksche nicht, im Gegenteil, diese Menschen sind auf einmal alle Nazis. Die AfD ist leider nicht präsent genug bei uns. Man hört sie nicht, man sieht sie nicht und wenn man etwas hört, dann nur über sie und meist Lügen. Für Menschen, die nicht oft im Internet (wie viele in meiner Gegend) sind, keine alternative Medien lesen, ist es sehr schwer einen Weg zu finden. Es hört sich immer so einfach an, dass die Wahlbürger handeln müssen. Das stimmt zwar, aber bestimmte Schichten sind oft zu – mir fällt jetzt gerade kein passendes Wort ein – unselbständig vielleicht.
Der letzte Satz meines Kommentars ist eine Feststellung und ein
Wunsch zugleich gewesen.
Ich bin 2012 wegen der „Türkisierung“ meines Kiezes in den
Speckgürtel einer fränkischen Großstadt gezogen.
Wie Sie richtig bemerken, sind ruhige und sichere Wohnungen
in der Zwischenzeit Mangelware.
Und bitte, ich mußte, als Wessi in höherem Alter, das lernen, was
für Ossis der Normalzustand ist, zwischen den Zeilen lesen und
vor allem das Internet und „Feindsender“ hören und sehen,
solange es noch geht. Vielleicht war es ja Kalkül, die Bildung der
„Chefin“ zu überlassen, jetzt haben wir den „Salat“.
Ich sprech’s mal ganz brutal aus. Die Mehrheit hat kein politisches Talent, Punkt. Sie zerfällt in zwei Gruppen. Gruppe eins sind die Hilflosen, die zwar Angst vor den Zuständen haben, aber keine Ahnung was zu tun ist und im Zweifel den Mainstreamvorgaben folgen. Gruppe zwei, die sind ein echtes Problem. Die glauben fest von sich, dass sie politisch-intellektuell sind. Obwohl sie, unbewusst, auch nichts weiter machen als die vorgegebenen Aussagen aus ihren Medien nachzubeten und gute Diener des Systems zu sein. Bei denen muss man vorsichtig sein, darunter sind die, die Andersdenkende wie Sie und mich niederbrüllen. In den USA, in großem Unterschied zu Deutschland, hatte Trump immer einen Teil des Mainstreams hinter sich. So konnten Volksmassen erreicht werden, zumindest die Gruppe eins. Für Deutschland sehe ich deswegen keine Perspektiven.
Ja, Degenhardt, ich kann Sie mit meinem Wagen zum Friseur fahren…..
Frau Röhl kurz zu unserem höchsten Dt. Gericht. Wenn ich mir die Figuren, Richter genannt u. ernannt bzw. dort per ordre de mufti von Parteienwegen ansehe, welche wären SPD/CDU/Grüne u. Restanhang, ob Ahnung, Wissen oder nicht, Hauptsache warmes Essen, Dach überm Kopf z.B. in Karlsruhe u. aus dem Weg, nennt man: versorgt.
Spezialität d. Dt. Parteien. Hier in unserem Fall sitzen so Leute wie Peter Müller, ex MP im Saarland, aus den tiefsten Tiefen dieses Bundeslandes kommend, das merkt man auch, oder eine schillernde oder weniger schillernde Figur namens Thomas Fischer, egal in welcher Kammer.
Bei solchen „strange“ Zeitgenossen, braucht man sich dann auch nicht über Urteile d. besonderen Art zu wundern.
Ob solche Leute vom Islam oder den real existierenden Problemen u. Folgen von Kopftuch, Burka etc. Ahnung haben oder nicht, interessiert nicht, am wenigsten diese „Leuchtgestalten“ in Roben selbst.
Ja, die Transformation des ‚Rechtsstaates‘ in einen parteilich gelenkten Richterstaat ist längst erfolgt, wird nun halt immer deutlicher. Die Begrifflichkeiten dafür sind wohl noch nicht so richtig ‚in place‘.
Großen Dank, Frau Röhl. Noch ein Vorschlag: Sie schreiben am Ende von „Philo-Islamismus“. Mit dem Verb „philein“ tut man m.E. diesen Leuten zu viel der Ehre an (Philosophie als Liebe zu Weisheit usw.). Es unterstellt auch eine positive Emotion, an die ich nicht glaube, ich glaube nur an Feigheit, Geltungsbedürfnis und Selbstüberschätzung: intellektuelle Stöpselgewehre, die sich für Großkaliber halten. Daher würde ich beim Deskriptiven bleiben, bei dem, was den Effekt und Habitus beschreibt: Islam-Servilität, islam servility, islam servilité, islam servilidad usw.
