Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Christian Dettmar abgelehnt. Die Richter der 3. Kammer des Zweiten Senats in Karlsruhe haben die Verfassungsbeschwerde Dettmars gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung erst gar nicht zur Entscheidung angenommen.
Strafverfahren gegen den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar
Damit bleibt das Urteil gegen den früheren Familienrichter aus Weimar rechtskräftig: Zwei Jahre auf Bewährung. Für Christian Dettmar sind die Folgen heftig: Denn damit verbunden ist der lebenslange Verlust seines Richteramts, das Ende seines Dienstverhältnisses, der Wegfall seines Gehaltes und der Verlust seiner Pensionsansprüche. Seine zukünftige Rente wird deutlich geringer ausfallen. Zudem hat er erhebliche Prozesskosten zu zahlen. Daher ist er auf Zuwendungen dringend angewiesen.
Christian Dettmar hatte gewagt, im Frühjahr 2021 das zu tun, was seine Aufgabe war: Kinder zu schützen. Er sah das Kindeswohl gefährdet durch die staatlich verordneten Maßnahmen – Masken-pflicht, Isolation, Testzwang. Er handelte als Familienrichter, der auch für das Kindeswohl zuständig ist.Dettmar hatte im April 2021 in zwei Fällen die Maskenpflicht aufgehoben.
Eine Mutter zweier Kinder aus Weimar klagte gegen Maskenzwang. Deren Kinder acht und vierzehn Jahre alte Kinder litten wegen der Masken unter Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlaflosigkeit. Amtsrichter Dettmar verbot daraufhin der staatlichen Pestalozzi-Grundschule und der staatlichen Pestalozzi-Regelschule in Weimar, ihre Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen.
Er ordnete im April 2021 per einstweiliger Anordnung an, dass zwei Schüler in Weimar nicht mehr zur Maskenpflicht, zum Testen oder Abstandhalten gezwungen werden dürften. Die Maßnahme sei nach seinen Worten geeignet, das seelische und körperliche Kindeswohl zu gefährden – gestützt auf medizinische Gutachten.
Diese Gutachten, so der spätere Vorwurf, seien allerdings „voreingenommen“ gewesen, von bekannten Kritikern der Corona-Politik.
Doch entscheidend ist: § 1666 BGB verpflichtet Familiengerichte einzuschreiten, wenn „das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist“.
Dettmar handelte also – zumindest formal – im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Dass es dabei um Schulmaßnahmen ging, berührt die Frage der verfassungsrechtlichen Prüfungsdichte im Eilverfahren, nicht zwingend eine Kompetenzüberschreitung.
Die Argumentation der Richter am Landgericht Erfurt sowie am BGH lautete sinngemäß:
- Dettmar habe bewusst seine Zuständigkeit missachtet.
- Er habe das Verfahren gezielt manipuliert, um ein Coronakritisches Signal zu setzen.
- Die beauftragten Gutachten seien parteiisch und nicht neutral gewesen.
Doch wer bestimmt, was „zuständig“ ist, wenn der Richter einen Gesundheitsnotstand für das Kindeswohl erkennt? Familiengerichte haben explizit den Auftrag, in das staatliche Handeln einzugreifen, wenn es dem Kindeswohl abträglich ist. Auch Schulpflicht oder Maßnahmen an Schulen unterliegen dieser Logik – etwa bei Kindesmissbrauch, Vernachlässigung, gesundheitlicher Gefähr-dung.
Weimarer Richter verurteilt – wo Lina und Mohammad straffrei ausgehen
Die Entscheidung war vom Oberlandesgericht Thüringen aufgehoben worden – aber nicht etwa wegen offenkundiger Willkür, sondern wegen abweichender Rechtsauffassung zur Zuständigkeit. Daraus eine Rechtsbeugung zu konstruieren, bedeutet eine drastische Aufweichung des bisher sehr eng gefassten Tatbestands.
Der Fall hat Signalwirkung. Denn wenn ein Richter wegen einer vermeintlich fehlerhaften Zuständigkeitsauslegung strafrechtlich verfolgt und verurteilt wird, droht eine gefährliche Verschiebung im Gewaltenteilungssystem: Richterliche Unabhängigkeit wird durch politische Opportunität ersetzt.
Die Angst vor Strafverfolgung könnte künftig dazu führen, dass Richter in sensiblen Fällen nicht mehr unabhängig urteilen, sondern politisch korrekt agieren.
Wenn ein Richter wegen eines Eingreifens im Namen des Kindeswohls strafrechtlich verurteilt wird, stehen die Grundprinzipien richterlicher Unabhängigkeit zur Disposition.
Parallel hinterlassen die unaufgeklärten Vorgänge um die Ankäufe von Masken in Milliardenhöhe nur noch Sprachlosigkeit – ganz zu schweigen von den körperlichen Folgen, über die kaum etwas gesagt wird. Nicht nur Kinder wurden zum Tragen von Masken gezwungen mit unabsehbaren Folgen für Gesundheit.
Es gab keinerlei medizinische Notwendigkeit. Merkwürdigerweise schritten auch Berufsgenossenschaften nicht ein, die sonst allenthalben auf der Matte stehen, wenn etwas nicht passend zu irgendwelchen Vorschriften ist.
Bundesgerichtshof entscheidet gegen Richter Christian Dettmar
Wie heftig getroffen der Justizapparat durch Abweichler Dettmar wurde, zeigt sich in dem einmütigen Zuschlagen und Zerstören seiner Existenz. Dies passiert äußerst selten, denn Richter genießen in Deutschland einen sehr starken Schutz durch die Verfassung. Die Entlassung einer der rund 25.000 Richter aus dem Be-amtenverhältnis, insbesondere wegen einer Verurteilung, ist die absolute Ausnahme.
Artikel 97 GG (Grundgesetz) sagt: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“ Laut Richtergesetz (DRiG) § 24 erfolgt eine „Entfernung aus dem Amt erfolgt nur durch richterliches Disziplinarverfahren oder nach einer strafrechtlichen Verurteilung zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe“.
