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OB-Wahl Ludwigshafen: Ausschluss Joachim Paul

Das kleine Parteiverbot

von Redaktion

06.08.2025

| Lesedauer: 4 Minuten
Eine Verbotsklage gegen die AfD vor dem Verfassungsgericht ist hoch riskant. Deshalb setzten ihre Gegner jetzt offenbar auf eine andere Strategie: Kandidatur-Verbote, demnächst vielleicht auch eine Geldsperre.

Zwar geben sich SPD, Grüne und Linkspartei fest entschlossen, einen Verbotsantrag gegen die AfD in Karlsruhe einzureichen. Die SPD fasste auf ihrem vergangenen Parteitag einen entsprechenden Beschluss, die Führung der Grünen forderte die Einrichtung einer „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“, um eine Verbotsklage vorzubereiten. Allerdings existiert – jedenfalls bis jetzt – dafür keine Mehrheit im Bundestag. Und selbst wenn: Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bräuchte es mindestens eine Abstimmung von fünf zu drei im 2. Senat, um die Partei tatsächlich aus der politischen Arena zu verbannen. Dafür gibt es keine Garantie.

Das bisher vom Verfassungsschutz zusammengetragene Material erweist sich außerdem als extrem dünn. Dazu hängt noch die Wahl von zwei SPD-Verfassungsgerichtskandidaten wegen des heftigen Widerstands von Unionsabgeordneten in der Luft. Scheitert das Verbotsverfahren, dann bekäme die AfD gewissermaßen den höchstrichterlichen Prüfungsstempel: nicht verfassungswidrig. Angesichts dieses Risikos versucht die etablierte Politik zusammen mit der Verwaltung – und demnächst möglicherweise auch der Justiz – die Partei von Weidel und Chrupalla auf einem anderen Weg kleinzubekommen. Die Aktion aus vielen kleinen Einzelschritten läuft auf ein kleines Parteiverbot hinaus.

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Wie das konkret aussieht, erfährt gerade Joachim Paul, AfD-Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: Er darf nicht zur Oberbürgermeisterwahl der Stadt am 21. September antreten. Das entschieden gerade einmal sechs Personen im Wahlausschuss Ludwigshafen: Dort votierten sechs Mitglieder bei einer Gegenstimme dafür, die Kandidatur von Paul nicht zuzulassen. Begründung: Es bestehe Zweifel an seiner Verfassungstreue.

Formal stützt sich der Ausschluss darauf, dass es sich bei kommunalen Amtsträgern um Wahlbeamte handelt. Anders als bei Parlamentskandidaten kann hier eine mangelnde Treue zum Grundgesetz zum Entzug des passiven Wahlrechts führen – allerdings nur unter sehr hohen Voraussetzungen. Ob sie für Paul zutreffen, kann bezweifelt werden. Anfang 2025 kandidierte der Politiker bei der Landratswahl im Rhein-Pfalz-Kreis. Damals ergaben sich kein Probleme mit seiner Wahlzulassung.

Den Anstoß zur Überprüfung ihres politischen Konkurrenten gab die Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen Jutta Steinruck (parteilos), die sich schriftlich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und das Innenministerium wandte und eine Einschätzung der Verfassungstreue von Joachim Paul verlangte. Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz lieferte außerordentlich vages Material, das dem Wahlausschuss trotzdem ausreichte. Unter anderem, so der Nachrichtendienst, habe es in Pauls Wahlkreisbüro „Quartier Kirschstein“ in Koblenz Veranstaltungen der „Neuen Rechten“ gegeben, einmal mit einem Auftritt des österreichischen Identitären Martin Sellner. Außerdem habe sich Paul im Wahlkampf bei einer Tour durch Ludwigshafen von einem Kamerateam des Magazins „Compact“ begleiten lassen. Etwaige verfassungswidrige Äußerungen von Paul selbst listete der Verfassungsschutz offenbar nicht auf.

Der vorerst ausgeschaltete AfD-Bewerber hätte durchaus gute Aussichten, bei der Wahl weit vorn zu landen. Bei der letzten Bundestagswahl verschoben sich die Gewichte in der Chemiestadt am Rhein deutlich zugunsten der blauen Partei. Die SPD verlor damals 10,8 Prozentpunkte im Vergleich zu 2021, die Grünen 3,3 Prozentpunkte – die AfD legte um 11,7 Prozentpunkte zu, und eroberte mit einem Stimmanteil von 24,4 Prozent Platz eins, knapp vor der CDU mit 24,1 Prozent.

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Gegen die Nichtzulassung will Paul juristisch vorgehen. Allerdings müsste eine Gerichtsentscheidung zu seinen Gunsten vor dem 21. September fallen. Nach einem ganz ähnlichen Muster verweigerte der Wahlausschuss im nordrhein-westfälischen Lage dem AfD-Bürgermeisterkandidat Uwe Deters Ende Juli die Zulassung zur Wahl am 14. September. Im Ausschuss sitzen Vertreter von CDU, SPD, FDP, Grünen und AfD, die Entscheidung fiel mit acht zu drei Stimmen. Den Antrag zur Überprüfung Deters stellten die Grünen. In Swisttal im Rhein-Sieg-Kreis ließ der Wahlausschuss gleich drei AfD-Kandidaten nicht zur Kommunalwahl zu.

Eine vergleichbare Handhabe gegen unliebsame Parlamentskandidaten existiert bisher nicht. Aber genau das wollen Union und SPD laut Koalitionsvertrag ändern. Die entsprechende Passage sieht vor, den schon jetzt sehr weitgehenden Volksverhetzungs-Paragrafen 130 StGB nochmals zu verschärfen – und in einer dann völlig neuen Gesetzeskonstruktion mit dem passiven Wahlrecht zu verknüpfen. Bei „mehreren“ Verurteilungen – demnach würden schon zwei genügen – dürfte nach den Koalitionsplänen der Betreffende dann für gar kein öffentliches Amt mehr kandidieren.

Die Praxis, bestimmte Kandidaten von der Wahl auszuschließen, gibt es mittlerweile in mehreren Ländern. In Frankreich traf sie nach einem Gerichtsurteil die Chefin von Rassemblement National Marine le Pen, in Brasilien den Oppositionsführer Jair Bolsonaro, der kürzlich auch unter Hausarrest gestellt wurde, in Rumänien den Präsidentschaftskandidaten Calin Georgescu – während ihre jeweiligen Parteien legal blieben.

