Soll ein Mensch dafür verurteilt werden, dass er einem anderen öffentlich den Tod gewünscht hat?
Wie man sich zu dieser Frage positioniert, hängt davon ab, wie weit man Meinungs- und Redefreiheit fassen möchte. Und von den Umständen. Handelt es sich um einen Aufruf? Oder lediglich um eine dahingesagte Geschmacklosigkeit?
„Leider knapp verpasst“ – So kommentiert ZDF-Autor Attentat auf Trump
Die humorige Intention war offensichtlich, wenn auch zugleich die Verrohung überaus deutlich wird, die nicht nur in linken und grünen Kreisen mittlerweile weithin üblich ist. Der Gegner ist ein Feind, dem nicht einmal ein Minimum an Achtung und Menschlichkeit gebührt. Für das Opfer gibt es nur Spott und Hohn. Auch jüngst wieder zu sehen bei der nicht einmal mehr unverhohlenen Freude über den verunglückten Extremsportler Felix Baumgartner.
Vor Gericht wurde Sebastian El Hotzo Hotz nun freigesprochen – und das ist gut so. Niemand sollte für eine solche Äußerung rechtlich belangt werden.
Wie Deutschland seine Zensur normalisiert und die Welt schockiert
Die Anzeigen, mit denen larmoyante Politiker Bürger überzogen haben, sind Legion. Sie richten sich zumeist gegen deutlich mildere Kritik, die weniger aus Hass als aus Frust resultiert. Kritik, die sich auf einer ganz anderen Ebene abspielt als die grenzen- und schrankenlose Häme gegenüber Trump.
Hotz wurde freigesprochen mit der Begründung, bei seinem X-Posting handle es sich um Satire – und das, obwohl er unter sein Posting einen weiteren Kommentar setzte, der belegt, dass er seine Äußerung trotz des Tons ernst gemeint hat: Es sei „fantastisch, wenn Faschisten sterben“. Also deutlich mehr als „nur ein Witz“.
Wenn solche Hassrede Satire ist, warum werden andere für offensichtliche tatsächliche Satire verurteilt?
Der rot-rot-grüne Griff nach der Macht
Das offensichtliche Messen mit zweierlei Maß offenbart, dass sich eine Gesinnungsjustiz an Gerichten breit macht, die das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig erschüttert. Recherchen der Jungen Freiheit ergaben, dass die zuständige Richterin Verbindungen zur Amadeu-Antonio-Stiftung unterhält. Es wäre kein unbegründeter Verdacht, Befangenheit zu vermuten.
Vor diesem Hintergrund erweist sich der Versuch der SPD, zwei radikal linke Juristinnen als Verfassungsrichterinnen zu etablieren, als vorläufiger Zielpunkt des Ansinnens, Recht und Gerichtsbarkeit zu instrumentalisieren, um Menschen zum Schweigen zu bringen, die den Regierenden widersprechen. So soll die Justiz bis in die höchsten Positionen umgebaut werden.
Neun Behörden, ein Meme – wie der Staat Kritik in Strafrecht verwandeln möchte
Nicht anders agiert eine Rechtsprechung, die nicht neutral urteilt, sondern danach, welche Ansichten und Meinungen der Angeklagte vertritt, oder welche Partei er favorisiert. Derzeit etwa steht der AfD-Landtagsabgeordneten Ramona Storm ein Verfahren ins Haus, weil sie angeblich Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet hat.
Am Rande einer Demonstration der Bürgerinitiative „Rhein-Main steht auf“ hatte ein 83-jähriger Gegner der Demonstration einen Hitlergruß parodiert – mit der linken Hand. Storm filmte und veröffentlichte ein Video des Mannes, und wurde zur Zahlung von 120 Tagessätzen à 200 aufgefordert. Sie legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein.
Das Verfahren gegen den Mann, der ja nicht einmal einen Hitlergruß gezeigt hatte, sondern eine bewusste Verfremdung desselben, wurde gegen die Ableistung von 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt.