@R.J. Sie treffen eine kluge Unterscheidung, der ich mich anschließe.
Zum Kopftuch: Es signalisiert, dass man die vom Islam vertretene Welt -und Gesellschaftsordnung für die richtige hält, welche sich mit unserer Ordnung nicht vereinbaren lässt.
Ich würde bei einer Ärztin mit Kopftuch sofort eine Kehrwende machen, da ich ihr eine den Kuffars feindlich gesonnene Einstellung nicht nur unterstelle, sondern ihr diese anhand der Aussagen des Korans nachweisen kann.
Man könne auch statt des etwas umständlichen Ausdrucks „Islam-Servilität“ sagen: „islamoservil“, oder weil es kompakter ist und runder klingt, „islamoserv“.
Das ist der angemessene Ausdruck für die hiesigen Kriecher & Ducker, die „Mut“ nur gegenüber „Rechtspopulisten“ haben, von denen sie nichts befürchten müssen, während gegenüber Moslems die Hose gestrichen voll ist (…). … Fracksauser, die genau wissen, dass Moslems sehr unangenehm werden können, reden von der Verteidigung der Toleranz und Aufklärung gegenüber einer politischen Religion, die damit nichts im Sinn hat; siehe die Auslassungen des Führers der Al-Azhar-„Universität“, die auch für den Islam in Europa Deutungshoheit beansprucht (unwidersprochen, ja bejubelt im Bundestag) und in denen Aufklärung, Trennung von Staat und Religion sowie Religionsfreiheit ausdrücklich als für den Islam inakzeptabel abgelehnt werden.
Ach was, den richtigen Ausdruck gibt es doch schon seit Jahrhunderten, zertifiziert von der Umma – Dhimmi.
Kopftücher sind die ‚Marketenderinnen‘ des Jihad.
It’s that simple.
Ich stelle im Alltag fest, dass die Islamoservilen (schöner Ausdruck) oft realitätsfern sind, geradezu unfähig einen Zugang zu der harten Realität zu bekommen. Es gibt zB viele Frauen, die völlig unbeirrt von der Frauenschändungswelle sei 2015 weiter an ihrer Refugeeservilität festhalten.
Ich denke die haben ein Problem im Kopf, auch Schere im Kopf genannt…….ein Fall vielleicht für Psychologen….
Ja, man denke an Victor Klemperer, LTI. Nur genützt hat es alles nichts. Islamoservil werde ich dennoch lustvoll benutzen und als Gegengift in die Ohren meiner Mitmenschen träufeln.
Die Kopfverhüllung der Frau als religiöses Symbol (das es auch im kath. Christentum als „Kommunionschleier“, „Mantilla“ oder bei den Orthodoxen mit einer ähnlichen Repressivität gibt) ist als Symbol eindeutig und eindeutig frauenverachtend:
1. Es bedeutet IMMER die Unterordnung unter den Mann. Der Kopf der Frau wird symbolisch als „eigenständiger“ Kopf „begrenzt“ gegenüber dem Mann (übrigens stellt die Kippa auch eine solche Begrenzung dar – aber nicht gegenüber der Frau oder einem andern Menschen, sondern gegenüber Gott. Und das macht diese Sache zu etwas anderem).
2. Im mittelalterlichen Decretum Gratiani wird ein Schleierzwang für Frauen in der Kirche damit begründet, sie sei kein Ebenbild Gottes, sondern nur der Mann (und das entgegen dem Schriftwort in Genesis 1!) – allerdings hat zumindest die Westkirche das nicht konsequent eingefordert bzw. für weniger wichtig erachtet, und heute spielt es (außer in Piusbrüderkreisen) keine Rolle mehr
3. Der Schleier soll die Frau als Sexualobjekt markieren und versperren und ihr die Verantwortung für maskuline Disziplin- und Rücksichtslosigkeit einseitig und alleine aufbürden.
Es wäre an der Zeit, dass westliche Religionsignoranten endlich mal mit dem Kopftuch und seiner Bedeutung befassten! Ist ja nicht zum Aushalten, dieses inkompetente Rumgeeire!