Zum kleinen Parteiverbot gehört auch der Versuch, der AfD beziehungsweise ihrem Umfeld staatliche Gelder vorzuenthalten, die ihre Konkurrenten sich genehmigen. Der AfD-nahen Desiderus-Erasmus-Stiftung stünde spätestens nach ihrem dritten Einzug der AfD in den Bundestag im Februar 2025 eine Förderung zu, wie sie die anderen an Parteien angelehnten Stiftungen einschließlich der linkspartei-nahen Rosa-Luxemburg-Stiftung in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr empfangen. Bis jetzt erhält die Erasmus-Stiftung allerdings keinen Cent. In einem Urteil von 2023 entschied das Bundesverfassungsgericht auf eine Klage der AfD, die Stiftungsgelder dürften von den Fraktionen nicht mehr wie bisher faktisch freihändig verteilt werden, sondern in Zukunft nur auf Grundlage eines Gesetzes. Damit lässt dich die schwarz-rote Koalition offenbar Zeit. Ein Gesetz lässt sich außerdem leicht so formulieren, dass die AfD-nahe Stiftung außen vor bleibt. Familienministerin Karin Prien (CDU) brachte nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ zusätzlich die Idee in die Debatte, die Partei von der Wahlkampfkostenrückerstattung abzuschneiden.

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Komplettiert wird die Strategie zur faktischen Lahmlegung der AfD-Arbeit auch ohne Verbot durch die Verabredung der anderen Parteien, der rechten Konkurrenz Posten zu verweigern – selbst, wenn das einen Bruch mit parlamentarischen Gepflogenheiten bedeutet. Bis 2021 stand noch Peter Boehringer dem Bundestags-Finanzausschuss vor, den traditionell immer ein Vertreter der größten Oppositionskraft führt. Im neuen Parlament erhielt die AfD keinen einzigen Ausschussvorsitz mehr, und auch – so wie bisher schon – nicht den Posten eines stellvertretenden Parlamentspräsidenten.

Verfassungsrichterstellen besetzt der Bundestag nach der 2018 beschlossenen, aber politisch längst überholten Proporzformel 3-3-1-1: jeweils drei Kandidaten für Karlsruhe darf die Union vorschlagen, drei die mittlerweile deutlich geschwächte SPD, einen Bewerber nominieren die Grünen, einen durfte die FDP aufstellen, die allerdings dem Bundestag nicht mehr angehört. Die AfD, die immerhin für ein Fünftel und in Umfragen neuerdings für ein Viertel der Wähler steht, verfügt über keinerlei Vorschlagsrecht. Die anderen Fraktionen hegen nicht die Absicht, daran etwas zu ändern.

Das kleine Verbot liefe also darauf hinaus, die Partei zwar in einem formell legalen Status zu belassen, ihr aber nach und nach systematisch die politischen Wirkungsmöglichkeiten zu beschneiden: durch Nichtzulassung ihrer Kandidaten, Geldentzug und die Verweigerung parlamentarischer Rechte.

Dafür gibt es schon einen Vorbildstaat: Brasilien.

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101 Kommentare

  1. Die Frage ist wie wird das Gericht entscheiden und vor allen Dingen wann?

  2. Sie, das Kartell mir ihren Antidemokraten, will mit ganz üblen Methoden den Wahlsieg der AFD verhindern.
    Ich denke, wir leben in einer Scheindemokratie, die uns vom dem Parteienkartells seit langer Zeit vorgegaukelt wird.
    Deshalb wählen wir nur noch die AFD, damit die üblen Machenschaften durch die bekannten Antidemokraten der Parteienmafia abgestellt werden.
    Ach ja, ob der Haseloff wirklich auswandert, wenn die AFD verdienterweise die nächste Wahl gewinnt ? Wenn ja sage ich – reisende soll man nicht aufhalten.

  3. Das große Vorbild der Linksgrünen die NSDAP hatte doch 1933 mit dem Parteienverbot gezeigt wie man es machen kann. Warum nur die AfD verbieten? Was ist mit den übrigen rund 40 Parteien?

  4. Grundsätzlich denke ich mir schon, dass das Rechtssystem vorsehen muss, dass Kandidaten von einer Wahl ausgeschlossen werden können.
    Jedoch hat das im Zusammenhang mit den besagten AfD-Kandidaten – sofern die Informationen in diesem Artikel stimmen und vollständig sind – schon ein arges „G’schmäckle“. Die Suppe scheint sehr dünn. Und ich frage mich, warum kein einziger aus dieser Riege der Selbstgerechten erkennt, dass das die AfD nur stärker macht. Ich persönlich halte die AfD für nicht wählbar. Allein die Budgetpläne: Das kann sich hinten und vorne nicht aufgehen. Trotzdem gehört sie endlich mit an die Macht und die Brandmauer muss weg. Dann können sich Weidel & Co. beweisen. Für positive Überraschungen bin ich offen. Allerdings halte ich es für wahrscheinlicher, dass sich die AfD in Verantwortung dann in einem ähnlichen Tiefflug wiederfindet wie das EinSommer-Wunder BSW.

  5. Ein wunderbares Beispiel für Verfassungsfeindlichkeit und Delegitimierung des Staates.
    Auf der Seite „ABC des Wahlrechts“ des Landes Rheinland-Pfalz finden sich folgende Aussagen, die jeder Wahlausschuss kennen sollte:

    1. Ausschluss vom Wahlrecht und
    2. Ausschluss von der Wählbarkeit

    Zu 1.:

    Wahlberechtigte Personen können von dem Recht an der Wahl teilzunehmen ausgeschlossen sein, wenn ihnen diese Rechtsposition aberkannt wurde. Die Feststellung des Wahlausschlusses dürfen nur Gerichte aussprechen. Dies ist der Fall, wenn der Betroffene seine Grundrechte verwirkt hat oder der Wahlrechtsausschluss als strafrechtliche Nebenfolge vorgesehen ist.

    Zu 2.:

    Nicht wählbar und somit von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind Personen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder aufgrund einer Gerichtsentscheidung die Wählbarkeit oder die Fähigkeit öffentliche Ämter zu bekleiden verloren haben.

    Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat faktisch dem Verlust der Wählbarkeit gleichgestellt werden kann.

    Man muss nicht einmal Jurist sein, um zu verstehen, dass die Entscheidung des Wahlausschusses „offensichtlich rechtswidrig“ ist.

  6. Demokratie ist nicht Eigentum von „Unsere Demokratie!
    Sondern der Souverän ist Eigentümer . Und der Souverän kann wählen, wen er will.