Entscheidend: Die Justiz hat einen Richter geopfert – um ein Exempel zu statuieren. Vermutet werden darf auf erheblichen politischen Druck.
„Jeder kann sich selber ein Bild davon machen, ob das künstlerische Halbdunkel, in das sowohl das Landgericht Erfurt als auch der 2. Senat des Bundesgerichtshofs den Rechtsbeugungsvorwurf gegen Herrn Dettmar gehüllt haben, durch die Verfassungsbeschwerde aufgehellt wurde oder nicht“, heißt es in der Pressemitteilung des Verteidigers, Gerhard Strate.
Er hat die Verfassungsbeschwerde veröffentlicht, damit sich jeder davon überzeugen möge, ob hier ein Anwaltsfehler vorliegt oder ob der Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats eine Konzession an das politische Umfeld seiner Entscheidung ist. „Die besonnene Stimme des Bundesverfassungsgerichts hat uns in 2021, während des Versuchs einer bloß bürokratischen Bewältigung der Pandemie, gefehlt. Sie fehlt auch jetzt.“
Härter kann die Ohrfeige eines distinguierten Juristen kaum ausfallen.
Und auch dieses Schandurteil wurde gewiss im Namen des Volkes verkündet. Es ist eine unverschämte Anmaßung, weil zumindest ich zu diesem Volk ganz gewiss nicht gehöre – im Gegenteil. Brecht äußert in seinen Buckower Elegien: „ Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“. Das passt doch alles wunderbar zusammen: angesichts der frappierenden Nähe zwischen Judikative und Exekutive und auch Legislative ist die Gewaltenteilung gänzlich außer Kraft gesetzt. Alle Gewalt geht nun von dem Volker aus, welches sich dieses Kartell der Gewalten zur Durchsetzung seiner Macht entgegen allen Grundrechten selbst wählt. Und die Repräsentanten dieser drei Gewalten verwenden dann auch notorisch das besitzanzeigende Fürwort „unser“ für die Demokratie, den Rechtsstaat und so weiter und sofort. Mehr Ausgrenzung gab es auch vor 80 Jahren und in der DDR nicht. Ich habe wenig Hoffnung, dass die gar nicht so wenigen Aufrechten im Lande endlich sich dazu durchringen, gemäß Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz dieses Kartell ab zu servieren und einem veritablen rechtsstaatlichen zuzuführen.
Und die Menschen sind immer noch nicht auf den Straßen.
Wo sind die Protestzüge mit ihren Kerzen?
Wo sind die Unterstützer für Christian Dettmar?
Zumindest die Eltern, deren Kinder von Herrn Dettmar beschützt wurden, müßten doch sofort auf den Straßen stehen und diesen Verfassungs“schutz“ endlich entlarfen als das, was er in den letzten Jahren wirklich geworden ist:
Die Wiedereinführung einer unlauteren Stasi.
Es ist ganz schrecklich, dass dieser Mann seine gesamte bisherige Existenz verliert, dass man diesen Vorgang bis zuletzt durchgezogen hat. Und das, obwohl man inzwischen wissen könnte, wenn man denn wollte,, dass das Urteil zum Wohle der Kinder richtig war, die Masken unnütz bis schädlich und die ganze Pandemie, wie in anderen Ländern auch, dringend hinterfragt und aufgearbeitet werden müsste. Mein Glaube an den Rechtsstaat ist vollständig dahin, und auch das gesamte politische Treiben in dieser Zeit hat bei mir einen nicht wieder gutzumachenden Schaden hinterlassen.
Ist doch klar, die Kritiker werden wegen Rechtsbeugung verurteilt (Zersetzung), während die staatlichen und politischen Akteure tagtäglich tatsächliche Rechtsbeugung betreiben. Das ist halt reine DDR.
Millionen Kinder über Jahre hinweg zu verängstigen, zu isolieren und zum täglichen stundenlangen Maskentragen zu zwingen, war ein unentschuldbares Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wenn es eine Gewaltenteilung gäbe, hätte die deutsche Justiz diesem Treiben der Politik entgegen treten müssen. Sie hat es nicht getan, sondern fleißig alles legitimiert.
Richter Dettmar wurde von seinen Kollegen auf die härtestmögliche Art niedergemacht, weil er es gewagt hatte, aus der Reihe zu tanzen. Und nun hält das Bundesverfassungsgericht es noch nicht einmal für nötig, sich überhaupt Gedanken dazu zu machen. „Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“
Das einzige, was ich für diese Juristen noch empfinden kann, ist: grenzenlose Verachtung.
das „seltsame“ ist doch, wenn man diese und ähnliche Entscheidungen kritisiert dann kommt die „antideutsche“ (aber vom Staat finanzierte) Antifa und macht den Laden dicht, weil man den Staat deligitimiert…siehe aktuell die Kontrafunk Bootstour…
In diesen Tagen zeichnet sich am Horizont ab, daß Angela Merkel sich zum nächsten Bundespräsidenten bestimmen wird. Da wird ihr Stephan Harbarth, den sie als Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts angestellt hat, seinen Laden natürlich sehr behutsam führen, um nicht anzuecken.
Ich kann mich des Verdachtes erbärmlicher Feigheit am Bundesverfassungsgericht nicht erwehren. Erbärmlich, weil es sich weigert zu prüfen ob dem Urteil gegen Dettmar Willkür zu Grunde liegt. Wenn das nicht Willkür ist…
Wen interessiert schon die Gerechtigkeit, wenn das Recht entscheided?
Wie ist das Verhältnis zwischen Staat und Moral? Woran kann man Moralvorstellung eines Staates erkennen?
Den damaligen Beschluß des Richters am Amtsgericht Christian Dettmar habe ich noch auf dem PC. Rund 140 Seiten in einem Eilverfahren, wobei allerdings die drei Gutachten vom Umfang her weit überwiegen, zeigen eine sehr ausgewogene, abwägende Arbeit.