Ich plädiere für ein generelles Kopftuchverbot im öffentlichen Raum. So, wie es mal in der Türkei war, als man dort noch halbwegs vernünftig war.
Man sollte Demos veranstalten, bei denen dann alle Männer auch ein besonders deutliches Kopftuch tragen, damit diese ganze Lächerlichkeit mal deutlich wird.
Natürlich, es hatte einen guten Grund, warum Atatürk und seine Nachfolger ein Kopftuchverbot für unerlässlich für eine moderne Türkei hielten. Können Sie sich noch erinnern an die Kopftuchkämpfe an türkischen Unis usw vor ca 20 (?) Jahren. Verloren gegen die massiv und aggressiv auftretende Ideologie.
Das ist doch recht einfach: Das gehört nicht in unseren Kulturkreis. Anders als der Nonnenhabit. Und ich WILL das auch weiterhin hier nicht haben, weil diese Leute damit zum Ausdruck bringen, was sie von unserer Kultur halten, nämlich nichts.
Die können ihr Kopftuch gerne in der Wohnung tragen, wie anderes Sex- und Glaubensspielzeug. Sonst sollen sie in ein islamisches Land ihrer Wahl verschwinden.
Alles andere ist doch nur theoretischer Überbau.
Voll auf den Punkt gebracht. Danke dafür.
Kurz und knackig und wohlfeil formuliert.
Das Kopftuch ist kein religiöses Symbol, sondern ein traditionelles Kleidungsstück, das folglich auf Aufforderung auch abzulegen ist.
Beweis: Treten Frauen aus dem Westen als Staatsgäste in muslimischen Ländern auf, werden sie dazu angehalten, ein Kopftuch zu tragen, OBWOHL sie Christinnen (oder sonstwas), also keine Musliminnen sind. D.h. das Kopftuch ist NICHT mit einem bestimmten Glauben verbunden und damit KEIN Gegenstand der der Bekenntnisfreiheit unterliegt.
Es gibt scheinbar im Koran eh nur 3 Stellen, wo eine Bedeckung d. Kopfes „explizit“ erwähnt wird. 1 Stelle davon betrifft, so las ich vor einiger Zeit nach, nur die Frau des „Propheten“, also bleiben für die anderen Musliminen ganze 2 Stellen, wo Bekleidung überhaupt thematisiert wird.
Burka als Ergänzung, gar nichts…..und früher in den 50er, 60er u. 70er Jahren lief z.B. in Syrien, Libannon oder Afgahnistan in den grossen Städten fast keine Frau mit Kopftuch rum. Man konnte dies gut in alten Filme, Dokumentationen z.B. alten Weltspiegel Beiträgen damals immer sehen.
Es ist eher die Angst der Männer, denn sie sorgen sich, neben ihren oft sehr reizenden Frau nicht bestehen zu können. Sie wollen sie verstecken, während sie sich gern alle Freiheiten heraus nehmen. Das ist dann was anderes. Darum sehen sie sie auch lieber hinter den Mauern ihres Hauses. Das änderte sich nach dem Fall der Zwillingstürme.
Das das Problem die Männer sind u. für mich das auch die Kardinalfrage ist, wenn ich eine „vermummte“ „Frau“ sehe, mit Burka muß ich diese nach meinem Rollenverständnis schon in Klammern schreiben. Ihre Weiblichkeit soll komplett neutralisiert, liquidiert werden. So interpretiere ich für mich diese „Verkleidungen“. Und das im Generellen dies von Männern oder den Männern kommt ist evident.
Daher die Frage, was sind das für Männer im Islam oder besser in diesen islamischen Ländern u. nun hier ?
Da wäre der Satz im Lied von Udo Jürgens, „das Problem ist der Mann“ tatsächlich angebracht.