Auch hier besteht der doppelte Skandal in der Willkür, einen offenkundigen Protest entgegen seiner Intention als strafbar zu werten – ab wann ist eine Naziparodie keine Parodie mehr? – und zugleich in der Diskrepanz zwischen den Konsequenzen für den eigentlichen „Täter“ und die Person, die seine Tat lediglich dokumentierte: eine Ungleichbehandlung, die sich lediglich aus den unterschiedlichen politischen Positionen der beiden Angeklagten ergibt.El Hotzos Pseudosatire ist dümmlich, unlustig, böse und daneben. Aber sie ist nicht strafbar. Einschränkungen der Meinungs- und Redefreiheit sollten äußerst restriktiv zum Einsatz kommen. Das sollte für jegliche Äußerung gelten. Ganz besonders dann, wenn sie den Mächtigen missfällt.
el kotzo ist freigesprochen worden. war doch eigentlich klar bei einem links-staat.
Wo ist denn das Problem? Alle Konservativen plärren, dass man nichts mehr sagen dürfe und wenn mal ein Urteil gefällt wird, welches bestätigt, dass man die Äußerungen dieses charakterlich verwahrlosten Kaspers nicht mögen müsse,sie aber juristisch zulässig seien, dann ist es plötzlich auch in konservativen „Hass und Hetze“ – also das was von Linken so schwammig definiert wird, dass praktisch alles darunter verstanden werden kann.
Ich bin für uneingeschränkte Meinungs- und Redefreiheit und das beinhaltet auch, dass man die Elaborate von El Hotzo erstagen muss. Im Gegenzug müssen Linke die Aussagen von Konservativen ertragen – quid pro quo.
Man kann Linken schwerlich vorwerfen, dass Konservative in den vergangenen Jahrzehnten journalistische Stubenhocker waren, weil sie lieber Handwerk betrieben, statt Texte zu verfassen. Jetzt haben wir den Salat, weil es traditionell bei Gören irgendwelcher Sozialpädagogen mit Doppelnamen beliebter war, Redakteur zu werden, während die vermeintliche teutonische Elite eher Nussenkasten und Schweißbrenner wählte. Diese Fehlentscheidung werden die Konservativen noch weitere Jahrzehnte zu spüren bekommen, sofern sie nicht in die Pötte kommen. So viel Selbstkritik muss sein und wer weiterhin in alten Gleisen fahren will, soll sich fortan nicht mehr beschweren.
Was passiert, wenn Konservative tatsächlich mal die mediale Hoheit haben, sah man in den Achtzigerjahren, als Hysterie über vermeintlichen Satanismus verbreitet wurde und aus jedem Teenager mit Shirt von AC/DC oder Metallica ein blutsaufender Teufelsanbeter gemacht wurde, nur weil bibeltreue Dummschwätzer zu faul oder zu blöde waren, Songtexte zu verstehen. Danach eine ähnliche Nummer mit Harry Potter, nur weil da ein paar Fetzen Pseudolatein gesprochen werden und deshalb pathologische Trottel allen Ernstes teils bis zum heutigen Tag glauben, dass ein Jugendroman kleinen Kindern eine Anleitung zur Ketzerei geben würde.
„Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“ Ob dieses Zitat nun von Einstein oder dem Krümelmonster stammt, spielt keine Rolle, solange man sich die Aussage zu Herzen nimmt.
Dieser „Rechtsstaat“ ist schon lange tot, zum dritten Mal in den dunklen Geschiche dieses Landes. Ekelhaftes System.
Meine Meinung dazu ist das alles eine Zeitfrage ist. Also einfach so lange warten bis die Zeiten sich wieder ändern. Es wird bestimmt passieren. Schade ist nur das auch in anderen Zeiten, wie die Menschheit ja schon lernen musste, nicht alle Fehltritte gleichermaßen und von Personen unabhängig behandelt wurden und wiederum Interessen einen auschlaggebenden Faktor darstellten.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verfolgt bei diesen unsinnigen Verfahren zu Äußerungsdelikten generell eine liberale Linie. Die Verfahren werden zum allergrößten Teil eingestellt oder enden, wie hier, mit Freispruch. Das ist generell zu begrüßen. Soweit andere Gerichte das anders handhaben, kann dies nicht dem AG Tiergarten anlasten.
„Jan Böhmermann, Jan Böhmermann/
Der fasst gern kleine Kinder an/…“
Könnte der Anfang einer in der BRD verbotenen Schmähkritik sein.