Der Richter am Amtsgericht Christian Dettmar hat jedenfalls meinen größten Respekt!
Die Justiz selbst sehe ich allerdings seit Jahren sehr kritisch! Als Ehemaliger kann ich mich eigentlich nur noch schämen.
Dazu möchte ich an Robert Harbeck erinnern. Er hat rund 800 Strafanzeigen erstattet, um Bürger einzuschüchtern. An Stefan Niemann sei erinnert. Harbeck selbst versteckt sich derweil hinter seiner Immunität, was seine Verantwortung für das Northvolt-Desaster mit einem Schaden für uns von rund 600.000.000 Euro betrifft.
Es geht in diesem Land wirklich nur noch um Einschüchterung. Hoffentlich kommen bald die Amerikaner, um uns zu befreien. Wir selbst sind wohl zu blöd dazu….
Willkommen im NEOFASCHISMUS!
Das hat nichts mehr mit einer rechtstaatlichen Demokratie zu tun! Das ist bereits eine neofaschistische Diktatur!
In Thüringen ist übrigens das BSW mit an der Regierung. Sich nicht für diesen aufrechten Mann einzusetzen, diskreditiert diese anfangs vielversprechende Partei leider vollends. Kann wieder weg.
„Ach Gottchen“; Das BSW hat zur Zeit soviel damit zu tun, sich als real existiernde „Partei“ am Leben zu halten, daß es wirklich andere Sorgen hat, als sich mit so einem von zigtausenden tragischen juristisch basierten Polit-Skandalen zu beschäftigen. SW mit ihrer kommunistischen Grundhaltung aus einem früheren Leben mag man ganz sympathisch finden oder auch verdammenswert, aber es fehlt dem Bündnis auch nur ein Ansatz einer Mitwirkungs- bzw. durchgreifenden politischen Kraft, irgendwie, irgendwo mitzumischen.
Im gegenwärtigen Tagesgetriebe hätte sie die kleine Chance durch eine Koalition mit der AfD dieser zu einem nützlichen Wirken zu helfen. Eine gute Idee in der Hölle einer boshaften höchst egoistischen Politik der Systemzerstörer nach der gestolperten Machtübernahme, für die Aussätzigen und mit allen Mitteln Ausgeschlossenen, etwas Gutes zu tun.
SW macht einen sympathischen, menschlichen, höchst intelligenten Eindruck und man sollte ihre ideologische Flexibilität, die nicht nur nach blanker Macht giert wie die „Anderen“, nicht unterschätzen.
„Wenn man die Umstände nicht ändern kann, dann sollte man seine Einstellung zu den Umständen ändern!“
Gibt es ein Spendenkonto, um zumindest einen Teil der Verluste dieses rechtschaffenen Menschen auszugleichen?
Der gesamte „Fall“ Dettmar hier dokumentiert durch die Kanzlei Strate: https://strate.net/verfahren/ermittlungsverfahren-gegen-christian-dettmar/
Wobei es eigentlich gar kein Fall Dettmar ist – oder?
Dieses Urteil des „Verfassung“sgerichtes zu Lasten eines selbstdenkenden Richters, sagt ALLES über die „Verfassung“ dieses Staates aus:
Robenträger, die sich schützend vor das System stellen, jener „Rechtsprechung“ nicht unähnlich, deren Symbol der Name Freisler ist.
Dieses Urteil bzw. „Nichturteil“ macht noch einmal deutlich, wie wichtig eine schonungslose juristische Aufarbeitung der Coronaverbrechen der Bundesregierungen ist. Die gehören vor ein Tribunal. Das sollte der Schwere der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen durch Merkel und ihre Vasallen entsprechend, an historischer Stelle in Nürnberg stattfinden. Langjährige Haftstrafen für alle! beteiligten kann da nur das Urteil sein.
Das BVG macht dem Volksgerichtshof alle Ehre. Zumindest, wenn es darum geht, daß ein Richter wegen seiner Urteile verurteilt wird. Und daß es in diesem Fall lediglich darum geht, auch im Nachhinein dem Corona-Regime zu einer Art Legitimität zu verhelfen, ist mehr als ersichtlich.
Es kann nicht sein, was nicht sein darf!
Noch auffälliger wird dieses Verhalten, wenn die Aufarbeitung dieses Menschenversuchs noch gar nicht aufgearbeitet wurde, obwohl alle Beteiligten wissen, daß das geschehen muß!
Leider kenne ich weder das Urteil, das Herr Dettmer gesprochen hat, noch das Urteil, das ihn der Rechtsbeugung für schuldig befunden hat, im Wortlaut.
Sollte Herr Dettmer in seinem Urteil als Richter, direkt oder indirekt, das Gesetz zum Maskentragen für schädlich befunden haben, dann hat er sich allerdings die Befugnisse der Legislativen angemaßt. Ein Richter hat nicht darüber zu entscheiden, ob ein von der Legislativen verabschiedetes Gesetz sinnvoll, wenig sinnvoll oder gar schädlich ist; auch nicht durch Gutachten unterstützt.
Es gab doch vor dem Corona-Masken-Gesetz schon Rechtsvorschriften, die das Tragen von FFP2-Masken einer strengen Regelung unterwerfen (schon bei Erwachsenen!). Diese beiden, sich widersprechenden (geltenden!) Rechtsvorschriften hätte der Richter Dettmer gegeneinander abwägen müssen (und hätte dadurch klargemacht, dass er auf dem Boden der geltenden Rechtsvorschriften handelt). Hier hätte er noch nicht mal Gutachten benötigt. Er hätte auf dieser Grundlage der geltenden Gesetze wohl zu einem faktisch ähnlichen Urteil kommen können.