Da sind wir ja denn nicht weit auseinander. Viele Mannern, insbesondere Moslems, sind mit Sicherheit das Problem, wenn der Kompass verrückt spielt. Letzere versuchen nicht einmal mehr, gegen zu steuern, sondern suchen sich ein Objekt. Im übrigen gehe ich davon aus, wenn Moslems die Weltherrschaft endlich übernommen haben, wird es keinen Weltfrauentag mehr geben, denn sie werden nur noch eingesperrt, leise und zum Vergnügen der Moslems da sein dürfen. Ständig schwanger oder im Kreissaal. Eigendlich sind Burka-Trägerinen wesendlich reizvoller auszupacken, um zu schauen, was unter diesen Trauergewändern verborgen ist. Offenbar sind das Männer aus dem europäischen Raum respektvoller als ihre männlichen, moslemischen Kollegen, die nicht begreifen wollen, dass Frauen klein Freiwild darstellen.
Da haben Sie sehr genau den richtigen Beweis genannt, wie uns die Muslime hier an der Nase herumführen wollen.
Alleine die Tatsache, dass sich Gerichte mit einem Kleidungsstück namens Kopftuch in diesem Ausmaß beschäftigen müssen und dieses Ding in den Medien derart viel Aufmerksamkeit erfährt, drückt die überdimensionale Bedeutung für ihre Trägerinnen aus. Haben wir eigentlich je in der Geschichte eine Klage wegen eines anderen Kleidungsstücks gehabt? Hat ein Mann je eine Klage angestrengt, weil er im Rahmen von Benimm-Regeln seinen Hut absetzen sollte? Gab es mal eine Klage, weil jemand sein Piercing im Job nicht tragen durfte und sich dagegen wehren wollte? Oder weil der Chef die kurzen Hosen im Sommer und die Bärchenkrawatte untersagt hat? Oder hat mal eine Touristin in Tunesien auf ihr Recht klagen wollen, am Strand oben ohne zu liegen, weil sie sich nur so vollkommen frei fühlt? Ich kann mich nicht daran erinnern. In der Regel gibt es mit diesen individuell vermutlich ebenfalls als Einschränkung empfundenen Regeln kein Problem, denn es geht eben um Anpassung in der einen oder anderen Situation unter uns oder im Urlaub. Da wird nicht wild geklagt. Hier aber schon. Was also ist besserer Beleg dafür, dass Anpassung gar nicht angestrebt wird?
Ich kann es nicht mehr hören. Bei meinem letzten Krankenhausaufenthalt gab es einige Schwestern mit Kopfbedeckung. Ganz ehrlich: ich kann es auch nicht mehr sehen! Es stört mich. Basta!
Es ist ein Fehler hier immer gleich mit der Religionsfreiheit zu argumentieren. Natürlich ist dies ein Grundrecht, genauer gesagt ein Schutzrecht der Einzelperson gegenüber dem Staat, aber deshalb kann man sich doch nicht einfach notwendigen Verpflichtungen entziehen, die für alle gleichermaßen gelten.
Eine Flugbegleiterin hat sich in ihre Uniform zu kleiden wie alle Kolleginnen, sonst darf sie das nicht machen. Eine Ärztin hat sich natürlich an die Kleidungsvorschriften zu halten, im OP gibt es keine Kopftücher. Eine Staatsbedienstete hat sich dem Neutralitätsgebot zu unterwerfen, sonst hat sie im Öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Was ist daran so schwer zu verstehen? Warum bemüht man hier allen Ernstes die Gerichte? Was hat das mit Integration zu tun? Wieso entsolidarisiert man sich hier von der übrigen Belegschaft und provoziert in so ignoranter und arroganter Art und Weise immer wieder auf’s Neue?
Zudem kann man zwar subjektiv das Kopftuch als Teil seiner Religionsausübung betrachten, jedoch ist dies theologisch nicht zwingend und somit eine freiwillige persönliche Entscheidung und nicht eine religiöse Notwendigkeit. Allein dadurch wird das Argument mit der Religionsfreiheit doch schon gleich hinfällig. Es ist erstaunlich, wie ausgiebig man europäische Juristen mit solchem Quatsch beschäftigen kann, sie widersprechen sich sogar noch und lassen sich endlos vorführen, das BVerfG ist dabei besonders tief gesunken.
Ja, durch den Reli-Diskurs gerät das auch von vornherein auf eine nicht angreifbare Ebene und wir müssen uns mit den gedanklichen Ausscheidungen islamischer Wichtigtuer-Theologen auseinandersetzen. Das müssen wir aber nicht. Es ist völlig egal, ob im 8. JH in einem Wüstenstaat Kopftücher getragen wurden. Wir sind im 21. JH und in unserem Land.