    Kein Wahlausschuss kann in einer funktionierenden Demokratie einen Kanditaten sperren, weil ihm sein politischen Ansichten nicht passen.
    Die Verfassungstreue bestimmt nicht ein Wahlausschuss, der sich aus den Konkurrenzparteien zusammensetzt. Und ein politisch weisungsgebundener Verfassungsschutz liefert, was bestellt wird. Oder haben wir wieder sowas wie DDR mit seinen Blockparteien?

  7. Wenn man mit Argumenten den unliebsamen politischen Gegner nicht stellen, dann versucht man es eben mit winkeladvokatischen Methoden.
    Indem man den Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert und via linksgrünen Mainstreammedien das konstruierte Narrativ von der gesichert rechtsextremen AfD verbreiten lässt.

    Über jeden AfD-Politiker werden nützliche Dossier angelegt, die bei Bedarf manipuliert und veröffentlicht werden.

    Und dann entscheiden die anderen Parteien, via Wahlausschuss, ob der potenzielle politische Konkurrent aus den Rennen genommen wird?
    Das hat schon das Format von verbesserten Stasimethoden.

    Ist der Wahlauuschuss hier die Rechsprechung. Der Wahlschuss überprüft nur. Ob der Kandidat die formellen Vorausetzung erfüllt. Nicht, ob es politisch integer und verfassungstreu ist. Das kann im Zweifel ein „unabhängiges“ Gericht entscheiden.

  8. Dafür gibt es noch einen Vorbildstaat: Die DDR. Und wenn man demnächst wieder gegen Russland marschiert gleich Hitlerdeutschland. Und eines übersehen die Altparteien. Ihre gesichert diktatorischen Methoden laufen 1:1 auf den Widerstands-Artikel 20(4) GG hinaus – und damit auf Bürgerkrieg. Gewaltlosigkeit ist nur so lange eine Grundbedingung des politischen Diskurses wie die Grundregeln der Demokratie von allen Seiten eingehalten werden. Und vielleicht übersehen die Altparteien es auch gar nicht, sondern legen es bewusst drauf an, in der Hoffnung dass sie die größeren Kanonen haben. Das könnte sich allerdings als fataler Irrtum herausstellen.

    • Ggegen diese BRD war die DDR ein Hort der Demokratie!

  9. Das hier Erzählte ist der sichere Weg, die AFD mittelfristig über 20% zu halten, denn so bleiben viele Wähler aus Reaktion und Trotz bei der AFD: ein klares Eigentor für SPD, CDU und Grüne. Arroganz macht eben blind!

  10. Deutschland entwickelt sich immer mehr zu einem totalitären Staat und der Wahler schaut zu.

    • Das glaube ich nicht. Die Wahlen werden extrem manipulier, und das auf verschiedensten Wegen. Der Wähler ist nur noch Statist. Due Verbrechen der Regierungen der letzten 10 Jahre sind do groß, dass sie auf keinen Fall rauskommen dürfen.

  11. Einen richterlichen Beschluss zu erwirken, dürfte für das Parteienkartell das kleinste Problem sein.
    Einfach stramm links-grüne Richter entscheiden lassen. Fertig.
    Wie einfach das funktioniert, konnten wir ja bei vielen „Urteilen“ in letzter Zeit erleben.

    • Das stimmt. Aber der Michael Ballweg Prozess mit 44 Verhandlungstagen hat gezeigt das Widerstand möglich ist.
      Also los wir sind es unserem Land schuldig.

  12. Ich bin gespannt, ob man sich im Osten auch so etwas traut. Gerüchten zufolge hat man es dort z.B. als Grünen-Mitglied nicht ganz leicht. Wenn man unbedingt will, daß die Ausbaufähigkeit dieses Umstandes „überprüft“ wird, geht man so vor wie dieser „Wahlausschuss“ in Ludwigshafen. Der unbedingte Wille zur Schikane an AfD- Oppositionellen- m.E. ein wichtiges Qualifikationsmerkmal für jeden „anständigen“ Politiker- vernebelt diesen Figuren das Gehirn.

  13. § 13 Bundeswahlgesetz ( BWG ) bestimmt, dass vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
    Wo ist hier der Richterspruch?

    • Die sich daran anschliessende Frage ist, ob die Ex-spd-Dame, auf deren Initiative das alles gestartet wurde, eigentlich weiter „Wahlleiterin“ bleiben darf, oder ob sie schleunigst abgesetzt werden muss, so sehr ist sie in Unkenntnis einfachster wahlrechtlicher Bestimmungen.

      • Wie kann eine Kanditatin denn eigentlich Wahlleiterin sein?

  14. Hoffentlich setzen die Ludwigshafener bei der kommenden OB-Wahl ein deutliches Zeichen und geben Joachim Paul trotzdem ihre Stimme!

    Ich kenne mich mit dem Wahlrecht bei OB-Wahlen in Rheinland-Pfalz nicht aus, aber zumindest in Baden-Württemberg darf man bei einer OB-Wahl einen Namen des Bürgers auf den Stimmzettel hinzufügen, den man selbst gerne als zukünftigen Oberbürgermeister hätte. Und diese „eigenen Kandidaten“ werden auch offiziell gezählt und in der Wahlstatistik erfasst und veröffentlicht.

    Deshalb sollte jeder, der seine Stimme nun nicht an die „unsere-Demokratie-Parteien“ verschenken will, einfach Herrn Joachim Paul trotzdem wählen. Ich bin gespannt, wie dann die Reaktionen ausfallen, wenn das Wahlergebnis veröffentlicht wird und tausende Wähler Herren Joachim Paul trotz allem gewählt haben.

    Tausende Stimmen sind wohl leider unwahrscheinlich, aber träumen wird man ja noch dürfen…

  15. meines Wissens nach kann ein „Wahlausschuss“ nur die legalen Vorraussetzungen eines Kandidaten(Alter,Vorstrafen etc) kontrollieren, Gesinnungskontrolle ist nicht inbegriffen in den Kontrollberechtigungen,diese obliegen einem Gericht.
    Insofern,klagen,klagen,klagen….Wahlwiederholung ist dann das Ergebniss

    • Nicht klagen…

      Sondern auch verklagen – den Wahlausschuss. Das hat was politisch Kriminelles…

  16. Entweder ist eine Partei zugelassen mit allen Rechten und Pflichten, oder sie ist es nicht, weil sie verboten ist über die höchste gerichtliche Instanz und ein Teilverbot läßt sich nicht mit dem Gesetz vereinbaren und ist demzufolge verfassungswidrig, auch in Anbetracht, was wir für ander linke Schätzchen im Parteienspektrum besitzen, die es mit dem Recht auch nicht so genau nehmen und sie lustig in ihrem radikalen Spektrum weiter wirken können.