Jedoch: Den Richter hier mit der härtesten Anschuldigung der Rechtsbeugung anzugehen, ist eindeutig eine Sanktionsmaßnahme des übergriffigen „Unsere-Demokratie“-Staates.
https://strate.net/wp-content/uploads/2024/01/Urteil_LG_Erfurt_2023-08-23.pdf
„Es ist nicht so, dass wir eine schwere Pandemie hatten. Ja, wir hatten ein neues Virus, das tödlich war. Für einen sehr kleinen Teil der Menschen war es tödlich.“
Mike Ryan, Generaldirektor des Notfallprogramms der who zu „Corona“: https://www.youtube.com/live/jMW_j2NJX9M?t=1087s
Das von Ihnen gebrachte Zitat ist richtig; und das Gesetz, um das es hier geht, war allein schon gemessen an den Erkenntnissen über Corona ein dummes Gesetz. Aber, um die Aussage meines Kommentars zu wiederholen:
Wenn dann irgendwann die „Legislative“ entscheiden wird (es bewegt sich in diese Richtung, vgl.DSA), kritische Bürger wieder in Eisenbahnwaggons zu veladen und dieses von der Parteienmafia (= „Legislative“), die es doch kontrollieren sollte, praktischerweise selbst bestimmte Bundeswürschtlegericht (Art.93 Abs.1 des westallierten Grundgesetzes für die B.R.D.) ohne Verfassung (vgl.Art.120 Abs.1, 133, 146 des westalliierten Grundgesetzes für die B.R.D.), wie bei „Corona“ erlebt, alles abnickt, dann können Sie sich ja beruhigt zurücklehnen und die Meldeapp ausfüllen.
I.ü. hat sich dasselbe „Bundesverfassungsgericht“ in Sachen „Rundfunkbeitrag“ und „Klimaschutz“ die Befugnisse nicht nur der gegenwärtigen, sogar gleich noch die zunkünftiger „Legsilativen“.angemaßt.
Es hat sich auch noch nie darum geschert, daß die „Legislative“ die Kompetenzzuweisungen des Grundgesetzes, die sich der „Legsilative“ entziehen, auf Vorschlag der „Exekutive“ nach Brüssel weiter delegiert, wo dann eben diese „Exekutive“ (Ministerrat) nach Gutdünken dieselben Kompetenzzuweisungen i.d.W. verstümmelt, daß alle Kompetenzen in den Händen von „Ministerrat“ und der diesem untergeordneten „Kommission“ konzentriert werden – nichts anders als ein Putsch gegen die „verfassungsmäßige Ordnung“ aus dieser selbst heraus, weshalb dann logischerweise das „
€U
-Parlament“ nur einen Popanz des „demokratischen Scheins“ simuliert, dessen Mitglieder in Korruption und Selbstbereicherung unterwegs sind.Im Klartext; Was Firtze Merz nach dem GG nicht zu tun befugt ist, tut er dann in Brüssel mit Hilfe der Kommission, deren Beamte sich für ihren geziemlichen Gehorsam eben ein paar tausend „€“ mehr in die Tasche stecken dürfen (ein andererArtikel von heute auf „TE“): Nämlich das, „was er (Fritze) will“.
Willkommen in der gehäuteten Sowjetunion und deren Post-Marxismus, die da glaubt, sich durch ihren Vielvölkermoloch jeder Kontrolle anonymisiert zu entziehen.
Oder doch nicht; So ungeniert offen korrupt waren das Politbüro und der Oberste Sowjet nie – das lief eher im Dunklen ab.
Aber dieses Spezifikum der „€U“ werden Sie dann gewiß als „Transparenz“ begrüßen.
Vieles richtig von dem, was Sie sagen, insbesondere die problematische Delegation von Grundgesetzangelegenheiten nach Brüssel.
Den Rest an diffamierenden Unterstellungen in Richtung meiner Person hätten Sie sich gerne sparen können.
Hier nochmal in Kurzfassung die Aussage meines Kommentars:
Nein, das kann nicht sein! Das bedeutet doch, dass die Richter des BVG politisch auswählt werden sind. Das gibt es doch bei uns nicht, das passiert doch nur in Ländern, die nicht wie „unsere Demokratie “ regiert werden. Oder sollte ich mich irren?
Ich bin kein Jurist. Aber ich erinnere, dass ziemlich bald von Pneumologen und auch Virologen, die nicht existentiell von der damaligen Regierung durch Wohlverhalten abhängig waren, ziemlich schnell nachgewiesen haben, dass die normalen OP-Masken vor Ansteckung oder Weiterverbreitung des Virus schützen. Und das Tragen von der FFP2 Maske keinesfalls ohne gesundheitliches Risiko über einen längeren Zeitraumzu empfehlen sei.. Was in beiden Fällen auch wissenschaftlich im Nachhinein bewiesen ist.
Das hätte das Bundesverfassungsgericht berücksichtigen müssen. Ob hier eine Rechtslage des übergeordneten Notstands geltend gemacht werden kann, die offenbar in die Bewertung des Familienrichters einging und so seine Entscheidung rechtfertigen würde. Und zwar unabhängig davon, wie damals die Rechtslage war.
Vielleicht ist Herr Dettmar einfach zu naiv für einen Richterjob bei uns im Staat. Wenn er allen Ernstes an Hilfe vom Verfassungsgericht geglaubt hat?
Jetzt sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Was bleibt dem zu unrecht verurteilten da? Remonstration?
„Die Entscheidung in diesem Fall wurde sicher während dem Abendessen im Kanzleramt nach dem Nachtisch gefällt“, wäre der Kommentar in der Sendung Scheibenwischer von Dieter Hildebrandt gewesen. Aus dem Film: In einem Land vor dieser Zeit!
Heute jedoch wird der royale Jan in seinem Magazin dazu vielleicht sagen: „na endlich, wieder ein Nazi aus dem Staatsdienst erfolgreich entfernt!“
Nur ein weiterer Mosaikstein wohin sich dieses Land entwickelt hat. Exemplarisch dazu, die bejubelte Grundlagenforschung. Es wird als Erfolg gefeiert,als technische Meisterleistung bejubelt, der Bevölkerung die Absolution mit dieser teuren Kollekte erteilt, indem man Energie umwandelt, um damit weniger Energie zu erhalten! Selbst der Klerus im Mittelalter war dagegen fürsorglicher.