„Wenn sie aber diesen Clash der Kulturen im Hinterkopf hatten, dann wird
die Mehrheitsentscheidung der Richter umso unverständlicher.“
Nun, wenn man im Hinterkopf hat, wie die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts zu ihrem Amt kommen, dann wird es wieder verständlicher: Sie werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Also politisch ausgewählt. Und so überrascht es denn weniger, dass ihre Urteile den herrschenden politischen Strömungen entsprechen.
Jede Frau, welche in unserer „wesentlichen Welt“ behauptet, das Kopftuch freiwillig trägt und sich auf die sogenannte Religionsfreiheit beruft, ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen Frauen, die einen Kampf für ihre Freiheiten und Selbstbestimmung führen.
Diese hier teilweise sozialisierten Damen machen es sich bequem, sich auf die Rechtsstaatlichkeit zu berufen und spielen ihre Opferrollenkarte sehr gut aus.
Die Mehrheitsgesellschaft und deren Befindlichkeiten interessieren nicht.
Und dann entblödet sich die DB nicht,
einen kontraproduktiv Spot zu drehen.
Wenn ich ehrlich sein soll, erzeugen die Kopftücher, denen man mittlerweile auf Schritt und Tritt (TV, Gazetten und in der Öffentlichkeit) begegnet, langsam Aggressionen.
Danke für den Link, Frau Röhl.
Die Nachverfolgung ergibt jedoch, dass es sich nicht um einen „mit bärtigen
Männern besetzten“ Mädchenrat handelt: Zitat: „Allerdings stimmt nicht ganz,
was behauptet wird – das Bild ist in der Form ein Fake. Es zeigt nicht den
Mädchenrat – sondern Abgesandte, die zur Eröffnung geladen waren, darunter
der saudische Prinz Faisal bin Mishaal bin Saud bin Abdulaziz. …Der
eigentliche Rat besteht aus 39 Mitgliedern – alle Frauen.“
Auch sind in meinen Augen solche gesellschaftliche Veränderungen kein
Fortschritt, die nur darauf ausgelegt sind, das „weibliche Arbeitskräftepotenzial
besser ausschöpfen zu können“. Sollten sie tatsächlich zusätzliche Arbeit in
ihren textilen oder häuslichen Zwingern verrichten müssen, würde dies für die
Saudimädels keinen Gewinn an Freiheit bedeuten. Und die Kinder? Werden sie
die Zeit in staatlichen oder religiösen Einrichtungen verbringen müssen, während ihre Mamas arbeiten?
Im Westen hatten Lohndumping und Prekarisierung der Arbeit die Folge, dass bei vielen Familien ein Einkommen nicht mehr ausreichte. Die betroffenen Mütter waren gezwungen, zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen, wodurch im Sinne der Unternehmer das weibliche Arbeitskräftepotenzial besser ausgeschöpft werden konnte. Der Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen, in denen die Töchter und Söhne von Babybeinen an bis zum Schulabschluss dem formenden Einfluss des Staates ausgeliefert sind, wurde politisch und medial als emanzipatorische Errungenschaft verkauft. Hingegen wird die in so vieler Hinsicht wichtige – für die Familien und auch für die freie, demokratische Gesellschaft wichtige – Erziehung in der Familie als unmodern, gestrig oder gar „rechts“ verteufelt.
Zunächst einmal ist der Islam meiner Meinung nach keine Religion, sondern eine faschistische Ideologie. Und die Kopflappen und Körpersäcke dienen ausschließlich als politische Signale:
Ich bin was Besseres, weil ich Moslem bin.
Ich will mit euch Ungläubigen nichts zu tun haben, denn ihr seid unrein.
Diese Stofffetzen dienen zur Herabsetzung, Abgrenzung und Provokation der Biodeutschen. Der Islam gehört nicht in unsere moderne Gesellschaft, sondern in den Orient. Und je mehr wir diese Ideologie hofieren und ihre Symbole tolerieren, desto mehr werden wir uns in genau das verwandeln, als was uns die Anhänger dieser Ideologie meines Erachtens ansehen: als totale Weicheier, die man ausnehmen kann wie Weihnachtsgänse und mit denen man ansonsten machen kann was man will. Und dank dem Hosenanzug wird es ja dann auch bald soweit sein, daß nicht mehr das GG sondern die Scharia in D herrscht.