    Diese Zentimentertaktik der bewußt herbeigeführten Eingrenzung wird als Schuß nach hinten los gehen und wehret den Anfängen, denn das ist dann meistens das Ende der Demokratie und antreten kann jeder, wenn er eine reine Weste hat und die politische Auffassung und harte Kämpfe gehören nicht dazu, sie als Negativmerkmal zu betrachten und deshalb sitzt der wahre Zerstörer unserer Demokratie auf der sozialistischen Seite und die kann alle zusammen der Teufel holen, weil sie selbst des Teufels sind und sich an nichts halten, außer der verschworenen Gemeinsamkeit um selbst zu überleben und aus dem Parteiprogramm der Blauen ist auch nicht zu entnehmen, daß sie die Republik beseitigen wollen, was bei anderen schon die Augenbrauen hochziehen läßt.

    Es ist schon staunenswert, wie unsere Intelligenzbolzen, im allgemeinen als Wähler bekannt sich von den derzeit Regierenden nicht nur vera….. lassen, sondern auch noch in deren Handlungen was positives erkennen können und diese gemeinsame Vereinigung im falschen Glauben ist das Hauptproblem, wieso es immer weiter abwärts geht, und während sie bei jedem Mist auf privater Ebene sofort die rote Karte zücken, überlassen sie den fragwürdigen Herrschern aller Reußen völlig ungeprüft das Feld, was ihre eigene Grundlage zerstört und das geht nicht in den Kopf eines normal denkenden Menschen, weil es schon mal anderes war und wer vergleichen kann sieht die Mängel, wer nicht der lebt einfach damit und muß nur noch darauf warten, daß er bald nicht mehr viel besitzt.

  17. Grosse Dinge fangen immer klein an.
    Jetzt wissen wir wo die Reise hingeht.

  18. Wie kommen Sie auf Brasilien? Nordkorea würde es eher treffen. Mit Abscheu wende ich mich von diesem Staat ab, handelende politische sowie juristische Personen ekeln mich nur noch an. Am meisten aber bin ich vom Staatsvolk angewidert, das solch eine Diktatur auch noch mehrheitlich unterstützt.

    • Wenn es dich tröstet, es ist in jedem Rudel so, egal ob Wolf, Löwe, Elefant,Affe oder Mensch. Da kann man nichts ändern, weder Hitler noch Stalin haben es geschafft, die Menschen zu ändern, trotz ihrer Macht.

      • Aber weder Wolf, Löwe oder Elefant wählen die Dümmsten als Anführer aus. Und das kann man sehr wohl ändern.

  19. > Dafür gibt es schon einen Vorbildstaat: Brasilien.

    Oder auch Moldau, wo man für die EUdSSR-Kritik 7 Jahre Knast aufgebrummt bekommt: https://tkp.at/2025/08/05/moldawien-sieben-jahre-haft-fuer-oppositionelle/

    Auch das schaffte ins Böse Medium: „Guzuls Anwalt: „Das war eine öffentliche Hinrichtung, kein Prozess““

    Die berühmte „westliche Unsere Demokratie“, für die der Westen in den Weltkrieg zieht.

    > „… Die Anwältin Natalia Bayram gab an, dass die Staatsanwaltschaft keinerlei Beweise vorgelegt hat und das Oberhaupt illegal verurteilt worden sei. Zudem sollen die Regierungsmedien schon vorher über das Urteil berichtet haben. … Guzuls Anwalt Sergiu Moraru erklärte, dass man das Urteil um einen Monat hinausgezögert hatte, damit es für die anstehende Wahlen noch aktuell sei. …“

  20. Hätten wir eine richtige Demokratie, wäre das alles nicht möglich!
    Ihre Vorstellung:
    Sie wollen nur ihre Demokratie schützen, indem sie eine totalitäre Mauer darum bauen!
    Was jetzt noch beseitigt werden muß, bevor der Bürger wach wird, ist die Möglichkeit überhaupt eine andere Partei wählen zu können.
    Und darauf zielt es ab. Wenn es keine Alternative gibt, dann bleibt alles wie es ist. Egal in welcher Reihenfolge. Eine Endlosdemokratiesimulation in Reinform.

    • Sie meinen nicht wirklich, dass unter schwarzrotIIgelbgrün noch eine Wahl wäre?

  21. Wäre nicht mal relevant zu recherchieren, wer außer dieser Steinruck in diesem „Wahlausschuss“ sitzt und wer sich da erdreistet, welchen wohl nach Belieben das passive Wahlrecht zu nehmen?
    .
    Die Seiten der Stadt LU verraten darüber nichts – und auch sonst fragt sich momentan, googelt man, noch keiner, wer hinter solchem „Ausschuss“ seinen Namen nicht preisgeben will.

  22. Hehe, grins, lach!
    Habe gerade den Danisch-Kommentar zu dem Schreiben der Anwaltskanzlei gelesen, welche die Brosius-Leute vertreten.
    Die Auseinandersetzung mit Plagiatsfinder Weber gerät da nun ein wenig aufs Abstellgeleis.
    Wenn ich den Danisch richtig interpretiere, hat der gerade einem äußerst renommierten Anwaltspool in Bonn den Fehdehandschuh im XXL-Format vor die Füße geballert.
    Wenn die den Blog vom Danisch unbeantwortet stehen lassen, lacht sich die gesamte rheinische Anwaltschaft und noch weitere Rechtsvertretende krümelig über diesen genannten Juraclan.
    Ich weiß als Rechtsanwaltssohn, wie sonst honorige Prozessgegner sich ausladend über solche „kanzleideligitimierende“ Peinlichkeiten hermachen. Ganz ohne Skrupel, denn im Gerichtssaal von Person zu Person ist Ehrenhaftigkeit ganz groß geschrieben.
    Nach Lektüre des Danisch-Blogs bin ich recht zuversichtlich, dass die Brosius vertretende Kanzlei da einen nicht haltbaren Schnellschuß abgegeben hat, der wohl nach hinten losgeht.
    Ich bin gespannt.

  23. Auch eine Option wären Wahlfälschungen und dann ein Verfassungsgericht, das dies duldet, wie 2024 in Venezuela. Vom Bundesverfassungsgericht wäre -siehe die Corona-Politik- auch kein Widerstand zu erwarten.
    Aber auch sonst gibt es beängstigende Parallelen zwischen den beiden Ländern: In beiden Ländern führ(t)e der Sozialismus -bei uns Öko-Sozialismus, in Venezuela klassischer Sozialismus (mit Erdöl!)- in den Niedergang. Beide zählten einmal zu den 20 reichsten der Welt. Und bei beiden wurde mit dem wirtschaftlichen Niedergang auch die Demokratie mehr und mehr zu Grabe getragen.