Wenn auch die Bedingungen der von Ihnen benannten Zustände, in der B.R.D.“ von Anfang an angelegt, über Jahrzehnte hinweg geschaffen und durch die „Wiedervereinigung“ verdichtet und beschleunigt wurden:
Den Schalter hat die unansehliche, alte Frau aus der Ostzone umgelegt: Die Rache an der Gesellschaft dafür, daß diese Person auf jeder FDJ-Party bei kubanischen Erdnüssen und Grüneberger Pfefferminzlikör in der hintersten, dunklen Ecke unbeachtet ins Leere starrte.
„ Es wird als Erfolg gefeiert,als technische Meisterleistung bejubelt, der Bevölkerung die Absolution mit dieser teuren Kollekte erteilt, indem man Energie umwandelt, um damit weniger Energie zu erhalten.“
Danke für diese treffende Formulierung!
Ich frage mich: Wann geht die echte Zivilgesellschaft endlich auf die Straße? Warum lassen sich Konservative, Liberale und echte Soziademokraten (alle, die Steuern zahlen und dem Staat nicht auf der Tasch liegen) es sich gefallen, dass der deutsche Rechtsstaat abgeschafft wird? Das deutsche Volk ist geduldig.
Ihre Frage ist mehr als berechtigt und ueberfaellig, aber Ihr letzter Satz zu zahm. Nein, das deutsche Volk besteht aus allzu vielen Duckmaeusern und Dummkoepfen, die den Unterschied zwischen Geduld und Gleichgueltigkeit nicht kennen.
Vor allem als Jurist sollte man das Wesen der BRD kennen: Eine alliierte Konstruktion, die gegen uns Autochthonen handelt (https://www.youtube.com/watch?v=QNyLvPPVszQ ab Minute 2:20), sodass man vor jenem Hintergrund Dettmars Klage gegen den erlebten Ausschluss aus der Gesellschaft zwar emotional nachvollziehen kann; rational gesehen ist jene jedoch absurd!
Der Bürger ist inzwischen einer instrumentalisierten und manipulierten Justiz – Gott sei Dank gibt es noch einige Ausnahmen – völlig schutzlos ausgeliefert. Kaum jemand hätte das noch vor fünf Jahren für möglich gehalten.
Na doch, bei den Finanzgerichten konnte man diesen Trend schon seit längerem am eigenen Leib spüren.
Die Einführung des persönlichen Leistungsbilanz-Bewertungssystems für Finanzbeamte, also wieviel Geld sie aus einem Steuerbürger gewinnen, setzte voraus, daß die Finanzgerichte sich entsprechend mit den Finanzämtern unterhaken um Zeichen zu setzen gegen Steuerbürger.
Erst seit fünf Jahren? Wo leben sie denn?
Eine Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen zeigt von Arroganz und Schwäche.
Rechtsbeugung? – für mich als Juristen zeichnet sich das Ende des Rechtsstaates ab. Fiat iustitia? – vergebliche Hoffnung!
Adieu, richterliche Unabhängigkeit.
Welcher Richter wird denn jetzt noch bei Entscheidungen, die politisch brisant sein könnten, von der Staatslinie abweichen?
Man möchte meinen, das Abendessen hat die „Richterbriefe“ von einst ersetzt.
Dettmar sollte froh sein. Sicher, der Staat muss ihn nachversichern und so, er hat nicht „für Umme“ gearbeitet. Aber jetzt kann er als RA oder Buchautor mit DER Reputation voll durchstarten. Und Kohle machen. Ich würde es ihm gönnen!
Der Herr ist nicht der Jüngste und „der Staat“ zahlt nur den Arbeitgeberanteil in die RV- ist wohl kein gutes Geschäft.
Man kann es auch ganz einfach so zusammenfassen: Bestrafe einen, erziehe Hunderte! Kritische Richter wissen jetzt gesichert, woran sie hier sind!
Alles so, wie es u.a. Sebastian Haffner aus ganz anderer Zeit überlieferte.
„Geschichte eines Deutschen – Die Erinnerungen 1914 – 1933“ – Prolog der o.a. Erinnerungen hier: https://www.penguin.de/content/edition/excerpts_extended/Leseprobe_978-3-570-55213-1.pdf
Im Weiteren beschreibt Haffner aus Eigenerfahrung schneidige Assessoren, die der neuen Politik willig folgten und auf Pensionen schielende, bräsige Richter zum Mitmachen bewegten.
Nur diesmal wirds mit den Pensionen nichts werden – da vorrangig Dschizya gezahlt werden muss, um überhaupt am Leben gelassen zu werden. Wie dumm kann man sein, das nicht selbst zu bemerken und daran mitzuarbeiten, den Teppich der eigenen Zukunft unter den Füßen abzuschaffen? Erneut!