„El Hotzo diesem Öffiknecht/
Dem gab der Richter gerne Recht/
Doch sprichst du in Deutschland meinungsfrei/
Kommt die Polizei vorbei“
So lautet der Text einer in der BRD grenzwertigen Zustandsbeschreibung.
Eindeutig verboten wäre ein Kommentar wie:
„Hotzo, ich teile deine Meinung zu Faschisten. An welche Adresse soll ich deiner Mutter die Kondolenzblumen für dich schicken?“
Deshalb würde ich das ja auch nicht schreiben…
Gut geschrieben, aber wie schon in dem Artikel erläutert, nutzt das alles nichts. Die „UnsereJustiz“ ist nicht dafür da gleiche Rechte für alle zu gewähren.
Schaut euch diese Typen wie Hotz, Böhmerwald etc. ganz genau an! Dekadent, feist, und mit der Gewissheit, dass ihnen niemand etwas anhaben kann. Auf dem Schulhof oder in der freien Wirtschaft würde das ganz anders aussehen. Das, was die jetzt noch als angebliche Satire verpacken müssen lässt Schlimmes erahnen, wenn erst mal durchregiert werden kann. Selbstverständlich inklusive AfD-Verbot, da die beiden Ladies mit Sicherheit gewählt werden. Oder eben gleichgesinnte Ersatzkandidaten. Zum Urteil: grundsätzlich korrekt. Unsereiner müsste wie immer den Bademantel zurechtlegen.
„Professional Schwachkopf“ hingegen ist nach deutschem Rechtsverständnis „Hetze“. Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten.
Satiere und Humor sind das was die deutschen Gerichte dafür halten.
Alles andere ist, laut deutschen Gerichten, Hass und Hetze.
Für mich stellt sich die Frage, wer darf Satire? Oder ist Satire überhaupt davon abhängig wer hier verspottet wird? Auf der einen Seite haben wir ein lustiges Meme (Schwarzkopf/Schwachkopf) auf der anderen Seite blanken Hass ,Hetze und Menschenverachtung von der verklausulierten Zustimmung zu dem Anschlag gar nicht zu reden.
Da ich das Urteil nicht kenne, ist es für mich unklar ob der Richter die Meinungsfreiheit bis zum Anschlag ausgedehnt hat, oder ob wir eine linkslastige Tendenz ( hier: in Relation zum Schwachkopffall) der allgemeinen Rechtsprechung beobachten.
Aber sollte es so sein, dass die Justiz das Mittel wird, um Politik durchzusetzen, dann Gute Nacht!
Ist dieser Hotzo nicht einer von den Guten? Vielleicht ist damit das Urteil zu begründen? Ich kann gut verstehen das viele keine vertrauen mehr in die Justiz haben, da Sie meinen es wird in „Das sind die Guten und das sind die Bösen“ unterteilt.
Gesinnungsjustiz – ein treffender Begriff unserer Justiz
Hat man mal eine „unsereDemokratie“ etabliert, braucht man auch eine „unsereJustiz“, ist doch klar.
Das Sie immer noch glauben, dass der Glaube in den Rechtsstaat erschüttert wird, das verstehe ich nicht. Wer nicht völlig blind durchs Leben läuft, der kann den Untergang der Demokratie und die totale Zerstörung des Rechtsstaats in DE schon lange bewundern. Linke Gesinnungsjustiz hat hier schon lange übernommen, die umbenannte Staasi spitzelt wieder die Bürger aus. Die Methoden wurden verfeinert, man wird wirtschaftlich vernichtet, Bärbel Bohley hatte so was von recht.
Diverse Urteile signalisieren dem Bürger, dass eben die Meinungsfreiheit der Konservativen eingeschränkt wird, indem die Meinungsäußerung zur Volksverhetzung oder Politikerbeleidigung degradiert wird.
Weil die Kategorie „Hassrede“ & Co. nur geschaffen wurde, um Äußerungen, die nach bis dato geltender Gesetzeslage satirisch, polemisch, oder nur sehr kritisch waren, mit Strafe bedrohen zu können?
Und weil das Ganze gewollt schwammig und nicht zu definieren ist, kann ich genau so, wie die eine Äußerung als „Hassrede“ verfolgt und bestraft wird, die andere Äußerung unbehelligt lassen. Je nach politischer Zweckmäßigkeit.
Es geht eben nicht wirklich darum, wer Hass erzeugt und schürt, sondern darum, nur eine bestimmte politische Stoßrichtung zum schweigen zu bringen.