    • Erst wurde die Demokratie zu Grabe getragen, dann erfolgte der wirtschaftliche Niedergang. Der ist immer die Folge, wenn Sozialisten den Kapitalstock der Gesellschaft erstmal an ihre Anhänger zu Konsumzwecken verteilt haben. Irgendwann ist das Geld der „Reichen“ eben alle, das wußte schon Margaret Thatcher!

  24. 5:3 im 2. Senat reicht nicht für ein Parteienverbot, die nötige Zweidrittel-Mehrheit ist nur bei 6:2 erfüllt! Dreifünftel ist weniger als Zweidrittel!

  25. Abgesehen von allem anderen, was für offensichtlich unanständige Spiele diese „Verteidiger“ der Demokratie spielen.

  26. Da nur ein Gerichsentscheid über das passive Wahlrecht entscheidet, haben sämtliche Mitglieder des Ludwigshafener Wahlausschußes, die gegen Joachim Paul votierten, swich der Amtsanmaßung schuldig gemacht und ist wegen Verstoßes gegen § 132 StGB anzuzeigen..

    • Wer aber sitzt in solchem Wahlausschuss – und durch was kommt der dahin?
      Momentan ist nur veröffentlicht, dass OB Steinruck diesen Aus-schuss anführt.
      Nennt die Namen!

  27. Der Wahlausschuss dürfte nur aus formalen Gründen, aber nicht aus inhaltlichen Gründen ein Kanditurverbot aussprechen.
    Was in Ludwigshafen derzeit ablaufe, sei rechtswidrig.
    So mein Vetter heute, der als Rechtsanwalt tätig ist

  28. Interessant für den Wähler. Daß, das so einfach geht: Unberufene, sich – einfach ohne Rechtsgrundlage – selbst (!) ermächtigende Räuber-Haufen, machen das einfach! – Da schaufelt sich jemand (besser: viele ihr …, Anm.) sei eigenes Grab.“ Das begründet dann wohl eine neue Praxis und Tradition die es fortzuführen gilt. – In Summe: Köstlich.

  29. Sollte es diesen, nmM., linksGRÜNschwarzen PARTEIstaatsputischten gelingen, Herrn Paul von der OB-Wahl fern zu halten, wie könnten sich die um die Wahlmöglichkeit & Freiheit BETROGENEN Wähler „erkenntlich“ zeigen? Nicht wählen zu gehen, oder auf dem „bereinigten“ Wahlzettel den Namen von Herrn Paul handschriftlich hinzufügen & die anderen durchstreichen, was diesen zwar „offiziell“ ungültig machen, aber der Stimme des Volkes Ausdruck verleihen würde?
    „Ein KOMMUNISTISCHES/TOTALITÄRES System erkennt man daran, daß es KRIMNIELLE verschont, aber seine politischen Gegner KRIMINALSIERT!“
    -Alexander Solschenizyn-

    • Gingen wir in Massen besser vorher auf die Straße – weil wenn er nicht als Kandidat auf dem Wahlschein anzukreuzen ist kann man schon alles verloren geben!

  30. DDR2.0 Dritte deutsche Diktatur. Nur trickreicher in „unserer Demokratie“. „Den Sozialismus in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf. Vorwärts immer, rückwärts immer.“ Ein Hoch auf die im demokratischen Block vereinten Parteien mit CDU/CSU und SPD an der Spitze.

  31. Da man dauerhaft nicht Millionen von Wählern derart diskrimieren kann, wird der Schuß nach hinten losgehen. Die Wähler werden dann die nächste rechte Partei wählen.
    Durch verbote macht man nämlich aus einem konservativ denkenden Wähler keinen links-Wähler, sondern höchstens noch einen extrem-rechts-Wähler.

    Aber das werden Linke nicht begreifen …

    • Die nä. rechte Partei wählen, wäre das unzielführendste, was man machen kann.
      Da hilft nur eines: Die Partei immer wieder wählen. Und zwar solange, bis sie allein regieren kann.

    • Doch. Kann man.
      Oder sehen Sie irgendwo in LU oder anderswo Massen dagegen auf der Straße?
      .
      Gazette titelt heute:
      Lärm von Rechtsaußen
      KAMPAGNEN Rechte Medien wie „Apollo News“ und Tichys Einblick setzen gezielt auf polarisierende Inhalte von Gender über Migration bis Abtreibung und schaffen es so, hohe Reichweiten zu erzielen
      Und dann fängt eine Mey Dudin an abzuledern.

      • Wenn ich bei solchen „Denker*Innen“ schon das Wort: „Analyse“ lese… Aber Frau Dudin merkt selbst wie windig ihre Positionen sind und sie bemerkt ebenso selbst, dass die Macht ihrer RP, und der anderen alten Medien, langsam aber sicher schwindet. Und das ist auch gut so! Sie wird noch viel leiden müssen.

    • Naja, eine Partei baut man nicht soeben mal auf. Bis die sich halbwegs etabliert hat, dauert es wieder Jahre. Und sehr wahrscheinlich wird die dann gleich verboten, solange sie noch unter 5% liegt.

    • „Aber das werden Linke nicht begreifen …“
      Doch, das begreifen die Linken genau.
      genau das ist die Strategie aus linken Hinterzimmern, die Spaltung. Um ihr Fußvolk zu bedienen und zu bespielen.
      Die Linken und ihr (undemokratisches, schändliches) politmediales System brauchen die Rechten und Rechte Extremisten für ihre linken Narrative.
      Was sind die Linken ohne Nazikeule? ohne Neiddebatten? ohne Reichnbashing? Nichts!

      Und genau deswegen fördern die linken thinktanks das Extreme und die Polarisierung, dann können sie sagen: „Sehr her da sind sie wieder, die Nazis“
      Und übrigens auch die Medien haben nicht das geringste Problem mit dieser Polarisierung der Gesellscahft durch Linke Umtriebe, im Gegenteil das Linke „die Welt steht kurz vor dem Untergang, durch rechte Umtriebe“ ist das Linke/Grüne Geschäftsmodell, das spült Geld in ihre Taschen und sichert ihnen den Job.

      Und genau deswegen sind die Linken Parteien selbst ein Fall für den Staatsanwalt! Wegen Demokratiezersetzung!