Natürlich ist die Verurteilung wider das Recht und die Logik für den Betroffenen unerträglich: Ihm wird ja nicht nur unwertes Handeln angedichtet, sondern auch seine Ehre als Mensch, Bürger und Jurist gekränkt. Ich hoffe, er findet Trost darin, dass sehr viele Bürger ihm dankbar für seinen Mut und seine Standhaftigkeit sind und er ein Vorbild gegeben hat. Diese Bewertung steht im krassen Gegensatz zu den Behauptungen ehemals angesehener Institutionen wie dem BGH oder dem BVerfG – und macht die Wertschätzung gerade deshalb so wertvoll: Hier emanzipieren sich Bürger, weil sie erkennen, dass ein pflichtbewusster Richter die Republik und seine Bürger verteidigt hat. Das ist keine kleine Sache, denn in der Regel vertrauen die Bürger dem Staat und insbesondere seiner Spitze (zu sehr). Es stellt sich auch die Frage, wie man als Richter in einem solchen politischen Umfeld anständig bleiben kann? Richter in einem Unrechts- oder auch Willkürstaat ist ein sinnloser Beruf. Welcher Bauer bepflanzt schon die Arktis? Die Selbstkorrekturkräfte haben jedenfalls erneut versagt. Sie versagen inzwischen im Regelfall. Die Gewaltenteilung wird immer unkenntlicher und die Interpretationen der Regeln immer abstruser; sie verliert jedes Maß. Je abwegiger und kompromissloser der politische Standpunkt, umso günstiger für die Karriere – wenn man sich auf den stalinistischen Klassenstandpunkt versteht (der heute Zivilgesellschaft oder Unseredemokratie heißt). Aber der Widerstand gegen die Ewiggestrigen lohnt sich auch, denn diese Prozesse erzeugen Unbehagen und Abscheu. Der freiheitsfeindliche Komplex und seine Handlanger verlieren dadurch den Zugang zu den Bürgern. Keine Zensur der Welt, keine noch so raffinierte oder offen bedrohliche Barriere in den sozialen Medien, keine Propaganda der Begleitmedien kann die Ausbreitung und Beschleunigung dieses Abnablungs- und Abstoßungsprozesses beenden: „Wir“ lebt schon in Scheidung. Und einen Trennungsunterhalt wird es auch für die, die derzeit noch zu gut von Steuern leben, nicht geben.
Je eher die Bürger die Karlsruher Farce als die begreifen, die sie ist, desto besser.
Mittlerweile lancieren diese „Verfassungsrichter“ ihre Verfahren und „Entscheidungen“ aus ihrem ideologisch konformen Umfeld heraus.
Richter Dettmer ist ein wahrer Held, und man kann nur hoffen, dass sich in Deutschland bald etwas ändert, die rot-rot-grünen Staatsdiener ihren Job verlieren und man wieder fähige Leute in den Verwaltungen, Gerichten etc. einstellt. Nach der leider nur sehr schwachen Aufarbeitung des DDR-Unrechts, wird es bei der nächsten Revolution hoffentlich besser gemacht. Aber lange Rede kurzer Sinn: Lobeshymnen nützen diesem Mann wenig, denn er hat mit seinem gesellschaftlichen Stand dafür bezahlen müssen, dass er das getan hat, was richtig war. Ich kann nur inständig hoffen, dass ganz viele Leute ganz viel Geld für ihn spenden. Ich komme aktuell mit meinem bisschen Gehalt kaum hin, wenn ich könnte würde ich ganz sicher spenden.
Spenden Sie monatlich 5 Euro, als Symbol Ihres Protestes, und als Teil eines riesigen Mittelfingers, den ich mir für diese Diktatur wünsche. Die 5 Euro werden sich doch bestimmt noch irgendwo finden, selbst wenn Sie knapp dran sein sollten?
Wir haben hier einen klassischen Fall des unaufhebbaren Gegensatzes zwischen Recht (Rechtsprechung) und Gerechtigkeit (Rechtsempfinden) vorliegen.
Zu fragen bleibt, ob es statt des scharfen Schwertes „Rechtsbeugung“ nicht auch die Zubilligung eines „Zuständigkeitsirrtums“ getan hätte.
Man hat schon den Eindruck, hier sollte ein Exempel statuiert werden
Das BVG ist längst zum Bundesparteiengericht verkommen!
Man sieht an dem Verhalten des Bundesverfassungsgerichts, das es nicht wirklich unabhängig ist. Es ist die pure Angst der Verfassungsrichter vor Repressalien durch die linksextremistische Kartell-Regierung. Wenn es schon weit ist, kann der Rechtsstaat einpacken. Jetzt heißt es als Antwort auf so eine Rechtsbeugung erst recht AfD wählen. Denn nur mit der AfD wird sich in diesem Land was ändern. Herr Dettmar gehört das Bundesverdienstkreuz und nicht zwei Jahre Haft auf Bewährung, der lebenslange Verlust seines Richteramts, das Ende seines Dienstverhältnisses, der Wegfall seines Gehaltes und der Verlust seiner Pensionsansprüche. Die Sache stinkt zum Himmel, ist ein politisches Urteil und ist ein juristischer Skandal.
Das Bundes“verdienst“kreuz ist längst korrumpiert, und als Verdienstkreuz für die Machthaber verkommen, aber nicht als Anerkennung für Dienste für das Land und vor allem das deutsche Volk. Nein, ein solches Blech wäre für drn bewundernswerten Mut von Herrn Richter Dettmer ebenso unpassend, als würde man ihm jetzt noch den Vaterländischen Verdienstorden der DDR verleihen.
Es müsste eine neue Form der Anerkennung für solche Menschen wie Herrn Dettmer gefunden werden – zusätzlich zur vollumfänglichen öffentlichen Rehabilitation, die ich Herrn Dettmer aus tiefstem Herzen Herzen wünsche.
So, wie ich eine volle Genugtuung auch Helden wie Michael Ballweg wünsche, oder Ärzten die jetzt im Gefängnis sitzen wegen Maskenattesten.
Bei allem was inzwischen über mRNA Impfungen bekannt ist, kann man nur vermuten dass die Richterinnen und Richter keine eigenen Kinder haben. Sollte die Vermutung falsch sei, ist das Urteil für mich um so unverständlicher. Wenn Richter befürchten müssen, dass ihr Urteil nicht in die politische Landschaft passt und Repressalien von politischer Seite zu befürchten sind, ist das eine Katastrophe für ein Land, das seine Demokratie eine Freiheitliche nennt.
Liebe TE-Redaktion, gibt es ein Spendenkonto, wo ich Prozeßkostenhilfe für Herrn Dettmar überweisen kann?
TE sollte ein Konto einrichten. Herr Dettmar verdient unsere volle Solidarität.