Na ja…
Es ist auch Religion. Aber eine Religion mit totalitärem Herrschaftsanspruch und eine Herrschaftsideologie. Eine „faschistische“ Ideologie scheint mir aber zu einseitig formuliert. Es gibt faschistoide Aspekte in dieser Ideologie. Und es gibt auch eine echte spirituelle Komponente.
Nicht das ich wüßte. Mohammed war ein grausamer, brutaler Feldherr und Eroberer. Und wenn man alle Aufforderungen zu Herrschaft und Gewalt gegen wen auch immer rausläßt aus dem Buch, dann bleibt eigentlich fast nichts mehr übrig.
Nein, das ist einfach übertrieben.
Es stimmt, was Sie anführen. Aber erstens ist der Islam nicht nur der Koran, sondern auch eine gelebte Tradition, und zweitens gibt es nicht nur in dieser gelebten Tradition sondern auch im Koran lebendige spirituelle Aspekte.
Ich verstehe nicht, warum Sie meinen, Übertreibung sei notwendig. Es gibt übrigens auch an der spirituellen Seite des Islams sehr fragwürdige Aspekte.
Bleiben Sie besonnen.
Gelebte Tradition hat mit Kultur, aber nichts mit Religion zu tun. Karneval in D ist auch gelebte Tradition. Für mich ist der Islam eine faschistische Ideologie. Nicht umsonst haben Hitler und die Mohammedaner im dritten Reich zusammen gearbeitet.
Beide Seiten waren gegenseitig von den jeweiligen Methoden zur Auslöschung der Juden begeistert.
Richtig, dem Kern des Übels wird sich stets entzogen! Die Frage danach, was diese gegensätzlichen Religionen (Islam und Christentum) in unserer Gesellschaft anrichtet, bleibt wie immer unberührt.
Auf längere Sicht betrachtet, wird eine darauf Antwort aber wohl entbehrlich sein. Erdogan fordert seine Gefolgsamen in Europa nun auf, mehr Kinder in die Welt zu setzen. Drei Kinder sind zu wenig, es sollen mindestens 5 sein!!! Denn die Türken werden die Zukunft Europas sein (O-Ton!). Erdogan feuert weiter an: Lebt in den schönsten Häusern, zieht nur in die vornehmsten Gegenden, fahrt die besten Autos und schickt eure Kinder nur auf die besten Schulen.
Ja, nun sollte man sich eigentlich empören.
Aber ernsthaft gesagt, ist diese Forderung doch gar nicht unrealistisch. Unsere breite Wählermasse legitimiert bei den nächsten Wahlen unsere Politiker erneut, Erdogans Wunsch schnellstmöglich zu erfüllen.
Die Frage wird dann wohl eher sein, ob wir deutschen Frauen einst noch ohne Kopfbedeckung rumlaufen dürfen.
Der Aufstand bleibt wie immer aus und daraus folgt:
Die Kopftücher werden irgendwann mal mega, hammermäßig trendy sein und werden als super stylisch empfunden. So ist das halt in unserem Ländle!
Wenn es denn soweit wäre, gern gekopftucht im Evakostüm ohne Feigenblatt 😉
Lustige Idee! :-)))
Im Falle einer Zwangsbekopftuchung , bin ich sogar bereit, meine Optik entsprechend Ihres Vorschlages auszurichten. Meinen Sinn für Ironie, lasse ich mir von denen nicht nehmen! Das wäre dann zwar das letzte bisschen Rebellion vor meiner Enthauptung, ab dann aber wenigstens wieder ohne Kopftuch. 🙂
Super, dann können wir eine „Eva „-Partei gründen.
Oder machen wir uns als Minderheit lautstark.
Bei LGBT und Veganern funktioniert es auch.
Prima, ich schlage vor, wir machen uns hier erstmal weiter lautstark auf TE. Später wachsen wir über uns hinaus.
Die Sache ist also abgemacht.
Uns kriegen die Fundamentalisten nicht klein!
in meinem Familien- und Freundeskreis gibt es viele willige Unterstützer und Unterstützerinnen 😉
Das beruhigt mich. Damit überlasse ich Ihnen die Mitgliederwerbung. 🙂
Ich kenne leider viele Mitschwimmer und überaus großartige Gutmenschen (mit wenigen tröstlich Ausnahmen). Seien Sie dankbar für diese Menschen!