    • Es ist gar kein rechter dabei.
      Das sind die 4, unter denen eine Wahl stattfinden soll, die die namentlich nicht Genannten aus dem Wahlausschuss frei gaben:
      „Als gemeinsamer Kandidat von CDU und FWG stellt sich Klaus Blettner zur Wahl. Für die SPD tritt Jens Peter Gotter an. Als parteiloser Kandidat tritt Martin Wegner an. Er ist zwar Mitglied in der SPD, hatte innerhalb der Partei aber keinen Zuspruch für eine Kandidatur. Michaela Schneider-Wettstein ist die einzige Frau, die sich um den Stadtvorsitz beworben hat. Sie ist die Kandidatin der Partei Volt.“
      Mehr hier: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/das-sind-die-ob-kandidaten-fuer-ludwigshafen-100.html

    • Ich hoffe immer noch darauf, dass die Menschen irgendwann ihre Stimme nicht mehr abgeben, sondern ihre Stimmen erheben – einfach mal vorstellen, alle AfD Wähler und deren Sympathisanten gingen regelmäßig auf die Straße, verweigerten die GEZ Zahlung und würden auch sonst passiven Widerstand leisten.

  32. Wir leben längst in einem Totalitären Staat. Die überwältigende Mehrheit der Souveräne dieser Republik hat genau das per freier und geheimer Wahlen immer und immer wieder exakt so bestellt. Müssten wir kleine Minderheit unter den Folgen nicht genau so mitleiden, würde ich sagen: „Dann Liebe überwältigende Mehrheit: Genießt die Lieferungen Eurer Bestellung jetzt in „vollen“ Zügen!“ Geht nicht, aber wenn mich meine Kinder fragen: „Warum hast Du uns das angetan?“ kann ich wenigstens antworten: „Das habe ich nie getan. Hier bin ich vollkommen unschuldig.“ IMMERHIN!

    • Das hat denen, die die Nationalsozialisten niemals gewählt haben, in den Bombennächten auch nicht geholfen. Auch nach Kriegsende wurde ihnen nicht geglaubt, wenn sie nicht gerade im KZ gesessen hatten, denn das behaupteten auch viele von denen, die zuvor mitgelaufen waren oder gar eifrig dabei waren.

  33. Diese undemokraten und Landesverheerer erzeugen in mir eine immer stärker werdende Wut und Übelkeit ….
    Ist das euer Stellen der AFD? Ihr seid so traurige einfallslose luschen . Es wird auch noch der letzte völllig mit Rotlicht bestrahlte vollidiot erkennen was und wer ihr seid !!!….

  34. Wo bleibt der Aufschrei?
    Das läßt für ein eventuelles AFD Verbot ganz Übles ahnen…

    • Der Aufschrei wird nicht kommen. Vom Michel wird mit Sicherheit der Kampf gegen rechts verstärkt.

  35. Was sagt ChatGPT? „In Deutschland kann nur ein Strafgericht einer Person das passive Wahlrecht entziehen und zwar im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe oder bestimmter politischer Straftaten wie z. B. Landesverrat, schwerer Korruption. Ein Verwaltungsentscheid oder politische Gesinnung alleine reicht niemals aus.“
    Damit dürfte alles klar sein sollte die KI recht haben. Nur im Rahmen eines Strafverfahrens kann Herrn Paul das passive Wahlrecht entzogen werden. Alles andere hat keine rechtliche Grundlage.

      • Tja. Wir hatten schon Außenminister, die vor Wahlen „verfehlten“. Von Gesundheitsministern gar nicht gesprochen – oder?

      • Das passive Wahlrecht kann nur in Abfolge eines Strafprozesses aberkannt werden, wenn eine Verurteilung zu mindestens einem Jahr Haft erfolgt ist. Das ist die Regelung wie sie heute existiert.

  36. Ich bringe es mal kurz und bündig auf den Punkt:
    Merkel hat super Vorarbeit geleistet.

    • Ohje: Wie feige!!! Die überwältigende Mehrheit der Souveräne dieser Republik hat genau das per freier und geheimer Wahlen immer und immer wieder exakt so bestellt. Die volle Verantwortung für den Zustand dieses Landes, die Wandlung einer Demokratie in ein Totalitäres System, trägt nur und ausschließlich diese überwältigende Mehrheit. Demokratie heißt „Herrschaft des Volkes“. Minister kommt von ministrare = Dienen. Und das ist ALLES. Punkt.

      • Na, ob die Wahlen seit Merkel wirklich noch korrekt ausgezählt werden, das wage ich ernsthaft zu bezweifeln.
        Irgendwo in den „neuen“ Bundesländern -ich weiß nicht mehr genau in welchem- hat es doch ziemliche Unstimmigkeiten zugunsten der Grünen gegeben. Ein Mathematiker oder Informatiker hat nachgewiesen, dass es dort nicht mit rechten Dingen zugegangen sein kann. Die Grünen hätten dort nicht mehr in der Landesregierung vertreten sein dürfen. Soll noch geprüft werden (ich glaube aber, dass das ein Scherz ist.)
        Ich sach ma so: Wer heute noch glaubt, dass der Weihnachtsmann die Geschenke bringt, der glaubt auch….. Ach, Sie wissen schon.

      • Aus einem lange verdrehten Hirn kann keine realistische Einschätzung der Lage wie eine passende Wahlentscheidung zum eigenen Wohle kommen.
        Die Medien wurden 2008 übenommen – der örr vielleicht schon vordem. Jakob Augstein schreibt: https://www.sueddeutsche.de/medien/serie-wozu-noch-journalismus-4-das-ist-nicht-ihr-kanzleramt-1.63398
        2014 installierte Merkel zudem die Nudging-Abteilung im Kanzleramt, die seitdem die Bandbreite des zugelassenen Denkens reguliert: https://www.welt.de/wirtschaft/article138326984/Merkel-will-die-Deutschen-durch-Nudging-erziehen.html
        Bei wiki gibt es einen Artikel über postfaktische Politik und die Welt schreibt schon 2016 zur Übersetzung von „post-truth“ aus dem Englischen – was bedeutete, man darf ihnen nichts mehr glauben: https://www.welt.de/kultur/article159560304/Danke-Merkel-fuer-das-Wort-postfaktisch.html
        .
        Wie Sie es auch drehen und wenden wollen – man landet immer wieder „alternativlos“ bei der Sekretärin für AgitProp.

  37. Der Wahlausschuss kann niemals das passive Wahlrecht aufheben. Das kann nur ein Gericht.
    Amtsanmaßung und Verstoß gg das Parteiengesetz.

    • Sie schreiben, als wären wir in einem Rechtsstaat… Vielleicht sollten Sie jetzt (endlich?) aufwachen…

      • Dann warten Sie das Gerichtsurteil ab…

      • Noch immer gilt, die Hoffnung stirbt zuletzt, auch wenn meine von Tag zu Tag schwindet.