Auf der Seite von KRISTA gibt es eine Bankverbindung. Ich selbst habe da schon einmal hin überwiesen, nehme auch an, dass das noch aktuell ist. Über Suchmaschine „Spendenkonto Dettmer“ eingeben, dann kommt ziemlich weit oben die Website von KRISTA…Gewähr kann ich natürlich nicht geben, aber man könnte dort ja auch anfragen per Mail, ob die Bankverbindung noch stimmt.
„Die Angst vor Strafverfolgung könnte künftig dazu führen, dass Richter in sensiblen Fällen nicht mehr unabhängig urteilen, sondern politisch korrekt agieren.“ Ist es nicht schon häufig so? Gesinnungsjustiz nennt man das. Außerdem scheint es ja Angst in Prozessen gegen eine gewissen Klientel zu geben, die ich in gewissem Maße verstehe. Rechtsstaat basierend auf den Regeln des Grundgesetzes sind große Worte, vor allem in Sonntagsreden. Aber oft nicht die Realität.
Ein weiterer Vorfall, der es schwerer macht, das Gefühl der Hoffnungslosigkeit abzuschütteln das mich befällt, ich mir die weiteren Entwicklungen vorstelle.
Die Justitz hat inzwischen unübersehbar ihre Unabhängigkeit aufgegeben und den Rechtsstaat verraten.
Ich muß jetzt aufhören zu lesen. Sonst steh ich in den News. Heute noch. Ich kann seit geraumer Zeit nämlich gar nicht so viel – pardon! – „fr€$$€n“ wie ich 🤮 muss. Dieses Deutschland kenne ich nicht wieder. Ich ekele mich bereits massiv körperlich und habe jeden Respekt vor dieser von den Insassen regierten Freiluftirrenanstalt verloren. Wie auch vor weiten Teilen Europas. Normalen Menschen kann man die Zustände doch gar nicht mehr erklären und ich weiß nicht, was meine konservativen Mitbürger auf den Couchen hält? Der Glaube, das der Rechtsstaat vielleicht irgendwann wieder funktioniert und sich selbst heilt? Schlimm! Ich guck jetzt zum runterkommen alte Werbung aus den 90ern,als meine Welt und mein Deutschland noch in Ordnung war….
War ja klar, oder ist jemand jetzt überrascht?
„weil der Beschwerdeführer den behaupteten Verstoß gegen das Willkürverbot nicht schlüssig aufgezeigt hat“. Nichts weiter? Das BVerfGE muss keine weitere Begründung abgeben? Das ist schon sehr wenig. Haben Sie bitte einen Link auf das BVerfGE. Dankeschön.
Hatten wir schon zweimal in unserer Geschichte. Jetzt sind wir mittendrinn im drittenmal auf vielen Gebieten. Es wird Zeit, dass die Opposition an die Regierung kommt.
Zuerst werden aber noch Richter am BVG installiert, die die größte oppositionelle Partei, die AfD, verbieten werden.
Höcke und die AfD stellen sich in Erfurt übrigens quer – wird halt hier nicht berichtet:
In Thüringen traf sich der BSW-Fraktionschef Frank Augsten mit dem AfD-Rechtsaussen Björn Höcke. Das Gespräch sei «konstruktiv» gewesen, heisst esDie AfD blockiert bislang die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten im ostdeutschen Bundesland. Nun traf sich ein BSW-Spitzenpolitiker erstmals mit Höcke, um eine Einigung auf den Weg zu bringen.
https://www.nzz.ch/international/bsw-politiker-augsten-traf-afd-mann-hoecke-beide-nennen-gespraech-konstruktiv-ld.1891842
LTO berichtet ausführlicher: https://www.lto.de/recht/justiz/j/thueringen-afd-landtag-wahlausschuesse-justiz-blockade-bsw-hoecke-cdu
Es wurde ein Exempel statuiert, damit es in Zukunft keine Ausreißer mehr gibt, bei dem Richter, egal auf welcher Ebene, das Regierunghandeln in Frage stellen. Kannte man bisher nur aus fernen, als „totalitär“ bezeichneten Staaten: Der Gleichklang von Regierung, Medien und Justiz (und, falls funktionstüchtig, Militär). Mehr braucht ein Regime nicht zum Machterhalt.
Und der Richter, der sich widerrechtlich den Fall 3 syrischen Migranten an sich gezogen hat kommt straffrei davon? Wer traut sich eigentlich noch, von dem Rechtssystem hierzulande von einem Rechtsstaat zu sprechen?
Es waren 3 Somalier. Und das Gericht in Berlin. Aber ja. Vielleicht hilft der Hinweis darauf, die Beschwerde doch anzunehmen.
Der Richter war übrigens grünennah: https://www.danisch.de/blog/2025/06/03/eine-gruene-verwaltungsgerichts-migrations-intrige/
„…
Seine Rechtsprechung zu § 339 StGB (Rechtsbeugung) fasst der Bundesgerichtshof im Urteil vom 21.01.2021, 4 StR 83/20, selbst wie folgt zusammen:
Als eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB kommen nur elementare Rechtsverstöße in Betracht.
…
§ 339 StGB erfasst deshalb nur Rechtsbrüche, bei denen sich der Richter oder Amtsträger bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an eigenen Maßstäben ausrichtet.
Eine unrichtige Rechtsanwendung oder Ermessensausübung reicht daher für die Annahme einer Rechtsbeugung selbst dann nicht aus, wenn sich die getroffene Entscheidung als unvertretbar darstellt.
…“
(Die Anklage der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar. Eine kritische Analyse)
https://netzwerkkrista.de/2023/04/16/die-anklage-der-staatsanwaltschaft-erfurt/
Wie soll die Entscheidung anders ausfallen? Die machen doch dieses Fass nicht auf. Kenn ich von früher. Da gab es etwas ähnliches, wurde immer alles unterm Deckel gehalten. Als dann die Mauer doch irgendwann brach und andere in Verantwortung kamen, haben so einige ihre Aufgabe aufgekündigt und sich verzogen.