Wen wunderts, wenn s einer der I(h)rren ist, gelten andere Standards. Dann ist fast alles erlaubt…
Die (Ober-)Klasse der „Wohlmeinenden“ unter sich. Wer hätte da anderes erwartet?! Wenngleich der Freispruch natürlich in Ordnung geht. Jedoch in einer Äußerungslandschaft, in der die argumentativ-strafende Abbildung eines Vergehens („Deutscher“ Gruß) bereits zur Verurteilung führt, muss sich wohl derjenige erklären, der vorgibt, keine Unverhältnismäßigkeit erkennen zu wollen!
Wer ist noch einmal weisungsgebunden?. Wäre nicht eher „Hass und Hetze“ eine Satire als „Persilschein“ gegen angebrachte, sachliche Kritik ?. Die akademische Arbeit eines Rudolph Joseph Rummel hat mir die politische Realität nähergebracht, in der ich heute mehr als höchstwahrscheinlich leben muss. Fliehen ist total feige.
Ist ja schon länger ein „Trend“, „Rechte“ vor Gericht viel härter als „Linke“ anzupacken. Das ist nicht nur ein subjektiver „Eindruck“ – sondern leicht objektivierbar. Gerichte sind damit nicht mehr neutral.
Gerichte sprechen kein Recht mehr nach offiziell geltenden Gesetzen
Vieles wird ganz anderst „interpretiert“ als noch vor Jahren.
Gutes Beispiel die Kandidatinnen der SPD für das Amt Bundesverfassungsrichter. Es sind ja eigentlich zur Wahl vorgeschlagene Kandidatinnen. Es wird aber als ganz selbstverständlich erwartet, daß Andere diese wählen. Eine Wahl ist aber bereits nach Bedeutung des Wortes ene freie Entscheidung jedes Wahlberechtigten ob ja oder nein. „Fraktionszwang° um das auch anzuführen ist ja eigentlich sowieso ein Sargnagel für die Demokratie. Genauso tritt da offen zu Tage wie die Realität, die Wahrheit verdreht wird um Ziele zu erreichen, und dies selbst wenn es um höchsete Ämte4r geht, die eigentlich die Aufgabe haben RECHT zu sprechen nach offiziell immer noch geltenden niedergeschriebenen Gesetzen und nicht nach eigenen Ansichten und Ideologien
Fraktionszwang = Zerstörung der Unabhängigkeit der Gewissensentscheidung eines Abgeordneten.
„Wenn solche Hassrede Satire ist, warum werden andere für offensichtliche tatsächliche Satire verurteilt?“ Weil das Grundgesetz längst zur Makulatur verkommen ist. Dort steht nämlich, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Diesen Grundsatz jeder rechtsstaatlichen Ordnung haben linke Gerichtsbarkeiten längst außer Kraft gesetzt. Auch das war damals schon vor 1933 so.
Hmmmm, vielleicht sollten wir uns doch über die schleichende Islamisierung unseres Landes freuen!
Ist doch fantastisch, wenn links gestrickte Frauen keine Richterämter mehr bekleiden können, weil sie nicht mehr das Haus verlassen dürfen, oder?
Und ist doch fantastisch, wenn der Islam wirkkräftig seine von Liebe geprägteMeinung zur Regenbogenfahne und zur Gender- und Transideologie endlich durchsetzen kann, oder?
Und wenn endlich in Deutschland die fürsorglicheislamische Auffassung zur Rolle der Frau durchgesetzt ist, dann gibt’s auch keine Debatte mehr um Figuren wie Brosius – Gersdorf – wäre doch fantastisch oder?
Ich meine das alles natürlich nur ganz und gar im Sinne von Toleranz und Teilhabe – wir müssen schließlich ein bisschen Rücksicht nehmen auf unsere Neubürger und ihre Vorstellungen von gesellschaftlichem Zusammenleben, wäre doch fantastisch, oder?
Nun, für dumme Juristen in Staatsämter schwer zu erkennen, aber das war höchst grobe Ironie!
Was tatsächlich passiert wenn der Islam drankommt, konnte man wunderbar im Iran beobachten und nun in Syrien – wer das Lesens mächtig ist findet zahllose Beispiele in der Geschichte der Menschheit seit 632. Da hängen Schwule an Baukräne, werden Frauen von Dächern geworfen weil sie Vergewaltiger nicht heiraten wollen und werden Linke Oppositionelle gesteinigt.