      • (3) Der Wahlausschuß ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlußfähig. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Zu den Verhandlungen des Wahlausschusses ist ein Schriftführer zuzuziehen. Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich.
        Es könnte also auch sein, dass Steinruck die Nichtzulassung von Joachim Paul ganz alleine entschieden hätte?
        .
        (1) Für jede Gemeinde wird vor jeder Wahl ein Wahlausschuß gebildet. Er besteht aus dem Vorsitzenden und vier oder sechs wahlberechtigten Personen der Gemeinde als Beisitzern. Vorsitzender des Wahlausschusses ist der Wahlleiter. Die Beisitzer werden von ihm aus den verschiedenen in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen auf deren Vorschlag berufen. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu benennen. Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter können nicht Mitglieder oder Stellvertreter im Wahlausschuß sein.
        .
        Eh klar, dass, auch wenn mehrere anwesend waren, die vollkommen „unter sich“ gewesen sein müssen. Wiewohl die AfD im Stadtrat über 19.9 % der Stimmen verfügt: https://de.wikipedia.org/wiki/Ergebnisse_der_Kommunalwahlen_in_Ludwigshafen_am_Rhein
        Die Wahlbeteiligung lag 2024 bei 47.1% https://rlp-kw24.wahlen.23degrees.eu/wahlen/ratswahlen-kreisebene/3140000000

  38. Ich vermute, daß jedes der europäischen Gerichte sich einen Spaß draus machen werden, der deutschen Regierung wegen ihrer finsteren verfassungswidrigen Diskriminierungen der Opposition -das Bundesverfassungsgericht ist ja seit der Unterstellung unter den Wirtschaftsanwalt Harbarth, der – wie ich las – jährlich 1 Million Nebeneinkünfte gehabt hatte, stillgestellt, der Verfassungsbruch von Artikel 16a Grundgesetz, der vor aller Augen von der Merkel-Regierung 2015ff begangen wurde, durfte nicht beklagt werden.
    Ich würde an Stelle der AfD mal die Punkte zusammenzählen, und dann eine erste Klage beim Eur. Gerichtshof für Menschenrechte einreichen.
    Das angebliche Powern mit einem angeblichen Verbot ist deswegen auch noch nicht erfolgt, weil sich die sog. Altparteien an den Fingern abzählen können, daß sie keine Chance auf Erfolg haben, schon weil jedes europ. Gericht dem moralischen Oberlehrer Deutschland in die Parade fahren würde.
    Ich kann mir auch vorstellen, daß der US Vizepräsident diese Frage beim Gespräch mit Fr. Weidel angesprochen hat; seither , seit dem Gespräch glaube ich nicht mehr, daß die sog. Altparteien, die das Land in den Graben schon gefahren haben und dann noch eine Billion sich genehmigt haben, was für eine Größe im Versagen, es wagen werden, den Offenbarungseid mit einem Versuch der Klage gegen die Opposition zu leisten.
    Pfui Teufel angesichts der verheerenden Lage im Land.

  39.  Jutta Steinruck (parteilos)——————-
    Wie praktisch…………… und so nahtlos(?) in die Rente/Pension.
    Oder findet Sie noch, über einen unbekannten Bildungsweg, noch einen Job?

    • Genossin Steinruck verdankt ihre gesamte Karriere der PD Partei.
      Sie ist vor kurzer Zeit erst ausgetreten. Sie hat in all den Jahrzehnten etliche Millionen zusammen tragen können. U.a. Viele Jahre im Europa Parlament, Als Bürgermeister einer Großstadt wird gut verdient. Wobei bei den Genossen es das falsche Wort ist. Abgreifen kommt da besser hin.
      Zudem sitzt sie in allen kommunalen Firmen dem Aufsichtsrat vor. da kommen einige Tausender pro Monat zusätzlich zusammen.
      Arbeiten braucht die Genossin da nie mehr.

  40. Dass man in Deutschland nur mit der ‘richtigen’ Gesinnung fuer ein politisches Amt kandidieren darf ist nicht neu. Im dritten Reich hiess das ‘Gleichschaltung’ und in der DDR war es mit der Diktatur des Proletariats begruendet. Geschichte hat die zum Teil unangenehme Eigenschaft, sich zu wiederholen.

    • Mit dem Unterschied: Die Nationalsozialisten erhielten in der letzten freien Wahl der Weimarer Republik im November 1932 gerade einmal 32% der Stimmen der Deutschen. Gerade, im März 2025, wurde die „richtige“ Gesinnung von gut 79% der Deutschen frei und geheim wieder-gewählt. UNFASBAR.

      • Ja. Wenn man die Brandmaurer als eine Partei erkennen könnte und nur Blau als Alternative – vielleicht ergäbe sich Veränderung.
        Wenn des Michel Hirn nicht seit mehr als 10 Jahren mit einer Art „Honig“ zugekleistert worden wäre.

  41. Was hält denn die CDU von diesem Vorgang? Denn wenn UnsereDemokraten in der CDU den Mund halten, dann hoffen sie darauf, als Trittbrettfahrer ihren Kandidaten bzw. ihre Kandidatin durchzubringen. Aber so dumm kann man bei der CDU eigentlich nicht sein. Eigentlich … Es würde bedeuten, dass die CDU ihre Posten nur noch mit getürkten Wahlen erlangen kann. Bzw. die Posten, die ihr LinksGrün noch gnädig einräumt. Tiefer kann man nicht mehr sinken.

    • Was die CDU davon hält? Egal! Was halten die Herrscher dieses Landes, die Wähler, davon? Antwort: Siehe nächste Aktuelle Sonntagsfrage.

    • Getürkte Wahlen ist gut.
      Solch Worte haben insbesondere in LU tatsächlich ihr Genanntes.

  42. Wurde Herrn Paul auf Grund eines richterlichen Beschlusses das passive Wahlrecht entzogen? Nein! Also kann er auch kandidieren. Ein Wahlauschuß hat in der Hauptsache nur festzustellen ob ein Kandidat, das passive Wahlrecht besitzt oder nicht. Der Entzug des passiven Wahlrechts ist ausschließlich durch ein ordentliches Gericht vorzunehmen.

  43. Wenn man für die Nichtzulassung Zweifel an der Verfassungstreue von Paul hegt, müsste man die gesamte Bundesregierung und die meisten schwarz-grün-roten Abgeordneten in Frage stellen. Da scheint es mit der Verfassungstreue auch nicht weit her zu sein. Das müssen wir ja jeden Tag aufs Neue erfahren. Aber wir wissen ja, wenn Zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe.