Dass die gesamte politische Klasse in Sachen Corona komplett versagt hat, steht für mich außer Frage. Eine andere Frage aber ist es, ob ein Richter die medinzinische Einschätzung der dafür zuständigen staatlichen Instanzen inkl. der Parlamente einfach eigenmächtig ignorieren kann. Wenn das erlaubt wäre, könnten Richter anfangen, reine Willkürentscheidungen zu treffen, wenn „ihr Gewissen“ es ihnen so vorgibt. Das möchte ich nicht.
Weil in diesem Fall die Einschätzung des Richters richtig, die der staatlichen Instanzen aber sehr, sehr falsch war, wäre eine Begnadigung durch den Bundespräsidenten angemessen. (Da mache ich mir bei diesem Amtsinhaber allerdings wenig Hoffnung.)
Durchaus vergleichbar mit den widerlichen und unrechten Aktionen gegen den ehrenwerten Herrn Dr. Maaßen. Wie viele Beweise braucht es noch, um die Unabhängigkeit der Justiz in frage zu stellen?
Das BVerfG ist zum Kettenhund der Kartellparteien degeneriert.
Man ahnt, daß das AfD-Verbot intern bereits beschlossene Sache ist, weil alle Schamgrenzen, die sie vielleicht nötigen könnten, einen gewissen Anschein von Demokratie aufrecht zu erhalten, spätestens mit diesem Skandalurteil gefallen sind.
Vorweg: das Maskentragen war nicht nur sinnlos, sondern als Anordnung gegen Kinder m.E. ein Verbrechen, für das die Verantwortlichen hart bestraft werden müssen. Und das Bundesverfassungsgericht hat sich mit seinem Urteil zur Impfpflicht sowieso dermaßen desavouiert, dass man alle Richter sofort hätte entlassen müssen, Herr Prof. Rieck hat dazu ein ausgezeichnete Video gedreht.
Aber: Christian Dettmar wurde verurteilt, weil er die Klage quasi selbst initiiert hat, er hat ein Musterschreiben zur Klage erstellt, dann Maskenkritiker kontaktiert, die den „richtigen“ Namen hatten (d.h. mit den entsprechenden Anfangsbuchstaben, für die er zuständig war) und die reale Klage auch noch korrigiert. Und das ist ganz klar Rechtsbeugung, ein Richter hat Urteile zwischen zwei Prozessgegnern zu fällen, er gehört zur Judikative, was Dettmar gemacht hat, ist aber ganz klar Politik. Also Rechtsbeugung. Was würden wir hier wohl über einen Richter schreiben, der als Angehöriger der Grünen seinem Nachbarn eine Klageschrift erstellt, mit der dieser die Straße zur autofreien Zone verklagt und ebendieser Richter entschiedet dann exakt so? Das hat auch gar nichts mit richterlicher Unabhängigkeit zu tun.
Aberaber: Man hätte die Motivation des Richters stärker ins Urteil einfließen lassen, der Mann war ja wohl wirklich um das Wohl der Kinder besorgt. Und er hatte recht. Und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist extrem zynisch, weil die das seit Jahren ja selber machen, nämlich Klagen schreiben lassen, damit sie später mit einem Urteil aktive Politik gestalten können, die sogenannte Strategische Prozessführung. Die mit dem meschuggenen Klimaschutz für kommende Generationen ihren bizarren Höhepunkt gefunden hat.
PS: das alles schreibe ich im Auftrag meiner Katze. Sie hat keinen Bademantel und schläft gerne aus. Ich bitte, dies zu beachten.
Das ist ein Skandal und zeigt einmal mehr, wie politisiert das BVerfG mittlerweile ist. Erinnerungen an frühere Zeiten drängen sich geradezu auf.
bestrafe einen,erziehe tausend….
der Rechtsanwalt hat alles zum Harbarth-Gericht gesagt…feige politisch-abhaengige Robenträger,die gern Essen gehen.
Karlsruhe urteilt nunmal genauso willkürlich und gegen das deutsche Volk.
Was für eine Schande! Und was passiert mit dem Berliner Assüül-Richter, der mal eben an Gesetz und Recht vorbei (siehe Art. 16 a GG) Illegale „einlädt“? Ich weiß es: Er wird befördert, direkt zum Bundesverfassungs-„Gericht“!
„Wie heftig getroffen der Justizapparat durch Abweichler Dettmar wurde, zeigt sich in dem einmütigen Zuschlagen und Zerstören seiner Existenz.“ Nur um die drakonische Strafe geht es. Seht her, ihr potenziellen Non-Konformisten, das passiert Euch, wenn ihr es wagt, der allwissenden Obrigkeit und ihren Erfüllungsgehilfen zu widersprechen. Fürchterlich !
Dieser ganze Justizklamauk ist doch nur noch fragwürdig. Alles kann hin und hergebogen werden bis es den Verantwortlichen passt. Parteibuchjustiz und begründen kann man bekanntlich alles. Auch den größten Blödsinn.
Ich bin mittlerweile überzeugt: Die Deutschen können es einfach nicht. Egal ob Kaiserreich, Weimarer Republik, Drittes Reich, DDR oder BRD – Es sammeln sich an den Schaltstellen der Macht immer die selben Leute, mit den immer gleichen Ergebnissen.
Und die Wähler wählen diese Gestalten an diese Schaltstellen.
Wenn das System nicht will, zählen keine Argumente. Es ist ein Kampf gegen Windmühlenflügel, meinte Don Quichotte.
Christian Dettmar ist einer der wahren Helden der Corona- Diktatur. Ich hoffe, dass ihm in besseren Zeiten Denkmäler gesetzt werden.
Erbraucht kein Denkmal, sondern Geld, um seine Prozeßkosten zu begleichen.
Und- haben Sie schon etwas gespendet? Ich bereits vor einigen Monaten.
Und ‚Rechtsbeuger‘ ist hier noch eine sehr zurückhaltende Bezeichnung.