+++ Jetzt wird geprüft: Ging bei Landtagswahl in Sachsen alles mit rechten Dingen zu? +++ Innenministerium bestätigt Zahlen: Hohe Kriminalitätsbelastung durch nichtdeutsche Tatverdächtige +++ Trump verlängert Frist im Zollstreit – neue Zölle erst ab 1. August +++ Handgreiflichkeiten bei Kirche in Langenau – Pro-Palästina-Demonstranten bedrängen Gottesdienstbesucher +++ Prozessbeginn gegen Fico-Attentäter in der Slowakei +++ BGH: Nächste Verhandlung wegen VW-Dieselskandal +++ TE-Energiewendewetterbericht: wieder viel Stromimporte +++
Nur wer bereit ist, sich der rotgrünen Meinungs- und Medienmacht entgegenzustellen, kann das Land zum Besseren verändern.
Tichys Einblick wächst trotz der Wut des woken Deutschland und dem Verschweigen unserer Recherchen – die Wahrheit spricht für sich.
Weil wir schreiben, was manche nicht gerne lesen – weil wir senden, was gesagt werden muss.
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Hinsichtlich der Kirchenschänndung in Langenau:
Dr. Peter Hammond beschreibt in seinem Buch „Slavery, Terrorism and Islam“ (09/2010) die Auswirkungen auf eine Gesellschaft in Abhängigkeit vom jeweiligen Anteil der Muslime an der Gesamtbevölkerung – und dass sie, wenn sie mit allen anderen „fertig“ sind, sich gegenseitig bekriegen:
Wo wir im Westen stehen, kann man an der Auflistung ablesen.
Was wir in Deutschland haben ist ein Staatsstreich eines „Partei Kartells“, hauptsächlich aus CDU und SPD, gegen die freiheitliche Grundordnung des Grundgesetzs, mittels „Abstimmung Absprachen“ im Bundestag.
Verstoß gegen:
GG Art.38
Nicht mittells von „Partilisten“ in sparaten Wahlen aussrhalb des verfassungsrchtlichn Wahlvorgangs am Wahlag.
Bundstagsabgordnete können nur Wahltag gwählt werden, nicht vorab auf „Parteilisten“
Abstimmungen im Bundstag nach Parteivorgaben sind somit verfassungswidrig
Das ist verfassunsrechtliche Pflicht !
„Abtimmung Absprachen“ der Parteien im Bundestag sind demgemäß verfassungswidrig, verfassungswidiges Partei-Gemauschel.
Solche abgesprochene Abstimmungen sind insofern rechtlich ungültig !!!
Das erfüllen eindeutig nur Personen.
Parteien und „Parteilisten“ erfüllen eindeutig GG Art.38(2) nicht.
Parteien und „Parteilisten“ können lt. GG Art.38(2) nicht auf dem Wahlzettel mit Namen erscheinen.
Es gibt in Deutschland überhaupt keine verfassungsrechtlich korrekte Wahlen.
„Die Parteien haben sich das Wahlrecht und Demokratie zur Beute gemacht“
„Damit haben die Parteien sich den Bundestag zur Beute gemacht“
Es gibt somit keine Gewaltenteilung und somit keine Demokratie mehr.
„Der Staat als Beute – wie Parteien für sich Gesetze machen“ – Prof. H.H. von Arnim, Verfassungsrechtler, Ex-Verfassungsrichter
Mittels Wortklauberei
„indirekte Demokatie“ – verfassungswidrig passives Wahlrecht für Parteien
„Parteilisten“
Parteinamen auf dem Wahlzettel – verfassungswidig gegen „allgemein und direkt“
Wahlen müssen verfassungsrechtlich „allgemein und direkt“ sein,
nicht blos in Partei-Hinterzimmern vorab, mittlels Separatwahlen auf „Parteilisten“
„Die Parteien haben sich das Bundesverfassungsgericht zur Beute gemacht“
Verfassungsrichter die zum politischen Amt geworden sind, durch Einsetzen von Partei-Kandidaten ins Richteramt- mittels „Partei Kartell“ Gemauschel – können nicht politisch neutral sein.
Wie soll es denn bitte demokratische Wahlen in einem Land mit einem korrupten Parteien Kartell geben?
> Handgreiflichkeiten bei Kirche in Langenau – Pro-Palästina-Demonstranten bedrängen Gottesdienstbesucher
Zum besseren Blick sollte man vielleicht das Interview von Tucker Carlson mit dem iranischen Präsidenten lesen? https://tkp.at/2025/07/07/tucker-carlson-interviewt-irans-praesident-masoud-pezeshkian/ Nach dem Putin-Interview der nächste große journalistische Coup – bereiten sich die USA analog auf den Dialog mit Persien vor?