  44. Dem Machtkartell scheint die Angst mächtig im Nacken zu sitzen. Eine Chance hätte der Mann sowieso nicht: denn ohne eine absolute Mehrheit käme es zur Stichwahl und dann würden ohnehin alle anderen Parteien sich gegen den AfD -Kandidaten zusammenschließen. Die Geschwindigkeit, mit der die Demokratieruine abgetragen wird, ist atemberaubend.

    • Wie viele Hiesige gibt es denn noch in LU? Und wie viele, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind?

  45. Zitat 1: „Gegen die Nichtzulassung will Paul juristisch vorgehen. Allerdings müsste eine Gerichtsentscheidung zu seinen Gunsten vor dem 21. September fallen“

    > Nun ja, was in diesen dreisten Fall das Datum des Urteils betrifft, so wie ich es sehe, da müßte das Gericht doch so und dann entscheiden, dass J. Paul (AfD) ggf. noch die Möglichkeit hat an der Wahl teilnehmen zu können. Denn schließlich handelt es sich hier bei diesen dreist-undemokratischen Fall von Wahlausschluß um keine Lapalie.
    _ _ _ _ _ _

    Zitat 2: „Dafür gibt es schon einen Vorbildstaat: Brasilien.“

    > Bleibt dann nur noch abzuwarten, bis wir dann auch beim „Vorbildstaat“ Nordkorea oder China angekommen sind.

    Ansonsten fällt mir mit Blick auf die „Wir-Demokraten-der-Mitte“ nur noch ein: so viel zu „Demokratie leben“, „Gespräche auf Augenhöhe“ und „Wir müssen die AfD stellen“.

  46. Ungeheuerliche Vorgänge, die da abgehen!!! Irgendwelche politisch besetzten „Wahlausschüsse“ und ähnliche „Filterinstitutionen“ untersagen AfD-Kandidaten, sich für Bürgermeisterwahlen zur Verfügung zu stellen – einfach unfassbar, dass es solche demokratiefeindlichen Vorgänge in diesem Deutschland gibt!!!

  47. Man ist nur noch sprachlos. Honecker und Mielke wären stolz gewesen auf Unseredemokraten.

  48. Das sind die Methoden eines Schurkenstaates. Wie weit gehen die? Setzen sie Waffengewalt ein, wie die Grüne Nitzard fordert? Wie lange dürfen alternative Medien noch schreiben? Hitler, Ulbricht, Honecker, Merkel, Scholz, Merz…..Namen die für die Zerstörung Deutschlands und seiner politischen Kultur stehen.

  49. „Staunend sieht’s der anbetroffene Chef!“ So oder wenigstens so ähnlich heißt es in Walter Kempowskis bürgerlichen Roman „Tadellöser und Wolf“.
    Es macht nur noch sprachlos, wie eine Kaste von Selbstbedienern und sich die Tasche Vollstopfern sich hemmungslos über ihre Beute hermachen. Wie ein Rudel Wölfe und wer die Schafe sind? Einmal dürfen Sie raten.
    Man muß die AfD wirklich nicht mögen, wenn ich da so an Figuren denke wie Gereon Bollmann, ein nur nach außen hin biederer Brandstifter von der ganz rechten Seite, wird mir richtig übel.
    Aber das geht schon lange zu weit, was hier passiert. Es könnte glatt sein, daß ich nicht nur die AfD wähle, um die Demokratie in Deutschland zu retten, sondern auch auf eine pro-AfD-Demo ginge!
    Demo-Erfahrungen habe ich ja aus der Corona-Zeit…

  50. Ja, wir wollen den sozialistischen Einheitsstaat DDR 2.0 und alle Oppositionellen mundtot machen! Das Altparteien-Kartell will uns vorschreiben, wie wir denken, leben und wählen sollen! Die sozialistische Einheitsfront der angeblichen Demokraten ist das Todesurteil über die Demokratie!

    • Tja. Da sich das eh mit weiterer Vermehrung der Kopftücher erledigen wird wie im Iran und die Laternenmasten auch hier zum Aufknüpfen warten, sollten sie sich nicht zu früh freuen.
      Wiewohl auch in einem Kalifat das Denken in engen Korridoren vorgegeben wird.

  51. Nach meinem Rechtsverständnis bedarf es für die Aberkennung des passiven Wahlrechts, egal ob Kandidatur zum Bundestag, zu einem Landtag oder auf kommunaler Ebene eines richterlichen Beschlusses auf Grund von straftrechtlich relevanten Tatbeständen seitens des Kandidaten oder anderer Umstände wie geistige Einschränkungen, keine Geschäftsfähigkeit u.s.w.
    Ein Wahlausschuß kann das passive Wahlrecht, eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie, nicht eigenmächtig entziehen. Hier muß ein ordentliches Gericht tätig werden.

  52. Ein Wahlausschuss überschreitet damit seine Kompetenz. Er überwacht die formale Korrektheit des Ablaufs. Den Rest entscheiden die Stimmen. So ist das nun einmal in einer „Demokratie“.
    Aber sei es drum: das Kartell der Altparteien wird von der Wirklichkeit bloßgestellt. Es geht die Herausforderungen des Landes nicht an. Im Gegenteil, es ist für den schlimmen Zustand des Landes verantwortlich. Die AfD Nummer ist kein Thema für den Wähler.

  53. Die Altparteien sind so widerliche kleine Wichte, die ihre an Kompetenz haushoch überlegene Konkurrenz, DIE AFD, mit schmutzigen Tricks und Verleumdung loswerden wollen.
    Diese Unlauterkeit richtet sich gegen die AfD und gegen die MILLIONEN Wähler der AfD.
    Das zeigt nur eines, nämlich wer die tatsächliche völlige Fehlbesetzung für diese Ämter sind. Die verlogenen und veruntreuenden Altparteien.
    Und sie haben sich den Staat und seine Bürger zur Beute gemacht.

    • Die Idee mit den Spenden halte ich für sehr vernünftig!!!

  54. Wen wundert’s, daß da Vertreter der Kartellparteien immer nur „Von UNSERER Demokratie“ sprechen.

  55. „Unsere Demokratie“ bedient sich längst undemokratischer Mittel, um die Macht der Altparteien zu retten. Es gibt nur ein Problem: Der Wähler, vor allem der im Osten, aber zunehmend auch imm Westen, macht da nicht mit. Aber auch dafür gibt es eine Lösung: Nach Brecht müssen die Regierenden nur das Volk auflösen und sich ein neues wählen.

    • „Unsere Demokratie“ ist eine Umschreibung für Kommunismus und Diktatur.

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