Wäre das wirklich fantastisch, ihr lieben Linken? Oder seid ihr letztlich nur der Totengräber unserer humanistischen
und zivilisatorischen Errungenschaften, so wie schon unter Stalin, Adolf und Mao es die Sozialisten waren?
Merke: es gibt guten und bösen Hass, abhängig vom Hassobjekt.
Der Unterschied der Urteile gegen links und rechts ist offensichtlich. Wir haben jetzt in Deutschland eine politische Justiz. Es ist widerlich. Und es macht mir enorme Angst. Und ja, ich habe im Geschichtsunterricht aufgepasst, auch als die Zeit nach 1933 dran war.
Um es mäglichst kurz zu sagen: Richtig, das eigentliche Problem ist (auch) hier, dass unsere Justiz bis hin zur höchsten Gerichtbarkeit mittlerweile mit ZWEIERLEI Maß am (ver)urteilen ist weil sie sich schon seit längerem immer mehr zum Büddel und Handlanger der grünwokelinken „Polit-Elite“ gewandelt und instrumentalisieren lassen hat.
Eine UNabhängige Richterschaft in Deutschland, die Zeiten waren mal.
Unabhängigkeit? Gibt es die überhaupt. Schon die Mitgliedschaft in einer Partei lässt doch keine Unabhängigkeit im Sinne des Wortes mehr zu. Von einem Fraktionszwang ganz zu schweigen.
Tut mir Leid, liebe Internet-Redaktion von TE, aber hier haben Ihre Kollegen von der Jungen Freiheit ein deutlich besseres Bild aus dem Gerichtssaal für einen Artikel zum selben Thema genommen. Beide Bilder zeigen dieselbe Situation im Gerichtssaal, doch während bei Ihnen der Fokus auf den Angeklagten eingestellt worden ist und die Richterin nur verschwommen wahrnehmbar ist – ist es bei dem Foto Ihrer Kollegen der JF genau umgekehrt. Es zeigt den Angeklagten nur verschwommen und dafür ist der Fokus auf die Richterin eingestellt. Die Richterin grinst bei der Urteilsverkündung (?) wie ein Honigkuchenpferd – und dabei kann es einem Angst und Bange werden. Wo bleibt die Neutralität des Gerichts?
Hier geht es nur um letzten Endes harmlose Posts im Internet und doch wird die Gesinnungsjustiz kaum mehr verhehlt. Warum muss ich bei dieser Richterin an die Diskussion um die Richter-Wahl für das Bundesverfassungsgericht denken? Mir wird schlecht bei dem Gedanken…
Für das Erstellen gleich zweier geschmackloser Beiträge mit Todeswunsch wird ein linker Satiriker freigesprochen – für das Weiterleiten eines harmlosen Memes über Herrn Habeck wird ein Rentner verurteilt. Wenn das mal nicht Messen mit zweierlei Maß ist! Ausländischen, frei gewählten Politikern darf man den Tod wünschen – aber über deutsche Politiker darf man nicht einmal mehr harmlose Witze verbreiten. Auch wenn ich die Meinung des linken Satirikers nicht teile, so freue ich mich dennoch, dass er freigesprochen worden ist. Jetzt sollten aber auch alle anderen, die in letzter Zeit in ähnlichen Fällen mit deutschen Politikern wegen Verstoß gegen den Paragraphen 188 verurteilt worden sind, rehabilitiert werden. Gleiches Recht für alle!
Bei dem Interview mit 3 Staatsanwälten, wo sie vor laufenden Kameras zugegeben haben, dass die Durchsuchungen und Beweissicherung die Erziehungsmaßnahmen sind, waren doch auch 2 Frauen. Ich will hier nicht sagen, dass die Männer viel besser sind. Nur schaut man sich auf die echt fragwürdige Gestalten in der Politik des Westens über letzte Jahrzehnten, da sind ungewöhnlich viel Frauen, besonders wenn man über die Größe ihres Anteils an dem politischen Geschäft denkt.