Das kommt auch in den besten Familien vor 😉
Mitschwimmer gibt es überall,
Menschen, die sich für andere einsetzen, sollten wir nicht verunglimpfen.
Ideologisch Hirngewaschenen kann man in den seltensten Fällen helfen.
Ich bin froh, dass die meisten in meiner Umgebung mit offenen Augen und Ohren durch das Leben gehen.
Angesichts der Aggressivität des Islams ist das islamische Kopftuch nicht einfache eine religiöse Aussage wie die jüdische Kippa oder ein umgehängtes christliches Kreuz, sondern eine Besitznahme des öffentlichen Raumes, verbunden mit einer subtilen Drohung der Gewaltanwendung, etwa so wie Gangs ihr Revier mit angebrachten Zeichen markieren. Es ist ein spezifisches Zeichen: Behandle diese Person ja nicht „falsch“ (was immer das heißen mag), sonst knallt’s! Und es ist ein allgemeines Zeichen: Hier kommt der Islam, die Gepflogenheiten Deines Landes gelten hier bald nicht mehr.
Es ist natürlich nicht die Trägerin, die die Gewalt anwenden wird, sondern ihr männliches Umfeld. Da kann mir die Systempresse noch so viele Male behaupten, dass von einem Kopftuch doch keine Gewalt ausgehe oder wie friedlich und gebildet die Trägerin im Einzelfall sei: die Drohung steht im Raum. Das Kopftuch allein verändert schon die gesellschaftliche Realität, und zwar vom Grundgesetz weg. Es wäre schön, auch Verfassungsrichter würden dies erkennen.
Das muslimische Kopftuch ist der „Stinkefinger“ gegen unsere Werte
und unsere liberale Gesellschaft.
Wie jedesmal zuvor in der deutschen Zeitgeschichte, ist die Justiz die tragende Instanz, die treibenden Kräfte des staatlichen Zusammenbruchs unfehl- und unantastbar zu stellen.
Im ersten Satz der Präambel des Grundgesetzes, das „sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt“ gegeben hat, heisst es:
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“. Wir erfahren also, das GG gehört dem Deutschen Volk und nicht Merkel und ihren Gleichschaltungsapparat. Wir erfahren weiterhin, daß dieses GG sich Gott unterstellt.
Doch der jüdisch-christliche Gott, hat nichts gemein mit dem im Koran als „Listenschmied“ charakterisierten Allah. Im Juden- und Christentum findet eine rege Interaktion zwischen den Menschen und Gott statt, der dort nicht wie im Koran vieldutzendmal fordert, die ‚Ungläubigen‘ vorzeitig zu beenden. Das Bild der vielen Frauenfiguren der Bibel könnte sich von der einzigen zugewiesenen Rolle der Frau im Koran, krasser nicht unterscheiden.
Mit der westlichen Justiz hat die islamische Missionsarbeit einen mächtigen Verbündeten, der zuverlässig dafür sorgt, die Klagen der Bürger z.B. vor dem BVerfG, gegen die Selbstermächtigung und Islamisierung, regelmäßig „als unbegründet zurückzuweisen“.
(Wie es unter dem Kopftuch denkt, fühlt und freut, kann in diesem sehenswerten 2:21 min Video einer jordanischen Talkshow mit einer Missionsmitarbeiterin erfahren werden. Das nur erwähnt bzw. eingestellt, wenn es später einmal heißen wird, davon nichts gewusst zu haben) https://www.youtube.com/watch?v=Iq28f0VztYw&feature=youtu.be
Das Video mit der jungen Frau, die übers ganze Gesicht strahlt und Allah dankt, dass sie mithelfen konnte, sechzehn Menschen in einem Attentat umzubringen (kann man sehen, wenn man „Mehr anzeigen“ anklickt), ist ja irre. Gibt es eine Möglichkeit zu verifizieren, dass die Untertitel korrekt aus dem Arabischen übersetzt sind?
Das MEMRI – Middle East Media Research Institute, ist die global führende, wissenschaftliche Quelle für Übersetzungen aus Arabisch, Farsi, Urdu-Pashtu, Dari und Türkisch und für die Analyse politischer, ideologischer, intellektueller, sozialer, kultureller und religiöser Trends. https://www.memri.org/about