Man muss sich halt als erstes selbst zu einer Kunstfigur erklären. Das erweitert dann die Meinungsfreiheit. Und dann nicht vergessen in der Steuererklärung bei selbstständiger Arbeit eine 0€ eintragen.
El Hotzo wird demnächst sein TV-Debüt geben und in den Late-Night-Shows das Publikum begeistern. Hätte er einen Witz über Habeck gemacht, wäre das Urteil wahrscheinlich völlig anders ausgefallen. Wer hatte sich übrigens erfrecht, gegen ihn Anzeige zu erstatten? Das könnte den nächsten Fall von Doxing im deutschen Fernsehen auslösen, was dann nur Satire, aber nicht strafbar ist.
Symptomatisch für den links-totalitären Gesinnungsstaat sind Doppelstandards in vielfältiger Hinsicht
„wenn denn gleiches Recht für alle gelten würde“ das ist der springende Punkt. Bei gleichem Recht könnte der linke Kampfbegriff HASS UND HETZE abgeschafft werden. Wird aber nix wegen linksgrün besetzter Justiz
Wann etwas Satire ist, ist ganz einfach zu erkennen: Immer dann, wenn Sie Zwangsgebühren dafür zahlen müssen.
Machen wir uns nichts vor. Das Urteil ist mitnichten ein Wegweiser der Meinungsfreiheit. Ein Schwachkopf wird weiterhin mit allen Mitteln als verurteilungswürdig gewertet, derweil der Wunsch, sog. Rechten den Tod zu wünschen, als weiterhin legitim in Sinne von Satire gewertet wird. Punkt!
Und wie soll dieses Problem mit dieser “ Justiz“ gelöst werden ? Verbindungen zur AA – Stiftung sind durchaus interessant, wobei es auch hier noch Steigerungen gaebe. Gut möglich, dass die Dame Mr Trump aber mal so gar nicht leiden kann, Herrn Habeck umso mehr, als Frau. Ich hege den dringenden Verdacht, dass auch dieses Problem , das der Effeminisierung und ihrer Folgen, in dieser “ Justiz“ in seiner Tragweite nicht erkannt wird. Das waere anzuraten , denn so etwas kann sehr „unangenehm“ werden. Es gibt eine Transformation von “ links“ und eine von der weiblichen Seite. Beide passen natuerlich perfekt zusammen . Zur Entwicklung in der Politik kommt nun erwartungsgemaess der Einfall in die Wissenschaft , in die Bildung und in die Justiz hinzu. Ein Tabubereich fuer die sogen alternativen Medien, keine Frage. Aber dadurch ist das Problem nicht aus der Welt.
Frau Diouf hat (wieder) völlig Recht. Es zählen nicht mehr der Inhalt und/oder Kontext, sondern nur noch die Gesinnung des Äußernden (bzw. Künstlers) und der Grad der Übereinstimmung davon mit der superlinksgrünen Polit-„Elite“. Früher hieß es, jeder Jura-Student lernt es: Satire darf alles. Zugunsten Linker, zugunsten Rechter etc. Wie es sich gehört: ohne Ansehung der Person. Dann kamen, es war anläßlich Böhmermanns Erdogan-Satire, findige (superlinksgrüne) Richter auf die Idee der Teilbarkeit. Ich mag Böhmermann nicht, aber die Erdogan-Satire auseinanderzudividieren, das gab’s noch nicht mal bei Strauß, und der war auch übel angegangen worden. Heute sind wir noch einen Schritt weiter. Das wird ganz übel weitergehen, fürchte ich.
Wer den Hitlergruß parodiert bleibt straffrei, wer die Parodie dokumentiert wird verurteilt.
Das kann man sich nicht ausdenken.
Irrsinn ist dafür ein zu schwaches Wort.
Sozialistisch-totalitäre Allmachtsträume haben sich längst auch in der Justiz breitgemacht.
30 Sozialstunden für einen 83-Jährigen!!
„Furchtbare Juristen“…..Hatte der Mann was parodiert? El Hotze aber Satire….
Da musste sich jemand wohl sein Mütchen kühlen und seinen Vaterkomplex kompensieren. Geburtsjahr 1942. Denkt mal bisschen nach.
Vertrauen in die Justiz…..fragt sich nur wer. Kommt auf die Ziele an, die jemand verfolgt – im Kampf gegen rechts.
Wer waren hier Richter, Ankläger und Verteidiger???